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2021/0084

Notarielle Beurkundung von Grundstücksgeschäften in den Jahren 2019 und 2020

Magistratsvorlage 21.04.2021

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2021/0084

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Punkt 8: Notarielle Beurkundung von Grundstücksgeschäften in den Jahren 2019 und 
2020 
 (V-Nr. 2021/0084) 
- Kenntnisnahme - 
 
Der Ausschuss für Bauen, Stadtplanung, Verkehr und Liegenschaften nimmt die 
Vorlage zur Kenntnis.

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2746 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
28.04.2021 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss- 
       fassung Fachausschuss 
 
 
Amt: Rechtsamt 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
I 30 
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2021/0084 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
115 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:       Investitionsnummer:       
Kostenträger:       Sachkonto:       
 
Betreff: Notarielle Beurkundung von Grundstücksgeschäften in den Jahren 2019 und 2020  
 
Vorlage vom: 21.04.2021 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Der nachfolgende Bericht des Rechtsamtes wird zur Kenntnis genommen.  
 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 3 - 
 
Beschluss des Magistrats vom 19.05.2021 
 
Der Magistrat nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

Begründung zur Magistratsvorlage vom 21.04.2021  
 
Am 29.09.1994 beschloss die Stadtverordnetenversammlung, dass Notaraufträge gemäß einer 
Liste, in der alle Darmstädter Notarinnen und Notare alphabetisch verzeichnet sind, der Reihe 
nach zu vergeben sind. Beauftragt die Stadt den Notar, wird der Auftrag nach Liste vergeben; 
wird der Notar von der Gegenseite beauftragt, soll der Magistrat versuchen, sich mit dem Ver-
tragspartner auf das Notariat zu einigen, das nach der Liste an der Reihe ist. Weiter beschloss 
die Stadtverordnetenversammlung, dass regelmäßig über die Vergabe der Protokollierungen 
berichtet werden soll. 
 
Entsprechend diesem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung führt das Rechtsamt eine 
Notarliste. Im Jahr 2019 wurden 21 Notaraufträge vermerkt. In 10 Fällen konnte die Stadt den 
Notar benennen. In einem Fall konnte sich die Stadt mit dem Vertragspartner, dem die Notar-
auswahl oblag, auf den auf der Liste nächsten Notar einigen. Insgesamt wurden somit 11 
Notaraufträge anhand der Notarliste vergeben. In 10 Fällen wählte der Vertragspartner den 
Notar nach eigenem Ermessen aus. 
 
Im Jahr 2020 wurden insgesamt 24 Notaraufträge vergeben. In 5 Fällen wählte die Stadt den 
Notar anhand der Notarliste aus. In keinem Fall konnte sich die Stadt mit dem Vertragspart-
ner, dem die Notarauswahl oblag, auf den auf der Liste nächsten Notar einigen. Somit wurden 
insgesamt nur 5 Notaraufträge nach der alphabetischen Reihenfolge anhand der Notarliste 
vergeben. In 19 Fällen wählte der Vertragspartner den Notar nach eigenem Ermessen aus. 
 
 
Darmstadt, 21.04.2021 
 
 
 
Jochen Partsch 
Oberbürgermeister

2021/0084

2708 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
28.04.2021 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat       an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Rechtsamt 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
I 30 
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2021/0084 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Notarielle Beurkundung von Grundstücksgeschäften in den Jahren 2019 und 2020  
 
Vorlage vom: 21.04.2021 
 
Beschlussvorschlag : 
Der nachfolgende Bericht des Rechtsamtes wird zur Kenntnis genommen.  
 
 
 
 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 21 .04.2021 
 
Am 29.09.1994 beschloss die Stadtverordnetenversammlung, dass Notaraufträge gemäß einer 
Liste, in der alle Darmstädter Notarinnen und Notare alphabetisch verzeichnet sind, der Reihe 
nach zu vergeben sind. Beauftragt die Stadt den Notar, wird der Auftrag nach Liste vergeben; 
wird der Notar von der Gegenseite beauftragt, soll der Magistrat versuchen, sich mit dem Ver -
tragspartner auf das Notariat zu einigen, das nach der Liste an der Reihe ist. Weiter beschloss 
die Stadtverordnetenversammlung, dass regelmäßig über die Vergabe der Protokollierung en 
berichtet werden soll. 
 
Entsprechend diesem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung führt das Rechtsamt eine 
Notarliste. Im Jahr 2019 wurden 21 Notaraufträge vermerkt. In 10 Fällen konnte die Stadt den 
Notar benennen. In einem Fall konnte sich die Stadt mit dem Vertragspartner, dem die Notar -
auswahl oblag, auf den auf der Liste nächsten Notar einigen. Insgesamt wurden somit 11 
Notaraufträge anhand der Notarliste vergeben. In 10 Fällen wählte der Vertragspartner den 
Notar nach eigenem Ermessen aus. 
 
Im Jahr 2020 wurden insgesamt 24 Notaraufträge vergeben. In 5 Fällen wählte die Stadt den 
Notar anhand der Notarliste aus. In keinem Fall konnte sich die Stadt mit dem Vertragspart -
ner, dem die Notarauswahl oblag, auf den auf der Liste nächsten Notar einigen. Somit wurden 
insgesamt nur 5 Notaraufträge nach der alphabetischen Reihenfolge anhand der Notarliste 
vergeben. In 19 Fällen wählte der Vertragspartner den Notar nach eigenem Ermessen aus.  
 
 
Darmstadt, 21.04.2021 
 
 
 
Jochen Partsch 
Oberbürgermeister

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Details

Vorlagen-Nr.
2021/0084
Typ
Magistratsvorlage
Datum
21.04.2021
Erstellt
29.09.2026 00:00