0887/2026
Mitteilung zum Jahresbericht 2025 Substitutionsambulanz Neumarkt
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle V/53 Vorlagen-Nummer 14.04.2026 0887/2026 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren 23.04.2026 Mitteilung zum Jahresbericht 2025 Substitutionsambulanz Neumarkt Die Substitutionsambulanz Neumarkt stellt ein zentrales Element der Behandlung für opioi- dabhängige Kölner Bürger*innen dar. Ziel der Substitutionsbehandlung, somit der Vergabe von Drogenersatzstoffen, ist primär die Sicherung des Überlebens sowie die gesundheitliche, psychische und soziale Stabilisierung der Patient*innen. Die Behandlung erfolgt niedrigschwellig, interdisziplinär und orientiert sich an den Ressourcen der Patient*innen. Die Multiprofessionalität mit festen Bezugspersonen kombiniert hausärztli- che / psychiatrische Behandlung, Wundversorgung und sozialarbeiterische Unterstützung und bezieht externe Hilfesysteme mit ein. Die Behandlung erfolgt mit oralen Substitutionsmitteln (z.B. Methadon) sowie mit Diamorphin zur Eigeninjektion („medizinisches Heroin“). Darüber hinaus übernimmt die Substitutionsambulanz Neumarkt eine Koordinations- und Clearingfunk- tion, u.a. bei medizinischen Notfällen, Haft- und Krankenhausentlassungen. Mit einer garantierten Mindestkapazität von 280 Behandlungsplätzen (davon bis zu 100 Plätze mit Diamorphin) leistet sie einen Beitrag zur kommunalen Daseinsfürsorge in Köln. 90 Personen wurden erstmalig im Jahr 2025 in die Behandlung aufgenommen bzw. wieder aufgenommen. Die statistischen Daten 2025 belegen stabile Behandlungszahlen und eine hohe Haltequote (durchschnittliche Behandlungsdauer 6 Jahre, 80% über einem Jahr Be- handlungsdauer, 30% über 10 Jahre in der Behandlung). Häufigster Grund für ein Behand- lungsende ist die Weitervermittlung in eine andere Behandlung. Behandelte Personen in 2025 (kumu- liert) Oral % Diamorphin % Insgesamt 296 100 103 100 Männer 236 79,7 82 79,6 Frauen 60 20,3 21 20,4 Divers 0 0 0 0 deutsche Staatsangehörigkeit 181 61,1 95 92,2 Nicht-Deutsche 115 38,9 8 7,8 2 Der überproportionale Anteil der Patient*innen mit deutscher Staatsangehörigkeit in der Dia- morphinbehandlung kann sich aus dem häufig rein inhalativem Konsummuster vieler Mig- rant*innen erklären. Frühzeitige Behandlungsabbrüche sind häufig Ausdruck erheblicher sozi- aler Desintegration und unterstreichen den Bedarf an niedrigschwelligen, langfristigen Angebo- ten. Wohnraummangel, fehlende Barrierefreiheit und ein unzureichendes Angebot an stationä- ren Pflegeplätzen und betreuten Wohnformen erschweren die langfristige Versorgung. Der zu- nehmende Altersdurchschnitt der Patient*innen führt zu höherem medizinischem Aufwand. 9 Patient*innen werden im Rahmen ihrer Unterbringung im Pflegeheim versorgt. 57 der Behandelten versorgen insgesamt 94 eigene minderjährige Kinder. Die Substitution schafft somit einen Raum der Teilhabe an familiären Aufgaben. Zusätzliche Herausforderungen ergeben sich aus dem deutlich zunehmenden Crack- und Ko- kainkonsum im Umfeld der Ambulanz, der die Stabilisierung der Patient*innen erschwert und neue behandlungskonzeptionelle Ansätze erfordert. Gez. Dr. Rau
Jahresbericht Neumarkt 2025
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Substitutionsbehandlung
als Komplexleistung
Jan
Feb
Mrz
Apr
Mai
Jun
Jul
Aug
Sep
Okt
Nov
Dez
Jahresbericht 2025
Substitutionsambulanz
Neumarkt
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Die Substitutionsbehandlung für opioidabhängige Menschen ist in erster Linie ein Angebot zur Sicherung
des Überlebens, zur gesundheitlichen, psychischen und sozialen Stabilisierung sowie zur Verbesserung
der gesellschaftlichen Teilhabe.
Die Behandlung in unserer Ambulanz orientiert sich am Lebensraum und den individuellen Ressourcen
der Patientinnen und Patienten. Wir legen Wert auf einen respektvollen und empathischen Umgang. Die
Behandlungsplanung erfolgt interdisziplinär, gemeinsam mit unseren Patient*innen.
Unser oberstes Ziel ist es, Behandlungsabbrüche zu vermeiden.
Einrichtungsprofil
Die seit 1989 am Neumarkt bestehende Einrichtung erweiterte im September 2007 ihr
Behandlungsangebot durch die Übernahme des seit seinem Start 2002 in Trägerschaft der städtischen
Kliniken stehenden Modellprojekts zur heroingestützten Behandlung. Es erfolgte eine räumliche
Zusammenlegung der beiden Ambulanzen in der Lungengasse. Nach Ablauf der wissenschaftlichen
Erprobungsphase bot sich als Regelversorgung die Integration der Diamorphinvergabe in eine zentral
gelegene Großambulanz mit entsprechenden personellen Ressourcen, individuellen
Behandlungskonzepten und guter Vernetzung im kommunalen Hilfesystem an.
Träger: Stadt Köln, Gesundheitsamt, Abteilung für Soziale Psychiatrie in Kooperation mit der Drogenhilfe
Köln gGmbH
Standort: Lungengasse 13-17, 50676 Köln. 4 Etagen á ca. 100 m².
Aufgabenbereiche:
Substitutionsbehandlung Opioidabhängiger als multiprofessionell erbrachte integrierte Komplexlei-
stung. (Substitutionsmittel: DL-Methadon, Buprenorphin, retardiertes Morphin, Diamorphin)
Informations- und Koordinationszentrum zu allen Fragen der Substitution für Fachinstitutionen, nie-
dergelassene Ärztinnen und Ärzte und Krankenhäuser.
o Zentrale Anlauf- und Clearingstelle für Notfallpatient*innen
o Vermittlung einer ambulanten Weiterbehandlung nach stationärer Substitution wegen anderwei-
tiger Erkrankungen.
o Vermittlung einer Weiterbehandlung bei Substitution während Inhaftierung nach Haftentlassung.
Zielgruppe: Opioidabhängige Kölner*innen nach individueller Indikationsstellung zur Substitutionsbe-
handlung
Personelle Ausstattung:
4.00 Facharztstellen (Psychiatrie, Innere Medizin, Allgemeinmedizin)
7.00 Gesundheits- und Krankenpflege-Fachpersonal
2.00 Medizinische Fachangestellte
8.50 Sozialarbeitende
Für die Wochenend- und Feiertagsdienste stehen ergänzend zum Stammpersonal eine Ärztin und 4 Medi-
zinstudierende als Honorarkräfte zur Verfügung.
