Förderung des Brauchtums in den Veedeln - Sicherung der Durchführung der Veedelszüge im Stadtbezirk Ehrenfeld 2025/2026 - Mittelvergabe
Beschlussvorlage Bezirksvertretung 3341/2025 vom 24.11.2025
Stand: Am 01.12.2025 in der Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) ungeändert beschlossen.
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Dezernat, Dienststelle I/02/02-4 Vorlagen-Nummer 3341/2025 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Förderung des Brauchtums in den Veedeln - Sicherung der Durchführung der Veedelszüge im Stadtbezirk Ehrenfeld 2025/2026 - Mittelvergabe Beschlussorgan Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beschließt, die Mittel zur Förderung des Brauchtums wie folgt zu vergeben: Antragsteller*in Zug Zuschuss Festausschuss Ehrenfelder Karneval e.V. Ehrenfelder Dienstagszug 7.300 Euro 17.02.2026 Gesellschaft der Karnevalsfreunde Köln-Bickendorf von 1933 e.V. Bickendorfer Veedelszug 1.650 Euro 15.02.2026 Löstige Fastelovendsfründe Köln-Ossendorf e.V. Ossendorder Samstagszug 750 Euro 14.02.2026 Bürgerschaftshaus Bocklemünd Mengenich e.V. Bocklemünder Veedelszug 300 Euro 14.02.2026 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 01.12.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 10.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Für das Haushaltsjahr 2025 stehen den Bezirken jeweils 10.000 Euro zur Sicherung der Vee- delsumzüge zur Verfügung. Über die Vergabe der Mittel entscheiden die Bezirksvertretungen. Das Förderprogramm liegt der Bezirksvertretung Ehrenfeld zu ihrer Sitzung am 01.12.2025 ebenfalls zum Beschluss vor (vgl. Vorlage 3324/2025). Die Aufteilung der Mittel wurde anhand der von den Trägergesellschaften mitgeteilten erwarte- ten Teilnehmenden-Zahlen durchgeführt. Die Vorschriften zur Haushaltssperre wurden geprüft und beachtet. Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung -
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Für die Vergabe der Mittel ist die Bezirksvertretung zuständig. Kontakt OB/1 Büro der Oberbürgermeisterin OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
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