2019/0159
Bebauungsplan O 32 - Mathildenhöhe-Ost - (Offenlagebeschluss)
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2019/0159
7447 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
15.05.2019
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Grünflächenamt
Amt: Stadtplanungsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
I, III, 61, 67
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2019/0159
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 511020
Kostenstelle: 061-010-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5110-21 Sachkonto:
Betreff: Bebauungsplan O 32 - Mathildenhöhe -Ost - (Offenlagebeschluss)
Vorlage vom: 10.05.2019
Beschlussvorschlag :
1. Zu den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung zum Bebauungsplan O 32 gingen im
Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gemäß § 4 Abs. 1 BauGB die in Anlage 1 zusammengefassten Stellungnahmen ein. Der
vorläufigen Prüfung der Stellungnahmen (Anlage 1) wird zugestimmt.
2. Im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB gingen
zu den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung zum Bebauungsplan O 32 –
Mathildenhöhe-Ost – die in Anlage 2 zusammengefassten Stellungnahmen ein. Der vorläufigen
Prüfung der Stellungnahmen (Anlage 2, datenschutzrelevante Anlage) wird zugestimmt.
3. Dem vorliegenden Entwurf zum Bebauungsplan O 32 – Mathildenhöhe-Ost – (Anlage 4,
Planteil 1 und 2: werden zu den Sitzungen aufgehängt), der dazugehörigen Begründung mit
Umweltbericht (Anlage 3) und den im Entwurf zum Bebauungsplan enthaltenen Satzungen
- 2 -
über die Gestaltung baulicher Anlagen und zur Schaffung von Anlagen zum Sammeln oder
Verwenden von Niederschlagswasser wird zugestimmt.
4. Der vorliegende Entwurf zum Bebauungsplan O 32 – Mathildenhöhe-Ost – für das Gebiet des
Osthangs der Mathildenhöhe zwischen Dieburger Straße, der Eisenbahnlinie an Spessartring
und Schwarzwaldring, Erba cher Straße, Fiedlerweg, Olbrichweg und Lucasweg ist mit seiner
Begründung und den im Plan enthaltenen Satzungen über die Gestaltung baulicher Anlagen
und zur Schaffung von Anlagen zum Sammeln oder Verwenden von Niederschlagswasser
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und gem. § 4a Abs. 4 BauGB in das Internet
einzustellen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 Abs.
2 BauGB parallel beteiligt.
Anlagen: Anlage 1: Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der TÖB
Anlage 2: Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit
(datenschutzrel. Anlage)
Anlage 3: Begründung mit Umweltbericht zum Bebauungsplan O 32
Anlage 4: Bebauungsplanentwurf O 32 Planteil 1
Anlage 4: Bebauungsplanentwurf O 32 Planteil 2
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage 2019/0159 vom 10.05.2019:
Aufgabe des Bebauungsplanes O 32 ist es, Fehlentwicklungen in Bezug auf das Ensemble
Mathildenhöhe (Künstlerkolonie) und seine Einbettung in die umgebende Stadtlandschaft zu
vermeiden. Nachdem der Antrag zur Nominierung der Mathildenhöhe Darmstadt mit seinen
bedeutenden Denkmälern als Welterbe bei der UNESCO eingereicht wurde, ist es ein Ziel der
Stadtentwicklung, die Bereiche, welche sich innerhalb der Pufferzone um das
Nominierungsgebiet (= Kernzone) befinden, durch Bauleitplanung zu sichern und zukünftige
Planungen auch mit den Zielen des Welterbeantrags in Einklang zu bringen.
Die Ziele des bisherigen Bebauungsplans O 13 – Mathildenhöhe Ost –, der 1974 zur
Rechtskraft gebracht wurde, sollen aufgehoben und durch die neuen städtebaulichen Ziele, die
im Masterplan Mathildenhöhe festgelegt wurden, ersetzt werden. Der Masterplan ist Teil des
Managementplans, der im Zusammenhang mit der Beantragung der Künstlerkolonie
Mathildenhöhe zum Welterbe erstellt wurde. Bedeutender Bestandteil dieser Planung ist das
Besucherzentrum, für welches der Bebauungsplan O 32 die rechtlichen Voraussetzungen
schaffen soll. Das Ergebnis des internationalen Wettbewerbs zum Besucherzentrum ist in die
Bauleitplanung eingeflossen. Darüber hinaus sollen die Flächen für weitere kulturelle
Einrichtungen durch Bauleitplanung verbindlich gesichert werden.
Ziel soll auch sein, den Osthang zu einer weiteren Hauptseite der Mathildenhöhe aufzuwerten,
nicht zuletzt, da auch der Zugang vom Ostbahnhof her an Bedeutung gewinnen wird. Die
„vierte Seite“ der Mathildenhöhe soll aus ihrer z. T. isolierten Rolle herausgeholt und als
ebenbürtiger Stadtraum zu den anderen Seiten weiterentwickelt werden.
Der von unterschiedlichen Entwicklungen insbesondere der Nachkriegszeit sehr heterogen
geprägte Osthang der Mathildenhöhe wird neu geordnet und durch eine maßstabsgerechte
Bebauung, die zwischen den verschiedenen Bauformen vermittelt, in die städtebauliche
Umgebung des Nominierungsgebietes (Pufferzone) integriert.
Hierzu hat die Stadtverordnetenversammlung am 17.05.2018 einen Aufstellungsbeschluss
für das Bebauungsplanverfahren O 32 gefasst. Der Magistrat der Wissenschaftsstadt
Darmstadt hat am 27.08.2018 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen, die vom 04.09.2018 bis
zum 04.10.2018 durch Auslegung der Planungsunterlagen und zusätzliche Beteiligung der
Eigentümer und Anwohner durch Verteilung/Versendung eines Faltblattes zur Planung
durchgeführt wurde.
Zu 1.:
In Anlage 1 wurden die im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu den allgemeinen Zielen
und Zwecken der Planung des Bebauungsplans O 32 eingegangenen Stellungnahmen
zusammengefasst und en tsprechend geprüft. Hierbei handelt es sich um eine vorläufige
Prüfung. Die abschließende Prüfung erfolgt zum Satzungsbeschluss.
Zu 2.:
Die im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zu
den Zielen und Zwecken der Planung des Bebauungsplans O 32 eingegangenen
- 4 -
Stellungnahmen wurden in Anlage 2 (datenschutzrelevante Anlage) zusammengefasst und
entsprechend geprüft (vorläufige Prüfung).
Zu 3. und 4.:
Der Entwurf zum Bebauungsplan O 32 – Mathildenhöhe -Ost – (wird zu den Sitzungen
aufgehängt/ausgelegt) und die dazugehörige Begründung mit Umweltbericht (Anlage 3)
wurden erarbeitet.
Nach dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung erfolgt die öffentlic he
Bekanntmachung im Darmstädter Echo zur öffentlichen Auslegung des
Bebauungsplanentwurfs und der zugehörigen Begründung sowie den wesentlichen
umweltbezogenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der gleichzeitigen Einstellung
in das Internet gem. § 4a Abs. 4 BauGB.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden
werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur Offenlage beteiligt.
Der Dezernent III:
i.V.
Jochen Partsch
Oberbürgermeister
Vorab werden übersandt:
- 9 Exemplare des Bebauungsplanentwurfs (Teil 1 und 2) für die Fraktionen der
Stadtverordnetenversammlung
- Akten z. Hd. des Berichterstatters
Darmstadt, den 10.05.2019
61.2 zim Nst. 2603
anlage 8
169 Zeichen
Punkt 13: Bebauungsplan O 32 - Mathildenhöhe-Ost - (Offenlagebeschluss) (V-Nr. 2019/0159) Der Vorlage wird zugestimmt. Stimmenthaltung: UFFBASSE und Die Linke.
anlage 4
3092 Zeichen
17 8A 15 9898A 94A 96 17 379 4181 852 853 9427 961 965 971 972 914 921 922 923 924 931 932 933 934935 973 981 982 984 985 991 10011003 1271 1004 1011 1021 1043 1044 1045 1052 1054 1062 1064 1065 1075 1076 1112 1122 113 1382 140 142 1431 168 Wolfskehlstraße Wolfskehlstraße Am Löwentor Wolfskehlstraße Erbacher Straße 69A 6769 7 7977757371 1 108A 108B 7A 7 108 5 10 12 120A 114 110A 116 118 110 112 122 124 19 120 11 9 13 126 16 18 20 21 14 23 25 16 27 13 22 1 1801 1806 5294 53155316 5335 5361 5383 53935411 54125421 5422 543 5443 5453 5455 5464 5472 5473 5482 5483 5504 5505 5511 672 673 751 78 784 791 792 80 81 1114 1115 1116 11171121 1131 1141 1151 1152 116 117 1181 1203 1213 122 1235 1241 1242 1252 1262 1264 1283 82 832 88189 902 903 904 921922 923 941 953 961 973 981 982991 109 1094 1112 1113 15311 1532 15332 1534 15362 1537 15391 15421 1543 15442 15471 15491 1551 1526 1527 15301 15302 1284 140 165 15851 15861 1588 1661 1666 1667 1673 1674 16751676 1677 1683 1691 1692 1703 171 1724 1732 1733 1751 2 13 2 3836 56 56A 56C 56D 56B 69 17 16 25 19 13A 1 23 21 15 31 27 28 22 23 32 33 5 3 25 17 35 34 19 21 37 8 60 23 39 18 104A 100 11 98B 31C 4 104 9 4 6 8 7 92 23 65 9 94 9 15 13 17 7 11 80 84 1 72 74 7678 19 5 3 21 Mathildenhöhweg Prinz-Christians-Weg Prinz-Christians-Weg Heinrich-Jobst-Treppe Bauhausweg Hohler Weg Olbrichweg Schwarzwaldring Christiansenweg Alexandraweg Alexandraweg Alexandraweg A A A A A A N H WA gWA g WA g 1 1538 15411 15426 15433 6 1546 1444 1445 1452 1457 1458 14612 14615 14622 14624 14628 1507 1508 1513 1514 1515 1543 1556 1557 1558 15613 15614 15616 17 129 2 1313 1322 13311341 1362 1383 2 1411 141914110 1426 1427 1432 14341437 1438 1439 1587 1593 1594 16010 16011 4 12A 10 12 85 87 30 15 10 9 8 66 70 14 12 11 68 6 8 10 24 28 26 97 55 53 22 20 14 9 57 20 65 4 67 27 63 11 25 29 69 74 75 73 72 34 32 75 77 Hoetgerweg Fiedlerweg Lucasweg Olbrichweg Seitersweg Spessartring Spielplatz 140A A Ga Ga Ga Ga Ga Ga Erbacher Straße Ga Ga Ga Ga Ga Ga Ga GGa Dieburger Straße Fiedlerweg Olbrichweg GGa GGa GGa GGa GGa GSt GGa WA o WA oSOHochschule Spielplatz D IV FD oSIV D D D D 161 73 WD III WDIII SDII II II II WDIIIZDIII FD oSV V VFD oSWD FD IIII IIIII II ZD WD SD IVFD oS V IVIVIVFD IVFD oS VFD oS IVFD oS VIFD VIFD VIFDFDIX VIIFD II II VIFD oS IIIWDIIII II FD oS FD oS IIIII FD oS VFD 139 GGa GHmax=184.0 m ü.NHN GR = 1.400 m2 III GSt GSt GSt GSt GSt GSt OK GL= 170,0 ü.NHN 15618 St GHmax=183.35 m ü.NHN GHmax=186.65 m ü.NHN D DD D St III Ga FD oS KS= 165,0 m ü.NHN GGa GSt FD oSGHmax=186.0 m ü.NHN S = 178.0 m ü. NHN FD oSo WA a WA a St Ga Ga Ga FD oS FD oSFD oS FDI 156 GHmax=184.0 mü.NHN GHmax=185.50 m ü.NHN KS= 165,0 mü.NHN FD oS WA o FD FD FD FD SD SD GGa GGa GR = 350 m2 131 III WA g II oSVFD oSIVFD oS o GHmax=189.0 m ü.NHN WA o Wissenschaftsstadt DarmstadtGemarkung: Darmstadt Flur: 2 Planteil 1/2 Entwurf zum Bebauungsplan O 32- Mathildenhöhe - Ost - Maßstab 1 : 500 50403020100 Maßstab im Original 1 : 500 Einteilung der Teilbereiche
anlage 7
263 Zeichen
Punkt 12: Bebauungsplan O 32 - Mathildenhöhe-Ost - (Offenlagebeschluss) (V-Nr. 2019/0159) Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Gegenstimme: Fraktion UFFBASSE Stimmenthaltungen: Fraktionen AfD und Die Linke.
anlage 6
7505 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
15.05.2019
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Grünflächenamt
Amt: Stadtplanungsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
I 425
III 61 67
V 56
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2019/0159
Magistratsbeschluss -Nr.
203
Internetfähig
Produkt-Nr.: 511020
Kostenstelle: 061-010-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5110-21 Sachkonto:
Betreff: Bebauungsplan O 32 - Mathildenhöhe -Ost - (Offenlagebeschluss)
Vorlage vom: 10.05.2019
Beschlussvorschlag :
1. Zu den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung zum Bebauungsplan O 32 gingen im
Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gemäß § 4 Abs. 1 BauGB die in Anlage 1 zusammengefassten Stellungnahmen ein. Der
vorläufigen Prüfung der Stellungnahmen (Anlage 1) wird zugestimmt.
2. Im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB gingen
zu den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung zum Bebauungsplan O 32 –
Mathildenhöhe-Ost – die in Anlage 2 zusammengefassten Stellungnahmen ein. Der vorläufigen
Prüfung der Stellungnahmen (Anlage 2, datenschutzrelevante Anlage) wird zugestimmt.
- 3 -
3. Dem vorliegenden Entwurf zum Bebauungsplan O 32 – Mathildenhöhe-Ost – (Anlage 4,
Planteil 1 und 2: werden zu den Sitzungen aufgehängt), der dazugehörigen Begründung mit
Umweltbericht (Anlage 3) und den im Entwurf zum Bebauungsplan enthaltenen Satzungen
über die Gestaltung baulicher Anlagen und zur Schaffung von Anlagen zum Sammeln oder
Verwenden von Niederschlagswasser wird zugestimmt.
4. Der vorliegende Entwurf zum Bebauungsplan O 32 – Mathildenhöhe-Ost – für das Gebiet des
Osthangs der Mathildenhöhe zwischen Dieburger Straße, der Eisenbahnlinie an Spessartring
und Schwarzwald ring, Erbacher Straße, Fiedlerweg, Olbrichweg und Lucasweg ist mit seiner
Begründung und den im Plan enthaltenen Satzungen über die Gestaltung baulicher Anlagen
und zur Schaffung von Anlagen zum Sammeln oder Verwenden von Niederschlagswasser
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und gem. § 4a Abs. 4 BauGB in das Internet
einzustellen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 Abs.