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Aufgrund von Personalknappheit im Bereich des Gesundheits- und Krankenpflege- Fachpersonals mussten
zur Aufrechterhaltung des Betriebs zusätzliche studentische Aushilfen beschäftigt werden. Die für die Ho-
norarärztin am Wochenende vorgesehenen Mittel wurden für die Beschäftigung studentischer Aushilfen
umgewidmet.
Standardbesetzung Wochenende/Feiertage. 1 Ärztin/Arzt (Stammpersonal od. Honorarkraft),
1 Mitglied Pflegeteam (immer Stammpersonal), 1 studentische Hilfskraft.
Finanzierung:
Die Substitutionsambulanz wird abgesehen von den über die gesetzliche Krankenversicherung abgerech-
neten Medikamenten und Laborleistungen wie folgt finanziert.
Träger Drogenhilfe Köln gGmbH: Beauftragung durch das Gesundheitsamt der Stadt Köln.
Träger Stadt Köln: Anteilig Personalstellen und Sachhaushalt über Ratsbeschluss.
Anteilig Refinanzierung durch die KV-Einnahmen aus den persönlichen Ermächtigungen der Ärztinnen und
Ärzte.
Behandlungsplätze: Garantiert wird eine Mindestbehandlungsplatzzahl von 280. (Überbelegung je nach
Bedarf und aktuellen Ressourcen der Ambulanz möglich).
Von den 280 Behandlungsplätzen entfallen bis zu 80 Behandlungsplätze auf die Diamorphinbehandlung.
Methadonvergabezeiten:
Montags – Freitag: 07:15-07:45 h, 10:00-12:00 h, 16:00-17:15 h.
Samstags, sonntags, feiertags: 10:00-12:00 h.
Im Ausnahmefall nach Vereinbarung auch zu den Diamorphinzeiten
Diamorphinvergabezeiten:
Montags – Freitag: 07:45-09:15 h, 13:00-14:00 h, 17:30-18:45 h.
Samstags, sonntags, feiertags: 08:00-09:15 h, 13:00-14:00 h, 17:30-18:45 h.
Im Anschluss an jede Diamorphinvergabe erfolgt eine Nachbeobachtung der Patientinnen und Patienten.
Konzeption und Angebote
Der Zugang zu unserer Ambulanz ist niedrigschwellig. Bei medizinischen und sozialen Notfällen wird eine
unmittelbare Behandlungsaufnahme sichergestellt. Bei erreichter Kapazitätsgrenze unterstützen wir bei
der Suche nach geeigneten Behandlungsalternativen.
Jeder Patientin und jedem Patienten werden eine für die Behandlung verantwortliche Ärztin oder ein Arzt
und eine Sozialarbeiterin oder Sozialarbeiter zur psychosozialen Betreuung (PSB) fest zugeordnet.
In der Regel erhält die Patientin oder der Patient einen Einzelgesprächstermin pro Woche bei seiner PSB,
die neben der „psychosozialen Betreuung“ die Umsetzung der übrigen Maßnahmen koordiniert, unter-
stützt und nachhält (Case-Management).
In der Regel erfolgt die Einbindung von gesetzlich bestellten Betreuerinnen oder Betreuern, Bewährungs-
helferinnen oder Bewährungshelfern und anderen wichtigen Bezugspersonen aus dem Hilfesystem und
dem privaten Umfeld. Bei schwangeren Patientinnen oder Patienten mit Kindern im Haushalt wird in jedem
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Falle das Jugendamt eingebunden. Der Behandlungsplan der Ambulanz wird in diesem Fall eng mit dem
Hilfeplan des ASD abgestimmt.
Bei Bedarf erfolgt die Einbeziehung des familiären Umfeldes, ebenso orientierende Hausbesuche.
Regelmäßige Kontrollen auf den Gebrauch von Drogen, Medikamenten oder schädigendem Alkoholkonsum
sind obligater Bestandteil jedes Behandlungsplans. Ziel ist das Erreichen einer Monoabhängigkeit vom Sub-
stitutionsmittel. Unterstützt werden kann dies durch schriftliche Vereinbarungen über Phasen ohne komor-
biden Substanzgebrauch. Kann dieser unter ambulanten Bedingungen nicht eingestellt werden, wird (ggf.
auch wiederholt) eine stationäre selektive Entzugsbehandlung in einer Fachklinik zwischengeschaltet. Hier
hat sich im Laufe der Jahre eine enge Kooperation mit den entsprechenden Kliniken entwickelt.
Im Rahmen der Behandlungsplanung wird unter dem Aspekt Tagesstruktur/berufliche Eingliederung mög-
lichst frühzeitig die „Fachberatung berufliche Eingliederung“ einbezogen. Der zuständige Mitarbeiter berät
und vermittelt zu externen Anbietern und begleitet die Maßnahme im weiteren Verlauf.
Psychoedukative Programme (Einzel- und Gruppenangebote) zu „Kontrolliertem Trinken“, zur Rückfallpro-
phylaxe und weiteren gesundheitsbezogenen Themen werden bei Bedarf angeboten
Zu allen Vergabezeiten findet eine offene ärztliche Sprechstunde statt. Die kassenärztlichen Ermächtigun-
gen decken auch eine ärztliche Behandlung der Suchtbegleit- und - folgeerkrankungen ab.
Nicht adhärenten Patientinnen und Patienten mit behandlungsbedürftigen Begleiterkrankungen wird ihre
zusätzlich notwendige Tagesmedikation in der Ambulanz verabreicht.
Das Pflegeteam bietet parallel zu den offenen ärztlichen Sprechstunden eine Verbandssprechstunde an.
Hierzu erfolgen regelmäßige Weiterbildungen im Bereich Wundmanagement.
Medizinische Leistungen ergänzend zur Substitutionsbehandlung werden durch die Ambulanz nur soweit
erbracht, wie die Patientin oder der Patient (noch) nicht in der Lage ist die Regelversorgung der GKV zu
nutzen. Wie bei allen Aspekten der Behandlung ist eine gründliche Abwägung zwischen „Versorgung“ durch
die Ambulanz und Förderung von Eigenverantwortung zu treffen.
Für dringlichen Regelungsbedarf findet montags bis freitags zu allen Vergabezeiten eine sozialarbeiterische
Sprechstunde statt. Hier werden soziale Notlagen, Behandlungswünsche und -möglichkeiten sowie eine
Vermittlung in weiterführende Hilfsangebote schnell und unbürokratisch abgeklärt.
Das System offener Sprechstunden gewährleistet täglich verfügbare Hilfe unabhängig von der Verfügbar-
keit der zuständigen Mitarbeiterin oder des zuständigen Mitarbeiters.
Die Behandlung lässt sich je nach Zeitpunkt, Intensität und Zielsetzung grundsätzlich in vier Behandlungs-
schwerpunkte einteilen.
Klärungsphase:
Ziel ist die Feststellung des vordringlichen medizinischen und psychosozialen Handlungsbedarfs und die
Überprüfung, ob die Patientin oder der Patient unter einem ambulanten Setting ausreichend zu stabilisie-
ren ist. Die Dauer der Klärungsphase beträgt i.d.R. 6 Monate, kann aber individuell zeitlich verlängert wer-
den. Eine zeitliche Verkürzung ist bei Wiederholungsbehandlungen möglich.
