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SV-2014/0033

Kleine Anfrage des Stadtv. Hang vom 22. Mai 2014 betr. Integrationsvereinbarung

Stadtverordnetenvorlage 08.07.2014

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SV-2014/0033

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Vorlage-Nr. SV-2014/0033 
 
 
Kleine Anfrage des Stadtv. Hang vom 22. Mai 2014 betr. Integrationsvereinbarung 
 
 
Darmstadt, den 22.Mai 2014 
Kleine Anfrage – Integrationsvereinbarung 
 
Vorbemerkung 
In der Fragestunde der Stadtverordnetenversammlung am 10. April 2014 antwortete OB 
Partsch auf die entsprechende Frage der Stv. Hübscher-Paul, bei den 
Stellenausschreibungen der Stadt weise der Satz „schwerbehinderte BewerberInnen sollen 
dies gesondert vermerken“ darauf hin, dass Schwerbehinderte bei gleicher Eignung 
bevorzugt eingestellt werden. 
Frage 1 
Hat der Magistrat nach Unterzeichnung der Integrationsvereinbarung am 1. April 2004 alle 
an den Auswahlverfahren Beteiligten per Rundverfügung oder anderweitig über die 
Vereinbarung informiert und verpflichtet, diese entsprechend zu beachten ? Welche Details 
zur Umsetzung wurden dabei festgelegt und welchen konkreten Textvorschlag gab es 
insbesondere dafür, wie der Punkt 3.2 der Vereinbarung in den Stellenausschreibungen 
formuliert werden soll ? 
Frage 2  
Hat der Magistrat zwischen April 2004 und der Rundverfügung#40 vom Dez 2013 
Änderungen zum entsprechenden Verfahren festgelegt und wenn ja, wann und welche ? Hat 
der Magistrat dabei immer den Gesamtpersonalrat als Mitunterzeichner der Vereinbarung 
eingebunden und wenn ja, in welcher Form  ? 
Frage 3 
Wieso vertritt der Magistrat ungeachtet des Schreibens der Antidiskriminierungsstelle des 
Bundes vom 31.März14 weiterhin die von OB Partsch in der Fragestunde der StaVo am 
10.April 2014 geäußerte Auffassung, dass die Formulierung „schwerbehinderte 
BewerberInnen sollen dies bitte gesondert vermerken“ in den Stellenausschreibungen der 
Stadt gleichbedeutend sei mit der Aussage, dass „schwerbehinderte Menschen ... bei 
entsprechender Eignung bevorzugt eingestellt werden“, wie es in Punkt 3.2 der städt. 
Integrationsvereinbarung aus 2004 steht ?  
Frage 4 
Wie sieht der Magistrat - kurz zusammengefasst - die gesetzliche Lage, die nach Aussage 
von OB Partsch (in StaVo am 10. April 14) mit Rundverfügung #40 vom 04. Dezember 2013 
allen an den Auswahlverfahren Beteiligten zur Kenntnis gegeben wurde ? 
Frage 5 
Wurden mit der Rundverfügung#40 vom 04.Dez 2013 die an Auswahlverfahren Beteiligten 
über die gesetzliche Lage hinaus nochmals auf die bestehende Integrationsvereinbarung 
hingewiesen sowie Empfehlungen und/oder Regularien zu deren Anwendung gegeben und 
ist diese neue Rundverfügung auch verbindlich für alle Eigenbetriebe ?

2 
Frage 6 
Wieso gab es im Darmstädter Echo vom 17. Mai 2014 zwei Stellenausschreibungen mit 
unterschiedlicher Formulierung - eine mit dem Satz „schwerbehinderte Bewerber/innen 
werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt“ (Eigenbetrieb Bäder), eine andere mit 
dem Satz „schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber bitten wir, dies gesondert zu 
vermerken“ (Eigenbetrieb EAD) - und warum steht in keiner dieser Stellenanzeigen, dass 
„schwerbehinderte Bewerber/innen bei entsprechender Eignung bevorzugt eingestellt  
werden“ - wie dies in Punkt 3.2 der Integrationsvereinbarung festgelegt ist ?  
Frage 7 
Wieso hält es der Magistrat nicht für geboten, seine in 2004 vereinbarte Zusage zur 
bevorzugten Einstellung Schwerbehinderter (bei Vorliegen der entprechenden 
Vorraussetzungen) in allen städtischen Stellenausschreibungen auch sprachlich klar zu 
formulieren ? 
 
Georg Hang 
Stadtverordneter der Fraktion Uffbasse

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Details

Vorlagen-Nr.
SV-2014/0033
Typ
Stadtverordnetenvorlage
Datum
08.07.2014
Erstellt
29.09.2026 00:00