2012/0052
Kommunaler Entschuldungsfonds
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2012/0052
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Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 14.02.2012 an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Amt: Finanzverwaltung Behandlung in öffentl. Sitzung Ja Nein OBW bei abschl. Beschluss- fassung Magistrat Ja Nein Internetfähig Verteiler: Vorlage-Nr. 2012/0052 Magistratsbeschluss-Nr. Produkt-Nr.: Kostenstelle: Investitionsnummer: Kostenträger: Sachkonto: Betreff: Kommunaler Entschuldungsfonds Vorlage vom: 13.02.2012 Beschlussvorschlag: Die Wissenschaftsstadt Darmstadt beteiligt sich am Kommunalen Schutzschirm des Landes Hessen. Sobald die genauen Rahmenbedingungen für die Inanspruchnahme des Schutzschirms bekannt sind, wer- den diese zur endgültigen Beschlussfassung vorgelegt. Anlagen: 1. Rahmenvereinbarung 2. Fragen und Antworten rund um den Kommunalen Schutzschirm (Zusammenfassung Hess. Städtetag) 3. Aufstellung der Kredite, die bis 2016 bzw. 2018 fällig werden - 2 - ... Datenschutzrelevante Anlage: Folgekosten: Ja Nein Beschluss des Magistrats vom - 3 - ... Begründung zur Magistratsvorlage vom 13. Februar 2012 Die Haushalts- und Verschuldungssituation der öffentlichen Haushalte in Hessen hat sich in den letz- ten Jahren, auch bedingt durch die allgemeine Finanzkrise, verschlechtert. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat zum 31. Dezember 2011 Kassenkredite in Höhe von 350 Mio. Euro in Anspruch nehmen müssen. Der Stand der Investitionskredite beträgt zu diesem Zeitpunkt 267,243 Mio. Euro allein für den Kernhaushalt. Zusammen mit den Eigenbetrieben, bei denen zum 31. Dezember 2011 der Stand der Investitionskre- dite insgesamt 170,628 Mio. Euro und der Stand der Kassenkredite 3 Mio. Euro betragen hat, beläuft sich die Summe auf 790,871 Mio. Euro. Es ist vorgesehen, den Kommunen und Landkreisen zur Tilgung bestehender Kredite und Kassenkre- dite Entschuldungshilfen bis zu einer Höhe von insgesamt drei Milliarden Euro zu gewähren (Kommu- naler Schutzschirm). Dieser Betrag teilt sich auf in 2,8 Mrd. Euro als Hilfe zur Schuldentilgung und 200 Mio. Euro zur Zinsverbilligung. Hier beteiligt sich das Land mit 1 %. Weitere 200 Mio. Euro werden aus dem Landesausgleichsstock ebenfalls zur Zinsverbilligung zur Verfügung gestellt. Auf Antrag können vom 1. bis 15. Jahr nochmals Zinsverbilligungen von 1 % und ab dem 16. Jahr von 0,5 % zur Verfü- gung gestellt werden. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat die Möglichkeit, Entschuldungshilfen bis zu 186 Mio. Euro in Anspruch zu nehmen. Grundlage dieser Berechnung ist die Summe der Kassenkre- dite und Kreditmarktschulden zum 31. Dezember 2009. Dieser Betrag ist vorläufig festgestellt und kann sich noch verändern. Nur Kredite des Kernhaushaltes können berücksichtigt werden. In Prüfung ist, ob Kredite, die dem Schulbau zuzuordnen sind, Berücksichtigung finden können, auch wenn sie in einen Eigenbetrieb eingegliedert sind. Die Kredite, die in den Jahren 2012 bis 2016 fällig werden, können über den Schutzschirm abgelöst werden. Eine Anlage ist dieser Vorlage beigefügt. Die Durchschnittsverzinsung der ablösbaren Kassenkredite liegt bei 1,97 %, die für die ablösbaren investiven Kredite bei 3,78 %. Unter Annahme einer Zinsverbilligung auf 1,5 % für übernommene Kre- dite können pro Jahr in den ersten 15 Jahren rd. 2,8 Mio. Euro an Zinsen erspart werden. Dieser Be- trag entlastet jährlich den Ergebnishaushalt. Die Tilgung, die nicht mehr geleistet werden muss und somit nicht zu einem Liquiditätsabfluss führt, beläuft sich nach der Rechnung auf rd. 6 Mio. Euro jähr- lich. Ziel des Kommunalen Schutzschirms ist die Wiederherstellung der finanziellen Leistungsfähigkeit und der schnellstmögliche Ausgleich des Haushaltes. Die Rahmenvereinbarung zwischen den Kommuna- len Spitzenverbänden und der Landesregierung über einen Kommunalen Schutzschirm in Hessen ist Grundlage dieses Beschlusses. Eine Verpflichtung zur Inanspruchnahme von Entschuldungshilfen besteht nicht. - 4 - ... Die endgültige Beschlussfassung über die Teilnahme an dem Kommunalen Schutzschirm wird vorge- nommen, wenn die Bedingungen für die Teilnahme bekannt sind. Hier wird dann zu beschließen sein, ob die mit dem Land vereinbarten Konsolidierungsziele und - maßnahmen im vorgesehenen Abbauzeitraum tatsächlich zu erreichen sind. Jährliche Berichte sollen die Umsetzung des Konsolidierungsvertrages dokumentieren. Zeigen geplante Konsolidierungsmaß- nahmen nicht die gewünschte Wirkung, wird die Kommune verpflichtet sein, weitere, mit dem Land zu vereinbarende Konsolidierungsmaßnahmen nachzusteuern. Im Einzelfall kann die Aufsichtsbehörde erforderliche Zwangsmaßnahmen ergreifen, wenn die Vereinba- rung nicht eingehalten wird oder vereinbarte Maßnahmen nicht umgesetzt werden. Konsolidierungs- maßnahmen können sowohl die Aufwands- als auch die Ertragsseite betreffen. Die Rahmenvereinbarung empfiehlt eine möglichst breite Mehrheit, um die Inanspruchnahme des Kommunalen Schutzschirms zu beschließen. Darmstadt, 13. Februar 2012 Der Dezernent IV André Schellenberg Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (3)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2012/0052
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 13.02.2012
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00