Medizinische und psychiatrische Diagnostik, Einholen von Vorbefunden und ggf. Veranlassung einer
entsprechenden Behandlung
Umfassende biographische Anamnese und Klärung der gesamten Lebensrealität, ggf. Überprüfung
der Situation mittels eines Hausbesuchs.
Klärung der sozialen Rahmenbedingungen (Sicherung/Verbesserung der Wohnsituation, Sicherung
des Lebensunterhaltes, Erfassung aktueller Verschuldung, Bestandsaufnahme juristischer Situation);
ggf. Begleitung zu externen Terminen
Erfassung vorhandener Strategien zur Lebens- und Alltagsbewältigung
Regelmäßiges Erscheinen zur Vergabe des Substituts
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Einstellung auf das Substitut
Vertrauens- und Beziehungsaufbau zu Ärztin oder Arzt, Pflegeteam, PSB
Medizinische Beratung
Beratung in den Bereichen Körperpflege/-hygiene, Ernährung
Training eines sozial angemessenen Verhaltens
Auseinandersetzung mit Strategien zur Distanzierung von der Szene
Klärung der Arbeitsfähigkeit
Am Ende der Klärungsphase erfolgt eine gemeinsame Behandlungsplanung im Rahmen der Erstellung des
Verlaufsberichtes mit Patient*in, Ärztin oder Arzt und PSB, ggf. mit einer Vertreterin oder einem Vertreter
des Pflegeteams, sofern während der Klärungsphase z.B. ein aufwändiges Wundmanagement erforderlich
war. Der individuelle Behandlungsplan beschreibt die vorrangig zu erreichenden Ziele und Teilziele, hierbei
sollen realistische Veränderungsmöglichkeiten formuliert werden, die zeitnah umgesetzt werden können.
Der Behandlungsplan soll individuell auf die Lebenssituation, die Defizite und Ressourcen der Patientin oder
des Patienten zugeschnitten sein und dessen eigene Vorstellungen angemessen berücksichtigen. Geeig-
nete Angebote des allgemeinen kommunalen Hilfe- und Versorgungssystems werden als externe Bausteine
einbezogen. In angemessenen Abständen erfolgt eine Überprüfung des bisherigen Behandlungsverlaufes
und gegebenenfalls eine Anpassung bzw. Neuformulierung von Teilzielen.
Entsprechend der Ergebnisse der Klärungsphase wird einer der drei folgenden Behandlungsschwerpunkte
gewählt:
Harmreduction:
Prüfung der ambulanten Behandlungsfähigkeit
Kontinuierlicher Ausschluss von Hochrisikofaktoren wie lebensbedrohliche Intoxikationen sowie
sonstiges selbst- und fremdgefährdendes Verhalten
Punktuelle an die Vergabe des Substituts gekoppelte Interventionen zur gesundheitlichen und
psychosozialen Stabilisierung.
Praktische Überlebenshilfe:
Information über und Vermittlung in niedrigschwellige Versorgungsangebote.
Behandlung von Begleit- und Folgeerkrankungen in der Ambulanz.
Erarbeitung von Strategien zur Reduktion riskanter Konsummuster.
Begleitung zu Ämtern und Behörden zur Existenzsicherung.
Verbesserung der Körperhygiene
Hinwirken auf sozialverträgliches Verhalten im öffentlichen Raum.
Rechtzeitige stationäre Intervention sofern medizinisch erforderlich.
Stabilisierende Behandlung:
Reduktion oder Freiheit von Beigebrauch
Anbindung an niedergelassene Haus- und Fachärztinnen oder Fachärzte zur Behandlung von Begleit-
und Folgeerkrankungen
Förderung von Eigenverantwortung
Erarbeitung einer realistischen Selbstwahrnehmung
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Erarbeitung von Lebensperspektiven
Wiederaufbau stabilisierender sozialer Beziehungen
Verbesserung der Tagesstruktur: Beratung zu Möglichkeiten der berufl. Integration, Unterstützung
bei der Aufnahme von Trainings-, Eingliederungs- und Fortbildungsmaßnahmen
Adäquate Versorgung von ggf. im Haushalt lebenden Kindern
Ablösung von der täglichen Vergabe durch Take-Home
Rehabilitative Behandlung
Rückfallprophylaxe und Aufarbeitung von Rückfällen
Take-Home
Gesellschaftliche Teilhabe
Begleitung bei beruflichen Trainings-, Eingliederungs- und Fortbildungsmaßnahmen
Ggf. Einleitung einer externen Psychotherapie oder ARS
Unterstützung beim Abdosieren des Substitutionsmittels
Nachbetreuung bei erfolgreicher Abdosierung
Eine scharfe Trennung zwischen den verschiedenen Behandlungsschwerpunkten ist nicht bei allen Behand-
lungsverläufen möglich. Durch die individuell erstellten Behandlungspläne können zu einem Zeitpunkt Ele-
mente aller vier beschriebenen Schwerpunkte nebeneinander bestehen.
Eine zeitliche Befristung für die Substitutionsbehandlung besteht nicht.
Beratungs-und Betreuungsarbeit Patient*innen:
Die Behandlung/Betreuung der Patient*innen erfolgte gemäß der konzeptionell genannten Betreuungs-
und Behandlungsinhalte und den damit verbundenen Zielsetzungen.
Die im Rahmen der Betreuung notwendigen Einzelgesprächstermine mit Patient*innen wurden
durchgeführt.
Begleitungen zu Arzt- und Behördenterminen, Hausbesuche sowie Betreuungsgespräche unter Einbe-
ziehung von Mitarbeiter*innen konnten 2025 im normalen Umfang erfolgen.
Gruppenangebote konnten nicht durchgeführt werden.
Teambesprechungen fanden wöchentlich in Präsenz statt. Es fanden acht Supervisionstermine in Präsenz
statt.
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Statistische Daten 2025 Behandlung mit: Methadon, Buprenorphin und retardierten
Morphinen
Behandelte Personen
Mehrfachbehandlungen nicht berücksichtigt**
2024
Anzahl
2024 in
%
2025 An-
zahl
2025 in
%
Insgesamt 306 100 296 100
Anteil Männer 246 80,4 236 79,7
Anteil Frauen 60 19,6 60 20,3
Anteil Divers 0 0 0 0
Anteil Deutsche 181 59.2 181 61,1
davon mit Migrationshintergrund 29 9,5 30 10,1
Anteil Nicht-Deutsche (Ausländer) 125 40,8 115 38,9
** 14 Personen wurden nach Beendigung im selben Kalenderjahr erneut aufgenommen. 1 Person wurde
nach Beendigung im selben Kalenderjahr zweimal erneut aufgenommen. Somit ergibt sich eine Anzahl
von 312 Betreuungen.
