Anerkennung des Vereins „Adem Jashari e.V.“ als kulturschaffende Vereinigung im Sinne der städtischen Miet- und Benutzungsordnung für städtische Räume, Schulsportanlagen, Schulhöfe und Sportanlagen vom 9.9.1992 und Ergänzung von März 2002.
Beschlussvorlage 1355/13_VL vom 08.05.2013
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Beschlussvorlage (Anerkennung des Vereins „Adem Jashari e.V.“ als kulturschaffende Vereinigung im Sinne der städtischen Miet- und Benutzungsordnung für städtische Räume, Schulsportanlagen, Schulhöfe und Sportanlagen vom 9.9.1992 und Ergänzung von März 2002. )
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