V/0563/2010
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL NR. A-R/0050/2010: "Aktionsplan 'Inklusives Gemeinwesen Stadt Münster' "
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Anlage: Antrag "Aktionsplan 'Inklusives Gemeinwesen Stadt Münster' "
12066 Zeichen
Antrag an den Rat Nr. A-R/0050/2010
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, unter Einbeziehung aller relevanten
Dezernate und Ämter einen Aktionsplan „Inklusives Gemeinwesen
“ für die
Realisierung von Inklusion in der Stadt Münster unter Berücksichtigung der UN-
Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Menschen mit
besonderen Bedürfnissen und Unterstützungsbedarf) zu erstellen.
2. Der „Aktionsplan soll sowohl den Status Quo der Stadt Münster auf dem Weg zu einem
inklusiven Gemeinwesen aufzeigen als auch konkrete, nachprüfbare Ziele und Vorschläge
zu geeigneten Maßnahmen der Verwaltung für die Realisierung eines inklusiven
Gemeinwesens beinhalten. In den Handlungsempfehlungen ist insbesondere darzulegen,
durch welche strukturellen und sonstigen Maßnahmen sichergestellt werden kann, dass
zukünftig die Zielsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention grundsätzlich bei den
Planungen aller Fachbereiche angemessen berücksichtigt werden.
3. In dem Aktionsplan der Stadt Münster sind fachbereichsübergreifend alle kommunalen
Arbeitsfelder zu berücksichtigen, in denen sich ein Handlungsbedarf ergibt. Dem Ziel der
Inklusion entsprechend wird der Aktionsplan orientiert an grundlegenden
Lebensbereichen politikfeldübergreifend gestaltet. Zu berücksichtigen sind unter anderem
folgende Handlungsfelder:
• Gesundheitsförderung
• Kinder- und Jugendhilfe,
• Erziehung, Bildung und Schule
• Ausbildung, Arbeits- und Berufsleben
• Wohnen
• Stadtentwicklung
• Verkehr und individuelle Mobilität
• Soziale Unterstützung und Dienstleistungen(Gesundh eit und Pflege)
• Kultur, Freizeit, Sport
• Politische Teilhabe und Mitwirkung
• Barrierefreie Kommunikation, Information und Servi ce
4. Darüber hinaus erfordert ein inklusives Gemeinwesen auch eine entsprechende
Sensibilisierung der städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wie auch der
Bündnis 90/Die Grünen/GAL
Ratsfraktion Münster
Windthorststr. 7
48147 Münster
Fon: 0251 / 8 99 58 10
Fax: 0251 / 8 99 58 15
ratsfraktion@ gruene-muenster.de
www.gruene -muenster.de
Antrag
„Aktionsplan ‚Inklusives Gemeinwesen
Stadt Münster‘ “
31.05.2010
2
Bevölkerung, um eine „inklusive Stadtgesellschaft“ nicht nur den Grundstrukturen nach,
sondern auch im alltäglichen Leben umsetzen zu können. Hierzu wird die Verwaltung
beauftragt, durch entsprechende betriebliche Fortbildungen und über kontinuierliche
Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Inklusion zu informieren.
5. Der Zeitrahmen für die Umsetzung des Aktionsplans und damit die vollständige
Realisierung eines inklusiven Gemeinwesens durch die Verwaltung der Stadt Münster soll
zunächst zehn Jahre betragen. Der Erreichungsgrad der mittelfristigen Ziele soll jährlich
überprüft werden. Über das Fortkommen bei der Realisierung der Ziele und der
Umsetzung der geeigneten Maßnahmen ist der politischen Vertretung wie auch der
Öffentlichkeit jährlich Bericht zu erstatten.
6. Um ein effektives und effizientes Vorgehen bei der Realisierung eines inklusiven
Gemeinwesens zu gewährleisten, wird die Verwaltung beauftragt zu prüfen, wie die
vorhandenen Kompetenzen dezernats- und ämterübergreifend zusammengeführt werden
können, um die internen Planungs- und Entscheidungsprozesse zum Thema Inklusion
kontinuierlich zu begleiten und anzustoßen.