2 BauGB parallel beteiligt.
Anlagen: Anlage 1: Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der TÖB
Anlage 2: Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit
(datenschutzrel. Anlage)
Anlage 3: Begründung mit Umweltbericht zum Bebauungsplan O 32
Anlage 4: Bebauungsplanentwurf O 32 Planteil 1
Anlage 4: Bebauungsplanentwurf O 32 Planteil 2
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 22.05.2019
Der Vorlage wird zugestimmt.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage 2019/0159 vom 10.05.2019:
Aufgabe des Bebauungsplanes O 32 ist es, Fehlentwicklungen in Bezug auf das Ensemble
Mathildenhöhe (Künstlerkolonie) und seine Einbettung in die umgebende Stadtlandschaft zu
vermeiden. Nachdem der Antrag zur Nominierung der Mathildenhöhe Darmstadt mit seinen
bedeutenden Denkmälern als Welterbe bei der UNESCO eingereicht wurde, ist es ein Ziel der
Stadtentwicklung, die Bereiche, welche sich innerhalb der Pufferzone um das
Nominierungsgebiet (= Kernzone) befinden, durch Bauleitplanung zu sichern und zukünftige
Planungen auch mit den Zielen des Welterbeantrags in Einklang zu bringen.
Die Ziele des bisherigen Bebauungsplans O 13 – Mathildenhöhe Ost –, der 1974 zur
Rechtskraft gebracht wurde, sollen aufgehoben und durch die neuen städtebaulichen Ziele, die
im Masterplan Mathildenhöhe festgelegt wurden, ersetzt werden. Der Masterplan ist Teil des
Managementplans, der im Zusammenhang mit der Beantragung der Künstlerkolonie
Mathildenhöhe zum Welterbe erstellt wurde. Bedeutender Bestandteil dieser Planung ist das
Besucherzentrum, für welches der Bebauungsplan O 32 die rechtlichen Voraussetzungen
schaffen soll. Das Ergebnis des internationalen Wettbewerbs zum Besucherzentrum ist in die
Bauleitplanung eingeflossen. Darüber hinaus sollen die Flächen für weitere kulturelle
Einrichtungen durch Bauleitplanung verbindlich gesichert werden.
Ziel soll auch sein, den Osthang zu einer weiteren Hauptseite der Mathildenhöhe aufzuwerten,
nicht zuletzt, da auch der Zugang vom Ostbahnhof her an Bedeutung gewinnen wird. Die
„vierte Seite“ der Mathildenhöhe soll aus ihrer z. T. isolierten Rolle herausgeholt und als
ebenbürtiger Stadtraum zu den anderen Seiten weiterentwickelt werden.
Der von unterschiedlichen Entwicklungen insbesondere der Nachkriegszeit sehr heterogen
geprägte Osthang der Mathildenhöhe wird neu geordnet und durch eine maßstabsgerechte
Bebauung, die zwischen den verschiedenen Bauformen vermittelt, in die städtebauliche
Umgebung des Nominierungsgebietes (Pufferzone) integriert.
Hierzu hat die Stadtverordnetenversammlung am 17.05.2018 einen Aufstellungsbeschluss
für das Bebauungsplanverfahren O 32 gefasst. Der M agistrat der Wissenschaftsstadt
Darmstadt hat am 27.08.2018 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen, die vom 04.09.2018 bis
zum 04.10.2018 durch Auslegung der Planungsunterlagen und zusätzliche Beteiligung der
Eigentümer und Anwohner durch Verteilung/Versendung eines Faltblattes zur Planung
durchgeführt wurde.
Zu 1.:
In Anlage 1 wurden die im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu den allgemeinen Zielen
und Zwecken der Planung des Bebauungsplans O 32 eingegangenen Stellungnahmen
zusammengefasst und en tsprechend geprüft. Hierbei handelt es sich um eine vorläufige
Prüfung. Die abschließende Prüfung erfolgt zum Satzungsbeschluss.
Zu 2.:
Die im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zu
den Zielen und Zwecken der Planung des Bebauungsplans O 32 eingegangenen
Stellungnahmen wurden in Anlage 2 (datenschutzrelevante Anlage) zusammengefasst und
entsprechend geprüft (vorläufige Prüfung).
Zu 3. und 4.:
Der Entwurf zum Bebauungsplan O 32 – Mathildenhöhe -Ost – (wird zu den Sitzungen
aufgehängt/ausgelegt) und die dazugehörige Begründung mit Umweltbericht (Anlage 3)
wurden erarbeitet.
Nach dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung erfolgt die öffentlic he
Bekanntmachung im Darmstädter Echo zur öffentlichen Auslegung des
Bebauungsplanentwurfs und der zugehörigen Begründung sowie den wesentlichen
umweltbezogenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der gleichzeitigen Einstellung
in das Internet gem. § 4a Abs. 4 BauGB.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden
werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur Offenlage beteiligt.
Der Dezernent III:
i.V.
Jochen Partsch
Oberbürgermeister
Vorab werden übersandt:
- 9 Exemplare des Bebauungsplanentwurfs (Teil 1 und 2) für die Fraktionen der
Stadtverordnetenversammlung
- Akten z. Hd. des Berichterstatters
Darmstadt, den 10.05.2019
61.2 zim Nst. 2603
anlage 3
338513 Zeichen
Anlage 3
Wissenschaftstadt Darmstadt 10. Mai 2019
Der Magistrat
- Stadtplanungsamt -
BEGRÜNDUNG
gem. § 2a BauGB
ZUM BEBAUUNGSPLAN O 32
– MATHILDENHÖHE-OST –
Geltungsbereich des Bebauungsplans O 32 – Mathildenhöhe Ost –
Dezernat III:
i.V.
Jochen Partsch
Oberbürgermeister
2
I N H A L T
TEIL I: PLANUNGSZIELE UND PLANUNGSZWECK 5
1. Stadtentwicklungspolitische Zielsetzung 5
2. Planungsanlass/Erfordernis der Planung 6
3. Aufgabenstellung/Ziel der Planung 7
3.1 Aufgabenstellung
3.2 Städtebauliche Entwicklung des Gebietes
3.3 Integration in das Stadtbild
4. Geltungsbereich/Lage im Stadtgebiet 9
5. Übergeordnete Planungen/ 10
Planungsrechtliche Situation
5.1 Regionalplan Südhessen 2010
5.2 Vorbereitende Bauleitplanung (FNP)
5.3 Verbindliche Bauleitplanung (Bebauungsplan)
5.4 Fluchtlinienpläne
5.5 Denkmalschutz
6. Weitere bestehende Planungen und Gutachten 13
6.1 Rahmenplan Mathildenhöhe 2006
6.2 Masterplan Mathildenhöhe
6.3 Realisierungs- und Ideenwettbewerb Osthang
7. Bestandsanalyse Planungsgebiet 15
7.1 Planungsgebiet
7.2 Gebäude und ihre Grundstücke
7.3 Nutzung/Ausnutzung
7.4 Private Freiflächen
7.5 Öffentliche Grün- und Freiflächen
7.6 Verkehr/Erschließung
7.7 Altflächen
7.8 Kampfmittel
8. Ziele der Planung 23
8.1 Sicherung des Gebietscharakters als Wohn- und
Kulturstandort
8.2 Erhaltung der vorhandenen Sichtachsen und
Wegebeziehungen
8.3 Festlegungen von baulichen Erweiterungsmöglich-
keiten in privaten und kulturellen Bereichen
3
8.4 Sicherung der öffentlichen Grünanlagen durch
Festsetzungen
8.5 Keine Neuausweisung von großen und versiegelten
Parkierungsanlagen
8.6 Maßnahmen für den flie ßenden und ruhenden
Verkehr im öffentlichen Straßenraum
8.7 Festsetzungen zum Schutz der gestalterischen
Besonderheiten durch eine integrierte Gestaltungs-
satzung
9. Artenschutzrechtliche Beurteilung 28
10. Naturschutzrechtliche Eingriffs-/Ausgleich-
sbetrachtung 30
TEIL II: FESTSETZUNGEN DES BEBAUUNGSPLANES 32
A. PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN 32
1. Art der baulichen Nutzung
2. Maß der baulichen Nutzung
3. Bauweise, Stellung der baulichen Anlagen
4. Überbaubare Grundstücksflächen
5. Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze und
Tiefgaragen
6. Verkehrsflächen
7. Flächen für Versorgungsanlagen
8. Grünflächen
9. Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen
Umwelteinwirkungen -Immisionsschutz – Lärm
10. Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und
zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
11. Anpflanzen und Erhalt von Bäumen, Sträuchern und
sonstigen Bepflanzungen
B. AUFNAHME VON AUF LANDESRECHT BERUHEN- 37
DEN FESTSETZUNGEN IN DEN BEBAUUNGSPLAN
1. Gestaltung der baulichen Anlagen 38
1.1 Dachgestaltung
1.2 Fassadengestaltung
1.3 Antennenanlagen
1.4 Werbeanlagen und Warenautomaten
2. Grundstücksfreiflächen 39
2.1 Einfriedungen
2.2 Stützmauern
2.3 Private Grundstücksfreiflächen
2.4 Sammelstandorte
4
C. NACHRICHTLICHE ÜBERNAHMEN 41
1. Denkmalschutz 41
D. HINWEISE 41
Statistische Angaben 41
TEIL III: UMWELTBERICHT
Vorliegende Untersuchungen:
Begleitende Verkehrsuntersuchu ng zum Bebauungsplan O 32 –
Mathildenhöhe –
Schalltechnische Untersuc hung Bebauungsplan O 32
Mathildenhöhe Ost, Dr. Gruschka, Ingenieurgesellschaft mbH,
Schalltechnisches Büro
5
TEIL I: PLANUNGSZIELE UND PLANUNGSZWECK
1. Stadtentwicklungsp olitische Zielsetzung
Das Planungsgebiet liegt im östlichen Randbe reich des Stadtgebietes der Wissenschaftstadt
Darmstadt und befindet sich nordöstlich der Mathildenhöhe. Die Mathildenhöhe selbst ist als
Kulturdenkmal und städtebaulich geschlos senes Ensemble des Jugendstils und der
beginnenden Moderne am Anfang des 20. Jahrh underts einzigartig un d von internationalem
Rang. Der Geltungsbereich für den zukünftigen Bebauungsplan schließt sich östlich an das
Ausstellungsgebäude, das Ernst-Ludwig-Haus sowie Teile der Villenbebauung an. Er wird im
Osten begrenzt durch die Bahnanlage, der er von der Dieburger Straße bis zur Erbacher
Straße folgt.
Nachdem der Antrag zur Nominierung der Math ildenhöhe Darmstadt mit seinen bedeutenden
Denkmälern als Welterbe bei der UNESCO im Januar 2019 fristgerecht abgegeben wurde, ist
es ein Ziel der Stadtentwickung, die Bereiche, welche sich innerhalb der Pufferzone um das
Nominierungsgebiet (= Kernzone) befinden, durc h Bauleitplanung zu sichern und zukünftige
Planungen mit den Zielen des Welterbeantrags in Einklang zu bringen.
Doch auch unabhängig von dem Bewerbungsverfahren für die Mathildenhöhe als UNESCO-
Welterbe ist es aus städebaulicher Sicht eine Notwendigkeit, unter Beachtung des
gestiegenen Nutzungsdruckes innerhalb des Stadtgebietes insbesondere in der Umgebung
des bedeutenden Denkmalensembles klare Richtlinien für die weitere städtebauliche
Entwicklung zu definieren. Daher kommt diesem Quartier bei der städtebaulichen
Entwicklung und der bauhistorischen Er haltung eine besondere Bedeutung zu.
Abb. 1: Luftbild der Mathildenhöhe
6
2. Planungsanlass/Erfordernis der Planung
Für den nördlichen Teil innerhalb des Geltungsbe reichs für den Bebauungsplan O 32 befindet
sich der derzeit noch rechtskräftige Bebauung splan „O 13 – Mathildenhöhe Ost –“ von 1972,
der mit dem Beschluss über eine Veränderungs sperre (Magistratsbeschluss April 2018) nicht
mehr anwendbar ist. Während die Ziel e, welche der Bebauungsplan O 13 mit
Großwohnbauten verfolgt hat, vor dem Hintergrund der Bewahrung des Ensembles
Mathildenhöhe nicht mehr weiter verfolgt werden sollen, waren außerhalb des
Bebauungsplans O 13 westlich de s Fiedlerwegs Bauvorhaben nach § 34 BauGB zu beurteilen
(Einfügen in die Umgebung).
Um Fehlentwicklungen bei der Integration des zentralen Bereichs des Ensembles
Mathildenhöhe in seine Umgebu ng zu vermeiden und um eine übergeordnete Planungs- und
Entwicklungskonzeption zu sichern, ist es deshalb notwendig, mit der Aufstellung dieses
Bebauungsplanes Planungssicherheit und Verbindl ichkeit für alle Planungsbeteiligten zu
schaffen.
Durch die besondere Lage des Quartiers am Osthang, welches den Übergang zwischen der
Mathildenhöhe und den angrenzenden Wohnqu artieren bildet, sowie durch anstehende
Bauvorhaben wird die bestehende Situation mi t unterschiedlichen Rechtsgrundlagen den An-
forderungen nicht mehr gerecht. Im Zusammenspiel mit dem bereits rechtskräftigen
Bebauungsplan O 27 auf der Südseite der Math ildenhöhe und dem laufenden Verfahren für
den Bebauungsplan O 31 – Mathild enhöhe Nordwest – wird sichergestellt, dass angrenzende
Übergangsbereiche zum Nominierungsgebiet des beantragten Welterbes Mathildenhöhe
Darmstadt planungsrechtlich geregelt und abgesichert sind.
Der Aufstellung des Bebauugsplanes O 32 lie gen die Vorschriften des Baugesetzbuches
(BauGB) und die hierzu ergangenen Rechtsverordnungen zugrunde.
Abb. 2: Luftbild vom Osthang der Mathildenhöhe (2017)
7
3. Aufgabenstellung /Ziel der Planung
3.1 Aufgabenstellung
Aufgabe des Bebauungsplanes O 32 ist es, Fehlentwicklungen in Bezug auf das Ensemble
Mathildehöhe (Künstlerkolonie) und seine Einbettung in die umgebende Stadtlandschaft zu
vermeiden. Planungsziele, die mit der Aufstellung des alten Bebauungsplanes O 13 (1974)
avisiert wurden, sollen aufgehoben und durc h die neuen städtebaulichen Ziele, die im
Zusammenhang mit der Beantragung zum Welterbe in einem Managementplan formuliert
wurden, planungsrechtlich ersetzt werden.
