2023/0393
Feststellung des Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebes Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen
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Punkt 4: Feststellung des Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebes Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen (V-Nr. 2023/0393) Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, der Vorlage zuzustimmen.
anlage 4
244 Zeichen
Punkt 3: Feststellung des Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebes Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen (V-Nr. 2023/0393) Der Ausschuss für Soziales empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, der Vorlage zuzustimmen.
anlage 3
3244 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
06.12.2023
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat II an die Stadtverordnet enversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Amt: Eigenbetrieb
Darmstädter Werkstätten OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
II 519
IV
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2023/0393
Magistratsbeschluss -Nr.
497
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Feststellung des Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebes Darmstädter
Werkstätten und Wohneinrichtungen
Vorlage vom: 23.11.2023
Beschlussvorschlag :
1. Der Jahresabschluss 2020 und der Lagebericht des Eigenbetriebes werden mit dem Testat der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers GmbH öffentlich bekannt gemacht und
zur Einsichtnahme ausgelegt.
2. Der Jahresverlust 2020 des Eigenbetrieb es Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen
wird in Höhe von EUR 1.510.276,55 festgestellt.
3. Der Jahresverlust wird auf neue Rechnung übertragen.
4. Die Betriebsleitung wird für das Wirtschaftsjahr 2020 entlastet.
- 3 -
Anlagen: BK-Beschluss 06_2023 Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2020
Testat EDW JAP 2020
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom 13.12.2023
Der Magistrat nimmt die Vorlage zur Kenntnis.
Begründung zur Magistratsvorlage vom 23.11.2023:
Die Betriebskommission des Eigenbetriebes Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen
(EDW) hat in der Sitzung vom 23.11.2023 den Bericht der Betriebsleitung zur Kenntnis
genommen, den mit uneingeschränktem Bestätigungsvermerk des
Wirtschaftsprüfungsinstitutes versehenen Jahresabschluss 2020 festgestellt und die
Betriebsleitung entlastet.
Die Betriebskommission empfiehlt dem Magistrat die Kenntnisnahme und der
Stadtverordnetenversammlung die Entlastung der Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr
2020.
Der EDW schließt das Wirtschaftsjahr 2020 mit einem Jahresverlust von 1.510.276,55 Euro.
Der sich für die Folgejahre abzeichnende Trend von Jahresverlusten wurde durch den
Abschluss neuer Kostensätze mit dem Kostenträger ab 2021 gebremst. Hinweise auf ein e
nachhaltige Trendumkehr sind sichtbar.
Darmstadt, 23.11.2023
Dezernat II Dezernat IV
Barbara Akdeniz André Schellenberg
Bürgermeisterin Stadtkämmerer
2023/0393
3160 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
06.12.2023
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat II an die Stadtverordnet enversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Amt: Eigenbetrieb
Darmstädter Werkstätten OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2023/0393
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Feststellung des Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebes Darmstädter
Werkstätten und Wohneinrichtungen
Vorlage vom: 23.11.2023
Beschlussvorschlag :
1. Der Jahresabschluss 2020 und der Lagebericht des Eigenbetriebes werden mit dem Testat der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers GmbH öffentlich bekannt gemacht und
zur Einsichtnahme ausgelegt.
2. Der Jahresverlust 2020 des Eigenbetrieb es Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen
wird in Höhe von EUR 1.510.276,55 festgestellt.
3. Der Jahresverlust wird auf neue Rechnung übertragen.
4. Die Betriebsleitung wird für das Wirtschaftsjahr 2020 entlastet.
Anlagen: BK-Beschluss 06_2023 Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2020
Testat EDW JAP 2020
- 2 -
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 23.11.2023:
Die Betriebskommission des Eigenbetriebes Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen
(EDW) hat in der Sitzung vom 23.11.2023 den Bericht der Betriebsleitung zur Kenntnis
genommen, den mit uneingeschränktem Bestätigungsvermerk des
Wirtschaftsprüfungsinstitutes versehenen Jahresabschluss 2020 festgestellt und die
Betriebsleitung entlastet.
Die Betriebskommission empfiehlt dem Magistrat die Kenntnisnahme und der
Stadtverordnetenversammlung die Entlastung der Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr
2020.
Der EDW schließt das Wirtschaftsjahr 2020 mit einem Jahresverlust von 1.510.276,55 Euro.
Der sich für die Folgejahre abzeichnende Trend von Jahresverlusten wurde durch den
Abschluss neuer Kostensätze mit dem Kostenträger ab 2021 gebremst. Hinweise auf eine
nachhaltige Trendumkehr sind sichtbar.
Darmstadt, 23.11.2023
Dezernat II Dezernat IV
Barbara Akdeniz André Schellenberg
Bürgermeisterin Stadtkämmerer
anlage 2
76415 Zeichen
Testatsexemplar
Eigenbetrieb Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen
Darmstadt
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020
und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum
31. Dezember 2020
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN
ABSCHLUSSPRÜFERS
Inhaltsverzeichnis Seite
LAGEBERICHT FÜR DAS WIRTSCHAFTSJAHR 2020 1....................................................................
Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020 1..............................
1.Bilanz zum 31. Dezember 2020 2..............................................................................................
2.Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2020 5...................................................
3.ANHANG FÜR DAS WIRTSCHAFTSJAHR 2020 7......................................................................
Entwicklung des Anlagevermögens 2020 19..............................................................................
Ermittlung des Arbeitsergebnisses gemäß § 12 WVO 23............................................................
Erfolgsübersicht nach Geschäftsbereichen 25............................................................................
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS 1....................................
M4GenPDF V2.20
E I G E N B E T R I E B D A R M S T Ä D T E R W E R K S T Ä T T E N U N D
W O H N E I N R I C H T U N G E N , D A R M S T A D T
L A G E B E R I C H T F Ü R D A S W I R T S C H A F T S J A H R 20 20
Vorbemerkung
Nach § 26 Eigenbetriebsgesetz (EigBGes) mit Verweis auf § 289 Abs. 2 HGB ist mit dem Jah-
resabschluss ein Lagebericht aufzustellen, der nach § 27 EigBGes der Betriebskommission vor-
zulegen ist.
Gründung des Eigenbetriebs
Mit Wirkung vom 01.01.2005 wurden die bisherigen Betriebszweige „Darmstädter Werkstätten
für Behinderte“ und Wohneinrichtung „Kurt-Jahn-Anlage“ zu einem neu gegründeten Eigenbe-
trieb als Sondervermögen der Wissenschaftsstadt Darmstadt zusammengeführt.
Nach § 19 Hessische Gemeindeordnung hat die Gemeinde in den Grenzen ihrer Leistungsfähig-
keit die für ihre Einwohner erforderlichen wirtschaftlichen, sozialen, sportlichen und kulturellen
Einrichtungen bereitzustellen. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt kommt dieser Aufgabe durch
den Betrieb der Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen nach.
Zweck und Aufgabe
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt verfolgt mit den Geschäftsbereichen des Eigenbetriebs
Werkstätten
• Werkstatt für Menschen mit Behinderung im Schreberweg 2 sowie
• Werkstatt für berufliche Rehabilitation im Heimstättenweg 99
Wohneinrichtungen
• Wohneinrichtung “Kurt-Jahn-Anlage“ sowie
• Betreutes Wohnen
ausschließlich und unmittelbar mildtätige Zwecke gemäß der Abgabenordnung.
Der gesamte EDW ist nach DIN EN ISO 9001:2015 zertifiziert.
Umweltschutz und Nachhaltigkeit
Der Eigebetrieb leistet durch den Bezug von Ökostrom ebenso wie im Bereich der selbst herge-
stellten Produkte, z. B. die umweltfreundliche und biologisch abbaubare Teeverpackung, einen
Beitrag zum aktiven Umweltschutz.
Die Mitarbeiter*innen unterstützen mit der Benutzung des Jobtickets und Fahrrädern den CO 2-
Ausstoß in der Stadt zu verringern. Seit 2021 wird die Mittagsverpflegung an Wochentagen ent-
sprechend der Vorgaben des Magistratsbeschlusses 0375 aus 2019 hinsichtlich des Anteiles
an Bio/Fair Trade/Regional umgesetzt.
1
Die Themen Umweltschutz und Nachhaltigkeit sind fester Bestandteil der pädagogischen Ar-
beit.
Ertragslage
Der für das Wirtschaftsjahr 2020 geplante Jahresverlust von TEUR -1.312 wurde mit einem tat-
sächlichen Jahresverlust von TEUR -1.510 (davon Werkstätten TEUR -947 und Wohnungsein-
richtungen von TEUR -563) überschritten. Ursächlich für die Überschreitung der Planung wa-
ren die Aufwendungen für die Altersversorgung durch den Wechsel eines Beamten mit einer
langen Dienstzeit von der Wissenschaftsstadt Darmstadt zum Eigenbetrieb, da die übertragene
Pensionsrückstellung bei der Stadt mit einem Zinssatz von 6 % p.a. nach den steuerlichen Vor-
schriften bewertet wurde und beim Eigenbetrieb nach den handelsrechtlichen Vorschriften an-
zusetzen ist. Außerdem waren die Aufwendungen für die Schutzmaßnahmen gegen die Corona-
pandemie nicht geplant. Belastend für die Ertragslage waren zudem nicht auskömmliche Kos-
tensatzsteigerungen und Umsatzverluste in Produktion und Dienstleistungen.
2
Soll-/Ist-Vergleich Wirtschaftsplan 2020
Wirtschafts-
plan
Gewinn- und Ver-
lustrechnung Abweichung
Euro Euro Euro
Erträge
Umsatzerlöse 975.850,00 778.941,15 -196.908,85
Sonstige betriebliche Erträge 9.357.096,00 9.098.834,77 -258.261,23
Bestandsveränderungen 0,00 28.266,79 28.266,79
Sonstige Zinsen und ähnliche Er-
träge 700,00 95.480,17 94.780,17
Erträge aus Wertpapieren des Um-
laufvermögens 0,00 0,00 0,00
Summe Erträge 10.333.646,00 10.001.522,88 -332.123,12
Aufwendungen
Materialaufwand
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe und für bezogene Wa-
ren
514.515,00 34.179,45 -480.335,55
Aufwendungen f. bezogene Leistun-
gen 254.490,00 4.689,87 -249.800,13
Personalaufwand
Löhne und Gehälter 5.084.660,00 4.541.383,66 -543.276,34
Soziale Abgaben und Aufwendungen
f. Altersversorgung und f. Unterstüt-
zung
1.421.960,00 2.229.779,92 807.819,92
Löhne für Menschen mit Behinde-
rung 3.475.100,00 3.063.767,80 -411.332,20
Übriger Personalaufwand 7.440,00 0,00 -7.440,00
Abschreibungen auf immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlage-
vermögens und Sachanlagen
276.169,50 250.697,83 -25.471,67
Sonstige betriebliche Aufwendungen 586.895,00 1.290.246,08 703.351,08
Zinsen und ähnliche Aufwendungen 24.270,00 94.001,80 69.731,80
Sonstige Steuern 0,00 3.053,02 3.053,02
Summe Aufwendungen 11.645.499,50 11.511.799,43 -133.700,07
Jahresergebnis -1.311.853,50 -1.510.276,55 -198.423,05
Im Rahmen der Aufstellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2019 wurde bereits ein
Jahresfehbetrag für das Wirtschaftsjahr 2020 von TEUR 1.480 prognostiziert.
