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2023/0089

Darmstädter Arten- und Biotopschutzkonzept

Magistratsvorlage 10.05.2023

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Anlage 2: Anwendungsbeispiele des Frankfurter Arten- und Biotopschutzkonzepts 
Im nachfolgenden werden Beispiele dargestellt, bei denen das Arten- und Biotopschutzkonzept 
(ABSK) der Stadt Frankfurt am Main bereits erfolgreich Anwendung fand. Diese Beispiele 
wurden im Zuge der 2.Biodiversitätskonferenz in Frankfurt von Dr. Volker Rothenburger, Leiter 
der UNB Frankfurt vorgestellt. 
(Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=qaLiwgr_7ag) 
 
Beispiel 1: Planung von Großprojekten 
Im Fall von Großprojekten (z.B. Infrastrukturprojekte, Bebauungspläne) liefert das ABSK 
frühzeitig und schon im Rahmen von Entscheidungs- und Abwägungsprozessen Hinweise für 
die Politik, Verwaltung und Planungsbüros. Das Konzept zeigt dabei schon vorab worauf in 
welchem Gebiet im Kontext des Arten- und Biotopschutzes besonderes Augenmerk zu lenken 
ist, wo Tabuflächen existieren und was besonders eingängig untersucht oder beachtet werden 
muss weil dort z.B. Arten existieren, die besonders geschützt werden müssen. Ggf. gibt es 
auch Planungen, die schon nach Abgleich mit dem ABSK von vorn herein umgeplant werden 
können, ohne dass weitere vertiefende Untersuchungen durchgeführt werden müssen.  
 
Beispiel 2: Realisierung von Kleinprojekten 
Anfrage der Firma „Netzdienste Rhein Main“ im Zuge der geplanten Erneuerung einer 
Stromversorgungstrasse und Antrag auf Erteilung einer landschaftsschutzrechtlichen 
Genehmigung. 
Früher: Routinefall der in Ausstellung einer landschaftsschutzrechtlichen Genehmigung 
mündet.  
Heute:  Erleichterte Planung mit Hilfe des Zielkonzepts des ABSK wird zu Rate gezogen:

Es zeigt sich, 
o dass die Stadt Besitzerin der Flächen ist und  
o dass der Planungsbereich einen Schwerpunkt zur Förderung des Bibers 
vorsieht. 
 
Daraus folgt, dass der Antragstellende aufgefordert wird Alternativen zu prüfen.  
Ergebnis: Alte Leitung (rot) wird wie geplant erneuert aber auf einer anderen Trasse (grün) 
womit für die Zukunft die Möglichkeit erhalten bleibt, den Uferbereich zu regenerieren oder 
einen Seitenarm zu schaffen, ohne dass ein Leitungshindernis eine solche Maßnahme vereiteln 
kann.

Diese Umplanung war nur möglich, weil das ABSK stichhaltige Argumente geliefert hat, mit 
denen die Antragstellenden überzeugt werden konnten.  
 
Beispiel 3: Eingriffs- und Ausgleichsregelung 
Alle Eingriffe in Natur- und Landschaft müssen an anderer Stelle (möglichst nah) ausgeglichen 
werden. Das ABSK bietet eine gute Grundlage um Vorschläge zu Ausgleichsmaßnahmen 
vorzulegen. Hier z.B. die Optimierung einer Bahnstrecke als Verbundsystem für 
Trockenbiotope:

Beispiel 4:  Öffentliche Grünanlagen gezielt für den Biotopverbund gestalten 
Das ABSK zeigt die unterschiedlichen Funktionen von Grün- und Freiflächen in der Innenstadt 
und im Außenbereich und ermöglicht es, bestehende Potenziale gezielt zu nutzen und neue 
Vernetzungselemente zu entwickeln:

Beispiel 5: Anwendung für kommunale Eigentümer 
Kommune als Eigentümer erhält mehr Möglichkeiten zur Realisierung von Arten- und 
Biotopschutzmaßnahmen: 
 
 
Beispiel 6: Anwendungen außerhalb von Politik und Verwaltung 
Naturschutzverbände und Bürger*innen sollen das ABSK nutzen können und die Chance haben 
basierend auf dessen Inhalte eigene Projektideen zu entwickeln, die z.B. von der 
Naturschutzbehörde über die Ersatzzahlungen finanziert werden:

Weitere kommunale Anwendungsmöglichkeiten:

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Punkt 4: Darmstädter Arten- und Biotopschutzkonzept 
 (V-Nr. 2023/0089) 
 
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, 
der Vorlage zuzustimmen. 
  
