V/0230/2014
Antrag der FDP-Fraktion an den Rat Nr. A-R/0003/2014 "Kurze Wege nutzen, neue Perspektiven eröffnen - regelmäßige Arbeitsmarkt-Konferenz einberufen"
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V_0230_2014_Anlage_a-r-0003-2014
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Antrag an den Rat Nr. A-R/0003/2014 F DP - RATSFRAKTION MÜNSTER – DIE LIBERALEN Die FDP - Fraktion im Internet: http://www.fdp-ms.de Email: fraktion@fdp-ms.de FDP - Ratsfraktion Geringhoffstraße 48 48163 Münster Tel.: 0251 - 987 30 60 Fax: 0251 - 987 30 61 Email: fraktion@fdp-ms.de Münster, 04.02.2014 Kurze Wege nutzen, neue Perspektiven eröffnen - regelmäßige Arbeitsmarkt-Konferenz einberufen Der Rat möge beschließen: Die Verwaltung lädt in regelmäßigen Abständen zu eine r „Arbeitsmarkt-Konferenz“ ein, die sich mit der aktuellen, aber auch mit der längerfristig en Arbeitsmarktsituation in Münster befasst. Teilnehmer auf Vermittlungs- bzw. Angebotsseite sind u. a. das Jobcenter Münster, die Arbeitsagentur, die beruflichen Weiterbildungsinstitut ionen und andere mit der Qualifizierung und der Vermittlung von Arbeitssuchenden befasste Institutionen. Für die Nachfrageseite werden Experten, Entscheider und Multiplikatoren (IHK, HWK, Kreishandwerkerschaft, Einzelhandelsverband, Wirtschaftsförd erung, Gewerkschaften u.a.) der Münsteraner Wirtschaft eingeladen. Die Polit ik wird durch die arbeitsmarkt- politischen Sprecher der Ratsfraktionen vertreten. Ziel der Arbeitsmarktkonferenz ist es, vor dem Hintergrund der jeweiligen Arbeitsmarktsituation in Münster kurz-, mittel- und langf ristige Handlungserfordernisse für eine Stärkung des Arbeitsmarktes zu erschließen und möglich e bzw. wünschenswerte Handlungsansätze aufzuzeigen sowie Doppelstrukturen zu vermeiden. Begründung Münster hat einen zweigeteilten Arbeitsmarkt: Auf der einen Seite beklagen immer mehr Unternehmen einen deutlichen Fachkräftemangel. Auf der anderen Seite nimmt die Arbeitslosenquote in Münster weniger stark ab als in ande ren Städten. Insbesondere ist die Zahl der Langzeitarbeitslosen unverändert hoch. Di e Entwicklung auf dem münsterschen Arbeitsmarkt bietet damit Grund zur Sorge. Diese und weitere Fragen, wie beispielsweise auch die immer mehr im Fokus stehende Vereinbarkeit von Familie und Beruf und der schwieriger werdende Übergang von der Schule in die Berufsausbildung sollten bei einer regelm äßigen „Arbeitsmarkt-Konferenz“ thematisiert werden - kurze Wege zwischen den Beteiligten können neue Perspektiven eröffnen und eine Gesamtverantwortung aller Institutio nen für den Arbeitsmarkt der Stadt deutlicher werden lassen. In anderen Städten gibt es bereits Arbeitsmarktkonferen zen, die aber zum Teil andere Strukturen und Aufgaben haben. In Großstädten wie etw a in Frankfurt tagt man einmal jährlich zu einem Hauptthema. In Dortmund wird nur üb er Projekte entschieden, die der - 2 - Europäische Sozialfonds und das Land NRW in der Region fördern. Der Kreis Warendorf organisiert hingegen seit Mitte 2013 für seine einzeln en Kommunen solche Arbeitsmarkt- Konferenzen wie die hier vorgeschlagene, bei denen die lokalen Probleme und Notwendigkeiten gezielt angesprochen und mit den Beteiligten diskutiert werden. Als Beispiel für bereits begonnene Kooperationen in Mü nster kann die enger verzahnte Zusammenarbeit zwischen dem kommunalen Jobcenter und der Wirtschaftsförderung Münster betrachtet werden. Deren Erfahrungen mit diese r Vereinbarung seit Anfang 2013 sollten in die Organisation einer künftig regelmäßigen Arbeitsmarkt-Konferenz einfließen. Auch die Politik profitiert von einem solch regelmäßige n Austausch: Der Einblick in die Zuständigkeiten und Aufgabenfelder erlaubt eine besse re Übersicht bei arbeitsmarkt- politischen Entscheidungen und schafft vor allem mehr Tr ansparenz bei den sich zum Teil überschneidenden Zuständigkeiten . gez. Carola Möllemann-Appelhoff Gisela Geschkewitz Hans Varnhagen Jens Lenski Jürgen Reuter Sandra Wübken Dr. Karin Obst
Beschlussvorlage