7. Die Verwaltung prüft die Einrichtung einer „Fachstelle für Inklusion“ und wird beauftragt,
einen geeigneten Organisationsvorschlag zu erarbeiten. Die Fachstelle könnte z.B.
folgende Aufgaben erfüllen
• Anlaufstelle für alle das Thema Inklusion betreffe nden Fragen sein
• Schulen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe , soziale Einrichtungen bei der
Konzeptentwicklung unterstützen und bei der Umsetzung fachlich begleiten
• Eltern bei der Schulwahl, bei Freizeitangeboten de r Kinder- und Jugendhilfe etc. und
der besten Förderung ihrer Kinder beraten
• Eltern, Schulen, Kindergärten und die Öffentlichke it im Rahmen einer
Informationskampagne über die qualitativen Vorteile des Gemeinsamen Unterrichts
für alle Kinder aktiv und gezielt informieren
• Informationen zum selbständigen und unterstützten Wohnen geben
• Vernetzung und Kooperationen der unterschiedlichen Arbeitsfelder bzw. Träger und
Gruppen gewährleisten etc.
8. Die Verwaltung wird beauftragt
a) mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL ) insbesondere in den
Bereichen Wohnen, Kinder- und Jugendhilfe, Schulen (Förderschulen), soziale
Rehabilitation, berufliche Ausbildung und Integration sowie Barrierefreiheit von
öffentlichen Gebäuden und Kommunikation eine abgestimmte Sozial-, Wohn- und
Stadtplanung bezüglich Menschen mit Behinderungen (Menschen mit besonderen
Bedürfnissen und Unterstützungsbedarf) vorzunehmen und diese kontinuierlich
fortzuschreiben;
b) ein Verfahren zu entwickeln, bei dem die „Kommi ssion zur Förderung der Inklusion
von Menschen mit Behinderungen“, freie Träger und Initiativen an der Erstellung
des Aktionsplans und dessen Weiterentwicklung kontinuierlich beteiligt werden;
c) in einem weiteren Schritt auch mit den Umlandge meinden ein gemeinsames
Handlungskonzept „Inklusion“ zu erstellen.
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Begründung
I.
Am 13.12.2006 verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen das
Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Diese Konvention
basiert auf den zentralen Menschenrechtsabkommen der Vereinten Nationen und
konkretisiert die dort verankerten Menschenrechte für die Lebenssituation von Menschen mit
Behinderungen. Ziel des Übereinkommens ist es, den vollen und gleichberechtigten Genuss
aller Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle Menschen mit Behinderungen zu fördern
sowie Menschen mit Behinderungen vor Diskriminierung aufgrund von Behinderung zu
schützen.
Am 26. März 2009 ist die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
sowie ihr Fakultativprotokoll für Deutschland in Kraft getreten. Das bedeutet, dass sie für die
Bundesrepublik völkerrechtlich verbindlich ist. Die Inhalte der Konvention und des
Zusatzprotokolls sind durch innerstaatliche Gesetzgebung und andere geeignete
Maßnahmen umzusetzen.
Menschen mit Behinderungen kommt damit ein Rechtsanspruch auf inklusiven Umgang und
eine volle gesellschaftliche Teilhabe zu. Auch für die Menschen der Stadt Münster soll dieser
neu gewonnene Rechtsanspruch spürbare Realität werden. Die Verwaltung der Stadt
Münster hat ihre Aktivitäten deshalb dahingehend zu prüfen, wie diese zur Realisierung der
Anforderungen der UN-Konvention beitragen bzw. fokussiert ihre Anstrengungen in allen
Arbeitsbereichen auf das Ziel der Gestaltung inklusiver Lebensverhältnisse.
Entsprechendem „Disability mainstreaming“ soll die Behinderungsthematik zu einem festen
Bestandteil der einschlägigen Strategien der nachhaltigen Entwicklung in den Kommunen
werden ((UN-Behindertenrechtskonvention, Präambel)
II.
