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2015/0168

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015 des Jobcenters Darmstadt

Magistratsvorlage 27.04.2015

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ARBEITSMARKT- UND 
 
INTEGRATIONSPROGRAMM 
 
2015
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Herausgeber: 
 
Jobcenter Darmstadt 
Zentrum für Existenzsicherung und Beschäftigung 
Groß-Gerauer-Weg 3 
64295 Darmstadt                                                      Stand: März 2015

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015                                                                        
                                                                                                                                          
2 
 
Inhaltsverzeichnis  
 
EINLEITUNG ................................ ................................ ................................ ...............................  4 
1. Arbeitsmarkt  - Lokale Ausgangssituation ................................ ................................ ........... 5 
2. Kundenstruktur und Profillagen im Jobcenter Darmstadt ................................ .................. 7 
2.1 Kundenstruktur................................ ................................ ................................ ..................... 7 
2.2 Kundensegmentierung ................................ ................................ ................................ ......... 8 
3. Zielsystem des SGB II ................................ ................................ ................................ .......... 10 
3.1 Was haben wir erreicht? -  Rückblick 2014 - ................................ ................................ .... 12 
3.2  Kennzahlen nach § 48 a SGB II ................................ ................................ ......................... 13 
3.2.1 Verringerung der Hilfebedürftigkeit ................................ ................................ ........ 14 
3.2.2 Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit ................................ ................. 14 
3.2.3 Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug ................................ .................... 14 
3.2.4 Kennzahlen und Angebotswerte 2015 ................................ ................................ .... 15 
3.3 Prozess- und Qualitätsziele ................................ ................................ ...............................  16 
3.4 Lokale Zielvereinbarung mit der Wissenschaftsstadt Darmstadt  ................................ . 18 
4.  Aktive Förderung durch das Jobcenter Darmstadt – Planung  2015 ...............................  19 
4.1. Haushalt- und Finanzsituation 2015: Eingliederungs- und Verwaltungsbudget ........... 19 
4.2 Budgetausstattung und Eintrittsplanung 2015................................ ................................ . 20 
5.  Geschäftspolitische Schwerpunkte ................................ ................................ ................... 21 
5.1 Kundinnen und Kunden ohne Abschluss zu Fachkräften ausbilden ............................. 22 
5.2 Projekt „Perspektive 50plus“- Jobs für best!agers ................................ .......................... 22 
5.3  Förderung von Schwerbehinderten ................................ ................................ ................. 26 
5.4 Langzeitbezieherinnen und -bezieher aktivieren und Integrationschancen erhöhen .... 28 
5.4.1 Beschäftigungsorientiertes Fallmanagement (bFM)  ................................ ............ 29 
5.4.2 Beratungskonzeption SGB II (BeKo)  ................................ ................................ ...... 30 
5.4.3 Arbeitsgelegenheiten ................................ ................................ ...............................  30 
5.5 Marktchancen bei Arbeitgebern erschließen und Integrationen realisieren -Unser 
gemeinsamer Arbeitgeberservice (gAGS) ................................ ................................ .............. 31 
5.6 Beschäftigungschancen für  Alleinerziehende nutzen ................................ .................... 32 
5.7 Jugendliche in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt integrieren – Unsere 
Jugendberufsagentur ................................ ................................ ................................ ............... 34 
5.8 Handlungsschwerpunkt „Erstausbildung für junge Erwachsene“ ................................ . 36 
5.9 Rechtmäßigkeit und Qualität der operativen Umsetzung sicherstellen ......................... 36 
5.9.1 Rechtmäßigkeit der Leistungsgewährung sicherstellen ................................ ....... 36 
5.9.1.1 Bildungs- und Teilhabepaket/Zentrales BuT-Team ................................ .................. 36 
5.9.1.2 Die neue Leistungssoftware „Allegro“ ................................ ................................ ...... 37 
5.9.1.3 Obdachlosenbetreuung ................................ ................................ ........................... 37 
5.9.2 Konzept Datenqualität/Datenqualitätsmanagement (DQM) ................................ ... 38 
5.9.3 Internes Kontrollsystem (IKS) ................................ ................................ ................. 39

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015                                                                        
                                                                                                                                          
3 
 
5.10 Kommunale Arbeitsmarkt- und Ausbildungsstrategie 2015 der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt ................................ ................................ ................................ ................................ . 40 
5.10.1  Kofinanzierung des lokalen Ausbildungs- und Arbeitsmarktprogramm 2015 .. 42 
5.10.2. Kooperationen in weiteren Förderprogrammen ................................ .................. 43 
5.11 Lokale Aktivitäten ................................ ................................ ................................ ............. 45 
5.11.1 Unser Bewerbungscenter „dabei“ ................................ ................................ ......... 45 
5.11.2  Jobakademie ................................ ................................ ................................ .......... 46 
5.11.3 Kooperation Airportagentur ................................ ................................ ................... 47 
5.11.4  Übergabemanagement SGB II/SGB III ................................ ................................ .. 47 
5.11.5 AMViS – Arbeitsmarktintegration von Müttern und Vätern im SGB II ................. 48 
5.11.6  Patenmodell ................................ ................................ ................................ ........... 49 
5.11.7 Arbeitskreis Migration & 
Soziales/Kooperationsvereinbarung/Handlungsempfehlung ................................ ........ 50 
5.11.8 Flüchtlinge - Erleichterter Arbeitsmarktzugang für Asylbewerber und Personen 
mit Duldung ................................ ................................ ................................ ....................... 50 
5.11.9  Projekt: „Einsatz von interkulturellen Vermittlungskräften (IkuV) im Jobcenter 
Darmstadt“ ................................ ................................ ................................ ......................... 54 
5.11.10 Jobact ................................ ................................ ................................ .................... 54 
5.11.11 Joblinge ................................ ................................ ................................ ................. 54 
6. Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt ................................ ........................ 56 
Anlage Bildungs- und Maßnahmeplanung ................................ ................................ ............. 57 
Anlage Netzwerke und Arbeitskreise ................................ ................................ ...................... 58

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015                                                                        
                                                                                                                                          
4 
 
 
EINLEITUNG 
 
Das Jobcenter Darmstadt ist auch 11 Jahre nach der sozialgesetzgeberischen Reform zum 
01.01.2005, für viele Bürgerinnen und Bürger der Stadt, eine lebenswichtige Adresse im Stadt-
gebiet. Im Januar 2015 sind ca. 13.500 Menschen auf Grundsicherungsleistungen nach dem 
SGB II durch das Jobcenter angewiesen. Ca. 8500 Menschen gelten als erwerbsfähig im Sinne 
des SGB II und stehen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung.   
 
Das Jobcenter hat die Aufgabe im Sinne von „Fördern und Fordern“ die Menschen in den Ar-
beitsmarkt zu integrieren und somit Voraussetzungen zu schaffen, dass diese unabhängig von 
Sozialleistungen ihren Lebensalltag bestreiten können. 
 
Diese Integrationsarbeit stellt sich häufig im Einzelfall als sehr schwierig dar. Hierbei spielt eine 
Rolle, dass sehr viele Klientinnen und Klienten Langzeitleistungsbezieherinnen bzw. -bezieher 
sind und mehr als 24 Monate bereits im Leistungsbezug. Hier in Darmstadt betrifft dies aktuell  
ca. 5.500 Menschen. Wie im Statistikteil des Jobcenters dargestellt ist, werden ca. 80 %  der er-
werbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb) marktferneren Profillagen zugeordnet. Im Einzelfall 
haben die Klientinnen und Klienten hier verschiedene, komplexe Problemlagen wie z.B. Sucht- 
und Schuldenprobleme, psychosoziale Beeinträchtigungen etc.  
 
Immer häufiger verbergen sich hinter konkreten Einzelfällen individuelle Schicksale und Lebens-
umstände, die eine unmittelbare, bedarfsdeckende Arbeitsaufnahme in naher Zukunft unrealis-
tisch erscheinen lassen. Für viele Betroffene ist der Weg in den ersten Arbeitsmarkt sehr weit.  
Und letztlich liegt es auch daran, dass es auch nur unzulänglich, genug auskömmliche Arbeits-
plätze angeboten werden. Das Jobcenter als Grundsicherungsstelle hat hierauf keinen Einfluss.   
 
Das Prinzip „Fördern und Fordern“ stellt sich im Einzelfall sehr komplex und schwierig dar und ist 
viel mehr.  Der gesetzlich, normierte Beratungsauftrag im Allgemeinen Teil des SGB  II ist in der 
Praxis in der täglichen Arbeit sehr facettenreich. Es geht u.a. um: 
 
 Existenzen sichern,  
 Teilhabe ermöglichen, 
 Reintegration in die Gesellschaft fördern, 
 Problemlagen überwinden, 
 Qualifizierung und Ausbildung befördern. 
 
Darüber hinaus sind die für das „Fördern und Fordern“  die bereit gestellten Mittel im Zeitraum 
von 2010 bis 2015 um rund 24 % gesunken. Standen im Jahr 2010 pro erwerbsfähigen Leis-
tungsberechtigten noch ca. 2070 Euro zur Verfügung beträgt der Betrag in 2015 lediglich noch 
ca. 1570 Euro.   
 
Das Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm des Jobcenters Darmstadt legt fest, mit wel-
chen Strategien und Maßnahmen die Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit, die 
Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug, die Verringerung der Hilfebedürftigkeit und 
die Befähigung zur eigenständigen Existenzsicherung bei den Hilfesuchenden in Darmstadt 
umgesetzt werden sollen. 
 
Die Umsetzung dieser notwendigen sozialpolitischen Aufgabe obliegt vielen Akteurinnen und 
Akteuren und kann keinesfalls vom Jobcenter allein bewältigt werden. Daher ist auch weiterhin 
eine aktive, intensive Netzwerkarbeit notwendig. Die Erstellung des Arbeitsmarkt- und Integrati-
onsprogramms ist ein gesetzlicher Auftrag gemäß § 48 SGB II. Es dient u.a. in der Außenwirkung 
dazu mit den sozialpolitischen Akteuren in die Diskussion zu kommen. Impulse und Anregungen 
sind daher selbstverständlich erwünscht.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015                                                                        
                                                                                                                                          
5 
 
 
1. Arbeitsmarkt  - Lokale Ausgangssituation  
 
Darmstadt zeichnet sich durch eine hohe Standortattraktivität und Innovationspotenzial aus. 
Darmstadt verzeichnet seit dem Jahr 2000 das höchste Bevölkerungswachstum in ganz Hessen 
und hat mit einer Jugend-Alter-Relation von 71,4 einen weit über dem Bundesdurchschnitt lie-
genden Wert. Dabei profitiert Darmstadt auch von seiner zentralen Lage im Rhein-Main-Gebiet 
und ist durch Autobahnen, Zugverbindungen und dem sehr schnell erreichbaren Flughafen 
Frankfurt/Main an die gesamte Welt angebunden.  
 
Als Wirtschaftsstandort beheimatet die Wissenschaftsstadt Darmstadt über 30 wissenschaftli-
che Einrichtungen und forschende Unternehmen mit internationaler Bedeutung, hat rund 120.000 
Erwerbstätige bei über 150.000 Einwohnerinnen und Einwohnern, ist ein attraktiver Einzelhan-
delsstandort - kompakte City mit kurzen Wegen - Kaufkraftkennziffer 109,8, besitzt großes aka-
demisches Nachwuchs-Potenzial durch die Studierenden an der TU Darmstadt, Hochschule 
Darmstadt und der  Evangelischen Hochschule Darmstadt. 
 
Für das Jobcenter Darmstadt liegt die Arbeitslosenquote im Bereich des SGB II nach vorläufi-
gen Zahlen mit Stand 11.2014 bei 4,8 % und konnte damit seit Beginn des Jahres um 0,2 % ge-
senkt werden.  
 
  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb) ist in den letzten Jahren kontinuier-
lich angestiegen. Nach einem Tiefpunkt in 2012 musste bis Januar 2014 ein Zuwachs um 635 
Personen (7,9 %) verzeichnet werden. 
 
Diese Entwicklung setzte sich auch im laufenden Jahr 2014 fort. Ein langsamer, aber stetiger 
Anstieg des zu betreuenden Personenkreises ist festzustellen.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015                                                                        
                                                                                                                                          
6 
 
 
Der tendenzielle Anstieg der eLb ist jedoch fast ausschließlich auf die komplexen, marktfernen 
Profillagen beschränkt. Während hier Zuwächse von z.T. über 20 % festzustellen sind, ist insbe-
sondere beim Aktivierungsprofil ein Rückgang um 52,1 % im Jahresvergleich zu verzeichnen. 
Dies macht die überaus schwierige Arbeit der Integrationsfachkräfte deutlich. Der Schwerpunkt 
ihrer Arbeit liegt in der Verbesserung der Integrationsfähigkeit und des Integrationsfortschritts des 
Personenkreises, der zunächst durch geeignete Maßnahmen aktiviert und qualifiziert werden 
muss, um Marktfähigkeit zu erzielen. 
 
Als ein weiteres Handicap muss die Struktur der zu betreuenden Bedarfsgemeinschaften (BG) 
angesehen werden. Bei einem Anteil von 12,8 % der BGs mit 2 oder mehr Kindern gelingt es 
trotz erfolgreicher Integration nur in unzureichendem Maße diese BGs auch aus dem Leistungs-
bezug zu entlassen.   
 
Die großen Schwierigkeiten langzeitarbeitslose Menschen in Arbeit zu bringen bestätigt auch, 
dass bundesweit im Jahr 2013 von allen Abgängen aus Langzeitarbeitslosigkeit nur gut 
250.000 Personen in den Arbeitsmarkt einmünden konnten.  
 
Zu der Problematik des immer größeren Anteils von Klientinnen und Klienten trägt u.a. auch die 
Attraktivität des Wirtschaftsstandortes der Wissenschaftsstadt Darmstadt bei. Der starke Bevöl-
kerungszustrom in die Stadt bedeutet gleichzeitig für den Kundenkreis des Jobcenters mehr Zu-
gänge bei weniger Abgängen. Der Bestand wird nicht nur verfestigt, sondern steigt kontinuierlich 
an. Dies trifft insbesondere bei den marktfernen Profillagen zu. Trotz guter Integrationserfolge bei 
der Personengruppe der Langzeitleistungsbezieherinnen und  Langzeitleistungsbezieher (LZB) 
gelingt es aber nicht, den Anstieg entsprechend zu kompensieren.  
 
Für das Jobcenter Darmstadt sind folgende Daten von Bedeutung:  
 
Im November 2014 meldeten sich 1.168 Personen (neu oder erneut) arbeitslos, 143 Personen 
mehr als im Vorjahresmonat. Gleichzeitig beendeten 1.185 Personen ihre Arbeitslosigkeit, 191 
mehr als im November 2013. Seit Jahresbeginn gab es 12.506 Zugänge von Arbeitslosen, ge-
genüber dem Vorjahreszeitraum ist das eine Zunahme von 25 Meldungen. Dem gegenüber ste-
hen 12.194 Abmeldungen von Arbeitslosen, im Vergleich zum Vorjahreszeitraum ist das ein Zu-
wachs von 223 Abmeldungen.  
 
Im November 2014 meldeten sich 403 zuvor erwerbstätige Personen arbeitslos, 21 mehr als vor 
einem Jahr. Durch Aufnahme einer Erwerbstätigkeit konnten in diesem Monat 357 Personen ihre 
Arbeitslosigkeit beenden, 60 mehr als vor einem Jahr.  
 
Für das Jahr 2015 sind daher folgende Entwicklungen zu erwarten: 
 
 Der seit 2012 festzustellende Anstieg der eLb wird sich in 2015 tendenziell fortsetzen  
 Die Erhöhung des Kundenpotentials wird fast ausschließlich in marktfernen Profillagen er-
folgen  
 Die Zugänge werden die Abgänge per Saldo übersteigen 
 Die Stellenangebote für SGB II Kundinnen und Kunden können allenfalls auf gleichem Ni-
veau gehalten werden 
 
Die ungünstige Kundenstruktur kann Fachkräftemangel nicht mildern, da vorrangig zunächst 
Marktfähigkeit erreicht werden muss. 
 
Vor dem Hintergrund der geschilderten schwierigen Situation und der zu erwartenden konjunktu-
rellen Entwicklung kann auch für das Jobcenter Darmstadt nur mit einer eventuell geringfügigen 
positiven Entwicklung bei der Beendigung bzw. Vermeidung der Langzeitarbeitslosigkeit gerech-
net werden.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015                                                                        
                                                                                                                                          
7 
 
 
2. Kundenstruktur und Profillagen im Jobcenter Darmstadt  
 
Voraussetzung für eine Einschätzung der Kundinnen und  Kunden und einer passgenauen Maß-
nahmeplanung ist eine Strukturierung der Kundengruppen in Bezug auf eine spezielle Typisie-
rung der Arbeitslosigkeit sowie nach Profil - bzw. Problemlagen.  
 
Da nicht alle erforderlichen Daten zeitgleich zur Verfügung stehen muss zur besseren Vergleich-
barkeit an dieser Stelle auf den Datenstand 09.2014 zurückgegriffen werden. 
 
2.1 Kundenstruktur  
 
Die nachfolgende Grafik bietet einen Überblick über die Kundenstruktur im Jobcenter 
Darmstadt

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015                                                                        
                                                                                                                                          
8 
 
 
Mit Datenstand 09/2014 waren 6.479 Bedarfsgemeinschaften mit 13.336 Personen im Jobcen-
ter Darmstadt gemeldet.  
 
Von  den 13.336 Personen in Bedarfsgemeinschaften sind 5.877 Personen unter 25 Jahren und 
7.459 Personen sind zwischen 25 und 64 Jahren. Dies ist ein Anteil von 55,93 %. 
 
Von den 13.336 Personen der Bedarfsgemeinschaften waren 8.855 erwerbsfähige Leistungs-
berechtigte (4.579 Frauen und 4.276 Männer) und 4.481 Personen nicht erwerbsfähige Leis-
tungsberechtigte. 
 
Von den 8.855 erwerbsfähigen Leistungsberechtigten konnten insgesamt 2.692 auch ein Ein-
kommen aus Erwerbstätigkeit erzielen. Dies entspricht einem Prozentsatz von 30,4.  
 
Ein Einkommen aus abhängiger Erwerbstätigkeit konnten insgesamt 2.499 Personen (28,22 %) 
erzielen. Lediglich 193 eLb (2,17 %) erwirtschafteten Einkommen aus einer Selbständigkeit. Von 
den 8.855 eLb waren 6.163 Personen ohne Einkommen aus Erwerbstätigkeit, was einem Anteil 
von 69,59 % entspricht.   
 
Die 8.855 erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb) wiesen folgende Altersstruktur auf: 
 
- 1.707 eLb im Alter von 15 bis 24 Jahre 
- 5.238 eLb im Alter von 25 bis 50 Jahre und 
- 1.910 eLb im Alter von 50 bis unter 65 Jahre  
 
Insgesamt 3.736 eLb hatten eine ausländische Staatsangehörigkeit (42,19 %), 1.309 waren al-
leinerziehend (14,78 %) und 220 eLb bezogen Arbeitslosengeld I nach dem SGB III, was einem 
Prozentsatz von 2,48 entspricht.  
 
2.2 Kundensegmentierung  
 
Das System der Profillagen hat das zuvor eingesetzte Betreuungsstufenkonzept abgelöst. Es 
ermöglicht eine feinere Strukturierung der Kundengruppierung und erlaubt eine passgenaue Ein-
schätzung der Kundinnen und Kunden im SGB II nach ihren individuellen Potenzialen und Hand-
lungsbedarfen. Sechs Profillagen werden dabei in je drei integrationsnahe Profillagen und drei 
komplexe Profillagen unterteilt.  
 
 
 
Profillagen 
Komplex 
Integrationsnah 
Unterstützungs- 
profil 
  
Stabilisierungs- 
profil 
- 
Entwicklungs- 
profil 
 
Förderprofil 
Aktivierungsprofil 
Marktprofil 
Integrationsfern  
Stabilisierungsbedarf (IG) 
Förderbedarf (IK) 
Integrationsnah (IN) 
bisherige Betreuungsstufen

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9 
 
 
Im Jobcenter Darmstadt  befinden sich im November 2014 lediglich 1.035 (12,2 %) der erwerb s-
fähigen Leistungsberechtigten in Profillagen, die eine schnelle Integration in den Arbeitsmarkt 
erwarten lassen. Demgegenüber stehen 3.907 (46,14 %) Kundinnen und Kunden, die mit erhe b-
lichen Vermittlungshemmnissen bzw. komplexen Profillagen registriert sind. 
 
Kundinnen und Kunden und Anteile nach Profillagen im Jobcenter Darmstadt (Stand No-
vember 2014) 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
5157
927
1.910
931
1.066 140
1.498
1.887
3.525
Kunden nach Profillagen
MP Marktprofil
AP Aktivierungsprofil
FP Förderprofil
EP Entwicklungsprofil
SP Stabilisierungsprofil
UP Unterstützungsprofil
N noch nicht festgelegt
I Integriert, aber hilfebedürftig
sonstige
0,6%
0,7%
10,9%
22,6%
11,0%
12,6% 1,7%
17,7%
22,3%
41,6%
Kundenanteile nach Profillagen
MP Marktprofil
AP Aktivierungsprofil
FP Förderprofil
EP Entwicklungsprofil
SP Stabilisierungsprofil
UP Unterstützungsprofil
N noch nicht festgelegt
I Integriert, aber hilfebedürftig
sonstige

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015                                                                        
                                                                                                                                          
10 
 
 
3. Zielsystem des SGB II 
 
Die Grundsicherung für Arbeitssuchende dient nicht nur der einheitlichen Sicherstellung des Le-
bensunterhaltes in finanzieller Hinsicht. Mit der Einführung dieses Gesetzes zum 01.01.2005 
wurden umfassende Hilfen geschaffen, um Menschen unmittelbar in den Arbeitsprozess zurück-
zuführen. Dabei sollen deren individuelle Fertigkeiten und Fähigkeiten gestärkt werden, so dass 
zukunftsperspektivisch ein Leben unabhängig von der Grundsicherung geführt werden kann.  
 
Dieses Ziel soll einerseits durch staatliche Unterstützung erreicht werden, die darauf ausgerichtet 
ist, die Eigeninitiative und die Eigenverantwortung zu stärken. Im SGB II sind daher eine Vielzahl 
von Eingliederungsinstrumenten manifestiert, die die Kundin bzw. den Kunden individuell fördern, 
aber auch fordern sollen. 
 
Im Jahr 2012 wurde erstmals das durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), 
Länder, Bundesagentur für Arbeit (BA) und kommunale Spitzenverbände (komSpV) entwickelte 
Verfahren zur Zielplanung und -nachhaltung, sowohl in den gemeinsamen Einrichtungen, als 
auch in den zugelassenen kommunalen Trägern umgesetzt. Einzelheiten dieses Zielsteuerungs-
systems wurden 2011 im „Gemeinsamen Grundlagenpapier“ beschrieben.  
 
Mit der Absicht einer Systemverbesserung wird dieses „Gemeinsame Grundlagenpapier“ regel-
mäßig einer gemeinsamen Überprüfung unterzogen und ggf. unter Berücksichtigung gewonnener 
Erfahrungen weiterentwickelt. Das im vergangenen Jahr eingeführte dezentrale Planungsverfah-
ren hat sich bislang bewährt. Es wird deshalb auch für das Jahr 2015 beibehalten, sodass sich 
diesbezüglich für 2015 keine Veränderungen ergeben.  
 
Die Zielplanungen für die Ziele 2 (Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit) und 3 (Ver-
meidung von langfristigem Leistungsbezug) erfolgen somit wie in 2014 in einem dezentralen 
Prozess, d.h. die Vorgabe von Referenzwerten durch die vorgesetzten Behörden entfällt. Viel-
mehr entwickeln die Jobcenter auf der Grundlage ihrer fachlichen Einschätzungen Zielwertvor-
schläge für die Integrationsquote und den Bestand an Langzeitleistungsbezieherinnen und 
-beziehern. Mit dieser dezentralen Planung geht gleichsam ein hohes Maß an Planungsverant-
wortung auf die handelnden Akteure vor Ort über. Sie soll zu realistischeren, aber auch ambitio-
nierten Zielwerten führen, bei gleichzeitig höherer Akzeptanz des Planungsprozesses insgesamt. 
 
Für das Ziel 1 (Verringerung der Hilfebedürftigkeit) verbleibt es auch im Jahr 2015 bei einem qua-
litativen Monitoring. Damit ist dieser Indikator nicht Gegenstand der Planung, es werden keine 
Zielwerte vereinbart.   
 
Ebenfalls nicht beplant, aber in die Zielnachhaltung einbezogen, bleiben weiterhin die Qualitäts-
kennzahlen. Diese bilden die Ergebnis- und Prozessqualität in den gemeinsamen Einrichtun-
gen ab.  
 
Aus dem „Index aus Kundenzufriedenheit“ ergibt sich die Wahrnehmung der Bundesagentur 
für Arbeit aus der Perspektive der Kundinnen und Kunden. Hierfür wird im Jahr 2015 je Halbjahr 
eine Befragung durchgeführt, deren Ergebnisse in Schulnoten den „Index aus Kundenzufrieden-
heit“ abbilden. 
 