Bei der Planung erfolgte eine von der Gewinn- und Verlustrechnung abweichende Zuordnung
der Konten zu den Aufwandsarten, die im Soll-Ist-Vergleich zu Verschiebungen zwischen den
Materialaufwendungen und den sonstigen betrieblichen Aufwendungen führen.
3
Entwicklung des Geschäftsbereichs Werkstätten:
Werkstätten Delta
2020 2019
Euro Euro Euro
1 Erlöse aus Kostensätzen 6.146.832,69 5.989.890,26 156.942,43
2 Umsatzerlöse 753.722,17 1.079.965,22 -326.243,05
3 Verminderung (Vorjahr Erhöhung) des Bestands an fertigen
Erzeugnissen 28.266,79 3.146,08 25.120,71
4 Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens 74.634,70 67.313,00 7.321,70
5 Sonstige betriebliche Erträge 80.274,45 8.580,47 71.693,98
6 Materialaufwand 38.648,60 61.018,45 -22.369,85
7 Personalaufwand 7.018.786,68 6.697.252,07 321.534,61
8 Abschreibung auf immaterielle Vermögensgegenstände und
Sachanlagen 198.546,22 193.210,01 5.336,21
9 Sonstige betriebliche Aufwendungen 783.066,15 702.735,18 80.330,97
10 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 65.650,18 48.394,93 17.255,25
11 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 55.009,66 52.011,07 2.998,59
12 Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit -944.676,33 -508.936,82 -435.739,51
13 Sonstige Steuern 2.536,50 2.328,25 208,25
14 Jahresgewinn -947.212,83 -511.265,07 -435.947,76
Die Werkstätten sind nach § 136 Abs. 1 SGB IX Einrichtungen zur Teilhabe und zur Eingliede-
rung in das Arbeitsleben, um den behinderten Menschen eine angemessene Berufliche Bildung
und eine Beschäftigung zu einem ihrer Leistung angemessenen Arbeitsentgelt anzubieten.
Der Geschäftsbereich Werkstätten hat das Berichtsjahr mit einem Jahresverlust von TEUR 947
(Vorjahresverlust TEUR 511) abgeschlossen. Hier fließen einerseits pauschale Kostensatzerhö-
hungen ein, andererseits werden diese durch den höheren Personalaufwand aufgebraucht, und
die übrigen Mehraufwendungen werden nicht durch die rückläufigen Umsatzerlöse aufgefan-
gen. Die wesentlichen Veränderungen der Erträge und Aufwendungen zum Vorjahr werden
nachfolgend erläutert.
Die Finanzierung erfolgt hauptsächlich durch die Kostensätze der überörtlichen Sozialhilfeträ-
ger (Rentenversicherungen oder Agentur für Arbeit und LWV). Die Kostenerstattungen durch
den LWV haben sich trotz des leichten Rückgangs an Beschäftigten erhöht. Die Leistungen zur
Eingliederung der Menschen mit Behinderungen und die Aufwendungen sind in verschiedenen
Leistungsgesetzen geregelt und im Rahmenvertrag vereinbart.
In den Jahren 2019 und 2020 waren in den Werkstätten folgende Plätze belegt:
2020 2019
26 30 Plätze im Eingangs- und Berufsbildungsbereich
228 222 Plätze im Arbeitsbereich
11 12 Plätze in der Tagesförderstätte
12 15 Außenarbeitsplätze
277 279 Werkstattbeschäftigte insgesamt
4
Die Leistungs- oder Kostensätze werden prospektiv gezahlt und betrugen
für die Jahre 2019 und 2020 in EUR:
Hilfebedarfs - Tagesförderstätte Arbeitsbereich
Gruppe (HBG) kalendertäglich kalendertäglich
Darstellung in
Euro 01.04.2020 2019 01.04.2020 2019
HBG 1 30,55 31,29 23,96 24,97
HBG 2 36,76 37,25 28,00 28,85
HBG 3 57,33 56,98 41,49 41,79
HBG 4 77,92 76,73 55,00 54,75
HBG 5 92,31 90,54 64,45 63,81
Die Umsatzerlöse im Arbeitsbereich lagen mit TEUR 754 um TEUR 326 unter dem Vorjahresni-
veau.
Die Umsatzerlöse entwickelten sich wie folgt:
2017: TEUR 1.102 2018: TEUR 1.154 2019: TEUR 1.080 2020: TEUR 754
Weiterhin resultiert der Rückgang der Umsatzerlöse maßgeblich aus den durch die Pandemie
bedingten Erlöseinbrüchen von TEUR -156 in den Werkstätten und TEUR -72 im Kaffeehaus.
In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind überwiegend Spenden enthalten.
Die Personalaufwendungen haben sich gegenüber dem Vorjahr, aufgrund der Zuführungen zu
den Pensionsrückstellungen, um TEUR 322 auf TEUR 7.019 erhöht.
Werkstätten 2020 2019 Veränderung
Aufwendungen für Tarifbeschäftigte 4.110.570,18 3.599.685,53 510.884,65
Aufwendungen für Werkstattbeschäf-
tigte 2.908.216,50 3.097.566,54 -189.350,04
7.018.786,68 6.697.252,07 321.534,61
Die Personalkostensteigerung bei den Tarifbeschäftigten resultiert aus den Pensionsrückstel-
lungen für Beamte. Der Rückgang bei den Aufwendungen für Werkstattbeschäftigte ist durch
die pandemiebedingten Betretungsverbote, Schichtbetrieb und den Wegfall der Sonderzahlun-
gen für die Beschäftigten bedingt.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind gegenüber dem Vorjahr um TEUR 80 auf
TEUR 783 gestiegen. Hauptursache ist die Erhöhung der Rückstellung für die Jahresab-
schlüsse, da der Leistungseinsatz gestiegen ist.
5
Entwicklung des Geschäftsbereichs Wohneinrichtungen
Wohnbereich Delta
2020 2019
Euro Euro Euro
1 Erlöse aus Kostensätzen 2.796.551,74 2.339.357,40 457.194,34
2 Umsatzerlöse 25.218,98 28.100,43 -2.881,45
3 Erhöhung (Vorjahr Verminderung) des Bestands an ferti-
gen Erzeugnissen
0,00 0,00 0,00
4 Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens 0,00 0,00 0,00
5 Sonstige betriebliche Erträge 541,19 0,00 541,19
6 Materialaufwand 220,72 146,15 74,57
7 Personalaufwand 2.816.144,70 2.522.952,51 293.192,19
8 Abschreibung auf immaterielle Vermögensgegenstände
und Sachanlagen
52.151,61 52.698,73 -547,12
9 Sonstige betriebliche Aufwendungen 507.179,93 482.337,22 24.842,71
10 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 29.829,99 15.452,62 14.377,37
11 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 38.992,14 30.942,81 8.049,33
12 Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit -562.547,20 -706.166,97 143.619,77
13 Sonstige Steuern 516,52 515,92 0,60
14 Jahresverlust -563.063,72 -706.682,89 143.619,17
Die Wohneinrichtungen „Kurt-Jahn-Anlage“ und das Betreute Wohnen bieten Menschen mit
überwiegend geistiger oder psychischer Behinderung die Möglichkeit, unter Anleitung von
Fachpersonal aus unterschiedlichen Berufsgruppen ein weitgehend eigenständiges Leben zu
führen.
Im stationären Wohnbereich stehen 63 Plätze und im Betreuten Wohnen 25 Plätzen für Men-
schen mit geistiger Behinderung zur Verfügung, die ihren Privatbereich selbst gestalten und
weitgehend nach eigenen Vorstellungen leben. Ein Verbleib bis zum Lebensende ist vorgese-
hen. Hierbei handelt es sich um die vom Landeswohlfahrtsverband genehmigten Plätze.
Im Jahr 2020 und in den Vorjahren waren folgende Plätze belegt:
2020 2019 2018
Wohneinrichtung 55 59 58
Betreutes Wohnen 13 16 17
Wohneinrichtung insgesamt: 68 75 75
Der Bereich Wohneinrichtungen schloss im Berichtsjahr 2020 mit einem negativen Jahreser-
gebnis in Höhe von TEUR -563 (Vorjahr TEUR -707) ab.
Die Erlöse aus Kostensätzen lagen mit TEUR 2.797 über dem Vorjahresniveau (TEUR 2.339).
6
Ursache für die geringere Belegung sind frei gewordene Wohnplätze in Doppelzimmern, die
nicht wieder belegt werden konnten, da diese nicht mehr bedarfsgerecht sind.
Die Kostensätze entwickelten sich in den Jahren 2020 und 2019 wie folgt in EUR:
Hilfebedarfs-
Gruppe (HBG) Wohneinrichtung Wohn-
bereich kalendertäglich
Wohneinrichtung Tages-
struktur kalendertäglich
Darstellung in EURO 2020 2019 2020 2019
HBG 1 62,01 59,48 9,12 8,75
HBG 2 70,56 67,68 13,03 12,50
HBG 3 99,09 95,05 26,09 25,03
HBG 4 127,60 122,40 39,11 37,52
HBG 5 147,59 141,57 48,25 46,28
Wohneinrichtung 2020 2019 Veränderung
Aufwendungen für Tarifbeschäftigte 2.660.593,40 2.267.027,27 393.566,13
Aufwendungen für Bewohner/innen 155.551,30 255.925,24 -100.373,94
2.816.144,70 2.522.952,51 293.192,19
Die Personalkosten sind zum Vorjahr (TEUR 2.523) um TEUR 293 auf TEUR 2.816 angestie-
gen. Hier sind anteilig Pensionsrückstellungen für Beamte umgelegt.
In der Position Zinsen sind mit TEUR 17 (Vorjahr TEUR 16) die Zinsen aus der Rückstellung
und den Verbindlichkeiten für Pensionen und Beihilfe sowie mit TEUR 22 (Vorjahr TEUR 15)
die Zinsen für aufgenommene Kredite enthalten.
Vermögens- und Finanzlage
Die Bilanzsumme des Eigenbetriebs ist um TEUR 319 auf TEUR 21.382 gestiegen.
Auf der Aktivseite erhöhte sich das Anlagevermögen um TEUR 1.225 auf TEUR 13.293 durch
die Investitionen (TEUR 1.476; davon entfallen die Anlagen im Bau auf den Neubau Kurt-Jahn-
Anlage TEUR 1.394), denen Abgänge und planmäßige Abschreibungen (TEUR 251) gegenüber-
stehen (siehe Anlagenspiegel).