Der Grundgedanke der sozialen Inklusion ist die volle und wirksame Teilhabe und
Einbeziehung aller Menschen. Im Unterschied zu der Bedeutung des Begriffs Integration
geht es dabei nicht nur darum, innerhalb der bestehenden Strukturen Raum für Menschen
mit Behinderungen zu schaffen, sondern gesellschaftliche Strukturen so zu gestalten und zu
verändern, dass sie der Vielfalt der menschlichen Lebenslagen von vornherein besser
gerecht werden.
Dabei geht es auch um ein umfassendes Verständnis von Barrierefreiheit. Barrieren sind
nicht ausschließlich baulicher Natur, Barrierefreiheit bedeutet Nutzbarkeit für alle Menschen
mit und ohne Behinderung, unabhängig von der Art und Ausprägung ihrer Beeinträchtigung.
Dazu gehören z.B. die verständliche Gestaltung und die Zugänglichkeit von Informationen.
Mit einer umfassenden Barrierefreiheit soll die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit der
gestalteten Lebensbereiche für alle Menschen (Design for All) ermöglicht werden. Öffentliche
Gebäude können so zu wirklichen Lebens-, Lern- und Bildungsorten werden. Barrierefreiheit
erhöht auch den Nutzungsgrad dieser Gebäude. Dies ist eine Voraussetzung dafür, dass
sich öffentliche Gebäude zu Stadtteil- bzw. Quartierzentren weiterentwickeln lassen und
attraktiv für alle
Menschen im Wohnquartier werden.
(s. hierzu auch Antrag „UN-Konvention umsetzen - Schulen, Kinder und
Jugendeinrichtungen barrierefrei gestalten“ vom 17.03.2009).
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Integration Inklusion
III.
Die Umsetzung ist als längerfristiger gesamtgesellschaftlicher Lern- und Gestaltungsprozess
zu verstehen. Für die erfolgreiche Bewältigung dieser komplexen Aufgabe ist eine
Zusammenarbeit aller relevanten Dezernate und Ämter unabdingbar. Denn erst durch den
intensiven Austausch und die dezernatsübergreifende Zusammenarbeit werden die
Entwicklungspotentiale identifiziert, die hinsichtlich der vollen Verwirklichung der in der UN-
Konvention konkretisierten Menschenrechte für Menschen mit Behinderungen vorhanden
sind.
IV.
Das Ziel, die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und damit auch die
Verankerung der Inklusion in der öffentlichen Daseinsvorsorge und in der gemeinsamen
Planung, im öffentlichen Leben der Stadt und im Zusammenleben der Menschen erfordert,
dass das Thema Inklusion eine Querschnittsaufgabe in der kommunalen Verwaltung und
Politik wird. Darüber hinaus ist auch eine Abstimmung und gemeinsame Sozialplanung
zwischen Stadt und LWL notwendig. Die Wohnungspolitik, die Ausrichtung der öffentlichen
Daseinsvorsorge und die Ausgestaltung der Wohnquartiere und Sozialräume obliegen
insbesondere der kommunalen Politik. Die Landschaftsverbände sind für die Gewährung
sozialer Leistungen Angebote gerade in Bezug auf das Wohnen und die Teilhabe zuständig.
Im Sinne eines Inklusiven Gemeinwesens müssen deshalb ein gemeinsamer
Planungsprozess und eine gemeinsame Sozialplanung bezüglich der Menschen mit
Behinderungen erfolgen.
Im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung gibt es zahlreiche Möglichkeiten der
Gestaltung, die auch in kommunalen Planungen und Satzungen ihren Niederschlag finden.
In den vergangenen Jahren hat die Stadt Münster bereits wichtige Impulse für einen
bewussteren Umgang mit den Interessen von Menschen mit Behinderungen (Menschen mit
besonderen Bedürfnissen und Unterstützungsbedarf) geliefert. So leisten beispielsweise die
Behindertenbeauftragte der Stadt wie auch die Behindertenkommission wichtige Beiträge für
die Realisierung eines inklusiven Gemeinwesens. Um die große Herausforderung der
Inklusion effektiv zu meistern, ist es wichtig, diese vorhandenen Kräfte auch weiterhin zu
nutzen und noch stärker als bisher in den Gestaltungsprozess einzubeziehen.
