2024/0345
Verlängerung der Fachstelle zur Demokratieförderung und phänomenübergreifenden Extremismusprävention (DEXT-Fachstelle)
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
anlage 2
4005 Zeichen
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Gleitende Arbeitszeit: Bitte Besuche und Anrufe von montags bis donnerstags zwischen 8.30-12.00 und 13.30-15.30 Uhr,
freitags von 8.30-12.00 Uhr oder nach Vereinbarung.
Friedrich-Ebert-Allee 12 · D-65185 Wiesbaden · Telefon (06 11) 353 - 0 · Telefax (GR 3) (06 11) 353 1766 · Telex 4 186 814
Email: poststelle@innen.hessen.de
Förderaufruf DEXT-Fachstellen 2025
DEXT-Fachstellen
Das Land Hessen unterstützt die Kommunen bei der Etablierung von Expertise im Umgang mit
Radikalisierung und Extremismus. In Landkreisen, kreisfreien Städten und Sonderstatus-Städten
kann daher jeweils eine DEXT-Fachstelle (Demokratieförderung und phänomenübergreifende
Extremismusprävention) aus Landesmitteln gefördert werden. Diese Fachstelle ist auf lokaler und
regionaler Ebene zu allen Phänomenbereichen des Extremismus Ansprechpartner. Die
Schwerpunkte der Arbeit orientieren sich an den örtlichen Bedarfen und berücksichtigen neue
Entwicklungen durch innovative Lösungsansätze wie z. B. den Aufbau von „Orten der
Demokratie“. Insbesondere soll die Handlungssicherheit aller Mitarbeitenden in den Kommunen
im Umgang mit Radikalisierung und Extremismus gestärkt werden. DEXT-Fachstellen verzahnen
Ihre Aufgaben mit vor Ort arbeitenden Partnerschaften für Demokratie.
Aufgabenschwerpunkte
Überblicksartige Kenntnisse zu den lokalen Herausforderungen in allen
Phänomenbereichen des Extremismus und der politisch motivierten Kriminalität (PMK) in
Abstimmung mit den Ansprechpersonen für polizeiliche Prävention PMK und
Extremismus des örtlich zuständigen Polizeipräsidiums.
Lokale Vernetzung relevanter Akteurinnen und Akteure (u. a. Städte und Gemeinden,
Ansprechpersonen für polizeiliche Prävention PMK und Extremismus, Partnerschaften für
Demokratie, Netzwerk-Lotsen an Schulen).
Koordination von Fort- und Weiterbildungen, insbesondere zur Stärkung der
Handlungssicherheit im Umgang mit Radikalisierung und Extremismus (auch für
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kommunen).
Kommunale Anlaufstelle für Erst- und Verweisberatung zu allen Fragen des Extremismus
und der PMK.
Im Ausnahmefall die Förderung kleinerer lokaler Projekte gegen Radikalisierung /
Extremismus.
- 2 -
Antragsverfahren
Antragsberechtigt sind hessische Landkreise, kreisfreie Städte und Sonderstatus-Städte.
Die Anbindung ist in der zur Verwaltung eingerichteten Stelle wie Kreis-/Stadtverwaltung
oder Magistrat vorgesehen.
Beantragt werden können je DEXT-Fachstelle insgesamt 50.000 € p.a. für Personalmittel,
Sachmittel und Fördermittel für kleinere Projekte.
Aus den Mitteln sollte je DEXT-Fachstelle zumindest eine halbe Personalstelle (E 10 oder
höher) finanziert werden. Im Übrigen obliegt die Aufteilung den Antragsstellern.
Für die fachliche Unterstützung der DEXT-Fachstellen, die Stärkung des kollegialen
Austauschs und Qualifizierungsmaßnahmen kann eine DEXT-Fachstelle die
Federführung übernehmen. Hierfür können bei Vorliegen entsprechender Expertise und
nach vorheriger Rücksprache mit dem HMdI zusätzliche Mittel in Höhe von bis zu 50.000
€ p.a. beantragt werden.
Die Förderung im Jahr 2025 erfolgt auf den Fördergrundsätzen der LHO sowie in analoger
Anwendung der bisherigen Förderrichtlinie zum Landesprogramm Extremismus, abrufbar
unter: https://hke.hessen.de/sites/hke.hessen.de/files/2022-
01/20190715_foerderrichtlinie_2020-2024_landesprogramm_hke_1.pdf
Antragsfristen
Dieser Förderaufruf ist auf das Jahr 2025 begrenzt.
Eine Antragsstellung zur Förderung ist für das Jahr 2025 möglich und muss bis zum
08.11.2024 beim HMdI erfolgen (elektronischer und postalischer Eingang erforderlich).
Die Förderung steht unter dem Vorbehalt zur Verfügung stehender Haushaltsmittel.
