2023/0089
Darmstädter Arten- und Biotopschutzkonzept
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Anlage 2: Anwendungsbeispiele des Frankfurter Arten- und Biotopschutzkonzepts Im nachfolgenden werden Beispiele dargestellt, bei denen das Arten- und Biotopschutzkonzept (ABSK) der Stadt Frankfurt am Main bereits erfolgreich Anwendung fand. Diese Beispiele wurden im Zuge der 2.Biodiversitätskonferenz in Frankfurt von Dr. Volker Rothenburger, Leiter der UNB Frankfurt vorgestellt. (Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=qaLiwgr_7ag) Beispiel 1: Planung von Großprojekten Im Fall von Großprojekten (z.B. Infrastrukturprojekte, Bebauungspläne) liefert das ABSK frühzeitig und schon im Rahmen von Entscheidungs- und Abwägungsprozessen Hinweise für die Politik, Verwaltung und Planungsbüros. Das Konzept zeigt dabei schon vorab worauf in welchem Gebiet im Kontext des Arten- und Biotopschutzes besonderes Augenmerk zu lenken ist, wo Tabuflächen existieren und was besonders eingängig untersucht oder beachtet werden muss weil dort z.B. Arten existieren, die besonders geschützt werden müssen. Ggf. gibt es auch Planungen, die schon nach Abgleich mit dem ABSK von vorn herein umgeplant werden können, ohne dass weitere vertiefende Untersuchungen durchgeführt werden müssen. Beispiel 2: Realisierung von Kleinprojekten Anfrage der Firma „Netzdienste Rhein Main“ im Zuge der geplanten Erneuerung einer Stromversorgungstrasse und Antrag auf Erteilung einer landschaftsschutzrechtlichen Genehmigung. Früher: Routinefall der in Ausstellung einer landschaftsschutzrechtlichen Genehmigung mündet. Heute: Erleichterte Planung mit Hilfe des Zielkonzepts des ABSK wird zu Rate gezogen: Es zeigt sich, o dass die Stadt Besitzerin der Flächen ist und o dass der Planungsbereich einen Schwerpunkt zur Förderung des Bibers vorsieht. Daraus folgt, dass der Antragstellende aufgefordert wird Alternativen zu prüfen. Ergebnis: Alte Leitung (rot) wird wie geplant erneuert aber auf einer anderen Trasse (grün) womit für die Zukunft die Möglichkeit erhalten bleibt, den Uferbereich zu regenerieren oder einen Seitenarm zu schaffen, ohne dass ein Leitungshindernis eine solche Maßnahme vereiteln kann. Diese Umplanung war nur möglich, weil das ABSK stichhaltige Argumente geliefert hat, mit denen die Antragstellenden überzeugt werden konnten. Beispiel 3: Eingriffs- und Ausgleichsregelung Alle Eingriffe in Natur- und Landschaft müssen an anderer Stelle (möglichst nah) ausgeglichen werden. Das ABSK bietet eine gute Grundlage um Vorschläge zu Ausgleichsmaßnahmen vorzulegen. Hier z.B. die Optimierung einer Bahnstrecke als Verbundsystem für Trockenbiotope: Beispiel 4: Öffentliche Grünanlagen gezielt für den Biotopverbund gestalten Das ABSK zeigt die unterschiedlichen Funktionen von Grün- und Freiflächen in der Innenstadt und im Außenbereich und ermöglicht es, bestehende Potenziale gezielt zu nutzen und neue Vernetzungselemente zu entwickeln: Beispiel 5: Anwendung für kommunale Eigentümer Kommune als Eigentümer erhält mehr Möglichkeiten zur Realisierung von Arten- und Biotopschutzmaßnahmen: Beispiel 6: Anwendungen außerhalb von Politik und Verwaltung Naturschutzverbände und Bürger*innen sollen das ABSK nutzen können und die Chance haben basierend auf dessen Inhalte eigene Projektideen zu entwickeln, die z.B. von der Naturschutzbehörde über die Ersatzzahlungen finanziert werden: Weitere kommunale Anwendungsmöglichkeiten:
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Punkt 4: Darmstädter Arten- und Biotopschutzkonzept (V-Nr. 2023/0089) Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Stimmenthaltung: Die Linke.
