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V/0563/2010

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL NR. A-R/0050/2010: "Aktionsplan 'Inklusives Gemeinwesen Stadt Münster' "

Vorlagen 27.07.2010

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 29.09.2010, TOP 2.7

Anlage: Antrag "Aktionsplan 'Inklusives Gemeinwesen Stadt Münster' "

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Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage: Antrag "Aktionsplan 'Inklusives Gemeinwesen Stadt Münster' "

12066 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0050/2010 
 
 
 
 
 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
 
1.   Die Verwaltung wird beauftragt, unter Einbeziehung aller relevanten 
Dezernate und Ämter einen Aktionsplan „Inklusives Gemeinwesen 
“ für die 
Realisierung von Inklusion in der Stadt Münster unter Berücksichtigung der UN-
Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Menschen mit 
besonderen Bedürfnissen und Unterstützungsbedarf) zu erstellen.  
2.  Der „Aktionsplan soll sowohl den Status Quo der Stadt Münster auf dem Weg zu einem 
inklusiven Gemeinwesen aufzeigen als auch konkrete, nachprüfbare Ziele und Vorschläge 
zu geeigneten Maßnahmen der Verwaltung für die Realisierung eines inklusiven 
Gemeinwesens beinhalten. In den Handlungsempfehlungen ist insbesondere darzulegen, 
durch welche strukturellen und sonstigen Maßnahmen sichergestellt werden kann, dass 
zukünftig die Zielsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention grundsätzlich bei den 
Planungen aller Fachbereiche angemessen berücksichtigt werden. 
3.  In dem Aktionsplan der Stadt Münster sind fachbereichsübergreifend alle kommunalen 
Arbeitsfelder zu berücksichtigen, in denen sich ein Handlungsbedarf ergibt. Dem Ziel der 
Inklusion entsprechend wird der Aktionsplan orientiert an grundlegenden 
Lebensbereichen politikfeldübergreifend gestaltet. Zu berücksichtigen sind unter anderem 
folgende Handlungsfelder: 
• Gesundheitsförderung  
• Kinder- und Jugendhilfe,  
• Erziehung, Bildung und Schule  
• Ausbildung, Arbeits- und Berufsleben 
• Wohnen 
• Stadtentwicklung 
• Verkehr und individuelle Mobilität 
• Soziale Unterstützung und Dienstleistungen(Gesundh eit und Pflege) 
• Kultur, Freizeit, Sport 
• Politische Teilhabe und Mitwirkung 
• Barrierefreie Kommunikation, Information und Servi ce 
4.  Darüber hinaus erfordert ein inklusives Gemeinwesen auch eine entsprechende 
Sensibilisierung der städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wie auch der 
Bündnis 90/Die Grünen/GAL 
Ratsfraktion Münster 
 
Windthorststr. 7 
48147 Münster 
 
Fon: 0251 / 8 99 58 10 
Fax: 0251 / 8 99 58 15 
ratsfraktion@ gruene-muenster.de 
www.gruene -muenster.de 
Antrag 
„Aktionsplan ‚Inklusives Gemeinwesen 
Stadt Münster‘ “ 
 