Der „Index aus Prozessqualität“ bildet die Prozesse in der gE ab und umfasst als Teilgrößen 
die „Bearbeitungsdauer“, „Erstberatung Ü25“, Erstberatung U25“ sowie „Angebot U25“ als opera-
tive Mindeststandards sowie „Eingliederungsvereinbarungen im Bestand“ als fachlicher Standard. 
Diese fließen zu je 20% in den Index ein.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015                                                                        
                                                                                                                                          
11

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015                                                                        
                                                                                                                                          
12 
 
 
3.1 Was haben wir erreicht? -  Rückblick 2014 -  
 
Das Jahr 2014 war geprägt durch die Einführung Beratungskonzeption (BeKo), der Zertifizierung 
der Fallmanagerinnen und Fallmanager, der Einführung der Leistungssoftware ALLEGRO und 
einer Vielzahl weiterer Schulungen und Veranstaltungen. Hinzu kam eine starke Personalfluktua-
tion, die immer wieder Einarbeitungen neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach sich zog und 
so weitere Personalkapazitäten band. Auch mussten in einigen Teams Ausfälle wegen Lang-
zeiterkrankungen der Beschäftigten verkraftet werden. 
 
Nach Abschluss der BeKo-Schulungen sind in 2015 keine gravierenden Personalkapazitätsver-
luste durch Schulungen, Fortbildungsmaßnahmen o.ä. auftretenden Ausfallzeiten der Beschäftig-
ten zu erwarten.  
 
Im Bereich der Existenzsicherung konnten die zeitweise sehr hohen Personalvakanzen zwi-
schenzeitlich geschlossen werden, die Belastungen für die dort eingesetzten Beschäftigten damit 
zumindest reduziert werden. Auch die Stelle der Bereichsleitung konnte besetzt werden. 
 
Noch im Jahr 2014 wurden organisatorische Änderungen zur Ablaufoptimierung, insbesondere 
die Zusammenlegung der Querschnittsaufgaben, wie z.B. Post, Registratur, Ermittlungsdienst in 
ein gemeinsames Team „Eingangszone“ abgeschlossen. 
 
Die sehr ambitionierten Ziele für das Jahr 2014 konnten daher nicht auf allen Ebenen erreicht 
werden. 
 
Wie schon in den vergangenen Jahren so war auch für 2014 das folgende Zielsystem maßge-
bend: 
 
 
 Ziel  Zielindikator  
Verringerung der Hilfebedürftigkeit  Summe passive Leistungen 1  
Verbesserung der Integration in 
Erwerbstätigkeit  Integrationsquote 2   
Langzeitbezug vermeiden  
 
Anzahl der Langzeitleistungsbezieher 
 (LZB) 3 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
                                                
1 Die Summe passiver Leistungen ist definiert als die Summe der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes (ohne kommunale 
Leistungen nach § 7 Abs. 1 Ziffer 2 SGB II sowie Beiträge zur Sozialversicherung). 
 
2 Die Integrationsquote gibt das Verhältnis der innerhalb des betrachteten Berichtsmonats in Erwerbstätigkeit oder Ausbildung int e-
grierten erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb) zum Bestand aller eLb des Vormonats in Prozent an. 
 
3 Als LZB gelten eLb, die in den vergangenen 24 Monaten mindestens 21 Monate gem. § 9 SGB II hilfebedürftig waren und zum 
Messzeitpunkt bestandsrelevant sind.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015                                                                        
                                                                                                                                          
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Die bisher vorliegenden Ergebnisse und Zahlen für das Jobcenters Darmstadt sehen im Nove m-
ber 2014 wie folgt aus: 
 
Ziel Zielerreichung 2014  
Ist 11.2014 
Zielerreichung 2014  
Soll 11.2014 
 
Verringerung der Hilfebedürftigkeit 
 
 
26.367 Mio. Euro 
 
25.845 Mio. Euro 4  
 
Verbesserung der Integration in E r-
werbstätigkeit (Integrationsquote) 
 
 
22,0 % = 1.911 
 
21,7 % = 1.885 4 
 
Langzeitbezug vermeiden 
 
5.542 (JDW) 4 
 
 
5.283 (JDW)  
 
 
Im Zeitraum 01.01.2014 bis 15.11.2014 wurden bisher insgesamt 1.911 erwerbsfähige Hilfsbe-
dürftige in Erwerbstätigkeit integriert. Dies entspricht einer Integrationsquote von 22,0 %. Eine 
Zielerreichung in diesem Bereich erscheint zum gegenwärtigen Zeitpunkt durchaus realistisch.  
 
Es bleibt aber festzustellen, dass der Personenkreis des SGB II von der positiven Entwicklung 
am Arbeitsmarkt nicht in dem zu wünschenden Umfang partizipieren kann. Auch wenn die Zahlen 
sowohl der Arbeitslosen als auch die der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten leicht gesunken 
sind, so muss dennoch betont werden, dass aufgrund einer Vielzahl von Hemmnissen, wie z.B. 
schlechte Schul- und/oder Berufsausbildung, eine Entlassung von Personen aus dem Leistungs-
bezug des SGB II sehr schwierig ist.  
 
3.2  Kennzahlen nach § 48 a SGB II  
 
Bereits mit Beginn des Jahres 2012 wurde ein Wandel in der Betrachtung der Vergleichswerte 
und Zielsysteme in Bezug auf die übrigen Jobcenter vollzogen. Neue Kennzahlen gem. § 48 a 
SGB II werden seit diesem Zeitpunkt zum Leistungsvergleich ausgewertet und zur Zielnachhal-
tung herangezogen. 
 
Grundlage der Betrachtung sind nicht mehr, wie vor 2012, die Kundinnen und Kunden im Kun-
denkontakt, sondern alle erwerbsfähigen Leistungsbezieherinnen und Leistungsbezieher. Inte-
grierte und nichtaktivierbare Kundinnen und Kunden werden mit in die Betrachtung gezogen.  
 
Die Hauptziele für 2015 sind wir folgt formuliert:  
 
1. Verringerung der Hilfebedürftigkeit  
2. Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit  
3. Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug  
 
 
 
 
 
 
                                                
4 Quelle:  Controllingdaten der BA, Geschäftsergebnisse SGB II 11.2014; Kreisreport November 2014; vorläufiger Stand 11/2014; 
revidierte Daten stehen erst mit einer Wartezeit von 3 Monaten zur Verfügung; Prognose

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015                                                                        
                                                                                                                                          
14 
 
 
3.2.1 Verringerung der Hilfebedürftigkeit 
 
Schwerpunkt der Detailanalyse ist die Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt (LLU) im 
betrachteten Berichtsmonat. D. h. für alle bestandsrelevanten Bedarfsgemeinschaften (BG) wer-
den die Leistungen zum Lebensunterhalt des Kalendermonats aufsummiert, für den diese bewil-
ligt sind. Die zeitliche Zuweisung zu Berichtsmonaten erfolgt auf Basis des Anspruchsmonats und  
nicht des Zahlmonats. Ferner werden Vorjahreswerte, Jahresfortschrittswerte und die entspre-
chenden absoluten und prozentualen Veränderungen dargestellt. 
 
3.2.2 Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit 
 
Die Integrationsquote beschreibt das Verhältnis der Anzahl Integrationen im Betrachtungszeit-
raum zum durchschnittlichen Bestand an erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb) in Prozent. 
Sie ist der Zielindikator zum Ziel 2 „Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit“, der den 
Umfang an Integrationen von eLb widerspiegelt. Der Fokus der Eingliederungsbemühungen liegt 
dabei vor allem auf der langfristigen Überwindung der Hilfebedürftigkeit. 
 
Schwerpunkt der Detailanalyse ist die Integrationsquote im Jahresfortschrittswert, die sich wie 
folgt berechnet: Summe der Integrationen von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten seit Beginn 
des Berichtsjahres dividiert durch den durchschnittlichen Bestand aller eLb der Vormonate multi-
pliziert mit 100. 
 
Die Summe der Anzahl Integrationen von Berichtsmonat Januar bis einschließlich des betrachte-
ten Berichtsmonats stellt das Ergebnis im Zähler dar.  
 
Der durchschnittliche Bestand an erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Nenner ergibt sich 
mittels Addition der Bestände der entsprechenden Vormonate geteilt durch deren Anzahl. Dabei 
werden alle eLb betrachtet, die am jeweiligen Messzeitpunkt Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft 
sind.  
 
Eine Integration liegt vor, wenn ein eLb eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung am ers-
ten Arbeitsmarkt, eine voll qualifizierende berufliche Ausbildung oder eine selbständige Erwerbs-
tätigkeit aufnimmt. Es gilt das Personenkonzept, d. h. pro Berichtsmonat wird je eLb maximal 
eine Integration berücksichtigt.  
 
3.2.3 Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug 
 
Für den Bestand an Langleistungsbezieherinnen und -beziehern ist der Referenzwert ebenfalls 
als Veränderungsrate definiert und bildet die angestrebte Entwicklung des jahresdurchschnittli-
chen Bestands an Langleistungsbezieherinnen und -beziehern für das Jahr 2015 gegenüber dem 
Jahr 2014 ab. 
 
Für die Auswertung zur Vermeidung von langfristigem Bezug werden die Zahlen der Langzeit-
leistungsbezieherinnen und -bezieher aus den Fachverfahren A2LL  und ALLEGRO herangezo-
gen. Der Leistungsanspruch wird in Monatswerten gemessen, das heißt: Am Stichtag des aus-
gewählten Berichtsmonats werden aus allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb) in be-
standsrelevanten Bedarfsgemeinschaften diejenigen im Langzeitleistungsbezug ermittelt.  
 
Eine Person muss also am Stichtag 
 im SGB II-Bestand und  
 erwerbsfähig sein,  
 mindestens das 17. Lebensjahr vollendet haben und eine  
 Verweildauer im SGB II von mindestens 21 Monaten (definiert mit 638 Kalendertagen) in 
den letzten 24 Monaten (definiert mit 730 Kalendertagen) aufweisen.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015                                                                        
                                                                                                                                          
15 
 
 
3.2.4 Kennzahlen und Angebotswerte 2015 
 
Angepasst an den Zielplanungsprozess, der erneut ein dezentrales bottom-up-Planungsver-
fahren vorsieht, hat das Jobcenter Darmstadt für die Zielindikatoren der Ziele „Verbesserung der 
Integration in Erwerbstätigkeit“ und „Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug“ Zielwerte 
erarbeitet und als Angebot abgegeben. Die Angebotswerte legen fest in welchem Umfang sich  
die Integrationen im kommenden Jahr nach oben und der Bestand an Langzeitleistungsbeziehe-
rinnen und  -beziehern (LZB) nach unten entwickeln sollen.  
 
Für das Jobcenter Darmstadt ergeben sich in 2015 aber folgende Chancen und Risiken:  
 
Nach Abschluss der BeKo-Schulungen sind in 2015 keine gravierenden Personalkapazitätsver-
luste durch Schulungen, Fortbildungsmaßnahmen o.ä. auftretenden Ausfallzeiten der Beschäftig-
ten zu erwarten.  
 
Im Bereich der Existenzsicherung konnten die zeitweise sehr hohen Personalvakanzen zwi-
schenzeitlich geschlossen werden, die Belastungen für die dort eingesetzten Beschäftigten damit 
zumindest reduziert werden. Auch die Stelle der Bereichsleitung konnte besetzt werden. 
 
Als Risikofaktor ist die Situation im Projekt 50plus. Inwieweit die hier eingesetzten Beschäftigten 
dem Jobcenter weiterhin zur Verfügung stehen, auslaufende Verträge verlängert werden können, 
usw. kann voraussichtlich erst im 1. Quartal 2015 qualifiziert eingeschätzt werden.    
 
Noch im Jahr 2014 wurden organisatorische Änderungen zur Ablaufoptimierung, insbesondere 
die Zusammenlegung der Querschnittsaufgaben, wie z.B. Post, Registratur, Ermittlungsdienst in 
ein gemeinsames Team „Eingangszone“ abgeschlossen. Auch konnte zwischenzeitlich die 
Teamleitungsstelle besetzt werden. Dies bedeutet für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besse-
re Identifikation mit einem Team bei besserer, engerer fachlicher Führung. Auch werden die Be-
lange der Kolleginnen und Kollegen besser wahrgenommen, bei gleichzeitiger Entlastung der 
Bereichsleitung.  
 
Diese Faktoren gilt es bei der Planung 2014 mit zu berücksichtigen. Nach gewissenhafter Abwä-
gung der genannten Risikofaktoren mit den daraus aber resultierenden Chancen für 2015 kommt 
das Jobcenter Darmstadt zu folgenden Zielwertangeboten: 
 
 
Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit 
 
Auf der Grundlage der vorliegenden Prognose zur Zielerreichung 2014 (2.064 Integrationen bei 
8.712 eLb) geht das Jobcenter Darmstadt von einer moderaten Steigerung des Zielwertes in 
2015 aus.  
 
 
 
 
 
 
 
 
Berechnungen für 2015 Erwartungen des JC
nach Steigerung Anzahl 2014 2015 Differenz für 2015 8.775   eLb im Durchschnitt/Monat
Integrationen JFW 2.064 2.117 53 für 2015 2.117   Integrationen JFW
eLb - JDW VM 8.712 8.775 63 IQ 2015 24,1
Integrationsquote 23,7 24,1 1,8
Angebotswert für 2015: 1,8

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015                                                                        
                                                                                                                                          
16 
 
 
Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug 
 
Die Schwerfälligkeit dieser Zielgröße und die Problematik auf diesem Gebiet wurden bereits aus-
führlich dargestellt. Auf der Grundlage der vorliegenden Prognose zur Zielerreichung und der für 
2015 geplanten Maßnahmen wird es nach Abwägung der bestehenden Chancen und Risiken für  
möglich gehalten, die Anzahl der Personen im Langzeitleistungsbezug geringfügig zu verringern. 
Hierzu bedarf es der Bündelung aller zur Verfügung stehender Kräfte. 
 
 
 
 
 
3.3 Prozess- und Qualitätsziele  
 
Zur Unterstützung und Ergänzung des Steuerungssystems werden neben den Kennzahlen nach 
§ 48a SGB II weitere steuerungsrelevante Kennzahlen für die Zielnachhaltung genutzt. 
 
Auch im Jahr 2014 wurden die operativen Mindeststandards nachgehalten. Diese sind: 
 
a) Index aus Prozessqualität 
b) Index aus Kundenzufriedenheit 
 
Im Index aus Prozessqualität werden die Erfüllungsquoten verschiedener Arbeitsabläufe   ge-
messen, um so einen schnellen Überblick über die Qualität der Arbeitsprozesse zu geben.  
 
Hierzu gehören (Gewichtung): 
die Durchführung der Erstberatung (15%) 
die Durchführung der Erstberatung U25 (15%) 
das Angebot U25 (15%) 
die Eingliederungsvereinbarungen im Bestand (25%) 
die Bearbeitungsdauer (30%) 
 
Der auf der nächsten Seite abgebildeten Grafik kann nochmals die Zusammenstellung und Ge-
wichtung der zum Index aus Prozessqualität gehörigen Dimensionen entnommen werden. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
nach Reduzierung Anzahl 2014 2015 Statistischer Über-/Unterhang
ø Anzahl LZB im Monat 5.556 5.550 Erwartungen JC 2014 5.556
ø Senkung LZB 4,2 -0,1 Monatswert Bestand Dez. 2014 5.739
Über-/Unterhang in % 3,3
Angebotswert für 2015: -0,1
Berechnungen für 2015

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015                                                                        
                                                                                                                                          
17 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Im Jahresverlauf konnte das Jobcenter Darmstadt hier gute Ergebnisse erzielen und auch im 
Vergleich mit anderen Jobcentern bestehen. So wurde im offiziellen Ranking innerhalb des SGB 
II Vergleichstyps (Typ IIe) im November 2014 Platz 4 von 6 erreicht.   
 
Ein weiterer Aspekt von Qualität ist die Bewertung der Dienstleistungen durch die Kundinnen und 
Kunden. Diese werden im Index aus Kundenzufriedenheit gemessen. 
   
Schwerpunkt dieser Detailanalyse ist die Auswertung der zentral durch das Zentrum für  Kunden- 
und Mitarbeiterbefragungen (ZKM) durchgeführten Untersuchungen. Hierzu werden  standardi-
sierte Befragungen in unterschiedlicher Form (schriftlich, mündlich, telefonisch) oder auch online 
durchgeführt. 
 
Die Themenfelder sich in folgende Blöcke zusammengefasst, die mit einer unterschiedlichen 
Gewichtung in das Ergebnis einfließen: 
 
 Beratung und Vermittlung (25%)  
 Geldleistungen (25%)  
 Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter (30%)  
 Rahmenbedingungen (20%) 
 
 
   
Ist in Tagen 14,59 Ist erfüllt in % (Typ)
Soll-Ist Index in % 95,8
Teilergebnis 19,2
   
Ist erfüllt in % 82,0 Ist erfüllt in % (Typ)
 
Ist erfüllt in % (Typ)
l Ist erfüllt in % (Dtl.)
Daten für Indexberechnung
104,3
Soll-Ist Index in %
20,9Teilergebnis
Ist erfüllt in % 83,4 2/6 80,5
Ist erfüllt in % (MW) 83,3 80,4
MDS - Angebot U25 JFW
Soll: 80,0 % | Gew ichtung: 20 % Rang
  
Teilergebnis 20,5 Ist-Ist VJ in % (Dtl.) 0,1 Teilergebnis 20,5
Daten für Indexberechnung Ist-Ist VJ in % -1,4 Daten für Indexberechnung
Soll-Ist Index in % 102,5 Ist-Ist VJ in % (Typ) -3,0 Soll-Ist Index in % 102,7
88,2 l Ist erfüllt in % (Dtl.) 79,2
 
4/6
Ist erfüllt in % (MW) 80,3 l Ist erfüllt in % (Dtl.) 86,7 Ist erfüllt in % (MW)
 
5/6 Ist erfüllt in % (Typ) 81,0 Ist erfüllt in % 82,2 3/6 79,0
Soll: 80,0 % | Gew ichtung: 20 % Rang Rang Soll: 80,0 % | Gew ichtung: 20 % Rang
   
QS - Eingliederungsvereinbarung im Bestand JDW MDS - Erstberatung U25 JFW
Ist-Ist VJ in % (Typ) 18,6 Soll-Ist Index in % 113,0
Ist-Ist VJ in % (Dtl.) 4,4 Teilergebnis 22,6
91,7 l Ist erfüllt in % (Dtl.) 83,8
 
Daten für Indexberechnung Ist-Ist VJ in % 91,0 6/6 Daten für Indexberechnung
Soll-Ist in % 4,2 n Ist in Tagen (Dtl.) 7,47 Ist erfüllt in % (MW)
 
6/6 Ist in Tagen (Typ) 9,12 Ist erfüllt in % 90,4 3/6 84,4
Soll: 14,0 Tage | Gew ichtung: 20 % Rang Rang Soll: 80,0 % | Gew ichtung: 20 % Rang
   
0,5
Ist-Ist VJ in % (Dtl.)
1,4
MDS - Bearbeitungsdauer gJFW MDS - Erstberatung JFW
4/6
 
Ist-Ist VJ in %
-4,4 5/6
Ist-Ist VJ in % (Typ)
Ist 103,6 Ist (Typ) 105,2
 
Ist (Dtl.) 106,5Soll-Ist in % 3,6 l
Rang Rang
    
Index aus Prozessqualität
41512 JC Darmstadt, Wissenschaftsstadt (SGB II TYP IIe (6), AA Darmstadt, RD Hessen)
Berichtsmonat November 2014
QS - Index aus Prozessqualität JFW

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015                                                                        
                                                                                                                                          
18 
 
 
Der Fragebogen des ZKM umfasst insgesamt 45 Einzelfragen, wird jedoch nur halbjährlich aus-
gewertet. Das Ergebnis wird in Schulnoten dargestellt. Im ersten Halbjahr 2014 konnte das Job-
center Darmstadt die Note 2,64 erreichen.  
 
Auch hier die entsprechende grafische Darstellung: 
 
 
 
 
 
3.4 Lokale Zielvereinbarung mit de r Wissenschaftsstadt Darmstadt   
 
Wie in den Vorjahren so wird auch für das Schuljahr 2014 / 2015 erneut eine Zielvereinbarung 
zwischen der Jugendberufsagentur und dem Jugendamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt ge-
schlossen. Hiermit soll auch dokumentiert werden, dass die Vermeidung von Jugendarbeitslo-
sigkeit weiterhin ein herausgehobenes Ziel darstellt.  
 
Die neuen Zielvereinbarungen für die Jahre 2014 und 2015 lauten wie folgt: 
 
 Senkung der Jugendarbeitslosigkeit auf 4% 
 Beibehaltung der Einmündungsquote auf derzeit hohem Niveau bei mind. 75%  
 Bereitstellung von passgenauen Angeboten und Maßnahmen für besonders benachteiligte 
Jugendliche zur sozialen und beruflichen Integration  
 Aufbau bzw. Weiterführung der Elternarbeit durch Angebote für Migrantenfamilien und bil-
dungsferne Elternhäuser in den einzelnen Stadtteilen (sozialräumlich) 
 
Das heißt:  
 
Allen Jugendlichen muss ein Ausbildungs- oder alternativ ein Maßnahmeangebot, das die Chan-
cen auf Einmündung in eine Ausbildung verbessert, angeboten werden.  
 
Entsprechend der Philosophie: 
 
Keine Jugendliche und kein Jugendlicher verlässt ohne ein Angebot die Jugendberufs-
agentur. 
GJW
I. 2014
2,64
2,49
2,45
GJW
Gew ichtung: 25%
Halbjahr
Ist in Noten
Ist in Noten (Typ)
Ist in Noten (Dtl.)
GJW
Gew ichtung: 30%
Halbjahr
Ist in Noten
Ist in Noten (Typ)
Ist in Noten (Dtl.)
2,53 2,49 Ist in Noten (Typ) 2,25
2,50 2,47 Ist in Noten (Dtl.) 2,18
  
2,70 2,68 Ist in Noten 2,27
AG - Mitarbeiter AG - Rahmenbedingungen
GJW
Gew ichtung: 20%
II. 2013 I. 2014 Halbjahr II. 2013
2,61 2,57 Ist in Noten (Dtl.) 2,53
2,89 2,88 Ist in Noten 2,68
2,63 2,59 Ist in Noten (Typ) 2,60
II. 2013 I. 2014 Halbjahr II. 2013
  
AG - Beratung/Vermittlung AG - Geldleistungen
GJW
Gew ichtung: 25%
 
Ist in Noten 2,65
Ist in Noten (Typ) 2,52
Ist in Noten (Dtl.) 2,47
Kundenzufriedenheit
41512 JC Darmstadt, Wissenschaftsstadt (SGB II TYP IIe (6), AA Darmstadt, RD Hessen)
Berichtsmonat November 2014
QS - Index aus Kundenzufriedenheit
Halbjahr II. 2013

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015                                                                        
                                                                                                                                          
19 
 
 
4.  Aktive Förderung durch das Jobcenter Darmstadt – Planung  2015 
 
Die arbeitsmarktpolitische Jahresplanung des Jobcenters Darmstadt ist mit den vorhandenen 
Finanzmitteln in Bezug auf die vereinbarten lokalen und allgemeinen Zielsetzungen abzustim-
men. Das Jobcenter Darmstadt ist hierbei bestrebt die vorhandenen Finanzressourcen so effi-
zient einzusetzen, dass die Zielsetzungen maximal erreicht werden. 
 
Die Planung stellt sich demnach wie folgt für das Jahr 2015 dar:  
 
4.1. Haushalt- und Finanzsituation 2015: Eingliederungs- und Verwaltungsbudget     
 
Für das Haushaltsjahr 2015 steht dem Jobcenter Darmstadt voraussichtlich ein Gesamtbudget 
von insgesamt 13,8 Mio. Euro zur Verfügung. Das entspricht einem Anstieg der Mittelzuteilung 
um rd. 8,66 % (Zuteilung 2014: 12,7 Mio. Euro). 
 
Dieses Gesamtbudget teilt sich wie folgt auf: 
 
Voraussichtliche Mittelzuteilung nach der Eingliederungsmittelverordnung in Mio. EURO:  
 
Jahr Eingliederungstitel Verwaltungshaushalt 
2014 5,8 6,9 
2015 6,3 7,5 
 
Im Rahmen der Planung der Verwaltungskosten für das Haushaltsjahr 2015 hat sich herausge-
stellt, dass der tatsächlich notwendige Betrag für das Verwaltungsbudget 9,1 Mio. Euro  um-
fasst. Es müssen deshalb rd. 1,677 Mio. Euro aus dem Eingliederungsbudget in das Verwal-
tungsbudget umgeschichtet werden (2014: rd. 1,77 Mio. Euro). 
 
Für das Neugeschäft im Eingliederungsbudget verbleibt nach Abzug des Umschichtungsbetra-
ges, der nicht verausgabten Bindungen aus 2014 und den Vorbindungen ein Gesamtbetrag von  
2,99 Mio. Euro.  
 