Differenzierung der Ausländeranteile 2025 n= 115
Land Männer Frauen Gesamt %
Iran 28 1 29 25,2
Italien 15 1 16 13,9
Türkei 8 1 9 7,8
Polen 6 2 8 7
Afghanistan 7 0 7 6,1
Bulgarien 5 2 7 6,1
Georgien 4 0 4 3,5
Litauen 3 0 3 2,6
Ukraine 3 0 3 2,6
Bosnien und Herzegowina 2 0 2 1,7
Lettland 2 0 2 1,7
Marokko 2 0 2 1,7
Mazedonien 2 0 2 1,7
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Rumänien 2 0 2 1,7
Serbien 2 0 2 1,7
Albanien 1 0 1 0,9
Argentinien 1 0 1 0,9
Griechenland 1 0 1 0,9
Indien 1 0 1 0,9
Irak 1 0 1 0,9
Kongo 0 1 1 0,9
Kroatien 1 0 1 0,9
Pakistan 1 0 1 0,9
Portugal 1 0 1 0,9
Russland 1 0 1 0,9
Slowenien 1 0 1 0,9
Syrien 1 0 1 0,9
Spanien 1 0 1 0,9
Ungarn 1 0 1 0,9
USA 0 1 1 0,9
Vietnam 1 0 1 0,9
staatenlos 1 0 1 0,9
Gesamt 106 9 115 100,3
Prozentanteil Männer / Frauen: 92,2 7,8 100%
Altersstruktur 2025 n = 296
Alter Männer Frauen Gesamt %
unter 20 0 1 1 0,3
20-24 4 2 6 2
25-29 15 1 16 5,4
30-34 11 6 17 5,7
35-39 26 3 29 9,8
40-44 43 11 54 18,2
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45-49 38 8 46 15,5
50-54 32 14 46 15,5
55-60 44 8 52 17,6
>60 23 6 29 9,8
Gesamt 235 60 296 99,8
Behandlungsaufnahmen 2025 Methadon, Buprenorphin und retardierte Morphine
Behandlungsaufnahmen 2025 n =90*
Erstsubstitution in unserer Einrichtung 37
Davon noch nie substituiert: 8
Wiederaufnahme in unserer Einrichtung 53
*davon wurden 5 Personen im Jahr 2025 zweimal neu aufgenommen. Eine Person wurde
dreimal neu aufgenommen.
Behandlungsaufnahmen 2025 vermittelnde Instanz n =90*
Keine/Selbstmelder*in 57
Soziales Umfeld (Familie/Freunde) 3
Einrichtungen der Flüchtlingshilfe 3
Niedrigschwellige Suchthilfe 5
Krankenhaus 2
Justiz/Bewährungshilfe 2
Aus eigener Diamorphinbehandlung 13
Einrichtung der Wohnungslosenhilfe 0
Einrichtung der Akutbehandlung 0
Andere Substitutionsambulanz / Praxis 5
Einrichtung der Jugendhilfe 0
Sonstige Einrichtungen/Institutionen 0
*davon wurden 5 Personen im Jahr 2025 zweimal neu aufgenommen. Eine Person wurde
dreimal neu aufgenommen.
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Behandlungsbeendigungen 2025 Methadon, Buprenorphin und retardierte Morphine
Opioidabhängigkeit ist eine chronische Rückfallerkrankung. Substitutionsbehandlung dient der Verbesse-
rung des gesundheitlichen Zustandes, der sozialen Eingliederung und der Verbesserung der Lebensqualität.
Sie stellt für den überwiegenden Teil der Patienten eine effiziente Hilfe zur Kontrolle der Sucht und Behe-
bung/Reduzierung ihrer negativen Folgen dar. Die Erzielung dauerhafter oder auch phasenweiser Abstinenz
vom Substitutionsmittel ist überwiegend eine Frage des biografischen Zeitpunktes und kommt von daher
nur jeweils für einen kleinen Teil der aktuellen Klientel in Frage. Eine statistische Auswertung der Beendi-
gungen stellt daher weniger eine Auswertung der Behandlungsergebnisse dar, sondern eher eine Auswer-
tung der Abbrüche (oft Behandlungspausen). Ein Behandlungsabbruch oder Wechsel der Einrichtung nach
Jahren sagt daher nichts über die Effizienz der Behandlung während der Behandlungsphase aus.
Die Zahl der Behandlungsbeendigungen im ersten halben Jahr der Behandlung ist nach wie vor hoch.
Jedoch ist auch die Zahl der Vermittlung in andere Behandlungsformen inklusive der
Diamorphinsubstitution in der eigenen Ambulanz weiterhin hoch. Die Zahl der Behandlungsabbrüche in
dieser Behandlungsphase lässt sich am ehesten durch das zum Teil hohe Maß an sozialer Desintegration
der Patienten erklären. Die direkte Anbindung an das Behandlungssystem erweist sich in diesen Fällen als
schwierig. Ein großer Teil dieser Patientengruppe benötigt mehrere Anläufe, teils auch innerhalb sehr
kurzer Zeit, bis die Anbindung in der Substitutionsbehandlung gelingt.
Behandlungsbeendigungen 2025 n= 100 Behandlungsbeendigungen (96 Personen*)
nach Zeitraum in
Jahren <0,5 0,5-1 1-2 2-3 3-4 4-5 5-6 6-7 7-8 8-9 9-10 >10
Anzahl
Patient*innen 42 12 15 9 4 0 5 0 2 3 1 7
in Prozent 42 12 28 7 11
davon
Nulldosis amb/stat. 1 0 0 3 1 0 0 0 0 0 1 0
Gesamt 6%
Weitervermitt-
lung/Wechsel 15 3 6 3 1 0 3 0 2 1 0 1
Gesamt 35%
Abbruch Ambulanz 1 2 0 1 0 0 1 0 0 0 0 0
Gesamt 5%
Abbruch Patient*in 21 6 4 1 2 0 0 0 0 1 0 0
Gesamt 35%
Strafvollzug 2 1 3 1 0 0 0 0 0 0 0 0
Gesamt 7%
Verstorben** 2 0 2 0 0 0 1 0 0 1 0 6
Gesamt 12%
* 4 Personen beendeten zwei Behandlungen im Jahr 2025.
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**10 Personen verstarben an den Folgen schwerer Begleit- und/oder Folgeerkrankungen ihrer Drogenab-
hängigkeit. Eine obdachlose Person ist erfroren. Eine Person verstarb an einer Überdosis mutmaßlich in
suizidaler Absicht.