Stimmenthaltung: Die Linke.

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Anlage 1: Auszug des Maßnahmenprogramms  der„25 Schritte zur biologischen 
Vielfalt in Darmstadt“ 
 
25 SCHRITTE ZUR BIOLOGISCHEN VIELFALT IN DARMSTADT 
 
1. Umfassende Erhebung von Grundlagendaten zur naturschutzgerechten 
Stadtentwicklung. 
2. Entwicklung eines intelligenten städtebaulichen Konzeptes, das kompakte Bauweisen, 
d.h. eine angemessene Siedlungsdichte und eine wohnumfeldnahe Durchgrünung, 
integriert. 
3. Verbindliche Festlegungen und Maßnahmen zur Begrenzung des 
Siedlungsflächenwachstums und der Bodenversiegelung: Boden- und Freiraumschutz 
durch kommunales und interkommunales Flächenmanagement. 
4. Erhaltung von naturnahen Flächen im Siedlungsbereich und Nutzung bestehender 
Potenziale zur Schaffung von naturnahen Flächen und Naturerlebnisräumen innerhalb 
des Siedlungsraumes. 
5. Erhaltung und Neuschaffung von wohnungsnahen Grünflächen. 
6. Naturnahe Umgestaltung von Spielplätzen, Schulhöfen und Außenanlagen von 
öffentlichen Gebäuden. 
7. Nutzung der vielseitigen Möglichkeiten der Bauleitplanung, um Naturschutzziele 
stärker zu berücksichtigen, auch über die gesetzlichen Mindestvorgaben hinaus.  
8. Naturnahe Pflege öffentlicher Grünflächen. 
9. Umweltgerechte Unterhaltung von Bahn- und Straßenbahnanlagen. 
10. Umweltgerechte Anlage und Unterhaltung von Straßengrün und Integration des 
Straßengrüns in ein Biotopverbundsystem. 
11. Kommunale Satzungen (z. B. Friedhofssatzung) und Pachtverträge für Kleingärten sind 
daraufhin zu prüfen, ob naturschutzrelevante Inhalte festgelegt/verbessert werden 
können. 
12. Erhebung von Grundlagendaten zum Vorkommen von Pflanzen und Tierarten sowie 
Biotoptypen und Monitoring (Erfolgskontrolle) von Pflege- und 
Entwicklungsmaßnahmen . 
13. Gezielter Ausbau von Biotopverbundsystemen und Schutzgebietsnetzen. 
14. Konkrete Beiträge zum Artenschutz und zur Erhaltung der genetischen Vielfalt der 
Arten in einem kommunalen Arten- und einem Biotopschutzprogramm. 
15. Verbesserung bestehender Gewässermorphologie. 
16. Naturschutzgerechte Optimierung der Gewässerunterhaltung. 
17. Schaffung von Ruhe- und Rückzugszonen an Gewässern. 
18. Förderung umweltverträglicher Formen der Landwirtschaft. 
19. Umsetzung von Naturschutzzielen im Stadtwald. 
20. Entwicklung von Konzepten zur nachhaltigen Nutzung nachwachsender Rohstoffe (z.B. 
Energieholz) auf regionaler Ebene, die in Einklang mit den Anforderungen des 
Naturschutzes stehen. 
21. Intensive Öffentlichkeitsarbeit zur besseren Wahrnehmung der Bedeutung der 
biologischen Vielfalt bei den Bürgerinnen und Bürgern. 
22. Verstärkte Kooperationen mit vielen Partnern, um zusätzliche Synergien zu schaffen. 
23. Umsetzungs- und Erfolgskontrolle aller Maßnahmen(-programme). 
24. Erstellen von Biodiversitätsberichten in regelmäßigen Abständen, in welchen die 
Entwicklung der biologischen Vielfalt dokumentiert wird. 
25. Entwickeln eines Indikatorensystems, um den Ausgangszustand zu erfassen und dann 
in regelmäßigen Abständen Erfolge und Fortschritte zu dokumentieren.