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V/0230/2014 DER OBERBÜRGERMEISTER Jobcenter Betrifft Antrag der FDP-Fraktion an den Rat Nr. A-R/0003/2014 "Kurze Wege nutzen, neue Perspektiven eröffnen - regelmäßige Arbeitsmarkt-Konferenz einberufen" Beratungsfolge 02.04.2014 Hauptausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Unter Berücksichtigung des zwei geteilten Arbeitsmarktes in Münster (Fachkräftemangel auf der einen Seite, hohe Zahl von Langzeitleistungsbeziehenden auf der anderen Seite) sowie der „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ und dem immer schwieriger werdenden „Übergang von der Schule in die Berufsausbildung“ wird die Verwaltung beauftragt zu prü- fen, 1.1 ob in regelmäßigen Abständen zu einer „Arbeitsmarkt-Konferenz“ einladen werden soll, die sich mit der aktuellen, aber auch der langfristigen Arbeitsmarktsituation in Münster mit dem Ziel befasst , kurz-, mittel- und langfristige Handlungserfordernis- se für eine Stärkung des Arbeitsmarktes zu erschließen und mögliche Handlung s- ansätze aufzuzeigen sowie Doppelstrukturen zu vermeiden; Teilnehmende auf der Vermittlungs- bzw. Angebotsseite können u. a. d as Jobcenter Münster, die Age n- tur für Arbeit, die beruflichen Weiterbildungsinstitutionen und andere, mit der Qu a- lifizierung und Vermittlung von Arbeitsuchenden befassten Institutionen und auf der Nachfrageseite Experten, Entscheider und Multiplikatoren (u . a. IHK, HWK, Kreishandwerkerschaft, Einzelhandelsverband, Wirtschaftsförderung, Gewer k- schaften) der münsterschen Wirtschaft sein; die Politik soll durch die arbeitsmark t- politischen Sprecherinnen und Sprecher aus dem für Arbeitsförderung zuständ i- gen Ausschuss vertreten sein; 1.2 ob eine Ausweitung der bestehenden Netzwerke unter Berücksichtigung der fina n- ziellen Auswirkungen tatsächlich erforderlich erscheint oder ob die geplante A r- beitsmarkt-Konferenz als Ersatz für eines der bestehenden Netzwerke einber ufen werden soll. Vorlagen-Nr.: V/0230/2014 Auskunft erteilt: Herr Bierstedt Ruf: 60918-300 E-Mail: Bierstedt@stadt-muenster.de Datum: 14.03.2014 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0230/2014 2. Mit der Umsetzung des Beschlusses unter Ziffer 1 ist der Antrag der FDP -Fraktion Nr. A- R/0003/2014 erledigt. II. Finanzielle Auswirkungen: Die Entscheidung hat unmittelbare Auswirkungen auf den städtischen Haushalt, vor allem in B e- zug auf d en erforderlichen Personalhaushalt. Eine quartalsweise Einberufung der Arbeitsmark t- konferenz bindet Personalkosten in Höhe von mindestens 9.000,00 € und Sachkosten (Ve r- brauchs- und Arbeitsmaterialien, Kosten für Bewirtung, etc.) in Höhe von 2.000,00 €. Im Rahmen der Mittelbereitstellung des Bundes für Personalkosten werden die Kosten i. H. v. 84,8 % durch den Bund getragen. Die Sachkosten werden aus der Sachkostenpauschale übe r- nommen, die ebenfalls über die Mittelbereitstellung des Bundes gedeckt ist. Beide Kostenpunkte werden aus dem vorhandenen, laufenden Personal- und Sachkostenbudget getragen. Begründung: 1. Erläuterungen zu bestehenden Netzwerken Die Verwaltung, insbesondere das Jobcenter, verfügt im Hinblick auf die arbeitsmarktlichen Akte u- re über gut aufgebaute Netzwerkstrukturen: im Rahmen der Kooperationsvereinbarung zwischen dem Jobcenter Münster und der Wir t- schaftsförderung Münster, durch die regelmäßige Beteiligung der Beiratsmitglieder (u. a. DGB, Wirtschaftsförderung Münster, Kreishandwerkerschaft, Einzelhandelsverband, Vertreter von Kirchen und Woh l- fahrtsverbänden, Agen tur für Arbeit Ahlen -Münster, Arbeitskreise zu verschiedenen Zie l- gruppen) an den jährlichen Workshops zur Maßnahmeplanung des Jobcenters, durch das Zusammenkommen der unterschiedlichen Akteure im Rahmen der Beiratssi t- zungen, für besondere Zielgruppen (Alle inerziehende, Rehabilitanden/Schwerbehinderte, Haften t- lassene, usw.) durch weitere Netzwerke und Initiativen, wie z. B. der Initiative zur Förd e- rung der Inklusion oder der Gemeinschaftsinitiative B5 (Kooperationsvereinbarung des Jus- tizministeriums mit der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit unter Beteiligung von