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind gegenüber dem Vorjahr um
TEUR 3.677 zurückgegangen. Davon haben sich die Forderungen gegen die Wissenschaftsstadt
Darmstadt auf TEUR 435 (Vorjahr TEUR 4.445) verringert. Die kurzfristige Ausleihung an die
Stadt, im Rahmen des Cashpoolings (Vorjahr TEUR 4.400), wurde zurückgezahlt. Die Forde-
rungen gegen die Eigenbetriebe (TEUR 1.162) haben sich um TEUR 61 zum Vorjahr
(TEUR 1.101) erhöht. Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus der Verzinsung der in Vorjah-
ren von den Eigenbetrieben durch Personalwechsel übertragenen Ansprüche aus Pensions- und
Beihilfeverpflichtungen. Ebenso sind die Forderungen gegen Kostenträger nach SGB um
TEUR 172 angestiegen. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind um TEUR 40 im
Vergleich zum Vorjahr auf TEUR 514 gesunken.
7
Die sonstigen Vermögensgegenstände sind gegenüber dem Vorjahr um TEUR 139 auf
TEUR 162 angestiegen. In dieser Position sind überwiegend Forderungen gegen die ZVK ent-
halten.
Im Berichtsjahr wurden die Wertpapiere mit einem Buchwert von TEUR 259 (Vorjahr
TEUR 253) vollständig veräußert.
Die flüssigen Mittel haben sich zum Vorjahr (TEUR 2.035) um TEUR 3.000 erhöht auf
TEUR 5.035. Die Erhöhung resultiert aus der Rückzahlung der kurzfristigen Ausleihung durch
die Wissenschaftsstadt Darmstadt.
Die Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten haben sich um TEUR 6 auf TEUR 8 (Vorjahr
TEUR 2) erhöht.
Die Passivseite hat sich wie folgt verändert: Das Eigenkapital vermindert sich um den Jahres-
verlust 2020 von TEUR 1.510 auf TEUR 12.631 (siehe Eigenkapitalspiegel im Anhang).
Der Sonderposten für Investitionen erhöht sich um TEUR 482 auf TEUR 1.682. Für den Neubau
im Pulverhäuserweg wurde ein Zuschuss vom Land Hessen in Höhe von TEUR 525 gewährt. Die
planmäßigen Auflösungen betrugen im Berichtsjahr TEUR 75.
Die Rückstellungen für Pensionen sind um TEUR 1.191 auf TEUR 3.234 gestiegen. Diese Erhö-
hung resultiert mit TEUR 977 (davon TEUR 644 aufwandswirksam) durch einen Personalwech-
sel von der Wissenschaftsstadt Darmstadt zum Eigenbetrieb. Die sonstigen Rückstellungen
sind um TEUR 312 höher als im Vorjahr. Diese Position beinhaltet die Rückstellungen für Bei-
hilfen, Urlaubsansprüche, Überstunden, sonstige Personalaufwendungen und die Abschluss-
kosten. Wir verweisen auf den Rückstellungsspiegel im Anhang.
Die Verbindlichkeiten gegenüber den Kreditinstituten haben sich um TEUR 659 zum Vorjahr
auf TEUR 1.459 reduziert. Die in den sonstigen Verbindlichkeiten enthaltenen Darlehen des
LWV sind durch planmäßige Tilgungen um TEUR 29 auf TEUR 85 zurückgegangen.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind um TEUR 136, die Verbindlichkei-
ten gegenüber der Wissenschaftsstadt Darmstadt und den Eigenbetrieben um TEUR 502 zum
Vorjahr angestiegen. Die sonstigen Verbindlichkeiten sind um TEUR 135 im Vergleich zum Vor-
jahr auf TEUR 290 gesunken.
Erläuterung zu den wesentlichen Abweichungen der Erträge und den Aufwendungen
Die wesentlichen Erträge im Jahr 2020 haben sich wie folgt entwickelt:
2020 2019
EUR EUR
Erlöse aus Kostensätzen 8.943.384 8.329.248
Umsatzerlöse 778.941 1.108.066
Bestandsveränderung +/- 28.267 3.146
Sonstige betriebliche Erträge 80.816 8.580
Die gesamten Erträge, einschließlich der Zinsen und der Erträge aus der Auflösung der Sonder-
posten, sind gegenüber dem Vorjahr um TEUR 421 gestiegen. Überwiegend resultiert der
8
Anstieg aus den Erlösen aus Kostensätzen, denen rückläufige Umsatzerlöse gegenüberstehen.
Im Berichtsjahr konnte eine positive Bestandsveränderung, TEUR 28 zum Vorjahr TEUR 3, der
fertigen Erzeugnisse verzeichnet werden
Die wesentlichen Abweichungen bei den Aufwendungen sind wie folgt:
2020 2019
EUR EUR
Materialaufwand 38.869 61.165
Personalaufwand 9.834.931 9.220.205
Abschreibungen 250.698 245.909
Sonstige betriebliche Aufwendungen 1.290.246 1.185.072
Die gesamten Aufwendungen einschließlich Zinsaufwendungen und sonstigen Steuern sind ge-
genüber dem Vorjahr um TEUR 713 gestiegen. Hauptanteil daran haben die höheren Pensions-
rückstellungen für Beamte.
Aufwendungen für Beamtenbezüge, Löhne und Gehälter
2020 2019
EUR EUR
Beamtenbezüge 161.384 150.724
Löhne und Gehälter 4.379.999 4.332.542
Löhne und Gehälter für Beschäftigte mit Behinde-
rungen 1.276.971 1.611.859
5.818.355 6.095.125
Die Löhne und Gehälter für Beschäftigte mit Behinderungen sind um TEUR 335 gesunken. Ur-
sache hierfür ist die durch die Pandemie bedingte zeitweise Schließung der Werkstätten und
der Außenarbeitsstätten, was zu einer Reduzierung der Arbeitsentgelte und der sonstigen Auf-
wendungen, der Fahrtkosten und der Verpflegungskosten, geführt hat.
9
Aufwendungen für soziale Abgaben, für die Altersvorsorge und für die Unterstützung
2020 2019
EUR EUR
AG Anteil ges. Sozialversicherung 867.017 871.165
Sozialaufwand für Beschäftigte mit Behinderungen 1.774.118 1.737.475
Beamtenversorgungsbezüge 96.960 2.033
Versorgungskassen 345.711 355.419
Veränderung Pensionsrückstellung 804.115 124.773
Veränderung Beihilferückstellung 73.938 3.246
Beiträge zur Berufsgenossenschaft 21.089 17.346
Aufwendungen für Unterstützung und Personalne-
benkosten 12.678 4.158
Veränderung Lebensarbeitszeitkonto 18.786 3.581
Beihilfe an Versorgungsempfänger 2.164 5.884
4.016.576 3.125.080
Wesentliche Chancen und Risiken
Aufgrund der gemeinnützigen Tätigkeit des Eigenbetriebs steht die kontinuierliche Erweiterung
des Arbeitsangebots für Menschen mit Behinderung im Vordergrund sowie die Verbesserung
deren Teilhabe am Arbeitsleben. Demnach wird auch zukünftig an einer Ausweitung des Ange-
bots von Geschäftsfeldern gearbeitet, um noch mehr Möglichkeiten für den Einsatz von Men-
schen mit Behinderung zu schaffen.
Im Rahmen der Covid-19-Pandemie wurde die Übertragung des Virus innerhalb des EDW als
großes Risiko mit gravierenden Auswirkungen bewertet. Durch entsprechende intensive Schutz-
maßnahmen konnten größere Ansteckungen und damit negative Auswirkungen auf Leben und
Gesundheit der Menschen im EDW verhindert werden.
Die weiteren wesentlichen Risiken betrafen nicht geplante Kostensteigerungen beim Bauvorha-
ben Pulverhäuserweg, die sich zwischenzeitlich durch die Fertigstellung der Baumaßnahme mi-
nimiert haben, die mögliche Nichtzertifizierung nach DIN 9001 und AZAV, die zwischenzeitlich
erfolgt sind, den nicht kostendeckenden Betrieb des Eigenbetriebs sowie den Fachkräfteman-
gel. Weitere Risiken bestehen bei verschiedenen betrieblichen Abläufen. Den identifizierten Ri-
siken sind Maßnahmen zugeordnet, um zum einen deren Eintritt und zum anderen deren mög-
liche Auswirkungen zu minimieren.
Chancen bestehen in der organisatorischen Nähe des Eigenbetriebs zur Stadtverwaltung und
Stadtwirtschaft. Hierdurch entstehen gute Möglichkeiten, die Umsetzung des Bundesteilhabe-
gesetzes und der UN-Behindertenrechtskonvention voranzutreiben und damit eine inklusive
(Stadt-)Gesellschaft zu fördern und Teilhabe für Menschen mit Behinderungen zu verbessern.
10
Versicherungen
Versicherung Versicherungssumme
Euro
1. Haftpflichtversicherung inkl. Umwelthaftpflicht (Personen-,
Sach- und Vermögens-Drittschäden) unbegrenzt
2a. Eigenschadenversicherung 125.000,00
2b. Für Vertrauenspersonen des Magistrats, Stadtverordnete,
Ausschuss- und Betriebskommissionsmitglieder*innen zusätzlich 125.000,00
3. Strafrechtsschutzversicherung (inkl. Dienstreise-Rechtsschutz
und Verkehrsrechtschutz)
2.000.000,00
4. Sachversicherung "KRISTALL" (Feuer, Leitungswasser, Ein-
bruchdiebstahl Gebäude und Inhalt)
ohne
(jeweils aktueller
Neuwert)
Ausblick auf die folgenden Wirtschaftsjahre
Für das Wirtschaftsjahr 2021 wurde mit einem Jahresverlust in Höhe von 2.222 TEUR geplant,
der aber mit einem voraussichtlichen Verlust von 695 TEUR deutlich geringer als geplant aus-
fällt. Damit wurde auch die Tendenz der steigenden Verluste der vergangenen Jahre beendet.
Das Jahr 2022 wird voraussichtlich mit einem Verlust in Höhe von 242 TEUR abschließen.
Die für das Wirtschaftsjahr 2023 geplante weitere Reduzierung des Verlustes wird durch die
Ausgabensteigerung aufgrund der allgemeinen Kostenentwicklung und steigender Personalkos-
ten aufgrund des Fachkräftemangels belastet werden. Um die Betreuungsleistungen im Wohn-
bereich sicherzustellen, müssen Fachkräfte im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung einge-
setzt werden.
Als erste und wesentliche Maßnahme, diesen negativen Trend zu stoppen, werden vom Landes-
wohlfahrtsverband für den Bereich der Besonderen Wohnform höhere Kostensätze für die Zeit
ab dem 01.02.2021 gezahlt. In den Werkstätten konnten die Kostensätze zum 01.01.2022 er-
höht werden. Die tarifliche Steigerung der Kostensätze für alle Geschäftsbereiche wurde zudem
2023 umgesetzt und ist für 2024 vereinbart. Strukturelle und inhaltliche Veränderungen in al-
len Bereichen des Eigenbetriebes werden umgesetzt.