Ziel soll auch sein, den Osthang zu eine r weiteren Hauptseite der Mathildenhöhe
aufzuwerten, nicht zuletzt, da auch der Zugang vom Ostbahnhof her an Bedeutung gewinnen
wird. Die „vierte Seite“ der Mathildenhöhe soll aus ihrer z. T. isolierten Rolle herausgeholt
und als ebenbürtiger Stadtraum zu den an deren Seiten weiterentwickelt werden.
Es ist das Ziel, den von unterschiedlichen Entwicklungen insbesondere der Nachkriegszeit
sehr heterogen geprägten Osthang der Mathildenhöhe weiter zu entwickeln und die
städtebauliche Umgebung des Nominierungsgebietes (Pufferzon e) sowie die Flächen für das
Besucherzentrum und weitere kult urelle Einrichtungen durch Ba uleitplanung verbindlich zu
sichern.
3.2 Städtebauliche Entwicklung des Gebietes
Die Mathildenhöhe war bis Anfang des 20. Jahrhunderts weitgehend unbebaut. Lediglich an
der Südseite der Dieburger Straße hatten sich schon im ausgehenden 19. Jahrhundert
verschiedene Brauereien etabliert, von welche n bis heute noch ein großer Teil der tief
liegenden Kelleranlagen mit Verbindungsgängen erhalten ist.
Mit Beginn der ersten Ausstellung „Ein Dokume nt deutscher Kunst“ wurde die Mathildenhöhe
1901 mit ihren neuen Bauten erstmals bewu sst in die städtebauliche Entwicklung mit
einbezogen. Der Osthang ist jedoch jenseits von Lucasweg und Olbrichweg nur zu kleinen
Teilen bebaut gewesen. Dies hängt auch ents cheidend mit der Ausweitung der Brauereien
nach 1905 zusammen.
Im 2. Weltkrieg wurde die Mathildenhöhe stark zerstört, ebenso die Bereiche am Osthang.
Ende der 1960er Jahre entstand am Olbrichweg als Ersatz für den vormaligen
Geschosswohnungsbau der Ausstellung von 1914 das neue Gebäude für den Fachbereich
Gestaltung der Hochschule Darmstadt. Das Gebäude wurde 1986 erweitert.
Östlich des Fiedlerwegs bis zum Bereich der Bahnlinie ist eine Reihe unterschiedlicher
Wohngebäude zu finden. Neben einer Häuserzeile aus der Gründerzeit, die nach der
Zerstörung vereinfacht wieder aufgebaut wurd e, entstanden nach dem 2. Weltkrieg am
östlichen Ende des Olbrichwegs und am Seitersweg unterschiedliche Wohngebäude, deren
Ausprägung vom Bungalow bis zum 5-ge schossigen Mehrfamilienhaus reicht.
Nach der Aufgabe der Brauereien stellte sich erstmals nach dem 2. Weltkrieg die Frage einer
umfassenden Neuordnung des Gebiets. Am 13.07.1972 wurde daher die Aufstellung des
Bebauungsplanes O 13 – Mathild enhöhe Ost – beschlossen (I nkrafttreten am 23.01.1974).
Noch unter der Einwirkung des Großgeschoßwohnungsbaus der späten 1960er Jahre wurden
sechs kreuzförmige Punkthäuser mit bis zu 12 Geschossen sowie einer ergänzenden
8
Randbebauung mit bis zu 4 Geschossen geplant. Auf dem städtischen Grundstück am
Olbrichweg wurden die Voraussetzungen für ei n Hotel als siebengeschossiges Terrassenhaus
geschaffen.
Noch während der Umsetzungsphase wurde bereits eine geänderte Planung verfolgt. Hierzu
wurde zwar ein neuer Plan aufgestellt (O 13.1), der jedoch nicht zur Satzung beschlossen
worden ist.
Die städtische Fläche am Olbrichweg blieb bis heute unbebaut, der Hotelbau wurde nie
realisiert. Schon 1983 wurde ein Wettbewerb zu r Neuorientierung der Fläche durchgeführt,
eine Umsetzung der Planungen fand abermals nicht statt.
Im Rahmen eines Werkstattverfahrens („Fo rum Mathildenhöhe“) wurde im Jahre 2006
deutlich, dass bei einer Entscheidung für di e Neubebauung eine Option für kulturelle
Entwicklungen verbleiben muss, welche die Mathildenhöhe über Jahrzehnte geprägt haben.
Neue Impulse gab es durch die internationale Summerschool, den Architektur-Sommer
2014, in welchem durch eine temporäre Bebauung das freie Grundstück am Osthang bespielt
wurde und Diskussionen zu einer Neuausri chtung der Mathildenhöhe stattfanden.
Nominierungsgebiet Welterbe Künstlerkolonie Mathildenhöhe
Die Entscheidung, die heute noch verbliebene n baulichen Anlagen der vier ehemaligen
Ausstellungen der Künstlerkolonie Mathildenhöhe von 1901 bis 1914 für eine Eintragung in
die Liste des Welterbes zu nominieren, macht es notwendig, ein Gesamtkonzept für die
Weiterentwicklung der Mathilden höhe zu erstellen. Durch de n „Masterplan Mathildenhöhe“,
der im Rahmen des Managementplans für das No minierungsgebiet erstel lt wurde, ist durch
verschiedene Bebauungsszenarien die bauliche Entwicklung überprüft worden. Die
Ergebnisse wurden am 29.03.2017 der Öffentlichkeit vorgestellt.
Der Masterplan umfasst als zentralen Bauste in das Besucherzentrum sowie ergänzende
kulturelle Einrichtungen, di e baulich auf den städtischen Flächen des Osthangs und am
Nordhang entwickelt werden können.
Im 2. Halbjahr 2018 wurde für die Fläche des Osthangs ein nicht-offener Realisierungs- und
Ideenwettbewerb durchgeführt. Der Masterplan gab die Rahmenbedingungen vor, welche in
die Auslobung für den Wettbewerb und in die Neuordnung des Osthangs einflossen. Der
Realisierungsteil umfasste die Fläche des Besucherzentrums, der Ideenteil konzentrierte sich
auf die verbleibenden Flächen des Osthangs. Das Entwurfskonzept des 1. Preisträgers
(Realisierungsteil) wurde Grundlage der im Bebauungsplan getroffe nen Festsetzungen für
diesen Bereich. Die planerischen Aussagen de s Ideenteils wurden als Anregungen in der
weiteren Diskussion aufgenommen und wurd en in wichtigen Elementen übernommen.
3.3 Integration in das Stadtbild
Mit Blick auf das Ensemble Mathildenhöhe und damit auch auf das Nominierungsgebiet des
möglichen Welterbebereichs ist auch die Fernwirkung des Ensembles sowie die Auswirkung
der Bebauung auf die Stadtsilhouette zu berücksichtigen.
9
Abb. 3: Blick auf die Mathildenhöhe von Westen
Der Hochzeitsturm ist als Land marke und weithin sichtbares Zeugnis einer hervorragenden
Bauepoche aus dem Anfang des 20. Jahrhunderts herauszustellen. Bereits die vorhandene
Wohnbebauung an der Dieburger Straße ste llt aus bestimmten Blickrichtungen eine
empfindliche Störung dieser einmaligen Wirkung dar. Deshalb ist insbesondere in der
direkten Umgebung darauf zu achten, dass keine weitere Häufung von unterschiedlichen
Hochbauten den vorhandenen Umri ss der Stadtkrone stören kann.
Auch ist der Anschluss der Bebauung an sehr unterschiedlich gepräg te Bereiche bei den
Übergängen zu anderen Siedlungsteilen besonder s zu beachten. Das z. T. direkte Gegenüber
zur Bebauung der Künstlerhäuser muss in Bezug auf die Vermeidung von Brüchen im
Stadtgefüge beachtet werden. Besondere Bedeutung hat die städtische Brachfläche am
Olbrichweg, für die nicht nur ein neues Bebauungskonzept sondern auch ein dem Ort
angemessenes Nutzungskonzept entwic kelt und mit den Festsetzungen des
Bebauungsplanes gesichert werden muss.
4. Geltungsbereich/Lage im Stadtgebiet
Der Geltungsbereich des Bebaungsplans umfasst die Flächen des Osthangs auf der
Mathildenhöhe. Im Norden grenzt das Plange biet mit der Dieburger Straße an das
Martinsviertel, im Osten an die Bahnanlagen, im Süden an das Wohngebiet an der Erbacher
Straße, im Südwesten an den Geltungsbereich des Bebauungsplanes O 27 – Mathildenhöhe
Süd – sowie im Westen an den Kernbereich der Mathildenhöhe mit dem Ausstellungsgebäude
und an die Wohnbebauung am Lucasweg.
Damit wird der Geltungsbereich gegenüber dem bestehenden Bebauungsplan O 13 erweitert,
so dass Bereiche östlich des Fiedlerwegs, die zur Pufferzone des Nominierungsgebiets
Mathildenhöhe gehören, ebenso erfasst werden wie der Baublo ck zwischen Seitersweg und
Erbacher Straße.
Der Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 8,8 ha.
10
Abb. 4: Geltungsbereich des Bebauungsplans O 32 – Mathildenhöhe Ost -
5. Übergeordnete Planungen/Planungsrechtliche Situation
5.1 Regionalplan Südhessen 2010
Für die Planungsregion Südhessen gilt de r Regionalplan Südhessen 2010 (für den
Ballungsraum Frankfurt Rhein-Main der Regionale Flächennutzungsplan 2010). Er wurde am
17. Dezember 2010 von der Regionalversamml ung beschlossen und im Juni 2011 von der
Landesregierung genehmigt. Mit der Bekanntma chung am 17. Oktober 2011 (Staatsanzeiger
42/2011) ist der Plan in Kraft getreten.
Im Regionalplan Südhessen 2010 wird das Pl anungsgebiet als „Vorranggebiet Siedlung -
Bestand“ dargestellt. Der Beba uungsplan ist mit seinen Festsetzungen an die Ziele des
Regionalplanes angepasst und entspricht da mit dem Erfordernis des § 1 Abs. 4 BauGB.
5.2 Vorbereitende Bauleitplanung (Flächennutzungsplan – FNP)
Der Flächennutzungsplan der Wissenschaftss tadt Darmstadt ist seit dem 01.04.2006
rechtswirksam. Er weist im Plangebiet Bereiche als „Wohnbaufläche“ sowie als „Gemeinbe-
darfsfläche“ aus. Die Gemeinbedarfsfläche ist dabei in die Nutzungen für die Hochschule
Darmstadt („FH“) sowie für kulturelle Einrichtungen („ “) für den Bereich des Osthangs am
Olbrichweg unterschieden.
Der südliche Bereich ist als Teil der Gesamtanlage Mathildenhöhe als „Kulturdenkmal –
Gesamtanlage“ dargestellt.
11
Die Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan gemäß § 8 Abs. 2 BauGB ist somit
gewährleistet.
Der Bebauungsplan O 32 berücksichtigt diese Vorgaben mit den entsprechenden Fest-
setzungen. Nach § 8 Abs. 2 BauGB (Entwickl ungsgebot) sind Bebauungspläne derart aus
dem Flächennutzungsplan zu entwickeln, dass durch die Festsetzungen des Bebauungsplans
„die zugrunde liegende Darstellung des Fläche nnutzungsplans konkreter ausgestaltet und
damit zugleich verdeutlicht wird“. Sofern Festsetzungen des Bebauungsplans innerhalb der
Grundzüge der Planung nicht widersprechen, kann dabei in begrenztem Umfang von den
Darstellungen des FNP hinsichtlich der Art der Nutzung abgewichen werden.
Abb. 5: Ausschnitt aus dem rechtskräftigen Flächennutzungsplan 2006 (FNP) mit dem
Geltungsbereich des Bebauungsplans O 32 (o. Maßstab)
5.3 Verbindliche Bauleitplanung (Bebauungsplan)
Für den nördlichen Teil des Geltungsbereichs des O 32 wurde bereits am 13.07.1972 die
Aufstellung des Bebauungsplanes „O 13 – Mathildenhöhe Ost –“ beschlossen. Der
Bebauungsplan trat am 23.01.1974 in Kraft. Noch während der Umsetzungsphase wurde
eine geänderte Planung für den nördlichen Te ilbereich mit den Großwohnbauten verfolgt.
Hierzu wurde mit dem Bebauungsplan O 13.1 durch Aufstellungsbeschluss ein neues
Verfahren eingeleitet. Der Plan wurde a llerdings nie zur Satzung beschlossen.
Mit dem Aufstellungsbeschluss zum neuen Beba uungsplan O 32 wurde eine Veränderungs-
sperre für den gesamten Geltungsbereich beschlossen, der auch den bestehenden
Bebauungsplan aus dem Jahre 1972 einschließt.
12
Abb.6: Bebauungsplan „O 13 – Mathildenhöhe Ost –“ von 1974
5.4 Fluchtlinienpläne
Nach dem zweiten Weltkrieg wurde der Wiederaufbau durch sog. Baufluchtlinienpläne
gesteuert, welche die Häuserfluchten, die Verk ehrs- sowie öffentliche und private Freiflächen
festsetzen. Diese zur Satzung beschlossenen Pläne werden heute gem. § 233 Baugesetzbuch
(BauGB) als „einfache Bebauungspläne“ weit ergeführt, da sie weder Art und Maß der
baulichen Nutzung, noch die Gebäudestruktur festgelegen. Sie dienten vor allem zur
Sicherung der Straßenflächen und Baufluchten.
Im Geltungsbereich des zukünftigen Bebauung splans liegen die bislang rechtskräftigen
Baufluchtlinienpläne Nr. 288 und 292.
5.5 Denkmalschutz
Innerhalb des Geltungsbereichs stehen gem. § 2 Hessisches Denkmalschutzgesetz (HDSchG)
folgende Anlagen unter Denkmalschutz: Das Atelier-Gebäude der Hochschule Darmstadt
(h_da), FB Gestaltung, Olbrichweg Nr. 10 von Albin Müller (Einzeldenkmal), der
Ateliergarten, die Kelleranlagen der Brauerei en an der Dieburger St raße (unterhalb der
Gebäude Dieburger Straße Nr. 73, 75, Lucasweg 6, Dieburger Straße 77 bis 97) sowie am
Fiedlerweg (ehem. Anker-Br auerei, Fiedlerweg 20, 22).