Hinweise
Die Landesmittel können bis zu 90% der Projektausgaben abdecken; d. h. mindestens
10% Eigenmittel / Kofinanzierung sind grundsätzlich erforderlich.
anlage 4
9301 Zeichen
101-0714 Amtfurlnterkulturellesundlnternationales|Wissenschafisstadt Darmstadt Betreff:AllgemeineStellenangaben(lautStellenplan2021) Stellennummerzy‘Neu(1612) Projektkoordinator*inFachstellefur DemokratieférderungundphénomenUber- Bezeichnung:_greifendeExtremismusprévention(DEXT) aktuelleBewertung:E5’!MDM32945 vb/tb(Stunden):Tb19,5Stunden -1£§‘s"jg“-;zttt;:a‘Tti‘0nsabtsilung AmtfurinternzeDignste-Personalabteiiung'>g:»"».?.¢-'"2020 ,%tf1*._J_.;.--V-ilwcm:5.?.._..L_-'-“-9'3 M“A‘-""#"‘_"'¥'Zl_‘-II aw Uber---'"'" 11.Z\;._ AmtfUrlnterneDienste—Organisationsabteilung DietellenbeschreibustimmtmitderaktuellgultigenGeschéiftsverteilungUberein: ja,Hdz.(l0.2):_,_Datum:1lg,Aug,'!'!';-1'] \‘an _:,,\IneI3.”-I-K (ggf.wurdenAnderungei/Ergéipzungenhandschriftlichvorgenommen) IStellennummerlautLOGA-Stellenplanmodul\Q35$\ 1.Stellenbeschreibung 1.1OrganisatorischeEinordnungderStelle Amt/Bemeb/VerwaltungsstenezAmtfurlnterkulturellesundlnternationales Abteilung:tInterkulturelles/Fluchtlingskoordination Sachgebiet:t Kostenstellenverteilung(nachrichtlich):531'O02'10oo100% % % % % FunktioniflProjektkoordinat0r*i7nCDQXT 1 1.2T'a'tigkeitsbeschreibung Ltd.BesohreibungderamArbeitsplatzauszuubendenTzitigkeitenZeitanteilin<70 Nr.\_.'_E»;Qt_|3gtu1"|g5t*¢itig|-teitenbittemit(v+Stellen-Nr.)kennzeichnen! 1.Extremismuspréivention-BedarfserhebungundKonzipierungvon25 MaBnahmen -MonitoringvonMaBnahmenzurExtremismuspreiventioninclerStadt -ErstellungvondurchzufuhrendenMaBnahmenfurdieZielgruppen geméBderfestgestelltenBedarfe 2PlanungundDurchfuhrungvonMaBnahmen(Fortbildung,Workshops)20 '-Adressatengerechtelnitiierung,PlanungundDurchfuhrungvon Préventionsmaffinahmen(SchulungenundFortbildungen)zu Extremismuspréventioninsb.fijrSchulen/Schulsozialarbeit, Stadtverwaltung,Migrantenselbstorganisationen 3Offentlichkeitsarbeiti15 '-VerfassenvonEntwurfenfurPressemitteilungen -ErstellenvonlnformationsmaterialienzumThema -ErstellenvonzielgruppengerechtemlnformationsmaterialzumThema -ErstellenvonBeitrégenfurdieHomepageu.a.Medien 4.Konzipierung,AusschreibungundAbschlussvonKleinprojektenwie15 Workshops,Fachtage,lnfoveranstaltungenfurLehrkréfte,Erziehende, Jugendverbénde,Facheimter,etc. -AusschreibungvonAkquisevonKooperationspartnern Abschluss/KontrollevonProjekten 5_Netzwerkarbeit15 -MitarbeitinGremien,TeilnahmenanSitzungendesAmtes (insbesondereMitwirkungamBegleitausschussdesBundesprogramms ,,Demokratie|eben!“) -MitwirkunganvorhandenenNetzwerkengegenDiskriminierungauf kommunalerEbene -ZusammenarbeitmitverschiedenenNetzwerkenundStellengegen ExtremismusundDiskriminierungaufkommunaler,bundes-und Landesebene -ZusammenarbeitmitdenstédtischenAmtern(Frauenbeauttragte,Amt furSozialesunclPrevention,AGG-Beauftragtem) -Aufbau,Moderation,LeitungvonArbeitsgruppen,Projektgruppenund Arbeitskreisen 6.(Verweis-)Beratung10 -BeratungderpolitischenGremienzuExtremismusprévention, WeitervermittlunganFachstelle _-(Verweis-)BeratungvonlnstitutionenzumThema 1.2.1 BeifolgendenAufgabenhandeltessichum a)Pfiichtautgaben:(Ifd.Nr.gem.Ziffer1.2:), b)freiwilligeAufgaben:(lfd.Nr.gem.Ziffer1.2:1-4). Rechtsgrund|age(n),Rechtsquel|e(n),Vorgabe(n)Stadtverordnetenversammlungbzw. Magistrat,vertraglicheGrundiage(n)(mitAngabederlfd.Nr.gem.Ziffer1.2): a)MagistratsbeschlusszNr.183,Vorlage-Nr.:2020/0101 b)AllgemeinesGleichstellungsgesetz(AGG) c)GruncigesetzArtikel3 2 d)Arbeitsrecht e)Aufenthaltsrecht,Asylrecht f)HGIG g)SozialeGesetzbucher h)EU:Antidiskriminierungsrichtlinie,Gender-Richtlinie,RahmenrichtlinieBeschaftigung, RichtlinieGleichstellungderGeschlechter i)AllgemeineErklarungderMenschenrechte j)Datenschutzverordnung,Artikel13clerVerordnung(EU)2016/679d 1.3erforderlicheQualifikationenfiirdieStelle/dasauszulibendeAufgabengebiet 1.3.1.ErforderlicheberuflicheQua|ifikation(en)undErfahrung(en),benotigterAbschluss, staatlicheAnerkennung,Fachkenntnisseetc.