V/0037/2020
4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 262: „St. Mauritz - Mondstraße / Erikaweg“ im Bereich westlich Mondstraße / südlich Hans-Bredow-Weg
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
V-0037-2020-Anlage-1-Aenderungsbereich
99 Zeichen
Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0037/2020 Plangebiet / Maßstab 1:2500Bebauungsplan Nr. 262 - 4. Änderung
Beschlussvorlage
3686 Zeichen
V/0037/2020 V/0037/2020 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 262: „St. Mauritz - Mondstraße / Erikaweg„ im Bereich westlich Mondstraße / südlich Hans-Bredow-Weg [Nachfolgenutzung WDR-Gelände] Beschluss zur Aufstellung der Änderung Beratungsfolge 23.04.2020 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 07.05.2020 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h- nen Vorberatung 13.05.2020 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 13.05.2020 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Bebauungsplan Nr. 262 „St. Mauritz - Mondstraße / Erikaweg“ ist gemäß § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) im Bereich westlich Mondstraße / südlich Hans-Bredow-Weg im Sinne des § 30 BauGB zur Festsetzung von Art und Maß de r baulichen Nutzung, der überbaubaren Grun d- stücksflächen und der Verkehrsflächen zu ändern (4. Änderung). Innerhalb dieses Gebiets liegen die folgenden Grundstücke: Gemarkung Münster, Flur 135, Flurstücke 305, 548, Teile der Flurstücke 409, 610. Gemarkung St. Mauritz, Flur 33, Teil des Flurstücks 1879. II. Finanzielle Auswirkungen: Durch die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens entstehen der Stadt Münster keine Kosten. Es ist vorgesehen, dass die Wohn + Stadtbau GmbH die erforderlichen Grundstücke erwirbt. Stadtplanungsamt 09.04.2020 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Blick-Veber / Herr Puke Telefon: 492-6141 / 492-6192 Blick-Veber@stadt- muenster.de / Puke@stadt-muenster.de - 2 - V/0037/2020 In der nachfolgenden Erarbeitung werden der Stadt Münster voraussichtlich Kosten durch die Beau f- tragung externer Gutachten im üblichen Rahmen entstehen. Begründung: Nach Verlagerung des WDR -Landesstudios in die Innenstadt wird das knap p 13.000 m² große Grundstück hohes Potenz ial bieten, zu einem attraktiven Wohnstandort mit Gemeinbedarfsangebot umgenutzt zu werden. Der Standort liegt günstig an der Mondstraße als Verbindung zwischen Wolbe- cker Straße und Warendorfer Straße und ist sehr gut in das Siedlungsgefüge integriert. Im Plangebiet soll auch eine Kindertagesstätte sowie ein Spielplatz eingebunden werden. Die SoBoMü - Bestimmung, 30% geförderten und 30% förderfähigen Wohnraum zu schaffen , wird insofern übertrof- fen, dass von diesen insgesamt 60% sogar 40% gefördert errichtet werden sollen. Die konkrete Ausgestaltung der künftigen Bebauung soll über einen Wettbewerb gefunden werden. Der Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung dieses we g- weisenden Projektes schaffen. In ihm sollen u. a. die Anbindung, die innere Erschließung, die Ba u- körperstellungen und -höhen festgesetzt werden. Voraussichtlich sind die Kriterien des § 13a Baugesetzbuch (BauGB) erfüllt, so dass der Bebauungs- plan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren entwickelt werden kann. Insofern ist für die Änderung der bisherigen FNP-Darstellung als Sondergebiet mit der Zweckbesti m- mung „Funkhaus“ kein Verfahren erforderlich, da der FNP lediglich im Wege der Berichtigung anz u- passen ist. Sollte die Vorprüfung ergeben, dass die Anwendungskriterien des § 13a BauGB entgegen den Erwar- tungen nicht erfüllt sind, ist ein herkömmlicher Bebauungsplan im Vollverfahren aufzustellen. Der Geltungsbereich d er aufzustellenden 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 262 ist in der beig e- fügten Anlage 1 dargestellt. Hierbei geht der Änderungsbereich an der Mondstraße über den Ge l- tungsbereich des bestehenden Bebauungsplans hinaus. i. V. gez. Robin Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Anlage A Anlage 1 - Änderungsbereich
Anlage A
1036 Zeichen
Anlage A zur V/0037/2020 Kurzüberblick Auf dem bisher vom WDR genutzten Grundstück im Bereich Ecke Mondstraße / Hans-Bredow- Weg sollen durch den Beschluss zur Änderung des bestehenden Bebauungsplans die Voraus- setzungen für eine Wohnnutzung geschaffen werden. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel verfolgt, Wohnraum zu errichten und die Nachfolgenutzung des WDR-Geländes zu regeln. Ein Teilziel hierfür ist die Bebauungsplanänderung, die die planungsrechtliche Zulässigkeit schafft. Das Projekt steht am Beginn der Planung. Nach heutigem Stand ist ein Beschluss der Bebau- ungsplanänderung als Satzung im Jahr 2022 denkbar. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Die Aufgabe (Bauleitplanung) beruht rechtlich auf § 1 Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB). Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Keine
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Mondstraße
- Erikaweg
- Hans-Bredow-Weg
- Warendorfer Straße
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0037/2020
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 10.02.2020
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37