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Anlage 1: Auszug des Maßnahmenprogramms der„25 Schritte zur biologischen Vielfalt in Darmstadt“ 25 SCHRITTE ZUR BIOLOGISCHEN VIELFALT IN DARMSTADT 1. Umfassende Erhebung von Grundlagendaten zur naturschutzgerechten Stadtentwicklung. 2. Entwicklung eines intelligenten städtebaulichen Konzeptes, das kompakte Bauweisen, d.h. eine angemessene Siedlungsdichte und eine wohnumfeldnahe Durchgrünung, integriert. 3. Verbindliche Festlegungen und Maßnahmen zur Begrenzung des Siedlungsflächenwachstums und der Bodenversiegelung: Boden- und Freiraumschutz durch kommunales und interkommunales Flächenmanagement. 4. Erhaltung von naturnahen Flächen im Siedlungsbereich und Nutzung bestehender Potenziale zur Schaffung von naturnahen Flächen und Naturerlebnisräumen innerhalb des Siedlungsraumes. 5. Erhaltung und Neuschaffung von wohnungsnahen Grünflächen. 6. Naturnahe Umgestaltung von Spielplätzen, Schulhöfen und Außenanlagen von öffentlichen Gebäuden. 7. Nutzung der vielseitigen Möglichkeiten der Bauleitplanung, um Naturschutzziele stärker zu berücksichtigen, auch über die gesetzlichen Mindestvorgaben hinaus. 8. Naturnahe Pflege öffentlicher Grünflächen. 9. Umweltgerechte Unterhaltung von Bahn- und Straßenbahnanlagen. 10. Umweltgerechte Anlage und Unterhaltung von Straßengrün und Integration des Straßengrüns in ein Biotopverbundsystem. 11. Kommunale Satzungen (z. B. Friedhofssatzung) und Pachtverträge für Kleingärten sind daraufhin zu prüfen, ob naturschutzrelevante Inhalte festgelegt/verbessert werden können. 12. Erhebung von Grundlagendaten zum Vorkommen von Pflanzen und Tierarten sowie Biotoptypen und Monitoring (Erfolgskontrolle) von Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen . 13. Gezielter Ausbau von Biotopverbundsystemen und Schutzgebietsnetzen. 14. Konkrete Beiträge zum Artenschutz und zur Erhaltung der genetischen Vielfalt der Arten in einem kommunalen Arten- und einem Biotopschutzprogramm. 15. Verbesserung bestehender Gewässermorphologie. 16. Naturschutzgerechte Optimierung der Gewässerunterhaltung. 17. Schaffung von Ruhe- und Rückzugszonen an Gewässern. 18. Förderung umweltverträglicher Formen der Landwirtschaft. 19. Umsetzung von Naturschutzzielen im Stadtwald. 20. Entwicklung von Konzepten zur nachhaltigen Nutzung nachwachsender Rohstoffe (z.B. Energieholz) auf regionaler Ebene, die in Einklang mit den Anforderungen des Naturschutzes stehen. 21. Intensive Öffentlichkeitsarbeit zur besseren Wahrnehmung der Bedeutung der biologischen Vielfalt bei den Bürgerinnen und Bürgern. 22. Verstärkte Kooperationen mit vielen Partnern, um zusätzliche Synergien zu schaffen. 23. Umsetzungs- und Erfolgskontrolle aller Maßnahmen(-programme). 24. Erstellen von Biodiversitätsberichten in regelmäßigen Abständen, in welchen die Entwicklung der biologischen Vielfalt dokumentiert wird. 25. Entwickeln eines Indikatorensystems, um den Ausgangszustand zu erfassen und dann in regelmäßigen Abständen Erfolge und Fortschritte zu dokumentieren. Das gesamte Dokument des kommunalen Maßnahmenprogramms „25 Schritte zur Biologischen Vielfalt in Darmstadt“ kann unter folgenden Link eingesehen und heruntergeladen werden: https://www.darmstadt.de/fileadmin/PDF- Rubriken/Leben_in_Darmstadt/umwelt/MassmahmenprogrammBiod.pdf
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Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
12.05.2023
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat I
Dezernat II
Dezernat IV
Dezernat V
Amt: Umweltamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2023/0089
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 554010
Kostenstelle: 056-010-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5540-11 Sachkonto: 6861000
Betreff: Darmstädter Arten - und Biotopschutzkonzept
Vorlage vom: 10.05.2023
Beschlussvorschlag :
1. Der Erarbeitung eines Darmstädter Arten- und Biotopschutzkonzeptes im Zuge der
Umsetzung des Maßnahmenprogramms „25 Schritte zur biologischen Vielfalt in Darmstadt“
zum Erhalt, Förderung und Verbesserung der heimischen und für Darmstadt typischen
Arten und Biotope wird zugestimmt. Die Umsetzung wird als dynamischer Prozess
verstanden, in den sowohl Akteur*innen der Politik, Verwaltung, Natur- und
Umweltschutzverbände als auch Private Unternehmen eingebunden werden sollen.
