mandari

Festsetzung des Umfangs der Übernahme von übermäßigen Verbindlichkeiten zur Liquiditäts- sicherung gemäß § 6 Abs. 3 des Altschuldenentlastungsgesetztes Nordrhein-Westfalen (ASEG NRW) durch das Land Nordrhein-Westfalen

Sitzungsvorlage 2026/002 vom 29.01.2026

Stand: Noch keine Beratung mit Termin bekannt.

Dokumente

Beratungsverlauf

  1. Termin unbekannt

    Sitzung

    TOP 5.

War diese Seite hilfreich?

Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz