Sachstand zum 3. Frauenhaus in Köln
Gem. Anfrage nach § 4 (SPD) AN/0469/2021 vom 05.05.2021
Stand: Am 28.05.2021 im Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern beraten. Ergebnis: Sache ist erledigt.
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Gem. Anfrage nach § 4 (SPD)
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SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln An den/die Vorsitzende(n) des Ausschusses für die Gleichstellung von Frauen und Männern Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 04.03.2021 AN/0469/2021 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 28.05.2021 Sachstand zum 3. Frauenhaus in Köln Sehr geehrte(r) Frau/Herr Vorsitzende(r), Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Antragsteller bitten Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung des nächsten Ausschus- ses am 19.03.2021 zu setzen: Am 10.09.2020 hat der Rat der Stadt Köln das Trägerkonzept des Vereins Frauen helfen Frauen e. V. für ein 3. Frauenhaus in Köln beschlossen und die Verwaltung beauftragt, den Trägerverein bei der Suche nach einer geeigneten Immobilie oder einem geeigneten Grund- stück zu unterstützen sowie ein konkretes Umsetzungskonzept zu entwickeln. Gleichzeitig teilte die Verwaltung mit, dass eine verbindliche Förderzusage des zuständigen Landesmi- nisteriums noch ausstehe, weil die Bedarfsanalyse des Landes noch nicht abgeschlossen sei. Der Bedarf für weitere Frauenhausplätze dürfte grundsätzlich unstrittig sein, hat sich durch Corona für Frauen und Kinder jedoch weiter erhöht (siehe Mitteilung an den AVR vom 20.08.2020). Darüber hinaus ist insofern Eile angebracht, denn die entsprechende Bundes- förderung ist nur auf vier Jahre angelegt. Da der Trägerverein seitens der Verwaltung bisher kein Angebot für eine Immobilie oder ein Grundstück und auch keine Förderzusage des Landes erhalten hat, möchte die SPD- Fraktion gern Folgendes wissen: 1. Gibt es konkrete Überlegungen und Vorschläge für das Umsetzungskonzept, und bis wann soll dieses feststehen? 2. Hat die Verwaltung Erkenntnisse darüber, ob und bis wann mit einer Förderzusage des Landes gerechnet werden kann? 3. Inwieweit hat der Trägerverein bisher bei der Suche nach einer Immobilie oder einem Grundstück Unterstützung von der Verwaltung erhalten, und bis wann soll dies gesche- hen? - 2 - 4. Kommen städtische Liegenschaften in Betracht, bzw. werden diese dem Trägerverein angeboten? Mit freundlichen Grüßen gez. Mike Homann SPD-Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf
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28.05.2021
Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern
TOP 1.1, Antrag / Anfrage. Ergebnis: Sache ist erledigt
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