0736/2026
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der CDU-Fraktion aus der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 27.11.2023 (AN/2056/2023) betreffend „Sachstand Schulwegsicherung Hammerschmidtstraße“
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
2346 Zeichen
Dezernat, Dienststelle III/66/664 Vorlagen-Nummer 0736/2026 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 27.04.2026 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der CDU-Fraktion aus der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 27.11.2023 (AN/2056/2023) betreffend „Sachstand Schulwegsicherung Hammerschmidtstraße„ In der Sitzung der Bezirksvertretung am 07.11.2022 wurde einstimmig beschlossen: 1.) Die Verwaltung möge vom derzeitigen nördlichen Ausbauende des Fuß- und Radweges, der fast parallel zur Hammerschmidtstraße als wassergebundene Wegverbindung besteht, bis zum Knotenpunkt Weißer Straße eine durchgehende Gehwegverbindung erstellen. Der Geh- weg ist für Radfahrer frei zu geben. Der Gehweg sollte in wassergebundener Ausführung und möglichst in annähernd gleicher Breite wie der bereits bestehende Geh- und Radweg erfol- gen. 2.) Die Verwaltung möge am südlichen Ende der Hammerschmidtstraße den östlichen Geh- weg im gesamten Bereich zwischen Kreisverkehr und dem FGÜ (südlich der Kantstraße) der- gestalt mit einem absoluten Halteverbot versehen, dass der Gehweg in diesem Abschnitt von parkenden Autos freigehalten wird und der Gehweg vom Kreisverkehr bis zum FGÜ durchge- hend frei begehbar ist. Auf der Fahrbahn können Parkboxen analog der Regelung z.B. auf der Pferdmengesstraße aufgebracht werden, in denen das absolute Halteverbot nicht gilt und Par- ken zulässig ist. Die CDU-Fraktion bittet um die Beantwortung folgender Fragen:Frage: „Erfolgt zur Um- setzung der Beschlüsse eine Planung und wann ist mit der Umsetzung der Maßnahme zu rechnen?“ Antwort der Verwaltung: Seitens der Verwaltung wurde im März 2025 eine wassergebun- dene Wegverbindung entlang der Hammerschmidtstraße zwischen dem Kreisverkehr Weißer Straße und der befestigten Flächen an den Glascontainern hergestellt. Gemäß § 45 Abs. 9 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sind Verkehrszeichen nur dort an- zuordnen, wo sie zwingend erforderlich sind. Das Gehwegparken ist auf der Grundlage von § 12 Abs. 4 StVO verboten. Daher ist eine Anordnung eines Haltverbots auf dem Gehweg am südlichen Ende der Hammerschmidtstraße nicht möglich. Ein Parken auf der Fahrbahn ist möglich, insofern der fließende Verkehr nicht beeinträchtigt wird.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0736/2026
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 17.03.2026
- Erstellt
- 12.03.2026 06:57