Stadtbahnhaltestelle Heimersdorf
Beantwortung einer Anfrage (BV) 0348/2018 vom 21.02.2018
Stand: Am 08.03.2018 in der Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/69/692/2 Vorlagen-Nummer 0348/2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 08.03.2018 Stadtbahnhaltestelle Heimersdorf Deckenbeschädigungen Der Bezirksvertreter Herr Schott stellte in der Sitzung am 14.12.2017 folgende Fragen zum Zustand der Decken in der Stadtbahnhaltestelle Heimersdorf: Ist der augenblickliche Zustand der Zugänge der KVB und/oder der Stadt Köln bekannt? Wann wird die Decke instandgesetzt? Von wem der beiden Akteure wird im Stadtbezirk Chorweiler der Zustand dieser Zugänge re- gelmäßig inspiziert? Und in welchen Abständen? Stellungnahme der Verwaltung Die Stadt Köln ist Eigentümer der Stadtbahnanlagen und verantwortlich für die Beseitigung von Schäden an der Bausubstanz. Die Stadtbahnhaltestellen werden, in Anlehnung an die Prüfvorschrift DIN 1076, mehrmals im Jahr von Bauwerksprüfern des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau begangen und anschließend wird ein Zustandsbericht verfasst. Ergänzt werden diese Berichte durch Meldungen von Mitarbeitern der KVB AG. Der Zustand der Zugänge ist deshalb bekannt. In der Stadtbahnhaltestelle Heimersdorf sowie an vielen weiteren Haltestellen sind Schäden an den Abhangdecken ein großes Problem, da es für diese Konstruktionen keine Ersatzteile mehr am Markt gibt. Diverse Anfragen bei verschiedenen Firmen verliefen bisher ergebnislos. Aus diesem Grund werden derzeit andere technische und gestalterische Lösungen für beschädigte Deckenbereiche er- arbeitet. Nach Vorliegen dieses Konzeptes werden die Schäden sukzessive abgearbeitet. Durch provisorische Reparaturen bzw. gegebenenfalls durch das Entfernen von Deckenpaneelen ist ein verkehrssicherer Zustand der Haltestelle jederzeit gewährleistet.
Beratungsverlauf
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08.03.2018
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 11.1.3, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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