31.05.2010

2 
 
Bevölkerung, um eine „inklusive Stadtgesellschaft“ nicht nur den Grundstrukturen nach, 
sondern auch im alltäglichen Leben umsetzen zu können. Hierzu wird die Verwaltung 
beauftragt, durch entsprechende betriebliche Fortbildungen und über kontinuierliche 
Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Inklusion zu informieren. 
5.  Der Zeitrahmen für die Umsetzung des Aktionsplans und damit die vollständige 
Realisierung eines inklusiven Gemeinwesens durch die Verwaltung der Stadt Münster soll 
zunächst zehn Jahre betragen. Der Erreichungsgrad der mittelfristigen Ziele soll jährlich 
überprüft werden.  Über das Fortkommen bei der Realisierung der Ziele und der 
Umsetzung der geeigneten Maßnahmen ist der politischen Vertretung wie auch der 
Öffentlichkeit jährlich Bericht zu erstatten. 
6.  Um ein effektives und effizientes Vorgehen bei der Realisierung eines inklusiven 
Gemeinwesens zu gewährleisten, wird die Verwaltung beauftragt zu prüfen, wie die 
vorhandenen Kompetenzen dezernats- und ämterübergreifend zusammengeführt werden 
können, um die internen Planungs- und Entscheidungsprozesse zum Thema Inklusion 
kontinuierlich zu begleiten und anzustoßen. 
7.  Die Verwaltung prüft die Einrichtung einer „Fachstelle für Inklusion“  und  wird beauftragt, 
einen geeigneten Organisationsvorschlag zu erarbeiten. Die Fachstelle könnte z.B. 
folgende Aufgaben erfüllen 
• Anlaufstelle für alle das Thema Inklusion betreffe nden Fragen sein  
• Schulen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe , soziale Einrichtungen bei der 
Konzeptentwicklung unterstützen und bei der Umsetzung fachlich begleiten 
• Eltern bei der Schulwahl, bei Freizeitangeboten de r Kinder- und Jugendhilfe etc. und 
der besten Förderung ihrer Kinder beraten  
• Eltern, Schulen, Kindergärten und die Öffentlichke it im Rahmen einer 
Informationskampagne über die qualitativen Vorteile des Gemeinsamen Unterrichts 
für alle Kinder aktiv und gezielt informieren 
• Informationen zum selbständigen und unterstützten Wohnen geben 
• Vernetzung und Kooperationen der unterschiedlichen  Arbeitsfelder bzw. Träger und 
Gruppen gewährleisten etc. 
8.  Die Verwaltung wird beauftragt  
a)  mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL ) insbesondere in den 
Bereichen Wohnen, Kinder- und Jugendhilfe, Schulen (Förderschulen), soziale 
Rehabilitation, berufliche Ausbildung und Integration sowie Barrierefreiheit von 
öffentlichen Gebäuden und Kommunikation eine abgestimmte Sozial-, Wohn- und 
Stadtplanung bezüglich Menschen mit Behinderungen (Menschen mit besonderen 
Bedürfnissen und Unterstützungsbedarf) vorzunehmen und diese kontinuierlich 
fortzuschreiben; 
b)  ein Verfahren zu entwickeln, bei dem die „Kommi ssion zur Förderung der Inklusion 
von Menschen mit Behinderungen“, freie Träger und Initiativen an der Erstellung 
des Aktionsplans und dessen Weiterentwicklung kontinuierlich beteiligt werden; 
c)  in einem weiteren Schritt auch mit den Umlandge meinden ein gemeinsames 
Handlungskonzept „Inklusion“ zu erstellen.

3 
 
Begründung  
I. 
Am 13.12.2006 verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen das 
Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Diese Konvention 
basiert auf den zentralen Menschenrechtsabkommen der Vereinten Nationen und 
konkretisiert die dort verankerten Menschenrechte für die Lebenssituation von Menschen mit 
Behinderungen. Ziel des Übereinkommens ist es, den vollen und gleichberechtigten Genuss 
aller Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle Menschen mit Behinderungen zu fördern 
sowie Menschen mit Behinderungen vor Diskriminierung aufgrund von Behinderung zu 
schützen.  
Am 26. März 2009 ist die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen 
sowie ihr Fakultativprotokoll für Deutschland in Kraft getreten. Das bedeutet, dass sie für die 
Bundesrepublik völkerrechtlich verbindlich ist. Die Inhalte der Konvention und des 
Zusatzprotokolls sind durch innerstaatliche Gesetzgebung und andere geeignete 
Maßnahmen umzusetzen.  
Menschen mit Behinderungen kommt damit ein Rechtsanspruch auf inklusiven Umgang und 
eine volle gesellschaftliche Teilhabe zu. Auch für die Menschen der Stadt Münster soll dieser 
neu gewonnene Rechtsanspruch spürbare Realität werden. Die Verwaltung der Stadt 
Münster hat ihre Aktivitäten deshalb dahingehend zu prüfen, wie diese zur Realisierung der 
Anforderungen der UN-Konvention beitragen bzw. fokussiert ihre Anstrengungen in allen 
Arbeitsbereichen auf das Ziel der Gestaltung inklusiver Lebensverhältnisse. 
Entsprechendem „Disability mainstreaming“ soll die Behinderungsthematik zu einem festen 
Bestandteil der einschlägigen Strategien der nachhaltigen Entwicklung in den Kommunen 
werden ((UN-Behindertenrechtskonvention, Präambel) 
II.  
Der Grundgedanke der sozialen Inklusion ist die volle und wirksame Teilhabe und 
Einbeziehung aller Menschen. Im Unterschied zu der Bedeutung des Begriffs Integration 
geht es dabei nicht nur darum, innerhalb der bestehenden Strukturen Raum für Menschen 
mit Behinderungen zu schaffen, sondern gesellschaftliche Strukturen so zu gestalten und zu 
verändern, dass sie der Vielfalt der menschlichen Lebenslagen von vornherein besser 
gerecht werden.  
Dabei geht es auch um ein umfassendes Verständnis von Barrierefreiheit. Barrieren sind 
nicht ausschließlich baulicher Natur, Barrierefreiheit bedeutet Nutzbarkeit für alle Menschen 
mit und ohne Behinderung, unabhängig von der Art und Ausprägung ihrer Beeinträchtigung. 
Dazu gehören z.B. die verständliche Gestaltung und die Zugänglichkeit von Informationen. 
Mit einer umfassenden Barrierefreiheit soll die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit der 
gestalteten Lebensbereiche für alle Menschen  (Design for All) ermöglicht werden. Öffentliche 
Gebäude können so zu wirklichen Lebens-, Lern- und Bildungsorten werden. Barrierefreiheit 
erhöht auch den Nutzungsgrad dieser Gebäude. Dies ist eine Voraussetzung dafür, dass 
sich öffentliche Gebäude zu Stadtteil- bzw. Quartierzentren weiterentwickeln lassen und 
attraktiv für alle 
 Menschen im Wohnquartier werden.  
(s. hierzu auch Antrag „UN-Konvention umsetzen - Schulen, Kinder und 
Jugendeinrichtungen barrierefrei gestalten“ vom 17.03.2009).