13
An der Dieburger Straße erstreckt sich von der Hausnummer 85 bis zum Spessartring die
denkmalgeschützte Stützmauer. Unterhalb de r Dieburger Straße verläuft der sog.
Brauerkanal, welcher die Brauerei -Keller miteinander verbindet.
Weiterhin berührt die Gesamtanlage Mathildenhöhe den Geltungsbereich im südwestlichen
Teil mit den Grundstücken Olbrichweg 8 (Hochschule Darmstadt), der städtischen Parzelle
am Olbrichweg (Flurstücksnummer 146/24) und dem Fiedlerweg 14.
Abb.7: Denkmalschutz im Bereich der Mathildenhöhe: Gesamtanlage (hellrosa), Einzeldenkmäler (rot),
Grünanlagen, Parks (grün)
6. Weitere bestehende Planungen und Gutachten
6.1 Rahmenplan Mathildenhöhe 2006
Im Rahmen des Workshops „Forum Entwickl ung Mathildenhöhe“ waren im Jahr 2006
Fachleute und Anlieger aus allen betroffenen Bereichen zusammen gekommen, um die
Rahmenbedingungen für eine zukünftige Entw icklung der Mathildenhöhe zu diskutieren.
Auf Fachbeiträgen und Anliegerwünschen aufbauend wurden im Rahmen einer Planungs-
werkstatt in vier Arbeitsgruppen Planungsansät ze und Denkanstöße erar beitet, diskutiert und
14
als Leitlinien für die weitere Entwicklung zusammengetragen. Ein wesentliches Ergebnis
dieses Verfahrens war die Erkenntnis, da ss kulturelle Einrichtungen ein prägender
Bestandteil der Mathildenhöhe sind und dort vor allen anderen Ntzungen weiter entwickelt
werden sollen.
6.2 Masterplan Mathildenhöhe
Teil der Bewerbung der Künstlerkolonie für eine Eintragung in die Liste des Welterbes ist ein
Managementplan zur weiteren Entwicklung der Stätte. Dadurch wurde es notwendig, ein
Gesamtkonzept für die „Stadtkrone“ und ihre Einbettung in die Umgebung zu entwickeln. Mit
der Aufstellung des Masterplans Mathildenhö he wurde dem Folge geleistet und durch
verschiedene Bebauungsszenarien die bauliche Entwicklung der noch verfügbaren Flächen
geprüft. Der Masterplan wurde am 29.03.2017 der Öffentlichkeit vorgestellt. Ziel des
Masterplans ist es, die Fläche am Osthang für kulturelle Nutzungen weiter zu entwickeln.
Neben dem geplanten Besucherze ntrum sollen hier auch weitere museale Einrichtungen und
Institutionen ihren Platz finden.
Abb. 8: Vorschlag für die Nutzflächen (o. Maßstab)
6.3 Realisierungs- und Ideenwettbewerb Osthang Mathildenhöhe
Für die gesamte städtische Fläche des Osthangs und der freien Parkplatzfläche nordwestlich
des Hochschulgebäudes wurde ein kombiniert er Realisierungs- und Ideenwettbewerb
ausgelobt und mit Sitzung des Preisgerichts und der öffentlichen Ausstellung aller Arbeiten
Ende November 2018 abgeschlossen.
Der Realisierungsteil des Wettbewerbs umfasste die Teilfläche südlich des
Hochschulgebäudes (Entwicklung sbereich B1). Hier wurde vo n den Teilnehmern der Entwurf
für das zukünftige Besucherzentrum ausgearbeitet.
Für die verbleibenden Bereiche (Entwicklungsbereiche A, B2 und B3, Nordhang und Ostteil
des Osthangs) wurden Ideen für zukünftige kulturelle und museumspädagogische
Einrichtungen mit Flächen für Ausstellungen un d die städtische Kuns tsammmlung erwartet.
15
Ein großer Schwerpunkt lag in den konzeption ellen Aussagen zu Erha ltung, Vernetzung und
Integration des Biotop- und Landschaftspotentials im Bereich des Osthanges. Aussagen zu
Flora und Fauna werden ein wichtiger Baustein bei den Festsetzungen des künftigen
Bebauungsplans O 32 sein.
Der Entwurf des 1. Preisträgers wird als Grundlage in die weiteren bauleitplanerischen
Festlegungen einfließen.
Abb. 9: 1. Preis des Realisierungswettbewerbs (Marte.Marte Architekten)
7. Bestandsanalyse Planungsgebiet
7.1 Planungsgebiet
Das Planungsgebiet umfasst eine Fläche von ca. 8,8 ha. Das Gebiet wird im Westen vom
Lucasweg, im Norden von der Dieburger Straße begrenzt. Im Osten verläuft die Grenze an
der westlichen Seite der Bahntrasse (Bös chung). Im südwestlichen Teil wird der
Geltungsbereich begrenzt von der Erbacher Straße, dem Fied lerweg und im Bereich der
Mathildenhöhe vom Olbrichweg.
Das Gelände ist durch starke Topografieuntersc hiede geprägt. Hochpunkt ist das westlich
angrenzende Ausstellungsgebäude der Mathilden höhe mit dem ehemaligen Wasserreservoir,
von dort fällt das Gefälle nach Norden z. T. stark, nach Osten und nach Süden etwas flacher
ab.
7.2 Gebäude und ihre Grundstücke
Von der Bebauungs- und Grundstü cksstruktur her lässt sich der Bereich in drei Teilzonen
einteilen. Die nördliche Bauzone (Teilfläche I) von der Dieburger Straße bis zum Hoetgerweg,
der ein reiner Fussweg ist, wird stark geprägt durch die kreuzf örmigen, z. T. 10 geschossigen
Wohnsolitäre aus den 1970er Jahren. Grundlag e für diese Bauentwick lung war der Bebau-
16
ungsplan „O 13 – Mathildenhöhe Ost –“ von 1974, der mit der Veränderungssperre von 2018
z. Zt. nicht anwendbar ist. Zwischen den Gebäuden befinden sich große private Freiflächen,
die Stellplätze sind überwiegen d in Tiefgaragen untergebracht.
Abb. 10: Bebauungszonen innerhalb des Geltungsbereichs
Die mittlere Bauzone (Teilfläche II) ist sehr unt erschiedlich strukturiert . Als einziges großes
Gebäude dominiert das Gebäude der Hochschule Darmstadt mit dem Fachbereich für
Gestaltung direkt in Nachbarschaft zum Au sstellungsgebäude der Mathildenhöhe. Ihm
angegliedert ist das Atelier-Gebäude von Albin Müller aus dem Jahre 1914, welches ebenso
wie der zugehörige Garten unter Denkmalschutz steht.
Abb. 11: Wohnbebauung an der Dieburger Straße
Im östlichen Bereich bedindet sich südlich des Hoetgerwegs eine Wohnanlage, die im
Maßstab deutlich kleiner ausgeführt wurde als die Erstbebauung an der Dieburger Straße.
Daneben sind noch zwei Einf amilienwohnhäuser zu finden, von welchen eines das letzte
17
Gebäude aus der Zeit der Brauereien darstellt und das Wohnhaus zur Anker-Brauerei war. An
der Ecke zum Olbrichweg befindet sich ohne Anschluss an die restliche Bebauung ein
Mietwohnhaus aus den späten 1920er Jahren.
Abb. 12: Hochschule Darmstadt, FB Gestaltung
Die weiteren Flächen sind unbebaut. Auf der nordwestlichen Teilfläche befindet sich ein
provisorischer Parkplatz, auf der östlichen Seite, dem Osthang, ist über die vielen Jahre ein
natürlicher, frei wachsender Baum- und Stra uchhain entstanden. Innerhalb dieser Fläche
stehen noch vereinzelt temporäre Holzhütten, die im Rahmen des Architektursommers seit
2014 gebaut und kulturell benutzt werden.
Abb. 13: Wohnbebauung am Seitersweg
Im südöstlichen Bereich (Teilfläche III) bilden drei Gebäudeblocks ein Quartier, das im
nördlichen Teil mit 2 bis 3-geschossigen Solitärgebäuden (meist Nachkriegsbauten) locker
überbaut ist und eine starke Durchgrünung aufweist. Im südlichen Teil am Seitersweg und an
der Erbacher Straße ist es geprägt durch eine 3-4-geschossige Blockr andbebauung die z. T.
noch aus der Gründerzeit stammt. Zur Bahnlinie hin schließt der Bereich mit einer kleinen
Gartenanlage ab.
7.3 Nutzung/Ausnutzung
Das gesamte Gebiet ist zunächst durch die üb erwiegende Wohnnutzung geprägt. Im Bereich
der Hochhausbebauung an der Di eburger Straße befinden sich außerdem im Erdgeschoss
eine Reihe von Gewerbebetrieben der Nahver sorgung und der Gastronomie. An der Ecke
18
Dieburger Straße/Spessartring liegt der höher gelegene, mit einem intensiven Baumbestand
dominierende Biergarten, dessen Brüstungsmauer in weiten Teilen denkmalgeschützt ist.
Abb. 14: Gebäudenutzung Bestand
Abb. 15: Bestandsplan Maß der Ausnutzung
19
Am Spessartring befindet sich ein Hotelbetrieb, in der Erbacher Straße eine Fahrschule. Als
besondere Nutzung ist der große, freistehende Solitär der Hochschule Darmstadt als
Bildungseinrichtung mit dem Fachbereich Gestaltung hervorzuheben, der eine Fortsetzung
der Mathildenhöhe als Stätte der kreativen, künstlerisch geprägten Tätigkeiten darstellt.
7.4 Private Freiflächen
Arten- und strukturarme Hausgärten domini eren im Planungsgebiet, oft in Form von
artenarmen Rasenflächen der Freianlagen. Ar ten- und strukturreiche Hausgärten sind
ebenfalls in einer großen Fläc he vorhanden. Der Biergarten mit seinem Baumbestand stellt
eine sehr attraktive, stark frequentierte private Freifläche dar.
7.5 Öffentliche Grün- und Freiflächen
Der Außenbereich des Hochschulgebäudes sowie das durch Sukzession entstandene
Wäldchen am Osthang weisen einen bedeutenden Baumbestand auf. Zusammen mit der Allee
im Osten fungieren die öffentlichen Grün- und Freiflächen als wichtige Grünverbindung im
Plangebiet.
7.6 Verkehr/Erschließung
Das umgebende Straßen- und Wegenetz besteht aus den historischen, überörtlichen
Verbindungswegen wie der Dieb urger Straße und der Erbacher Straße, welche das Gebiet
einfassen. Spessartring und Fiedlerweg sind Teil des nördlichen Straßenrings um die
Innenstadt mit z. T. sehr hohem Verkehrsaufkommen. Der Seitersweg führt als wichtige
Freizeitverbindung zum Löwentor mit der Rosenhöhe und weiter auf das Oberfeld.
Abb. 16: Verkehrliche Erschließung – Bestand -
Der Lucasweg sowie der Olbrichweg, der Seitersweg und das südliche Teilstück des
Spessartrings sind reine Anliegerstraßen. Lucasw eg und Olbrichweg sind ein Straßenzug mit
Einfahrverbot mit Ausnahmen für Rad- und Anliegerverkehr. Der KFZ-Verkehr wird im
20
Einbahnstraßensystem von Ost na ch West geführt. Der Radverkehr ist in beide Richtungen
freigegeben.
Im zentralen Bereich zwis chen der Hochhausbebauung und dem Hochschulgebäude
verlaufen einige öffentliche fußläufige Verb indungswege, die den Lucasweg, die Dieburger
Straße und den Spessartring miteinander verbinden.
7.6.1 Öffentlicher Nahverkehr
Das Planungsgebiet kann vom Hauptbahnhof ohne Umsteigen mit der städtischen Linie F
über die Dieburger Straße sowi e mit verschiedenen Regional-B uslinien über die Landgraf-
Georg-Straße erreicht werden. Eine direkte Straßenbahnanbindung gibt es nicht. Das
Quartier der Mathildenhöhe wird im 300 m-Ei nzugsbereich der Haltestellen flächenhaft
erschlossen. Die nächstgelegene Haltestelle „Mathildenhöhe“ an der Dieburger Straße liegt
vom geplanten Besucherzentrum in kurzer En tfernung, die Haltestellen Alice-Hospital,
Ostbahnhof, Pützerstraße, Juge ndstilbad und Elisabethenstift liegen zwischen 250 und
550 m entfernt.
Alle Buslinien tangieren das Gebiet in Ost-West-Richtung. Das Gebiet des Bebauungsplans
O 32 wird derzeit von keiner Busverbi ndung in Nord-Südrichtung durchquert.
Die Mathildenhöhe wird derzeit von Reisebussen direkt angefahren. Die Zufahrt der
Reisebusse erfolgt über den Spessartring und den Olbrichweg. Der Bus kann dort mit
Parkscheibe eine Stunde abgestellt werden . Die Abfahrt erfolgt über den Lucasweg.
Im unmittelbaren Umfeld der Mathildenhöhe sind keine Taxistandplätze zu finden. Die
nächsten Taxihalte befinden sich vor dem Ostbahnhof.
7.6.2 Ruhender Verkehr
Im gesamten Bereich der Mathildenhöhe herrsch t ein hoher Parkdruck. Die Straßenzüge im
Untersuchungsgebiet werden überwiegend be idseitig zum Abstellen von PKW genutzt.
Zwischen Fiedlerweg und Spessartring weist der Olbrichweg keine durch Bordsteinkanten
gefassten Bürgersteige auf. Hi er werden die PKW im Randbereich der Straße so abgestellt,
dass z. T. kein Raum mehr als Gehwegbereich verbleibt. Größtenteils sind die Oberflächen
von Straßen und Gehsteigen in einem unbefriedi genden Zustand. Historisch bedingt weisen
die Gehsteige zum Teil noch wassergebundene Decken auf, zudem fehlt es an
Bordsteinabsenkungen für mobilitätseingeschränkte Menschen. Aufgrund der schon heute
beengten Straßenräume ist eine weitere Belastung mit Parksuchverkehr und ruhendem
Verkehr – durch Besucher induziert – zu vermeiden.
Das Parkraumangebot ist derzeit nicht bewirtschaftet. Das Parkraumangebot setzt sich
zusammen aus öffentlichen Parkplätzen (überwiegend straßenbegleitend), und Stellplätzen
auf Privatgrund.
Zur Ermittlung der Nachfrage im ruhenden Verkehr wurde 2013 eine Erhebung durchgeführt.
