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1987/2025

Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses der Wahl des*der Oberbürgermeisters*Oberbürgermeisterin der Stadt Köln

Beschlussvorlage Ausschuss 15.09.2025

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Nächste Beratung: Wahlausschuss für die Kommunalwahl und Integrationsratswahl 2025, Sitzung am 15.09.2025, TOP 1

Beschlussvorlage

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Anlage 1 zur Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

2420 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/34/345 
 
Vorlagen-Nummer 
 1987/2025 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses der Wahl des*der 
Oberbürgermeisters*Oberbürgermeisterin der Stadt Köln  
Beschlussorgan 
Wahlausschuss für die Kommunalwahl und Integrationsratswahl 2025 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Wahlausschuss stellt das in Anlage 1 dargestellte Ergebnis als das Ergebnis der 
Wahl des*der Oberbürgermeisters*Oberbürgermeisterin der Stadt Köln 2025 fest. 
 
2. Der Wahlausschuss stellt weiterhin fest, dass keine Bewerberin bzw. kein Bewerber 
die absolute Mehrheit der gültigen Stimmen erhalten hat und damit eine Stichwahl not-
wendig ist. Die Stichwahl findet zwischen den Bewerberinnen bzw. den Bewerbern 
statt, die die höchste und zweithöchste Stimmenzahl erhalten haben. Das sind Berivan 
Aymaz (GRÜNE, Stimmenanteil 28,12%) und Torsten Burmester (SPD, Stimmenanteil 
21,33%). 
 
Wahlausschuss für die Kommunalwahl und Integrationsratswahl 2025 15.09.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
Begründung: 
Gemäß §§ 34, 46b des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) in Verbindung mit §§ 61 Absatz 3, 
75a der Kommunalwahlordnung (KWahlO) stellt der Wahlausschuss das endgültige Wahler-
gebnis der Wahl der Oberbürgermeistern / des Oberbürgermeisters fest.  
 
Nach § 75d KWahlO stellt der Wahlausschuss die Person des*der gewählten Bewerbers*Ber-
werberin fest, falls ein*e Bewerber*in im ersten Wahlgang die nach § 46c Absatz 1 KWahlG 
erforderliche absolute Mehrheit der gültigen Stimmen erhalten hat. Erhält kein*e Bewerber* 
die absolute Mehrheit, wird die Notwendigkeit einer Stichwahl festgestellt. 
 
Der Wahlausschuss stellt im Einzelnen fest: 
 
1. die Zahl der Wahlberechtigten, 
2. die Zahl der Wählerinnen und Wähler, 
3. die Zahl der gültigen und ungültigen Stimmen, 
4. die Zahl der auf die jeweiligen Bewerber*innen entfallenen Stimmen und 
5. a. die danach gewählte Bewerberin / den danach gewählten Bewerber 
b. das Erfordernis einer Stichwahl unter den gemäß § 46c Absatz 2 Satz 1, 4 KWahlG 
zu beteiligenden Bewerbern*Bewerberinnen. 
 
Anlage: 
Anlage 1 – Wahlergebnis für die Wahl des*der Oberbürgermeisters*Oberbürgermeisterin  der 
Stadt Köln am 14. September 2025

Anlage 1 zur Beschlussvorlage

893 Zeichen

Anlage 1 – Wahlergebnis für die Wahl des*der 
Oberbürgermeisters*Oberbürgermeisterin der Stadt Köln am 14.09.2025 
 
 
 
Die gültigen Stimmen verteilten sich wie folgt auf die Bewerberinnen und Bewerber: 
 
Name Partei Stimmen 
(absolut) 
Stimmen 
(prozentual) 
Aymaz, Berivan GRÜNE 128.932 28,12 % 
Burmester, Torsten SPD 97.791 21,33 % 
Greitemann, Markus CDU 89.263 19,47 % 
Kockerbeck, Heiner DIE Linke 28.054 6,12 % 
Görzel, Volker FDP 13.552 2,96 % 
Wolfram, Lars Volt 11.585 2,53 % 
Büschges, Matthias AfD 38.882 8,48 % 
Dr. Benecke Mark Die PARTEI 16.197 3,53 % 
Feuser, Inga GUT & KLIMA FREUNDE 3.303 0,72 % 
Herden, Heike PdF 2.513 0,55 % 
Güçlü, Ali Zoon Politikon n. 
Aristoteles 
915 0,20 % 
Campione, Roberto KSG 11.656 2,54 % 
Mörtter, Hans Einzelbewerber 15.830 3,45 % 
 
Wahlberechtigte 809.416 
Wählerinnen und Wähler 461.517 
Ungültige Stimmen 3.044 
Gültige Stimmen 458.473

Beratungsverlauf (1)

15.09.2025 Wahlausschuss für die Kommunalwahl und Integrationsratswahl 2025
TOP 1 Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
1987/2025
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
15.09.2025
Erstellt
16.06.2025 14:13