4 
 
Integration Inklusion 
 
 
 
 
 
 
III. 
Die Umsetzung ist als längerfristiger gesamtgesellschaftlicher Lern- und Gestaltungsprozess 
zu verstehen. Für die erfolgreiche Bewältigung dieser komplexen Aufgabe ist eine 
Zusammenarbeit aller relevanten Dezernate und Ämter unabdingbar. Denn erst durch den 
intensiven Austausch und die dezernatsübergreifende Zusammenarbeit werden die 
Entwicklungspotentiale identifiziert, die hinsichtlich der vollen Verwirklichung der in der UN-
Konvention konkretisierten Menschenrechte für Menschen mit Behinderungen vorhanden 
sind. 
IV. 
Das Ziel, die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und damit auch die 
Verankerung der Inklusion in der öffentlichen Daseinsvorsorge und in der gemeinsamen 
Planung, im öffentlichen Leben der Stadt und im Zusammenleben der Menschen erfordert, 
dass das Thema Inklusion eine Querschnittsaufgabe in der kommunalen Verwaltung und 
Politik wird. Darüber hinaus ist auch eine Abstimmung und gemeinsame Sozialplanung 
zwischen Stadt und LWL notwendig. Die Wohnungspolitik, die Ausrichtung der öffentlichen 
Daseinsvorsorge und die Ausgestaltung der Wohnquartiere und Sozialräume obliegen 
insbesondere der kommunalen Politik. Die Landschaftsverbände sind für die Gewährung 
sozialer Leistungen Angebote gerade in Bezug auf das Wohnen und die Teilhabe zuständig. 
Im Sinne eines Inklusiven Gemeinwesens müssen deshalb ein gemeinsamer 
Planungsprozess und eine gemeinsame Sozialplanung bezüglich der Menschen mit 
Behinderungen erfolgen.  
Im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung gibt es zahlreiche Möglichkeiten der 
Gestaltung, die auch in kommunalen Planungen und Satzungen ihren Niederschlag finden. 
In den vergangenen Jahren hat die Stadt Münster bereits wichtige Impulse für einen 
bewussteren Umgang mit den Interessen von Menschen mit Behinderungen (Menschen mit 
besonderen Bedürfnissen und Unterstützungsbedarf) geliefert. So leisten beispielsweise die 
Behindertenbeauftragte der Stadt wie auch die Behindertenkommission wichtige Beiträge für 
die Realisierung eines inklusiven Gemeinwesens. Um die große Herausforderung der 
Inklusion effektiv zu meistern, ist es wichtig, diese vorhandenen Kräfte auch weiterhin zu 
nutzen und noch stärker als bisher in den Gestaltungsprozess einzubeziehen.

