AN/1308/2017
Anpassung der Hauptsatzung der Stadt Köln (0207/2017)
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Änderungsantrag (CDU BV1)
4985 Zeichen
Fraktion in der Bezirksvertretung 1, Innenstadt/Deutz
Herrn
Bezirksbürgermeister
Andreas Hupke
Herrn
Bürgeramtsleiter
Dr. Ulrich Höver
Frau
Oberbürgermeisterin
Henriette Reker
Eingang beim Bezirksbürgermeister:
AN/1308/2017
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates
Gremium Datum der Sitzung
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 14.09.2017
Anpassung der Hauptsatzung der Stadt Köln (0207/2017)
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrte Herren,
die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Innenstadt bittet Sie, folgenden Änderungsantrag
auf die Tagesordnung der nächsten Bezirksvertretungssitzung zu setzen:
Die Bezirksvertretung Innenstadt empfiehlt dem Rat, folgenden geänderten Beschluss zu
fassen:
Der Rat beschließt die als Anlage 2 16. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt
Köln unter Berücksichtigung folgender Änderungen:
4. Neufassung von § 24 Hauptsatzung:
§ 24 Hauptsatzung
Ersatz des Verdienstausfalls
( § 45, § 27 Abs. 7 GO )
§ 24 Abs. 2 und 3 wird wie folgt gefasst:
(2) Als Ersatz des Verdienstausfalls wird mindestens ein Regelstundensatz in Höhe von 32 €
gezahlt, es sein denn, das ersichtlich keine finanziellen Nachteile entstanden sind. Eine
höhere…
Fraktion in der Bezirksvertretung 1, Innenstadt/Deutz
- 2 -
(3) Der Verdienstausfall wird für die versäumte regelmäßige Arbeitszeit ( einschließlich der
notwendigen durchschnittlichen Fahrtzeiten, mindestens jedoch je ½ Stunde für Hin- und
Rückfahrt ) bis zum Höchstbetrag von 80 €/Stunde gewährt. Die letzte angefangene Stunde
wird voll gerechnet. Für Zeiten nach 20 Uhr mit Ausnahme der Fahrtzeiten wird
grundsätzlich kein Verdienstausfall erstattet.
BEGRÜNDUNG:
Der Antragsteller begrüßt die Anstrengungen des Landesgesetzgebers, die
Rahmenbedingungen zur Ausübung von kommunalen Mandaten durch die Neuregelungen im
Gesetz zur Stärkung des kommunalen Ehrenamtes zu verbessern. Durch eine konsequente
Umsetzung dieser Neuregelungen in den Kommunen und Verbänden besteht die Möglichkeit,
die Ausübung kommunaler Mandate endlich wieder attraktiver und für einen größeren
Personenkreis als bisher überhaupt möglich zu machen.
Die Initiative der Verwaltung, den Spielraum durch den Landesgesetzgeber dahin gehend zu
nutzen, den Regelsatz zur Gewährung von Verdienstausfall nicht auf den in der
Landesverordnung vorgesehenen Mindestsatz von 8.84 € zu senken, wird begrüßt. Der bisher
in der Hauptsatzung vorgesehene Satz von 10,50 € ist nicht mehr zeitgemäß und angemessen.
Dieser Regelsatz stammt noch aus den 90-er Jahren.
Seinerzeit betrug er 20,00 DM und der Höchstsatz das 2,5-fache, also 50,00 DM. Er ist also
seit über 25 Jahren nicht mehr angepasst worden – außer der Umstellung auf den EURO. Der
Regelsatz in der bisherigen Höhe trägt einer echten Wertschätzung der Arbeit in der
Haushaltsführung, Erziehung, Arbeit als Selbstständiger oder Freiberufler keinerlei
Rechnung. Dies gilt aber auch für den Verwaltungsvorschlag von 17 €.
Daher sollte der Rat eine Erhöhung dieses Regelstundensatzes auf 32,00 € beschließen. Dies
entspricht in der Umsetzung auch der bisherigen Relation, da der bindende landeseinheitliche
Höchstsatz ja neu auf 80,00 € festgesetzt wurde, also genau dem 2,5 fachen Regelsatz von
dann neu 32,00 €.
Darüber hinaus würde ein neuer Regelsatz von 32,00 € den Verwaltungsaufwand erheblich
reduzieren, da sich die neue, - bei den Betroffenen höchst umstrittene – Verwaltungspraxis
zur Glaubhaftmachung des Verdienstausfalles deutlich umständlicher und aufwendiger
gestaltet.
So reichen nicht mehr wie bisher z.B. Bescheinigungen der Kammern bei Selbständigen oder
selbst gesetzliche Vorschriften bei Übersetzern als Nachweis aus.
Bei einem höheren Regelsatz ist davon auszugehen, dass sich ein Großteil der Berechtigten,
welche bisher den alten Höchstsatz von 26 € beantragt hatten, mit diesem Regelsatz zufrieden
geben werden.
Dies würde auch zu einer besseren Überschaubarkeit der vermutlichen Mehrausgaben führen.
Fraktion in der Bezirksvertretung 1, Innenstadt/Deutz
- 3 -
Die Aufnahme von Fahrtzeiten in die Hauptsatzung ist zu begrüßen, da bisher regelmäßig ½
Stunde berücksichtigt werden konnte. Durch die Neuregelung wird der unterschiedlichen
Anbindung im Bereich der Innenstadt und der Außenbezirke wie z. B. Chorweiler oder Porz,
mehr Rechnung getragen. Denn dort sind auch längere Fahrtzeiten nicht unüblich. Es sollte
jedoch der bisherige Mindestsatz festgeschrieben werden. Bei längeren Sitzungen sollten
nicht die Mandatsträger, welche bis zum Schluss ausharren, bestraft werden, indem ihnen
noch nicht einmal die Fahrtzeit nach 20 Uhr erstattet werden soll. Die Berücksichtigung der
letzten angefangenen Stunde als volle Stunde entspricht der bisherigen Praxis, welche sich
bewährt hat.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Uerlich
Fraktionsvorsitzender
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1308/2017
- Typ
- Änderungsantrag BV1 (CDU)
- Datum
- 13.09.2017
- Erstellt
- 12.09.2017 19:19