2. Der Finanzierung gemäß datenschutzrelevanter Anlage (Anlage 3) wird zugestimmt. Die
erforderlichen Mittel stehen in den bereits etatisierten Haushaltansätzen 2023 ff des Amtes
für Klimaschutz und Klimaanpassung (Sachkonto: 6861000, Kostenstelle: 069-000-1000,
Kostenträger: 5610-42) zur Verfügung und werden dem Umweltamt bereitgestellt.
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Anlagen: Anlage 1: Auszug Maßnahmenprogramm „25 Schritte zur biologischen Vielfalt in
Darmstadt“
Anlage 2: Anwendungsbeispiele des Frankfurter Arten - und Biotopschutzkonzepts
Anlage 3: Kostenschätzung Erstellung Darmstädter Arten - und
Biotopschutzkonzept
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
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Begründung zur Magistratsvorlage vom 10.05.2023
Aus dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) resultiert die Aufgabe sich auch auf
kommunaler Ebene aktiv für den Arten - und Biotopschutz einzusetzen. Dazu zählen sowohl
der Schutz und die Förderung der Bestände von wildlebenden Tier -, Pflanzen- und Pilzarten,
insbesondere der europäischen Vogelarten, der Arten der FFH -Richtlinie, der Ro ten Liste und
der sogenannten Arten nationaler Verantwortlichkeit (im Folgenden Verantwortungsarten) als
auch die Sicherung und Wiederherstellung der Biotope der Arten.
Darmstadt hat sich dieser Aufgabe bereits angenommen und ist mit der Unterzeichnung de r
Deklaration „Biologische Vielfalt in Kommunen“ im Jahr 2012 eine Selbstverpflichtung zum
Schutz der biologischen Vielfalt eingegangen. Im September 2013 formulierte die
Wissenschaftsstadt Darmstadt zusammen mit dem Naturschutzbeirat das Kommunale
Maßnahmenprogramm „25 Schritte zur Biologischen Vielfalt in Darmstadt“, welches mit
Magistratsvorlage Nr. 2014/0014 beschlossen wurde. Seitdem wird kontinuierlich an der
Umsetzung und Konkretisierung der einzelnen Schritte gearbeitet. Weitere Maßnahmen zur
Verbesserung der biologischen Vielfalt in der Stadt umfassen die Mitgliedschaft im Bündnis
„Kommunen für biologische Vielfalt e.V.“ seit 2017 und die Verleihung des Labels „Silber“ im
Wettbewerb „StadtGrün – naturnah“ in dem Jahr 2020. Weiterhin hat die Wissensc haftsstadt
Darmstadt zum Schutz von Verantwortungsarten viele Einzelprojekte initiiert. Dazu zählt z.B.
die Umsetzung von Maßnahmen aus der Schmetterlingskartierung (2019, 2020), das
Flechtenschutzkonzept (2021) und die Fledermauskartierung (2023).
