SV-2014/0031
Antrag der Fraktion UFFBASSE vom 07. Juli 2014 betr. Ergänzung städt. Mietbedingungen
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SV-2014/0031
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Vorlage-Nr. SV-2014/0031 Antrag der Fraktion UFFBASSE vom 07. Juli 2014 betr. Ergänzung städt. Mietbedingungen Liebigstrasse 46 64293 Darmstadt Tel. & Fax 06151/8606067 www.uffbasse-darmstadt.de Darmstadt, den 07. Juli 2014 Antrag - Ergänzung städt Mietbedingungen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in die Mietbedingungen für städtische Hallen und Säle unter §1- Vertragsabschluss einen neuen Absatz 4 mit folgendem Text aufzunehmen: Eine Vermietung von städtischen Hallen und Sälen an Organisationen und/oder für Veranstaltungen mit rassistischem, homophobem, xenophobem, entwürdigendem, gewaltverherrlichendem, menschenverachtendem oder sexistischem Hintergrund wird von der Wissenschaftstadt Darmstadt ausgeschlossen. Begründung: Die Wissenschaftsstadt Darmstadt ist weltoffen und tolerant. Für Organisationen und/oder Veranstaltungen, die diesen Grundsätzen nicht entsprechen, sollen städtischen Hallen oder Säle nicht zur Verfügung gestellt werden. In den aktuellen Mietbedingungen gibt es dazu keinerlei Regelung. Daher ist es juristisch so gut wie unmöglich, abgeschlossene Mietverträge wieder aufzulösen wenn sich erst nach Unterschrift heraustellt, dass es sich um solche unerwünschten Organisatione und/oder Veranstaltungen handelt. Wäre dies aber - wie im Antrag vorgeschlagen - in den Mietbedingungen entsprechend festgelegt, könnte eine entsprechende Erklärung des Mieters bei Abschluss des Vertrages verlangt werden. Veranstaltungen werden im Vorfeld oftmals mit anderen Inhalt angegeben und rassistische oder andere fragwürdige Inhalte (siehe oben) werden erst später festgestellt. Würde sich zwischen Unterschrift und Miettermin herausstellen, dass diese Regelung entgegen der Erklärung des Mieters nicht eingehalten wird, könnte die Stadt den Mietvertrag ohne Risiko einer Schadensersatzklage kündigen. Eine entsprechende Argumentation, nämlich der Hinweis auf die juristische Problematik und mögliche Schadensersatzklagen hat in der Vergangenheit immer mal wieder in Darmstadt und auch in anderen Kommunen dazu geführt, dass die Kündigung eines abgeschlossenen Vertrages nicht gemacht wurde - obwohl sie gewollt war - wenn sich nachträglich ein rassistischer oder ähnlicher Hintergrund bei den Mietern deutlich wurde. Fraktion Uffbasse Kerstin Lau, Georg Hang, Wieland Weise, Sebastian Schmitt, Markus Hintzen
Beratungsverlauf (2)
Orte (1)
- Liebigstraße 46
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Details
- Vorlagen-Nr.
- SV-2014/0031
- Typ
- Antrag
- Datum
- 08.07.2014
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00