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AN/1087/2026

Förderung des genossenschaftlichen Wohnbaus

Gem. Antrag nach § 3 (Rat) 18.06.2026

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Nächste Beratung: Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit, Sitzung am 30.06.2026, TOP 3.2

Gem. Antrag nach § 3 (Rat)

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Gem. Antrag nach § 3 (Rat)

5771 Zeichen

SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Köln 
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
 
 
An den Oberbürgermeister  
Herrn Torsten Burmester 
 
An den Vorsitzenden des Ausschusses für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit 
Herrn Niklas Kienitz  
 
 
 
Eingang beim Amt des Oberbürgermeisters: 18.06.2026 
 
AN/1087/2026 
 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit 30.06.2026 
 
Förderung des genossenschaftlichen Wohnbaus 
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, 
sehr geehrter Herr Kienitz,  
 
die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Antrag für die Sitzung des Ausschus-
ses für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit am 30.06.2016 auf die Tagesord-
nung zu setzen:  
 
 
Beschluss:  
Die Verwaltung wird beauftragt, einen Fünfjahresplan zur Förderung des genossenschaftli-
chen Wohnungsbaus zu entwickeln – besonders berücksichtigt werden sollen dabei folgende 
Punkte: 
 
1. Sukzessiver Aufbau eines Flächenpools zur Vergabe an Genossenschaften für den 
Wohnungsbau in Köln:  
- Jährliche Identifikation und Bereitstellung städtischer Flächen für genossen-
schaftliche Wohnprojekte, mit dem Ziel, bis 2031 mindestens 10 % der städti-
schen Entwicklungsflächen an Genossenschaften für den Wohnungsbau zu 
vergeben. 
- Alle Bestandsflächen ab einer Größe von ~25 möglichen Wohneinheiten sind 
als Potenzialflächen zu betrachten, insbesondere auch solche mit verzögerten 
Projektumsetzungen und unabhängig von ihrer ursprünglichen Zweckbindung.

- 2 - 
 
Der gezielte Ankauf von geeigneten Flächen zur Vergabe an Genossenschaf-
ten soll ausdrücklich berücksichtigt werden. 
- Mindestens eine städtische Fläche soll zur Vergabe in 2027 identifiziert und 
ausgeschrieben werden.  
2. Die MitStadtZentrale wird bis einschließlich 2031 mindestens im Umfang der aktuel-
len Planstellen gefördert, um ihre Beratungs- und Netzwerkfunktion für gemeinschaft-
liche und genossenschaftliche Wohnprojekte nachhaltig zu sichern. 
3. Im Jahr 2029 soll evaluiert werden, ob der festgelegte Anteil städtischer Entwick-
lungsflächen an genossenschaftliche Projekte eingehalten wird, oder ob Anpassun-
gen zur Zielerreichung erforderlich sind. 
 
 
Begründung:  
 
Genossenschaftlicher Wohnungsbau kann einen zentralen Beitrag zur Schaffung lebenswer-
ter, sozial stabiler und nachhaltiger Stadtquartiere leisten. Der genossenschaftliche Woh-
nungsbau hat damit das Potenzial, einen wichtigen Beitrag zur sozialen Stadtentwicklungs-
strategie Kölns beizutragen und deckt sich stark mit den Zielen der Kölner Stadtstrategie 
„Kölner Perspektiven 2023+“.  
 
Wohnungsgenossenschaften gewähren durch ihre gemeinwohlorientierte Struktur langfris-
tige Mietpreisbindung und entziehen Wohnungen dauerhaft dem spekulativen Immobilien-
markt. Das sorgt für stabile, bezahlbare Wohnverhältnisse und entlastet den angespannten 
Wohnungsmarkt. 
Darüber hinaus fördern genossenschaftliche Wohnprojekte die soziale Durchmischung, 
Nachbarschaftshilfe und Inklusion. Sie bieten Raum für vielfältige Lebensentwürfe, stärken 
das Miteinander der Generationen und ermöglichen die Integration unterschiedlicher Bevöl-
kerungsgruppen. Die aktive Mitbestimmung der Mitglieder und gemeinschaftlich genutzte 
Räume erhöhen die Lebensqualität und tragen zur Resilienz und Stabilität der Nachbarschaf-
ten bei. 
Auch im Hinblick auf nachhaltige Stadtentwicklung gelten Genossenschaften als Best-Prac-
tice-Modell: Sie setzen häufiger auf ressourcenschonendes Bauen, langfristige Werterhal-
tung und soziale Nachhaltigkeit. 
Der sukzessive Aufbau eines Flächenpools zur Vergabe an Genossenschaften ist ein ent-
scheidender Hebel, um die Potenziale des genossenschaftlichen Wohnungsbaus in Köln zu 
heben. Die Erfahrungen der Stadt München zeigen, dass eine konsequente Flächenpolitik 
maßgeblich zur Verstetigung und Professionalisierung genossenschaftlicher Strukturen bei-
trägt. 
Die Identifikation und Ausweisung von geeigneten und/oder bisher nicht entwickelten Poten-
zialflächen in einem Flächenpool schafft die dringend notwendige Planungssicherheit für Ge-

- 3 - 
 
nossenschaften. Der gezielte Ankauf geeigneter Flächen kann dabei helfen, bisher nicht ge-
nutzte Flächen dem sozial orientierten Wohnungsbau zuzuführen und dadurch hochwertige 
Bauprojekte intensivieren. 
 
Die MitStadtZentrale (MSZ) wurde 2022 im Auftrag der Stadt Köln gegründet und hat sich als 
zentrale Beratungs- und Netzwerkstelle für gemeinschaftliche und genossenschaftliche 
Wohnprojekte etabliert. Sie begleitet Initiativen von der Gründungsidee über die rechtliche 
und finanzielle Strukturierung bis hin zur Teilnahme an städtischen Vergabeverfahren und 
der Realisierung von Projekten. Die Komplexität und der mehrjährige Zeithorizont solcher 
Gründungsprozesse erfordern eine kontinuierliche, professionelle Unterstützung, die ein-
zelne Initiativen allein nicht leisten können. 
Vergleichbare Institutionen in anderen Städten – etwa die IBA Hamburg oder die Beratungs-
stellen in Berlin – haben gezeigt, dass eine langfristig gesicherte Förderung und Planungssi-
cherheit für solche Unterstützungsstrukturen unerlässlich sind, um die nachhaltige Entwick-
lung genossenschaftlicher Wohnformen zu gewährleisten. Nur mit einer Förderung mindes-
tens im Umfang der aktuellen Planstellen bis 2031 kann die MSZ ihre Beratungs- und Netz-
werkfunktion verlässlich ausüben, Expertise aufbauen und die Umsetzung der städtischen 
Ziele über den gesamten Zeitraum des Fünfjahresplans begleiten. 
 
Mit freundlichen Grüßen  
Gez. Pascal Pütz    gez. Dr. Günter Bell 
SPD-Fraktionsgeschäftsführer  LINKE-Fraktionsgeschäftsführer 
 
gez. Lucas Sickmöller 
Volt-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

30.06.2026 Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit
TOP 3.2 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: vertagt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1087/2026
Typ
Gem. Antrag nach § 3 (Rat)
Datum
18.06.2026
Erstellt
18.06.2026 11:49