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A-R/0049/2012

"Öffentliche geförderte Beschäftigung¿ für Langzeitleistungsbeziehende in Münster

Antrag an den Rat 21.11.2012

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 12.12.2012, TOP 48.2

Originalantrag

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Originalantrag

6943 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0049/2012  
 
 
Bündnis 90/Die Grünen/GAL 
Ratsfraktion Münster 
Windthorststr. 7 
48143 Münster 
Fon: 0251 / 8 99 58 10 
Fax: 0251 / 8 99 58 15 
ratsfraktion@ gruene-muenster.de 
www.gruene-muenster.de  
Antrag 
„Öffentliche geförderte Beschäftigung“  
für Langzeitleistungsbeziehende in Münster  
 
16.11.2012 
 
Der Rat möge beschließen: 
 
1. Der Rat stellt fest, dass eine hohe Anzahl von L angzeitleistungsbeziehenden mit 
den üblichen Instrumentarien, die dem Jobcenter zur  Verfügung stehen, wie   die 
berufliche Weiterbildung oder mit kurzfristigen Arbeitsgelegenheiten (6 Monaten), nicht 
in Arbeit integriert werden kann. 
 
2. Die Verwaltung wird deshalb beauftragt zu  prüfen, wie das Jobcenter der Stadt 
Münster sich an der Förderung des Modellprojekts „Ö ffentlich geförderte 
Beschäftigung NRW“ beteiligen kann. 
 
3. Zielgruppe des Modellprojektes „öffentlich geför derten Beschäftigung“ sind 
besonders benachteiligte Personengruppen wie erwerb sfähige Leistungsberechtigte 
mit Langzeitbezug (SGB II-Leistungen). Die Teilnahm e an diesem Programm ist 
freiwillig. 
 
4. Zur Finanzierung betrieblicher Nachteilsausgleic he, ungedeckter Sach- und 
Betriebskosten sowie von Investitionskosten sollen nach Möglichkeit 
arbeitsmarktpolitische Eingliederungsleistungen mit  den eingesparten passiven 
Leistungen der Kommune (KdU) verknüpft werden. 
 
5. Die sonstigen Bemühungen des Jobcenters (vgl. Ar beitsmarktprogramm 2013 – 
Prozesse und Empfehlungen V/0877/2012) zur Integrat ion der Langzeitleistungs-
bezieherinnen und -bezieher in den ersten Arbeitsma rkt oder dem Angebot an 
Förderinstrumenten, soll durch die Teilnahme am Mod ellprojekt nicht zurückgestellt 
werden. 
 
Begründung : 
Eine hohe Anzahl von Langzeitleistungsbeziehenden k ann mit den üblichen Instrumentarien 
des Jobcenters wie Förderung der beruflichen Weiter bildung oder mit kurzfristigen 
Arbeitsgelegenheiten (6 Monaten) nicht in Arbeit integriert werden. 
Im Rahmen von Modellprojekten will das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des 
Landes NRW neue Ansätze zur langfristigen bzw. daue rhaften Integration besonders 
benachteiligten Zielgruppen erproben. Zur Verbesser ung der Beschäftigungsfähigkeit,

2 
 
sozialen Stabilsierung und nachhaltigen Integration  der benachteiligten Zielgruppen in den 
Arbeitsmarkt soll im Rahmen der Modellprojekte eine  systematische Verzahnung 
arbeitsmarktpolitischen Eingliederungsleistungen de s Bundes gem § 16 SGB II mit den 
kommunalen Eingliederungsleistungen gem. § 16a SGB II  (Kinderbetreuung, 
Schuldnerberatung, Suchtberatung, psychosoziale Ber atung sowie auch andere Angebote) 
erprobt werden 1. Seit dem 01.01.2012 agiert das Jobcenter als sogenannte Optionskommune, 
mit dem Ziel die „Leistungen aus einer Hand“ anzubieten, womit die gewünschte Verzahnung 
bereits weitestgehend besteht. 
Zielgruppe der öffentlich geförderten Beschäftigung  sind besonders benachteiligte 
Langzeitleistungsbezieher. Hierbei handelt es sich um  Münsteraner Bürgerinnen und Bürger 
die erwerbsfähig sind und die in den letzten Monate n 24 Monaten mindestens 21 Monate 
SGB-Leistungen bezogen haben. 
„Die Jobcenter orientieren sich dabei schwerpunktmä ßig auf die folgenden Punkte 
(vergleichbar mit § 16 e SGB II): 
• Langzeitarbeitslosigkeit im Sinne von § 18 SGB III , die 
• aufgrund von persönlichen Vermittlungshemmnissen a uch bei guter Wirtschaftslage 
und unter Einsatz bisheriger Förderleistungen nicht  unmittelbar in ein reguläres 
sozialversicherungs-pflichtiges Arbeitsverhältnis integriert werden können, 
• bei denen jedoch mittelfristig Entwicklungspotenzi ale gesehen werden. 
• Zur Verbesserung der Integrationschancen am ersten  Arbeitsmarkt benötigt die 
Zielgruppe die zusätzlichen Unterstützungsangebote im Rahmen der 
Modellprojektförderung.“² 
 