Eine Gegenüberstellung zeigt, dass das Parkierungsangebot zumindest tagsüber nicht für
alle Nutzergruppen ausreicht. Zu den Nutzer gruppen gehören nicht nur die Bevölkerung,
sondern auch Beschäftigte, Studierende und sonstige Besucher, die insbesondere tagsüber
die Stellplätze belegen. Dazu gehören auch solche Nutzer, deren Ziele nicht im
21
Geltungsbereich liegen. Nachts ist das Angebot ausreichend. Die maßgebende Nachfrage in
den Nacht- bzw. frühen Morgenstunden liegt zwischen 35 und 52 % des Stellplatzangebots.
Aufgrund der bereits heute schon auftretenden Flächenkonkurrenzen in Teilbereichen
(Wohnen, kulturelle Einricht ungen, Betriebe/Unternehmen/I nstitute, Gastronomie, P+R-
Nutzende am Ostbahnhof) sollte eine Verschärf ung der Situation vermieden, Besucherverkehr
aus dem Untersuchungsgebiet verlagertund das Angebot bewirtschaftet werden.
Im Bereich der Hochschule ist ein provisorisch ausgebauter Parkplatz vorhanden (Parkplatz
am Hochschulgebäude).
Das private Anwohnerparkaufkommen wird im Bereich der Hochhausbebauung in
Tiefgaragen unter den Gebäuden aufgenommen. Im Bereich der 1- und 2-Familien-
hausbebauung werden die St ellplätze überwiegend auf den privaten Freiflächen
untergebracht. Die Blockrandbebauung im Bereic h von Seitersweg und Erbacher Straße hat
keine eigenen Stellplätze. Freiflächen entlang der Bahntrasse werden dort als Abstellfläche
genutzt.
Abb. 17: ruhender Verkehr im Planungsgebiet
22
7.6.3 Radverkehr
Das Gebiet kann mit dem Fahrrad aus allen Rich tungen erreicht werden. Die Führung entlang
des Fiedlerwegs und der östlichen Erbacher St raße ist stark verbesserungsbedürftig. Hier
fehlen attraktive und sichere Angebote für den Radverkehr. Im gesamten Gebiet fehlt es an
attraktiven Abstellanlagen im öffentlichen Raum.
(Weitere Aussagen siehe „Begleitende Ve rkehrsuntersuchung zum Bebauungsplan O 32
Mathildenhöhe“)
7.7 Altflächen
Im Bereich des Geltungsbereichs liegen Altstandorte gemäß Altlasteninformationssystem
(ALTIS) vor, die auf Grundlage des Branchenkatalogs zur Erfassung von Altstandorten
(Handbuch Altlasten Band 2 Teil 4/HLUG) mit je weils einer max. Branchenklasse eingestuft
werden. Die Branchenklasse spiegelt die m ögliche Gefahr wieder, welche von einem
Altstandort mit einem Betrieb der jeweiligen Branche ausgehen kann. Ab einer
Branchenklasse von 4 oder 5 ist eine Einzelfallrecherche durchzuführen.
Liegenschaft Branchenklasse Gefährdungspotential
- Dieburger Straße 75 Teppichreinigung Br-Kl 5 (sehr hohes Potential)
- Dieburger Straße 77 Transport von Gütern Br-Kl 2 (geringes Potential)
- Dieburger Straße 87 Betrieb von Taxis Br-Kl 0 (kein Potential)
- Erbacher Straße 72 Transport von Gütern Br-Kl 4 (hohes Potential)
- Fiedlerweg 20 Garten-undLandschaftsbau Br-Kl 0 (kein Potential)
- Fiedlerweg 22 Brauerei Br -Kl 2 (geringes Potential)
- Hoetgerweg 10 Mauerei Br-Kl 1 (sehr geringes Potential)
- Spessartring 57 EinzelhandelmitKra ftwagen Br-Kl 2 (ger inges Potential)
- Spessartring 65 Verlegen von Büchern Br-Kl 2 (geringes Potential)
- Spessartring 69 Großhandel mit Altmaterial Br-Kl 5 (sehr hohes Potential)
Bei dem Gebiet handelt es sich um eine ehemalige Park- und Feldlandschaft. Im nördlichen
Bereich siedelten sich Brauerei en an, deren Kelleranlagen denk malgeschützt und heute noch
vorhanden sind. Im südlichen Bereich wurde ab 1900 eine heterogene Wohnbebauung, z. T.
im Stil großbürgerlicher Villen, z. T. mit Mehrfamilienhäusern realisiert. Im Zuge des
Wiederaufbaus nach dem zweiten Weltkrieg wu rden nach 1945 die Brauereien aufgegeben.
Anstelle der Brauereien ents tanden Großwohnbauten. Diese wurden auf der Grundlage des
1974 zur Rechtskraft gebrachten Bebauungsplans O 13 – Mathildenhöhe Ost – realisiert, so
dass heute im gesamten Geltungsbereich eine durchgehende Wohnbebauung vorhanden ist.
Die Geschosswohnungbauten im Bereich der ehemaligen Brauereiflächen wurden
durchgängig mit einer Tiefgarage unterbaut. Für den Bau dieser Garagen wurde die
Oberfläche in der Tiefe eines Geschosses weitgehend abgetragen. Eine Altlastenuntersuchung
scheidet in diesem Bereich daher aus.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umgren zt ein Wohngebiet, da s Mitte der 1980er
Jahre fast vollständig bebaut war. Die genannten Betriebe si nd überwiegend jünger als die
vorhandene Wohnbebauung. Gewerbliche Nutzun gen waren im Rahmen des bisher geltenden
Baurechts nicht zulässig (O 13: WA, übrige Be reiche § 34 BauGB mit Gebietscharakter WA).
23
Deshalb ist davon auszugehen, dass es sich bei den angemeldeten Gewerbetrieben um den
Firmensitz der Betriebe gehandelt hat.
Untersuchungen wären nur auf dem als Biergarten genutzten Grundstück Dieburger
Straße/Spessartring und einem leeren Grundstück im Seitersweg 4 möglich, auf welchen
Baumöglichkeiten vorhanden sind. Für diese Grundstücke liegen jedoch keine Informationen
seitens der Umweltbehörden vor. Auch für das städtische Grundstück am Olbrichweg,
welches nie eine gewerbliche Bebauung aufwies, liegen keine Informationen vor. Dieses
Grundstück wird im Rahmen von städtische n Baumaßnahmen für kulturelle Nutzungen
erschlossen, Teilbereiche blei ben als Grünfläche erhalten.
7.8 Kampfmittel
Für das Plangebiet besteht ein Kampfmittelver dacht, da das Gelände nach Auswertung der
vorliegenden Kriegsluftbilder in einem Bombenabwurfgebiet liegt. In Bereichen mit einer
Nachkriegsbebauung, bei der bodeneingreifende Maßnahmen bis zu einer Tiefe von 5,0 m
durchgeführt wurden, sind keine Kampfmittelräummaßnahmen notwendig. Bei allen anderen
Fällen ist vor Beginn von Bauarbeiten eine systematische Überprüfung (Sondierung) und
Baugrunduntersuchung auf den Gr undstücksflächen erforderlich.
8. Ziele der Planung
Ziel der Entwurfsplanung ist die behutsame Weiterentwicklung und Stärkung des Wohn- und
Kulturstandortes am östlichen Rand der Mathildenhöhe. Bauliche Entwicklungen und
Nutzungen müssen den Bestand berücksichtigen und sich in das angrenzende historische
und kulturelle Umfeld einfügen. Ein besonderes Augenmerk der Planung gilt dem Schutz der
gewachsenen Flora und Fauna, we lche über das Gebiet hinaus auch für die Gesamtstadt von
Bedeutung sind.
Alle Planungsziele werden Bestandteil de s Bebauungsplanentwurfs, zu dem auch ein
Umweltbericht und ein Grünordnungsplan gehört . Am Ende des Bauleitplanverfahrens wird
der Bebauungsplanentwurf als Sa tzung beschlossen und somit Grundlage für alle baulichen
Erhaltungs- und Erweit erungsmaßnahmen sein.
Die wichtigsten Planungsprämissen sind:
8.1 Sicherung des Gebietscharakters als Wohn- und Kulturstandort
Das vorherrschende Merkmal dieses Plangebietes ist eine Dreiteilung der Bebauungsstruktur,
die sich auch in der Grundst ücksstruktur wiederfindet.
Im Norden dominieren zwis chen Dieburger Straße und Hoetgerweg die bis zu 10-
geschossigen Wohnhochhäuser mit ihren offenen großflächigen privaten Freianlagen.
Im südöstlichen Teilbereich östlich des Fiedlerwegs besteht eine Mischung aus
kleinstrukturierten Grundstücken, bebaut mit Ei n- oder Zweifamilienhä usern und einer Reihe
von mehrgeschossigen Wohngebäuden, z. T. aus der Zeit vor dem 2. Weltkrieg.
Der mittlere Kernbereich, in dem sich auch das Gebäude der Hochschule Darmstadt mit dem
Fachbereich Gestaltung befindet, ist geprägt durch zusammenhängende unbebaute, z. T.
24
stark bewachsene Freiflächen, zu welchen auch der Osthang gehört, der im Rahmen des
Architektursommers ab 2014 temporär und experimentell genutzt wurde. Zum Fiedlerweg
hin befinden sich einige Wohngebäude, die im Maßstab etwas zurückgenommen sind, um zu
der kleinteiligen Bebauung östlich des Fiedlerwegs zu vermitteln.
Diese Koexistenz (Inhalt, Form und Dimensionierung) des Gebietes, die sehr unterschiedliche
Bauepochen und Baustile wiederspiegelt, soll erhalten bleiben, sodass die Nachbarschaft
dieser unterschiedlichen Nutzungen auch weiterhin konfliktfrei gesichert ist. Dabei ist die
hohe Bebauung an der Dieburger Straße allerd ings kein Maßstab für die weitere bauliche
Entwicklung.
8.2 Erhaltung der vorhandenen Sichtachsen und Wegebeziehungen
Durch die exponierte Hanglage auf der Ostseite der Mathildenhöhe haben die freien
Sichtbeziehungen eine besondere Bedeutun g. Fehler, die mit der Hochhausbebauung
begangen wurden, sind nicht revidierbar, sollen sich aber auf keinen Fall wiederholen.
Sowohl bei den Festlegungen der An- un d Neubaumöglichkeite n als auch bei den
Festlegungen zu den Bepflanzungen wird expliz it auf die noch intakten Sichtbeziehungen
Rücksicht genommen, so wie dies auch im Managementplan der Welterbebewerbung
ausdrücklich formuliert wurde.
Das gleiche gilt für die bestehenden und geplanten Wegebeziehungen, die das Quartier
durchqueren. Neben den fahrbahnbegleitenden Gehw egen gibt es eine Reihe von reinen Fuß-
und Radwegen, die das Quartier durchqueren. Diese fußläufige Durchlässigkeit soll durch
zusätzliche Wege verstärkt werden. Im Bereich des Ausstellungs- und des
Hochschulgebäudes soll die Bedeutung des Fußverkehrs durch die Ausweisung von
Mischflächen vergrößert werden.
8.3 Festlegungen von baulichen Erweit erungsmöglichkeiten in privaten und
kulturellen Bereichen
Ziel der Planung ist keine Nachverdichtung de s Wohnquartiers, sondern die Erhaltung und
maßvolle Ergänzung. Die Festlegungen zur Beba uung und damit zur Ausnutzung orientieren
sich am Bestand und an den Unterschieden im Bestand.
Daneben ist eine Hauptaufgabe des Be bauungsplanentwurfs, die anstehenden
Neubauabsichten im kulturellen Bereich und de ren Umfeld planungsrechtlich zu definieren
und zu sichern. Dabei liegt der Schwerpunkt in der Definition der überbaubaren/nicht
überbaubaren Flächen, in der Festlegung zu Gr öße, Gestaltung und Orie ntierung sowie in der
klaren Nutzungszuordnung als Teil des kulturellen Umfeldes der Mathildenhöhe.
8.4 Sicherung der öffentlichen Grünanlagen durch Festsetzungen
Im zentralen Bereich nördlich des Olbrichw egs sollen im Rahmen der Neuausweisung von
Bauflächen für kulturelle Nutz ungen auch ein Teil der vorhandenen öffentlichen Grünflächen
zwischen Olbrichweg und Hoetge rweg gesichert werden. Der Hoetgerweg soll perspektivisch
durch eine neue Querverbindung an den Olbrichweg angeschlossen werden. Mit den
landschaftsplanerischen Festsetzungen zum Bewu chs wird die vorhande Vielfalt ergänzt und
die neu entstehenden Grünanlagen planungsrechtlich gesichert.
25
8.5 Keine Neuausweisung von großen und versiegelten Parkierungsanlagen
Die größten Parkierungsanlagen sind im Be reich der Hochhausbeba uung als Tiefgaragen
ausgewiesen. Es ist das Ziel der Planung, die Ausweisung von neuen versiegelten
Stellplatzflächen so gering wie möglich zu halten. Die hinteren Gartenbereiche der
Wohnbaugrundstücke sollen auch weiterhin fr ei von Stellplatzanla gen gehalten werden.
Stellplätze sind in den dafür gekennzeichne ten Flächen unterzubringen. Darüber hinaus
können Fahrzeuge in den Zufahrten abgestel lt werden. Neue Stellplätze, die im
Zusammenhang mit der Errichtung der kulturellen Einrichtungen stehen, werden
überwiegend in Tiefgaragen unte rzubringen sein. Eine kompak te, weitgehend unterirdische
Garagenanlage soll den provisorischen Park platz am Lucasweg mit besonderen und
nutzungsbezogenen Stellplätzen ersetzen. Diese werden nicht mehr allgemein zugänglich
sein. Bei der Realisierung wird die vorhandene Hanglage platzsparend ausgenutzt.
8.6 Maßnahmen für den fließenden und ruhend en Verkehr im öffentlichen Straßenraum
Alle Verkehrsflächen werden als öffentliche Verkehrsflächen gekennzeichnet und klassifiziert
festgelegt. Aussagen zur Aufteilung der Verkehrsflächen sind nicht Bestandteil der
Festsetzungen des Bebauungsplans.
Trotzdem werden im Rahmen des Aufstellungsverfahrens und der Neuordnung der
zukünftigen Kultureinrichtungen und des damit verbundenen Besucheraufkommens
Planungskonzepte entwickelt, um positive Effe kte für die Allgemeinheit und für die Bewohner
des Quartiers im Beso nderen zu erzielen.
