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V/0037/2020

4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 262: „St. Mauritz - Mondstraße / Erikaweg“ im Bereich westlich Mondstraße / südlich Hans-Bredow-Weg

Vorlagen 10.02.2020

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Nächste Beratung: Haupt- und Finanzausschuss, Sitzung am 13.05.2020, TOP 3.3.13.5.1

V-0037-2020-Anlage-1-Aenderungsbereich

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Beschlussvorlage

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Anlage A

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V-0037-2020-Anlage-1-Aenderungsbereich

99 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0037/2020
Plangebiet / Maßstab 1:2500Bebauungsplan Nr. 262 - 4. Änderung

Beschlussvorlage

3686 Zeichen

V/0037/2020 
V/0037/2020 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 262: „St. Mauritz - Mondstraße / Erikaweg„  
im Bereich westlich Mondstraße / südlich Hans-Bredow-Weg [Nachfolgenutzung WDR-Gelände] 
Beschluss zur Aufstellung der Änderung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   23.04.2020 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
   07.05.2020 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h-
nen 
Vorberatung 
   13.05.2020 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   13.05.2020 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Bebauungsplan Nr. 262 „St. Mauritz - Mondstraße / Erikaweg“ ist gemäß § 2 Abs. 1 und § 1  Abs. 
8 Baugesetzbuch (BauGB) im Bereich westlich Mondstraße / südlich Hans-Bredow-Weg im Sinne des 
§ 30 BauGB zur Festsetzung von Art und Maß de r baulichen Nutzung, der überbaubaren Grun d-
stücksflächen und der Verkehrsflächen zu ändern (4. Änderung).  
 
Innerhalb dieses Gebiets liegen die folgenden Grundstücke:  
 
Gemarkung Münster, Flur 135,  
Flurstücke 305, 548, Teile der Flurstücke 409, 610. 
 
Gemarkung St. Mauritz, Flur 33,  
Teil des Flurstücks 1879. 
 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Durch die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens entstehen der Stadt Münster keine Kosten. 
Es ist vorgesehen, dass die Wohn + Stadtbau GmbH die erforderlichen Grundstücke erwirbt.  
Stadtplanungsamt 
 
09.04.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Blick-Veber / Herr Puke 
Telefon: 492-6141 /  
492-6192 
Blick-Veber@stadt-
muenster.de /  
Puke@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0037/2020 
In der nachfolgenden Erarbeitung werden der Stadt Münster voraussichtlich Kosten durch die Beau f-
tragung externer Gutachten im üblichen Rahmen entstehen. 
 
 
 
Begründung: 
Nach Verlagerung des WDR -Landesstudios in die Innenstadt wird das knap p 13.000  m² große 
Grundstück hohes Potenz ial bieten, zu einem attraktiven Wohnstandort  mit Gemeinbedarfsangebot 
umgenutzt zu werden. Der Standort liegt günstig an der Mondstraße als Verbindung zwischen Wolbe-
cker Straße und Warendorfer Straße und ist sehr gut in das Siedlungsgefüge integriert. Im Plangebiet 
soll auch eine Kindertagesstätte sowie ein Spielplatz eingebunden werden. Die SoBoMü -
Bestimmung, 30% geförderten und 30% förderfähigen Wohnraum zu schaffen , wird insofern übertrof-
fen, dass von diesen insgesamt 60% sogar 40% gefördert errichtet werden sollen. 
Die konkrete Ausgestaltung der künftigen Bebauung soll über einen Wettbewerb gefunden werden. 
 
Der Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung dieses we g-
weisenden Projektes schaffen. In ihm sollen u. a. die Anbindung, die innere Erschließung, die Ba u-
körperstellungen und -höhen festgesetzt werden. 
Voraussichtlich sind die Kriterien des §  13a Baugesetzbuch (BauGB) erfüllt, so dass der Bebauungs-
plan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren entwickelt werden kann.  
Insofern ist für die  Änderung der bisherigen FNP-Darstellung als Sondergebiet mit der Zweckbesti m-
mung „Funkhaus“ kein Verfahren erforderlich, da der FNP lediglich im Wege der Berichtigung anz u-
passen ist. 
Sollte die Vorprüfung ergeben, dass die Anwendungskriterien des § 13a BauGB entgegen den Erwar-
tungen nicht erfüllt sind, ist ein herkömmlicher Bebauungsplan im Vollverfahren aufzustellen. 
 
Der Geltungsbereich d er aufzustellenden 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 262 ist in der beig e-
fügten Anlage  1 dargestellt. Hierbei geht der Änderungsbereich an der Mondstraße über den Ge l-
tungsbereich des bestehenden Bebauungsplans hinaus. 
 
 
 
i. V.  
 
gez.  
Robin Denstorff 
Stadtbaurat 
 
Anlagen: 
Anlage A 
Anlage 1 - Änderungsbereich

Anlage A

1036 Zeichen

Anlage A zur V/0037/2020 
Kurzüberblick 
Auf dem bisher vom WDR genutzten Grundstück im Bereich Ecke Mondstraße / Hans-Bredow-
Weg sollen durch den Beschluss zur Änderung des bestehenden Bebauungsplans die Voraus-
setzungen für eine Wohnnutzung geschaffen werden. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das Ziel verfolgt, Wohnraum zu errichten und die Nachfolgenutzung des 
WDR-Geländes zu regeln. 
Ein Teilziel hierfür ist die Bebauungsplanänderung, die die planungsrechtliche Zulässigkeit 
schafft. 
Das Projekt steht am Beginn der Planung. Nach heutigem Stand ist ein Beschluss der Bebau-
ungsplanänderung als Satzung im Jahr 2022 denkbar.  
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
Die Aufgabe (Bauleitplanung) beruht rechtlich auf § 1 Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB). 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Keine

Beratungsverlauf (4)

07.05.2020 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 3.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
13.05.2020 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 3.3.13.5.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
Entscheidung
Vorberatung

Orte (4)

  • Mondstraße
  • Erikaweg
  • Hans-Bredow-Weg
  • Warendorfer Straße

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Details

Aktenzeichen
V/0037/2020
Typ
Vorlagen
Datum
10.02.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37