5 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
gez. Jutta Möllers 
gez. Helga Bennink 
gez. Dr. Brigitte Hasenjürgen 
gez. Stephan Hense 
gez. Gisela Holtz  
gez. Gerhard Joksch 
 
 
gez. Annette Kemper 
gez. Hery Klas 
gez. Stefan Kubel 
gez. Jörn Möltgen  
gez. Carsten Peters 
 
gez. Anne Naegels 
gez. Otto Reiners 
gez. Tim Rohleder 
gez. Dr. Ludwig Schipmann 
gez. Dr. Rita Stein-Redent 
 
 
 
 
                    Teilhabe und politische Mitwirkung            !   
           Inklusiver Sozialraum  
 
Barrierefreiheit 
 
    Inklusion 
Sozial-
planung 
Schule/ 
Bildung 
 
 
Wohnen Verkehr Arbeits-
för-
derung  
 
soziale 
Unter-
stützung 
In-
klusive 
Bildung  
Teilhabe 
am 
Arbeitsl 
eben  
Quartier 
s-konz-
epte 
 
Indivi-
duelle 
Mobilität 
 
Freizeit 
Kommu-
nikation 
 
 
Selbstbestim 
mung und 
Individualität 
sichern 
Bedarfsgere 
chte 
individuelle 
Beratung. 
Unterstütz- 
ungsleistung 
Persönliche 
Bedürfnisse 
benennen 
Individuelle 
Ebene 
(der Mensch mit  
Behinderung) 
Strukturelle 
Ebene 
(der Sozialraum) 
Kultur, 
Sport 
 
Stadt-
planung/ 
Infra-
struktur  
Zivil-
gesell-
schaft 
 
 
Gesund-
heit 
Gemein-
s. 
Erzie-
hun g 
Kinder-/ 
Jugend 
hilfe 
t 
Gesund-
heit sför-
derung

Beschlussvorlage

16950 Zeichen

V/0563/2010 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sozialamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL Nr. A-R/0050/2010:  
"Aktionsplan 'Inklusives Gemeinwesen Stadt Münster' " 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
29.09.2010 Hauptausschuss                                                                          Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, 
 
1. dem Rat bis Ende März 2011 ein Konzept  zur Umsetzung der UN-Konvention über 
die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention - 
BRK) in Münster vorzulegen. In dem Konzept ist darzulegen, welche strukturellen 
und sonstigen Maßnahmen erforderlich sind, um die Zielsetzung der BRK zukünftig 
in allen kommunalen Arbeitsfeldern angemessen zu berücksichtigen, 
 
2. einen Aktionsplan „Münster auf dem Weg zur Inklusion – Umsetzung der UN-
Behindertenrechtskonvention“ zu erarbeiten und dem Rat zur Entscheidung vorzu-
legen. In dem Aktionsplan sind für alle kommunalen Handlungsfelder die Hand-
lungsbedarfe sowie die erforderlichen Maßnahmen aufzuzeigen. In dem Konzept 
zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (Beschlussziffer 1) ist dem 
Rat ein Vorschlag für die Erstellung des Aktionsplans vorzulegen, und zwar sowohl 
zu Aufbau und Inhalten als auch zum Zeitplan und zum Verfahren zur Erstellung 
des Aktionsplans, insbesondere zur Beteiligung von Menschen mit Behinderungen. 
 
 
Begründung: 
 
1. Antragslage 
 
Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL „Aktionsplan ’Inklusives Gemeinwe-
sen Stadt Münster’ “ verfolgt das Ziel, durch einen Aktionsplan und weitere Maßnahmen 
die erforderlichen Grundlagen dafür zu schaffen, dass die Ziele der UN-Konvention über 
Vorlagen-Nr.: 
V/0563/2010 
Auskunft erteilt: 
Frau Rüter 
Ruf: 
492 50 27 
E-Mail: 
RueterD@stadt-muenster.de  
Datum: 
07.09.2010 
Öffentliche Beschlussvorlage

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V/0563/2010 
die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Münster umgesetzt werden und die Stadt 
Münster sich zu einem inklusiven Gemeinwesen entwickelt. Dabei sollen alle kommunalen 
Handlungsfelder berücksichtigt werden. 
 
