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V/0857/2020

Wahl der Mitglieder der 15. Landschaftsversammlung Westfalen-Lippe

Vorlagen 18.09.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 09.12.2020, TOP 12.4

Anlage A

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Anlage 1 - Muster Wahlzettel

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Beschlussvorlage

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Anlage A

1243 Zeichen

Anlage A zur V/0857/2020 
Kurzüberblick 
Für die 15. Landschaftsversammlung Westfalen-Lippe sind die gesetzlichen Mitglieder aus dem 
Rat der Stadt Münster zu wählen. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 Wir wollen das Zentrum für Verwaltungen und Institutionen sowie für öffentliche und private 
Dienstleistungen in Westfalen bleiben und an ihrer Modernisierung aktiv mitwirken 
 
Teilziel ist die rechtsfehlerfreie Umsetzung und Anwendung der rechtlichen Bestimmungen. Das 
Teilziel wird mit dem Beschluss erreicht. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0102 Geschäftsführung für politische Gremi-
en/Städtepartner-schaften 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja X Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Keine

Anlage 1 - Muster Wahlzettel

37 Zeichen

Anlage 1 - Muster Wahlzettel
 
Muster

Beschlussvorlage

5376 Zeichen

V/0857/2020 
V/0857/2020 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Wahl der Mitglieder der 15. Landschaftsversammlung Westfalen-Lippe 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   09.12.2020 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Für die 15. Landschaftsversammlung Westfalen-Lippe werden gewählt: 
 
1. Mit der Erststimme 
 
ordentliche Mitglieder Ersatzmitglieder 
1. 1. 
2. 2. 
3. 3. 
 
2. Mit der Zweitstimme 
 
Für die auf dem „Wahlzettel für die Wahl der Reservelisten“ (Anlage) aufgeführten Listen/Bewerber 
wurden folgende Stimmen abgegeben: 
 
Liste CDU = ____ Stimmen 
Liste SPD = ____ Stimmen 
Liste Bündnis 90/Die Grüne = ____ Stimmen 
Liste FDP = ____ Stimmen 
Liste AfD = ____ Stimmen 
Liste Die Linke = ____ Stimmen 
Liste LV-FW NRW = ____ Stimmen 
Liste Die PARTEI = ____ Stimmen 
Liste UBP = ____ Stimmen 
Bewerber _____________ = ____.Stimmen 
Bewerber _____________ = ____ Stimmen 
Bewerber _____________ = ____ Stimmen 
 
 
Amt für Bürger- und 
Ratsservice 
 
24.11.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Kupferschmidt 
Telefon: 492-3300 
Kupferschmidt@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0857/2020 
Begründung: 
 
Allgemein: 
 
Die Vertretungen der Mitgliedkörperschaften wählen gem. § 7 b) Landschaftsverbandsverordnung für 
das Land Nordrhein -Westfalen (LVerbO)  in geheimer Wahl  innerhalb von 6 Wochen nach Beginn 
ihrer Wahlzeit (=01.1 1.2020) die Mitglieder der Landschaftsversammlung, d.h. bis spätestens zum 
14.12.2020. 
 
Jedes Ratsmitglied hat zwei Stimmen, eine Erststimme für die Wahl der auf die Mitgliedskörperschaft 
entfallenden Mitglieder und Ersatzmitglieder sowie eine Zweitstimme für die Wahl der für das Gebiet 
des Landschaftsverbandes aufgestellten Reserveliste einer Partei oder Wählergruppe. 
 
 
Zu 1. (Erststimme): 
 
Nach § 7 b) Abs. 2 S. 1 -2 LVerbO entfällt auf jede Mitgliedskörperschaft bis zu einer Einwohnerzahl 
von 100.000 ein M itglied. Für jede weiteren 100.000 Einwohner sowie für eine Resteinwohnerzahl 
von mehr als 50.000 ist je ein weiteres Mitglied zu wählen.  
 
Die Berechnung ist auf der Grundlage der vom Landesbetrieb Information und Technik halbjährlich 
fortgeschriebenen, für die Wahl maßgeblichen Stichtag 30.06.2018, erfolgt. Danach entfallen auf die 
Stadt Münster bei 313.441 Einwohnern gem. § 7 b) LVerbO drei Mitglieder und drei Ersatzmitglieder. 
 