Behandlungsbeendigungen 2024-2025
Aufschlüsselung
2024
n=96 Behandlungsbeendigungen
(92 Personen)*
2025
n=100 Behandlungsbeendigungen
(96 Personen)*
Nulldosis ambulant 5,2% 6%
Nulldosis stationär 5,2% 0%
Weitersubstitution an ande-
rer Stelle 26% 23%
Weitersubstitution mit Dia-
morphin 13,5% 12%
Abbruch durch Patient*in 25% 35%
Abbruch durch Ambulanz 4,2% 5%
Haft 10,4% 7%
Verstorben 9,4% 12%
Gesamt 99,9% 100%
* 4 Personen beendeten zwei Behand-
lungen im Jahr 2024
4 Personen beendeten zwei Behand-
lungen im Jahr 2025
Behandlungsbeendigungen nach Verweildauer Vergleich 2024-2025
nach Zeitraum in Jahren <0,5 0,5-1 1-2 2-3 3-4 4-5 5-6 6-7 7-8 8-9 9-10 >10
In Prozent 2025 42 12 28 7 11
In Prozent 2024 42,7 20,8 25 6,3 5,2
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Haltequote 2025 Methadon, Buprenorphin und retardierte Morphine
Eine Opioidabhängigkeit ist in den meisten Fällen eine schwere, chronisch verlaufende Erkrankung, die mit
einer Vielzahl von gesundheitlichen und sozialen Risiken einhergeht und eine adäquate Langzeitbehandlung
erfordert. Bei umfassender suchtmedizinischer Behandlung, adäquater Dosierung und kontinuierlicher be-
gleitender psychosozialer Betreuung gilt die Wirksamkeit der Substitutionsbehandlungen mit oral applizier-
ten Substitutionsmitteln als erwiesen. Sie vermag opiatabhängige Patient*innen längerfristig in Behandlung
zu halten und deren Lebenserwartung, trotz häufiger komorbider Erkrankungen und psychosozialer Pro-
bleme, zu erhöhen.
Nach einer Stichtagserhebung vom 31.12.2025 bei 214 Patient*innen lag die Behandlungsdauer zwischen
9 und 12250 Tagen. Sowohl die Vielzahl von Mehrfachbehandlungen als auch die Vorgehensweise bei In-
haftierungen während der laufenden Substitutionsbehandlung legt den Schluss nahe, dass von weitaus
mehr langfristigen Behandlungsverläufen ausgegangen werden kann. Bei Inhaftierungen, auch wenn diese
nur für kurze Zeiträume erfolgt und die Substitutionsbehandlung während der Inhaftierung fortgeführt
wird, werden Patient*innen, die unmittelbar im Anschluss die Behandlung bei uns fortführen, die also
durchgängig behandelt wurden, als Neuaufnahmen verschlüsselt.
Behandlungsdauer Stichtagserhebung 31.12.2025 n= 212 Personen
in Jahren <0,5 0,5-1 1-2 2-3 3-4 4-5 5-6 6-7 7-8 8-9 9-10 10-15 > 15
Personen 31 16 23 13 11 12 12 7 11 2 7 31 36
in Prozent
31.12.2025 14,6 7,5 10,8 6,1 5,2 5,7 5,7 3,3 5,2 0,9 3,3 14,6 17
Take-Home in der Behandlung mit Methadon, Buprenorphin und retardierten Morphinen
Substitutionspatientinnen sind auf die tägliche Einnahme ihres Medikaments angewiesen, und der über-
wiegende Teil muss dafür täglich in die Substitutionsambulanz kommen.
1-3 Tage Mitnahme wird erteilt als Anerkennung für Beigebrauchsfreiheit, Zuverlässigkeit
Und Distanz von der Szene
Voraussetzungen 1/2 Jahr in Substitutionsbehandlung
1/4 Jahr ohne Beigebrauch
auch ansonsten positiver Behandlungsverlauf
kein problematischer Alkoholkonsum
kein problematischer THC Konsum
verantwortungsvoller Umgang mit der Take-home-Dosis
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Spendenkonto IBAN DE69 37020500 0007066504
4 bis 6 Tage Mitnahme bei Erfüllung der Kriterien für 3 Tage
plus Arbeit auf Steuerkarte
oder Ausbildung, Weiterbildung, Arbeitstraining (jeweils minde-
stens halbtags)
oder besondere familiäre Belastungen
Nach einer Stichtagerhebung vom 18.11.2025 von 213 Patient*innen (129 Methadon, 44 Buprenor-
phin, 40 retardierte Morphine) hatten 102 Patient*innen = 47,9 % diese strengen und kontinuierlich
überprüften Kriterien zur Mitnahme des Substitutionsmittels erfüllt.
1
Tag
2
Tage
3
Tage
4
Tage
5
Tage
6
Tage
13
Tage
14
Tage
27
Tage
28
Tage
30
Tage
0 0 10 3 4 70 11 0 3 0 1
Regelmäßig erfüllen mittlerweile durchgängig weit über 40 % unserer Patient*innen diese kontinu-
ierlich überprüften Kriterien zur Mitnahme des Substitutionsmittels.
Darüber hinaus wurden 9 Patient*innen im Rahmen ihrer Unterbringung im Pflegeheim bzw. in einer
Einrichtung der Wohnungslosenhilfe täglich vom dortigen Pflegepersonal versorgt.
Minderjährige Kinder von Patient*innen in Behandlung mit Methadon, Buprenorphin und
retardierten Morphinen
57 der im Jahr 2025 hier in unserer Ambulanz mit Methadon, Buprenorphin oder Substitol behandelten
Personen hatten insgesamt 94 eigene minderjährige Kinder.
Hiervon versorgten 28 Personen insgesamt 46 eigene Kinder im eigenen Haushalt. Von 1 Kind wurden
beide Elternteile hier behandelt.
Zwei Personen versorgten im eigenen Haushalt 3 nicht eigene minderjährige Kinder von Partner*innen
mit.
Statistische Daten diamorphingestützte Behandlung 2025
Behandelte Personen
Mehrfachbehandlungen nicht berücksichtigt*
2024
Anzahl
2024 in
%
2025
Anzahl
2025 in
%
Insgesamt
Davon:
Altpatienten aus dem Modellprojekt
in durchgängiger Behandlung
93
5
100
5,4
103
4
100
3,9
Anteil Männer 71 76,3 82 79,6
Anteil Frauen 22 23,7 21 20,4
Anteil Diverse 0 0 0 0
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Behandelte Personen
Mehrfachbehandlungen nicht berücksichtigt*
2024
Anzahl
2024 in
%
2025
Anzahl
2025 in
%
Anteil Deutsche 85 91,4 95 92,2
davon mit Migrationshintergrund 1 1,1 6 5,8
Anteil Nicht-Deutsche (Ausländer) 8 8,6 8 7,8
7 Personen wurden nach Beendigung im selben Kalenderjahr erneut aufgenommen. Somit ergibt sich
eine Anzahl von 110 Betreuungen.
