SV-2014/0033
Kleine Anfrage des Stadtv. Hang vom 22. Mai 2014 betr. Integrationsvereinbarung
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SV-2014/0033
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Vorlage-Nr. SV-2014/0033 Kleine Anfrage des Stadtv. Hang vom 22. Mai 2014 betr. Integrationsvereinbarung Darmstadt, den 22.Mai 2014 Kleine Anfrage – Integrationsvereinbarung Vorbemerkung In der Fragestunde der Stadtverordnetenversammlung am 10. April 2014 antwortete OB Partsch auf die entsprechende Frage der Stv. Hübscher-Paul, bei den Stellenausschreibungen der Stadt weise der Satz „schwerbehinderte BewerberInnen sollen dies gesondert vermerken“ darauf hin, dass Schwerbehinderte bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt werden. Frage 1 Hat der Magistrat nach Unterzeichnung der Integrationsvereinbarung am 1. April 2004 alle an den Auswahlverfahren Beteiligten per Rundverfügung oder anderweitig über die Vereinbarung informiert und verpflichtet, diese entsprechend zu beachten ? Welche Details zur Umsetzung wurden dabei festgelegt und welchen konkreten Textvorschlag gab es insbesondere dafür, wie der Punkt 3.2 der Vereinbarung in den Stellenausschreibungen formuliert werden soll ? Frage 2 Hat der Magistrat zwischen April 2004 und der Rundverfügung#40 vom Dez 2013 Änderungen zum entsprechenden Verfahren festgelegt und wenn ja, wann und welche ? Hat der Magistrat dabei immer den Gesamtpersonalrat als Mitunterzeichner der Vereinbarung eingebunden und wenn ja, in welcher Form ? Frage 3 Wieso vertritt der Magistrat ungeachtet des Schreibens der Antidiskriminierungsstelle des Bundes vom 31.März14 weiterhin die von OB Partsch in der Fragestunde der StaVo am 10.April 2014 geäußerte Auffassung, dass die Formulierung „schwerbehinderte BewerberInnen sollen dies bitte gesondert vermerken“ in den Stellenausschreibungen der Stadt gleichbedeutend sei mit der Aussage, dass „schwerbehinderte Menschen ... bei entsprechender Eignung bevorzugt eingestellt werden“, wie es in Punkt 3.2 der städt. Integrationsvereinbarung aus 2004 steht ? Frage 4 Wie sieht der Magistrat - kurz zusammengefasst - die gesetzliche Lage, die nach Aussage von OB Partsch (in StaVo am 10. April 14) mit Rundverfügung #40 vom 04. Dezember 2013 allen an den Auswahlverfahren Beteiligten zur Kenntnis gegeben wurde ? Frage 5 Wurden mit der Rundverfügung#40 vom 04.Dez 2013 die an Auswahlverfahren Beteiligten über die gesetzliche Lage hinaus nochmals auf die bestehende Integrationsvereinbarung hingewiesen sowie Empfehlungen und/oder Regularien zu deren Anwendung gegeben und ist diese neue Rundverfügung auch verbindlich für alle Eigenbetriebe ? 2 Frage 6 Wieso gab es im Darmstädter Echo vom 17. Mai 2014 zwei Stellenausschreibungen mit unterschiedlicher Formulierung - eine mit dem Satz „schwerbehinderte Bewerber/innen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt“ (Eigenbetrieb Bäder), eine andere mit dem Satz „schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber bitten wir, dies gesondert zu vermerken“ (Eigenbetrieb EAD) - und warum steht in keiner dieser Stellenanzeigen, dass „schwerbehinderte Bewerber/innen bei entsprechender Eignung bevorzugt eingestellt werden“ - wie dies in Punkt 3.2 der Integrationsvereinbarung festgelegt ist ? Frage 7 Wieso hält es der Magistrat nicht für geboten, seine in 2004 vereinbarte Zusage zur bevorzugten Einstellung Schwerbehinderter (bei Vorliegen der entprechenden Vorraussetzungen) in allen städtischen Stellenausschreibungen auch sprachlich klar zu formulieren ? Georg Hang Stadtverordneter der Fraktion Uffbasse
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- SV-2014/0033
- Typ
- Stadtverordnetenvorlage
- Datum
- 08.07.2014
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00