(detailliert;Anforderungenfureine Stellenausschreibung) BeruflicheQualifikationzHochschulabschlussimgesellschafts-,kulturwissenschaftlichen und/oderpolitikwissenschaftlich-migrationsspezifischen,rassismustheoretischenBereichoder vergleichbareQualifikation((50.5-1~ai(,",rr\|u>¢<,»-\\ Fachkenntnisse: -ImBereichderDemokratietorderung,Antidiskriminierungs-undAntirassismusarbeit -EntwicklungundUmsetzungpraventiverKonzepteundBeratungsmethoden -lntegrationspolitikaufBundes-,Landes-undkommunalerEbene -KenntnisseundFahigkeitenimBereichderErwachsenenbildung -Projektmanagement,insbesonderediskriminierungssensiblesProjektmanagement -MethodenundlnstrumenteclerOffentlichkeitsarbeit -FundierteMS-Office-Kenntnisse ErfahrungeninfolgendenBereichen: -ModerationvonGruppen -OrganisationundDurchfuhrungvonTagungen,Fort-undWeiterbildungen -AufbauvonVernetzungsstrukturenunclKooperationen- 1.3.2.weiterewunschenswerteQualifikationenzuroptimalenAufgabenerfullungz -Organisations-undVerhandlungsgeschick -Honesoziale,kommunikativeundinterkulturelleKompetenz -Belastbarkeit,Entscheidungskompetenz 1.4Stellvertretung 1.4.1aktiveStellvertretung(=der/dieStelleninhaber/invertritt):Xentfallt standiginAb-BezeichnungderStellennummerVertretungsbereicheaktuelle wesenheitStelleBewertung IIIIII IEl ‘II:1 1.4.2passiveStellvertretung(=der/dieStelleninhaber/inwirdvertretendurch)::|entfallt standiginAb-BezeichnungderStellennummerVertretungsbereicheiaktuelle wesenheitStelleBewertung D __l:|IXAbteiiungsleitung6036lvollstandigEG12Tl/o |:|IIIII 3 II]II!iiii_ 1Ii| erganzendeErlauterungenwarumdieVertretungliberdieiiblicheVertretungimUr|aubs- undKrankheitsfallhinausgehtundobdieVertretungggfs.nurimbesonderenAusnahmefall iibernommenwird: 1.5St'a'ndigunmittelbarunterstellteMitarbeiterundMitarbeiterinnenElentfallt AnzahliBezeichnungderStelle(n):Ste||en-Bewertung: \nummer(n):. 1.6Befugnisse (erweiterteBefugnisseclurchVertretungstatigkeitenmit(v+Stellen-Nr.)kennzeichnen) 1.6.1Unterschrifts-undFeststellungsbefugnissezI1entfallt Aufgabenlfd.Nr.1-4 1.6.2Entscheidungs-,Ermessens-undGestaltungsbefugnissezI1entfallt Lfd.Nr.1-3,inAbsprachemitderAmtsleitung 1.6.3Weisungsbefugnisse(gegenuber...)[X]entfailt 1.7DienstlicheBeziehungen (erweiterteBefugnissedurchVertretungstatigkeitenmit(v+Stellen-Nr.)kennzeichnen) Nr.derTatigkeitZusammenggfasste_Da,r§tellungderwesentlichendienstlichenBeziehungen unterAngabevonZie_|setzut1ggg_voneriéiuterungsgedtirftigenoderstrittigeg ThemenundvonGesprachspartnern/-partnerinnen 1-2;5JenachAnlasszJugendamt,Schulamt,staatlichesSchulamt,Frauenburo, Begleitausschuss,,Demokratie|eben!“,AmtfurSozialesundPravention,AGG- Beauftragte(r),AGErinnerungsarbeit,AGWeltoffenesDarmstadt, Schulsozialarbeit,Stadtteilrunden,TragerderJugendhilfe,Se|bsthi|fe-und Opferorganisationen.Migrantenselbstorganisationen,Fachkrafte 3Stadtoffentlichkeit,Se|bsthi|fe-undOpferorganisationen,Schulen, ZSchulsozialarbeit,Migrantenseibstorganisationen‘.._ 5JenachAniass:AlleDezernateundEigenbetriebe,BeschaftigtederVerwaltung undderEigenbetriebe,(politische)GremienderStadt,Betroffeneund Hilfesuchende__ 4 iii 1.8Handlungsspielraum (erweiterteBetugnissedurchVertretungstatigkeitenmit(v+Stellen-Nr.)kennzeichnen) Elentfallt Nr.derTatigkeitBeiwelchenArbeitenistderHandlungsspielraumamgr6Bten? 2KonzeptionundOrganisationvonSchulungen,Fort-und WeiterbildungsmaBnahmen_ (Verweis-)BeratungfurPolitik,Verwaltungsowiezivilgesellschaftliche lnstitutionen‘ 1.9ReichweiteundAuswirkungendesArbeitsverhaltens [:|keine AufwenwirktsichdasArbeitsverhaltenhauptsachlichaus?‘ Nr.derTatigkeitBeiwelchenArbeitenistArtundUmfangderAuswirkungenamgrofiten?_ 2Stadtbevolkerung,MigrantinnenundMigranten,Fachkrafte,Vereine, MitarbeiterinnenundMitarbeiterallerAmter,Verwaltungsstellenund EigenbetriebederWissenschaftsstadtDarmstadt 4Fachkrafte,Migrantenselbstorganisationen 5Politik,Verwaltung,DarmstadterOffentlichkeit, Migrantenselbstorganisationen,Fachkratte 2.AntragaufNeubewertung [:|entfallt IEentfalltnicht a)Grund: Neuschaffung[ZflggBeschluss CIAnderungderGeschaftsverteilungI]gggGenehmigung |:|temporareAufgabenneuverteilung(z.B.hoherwertigeTatigkeit)|:|AglgggGenehmigung voraussichtlicheDauerdertemporarenAufgabenneuverteilung: D) c)personlicheEignungdesStelleninhabers/derStelleninhaberin(Abschluss,staatliche Anerkennungetc.) d)DiederzeitigeBezahlungrichtetsichseitnachVergiltungsgruppe 5 e)BewertungsvorschlagdesAufgabengebietes:VergutungsgruppeEG11 erstellt, Darmstadt,den04.8.2020 