Differenzierung der Ausländeranteile 2025 n= 8
Land Männer Frauen Gesamt %
Türkei 3 0 3 37,5
Italien 2 0 2 25
Tschechien 1 0 1 12,5
Portugal 1 0 1 12,5
Irak 1 0 1 12,5
Gesamt 8 0 8 100
Prozentanteil Männer / Frauen: 100% 0% 100%
Altersstruktur 2025 n= 102
Alter Männer Frauen Gesamt %
unter 20 0 0 0 0
20-24 2 1 3 2,9
25-29 3 3 6 5,8
30-34 6 2 8 7,8
35-39 7 2 9 8,7
40-44 17 8 25 24,3
45-49 8 2 10 9,7
50-54 8 1 9 8,7
55-60 22 1 23 22,3
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>60 9 1 10 9,7
Gesamt 82 21 103 99,9
Behandlungsaufnahmen Diamorphin 2025
Behandlungsaufnahmen 2025 n = 34
Erstsubstitution in unserer Einrichtung 8
Wiederaufnahme in unserer Einrichtung 16
Übernahme aus laufender, eigener Methadon-, Buprenorphin-, Sub-
stitolsubstitution 12
Behandlungsaufnahmen 2025 vermittelnde Instanz n = 34
Keine/Selbstmelder 20
Niedrigschwellige Suchthilfe 2
Justiz/Bewährungshilfe 0
Soziales Umfeld (Familie/Freunde) 0
Andere Substitutionsambulanz 0
Übernahme aus laufender, eigener Methadon-, Buprenorphin-, Sub-
stitolsubstitution 12
Behandlungsbeendigungen diamorphingestützte Behandlung 2025
Behandlungsbeendigungen 2025 n=37 Behandlungsbeendigungen (34 Personen)*
Die Auswertung beginnt mit der Übernahme der Patient*innen aus dem Modellprojekt zum 01.09.2007
nach Zeitraum in
Jahren <0,5 0,5-1 1-2 2-3 3-4 4-5 5-6 6-7 7-8 8-9 9-10 >10
Anzahl Patienten 13 8 5 0 4 1 1 0 1 1 0 3
in Prozent 35,1 21,6 13,5 0 10,8 2,7 2,7 0 2,7 2,7 0 8,1
davon
Nulldosis amb/stat. 2 1 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0
Gesamt 10,8%
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Behandlungsbeendigungen 2025 n=37 Behandlungsbeendigungen (34 Personen)*
Die Auswertung beginnt mit der Übernahme der Patient*innen aus dem Modellprojekt zum 01.09.2007
Weitervermitt-
lung/Wechsel 2 4 4 0 2 1 1 0 1 1 0 1
Gesamt 45,9%
Abbruch Ambulanz 3 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Gesamt 8,1%
Abbruch Patient*in 3 2 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Gesamt 13,5%
Strafvollzug 2 1 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Gesamt 10,8%
Verstorben** 1 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 2
Gesamt 10,8%
*3 Personen beendeten im Kalenderjahr zwei Behandlungen
**3 Personen verstarben an den Folgen schwerer Begleit- und/oder Folgeerkrankungen ihrer Drogenab-
hängigkeit. Eine Person verstarb in ihrem Wohnraum an einer Überdosis in suizidaler Absicht
Behandlungsbeendigungen 2025 n= 37
Aufschlüsselung
2024
n= 22 Behandlungsbeendigungen
(22 Personen)
2025
n= 37 Behandlungsbeendigungen
(34 Personen)
Nulldosis ambulant 13,6% 5,4%
Nulldosis stationär 9,1% 5,4%
Weitersubstitution an an-
derer Stelle 18,2% 8,1%
Weitersubstitution mit ora-
len Substitutionsmitteln in
eigener Ambulanz
36,4% 37,8%
Abbruch durch Patient*in 4,5% 13,5%
Abbruch durch Ambulanz 9,1% 8,1%
Haft 4,5% 10,8%
Verstorben 4,5% 10,8%
Gesamt 99,9% 99,9%
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Behandlungsbeendigungen nach Verweildauer Vergleich 2024-2025
Die Vorbehandlung im Modellprojekt zur heroingestützten Behandlung wird bei der Behandlungsdauer
nicht berücksichtigt.
nach Zeitraum in
Jahren <0,5 0,5-1 1-2 2-3 3-4 4-5 5-6 6-7 7-8 8-9 9-10 >10
In Prozent 2025 35,1 21,6 13,5 0 10,8 2,7 2,7 0 2,7 2,7 0 8,1
In Prozent 2024 27,3 13,6 18,2 13,6 4,5 0 0 0 0 0 4,5 18,2
Haltequote Diamorphinbehandlung
Bei umfassender suchtmedizinischer Behandlung, adäquater Dosierung und kontinuierlicher begleitender
psychosozialer Betreuung gilt die Wirksamkeit der Behandlungen mit Diamorphin seit dem bundesdeut-
schen Modellprojekt zur heroingestützten Behandlung www.heroinstudie.de als erwiesen. Im Ergebnis
stellte sich eine signifikante Überlegenheit der Diamorphin- gegenüber der Methadonbehandlung heraus.
Auch die Behandlung mit Diamorphin vermag opiatabhängige Patienten längerfristig in Behandlung zu hal-
ten und deren Lebenserwartung, trotz in allen Fällen vorliegender komorbider Erkrankungen und psycho-
sozialer Probleme, zu erhöhen.
Nach einer Stichtagserhebung vom 31.12.2025 bei 73 Patient*innen lag die Behandlungsdauer zwischen 2
und 6696 Tagen. Die Auswertung der Behandlungsdauer beginnt mit der Übernahme der Patienten aus
dem Modellprojekt zur heroingestützten Behandlung am 01.09.2007.
Die Vorbehandlungszeiten aus dem Modellprojekt konnten nicht ausgewertet werden. Patienten in der Dia-
morphinbehandlung werden bei Inhaftierungen, auch wenn diese nur für kurze Zeiträume erfolgt, ebenfalls
als Neuaufnahmen verschlüsselt.
Behandlungsdauer Stichtagserhebung 31.12.2025 n= 73 Personen
in Jahren <0,5 0,5-1 1-2 2-3 3-4 4-5 5-6 6-7 7-8 8-9 9-10 10-15 >15
Personen 13 8 13 3 6 3 4 4 4 2 0 8 5
in Prozent
31.12.2025 17,8 11 17,8 4,1 8,2 4,1 5,5 5,5 5,5 2,7 0 11 6,8
Minderjährige Kinder von Diamorphin Patienten
14 der im Jahr 2025 hier in unserer Ambulanz mit Diamorphin behandelten Personen hatten insgesamt
19 eigene minderjährige Kinder. Keine der behandelten Personen versorgte Kinder im eigenen Haushalt.
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Sozial- und Rehaberatung
Das Arbeitsfeld umfasst die berufliche Eingliederung sowie die Beratung und Betreuung im Bereich der
Sozialgesetzgebung (SGB II, III, V, VI, IX und XII i. V. m. I und X) und die außergerichtliche Schuldnerbera-
tung zur Existenzsicherung und zu Maßnahmen der Entschuldung.
Weiterhin werden andere, den Alltag unserer Patient*innen betreffende Fragestellungen bearbeitet, die
aufgrund ihrer Komplexität die Kapazitäten der „normalen“ PSB überschreiten (z. B. bei ausländischen
Staatsangehörigen: Asylbewerberleistungsgesetz, aufenthaltsrechtliche Fragen).
In der allgemeinen Sozialberatung werden Ansprüche auf Sozialleistungen – primär im Rahmen des SGB II
(„Bürgergeld“) und des SGB XII – sowie Wohngeld, Rentenberechtigung, Schwerbehinderung u. a. geprüft
und beantragt. In zahlreichen Fällen wurde die (Wieder-)Herstellung und/oder die Fortführung des für die
Behandlung zwingend notwendigen Krankenversicherungsschutzes geklärt. Behördenbescheide sind un-
seren Patientinnen in Form und Inhalt häufig nicht verständlich und teilweise fehlerhaft sowie anfechtbar.