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gez. Jutta Möllers
gez. Helga Bennink
gez. Dr. Brigitte Hasenjürgen
gez. Stephan Hense
gez. Gisela Holtz
gez. Gerhard Joksch
gez. Annette Kemper
gez. Hery Klas
gez. Stefan Kubel
gez. Jörn Möltgen
gez. Carsten Peters
gez. Anne Naegels
gez. Otto Reiners
gez. Tim Rohleder
gez. Dr. Ludwig Schipmann
gez. Dr. Rita Stein-Redent
Teilhabe und politische Mitwirkung !
Inklusiver Sozialraum
Barrierefreiheit
Inklusion
Sozial-
planung
Schule/
Bildung
Wohnen Verkehr Arbeits-
för-
derung
soziale
Unter-
stützung
In-
klusive
Bildung
Teilhabe
am
Arbeitsl
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Indivi-
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Mobilität
Freizeit
Kommu-
nikation
Selbstbestim
mung und
Individualität
sichern
Bedarfsgere
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individuelle
Beratung.
Unterstütz-
ungsleistung
Persönliche
Bedürfnisse
benennen
Individuelle
Ebene
(der Mensch mit
Behinderung)
Strukturelle
Ebene
(der Sozialraum)
Kultur,
Sport
Stadt-
planung/
Infra-
struktur
Zivil-
gesell-
schaft
Gesund-
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Kinder-/
Jugend
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Gesund-
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Beschlussvorlage
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V/0563/2010 DER OBERBÜRGERMEISTER Sozialamt Betrifft Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL Nr. A-R/0050/2010: "Aktionsplan 'Inklusives Gemeinwesen Stadt Münster' " Beratungsfolge 29.09.2010 Hauptausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die Verwaltung wird beauftragt, 1. dem Rat bis Ende März 2011 ein Konzept zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention - BRK) in Münster vorzulegen. In dem Konzept ist darzulegen, welche strukturellen und sonstigen Maßnahmen erforderlich sind, um die Zielsetzung der BRK zukünftig in allen kommunalen Arbeitsfeldern angemessen zu berücksichtigen, 2. einen Aktionsplan „Münster auf dem Weg zur Inklusion – Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention“ zu erarbeiten und dem Rat zur Entscheidung vorzu- legen. In dem Aktionsplan sind für alle kommunalen Handlungsfelder die Hand- lungsbedarfe sowie die erforderlichen Maßnahmen aufzuzeigen. In dem Konzept zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (Beschlussziffer 1) ist dem Rat ein Vorschlag für die Erstellung des Aktionsplans vorzulegen, und zwar sowohl zu Aufbau und Inhalten als auch zum Zeitplan und zum Verfahren zur Erstellung des Aktionsplans, insbesondere zur Beteiligung von Menschen mit Behinderungen. Begründung: 1. Antragslage Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL „Aktionsplan ’Inklusives Gemeinwe- sen Stadt Münster’ “ verfolgt das Ziel, durch einen Aktionsplan und weitere Maßnahmen die erforderlichen Grundlagen dafür zu schaffen, dass die Ziele der UN-Konvention über Vorlagen-Nr.: V/0563/2010 Auskunft erteilt: Frau Rüter Ruf: 492 50 27 E-Mail: RueterD@stadt-muenster.de Datum: 07.09.2010 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0563/2010 die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Münster umgesetzt werden und die Stadt Münster sich zu einem inklusiven Gemeinwesen entwickelt. Dabei sollen alle kommunalen Handlungsfelder berücksichtigt werden. 2. UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) Am 13.12.2006 verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, das auch als VN- Behindertenrechtskonvention, UN-Behindertenrechtskonvention oder Behindertenrechts- konvention (BRK) bezeichnet wird. Die Konvention basiert auf den zentralen Menschen- rechtsabkommen der Vereinten Nationen und konkretisiert die dort verankerten Men- schenrechte für die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen. Ziel der Konventi- on ist es, den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfrei- heiten durch alle Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewähr- leisten und die Achtung der ihnen innewohnenden Würde zu fördern sowie Menschen mit Behinderungen vor Diskriminierung aufgrund von Behinderung zu schützen. Die Vertrags- staaten verpflichten sich, diese Zielsetzung durch geeignete Maßnahmen zu gewährleis- ten und zu fördern. Der Text der BRK (deutsche Übersetzung) kann auf der Internetseite des Bundesministe- riums für Arbeit und Soziales abgerufen werden: http://www.bmas.de/portal/2888/property=pdf/ueberein kommen_ueber_die_rechte behin- derter_menschen.pdf In Deutschland trat die UN-Behindertenrechtskonvention am 26.03.2009 in Kraft (Gesetz zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie zu dem Fakultativprotokoll vom 13. Dezember 2006 zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom 21.12.2008). Das bedeutet, dass die Konvention für die Bundesrepu- blik völkerrechtlich verbindlich ist. Die Inhalte der Konvention und des Zusatzprotokolls sind durch innerstaatliche Gesetzgebung und andere geeignete Maßnahmen umzusetzen. Die Umsetzung ist als ein längerfristiger gesamtgesellschaftlicher Lern- und Gestaltungs- prozess zu verstehen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales plant, bis zum Frühjahr 2011 einen Akti- onsplan für die Umsetzung der BRK zu erstellen. Im Koalitionsvertrag zwischen der NRW SPD und Bündnis 90/Die Grünen NRW ist ein ressortübergreifender Aktionsplan „Eine Gesellschaft für alle – NRW inklusiv“ vorgesehen. 3. Erste Schritte zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Münster Die UN-Behindertenrechtskonvention gibt wichtige Impulse für die Weiterentwicklung der Stadt Münster im Sinne der Inklusion (gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Be- hinderungen). Sie tangiert alle örtlichen Handlungsfelder der Daseinsvorsorge. Hierzu ge- hören unter anderem Aufgaben aus den Bereichen Kinder- und Jugendhilfe, Gesundheit, Schule, Wohnen, Wirtschaft, Beschäftigungsförderung, Freizeit, Sport und Kultur. Der Hauptausschuss hat die Verwaltung am 24.06.2009 beauftragt, dem Rat Handlungs- empfehlungen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention vorzulegen (Be- - 3 - V/0563/2010 schlussvorlage an den Hauptausschuss V/0430/2009: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL Nr. A-R/0005/2009 „UN-Konvention umsetzen – Schulen, Kinder- und Ju- gendeinrichtungen barrierefrei gestalten“). Die Verwaltung hat damit begonnen, die Ziele und Grundsätze der UN- Behindertenrechtskonvention in einigen Bereichen aufzugreifen, um ausgehend davon Handlungsempfehlungen für die Umsetzung in verschiedenen Arbeitsfeldern zu entwi- ckeln. Insbesondere im Handlungsfeld Schule wurde das Thema Inklusion verstärkt in die Überlegungen zur Schulentwicklungsplanung einbezogen (u.a. Berücksichtigung des Themas Inklusion bei der Elternbefragung zur Schulentwicklungsplanung sowie als Thema bei einer öffentlichen Informationsveranstaltung zur Schulentwicklungsplanung – Be- schlussvorlage V/0520/2010 an den Ausschuss für Schule und Weiterbildung). Dadurch wurde ein Anliegen des Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL Nr. A- R/0005/2009 aufgegriffen, nämlich sich für eine Umsetzung der gemeinsamen Erziehung von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung in den Schulen in Münster ein- zusetzen. Bei der