gr zustandige(r)Vorgesetzte(r) Kenntnisnahmeder/des_Ste|1eI1Lnnaber(in)s: lchhabedievonmirregelmafiigauszuubendenTatigkeitengem.Steilenbeschreibungund obigenBewertungsvorschlagzurKenntnisgenommen.Miristdaruberhinausbekannt,dass,ich nebendiesenTatigkeitenverpflichtetbin,aufWeisungder/desVorgesetztenEinzelauttrage auszufuhren,diedemWesennachzumeinemTatigkeitsgebietgehorenodersichausder dienstlichenNotwenigkeitergeben(arbeitgeberseitigesDirektionsrecht)." Darmstadt,den (D.Beschaftigte) Darmstadt,den 10.1 1.DasAufgabengebietistderEntgeltgruppe/Vergutungsgruppe/Lohngruppe/ BesoldungsgruppeFallgruppeTVoD/BAT/HLT/BBesGzuzuordnen. ll.DieStel|eninhaberin/derStelleninhaberistrichtigeingruppiert/eingereiht/besoldet. Ill.DieSteI|eninhaberin/derStelleninhaberistabnachderEntgeltgruppe/ Vergtitungsgruppe/Lohngruppe/BesoldungsgruppeTVoD/BAT/HLT/ BBesGhoherzugruppieren/zubefordern. IV.EinExemplarfL1rdieSachakteStellenbeschreibungen(Stellen-Nr.) V.VorlageMagistrat/VorlagePR/FertigungderVerftigung VI.WvI.:/z.d.A.(Personalhauptakte) i.A. 6
anlage 5
8369 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
11.11.2024
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Amt für Vielfalt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
I 531
10.1 10.2
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2024/0345
Magistratsbeschluss -Nr.
416
Internetfähig
Produkt-Nr.: 111420
Kostenstelle: 531-000-0001 Investitionsnummer:
Kostenträger: 1114-20 Sachkonto:
Betreff: Verlängerung der Fachstelle zur Demokratieförderung und phänomenübergreifenden
Extremismusprävention (DEXT -Fachstelle)
Vorlage vom: 05.11.2024
Beschlussvorschlag :
1. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt beteiligt sich weiterhin an dem hessischen
Förderprogramm „Hessen – aktiv für Demokratie und gegen Extremismus 2025“.
2. Beim Amt für Vielfalt wird entsprechend den Richtlinien des Förderprogramms die
Fachstelle zur Demokratie förderung und phänomenübergreifende n
Extremismusprävention (DEXT -Fachstelle) mit einer Wochenarbeitszeit 0,5 VZÄ EG 1 0 kw
TVöD weitergeführt. Der kw-Vermerk wird spätestens mit Ablauf des Förderprogramms
wirksam.
3. Die hierfür entstehenden Kosten für den notwendigen Eigenanteil von 10% können der
Kostenstelle 531 -000-0001 für das Jahr 2025 entnommen werden.
- 3 -
Anlagen: Förderaufruf DEXT 2025
MA-Beschluss 20200713101028
SteBe_Nr_1612_200814
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom 20.11.2024
Der Vorlage wird zugestimmt.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 05.11.2024
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt schreibt den Werten der Demokratie, Freiheit und
internationalen Offenheit und der aktiven Prävention von Extremismus höchste Relevanz zu .
Diese Grundsätze spiegeln sich in den zahlreichen Initiativen und Projekten wider, die die
Wissenschaftsstadt seit Jahren selbst ins Leben ruft, unterstützt und gemeinsam mit der
Zivilgesellschaft realisiert.
Die Folgen multipler Krisen auf internationaler und nationaler Ebene gefährden auch das
gesellschaftliche Zusammenleben auf kommunaler Ebene. Als Folge der Corona-Krise, dem
russischen Angriffskrieg auf die Ukraine vom Februar 2022 und dem terroristischen Angriff
der Hamas auf Israel vom 07. Oktober 2023, versuchen extremistische Akteurinnen und
Akteure vermehrt Hass zu schüren und die gesellschaftliche Pola risierung voranzutreiben.
In Darmstadt und in Hessen sind in den letzten Jahren leider auch zunehmend
extremistische Tendenzen zu beobachten, die sowohl in ihrer Ideologie als auch in ihrer
Ausprägung eine ernsthafte Bedrohung für den sozialen Zusammenhal t und die
demokratische Gesellschaftso rdnung darstellen. Besonders besorgniserregend sind
antisemitische und rechtsradikale, antidemokratische Vorfälle, wie die Verteilung von
antisemitischen Aufklebern an der Hochschule Darmstadt, das Entwenden von am
Luisenplatz gehissten Israelfahnen vom November 2023 oder das vermehrte Skandieren
rechtsradikaler Parolen z.B. im Zuge der Fußball -Europameisterschaft vom Sommer 2024
und vom 29.10.2024. Höhepunkte dieser Tendenzen stellten der Mordanschlag in der
hessischen Stadt Hanau am 19. Februar 2020 oder der versuchte Massenmord an Juden in
Halle am 9. Oktober 2019 dar.