2. UN-Behindertenrechtskonvention (BRK)  
 
Am 13.12.2006 verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen das 
Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, das auch als VN- 
Behindertenrechtskonvention, UN-Behindertenrechtskonvention oder Behindertenrechts-
konvention (BRK) bezeichnet wird. Die Konvention basiert auf den zentralen Menschen-
rechtsabkommen der Vereinten Nationen und konkretisiert die dort verankerten Men-
schenrechte für die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen. Ziel der Konventi-
on ist es, den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfrei-
heiten durch alle Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewähr-
leisten und die Achtung der ihnen innewohnenden Würde zu fördern sowie Menschen mit 
Behinderungen vor Diskriminierung aufgrund von Behinderung zu schützen. Die Vertrags-
staaten verpflichten sich, diese Zielsetzung durch geeignete Maßnahmen zu gewährleis-
ten und zu fördern. 
 
Der Text der BRK (deutsche Übersetzung) kann auf der Internetseite des Bundesministe-
riums für Arbeit und Soziales abgerufen werden: 
http://www.bmas.de/portal/2888/property=pdf/ueberein
 kommen_ueber_die_rechte behin-
derter_menschen.pdf 
 
In Deutschland trat die UN-Behindertenrechtskonvention am 26.03.2009 in Kraft (Gesetz 
zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte 
von Menschen mit Behinderungen sowie zu dem Fakultativprotokoll vom 13. Dezember 
2006 zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit 
Behinderungen vom 21.12.2008). Das bedeutet, dass die Konvention für die Bundesrepu-
blik völkerrechtlich verbindlich ist. Die Inhalte der Konvention und des Zusatzprotokolls 
sind durch innerstaatliche Gesetzgebung und andere geeignete Maßnahmen umzusetzen. 
Die Umsetzung ist als ein längerfristiger gesamtgesellschaftlicher Lern- und Gestaltungs-
prozess zu verstehen.  
 
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales plant, bis zum Frühjahr 2011 einen Akti-
onsplan für die Umsetzung der BRK zu erstellen.  
 
Im Koalitionsvertrag zwischen der NRW SPD und Bündnis 90/Die Grünen NRW ist ein 
ressortübergreifender Aktionsplan „Eine Gesellschaft für alle – NRW inklusiv“ vorgesehen. 
 
 
3. Erste Schritte zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Münster 
 
Die UN-Behindertenrechtskonvention gibt wichtige Impulse für die Weiterentwicklung der 
Stadt Münster im Sinne der Inklusion (gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Be-
hinderungen). Sie tangiert alle örtlichen Handlungsfelder der Daseinsvorsorge. Hierzu ge-
hören unter anderem Aufgaben aus den Bereichen Kinder- und Jugendhilfe, Gesundheit, 
Schule, Wohnen, Wirtschaft, Beschäftigungsförderung, Freizeit, Sport und Kultur. 
 
Der Hauptausschuss hat die Verwaltung am 24.06.2009 beauftragt, dem Rat Handlungs-
empfehlungen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention vorzulegen (Be-

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V/0563/2010 
schlussvorlage an den Hauptausschuss V/0430/2009: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die 
Grünen/GAL Nr. A-R/0005/2009 „UN-Konvention umsetzen – Schulen, Kinder- und Ju-
gendeinrichtungen barrierefrei gestalten“). 
 
Die Verwaltung hat damit begonnen, die Ziele und Grundsätze der UN-
Behindertenrechtskonvention in einigen Bereichen aufzugreifen, um ausgehend davon 
Handlungsempfehlungen für die Umsetzung in verschiedenen Arbeitsfeldern zu entwi-
ckeln. Insbesondere im Handlungsfeld Schule wurde das Thema Inklusion verstärkt in die 
Überlegungen zur Schulentwicklungsplanung einbezogen (u.a.  Berücksichtigung des 
Themas Inklusion bei der Elternbefragung zur Schulentwicklungsplanung sowie als Thema 
bei einer öffentlichen Informationsveranstaltung zur Schulentwicklungsplanung – Be-
schlussvorlage V/0520/2010 an den Ausschuss für Schule und Weiterbildung). Dadurch 
wurde ein Anliegen des Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL Nr. A-
R/0005/2009 aufgegriffen, nämlich sich für eine Umsetzung der gemeinsamen Erziehung 
von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung in den Schulen in Münster ein-
zusetzen.  
 