Erarbeitung von Handlungsempfehlungen zur Umsetzung der BRK soll die Kom- mission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen (KIB) beteiligt wer- den. Die KIB hat sich nach ihrer Konstituierung (1. Sitzung 19.01.2010) im Plenum und in ihren fünf Facharbeitsgruppen mit der BRK beschäftigt. Dabei wurde herausgestellt, dass die gemeinsame Erziehung und Schulbildung von Kindern mit und ohne Behinderung ein besonders wichtiges Thema ist, damit „Inklusion von Anfang an“ gelingen kann. Ferner hat die KIB es für sinnvoll erachtet, Mindeststandards und Leitlinien für den Themenbereich „Bauen/barrierefreie Gestaltung“ zu entwickeln. Die Entwicklung dieser Leitlinien erfolgt schrittweise in Abstimmung mit der KIB. Die KIB wird die Ziele der BRK kontinuierlich bei ihrer Arbeit berücksichtigen. Damit auch andere Gremien des Rates der Stadt Münster für die BRK sensibilisiert werden und sie in ihre Entscheidungen einbeziehen, hat die KIB in einer Anregung an den Rat der Stadt Münster (Anregung nach § 24 GO Nr. 69/2010 vom 27.05.2010) beantragt, dass die Ver- waltung ein Konzept entwickelt, wie in Berichts- und Beschlussvorlagen die Themen „In- klusion“ und „Barrierefreiheit/Design für alle“ berücksichtigt werden können. Es ist geplant, die KIB und den Hauptausschuss im Herbst 2010 über die Umsetzung dieser Anregung zu informieren. 4. Umsetzung des Antragsanliegens Die Anliegen des Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL „Aktionsplan ’Inklusi- ves Gemeinwesen Stadt Münster’ “ werden wie folgt aufgegriffen: 4.1 Aktionsplan ’Inklusives Gemeinwesen Stadt Münster’ (Ziffern 1, 2, 3, 5, 8b des Antrags) Der Antrag sieht vor, dass in einem von der Verwaltung zu erstellenden Aktionsplan kon- krete, nachprüfbare Ziele und Vorschläge aufgezeigt werden, wie in Münster Inklusion rea- lisiert werden kann, und zwar unter Berücksichtigung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Ziffer 1, 2). Der Aktionsplan soll alle kommunalen Ar- beitsfelder berücksichtigen, in denen sich ein Handlungsbedarf ergibt (Ziffer 3). Der Zeit- rahmen für die Umsetzung des Aktionsplans soll zunächst zehn Jahre betragen. Über den - 4 - V/0563/2010 Stand der Umsetzung soll jährlich berichtet werden (Ziffer 5). Es soll ein Verfahren entwi- ckelt werden, wie die Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behin- derungen, freie Träger und Initiativen an der Erstellung des Aktionsplans und dessen Wei- terentwicklung kontinuierlich beteiligt werden können (Ziffer 8c). Der Beschlussvorschlag der Verwaltung sieht vor, diese Anliegen in einem zweistufigen Verfahren aufzugreifen. I. Konzept zur Umsetzung der BRK Die Umsetzung der BRK ist ein längerfristiger Prozess und kann nur gelingen kann, wenn die Ziele der BRK bei der laufenden Arbeit der Fachämter der Stadtverwaltung sowie auch bei der Arbeit von anderen Akteuren des Gemeinwesens angemessen berücksichtigt wer- den. Vor diesem Hintergrund ist es sinnvoll, zunächst zu prüfen, wie durch strukturelle und sonstige Maßnahmen die BRK kontinuierlich umgesetzt werden kann. Zu solchen Maß- nahmen gehört auch der Vorschlag der KIB, Aspekte der UN-Behindertenrechtskonvention in Berichts- und Beschlussvorlagen zu thematisieren. Die Maßnahmen werden in einem Konzept zur Umsetzung der BRK gebündelt. Als Bestandteil dieses Konzeptes wird auch ein Vorschlag für Aufbau und Inhalte sowie für das Verfahren und den Zeitplan zur Erstellung des Aktionsplans vorgelegt. Das Konzept wird dem Rat bis Ende März 2011 vorgelegt. II. Aktionsplan „Münster auf dem Weg zur Inklusion – Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention“ Der Aktionsplan wird auf der Grundlage des vom Rat beschlossenen Konzeptes zur Um- setzung der UN-Behindertenrechtskonvention entwickelt. Es ist davon auszugehen, dass sich aus dem Aktionsplan des Bundes sowie aus den Überlegungen des Landes NRW zu einem Aktionsplan weitere wichtige Hinweise ergeben, in welchen kommunalen Arbeitsfeldern Handlungsbedarfe bestehen, um die Ziele der BRK umzusetzen. Die Überlegungen auf Bundes- und Landesebene werden daher bei der Er- stellung des Aktionsplans für die Stadt Münster berücksichtigt. 