 
Eingliederungsmittel 2015 (in EURO)  
 
 
(Stand November 
2014) 
 
Voraussichtliche Ausgabemittelzuteilung insgesamt  
 
6.311.457 
geplante Umschichtungen zum Verwaltungshaushalt  -1.677.000 
Saldo Forderungseinzug  (Durchschnittswert)  2.412 
zur Verfügung stehende Ausgabemittel 2015*  4.636.869 
Vorbindungen aus Vorjahren fällig 201 5 1.644.819 
zur Verfügung stehende Ausgabemittel für Neugeschäft  2.992.050 
 
Geplante Ausgaben für 2015  in Euro (Neugeschäft)  
 
2.992.050 
 
Geplante Ausgaben für 2015  in % (Neugeschäft)  
 
100 
 
*In den zu Verfügung stehenden Ausgabemitteln sind keine „nicht verausgabten Bindungen“ aus 2014 berücksichtigt, die erfahrungs-
gemäß bei ca. 6.000,00 € liegen. Der endgültige Betrag kann erst nach Abschluss des Haushaltsjahres 2014 beziffert werden.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015                                                                        
                                                                                                                                          
20 
 
 
Aufgrund des Haushaltrechts werden in die Planung alle Verpflichtungen aufgenommen. Hieraus 
ergeben sich im Laufe eines Jahres Freirechnungen (z. B. aufgrund von Einsparungen im Ein-
kauf oder durch Abbrüche/Fluktuationen bei der Maßnahmebesetzung). Die Bewirtschaftung der 
zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel unter den Gesichtspunkten der Bundeshaushaltsord-
nung obliegt dem Beauftragten für den Haushalt (BfdH). Nach einer für Mai 2015 geplanten Revi-
sion werden der Geschäftsführung ggf. Planungskorrekturen für den Eingliederungstitel vorge-
schlagen.   
 
4.2 Budgetausstattung und Eintrittsplanung 2015 
 
Die Vermeidung der Langzeitarbeitslosigkeit ist wie in den vergangenen Jahren eines der  
Hauptziele des Jobcenter Darmstadt. Um dies zu erreichen, wird das Budget für die integrati-
onsorientierten Instrumente (Förderung der beruflichen Weiterbildung, Eingliederungszuschüs-
se, Maßnahmen der Aktivierung und beruflichen Eingliederung – MAeB) gegenüber 2014 weiter 
aufgestockt (2014 = 56,3 % - 2015 = 59,8 %). Der Umschichtungsbetrag für den Verwaltungs-
haushalt bleibt wegen gestiegener Personal- und Sachkosten fast unverändert (2014 = 1,77 Mio. 
– 2015 = 1,677 Mio.). Die Budgetansätze der übrigen Eingliederungsleistungen wurden den Er-
fahrungswerten aus 2014 angepasst (Stichwort Effektivität).  
 
Ein Gesamtüberblick kann der folgenden Aufstellung entnommen werden:  
 
 
 
 
Bei der vorstehenden Tabelle ist zu beachten, dass für 2014 Ist-Werte zugrunde gelegt wurden.   
 
Hinter den 5 Instrumenten mit den größten Anteilen an den Gesamtausgaben steht folgende Ein-
trittsplanung: 
 
 
 
 
Eingliederungsleistungen: 2014
Altgeschäft 
(Vorbindungen) Neugeschäft Ausgaben
Anteil an 
Ausgaben 
in %
Ausgaben 
Stand 
Dezember 
2014
Planung EgT Gesamt (Beträge in EURO) 1.644.819 2.992.050 4.636.869 100 3.784.570
Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) 205.000 693.998 898.998 19,4 641.593
Aktivierung und berufliche Eingliederung (MAbE) 393.290 1.133.315 1.526.605 32,9 1.006.827
Arbeitsgelegenheit (AGH) Mehraufwandvariante 35.000 406.500 441.500 9,5 539.021
Berufsausbildung in außerbetriebl. Einrichtungen (BaE) 622.263 45.000 667.263 14,4 540.628
Eingliederungszuschüsse (EGZ) 160.000 187.080 347.080 7,5 376.670
Förderung aus dem Vermittlungbudget (VB) 0 87.000 87.000 1,9 95.700
Reha Ermessens- und Pflichtleistungen 108.578 170.000 278.578 6,0 255.322
Förderung Arbeitsverhältnisse (FAV) 54.957 105.000 159.957 3,4 101.947
Einstiegsgeld (ESG) 1.000 14.690 15.690 0,4 5.916
Einstiegsqualifizierung (EQ) 25.194 23.400 48.594 1,0 47.836
Begleitende Hilfen Selbstständigkeit 0 14.000 14.000 0,3 0
Sonstige Förderleistungen 39.537 112.067 151.604 3,3 173.110
2015
Budgetausstattung nach Instrumenten
Eintritte: Die 5 großen EgT Instrumente
Eintritte
Anteil an 
Gesamteintritten 
in %
Ist-Eintritte 
(Stand: 
Dezember)
Anteil an 
Gesamteintritten 
in %
Gesamt 1.623 100 2.002 100
Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) 260 16,0 210 10,5
Aktivierung und berufliche Eingliederung (MAbE) 900 55,5 1.240 61,9
Arbeitsgelegenheit (AGH) Mehraufwandvariante 370 22,8 422 21,1
Berufsausbildung in außerbetriebl. Einrichtungen (BaE) 16 1,0 22 1,1
Eingliederungszuschüsse (EGZ) 77 4,7 108 5,4
2015 2014

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015                                                                        
                                                                                                                                          
21 
 
 
5.  Geschäftspolitische Schwerpunkte  
 
Die Aufgaben und Ziele der Grundsicherung für Arbeitsuchende hat der Gesetzgeber im § 1 SGB 
II beschrieben. Danach soll die Grundsicherung für Arbeitsuchende den Leistungsberechtigten 
ermöglichen, ein Leben zu führen, welches der Würde des Menschen entspricht. Aufgabe ist es, 
die Eigenverantwortung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten  (eLb) und Personen, die mit 
ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft (BG) leben, zu  stärken und dazu beitragen, dass sie ihren 
Lebensunterhalt unabhängig von der Grundsicherung aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten 
können. 
 
Das Jobcenter soll erwerbsfähige Leistungsberechtigte bei der Aufnahme oder Beibehaltung e i-
ner Erwerbstätigkeit unterstützen und den Lebensunterhalt sichern, soweit sie ihn nicht auf ande-
re Weise bestreiten können.  
 
Insbesondere sind die Leistungen der Grundsicherung darauf auszurichten, dass 
 
 durch eine Erwerbstätigkeit Hilfebedürftigkeit vermieden oder beseitigt, die Dauer der Hilfe-
bedürftigkeit verkürzt oder der Umfang der Hilfebedürftigkeit verringert wird 
 die Erwerbsfähigkeit einer leistungsberechtigten Person erhalten, verbessert oder wieder 
hergestellt wird 
 geschlechtsspezifischen Nachteilen von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten entgegenge-
wirkt wird 
 die familienspezifischen Lebensverhältnisse von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die 
Kinder erziehen oder pflegebedürftige Angehörige betreuen, berücksichtigt werden 
 die behindertenspezifischen Nachteile überwunden werden 
 Anreize zur Aufnahme und Ausübung einer Erwerbstätigkeit geschaffen und aufrechterhalten 
werden. 
Neben dem in §1 SGB II definierte n gesetzliche Auftrag der Grundsicherung sind die in § 48b 
SGB II definierten Steuerungsziele der Grundsicherung für Arbeitsuchende  
- Verringerung der Hilfebedürftigkeit 
- Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit 
- Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug 
 
sowie die Qualitätskennzahlen im Bereich Prozessqualität und Kundenzufriedenheitsindex 
Grundlagen des Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramms. 
 
Die geschäftspolitischen Schwerpunkte und Handlungsfelder für 2015 lauten wie folgt: 
 
1. Fachkräftepotential erschließen  
2. Langjährige Bestandskundinnen und -kunden aktivieren 
3. Marktchancen Arbeitgeber erschließen 
4. Beschäftigungschancen für Alleinerziehende erschließen 
5. Jugendliche in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt integrieren 
6. Rechtmäßigkeit und Qualität der operativen Umsetzung sicherstellen 
 
Das Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm des Jobcenters Darmstadt orientiert sich an den 
oben beschriebenen Zielen und geschäftspolitischen Handlungsfeldern.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015                                                                        
                                                                                                                                          
22 
 
 
5.1 Kundinnen und Kunden ohne Abschluss zu Fachkräften ausbilden 
 
Im Rahmen der bundesweiten Initiative „Erstausbildung junger Erwachsener “ wird das JC 
Darmstadt, aufbauend auf den positiven Erfahrungen aus 2013 und 2014, weiterhin die Akquise 
von geeigneten Bewerberinnen  und Bewerbern forcieren. Für die Umsetzung und Realisierung 
des Vorhabens werden die Investitionen in abschlussorientierte Qualifizierungen verstärkt.  
 
Alle Integrationsfachkräfte sind durch die in 2014 durchgeführten internen Schulungen zu diesem 
Thema im erforderlichen Maße sensibilisiert und bewerben dieses Programm durch eine offens i-
ve Ansprache der Kundinnen und Kunden . Zur Förderung der Motivation und zur Überwindung 
individueller Hemmnisse, stehen dem identifizierten Potenzial der Kundinnen und Kunden geeig-
nete, vorbereitende Qualifizierungs- und Aktivierungsmaßnahmen zur Verfügung.  
 
Durch eine gezielte Arbeitgeberan sprache, insbesondere bei Arbeitgebern, deren Ausbildung s-
plätze längere Zeit unbesetzt geblieben sind, erschließen sich die Integrationsfachkräfte des g e-
meinsamen Arbeitgeber Service (gAGS) ein zusätzliches Potenzial für Personen, die eine b e-
triebliche Einzelumschulung absolvieren wollen. 
 
5.2 Projekt „Perspektive 50plus“- Jobs für best!agers 
 
Das Bundesprogramm „Perspektive 50plus“ richtet sich an arbeitslose erwerbsfähige Leis-
tungsberechtigte im Alter ab 50 Jahren. Es wurde im Jahre 2005, kurz nach der Einführung des 
SGBII, mit einer zweijährigen „Ersten Programmphase“ gestartet. Von 2008 bis 2010 wurde die 
„Zweite Programmphase“ gefördert und inzwischen befindet sich das Bundesprogramm in einer 
„Dritten Programmphase“, die sich bis zum 31.12.2015 erstreckt. 
 
Die Personengruppe 50plus behält weiterhin einen großen Stellenwert im gesellschaftlichen Kon-
text. Die Aufgabe von Betrieben, Sozialpartnern und nicht zuletzt Politik besteht darin, die Rah-
menbedingungen so zu gestalten, dass auch die älter werdende Arbeitsgesellschaft ein Höchst-
maß an Produktivität und Innovationsfähigkeit erreichen kann und gleichzeitig zur Stabilität des 
sozialen Sicherheitssystems beiträgt. 
 
Die generelle und auch längere Einbindung älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am Er-
werbsleben ist volkswirtschaftlich geboten und betriebswirtschaftlich sinnvoll. Für die Einzelnen 
ist die Teilhabe am Erwerbsleben eine Chance, Wissen und Erfahrung einzubringen und gleich-
falls am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Betriebe profitieren direkt von den vielfältigen Fä-
higkeiten, Kompetenzen und Erfahrungswissen. 
 
Unter diesem Hintergrund setzt das Projekt des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales 
(BMAS) „Perspektive 50plus“als zentrales Ziel weiterhin die Verbesserung der Beschäftigungs-
chancen älterer Langzeitarbeitsloser sowie deren Aktivierung und Vermittlung in sozialversiche-
rungspflichtige Beschäftigung. 
Auch der Handlungsansatz der Projektumsetzung bleibt weiterhin für das letzte Projektjahr offen; 
je nach den regionalen Gegebenheiten und innovativen Engagement besteht die Möglichkeit, den 
älteren Langzeitarbeitslosen individuelle Leistungen und Unterstützungsangebote zu unterbrei-
ten, um deren (Re)Integration in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen. 
 
Mit Stand vom 31.08.2014 konnte die Zielerreichung 2014 und dadurch die Budgetsicherung für 
das Jahr 2015 erreicht werden. 
 
Die Integrationssteigerung konnte in erster Linie durch die sehr enge Kontaktdichte zu den Kun-
dinnen und Kunden und durch intensive, aktive und gezielte Arbeitgeberansprache, ausgehend 
von den Kundenprofilen, erreicht werden.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015                                                                        
                                                                                                                                          
23 
 
 
Im Mittelpunkt der bundesweiten Evaluation zum Bundesprogramm „Perspektive 50plus“ steht 
die Bewertung der Ergebnisse der Programmumsetzung in den vergangenen Programmphasen. 
Festzustellen ist, dass eine intensive und kontinuierliche Betreuung im Bundesprogramm eine 
Verbesserung der Lebenszufriedenheit und der sozialen Teilhabe bei älteren Langzeitarbeitslo-
sen bewirkt. Insgesamt nehmen individualisierte Angebote wie Coaching und personengebunde-
ne Dienstleistungen einen sehr hohen Stellenwert in der Projektumsetzung ein. Der Fokus liegt 
stärker auf der Förderung und Entwicklung individueller Potenziale, Handlungsmöglichkeiten und 
Kompetenzen im Vergleich zur Regelförderung und bietet damit einen deutlichen Mehrwert. 
 
Im Team „Jobs für best!agers bleibt für 2015 der konzeptionelle Ansatz weiterhin bestehen, 
ebenso die mit dem BMAS vereinbarte Zielgröße von 250 Integrationen. 
 
Alle erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die das 50. Lebensjahr erreicht haben, werden in die 
strategische Projektumsetzung einbezogen. Das angesetzte Personal ist mit einem konstanten 
Betreuungsschlüssel zu einer ganzheitlichen Integrationsstrategie befähigt. 
 
Im Team Jobs für best!agers werden aktuell 1.865 Langzeitarbeitslose betreut. Von den 934 ar-
beitslosen Kundinnen und Kunden sind 457 zwischen 50 und 55 Jahre, 411 zwischen 56 und 60 
Jahre und 131 über 60 Jahre alt. 
Von den insgesamt gemeldeten langzeitarbeitslosen 50-plus Kundinnen und Kunden sind über 
die Hälfte über 55 Jahre alt und in komplexer Profillage. Hierbei sind eine stetige Verhärtung in 
der Struktur der Zielgruppe und eine dadurch zunehmende geringere Wirksamkeit der bisherigen 
Instrumente der Arbeitsmarktpolitik festzustellen. 
 
Der Anteil der vermittelbaren Langzeitarbeitslosen mit einer Arbeitslosendauer von mehr als 4 
Jahren steigt kontinuierlich an. Besondere Probleme auf dem 1. Arbeitsmarkt haben diejenigen, 
die neben der Dauer der Arbeitslosigkeit und dem Arbeitsmarktrisiko „Alter“, als ein sehr eigen-
ständiger Effekt, weiterer vermittlungshemmende Merkmale aufweisen, wie geringe Qualifizie-
rung, fehlende Berufserfahrung, Sprachdefizite und insbesondere gesundheitliche Beeinträchti-
gungen. 
 
Die Integration der älteren Langzeitarbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt ist neben einer eng-
maschigen Betreuung ohne unterstützende Maßnahmen nicht möglich. 
Von dieser Ausgangslage ist festzustellen, dass das bisher noch teilweise traditionell einsetzbare 
arbeitsmarktpolitische Instrumentarium, wie Beschäftigungs- und Qualifizierungsmaßnahmen, 
das gemessen an der Wiedereingliederung in den ersten Arbeitsmarkt, für diese Personengruppe 
immer weniger wirksam ist. 
 
Es besteht daher die Notwendigkeit, mittels neuer instrumenteller und institutioneller Fördermög-
lichkeiten die Wiedereingliederungschancen von langzeitarbeitslosen 50plus-Kundinnen und 
Kunden zu schaffen. Im Sinne einer ganzheitlichen Orientierung ist bei dieser Zielgruppe, in 
Kombination zu Beschäftigungs-und  Qualifizierungsmaßnahmen, zunehmend auch der Aspekt 
der Sozialbetreuung zur Stabilisierung der Persönlichkeit mit dem Ziel der Verbesserung der 
Vermittlungschancen unabdingbar. 
 
Erschwerend erweist sich zunehmend die geringe Veränderungsbereitschaft der älteren Lang-
zeitarbeitslosen. Zwar kann von einer Bereitschaft zu Veränderungen im Tätigkeits- und Anforde-
rungsprofil noch ausgegangen werden, so ist die Zielgruppe in der Regel aber nicht zur Neuori-
entierung oder zu sehr lernintensiven  Maßnahmen bereit. 
 
Der Ansatz muss mehr am Menschen und seinen Stärken und Fähigkeiten ausgerichtet werden, 
hierbei zunächst die Motivation schaffen und danach die Arbeitsmarktkompetenzen verbessern 
und die berufsfachlichen Kenntnisse anpassen oder vermitteln.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015                                                                        
                                                                                                                                          
24 
 
 
Die ganzheitliche und sehr engmaschige individuelle Betreuung der Zielgruppe erweist sich als 
unabdingbare Grundvoraussetzung, um gerade bei diesen älteren Menschen einen Zugang zu 
deren spezifischen Lebensumständen zu finden und eine sinnvolle, auf Beseitigung von Vermitt-
lungshemmnissen ausgerichtete, Integrationsarbeit zu leisten. 
 
Auch 2015 bedarf es einer ständigen Entwicklung von verschiedenen und neuen Eingliede-
rungsmaßnahmen und Methoden um die Eigenständigkeit der Kundinnen und Kunden zu erhal-
ten bzw. herzustellen, sowie die Aktivierung zur Selbsthilfe und Eigenverantwortung zu för-
dern; bezeichnend für das Tätigkeitsfeld der Fallmanagerin und des Fallmanagers. 
 
Stetig ansteigend ist die Zahl derer, die gerade mal noch drei Stunden täglich zur Ausübung einer 
Erwerbstätigkeit in der Lage sind. Diesen Bewerberinnen und Bewerbern mit einer so geringen 
Leistungsfähigkeit, die dadurch selbst Weiterbildungsmaßnahmen nur sehr bedingt anzunehmen 
in der Lage sind, bietet der Arbeitsmarkt kaum Chancen im erforderlichen Umfang. 
 
Um hier zu einer realistischen Einschätzung der Zielgruppe zu gelangen und gleichfalls eine ziel-
führende Integrationsstrategie festzulegen zu können ,nehmen Kundinnen und Kunden an einem 
Integrationsassessment, als Chancenprognose, teil. 
Hier wird durch eine arbeitsmedizinische Abklärung eine Aussage zur körperlichen-funktionellen 
Leistungsfähigkeit, durch eine arbeitspsychologische Diagnose eine Prognose zur Entwicklung 
einer realistischen und tragfähigen beruflichen Perspektive festgelegt und ggf. durch eine fach-
praktische Abklärung den Arbeitsalltag in verschiedenen Tätigkeitsfeldern erfahrbar gemacht und 
dabei die arbeitsmarktrelevante Eignung, die Motivation sowie das Ausdauerverhalten abgeklärt. 
 
Oftmals bietet sich nur über eine geringfügige Beschäftigung ein Wechsel in ein sozialversiche-
rungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis. Aus diesen Gegebenheiten heraus werden vom Pro-
jektteam in starkem Umfang gleichfalls geringfügige Beschäftigungsmöglichkeiten als Zugang 
zum 1. Arbeitsmarkt forciert. 
 
Um den Menschen mit größeren Vermittlungshemmnissen eine Chance auf dem regulären Ar-
beitsmarkt zu schaffen, müssen diese auch unabdingbar mit der „realen Welt“ konfrontiert wer-
den, indem es gilt Kompetenzen und Fähigkeiten direkt im Betrieb oder Unternehmen abzuklä-
ren. 
Mit dem speziell auf diese Zielsetzung ausgerichteten Maßnahmekonzept: Kompetenzerfas-
sung im Arbeitsprozess sollen kooperative Betriebe gefunden werden, die bereit sind Kundin-
nen und Kunden im „Echtbetrieb“ unterzubringen, um eine umfassende Einschätzung der Fähig-
keiten, Stärken und Kompetenzen zu treffen, sowie über weitere Qualifizierungs-und Förderbe-
darfe Weichen zu stellen. 
 
In einer Begleitenden Bewerbung werden Kundinnen und Kunden im Rahmen eines Coachings 
nach Qualifikation und Berufserfahrung selektiert und für eine begleitende Vorsprache im Unter-
nehmen vorbereitet. Hierbei sollen den Bewerberinnen und Bewerbern realistische Chancen auf-
gezeigt werden, sie sollen motiviert und ihr Engagement und Eigenverantwortung soll geweckt 
werden. Der Träger liefert parallel zum Bewerbercoaching, durch Telefonakquise, ausgehend von 
den Kundenprofilen, vakante Arbeitsplätze. 
In gemeinsamen Bewerberterminen sollen den Kundinnen und Kunden „Unternehmertüren“ ge-
öffnet werden. Die Personalverantwortlichen sollen sich vom Menschen und nicht von Bewer-
bungsmappen überzeugen. 
 
Seminar „In Arbeit gehen“: in fünf aufeinanderfolgenden Seminarblöcken wird Motivation und 
Potential aktiviert. Eigenverantwortung wird bewusst gemacht, Potenzial (Stärkenanalyse) wird 
entfaltet, entdeckt bzw. entwickelt, Ziele werden (neu) festgelegt. Bewerbungstraining mit dem 
Ziel, wie verkaufe ich meine eigenen Stärken sollen „über den Fuß in der Tür“ zum Arbeitsvertrag 
führen.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015                                                                        
                                                                                                                                          
25 
 
 
Bei vielen Kundinnen und Kunden bringt die Zuweisung in herkömmliche Maßnahmen keinen 
Erfolg, da bereits im Rahmen der Langzeitarbeitslosigkeit mehrere ähnlich konzipierte Maßnah-
men mit gleichen Inhalten absolviert wurden. Hier bietet sich individuelle Recherche von Maß-
nahmeangeboten an, die mit einem Aktivierungs-und Vermittlungsgutschein eher die bedarfsge-
rechten Erfordernisse abdecken. Maßnahmen mit Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein 
(AVGS) erweisen sich oftmals für die Zielgruppe auch deshalb als geeigneter, weil die Maßnah-
medauer überschaubar ist und durch modulares Angebot gezielt in Erwägung gezogen werden 
kann. 
 
Im Rahmen des Projektes „Perspektive 50plus“ wird weiterhin verstärkt ein besonderer Augen-
merk auf die Personengruppe der Schwerstvermittelbaren gerichtet „Impuls 50plus“. Hier wer-
den auch in 2015 mit, den von Seiten des BMAS zur Verfügung gestellten, gesonderten Projekt-
mittel innovative Integrationsansätze erprobt. 
Deutlich ist, dass die Teilnehmenden des Impulsprojekts tendenziell eher länger als 5 Jahre, teil-
weise bis 20 Jahre, arbeitslos sind, keine oder kaum verwertbare berufliche Kenntnisse mitbrin-
gen und deutliche Einschränkungen bzgl. der Leistungsfähigkeit aufweisen. Diese zeigen sich 
sowohl im Bereich der körperlichen, wie auch insbesondere der psychischen Beeinträchtigungen 
der Gesundheit. Eine besondere Problematik stellen hierbei die psychischen Probleme der Kun-
dinnen und Kunden dar, wobei es sich um Depressionen, Angststörungen, Suchterkrankungen 
aber auch um Persönlichkeitsstörungen handelt. Neben aussagefähigen Einschätzungen durch 
die Fachdienste stellen hierbei Akzeptanz und Reflexionsfähigkeit der Kundinnen und Kunden 
eine zusätzliche Schwierigkeit dar. Generell leben diese Menschen sozial isoliert, was extreme 
Auswirkungen auf Selbstbewusstsein und soziale Kompetenzen nimmt. 
 
Unter der Einbindung eines breiten Netzwerkes an Trägern, Beratungsstellen und Instrumenten 
erweist sich auch bei dieser Zielgruppe eine engmaschige intensive Betreuung als zielführend. 
Zudem zeigt sich der Ansatz einer geeigneten Maßnahme, die sowohl den Bedürfnissen der Be-
werberinnen und Bewerber, als auch deren Voraussetzungen gerecht werden sollte.  
 
Eine Kombination aus verschiedenen Modulen von Bewerbungstraining, Qualifizierungsmodulen 
(EDV für Anfänger, Fortgeschrittene, Word/ Excel, Englisch für Anfänger und Fortgeschrittene 
oder Deutsch für Personen mit Migrationshintergrund) und verschiedenen Angeboten (Rhetorik, 
Gehirnjogging, Exkursionen etc.) wird zusammengestellt. Bei den Teilnehmenden soll die Mög-
lichkeit des Auswählens von Wahlmodulen das Gefühl der Mitbestimmung und Entscheidungsfä-
higkeit stärken.  
 
Wie bereits in den vorangegangenen Jahren festgestellt wurde, stellt die Problematik gesundheit-
liche Einschränkungen, physischer und psychischer, eine wichtige Komponente der relevanten 
Vermittlungshemmnissen bei fast allen Kundinnen und Kunden dar.  
 
2015 wird dem Schwerpunktthema Gesundheit weiterhin große Bedeutung beigemessen. Fort-
laufend wird Gesundheitssport und Aquatraining den Teilnehmerinnen und Teilnehmern zur frei-
willigen Inanspruchnahme angeboten. Zudem bleibt der Chorworkshop erhalten, der neben ei-
ner gesundheitsfördernden Wirkung den Teilnehmenden im Hinblick auf geistige, moralische und 
emotionale Entwicklung fördert, einen kulturellen Austausch liefert und den Beteiligten eine aktive 
Teilnahme am gesellschaftlichen Leben  ermöglicht. 
 
Im Rahmen einer professionellen Öffentlichkeitsarbeit soll 2015 das Projekt und der Kontext wei-
terhin den Arbeitgebern und Netzwerkpartnern vorgestellt werden um Perspektiven und Möglich-
keiten zur Integration der 50plus-Langzeitarbeitslosen zu schaffen. 
 