Extremistische Ideologien, auch in Form von politischen und radikalreligiösen Ideologien, die
mit Gewalt oder Hass die demokratischen Grundwerte in F rage stellen, werden auch
zunehmend in Form von Desinformation und extremistischen Inhalten über soziale Medien
geteilt. Das verschärft die Situation zusätzlich . Solche Taten fördern nicht nur ein Klima der
Angst, sondern verstärken auch die gesellschaftli che Spaltung.
Die Gefahren, die durch diese extremistischen Tendenzen entstehen, erfordern eine
entschlossene und nachhaltige Reaktion auf allen Ebenen der Gesellschaft. Darmstadt und
Hessen stehen weiterhin vor der Herausforderung, der Ausbreitung von Ha ss und Intoleranz
entgegenzutreten und den Dialog sowie den respektvollen Umgang miteinander zu fördern,
um diese negativen Entwicklungen abzuwehren.
Das Land Hessen hat bereits 2019 auf ähnliche kritische Entwicklungen, die in den letzten
Jahren zu beoba chten waren, reagiert. Das Innenministerium des Landes Hessen stellte von
2020 bis 2024 mit dem Förderprogramm „Hessen – aktiv für Demokratie und gegen
Extremismus“ finanzielle Mittel zur Entwicklung geeigneter Maßnahmen zur Förderung der
Demokratie und ge gen Extremismus zur Verfügung. Auch die Stadt Darmstadt wurde mit
einer Fachstelle für Demokratieförderung und phänomenübergreifende
Extremismusprävention seit 2021 gefördert.
Am 03.09.2020 wurde die Einrichtung einer Fachstelle zur Demokratieförderung und
phänomenübergreifenden Extremismusprävention (DEXT -Fachstelle), Magistratsvorlage
2020/0101, vom Magistrat beschlossen. Der Beschluss wurde beim Amt für Vielfalt
umgesetzt. Die DEXT-Fachstelle wurde innerhalb der ersten Förderperiode, mit stellenweisen
Ausnahmen aufgrund von Vakanz, erfolgreich in die Darmstädter Netzwerke für die Abwehr
extremistischer Tendenzen und die Förderung demokratischer Bemühungen integriert und
konnte diese Strukturen sinnvoll ergänzen. Sie ist zu einer wichtigen Erstanlaufstelle für
Fragen rund um das Thema geworden und fördert die kooperative Zusammenarbeit zwischen
staatlichen und zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren. Ihre enge Zusammena rbeit
mit der Partnerschaft für Demokratie hat eine breite Wirkung entfaltet, die insbesondere in
der Jugend- und Bildungsarbeit sowie in der Förderung von zivilgesellschaftlichem
Engagement zum Tragen kam. Angesichts des Wegfalls der P artnerschaft für Demokratie im
Jahr 2025 wird die DEXT -Fachstelle eine Schlüsselrolle in der Fortführung und
Weiterentwicklung dieser wichtigen Arbeit spielen und einen Teil der Lücke, die durch das
Ende des Programms entsteht, schließen können.
Die erste Förderperiode endet am 31. Dezember 2024.
Mit der vorliegenden Magistratsvorlage soll die weitere Umsetzung und Verstetigung der
Fachstelle in den Geschäftsgang gebracht werden.
Für die Weiterförderung der DEXT-Fachstelle im Jahr 2025 können wie in der letzten
Förderperiode im Rahmen des Förderprogramms insgesamt 50.000 € p.a. für Personalmittel,
Sachmittel und Fördermittel für k leinere Projekte beim Hessisches Ministerium des Innern,
für Sicherheit und Heimatschutz beantragt werden. Vorausse tzung ist eine Eigenbeteiligung
von mindestens 10% der Gesamtprojektsumme. Um das Projektvorhaben weitergehend zu
unterstützen, hat das Innenministerium unter dem Vorbehalt zur Verfügung stehender
Haushaltsmittel der Wissenschaftsstadt Darmstadt und der Be willigung des Förderantrags
seine Absicht erklärt, sich an der Finanzierung des Projekts DEXT -Fachstelle in Höhe von
maximal 50.000 € für das Haushaltsjahr 2025 zu beteiligen.
Die DEXT-Fachstelle, die beim Amt für Vielfalt angesiedelt ist, soll auch in Zukunft eine
zentrale Rolle in der Aufklärung und Sensibilisierung zu Themen der Demokratieförderung
und der phänomenübergreifenden Prävention von Extremismus, insbesondere in Bezug auf
Rechtsextremismus und radikalreligiöse Strömungen, übernehmen.
Die Beteiligungsrechte des Personalrates und der zuständigen Frauen - und
Gleichstellungsbeauftragten nach § 81 Absatz 3 HPVG bzw. § 17 Absatz 1 Ziffer 2 HGlG
erfolgt im Rahmen der Aufstellung des Stellenplans zum Haushalt 2025.
Darmstadt, den 05. November 2024
Dezernat I
Hanno Benz
Oberbürgermeister
2024/0345
8292 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
11.11.2024
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlu ng
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Amt für Vielfalt
OBW bei abschl.