4.2 Betriebliche Fortbildungen, Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Inklusion (Ziffer 2 des Antrags) Im Antrag wird vorgeschlagen, dass die Verwaltung durch Fortbildungen für die städti- schen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie eine kontinuierliche Öffentlichkeitsarbeit da- zu beiträgt, dass das Ziel der Inklusion in allen Arbeitsbereichen sowie im alltäglichen Leben berücksichtigt wird. Fortbildungsangebote und Öffentlichkeitsarbeit gehören zu den strategischen Maßnah- men, die dazu beitragen, ein Bewusstsein für die Ziele der UN-Behindertenrechts- konvention zu schaffen und sind damit wichtig für den Prozess der Umsetzung der BRK sehr bedeutend. Dieses Antragsanliegen wird daher im Rahmen des zu entwickelnden Konzeptes berücksichtigt. Im städtischen Fortbildungsprogramm gibt es bereits einige Angebote, die das Ziel verfol- gen, die Belange von Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen zu sensibilisieren - 5 - V/0563/2010 und Fachwissen zu vermitteln (z.B. Fortbildung Leichte Sprache, Einführung in die Deut- sche Gebärdensprache). Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Inklusion wurde in diesem Jahr insbesondere im Rahmen der Inklusionstagung 2010 (veranstaltet von der Regionalkonferenz zur Weiterentwicklung der Lebenswelten von Menschen mit geistiger Behinderung in Münster in Kooperation mit der LWL-Behindertenhilfe) geleistet. Ferner führt das Amt für Schule und Weiterbildung im Rahmen der öffentlichen Beteiligung zur Schulentwicklungsplanung am 9. 9.2010 eine Veranstaltung zum Thema Inklusion durch. Auch andere Institutionen in Münster haben das Thema Inklusion aufgegriffen und führen Veranstaltungen durch (z.B. Diözesancari- tasverband Münster, Franz-Hitze-Haus). 4.3 Überprüfung der Verwaltungsstrukturen mit Blick auf die Planungs- und Ent- scheidungsprozesse zum Thema Inklusion (Ziffern 6 und 7 des Antrags) Der Antrag sieht eine Prüfung vor, wie die vorhandenen Kompetenzen in der Stadtverwal- tung dezernats- und ämterübergreifend zusammengeführt werden können, um die inter- nen Planungs- und Entscheidungsprozesse zum Thema Inklusion kontinuierlich zu beglei- ten und anzustoßen. Ferner soll die Einrichtung einer „Fachstelle für Inklusion“ geprüft werden, zu deren Aufgaben u.a. die Unterstützung von Schulen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie sozialer Einrichtungen bei der Entwicklung und Umsetzung eines auf Inklusion ausgerichteten Konzeptes gehören könnte. Die Verwaltung wird im Rahmen der Erstellung des Aktionsplans prüfen, ob und ggf. wel- che organisatorischen Maßnahmen erforderlich sind, um die Ziele der BRK in den einzel- nen Handlungsfeldern umzusetzen. Ziel ist es, möglichst keine zusätzlichen neuen Orga- nisationseinheiten zu schaffen, sondern das Thema Inklusion so in den Fachämtern sowie in Beratungsstellen zu implementieren, dass es dort angemessen berücksichtigt wird. Zu der Frage, wie Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe bei der Konzeptentwicklung unterstützt und fachlich begleitet werden können, sind u.a. auch die Erfahrungen der Le- benshilfe Münster im Rahmen des Projektes „Inklusive Freiräume“ heranzuziehen. Ziel dieses dreijährigen Projekts (2007-2010) war es, möglichst in allen Stadtteilen Münsters gemeinsame Freizeitmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung zu schaffen. 