Arbeitgeber sollen zudem verstärkt, unter dem Apell  der sozialen und gesellschaftlichen Verant-
wortung sensibilisiert werden, Beschäftigungschancen, auch einfache und niederschwellige, zur 
Verfügung zu stellen und durch die best!agers zu besetzten. Auch die Anregung, den Bedarf der

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26 
 
 
Fachkräftevakanzen aus den zweiten Reihen der Belegschaft zu qualifizieren und somit einen 
best!agers in den Betrieb aufzunehmen, soll in den Unternehmen ein Umdenken bewirken.  
 
Hierzu soll durch eine regelmäßige Schaltung in Fachmedien, über Flyer und Werbeflächen, so-
wie durch Referenzbroschüren und sonstige Werbemittel die „Projektmessage“ verbreitet werden 
und der Zugang zu Arbeitgebern und Unternehmen erhalten bleiben. 
 
5.3  Förderung von Schwerbehinderten 
 
Zunächst einmal ist festzustellen, dass die Zahl der schwerbehinderten Menschen infolge der 
demografischen Alterung ansteigt. Darüber hinaus wird mit Erhöhung des Renteneintrittsalters 
die Zahl von Menschen mit Schwerbehinderung in den kommenden Jahren vermutlich weiter 
zunehmen. 
 
Schwerbehinderte sind Menschen die einen Grad der Behinderung von mind. 50 aufweisen, da-
von sind überwiegend Ältere betroffen. Funktionseinschränkungen der Wirbelsäule, des Herz-
Kreislaufsystems, Schädigungen der Organe sowie weitere im Lebenslauf erworbene Krankhei-
ten sind die am häufigsten auftretenden Ursache einer dauerhaften Behinderung. Zudem ist eine 
ständig steigende Anzahl an psychischen Erkrankungen festzustellen.  
 
Unter den schwerbehinderten Arbeitslosen befinden sich anteilig mehr Fachkräfte als bei nicht 
schwerbehinderten Arbeitslosen.  
 
Im Jobcenter Darmstadt sind derzeit 336 (110 wbl./225 männl.) schwerbehinderte Menschen 
gemeldet. Nach Altersgruppen ist folgende Aufteilung festzustellen: 
 
bis unter 25 Jahre :  26 
25 – unter 50 Jahre:   161 
50 Jahre und älter:  148 
 
Der überwiegende Anteil der schwerbehinderten Menschen befindet sich in den integrationsfer-
nen Profillagen wie z.B. Unterstützungs- und Stabilisierungsprofil (ca. 160), ca. 80 in den mittle-
ren Profillagen. In den integrationsnahen Profillagen sind keine Kundinnen und Kunden zugeord-
net. Gleichwohl sind ca. 50 schwerbehinderte Menschen integriert, jedoch nach wie vor hilfebe-
dürftig und erhalten Leistungen aus dem SGB II. 
 
Nach einer vorliegenden Auswertung aus dem Monat Dezember 2014  sind in Bezug auf die In-
tegrationen bei Schwerbehinderten für das Jobcenter Darmstadt, im Vergleich zu ähnlich struktu-
rierten Jobcenter überdurchschnittlich gute Werte festzustellen. Insgesamt sind derzeit ca. 4 % 
der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten schwerbehindert. Die  Integrationsquote bei den 
schwerbehinderten Menschen lag in 2014 bei 16,2 % und somit über dem Durchschnittswert von 
9,7 % bei vergleichbaren Jobcentern.    
 
Die Arbeitsmarktsituation von Schwerbehinderten 50plus-Kundinnen und Kunden ist besonders 
schwierig. Schwerbehinderten Arbeitslosen gelingt es seltener als nicht schwerbehinderten, eine 
Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt aufzunehmen. 
 
Die festgefahrenen Einstellungen in der Gesellschaft und insbesondere am Arbeitsmarkt ändern 
sich, wenn auch nur langsam. Die Barrieren in den Köpfen der Arbeitgebern und Unternehmen 
erschweren es den Menschen mit Behinderung oftmals Fuß zu fassen. Hier bedarf es, einerseits 
der Aufklärung der Unternehmen, dass Menschen mit Handicap vielfach besonders motiviert und 
engagiert sind. Gleichzeitig gilt es festzustellen, ob die gesetzlich vorgegebene Beschäftigungs-
quote erfüllt ist.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015                                                                        
                                                                                                                                          
27 
 
 
Die meisten Führungskräfte reagieren skeptisch wenn es um die Einstellung von Schwerbehin-
derten geht. Zurückhaltung begründet sich in den Fragen, ob die notwendigen Rahmenbedin-
gungen eingehalten und der gegebenenfalls technische und finanzielle Aufwand für einen behin-
derungsgerechten Arbeitsplatz erbracht werden kann. Hier herrscht oft eine falsche Vorstellung, 
da oftmals Behinderungen keine einschränkende Relevanz im Hinblick auf die Arbeits- und Leis-
tungsfähigkeit darstellt. 
 
Mit zunehmender Betriebsgröße steigt auch die Bereitschaft, Menschen mit Behinderung einzu-
stellen. Angesichts zunehmender Fachkräfteengpässe in immer mehr Branchen, wäre eine Rek-
rutierung von Menschen mit Handicap in den Blick zu nehmen. 
 
Auch für das Jobcenter Darmstadt ist die Integration von Schwerbehinderten und damit die dau-
erhafte, nachhaltige Arbeitsmarktteilhabe von Schwerbehinderten eine große Herausforderung.  
 
Unter Bezugnahme auf die dargelegte Ausgangslage und der Kundenstruktur haben die Fach- 
und Führungskräfte des Jobcenters verschiedene Handlungsoptionen entwickelt. 
 
Mit der Initiative Inklusion und den hierzu erlassenen Richtlinien sowie der ergangenen Koope-
rationsabsprache für die Umsetzung in Hessen besteht die Möglichkeit für ältere schwerbehinder-
te Menschen, die das 50. Lebensjahr vollendet haben mittels einer Integrationsprämie in neue 
Arbeitsplätze zu integrieren. 
 
Ausgehend von der individuellen Lebenslage des Einzelnen ist jeweils eine individuelle Integra-
tionsstrategie festzulegen, d.h. erforderliche Qualifizierungserfordernisse und Kenntniserwerb 
direkt in einem ausgewählten Betrieb „marktnah“ zu erwerben; idealerweise in Betrieben, die die 
Besetzung ihrer Pflichtplätze nicht erfüllt haben. 
 
In jedem Integrationsteam gibt es eine (Spezial) - Fallmanagerin bzw. einen (Spezial) –
Fallmanager, die mit besonderem Fachwissen ausgestattet sind. Durch diese Struktur ist ge-
währleistet, dass Wissenstransfer sichergestellt wird, Spezialkompetenzen aufgebaut und weiter 
entwickelt werden.  
 
Grundsätzlich stehen allen Anspruchsberechtigten Mittel des Eingliederungsetats zur Verfügung. 
Für die Integration von schwerbehinderten Menschen stehen höhere Fördersätze, insbesondere 
Eingliederungszuschüsse u.a. zur Verfügung.   
 
Bewusst haben sich die Fach- und Führungskräfte des Bereiches Markt und Integration dafür 
ausgesprochen keine spezielle Bildungsmaßnahme  einzukaufen bzw. anzubieten. Gerade auch 
deshalb, weil natürlich das Gesamtmaßnahmeangebot des Jobcenters auch den schwerbehin-
derten Menschen zur Verfügung steht. Damit soll auch dem inklusiven Ansatz Rechnung getra-
gen werden. 
 
In diesem Kontext wurden auch in der Vergangenheit die Konzeption und der Einkauf eines trä-
gerübergreifenden Angebotes zwischen Arbeitsagentur, Jobcenter und Kreisagentur für Beschäf-
tigung nicht realisiert. 
 
Regelmäßig werden seit 2013 ausgewählte Arbeitgeber gezielt mit Informationsflyer angespro-
chen. Neben dem informativen Charakter geht es dabei um Erhöhung von Akzeptanz und Sensi-
bilisierung in Bezug auf den besonders zu fördernden Personenkreis der Schwerbehinderten 
Menschen. 
 
Das Jobcenter beteiligt sich an der stadtverwaltungsinternen Unterarbeitsgruppe Arbeit und Be-
schäftigung,  die im Rahmen der Aufstellung des Aktionsplanes UN - Behindertenrechtskonventi-
on eingerichtet wurde.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015                                                                        
                                                                                                                                          
28 
 
 
5.4 Langzeitbezieherinnen und -bezieher aktivieren und Integrationschancen erhö-
hen 
 
Die Reduzierung des Bestandes an Langzeitleistungsbezieherinnen und -beziehern (LZB) ist ein 
geschäftspolitischer Schwerpunkt im Jobcenter Darmstadt. 
 
Ein gutes Ergebnis kann das Jobcenter Darmstadt im Bereich der Integrationsquote LZB vorwei-
sen, wo im September 2014 Platz 1 im Vergleichstyp (VT)  belegt wird. Mit einer Aktivierungsquo-
te von 5,6 % wird Platz 3 im VT belegt. Dennoch bleibt festzustellen, dass es trotz erfolgreicher 
Integration nicht gelingt, die Personen aus dem Leistungsbezug des SGB II zu bringen.  
 
Für 2015 ist eine verstärkte Nutzung bereits vorhandener  Aktivierungs- und Vermittlungsgut-
schein (AVGS) - Maßnahmen für diese Personengruppe beabsichtigt. Diese werden individuell 
und wirkungsorientiert eingesetzt. Darüber hinaus haben wir weitere neue Angebote mit lokalen 
Bildungsträgern identifiziert. Die Zertifizierungen befinden sich derzeit im laufenden Verfahren.  
 
Das Jobcenter Darmstadt wird insbesondere eine Steigerung der Maßnahmeeintritte, insbeso n-
dere bei Maßnahmen zur Aktivierung wie AVGS, Eingliederungszuschuss (EGZ), Freie Förd e-
rung (Wechselprämie, Probebeschäftigung, Joblinge) für Risikokundinnen und -kunden, die vo r 
dem Übertritt in die Langzeitarbeitslosigkeit stehen, priorisieren.  
 
Als weitere Maßnahme ist für 2015 ein Aktivcenter speziell für Langzeitleistungsbezieherinnen 
und -bezieher geplant. Durch deren neue Konzeptionierung erwarten wir eine höhere Wirkung 
speziell für diesen Personenkreis.  
 
Als Wiederholungsmaßnahme ist beabsichtigt „Jobact“ einzukaufen, wobei hier der Fokus auf 
diese Personengruppe gelegt werden soll. Gegebenenfalls wird die Maßnahme in Kooperation 
mit einem zugelassenen kommunalen Träger durchgeführt werden, entsprechende Gespräche 
und Verhandlungen wurden bereits aufgenommen.   
 
Der Abbau und die Verhinderung von Langzeitleistungsbezug ist auch in 2015 ein zentrales Ge-
schäftspolitisches Handlungsfeld. Das Konzept „Erhöhung der Beratungsintensität“ beinhaltet die 
Durchführung von Gruppeninformationsketten; primär mit dem Ziel der Aufnahme einer sozial-
versicherungspflichtigen Beschäftigung bzw. alternativ der Einmündung in eine Maßnahme der 
aktiven Arbeitsförderung. 
 
Das Konzept unterstützt durch ein gestuftes System mit den Grundelementen  
 
 Gruppeninformationsveranstaltung  
 Einzelgespräch mit Fallmanagerinnen und Fallmanager 
 unterstützende Maßnahme  
 
den Integrationsprozess.  
 
Das Jobcenter Darmstadt wird sich außerdem am ESF-Bundesprogramm für Langzeitarbeits-
lose  beteiligen, ebenso werden die kommunalen Mittel des Ausbildungs - und Arbeitsmarktbud-
gets sowie die Bundesmittel im Rahmen des Programms 50+ ausgeschöpft.  
 
Durch die Betreuung von 2 Integrationsfachkräften und Nutzung von Aktivierungsangeboten, z.B. 
Integrationsassesment, insbesondere SB, BG-Coaching, Erwerb Hauptschulabschluss für markt-
ferne Langzeitarbeitslose wird die Verbesserung des Integrationsfortschrittes erreicht.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015                                                                        
                                                                                                                                          
29 
 
 
Durch eine intensivere Aktivierung zur Unterstützung einer verbesserten Integrationsleistung von 
LZB und den beschriebenen Maßnahmen soll die Aktivierungsquote auf mindestens 8% gestei-
gert werden.  
 
Nutzung DORA 1303 und Aktivierung vor Übertritt in den Langzeitleistungsbezug 
 
Die DORA (Datenbasis operative  Auswertung) 1303 „Erwerbsfähige Leistungsberechtigte im 
Leistungsbezug und mit dem Risiko des Übertritts nach Strukturmerkmalen“ konnte nach Zu-
stimmung der Gremien des Jobcenters Darmstadt einmalig genutzt werden. 
 
Das daraus resultierende Fazit zur Reduzierung und Vermeidung von Langzeitleistungsbezug 
lautet wie folgt: 
 
Im Aktionszeitraum vom 15.07. bis 30.09.2014 konnten von den insgesamt 204 LZB, die über 
diese Abfrage als integrationsnah identifiziert wurden dreiviertel aus der registrierten Arbeitslo-
sigkeit herausgeführt werden oder es wurde eine Perspektivenänderung herbeigeführt.  
 
Im Ergebnis ist festzustellen, dass es sich bei der DORA 1303 um ein wirksames Arbeitsmittel 
handelt, gezielte Integrationsarbeit zu leisten. Auch für den derzeitigen Planungsprozess sind 
diese Informationen von großer Bedeutung. Sie erleichtert den Planungsprozess und minimiert 
mögliche Fehleinschätzungen der künftigen strategischen Ausrichtung des Jobcenters Darm-
stadt. 
 
Zwischenzeitlich konnte die Zustimmung der Gremien für eine zweite Auswertung der Abfrage 
noch in 2014 sowie für eine quartalsmäßige Abfrage in 2015 erreicht werden. Der Schwerpunkt 
der Auswertungen soll auf den Personenkreis der „450 € Jobber“ gelegt werden.  
 
Durch konsequente Arbeit mit den identifizierten Personen wird für 2015 ein gutes Ergebnis und 
ein Teilbeitrag zur Reduzierung des Bestandes an Personen im Langzeitleistungsbezug erwartet.  
Hierzu gehört auch die Kontaktdichte der hierdurch identifizierten Kundinnen und Kunden zu er-
höhen. 
 
Aufgrund fehlender Kompatibilität der bestehenden Fachverfahren im Zusammenhang mit der 
beim Jobcenter Darmstadt durchgeführten Pilotierung des Fachverfahrens ALLEGRO kann die 
Abfrage derzeit nicht umfassend ausgewertet werden. Das Jobcenter Darmstadt hat ca. 80% alle 
Fälle bereits in ALLEGRO erfasst. Bis zur Behebung der derzeit bestehenden Schwierigkeiten 
(voraussichtlich Februar 2015) wird das Jobcenter Darmstadt intensiv mit dem aus A2LL identifi-
zierten Personenkreis von derzeit 172 arbeitslosen LZB mit geringfügiger Beschäftigung anneh-
men. Die weitere Vorgehensweise wird noch abgestimmt. 
 
5.4.1 Beschäftigungsorientiertes Fallmanagement (bFM)   
 
Fallmanagement in der Beschäftigungsförderung ist ein auf die Leistungsberechtigten ausgerich-
teter Prozess, mit dem Ziel der möglichst nachhaltigen Integration in den Arbeitsmarkt. Vorhan-
dene individuelle Ressourcen und multiple Problemlagen werden methodisch erfasst und es wer-
den im Beratungsgespräch gemeinsam die nächsten Schritte vereinbart.  
 
Das beschäftigungsorientierte Fallmanagement betreut Leistungsberechtigte, die aufgrund von 
multiplen Vermittlungshemmnissen aktuell keine direkte Chance auf dem regulären Arbeitsmarkt 
haben. Dabei handelt es sich um Leistungsberechtigte, die aufgrund ihrer Erwerbsbiographie 
durchaus integrierbar sind, sofern es gelingt, die hemmenden Probleme zu beseitigen oder zu-
mindest zu regulieren. Die Profillagen der SGB II Kundinnen und Kunden sind häufig sehr

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015                                                                        
                                                                                                                                          
30 
 
 
komplex und erschweren eine sofortige berufliche Integration, zudem fehlt bei vielen Leistungs-
berechtigten die positive Prognose in Bezug auf den Arbeitsmarkt (Alter, Krankheit).  
 
Eine intensive Betreuung durch erfahrene Fallmanagerinnen und Fallmanager unter Einbezie-
hung der am Markt agierenden Netzwerkpartner ist daher ein wichtiger Baustein, um besonders 
langjährige Bestandskundinnen und Bestandskunden zu aktivieren. 
 
Das beschäftigungsorientierten Fallmanagement soll in 2015 intensiv genutzt werden, um 
Leistungsberechtigte mit positiver Prognose und komplexen Profillagen eine wichtige Unterstüt-
zungsleistung und Begleitung auf dem Weg zurück in den Arbeitsmarkt anzubieten.  
 
Die Ausbildung zu zertifizierten Fallmanagerinnen und Fallmanager wird weiter durch das 
Jobcenter gefördert, um eine höhere Beratungs- und Methodenkompetenz zu erreichen.  
 
5.4.2 Beratungskonzeption SGB II (BeKo)  
 
Die Vielfalt und die Komplexität der Lebenslagen erwerbsfähiger Leistungsberechtigter im  
Rechtskreis SGB II stellt für die Fach- und Führungskräfte der Jobcenter eine besondere Heraus-
forderung dar. Die Beratungskonzeption SGB II ist ein weiterer fachlicher Baustein zum systema-
tischen Aufbau von Beratungskompetenz und zur Professionalisierung der Integrationsar-
beit.  
 
Die Schulungen zur Beratungskonzeption SGB II wurden im 2. Halbjahr 2014 abgeschlossen. Die 
praktische Umsetzung im täglichen Kundenkontakt wird im Jahr 2015 durch eine individuelle 
Lernbegleitung und kollegiale Fallberatungen, durchgeführt von Trainerinnen und Trainern, un-
terstützt. Hierbei sollen die Fallmanagerinnen und Fallmanager bei spezifischen Problemlagen in 
der Beratungspraxis eine gezielte und individuelle Unterstützung durch die Trainerinnen und 
Trainer erhalten. Damit ist insbesondere für 2015 die Erwartung verbunden für eine verbesserte 
Integrationsarbeit insbesondere mit (langzeit-)arbeitslosen Menschen. 
 
5.4.3 Arbeitsgelegenheiten  
 
Eine Arbeitsgelegenheit (AGH) ist eine Eingliederungsmaßnahme für erwerbsfähige Leistungs-
berechtigte, in der die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zusätzliche, im öffentlichen Interesse 
liegende und wettbewerbsneutrale Arbeiten verrichten.       
                                
Ziel einer AGH ist die Heranführung an den Arbeitsmarkt und die (Wiede r-) Herstellung und Auf-
rechterhaltung der Beschäftigungsfähigkeit von arbeitsmarktfernen Personen.  Die AGH soll als 
mittelfristige Brücke zum allgemeinen Arbeitsmarkt dienen, d. h. es erfolgt eine Teilhabe am A r-
beitsleben mit dem Ziel der Integration in d en allgemeinen Arbeitsmarkt. Eine AGH begründet 
kein Arbeitsverhältnis. 
 
Die Träger einer AGH erhalten durch das Jobcenter Darmstadt pro Teilnehmenden und Monat 
eine Maßnahmenkostenpauschale. Diese beträgt je nach Betreuungsintensität und Aufwand 
120,- bzw. 240,- Euro. Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern wird während der Dauer der Zu-
weisung eine Mehraufwandsentschädigung (MAE) aus dem Eingliederungsbudget erstattet. 
Ebenso erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die entstehenden Fahrtkosten rückerstat-
tet.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015                                                                        
                                                                                                                                          
31 
 
 
Im Jahr 2014 konnten auf die bei 15 Trägern bereitgestellten 175 Plätze insgesamt 433 Teilneh-
merinnen und Teilnehmer zugewiesen werden. Hierbei haben -  soweit bekannt - 123 Personen  
(28,4 %) die AGH vorzeitig beendet bzw. abgebrochen und 310 Personen (71,6 %) ordnungsge-
mäß beendet.  
Von diesen 310 Teilnehmenden mündeten 31 Personen (10,0 %) in Arbeit, Ausbildung, Tätigkeit 
auf geringfügiger Basis oder Tätigkeit auf Basis Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV) gem. 
§ 16 e SGB II ein. 15 Teilnehmende (4,8 %) traten in Qualifizierungsmaßnahmen, Maßnahmen 
zur Aktivierung und berufliche Eingliederung bei einem Arbeitgeber (MAG) oder in Tätigkeiten im  
Bundesfreiwilligendienst ein. Zusammenfassend wurden 2014 somit 46 Personen (14,8 %) wäh-
rend oder kurz nach der AGH aktiv.  
 
Sämtliche AGHs hielten der Prüfung des Regionalen Einkaufzentrums (REZ) Südwest stand. Die 
Träger haben die Anregungen und Verbesserungsvorschläge aus den vorangegangenen Über-
prüfungen der letzten Jahre fast vollständig umgesetzt und sind bestrebt, insbesondere ihre Do-
kumentationspflicht weiterhin zu optimieren.  
 
Auch für das Jahr 2015 wird mit einer Teilnehmendenplatzzahl in Höhe von 175 kalkuliert, da 
sich das Jobcenter Darmstadt einen ähnlichen Erfolg der AGH wie im Vorjahr verspricht.    
 
Auf die Agenda 2015 hat sich das Jobcenter Darmstadt ferner eine Überprüfung der Höhe der 
Maßnahmekosten gesetzt, um diese in einer der nächsten Trägerversammlungen zusammen mit 
der Wissenschaftsstadt Darmstadt und der Bundesagentur für Arbeit Darmstadt zu erörtern und 
eventuell neu festzusetzen.       
  
5.5 Marktchancen bei Arbeitgebern erschließen und Integrationen realisieren -
Unser gemeinsamer Arbeitgeberservice (gAGS) 
 
Das Jobcenter Darmstadt betreibt seit 2009 in Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit einen 
gemeinsamen Arbeitgeberservice (gAGS). 
 
Hier werden Arbeitgeber mit allen Dienstleistungen und Auskünften zum Arbeitskräfte- und 
Förderangebot aus den Rechtskreisen SGB II und SGB III gleichermaßen bedient sowie für u n-
sere Kundinnen und Kunden ein umfangreiches Angebot an freien Arbeitsstellen vorgehalten.  
 
Die Zusammenarbeit steht unter dem Motto 
 
 Wir generieren gemeinsam einen Stellenpool. 
 Wir arbeiten gemeinsam an der Vermittlung dieser Stellen. 
 Wir arbeiten gemeinsam rechtsübergreifend an unseren Zielen. 
 
Ziel des gemeinsamen Arbeitgeberservice ist eine passgenaue, nachhaltige Vermittlung  der 
Kundinnen und Kunden aus dem Jobcenter und ein gutes Dienstleistungsangebot für die Ar-
beitgeber der Region bereitzuhalten. 
 
Da allein über Matching -Prozesse die Vermittlung der Bewerberinnen und Bewerber immer w e-
niger zu Erfolgen führt,  ist für das Jahr 2015 eine strategische Neuausrichtung der Zusamme n-
arbeit im gAGS  geplant. 
 
Die vier Kolleginnen und Kollegen des Jobcenters , die im gAGS arbeiten, sind an mehreren T a-
gen wöchentlich im Jobcenter präsent, um Vermittlungsgespräche mit eingeladenen arbeit s-
marktnahen Leistungsberechtigten zu führen und geeignete Stellenangebote zu unterbreiten.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015                                                                        
                                                                                                                                          
32 
 
 
Im Rahmen der assistierten Verm ittlung können die Bewerber und Bewerberinnen auch direkt 
beim Arbeitgeber platziert und entsprechend gefördert werden. Gleichwohl betreuen die vier Ko l-
leginnen und Kollegen  eine bestimmte Anzahl von Arbeitsstellen in Eigenregie. Gemeinsame  
 
Aktivitäten, wie z. B. Stellenbörsen, Betriebsbesuche oder Auswahlverfahren für Arbeitgeber ru n-
den das Angebot ab. 
 
Es besteht die Absicht, zukünftig mit den Personalverantwortlichen der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt, sowie den Personalverantwortlichen der stadtnahen B etriebe/Einrichtungen eine Ver-
einbarung zu treffen, wonach alle dort zu besetzenden Stellen, dem gAGS gemeldet werden. 
 
5.6 Beschäftigungschancen für  Alleinerziehende nutzen  
 
Alleinerziehende haben ein besonders hohes Risiko dauerhaft im SGB II-Leistungsbezug zu blei-
ben. Obwohl sie häufig gut qualifiziert und motiviert sind, haben sie nach Analysen des Instituts 
für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung von allen Bedarfsgemeinschaften die längste Verweildau-
er im Leistungsbezug.  
 
Im Jobcenter Darmstadt sind im November 2014 insgesamt 6.528 Bedarfsgemeinschaften mit 
8.895 erwerbsfähigen Leistungsberechtigten gemeldet, 1.288 davon gehören dem Personenkreis 
der Alleinerziehenden an (1.222 Frauen, 66 Männer).  
 