Beschlussfassu ng Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2024/0345
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 111420
Kostenstelle: 531-000-0001 Investitionsnummer:
Kostenträger: 1114-20 Sachkonto:
Betreff: Verlängerung der Fachstelle zur Demokratieförderung und phänomenübergreifenden
Extremismusprävention (DEXT -Fachstelle)
Vorlage vom: 05.11.2024
Beschlussvorschlag :
1. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt beteiligt sich weiterhin an dem hessischen
Förderprogramm „Hessen – aktiv für Demokratie und gegen Extremismus 2025“.
2. Beim Amt für Vielfalt wird entsprechend den Richtlinien des Förderprogramms die
Fachstelle zur Demokratieförderung und phänomenübergreifende n
Extremismusprävention (DEXT -Fachstelle) mit einer Wochenarbeitszeit 0,5 VZÄ EG 1 0 kw
TVöD weitergeführt. Der kw-Vermerk wird spätestens mit Ablauf des Förderprogramms
wirksam.
3. Die hierfür entstehenden Kosten für den notwendigen Eigenanteil von 10% können der
Kostenstelle 531 -000-0001 für das Jahr 2025 entnommen werden.
- 2 -
Anlagen: Förderaufruf DEXT 2025
MA-Beschluss 20200713101028
SteBe_Nr_1612_200814
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 05.11.2024
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt schreibt den Werten der Demokratie, Freiheit und
internationalen Offenheit und der aktiven Prävention von Extremismus höchste Relevanz zu .
Diese Grundsätze spiegeln sich in den zahlreichen Initiativen und Projekten wider, die die
Wissenschaftsstadt seit Jahren selbst ins Leben ruft, unterstützt und gemeinsam mit der
Zivilgesellschaft realisiert.
Die Folgen multipler Krisen auf internationaler und nationaler Ebene gefährden auch das
gesellschaftliche Zusammenleben auf kommunaler Ebene. Als Folge der Corona -Krise, dem
russischen Angriffskrieg auf die Ukraine vom Februar 2022 und dem terroristischen Angriff
der Hamas auf Israel vom 07. Oktober 2023, versuchen extremistische Akteurinnen und
Akteure vermehrt Hass zu schüren und die gesellschaftliche Polarisierung voranzutreiben.
In Darmstadt und in Hessen sind in den letzten Jahren leider auch zunehmend
extremistische Tendenzen zu beobachten, die sowohl in ihrer Ideologie als auch in ihrer
Ausprägung eine ernsthafte Bedrohung für den sozialen Zusammenhalt und die
demokratische Gesellschaftso rdnung darstel len. Besonders besorgniserregend sind
antisemitische und rechtsradikale, antidemokratische Vorfälle, wie die Verteilung von
antisemitischen Aufklebern an der Hochschule Darmstadt, das Entwenden von am
Luisenplatz gehissten Israelfahnen vom November 2023 od er das vermehrte Skandieren
rechtsradikaler Parolen z.B. im Zuge der Fußball -Europameisterschaft vom Sommer 2024
und vom 29.10.2024. Höhepunkte dieser Tendenzen stellten der Mordanschlag in der
hessischen Stadt Hanau am 19. Februar 2020 oder der versuchte Massenmord an Juden in
Halle am 9. Oktober 2019 dar.
Extremistische Ideologien, auch in Form von politischen und radikalreligiösen Ideologien, die
mit Gewalt oder Hass die demokratischen Grundwerte in Frage stellen , werden auch
zunehmend in Form von Desinformation und extremistischen Inhalten über soziale Medien
geteilt. Das verschärft die Situation zusätzlich . Solche Taten fördern nicht nur ein Klima der
Angst, sondern verstärken auch die gesellschaftliche Spaltung.
Die Gefahren, die durch diese extremi stischen Tendenzen entstehen, erfordern eine
entschlossene und nachhaltige Reaktion auf allen Ebenen der Gesellschaft. Darmstadt und
Hessen stehen weiterhin vor der Herausforderung, der Ausbreitung von Hass und Intoleranz
entgegenzutreten und den Dialog so wie den respektvollen Umgang miteinander zu fördern,
um diese negativen Entwicklungen abzuwehren.
Das Land Hessen hat bereits 2019 auf ähnliche kritische Entwicklungen, die in den letzten
Jahren zu beobachten waren, reagiert. Das Innenministerium des Land es Hessen stellte von
2020 bis 2024 mit dem Förderprogramm „Hessen – aktiv für Demokratie und gegen
Extremismus“ finanzielle Mittel zur Entwicklung geeigneter Maßnahmen zur Förderung der
Demokratie und gegen Extremismus zur Verfügung. Auch die Stadt Darmst adt wurde mit
einer Fachstelle für Demokratieförderung und phänomenübergreifende
Extremismusprävention seit 2021 gefördert.
