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2012/0165

Bebauungsplan N 80 - Gewerbegebiet Nordwest - Sicherung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes - (Aufstellungsbeschluss)

Magistratsvorlage 10.05.2012

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2012/0165

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2012/0165

4307 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
23.05.2012 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat III Amt für Wirtschaft und 
Stadtentwicklung an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Stadtplanungsamt 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2012/0165 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
Produkt-Nr.: 511020 
Kostenstelle: 061-010-1000 Investitionsnummer:       
Kostenträger: 5110-21 Sachkonto:       
 
Betreff: Bebauungsplan N 80 - Gewerbegebiet Nordwest - Sicherung des Einzelhandels- und 
Zentrenkonzeptes - (Aufstellungsbeschluss) 
 
Vorlage vom: 10.05.2012 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Für das Gewerbegebiet Nordwest wird zur Sicherung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes ein 
Aufstellungsbeschluss für einen einfachen Bebauungsplan nach § 30 Abs. 3 Baugesetzbuch gefasst. 
Der Geltungsbereich wird, wie in Abb. 1 dargestellt, im Westen und Norden durch die Bahnanlagen 
nördlich des Hauptbahnhofs, im Osten durch den Carl-Schenck-Ring, die Frankfurter Landstraße und 
die Kasinostraße sowie im Süden durch die Julius-Reiber-Straße, Feldbergstraße und Bismarckstraße 
begrenzt. 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:

- 2 - 
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage 2012/0165 vom 10.05.2012  
 
Mit dem Beschluss des Einzelhandelskonzeptes, Teilplan „ Einzelhandel in Gewerbegebieten" 
haben der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung 1997 begonnen, Regelungen zur 
Steuerung der Einzelhandelsentwicklung in Darmstadt aufzustellen. 
 
Es folgten Beschlüsse zu Einzelhandelskonzepten für Arheilgen und Eberstadt (2004) und im Jahr 
2009 der Beschluss eines Zentrenkonzeptes für die Gesamtstadt (Magistratsvorlage Nr. 2009/0116 
vom 11.03.2009). Mit dieser Magistratsvorlage wurde auch der 1997 beschlossene Teilplan „ 
Einzelhandel in Gewerbegebieten" wie folgt modifiziert: 
 
• Die Zone in der Otto-Röhm-Straße, in der nicht zentrenrelevante und nichtgroßflächige 
Einzelhandelsbetriebe zugelassen werden sollen, wurde arrondiert. 
• Nicht zentrenrelevante und nicht großflächige Einzelhandelsbetriebe sollen in 
Gewerbegebieten zulässig sein. 
 
Das bestehende Planungsrecht reicht in der Regel nicht aus, um die Einzelhandelsentwicklung in 
den Gewerbegebieten entsprechend den Zielen der beschlossenen Einzelhandelskonzepte zu 
steuern. Daher ist es erforderlich, einfache Bebauungspläne aufzustellen, die die Art der zulässigen 
Nutzung im Sinne der städtischen Beschlusslage regeln. 
 
Als tragfähige Grundlage für die Aufstellung solcher Bebauungspläne wurde vom Amt für Wirtschaft 
und Stadtentwicklung das Planungsbüro Junker und Kruse beauftragt, die beschlossenen 
Einzelhandelskonzepte gutachterlich zu überprüfen. Das daraus resultierende Einzelhandels- und 
Zentrenkonzept wurde am 03.05.2012 (Magistratsvorlage Nr. 2012/0011 vom 10.01.2012) von der 
Stadtverordnetenversammlung beschlossen. 
 
Im Einzelhandels- und Zentrenkonzept werden die bestehenden Einzelhandelsbetriebe und 
Einzelhandelsstrukturen im gesamten Stadtgebiet analysiert und Ziele für die 
Einzelhandelsentwicklung in Darmstadt definiert. Zentrale Bestandteile sind eine Darmstädter 
Sortimentsliste sowie Ziele und Grundsätze zur Steuerung des Einzelhandels. 
 
Beabsichtigt ist zunächst die schrittweise Überplanung des „Gewerbegebiets Nordwest", um dort, 
wie im Einzelhandels- und Zentrenkonzept empfohlen, zukünftig nahversorgungs- und 
zentrenrelevanten Einzelhandel auszuschließen. 
 
Der Geltungsbereich zum Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans N 80 ist nachfolgend 
dargestellt.

- 4 - 
Geltungsbereich des Bebauungsplans N 80  (ohne Maßstab)

- 5 - 
 
Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes wird durch diesen Aufstellungsbeschluss 
eingeleitet, der nach § 2 (1) BauGB ortsüblich bekannt zu machen ist. 
 
Der Dezernent I Die Dezernentin III 
 
 
 
 
 
Jochen Partsch Brigitte Lindscheid 
Oberbürgermeister Stadträtin 
 
 
 
 
Darmstadt, den 10.05.2012 
III/61.2 ha  Nst. 2112

Beratungsverlauf (6)

TOP 4
TOP 206
TOP 13
TOP 25
TOP 7
TOP 7

Orte (7)

  • Frankfurter Landstraße
  • Kasinostraße
  • Julius-Reiber-Straße
  • Otto-Röhm-Straße
  • Carl-Schenck-Ring
  • Feldbergstraße
  • Bismarckstraße

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Details

Vorlagen-Nr.
2012/0165
Typ
Magistratsvorlage
Datum
10.05.2012
Erstellt
29.09.2026 00:00