Das im Rahmen der Antragstellung zum Welterbe erarbeitete „Mobilitätskonzept
Mathildenhöhe“ hat auch Auswirkungen auf di e Verkehrssituation im Bebauungsplangebiet
und es sind Anpassungen im Quartier erforderlich. Dies betrifft gleichermaßen die
Verkehrsführung, den ruhenden Verkehr und die Flächenaufteilung im öffentlichen Raum. Im
Folgenden werden die entwickelten Maßnahmen vorgestellt:
8.6.1 Fußverkehr
Um die Wegeführung zum geplanten Besucherzentrum der Mathildenhöhe aus Richtung
Ostbahnhof als einen zentralen Ankunftsort für Besucherverkehre aufzuwerten, muss
insbesondere der Straßenzug Olbrichweg überplant und neu gestaltet werden. Er verfügt im
östlichen Teil nicht über eine klare Trennung zwischen Fußverkehr und fließendem KFZ-
Verkehr.
Der Zugang zur Mathildenhöhe vom Ostbahnhof soll als zweite wichtige Wegeverbindung
aufgewertet und ausgebaut werden. Diese Verbindu ng soll über den Spes sartring entlang der
Bahnlinie und von dort über den Olbrichweg zum Besucherzentrum erfolgen. Die heutige
ungeordnete und beengte Situation im Spessart ring soll aufgrund der neuen Wegebeziehung
neu gestaltet und fußgängerfreundlich angelegt werden.
Aus dem Wettbewerbsergebnis zum Besucherzent rum geht außerdem eine Gestaltungsidee
für den Plateaubereich des Olbrichwegs zwisch en Hochschule, Hochzeitsturm und Besucher-
zentrum hervor, die weiter verfolgt wird.
26
Abb. 18: Führung der Shuttle-Bus-Linie zwischen dem Schloss und dem Besucherzentrum
Mathildenhöhe (über Ostbahnhof) mit den geplanten Haltestellen
8.6.2 ÖPNV/Shuttle-Bus
Das Untersuchungsgebiet ist vom Hauptbahnhof und vom ze ntralen Luisenplatz gut mit
öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen. Alle Bushaltestellen im Plangebiet sollen
vollständig barrierefrei ausgebaut werden. Der Os tbahnhof liegt direkt im Anschluss an den
Geltungsbereich im Südosten und ist ca. 500 m vom geplanten Besucherzentrum entfernt.
Durch die starke Topographie ist das geplante Besucherzentrum nur über Steigungen zu
erreichen, die z. T. nicht barrierefrei sind. Daher wird das Angebot der ÖPNV-Linien durch
einen Shuttle-Bus ergänzt, welcher zwischen dem Schloss und dem Besucherzentrum
verkehrt und dabei in jeder Richtung auch den Ostbahnhof anfährt. So werden alle wichtigen
Umsteigeknoten zwischen ÖPNV und der Shuttle-Bus-Linie angedient.
8.6.3 Radverkehr
Grundsätzlich ist das Plangebiet aus der Stadt und dem Umland gut mit dem Fahrrad zu
erreichen. Die bestehenden Lücken des Radweg enetzes, wie z. B. am Fiedlerweg, müssen
verbessert werden. Eine Fah rradvermietstation und großzügi ge Abstellanlagen sind am
Ostbahnhof vorgesehen. Ergänzt wird das An gebot durch dezentrale Abstellanlagen im
Bereich des Besucherzentrums und den Flächen für kulturelle Nutzungen.
8.6.4 Kfz-Anliegerverkehr
Für Ortsansässige im Bereich der Einbahnstraße Olbrichweg-Lucasweg soll es auch weiterhin
möglich sein, ihre Grundstücke, Praxen und Büros mit dem Kfz zu erreichen. Folgende
Änderungen der Verkehrsführung werden vorgeschlagen:
27
- Der zentrale Bereich am Besucherzentrum soll als großzügige Mischverkehrsfläche
ausgestaltet werden. Diese soll nur für Ortsansässige sowie den Shuttle-Bus
passierbar sein. Es wird zur Sicherung dieser Regelung auch eine mechanische
Sperre geprüft werden, die nur von Berechtigten geöffnet werden kann.
- Der südliche Spessartring wird zwischen dem Abzweig vom Fiedlerweg und dem
Olbrichweg zur Einbahnstraße in Richtung Süden, und der östliche Olbrichweg in
Richtung Westen zum Fiedlerweg hin. Damit sind diese Straßen nur noch von Norden
für den Kfz-Verkehr anfahrbar. Der Radverkehr kann weiterhin in beide Richtungen
fahren.
- Im westlichen Seitersweg, der als Sackgasse bestehen bleibt, sowie das kurze Stück
Spessartring bis zum Olbrichweg werden als Stichstraßensystem weiterhin im
Zweirichtungsverkehr betrieben.
- Da in dem südlichen Block zwischen Seitersweg und Erbacher Straße auf den
Grundstücken infolge der dichten Beba uung aus der Wiederaufbauzeit kaum
Stellplätze auf den Grundstücken vorhande n sind, soll ein Ausgleich für den stark
belasteten Parkraum im Seitersweg geschaffen werden. Dafür soll entlang der
Wohnanlage Spessartring 73/75 eine kleine Anliegerstraße mit Verkehrsfluss nach
Süden vorgesehen werden, über welche hier eine Anzahl von Stellplätzen angefahren
werden kann.
- Im Bereich des Plateaus an der Hochschule/Hochzeitstu rm/Besucherzentrum wird
eine niveaugleiche verkehrsberuhigte Fläche ausgewiesen und gestaltet. Damit wird
der Bedeutung dieser Fläche Rechnung getragen. Der Kfz-Verkehr (Anlieger, Busse,
Andienung) muss sich in besonder em Maße den Bedingungen einer
fußgängerintensiven Nutzung anpassen und Rücksicht nehmen.
8.6.5 Neuordnung Parken
Eine Reduzierung des motorisierten Verkehrs und der damit verbundenen Suche nach
Parkplätzen ist ein wesentliches Ziel des Ve rkehrskonzeptes zur Mathildenhöhe. Auch
bezugnehmend auf die Anforderungen an die beantragte UNESCO-Welterbestätte (Schutz vor
schädlichen Einflüssen) sollen im Umfeld der Mathildenhöhe keine Besucherparkplätze zur
Verfügung gestellt werden.
In allen Straßenzügen des Statistischen Bezirk s Mathildenhöhe soll mittelfristig eine Park-
raumbewirtschaftung eingeführt werden, um den Besucherverkehr, das Parken von
Beschäftigten aus Einrichtungen des Umfeldes sowie von Studierenden der Hochschule
Darmstadt aus den Straßenzügen im Plangebiet fernzuhalten. Die bestehende Einfahrts-
regelung im Straßenzug Olbrichweg-Lucaswe g soll ggf. durch technische Maßnahmen
unterstützt werden.
Infolge des Mobilitätskonzepts für die Mathild enhöhe werden im zentralen Bereich um das
Besucherzentrum Stellplätze im öffentlichen Raum entfallen. Die Neuordnung stellt sich wie
folgt dar:
- Freifläche am Nordhang vor dem Gebäud e der Hochschule Darmstadt (h_da): Diese
Fläche soll speziellen Nutzergruppen vorbeh alten bleiben. Dazu gehören Stellplätze
für mobilitätseingeschränkte Personen und Bedienstete der städtischen
28
Einrichtungen (z. B. Besucher zentrum, gem. Stellplatzsatzung). Ein kleiner Anteil
kann für bestimmte Besuchergruppen wie Hochzeitsgesellschaften zur Verfügung
gestellt werden. Im Zuge des weiteren Ausbaus wird die Fläche als unterirdischer
Parkplatz mit maximal 35 Stellplätzen eingerichtet.
- Das straßenbegleitende Parken im Olbric hweg vom Fiedlerweg bis zum Besucher-
zentrum soll nur noch auf der Südseite erfolgen, um im Bereich der zukünftigen
kulturellen Nutzungen freien Zugang zu den Flächen am Osthang zu gewähren.
- Stellplätze Wohnanlage Spessartring 73/75: Diese Stellplätze, die sich auf
öffentlichem Grund befinden und von der Wissenschaftsstadt Darmstadt verpachtet
wurden, müssen zugunsten eines Ausbaus de r Grünverbindung aufgegeben und neu
geordnet werden. Sie werden in reduzierter Anzahl entlang der Gebäudefront für eine
zukünftige Wiederherstellung bauleitplanerisch gesichert.
8.6.6 Straßenraumgestaltung
Auch wenn die Gestaltung und die Einteilu ng der öffentlichen Verkehrsflächen nicht
Bestandteil der Bauleitplanung sind, wurden für einige ausgewählte Bereiche die geplanten
verkehrlichen Maßnahmen auch in der Gestaltung und Organisation der Flächen umgesetzt.
Die wichtigsten Bereiche sind:
- Querung Fiedlerweg (Querungshilfen mit Verkehrsinseln)
- Querung Erbacher Straße (Querungshilfen mit Verkehrsinseln)
- Einmündung Spessartring Nord (Reduzierung der Fahrbahnflächen und
Querungshilfen)
- Anliegerstraße Spessartring Süd (Erschließungsstraße mit Stellplätzen als Ersatz)
- Versetzte Kreuzung Erbacher Straße/Fiedlerweg (Kreisverkehr)
Diese Vorschläge und weitere detaillierte Aussagen sind dargestellt in: „Begleitende
Verkehrsuntersuchung zum Bebauungsplan O 32 Mathildenhöhe“, Stete Planung, Feb. 2019
8.7 Festsetzungen zum Schutz der gestalterischen Besonderheiten durch eine integrierte
Gestaltungssatzung
Auch wenn das Quartier im Gegensatz zum Südhang der Mathildenhöhe weniger auffallende
architektonische Besonderheiten besitzt, gibt es im Detail und in Teilbereichen gestalterische
Merkmale oder Gemeinsamkeiten, die es zu erha lten gilt. Dies ist auch mit Blick auf eine
hochwertige Umgebung des Ensembles Mathildenhöhe zu sehen, die in einen gestalterisch
anspruchsvollen Stadtraum eingebunden sein soll. Mit Hilfe der integrierten
Gestaltungssatzung werden diese Merkmale lokalisiert und geschützt.
9. Artenschutzrechtliche Beurteilung
Die artenschutzrechtliche Pr üfung ist in dem dem Bebauungsplan zugrunde liegenden
Umweltbericht mit integrierter Grünordnungsplanung (Teil III) näher dargestellt.
- Gehölze, insbesondere ältere Bäume mit Biotoppotenzial, sollten weitestgehend
erhalten werden
29
- Baumhöhlen sind möglichst vor dem Bezug von Winterquartieren von Fledermäusen
oder vor dem Beginn der Brut- und Setzzeit vor der Rodung zu kontrollieren und zu
verschließen. Dabei ist auch auf einen Besatz von Gartenschläfern (ggf. in der
Winterruhe) zu achten. Befinden sich Fledermäuse in einer Höhle, sind Verschließung
und Rodung zu verschieben, bis diese die Höhle verlassen haben. Sollten
Gartenschläfer vorgefunden werden, ist dies der Unteren Naturschutzbehörde
mitzuteilen und das weitere Vorgehen abzustimmen. (Es empfiehlt sich daher einen
zeitlichen Vorlauf einzuplanen). Durch die Rodung in der gemäß § 39 Abs. 5
BNatSchG für Gehölze außerhalb des Waldes vorgeschriebenen Zeit vom 01.10. bis
28.02. kann das Risiko für Fledermäuse zusätzlich verringert werden, da dann die
Fortpflanzungszeit vorüber ist, bzw. die meisten Arten sich in ihren Winterquartieren
zumeist außerhalb des Eingriffsbereiches befinden. Nach Möglichkeit ist der
Schutzzeitraum noch zu verlängern (z.B. Rodungen erst ab 01.12.).
- Durch die Rodung in dem Zeitraum gemäß § 39 Abs. 5 BNatSchG vom 01.10. bis
28.02. können Tötungen und Verletzungen von Jungvögeln und Beschädigungen von
Eiern vermieden werden. Adulte Vögel könne n dem Eingriff zu jeder Zeit rechtzeitig
ausweichen. Gleiches gilt für Eichhörnchen.
- Bei Abriss oder Sanierung von Gebäuden soll te ebenfalls auf die Brut- und Setzzeit
geachtet werden. Bei am oder im Gebäude brütenden Vögeln besteht auch die
Möglichkeit, Arbeiten nach Brut- bzw. Setzzeitende freizugeben (ökologische
Baubegleitung). Gebäudebegutachtung und Ausflugkontrollen können dazu
notwendig sein.
- Künstliche Ersatzhabitate für gebäude- , baum-, höhlen- oder nischenbrütende
Vogelarten sowie für Fledermäuse sind zeitlich vorgezogen in räumlicher Umgebung
anzubringen bzw. in neu errichtete Gebäude einzubauen.
- Vor der Freimachung eines Baufeldes mu ss dieses auf Kleinstrukturen wie
Laubhaufen oder Holzhaufen untersucht werden. Diese müssen vor
Baufeldfreimachung händisch beräumt werd en. Sollten Blindschleichen, Igel oder
Gartenschläfer gefunden werden, ist das weitere Vorgehen mit der Unteren
Naturschutzbehörde abzusprechen.
- Vor Beginn der Bauarbeiten im Bereich denk malgeschützter Kelleranlagen sind diese
bezüglich ihrer Statik zu untersuchen un d ggf. zu verstärken. Ein Zusammenbruch
dieser Anlagen könnte Fledermaus-Individ uen töten und/oder ihren Lebensraum
zerstören.
- Baumaßnahmen, die eine erschütternde Wirkung auf den Brau ereikeller haben,
sollten ca. Mitte März bis Mitte August durchgeführt werden, um eine Störung von
Fledermäusen in sensiblen Lebensphasen zu vermeiden.
- Zur Sicherheit sollte für alle Maßnahmen, die Auswirkungen auf den Brauereikeller
haben, eine ökologische Baubegleitung hinzugezogen werden.
- Zum Schutz von Insekten und Kleintieren sind für die Außenbeleuchtung
insektenschonende Leuchtmittel zu verwenden.
- Zum Schutz vor Vogelschlag sollte für größere Glasfassaden Vogelschutzglas
verwendet werden.
Bei der Potentialabschätzung in Bezug au f ein Vorkommen von geschützten Tier- und
Pflanzenarten für den Bebauungsplan wurden ke ine konkreten Eingriffe untersucht, so dass
konkrete erforderliche Vermeidungsmaßnahmen wie bspw. CEF-Maßnahmen ggf. zu einem
späteren Zeitpunkt erarbeitet werden müssen.