Im nächsten Schritt soll entsprechend dem Maßnahmenprogramm der „25 Schritte zur
Biologischen Vielfalt“ und insbesondere dem dort definierten Handlungsfeld „2.2.2 Arten -
und Biotopschutz“ (S. 10ff.) ein Fachkonzept in Anlehnung an das Arten - und
Biotopschutzkonz ept der Stadt Frankfurt am Main für die gesamte Gemarkungsfläche der
Wissenschaftsstadt Darmstadt entwickelt und umgesetzt werden.
Hauptziele des Darmstädter Arten - und Biotopschutzkonzepts sind:
• Erhaltung naturnaher Biotope
• Verbesserung und Wiederherst ellung bestehender naturnaher Biotope
• Neuschaffung naturnaher Biotope
• Vernetzung naturnaher Biotope
• Erhaltung und Förderung gezielter Arten
• Prozessschutz
Arbeitsschritte des Darmstädter Arten - und Biotopschutzkonzepts sind:
1. Bestandserfassung: Auswertung existierender Grundlagendaten und Neukartierungen
2. Analyse, Bewertung und Darstellung der Quantität und Qualität der Biotope, der Arten
und Vernetzung von naturnahen Biotopen
3. Ableitung von Erhaltungs - und Entwicklungszielen sowie Biotop - und
Artenschutzmaß nahmen, einschließlich Priorisierung
4. Entwicklung eines Programms zur Erfolgskontrolle
Das Darmstädter Arten - und Biotopschutzkonzept wird somit auf Basis einer gesicherten
Datengrundlage genau aufzeigen, welche Qualität die erfassten Biotope besitzen und die
Möglichkeit bieten, gezielt Maßnahmen zum Schutz, zur Förderung und Verbesserung der für
Darmstadt typischen Biotope und der dort heimischen Arten abzuleiten und diese aktiv und
strategisch umzusetzen. Damit erhält die Wissenschaftsstadt Darmstadt ein Fachkonzept,
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welches als Entscheidungs - und Arbeitsgrundlage bei politischen und planerischen
Abwägungsprozessen dient und zu einem zentralen Bestandteil bei allen Entscheidungen und
Prozessen der Stadtentwicklung wird. Langfristig wird mit dem daraus resu ltierenden
nachhaltigen Nutzen der biologischen Vielfalt auch die Lebensqualität für Bürger*innen in
Darmstadt gesichert.
Mit der Entwicklung des Darmstädter Arten - und Biotopschutzkonzepts kommt die
Wissenschaftsstadt Darmstadt außerdem ihrer Verantwortung nach, auf kommunaler Ebene
einen Beitrag zur Umsetzung von Beschlüssen und programmatischen Zielaussagen auf
internationaler (Übereinkommen über die biologische Vielfalt, CBD 1992, UN -
Biodiversitätskonferenzen, COP 2002 -2022); EU-Biodiversitätsstrategie EBS 2020),
nationaler (Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt NBS 2007) und Landes -Ebene
(Hessische Biodiversitätsstrategie 2016) zu leisten.
Anlass:
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt ist aufgrund ihrer Lage, an der Schnittstelle von fü nf
naturräumlichen Haupteinheiten mit großer geologischer, klimatischer und hydrologischer
Diversität, eine Stadt mit einer hohen Dichte und Vielfalt charakteristischer Artenvorkommen
und Biotoptypen. Darüber hinaus ist die westliche Gemarkungsfläche der W issenschaftsstadt
Darmstadt Teil der Hotspot Region biologischer Vielfalt der sogenannten „Nördlichen
Oberrheinebene mit Haardtplatten“. In diesem Kontext hat die Wissenschaftsstadt Darmstadt
eine Schlüsselverantwortung dafür, auf kommunaler Ebene Maßnahme n zum Schutz der
Vielfalt der Biotope und der Vielfalt der Arten zu ergreifen und dem Rückgang zahlreicher
Tier-, Pflanzen- und Pilzarten, Artengesellschaften und Biotoptypen entgegenzuwirken. Der
Verlust von Arten und funktionierenden Ökosystemen liegt gl obal v.a. in der veränderten
Landnutzung, der Nutzung von Ressourcen, der Umweltverschmutzung, der Ausbreitung
invasiver Arten und nicht zuletzt im Klimawandel begründet.