Das gesamte Dokument des kommunalen Maßnahmenprogramms „25 Schritte zur 
Biologischen Vielfalt in Darmstadt“ kann unter folgenden Link eingesehen und heruntergeladen 
werden: https://www.darmstadt.de/fileadmin/PDF-
Rubriken/Leben_in_Darmstadt/umwelt/MassmahmenprogrammBiod.pdf

2023/0089

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Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
12.05.2023 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat I 
Dezernat II 
Dezernat IV 
Dezernat V 
 
Amt: Umweltamt 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2023/0089 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 554010 
Kostenstelle:  056-010-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5540-11 Sachkonto: 6861000 
 
Betreff: Darmstädter Arten - und Biotopschutzkonzept  
 
Vorlage vom: 10.05.2023  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Der Erarbeitung eines Darmstädter Arten- und Biotopschutzkonzeptes im Zuge der 
Umsetzung des Maßnahmenprogramms „25 Schritte zur biologischen Vielfalt in Darmstadt“ 
zum Erhalt, Förderung und Verbesserung der heimischen und für Darmstadt typischen 
Arten und Biotope wird zugestimmt. Die Umsetzung wird als dynamischer Prozess 
verstanden, in den sowohl Akteur*innen der Politik, Verwaltung, Natur- und 
Umweltschutzverbände als auch Private Unternehmen eingebunden werden sollen. 
2. Der Finanzierung gemäß datenschutzrelevanter Anlage (Anlage 3) wird zugestimmt. Die 
erforderlichen Mittel stehen in den bereits etatisierten Haushaltansätzen 2023 ff des Amtes 
für Klimaschutz und Klimaanpassung (Sachkonto: 6861000, Kostenstelle: 069-000-1000, 
Kostenträger: 5610-42) zur Verfügung und werden dem Umweltamt bereitgestellt.

- 2 - 
Anlagen: Anlage 1: Auszug Maßnahmenprogramm „25 Schritte zur biologischen Vielfalt in 
Darmstadt“ 
Anlage 2: Anwendungsbeispiele des Frankfurter Arten - und Biotopschutzkonzepts  
Anlage 3: Kostenschätzung Erstellung Darmstädter Arten - und 
Biotopschutzkonzept  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 10.05.2023 
 
Aus dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) resultiert die Aufgabe sich auch auf 
kommunaler Ebene aktiv für den Arten - und Biotopschutz einzusetzen. Dazu zählen sowohl 
der Schutz und die Förderung der Bestände von wildlebenden Tier -, Pflanzen- und Pilzarten, 
insbesondere der europäischen Vogelarten, der Arten der FFH -Richtlinie, der Ro ten Liste und 
der sogenannten Arten nationaler Verantwortlichkeit (im Folgenden Verantwortungsarten) als 
auch die Sicherung und Wiederherstellung der Biotope der Arten.  
 
Darmstadt hat sich dieser Aufgabe bereits angenommen und ist mit der Unterzeichnung de r 
Deklaration „Biologische Vielfalt in Kommunen“ im Jahr 2012 eine Selbstverpflichtung zum 
Schutz der biologischen Vielfalt eingegangen. Im September 2013 formulierte die 
Wissenschaftsstadt Darmstadt zusammen mit dem Naturschutzbeirat das Kommunale 
Maßnahmenprogramm „25 Schritte zur Biologischen Vielfalt in Darmstadt“, welches mit 
Magistratsvorlage Nr. 2014/0014 beschlossen wurde. Seitdem wird kontinuierlich an der 
Umsetzung und Konkretisierung der einzelnen Schritte gearbeitet. Weitere Maßnahmen zur 
Verbesserung der biologischen Vielfalt in der Stadt umfassen die Mitgliedschaft im Bündnis 
„Kommunen für biologische Vielfalt e.V.“ seit 2017 und die Verleihung des Labels „Silber“ im 
Wettbewerb „StadtGrün – naturnah“ in dem Jahr 2020. Weiterhin hat die Wissensc haftsstadt 
Darmstadt zum Schutz von Verantwortungsarten viele Einzelprojekte initiiert. Dazu zählt z.B. 
die Umsetzung von Maßnahmen aus der Schmetterlingskartierung (2019, 2020), das 
Flechtenschutzkonzept (2021) und die Fledermauskartierung (2023).  
 