Wie schon in den vergangenen Jahren, wird auch 2015 der Gruppe der Alleinerziehenden  im 
Jobcenter Darmstadt besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Nach wie vor sind  unterschiedliche 
Wege und Handlungsebenen notwendig, um diesen Personenkreis bei der Eingliederung in den 
ersten Arbeitsmarkt bedarfsgerecht und nachhaltig zu unterstützen. 
 
Hilfen zur beruflichen Orientierung erhalten Alleinerziehende in Form einer Maßnahme, die in-
nerhalb verschiedener Berufsfelder Kenntnisse vermittelt.  
Flankierend besteht für Migrantinnen die Möglichkeit ein Sprachtraining zu integrieren. Als Quer-
schnittsthema über die gesamte Zeitspanne hinweg, wird der „Vereinbarkeit von Familie und 
Beruf“ Rechnung getragen. Ein ganzheitliches sozialpädagogisches Betreuungs- und Bera-
tungsangebot steht den Müttern und Vätern bei Bedarf zur Verfügung.      
 
Um der Verbesserung der Mobilität und Flexibilität Rechnung zu tragen und neuen Schwung in 
das Leben der ein oder anderen Teilnehmerin zu bringen, ist das Erlernen des Fahrradfahrens 
inklusive „Erwerb des Fahrradführerscheins“ während der Maßnahme möglich. Innerhalb der 
Schulferien wird vom Träger ein Kinderbetreuungsangebot vorgehalten.    
 
Ergänzend werden über  Aktivierung- und Vermittlungsgutscheine unterschiedliche individuell 
zugeschnittene Förderangebote für die Zielgruppe bereitgehaltern: 
 
 DAIA – Darmstädter Initiative für Alleinerziehende (ganzheitliche Beratung / Lernangebote 
/ Einzel- und Gruppencoaching).  
 JobAct 2015 für Langzeitbezieherinnen und Langzeitbezieher in Kooperation mit der 
Kreisagentur für Beschäftigung des Landkreises Darmstadt-Dieburg. Da sich viele Allein-
erziehende im Langzeitbezug befinden, ist das geplante Theaterprojekt -unter anderem- 
für diese Zielgruppe geöffnet.  
 Fachkraft für Fluggastabfertigung in Teilzeit am Frankfurter Flughafen mit vorgeschalte-
tem Englischkurs. 
 Vom Minijob zur versicherungspflichtigen Anstellung (Einzelcoaching). 
 
Des Weiteren berücksichtigt die  Bildungszielplanung des Jobcenters Darmstadt Qualifizierungs- 
und Umschulungsangebote, die über Bildungsgutscheine zugänglich sind in den Berufssparten

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015                                                                        
                                                                                                                                          
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Erziehung, Pflege, kaufmännische Berufe, Hauswirtschaft, Gastronomie (in Teilzeit wie in Voll-
zeit). Ebenfalls über dieses Instrument wird der Erwerb des Hauptschulabschlusses in Verbin-
dung mit berufspraktischer Kenntnisvermittlung gefördert. 
 
Mit Unterstützung des Arbeitgeber-Service der Bundesagentur, wird das Jobcenter Darmstadt 
gezielt auf Arbeitgeber wie auf Kammern und Arbeitgeberverbände zugehen, um diese zu sensi-
bilisieren, zu beraten und ggf. entsprechende Arbeitsmarktinstrumente anzubieten.  
 
Bereits zum zweiten Mal in Folge wurden über die Beauftragten für Chancengleichheit am Ar-
beitsmarkt (BCA) der Agentur für Arbeit  Darmstadt und des Jobcenters Darmstadt  Veranstal-
tungen für Arbeitgeber ausgerichtet. Während 2013 das Thema Teilzeitausbildung auf dem Plan  
stand, lautete im September  2014 der Titel des Arbeitgeberfrühstücks „Vom Minijob zur Beschäf-
tigung mit Zukunftsperspektive“. Zur Sicherung des Fachkräftebedarfs wurde über die Umwand-
lung von Minijobs in versicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse umfassend informiert 
und aufgeklärt. Mit dem Titel „Beruf + Pflege“ wird die Veranstaltungsreihe 2015  fortgesetzt.  
Der Event in Darmstadt bildet jeweils den Auftakt einer Veranstaltungsreihe des Netzwerkes 
“Chancengleichheit Südhessen“ (bestehend aus den BCAs der Agentur für Arbeit Darmstadt, des 
Jobcenters Darmstadt und der Kommunalen Jobcenter sowie den Leiterinnen der Büros Chan-
cengleichheit /Frauenbüro: Wissenschaftsstadt Darmstadt, Landkreis Darmstadt-Dieburg, Kreis 
Bergstraße, Kreis Groß-Gerau, Odenwaldkreis).  
 
Fragt man Alleinerziehende nach ihren beruflichen Plänen und Ideen, so reduzieren sich diese 
oftmals auf wenige Berufsfelder - vorrangig auf den Bürobereich, das Friseurhandwerk oder den 
Einzelhandel. Um die Plattform der Möglichkeiten zu erweitern, werden von der BCA des Jobcen-
ters Darmstadt in Zusammenarbeit mit einer Fallmanagerin im Jahr 2015 Informationsveranstal-
tungen zur Vorstellung frauenuntypischer Berufe durchgeführt. Branchen wie die Informations-
technik, das Verkehrswesen oder auch der Bereich Lager-Logistik, um nur einige zu nennen, 
halten interessante Entwicklungsperspektiven für Frauen vor.      
 
Die Netzwerkarbeit wird auch im kommenden Jahr dem Jobcenter Darmstadt ein wichtiges An-
liegen bleiben.  
Demzufolge wird die Kooperation mit dem  Mehrgenerationenhaus (MGH)  fortgesetzt und in 
Form eines erweiterten Veranstaltungsspektrums intensiviert.  
So erhalten  Alleinerziehende mit Kindern unter 3 Jahren über die BCA des Jobcenters in Form 
von regelmäßigen Informationsveranstaltungen wichtige Hinweise zu den Themen: Kinderbe-
treuung, beruflicher (Wieder-)Einstieg und Vereinbarkeit von Familie und Beruf.  
Des Weiteren werden innerhalb des MGH Veranstaltungen zur Inanspruchnahme des Bildungs-
und Teilhabepaket gemeinsam mit der Koordinatorin des Bildungs- und Teilhabepakets der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt durchgeführt.  
 
„Last but not least“ kann ohne eigenes soziales Netzwerk die Vereinbarkeit von Familie und Beruf 
nicht gelingen. Möglichkeiten dieses für sich aufzubauen und zu pflegen haben Alleinerziehende 
innerhalb eines regelmäßig stattfindenden Gesprächskreises im Mehrgenerationenhaus, welcher 
innerhalb der Kooperation zwischen MGH, Agentur für Arbeit Darmstadt und Jobcenter Darm-
stadt ins Leben gerufen wurdeMitarbeiterinnen von zielgruppenrelevanten  Fachstellen werden 
diesen begleiten und den Teilnehmenden ihr Wissen zur Verfügung stellen.

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5.7 Jugendliche in den Ausbildungs - und Arbeitsmarkt integrieren  – Unsere J u-
gendberufsagentur  
 
Selbst bei einer insgesamt positiven Entwicklung am Ausbildungs- und Arbeitsmarkt stellt die 
berufliche und soziale Integration insbesondere von förderungsbedürftigen jungen Menschen 
unter 25 Jahren die beteiligten Sozialleistungsträger vor Herausforderungen.  
 
Das Jobcenter Darmstadt arbeitet seit Frühjahr 2009 in Kooperation in der Jugendberufsagentur 
(JBA) in den Räumlichkeiten der Agentur für Arbeit Darmstadt zusammen. Die gute Zusammen-
arbeit der letzten Jahre hat sich bewährt und zur Vermeidung von Stigmatisierung sowie Verbes-
serung der Angebote und Leistungen für besonders benachteiligte Jugendliche geführt. 
 
Die JBA Darmstadt hat folgende übergeordneten Ziele: 
 
• Optimierung und Verzahnung von Geschäftsprozessen 
• Berufsberatung, Ausbildungs- und Arbeitsvermittlung sind aufeinander abgestimmt 
• Einmündung in den Ausbildungsmarkt 
• gemeinsames Konzept zum Abbau der Jugendarbeitslosigkeit (Aktivierungsstrategie) 
• Hilfen für benachteiligte Jugendliche 
 
und bietet Vorteile bei: 
 
• Vermittlung und Beratung für junge Erwachsene aus der Wissenschaftsstadt Darmstadt - 
trägerschaftsunabhängig in einem Haus (kurze Wege) 
• Vermeidung von Doppelstrukturen unter Beibehaltung der jeweiligen gesetzlichen 
            Aufträge 
• Bewerbungstraining im „DABEI“ (eigenes Bewerbungscenter Jobcenter  Darmstadt) 
• gemeinsame Strategie mit der Berufsberatung zur Verbesserung der Einmündungsquote 
• Informationsveranstaltungen zur Berufsorientierung für Eltern aus allen Rechtskreisen 
• Gemeinsam geplante und durchgeführte Fachveranstaltungen (z.B. jährliche  
           Ausbildungsmessen, Elternveranstaltungen) 
• Gemeinsame Arbeitskreise zur besseren Vernetzung in der Region (AG nach §78 JBH  
           und OloV Steuerungskreis)  
 
 
Die JBA Darmstadt will im Jahr 2015 die Aktivierungsquote der arbeitslosen Jugendlichen weiter 
steigern. Um dieses Ziel zu erreichen wurden 35 Plätze in Gruppenmaßnahmen für benachtei-
ligte Jugendliche und Langzeitleistungsbezieherinnen und -bezieher eingekauft sowie das Ange-
bot an individuellen Fördermöglichkeiten für die Gruppe der integrationsnahen Jugendlichen 
erhöht. 
 
Die Einmündung von Schülerinnen und Schülern in betriebliche und schulische Ausbildung ist ein 
weiterer Schwerpunkt in der Arbeit der JBA. Das JC Darmstadt führt die Ausbildungsvermitt-
lung in der JBA eigenständig und in enger Zusammenarbeit mit dem gAGS (gemeinsamer Ar-
beitgeberservice) durch.

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Der hohe Anteil von Migrantenfamilien sowie bildungsferner Elternhäuser im SGB II hat zu einem 
Anstieg von Jugendlichen geführt, die eine Förderschule besucht haben und /oder die allgemei n-
bildende Schule ohne Abschluss verlassen. Viele dieser Kundinnen und Kunden haben multiple 
Vermittlungshemmnisse und immer mehr auch psychische Beeinträchtigungen, die eine langa n-
haltende und qualifizierte Beratungsarbeit im Fallmanagement erfordern.  
Die JBA hat sich zum Ziel gesetzt, die Berufsorientierung und Beratung qualitativ und quantitativ 
immer weiter zu steigern, um diesen negativen Trend entgegenzuwirken. 
 
Die JBA beteiligt sich ab 2015 an der Initiative „Betriebliche Ausbildung hat Vorfahrt“. 
Ziel der Initiative ist es, möglichst allen Jugendlichen die Chance auf eine betriebliche Ausbildung 
zu eröffnen und so einen Beitrag zur Deckung des Fachkräftebedarfs der Wirtschaft zu leisten. 
Die regionalen Disparitäten sollen ausgeglichen werden.  
 
Auch für benachteiligte Jugendliche nach § 78 SGB III sowie für Jugendliche mit Behinderung 
nach § 19 Sozialgesetzbuch, Drittes Buch (SGB III) sollen betriebliche Ausbildungsstellen besser 
zugänglich gemacht werden. Die Initiative richtet sich an Bewerberinnen und Bewerber aus den 
Rechtskreisen SGB II und SGB III. 
 
Ab 2015 führt sich die JBA das Projekt „JOBLINGE“ mit 20 Teilnehmenden jährlich durch. In en-
ger Kooperation mit den Trägern der angrenzenden Bezirke soll die Verwirklichung dieses Pro-
jektes vorangetrieben und zum Erfolg geführt werden (siehe hierzu auch Punkt 5.11.10). 
 
Durch die Kooperation mit der Berufsberatung sowie dem Jugendamt konnten die Angebote zur 
Förderung der Ausbildungsreife und Berufsvorbereitung auf mehr als 40 Plätze erhöht werden 
und so eine ganzheitliche Unterstützung der besonders benachteiligten Jugendlichen und deren 
Familien implementiert werden.  
 
Im Maßnahme-Portfolio ist weiter auch ein Angebot von 16 überbetrieblichen Ausbildungs-
plätzen vorhanden.  
 
Das Jobcenter Darmstadt beteiligt sich im Ausbildungsjahr 2014/20155 hälftig an diversen Ko-
finanzierten Maßnahmen. Beispielhaft seien erwähnt: 
 
• Aktivierungsmaßnahme mit Hauptschulabschluss mit 10 Plätzen 
• Aufsuchende Sozialarbeit mit 15 Plätzen 
• Binnendifferenzierte Angebote für benachteiligte junge Frauen mit 8 Plätzen 
• Außerbetriebliche Ausbildung zur Industriemechanikerin bzw. -mechaniker mit  
           4 Plätzen 
• Ausbildungsbegleitung Alleinerziehender mit 6 Plätzen 
 
Die Planungen für die Kofinanzierung des Ausbildungsbudget 2015/2016 laufen derzeit.

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Die Beteiligten am Planungsprozess haben sich vorgenommen, lediglich die besonders erfolgrei-
chen Programme  „Aktivierung mit Vorbereitung zum externen Hauptschulabschluss“ und 
„Bereitstellung von zwei Plätzen der außerbetrieblichen Ausbildung im Metallbereich“ weiter 
durchzuführen. Außerdem ist ein neues Hauptschulprojekt mit der Gutenbergschule in Ver-
bindung mit dem Förderverein Grenzallee vorgesehen. 
 
Die JBA wird weiter auch die Zusammenarbeit mit den Schulen und der Schulsozialarbeit forcie-
ren und so Transparenz zu den präventiven Angeboten für Schülerinnen und Schüler und Eltern 
herstellen. Dafür wird die JBA in der Steuerungsgruppe Schulsozialarbeit mitarbeiten und Be-
rufsorientierungsveranstaltungen für Eltern im SGB II Bezug veranstalten. 
 
5.8 Handlungsschwerpunkt „Erstausbildung für junge Erwachsene“ 
 
Der fehlende Berufsabschluss ist ein wesentliches Hindernis, um existenzsichernd und nachhal-
tig in den Arbeitsmarkt integriert zu werden. Kundenpotenziale in der Altersgruppe der 25 bis 35-
Jährigen zu Fachkräften ausbilden, bleibt weiterhin ein zentraler Handlungsschwerpunkt. Das 
Jobcenter Darmstadt wird bei der Umsetzung des Handlungsschwerpunktes die guten Erfahrun-
gen aus den Jahren 2013 und 2014 nutzen und im Jahr 2015 weiter ausbauen.  
 
Da langzeitarbeitslose Kundinnen und Kunden mit mehrfachen Vermittlungshemmnissen einen 
hohen Anteil an den SGB II Leistungsberechtigten im Jobcenter Darmstadt darstellen, wird  die 
besondere Herausforderung in 2015 darin bestehen, auch arbeitsmarktferne Kundenpotenziale 
an die Fachkräfteebene heranzuführen. In erster Linie kommt es darauf an, die notwendige Moti-
vation bei den Kundinnen und Kunden zu wecken und zu fördern, um dann gemeinsam mit ihnen 
die häufig notwendigen Zwischenschritte (z. B. Erwerb Sprachkompetenz, Erwerb Teilqualifikati-
on, Klärung Betreuungssituation, Erwerb Schulabschluss, Verbesserung der Mobilität) unter Be-
rücksichtigung der vorhanden arbeitsmarktpolitischen Möglichkeiten festzulegen und stufenweise 
umzusetzen (Fördertreppe). 
 
Das Jobcenter Darmstadt hat im Jahr 2015 insgesamt für alle Altersgruppen 57 Bildungsgut-
scheine für abschlussorientierte Qualifizierung vorgesehen.  
  
5.9 Rechtmäßigkeit und Qualität der operativen Umsetzung sicherstellen 
 
Die Erbringung einer rechtmäßigen, wirtschaftlichen und kundenfreundlichen Dienstleistung, die 
sich an den Zielen des SGB II ausrichtet, ist auch in 2015 ein wichtiges Ziel des Jobcenters 
Darmstadt. Folgende Schwerpunkte  sollen 2015 ein besonderes Augenmerk erhalten. 
 
5.9.1 Rechtmäßigkeit der Leistungsgewährung sicherstellen   
 
Neben der erfolgreichen Integration der Leistungsberechtigten ist die Existenzsicherung ein wich-
tiger Bereich des SGB II. Die Leistungsgewährung muss sich dabei zum einen an den Bedürfni s-
sen der Leistungsberechtigen orientieren, aber auch im Hinblick auf die Entwicklung der Summe  
passiver Leistungen erfolgen. 
 
5.9.1.1 Bildungs- und Teilhabepaket/Zentrales BuT-Team  
 
Die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (im Folgenden: BuT) sind bisher dezent-
ral, d.h. in den einzelnen Regionalteams bearbeitet worden. Dies hatte zur Folge, dass die Auf-
gaben quantitativ wie qualitativ sehr unterschiedlich wahrgenommen wurden. 
Um eine Verbesserung und Vereinheitlichung der Abläufe zu erreichen, sind die Aufgaben aus 
dem Bildungs-und Teilhabepaket zentralisiert worden.

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Seit dem 15.12.2014 sind zunächst drei Beschäftigte als BuT-Team dem Team Eingangsservice, 
das seit 15.10.2014 mit einer eigenen Teamleitung ausgestattet ist, zugeordnet worden. Alle bis-
her auf verschiedene Bereiche (Regionalteams, Stab) verteilten Aufgaben des BuT-Paketes sind 
nun im BuT-Team zusammengefasst worden. Die Teamleitung Eingangsservice trägt die fachli-
che Verantwortung und Koordination für das BuT-Team. Das BuT-Team verfügt im Gegensatz zu 
den Regionalteams über einen direkten, d.h. ohne Beteiligung des Servicecenters,  Telefonan-
schluss („huntgroup“) und E-Mail-Account. 
 
Ziel ist es neben der einheitlichen Bearbeitungsweise den Beratungsauftrag im Hinblick auf eine 
Verbesserung der Kundenorientierung neu aufzustellen und insgesamt die Inanspruchnah-
me der BuT-Leistungen zu steigern. 
 
Im BuT-Team wird zudem auch die Teilhabecard bearbeitet. Alle Leistungen des BuT-Paketes 
mit Ausnahme des Schulbedarfs werden im BuT-Team bearbeitet. Der Schulbedarf wird regel-
mäßig über das Programm Allegro ausgezahlt. 
In nächster Zukunft sollen die Leistungen des BuT-Paketes noch durch verschiedene Medienka-
näle (Job-TV, Homepage des Jobcenters) bekannter gemacht werden, um auch so eine höhere 
Inanspruchnahme zu erreichen.  
 
5.9.1.2 Die neue Leistungssoftware „Allegro“  
 
In 2014 ist die neue Leistungssoftware Allegro (ALg II-Leistungsverfahren Grundsicherung Onli-
ne) eingeführt worden. 
Das Jobcenter Darmstadt hat als pilotierende Einrichtung bis zum 31.12.2014 insgesamt 5.996 
Fälle in Allegro angelegt. Bis zum 30.06.2015 sind noch 1.082 Fälle umzustellen, dieses wird 
nach dem gegenwärtigen Stand auch gelingen. Diese Zahl beinhaltet auch Fälle, die aktuell auf 
Grund von noch ausstehenden technischen Nachbesserungen, noch nicht in Allegro erfasst wer-
den können (z.B. Fälle, die eine private Krankenversicherung enthalten). 
 
Die Umstellung der Leistungsfälle ist ohne zusätzliches Personal und ohne die Anordnung von 
Über-/Mehrstunden erfolgt. 
Während der Umstellung der Leistungsfälle sowie im laufenden Betrieb werden noch auftau-
chende Programmmängel, nach Prioritäten geordnet, seitens der Bundesagentur für Arbeit nach-
gebessert.  
 
5.9.1.3 Obdachlosenbetreuung  
 
Es ist voranzustellen, dass es sich bei von Obdachlosigkeit betroffenen Menschen um eine hete-
rogene Personengruppe handelt. Diese Menschen haben in der Regel multiple Vermittlungs-
hemmnisse, die beispielsweise aus einschneidenden Lebenserfahrungen wie Trennung, Haft, 
Suchtmittelabhängigkeit, Überschuldung, körperliche und/oder psychische Erkrankungen resultie-
ren. Dies erfordert eine individuelle Betreuung mit hoher beraterischer Kompetenz. Dennoch be-
steht ein Anspruch auf ALG II, wenn die Erwerbsfähigkeit und die sonstigen Anspruchsvoraus-
setzungen des SGB II vorliegen. 
 
Die Leistungsberechtigten, die in den städtischen Obdachlosenunterkünften und verschiedenen 
Hotels innerhalb der Wissenschaftsstadt Darmstadt untergebracht sind, sowie Personen, die pos-
talisch mit der Adresse „Alicenstr. 29“ (Teestube) gemeldet sind und keinen festen Wohnsitz ha-
ben, werden seit 15.09.2014 von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Jobcenter Darmstadt 
betreut, soweit die Anspruchsvoraussetzungen des SGB II vorliegen. Bisher ist der genannte 
Personenkreis umfassend durch das Amt für Soziales und Prävention der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt betreut worden. Nach der Umstellung der im Jobcenter eingesetzten Software von

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A2ll auf Allegro ist eine Betreuung des Personenkreises im Amt für Soziales und Prävention ins-
besondere im Hinblick auf datenschutzrechtliche Prämissen nicht mehr möglich gewesen. 
 
Für den Übergang der Sachbearbeitung der Obdachlosen ist eine entsprechende Änderung der 
mit der Wissenschaftsstadt Darmstadt bestehenden Kooperationsvereinbarung erforderlich und 
umgesetzt geworden. 
 
Leistungsberechtigte als sogenannte Durchreisende, deren Aufenthalt hier in Darmstadt lediglich 
von kurzer Dauer ist, werden weiterhin durch das Amt für Soziales und Prävention, Abteilung 
Soziale Hilfen betreut. Die Anlaufstelle innerhalb der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist die Tee-
stube des Diakonischen Werkes, Alicenstr. 29. 
 
Personen, die im stationären Wohnen leben (§67 SGB XII), werden ebenfalls durch das Jobcen-
ter betreut. Als Erstanlaufstelle wird in der Abteilung Soziale Hilfen des Amtes für Soziales und 
Prävention eine Clearingstelle vorgehalten. Die Clearingstelle stellt durch die organisatorische 
und räumliche Nähe zur Obdachlosenbehörde die Zuweisung in die Notunterkünfte nach dem 
Hessischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) sicher. In allen Unter-
künften nach dem HSOG ist eine sozialpädagogische Betreuung vor Ort präsent, um die dort 
untergebrachten Personen im Rahmen der persönlichen Hilfen zu unterstützen. Dies beinhaltet 
auch die Zusammenarbeit mit den leistungsgewährenden Stellen nach dem SGB II und SGB XII.  
 
Die Clearingstelle gibt für das Jobcenter die Anträge sowie ein auf den Personenkreis zuge-
schnittenes Arbeitspaket aus und nimmt diese auch inkl. der entscheidungsrelevanten Unterla-
gen wieder an. Weiterhin gehört insbesondere die umfassende Beratung und Vermittlung von 
Hilfen, auch für individuell benötigte Leistungen über das SGB II hinaus zu den Aufgaben der 
Clearingstelle. Ebenso erbringt die Clearingstelle vorgelagerte Aufgaben für das nachfolgende 
Fallmanagement. 
 
Die laufende Betreuung im Jobcenter erfolgt unter Berücksichtigung der gegebenen Aufbauorga-
nisation, d.h. es wird im  Leistungsbereich kein gesondertes Team für die Betreuung der obdach-
losen Menschen eingerichtet. Im Bereich Markt und Integration existieren zwei Regionalteams. 
Darüber hinaus gibt es zwei Teams die besondere Kundengruppen (U25 und 50 Plus) bedi e-
nen. 
 
Im Bereich der Existenzsicherung erfolgt die Betreuung zunäc hst durch eine Mitarbeiterin, die 
sich bereit hält allein und eigenverantwortlich die leistungsrechtliche Bearbeitung vorzune h-
men. Die Vertretung wird innerhalb des entsprechenden Regionalteams  sichergestellt.  
 
5.9.2 Konzept Datenqualität/Datenqualitätsmanagement (DQM) 
 
Das Datenqualitätsmanagement (DQM) für den Rechtskreis SGB II wurde auf den Erfahrungen 
der eingeführten DQM - Organisation des SGB III unter Berücksichtigung der Besonderheiten 
eingerichtet.  
 
Ziel des DQM ist ein ganzheitlicher, systematischer und beständiger Ansatz zur Verbesserung 
und Erhaltung der Datenqualität. 
  
Qualitativ hochwertige Erfassung, Pflege und Auswertung der Datensätze bilden eine entschei-
dende Ausgangslage für die erfolgreiche Arbeit in allen Fachbereichen. Das DQM initiiert, kom-
muniziert und überwacht die Maßnahmen zur Verbesserung bzw. Erhaltung der Datenqualität 
und ist unabhängig von regionalen oder operativen Interessen. DQM beurteilt und beeinflusst die 
sachliche Qualität, nicht die fachliche Aufgabenerledigung im engeren Sinne. Letztere ist und 
bleibt Aufgabe von Fachaufsicht und Interner Revision.

