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2022/0211

-Vergütung der rettungsdienstlichen Einsatzleitung (OLRD)- Dienstaufwandsentschädigung für ehrenamtlich Tätige Organisatorische Leiter im Rettungsdienst

Magistratsvorlage 30.06.2022

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2022/0211

3445 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
06.07.2022 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Finanzverwaltung  
 
Amt: Feuerwehr 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2022/0211 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 1270 10 
Kostenstelle:  037-210-1000 Investitionsnummer:  entfällt 
Kostenträger:  1270-11 Sachkonto: 6131000 
 
Betreff: -Vergütung der rettungsdienstlichen Einsatzleitung (OLRD) - 
Dienstaufwandsentschädigung für ehrenamtlich Tätige  
Organisatorische Leiter im Rettungsdienst  
 
Vorlage vom: 30.06.2022  
 
Beschlussvorschlag : 
1. Der Magistrat stimmt zu, dass für die ehrenamtlich Tätigen Organisatorischen Leiter im 
Rettungsdienst, die ständig zu besonderen Dienstleistungen herangezogen werden, die 
Dienstaufwandsentschädigung ab 01.07.2022 erhöht wird.  
2. Die Dienstaufwandsentschädigung soll künftig an die Feuerwehrdienst - und 
Reisekostenaufwandsentschädigungsverordnung (FwDRAVO) für ehrena mtliche 
Feuerwehrangehörige, die ständig zu besonderen Dienstleistungen herangezogen werden, 
gekoppelt werden.  
3. Der Aufwand für die Zahlung der Dienstaufwandsentschädigung erhöht sich dadurch 
monatlich um 1.250,00 € von 750,00 € (6 Personen) auf derzeit 2.0 00,00 € (8 Personen).  
4. Die Mittel sind im Haushalt eingestellt und werden über die Rettungsdienstgebühr 
refinanziert.

- 2 - 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom  
Nach dem Hessischen Rettungsdienstgesetz (HRDG) vom 16.12.2010, § 7 (zuletzt geändert 
durch Artikel 1  des Gesetzes vom 12. September 2018) ist zur Sicherstellung der 
rettungsdienstlichen Versorgung bei Großschadensereignissen für jeden 
Rettungsdienstbereich eine Einsatzleitung Rettungsdienst einzurichten.  
Der Einsatzleitung Rettungsdienst gehören eine Lei tende Notärztin oder ein Leitender 
Notarzt und eine Organisatorische Leiterin oder ein Organisatorischer Leiter an.  
 
Der Aufwand zur Sicherstellung des Dienstes, unter den derzeitigen personellen wie auch 
organisatorischen Gegebenheiten, stellt sich mittle rweile als sehr aufwendig und zeitintensiv 
dar. 
 
Daher erkennen wir neben den reinen Dienstzeiten im Alarmdienst, der Fortbildung auch den 
Zeitaufwand in der selbst Organisation des Dienstes an.  
 
Die letzte Anpassung der Aufwandsentschädigungen für die Gru ppe der Leitenden Notärzte 
und Organisatorischen Leiter im Rettungsdienst erfolgte im Jahr 2010 (MV 0063/2010).  
 
Die OLRD-Gruppe wird auf 8 Mitglieder begrenzt.  
Die monatliche Aufwandsentschädigung beträgt derzeit 250,00 € pro Person und ist dem 
Ehrenamt der Feuerwehrangehörigen mit der Funktion einer Stadtbrandinspektorin bzw. 
eines Stadtbrandinspektors gleichgestellt. Das Ehrenamt wird hierdurch gestärkt.  
 
Die Aufwandsentschädigungen werden durch die Rettungsdienstgebühren refinanziert.  
 
Die Aufwandsentsc hädigungen der Leitenden Notärztinnen oder Notärzte bleiben 
unverändert. 
 
 
Darmstadt, 
 
Dezernat IV 
 
 
 
Stadtkämmerer  
André Schellenberg

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Punkt 3: -Vergütung der rettungsdienstlichen Einsatzleitung (OLRD)- 
Dienstaufwandsentschädigung für ehrenamtlich Tätige 
Organisatorische Leiter im Rettungsdienst 
 (V-Nr. 2022/0211) 
- Kenntnisnahme - 
 
Der Ausschuss für Sport und Gesundheit nimmt von der Vorlage Kenntnis.

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Details

Vorlagen-Nr.
2022/0211
Typ
Magistratsvorlage
Datum
30.06.2022
Erstellt
29.09.2026 00:00