(Siehe auch „Umweltbericht mit integrierter Grünordnungsplanung (Teil III), Artenschutz-
rechtliche Prüfung“)
30
10. Naturschutzrechtliche Eing riffs-/Ausgleichsbetrachtung
Gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplanes sind vor allem folgende Maßnahmen zur
Vermeidung oder Verminderung von Eingriffen vorgeschrieben:
10.1 Erhalt von Gehölzen:
Vor allem im Bereich des Osthanges sollte darauf geachtet werden, dass vorhandene Gehölze
weitestgehend erha lten bleiben. Der Verlust von Gehö lzen würde somit minimiert werden.
Von einer vollständigen Rodung der Fläche ist abzuraten. Baumschutzmaßnahmen gemäß
DIN 18920 sind ggf. während der Bauzeit notw endig. Der Erhalt von Gehölzen ist einer
Neupflanzung stets vorzuziehen.
10.2 Zeitliche Beschränkung für Rodung und Rückschnitte:
Nach BNatSchG (§ 39) sind für die Fällung und Rückschnittarbeiten von Bäumen sowie
Gehölzrodungen die Zeiten zwischen Anfang Oktober und Ende Februar einzuhalten, da
dieser Zeitraum außerhalb der Hauptbrutzeiten der heimischen Vogelarten sowie der
Hauptaktivitätsphase vo n Fledermäusen liegt.
10.3 Baumhöhlenkontrollen:
Bei der Fällung von Bäumen ist im Vorfeld eine erneute Untersuchung durch einen
Fachkundigen auf Höhlen und andere Struktur en, die Ruhe- oder Fortpflanzungsstätten für
Fledermäuse, Vögel oder Bilche bieten können, durchzuführen. Werden Höhlen festgestellt,
ist eine Kontrolle auf Besatz erforderlich. Falls Tiere vorgefunden werden, muss auf deren
selbstständigen Auszug gewartet und die Höhle anschließend verschlossen werden.
10.4 Kontrolle der Gebäude vor Abriss:
Vor dem Abriss von Gebäuden sind diese auf Ti erbesatz hin zu untersuchen (Fledermäuse,
Gartenschläfer, gebäudebrütende Vogelarten). Potenzielle Quartiere sind im Vorfeld zu
verschließen, um einen Besatz ausschließen zu können.
10.5 Nist- und Quartierhilfen:
Je eine Nist- oder Quartierhilfe für Baum-, Hö hlen oder Nischenbrüter bzw. für Fledermäuse
ist als Ersatz pro gerodetem Baum, der unter die aktuelle Baumschutzsatzung fällt, zeitlich
vorgezogen in räumlicher Umgebung anzubringen.
In jedem neu errichteten Gebäudekörper ist mind estens eine künstliche Nisthilfe oder ein
Quartier für gebäudebrütende Vogela rten oder Fledermäuse einzubauen.
10.6 Kontrolle des Baufeldes vor Freimachung:
Kleinstrukturen wie Laubhaufen oder Holzhaufen müssen vor Baufeldfreimachung händisch
beräumt werden; werden dabei besonders geschü tzte Arten wie Garten schläfer, Igel oder
Blindschleichen während der Winterruhe angetroffen, ist dies der Unteren
Naturschutzbehörde zu melden und das weitere Vorgeh en festzulegen.
10.7 Statische Überprüfung und ggf. Si cherungsmaßnahmen im Brauereikeller:
Der historische unter De nkmalschutz stehende Brauereikell er weist einen instabil wirkenden
Zustand auf und sollte daher vor Baubeginn einer statischen Überprüfung unterzogen
werden. Die Auswirkungen von Baumaßnahmen auf das Kellersystem sowie dessen Umfeld
müssen im Vorfeld in Form eines Gutachtens ermittelt werden. Aus dieser Untersuchung
ergeben sich evtl. weitere Vermei dungs- und Sicherungsmaßnahmen.
31
10.8 Zeitliche Befristung bestimmter Baumaßnahmen (Erschütterungen):
Baumaßnahmen, die eine erschütternde Wirkung auf den Brauereikeller haben, sind nur
außerhalb der Überwinterungszeiten, Erkund ungs-, Schwärm- und Paarungsphasen von
Fledermäusen vorzunehmen. Der Zeitraum für so lche baulichen Tätigkeiten liegt zwischen ca.
Ende März und Mitte August (evtl. noch engeres Zeitfenster).
10.9 Ökologische Baubegleitung bei Bauvorhaben mit Einfluss auf den Brauereikeller:
Während einer genaueren Planung von Maßnahme n mit Einfluss auf den Brauereikeller ist die
Betreuung durch einen Fachkundigen im Rahmen einer ökologisc hen Baubegleitung
erforderlich. Dieser prüft die Pläne in Bezug auf die Überwinterungsquartiere für Fledermäuse
und überwacht die Baumaßnahmen in Bezug auf die beschriebenen Maßnahmen (V6 und V7).
10.10 Reduktion von Lichtemissionen:
Für die Außenbeleuchtung sind insektenschonende Leuchtmittel zu verwenden
(Natriumdampf-Hochdruck- oder Natriumdampf-Niederdrucklampen bzw. LED-Leuchtmittel
mit vollständig gekapseltem Lampengehäuse). Hier zu ist der Lichtstrahl im besten Falle nach
unten auszurichten.
10.11 Reduktion der Gefahr bezüglich Vogelschlag:
In den Fassadenteilen der hinzukommenden Gebäude ist für Glasflächen und -fassaden mit
einer Größe von mehr als 3 m² Vogelschutzglas zu verwenden.
32
TEIL II: FESTSETZUNGEN DES BEBAUUNGSPLANES
A. PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN (§ 9 BauGB)
Nachfolgend werden die planungsrechtlichen Festsetzungen gemäß § 9 Abs. 1 BauGB
erläutert:
1. Art der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 4 und 6 BauNVO)
1.1 Allgemeines Wohngebiet WA (§ 4 BauNVO)
Entsprechend dem Planungsziel, hier am Rande der Mathildenhöhe neben den kulturellen
Einrichtungen auch das qualitätsvolle Wohnquarti er zu erhalten, wird der überwiegende Teil
des Geltungsbereichs als Allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt. Das allgemeine
Wohngebiet dient vorwiegend dem Wohnen. Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i. V. m.
§ 4 BauNVO sind nur zulässig:
1. Wohngebäude
2. die der Versorgung des Gebietes dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie
nicht störende Handwerksbetriebe
3. Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke.
Die unter § 4 Abs. 3 BauNVO festgesetzten ausnahmsweise zulässigen Nutzungen werden,
bis auf Nr. 1, Betriebe des Beherbergungsgewerbes, und Nr. 3, Anlagen für Verwaltungen,
nicht Bestandteil des Bebauungsplanes, da sie nicht dem gewünschten Planungsziel eines
ruhigen Wohnquartiers entsprechen und zu unerwünschten Störungen führen können.
1.2 Sonstiges Sondergebiet – Hochschule Darmstadt (SO –h_da) (§ 11 Abs. 2 BauNVO)
Im Zentrum des Planungsgebietes befinden sich Gebäude der Hochschule Darmstadt,
Fachbereich Gestaltung. Zur Sicherung dieser gesamtstädtischen Hochschulnutzung
innerhalb des Planungsgebietes wird ein sonstiges Sondergebiet – Hochschule gemäß § 11
Abs. 2 BauNVO festgesetzt. Damit werden die Nutzungen, die die Hochschule Darmstadt, FB
Gestaltung umfassen, planungsrechtlich gesichert:
- Hörsaal und Seminargebäude,
- Labore und Werkstätten,
- Verwaltungsgebäude,
- Mensa.
1.3 Fläche für Gemeinbedarf (§ 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB)
Mit der Ausweisung und Festsetzung einer Fläche für Gemeinbedarf – Kulturellen Zwecken
dienende Gebäude und Einrichtungen, wird die Errichtung von kulturellen Einrichtungen und
baulichen Erweiterungen, die im Zusammenhang mit der Künstlerkolonie Mathildenhöhe und
deren Nominierung zum Welterbe steh en, planungsrechtli ch gesichert.
33
2. Maß der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. §§ 16 ff BauNVO)
Das Maß der baulichen Nutzung wird durc h die überbaubaren Grundstücksflächen
(Baugrenze/Baulinie) und durch die Zahl der Vollgeschosse als Höchstgrenze bestimmt. Für
die Bestandsbebauung wird überwiegend die bestehende Bauform festgesetzt.
Im Bereich der Hochschule Darmstadt wird das bisherige Baufeld, welches bis heute nicht
bebaut wurde, teilweise zurückgenommen. Da s bisher im Baurecht nicht verankerte,
denkmalgeschützte Ateliergebäude wird in di e Festsetzungen aufgenommen, ebenso wie die
neue Halle an der Westseite. Das Baufeld an der Ostseite erhält einen Abstand zum
Ateliergebäude, welcher der Bedeutung dieses Denkmals angemessen ist. Damit wird der
Flächenverlust weitgehend kompensiert.
2.1 Grundflächenzahl (GRZ)/Geschossflächenzahl (GFZ)
Auf die Festsetzung der Grundflächenzahl (GRZ) und der Geschossflächenzahl (GFZ) wird
verzichtet, da sich durch die Altbebauung sehr unterschiedliche Dichten ergeben. Ergänzt
durch Aussagen zu den maximalen Gebä udehöhen oder den Geschosszahlen mit
Geschosshöhen wurden ausreichend Festsetzung en getroffen, um die dem Bebauungsplan
zugrunde liegende städtebaulic he Konzeption der Erhaltung des Stadtbildes umsetzen und
sichern zu können.
Das nach § 17 Abs. 1 BauNVO max. zulässige Maß der baulichen Nutzung für allgemeine
Wohngebiete (GRZ = 0,4/GFZ = 1,2) wird unte rschritten. Im Bereich der Bestandsbauten
(Teilfläche III) wird fallweise das Obermaß überschritten.
2.2 Zahl der Vollgeschosse
Als Vollgeschosse gelten Geschosse, die nach landesrechtlichen Vorschriften Vollgeschosse
sind oder auf ihre Zahl angerechnet werden.
Die Geschosszahlen und damit auch die Gebäudehöhen sind wesentliche Faktoren für das
Erscheinungsbild des Baugebietes. Zur Sicherung des bestehenden Erscheinungsbildes
orientieren sich die Höchstwerte der festgesetzten max. Geschosszahlen am Bestand des
jeweiligen Gebäudes.
Nichtvollgeschosse
Nichtvollgeschosse als Staffelgeschosse können auf Flachdächern die Geschossfläche
erweitern. Durch die Schaffung von Staffelgeschossen kann nicht nur das Erscheinungsbild
sondern auch die Höhenentwicklung eines Qu artiers entscheidend verändert werden. Im
Sinne einer auf das Enesmble abgestimmten Höhe nentwicklung soll in bestimmten Bereichen
die Errichtung von Staffelgeschossen ausgeschlossen werden. Die Bereiche sind
- das neue Baufeld im Bereich des Biergartens, welches zusammen mit der südlich
anschließenden Bebauung die kubischen Gebäudekörper mit vier Vollgeschossen
aufnehmen soll,
- die anschließenden Baugruppen entlang des Fiedlerwegs
- der prägende Block am Spessartring, der in der Sichtachse der Erbacher Straße zum
Hochzeitsturm liegt.
34
Spitzbodenausbau
Der Ausbau eines Spitzbodens bei Gebäuden mit geneigten Dächern kann Umbauten
hervorrufen, die gestalterisch mit den Anfo rderungen an die Umgebung des Ensembles
Mathildenhöhe nicht vereinbar sind. Daher werden Spitzbodenausbauten augeschlossen.
2.3 Höhe baulicher Anlagen
Da bei bestimmten Gebäudenutzungen und Gebäudeformen (Hochschule, kulturelle
Einrichtungen) die Festsetzung der zulä ssigen Zahl der Vollgeschosse für die
Höhenentwicklung der Gebäude aufgrund vom Regelfall abweichender Geschosshöhen nicht
ausreichend sind, werden Festsetzungen zur maximalen Gebäudehöhe getroffen, um eine
Störung des Ensembles am Olbrichweg durc h unverhältnismäßige Gebäudehöhen zu
vermeiden.
2.4 Höhenlage baulicher Anlagen
Die Oberkante des Erdgeschosses darf nicht höher als 0,5 m im Mittel über dem Niveau des
angrenzenden Geländes liegen, damit der Bezug der Erdgeschosszone zum anschließenden
Gelände erhalten bleibt.
Für unterirdische Räume (Garagen, Tiefgeschosse) wird die Lage des Bodens (Sohle) in
Metern über NHN festgesetzt. Dies betrifft den Bereich der denkmalgeschützten Keller im
Bereich des Biergartens sowie die Lage der Parkplatzebene unter dem Grundstück am
Nordhang zwischen Olbrich- und Hoetgerweg. Damit soll sichergestellt werden, dass eine
ausreichende Überdeckung der historischen Keller gegeben ist bzw. das Tiefgeschoss im
Bereich des Nordhangs nicht in den öffentlichen Straßenraum hineinragt.
Bei Neubauten in den heute bebauten Bereichen ist auf die bestehende Lage der
Tiefgeschosse zu achten bzw. zurückzugreifen.
3. Bauweise, Stellung der baulichen Anlagen (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 22 BauNVO)
3.1 Offene Bauweise „o“
In der offenen Bauweise werden die Gebäude mit seitlichem Grenzabstand errichtet. Die
Länge der in § 22 Abs. 2 S. 1 BauNVO beze ichneten Hausformen darf höchstens 50 m
betragen. Die offene Bauweise wird für den Bereich der kulturellen Nutzungen am Osthang
festgesetzt, um zu verhindern, dass Gebäude entstehen können, welche sich in ihrem
Maßstab nicht in den Bereich der So litärbebauung am Osthang einfügen.
Im Bereich des WA-Gebietes unterstreicht dies e Festsetzung zusammen mit der Ausweisung
der überbaubaren Flächen das Planungsziel, den Charakter des offenen, durchgrünten
Gebietes mit freistehenden Solitären zu sichern.
3.2 Geschlossene Bauweise „g“
In der geschlossenen Bauweise werden die Gebäude ohne seitlichen Grenzabstand errichtet,
es sei denn, dass die vorhandene Be bauung eine Abweichung erfordert.