Bei der Erarbeitung von Handlungsempfehlungen zur Umsetzung der BRK soll die Kom-
mission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen (KIB) beteiligt wer-
den. Die KIB hat sich nach ihrer Konstituierung (1. Sitzung 19.01.2010) im Plenum und in 
ihren fünf Facharbeitsgruppen mit der BRK beschäftigt. Dabei wurde herausgestellt, dass 
die gemeinsame Erziehung und Schulbildung von Kindern mit und ohne Behinderung ein 
besonders wichtiges Thema ist, damit „Inklusion von Anfang an“ gelingen kann. Ferner hat 
die KIB es für sinnvoll erachtet, Mindeststandards und Leitlinien für den Themenbereich  
„Bauen/barrierefreie Gestaltung“ zu entwickeln. Die Entwicklung dieser Leitlinien erfolgt 
schrittweise in Abstimmung mit der KIB.  
 
Die KIB wird die Ziele der BRK kontinuierlich bei ihrer Arbeit berücksichtigen. Damit auch 
andere Gremien des Rates der Stadt Münster für die BRK sensibilisiert werden und sie in 
ihre Entscheidungen einbeziehen, hat die KIB in einer Anregung an den Rat der Stadt 
Münster (Anregung nach § 24 GO Nr. 69/2010 vom 27.05.2010) beantragt, dass die Ver-
waltung ein Konzept entwickelt, wie in Berichts- und Beschlussvorlagen die Themen „In-
klusion“ und „Barrierefreiheit/Design für alle“ berücksichtigt werden können. Es ist geplant, 
die KIB und den Hauptausschuss im Herbst 2010 über die Umsetzung dieser Anregung zu 
informieren. 
 
 
4. Umsetzung des Antragsanliegens 
 
Die Anliegen des Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL „Aktionsplan ’Inklusi-
ves Gemeinwesen Stadt Münster’ “ werden wie folgt aufgegriffen:  
 
4.1 Aktionsplan ’Inklusives Gemeinwesen Stadt Münster’ (Ziffern 1, 2, 3, 5, 8b des 
Antrags) 
 
Der Antrag sieht vor, dass in einem von der Verwaltung zu erstellenden Aktionsplan kon-
krete, nachprüfbare Ziele und Vorschläge aufgezeigt werden, wie in Münster Inklusion rea-
lisiert werden kann, und zwar unter Berücksichtigung der UN-Konvention über die Rechte 
von Menschen mit Behinderungen  (Ziffer 1, 2). Der Aktionsplan soll alle kommunalen Ar-
beitsfelder berücksichtigen, in denen sich ein Handlungsbedarf ergibt (Ziffer 3). Der Zeit-
rahmen für die Umsetzung des Aktionsplans soll zunächst zehn Jahre betragen. Über den

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V/0563/2010 
Stand der Umsetzung soll jährlich berichtet werden (Ziffer 5). Es soll ein Verfahren entwi-
ckelt werden, wie die Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behin-
derungen, freie Träger und Initiativen an der Erstellung des Aktionsplans und dessen Wei-
terentwicklung kontinuierlich beteiligt werden können (Ziffer 8c). 
 
Der Beschlussvorschlag der Verwaltung sieht vor, diese Anliegen in einem zweistufigen 
Verfahren aufzugreifen. 
 
I. Konzept zur Umsetzung der BRK 
 
Die Umsetzung der BRK ist ein längerfristiger Prozess und kann nur gelingen kann, wenn 
die Ziele der BRK bei der laufenden Arbeit der Fachämter der Stadtverwaltung sowie auch 
bei der Arbeit von anderen Akteuren des Gemeinwesens angemessen berücksichtigt wer-
den. Vor diesem Hintergrund ist es sinnvoll, zunächst zu prüfen, wie durch strukturelle und 
sonstige Maßnahmen die BRK kontinuierlich umgesetzt werden kann. Zu solchen Maß-
nahmen gehört auch der Vorschlag der KIB, Aspekte der UN-Behindertenrechtskonvention 
in Berichts- und Beschlussvorlagen zu thematisieren. Die Maßnahmen werden in einem 
Konzept zur Umsetzung der BRK gebündelt. 
 
Als Bestandteil dieses Konzeptes wird auch ein Vorschlag für Aufbau und Inhalte sowie für 
das Verfahren und den Zeitplan zur Erstellung des Aktionsplans vorgelegt. 
 
Das Konzept wird dem Rat bis Ende März 2011 vorgelegt.  
 
II. Aktionsplan „Münster auf dem Weg zur Inklusion – Umsetzung der UN-
Behindertenrechtskonvention“  
Der Aktionsplan wird auf der Grundlage des vom Rat beschlossenen Konzeptes zur Um-
setzung der UN-Behindertenrechtskonvention entwickelt.  
 