In beiden Werkstätten sind die Betreuungsplätze derzeit nicht voll belegt. Es ist mit steigender
Nachfrage vor allem von Menschen mit höherem Hilfebedarf bei geringerer Nachfrage von Men-
schen mit geringerem Hilfebedarf zu rechnen. Dies erfordert künftig eine starke Flexibilisierung
und Individualisierung der Angebote.
Eine im Zeitraum von September 2020 bis Juli 2021 durchgeführte Organisationsuntersuchung
konnte weitere Ansätze zur Effizienzsteigerung und Modernisierung in den Verwaltungsabläufen
und -strukturen aufzeigen.
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Das erste Dezentralisierungsprojekt des Eigenbetriebes im Bereich der Besonderen Wohnform
im Pulverhäuserweg 48 wurde im Juni 2021 eröffnet. Weiterhin ist eine vergleichbare Wohnein-
richtung auf dem Gebiet der „Lincolnsiedlung“ geplant und befindet sich seit 2022 in der Um-
setzung. Aktuell wurde das Bauvorhaben aufgrund der gestiegenen Kosten von Seiten des pro-
jektentwickelnden Bauträgers gestoppt. Gespräche zu Realisierung sind angestoßen. Damit
verzögert sich die Neustrukturierung des gesamten Wohnbereiches inkl. der Vermarktung der
vorhandenen Gebäude und Grundstücksflächen. So ist für einen Teilbereich der Kurt -Jahn-An-
lage in direkter Nachbarschaft ein Mietwohnungsneubau mit Flächen für die Nutzung durch
den Eigenbetrieb geplant.
Aktuell belegen die Besondere Wohnform überdurchschnittlich viele Bewohner*innen mit den
Hilfebedarfsgruppen 1 bis 3. Um die daraus resultierenden finanziellen Einbußen zu reduzie-
ren, muss in den kommenden Jahren der Ausbau des Betreuten Wohnens mit gleichzeitiger
Neubelegung in der Besonderen Wohnform mit Menschen der Hilfebedarfsgruppen 3 bis 5 for-
ciert werden.
Die pandemiebedingten Maßnahmen aus 2020 haben sich in 2021 und 2022 mit unterschiedli-
cher Ausprägung fortgesetzt. Seit November 2021 wird wieder im Vollbetrieb gearbeitet. Durch
die erstellten Hygienekonzepte in allen Bereichen des EDW kam es nur vereinze lt zu Corona-
Infektionen, die jedoch weder zur Quarantäneanordnung für die besondere Wohnform noch zur
Schließung der Werkstätten führten. Seit dem Frühjahr 2023 hat sich die Situation in Bezug
auf die Pandemie weitgehend normalisiert.
Aufgrund des widerrechtlichen Überfalls Russlands auf die Ukraine im Jahr 2022 kommt es zu
einer weiteren Verunsicherung der wirtschaftlichen Lage. Große Unsicherheiten konnten auf-
grund von bundesweiten Maßnahmen in 2023 auf allgemeine Kostensteigerungen begrenzt
werden.
Die Krise in Nahost verstärkt aktuell die Verunsicherung mit noch nicht abzuschätzenden Fol-
gen.
Die durch die Pandemie reduzierten Dienst- und Produktionsleistungen konnten auch auf
Grund des durch die Kriege ausgelösten Rückgangs der allgemeinen Wirtschaftslage nicht auf
das Vorpandemieniveau gesteigert werden. Teilerfolge konnten durch die Ausweitung von Ak-
quisetätigkeiten erzielt werden. Kostensteigerungen, die allgemeine wirtschaftliche Lage und
die Veränderungen in der Eingliederungshilfe führen auch künftig zu Anpassungen im Ge-
schäftsmodell.
Darmstadt, den 10. November 2023
Wolfram Cuntz
Betriebsleiter
12
Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr
vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020
M4PDFUtilities V1.10
1
Eigenbetrieb Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen, Darmstadt
Bilanz zum 31. Dezember 2020
AKTIVSEITE
31.12.2020 31.12.2019
EUR EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Rechte und Werte 19.565,00 22.357,74
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte mit
Geschäfts-, Betriebs- und anderen Bauten 9.693.605,50 9.867.172,50
2. Maschinen und maschinelle Anlagen 187.280,00 193.273,00
3. Betriebs- und Geschäftsausstattung 183.531,00 169.882,51
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau 3.208.843,16 1.815.241,65
13.273.259,66 12.045.569,66
13.292.824,66 12.067.927,40
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 41.684,63 51.277,97
2. Fertige Erzeugnisse 126.511,22 98.244,43
168.195,85 149.522,40
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 514.151,97 554.007,48
2. Forderungen gegen Kostenträger nach SGB 600.937,86 428.542,37
3. Forderungen gegen die Wissenschaftsstadt Darmstadt 434.564,24 4.444.571,69
4. Forderungen gegen Eigenbetriebe der Wissenschaftsstadt Darmstadt 1.162.075,07 1.101.471,54
5. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 5.052,45 3.910,04
6. Sonstige Vermögensgegenstände 161.843,19 22.694,81
2.878.624,78 6.555.197,93
III. Wertpapiere 0,00 253.256,85
IV. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 5.035.057,36 2.035.222,84
8.081.877,99 8.993.200,02
C. Rechnungsabgrenzungsposten 7.595,72 1.820,86
21.382.298,37 21.062.948,28
2
PASSIVSEITE
31.12.2020 31.12.2019
EUR EUR
A. Eigenkapital
I. Stammkapital 1.000.000,00 1.000.000,00
II. Rücklagen
Allgemeine Rücklagen 15.357.700,70 15.363.297,02
III. Verlustvortrag -2.216.718,32 -1.004.366,68
IV. Jahresverlust -1.510.276,55 -1.217.947,96
12.630.705,83 14.140.982,38
B. Sonderposten für Investitionen 1.682.406,35 1.200.359,00
C. Rückstellungen
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 3.233.801,00 2.042.525,00
2. Sonstige Rückstellungen 1.123.970,19 812.287,71
4.357.771,19 2.854.812,71
D. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 1.459.244,88 2.118.274,80
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 259.920,25 123.522,28
3. Verbindlichkeiten gegenüber der Wissenschaftsstadt Darmstadt 675.896,81 194.895,11
4. Verbindlichkeiten gegenüber Eigenbetrieben 26.594,88 5.617,46
5. Sonstige Verbindlichkeiten 289.758,18 424.484,54
davon aus Steuern EUR 38.968,84 (Vorjahr EUR 72.015,45)
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit EUR 0,00
(Vorjahr EUR 40.995,91)
2.711.415,00 2.866.794,19
21.382.298,37 21.062.948,28
3
2020 Vorjahr
EUR EUR
1. Erlöse aus Kostensätzen 8.943.384,43 8.329.247,66
2. Umsatzerlöse 778.941,15 1.108.065,65
3. Erhöhung des Bestands an fertigen Erzeugnissen 28.266,79 3.146,08
4. Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens für Investitionen 74.634,70 67.313,00
5. Sonstige betriebliche Erträge 80.815,64 8.580,47
9.906.042,71 9.516.352,86
6. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 34.179,45 56.279,70
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 4.689,87 4.884,90
38.869,32 61.164,60
7. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 4.541.383,66 4.483.265,78
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen
für Altersversorgung und für Unterstützung 2.229.779,92 1.383.447,02
davon für Altersversorgung EUR 1.243.269,39 (Vorjahr EUR 480.192,64)
c) Aufwendungen für Werkstattbeschäftigte (Menschen mit Behinderung) 3.063.767,80 3.353.491,78
9.834.931,38 9.220.204,58
8. Abschreibung auf immaterierelle Vermögensgegenstände und Sachanlagen 250.697,83 245.908,74
9. Sonstige betriebliche Aufwendungen 1.290.246,08 1.185.072,40
10. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 95.480,17 63.847,55
11. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
davon aus der Aufzinsung von Rückstellungen EUR 59.646,98
(Vorjahr EUR 55.720,60) 94.001,80 82.953,88
12. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit -1.507.223,53 -1.215.103,79
13. Sonstige Steuern 3.053,02 2.844,17
14. Jahresverlust -1.510.276,55 -1.217.947,96
Eigenbetrieb Darmstädter Werkstätten und Wohnungseinrichtungen, Darmstadt
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020
Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2020
5
E I G E N B E T R I E B D A R M S T Ä D T E R W E R K S T Ä T T E N U N D
W O H N E I N R I C H T U N G E N , D A R M S T A D T
A N H A N G F Ü R D A S W I R T S C H A F T S J A H R 20 20
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss des Eigenbetriebs Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen zum
31. Dezember 2020 wird gemäß § 22 EigBGes nach den Vorschriften des Eigenbetriebsgesetzes
(EigBGes) in Verbindung mit den Rechnungslegungsvorschriften für große Kapitalgesellschaften
in den aktuellen Fassungen aufgestellt.
Der Ansatz und die Bewertung der Aktiva und Passiva erfolgen nach den für alle Kaufleu te
geltenden Grundsätzen der §§ 238 bis 256a HGB sowie den ergänzenden Vorschriften für
Kapitalgesellschaften gemäß den §§ 264 bis 288 HGB. Bei der Gliederung der Bilanz und der
Gewinn- und Verlustrechnung wurden Formblätter für den Jahresabschluss der Eigenbetriebe
beachtet, die durch eine Verordnung zum EigBGes Hessen bestimmt wurden. Das
Gliederungsschema der Gewinn- und Verlustrechnung wurde gemäß § 24 Abs1 EigBGes um eine
Anpassung der Postenbezeichnungen erweitert, um die Erlöse aus Kostensätzen zur Förderung
der beruflichen Teilhabe von Mitarbeiter*innen mit Behinderungen transparent darzustellen.
Wirtschaftsjahr ist das Kalenderjahr.
Soweit Berichtspflichten wahlweise in der Bilanz, der Gewinn - und Verlustrechnung oder im
Anhang erfüllt werden können, wurden die Angaben weitestgehend in den Anhang aufgenommen.
Der Eigenbetrieb dient ausschließlich und unm ittelbar mildtätigen Zwecken im Sinne der
§§ 51 ff. AO und ist daher steuerbefreit. Einer Bilanzierung von latenten Steuern kommt daher
keine Bedeutung zu.
B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierungs - und Bewertungsmethoden sind gegenüber dem Vorjahr unverändert
geblieben.
Bei der Bewertung der einzelnen Positionen werden die folgenden Grundsätze angewendet:
1. Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen sind mit Anschaffungskosten
(Rechnungspreise zuzüg lich Nebenkosten abzüglich Skonti) und, soweit abnutzbar,
vermindert um die linearen planmäßigen Abschreibungen, mit wirtschaftlichen
Nutzungsdauer zwischen drei und 50 Jahren, bewertet . Bei dauernder Wertminderung
wird außerplanmäßig auf den niedrigeren b eizulegenden Wert abgeschrieben. Bei einem
Wegfall der Gründe werden erforderlichenfalls Zuschreibungen vorgenommen.