Justizvollzugsanstalten, Arbeitsagenturen und Jobcentern) zur beruflichen Wiederei n- gliederung von Haftentlassenen, im Zusammenhang mit den Treffen der Regionalagentur, deren Facharbeitskr eise die Ver- netzung und Kooperation aller regionalen Akteure gewährleisten und die Ausgangspunkt der verschiedenen, regionalen Förderkonzepte sind, das Netzwerk Schule/Wirtschaft als Zusammenschluss der lokalen und regionalen Akteure im Berufsorientierungs- und Ausbildungsbereich mit dem Ziel, gemeinsame Anstrengungen rund um das Thema Berufsorientierung und -einstieg Jugendlicher in Münster zu optimi e- ren. Mitglieder sind neben der Verwaltung auch die Agentur für Arbeit, die Initiative für B e- schäftigung, die Bezirksregierung Münster, der DGB Region Münsterland, die Handwerk s- kammer Münster, die IHK Nord Westfalen, die Kreishandwerkerschaft Münster, die Unive r- sität Münster und Fachhochschule Münster. Im Rahmen einer Arbeitsmarktanalyse, die auch als Grundlage für das jährliche Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm dient, wird die Angebotsseite des Arbeitsmarktes (sowohl für den Recht s- kreis SGB II, als auch den Rechtskreis SGB III) regelmäßig durchleuchtet und im Hinblick auf die Potentiale für die Kundinnen u nd Kunden im Rechtskreis des Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) ausgewertet. Hieraus ergeben sich Indikatoren für die jährliche Maßnahmeplanung im Jobcenter Münster. - 3 - V/0230/2014 Vor dem Hintergrund der vorstehend beschriebenen Strukturen birgt die Einrichtung einer Arbeits- markt-Konferenz mit den beschriebenen Akteuren die Gefahr der Erzeugung von Doppelstruktu- ren, ohne dass die Vorteile einer zusätzlichen Struktur unmittelbar auf der Hand liegen. 2. Erläuterung der finanziellen Auswirkungen Für die Vor- und Nachbereitung von quartalsweisen Sitzungen (Themensammlung und Aufbere i- tung der Themen für die Sitzung, Terminabsprachen, Erstellung einer Tagesordnung, Anfertigung einer begleitenden Präsentation, Versand von Einladungen an die Mitglieder der Konferenz, Raumbuchung, Anfertigung und Versand des Protokolls, usw.) wird pro Quartal und Sitzung Pe r- sonal des gehobenen Dienstes im Umfang von 39 Stunden á 49,10 € (entspricht 1.915,00 €) g e- bunden. An den quartalsweisen Sitzungen werden auf Seiten des Jobcenters regelmäßig die Amtsleitung (entspricht rund 2.000,00 €), die Abteilungsleitung Markt und Int egration (entspricht rund 1.800,00 €), die Stabstelle Planung und Organisation (entspricht rund 1.600,00 €) sowie, th e- menbezogen, fachliche Vertretungen des Bereichs Markt und Integration teilnehmen (entspricht pro Teilnehmendem rund 1.600,00 €). Für die T eilnahme an den Sitzungen inkl. der für die Vo r- bereitung auf die Sitzung erforderlichen Zeit wird pro Teilnehmendem ein Arbeitstag auf der Eb e- ne des gehobenen und höheren Dienstes gebunden. Für die Durchführung der Konferenzen werden zudem räumliche Ress ourcen gebunden. Bei der quartalsweisen Durchführung mit bis zu 30 Teilnehmenden muss z. B. der Si tzungssaal 2/1 des Stadthauses II inkl. Vor- und Nachbereitung für je 4 Stunden, gesamt mithin 16 Stunden gebucht werden. An Sachkosten (Verbrauchs - und Arb eitsmaterialien, Kosten für Bewirtung, etc.) fallen pro Si t- zung etwa 500,00 € an. 3. Vorschlag zum weiteren Vorgehen Es wird daher empfohlen, im Rahmen der bestehenden Netzwerke zu erfragen, ob die Einberufung einer Arbeitsmarktkonferenz als zusätzliches Netzwerk erwünscht ist – oder ob ggf. eine Auswe i- tung bestehender Netzwerke ein mögliches Mittel darstellt. Die Verwaltung wird das Ergebnis mit einem Vorschlag für das weitere Vorgehen dem für Arbeitsförderung zuständigen Ausschuss im 3. Quartal des Jahres vorlegen. In Vertretung gez. Thomas Paal Stadtrat Anlagen: Antrag an den Rat der Stadt Münster Nr. A-R/0003/2014 der FDP-Ratsfraktion
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Geringhoffstraße 48
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0230/2014
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 14.03.2014
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37