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0736/2026

Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der CDU-Fraktion aus der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 27.11.2023 (AN/2056/2023) betreffend „Sachstand Schulwegsicherung Hammerschmidtstraße“

Beantwortung einer Anfrage (BV) 17.03.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 27.04.2026, TOP 7.1.5

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2346 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/66/664 
 
Vorlagen-Nummer 
 0736/2026 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 27.04.2026 
 
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der CDU-Fraktion aus der Sitzung der 
Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 27.11.2023 (AN/2056/2023) betreffend „Sachstand 
Schulwegsicherung Hammerschmidtstraße„ 
In der Sitzung der Bezirksvertretung am 07.11.2022 wurde einstimmig beschlossen: 
 
1.) Die Verwaltung möge vom derzeitigen nördlichen Ausbauende des Fuß- und Radweges, 
der fast parallel zur Hammerschmidtstraße als wassergebundene Wegverbindung besteht, bis 
zum Knotenpunkt Weißer Straße eine durchgehende Gehwegverbindung erstellen. Der Geh-
weg ist für Radfahrer frei zu geben. Der Gehweg sollte in wassergebundener Ausführung und 
möglichst in annähernd gleicher Breite wie der bereits bestehende Geh- und Radweg erfol-
gen. 
 
2.) Die Verwaltung möge am südlichen Ende der Hammerschmidtstraße den östlichen Geh-
weg im gesamten Bereich zwischen Kreisverkehr und dem FGÜ (südlich der Kantstraße) der-
gestalt mit einem absoluten Halteverbot versehen, dass der Gehweg in diesem Abschnitt von 
parkenden Autos freigehalten wird und der Gehweg vom Kreisverkehr bis zum FGÜ durchge-
hend frei begehbar ist. Auf der Fahrbahn können Parkboxen analog der Regelung z.B. auf der 
Pferdmengesstraße aufgebracht werden, in denen das absolute Halteverbot nicht gilt und Par-
ken zulässig ist. 
 
Die CDU-Fraktion bittet um die Beantwortung folgender Fragen:Frage: „Erfolgt zur Um-
setzung der Beschlüsse eine Planung und wann ist mit der Umsetzung der Maßnahme zu 
rechnen?“ 
 
Antwort der Verwaltung: Seitens der Verwaltung wurde im März 2025 eine wassergebun-
dene Wegverbindung entlang der Hammerschmidtstraße zwischen dem Kreisverkehr Weißer 
Straße und der befestigten Flächen an den Glascontainern hergestellt. 
 
Gemäß § 45 Abs. 9 der Straßenverkehrs-Ordnung  (StVO) sind Verkehrszeichen nur dort an-
zuordnen, wo sie zwingend erforderlich sind. Das Gehwegparken ist auf der Grundlage von § 
12 Abs. 4  StVO verboten. Daher ist eine Anordnung eines Haltverbots auf dem Gehweg am 
südlichen Ende der Hammerschmidtstraße nicht möglich. Ein Parken auf der Fahrbahn ist 
möglich, insofern der fließende Verkehr nicht beeinträchtigt wird.

Beratungsverlauf (1)

27.04.2026 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 7.1.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0736/2026
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
17.03.2026
Erstellt
12.03.2026 06:57