A-R/0028/2017
Für Münsters Zukunft: Nachhaltigkeit planen und sozial gestalten
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Antrag an den Rat Nr . A-R/0028/2017 Bündnis 90/Die Grünen/GAL CDU Ratsfraktion Münster Ratsfraktion Münster 08. Mai 2017 Antrag an den Rat Für Münsters Zukunft: Nachhaltigkeit planen und sozial gestalten Der Rat möge beschließen: 1. Die Verwaltung entwickelt ein themenübergreifendes Informations- und Datenportfolio , in das mit Ratsbeschluss zur Vorlage V/1002/2016 auf den Weg gebrachte Sozialmonitoring ebenso eingebettet wird wie weitere bestehende und künftige Monitorings sowie kleinräumig aufbereitete Datenübersichten und - zusammenstellungen. 2. Die zentrale Zielsetzung des Informations- und D atenportfolios besteht darin, Stadtteile und Quartiere im Hinblick auf ihre sozia len, inklusiven, demografischen, gesundheitsgefährdenden, geschlechtsspezifischen, v ersorgungstechnischen, bildungsbiografischen sowie ggfs. weiterer Befunde bzw. Problemlagen, auch im gesamtstädtischen Vergleich, identifizieren zu könn en und gezielt Entscheidungsgrundlagen für kommunale Handlungsmögl ichkeiten zur Stärkung der Stadtteile und ihrer Bewohnerinnen und Bewohner geben zu können. Für jedes statistische Gebiet wird daher unter Einb eziehung bereits vorhandener Daten und Berichtskonzepte ein Informations- und Da tentableau entwickelt, aus dem sich Situation und Entwicklung im jeweiligen Ge biet im Vergleich zur gesamtstädtischen Situation und Entwicklung ersehen lassen. Unter anderem sollen auch die mit dem Zukunftsprozess 20/30/50 au f den Weg gebrachten Aspekte berücksichtigt werden und die beschlossenen Ziele der globalen nachhaltigen Kommune (vgl. Vorlage V/0070/2016) Grundlage sein. Dabei ist der beschlossene Masterplan altersgerechte, inklusive Q uartiere zu beachten. (siehe auch Begründung III. Nachhaltigkeitsziele.) 3. Im ersten Schritt sollen hierfür alle schon gegenwärtig erhobenen Daten der Stadt Münster genutzt und transparent gemacht werden. Im zweiten Schritt sollen dann auch die Erkenntnisse aus dem gesamtstädtischen ini tiierten Zukunftsprozess berücksichtigt werden (Baukastensystem). 2 4. Für die Stadt Münster wird eine integrierte Sozialplanung aufgelegt. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritt e unter Einbindung aller relevanten Akteure einzuleiten. Hierzu wird geprüft , wie alle mit der Auswertung sozial-, gesundheits-, arbeitsmarkt- und bildungspo litischer Informationen sowie mit Inklusion befassten Stellen der Verwaltung in e iner Einheit „Empirie und Sozialplanung“ zusammenarbeiten können. Begründung: I. Eine integrierte Stadt(teil)entwicklung dient dazu, die Nachhaltigkeitsziele zu erreichen und dabei sowohl die notwendige Umsetzung der Emanzipations- und Teilhaberechte als auch den sozialen Disparitäten in der Stadt Münster entgegenzuwirken; d.h.: Ungleichheiten und Ungerechtigkeiten zwischen den S tadtteilen im Hinblick auf die Lebensbedingungen der dort wohnenden Menschen zu verringern. Ein integriertes, also bereichs- und themenübergreifendes Informations- und Datenportfolio bietet dabei die Möglichkeit, soziale Lebenslagen und deren Entwicklung aufzuzeigen. Seine Ressourcen zeigen Zustände im so zialen Gemeinwesen auf und liefern damit Entscheidungsgrundlagen für kommunale Handlungsschritte in der Sozialpolitik wie auch anderen Politikfeldern und helfen zugleich, geeignete Maßnahmen und Initiativen gezielt zu entwickeln und zu steuern. Ein sozialraumorientierter Informations- und Datenp ool bildet die Grundlage, die es erlaubt, Ungleichheiten sowie Teilhabeanforderungen zu identifizieren und das politische und das Verwaltungs-Handeln daraufhin auszurichten. Durch eine kontinuierliche Fortschreibung des Instruments können nach und nach längerfristige Entwicklungen in den Blick genommen werden, Erkenntnisse über den Zu sammenhalt der Stadtgesellschaft in den Sozialräumen gewonnen und eine soziale Mischung und Vielfalt in den Stadtteilen gestärkt werden. Die Befunde und Schlussfolgerungen, die sich aus so gebündelten Informationen ableiten lassen, werden für die weitere Zielformuli erung benötigt, die mit den sozialen Nachhaltigkeitszielen korrespondieren. Zudem gilt es u.a. folgendes zu klären: − Welches Ziel soll (insbesondere im Stadtteil/Sozialraum, Quartier) erreicht werden? − Was muss angeboten werden, um das Ziel anzusteuern? − Wie kann es umgesetzt werden? − Welche Ressourcen benötigen wir dafür? − Wer ist einzubeziehen und wer setzt die Maßnahmen/Angebote um? − Bis wann soll was geschehen? − Wurden mit einer Veränderungsmaßnahme die angestrebten Ziele erreicht? II. Bereits bestehende Datenbanken und Monitorings nutzen 3 Das Sozialmonitoring ist ein (Beobachtungs)Instrume nt moderner kommunaler Sozial- planung, das Transparenz fördert und die Entscheidu ngsgrundlagen kommunaler Sozialpolitik und