Geringwertige Anlagegüter von EUR 250,00 bis EUR 1.000,00 werden in einem
Sammelposten erfasst und über fünf Jahre linear abgeschrieben.
7
2. Die in den Vorräten enthaltenen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind zu Anschaffungskosten
bewertet. Das strenge Niederstwertprinzip wird beachtet.
Die fertigen Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten bilanziert. Die Herstellungskosten
umfassen neben den Einzelkosten auch Material - und Fertigungsgemeinkosten sowie
planmäßige Abschreibungen. Gemeinkosten und Abschreibungen sind auf Basis , der bei
normaler Beschäftigung und unter wirtschaftlichen Bedingungen anfallender Kosten
ermittelt. Zinsen auf Fremdkapi tal und Verwaltungskosten werden nicht in die
Herstellungskosten einbezogen.
3. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände, mit Ausnahme der Forderungen
gegen die Wissenschaftsst adt Darmstadt und andere Eigenbetriebe der
Wissenschaftsstadt Darmstadt aus der Übernahme der Verpflichtungen für Pensionen und
Beihilfen für Beamte, die mit dem Barwert bilanziert sind, werden mit dem Nennwert oder
dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren
Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet sind, werden angemessene
Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben.
4. Die Wertpapiere des Umlaufvermögens werden mit den Anschaffungskosten (Kaufpreis
zuzüglich Kaufnebenkosten abzüglich Preisminderungen (§ 253 Abs. 1 Satz 1
i.V.m. § 255 Abs. 1 HGB)) bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert
(§ 253 Abs. 4 HGB).
5. Die Bewertung der Kassenbestände sowie der Guthaben bei Kreditinstituten erfolgt zu
Nominalwerten.
6. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Ausgaben vor dem Abschlussstichtag
angesetzt, soweit sie Aufwendungen für eine n bestimmten Zeitraum nach diesem
Zeitpunkt darstellen.
7. Das Stammkapital wird zum Nennwert bilanziert.
8. Erhaltene Investitionszuschüsse werden nach § 23 Abs. 3 EigBGes in den Sonderposten
für Investitionszuschüsse eingestellt und entsprechend der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer der bezuschussten Vermögensgegenstände über die sonstigen
betrieblichen Erträge aufgelöst.
9. Die Bewertung der Pensionsrückstellungen und ähnlichen Verpflichtungen erfolgt mit dem
Erfüllungsbetrag, der nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelt wurde.
Die Ermittlung der Pensionsverpflichtung erfolgte nach dem
versicherungsmathematischen Anwartschaftsbarwertverfahren unter Verwendung der
Richttafeln 2018 G von Klaus Heubeck.
Das Ruhegeld wird mit Ruhestandseintritt (zwischen dem 65. und dem 67. Lebensjahr)
gemäß § 33 Abs. 1 und 3 HBG oder bei vorzeitiger Invalidität gezahlt.
Die Berechnung erfolgte unter Annahme einer voraussichtlichen Dynamik der Bezüge der
Aktiven von 2 % und ein er voraussichtlichen Rentendynamik von 2 % und ohne die
Berücksichtigung einer Fluktuationsrate.
Die Abzinsung der Pensionsverpflichtung erfolgte nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB pauschal
mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit
von fünfzehn Jahren ergibt (Vereinfachungsregelung). Der Bewertung liegt der von der
Deutschen Bundesbank verbindlich festgesetzte und veröffentlichte Zinssatz auf Basis des
10-Jahres-Durchschnittszins für Dezember 2020 von 2,30 % (Vorjahr 2,71 %), zugrunde.
8
Bei einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr wurde keine Abzinsung vorgenommen.
Der Eigenbetrieb hat für Pensionen un d ähnliche Verpflichtungen TEUR 3.234
zurückgestellt. Die Entwicklung der Pensionsrückstellung ist im R ückstellungsspiegel
dargestellt. Der Zinsaufwand beträgt TEUR 55.
Der Unterschiedsbetrag zwischen der Verzinsung auf der Basis des 7 -Jahres-
Durchschnittszins und der Basis des 10 -Jahres-Durchschnittszins beträgt TEUR 467
(Vorjahr TEUR 257). Der Betrag ist ausschüttungsgesperrt, sofern nicht ausreichend freie
Rücklagen vorhanden sind.
Bei der Ermittlung der Beihilferückstellung wurde ebenfalls das
versicherungsmathematische Anwartschaftsbarwertverfahren angewendet. Die
voraussichtliche Dynamik der Kosten der Beihilfeleistungen wurde mit 2 % berücksichtigt.
Die Fluktuationsrate wurde mit 0 % angenommen. Der Berechnung liegt ein Basisbetrag
je Versorgungsempfänger von unverändert TEUR 5 zugrunde.
Die Abzinsung der Beihilfe verpflichtung erfolgte nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB pauschal
mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit
von fünfzehn Jahren ergibt (Vereinfachungsregelung). Der Bewertung liegt , der von der
Deutschen Bundesbank verbindlich festgesetzte und veröffentlichte Zinssatz auf Basis des
7-Jahres-Durchschnittszins für Dezember 2020 von 1,60 % (Vorjahr 1,97 %), zugrunde.
Die Ermittlung der Rückstellung für Verpflichtungen aus Altersteilzeitregelungen erfolgte
nach der Stellungnahme des Hauptfachausschusses des Instituts der Wirtschaftsprüfer
vom 19.06.2013 – IDW RS HFA 3. Die Rückstellungen betreffen nur für genehmigte Anträge
auf Altersteilzeit . Die Aufstockungsbeträge für die abgeschlossenen
Altersteilzeitvereinbarungen wurden als solche mit Abfindungscharakter klassifiziert. Die
Berechnung erfolgte unter Annahme einer voraussichtlichen Dynamik der Bezüge der
Berechtigten von 2 %. Als biometrische Rechengrundlage wurden die Richttafeln 2018 G
von Klaus Heubeck verwendet.
Die Abzinsung der Verpflichtungen aus Altersteilzeitregelungen erfolgte au f Basis des
7- Jahres-Durchschnittszins nach § 253 Abs. 2. S. 2 HGB pauschal mit dem
durchschnittlichen Marktzinssatz, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von
fünfzehn Jahren ergibt (Vereinfachungsregelung). Der Bewertung liegt der von der
Deutschen Bundesbank für Dezember 2020 verbindlich festgesetzte und veröffentliche
Zinssatz von 1,60 % (Vorjahr 1,97 %) zugrunde.
10. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen
Verbindlichkeiten. Der Ansatz erfolgt in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB).
Bei den sonstigen Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden
künftige Preis - und Kostensteigerungen mitberücksichtigt und eine Abzinsung auf den
Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der
Rückstellungen entsprechenden durchschnittlich en Marktzinssätze der vergangenen
sieben Wirtschaftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank gemäß
Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt und bekanntgegeben werden.
11. Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert
(§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB).
9
C. Erläuterungen zum Jahresabschluss
I. Erläuterung der Bilanz
Anlagevermögen
Die Aufgliederung der in der Bilanz ausgewiesenen Anlagepositionen und ihre Entwicklung im
Wirtschaftsjahr sind im Anlagenspiegel dargestellt, der als Anlage zum Anhang beigefügt ist.
Die Zugänge zu den Sachanlagen sind mit TEUR 1.476 zu beziffern. Die wesentlichen Zugänge
betreffen den Neubau der Wohneinrichtung im Pulverhäuserweg mit TEUR 1.394, ein en
Trockenlufttrockner mit TEUR 10 und eine Korbdurchschubspülmaschine mit TEUR 10.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind überwiegend Forderungen an
Firmenkunden für Dienstleistungen der Werkstattbeschäftigten im Arbeitsbereich enthalten.
Die Forderungen gegen Kostenträger betreffen im Wesentlichen die Erlöse aus Kostensätzen
nach Bedarfsgruppen, Sozialversicherungsanteile Bund/Land und die Erstattung von
Fahrtkosten.
Die Forderungen gegen die Wissenschaftsstadt Darmstadt und andere Eigenbetriebe beinhalten
mit TEUR 1.549 (Vorjahr TEUR 1.102) Forderungen aus der Übernahme der Verpflichtung für
Pensionen und Beihilfen für Beamt*innen, davon entfallen TEUR 391 (Vorjahr TEUR 9) auf die
Stadt und TEUR 1.158 (Vorjahr TEUR 1.093) auf zwei Eigenbetriebe. Diese Forderungen haben
eine Restlauzeit von mehr als einem Jahr und werden mit 6 % p.a. (Pensionen) bzw. 5,5 % p.a.
(Beihilfen) verzinst. Der Anstieg im Vergleich zum Vorjahr resultiert mit TEUR 360 aus dem
Wechsel von Beamt*innen und mit TEUER 87 aus der Aufzinsung.
Des Weiteren hat der Eigenbetrieb Forderung en gegen die Wissenschaftsstadt Darmstadt aus
Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen in Höhe von TEU R 44 (Vorjahr
TEUR 36). Im Vorjahr bestand zudem eine Forderung gegen die Wissenschaftsstadt Darmstadt
durch eine kurzfristige Ausleihung in Höhe von TEUR 4.400.
In den sonstigen Vermögensgegenständen (TEUR 162) sind mit TEUR 42 (Vorjahr TEUR 7)
debitorische Kreditoren und mit TEUR 113 Forderungen an die Zusatzversorgungskasse
enthalten.
Wertpapiere
Die Wertpapiere wurden im Bericht sjahr mit einem Wert in Höhe von TEUR 259 (Vorjahr
TEUR 253) aufgrund der geringen Rendite verkauft. Sie betreffen einen Investmentfonds, in dem
die Mittel des Nachlasses Mittelmeier zur Verwendung für die Kurt-Jahn-Anlage angelegt waren.
10
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten
Die liquiden Mittel beinhalten neben dem Kassenbestand von TEUR 6 (Vorjahr TEUR 9) das
Guthaben bei der Sparkasse Darmstadt von TEUR 4.029 (Vorjahr TEUR 226) und die Geldanlage
bei der VW-Bank von TEUR 1.000 (Vorjahr TEUR 1.800).
Eigenkapital
Das Stammkapital des Eigenbetriebs beträgt TEUR 1.000.
Das Eigenkapital verringert sich durch den Ja hresverlust in Höhe von TEUR 1.510 (Vorjahr
TEUR 1.218) im Vergleich zum Vorjahr.
Es wurde eine Umgliederun g in Höhe von TEUR -6 nach § 11 EigBGes (Ausgleich des im
Verlustvortrag enthaltenen Jahresverlusts 2015 durch Entnahme aus der Allgemeine Rücklage)
durchgeführt. Dadurch verringert sich die Position Verlustvortrag und die Position der
allgemeinen Rücklage wird niedriger.