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Das Jobcenter Darmstadt hat hierzu eine Mitarbeiterin benannt die verantwortlich für das Daten-
qualitätsmanagement ist (V-DQM). V-DQM haben die Möglichkeit anhand von verschiedenen 
Auswertungen Risiko –und Fehlerlisten den einzelnen Teams zur Verfügung zu stellen. Hierbei  
müssen Datensätze überprüft und abgearbeitet werden, so dass die Qualität in den IT Fachver-
fahren verbessert wird.  
 
Weiterhin richten sich die V-DQM nach dem Maßnahmenkatalog. Der Maßnahmenkatalog be-
schreibt zentrale und dezentrale Aktivitäten sowie mögliche Suchläufe in den IT-Verfahren.  
 
5.9.3 Internes Kontrollsystem (IKS) 
 
Die Erbringung einer rechtmäßigen, wirtschaftlichen und wirksamen sowie möglichst kunden-
freundlichen Dienstleistung, die sich an den Aufgaben und Zielen des SGB II  ausrichtet, ist unser 
primäres Ziel. Neben übergeordneten Zielen wie die Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften  
oder der ordnungsgemäßen Verwendung der Bundesmittel sind hier auch die definierten Ziele 
sowie die Qualitätsstandards zu benennen. Ein funktionsfähiges IKS schafft zum einen hohe 
Transparenz über die Leistungserbringung vor Ort und ist zum anderen elementarer Faktor zur 
Systematisierung qualitätsbezogener Aktivitäten, von der Analyse bis zur Umsetzung und Nach-
haltung. Darüber hinaus dient es als Führungsinstrument, welches dazu beiträgt operative Er-
gebnisse zu verbessern und geschäftspolitische Ziele zu erreichen.  
 
Der Erfolg eines IKS wird ebenso wie die Zufriedenheit der Kundinnen und Kunden regelmäßig 
beobachtet. Insoweit stellen interne Kontrollsysteme einen Beitrag für eine hohe Qualität der 
Leistungserbringung gegenüber den Kundinnen und Kunden dar. Die Funktionsfähigkeit von in-
ternen Kontrollsystemen setzt voraus, dass die handelnden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die 
für ihre Aufgabenerledigung erforderlichen Informationen zeitnah erhalten.  
 
Darüber hinaus sind Regelungen zu den Verantwortungsbereichen und Schnittstellen zu treffen. 
Diese schaffen eine hohe Transparenz über die eigene Aufgabenerledigung und ermöglichen es 
interne Abläufe zu systematisieren und zu straffen mit dem Ergebnis, dass der Erfolg der eigenen 
Arbeit klarer erkennbar wird.  
 
Mit der Einführung eines IKS wird die rechtmäßige, wirtschaftliche und wirksame Aufgabenerledi-
gung sichergestellt. Bei hohen Fehlerquoten sind Maßnahmen zur Verminderung vorgesehen, 
die Bestandteil der Qualitätssicherung darstellen. 
 
Das Jobcenter Darmstadt hat hierzu im Jahr 2013 eine entsprechende Dienstanweisung auch in 
Bezug auf eine dezentrale Fachaufsicht für seine beiden Bereiche, Existenzsicherung und Markt 
& Integration erlassen. Die Erkenntnisse der Fachaufsicht des Jahres 2014 werden systematisch 
ausgewertet mit dem Ziel, Fehlerquellen auszuschließen bzw. fachliche Kompetenzdefizite zu 
beheben. Dabei fließen die Erkenntnisse aus aktiver Beteiligung der Beschäftigten mit ein. 
 
Die Geschäftsführung wird über die Ergebnisse und sich daraus ableitende Aktivität und deren 
Umsetzung durch die Bereichsleitung informiert. Dazu werden die Berichte der Teamleitungen 
auf Bereichsebene aggregiert. Zum Ende eines Jahres wird das Fachaufsichtskonzept mit Blick 
auf die verfolgte Zielrichtung evaluiert. Änderungs- und Anpassungsbedarf fließt in das Konzept 
des Folgejahres und somit in das neue operative Programm ein. Die Identifizierung von Fehler-
quoten ergibt sich nicht nur alleine aus den gewonnen Erkenntnissen der einzelnen Bereiche, 
sondern auch durch andere Komponenten, wie z.B. SGG Statistik, KRM Statistik, Revisionsbe-
richte, Datenschutzberichte.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015                                                                        
                                                                                                                                          
40 
 
 
5.10 Kommunale Arbeitsmarkt- und Ausbildungsstrategie 2015 der Wissenschafts-
stadt Darmstadt  
 
Eine erfolgreiche Arbeitsmarktpolitik ist entscheidend davon abhängig, dass die regionalen Ak-
teure des Arbeitsmarktes in eine gemeinsame Strategie eingebunden werden. Dafür wird über 
das Hessische Sozialministerium (HSM) das Ausbildungs-, Qualifizierungs- und Arbeitsmarkt-
budget der Wissenschaftsstadt Darmstadt zur Verfügung gestellt. 
 
In Zusammenarbeit mit der Wissenschaftsstadt Darmstadt übernimmt das Jobcenter für einzelne 
Maßnahmen, die im Rahmen des Ausbildungs-, Qualifizierungs- und Arbeitsmarktbudgets durch-
geführt werden Kofinanzierungen. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt und das Jobcenter stehen 
hierzu stets in einem regen Austausch und vereinbaren gemeinsam, für welche Maßnahme wel-
che Förderung von Seiten des Jobcenters möglich und realisierbar ist. 
 
Im Rahmen des Arbeitsmarktbudgets ist es z.B. möglich auch weiterhin Arbeitsgelegenheiten mit 
sozialpädagogischer Betreuung anzubieten, da die Kosten für die sozialpädagogische Betreuung  
über das Arbeitsmarktbudget finanziert werden können. Diese Kostenübernahme ist aufgrund der 
gesetzlichen Vorgaben für das Jobcenter nicht mehr möglich. Somit ist aber weiterhin sicherge-
stellt, dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in einer Arbeitsgelegenheit weiterhin intensiv 
betreut und beraten werden. 
 
Auch im Rahmen des Ausbildungsbudgets werden neue Wege eröffnet und in Kombination der 
Mittel aus dem Ausbildungsbudget und der Finanzmittel des Jobcenters lassen sich Maßnahmen 
realisieren, die alleine über die finanziellen Mittel eines Trägers nicht möglich wären. So kann 
beispielsweise in einer Maßnahme der Erwerb des Hauptschulabschlusses angeboten werden, 
da diese Kosten über das Ausbildungsbudget finanziert werden. Eine Kostenübernahme durch 
das Jobcenter wäre auch hier aufgrund gesetzlicher Vorgaben nicht realisierbar. Für die Maß-
nahmen aus dem Ausbildungsbudget haben die Stadt und das Jobcenter vereinbart, vorwiegend 
Maßnahmen zur Förderung der Ausbildungsreife und Verselbständigung der jungen Menschen 
zu bezuschussen. 
 
Bezüglich der gemeinsamen Planung und Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der 
Ausbildungsreife steht die Teamleitung U25 im Rahmen der gemeinsamen Arbeit der Kooperati-
on mit der Kollegin der Jugendberufshilfe in der Jugendberufsagentur in ständigen regelmäßigen 
Kontakt. Alle eingereichten Maßnahme-Konzepte werden gemeinsam geprüft und bewertet. 
Wenn diese der Berufsvorbereitung dienen und arbeitsmarktpolitisch sinnvoll sind, wird eine Ko-
finanzierung durch das Jobcenter geprüft und entsprechend den vorhandenen Haushaltsmitteln 
entschieden.   
 
Bei der Durchführung dieser Maßnahmen gibt es im Team je eine Patin bzw. Paten, um die Be-
setzung und Auslastung sicherzustellen. Diese bzw. dieser eröffnet zusammen mit dem Träger  
die jeweilige Maßnahme. Während der Dauer der Maßnahme ist die Patin bzw. der Pate mindes-
tens einmal monatlich vor Ort um eine kontinuierliche gemeinsame Betreuung, Steuerung und 
Nachhaltung zu gewährleisten.  
 
A. Zieldefinition 
 
Die wirtschaftliche Entwicklung und die Situation am Arbeitsmarkt beeinflussen unmittelbar die 
Erwerbschancen und damit die Einkommensverhältnisse der Bevölkerung. Sie sind zentrale 
Rahmenbedingungen für die Wohlstandsentwicklung und die Lebenslagen der Bevölkerung in 
unserer Stadt.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015                                                                        
                                                                                                                                          
41 
 
 
Zur Erhöhung der Chancengerechtigkeit sind zielgruppenspezifische Angebote für sozial benach-
teiligte Menschen auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt von zentraler Bedeutung. Durch ziel-
gruppenspezifische beschäftigungspolitische Maßnahmen sollen die Chancen zur Teilhabe am 
Arbeitsleben in der sozialen Gemeinschaft für Langzeitarbeitslose und besonders benachteiligte 
Gruppen, wie beispielsweise Migrantinnen und Migranten, Alleinerziehende, Menschen mit Be-
hinderung oder Ältere, verbessert werden. Im Bereich Übergang Schule und Beruf sind zudem 
benachteiligte Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 15 - 27 Jahren zu fördern, mit 
dem Ziel, dass sie eine Ausbildung beginnen bzw. einen fehlenden Schulabschluss nachholen. 
Bei den betroffenen Menschen über 27 Jahren stehen vor allem die Integration in Erwerbstätig-
keit bzw. der Erhalt und die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit im Vordergrund. Insge-
samt sollen die Unterstützungsleistungen zur Erhöhung der Beschäftigungsquote (von 49 % auf 
52 %) führen. Außerdem wird eine Steigerung der Einmündungsquote der Schulabgänger/innen 
in weiterführende Schulausbildung oder betriebliche Ausbildung (von 70 % auf 75 %) angestrebt. 
Die strategische Verknüpfung von Sozial-, Beschäftigungs-, Arbeitsmarkt- und Wirtschaftspolitik 
ist weiterhin in Darmstadt ein geschäftspolitischer Schwerpunkt und wird sowohl in der kommu-
nalen Beschäftigungsförderung der Wissenschaftsstadt Darmstadt als auch im Jobcenter explizit 
ausgewiesen. Diese Strategie ist ebenfalls Bestandteil der kommunalen Jugendhilfe und der In-
tegrations- und Gleichstellungspolitik, basierend auf drei Prinzipien: Prävention, Partizipation 
und Sozialraumorientierung.  
 
B. Handlungsschwerpunkte 
 
1. Inklusion und Integration als sozialpolitische und sozialplanerische Strategie 
 
 Stärkung von Teilhabe und Verteilungsgerechtigkeit durch sozialpolitische Intervention insbe-
sondere mit nachfolgenden Konzepten bzw. Projekten: 
- Flächendeckende sozialraumorientierte Schulsozialarbeit 
- Gleichstellungspolitik als Querschnittsthema in Schule, Ausbildung, Beruf – Maßnah-
men zum Berufswahlverhalten von Mädchen und Jungen, Stärkung von familiengerech-
ten Arbeitsbedingungen für Frauen und Männer 
- Projektgruppe: Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderung in der Wissen-
schaftsstadt Darmstadt, Schwerpunkt Bildung und Arbeitsmarkt 
- Stärkung der Ausbildungs- und Arbeitschancen für Jugendliche insbesondere mit Migra-
tionshintergrund 
- Einsatz von interkulturellen Vermittlungskräften im Jobcenter in Zusammenarbeit mit 
dem Interkulturellen Büro der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 Bearbeitung sozialpolitischer Ziele auf der Grundlage kommunaler Sozialberichterstattung vor 
allem durch Erstellung von 
- sozialraumorientierten Analysen mit integrierten Handlungskonzepten  
- sozialraumorientierten Beteiligungskonzepten für Bürgerinnen und Bürger 
 
2. Armut bekämpfen – Existenz sichern 
 
 Finanzielle Unterstützungsleistungen durch kommunale Leistungen im Rahmen der Teilhabe-
card für kinderreiche Familien, erhöhte Bewilligungen für Erstausstattungen für Säuglinge, er-
höhte Angemessenheitsgrenzen bei den Kosten der Unterkunft für Alleinerziehende, alleiner-
ziehende Schwangere sowie Schwangere usw.  
 Teilhabecard für Leistungsberechtigte von Sozialleistungen, kinderreichen Familien und Se-
niorinnen und Senioren mit geringem Einkommen  zur Inanspruchnahme von sozialen und 
kulturellen Vergünstigungen, sowie Bildungs- und Teilhabeleistungen für Kinder und Jugend-
liche 
 Unterstützungsleistungen durch ausgebautes soziales Beratungs- und Dienstleistungs-
netzwerk

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015                                                                        
                                                                                                                                          
42 
 
 
 Umsetzung der Rahmenkonzeption Gemeinwesenarbeit als Strategie gegen Armut und so-
ziale Ausgrenzung 
 
3. Zielgruppen passgenau fördern 
 
Zielgruppenspezifische Ausbildungs- und Arbeitsmarktförderung sowie abgestimmte Hilfe- und 
Unterstützungsleistungen für besondere Personengruppen insbesondere wie folgt:  
 Maßnahmen zur Arbeitsmarktintegration von Alleinerziehenden 
 Maßnahmen zur Integration in den Arbeitsmarkt für Frauen mit Migrationshintergrund 
 Maßnahmen für gering qualifizierte Frauen und Männer  
 Maßnahmen zur beruflichen Integration älterer Arbeitsloser 
 Maßnahmen zur Integration in den Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderung 
 Maßnahmen zur Verbesserung der Ausbildungsreife benachteiligter Jugendlicher 
 Maßnahmen zum Erwerb eines Schulabschlusses benachteiligter Jugendlicher 
 Maßnahmen zum Abbau von funktionalem Analphabetismus 
 Hilfen für obdachlose erwerbsfähige Menschen mit Hilfebedarf nach § 67 SGB XII 
 Sucht- und Drogenhilfe zur Integration suchtkranker Menschen 
 
5.10.1  Kofinanzierung des lokalen Ausbildungs- und Arbeitsmarktprogramm 2015 
 
Auch im Jahr 2015 werden aufgrund der Zusammenarbeit mit der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
bei der kommunalen Arbeitsmarkt- und Ausbildungsstrategie eine Vielzahl von Maßnahmen ab-
gestimmt und in die Maßnahmenplanung 2015 integriert. 
 
Ab dem Jahr 2015 sind die Förderrichtlinien des Landes geändert und in zwei Bereiche neu 
gegliedert worden: 
 
Zielsetzungen der Förderangebote im Bereich A  
 
1. Arbeitsmarktbudget  
2. Qualifizierung und Beschäftigung junger Menschen (QuB)  
3. Impulse der Arbeitsmarktpolitik (IdeA)  
 
Zielsetzungen der Förderangebote im Bereich B  
 
1. Ausbildungs- und Qualifizierungsbudget  
2. Ausbildungskostenzuschuss für benachteiligte Jugendliche (AKZ) 
 
Auf der Grundlage der kommunalen Ausbildungs - und Arbeitsmarktstrategie und der Neugli e-
derung hat das Jobcenter Darmstadt mit den zuständigen städtischen Dienststellen nachst e-
hende Maßnahmen abgestimmt und in die Maßnahmenplanung 2015 integriert:  
Vorbehaltlich der endgültigen Zustimmung des Landes sind folgende Projekte geplant: 
 
Bereich A 
1. Arbeitsmarktbudget 
 
Im Arbeitsmarktbudget wird seit Beginn 2015 kein Projekt durch das J obcenter Ko-finanziert. 
Die Kofinanzierung der Arbeitsgelegenheiten (AGH) erfolgt nunmehr über das Ausbildungs - 
und Qualifizierungsbudget.

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43 
 
 
2. Qualifizierung  und Beschäftigung junger Menschen (QuB)  
 
Projekt Plätze 
Holz u. Metall beim Werkhof  6 
Hauswirtschaft beim IB  6 
Computer für Alle 3 
 
3. Impulse der Arbeitsmarktpolitik (IdeA)  
 
Hier ist seitens des kommunalen Partners gepl ant, eine Förderung für Migrantinnen und 
Migranten zur Erreichung des Sprachlevel C1 einzurichten. Für die Weiterbildung der 
Migrantinnen und Migranten zu Fachkräften (gerade in den Mangelberufen Erziehung 
und Pflege) ist  das entsprechende Sprachniveau erforderlich.  
 
Bereich B 
1. Ausbildungs- und Qualifizierungsbudget 
 
Projekt Plätze 
Qualifizierung und Beschäftigung (AGH)  10 
Einkaufsservice (AGH)  10 
Wohnumfeld Verbesserung (AGH)  8 
Computer für Alle (AGH)  8 
Sozialpädagogische Begleitung der AGH 
bei Träger BAFF 
40 
Aktivierung mit Hasa (Eberstadt)  10 
Aktivierung mit Hasa (Kranichstein)  10 
Hauptschulprojekt 10 
Überbetriebliche Ausbildung  4 
 
Bei Erstellung des Arbeits- und Integrationsprogrammes standen die konkreten Beträge für die 
Kofinanzierung noch nicht fest. 
 
Insgesamt werden die benö tigten Fördermittel für die Kof inanzierung im Rahmen des Ausbi l-
dungs-, Qualifizierungs- und Arbeitsmarktbudgets in den Eingliederungsetat des Jobcenters 
vorgehalten. 
 
 
5.10.2. Kooperationen in weiteren Förderprogrammen 
 
Neben der Kooperation und gemeinsamen Programmplanung in Bezug auf das Arbeits- und 
Ausbildungsbudget ist das Jobcenter in weiteren Projekten als Kooperationspartner eingebunden 
und beteiligt.  Diesbezüglich sind folgende Projekte zu erwähnen: 
 
 
1. IdeA - Impulse der Arbeitsmarktpolitik; gemeinsame Idee entwickeln 
 
Das Jobcenter Darmstadt steht aktuell mit  dem Amt für Soziales und Prävention der Wissen-
schaftsstadt Darmstadt im Austausch. Ein konkreter Projektantrag  wird gemeinsam erstellt so-
dass eine Antragstellung bis 30.04.2015 erfolgen kann.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015                                                                        
                                                                                                                                          
44 
 
 
2. Antrag auf Fördermittel aus dem Europäischen Sozialfonds und auf Fördermittel 
des BMUB ESF-Bundesprogramm "Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier" (BI-
WAQ) 
 
Ziel des Projektes "Engagiert im Quartier - Erfolgreich in Arbeit und Beruf" ist die nachhaltige In-
tegration von (langzeit-)arbeitslosen Frauen und Männern in Beschäftigung anhand eines umfas-
senden, integrierten und gebietsbezogenen Ansatzes. Die Umsetzung erfolgt in Teilprojekten, die 
u.a. Aktivitäten für Alleinerziehende, Berufsrückkehrerinnen und -rückkehrern, ältere Langzeitar-
beitslose und Teilnehmende mit Migrationshintergrund fokussieren. Es werden Anlaufstellen für 
die Teilnehmenden eingerichtet. Eine aufsuchende Beratung und wohnortnahe, niedrigschwelli-
ge, Angebote kennzeichnen das Projekt ebenso wie eine intensive sozialpädagogische Beglei-
tung, psychologische Betreuung, Kompetenzanalyse, Profiling, gesundheitsfördernde Aktivitäten, 
Coaching, Gruppenarbeit und betriebsnahe Praxiseinsätze. Die Eigeninitiative der Bewohnerin-
nen und Bewohner soll gestärkt, eine nachhaltige Vernetzung unterstützt und Arbeitgeber der 
Viertel angesprochen werden. 
Es handelt sich hierbei um ein sinnvolles Projekt, gerade deshalb weil die herkömmlichen Ar-
beitsmarktförderinstrumente für den dargestellten Personenkreis nicht ausreichen.  
 
3. IdA-Folgeprojekt Integration durch Austausch in der ESF-Integrationsrichtlinie 
Bund 
 
Das Projekt im Landkreis Darmstadt-Dieburg fördert Jugendliche und junge Erwachsene von 18 
bis 35 Jahren stufenweise und nachhaltig bei der Aufnahme einer Arbeit, Ausbildung oder schuli-
schen Bildung über die Teilnahme an einer transnationalen Mobilitätsmaßnahme. Bereits seit 
2009 kann die Kreisagentur für Beschäftigung umfangreiche Erfahrungen als Projektträger dieser 
ESF-geförderten Maßnahme im Verbund mit dem Bildungswerk der Hessischen Wirtschaft e.V. 
vorweisen, das Jobcenter ist Kooperationspartner. Bereits in den vergangenen drei Jahren hat 
das Team U25 des Jobcenters Darmstadt zwei Personen im Alter von unter 25 Jahren in das 
Projekt der Kreisagentur eingesteuert.  
Das Projekt kann für einzelne Jugendliche bzw. junge Erwachsene gut geeignet sein um einen 
Perspektivwechsel der Teilnehmenden herbeizuführen bzw. die Selbständigkeit und Eigenver-
antwortung der bzw. des Einzelnen zu fördern. Die Kooperationszusage ermöglicht dem Jobcen-
ter Darmstadt weiterhin das Instrument für einzelne Teilnehmende nutzen zu können (Bedarf für 
1-2 Personen jährlich). 
 
 
4. IvAF-Projekt Integration von Asylbewerbern und Flüchtlingen 
 
Im Fokus des Programmes stehen Personen, die keinen verfestigten Aufenthalt haben, aber zu-
mindest einen nachrangigen Zugang zum Arbeitsmarkt (Asylbewerber, Geduldete und Flüchtlin-
ge mit bzw. ohne Aufenthaltstitel). Ziel des Projektes ist es, die Integration in Arbeit oder Ausbil-
dung oder die (Wieder-)Aufnahme einer Schulausbildung mit dem Ziel des Abschlusses zu er-
möglichen. 
Dies soll durch passgenaue teilnehmerbezogene Maßnahmen, ergänzt um Maßnahmen für Be-
triebe, Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung oder sonstigen Stellen, die mit der Zielgruppe 
arbeiten, ermöglicht werden. 
Das Jobcenter Darmstadt hat seine Kooperationsbereitschaft in Form eines LOI (Letter of Intent) 
gegenüber dem Projektträger bzw. Antragsteller, dem Bildungswerk des Hessischen Handwerks 
bekräftigt.  
 
5. Neues ESF-Bundesmodellprogramm "Quereinstieg - Männer und Frauen in Kitas" 
 
In der neuen Förderperiode des Europäischen Sozialfonds (ESF) hat das Bundeministerium für 
Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) das ESF-Bundesmodellprogramm

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015                                                                        
                                                                                                                                          
45 
 
 
 „Quereinstieg – Männer und Frauen in Kitas“ aufgelegt, mit dem Ziel der Implementierung einer 
neuen Form der Teilzeitausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin bzw. zum staatlich aner-
kannten Erzieher, gekoppelt mit einer existenzsichernden Vergütung für die Studierenden. 
 
Im Rahmen eines Interessensbekundungsverfahrens werden die Fachschulen für Sozialwesen, 
Fachrichtung Sozialpädagogik und Kita-Träger gebeten, entsprechende gemeinsame Konzepte 
zu entwickeln und einzureichen.  
Die Begutachtung etwaiger Konzepte erfolgt durch das Hessische Kultusministerium und dem 
Hessischen Ministerium für Soziales und Integration und werden dann an das BMFSFJ weiter 
geleitet.   
 
 
6. ESF - Bundesprogramm "Perspektive Wiedereinstieg" Kooperationsanfrage 
 
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) plant in der neuen 
ESF-Förderperiode 2014-2020 eine Fortführung und Weiterentwicklung von „Perspektive 
Wiedereinstieg“. Mit dem Programm „Perspektive Wiedereinstieg – Potenziale erschließen“ soll 
ein substanzieller und nachhaltiger beruflicher Wiedereinstieg unterstützt, ein Beitrag zur Fach-
kräftesicherung geleistet und die Potenziale geringfügig Beschäftigter gefördert werden. Die be-
währte Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit (BA) wird auch in dem neuen ESF-
Programm fortgeführt.  
 
Grundlage bleibt das durchgehende Unterstützungsmanagement für Wiedereinsteigerinnen und 
Wiedereinsteiger durch Aktivierungs- Beratungs- und Qualifizierungsmaßnahmen. Für die Quali-
fizierung sollen verstärkt Online-Qualifizierungen eingesetzt werden ("PWE-Online"). Durch eine 
Ansprache der Arbeitgeber (Sensibilisierung für die Potenziale der Zielgruppe) soll auch ein Bei-
trag zur Fachkräftesicherung geleistet werden. Wesentlich Elemente des Programms bleiben die 
Einbeziehung der Partnerinnen und Partner sowie die Unterstützung bei der Inanspruchnahme 
haushaltsnaher Dienstleistungen. 
 
Viele Personen stehen aufgrund von bestehenden oder anstehenden Pflegeaufgaben vor einer 
besonderen Vereinbarkeitsproblematik, die mit dem neuen Schwerpunkt "Wiedereinstieg und 
Pflegeverantwortung" aufgegriffen wird. Mit dem Baustein „Potenziale in Minijobs“ wird das Pro-
gramm thematisch erweitert, um Frauen und Männern eine Perspektive zu bieten, die sich in 
Richtung einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung entwickeln möchten. 
 