Deshalb werden Schreiben und Leistungsbescheide von Sozialleistungsträgern auf Wunsch der Patientin-
nen – insbesondere wenn es um Ablehnungs-, Rückforderungs- und/oder Erstattungsbescheide, Auffor-
derungen zur Kostensenkung oder Sanktionsandrohungen wegen fehlender Mitwirkung geht – auf ihre
Berechtigung hin überprüft. Die Patient*innen werden in möglichen Widerspruchs- oder Überprüfungs-
verfahren begleitet. Zudem werden Mehrbedarfs- sowie Darlehens-/Zuschussanträge gestellt und die
entsprechenden Rückzahlungsmodalitäten geklärt.
Es ist festzustellen, dass der Bedarf an Sozialberatung, insbesondere für im Leistungsbezug stehende
und/oder anspruchsberechtigte Menschen, weiterhin sehr hoch ist. Es gab zahlreiche fehlerhafte Be-
scheide, die geprüft und gegen die Widerspruch eingelegt werden musste. Insgesamt ist zu beobachten,
dass die Kontakte regelmäßiger gehalten werden konnten. Es gab weniger Fälle, in denen Patient*innen
nach dem ersten Gespräch nicht wiederkamen, dafür deutlich mehr längerfristige Beratungsverläufe mit
regelmäßigen Kontakten.
Im Bereich der Schuldnerberatung bleibt der Bedarf ebenfalls hoch. Vorrangig wurden sogenannte exi-
stenzsichernde Maßnahmen eingeleitet und durchgeführt. Insbesondere im Bereich der Wohnraumsiche-
rung gab es viele Fälle, in denen umfangreiche Unterstützung erforderlich war. Dabei ging es um die Auf-
nahme erster Kontakte zu Vermieter*innen, die Information der Fachstelle Wohnen über die aktuelle Si-
tuation sowie die Suche nach Möglichkeiten des Wohnungserhalts. In Zeiten der Wohnungsknappheit ist
der Erhalt bestehenden Wohnraums derzeit die beste und häufig einzige Möglichkeit, eigenen Wohn-
raum zu sichern. Darüber hinaus werden Forderungen privater und öffentlicher Gläubiger auf ihre Be-
rechtigung und Verjährung geprüft. Entschuldungsstrategien werden aufgezeigt und entsprechende Maß-
nahmen eingeleitet, sofern dies in Bezug auf die Gesamtverschuldung und die persönliche Lebenssitua-
tion sinnvoll erscheint. Verbraucherinsolvenzverfahren, die an sogenannte „anerkannte“ Stellen delegiert
werden, werden vorbereitet und begleitet, um den Kontakt aufrechtzuerhalten und die Durchführung des
Insolvenzverfahrens zu sichern. Zudem finden Gespräche mit dem Ziel statt, weitere oder neue Verschul-
dung zu vermeiden. Die Schuldnerberatung ist mit einem erheblichen Arbeitsaufwand verbunden und er-
fordert fundiertes fachliches Wissen.
Im Bereich der beruflichen Eingliederung waren Inhalte der Beratungsgespräche unter anderem Berufs-
anamnesen sowie Berufs- und Arbeitswegeplanung. Es wurde Unterstützung bei aktuellen Bewerbungen
sowie eine längerfristige Begleitung während der einzelnen Eingliederungsschritte angeboten. Zudem
wurden vorbereitende Informationen zur Teilnahme an Arbeitstrainingsmaßnahmen des Jobcenters ver-
mittelt. Weiterhin zeigt sich, dass die Mehrzahl unserer Patient*innen in Bezug auf Leistungsfähigkeit und
Motivation deutlich von den Anforderungen des allgemeinen Arbeitsmarktes abweicht beziehungsweise
eines längeren Förderweges bedarf, um dort eine realistische Perspektive zu haben. In diesem Zusam-
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menhang bieten Tätigkeiten in Maßnahmen und sogenannten Arbeitsgelegenheiten (AGHs) die Möglich-
keit zur Stabilisierung und zur Entwicklung einer Tagesstruktur. Die bestehende Begrenzung der Zuwei-
sung zu Arbeitsgelegenheiten auf maximal drei Jahre innerhalb von fünf Jahren schränkt diese Möglich-
keit jedoch ein. Wir erachten die zusätzliche Schaffung langfristiger, niedrigschwelliger Arbeitsplätze –
auch in Teilzeit – als sinnvoll und notwendig.
Seit 2002 ist das Arbeitsprojekt des Alexianer Krankenhauses Porz „Brücke zur Arbeit“ ein wichtiger Bau-
stein für den Einstieg in Beschäftigung. Aufgrund der flexiblen Arbeitszeiten von drei bis sechs Stunden
täglich beziehungsweise 15 bis 30 Stunden wöchentlich bietet es gute Bedingungen für unsere Patientin-
nen. Motivationsfördernd wirkt zudem die gezahlte Mehraufwandsentschädigung von 1,80 Euro pro Ar-
beitsstunde. Konzeptionell stellt die Maßnahme eine gute Möglichkeit zur Tagesstrukturierung dar und
dient als Belastungserprobung sowie als Arbeitstraining für in der Regel arbeitsentwöhnte und leistungs-
geminderte Patientinnen.
Für leistungsgeminderte und häufig schwerbehinderte Patient*innen (in der Regel mit zusätzlicher psych-
iatrischer Erkrankung) bieten die bestehenden Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) GWK Pa-
lette und Alexianer Servicebetriebe eine geeignete Förderung und Tagesstruktur. Nach der Rehabilitati-
onsphase (bis zu 27 Monate) besteht dort die Möglichkeit eines sozialversicherungspflichtigen Dauerar-
beitsplatzes mit Zuverdienst.
Im vergangenen Jahr wurde kein Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben und Kostenübernahme durch die
Rentenversicherung oder die Agentur für Arbeit gestellt.
Ein Teil unserer Patient*innen ist aufgrund voller Erwerbsminderung, häufig in Verbindung mit einer
Schwerbehinderung, nicht mehr in Arbeit oder Beschäftigung zu vermitteln. Auch der Renteneintritt so-
wie die Überleitung aus Arbeit, Bürgergeld oder anderen Sozialleistungen sind Themen, die zunehmend in
der Beratung auftreten.
Insgesamt fanden im Berichtszeitraum 327 persönliche Beratungskontakte mit 43 Patientinnen statt, un-
abhängig vom Substitutionsmittel. Die Dauer der Kontakte reichte von Kurzgesprächen über ausführliche
Beratungen bis hin zu Begleitungen bei beruflichen Eingliederungsgesprächen, Vorstellungsterminen u. a.
Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum ist festzustellen, dass insgesamt weniger Klientinnen das Angebot in
Anspruch genommen haben, der Umfang der Beratung sowie die Dauer der Termine jedoch deutlich zu-
genommen haben.