Die Entwicklung des Eigenkapitals im Berichtsjahr stellt sich wie folgt dar:
Stand Umgliederung
Verlustver-
rechnung gem.
§11(6)
EigBGes für
2015
Jahresverlust Stand
01.01.2020 2020 2020 2020 31.12.2020
EUR EUR EUR EUR EUR
Stammkapital 1.000.000,00 0,00 0,00 0,00 1.000.000,00
Kapitalrücklagen
Allgemeine Rücklage 11.432.741,53 0,00 -5.596,32 0,00 11.427.145,21
Entschuldungshilfe 17.324,44 0,00 0,00 0,00 17.324,44
11.450.065,97 0,00 -5.596,32 0,00 11.444.469,65
Zweckgebundene Rücklagen 3.913.231,05 0,00 0,00 0,00 3.913.231,05
15.363.297,02 0,00 -5.596,32 0,00 15.357.700,70
Verlustvortrag -1.004.366,68 -1.217.947,96 5.596,32 0,00 -2.216.718,32
Jahresverlust -1.217.947,96 1.217.947,96 0,00 -1.510.276,55 -1.510.276,55
14.140.982,38 0,00 0,00 -1.510.276,55 12.630.705,83
11
Sonderposten für Investitionen
Der Sonderposten für Investitionen beinhaltet Zuschüsse vom Bund (Gleis 66 Mobilitätsprojekt)
und vom Land Hessen für Baumaßnahmen in den besonderen Wohnformen. Der Sonderposten
von privaten Personen und Unternehmen besteht aus Spenden für Sportgeräte, die neu
angeschafft wurden. Alle Sonderposten werden über die Laufzeit der Anlagegüter abgeschrieben.
Darstellung in
Euro
Stand
01.01.2020
Zugang
2020
Umgliederung
2020
Abgang/
Auflösung
2020
Stand
31.12.2020
SoPo vom Bund 0,00 24.459,94 0,00 2.738,59 21.721,35
SoPo vom Land 1.193.574,00 525.000,00 0,00 70.344,00 1.648.230,00
SoPo priv.
Unternehmen 6.785,00 7.222,11 0,00 1.552,11 12.455,00
1.200.359,00 556.682,05 0,00 74.634,70 1.682.406,35
Rückstellungen
Die Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:
Konto Bezeichnung Stand
01.01.2020 Verbrauch Auf-/
Abzinsung
Auflös-
ung
Wechsel
von
Beamten
Zuführung Stand
31.12.2020
3700010
Rü f. Pensionen und
andere Verpfl. 2.042.525,00 8.448,98 54.626,39 0,00 332.535,00 812.563,59 3.233.801,00
Summe 2.042.525,00 8.448,98 54.626,39 0,00 332.535,00 812.563,59 3.233.801,00
Personalrückstellungen
3901000 Überstunden 252.558,67 252.558,67 0,00 0,00 0,00 184.917,29 184.917,29
3902000 Urlaubsansprüche 47.041,76 47.041,76 0,00 0,00 0,00 149.141,50 149.141,50
3904010 Beihilfen 268.305,00 569,82 4.737,41 0,00 0,00 102.290,41 374.763,00
3904020 ATZ 17.699,00 7.713,18 283,18 0,00 0,00 0,00 10.269,00
3909030
sonst. Personal-
aufwendungen 115.281,15 87.609,96 0,00 0,00 0,00 111.095,38 138.766,57
davon Lebensarbeitszeitkonto 21.426,93 0,00 0,00 0,00 0,00 18.786,15 40.213,08
Leistungsentgelte 2019 93.854,22 87.609,96 0,00 0,00 0,00 0,00 6.244,26
Leistungsentgelte 2020 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 92.309,23 92.309,23
Summe 700.885,58 395.493,39 5.020,59 0,00 0,00 547.444,58 857.857,36
3990000
Rü für sonstige
Aufwendungen (GBA) 20.593,13 20.593,13 0,00 0,00 0,00 38.803,83 38.803,83
3994000/
3994100 Rü für Abschlusskosten 90.809,00 0,00 0,00 0,00 0,00 136.500,00 227.309,00
davon Abschluss 2017 48.049,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 48.049,00
Abschluss 2018 29.260,00 0,00 0,00 0,00 0,00 30.000,00 59.260,00
Abschluss 2019 13.500,00 0,00 0,00 0,00 0,00 46.500,00 60.000,00
Abschluss 2020 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 60.000,00 60.000,00
Gesamtsumme 2.854.812,71 424.535,50 59.646,98 0,00 332.535,00 1.535.312,00 4.357.771,19
12
Verbindlichkeiten
Die Verb indlichkeiten gegenüber Kreditinstituten beinhalten ausschließlich Darlehen, die
planmäßig getilgt werden.
Die Verbindlichkeiten gegenüber der Wissenschaftsstadt Darmstadt resultieren im Wesentlichen
aus einer kurzfristigen Bereitstellung von Geldmitteln im Rahmen eines Cashpoolings von
TEUR 500 (Vorjahr Forderung TEUR 4.400) und Verpflichtungen durch Personalwechsel von
TEUR 174 (Vorjahr TEUR 164). In den sonstigen Verbindl ichkeiten sind Darl ehen des LWV in
Höhe von TEUR 85 (Vorjahr TEUR 114) und Durchlaufende Posten von Löhnen und Gehälter, die
sich unterjährig verändern, enthalten.
Die Restlaufzeit der Darlehen und der übrigen Verbindlichkeiten sind aus der nachfolgenden
Tabelle ersichtlich.
Alle anderen Verbindlichkeiten sind wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig.
Darstellung in Euro Gesamtbetrag
31.12.2020
Restlaufzeit bis zu
einem Jahr
Restlaufzeit über
einem Jahr
davon
Restlaufzeit
mehr als
fünf Jahre
Verbindlichkeiten
gegenüber
Kreditinstituten
1.459.244,88
(2.118.274,80)
679.088,04
(672.575,06)
780.156,84
(1.445.699,74)
33.559,44
(44.988,09)
Verbindlichkeiten
aus Lieferungen
und Leistungen
259.920,25
(123.522,28)
259.920,25
(123.522,28)
0,00
(0,00)
0,00
(0,00)
Verbindlichkeiten
gegenüber der
Wissenschaftsstadt
Darmstadt
675.896,81
(194.895,11)
512.004,29
(40.151,04)
163.892,52
(154.744,07)
0,00
(0,00)
Verbindlichkeiten
gegenüber
anderen
Eigenbetrieben der
Wissenschaftsstadt
Darmstadt
26.594,88
(5.617,46)
26.594,88
(5.617,46)
0,00
(0,00)
0,00
(0,00)
Sonstige
Verbindlichkeiten
289.758,18
(424.484,54)
220.898,69
(339.310,59)
68.859,49
(85.173,95)
35.293,53
(43.937,15)
Summe 2.711.415,00
(2.866.794,19)
1.698.506,15
(1.181.176,43)
1.012.908,85
(1.685.617,76)
68.852,97
(88.925,24)
13
II. Erläuterung der Gewinn- und Verlustrechnung
Die Erlöse aus Kostensätzen von TEUR 8.943 (Vorjahr TEUR 8.329) beinhalten die nach SGB
abgerechneten Leistungssatzeinnahmen, die auf der Grundlage von Vergütungsvereinbarungen
nach § 75 ff SGB XII mit dem LWV erzielt wurden.
In den Umsatzerlösen von TEUR 779 (Vorjahr TEUR 1.108) sind überwiegend die
Werkstatterlöse und Umsätze aus diversen Dienstleistungen, z. B. Aktenvernichtung, Bewirtung
Friedhofscafé und Grabpflege enthalten.
Die sonstigen betrieblichen Erträge von TEUR 81 (Vorjahr TEUR 9) setzen sich überwiegend
aus Spenden, Nachlässe und Schenkungen zusammen.
Im Wirtschaftsjahr wird eine Bestandserhöhung der Vorräte von TEUR 28 (Vorjahr TEUR 3)
ausgewiesen. Die Bestandserhöhung resultiert aus der Vorratsproduktion von
Dübelverschlussstopfen.
In der Position Materialaufwand von TEUR 39 (Vorjahr TEUR 61) sind unter anderem
Materialien, Transport- und Verpackungskosten zur Ausübung der Dienstleistungen,
Lebensmittel und Handelswaren für den Verkauf enthalten.
Der Personalaufwand in Höhe von TEUR 9.835 (Vorjahr TEUR 9.220) setzt sich aus den
Löhnen und den Gehältern von TEUR 4.541 (Vorjahr TEUR 4.483), aus den Sozialabgaben und
den Aufwendungen für die Altersversorgung von TEUR 2.222 (Vorjahr TEUR 1.383) sowie aus
den Aufwendungen für die Werkstattbeschäftigten mit Behinderung von TEUR 3.064 (Vorjahr
TEUR 3.353) zusammen. Der deutliche Anstieg der Aufwendungen für Altersversorgung ist
durch den Wechsel eines Beamten mit einer langen Dienstzeit von der Wissenschaftsstadt
Darmstadt zum Eigenbetrieb bedingt, da die übertragene Pensionsrückstellung bei der Stadt
mit einem Zinssatz von 6 % nach den steuerlichen Vorschriften bewertet wurde und beim
Eigenbetrieb nach den handelsrechtlichen Vorschriften anzusetzen ist.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen von TEUR 1.290 (Vorjahr TEUR 1.185) beinhalten
hauptsächlich die Verwaltungskostenbeiträge an die Stadt, Energie-, Kommunikationskosten,
Versicherungen und Beratung.
III. Ergänzende Angaben
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Im Rahmen des Bauvorhabens Pulverhäuserweg mit Baubeginn am 3. Dezember 2018 wurden
in 2020 Aufträge in Höhe von TEUR 1.101erteilt.
Aus Leasingverträgen für EDV-Geräte bestehen finanzielle Verpflichtungen in Höhe von
TEUR 37 (Vorjahr TEUR 40).
Aufgrund der Mitgliedschaft in der Zusatzversorgungskasse Darmstadt besteht eine mittelbare
Pensionsverpflichtung, die aufgrund der Ausübung des Passivierungswahlrechts nach
Art. 28. Abs. 1 EGHGB nicht in der Bilanz ausgewiesen ist. Gemäß Art. 28
14
Abs. 1 Satz 2 EGHGB hat der Eigenbetrieb diese mittelbaren Verpflichtungen im
Jahresabschluss nicht passiviert.
Die Beiträge zur Zusatzversicherung werden für alle Tarifbeschäftigten entrichtet.
Versicherungsfrei sind lediglich
• kurzfristig Beschäftigte nach § 8 Abs. 1 SGB IV
• Beschäftigte vor Vollendung des 17. Lebensjahres und
• Beschäftigte, die die Wartezeit von 60 Beitragsmonaten bis zum Rentenbeitritt nicht
mehr erfüllen können.