Im nächsten Schritt soll entsprechend dem Maßnahmenprogramm der „25 Schritte zur 
Biologischen Vielfalt“ und insbesondere dem dort definierten Handlungsfeld „2.2.2 Arten - 
und Biotopschutz“ (S. 10ff.) ein Fachkonzept in Anlehnung an das Arten - und 
Biotopschutzkonz ept der Stadt Frankfurt am Main für die gesamte Gemarkungsfläche der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt entwickelt und umgesetzt werden.  
 
Hauptziele des Darmstädter Arten - und Biotopschutzkonzepts sind:  
 
• Erhaltung naturnaher Biotope  
• Verbesserung und Wiederherst ellung bestehender naturnaher Biotope  
• Neuschaffung naturnaher Biotope  
• Vernetzung naturnaher Biotope  
• Erhaltung und Förderung gezielter Arten  
• Prozessschutz  
 
Arbeitsschritte des Darmstädter Arten - und Biotopschutzkonzepts sind:  
 
1. Bestandserfassung: Auswertung  existierender Grundlagendaten und Neukartierungen  
2. Analyse, Bewertung und Darstellung der Quantität und Qualität der Biotope, der Arten 
und Vernetzung von naturnahen Biotopen  
3. Ableitung von Erhaltungs - und Entwicklungszielen sowie Biotop - und 
Artenschutzmaß nahmen, einschließlich Priorisierung  
4. Entwicklung eines Programms zur Erfolgskontrolle  
 
Das Darmstädter Arten - und Biotopschutzkonzept wird somit auf Basis einer gesicherten 
Datengrundlage genau aufzeigen, welche Qualität die erfassten Biotope besitzen und die 
Möglichkeit bieten, gezielt Maßnahmen zum Schutz, zur Förderung und Verbesserung der für 
Darmstadt typischen Biotope und der dort heimischen Arten abzuleiten und diese aktiv und 
strategisch umzusetzen. Damit erhält die Wissenschaftsstadt Darmstadt ein Fachkonzept,

- 4 - 
welches als Entscheidungs - und Arbeitsgrundlage bei politischen und planerischen 
Abwägungsprozessen dient und zu einem zentralen Bestandteil bei allen Entscheidungen und 
Prozessen der Stadtentwicklung wird. Langfristig wird mit dem daraus resu ltierenden 
nachhaltigen Nutzen der biologischen Vielfalt auch die Lebensqualität für Bürger*innen in 
Darmstadt gesichert.  
 
Mit der Entwicklung des Darmstädter Arten - und Biotopschutzkonzepts kommt die 
Wissenschaftsstadt Darmstadt außerdem ihrer Verantwortung nach, auf kommunaler Ebene 
einen Beitrag zur Umsetzung von Beschlüssen und programmatischen Zielaussagen auf 
internationaler (Übereinkommen über die biologische Vielfalt, CBD 1992, UN -
Biodiversitätskonferenzen, COP 2002 -2022); EU-Biodiversitätsstrategie EBS 2020), 
nationaler (Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt NBS 2007) und Landes -Ebene 
(Hessische Biodiversitätsstrategie 2016) zu leisten.  
 
Anlass: 
 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt ist aufgrund ihrer Lage, an der Schnittstelle von fü nf 
naturräumlichen Haupteinheiten mit großer geologischer, klimatischer und hydrologischer 
Diversität, eine Stadt mit einer hohen Dichte und Vielfalt charakteristischer Artenvorkommen 
und Biotoptypen. Darüber hinaus ist die westliche Gemarkungsfläche der W issenschaftsstadt 
Darmstadt Teil der Hotspot Region biologischer Vielfalt der sogenannten „Nördlichen 
Oberrheinebene mit Haardtplatten“. In diesem Kontext hat die Wissenschaftsstadt Darmstadt 
eine Schlüsselverantwortung dafür, auf kommunaler Ebene Maßnahme n zum Schutz der 
Vielfalt der Biotope und der Vielfalt der Arten zu ergreifen und dem Rückgang zahlreicher 
Tier-, Pflanzen- und Pilzarten, Artengesellschaften und Biotoptypen entgegenzuwirken. Der 
Verlust von Arten und funktionierenden Ökosystemen liegt gl obal v.a. in der veränderten 
Landnutzung, der Nutzung von Ressourcen, der Umweltverschmutzung, der Ausbreitung 
invasiver Arten und nicht zuletzt im Klimawandel begründet.  
 