Es ist davon auszugehen, dass sich aus dem Aktionsplan des Bundes sowie aus den 
Überlegungen des Landes NRW zu einem Aktionsplan weitere wichtige Hinweise ergeben, 
in welchen kommunalen Arbeitsfeldern Handlungsbedarfe bestehen, um die Ziele der BRK 
umzusetzen. Die Überlegungen auf Bundes- und Landesebene werden daher bei der Er-
stellung des Aktionsplans für die Stadt Münster berücksichtigt.  
 
 
4.2 Betriebliche Fortbildungen, Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Inklusion (Ziffer 2 
des Antrags)   
 
Im Antrag wird vorgeschlagen, dass die Verwaltung durch Fortbildungen für die städti-
schen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie eine kontinuierliche Öffentlichkeitsarbeit da-
zu beiträgt, dass das Ziel der Inklusion in allen Arbeitsbereichen sowie im alltäglichen  
Leben berücksichtigt wird. 
 
Fortbildungsangebote und Öffentlichkeitsarbeit gehören zu den strategischen Maßnah-
men, die dazu beitragen, ein Bewusstsein für die Ziele der UN-Behindertenrechts-
konvention zu schaffen und sind damit wichtig für den Prozess der Umsetzung der BRK 
sehr bedeutend. Dieses Antragsanliegen wird daher im Rahmen des zu entwickelnden 
Konzeptes berücksichtigt. 
 
Im städtischen Fortbildungsprogramm gibt es bereits einige Angebote, die das Ziel verfol-
gen, die Belange von Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen zu sensibilisieren

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und Fachwissen zu vermitteln (z.B. Fortbildung Leichte Sprache, Einführung in die Deut-
sche Gebärdensprache).   
 
Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Inklusion wurde in diesem Jahr insbesondere im Rahmen 
der Inklusionstagung 2010 (veranstaltet von der Regionalkonferenz zur Weiterentwicklung 
der Lebenswelten von Menschen mit geistiger Behinderung in Münster in Kooperation mit 
der LWL-Behindertenhilfe) geleistet. Ferner führt das Amt für Schule und Weiterbildung im 
Rahmen der öffentlichen Beteiligung zur Schulentwicklungsplanung am 9. 9.2010 eine 
Veranstaltung zum Thema Inklusion durch. Auch andere Institutionen in Münster haben 
das Thema Inklusion aufgegriffen und führen Veranstaltungen durch (z.B. Diözesancari-
tasverband Münster, Franz-Hitze-Haus). 
 
 
4.3 Überprüfung der Verwaltungsstrukturen mit Blick auf die Planungs- und Ent-
scheidungsprozesse zum Thema Inklusion (Ziffern 6 und 7 des Antrags) 
 
Der Antrag sieht eine Prüfung vor, wie die vorhandenen Kompetenzen in der Stadtverwal-
tung dezernats- und ämterübergreifend zusammengeführt werden können, um die inter-
nen Planungs- und Entscheidungsprozesse zum Thema Inklusion kontinuierlich zu beglei-
ten und anzustoßen. Ferner soll die Einrichtung einer „Fachstelle für Inklusion“ geprüft 
werden, zu deren Aufgaben u.a. die Unterstützung von Schulen, Einrichtungen der Kinder- 
und Jugendhilfe sowie sozialer Einrichtungen bei der Entwicklung und Umsetzung eines 
auf Inklusion ausgerichteten Konzeptes gehören könnte. 
 
Die Verwaltung wird im Rahmen der Erstellung des Aktionsplans prüfen, ob und ggf. wel-
che organisatorischen Maßnahmen erforderlich sind, um die Ziele der BRK in den einzel-
nen Handlungsfeldern umzusetzen. Ziel ist es, möglichst keine zusätzlichen neuen Orga-
nisationseinheiten zu schaffen, sondern das Thema Inklusion so in den Fachämtern sowie 
in Beratungsstellen zu implementieren, dass es dort angemessen berücksichtigt wird.  
 
Zu der Frage, wie Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe bei der Konzeptentwicklung 
unterstützt und fachlich begleitet werden können, sind u.a. auch die Erfahrungen der Le-
benshilfe Münster im Rahmen des Projektes „Inklusive Freiräume“ heranzuziehen. Ziel 
dieses dreijährigen Projekts (2007-2010) war es, möglichst in allen Stadtteilen Münsters 
gemeinsame Freizeitmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung 
zu schaffen.  
 