4.4 Kontinuierliche, abgestimmte Sozial-, Wohn- und Stadtplanung der Stadt Müns- ter und des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe bezogen auf Menschen mit Be- hinderungen (Ziffer 8 a des Antrags) Der Antrag sieht einen Auftrag an die Verwaltung vor, mit dem Landschaftsverband eine abgestimmte Sozial-, Wohn- und Stadtplanung vorzunehmen und diese kontinuierlich um- zusetzen. Die Stadt Münster und der LWL haben eine Kooperationsvereinbarung „Eingliederungshil- fe Wohnen“ abgeschlossen, die zum 01.06.2010 in Kraft getreten ist. In dieser Vereinba- rung ist u.a. vorgesehen, dass der LWL und die Stadt Münster ihre Sozialplanung koordi- nieren. Dazu gehört u.a. eine frühzeitige wechselseitige Information bei Planungsent- scheidungen. Die fachliche Bewertung von Versorgungs- und Hilfestrukturen für Men- - 6 - V/0563/2010 schen mit Behinderungen erfolgt in den bestehenden Facharbeitskreisen (Regionalkonfe- renz zur Weiterentwicklung der Lebenswelten von Menschen mit geistiger Behinderung in Münster und Arbeitskreis Psychiatrie). Einmal jährlich erfolgt für die jeweiligen Personen- kreise eine gebündelte Bewertung der Bedarfs- und Strukturplanung einschließlich einer Abstimmung der zukünftigen Planungen. Der LWL hat mit den Mitgliedskörperschaften Überlegungen zu einem Modellprojekt „Ko- operative Sozialplanung“ diskutiert. Für den Fall, dass ein solches Modellprojekt durchge- führt wird, hat die Stadt Münster ihre Bereitschaft zur Mitwirkung signalisiert (vorbehaltlich finanzieller Erwägungen). Bei der Erstellung des Aktionsplans wird dort, wo es geboten ist, in den einzelnen Hand- lungsfeldern jeweils dargestellt, inwieweit die Stadt Münster und der LWL gemeinsam zur Umsetzung der Ziele der BRK beitragen können. 4.5 Erstellung eines gemeinsamen Handlungskonzeptes Inklusion mit den Umland- gemeinden (Ziffer 8 c des Antrags) Der Antrag sieht einen Auftrag an die Verwaltung vor, in einem weiteren Schritt auch mit den Umlandgemeinden ein gemeinsames Handlungskonzept „Inklusion“ zu erstellen. Die Verwaltung schlägt vor, dieses Antragsanliegen in einem ersten Schritt durch einen interkommunalen Austausch zur Umsetzung der BRK aufzugreifen. Die Behindertenbeauftragte der Stadt Münster arbeitet im Arbeitskreis der kommunalen Behindertenbeauftragten und –koordinatoren/-innen mit. Dieser Arbeitskreis ist ein geeig- netes Gremium, um Möglichkeiten der interkommunalen Zusammenarbeit zu Fragen der Inklusion zu erörtern. Die Stadt Münster kann ferner im Rahmen ihrer Zusammenarbeit mit den Städten, Ge- meinden und Kreisen im Umland in verschiedenen Arbeitsfeldern das Thema Inklusion thematisieren. Ggf. ergeben sich auch aus dem geplanten Aktionsplan des Landes NRW Ansatzpunkte für die interkommunale Zusammenarbeit zum Thema Inklusion. Das Anliegen, ein gemeinsames Handlungskonzept Inklusion mit den Umlandgemeinden zu erstellen, ist ggf. zu einem späteren Zeitpunkt aufzugreifen. In Vertretung gez. Thomas Paal Stadtrat Anlage: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL Nr. A-R/0050/2010: "Aktionsplan 'Inklusives Gemeinwesen Stadt Münster' "
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Windthorststraße 7
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0563/2010
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 27.07.2010
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37