Zu den Biotopen in Darmstadt zählen der Wald, der Magerrasen, das Grünland, die 
Streuobstwiesen, Fließ - und Stillgewässer sowie Quellen und Feuchtbiotope aber auch die 
Agrarlandschaft sowie urbane Freiräume wie bspw. Parks und städtische Grünflächen, Klein - 
und Freizeitgärten, Friedhöfe, Sportplätze, Schulgelände und Straßenbegleitgrün so wie die 
Bäume im Siedlungsgebiet. Weiterhin umfassen die Biotope alle privaten Grünflächen inkl. 
der quasi-öffentlichen Bereiche wie z.B. Bahnhofsgelände sowie Gewerbegebiete und große 
Firmengelände. Sind diese Biotope intakt und naturnah gestaltet ermögli chen sie eine hohe 
biologische Vielfalt. Diese erfüllen wiederum zahlreiche Ökosystemdienstleistungen, die eine 
wichtige Voraussetzung zur Sicherung der Lebensqualität der Menschen bilden.  
 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat Ihre Verantwortung als Kommun e erkannt und die 
Zukunftssicherung und Stärkung der biologischen Vielfalt sind fester Bestandteil des 
Masterplans DA 2030+ und des aktuellen Koalitionsvertrages. Darin wird das Ziel formuliert, 
Flächen zukünftig so zu nutzen und zu gestalten, dass ihre ök ologische Funktion in Bezug auf 
die biologische Vielfalt, den Naturschutz, die Biotopvernetzung und den Gewässerschutz 
gefördert wird. Für eine Realisierung dieser Zielsetzungen bedarf es der Erarbeitung des 
Darmstädter Arten - und Biotopschutzkonzepts als strategische Leitlinie und 
Planungsgrundlage, das unter Beteiligung verwaltungsinterner aber auch externer 
Akteur*innen des Natur - und Umweltschutzes erarbeitet und umgesetzt wird.  
 
Es ist mittlerweile bekannt, dass der Biodiversitätsverlust inklusive des  Artensterbens für die 
Menschheit genau so bedrohlich ist wie der Klimawandel und seine Folgen. Darüber hinaus

- 5 - 
reduziert der Erhalt und die Förderung der Biodiversität die Schäden von Klimawandelfolgen 
– bspw. haben Wälder mit einer hohen Biodiversität un d Vielfalt an Baumarten eine stärkere 
Resilienz gegenüber Klimaveränderungen und auch gegen den Befall durch z.B. Borkenkäfer, 
die sich bei steigenden Temperaturen zunehmend ausbreiten, und können so auf lange Sicht 
bestehen bleiben und Kohlenstoff speiche rn. Dies ist nur ein Beispiel dafür, weshalb der 
Verlust der Biodiversität klimakritisch ist und funktionierende Biotope die Folgen der 
Erderwärmung abmildern. Im Unterschied zur Möglichkeit der Anwendung von technischen 
Lösungen zur Anpassung und Minderun g der Folgen des Klimawandels ist das Aussterben 
von Arten jedoch endgültig und kann nicht in irgendeiner Form ersetzt werden.  
 
Weiterhin ist bekannt, dass sich Städte zunehmend zum Rückzugsraum für viele Arten 
entwickeln und deswegen für den Artenschutz,  -erhalt und –förderung erhöhte Bedeutung 
haben. 
Das Darmstädter Arten - und Biotopschutzkonzept ermöglicht es, Maßnahmen zu 
konkretisieren, die auf lokaler Ebene realisierbar sind, im Einflussbereich des Magistrats 
liegen und die zur Vermeidung des Artenst erbens bzw. der Förderung der Biologischen 
Vielfalt insbesondere auch im Kontext des Klimawandels höchste Priorität haben.  
 
 
Inhalt: 
Die Entwicklung des Darmstädter Arten - und Biotopschutzkonzepts ist für das gesamte 
Stadtgebiet inklusive aller öffentlich en und privaten, nichtversiegelten Freiflächen im Innen - 
und Außenbereich vorgesehen. Dazu zählen alle oben genannten Biotope.  
 