 
4.4 Kontinuierliche, abgestimmte Sozial-, Wohn- und Stadtplanung der Stadt Müns-
ter und des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe bezogen auf Menschen mit Be-
hinderungen (Ziffer 8 a des Antrags) 
 
Der Antrag sieht einen Auftrag an die Verwaltung vor, mit dem Landschaftsverband eine 
abgestimmte Sozial-, Wohn- und Stadtplanung vorzunehmen und diese kontinuierlich um-
zusetzen. 
 
Die Stadt Münster und der LWL haben eine Kooperationsvereinbarung „Eingliederungshil-
fe Wohnen“ abgeschlossen, die zum 01.06.2010 in Kraft getreten ist. In dieser Vereinba-
rung ist u.a. vorgesehen, dass der LWL und die Stadt Münster ihre Sozialplanung koordi-
nieren. Dazu gehört u.a. eine frühzeitige wechselseitige Information bei Planungsent-
scheidungen. Die fachliche Bewertung von Versorgungs- und Hilfestrukturen für Men-

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V/0563/2010 
schen mit Behinderungen erfolgt in den bestehenden Facharbeitskreisen (Regionalkonfe-
renz zur Weiterentwicklung der Lebenswelten von Menschen mit geistiger Behinderung in 
Münster und Arbeitskreis Psychiatrie). Einmal jährlich erfolgt für die jeweiligen Personen-
kreise eine gebündelte Bewertung der Bedarfs- und Strukturplanung einschließlich einer 
Abstimmung der zukünftigen Planungen.  
 
Der LWL hat mit den Mitgliedskörperschaften Überlegungen zu einem Modellprojekt „Ko-
operative Sozialplanung“ diskutiert. Für den Fall, dass ein solches  Modellprojekt durchge-
führt wird, hat die Stadt Münster ihre Bereitschaft zur Mitwirkung signalisiert (vorbehaltlich 
finanzieller Erwägungen). 
 
Bei der Erstellung des Aktionsplans wird dort, wo es geboten ist, in den einzelnen Hand-
lungsfeldern jeweils dargestellt, inwieweit die Stadt Münster und der LWL gemeinsam zur 
Umsetzung der Ziele der BRK beitragen können.  
 
 
4.5 Erstellung eines gemeinsamen Handlungskonzeptes Inklusion mit den Umland-
gemeinden (Ziffer 8 c des Antrags) 
 
Der Antrag sieht einen Auftrag an die Verwaltung vor, in einem weiteren Schritt auch mit 
den Umlandgemeinden ein gemeinsames Handlungskonzept „Inklusion“ zu erstellen. 
 
Die Verwaltung schlägt vor, dieses Antragsanliegen in einem ersten Schritt durch einen 
interkommunalen Austausch zur Umsetzung der BRK aufzugreifen.  
  
Die Behindertenbeauftragte der Stadt Münster arbeitet im Arbeitskreis der kommunalen 
Behindertenbeauftragten und –koordinatoren/-innen mit. Dieser Arbeitskreis ist ein geeig-
netes Gremium, um Möglichkeiten der interkommunalen Zusammenarbeit zu Fragen der 
Inklusion zu erörtern. 
 
Die Stadt Münster kann ferner im Rahmen ihrer Zusammenarbeit mit den Städten, Ge-
meinden und Kreisen im Umland in verschiedenen Arbeitsfeldern das Thema Inklusion 
thematisieren. Ggf. ergeben sich auch aus dem geplanten Aktionsplan des Landes NRW 
Ansatzpunkte für die interkommunale Zusammenarbeit zum Thema Inklusion. 
 
Das Anliegen, ein gemeinsames Handlungskonzept Inklusion mit den Umlandgemeinden 
zu erstellen, ist ggf. zu einem späteren Zeitpunkt aufzugreifen.  
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtrat 
 
Anlage: 
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL Nr. A-R/0050/2010: "Aktionsplan 
'Inklusives Gemeinwesen Stadt Münster' "

Beratungsverlauf (1)

29.09.2010 Hauptausschuss
TOP 2.7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Windthorststraße 7

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0563/2010
Typ
Vorlagen
Datum
27.07.2010
Erstellt
06.10.2020 14:37