2022/0211
-Vergütung der rettungsdienstlichen Einsatzleitung (OLRD)- Dienstaufwandsentschädigung für ehrenamtlich Tätige Organisatorische Leiter im Rettungsdienst
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2022/0211
3445 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
06.07.2022
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Finanzverwaltung
Amt: Feuerwehr
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2022/0211
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 1270 10
Kostenstelle: 037-210-1000 Investitionsnummer: entfällt
Kostenträger: 1270-11 Sachkonto: 6131000
Betreff: -Vergütung der rettungsdienstlichen Einsatzleitung (OLRD) -
Dienstaufwandsentschädigung für ehrenamtlich Tätige
Organisatorische Leiter im Rettungsdienst
Vorlage vom: 30.06.2022
Beschlussvorschlag :
1. Der Magistrat stimmt zu, dass für die ehrenamtlich Tätigen Organisatorischen Leiter im
Rettungsdienst, die ständig zu besonderen Dienstleistungen herangezogen werden, die
Dienstaufwandsentschädigung ab 01.07.2022 erhöht wird.
2. Die Dienstaufwandsentschädigung soll künftig an die Feuerwehrdienst - und
Reisekostenaufwandsentschädigungsverordnung (FwDRAVO) für ehrena mtliche
Feuerwehrangehörige, die ständig zu besonderen Dienstleistungen herangezogen werden,
gekoppelt werden.
3. Der Aufwand für die Zahlung der Dienstaufwandsentschädigung erhöht sich dadurch
monatlich um 1.250,00 € von 750,00 € (6 Personen) auf derzeit 2.0 00,00 € (8 Personen).
4. Die Mittel sind im Haushalt eingestellt und werden über die Rettungsdienstgebühr
refinanziert.
- 2 -
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom
Nach dem Hessischen Rettungsdienstgesetz (HRDG) vom 16.12.2010, § 7 (zuletzt geändert
durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. September 2018) ist zur Sicherstellung der
rettungsdienstlichen Versorgung bei Großschadensereignissen für jeden
Rettungsdienstbereich eine Einsatzleitung Rettungsdienst einzurichten.
Der Einsatzleitung Rettungsdienst gehören eine Lei tende Notärztin oder ein Leitender
Notarzt und eine Organisatorische Leiterin oder ein Organisatorischer Leiter an.
Der Aufwand zur Sicherstellung des Dienstes, unter den derzeitigen personellen wie auch
organisatorischen Gegebenheiten, stellt sich mittle rweile als sehr aufwendig und zeitintensiv
dar.
Daher erkennen wir neben den reinen Dienstzeiten im Alarmdienst, der Fortbildung auch den
Zeitaufwand in der selbst Organisation des Dienstes an.
Die letzte Anpassung der Aufwandsentschädigungen für die Gru ppe der Leitenden Notärzte
und Organisatorischen Leiter im Rettungsdienst erfolgte im Jahr 2010 (MV 0063/2010).
Die OLRD-Gruppe wird auf 8 Mitglieder begrenzt.
Die monatliche Aufwandsentschädigung beträgt derzeit 250,00 € pro Person und ist dem
Ehrenamt der Feuerwehrangehörigen mit der Funktion einer Stadtbrandinspektorin bzw.
eines Stadtbrandinspektors gleichgestellt. Das Ehrenamt wird hierdurch gestärkt.
Die Aufwandsentschädigungen werden durch die Rettungsdienstgebühren refinanziert.
Die Aufwandsentsc hädigungen der Leitenden Notärztinnen oder Notärzte bleiben
unverändert.
Darmstadt,
Dezernat IV
Stadtkämmerer
André Schellenberg
anlage 1
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Punkt 3: -Vergütung der rettungsdienstlichen Einsatzleitung (OLRD)- Dienstaufwandsentschädigung für ehrenamtlich Tätige Organisatorische Leiter im Rettungsdienst (V-Nr. 2022/0211) - Kenntnisnahme - Der Ausschuss für Sport und Gesundheit nimmt von der Vorlage Kenntnis.
Beratungsverlauf (2)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2022/0211
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 30.06.2022
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00