Zur Darstellung des Istzustandes der Biotope und dem Artvorkommen ist in einem ersten 
Schritt die Bündelung, Digitalisierung, Be reinigung und Aufbereitung von Daten in 
Geodatenbanken vorgesehen. Dazu werden bereits existierende Daten zu Art - und 
Biotopkartierungen sowie weitere Grundlageninformationen der Stadt und des Landes 
verwendet und miteinander verschnitten. Auf diese Weise werden alle Arten - und Biotope in 
ihrer Lage und räumlichen Ausdehnung erfasst, auf ihrer Aktualität überprüft und 
Datenlücken ermittelt. Zur Schließung der Datenlücken ist die Beauftragung von 
Biotoptypenkartierungen auf Referenzflächen und Artenkartierun gen repräsentativer Taxa wie 
bspw. der Avifauna vorgesehen. Die Auswahl der Kartierungen erfolgt auf Basis bereits 
existierender Grundlagendaten und in enger Abstimmung mit lokalen Fachexpert*innen.  
 
Im zweiten Arbeitsschritt erfolgt eine umfassende Analys e, Bewertung und Darstellung der 
Daten in Form von Text, Tabellen, einzelnen Karten und einer Karte zur Gesamtbewertung 
der Arten- und Biotope.  
 
Bewertungskriterien für Biotope:  
• Natürlichkeitsgrad  
• Gefährdungsgrad  
• Regenerierbarkeit und Klimaresilienz  
• Flächengröße 
• Artenausstattung  
• Vorkommen invasiver Arten  
 
 
Bewertungskriterien Arten:  
• Zielart: Gefährdete Art auf der Roten Liste von Hessen oder Deutschland und Arten 
deren besonderen Ansprüche an ihren Biotop auch viel e andere Arten mit ähnlichen 
Ansprüchen betreffen (z.B. Knoblauchkröte, Dünensteinkraut).

- 6 - 
• Verantwortungsart: Art, für deren Erhalt die Wissenschaftsstadt Darmstadt in 
besonders hohem Maß verantwortlich ist (z.B. Gartenrotschwanz, Zwerggras).  
 
Bewertungskri terien Vernetzung der Arten und Biotope:  
• Distanz zwischen Kernflächen derselben Biotoptypen  
• Vorhandensein von Trittsteinen bzw. Barrieren  
 
Daraus ergeben sich schließlich im dritten Arbeitsschritt raumbezogene Handlungsbedarfe 
mit Kernflächen und Potenzial flächen zur Entwicklung, die für den Artenschutz von 
besonderer Bedeutung sind. Daraufhin können konkrete Maßnahmenpakete für den Enthalt, 
die Optimierung oder Wiederherstellung von Biotopen und zur Förderung von spezifischen 
Ziel- und Verantwortungsarten geschnürt und Prioritäten gesetzt werden. Priorisiert werden 
sowohl Maßnahmen für das gesamte Stadtgebiet und für einzelne Zielräume. Dabei werden 
die Maßnahmen in eine Rangfolge gebracht, sodass bei der Priorisierung der Schutz und die 
Förderung der am me isten gefährdeten und die für Darmstadt bedeutendsten Arten und 
Biotope im Vordergrund stehen. Zu den Maßnahmen können u.a. auch der Ausbau von 
Verbindungelementen und Korridoren und die Beseitigung von Barrieren zur Vernetzung von 
Arten und Biotopen gehör en. Dies fördert in besonderem Maße die Ausbreitung von Arten 
und stabilisiert bestehende Populationen.  
 
Im vierten Arbeitsschritt erfolgen die Erarbeitung eines Monitoring -Programms für die Arten 
und Biotope und Festlegung von Indikatoren zur Beurteilung  der Zielerreichung. Erfolge des 
Darmstädter Arten - und Biotopschutzkonzeptes sollen so dauerhaft messbar und damit 
steuerbar und sichtbar gemacht werden. Dazu gehört u.a., dass der aktuelle Istzustand 
vorkommender Arten, Biotope und ihre Qualität sowie ei ne Bewertung des gesamten 
Stadtgebiets hinsichtlich seiner Bedeutung für die biologische Vielfalt, bereits erreichter 
Meilensteine, angestrebte Ziele, Handlungsbedarfe und Maßnahmen zukünftig in einem 
festen Rhythmus (ca. alle 5 Jahre) aktualisiert und dig ital in Form von entsprechenden 
Dateiformaten gemäß der Open -Data-Strategie der Wissenschaftsstadt Darmstadt zur 
Verfügung gestellt werden.  
 