Die Versorgungszusage regelt sich nach § 18 TV V bzw. nach dem Altersvorsorge TV-
Kommunal (ATV K)
Der derzeitige Umlagesatz beträgt 6,20 %, wobei 5,70 % vom Arbeitgeber und 0,50 % von den
Beschäftigten getragen werden. Zusätzlich führt der Arbeitgeber zur Sicherung der
Rentenauszahlung ein steuerfreies Sanierungsgeld von derzeit unverändert 2,30 % ab. Für
2020 beträgt die Summe der umlagepflichtigen Löhne und Gehälter EUR 4.259.154,90
Abschlussprüferhonorar
Das vom Abschlussprüfer für das Wirtschaftsjahr 2020 berechnete Gesamthonorar beträgt
TEUR 18. Das Honorar entfällt hauptsächlich auf Abschlussprüfungsleistungen.
Personalstand
Die Auswertung der durchschnittlichen Anzahl der Mitarbeitenden wurde auf Basis der Köpfe
zu den Stichtagen der Quartalsenden in 2020 durchgeführt, da eine Auswertung nach
Vollzeitäquivalenten jeweils stichtagsbezogen zum 30.06.2020 durchgeführt wird.
Die Zahl der Mitarbeiter/innen ohne die Betriebsleitung betrug im Jahresdurchschnitt
insgesamt 118,75 Personen. Diese verteilen sich auf den Bereich Werkstätten mit 55,75
(Vorjahr 56) Personen, auf den Bereich Wohnen mit 53 (Vorjahr 53) Personen und 10 (Vorjahr
10) Personen im Bereich zentrale Verwaltung.
Werkstättenverordnung
Nach § 12 Werkstättenverordnung ist der Eigenbetrieb verpflichtet für den Geschäftsbereich
Werkstätten das Arbeitsergebnis zu ermitteln und die Verwendung des Arbeitsergebnisses
festzulegen (vgl. Anlage 2 zum Anhang).
Sonstige Pflichtangaben
Nicht zu marktüblichen Bedingungen zustande gekommene Geschäfte mit nahestehenden
Unternehmen und Personen nach § 285 Nr. 21 HGB bestanden im Wirtschaftsjahr 2020 nicht.
15
Vorschlag der Betriebsleitung für die Behandlung des Jahresergebnisses.
Das Jahresergebnis soll wie folgt verwendet werden:
Vortrag auf neue Rechnung gem. § 11 Abs. 6 Satz 2 EigBGes (EUR – 1.510.276,55).
Vorschlag der Betriebsleitung für die Behandlung des Jahresergebnisses aus 201 5
Die Entnahme des im Verlustvortrag enthaltenen Jahresverlusts aus der allgemeinen Rücklage
des Eigenbetriebs Darmstädter Werkstätten und Wohnungseinrichtungen
(§ 11 Abs. 6 Satz 3 EigBGes) für das Jahr 2015 (EUR -5.596,32) soll im Jahresabschluss 2020
durchgeführt werden
Betriebsleitung
Im Wirtschaftsjahr gehörten der Betriebsleitung an:
Herr Wolfram Cuntz, Diplom-Sozialarbeiter
Bezüge der Betriebskommission und der Betriebsleitung
Die Bezüge der Betriebsleitung betrugen im Wirtschaftsjahr TEUR 76. Ehemalige Mitglieder der
Betriebsleitung erhielten im Wirtschaftsjahr Bezüge (Pensionen) in Höhe von TEUR 94. Zum
31. Dezember 2020 bestanden für ehemalige Mitglieder der Betriebsleitung
Pensionsrückstellungen in Höhe von TEUR 1.542. Die Betriebskommission hat im Berichtsjahr
keine Bezüge erhalten.
Mitglieder der Betriebskommission im Berichtsjahr 2020:
Frau Stadträtin Barbara Akdeniz, Vorsitzende der Betriebskommission
Herr Stadtkämmerer André Schellenberg
Herr Stadtrat Gerhard Busch
Herr Stadtverordneter Axel Eppich
Herr Stadtverordneter Alexander Schleith
Herr Stadtverordneter Philip Krämer
Frau Stadtverordnete Sabine Heilmann
Herr Stadtverordneter Karl-Heinz Böck
Frau Personalrätin Inge Egner
Frau Personalrätin Melanie Mohr
Herr Florian Sitzmann, Sportler und Buchautor
Herr Dr. med. Ernst-Ullrich Vorbach, Psychiater
Herr Gerd Wieber, Betriebswirt, Prokurist der HEAG Holding AG (als
wirtschaftlich besonders erfahrene Person gem. § 6 Abs. 3 EigBGes)
Im Berichtsjahr fanden 4 Sitzungen der Betriebskommission statt.
Nachtragsbericht
Der Ausbruch der COVID 19 Pandemie Anfang 2020 führte von Mitte März 2020 bis Mitte Juni
2020 zu einer vollständigen Schließung des Werkstattbereiches mit anschließendem
Teilbetrieb in einem Schichtsystem. Gleichzeitig erfolgte in diesem Zeitraum eine Abschottung
des Wohnbereiches gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Landes Hessen. Dies führte zu
16
Einbußen bei den Umsatzerlösen sowie Kostensteigerungen im Wohnbereich (Einhaltung der
Hygienestandards, erhöhter Personaleinsatz). Die Löhne der Beschäftigten wurden
weitergezahlt. Kündigungen wurden keine ausgesprochen. Seitens des
Landeswohlfahrtsverbandes wurden zur Sicherung der Löhne der Beschäftigten in 2020 rund
60.000 EURO zusätzlich ausgezahlt.
Seit November 2021 läuft der Betrieb wieder normal. Durch die erstellten Hygienekonzepte in
allen Bereichen des EDW kam es nur vereinzelt zu Corona Infektionen, die jedoch weder zur
Schließung der besonderen Wohnform noch der Werkstätten führten.
Die für das Jahr 2020 beantragten pandemiebedingten Mehrkosten beim
Landeswohlfahrtsverband wurden nach erneuter Prüfung in Höhe von TEUR 155 übernommen.
Ein Teil der Mehrkosten für die vorzunehmenden Testungen im Jahr 2022 im Bereich Wohnen
und Werkstatt wurde ebenfalls im Rahmen der Bundesregelungen übernommen.
Der Betrieb wurde seit November 2020 in einem eingeschränkten Schichtbetrieb im Bereich
der Werkstatt aufrechterhalten. Das führte zu weiteren Umsatzeinbußen im Bereich
Werkstätten im Jahr 2021 von 25.000 EURO. Die Umsätze konnten in 2022 um 50.000 EURO
gesteigert werden, erreichen aber das Niveau vor der Pandemie nicht.
Im März 2022 wurde eine langjährige Kooperation von Seiten der Vertragspartner wegen
firmeninterner Umstrukturierung aufgelöst. Nun werden verstärkt die Betriebsfelder
weiterentwickelt. Des Weiteren werden aktiv Kontakte zu potenziellen Kunden aufgenommen,
um deren Interesse an den offerierten Leistungen oder Produkten zu wecken. Das Ziel der
Akquisition ist die Gewinnung von Neukunden.
Am 24. Februar 2022 begann die Invasion russischer Truppen in die Ukraine. Wirtschaftliche
Folgen des Krieges treffen den Eigenbetrieb in 2023 im Rahmen der allgemeinen
Preissteigerungen (Materialkosten, Zinsen) Tarifsteigerungen im Bereich der Personalkosten
wirken einerseits wirtschaftlich belastend, andererseits führen sie bei Ausgleich durch den
Kostenträger zu einer Aufwertung der Tätigkeiten und können damit dem Fachkräftemangel
mittel- bis langfristig entgegenwirken.
Im November 2022 hat die Bundesregierung eine Gaspreisbremse und eine Entlastung für die
Stromverbraucher für 2023 beschlossen und umgesetzt. Das Ziel ist es Unternehmen zu
entlasten, die die hohen Energiepreise nicht mehr finanzieren können.
Trotz dem Paket der Bundesregierung wird sich vor allem die Steigerung der Energiekosten in
allen Produkten und Dienstleistungen abzeichnen, die der EDW zur Erbringung seiner
Leistungen benötigt. Hier kann nur durch eine Angleichung der Einnahmen die Existenz der
Leistungserbringung gesichert werden. Die Angleichung der wesentlichen Einnahmen im
Bereich der Kostensätze erfolgt durch die tariflichen Steigerungen.
Darmstadt, den 10. November 2023
Wolfram Cuntz
Betriebsleiter
17
(Anlage 1 zum Anhang)
19
Entwicklung des Anlagevermögens 2020
Anlage II
(Anlage 1 zum Anhang)
Eigenbetrieb Darmstädter Werkstätten und Wohnungseinrichtungen, Darmstadt
Entwicklung des Anlagevermögens 2020
1.1.2020 Zugänge Abgänge Umbuchung Zuschreibung 31.12.2020
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Software 57.940,09 0,00 12.128,24 0,00 0,00 45.811,85
57.940,09 0,00 12.128,24 0,00 0,00 45.811,85
II. Sachanlagen
14.054.011,65 0,00 0,00 0,00 0,00 14.054.011,65
2. Maschinen und maschinelle Anlagen 1.421.283,96 17.267,68 46.051,56 0,00 0,00 1.392.500,08
3. Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.328.364,72 65.114,57 230.129,39 0,00 0,00 1.163.349,90
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau 1.815.241,65 1.393.601,51 0,00 0,00 0,00 3.208.843,16
18.618.901,98 1.475.983,76 276.180,95 0,00 0,00 19.818.704,79
18.676.842,07 1.475.983,76 288.309,19 0,00 0,00 19.864.516,64
1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit
Geschäfts-, Betriebs- und anderen Bauten
Anschaffungs- und Herstellungskosten
20
Anlage II
(Anlage 1 zum Anhang)
1.1.2020 Zugänge Abgänge Umbuchung 31.12.2020 31.12.2020 31.12.2019
Durchschnittl.
Abschreibungs-
satz
Durchschnittl.
Restbuchwert
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR v.H. v.H.
