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SV-2014/0031

Antrag der Fraktion UFFBASSE vom 07. Juli 2014 betr. Ergänzung städt. Mietbedingungen

Antrag 08.07.2014

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SV-2014/0031

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SV-2014/0031

2440 Zeichen

Vorlage-Nr. SV-2014/0031 
 
 
Antrag der Fraktion UFFBASSE vom 07. Juli 2014 betr. Ergänzung städt. Mietbedingungen 
 
 
 
Liebigstrasse 46 
64293 Darmstadt 
Tel. & Fax 06151/8606067 
www.uffbasse-darmstadt.de  
 
Darmstadt, den 07. Juli 2014 
 
Antrag - Ergänzung städt Mietbedingungen 
 
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 
 
Der Magistrat wird aufgefordert, in die Mietbedingungen für städtische Hallen und Säle unter §1-
Vertragsabschluss einen neuen Absatz 4 mit folgendem Text aufzunehmen:  
 
Eine Vermietung von städtischen Hallen und Sälen an Organisationen und/oder für Veranstaltungen 
mit rassistischem, homophobem, xenophobem, entwürdigendem, gewaltverherrlichendem, 
menschenverachtendem oder sexistischem Hintergrund wird von der Wissenschaftstadt Darmstadt 
ausgeschlossen. 
 
Begründung: 
 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt ist weltoffen und tolerant. Für Organisationen und/oder 
Veranstaltungen, die diesen Grundsätzen nicht entsprechen, sollen städtischen Hallen oder Säle nicht 
zur Verfügung gestellt werden. 
In den aktuellen Mietbedingungen gibt es dazu keinerlei Regelung. Daher ist es juristisch so gut wie 
unmöglich, abgeschlossene Mietverträge wieder aufzulösen wenn sich erst nach Unterschrift 
heraustellt, dass es sich um solche unerwünschten Organisatione und/oder Veranstaltungen handelt. 
Wäre dies aber - wie im Antrag vorgeschlagen - in den Mietbedingungen entsprechend festgelegt, 
könnte eine entsprechende Erklärung des Mieters bei Abschluss des Vertrages verlangt werden.  
Veranstaltungen werden im Vorfeld oftmals mit anderen Inhalt angegeben und rassistische oder 
andere fragwürdige Inhalte (siehe oben) werden erst später festgestellt. Würde sich zwischen 
Unterschrift und Miettermin herausstellen, dass diese Regelung entgegen der Erklärung des Mieters 
nicht eingehalten wird, könnte die Stadt den Mietvertrag ohne Risiko einer Schadensersatzklage 
kündigen. 
Eine entsprechende Argumentation, nämlich der Hinweis auf die juristische Problematik und mögliche  
Schadensersatzklagen hat in der Vergangenheit immer mal wieder in Darmstadt und auch in anderen 
Kommunen dazu geführt, dass die Kündigung eines abgeschlossenen Vertrages nicht gemacht wurde - 
obwohl sie gewollt war - wenn sich nachträglich ein rassistischer oder ähnlicher Hintergrund bei den 
Mietern deutlich wurde. 
 
Fraktion Uffbasse 
Kerstin Lau, Georg Hang, Wieland Weise, Sebastian Schmitt, Markus Hintzen

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Orte (1)

  • Liebigstraße 46

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Details

Vorlagen-Nr.
SV-2014/0031
Typ
Antrag
Datum
08.07.2014
Erstellt
29.09.2026 00:00