Stadtentwicklungsplanung verbessert. • Monitoring ist eine besondere Form der Sozialberic hterstattung, mit der soziale Räume über einen längeren Zeitraum hinweg systemati sch beobachtet werden. Monitoring gibt zunächst Aufschluss über den Ist-Zustand sozialer Gegebenheiten. • Neben der Beobachtung sozialer Entwicklungen kommt dem Monitoring eine Warnfunktion zu. Wenn bestimmte Phänomene regelmäßi g betrachtet werden, werden (kritische) Veränderungen rechtzeitig wahrge nommen, so dass eine Gegensteuerung erfolgen kann. Münster kann bereits auf einige regelmäßige raumbez ogene Darstellungen und Beobachtungen zurückgreifen, die eine solide Dateng rundlage bilden. So ist ein regelmäßiges Bildungsmonitoring in Vorbereitung. Da rüber hinaus werden jährlich aktualisierte Stadtteilsteckbriefe erstellt, die je weils die aktuellen Daten zur örtlichen statteilbezogenen Bevölkerungsentwicklung, demografischen Entwicklung, Anteil der Bevölkerung mit Migrationshintergrund, SGB II-Leist ungsbezieher*innen und Arbeitslosenquote ausweisen. Deshalb geht es bei de r Entwicklung eines integrierten, sozialräumlichen Informations- und Da tenportfolios nicht um die Entwicklung eines gänzlich neuen Beobachtungsinstru ments, sondern um die Weiterentwicklung bestehender Berichte und Darstellungen zu einem übergreifenden sozialen Monitoring für die Stadtteile bzw. Wohnquartiere. III. Nachhaltigkeitsziele einbeziehen Für die weitere Planung sind die mit dem Zukunftspr ozess 20/30/50 beschlossene siebzehn Ziele der globalen nachhaltigen Kommune (v gl. Vorlage V/0070/2016) mit einzubeziehen www.nachhaltigkeit.nrw.de/fileadmin/download/nachhaltigkeits- indikatorenbericht_2016.pdf Zu den Nachhaltigkeitszielen gehören im sozialpolitischen Kontext u.a. o ein gesundes Leben für alle Menschen jeden Alters gewährleisten und ihr Wohlergehen fördern; o inklusive, gleichberechtigte und hochwertige Bildu ng gewährleisten und Möglichkeiten lebenslangen Lernens für alle fördern; o dauerhaftes, breitenwirksames und nachhaltiges Wir tschaftswachstum, produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit für alle fördern; o Geschlechtergleichstellung erreichen und alle Frau en und Mädchen zur Selbstbestimmung befähigen; o die Stadt Münster inklusiv, sicher, widerstandsfäh ig und nachhaltig gestalten; o Armut in allen Formen und überall beenden. Darüber hinaus gilt es o die Gesundheitsziele (u.a. Landesgesundheitskonfer enz) wie auch die kommunalen Ziele zur Gesundheitsförderung insbesondere auch in prekären Lebenssituationen sowie einem gesunden Aufwachsen für alle Kinder una bhängig von ihrer Herkunft 4 sowie o bei der zukünftigen Angebotsentwicklung in der Al tenhilfe und Pflege wie auch in der Eingliederungshilfe keine weiteren spezialisierten Großeinrichtungen zu befördern, sondern stattdessen den Ausbau eines breiten Angebo tes an wohnortnahen Wohn- Versorgungs- und Unterstützungsarrangements konsequent zu verfolgen. Die Möglichkeit der Bildung und Beschäftigung für a lle, je nach ihren individuellen Fähigkeiten ermöglichen. Darüber hinaus beinhaltet auch das integrierten Ent wicklungs- oder Handlungskonzept „Starke Quartiere – starke Menschen“ (A-R/0023/2016 - Anlage Begleitinformationen der Landesregierung Nordrhein-Westfalen zu dem gemeinsa men Aufruf „Starke Quartiere – starke Menschen“) wichtige Hinweise für die Setzung der Indikatoren. IV. Integrierte Sozialplanung verankern Eine „Integrierten Sozialplanung “ versteht sich als eine Planung, die − in definierten geografischen Räumen die soziale Lage und die Entwicklung analysiert und Bedarfe feststellt, − zur Verbesserung der Teilhabechancen sowie zur Ent wicklung adressaten- und sozialraumbezogener Dienste, Einrichtungen und Sozialleistungen beiträgt, − Information und Steuerungsunterstützung für Sozialv erwaltung und -politik vorhält, und eine Überprüfung der Nachhaltigkeit getroffener Maßnahmen möglich macht, − im Arbeitsprozess wirkungsorientiert, vernetzt und beteiligungsorientiert vorgeht und somit einerseits auf Daten und Informationen und an derseits auf Kommunikation basiert, − die Zusammenhänge und Wechselwirkungen zu anderen p olitischen Handlungs- feldern (zum Beispiel Arbeitsmarkt, Bildung, Gesund heit) berücksichtigt und daher über die dem Sozialwesen direkt zugeordneten Leistu ngen, Maßnahmen und Projekte hinausgeht. Deshalb muss die „Integrierte Sozialplanung“ auch Bestandteil einer ressortübergreifen- den Stadtplanung und Quartiersentwicklung sein, die mit den anderen Fachplanungen korrespondiert. gez. gez. Harald Wölter Stefan Weber Otto Reiners Richard Halberstadt Sylvia Rietenberg Karin Reismann Jutta Möllers Christel Loschelder und Fraktion und Fraktion
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- A-R/0028/2017
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 09.05.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37