Das Jobcenter hat sich  verpflichtet bei der Umsetzung des ESF-Modellprogramms „Perspektive  
Wiedereinstieg – Potenziale erschließen“ zu kooperieren.  
 
 
5.11 Lokale Aktivitäten  
 
Neben den klassischen Instrumenten der aktiven Arbeitsförderung verfügt das Jobcenter Darm-
stadt über rein lokale Aktivitäten, die die Maßnahmenpalette für die Leistungsberechtigten erwei-
tert. 
 
5.11.1 Unser Bewerbungscenter „dabei“  
 
In dem jobcentereigenen Bewerbungscenter „dabei“ erhalten Leistungsberechtigte nach dem 
SGB II und SGB III seit April 2012 die Möglichkeit, jederzeit im Rahmen der Öffnungszeiten die 
acht Bewerber-PC´s zu nutzen. Sie können ohne Voranmeldung oder Termin kostenfrei und 
selbstständig im Internet nach Stellenangeboten suchen, Informationen zum Bewerbungsverfah-
ren sowie zu Arbeitgebern sammeln und Online-Bewerbungen erstellen.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015                                                                        
                                                                                                                                          
46 
 
 
Im Jahr 2014 nutzten insgesamt 4.332 SGB II- sowie 1.138 SGB III-Kundinnen und Kunden die-
ses Angebot des Jobcenters. 
 
Bei Fragen und Problemen standen den Kundinnen und Kunden im Jahre 2014 fünf Mitarbeite-
rinnen im Front-Office sowie das aus zwei Personen bestehende Fallmanagement im Back-Office 
zur Seite. Für SGB II-Leistungsberechtigte können auch 2015 im Bewerbungscenter vollständige 
Bewerbungen mit allen dazu gehörigen Unterlagen erstellt werden. Zeugnisse und andere Nach-
weise bzw. Bescheinigungen etc. werden durch die Mitarbeiterinnen eingescannt und Bewer-
bungsfotos mit einer eigens hierfür vorgesehenen Kamera in einem speziell zu diesem Zweck 
eingerichteten Raum erstellt. Darüber hinaus erhalten die Kundinnen und Kunden Bewerbungs-
mappen, die sie direkt und ebenfalls kostenfrei absenderneutral versenden können.  
 
Bis Herbst 2014 stand den Kundinnen und Kunden der gemeinsame Arbeitgeberservice (gAGS) 
des Jobcenters und der Agentur für Arbeit Darmstadt in den Räumlichkeiten des Bewerbungs-
center „dabei“ als Ansprechpartner zu Verfügung. Die Kontaktaufnahme zu potentiellen Arbeitge-
bern war somit für die Kundinnen und Kunden jederzeit direkt möglich.  
 
Das Bewerbungscenter „dabei“ hat gegen Ende des Jahres einige personelle Änderungen erfah-
ren müssen, so dass den Kundinnen und Kunden für das Jahr 2015 noch drei  Mitarbeiterinnen 
im Front-Office zur Verfügung stehen. Das bisherige Fallmanagement wurde mit zwei neuen Be-
schäfigten besetzt. Der direkte Kontakt zum gAGS in den Räumen des Bewerbungscenter „da-
bei“ besteht nicht mehr.  
   
5.11.2  Jobakademie 
 
Das Motto der „Jobakademie“ lautet: „Ihr Job ist es, einen Job zu finden!“ 
 
Gemäß  diesem Motto läuft seit dem 11.03.2013 im Jobcenter Darmstadt sehr erfolgreich die 
Maßnahme „Jobakademie“.  Durchgeführt wird sie zurzeit vom Bildungsträger TERTIA in den 
Räumlichkeiten des Bewerbungscenters „dabei“. 
 
Die Teilnehmenden sollen in dieser Maßnahme und mit der professionellen Hilfe der drei bei 
TERTIA angestellten Jobcoaches erlernen, das Gefühl der Macht- und Einflusslosigkeit zu über-
winden, ihre eigenen Gestaltungsspielräume und Ressourcen wahrzunehmen und zu nutzen. Ziel 
der Maßnahme ist es, die Teilnehmenden in die Lage zu versetzen, ihr Leben wieder „selbst in 
die Hand zu nehmen“ und selbständig eine Arbeitsstelle zu finden. Um dieses Ziel zu erreichen, 
arbeiten die Jobcoaches  eng mit dem aus zwei Personen bestehenden Fallmanagement des 
Bewerbungscenters „dabei“ zusammen. Der Inhalt der Maßnahmedurchführung orientiert sich an 
den individuellen Möglichkeiten und Problemlagen der Teilnehmenden. 
 
Die vermittlerische Erstberatung filtert aus den Neukundinnen und Neukunden potentielle Teil-
nehmende heraus und vereinbart für diese beim Fallmanagement des Bewerbungscenters Vor-
stellungstermine. Durch dieses erfolgt die Zuweisung in die Maßnahme „Jobakademie“. Die Dau-
er der Maßnahme beläuft sich auf 36 Netto-Tage. Dies bedeutet, dass Fehlzeiten der Teilnehme-
rinnen und Teilnehmer nachgeholt werden und somit jeder Teilnehmende die gesamte Maßnah-
me durchlaufen kann. Eine wiederholte Zuweisung nach erfolgreicher Teilnahme ist möglich. 
 
Während des vergangenen Jahres brach etwa die Hälfte der Teilnehmenden die Maßnahme 
„Jobakademie“ zu Gunsten der Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung ab.  
Auf Grund des großen Erfolges wurde die Maßnahme „Jobakademie“ ab dem 11.03.2015 durch 
das REZ Südwest (Regionales Einkaufzentrum) wieder neu ausgeschrieben. Fünf Träger haben 
sich auf die Ausschreibung beworben. Die Angebote werden durch das Jobcenter Darmstadt 
geprüft und fachbewertet bevor das REZ einem der Bieter den Zuschlag erteilt.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015                                                                        
                                                                                                                                          
47 
 
 
5.11.3 Kooperation Airportagentur  
 
Der Airport Rhein-Main mit seinen weiterhin wachsenden Beschäftigungsmöglichkeiten bietet ein 
großes Stellenpotenzial verteilt auf die unterschiedlichsten Branchen: 
 Luftverkehrsberufe, Luftfrachtspezifische Berufe 
 Sicherheitsgewerbe 
 Spedition, Transport, Logistik 
 Hotel-/Gaststättengewerbe 
 Einzelhandel 
 Personaldienstleistung/Zeitarbeit (branchenübergreifend) 
 Bundespolizei und Zoll 
 
Aus einer Analyse „Einzugsgebiet der Flughafen-Beschäftigten“ geht hervor, dass ca.60% der 
Beschäftigten aus dem Umfeld bis ca. 35 km stammen. 40 % der Beschäftigten kommen aus der 
Region darüber hinaus. Der Anteil Darmstadt beträgt ca. 6%.  
Eine Beschäftigung am Airport setzt in erster Linie die Erfüllung der flughafenspezifischen Zu-
gangskriterien voraus, wie beispielsweise die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 Luftsicher-
heitsgesetz.  Zu den persönlichen Voraussetzungen gehören, die Schichtbereitschaft, Mobilität, 
Belastbarkeit, gute Deutschkenntnisse und in den Service- und Sicherheitsberufen, Englisch-
kenntnisse. Darüber hinaus ist in den Berufsfeldern Sicherheit und Abfertigung eine Qualifizie-
rung Voraussetzung.  
Um die vielfältigen Beschäftigungsmöglichkeiten am Airport optimal zu nutzen, setzt das Jobcen-
ter Darmstadt die gute Zusammenarbeit mit der Airport-Agentur weiterhin fort.  
Interessierte erwerbsfähige Leistungsberechtigte haben auch dieses Jahr im Jobcenter Darm-
stadt, die Möglichkeit jeden ersten Montag im Monat, einen Überblick über die Beschäftigungs-
möglichkeiten und Anforderungen am Airport Rhein-Main zu bekommen. Konkrete Stellenange-
bote werden im Rahmen der persönlichen Beratungsgespräche vorgestellt und ggf. notwendige 
Qualifikationsbedarfe besprochen. Die Möglichkeit eines direkten Kontaktes mit potenziellen Ar-
beitgebern wird in Form von Bewerbertagen sowohl in der Airport-Agentur direkt als auch im Job-
center Darmstadt unterjährig angeboten.     
 
5.11.4  Übergabemanagement SGB II/SGB III 
 
Seit nunmehr 4 Jahren besteht das mit der Agentur für Arbeit Darmstadt abgestimmte Konzept 
des „Übergabemanagements SGB III/SGB II“, welches auch 2015 seine Fortführung findet. 
In der Phase des Rechtskreisübertritts aus dem SGB III in den Zuständigkeitsbereich des SGB II 
kommt der durchgehenden Aktivierung und Betreuung der Kundinnen und Kunden eine hohe   
Bedeutung zu. Insbesondere soll ein Rechtskreiswechsel bei den Kundinnen und Kunden nicht 
zu einer Unterbrechung der Vermittlungs- und Integrationsbemühungen führen. 
Das Konzept regelt detailliert das Verfahren beim Wechsel der Zuständigkeit in der Trägerschaft 
durch Beantragung von Leist ungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Sozialg e-
setzbuch II.  
 
In den von der Agentur für Arbeit und Jobcenter gemeinsam durchgeführten  Informationsveran-
staltungen werden etwa 3 Monate vor Ende des Leistungsbezugs von Arbeitslosengeld I Kundin-
nen und Kunden über die zur Verfügung stehenden Unterstützungsangebote der Agentur für

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015                                                                        
                                                                                                                                          
48 
 
 
Arbeit und die Angebote und Ziele des beschäftigungsorientierten Fallmanagements im SGB II 
Bereich unterrichtet. 
 
Ca. 1-2 Monate vor Ende des Arbeitslosengeld I Bezugs führt die Arbeitsvermittlung der Agentur 
für Arbeit zudem ein persönliches Abschlussgespräch mit den Kundinnen und Kunden und er-
stellt einen Übergabevermerk. 
 
Mit dem Rechtskreisübertritt erfolgt das vermittlerische Erstgespräch zur Standortbestimmung bei 
der Fallmanagerin bzw. dem Fallmanager, zu dessen Vorbereitung das Fallmanagement auf den 
Übergabevermerk zurückgreift und die zuletzt vereinbarten Aktivitäten in den Integrationsprozess 
im Jobcenter einbezieht. Sofern sich keine neuen bzw. geänderten Erkenntnisse ergeben, wird 
der in der Agentur für Arbeit begonnene Integrationsprozess nahtlos fortgesetzt. 
 
Die Erfahrung hat gezeigt, dass durch ein qualitativ hochwertiges Übergabemanagement und 
eine effektive Zugangssteuerung von Neukundinnen und Neukunden frühzeitig Integrationserfol-
ge erzielt werden können und hohe Kosten durch einen längeren Bezug von Arbeitslosengeld II 
vermieden werden.   
 
5.11.5 AMViS – Arbeitsmarktintegration von Müttern und Vätern im SGB II 
 
Zusätzliche Beratung und Hilfe auf dem Weg ins Berufsleben erhalten Mütter und Väter innerhalb 
des Projekts AMViS.  Die Abkürzung AMVIS steht für „Arbeitsmarktintegration von Müttern und 
Vätern im SGB II“. 
Dieses gebietskörperschafts- und rechtskreisübergreifende Projekt wurde von der Wissen-
schaftsstadt Darmstadt und dem Landkreis Darmstadt-Dieburg initiiert. Das Projekt wird durch 
zusätzliche Mittel durch das Hessische Ministerium für Soziales und Integration unterstützt und 
gefördert.  
Das Projekt selbst verfolgt zwei Zielrichtungen. Neben einer intensiven einzelfallbezogenen Bera-
tung und Betreuung von Klientinnen und Klienten im SGB II sollen anhand der dabei gemachten 
Erfahrungen auch Strukturprobleme in der Zusammenarbeit der verschiedenen Institutionen ana-
lysiert werden. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse sind Ausgangspunkt für Nachbesserungen 
in den Beratungsprozessen. Hierbei liegt der Fokus insbesondere auf die Schärfung der Schnitt-
stellen und Förderung einer noch intensiveren Zusammenarbeit. Das Projekt ist zunächst bis 
Ende 2015 angelegt. 
 
Innerhalb Darmstadts ist die Service- und Beratungsstelle sefo femkom Bestandteil des Konzep-
tes und richtet sich an Mütter und Väter aus dem SGB II Bezug.  
 
Für die o.g. Zielgruppe hält die Service- und Beratungsstelle in Darmstadt 15 Plätze vor und bie-
tet individuelle Unterstützung und Hilfe bei der Entwicklung von Berufs- und Lebensperspektiven. 
Im Fokus des Projekts stehen Mütter und Väter aus der Eberstädter Kirchtannensiedlung.  
Insbesondere sind folgende Themen Gegenstand von Beratungsgesprächen: 
 
- Kinderbetreuung 
- Ausbildung/Erwerbsarbeit 
- Finanzen 
- Wohnen 
- Trennung und Scheidung 
- Sucht 
- Psychische Erkrankungen 
- Schulden

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015                                                                        
                                                                                                                                          
49 
 
 
Die Mitarbeiterinnen von sefo femkom arbeiten dabei mit den Fallmanagerinnen und Fallmana-
gern des Jobcenter Darmstadt zusammen und vermitteln die Kundinnen und Kunden in Beschäf-
tigung, Aus- und Weiterbildung wie in Praktika.  
 
Außerdem bietet die Beratungsstelle eine Nachbegleitung an, die eine nachhaltige Integration in 
das Erwerbsleben sicherstellen soll. 
Für das Projekt wurde bereits in 2013 innerhalb des Sozialdezernats der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt eine Koordinatorin eingestellt, deren zentrale Aufgabe - unter anderem - darin besteht, 
die Schnittstellenarbeit zwischen SGB II und SGB VIII zu verbessern.  
 
Ziel des Projekts auf struktureller Ebene ist es, dass Fachkräfte aus dem Rechtsgebiet SGB II 
und dem Rechtsgebiet SGB VIII ihre Angebote besser aufeinander abstimmen und ihre An-
sprechpartnerinnen und Ansprechpartner innerhalb des anderen Rechtskreises unkompliziert 
zuordnen können.  
 
Das Projekt AMViS baut auf sechs bereits bestehende Kooperationsvereinbarungen zur Förde-
rung der Arbeitsmarktintegration in Darmstadt auf: 
 
1. Kooperationsvereinbarung bei fehlender Kinderbetreuung  
(Wissenschaftsstadt Darmstadt – Jobcenter Darmstadt) 
2. Kooperationsvereinbarung zur psychosozialen Beratung  
(Wissenschaftsstadt Darmstadt – Jobcenter Darmstadt) 
3. Kooperationsvereinbarung bei bestehender Schuldenproblematik 
(Wissenschaftsstadt Darmstadt – Jobcenter Darmstadt 
4. Kooperationsvereinbarung bei Suchtmittelauffälligkeit  
(Wissenschaftsstadt Darmstadt – Caritasverband Darmstadt e.V.) 
5. Kooperationsvereinbarung zur Förderung von Menschen mit Migrationshintergrund 
(Migrationsberatungsstellen für erwachsene Zuwanderer: Caritasverband Darmstadt e.V., 
Deutsches Rotes Kreuz Darmstadt-Stadt e.V., Diakonisches Werk Darmstadt-Dieburg 
e.V., Jugendmigrationsdienst: Internationaler Bund – Jobcenter Darmstadt) 
6. Kooperationsvereinbarung zur Förderung gesellschaftlicher Teilhabe, der Integration in 
den Arbeitsmarkt sowie der Vereinbarkeit von Familie und Beruf 
(Mehrgenerationenhaus Darmstadt – Wissenschaftsstadt Darmstadt- Agentur für Arbeit – 
Jobcenter Darmstadt) 
 
Viele der Mütter und Väter bringen eine hohe Motivation mit - ggf. nach der Elternzeit - in Ausbil-
dung oder Arbeit einzusteigen. Gerade diese Gruppe soll in der Phase des (Wieder-) Einstiegs 
durch gut informierte und vernetzte Fachkräfte begleitet werden, so dass eine langfristige Integra-
tion in Ausbildung/Arbeit gelingt. 
 
5.11.6  Patenmodell 
 
Seit Mitte Februar 2013 besteht zwischen dem Jobcenter Darmstadt und der Initiative „Arbeit 
durch Management/Patenmodell“ eine Kooperation.  
 
Arbeit durch Management/Patenmodell ist eine bundesweite Initiative, die auf das bürgerschaftli-
che Engagement an den Schnittstellen zum Arbeits- und Ausbildungsmarkt baut. Der Träger ist 
das Diakonische Werk Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz e.V.. 
 
Mit Hilfe ehrenamtlicher Paten werden arbeitsuchende Menschen bei der beruflichen Integration 
unterstützt. Aufgrund ihrer Berufs- und Lebenserfahrung helfen Paten als unabhängige Berater 
den Teilnehmerinnen und Teilnehmern, sich realistische Ziele zu stecken und geben Impulse auf 
dem Weg in die Erwerbstätigkeit bzw. Ausbildung.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015                                                                        
                                                                                                                                          
50 
 
 
Die Leistungsberechtigten des Jobcenter Darmstadt werden über dieses zusätzliche Angebot im 
Rahmen der Beratungsgespräche informiert. Die Teilnahme am Patenmodell basiert auf Freiwil-
ligkeit. Der Impuls zur Kontaktaufnahme mit Patenmodell muss durch die Leistungsberechtigten 
selbst erfolgen.  
 
5.11.7 Arbeitskreis Migration & Soziales/Kooperationsvereinbarung/Handlungsempfehlung 
 
Im vergangenen Jahr wurde die bestehende Kooperationsvereinbarung zwischen dem Jobcenter 
Darmstadt  und den Migrationsberatungsstellen für Erwachsene, dem Caritasverband Darmstadt 
e.V., dem Deutschen Roten Kreuz, dem Diakonischen Werk Darmstadt - Dieburg e.V. sowie dem 
Jugendmigrationsdienst: Internationaler Bund, weiter entwickelt und fortgeschrieben. 
 
Die Vereinbarung hat zum Ziel die Integration gemeinsamer Kundinnen und Kunden optimal zu 
gestalten, die Hilfsangebote aller Akteure zielgerichteter und transparenter zu organisieren. 
 
Die Vereinbarung besteht aus sechs einzelnen Bausteinen  
 
a. Information der Kundinnen und Kunden bzw. Klientinnen und Klienten 
b. Informationsaustausch und Absprachen 
c. Datenschutz 
d. Evaluation 
e. Allgemeines 
f. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 
 
Insbesondere in Bezug auf die Thematik Informationsaustausch und Absprachen wurde die be-
reits bestehende Vereinbarung noch einmal konkretisiert. So wird u.a. das Jobcenter mindestens 
einmal jährlich das bestehende Arbeitsmarktprogramm den Migrationsberatungsstellen und dem 
Jugendmigrationsdienst im Rahmen einer turnusmäßigen Zusammenkunft des Arbeitskreises 
Migration und Soziales vorstellen. Außerdem wird eine ständige Teilnahme des Jobcenter am 
Arbeitskreis zukünftig sichergestellt. 
  
5.11.8 Flüchtlinge - Erleichterter Arbeitsmarktzugang für Asylbewerber und Personen mit 
Duldung 
 
1. Erleichterter Arbeitsmarktzugang 
 
Durch neue rechtliche Rahmenbedingungen wie z.B. dem Gesetz zur Einstufung weiterer Staa-
ten als sichere Herkunftsstaaten und zur Erleichterung des Arbeitsmarktzugangs für Asylbewer-
ber und geduldete Ausländer vom 31.10.2014 (BGBl. I S. 1649) wurde die Wartefrist für den Zu-
gang zum Arbeitsmarkt sowohl für Asylbewerberinnen und Asylbewerber als auch für Geduldete 
auf 3 Monate verkürzt (Änderung § 61 Abs. 2 Satz 1 AsylVfG sowie § 32 Abs. 1 Satz 1 Besch-
VO). Die bisherige Vorrangprüfung entfällt für Personen, die eine Qualifikation als Fachkraft 
nachweisen oder sich bereits seit 15 Monaten rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten (ergänzt § 
32 Abs. 5 BeschVO). 
 
Außerdem wurde mit der Zweiten Verordnung zur Änderung der Beschäftigungsverordnung vom 
6.11.2014 (BGBl. I S. 1683) zudem der Arbeitsmarktzugang für Geduldete und Asylbewerberin-
nen und -bewerber insofern erleichtert, dass bei diesem Personenkreis, die die Voraussetzungen 
für die Erteilung einer Blauen Karte EU an Hochschulabsolventen in Engpassberufen, für eine 
Zulassung in Ausbildungsberufen nach der „Positivliste“ oder zur Teilnahme an einer Maßnahme 
zur Anerkennung ihrer Berufsqualifikation erfüllen, die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit 
zur Ausübung einer Beschäftigung ohne Vorrangprüfung erteilt wird. 
Des Weiteren entfällt für Asylbewerberinnen und Asylbewerber und Geduldete, die sich bereits 
seit 15 Monaten ununterbrochenen erlaubt, geduldet oder mit einer Aufenthaltsgestattung im

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015                                                                        
                                                                                                                                          
51 
 
 
Bundesgebiet aufhalten (§ 32 Abs. 5 Beschäftigungsverordnung in der neuen Fassung) die Vor-
rangprüfung. 
 
Aktuell wechselten 25 Personen zum 01.03.2015 vom Amt für Soziales und Prävention in den 
Leistungsbezug des Jobcenters Darmstadt.  
 
Bei diesem Personenkreis handelt es sich um Menschen die   
 
a) Opfer von Menschenhandel sind: D.h. Personen mit Aufenthaltstiteln nach § 25 Absatz 4a des 
Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), 
b) Opfer von Verstößen gegen inländische Arbeitsbedingungen sind: Demzufolge Personen mit 
einem Aufenthaltstiteln nach § 25 Absatz 4b AufenthG und 
c) Personen mit unverschuldeten Ausreisehindernissen: Personen mit Aufenthaltstiteln nach § 25 
Absatz 5 AufenthG, sofern die Entscheidung über die Aussetzung ihrer Abschiebung mindestens 
18 Monate zurück liegt. 
Dies ergibt sich aus dem Umkehrschluss zu § 1 AsylbLG. Verhindert ein Ausländerinnen bzw. ein 
Ausländer seine Abschiebung durch die Hinderung, z. B. Passersatzpapiere zu beschaffen (häu-
figster Fall), so liegt ein Verschulden vor. Die Person ist wieder nach dem AsylbLG 
leistungsberechtigt.  
 
Eine Zusammenarbeit mit den Ausländerbehörden innerhalb der Städte und Landkreise ist daher 
äußerst wichtig.  
Es ist daher sehr wichtig, Personen mit Gestattung und Duldung frühzeitig (bereits vor der Über-
stellung ins Jobcenter) dahingehend zu informieren, sich möglichst früh bei den Agenturen für 
Arbeit arbeitsuchend / arbeitslos melden, denn diese stehen ab Zugang auf dem Arbeitsmarkt 
auch rechtlich zur Verfügung. Sie haben u.a. Anspruch auf Beratung und Vermittlung sowie 
grundsätzlich und im Rahmen des Ermessens auch Zugang zu zahlreichen Förderinstrumenten 
des SGB III.  
 
Die Arbeit im Jobcenter in Bezug auf diesen Personenkreis orientiert sich zunächst an der Prä-
misse Existenzsicherung, soziale Teilhabe und Integration und im nächsten Schritt der Integrati-
on in den Arbeitsmarkt durch individuell geeignete Maßnahmen. 
 
Neben einer schulischen und beruflichen Qualifikation ist der Aufbau von Sprachkompetenz ein 
wesentlicher Schlüssel um in den Arbeitsmarkt integriert werden zu können. 
 
Im Fokus der Aufmerksamkeit steht dabei der Aufbau bzw. die die Optimierung vorhandener  
Deutschkenntnisse, die Förderung der beruflichen Qualifikation sowie auch die Anerkennung 
ausländischer Abschlüsse. 
 
Zudem ist verstärkt auf die besonderen Qualifikationen und Stärken zu achten, über die die 
Flüchtlinge verfügen. 
Mehrsprachigkeit, spezifische interkulturelle Kompetenzen und mögliche, in ihrem Heimatland 
erworbenen Abschlüsse bilden ein spezielles Qualifikationsbündel. Diese Flüchtlinge bzw. Mig-
rantinnen und Migranten sind grundsätzliche Beschäftigungspotenziale für Unternehmen und 
Dienstleister.  
 
In Bezug auf Sprachförderung stehen dem Jobcenter Darmstadt anteilmäßige Fördermittel zur 
Verfügung. Durch den Einsatz dieser Mittel aus dem Eingliederungsetat des SGB II können aus-
schließlich berufsbezogene Sprachkurse gefördert werden. 
 
Im Rahmen von Integrationskursen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge erfolgen 
Sprachkurse auf dem Niveau B1 des gemeinsamen Referenzrahmens für Sprachen.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015                                                                        
                                                                                                                                          
52 
 
 
Die  Gesamtproblematik stellt sich wie folgt dar: 
 
Leistungsberechtigte § 7 SGB II 
 
Grundsätzlich haben Ausländerinnen und Ausländer den gleichen Anspruch auf ALG II wie Deut-
sche. 
 