Zu den Biotopen in Darmstadt zählen der Wald, der Magerrasen, das Grünland, die
Streuobstwiesen, Fließ - und Stillgewässer sowie Quellen und Feuchtbiotope aber auch die
Agrarlandschaft sowie urbane Freiräume wie bspw. Parks und städtische Grünflächen, Klein -
und Freizeitgärten, Friedhöfe, Sportplätze, Schulgelände und Straßenbegleitgrün so wie die
Bäume im Siedlungsgebiet. Weiterhin umfassen die Biotope alle privaten Grünflächen inkl.
der quasi-öffentlichen Bereiche wie z.B. Bahnhofsgelände sowie Gewerbegebiete und große
Firmengelände. Sind diese Biotope intakt und naturnah gestaltet ermögli chen sie eine hohe
biologische Vielfalt. Diese erfüllen wiederum zahlreiche Ökosystemdienstleistungen, die eine
wichtige Voraussetzung zur Sicherung der Lebensqualität der Menschen bilden.
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat Ihre Verantwortung als Kommun e erkannt und die
Zukunftssicherung und Stärkung der biologischen Vielfalt sind fester Bestandteil des
Masterplans DA 2030+ und des aktuellen Koalitionsvertrages. Darin wird das Ziel formuliert,
Flächen zukünftig so zu nutzen und zu gestalten, dass ihre ök ologische Funktion in Bezug auf
die biologische Vielfalt, den Naturschutz, die Biotopvernetzung und den Gewässerschutz
gefördert wird. Für eine Realisierung dieser Zielsetzungen bedarf es der Erarbeitung des
Darmstädter Arten - und Biotopschutzkonzepts als strategische Leitlinie und
Planungsgrundlage, das unter Beteiligung verwaltungsinterner aber auch externer
Akteur*innen des Natur - und Umweltschutzes erarbeitet und umgesetzt wird.
Es ist mittlerweile bekannt, dass der Biodiversitätsverlust inklusive des Artensterbens für die
Menschheit genau so bedrohlich ist wie der Klimawandel und seine Folgen. Darüber hinaus
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reduziert der Erhalt und die Förderung der Biodiversität die Schäden von Klimawandelfolgen
– bspw. haben Wälder mit einer hohen Biodiversität un d Vielfalt an Baumarten eine stärkere
Resilienz gegenüber Klimaveränderungen und auch gegen den Befall durch z.B. Borkenkäfer,
die sich bei steigenden Temperaturen zunehmend ausbreiten, und können so auf lange Sicht
bestehen bleiben und Kohlenstoff speiche rn. Dies ist nur ein Beispiel dafür, weshalb der
Verlust der Biodiversität klimakritisch ist und funktionierende Biotope die Folgen der
Erderwärmung abmildern. Im Unterschied zur Möglichkeit der Anwendung von technischen
Lösungen zur Anpassung und Minderun g der Folgen des Klimawandels ist das Aussterben
von Arten jedoch endgültig und kann nicht in irgendeiner Form ersetzt werden.
Weiterhin ist bekannt, dass sich Städte zunehmend zum Rückzugsraum für viele Arten
entwickeln und deswegen für den Artenschutz, -erhalt und –förderung erhöhte Bedeutung
haben.
Das Darmstädter Arten - und Biotopschutzkonzept ermöglicht es, Maßnahmen zu
konkretisieren, die auf lokaler Ebene realisierbar sind, im Einflussbereich des Magistrats
liegen und die zur Vermeidung des Artenst erbens bzw. der Förderung der Biologischen
Vielfalt insbesondere auch im Kontext des Klimawandels höchste Priorität haben.
Inhalt:
Die Entwicklung des Darmstädter Arten - und Biotopschutzkonzepts ist für das gesamte
Stadtgebiet inklusive aller öffentlich en und privaten, nichtversiegelten Freiflächen im Innen -
und Außenbereich vorgesehen. Dazu zählen alle oben genannten Biotope.