Für die vier Arbeitsschritte werden Meilensteine festgelegt, an denen Fachämter und 
Akteur*innen der Verwaltung, vo n Natur- und Umweltschutzverbänden und interessierten 
Institutionen sowie Unternehmen in Form eines Fachbeirates eingebunden werden, um den 
Prozess konstruktiv zu begleiten.  
Der finale Bericht wird der Öffentlichkeit in einer Veranstaltung präsentiert.  
 
Ausblick 
 
Mit der Vorlage des Darmstädter Arten - und Biotopschutzkonzepts besitzt die 
Wissenschaftsstadt Darmstadt ein detailliertes Fachkonzept für zukünftige strategische 
Entscheidungen der Stadtentwicklung und des lokalen Naturschutzes immer unter 
Berücksichtigung von Ansätzen zum Umgang mit Folgen des Klimawandels. Zum einen stellt 
es also Informationen für zahlreiche Planungsebenen bereit aber es beinhaltet zum anderen 
die Chance, die vielen bereits existierenden Einzelansätze zum Erhalt, zur Förd erung und 
Verbesserung der Arten - und Biotopvielfalt zusammenzuführen und zukünftig nicht nur 
punktuell agieren zu können, sondern auf gesicherter Datenbasis Priorisierungen 
durchzuführen und Ziele aktiv und strategisch ämter - bzw. institutionsübergreifend  
umzusetzen. Arten - und Biotopschutz wird bei allen Projekten von der Stadtplanung und –
entwicklung von Anfang an mitgedacht.  
Fachbehörden erhalten ein Kompendium von Maßnahmen in übersichtlicher Form und 
können z.B. auf Anfragen zu Vorhaben von Externen schneller reagieren.

- 7 - 
 
Zeit- und Kostenplan  
Aufgrund der geschätzten Kosten wird eine europaweite Ausschreibung durchgeführt.  
Der Start des Projekts soll Ende des Jahres 2023 erfolgen.  
 
Es ist eine Bearbeitungsdauer von 4 Jahren vorgesehen:  
• 1. Jahr (202 3) Bestandserhebung und darauf resultierende Ausschreibung 
zusätzlicher Kartierleistungen.  
• 2./3. Jahr (2024/2025) Kartierungen (2 Vegetationsperioden) und weitere 
Bearbeitung.  
• 4. Jahr (2026) Abstimmung Entwurf unter Beteiligung der Fachämter und des 
Naturschutzbeirats, Finale Erstellung des Konzeptes und Vorstellung der 
Öffentlichkeit.  
 
Die Kosteneinschätzung zur Erstellung des Darmstädter Arten - und Biotopschutzkonzepts 
wird in einer separaten, nicht öffentlichen Anlage aufgeführt.  
Um den Erfolg der Umse tzung des Fachkonzepts zu gewährleisten wird zusätzlich ein 
detaillierter Zeit - und Kostenplan entwickelt. Dieser lässt sich unmittelbar aus dem im 
Darmstädter Arten und Biotopschutzkonzept vorgeschlagenen Maßnahmen ableiten und 
bedarf kontinuierlicher Akt ualisierung. Der Zeit - und Kostenplan wird kein Bestandteil des 
Fachkonzepts sondern als eigenes Dokument erarbeitet. Zur Umsetzung einzelner 
Maßnahmen werden jeweils separate Beschlussvorlagen erstellt.  
 
 
 
 
Dezernat I              Dezernat II   Dezernat III    
 
 
 
 
Jochen Partsch           Barbara Akdeniz   Michael Kolmer     
Oberbürgermeister      Bürgermeisterin   Stadtrat  
 
 
 
Dezernat IV    Dezernat V 
 
 
 
 
André Schellenberg   Holger Klötzner  
Stadtkämmerer   Stadtrat

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Punkt 3: Darmstädter Arten- und Biotopschutzkonzept 
 (V-Nr. 2023/0089) 
 
Einstimmig empfiehlt der Ausschuss für Nachhaltigkeit, Umwelt- und Klimaschutz 
der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen.

Beratungsverlauf (3)

TOP 3
TOP 4
TOP 17

Details

Vorlagen-Nr.
2023/0089
Typ
Magistratsvorlage
Datum
10.05.2023
Erstellt
29.09.2026 00:00