35.582,35 2.792,74 12.128,24 0,00 26.246,85 19.565,00 22.357,74 6,10 42,71
35.582,35 2.792,74 12.128,24 0,00 26.246,85 19.565,00 22.357,74 6,10 42,71
4.186.839,15 173.567,00 0,00 0,00 4.360.406,15 9.693.605,50 9.867.172,50 -1,23 68,97
1.228.010,96 23.260,68 46.051,56 0,00 1.205.220,08 187.280,00 193.273,00 -1,67 13,45
1.158.482,21 51.077,41 229.740,72 0,00 979.818,90 183.531,00 169.882,51 -4,39 15,78
0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3.208.843,16 1.815.241,65 0,00 0,00
6.573.332,32 247.905,09 275.792,28 0,00 6.545.445,13 13.273.259,66 12.045.569,66 -1,25 66,97
6.608.914,67 250.697,83 287.920,52 0,00 6.571.691,98 13.292.824,66 12.067.927,40 -1,26 66,92
Restbuchwerte KennzahlenKumulierte Abschreibungen
21
23
Anlage II
(Anlage 2 zum Anhang)
Eigenbetrieb Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen, Darmstadt
Ermittlung des Arbeitsergebnisses gemäß § 12 WVO
Nach § 12 WVO werden Rechnungslegungsvorschriften für Werkstätten für Menschen mit
Behinderungen festgelegt. Außer dass alle Werkstätten unabhängig von ihrer Rechtsform nach
kaufmännischen Grundsätzen zu führen sind, soll nach Abs. 4 eine Ermittlung des Arbeits-
ergebnisses vorgenommen werden, um die Verwendung des Arbeitsergebnisses, insbesondere
die Zahlung der Arbeitsentgelte, festzulegen.
2020 2019
€ €
I. Erträge
1. Umsatzerlöse des Arbeitsbereichs 699.964,91 840.325,06
2. Zins- und sonstige Erträge aus wirtschaftlicher Tätigkeit des Arbeitsbereichs 43.627,25 215.145,38
3. Summe der von den Rehabilitationsträgern im Arbeitsbereich gezahlten Kostensätzen 3.274.065,57 3.077.332,02
Summe der Erträge ( 1. - 3.) 4.017.657,73 4.132.802,46
II. Notwendige Kosten des laufenden Betriebs im Arbeitsbereich der Werkstatt
1. Personalaufwand zur Erfüllung der fachlichen Anforderungen 2.621.133,89 2.667.111,24
2. Personalaufwand zur Erfüllung der werkstattspezifischen wirtschaftlichen Betätigung 0,00 0,00
3. Personalaufwand zur unternehmensüblichen wirtschaftlichen Betätigung 677.221,01 387.622,54
4. Sachkosten zur Erfüllung der fachlichen Anforderungen 794.322,57 836.398,47
5. Sachkosten zur Erfüllung der werkstattspezifischen wirtschaftlichen Betätigung 0,00 0,00
6. Sachkosten zur unternehmensüblichen wirtschaftlichen Betätigung 36.134,01 43.128,45
7. Betrag aus Periodenabgrenzung (sofern entstanden und nicht aus anderen Trägermitteln
ausgleichbar) 0,00 0,00
Summe der notwendigen Kosten ( 1. - 7.) 4.128.811,48 3.934.260,70
III. Ermittlung des Arbeitsergebnisses
1. Summe der Erträge ( Summe I.) 4.017.657,73 4.132.802,46
2. Summe der notwendigen Kosten ( Summe II.) 4.128.811,48 3.934.260,70
Arbeitsergebnis -111.153,75 198.541,76
IV. Verwendung des Arbeitsergebnisses
1. Arbeitsentgelte 460.141,93 524.745,07
2. Entwicklung der Ertragsschwankungsrücklage
2.1. Stand zum 1.1. 0,00 53.643,15
2.2. Zuführung zur Rücklage 60.000,00 0,00
2.3. Entnahme aus Rücklage -60.000,00 -53.643,15
2.4. Stand zum 31.12. 0,00 0,00
2.5. 6-Monatsbeitrag der Arbeitsentgelte 262.372,54 268.125,07
3. Entwicklung der Ersatz- und Modernisierungsrücklage
3.1. Stand zum 1.1. 1.027.342,49 1.087.551,49
3.2. Zuführung zur Rücklage 0,00 0,00
3.3. Entnahme aus Rücklage -82.382,25 -60.209,00
3.4. Stand zum 31.12. 944.960,24 1.027.342,49
V. Darstellung der Auswirkungen der Vergütung auf das Arbeitsergebnis
1. Summe der Erträge nach I.3. 3.274.065,57 3.077.332,02
2. Aufwendungen der fachlichen Anforderungen sowie werkstattspezifische Aufwendungen der
wirtschaftlichen Betätigung (Summe aus II. 1., 2.,4.,5. und 7.) -3.415.456,46 -3.503.509,71
3. Überschuss / Verlust -141.390,89 -426.177,69
1)
2)
Der Ertragsschwankungsrücklage wurde der Betrag entnommen, um den die gezahlten Arbeitsentgelte das Arbeitsergebnis überschreiten,
bzw. bis diese vollständig aufgebraucht war.
Der Ersatz- und Modernisierungsrücklage wurden die Aufwendungen für Ersatzinvestitionen entnommen.
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Anlage II
(Anlage 3 zum Anhang)
Eigenbetrieb Werkstätten Wohnbereich
EUR EUR EUR
1. Erlöse aus Kostensätzen 8.943.384,43 6.146.832,69 2.796.551,74
2. Umsatzerlöse 778.941,15 753.722,17 25.218,98
3. Erhöhung des Bestands an fertigen Erzeugnissen 28.266,79 28.266,79 0,00
4. Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens für Investitionen 74.634,70 74.634,70 0,00
aus Zuweisungen und Zuschüssen zur
Finanzierung des Anlagevermögens
5. Sonstige betriebliche Erträge 80.815,64 80.274,45 541,19
9.906.042,71 7.083.730,80 2.822.311,91
6. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 34.179,45 34.179,45 0,00
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 4.689,87 4.469,15 220,72
38.869,32 38.648,60 220,72
7. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 4.541.383,66 2.635.567,71 1.905.815,95
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen
für Altersversorgung und für Unterstützung 2.229.779,92 1.475.002,47 754.777,45
davon für Altersversorgung EUR 1.243.269,39 (Vorjahr EUR 480.192,64)
c) Aufwendungen für Werkstattbeschäftigte (Menschen mit Behinderung) 3.063.767,80 2.908.216,50 155.551,30
9.834.931,38 7.018.786,68 2.816.144,70
8. Abschreibung auf immaterierelle Vermögensgegenstände und Sachanlagen 250.697,83 198.546,22 52.151,61
9. Sonstige betriebliche Aufwendungen 1.290.246,08 783.066,15 507.179,93
10. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 95.480,17 65.650,18 29.829,99
11. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
davon Aufwendungen aus der Abzinsung EUR 59.646,98
(Vorjahr EUR 55.720,60) 94.001,80 55.009,66 38.992,14
12. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit -1.507.223,53 -944.676,33 -562.547,20
13. Sonstige Steuern 3.053,02 2.536,50 516,52
14. Jahresverlust -1.510.276,55 -947.212,83 -563.063,72
Eigenbetrieb Darmstädter Werkstätten und Wohnungseinrichtungen, Darmstadt
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020
Erfolgsübersicht nach Geschäftsbereichen
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BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS
An den Eigenbetrieb Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen, Darmstadt
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss des Eigenbetrieb Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtun-
gen, Darmstadt, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlust-
rechnung für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang,
einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber
hinaus haben wir den Lagebericht des Eigenbetriebs Darmstädter Werkstätten und Wohneinrich-
tungen für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
• entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen han-
delsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und vermit-
telt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der lan-
desrechtlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Ver-
mögens- und Finanzlage des Eigenbetriebs zum 31. Dezember 2020 sowie seiner Ertragslage
für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 und
• vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein unter Beachtung der deutschen gesetzli-
chen Vorschriften zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs. In allen wesentlichen Be-
langen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen
gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zu-
treffend dar.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen
die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit
§ 317 HGB und § 27 Abs. 2 EigBGes (Hessen) unter Beachtung der vom Institut der Wirtschafts-
prüfer (IDW festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchge-
führt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verant-
wortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unse-
res Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Eigenbetrieb unabhängig
in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften
und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforde-
rungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausrei-
chend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und
zum Lagebericht zu dienen.
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Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den
deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften
in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung
der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der landesrechtlichen Vorschrif-
ten ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertrags-
lage des Eigenbetriebs vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die in-
ternen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu er-
möglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstel-
lungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die
Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weite-
ren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unter-
nehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich,
auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der
insgesamt ein unter Beachtung der deutschen gesetzlichen Vorschriften zutreffendes Bild von der
Lage des Eigenbetriebs vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss
in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken
der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verant-
wortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben,
um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen
gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aus-
sagen im Lagebericht erbringen zu können.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als
Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist,
und ob der Lagebericht insgesamt ein unter Beachtung der deutschen gesetzlichen Vorschriften
zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen
mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang
steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zu-
künftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der un-
sere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
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Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit § 317 HGB und § 27 Abs. 2 EigBGes (Hessen) unter Beachtung der vom
Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Ab-
schlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche
Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich
angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die
auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Ent-
scheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grund-
haltung. Darüber hinaus
• identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtig-
ter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prü-
fungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die
ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das
Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen hö-
her als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beab-
sichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner
Kontrollen beinhalten können.
• gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten inter-
nen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und
Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen ange-
messen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme des
Eigenbetriebs abzugeben.
• beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rech-
nungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern darge-
stellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
• ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern
angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit so-
wie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im
Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der
Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können.
Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir ver-
pflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im
Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser je-
weiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grund-
lage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünf-
tige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Eigenbetrieb seine
Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
• beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses ein-
schließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvor-
fälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen
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Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der landesrechtlichen Vorschriften ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des
Eigenbetriebs vermittelt.
• beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentspre-
chung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Eigenbetriebs.
• führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zu-
kunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prü-
fungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von
den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen
die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein ei-
genständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde lie-
genden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass
künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Um-
fang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich
etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Frankfurt am Main, den 10. November 2023
PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Christiane Lawrenz ppa. Michael Neutz
Wirtschaftsprüferin Wirtschaftsprüfer
Leerseite aus bindetechnischen Gründen
20000005790730
M4PDF-Engine V23.40
anlage 1
928 Zeichen
Eigenbetrieb Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen Darmstadt, 23. November 2023 Betriebskommission des Eigenbetriebes „Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen‘“ Vorlage 06/2023 vom 23.11.2023 Betreff: Genehmigung des Jahresabschlusses 2020 Übertragung des Jahresfehlbetrages 2020 auf das Folgejahr 2021 Beschlussvorschlag: . Die Betriebskommission genehmigt den Jahresabschluss 2020 und beschließt die Über- tragung des Jahresfehlbetrages 2020 auf das Folgejahr 2021. . Der Jahresabschluss und der Lagebericht zum Wirtschaftsjahr 2020 werden offen gelegt. . Die Betriebsleitung wird für den Zeitraum 01. Januar bis 31. Dezember 2020 entlastet. Anlage: Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2020 ] Folgekosten: ||] Ja © X] Nein | Beschluss der Betriebskommission vom 23.11.2023 Der Vorlage wurde einstimmig zugestimmt. Darmstadt, den 23.11.2023 Wh Wolfram Cuntz Betriebsleiter
Beratungsverlauf (4)
Orte (3)
- Schreberweg 2
- Heimstättenweg 99
- Pulverhäuserweg 48
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2023/0393
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 23.11.2023
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00