Schriftliche Anfrage von Frau Schwab zur Befahrung des Walter-Binder-Wegs auch außerhalb der Spielzeiten des Rheinenergiestadions
Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates AN/2436/2021 vom 17.11.2021
Stand: Am 29.11.2021 im Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde beraten. Ergebnis: zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen.
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Dokumente
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AN/2436/2021
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Anhang 3 ANFRAGE zur ordentlichen Beiratssitzung Ende November 2021 Thema: Befahrung des Walter Binder- Wegs auch außerhalb der Spielzeiten des Rheinenergiestadions 1. Wurde mit der Erteilung der Ausnahmegenehmigung zum Umbau der Sportanlage -Spoho im LSG-L11 westlich des Walter-Binder- Wegs auch eine weitergehende Öffnung der Befahrungsbeschränkung des Walter-Binder-Wegs verbunden? 2. Sind die Rahmenbedingungen für die Sperrung des Walter-Binder-Wegs an Turnier- und Trainingstagen der Sportanlage -Spoho unabhängig von der Ausnahmegenehmigung der UNB geändert worden? 3. Wer ist für die Absperrung des Walter-Binder-Wegs verantwortlich und wer kontrolliert sie in welchen Funktionen außerhalb der Spielzeiten des Rheinenergie-Stadions? Vielen Dank für die Bearbeitung der Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Dorothea M. Schwab
Beratungsverlauf
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29.11.2021
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde
TOP 2.2.3, Antrag / Anfrage. Ergebnis: zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen
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