Frequenz Beratungsgespräch 2024 2025
1 Gespräch 21 13
2 bis 4 Gespräche 13 9
5 bis 9 Gespräche 5 11
10 bis 19 Gespräche 6 6
mehr als 20 Gespräche 3 4
Anzahl Klienten insgesamt 48 43
Um einen Überblick über die thematischen Schwerpunkte der Beratung zu behalten, wurden diese syste-
matisch dokumentiert. Dabei zeigt sich, dass insbesondere die Bereiche Schuldnerberatung sowie Bera-
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tung zu Einkommensfragen deutlich zugenommen haben. Auch der Bereich Wohnungserhalt beziehungs-
weise Wohnungssuche ist angestiegen. Demgegenüber ist der Bereich Beschäftigung und Arbeit deutlich
zurückgegangen.
Inhalt der Beratungsgespräche 2024 2025
Schuldnerberatung 57 92
Wohnungserhalt / Wohnungssuche 57 72
Einkommensfragen 73 138
Beschäftigung / Arbeit 32 19
sonstige 11 6
Aktuelle und abzusehende Probleme / Ausblick
Patient*innen in Substitutionsbehandlung werden zunehmend älter. Damit gehen insbesondere eine Zu-
nahme somatischer Erkrankungen, ein höherer diagnostischer und therapeutischer Aufwand sowie wach-
sende Mobilitätseinschränkungen einher. Die Versorgung erfolgt überwiegend im Rahmen bestehender
ambulanter Strukturen. Bei entsprechendem Bedarf werden ambulante Pflegedienste eingebunden. Der
Bedarf an ärztlichen und sozialarbeiterischen Hausbesuchen sowie an sozialarbeiterischen Begleitungen
zu Außenterminen bleibt konstant hoch. Die fehlende Barrierefreiheit der Ambulanz erschwert die Ver-
sorgung dieser Patient*innen erheblich.
Vor diesem Hintergrund gewinnt die Versorgung mit behinderungsgerechtem Wohnraum sowie mit be-
gleitenden Hilfen zur Sicherung des eigenen Wohnraums zunehmend an Bedeutung. Sind ambulante
Maßnahmen ausgeschöpft, müssen Patient*innen vermehrt in Alten- und Pflegeeinrichtungen versorgt
werden. Eine Integration in bestehende Versorgungsstrukturen gelingt dabei nur eingeschränkt. Die An-
zahl der Pflegeeinrichtungen, die Patient*innen dieser Zielgruppe aufnehmen, reicht zur Deckung des be-
stehenden Bedarfs derzeit nicht aus. Angesichts eines weiter steigenden Bedarfs erscheint die Entwick-
lung eines zielgruppenspezifischen Angebots sinnvoll.
Die Lage auf dem allgemeinen Kölner Wohnungsmarkt bleibt angespannt. Eine angemessene Versorgung
unserer Patient*innen mit regulärem Wohnraum ist weiterhin mit erheblichen Schwierigkeiten verbun-
den. Etwa 30 % der Patient*innen leben in prekären Wohnverhältnissen (u. a. unfreiwillig bei anderen
Personen, in Übergangswohnheimen, Notunterkünften, zugewiesenen Hotelzimmern mit Mehrfachbele-
gung oder auf der Straße) und verfügen über keinen dauerhaft gesicherten eigenen Wohnraum. Diese
Situationen bestehen aufgrund von Akzeptanzproblemen gegenüber Drogenabhängigen bzw. Beziehen-
den von Sozialleistungen auf dem Wohnungsmarkt häufig über mehrere Jahre. Öffentlich geförderter
Wohnraum steht für diese Zielgruppe nicht in ausreichendem Umfang zur Verfügung. In Einzelfällen
konnte über das Projekt „Housing First“ Wohnraum vermittelt werden; die bestehenden Zugangsvoraus-
setzungen schließen jedoch weiterhin einen großen Teil der wohnungslosen Patient*innen aus. Darüber
hinaus zeigt sich, dass es weiterhin einen großen ungedeckten Bedarf für intensiv betreuten Wohnraum
in Wohnhilfeprojekten mit Einzelzimmerangebot gibt.
Substitutionsambulanz Neumarkt – Jahresbericht 2025 21
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Seit 2023 ist in Köln, insbesondere im Bereich des Szenetreffpunkts Neumarkt und im unmittelbaren Um-
feld der Ambulanz, ein deutlicher Anstieg des Crack- und Kokainkonsums zu beobachten. Aufgrund der
kurzen, aber intensiven Wirkung und des hohen Abhängigkeitspotenzials halten sich Konsumierende ver-
mehrt an Szenetreffpunkten auf, um die Substanzen wiederholt erwerben und konsumieren zu können.
Dies führt zu einer erhöhten Nutzung des öffentlichen Raums und insbesondere des Umfelds des Drogen-
konsumraums und der Ambulanz. Niedrigschwellige schadensmindernde Angebote erreichen diese Per-
sonengruppe nur eingeschränkt. Zudem ist eine rasche und ausgeprägte Verwahrlosung festzustellen.
Derzeit befindet sich der Hauptszenetreffpunkt unmittelbar gegenüber der Substitutionsambulanz in di-
rekter Nachbarschaft zum Drogenkonsumraum.
Auch unter den Patient*innen der Ambulanz ist ein zunehmender und sich verstetigender Crack- und Ko-
kainkonsum zu beobachten. Vielen Patient*innen fällt es schwer, sich in dieser hochbelasteten Umge-
bung von der offenen Drogenszene zu distanzieren und eine Stabilisierung im Rahmen der Behandlung zu
erreichen bzw. aufrechtzuerhalten. Bereits in mehreren Fällen war die Entwicklung des Ambulanzumfelds
für Patient*innen der Anlass, die Behandlung bei uns zu beenden und an anderer Stelle fortzuführen. Die
geplante Verlagerung des Drogenkonsumraums in ein neu zu errichtendes Suchthilfezentrum an einem
weiter entfernten Standort sowie eine damit einhergehende Verlagerung der Szene könnten für unsere
Patient*innen eine deutliche Entlastung darstellen.
Neben der Bereitstellung von überlebenssichernden niedrigschwelligen Angeboten wird es nötig sein,
Konzepte zur Behandlung der Crack- und Kokainabhängigkeit zu entwickeln. Ein bundesweit geplantes
Modellprojekt zur medikamentösen Intervention mit Lisdexamfetamin bei Crack- bzw. Kokainabhängig-
keit wurde bislang nicht umgesetzt.
Durch das limitierte Raumangebot der Ambulanz können konzeptionell sinnvolle Weiterentwicklungen
wie z.B. ein bedarfsgerechter Wartebereich oder ein geschütztes Aufenthaltsangebot nicht umgesetzt
werden.
Zum 01.01.2026 wird die Ambulanz in eine neue Organisationsform überführt. Künftig wird der medizini-
sche Bereich als Institutsambulanz des Gesundheitsamtes der Stadt Köln geführt. Die Drogenhilfe Köln
gGmbH bleibt weiterhin Kooperationspartner zur Sicherstellung der psychosozialen Betreuung.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0887/2026
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 14.04.2026
- Erstellt
- 25.03.2026 13:14