Am 03.09.2020 wurde die Einrichtung einer Fachstelle zur Demokratieförderung und
phänomenübergreifenden Extremismusprävention (DEXT -Fachstelle), Magistratsvorlage
2020/0101, vom Magistrat beschlossen. Der Beschluss wurde beim Amt für Vielfalt
umgesetzt. Die DEXT-Fachstelle wurde innerhalb der ersten Förderperiode, mit stellenweisen
Ausnahmen aufgrund von Vakanz, erfolgreich in die Darmstädter Netzwerke für die Abwehr
extremistischer Tendenzen und die Förderung demokratischer Bemühungen integriert und
konnte diese Strukturen sinnvoll ergänzen. Sie ist zu einer wichtigen Erstanlaufstelle für
Fragen rund um das Thema geworden und fördert die kooperative Zusammenarbeit zwischen
- 4 -
staatlichen und zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren. Ihre enge Zusammena rbeit
mit der Partnerschaft für Demokratie hat eine breite Wirkung entfaltet, die insbesondere in
der Jugend- und Bildungsarbeit sowie in der Förderung von zivilgesellschaftlichem
Engagement zum Tragen kam. Angesichts des Wegfalls der P artnerschaft für Demokratie im
Jahr 2025 wird die DEXT -Fachstelle eine Schlüsselrolle in der Fortführung und
Weiterentwicklung dieser wichtigen Arbeit spielen und einen Teil der Lücke, die durch das
Ende des Programms entsteht, schließen können.
Die erste Förderperiode ende t am 31. Dezember 2024.
Mit der vorliegenden Magistratsvorlage soll die weitere Umsetzung und Verstetigung der
Fachstelle in den Geschäftsgang gebracht werden.
Für die Weiterförderung der DEXT-Fachstelle im Jahr 2025 können wie in der letzten
Förderperiode im Rahmen des Förderprogramms insgesamt 50.000 € p.a. für Personalmittel,
Sachmittel und Fördermittel für k leinere Projekte beim Hessisches Ministerium des Innern,
für Sicherheit und Heimatschutz beantragt werden. Voraussetzung ist eine Eigenbeteiligun g
von mindestens 10% der Gesamtprojektsumme. Um das Projektvorhaben weitergehend zu
unterstützen, hat das Innenministerium unter dem Vorbehalt zur Verfügung stehender
Haushaltsmittel der Wissenschaftsstadt Darmstadt und der Bewilligung des Förderantrags
seine Absicht erklärt, sich an der Finanzierung des Projekts DEXT -Fachstelle in Höhe von
maximal 50.000 € für das Haushaltsjahr 2025 zu beteiligen.
Die DEXT-Fachstelle, die beim Amt für Vielfalt angesiedelt ist, soll auch in Zukunft eine
zentrale Rolle in de r Aufklärung und Sensibilisierung zu Themen der Demokratieförderung
und der phänomenübergreifenden Prävention von Extremismus, insbesondere in Bezug auf
Rechtsextremismus und radikalreligiöse Strömungen, übernehmen.
Die Beteiligungsrechte des Personalrat es und der zuständigen Frauen - und
Gleichstellungsbeauftragten nach § 81 Absatz 3 HPVG bzw. § 17 Absatz 1 Ziffer 2 HGlG
erfolgt im Rahmen der Aufstellung des Stellenplans zum Haushalt 2025.
Darmstadt, den 05. November 2024
Dezernat I
Hanno Benz
Oberbürgermeister
anlage 7
203 Zeichen
Punkt 30: Verlängerung der Fachstelle zur Demokratieförderung und phänomenübergreifenden Extremismusprävention (DEXT-Fachstelle) (V-Nr. 2024/0345) Der Vorlage wird zugestimmt. Gegenstimmen: AfD
anlage 3
6125 Zeichen
Wissenschaftsstadt Darmstadt ‘ Der Magistrat ” . Eing. 09, Jul FIN ’ ! Amt für Interkultureiles | und Internationaies___ _..' Magistratsvorlage Wissenschaftsstadt Darmstadt Eingang Magistrats- an den Magistrat Beteiligt vor geschäftsstelle: L] zur Kenntnis Magistratsbeschlussfassung: 30.06.2020 . DS zur Beschlussfassung Dezernat | an die Stadtverordnetenversammlung Amt ID [] OBW zur Befassung Amt: Amt für IM zur Kenntnis Interkulturelles und DI zur Beschlussfassung [] OBW bei abschl. Internationales zur abschließenden Beschluss- | Beschlussfassung Magistrat fassung Fachausschuss Behandlung in Ja Nein öffentl. Sitzung MR m Verteiler: 10 531 Ja Nein Vorlage-Nr. 2020/0101 v Internetfähig & DO Magistratsbeschluss-Nr. 183 Produkt-Nr.: Kostenstelle: 531-002-1000 Investitionsnummer: Kostenträger: 1114-21 Sachkonto: Betreff: Einrichtung einer Fachstelle zur Demokratieförderung und phänomenübergreifende Extremismusprävention (DEXT-Fachstelle) Vorlage vom: 29.06.2020 Beschlussvorschlag: 1. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt beteiligt sich an dem hessischen Förderprogramm „Hessen — aktiv für Demokratie und gegen Extremismus 2020 - 2024“. 2. Beim Amt für Interkulturelles und Internationales wird entsprechend den Richtlinien des Förderprogramms eine Fachstelle zur Demokratieförderung und phänomenübergreifenden Extremismusprävention (DEXT-Fachstelle) mit einer Wochenarbeitszeit 0,5 VZÄ EG 11 kw TVöD - vorbehaltlich einer durchzuführenden Stellenbewertung eingerichtet. Der kw- Vermerk wird spätestens mit Ablauf des Förderprogramms wirksam. Die hierfür entstehenden Kosten für den notwendigen Eigenanteil von 10% können der Kostenstelle 531-002-1000 für das Jahr 2021 entnommen werden und sind für die Folgejahre eingeplant. 