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V/0321/2018

Externe Raumvergaben Rathausfestsaal/Rüstkammer

Vorlagen 13.04.2018

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Nächste Beratung: Haupt- und Finanzausschuss, Sitzung am 16.05.2018, TOP 3

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage A

1167 Zeichen

Anlage A zur V/0321/2018 
Kurzüberblick 
 
Entscheidung über die Anfragen zur Nutzung der Räumlichkeiten Rathausfestsaal und Rüstkam-
mer im Rathaus. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Bereitstellung der Räumlichkeiten im Rathaus werden mehrere Leitorientierungen aus dem 
ISM-Prozess in Abhängigkeit von den Veranstaltungen unterstützt. Diese Ziele werden mit dem 
Beschluss verfolgt und erreicht. 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0102 Geschäftsführung für politische Gremien, Städtepartnerschaften 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt? X Ja  Nein   
 
Es werden Einnahmen erzielt. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
X überwiegend 
freiwillig 
 vollständig  
freiwillig 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
keine

Beschlussvorlage

3583 Zeichen

V/0321/2018 
V/0321/2018 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Externe Raumvergaben Rathausfestsaal/Rüstkammer 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   16.05.2018 Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Veranstalter Veranstaltung/ 
Raum 
Datum Nutzungs-
entgelt 
entspricht Ziffer … der B e-
gründung 
    Selbst-
kosten  
& Miete 
Selbst-
kosten 
Kosten-
freiheit 
Conventus 
Congressma-
nagement & 
Marketing 
GmbH 
69. Jahresta-
gung der Deut-
schen Gesell-
schaft für Neu-
rochirurgie 
 
Rathausfestsaal/ 
Rüstkammer/ 
Foyer/ 
Hauptaus-
schusszimmer 
05.06.2018 2.105,00 €     X   
Reservisten- 
verband  
Landesgruppe 
NRW 
Vortrag 
 
Rüstkammer 
10.07.2018 250,00 €     X   
Dein Münster 
 
Verleihung des 
Quality Awards 
 
Rüstkammer 
11.09.2018 370,00 €     X   
Konzertbüro  
Schoneberg 
Konzertreihe 
Neue Namen 
 
Rathausfestsaal 
12.09.2018 1.350,00 €      X   
 
Amt für Bürger- und 
Ratsservice 
 
03.05.2018 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Cosack 
Telefon: 492-3366 
Cosack@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0321/2018 
Veranstalter Veranstaltung/ 
Raum 
Datum Nutzungs-
entgelt 
entspricht Ziffer … der B e-
gründung 
    Selbst-
kosten  
& Miete 
Selbst-
kosten 
Kosten-
freiheit 
VdK – Nord-
rhein-Westfalen 
Kreisverband 
Münster 
Jubiläumsfeier 
des VdK Müns-
ter 
 
Rathausfestsaal 
20.09.2018 400,00 €  X 
2.4 
 
Konzertbüro  
Schoneberg 
Konzertreihe 
Neue Namen 
 
Rathausfestsaal 
08.10.2018 1.350,00 €      X   
Konzertbüro 
Schoneberg 
Konzertreihe 
Neue Namen 
 
Rathausfestsaal 
29.01.2019 1.350,00 €      X   
Mathematisches 
Institut 
Tagung SPP 
2026 
Conference 
Dinner 
 
Rathausfestsaal/ 
Foyer/  
Hauptaus-
schusszimmer 
05.04.2019 1.675,00 €     X   
Konzertbüro  
Schoneberg 
Konzertreihe 
Neue Namen 
 
Rathausfestsaal 
09.04.2019 1.350,00 €      X   
Frank Muschalle Konzert der 
Frank Muschalle 
Trios 
 
Rathausfestsaal/ 
Foyer 
08.11.2019 1.375,00 €     X   
 
 
 
Begründung: 
 
1. volle Kosten einschl. Miete 
 
 Grundsätzlich sind bei Veranstaltungen die vollen Kosten, d.h. die anfallenden Selbstkosten der 
Stadt (Bauunterhaltung, Heizung, Strom, Reinigung, Hausmeister), gegebenenfalls Umräu m-
kosten und eine Miete in Rechnung zu stellen. 
 
2. Reduzierung auf die anfallenden Selbstkosten 
 
2.1 bei Jubiläen von Vereinen und Verbänden ab 100 -jährigem Bestehen und für folgende 
Jubiläen, wenn die Jahreszahl durch 50 teilbar ist 
2.2 bei überwiegend karitativem Charakter 
2.3 Kooperationsveranstaltung unter Teilnahme der Stadt Münster 
2.4 besonderes Interesse der Stadt Münster

- 3 - 
V/0321/2018 
 Bei einer Reduzierung auf die anfallenden Selbstkosten werden dem Veranstalter/Nutzer die 
entstehenden Selbstkosten der Stadt (Bauunterhaltung, Heizung, St rom, Reinigung, Hausmeis-
ter) und gegebenenfalls Umräumkosten in Rechnung gestellt. 
  
 
3. Kostenfreiheit 
 
3.1 Außergewöhnliches Interesse der Stadt an der Veranstaltung 
3.2 Traditionsveranstaltung 
3.3 Internationale Beziehungen, Städtepartnerschaften 
3.4 Städtische Veranstaltung 
 
Bei einer Kostenfreiheit wird dem Veranstalter/Nutzer kein Nutzungsentgelt in Rechnung g e-
stellt. Gegebenenfalls werden im Einzelfall aber die Umräumkosten in Rechnung gestellt. 
 
Bei Raumvergaben an externe Veranstalter sind diese be i der eingehenden Raumanfrage über das 
zu entrichtende Nutzungsentgelt, das für die Veranstaltungszeit, für die Zeiten der Vor - und Nachbe-
reitungsarbeiten, für die Umräumarbeiten sowie bei einem weiteren Raumbedarf entsteht, informiert 
worden. 
 
 
 
 
i.V. 
 
gez. 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat

Beratungsverlauf (1)

16.05.2018 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0321/2018
Typ
Vorlagen
Datum
13.04.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37