Der Einsatz der kommunalen Eingliederungsleistungen  gem. § 16a SGB II sollen im Rahmen 
der Modellprojekte hinsichtlich Bedarfsanalyse, Org anisation der Leistungen, Verzahnung mit 
anderen Eingliederungsleistungen, Integration in da s Fallmanagement bzw. begleitendes 
Coaching etc. für eine Teilnahme am Modellprojekt k onkret erläutert werden. Die 
systematische Verknüpfung mit den kommunalen Eingliederungsleistungen dient dem Ziel, die 
Integrationschancen des Einzelnen zu verbessern. 
II. 
Im Jahresdurchschnitt beträgt die Anzahl an Langzei tleistungsbeziehenden in Münster rund 
9087 Personen. Die Anzahl der Langzeitleistungsbezieher ist seit Jahren konstant. 
Insgesamt handelt es sich um eine heterogene Person engruppe wie Singles, 
Alleinerziehende, Leistungsbeziehende die in einer Bedarfsgemeinschaft mit Kindern leben 
etc. mit den unterschiedlichsten Schul- und/oder Berufsabschlüssen. 
Die „Integrationsquote der Langzeitleistungsbezieher (K 3E1)“  lag im Juni 2012 
bundesweit bei 18,2 %, in NRW bei 16 % und in Münster bei 17,2 %.  
Im Vergleich hierzu lag im Juni 2012 die „Integrationsquote (K2)“ aller 
Leistungsbeziehenden bundesweit bei 26,5 %, in NRW bei 22,4 % und in Münster bei 25,9 %. 
D.h. Es besteht eine  Differenz von fast 9 % bei der Integration der Zielgruppe. 
Die erhebliche Einschränkung von Arbeitsgelegenheit en durch die am 01.04.2012 in Kraft 
getretene Instrumentenreform führt für die Zielgrup pe gegenwärtig zu einem deutlich 
reduzierten Angebot. 
III. 
Mit den Modellprojekten will die Landesregierung NR W praktisch nachweisen, „dass Arbeit 
statt Arbeitslosigkeit sowohl erfolgreich machbar a ls auch finanzierbar ist, wenn passive 
                                                 
1 Vgl. Aufruf zur Einreichung von Projektanträgen d es MAIS

3 
 
Transferleistungen in aktive und individuell angepasste Förderwege umgewandelt werden 2. 
Auch der deutsche Landkreistag betont, dass ein soz ialer Arbeitsmarkt mit öffentlich 
geförderter Beschäftigung in Anbetracht des hohen Anteils von Leistungsberechtigten im SGB 
II, die keine unmittelbare Aussicht auf reguläre un geförderte Beschäftigung haben und häufig 
lange Zeit im Leistungsbezug sind, als unerlässlich erscheint 3. 
Wie passive Transferleistungen (z.B. Kosten für Unt erkunft) in aktive individuelle Förderwege 
und mit den arbeitsmarktpolitischen Eingliederungsl eistungen des Bundes verknüpft werden 
können, ist von der Verwaltung differenziert darzulegen. 
 
 
gez. Otto Reiners  
gez. Dr. Petra Dieckmann  
gez. Dr. Brigitte Hasenjürgen  
gez. Helga Bennink  
gez. Gerhard Joksch  
gez. Christoph Kattentidt 
gez. Hery Klas  
gez. Manfred Kehr  
gez. Annette Kemper  
gez. Jutta Möllers  
gez. Jörn Möltgen  
gez. Anne Naegels  
gez. Carsten Peters  
gez. Tim Rohleder  
gez. Dr. Ludwig Schipmann  
gez. Dr. Rita Stein-Redent 
 
                                                 
2 Vgl. Schreiben des Ministerium für Arbeit, Integr ation und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen. 
3 V gl. Positionspapier zum Sozialen Arbeitsmarkt vom Deutschen Landkreistag, vom 20./21.06.2012

Beratungsverlauf (1)

12.12.2012 Rat
TOP 48.2 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Windthorststraße 7

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Details

Vorlagen-Nr.
A-R/0049/2012
Typ
Antrag an den Rat
Datum
21.11.2012
Erstellt
06.10.2020 14:37