Zur Darstellung des Istzustandes der Biotope und dem Artvorkommen ist in einem ersten
Schritt die Bündelung, Digitalisierung, Be reinigung und Aufbereitung von Daten in
Geodatenbanken vorgesehen. Dazu werden bereits existierende Daten zu Art - und
Biotopkartierungen sowie weitere Grundlageninformationen der Stadt und des Landes
verwendet und miteinander verschnitten. Auf diese Weise werden alle Arten - und Biotope in
ihrer Lage und räumlichen Ausdehnung erfasst, auf ihrer Aktualität überprüft und
Datenlücken ermittelt. Zur Schließung der Datenlücken ist die Beauftragung von
Biotoptypenkartierungen auf Referenzflächen und Artenkartierun gen repräsentativer Taxa wie
bspw. der Avifauna vorgesehen. Die Auswahl der Kartierungen erfolgt auf Basis bereits
existierender Grundlagendaten und in enger Abstimmung mit lokalen Fachexpert*innen.
Im zweiten Arbeitsschritt erfolgt eine umfassende Analys e, Bewertung und Darstellung der
Daten in Form von Text, Tabellen, einzelnen Karten und einer Karte zur Gesamtbewertung
der Arten- und Biotope.
Bewertungskriterien für Biotope:
• Natürlichkeitsgrad
• Gefährdungsgrad
• Regenerierbarkeit und Klimaresilienz
• Flächengröße
• Artenausstattung
• Vorkommen invasiver Arten
Bewertungskriterien Arten:
• Zielart: Gefährdete Art auf der Roten Liste von Hessen oder Deutschland und Arten
deren besonderen Ansprüche an ihren Biotop auch viel e andere Arten mit ähnlichen
Ansprüchen betreffen (z.B. Knoblauchkröte, Dünensteinkraut).
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• Verantwortungsart: Art, für deren Erhalt die Wissenschaftsstadt Darmstadt in
besonders hohem Maß verantwortlich ist (z.B. Gartenrotschwanz, Zwerggras).
Bewertungskri terien Vernetzung der Arten und Biotope:
• Distanz zwischen Kernflächen derselben Biotoptypen
• Vorhandensein von Trittsteinen bzw. Barrieren
Daraus ergeben sich schließlich im dritten Arbeitsschritt raumbezogene Handlungsbedarfe
mit Kernflächen und Potenzial flächen zur Entwicklung, die für den Artenschutz von
besonderer Bedeutung sind. Daraufhin können konkrete Maßnahmenpakete für den Enthalt,
die Optimierung oder Wiederherstellung von Biotopen und zur Förderung von spezifischen
Ziel- und Verantwortungsarten geschnürt und Prioritäten gesetzt werden. Priorisiert werden
sowohl Maßnahmen für das gesamte Stadtgebiet und für einzelne Zielräume. Dabei werden
die Maßnahmen in eine Rangfolge gebracht, sodass bei der Priorisierung der Schutz und die
Förderung der am me isten gefährdeten und die für Darmstadt bedeutendsten Arten und
Biotope im Vordergrund stehen. Zu den Maßnahmen können u.a. auch der Ausbau von
Verbindungelementen und Korridoren und die Beseitigung von Barrieren zur Vernetzung von
Arten und Biotopen gehör en. Dies fördert in besonderem Maße die Ausbreitung von Arten
und stabilisiert bestehende Populationen.
Im vierten Arbeitsschritt erfolgen die Erarbeitung eines Monitoring -Programms für die Arten
und Biotope und Festlegung von Indikatoren zur Beurteilung der Zielerreichung. Erfolge des
Darmstädter Arten - und Biotopschutzkonzeptes sollen so dauerhaft messbar und damit
steuerbar und sichtbar gemacht werden. Dazu gehört u.a., dass der aktuelle Istzustand
vorkommender Arten, Biotope und ihre Qualität sowie ei ne Bewertung des gesamten
Stadtgebiets hinsichtlich seiner Bedeutung für die biologische Vielfalt, bereits erreichter
Meilensteine, angestrebte Ziele, Handlungsbedarfe und Maßnahmen zukünftig in einem
festen Rhythmus (ca. alle 5 Jahre) aktualisiert und dig ital in Form von entsprechenden
Dateiformaten gemäß der Open -Data-Strategie der Wissenschaftsstadt Darmstadt zur
Verfügung gestellt werden.
