AN/0368/2026
Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: "Bauturbo"
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Änderungsantrag (Grüne BV8)
3712 Zeichen
www.gruenekoeln.de Frau Bezirksbürgermeisterin Claudia Greven-Thürmer Herrn Oberbürgermeister Torsten Burmester Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 02.03.2026 AN/0368/2026 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 8 (Kalk) 12.03.2026 TOP 8.2.1 Änderungsantrag zur Vorlage „Grundsatzbeschluss und Leitlinien zum "Bau- Turbo" – Zustimmungsverfahren § 36a BauGB und Leitlinien zur Anwendung in Köln“ Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, die antragstellende Fraktion Bündnis90/Die Grünen stellt folgenden Änderungsantrag zur Sitzung der BV8 am 12.03.2026 Beschluss: Ziffer 4.2 der Leitlinien lautet wie folgt: Die Verwaltung wird im Falle des Eintretens von einem der folgenden Punkte dem Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit und zeitgleich den betroffenen Bezirksvertretungen die Vorhaben vor Antragstellung (Planungsphase A bzw. B) mitteilen. Bezirksvertretung Kalk Kalker Hauptstr. 247-273 51103 Köln-Kalk Maria Schweizer -May Fraktionsvorsitzende maria.schweizer -may@stadt-koeln.de Alexander Schulte stellv. Fraktionsvorsitzender alexander.schulte@stadt -koeln.de • Widersprüche zu den unter 2.2 genannten, vom Rat beschlossenen Kon- zepten • der besonderen städtebaulichen Relevanz • durch das Vorhaben ausgelöste Planungskonflikte, die einer Gewichtung von städtebaulichen Zielen erfordern (siehe 2.3) ergänzt um die Förderungen: • Vorhaben über 50 Wohneinheiten • Vorhaben im Außenbereich • Vorhaben nach § 246e Den politischen Gremien wird bei Bedarf nach Mitteilung und vor Antragstellung der Vorhabenträger die Möglichkeit der Beratung (ggf. Fachgespräch) durch die Verwal- tung eingeräumt. Wird im Falle eines der o.g. Kriterien der Antrag vor der maßgeblichen Information der politischen Gremien gestellt, ist der Antrag abzulehnen. Hierdurch wird eine Beurteilung der Zustimmungsfähigkeit durch den Fachausschuss bei Vorhaben mit potenziell städtebaulicher Wirkung sichergestellt. Es besteht damit die Möglichkeit einer vorhabenbezogenen Beschlussfassung zur Festlegung oder Si- cherung von städtebaulichen Zielen vor Antragstellung. Begründung: Ziel des Änderungsantrags für die Leitlinien im Wohnungsbau-Turbo für Köln ist es, die Bven frühzeitig an den Prozessen des Wohnungsbau-Turbo zu beteiligen. Damit die Bven an der Beurteilung und Einschätzung sinnvoll beteiligt werden können und die Bven Stellung nehmen können, muss die Info der Politik, Rat und BV, zeitgleich erfolgen. Den Schwellenwert auf 50 Wohneinheiten abzusenken ist sinnvoll, um Siedlungen mit Einfamilienhäusern auf dem freien Feld zu vermeiden oder zumindest den Bven die Möglichkeit zu geben darüber zu diskutieren. Die Beratung durch die Verwaltung, nicht zwingend ein Fachgespräch, garantiert, die rechtzeitige Information der Bven und sichert das Recht der Bven auf frühzeitige Be- teiligung ab. Ein zusätzlicher Passus, zur Ablehnung eines Antrags, falls er vor der Beteiligung der Politik gestellt wurde, flankiert den Anspruch der Bven auf Beteiligung und macht die Konsequenzen für Antragsteller und Verwaltung deutlich. Damit entsteht ein ge- steigertes Interesse aller Beteiligten sich an die Vorgaben zu halten, um nicht das Ri- siko einer Ablehnung einzugehen. Sämtliche Vorhaben im (baurechtlichen) Außenbereich, sollten der Politik vorgelegt werden, egal wie umfänglich. Der Erhalt von Freiflächen ist aus stadtklimatischer Sicht von fundamentaler Bedeutung. Mit freundlichen Grüßen Maria Schweizer-May Fraktionsvorsitzende
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: endgültig zurückgezogen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0368/2026
- Typ
- Änderungsantrag BV8 (Grüne)
- Datum
- 02.03.2026
- Erstellt
- 02.03.2026 13:13