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Strunde: Herstellung der Durchgängigkeit im Bereich Wichheimer Mühle

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 1872/2019 vom 26.06.2019

Stand: Am 27.06.2019 im Ausschuss Klima, Umwelt und Grün beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/57/572 Vorlagen-Nummer 25.06.2019 1872/2019 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Umwelt und Grün 27.06.2019 Anfrage der Fraktion die Linke, AN/0482/2019 Antwort der Verwaltung: Die nachfolgenden Fragen der Fraktion „Die Linke“ beziehen sich überwiegend auf die Konsequen- zen durch ein eventuelles Trockenfallen der Strunde im Bereich der Wichheimer Mühle. Die Antwor- ten hierauf wurden mit den StEB Köln als betroffene Gewässerunterhaltungspflichtige und der Unte- ren Wasserbehörde dahingehend abgestimmt. Grundsätzlich lässt sich nur sehr schwer abzuschätzen, ob die Strunde überhaupt trockenfallen wird. Anhand der Erfahrungswerte erscheint dies aktuell eher unwahrscheinlich. 1. Frage: Ist es zu erwarten dass, das alte Gerinne im Hinblick auf den sich gerade vollziehenden Klimawandel häufiger trocken fällt und es hierdurch zu einem trockenheitsbedingten Schwund des Bodens im Be- reich der Fundamente der angrenzenden Häuser kommt? Antwort: In den vergangenen Jahren ist die Strunde nicht trocken gefallen. Die recht hohen Niederschläge im Einzugsgebiet und die gute Zuführung durch das klüftige Karstsystem in der Quellregion sorgen aktu- ell ausreichend und über das Jahr für eine gesicherte Wasserführung. Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen allerdings auf, dass der Klimawandel die Situation auch an den Kölner Bächen ver- schärft. So ist der Flehbach im Sommer 2018 mehrere Monate trocken gefallen. Es ist also nicht aus- zuschließen, dass auch die Strunde in Zukunft trockenfallen könnte. Ob sich dies im Einzelfall auf die Fundamente der angrenzenden Häuser auswirkt, kann derzeit nicht beantwortet werden. 2. Frage: Der Denkmalschutz (Mail von Frau Bonewitz, Anlage 4 der DS Nr. 4169/2018) ist generell mit der vorgeschlagenen Variante einverstanden, hat aber große Bedenken dagegen, dass die verbleibende Bachrinne an den Wohnhäusern zeitweise trockenfällt. In ihrer Mail, Anlage 4, schreibt Frau Bone- witz: „2. Eine Absenkung des Wasserspiegels entlang der Mühlengebäude der Hofanlage durch Um- leitung in eine neue Trasse würde auch hier bauliche Beeinträchtigungen nach sich ziehen. Ein aus- reichender Wasserspiegel sollte hier dauerhaft gewährleistet werden. Eine Trockenlegung schließe ich komplett aus. In beiden Fällen wären diese Veränderungen den Gebäuden nicht zuträglich. … Die baulichen Gegebenheiten durch entsprechende Wasserbauwerke für den Erhalt eines kontinuierli- chen und durchgängigen Wasserlaufs entlang der Mühlengebäude sollten daher mit eingeplant wer- den.“ Welche Auswirkungen würden der Trockenfall auf die Bausubstanz haben? Antwort: Die Maßnahme an der Wichheimer Mühle befindet sich derzeit im Status der Entwurfsplanung. Das 2 Genehmigungsverfahren wurde noch nicht begonnen. Die Auswirkung des Trockenfallens auf die Bausubstanz wurde bisher nicht betrachtet. Als betroffener Belang wird dies im Rahmen der Antrags- prüfung ggf. durch Einholung entsprechender Bausachverständigengutachten zu berücksichtigen sein. 3. Frage: Gibt es Eingriffsmöglichkeiten zu einer weiter gehenden, umfänglichen Aufrechterhaltung des Was- serflusses der Strunde in beiden Trassen in Trockenzeiten und wie sehen diese aus? Antwort: Bei den Kölner Rheinnebengewässern ist auch im Falle eines Trockenfallens von natürlichen Gege- benheiten auszugehen. Dies bedeutet in der Konsequenz, dass beispielsweise eine künstliche Was- serzuführung derzeit für nicht sinnvoll gehalten wird. Eine gängige Maßnahme, um diesem Problem zu begegnen, ist die Förderung einer Beschattung des Gewässers. Durch das Freihalten von Gewäs- serrandstreifen sowie die gezielte Initiierung von Uferbewuchs werden die Gewässer beschattet und damit die Gewässertemperatur sowie die Verdunstungsrate gesenkt. Die Umsetzung stellt gerade an urban überprägten Gewässern wie der Strunde eine Herausforderung dar, wird aber im Zuge der Umsetzung von Gewässerentwicklungs- und –unterhaltungs-maßnahmen kontinuierlich weiter ver- folgt. Falls im Zuge des Klimawandels das Trockenfallen der Bäche künftig deutlich häufiger auftreten sollte, muss die Situation neu bewertet werden. 4. Frage: Wäre es technisch möglich, im Einvernehmen mit den Belangen des Denkmalschutzes das alte Ge- rinne derartig zu modifizieren das ein Austrocknen der Fundamente auch bei niedrigen Wasserstän- den vermieden würde? Antwort: Planerische Details werden erst im späteren Verlauf des Projektes - im Zuge der Ausführungsplanung - detailliert betrachtet. Folgende Einschätzung kann jedoch jetzt schon gegeben werden: Die Wasserführung des Gewäs- sers so zu gestalten, dass im Niedrigwasserfall hauptsächlich das alte Gerinne beschickt wird, er- scheint wasserwirtschaftlich und wasserrechtlich problematisch. Aus ökologischen Gründen sollte bei Niedrigwasser primär das Fischgerinne mit Wasser versorgt werden. Dies ergibt sich u. a. aus § 33 i. V. m. § 6 Absatz 1 und §§ 27-31 Wasserhaushaltsgesetz. D. h., die Gewässer sind nachhaltig und insbesondere mit dem Ziel zu bewirtschaften, dass ihre Funktions- und Leistungsfähigkeit als Be- standteil des Naturhaushalts und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen erhalten und verbessert werden. 5. Frage: Gibt es weitere Möglichkeiten das Austrocknen der Fundamente zu verhindern und wie sähen diese aus? Antwort: Möglichkeiten, ein Austrocknen von im Privateigentum stehenden Gebäudeteilen oder Fundamenten wurde bisher nicht betrachtet. Die Vorgaben zur Ausführungsplanung ergeben sich aus der Geneh- migung zu einem Gewässerausbau, welche zunächst beantragt werden muss. Sie begründen sich aus der vorlaufenden, fachlichen Prüfung der einzureichenden Antragsunterlagen. Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf

  1. 27.06.2019

    Ausschuss Klima, Umwelt und Grün

    TOP 1.4.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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