Für die vier Arbeitsschritte werden Meilensteine festgelegt, an denen Fachämter und
Akteur*innen der Verwaltung, vo n Natur- und Umweltschutzverbänden und interessierten
Institutionen sowie Unternehmen in Form eines Fachbeirates eingebunden werden, um den
Prozess konstruktiv zu begleiten.
Der finale Bericht wird der Öffentlichkeit in einer Veranstaltung präsentiert.
Ausblick
Mit der Vorlage des Darmstädter Arten - und Biotopschutzkonzepts besitzt die
Wissenschaftsstadt Darmstadt ein detailliertes Fachkonzept für zukünftige strategische
Entscheidungen der Stadtentwicklung und des lokalen Naturschutzes immer unter
Berücksichtigung von Ansätzen zum Umgang mit Folgen des Klimawandels. Zum einen stellt
es also Informationen für zahlreiche Planungsebenen bereit aber es beinhaltet zum anderen
die Chance, die vielen bereits existierenden Einzelansätze zum Erhalt, zur Förd erung und
Verbesserung der Arten - und Biotopvielfalt zusammenzuführen und zukünftig nicht nur
punktuell agieren zu können, sondern auf gesicherter Datenbasis Priorisierungen
durchzuführen und Ziele aktiv und strategisch ämter - bzw. institutionsübergreifend
umzusetzen. Arten - und Biotopschutz wird bei allen Projekten von der Stadtplanung und –
entwicklung von Anfang an mitgedacht.
Fachbehörden erhalten ein Kompendium von Maßnahmen in übersichtlicher Form und
können z.B. auf Anfragen zu Vorhaben von Externen schneller reagieren.
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Zeit- und Kostenplan
Aufgrund der geschätzten Kosten wird eine europaweite Ausschreibung durchgeführt.
Der Start des Projekts soll Ende des Jahres 2023 erfolgen.
Es ist eine Bearbeitungsdauer von 4 Jahren vorgesehen:
• 1. Jahr (202 3) Bestandserhebung und darauf resultierende Ausschreibung
zusätzlicher Kartierleistungen.
• 2./3. Jahr (2024/2025) Kartierungen (2 Vegetationsperioden) und weitere
Bearbeitung.
• 4. Jahr (2026) Abstimmung Entwurf unter Beteiligung der Fachämter und des
Naturschutzbeirats, Finale Erstellung des Konzeptes und Vorstellung der
Öffentlichkeit.
Die Kosteneinschätzung zur Erstellung des Darmstädter Arten - und Biotopschutzkonzepts
wird in einer separaten, nicht öffentlichen Anlage aufgeführt.
Um den Erfolg der Umse tzung des Fachkonzepts zu gewährleisten wird zusätzlich ein
detaillierter Zeit - und Kostenplan entwickelt. Dieser lässt sich unmittelbar aus dem im
Darmstädter Arten und Biotopschutzkonzept vorgeschlagenen Maßnahmen ableiten und
bedarf kontinuierlicher Akt ualisierung. Der Zeit - und Kostenplan wird kein Bestandteil des
Fachkonzepts sondern als eigenes Dokument erarbeitet. Zur Umsetzung einzelner
Maßnahmen werden jeweils separate Beschlussvorlagen erstellt.
Dezernat I Dezernat II Dezernat III
Jochen Partsch Barbara Akdeniz Michael Kolmer
Oberbürgermeister Bürgermeisterin Stadtrat
Dezernat IV Dezernat V
André Schellenberg Holger Klötzner
Stadtkämmerer Stadtrat
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Punkt 3: Darmstädter Arten- und Biotopschutzkonzept (V-Nr. 2023/0089) Einstimmig empfiehlt der Ausschuss für Nachhaltigkeit, Umwelt- und Klimaschutz der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen.
Beratungsverlauf (3)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2023/0089
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 10.05.2023
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00