4. Einer vorgreifenden Bewirtschaftung im laufenden Haushaltsjahr 2020 wird zugestimmt, da die Haushaltsmittel zur Deckung der zusätzlichen Personalaufwendungen zum überwiegenden Teil aus Projektfördermitteln des Landes refinanziert werden. Anlagen: DEXT Förderbescheid 2020 S.1,2 20200604 Absichtserklärung 2020-2024Zuwendungsbescheid des Landes 2020 Absichtserklärung des Landes für die Förderung der Folgejahre 2021 - 2024 Datenschutzrelevante Anlage: [|] Folgekosten: |[] Ja X Nein —] Beschluss des Magistrats vom 08.07.2020 Der Vorlage wird zugestimmt. Zu B, Schriftführer .3- Für die Wissenschaftsstadt Darmstadt sind die Förderung von Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit sowie die Verhinderung von Extremismus jeglicher Art Leitgedanke und Handlungsprinzip. Diese Haltung zeigt sich in den seit Jahren gewachsenen Maßnahmen und Programmen, die die Stadt initiiert, fördert und in Kooperation mit der Zivilgesellschaft umsetzt, Das Erstarken nationalistischer und antidemokratischer Tendenzen und seine Folgen in Deutschland und in Europa sind gravierend und gefährden den geseilschaftlichen Zusammenhalt. Der Mordanschlag in der hessischen Stadt Hanau am 19. Februar 2020 oder der versuchte Massenmord an Juden in Halle am 9. Oktober 2019 führten uns einmal mehr ief sitzende rassistischen Denkmuster und Überlegenheitsideologien in Teilen der Bevölkerung vor Augen. Es ist notwendig, die Ressourcen zur Bekämpfung extremistischer und rechtspopulistischer Tendenzen aufzustocken, um diesen gefährlichen Tendenzen stärker entgegenzutreten. Das Land Hessen hat auf diese kritischen Entwicklungen, die in den letzten Jahren zu beobachten sind, reagiert. Das Innenministerium des Landes Hessen stellt mit dem Förderprogramm „Hessen - aktiv für Demokratie und gegen Extremismus“ finanzielle Mittel zur Entwicklung geeigneter Maßnahmen zur Förderung der Demokratie und gegen Extremismus zur Verfügung. Das Programm hat eine Laufzeit von 2020 bis 2024. Für die einzurichtende DEXT-Fachstelle können im Rahmen des Förderprogramms jährlich insgesamt 50.000 € p.a. für Personalmittel, Sachmittel und Fördermittel für kleinere Projekte beim nnenministerium beantragt werden. Voraussetzung ist eine Eigenbeteiligung von mindestens 10% der Gesamtprojektsumme. Um das Projektvorhaben weitergehend zu unterstützen, hat das Hessische Ministerium des Inneren und für Sport unter dem Vorbehalt zur Verfügung stehender Haushaltsmittel der Wissenschaftsstadt Darmstadt seine Absicht erklärt, sich an der Finanzierung des Projekts DEXT-Fachstelle in Höhe von maximal 50.000 € für die Haushaltsjahre 2020 - 2024 zu beteiligen. Durch eine zielgerichtete und an den jeweiligen Bedarfen orientierte Förderung soll die Kooperation von staatlichen und zivilgesellschaftlichen Akteur*innen verbessert, die Handlungssicherheit von Fachkräften erhöht, die Kofinanzierung von Projekten in diesen Themenfeldern unterstützt und die Sensibilisierung der Bevölkerung für die Thematik gestärkt werden. Die beim Amt für Interkulturelles und Internationales einzurichtende DEXT-Fachstelle soll zu den Themengebieten Demokratieförderung, phänomenübergreifende Extremismusprävention, insbesondere zu Rechtsextremismus und zu radikalreligiösen Tendenzen informieren, sensibilisieren und Handlungssicherheit für Fachkräfte geben. Mit einem präventiven Ansatz sollen Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen sowie Aufklärungskampagnen konzipiert, initiiert und organisiert werden. Die Vernetzung und Kooperation mit relevanten Akteuren, insbesondere mit Migrantenselbstorganisationen, Schulen, Schulsozialarbeit und Verbänden gehört zur Arbeitsweise des Projekts. Fachkräfte und Multiplikator*innen sollen mit den oben genannten Maßnahmen Handlungssicherheit für ihre Arbeit erlangen und extremistischen Tendenzen präventiv vorbeugen können. Das für die Umsetzung des Projekts zuständige Amt für Interkulturelles und Internationales stellt eine Stellenbeschreibung für die vom Magistrat eingesetzte Arbeitsgruppe zur Bewertung von Stellen im Tarifbereich auf und gibt diese in den Geschäftsgang. -4- Die Beteiligungsrechte des Personalrates und der zuständigen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten nach 8 81 Absatz 3 HPVG bzw. & 17 Absatz 1 Ziffer 2 HGIG erfolgt im Rahmen der Aufstellung des Stellenplans zum Haushait 2021. Darmstadt, den 29. Juni 2020 Dezernat | Nochen Partsch Oberbürgermeister a
anlage 6
276 Zeichen
Punkt 25: Verlängerung der Fachstelle zur Demokratieförderung und phänomenübergreifenden Extremismusprävention (DEXT-Fachstelle) (V-Nr. 2024/0345) Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Stimmenthaltung: AfD
Beratungsverlauf (3)
Orte (1)
- Luisenplatz
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2024/0345
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 05.11.2024
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00