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1872/2019

Strunde: Herstellung der Durchgängigkeit im Bereich Wichheimer Mühle

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 26.06.2019

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Nächste Beratung: Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, Sitzung am 27.06.2019, TOP 1.4.1

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

5843 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/57/572 
 
Vorlagen-Nummer  25.06.2019 
 1872/2019 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Umwelt und Grün 27.06.2019 
 
Anfrage der Fraktion die Linke, AN/0482/2019 
Antwort der Verwaltung: 
 
Die nachfolgenden Fragen der Fraktion „Die Linke“ beziehen sich überwiegend auf die Konsequen-
zen durch ein eventuelles Trockenfallen der Strunde im Bereich der Wichheimer Mühle. Die  Antwor-
ten hierauf wurden mit den StEB Köln als betroffene Gewässerunterhaltungspflichtige und der Unte-
ren Wasserbehörde dahingehend abgestimmt. 
Grundsätzlich lässt sich nur sehr schwer abzuschätzen, ob die Strunde überhaupt trockenfallen wird. 
Anhand der Erfahrungswerte erscheint dies aktuell eher unwahrscheinlich. 
 
 
1. Frage:  
Ist es zu erwarten dass, das alte Gerinne im Hinblick auf den sich gerade vollziehenden Klimawandel 
häufiger trocken fällt und es hierdurch zu einem trockenheitsbedingten Schwund des Bodens im Be-
reich der Fundamente der angrenzenden Häuser kommt? 
 
Antwort: 
In den vergangenen Jahren ist die Strunde nicht trocken gefallen. Die recht hohen Niederschläge im 
Einzugsgebiet und die gute Zuführung durch das klüftige Karstsystem in der Quellregion sorgen aktu-
ell ausreichend und über das Jahr für eine gesicherte Wasserführung. Die Erfahrungen der letzten 
Jahre zeigen allerdings auf, dass der Klimawandel die Situation auch an den Kölner Bächen ver-
schärft. So ist der Flehbach im Sommer 2018 mehrere Monate trocken gefallen. Es ist also nicht aus-
zuschließen, dass auch die Strunde in Zukunft trockenfallen könnte. Ob sich dies im Einzelfall auf die 
Fundamente der angrenzenden Häuser auswirkt, kann derzeit nicht beantwortet werden.  
 
 
2. Frage:  
Der Denkmalschutz (Mail von Frau Bonewitz, Anlage 4 der DS Nr. 4169/2018) ist generell mit der 
vorgeschlagenen Variante einverstanden, hat aber große Bedenken dagegen, dass die verbleibende 
Bachrinne an den Wohnhäusern zeitweise trockenfällt. In ihrer Mail, Anlage 4, schreibt Frau Bone-
witz: „2. Eine Absenkung des Wasserspiegels entlang der Mühlengebäude der Hofanlage durch Um-
leitung in eine neue Trasse würde auch hier bauliche Beeinträchtigungen nach sich ziehen. Ein aus-
reichender Wasserspiegel sollte hier dauerhaft gewährleistet werden. Eine Trockenlegung schließe 
ich komplett aus. In beiden Fällen wären diese Veränderungen den Gebäuden nicht zuträglich. … Die 
baulichen Gegebenheiten durch entsprechende Wasserbauwerke für den Erhalt eines kontinuierli-
chen und durchgängigen Wasserlaufs entlang der Mühlengebäude sollten daher mit eingeplant wer-
den.“ 
Welche Auswirkungen würden der Trockenfall auf die Bausubstanz haben? 
 
Antwort: 
Die Maßnahme an der Wichheimer Mühle befindet sich derzeit im Status der Entwurfsplanung. Das

2 
 
Genehmigungsverfahren wurde noch nicht begonnen. Die Auswirkung des Trockenfallens auf die 
Bausubstanz wurde bisher nicht betrachtet. Als betroffener Belang wird dies im Rahmen der Antrags-
prüfung ggf. durch Einholung entsprechender Bausachverständigengutachten zu berücksichtigen 
sein. 
 
 
3. Frage:  
Gibt es Eingriffsmöglichkeiten zu einer weiter gehenden, umfänglichen Aufrechterhaltung des Was-
serflusses der Strunde in beiden Trassen in Trockenzeiten und wie sehen diese aus? 
 
Antwort: 
Bei den Kölner Rheinnebengewässern ist auch im Falle eines Trockenfallens von natürlichen Gege-
benheiten auszugehen. Dies bedeutet in der Konsequenz, dass beispielsweise eine künstliche Was-
serzuführung derzeit für nicht sinnvoll gehalten wird. Eine gängige Maßnahme, um diesem Problem 
zu begegnen, ist die Förderung einer Beschattung des Gewässers. Durch das Freihalten von Gewäs-
serrandstreifen sowie die gezielte Initiierung von Uferbewuchs werden die Gewässer beschattet und 
damit die Gewässertemperatur sowie die Verdunstungsrate gesenkt. Die Umsetzung stellt gerade an 
urban überprägten Gewässern wie der Strunde eine Herausforderung dar, wird aber im Zuge der 
Umsetzung von Gewässerentwicklungs- und –unterhaltungs-maßnahmen kontinuierlich weiter ver-
folgt. Falls im Zuge des Klimawandels das Trockenfallen der Bäche künftig deutlich häufiger auftreten 
sollte, muss die Situation neu bewertet werden. 
 
 
4. Frage:  
Wäre es technisch möglich, im Einvernehmen mit den Belangen des Denkmalschutzes das alte Ge-
rinne derartig zu modifizieren das ein Austrocknen der Fundamente auch bei niedrigen Wasserstän-
den vermieden würde? 
 
Antwort: 
Planerische Details werden erst im späteren Verlauf des Projektes - im Zuge der Ausführungsplanung 
- detailliert betrachtet.  
Folgende Einschätzung kann jedoch jetzt schon gegeben werden: Die Wasserführung des Gewäs-
sers so zu gestalten, dass im Niedrigwasserfall hauptsächlich das alte Gerinne beschickt wird, er-
scheint wasserwirtschaftlich und wasserrechtlich problematisch. Aus ökologischen Gründen sollte bei 
Niedrigwasser primär das Fischgerinne mit Wasser versorgt werden. Dies ergibt sich u. a. aus § 33 i. 
V. m. § 6 Absatz 1 und §§ 27-31 Wasserhaushaltsgesetz. D. h., die Gewässer sind nachhaltig und 
insbesondere mit dem Ziel zu bewirtschaften, dass ihre Funktions- und Leistungsfähigkeit als Be-
standteil des Naturhaushalts und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen erhalten und verbessert 
werden. 
 
5. Frage:  
Gibt es weitere Möglichkeiten das Austrocknen der Fundamente zu verhindern und wie sähen diese 
aus? 
 
Antwort: 
Möglichkeiten, ein Austrocknen von im Privateigentum stehenden Gebäudeteilen oder Fundamenten 
wurde bisher nicht betrachtet. Die Vorgaben zur Ausführungsplanung ergeben sich aus der Geneh-
migung zu einem Gewässerausbau, welche  zunächst beantragt werden muss. Sie begründen sich 
aus der vorlaufenden, fachlichen Prüfung der einzureichenden Antragsunterlagen. 
 
 
Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (1)

27.06.2019 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 1.4.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
1872/2019
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
26.06.2019
Erstellt
27.05.2019 11:38