Wiederherstellung der Nebenanlagen Sülzgürtel nach Hochbau - ehemalige Kinderheime Köln-Sülz 2.Bauabschnitt
Mitteilung BV 2439/2017 vom 17.08.2017
Stand: Am 18.09.2017 in der Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Mitteilung BV
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/661/2 661/2 Vorlagen-Nummer 2439/2017 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 18.09.2017 Wiederherstellung der Nebenanlagen Sülzgürtel nach Hochbau - ehemalige Kinderheime Köln- Sülz 2.Bauabschnitt Nach Beendigung der Hochbaumaßnahmen des Zweiten Bauabschnittes auf dem ehemaligen Ge- lände der Kinderheime Köln-Sülz wird die Nebenanlage entlang des Sülzgürtels und der Münstereife- ler Straße wiederhergestellt (siehe beigefügte Anlage). Durch die Bauvorhaben auf dem Gelände der ehemaligen Kinderheime wird sich der Fußgängerver- kehr auf dem Sülzgürtel erhöhen. Deshalb wird der Gehweg von Münstereifeler Straße bis Anton- Antweiler-Straße auf ca. 3,4 m verbreitert. In diesem Abschnitt wird der Radweg als 2,0 m breiter Schutzstreifen auf die Fahrbahn verlegt. Der Parkstreifen am Fahrbahnrand entfällt. Damit in der Planstraße 4 keine Lieferfahrzeuge für die Belieferung des Supermarktes einfahren müssen, wurde auf dem Sülzgürtel eine Ladezone vorgesehen. Hierdurch können Lärm– und Ab- gasemissionen in dem verkehrsberuhigten Bereich der Planstraße 4 vermieden werden. Im Bereich der Ladezone am Sülzgürtel wird der Radfahrer auf der Nebenanlage in einem gemeinsamen Geh- und Radweg geführt. Somit ist die sichere Führung für Fußgänger und Radfahrer im Belieferungsfall gewährleistet. In der Münstereifeler Straße wird der Gehweg in Richtung Sülzgürtel verbreitert, damit auf dem ge- samten Straßenabschnitt ein ausreichender Gehweg (mindestens 3,5 m) wiederhergestellt werden kann. Zum Schutz gegen das illegale Parken auf dem Gehweg sind Fahrradabstellbügel vorgesehen. In der Münstereifeler Straße werden vorgezogene Aufstellflächen für Radfahrer markiert. Durch die Verbreiterung des östlichen Gehweges wird die Straßenbreite am Einmündungsbereich zum Sülzgür- tel verringert und das Längsparken auf der Westseite eingekürzt. -
Anlage zur Mitteilung-Lageplan
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Beratungsverlauf
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18.09.2017
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 11.3.4, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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