Aus dem SGB II § 7 Berechtigte Abs. 1: 
 
„Leistungen nach dem SGB II erhalten Personen, die 
 
1. das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze von 65 Jahren noch nicht erreicht haben, 
2. erwerbsfähig sind, 
3. hilfebedürftig sind und 
4. ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben 
(erwerbsfähige Hilfebedürftige).  
Ausgenommen sind: 
1. Ausländerinnen  und Ausländer, die weder in der Bundesrepublik Deutschland Arbeitnehme-
rinnen, Arbeitnehmer oder Selbständige noch auf Grund des § 2 Abs. 3 des Freizügigkeitsgeset-
zes/EU freizügigkeitsberechtigt sind, und ihre Familienangehörigen für die ersten drei Monate 
ihres Aufenthalts, 
2. Ausländerinnen und Ausländer, deren Aufenthaltsrecht sich allein aus dem Zweck der Arbeit-
suche ergibt, und ihre Familienangehörigen,  
3. Leistungsberechtigte nach § 1 des Asylbewerberleistungsgesetzes. 
 
Satz 2 Nr. 1 gilt nicht für Ausländerinnen und Ausländer, die sich mit einem Aufenthaltstitel nach 
Kapitel 2 Abschnitt 5 des Aufenthaltsgesetzes in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten. 
Aufenthaltsrechtliche Bestimmungen bleiben unberührt.“ 
 
Ergänzung der Leistungsgrundsätze im SGB II 
 
Im Zuge der Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente im SGB II und SGB III, die zum 01. 
Januar 2009 in Kraft getreten ist, wurden die Leistungsgrundsätze im § 3 SGB II um den Abs. 2b 
ergänzt mit folgendem Gesetzeswortlaut: 
 
Aus dem SGB II § 3 Leistungsgrundsätze Abs. 2b: 
 
„Die Agentur für Arbeit hat darauf hinzuwirken, dass erwerbsfähige Hilfebedürftige, die nicht über 
deutsche Sprachkenntnisse entsprechend dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Re-
ferenzrahmens für Sprachen verfügen und die 
1. zur Teilnahme an einem Integrationskurs nach § 44 AufenthG berechtigt sind, 
2. nach § 44a AufenthG verpflichtet werden können oder 
3. einen Anspruch nach § 9 BVFG haben, 
an einem Integrationskurs nach § 43 AufenthG teilnehmen, sofern sie nicht unmittelbar in eine 
Ausbildung oder Arbeit vermittelt werden können oder ihnen eine Teilnahme an einem Integrati-
onskurs daneben nicht zumutbar ist. Eine Verpflichtung zur Teilnahme ist in die Eingliederungs-
vereinbarung als vorrangige Maßnahme aufzunehmen.“

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015                                                                        
                                                                                                                                          
53 
 
 
Integrationskurse des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge 
 
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) führt die Integrationskurse in Zusammen-
arbeit mit Ausländerbehörden, dem Bundesverwaltungsamt, Kommunen, Migrationsdiensten und 
Trägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II durch und gewährleistet ein 
ausreichendes Kursangebot. Das BAMF lässt die Kurse in der Regel von privaten oder öffentli-
chen Trägern durchführen. 
 
Ausländerinnen und Ausländer, die sich dauerhaft in Deutschland aufhalten und denen seit dem 
01. Januar 2005 erstmalig eine Aufenthaltserlaubnis zu einem der in § 44 Abs. 1 Nr. 1 Aufent-
haltsgesetz Zwecke bzw. eine Niederlassungserlaubnis nach § 23 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz er-
teilt wurde, haben unter Beachtung der Ausschlusstatbestände aus § 44 Abs. 2 Aufenthaltsge-
setz gemäß § 44 Abs. 1 einen Anspruch auf die Teilnahme an einem Integrationskurs. Unter be-
stimmten Voraussetzungen besteht sogar eine Teilnahmeverpflichtung. Der Anspruch auf Teil-
nahme wird von der Ausländerbehörde, die Verpflichtung von der Ausländerbehörde oder des 
Jobcenters festgestellt. 
Ausländerinnen und Ausländer, die bereits vor dem 01. Januar 2005 erstmals solch eine Aufent-
haltserlaubnis erhalten haben bzw. die eine Aufenthaltserlaubnis zu anderen Zwecken besitzen, 
haben keinen unmittelbaren Anspruch auf die Teilnahme an einem Integrationskurs. Sie können 
jedoch von der Ausländerbehörde bzw. bei ALG II - Bezug auch von dem Jobcenter zur Teilnah-
me verpflichtet werden. Außerdem besteht für diese Personengruppe auch die Möglichkeit im 
Rahmen verfügbarer Kursplätze zugelassen zu werden. Über entsprechende Anträge entschei-
det das BAMF. Dieses Antragsverfahren beim BAMF gilt auch für freizügigkeitsberechtigte EU-
Bürgerinnen und Bürger und zugewanderte Deutsche. 
 
Berufsbezogene Sprachförderung ESF- BAMF 
 
Das BAMF ist mit der Durchführung des nationalen ESF Programmteils "Qualifikation und Wei-
terbildung für Personen mit Migrationshintergrund durch berufsbezogene Maßnahmen, insbe-
sondere berufsbezogene Sprachkurse und Praktika" beauftragt. Unabhängig von Staatsangehö-
rigkeit oder Dauer des Aufenthalts in Deutschland, können Personen mit Migrationshintergrund 
Maßnahmen der Sprachförderung, kombiniert mit Elementen beruflicher Qualifizierung in An-
spruch nehmen und so ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhöhen. 
Das ESF-BAMF-Programm richtet sich an Personen mit Migrationshintergrund, die eine berufs-
bezogene sprachliche und fachliche Weiterqualifizierung benötigen. Die berufsbezogene 
Deutschförderung soll Deutschunterricht, berufliche Qualifizierung und Praktikum effektiv mitei-
nander verbinden. Ziel ist es, zur Integration in den ersten Arbeitsmarkt beizutragen. 
Gefördert werden können Maßnahmen zur Vermittlung von berufsbezogenen Kenntnissen der 
deutschen Sprache für Personen mit Migrationshintergrund, die 
 
 Arbeitslosengeld nach dem SGB III oder 
 Arbeitslosengeld II nach dem SGB II beziehen. 
 
Die Maßnahmen sind auf eine dauerhafte Integration in den ersten Arbeitsmarkt ausgerichtet. Sie 
können zur Erreichung dieses Zieles neben der Sprachförderung auch hiermit verbundene ar-
beitsmarktrelevante oder berufsspezifische Qualifizierungselemente enthalten. 
Die Dauer der Förderung beträgt bei einer Vollzeitmaßnahme höchstens sechs Monate. Der För-
derzeitraum kann bei genehmigten Projektunterbrechungen um insgesamt bis zu 15 Arbeitstage 
verlängert werden. Bei Maßnahmen, die in Teilzeitform durchgeführt werden, beträgt die maxima-
le Förderdauer zwölf Monate. 
 
Da absehbar ist, dass das Angebot an entsprechenden Sprachkursen für alle Klientinnen und 
Klienten des Jobcenters voraussichtlich nicht ausreichen wird, ist derzeit in Kooperation mit der

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Wissenschaftsstadt Darmstadt im Rahmen des Programmes IdeA – Impulse der Arbeitsmarktpo-
litik- ein Konzept in Planung, damit weitere Kapazitäten bereitgestellt werden. Hier ist zu ent-
scheiden, ob ausschließlich kommunale Mittel bereitgestellt werden, weil Bundesmittel (BAMF) 
nicht ausreichen und eine Kofinanzierung des Jobcenters nicht möglich ist. 
 
5.11.9  Projekt: „Einsatz von interkulturellen Vermittlungskräften (IkuV) im Jobcenter 
Darmstadt“   
 
Die Unterstützungsleistungen des Projektes „Einsatz von interkulturellen Vermittlungskräften“,  
welches seit 2013 im Jobcenter implementiert ist, werden von den Kundinnen und Kunden des 
Jobcenters sehr gut in Anspruch genommen. Daher ist das Projekt auch für das Kalenderjahr 
2015 verlängert worden und wird aus dem Budget der Wissenschaftsstadt Darmstadt finanziert.  
Das Projekt hat sich als Arbeitserleichterung und -ergänzung der Dienstleistungen der Regional-
teams etabliert. 
Das Angebot des Projektes ist um weitere Sprachkompetenzen erweitert worden. Nachdem es 
inzwischen einige personelle Wechsel bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des  Projektes 
gegeben hat, wird im ersten Quartal noch einmal eine Schulung erfolgen, nicht zuletzt unter Be-
rücksichtigung von inzwischen eingetretenen Änderungen des Gesetzes oder der zu bearbeiten-
den Vordrucke.  
 
5.11.10 Jobact  
 
„Bretter die die Welt bedeuten“ spielen im Jahr 2015 für das Jobcenter Darmstadt  erneut eine 
Rolle. In Kooperation mit der Kreisagentur für Beschäftigung des Landkreises Darmstadt Dieburg 
wird im April 2015 das generationsübergreifende Theater- und Qualifizierungsprojekt „ JobAct to 
connect“ an den Start gehen. Durchgeführt wird die  Maßnahme für Langzeitbeziehende von der 
PROJEKTFABRIK. Wie schon in den letzten Jahren erfolgreich umgesetzt, werden  theaterpäda-
gogische Methoden mit klassischem  Bewerbungsmanagement  sowie mit Biografiearbeit 
verbunden. Die durch Altersunterschiede innerhalb der Gruppen entstehenden Synergieeffekte, 
sollen positiv zur Integration in den 1. Arbeitsmarkt genutzt werden. Die älteren Teilnehmenden 
verfügen über wertvolle Lebens- und Berufserfahrung, während die jüngeren Personen Spontani-
tät, Flexibilität und eine erhöhte Veränderungsbereitschaft mitbringen. Die Zusammenführung 
dieser unterschiedlichen Qualitäten haben in der Vergangenheit gute Ergebnisse hervorgebracht.  
 
Neben der  Erarbeitung und Aufführung eines Theaterstückes wird das zehnmonatige Projekt 
durch ressourcenorientiertes Bewerbungstraining und individuelles sozialpädagogisches Einzel-
coaching begleitet und umgesetzt.    
 
5.11.11 Joblinge  
 
Ab 2015 eröffnet die Initiative „JOBLINGE“ in Südhessen Ihren 5. Standort in Darmstadt. 
Die gemeinnützige AG JOBLINGE ist eine Initiative  unter dem Dach der „Boston Consulting 
Group“, welche mit Unterstützung von Partner- Unternehmen (durch Spenden, ehrenamtliche 
Mentoren, Bereitstellung von Stipendien, etc.) versucht, arbeitslose Jugendliche mit Vermitt-
lungshemmnissen in Ausbildung oder Arbeit zu vermitteln und zu begleiten. 
 
Für Ihre erfolgreiche Arbeit wurde die Initiative 2012 mit dem Bundespreis „Land der Ideen“ im 
Bereich Bildung sowie 2014 mit der „Goldenen Viktoria für Integration“ ausgezeichnet.  
 
Der Standort Darmstadt wird maßgeblich durch die IHK Südhessen/Darmstadt, die HWK Darm-
stadt, die Agentur für Arbeit und das Jobcenter Darmstadt unterstützt.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015                                                                        
                                                                                                                                          
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Die Jugendberufsagentur (JBA) des Jobcenters  wird im Jahr 2015 insgesamt 20 Jugendliche 
und junge Erwachsene im Rahmen der freien Förderung in das Programm der Initiative einsteu-
ern. Weiterhin werden beim Standort Darmstadt auch Jugendliche aus den Gebieten der kom-
munalen Jobcenter Landkreis Darmstadt-Dieburg und Groß Gerau aufgenommen. 
 
Das Programm läuft jeweils über 6 Monate und beginnt am 01.04.2015.  
In dieser Zeit erarbeiten sich die Jugendlichen mit Unterstützung der Sozialpädagogen am 
Standort und den ehrenamtlichen Mentoren  Ihren Ausbildungs- bzw. Arbeitsplatz.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015                                                                        
                                                                                                                                          
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6. Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt  
 
Um die Gleichstellung von Frauen und Männern im Außenverhältnis besser gewährleisten zu 
können, wurde für 2011 auch im SGB II, die Rolle der Beauftragten für Chancengleichheit am 
Arbeitsmarkt (BCA) implementiert. 
Als operative Impulsgeberin unterstützt sie die Fa chkräfte ihres Jobcenters und hilft beim Auf - 
und Ausbau von Netzwerken. Sie setzt sich dafür ein, die Beschäftigungsperspektiven für A r-
beitssuchende mit familiären Verpflichtungen zu verbessern. 
 
Die Trägerversammlung des Jobcenters Darmstadt bestellte am  14.01.2011 Frau Elke Jokisch 
zur Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt. 
 
Ihre Aufgabenfelder bestehen aus 
 
 der Beratung von Führungs- und Fachkräften sowie externen Partnern zur Förderung der 
Chancengleichheit 
 der Mitwirkung bei der Aufstellung des Arbeitsmarkt - und Integrationsprogramms des 
Jobcenters Darmstadt 
 der Analyse und Bewertung von geschlechtsspezifischen Daten zum Ausbildungs - und 
Arbeitsmarkt 
 der Planung, Entwicklung und Realisierung von Konzepten und Maßnahmen zur Förd e-
rung der Chancengleichheit ( z.B. Projekte, Fortbildungen etc.) 
 der Planung und Durchführung von Gruppeninformationsveranstaltung zur Frühaktivi e-
rung von Alleinerziehenden und Erziehenden 
 der Vertretung des Jobcenters Darmstadt in lokalen Netzwerken 
 
Ein wichtiger Schwerpunkt der Tätigkeit der BCA ist die Förderung von Alleinerziehenden. Hierfür 
ist sie konzeptionell mit zuständig, übernimmt eine  Koordinationsfunktion und arbeitet aktiv in 
vorhandenen Gremien und  Netzwerken mit. Darüber hinaus hat sie ein Informations-, Beratungs- 
und Vorschlagsrecht in Fragen, die Auswirkungen auf die Chancengleichheit von Frauen und 
Männern haben.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015                                                                        
                                                                                                                                          
57 
 
 
Anlage Bildungs- und Maßnahmeplanung  
 
 
  Bildungsziel 
abschlussorientierte 
Bildungsziele Erzieher/in 
gesamt: 57 betriebliche Einzelumschulung 
  Altenpfleger/in 
  Altenpflegehelfer/in 
  kaufmännische Berufsabschlüsse 
  Umschulung im sonstigen Einzelfall 
  Vorbereitungskurs für Externenprüfung 
Sonstige Bildungszie-
le (ohne Abschluss) 
Erwerb Hauptschulabschluss mit berufsprakti-
scher Quali 
  Flughafen-Qualifizierungen 
gesamt: 211 Qualifizierung im Sicherheitsgewerbe mit Sach-
kundeprüfung nach § 34a GewO 
  modulare Fortbildung im Bereich Lager/Logistik/ 
gewerbl.-techn. 
  Fahrerausbildung EU Kraftfahrer  Kl. C, CE 
  Fahrerausbildung Güter- und Personenverkehr 
  Englisch für den Beruf 
  modulare kaufmännische Weiterbildung, SAP, 
ECDL 
  Helfer/in in der Pflege 
  Alltagsbegleiter/in dementer alter Menschen/ Be-
treuungskraft 
  Fortbildungen im Einzelfall 
  Berufspraktische Weiterbildung mit "Deutsch-
kenntnissen plus"

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015                                                                        
                                                                                                                                          
58 
 
 
Anlage Netzwerke und Arbeitskreise 
 
 
 
Name von 
Netzwerk/Aktivität/ Initiati-
ve 
 
 
Träger/Initiator 
 
 
Inhalt 
 
 
Wissenschaftsstadt 
Darmstadt  
 
 
AG 78, OloV Steue-
rungskreis 
 
Abstimmung der Prozesse 
beim Übergang Schule/ Beruf 
 
Wissenschaftsstadt 
Darmstadt  
 
 
Jugendgerichtshilfe 
 
 
Kennenlernen, Prozessab-
stimmung bei Ableistung von 
Arbeitsstunden 
 
 
Wissenschaftsstadt 
Darmstadt  
 
 
Städtischer Sozial-
dienst 
 
Kennenlernen, Prozess- 
abstimmung bei Ableistung 
von Arbeitsstunden 
 
 
Jugendhilfeplanungs-
ausschuss 
 
Wissenschaftsstadt 
Darmstadt: Unteraus-
schuss vom Jugendhil-
feausschuss  
 
 
Ideengeber & Unterstützung 
Jugendhilfeausschuss 
 
Arbeitskreis Migration und 
Sozialarbeit (MiSo) 
 
 
Interkulturelles Büro 
Wissenschaftsstadt 
Darmstadt  
 
 
Austausch über diverse The-
men bezüglich der Migrantin-
nen u.  Migranten in Darmstadt 
 
Netzwerktreffen BAMF 
 
 
 
BAMF 
 
Alles rund um das Thema 
Integrationskurse 
 
 
Wasser macht Arbeit 
 
 
 
Wissenschaftsstadt 
Darmstadt 
 
Initiierung eins Projekts zur 
Gewässerentwicklung ( Schaf-
fung eines Beschäftigungspro-
jektes mit AGH) 
 
 
Netzwerk Chancengleich-
heit 
Südhessen 
 
BCA SBG III 
 
Austausch u. gemeinsame 
Aktionen der BCA u. Frauen-
beauftragten im Gebiet Süd-
hessen 
 
Lokales Bündnis 
für Familie in Darmstadt 
 
Katholisches Dekanat 
Darmstadt, Frauenbüro 
Darmstadt 
 
 
Austausch, gemeinsame Akti-
onen u. Beteiligung am lokalen 
Bündnis für Familie 
 
Berufsabschluss in Teilzeit 
in Hessen 
 
 
Hess. Sozialministeri-
um 
 
Austausch und Aktionen um 
Berufsabschlüsse in Teilzeit zu 
fördern 
 
Projektgruppe 
Teilhabekarte 
 
 
Wissenschaftsstadt 
Darmstadt 
AfSuP 
 
 
Teilhabekarte

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015                                                                        
                                                                                                                                          
59 
 
   
 
Arbeitskreis Migration und 
Sozialarbeit 
 
 
Wissenschaftsstadt 
Darmstadt/ Interkultu-
relle Büro 
 
Treffen von Migrationsbera-
tungsstellen 
Stadtverwaltung und Jobcen-
ter 
 
 
 
Fachkonferenz Wohnungs-
losigkeit 
 
 
 
Organisation erfolgt 
reihum durch die Betei-
ligten 
 
 
 
Treffen von Beratungsstellen 
für Obdachlose, AfSuP 
 
Fachtagung KiB 
(Konferenz illegale Be-
schäftigung) 
 
 
Organisation erfolgt 
reihum durch die Betei-
ligten 
 
 
Austausch zwischen Zoll, 
Jobcenter, Finanzamt etc. zur 
Eindämmung illegaler Be-
schäftigung 
 
 
AG „Aktionsplan zu UN-
Behindertenrechts-
konvention 
 
Unterarbeitsgruppe „Arbeit 
und Beschäftigung“ der  
AG  
 
Wissenschaftsstadt 
Darmstadt  
 
Erstellung eines Aktionsplans 
zur Stärkung der Teilhabe von 
Menschen mit Behinderungen  
 
 
AG Einkommensschwache 
Haushalte Klimaschutz-
konzept  
der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt  
 
UAG Gerätesubvention  
 
 
 
Wissenschaftsstadt  
Darmstadt 
 
Subvention von energieeffi-
zienten Elektrogeräte für ein-
kommensschwache Haushalte  
 
AG Sozialcharta 
 
 
 
Wissenschaftsstadt  
Darmstadt  
 
Austausch zwischen bauver-
ein, Wissenschaftsstadt Darm-
stadt,  Jobcenter bzgl. der 
ehemals städtischen Wohnun-
gen, die in das Eigentum der 
bauverein AG übergingen  
 
 
 
Projekt AMViS 
 
Arbeitsmarktintegration 
von Müttern und Vätern in 
SGB II 
 
 
 
Wissenschaftsstadt  
Darmstadt  
 
Arbeitsmarktintegration von 
Müttern und Vätern in SGB II, 
u.a. Erarbeitung Schnittstel-
lenkonzept  
 
 
AG Asyl 
 
Wissenschaftsstadt 
Darmstadt 
 
Ämterübergreifenden Zusam-
menarbeit zur Analyse von 
Bedarfen, Entwicklung und 
Umsetzung geeigneter Maß-
nahmen, Gestaltung von 
Schnittstellen

2015/0168

4537 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
28.04.2015 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Jobcenter 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magist rat 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2015/0168 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:       Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015 des Jobcenters Darmstadt  
 
Vorlage vom: 27.04.2015  
 
Beschlussvorschlag: 
 
Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung nehmen  das Arbeitsmarkt - und 
Integrationsprogramm 2015 des Jobcenter s Darmstadt zur Kenntnis.  
 
 
Anlagen: AMIP_2015 
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom  27. April 2015:   
 
Die strategische Verknüpfung von Sozial -, Beschäftigungs -, Arbeitsmarkt - und 
Wirtschaftspolitik wird in Darmstadt als geschäftspolitischer Schwerpunkt sowohl im 
Jobcenter Darmstad t als auch im Rahmen der kommunalen Beschäftigungsförderung der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt politisch explizit ausgewiesen. Sie verfolgt fachübergreifend 
folgende Ziele:  
 
- Inklusion und Integration als sozialpolitische und sozialplanerische Strategie  
- Armut bekämpfen – Existenz sichern  
- Zielgruppen passgenau fördern  
- Lokale und regionale Netzwerke stärken  
- Lokalen (sozialen) Arbeitsmarkt/Ausbildungsmarkt sichern  
 
Das Arbeitsmarkt - und Integrationsprogramm 2015 des Jobcenters Darmstadt wurde von der 
Trägerversammlung des Jobcenters am 12.03.2015 beschlossen. Der Fachbeirat des 
Jobcenters hat in seiner Sitzung am 15.04.2015 das vorliegende Programm erörtert.   
 
Das Arbeitsmarkt – und Integrationsprogramm  bildet die Grundlage der kommunalen 
Beschäftigungs - und Arbeitsmarktpolitik in der Wissenschaftsstadt Darmstadt. Es 
durchleuchtet die regionale Lage auf dem Arbeits - und Ausbildungsmarkt und stellt die 
operativen Strategien, Instrumente und Maßnahmen zur Zielerreichung vor. Die enge 
Abstimmung mit der kommunalen Ausbildungs- und Arbeitsmarktstrategie 2015 der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt spricht für einen guten Ansatz zur Erhöhung der Ausbildungs - 
und Arbeitsmarktchancen der Leistungsberechtigten.  
 
Mittel aus dem Ausbildungs - und Arbeitsmarktbudget, welche die Wis senschaftsstadt 
Darmstadt vom Land Hessen erhält, ergänzen die Maßnahmen des Jobcenters. Sie sorgen 
für eine intensivere Förderwirkung bzw. ermöglichen zusätzliche Förderungen, insbesondere 
von besonders Benachteiligten am Arbeits - und Ausbildungsmarkt. Oh ne diese finanzielle 
Beteiligung könnten auf lokaler Ebene weniger Beiträge zur Bekämpfung von 
Langzeitarbeitslosigkeit und Schaffung bzw. Erhalt von Beschäftigungschancen erbracht 
werden. Die Chancen zur Teilhabe am Arbeitsleben in der sozialen Gemeinscha ft können 
somit für Langzeitarbeitslose und besonders Benachteiligte, wie Alleinerziehende, Ältere 
sowie Menschen mit Behinderung erhöht werden.  
Für das Haushaltsjahr 2015 steht dem Jobcenter Darmstadt voraussichtlich ein Gesamtbudget 
von insgesamt 13,8 Mio. Euro zur Verfügung, davon 6,3 Mio. Euro für den Eingliederungstitel. 
Insgesamt entspricht dies einem Anstieg der Mittelzuteilung um rd. 8,66 %.  
 
Die Vermeidung der Langzeitarbeitslosigkeit ist weiterhin eines der Hauptziele des Jobcenter 
Darmstadt in 2015.  Um dies zu erreichen, wird das Budget für die integrationsorientierten 
Instrumente (Förderung der beruflichen Weiterbildung, Eingliederungszuschüsse, Maßnahmen 
der Aktivierung und beruflichen Eingliederung) gegenüber 2014 weiter aufgestockt (2014 = 
56,3 % - 2015 = 59,8 %).  
 
Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik kann nur dann erfolgreich sein, wenn verschiedene 
Handlungsträger auf lokaler und regionaler Ebene zusammenwirken und im Idealfall ihre  
Potenziale bündeln und aufeinander abstimmen. Das Arbeitsmarkt - und Integrations -
programm 2015 des Jobcenters Darmstadt stellt diese Grundlage für eine solche 
Zusammenarbeit dar. Zudem versteht es sich als Arbeitsmittel für die Beschäftigten des 
Jobcenters Darmstadt. 
 
Darmstadt, 27.04.2015 
 
Dezernat V 
 
 
 
Barbara Akdeniz  
Stadträtin

Beratungsverlauf (4)

TOP 20
TOP 192
TOP 8
TOP 43 zur Kenntnis

Orte (3)

  • Alicenstraße 29
  • Groß-Gerauer Weg 3
  • Grenzallee

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
2015/0168
Typ
Magistratsvorlage
Datum
27.04.2015
Erstellt
29.09.2026 00:00