Diese sind mit der Erststimme zu wählen. Wählbar sind die Mitglieder des Rat es und Beamte, Ange-
stellte und Arbeiter der Stadt Münster. Es dürfen jedoch nicht mehr Beamte, Angestellte und Arbeiter 
als Mitglieder des Rates gewählt werden.  
 
Nach § 7 b) Abs. 2 S. 7 -10 LVerbO findet eine Listenwahl nach dem Verfahren der mathematische n 
Proportion (Hare-Niemeyer) statt. Danach entfallen auf jede Liste zunächst so viele Sitze, wie ganze 
Zahlen auf sie entfallen. Danach zu vergebende Sitze sind in der Reihenfolge der höchsten Zahlen-
bruchteile zuzuteilen; bei gleichen Zahlenbruchteilen entscheidet das von dem Wahlleiter zu ziehende 
Los. Für jedes Mitglied wird zugleich ein Ersatzmitglied gewählt. 
 
 
Zu 2. (Zweitstimme): 
 
Für die Wahl der Reservelisten steht jedem Wähler nach § 7 b) Abs. 1 S. 2 LVerbO eine Zweitstimme 
zur Verfügung. Eine Bindung an die Listenwahlentscheidung der Erststimme besteht nicht. 
 
Bei der Wahl der Reservelisten kann die Zweitstimme nach § 7 b) Abs. 3 Satz 3 LVerbO für eine Liste 
oder nur für einen einzelnen Bewerber einer Liste abgegeben werden. Die Zahl der auf die ei nzelnen 
Bewerber in der Reserveliste entfallenen Zweitstimmen bestimmt die Reihenfolge der Wahl aus der 
Reserveliste. Die übrigen Bewerber folgen in der Reihenfolge der Liste.  
 
 
Hinweis zum Ausscheiden eines mit Erststimmen gewählten Mitglieds: 
 
Scheidet ein mit Erststimmen gewähltes Mitglied aus der Landschaftsversammlung aus, so rückt 
nach § 7 b) Abs. 2 S. 10 und Abs. 6 S. 1 LVerbO das für diesen Fall gewählte Ersatzmitglied nach. 
Scheidet auch das nachgerückte Mitglied aus, so ist, falls es für eine Par tei oder Wählergruppe auf-
gestellt war, sein Nachfolger aus der Reserveliste dieser Partei oder Wählergruppe in der entspre-
chenden Reihenfolge zu berufen.

- 3 - 
V/0857/2020 
Gleichstellung von Frauen und Männern 
 
Der § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen 
(Landesgleichstellungsgesetz - LGG) regelt die Gleichstellung von Frauen und Männern in Gremien. 
Nach § 12 Abs. 7 LGG NRW sollen Gremien geschlechtsparitätisch besetzt werden. 
 
Eine Bekräftigung der Regelung des § 12 LGG und der bisherigen Beschlüsse findet sich in der am 
19.09.2018 durch den Rat beschlossenen Vorlage V/0503/2018 „Europäische Charta für die Gleichstel-
lung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene - 3. Aktionsplan“, im Themenfeld 1.2 „Frauen ins Rat-
haus“ - Paritätische Besetzung von Gremien. Bereits im 2. Aktionsplan für die Jahre 2013-2015 hatte 
der Rat beschlossen: „Der Rat richtet an die neu gewählten Ratsmitglieder die Erwartung, dass sie bei 
der Besetzung von Ausschüssen, Kommissionen und Beiräten sowie bei der Besetzung der Auf-
sichtsräte aller städtischen Gesellschaften die Verpflichtungen aus dem Landesgleichstellungsgesetz 
gewissenhaft beachten und diese Gremien nach Maßgabe der Gesetze geschlechtsparitätisch beset-
zen werden.“ 
 
 
In Vertretung 
 
 
gez. 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat 
 
Anlage: 
 
Anlage 1 Muster Wahlzettel

Beratungsverlauf (1)

09.12.2020 Rat
TOP 12.4 Entscheidung
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0857/2020
Typ
Vorlagen
Datum
18.09.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37