2012/0165
Bebauungsplan N 80 - Gewerbegebiet Nordwest - Sicherung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes - (Aufstellungsbeschluss)
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
2012/0165
4307 Zeichen
Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 23.05.2012 an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat III Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Amt: Stadtplanungsamt Behandlung in öffentl. Sitzung Ja Nein OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Ja Nein Internetfähig Verteiler: Vorlage-Nr. 2012/0165 Magistratsbeschluss-Nr. Produkt-Nr.: 511020 Kostenstelle: 061-010-1000 Investitionsnummer: Kostenträger: 5110-21 Sachkonto: Betreff: Bebauungsplan N 80 - Gewerbegebiet Nordwest - Sicherung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes - (Aufstellungsbeschluss) Vorlage vom: 10.05.2012 Beschlussvorschlag: Für das Gewerbegebiet Nordwest wird zur Sicherung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes ein Aufstellungsbeschluss für einen einfachen Bebauungsplan nach § 30 Abs. 3 Baugesetzbuch gefasst. Der Geltungsbereich wird, wie in Abb. 1 dargestellt, im Westen und Norden durch die Bahnanlagen nördlich des Hauptbahnhofs, im Osten durch den Carl-Schenck-Ring, die Frankfurter Landstraße und die Kasinostraße sowie im Süden durch die Julius-Reiber-Straße, Feldbergstraße und Bismarckstraße begrenzt. Anlagen: Datenschutzrelevante Anlage: - 2 - Folgekosten: Ja Nein Beschluss des Magistrats vom - 3 - Begründung zur Magistratsvorlage 2012/0165 vom 10.05.2012 Mit dem Beschluss des Einzelhandelskonzeptes, Teilplan „ Einzelhandel in Gewerbegebieten" haben der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung 1997 begonnen, Regelungen zur Steuerung der Einzelhandelsentwicklung in Darmstadt aufzustellen. Es folgten Beschlüsse zu Einzelhandelskonzepten für Arheilgen und Eberstadt (2004) und im Jahr 2009 der Beschluss eines Zentrenkonzeptes für die Gesamtstadt (Magistratsvorlage Nr. 2009/0116 vom 11.03.2009). Mit dieser Magistratsvorlage wurde auch der 1997 beschlossene Teilplan „ Einzelhandel in Gewerbegebieten" wie folgt modifiziert: • Die Zone in der Otto-Röhm-Straße, in der nicht zentrenrelevante und nichtgroßflächige Einzelhandelsbetriebe zugelassen werden sollen, wurde arrondiert. • Nicht zentrenrelevante und nicht großflächige Einzelhandelsbetriebe sollen in Gewerbegebieten zulässig sein. Das bestehende Planungsrecht reicht in der Regel nicht aus, um die Einzelhandelsentwicklung in den Gewerbegebieten entsprechend den Zielen der beschlossenen Einzelhandelskonzepte zu steuern. Daher ist es erforderlich, einfache Bebauungspläne aufzustellen, die die Art der zulässigen Nutzung im Sinne der städtischen Beschlusslage regeln. Als tragfähige Grundlage für die Aufstellung solcher Bebauungspläne wurde vom Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung das Planungsbüro Junker und Kruse beauftragt, die beschlossenen Einzelhandelskonzepte gutachterlich zu überprüfen. Das daraus resultierende Einzelhandels- und Zentrenkonzept wurde am 03.05.2012 (Magistratsvorlage Nr. 2012/0011 vom 10.01.2012) von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Im Einzelhandels- und Zentrenkonzept werden die bestehenden Einzelhandelsbetriebe und Einzelhandelsstrukturen im gesamten Stadtgebiet analysiert und Ziele für die Einzelhandelsentwicklung in Darmstadt definiert. Zentrale Bestandteile sind eine Darmstädter Sortimentsliste sowie Ziele und Grundsätze zur Steuerung des Einzelhandels. Beabsichtigt ist zunächst die schrittweise Überplanung des „Gewerbegebiets Nordwest", um dort, wie im Einzelhandels- und Zentrenkonzept empfohlen, zukünftig nahversorgungs- und zentrenrelevanten Einzelhandel auszuschließen. Der Geltungsbereich zum Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans N 80 ist nachfolgend dargestellt. - 4 - Geltungsbereich des Bebauungsplans N 80 (ohne Maßstab) - 5 - Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes wird durch diesen Aufstellungsbeschluss eingeleitet, der nach § 2 (1) BauGB ortsüblich bekannt zu machen ist. Der Dezernent I Die Dezernentin III Jochen Partsch Brigitte Lindscheid Oberbürgermeister Stadträtin Darmstadt, den 10.05.2012 III/61.2 ha Nst. 2112
Beratungsverlauf (6)
Orte (7)
- Frankfurter Landstraße
- Kasinostraße
- Julius-Reiber-Straße
- Otto-Röhm-Straße
- Carl-Schenck-Ring
- Feldbergstraße
- Bismarckstraße
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2012/0165
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 10.05.2012
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00