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SV-2021/0003

Antrag der SPD-Fraktion vom 13. Januar 2021 betr. Bebauung für das Gelände des Klinikums Eberstadt

Antrag 14.01.2021

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SV-2021/0003

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Punkt 36: Antrag der SPD-Fraktion vom 13. Januar 2021 betr. Bebauung für das Gelände 
des Klinikums Eberstadt 
 (V-Nr. SV-2021/0003) 
 
Nach eingehender Diskussion schlägt die SPD vor, den Antrag heute nicht 
abzustimmen und bis zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung einen 
gemeinsamen Weg zu finden. 
 
Der Antrag wird nicht abgestimmt.

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Punkt 40.1: Antrag der SPD-Fraktion vom 13. Januar 2021 betr. Bebauung für das Gelände 
des Klinikums Eberstadt 
 (V-Nr. SV-2021/0003) 
 
Die Fraktionen Bü90/Die Grünen und CDU stellen folgenden Alternativantrag: 
 
Die Bebauung des frei gewordenen Areals Klinikgelände Eberstadtbietet am 
südlichen Stadtrand Darmstadts bietet die Möglichkeit eines Lückenschluss‘ 
zwischen den östlich und westlich der Heidelberger Landstraße gelegenen 
Wohngebieten. Das Gelände bietet vor rangig die Möglichkeit der Wohnn utzung 
in einem Umfeld mit hohem Grünbestand. 
Um ein bestmögliches städtebauliches Ergebnis zu erreichen, hat die 
Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 18.Juni 2019 das Instrument 
einer Konzeptvergabe gewählt – wie es sich u.a. auch bei der geplanten 
Bebauung des Marienplatzes bewährt hat.  
1. Die Stadtverordnetenversammlung begrüßt die bisherigen, wiederholten 
und vielfältigen Maßnahmen des Magistrats i.S. einer breiten Bürgerbeteiligung 
insbesondere im Rahmen der Stadtteilforen Eberstadt. Dabei wurden 
unterschiedliche Anregungen aus den Sitz ungen des Stadtteilforums und des 
speziell eingerichteten Thementischen 3 „Planung Klinikgelände Eberstadt“ 
entgegengenommen. Sie sollen soweit wie möglich in den Auslobungstext 
aufgenommen werden.  
2. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, übe r die im Rahmen 
der Konzeptvergabe erfolgende Bürgerbeteiligung hin aus in weiteren 
Veranstaltungen des Stadtteilforums über den Stand zu informieren. (sh. auch 
MV2019/0031) 
3. Im Verlauf des städtebaulichen Wettbewerbes und danach gewährleistet der 
Magistrat im Rahmen des Wettbewerbsrechts die regelmäßige Information der 
politischen Gremien. Die Stadtverordnetenversammlung begrüßt die - in 
anderen Verfahren bewährte - Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern als 
Sachverständige in der Preisgerichtsjury.  
4.  Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob das Grundstück mit 
entsprechenden Auflagen in Erbpacht vergeben werden kann.  
 
Dem Antrag wird zugestimmt. 
 
Gegenstimmen: Die Linke., FDP und UWIGA 
Stimmenthaltung: SPD und AfD  
 
Der Ursprungsantrag der SPD-Fraktion wird abgelehnt. 
 
Gegen die Ablehnung: SPD, UFFBASSE, Die Linke. und FDP  
Stimmenthaltung: AfD und UWIGA

SV-2021/0003

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Vorlage-Nr. SV-2021/0003 
 
 
Antrag der SPD-Fraktion vom 13. Januar 2021 betr. Bebauung für das Gelände des 
Klinikums Eberstadt 
 
 
 
 
 
 
 
SPD-STADTVERORDNETENFRAKTION DARMSTADT SPD-Stadtverordnetenfraktion Darmstadt 
Wilhelminenstr. 7a 
64283 Darmstadt 
 
Fon: 06151 – 2 79 02 75 
Fax: 06151 – 2 79 02 71 
 
Antrag 
 
Bebauung für das Gelände des Klinikums Eberstadt 
 
Vorbemerkung: 
 
Aufgrund der unterschiedlichen Äußerungen der Stadt über die angestrebte 
Bebauungsdichte auf dem Klinikgelände müssen das Programm für den Wettbewerb und 
seine Vorgaben für die planenden Büros im Bauausschuss beraten und beschlossen 
werden. Dies ist umso notwendiger, als dass die Magistratsvorlage 2019/0031 viele 
Fragen offen lässt. 
 
Vor diesem Hintergrund möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: 
 
1. Der Magistrat wird aufgefordert, eine möglichst umfangreiche 
Bürger*innenbeteiligung im Rahmen des Realisierungswettbewerbs sicherzustellen. 
 
2. Der Magistrat informiert in der nächsten Sitzung des Bau- und 
Planungsausschusses über den Stand der Vorbereitung des 
Wettbewerbsverfahrens und des Teilnahmewettbewerbs für das Klinikgelände in 
Eberstadt. 
 
3. Der Magistrat prüft und berichtet, ob das Grundstück in Erbpacht vergeben 
werden kann.

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4. Neue Kriterien für das Wettbewerbsverfahren werden im Planungsausschuss 
beraten und beschlossen. 
 
5. Der Magistrat stellt im nächsten Bau- und Planungsausschuss klar, welche 
maximale Bebauung für das Areal vorgesehen ist. 
 
Begründung: 
 
Gerade wegen der besonderen Lage und Struktur des Areals und der Bedeutung für die 
weitere Entwicklung auch der Sozialstruktur des Stadtteils Eberstadt, muss mit der 
Entwicklung dieses Grundstücks besonders sensibel umgegangen werden. Aus diesem 
Grund ist ein Höchstmaß an Transparenz und Klarheit in der Umsetzung  des 
Realisierungswettbewerbs notwendig. Gerade dann, wenn kein Bebauungsplan aufgestellt 
wird, muss die Bürger*innenbeteiligung sichergestellt werden. 
 
 
Darmstadt, 13.01.2021 
 
Oliver Lott   Michael Siebel 
(Stadtverordneter)  (Fraktionsvorsitzender)

Beratungsverlauf (2)

TOP 40.1
TOP 36

Orte (2)

  • Heidelberger Landstraße
  • Wilhelminenstraße 7a

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Details

Vorlagen-Nr.
SV-2021/0003
Typ
Antrag
Datum
14.01.2021
Erstellt
29.09.2026 00:00