35
3.3 Abweichende Bauweise „a“
Auf dem Eckgrundstück Dieburger Straße/Spessartring sowie teilweise im südlichen Teil des
Plangebietes am Seitersweg und der Erbacher Straße wurde eine abweichende Bauweise
festgesetzt. Hier gilt ebnfalls die geschlosse ne Bauweise gemäß § 22 Abs. 3 BauNVO, jedoch
ist hier ein seitlicher Grenzanbau bei Gebäuden mit einer Länge von weniger als 50 m
zulässig. Damit wird der dort z. T. vorhandene kleinteilige Gebäudebestand der
Blockrandbebauung planung srechtlich gesichert.
4. Überbaubare Grundstücksflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 23 BauNVO)
Die überbaubaren Grundstücksf lächen werden durch Baulinie n und Baugrenzen festgelegt.
Damit wird bestimmt, wo auf dem Grundstück die zulässige Bebauung verwirklicht werden
kann.
Da es sich sowohl im nördlichen Teilbereich an der Dieburger Straße als auch im südöst-
lichen Teilbereich am Fiedlerweg/Olbrichweg vor allem um die Sicherung und Bewahrung des
Bestandes handelt, orientieren sich die Festse tzungen dieses Bebauungsplanes sehr stark an
der Bebauung im Bestand. Dort wo aus städ tebaulicher und denkmalpflegerischer Sicht
nichts dagegen spricht, sind Anbau- und Erweiterungsmöglichkeiten gegeben.
Im mittleren Teilbereich nördlich des Olbrichw egs werden Flächen fü r Neubaumöglichkeiten
sehr genau auf Grundlage vorliegender Wettbewerbsergebnisse festgelegt und
gekennzeichnet. Diese Ausweisung en sichern ausreichende Entw icklungsmöglichkeiten für im
Rahmen der benachbarten Kulturstätte Mathildenhöhe definierte kulturelle Nutzungen,
schützen aber gleichzeitig die Bereiche und zusammenhängenden Grün- und Freiflächen, die
auch im Rahmen der Biotopvernetzung und des Klimaaustauschs für die Gesamtstadt von
Bedeutung sind.
Bei der Gestaltung der nicht überbaubaren Grundstücksfreiflächen sind gemäß den
festgesetzten Maßnahmen zum Schutz, zur Pfle ge und Entwicklung von Boden, Natur und
Landschaft die Befestigungen auf das zwin gend erforderliche Maß zu reduzieren.
5. Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze und Tiefgaragen (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 und 22
BauGB i.V.m §§ 12 und 14 BauNVO)
Die Anlage von Stellplätzen und Garagen prägen das städtebauliche Erscheinungsbild
entscheidend. Auf Grundlage von § 12 BauNVO sind im Allgemeinen Wohngebieten (WA)
Stellplätze, Garagen und Tiefgaragen nur für den durch die Nutzung verursachten Bedarf
zulässig. Die überwiegenden ausgewiesenen Flächen liegen im Bereich des Bestandes. Große
Stellplatzflächen sind überwi egend als Tiefgaragen unter de n Punkthäusern ausgewiesen.
Tiefgaragen sind in den dafür gekennzeich neten und innerhalb der als überbaubar
ausgewiesenen Grundstücksflächen zulässig.
Garagen und Carports sind in einem Abstand von 5,0 m, gemessen von der straßenseitigen
Grundstücksgrenze zulässig.
Die privaten Erschließungsflächen, die Stellplätze und sonstigen zu befestigenden Grund-
stücksfreiflächen sind so herzustellen, dass Niederschlagswasser versickern kann (z. B.
Schotterrasen, Pflaster mit Rasen- oder Splittfugen).
36
Die nach den Regelungen der He ssischen Bauordnung zulässige Grenzbebauung (§ 6 Abs. 10
HBO) soll aufgrund des charakteristischen Erscheinungsbildes des Villengebietes mit
durchgrünten, aneinandergrenzenden Gärten au f eine maximale Länge von 8,0 m begrenzt
werden. Dadurch soll auch der Biotopverbund ge stärkt werden, der in diesem durchgrünten
Gebiet von Bedeutung ist. Dies schließt auch die großzügigen Gemeinschaftsgärten der
Wohnanlagen im nördlich en Teilbereich ein.
Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO
Nebenanlagen sind auch außerhalb der überba ubaren Grundstücksfläch en eingeschränkt für
Anlagen zur Gartenbewirtschaft ung und zur Garten- und Freiflächengestaltung sowie als
Standplätze für Abfallbehälter zulässig. Hierdurch soll gewährleistet sein, dass auf den
Grundstücksfreiflächen Nebenanlagen in eine r dem Gebietscharakter verträglichen Form
möglich sind. Die Größe der Anlagen wird auf jeweils 10 m
2 Grundfläche sowie 38 m 3
umbauten Raum begrenzt.
6. Verkehrsflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB)
Die im Bebauungsplan dargeste llten öffentlichen Verkehrsfläc hen entsprechen den vorhan-
denen Straßenflächen, über welche alle Grun dstücke im Planungsgebiet erschlossen werden.
7. Flächen für Versorgungsanlagen (§ 9 Abs. 12 BauGB)
Für die Flächen von Versorgungsanlagen werden die bestehenden Standorte festgesetzt und
damit gesichert. Für bewegliche Enstorgungsstandorte im öffentlichen Raum werden
bestimmte Standortbereiche vorgegeben, um das Stadtbild in den besonderen Bereichen der
Blickachsen zum Ensemble Mathildenhöhe von störenden Einflüssen frei zu halten.
8. Grünflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB)
8.1 Öffentliche Grünflächen
Die im Plan gekennzeichneten öffentlichen Grünflächen sind als Grünanlagen mit
parkartigem Charakter dauerhaft zu erhalten und zu pflegen.
Im zentralen Bereich des Plan gebietes werden die bestehenden Flächen am Hoetgerweg,
östlich des Gebäudes der Hochschule Darmstadt sowie die zentrale Fläche am Osthang
zwischen dem Besucherzentrum und den kulturellen Nutzungen als öffentliche bzw. private
Grünflächen festgesetzt. Damit wird der Bedeut ung dieser Flächen für das Kleinklima und als
Biotope für Flora und Fauna Rechnung getragen.
8.2 Spielplatz
Innerhalb der zentralen öffentlichen Grünfläche ist eine Spielplatzfläche zulässig. Die
Spielplatzfläche ist dauerhaft zu erhalten und zu pflegen.
9. Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen – Immissionsschutz –
Lärm (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB)
Da im Tageszeitraum und im Nachtzeitraum an den straßenseitigen Fassaden der Gebäude
entlang der Dieburger Strasse, dem Spessartri ng, dem Fiedlerweg und der Erbacher Straße
37
die Orientierungswerte der DIN 18005/1 für Allgemeines Wohngebiet überschritten werden,
sind Vorkehrungen zum Schutz vor schä dlichen Umwelteinflüssen zu treffen.
Da im Planungsgebiet in den straßenabgewandten Bereichen ausreichend geschützte
Außenwohnbereiche (Gärten, Terrassen) zur Verfügung stehen, kann an Fassaden mit
Orientierungswertüberschreitungen das in de r DIN 18005/1 formulierte Ziel „Schutz der
Außenbereiche“ auf das Ziel „Schutz der Aufenthaltsräume“ hin verlagert werden. Aufenthalts-
räume in Gebäuden können wirksam durch passive Maßnahmen geschützt werden. Die
aufgeführten passiven Schutzmaßnahmen sind bei der Änderung oder Errichtung von
Gebäuden zu beachten (Siehe auch Schalltechnische Un tersuchung Bebauungsplan O 32
Mathildenhöhe Ost, Dr. Gruschka, Ingenieurgesellschaft mbH).
10. Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden,
Natur und Landschaft (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB)
Im Randbereich der Villengebiete und der Anlage der Mathildenhöhe wurden speziell
Festsetzungen zum Versiegelungsgrad und der Art der Versiegelung in den Grünflächen
getroffen. Oberflächen sind daher mindestens als teilversiegelte Fl ächen anzulegen. Bei
versiegelten Flächen ist das Niederschlagswasser in angrenzende Grundstücksfreiflächen
abzuleiten und zu versickern. Im Umweltberi cht (Teil III) werden weitere Aussagen zu den
Artenschutzrechtlichen Belangen und den Kompensationsmaßnahmen (wie z. B.
Dachbegrünung etc.) getroffen.
Für die historische Entwicklung von Bedeutung ist der Gartenstadt-Charakter der
Künstlerkolonie, welcher zum prägenden Ch arakter der Villenkolonie auch in den
angrenzenden Bereichen geworden ist. Um diesen Charakter zu erhalten, werden im
Teilbereich III für die Vorgarte nzone die zulässigen Nebenanlag en sowie Stellplätze allgemein
ausgeschlossen, um eine Unterbrechung der durchgehenden Vorgartenzone durch
übermäßige Versiegelungen zu vermeiden.
11. Anpflanzen und Erhalt von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen (§ 9
Abs. 1 Nr. 25a und b BauGB)
Im Rahmen des Umweltberichtes wurden die Bäume mit einem Stammumfang von
mindestens 60 cm kartiert und bewertet. Davon wurde eine bestimmte Anzahl als wertvoll
oder erhaltenswert charakterisiert. Um dies en Charakter zu erhalten, wurde daher die
überwiegende Zahl der Bäume entsprechend de r Kartierung als zu erhaltend festgesetzt,
wobei geringfügige Abweichungen vom bisherigen Standort bei notwendigem Ersatz möglich
sind. Mit der Festsetzung eines Baumes pro 200 m
2 Grundstücksfläche wird der durchgrünte
und teilweise parkartige Charakter des Gebietes gestützt.
Die Vorgärten sind grundsätzlich gärtnerisch anzulegen und zu pflegen. Zufahrten sind nur
im Bereich der eingezeichneten Stellplätze und Garagen zulässig. Sie dürfen daher nicht als
Arbeits- oder Lagerflächen benutzt werden. Diese Festsetzung dient der Aufwertung des
Stadtbildes.
38
B. AUFNAHME VON AUF LANDESRECHT BERUHRENDEN REGELUNGEN IN DEN
BEBAUUNGSPLAN
1. Gestaltung der baulichen Anlagen
1.1 Dachgestaltung
1.1.1 Dachform
Die Gestaltung der Dachlandschaft ist besond ers in Gebieten mit niedriger Bebauung und
Hanglagen von besonderer gestalterisc her und städtebaulicher Bedeutung.
Für die denkmalgeschützten Gebäude ist die vorhandene Dachform zu schützen und zu
erhalten.
Für alle weiteren Gebäude wurde die im Best and dominierende Dachform festgeschrieben.
Bei Baumaßnahmen an bestehenden Dächer n ist die für den jeweiligen Gebäudtyp
charakteristische Dachform zu erha lten und ggf. wiederherzustellen.
Während in dem nördlichen Teilbereich mit sein en Hochäusern und den Gebäuden der 70er
Jahre das Flachdach dominiert, überwiegen in den Bereichen der gründerzeitlichen
Bebauung und der Ein- und Zweifamiliengebäude die geneigten Dächer als eine Mischung
aus Sattel-, Walm-und Zeltdächern. Neubau ten sollen sich mit der Dachform an die
Umgebung anpassen.
Als Dachneigung sind mindestens 30° und höchstens 45° zulässig. Bei eingeschossigen
Anbauten können auch flacher geneigte Dä cher und Flachdächer zugelassen werden.
1.1.2 Dachaufbauten und –e inschnitte, Dachgauben
Die Festsetzungen zu den Dachelementen (D achaufbauten) orientieren sich an den
Elementen, die im Planungsgebiet vorliegen. In den überwiegenden Fällen sind die
Dachaufbauten im Bestand eher zurückhaltend, die Dachflächen dominieren. Um den
Dachausbau für zeitgemäßes Wohnen nicht zu erschweren, wird die Maximalbreite für
Dachgauben mit 2,50 m festgesetzt. Mit dieser mittleren Größe soll ein Bezug zur
vorhandenen Bebauung si chergestellt werden.
Auch werden als Grundregel die Abstände zu den jeweiligen Dachenden als auch die
Abstände zum First, zum Grat (Walmdach) und zum Ortgang definiert. Die Dachfläche soll
als Hauptelement weiterhin erhalten bleiben.
Die Dachaufbauten sind als Giebel-, Kasten- oder Schleppgauben auszubilden und an der
Oberseite mit Ziegeln, Schindeln od er Kupfer-/Zinkblech einzudecken.
Dacheinschnitte stören grundsätzich die flächige Erscheinung von Walm- und Satteldächern.
Aufgrund der prägenden Wirkung der Dachflächen im z. T. großzügigen Straßenraum des
südlichen Teilgebietes sind bei geneigten Dächern Dacheinschnitte nicht zulässig. Diese
Bauform ist auch in den angrenzenden Wohngebieten und innerhalb des historischen
Bauensembles der Künstlerkolonie nicht vorhanden und daher untypisch.
39
1.1.3 Dacheindeckungen
Zur Erhaltung des Erscheinungsbildes der best ehenden Dachlandschaft im Teilbereich III,
der durch geneigte Dächer geprägt ist, werden nur Materialien und Farben zugelassen, die
typisch für die Villenbebauung an der Mathildenhöhe und in diesem Teilbereich bereits
vorhanden sind. So soll eine Kontinuität der ve rwendeten Materialien sichergestellt werden.
1.2 Fassadengestaltung
Die Festsetzungen zur Fassadengestaltun g nehmen Bezug auf den Bestand und
berücksichtigen die schutzwü rdige Umgebung des Ensembles Mathildenhöhe. So werden
bestimmte Materialien ausgeschlossen, die nicht mit den Anforderungen an die Umgebung der
historischen Stätte vereinbar sind. Durch den Ausschluss von Rolladenkästen soll ein Element
ausgeschlossen werden, welches ebenfalls untypisch für ein in Teilen historisch geprägtes
Stadtbild ist.
1.3 Antennenanlagen
Technische Anlagen, welche an den Fassaden angebracht werden, können das
Erscheinungsbild des Stadtraums negativ beeinflussen. Daher wird das Errichten von Antennen
und Parabolspiegeln auf die Fassadenteile besc hränkt, welche vom ö ffentlichen Straßenraum
aus nicht einsehbar sind. So soll gewährleistet werden, dass keine störenden Einlüsse den
Stadtraum mit seinen Sichtbeziehungen prägen, der an das Denkmal-Ensemble der
Künstlerlolonie Mathildenhöhe anschließt.
1.4 Werbeanlagen und Warenautomaten
Werbeanlagen in Form von Blinklichtern, im Wechsel oder in Stufen ein- und ausschaltbare
Leuchten, als laufende Schriftb änder, als projizierende Lichtbänder und als spiegelunterlegte
Schilder sowie freistehende Werbeanlagen oder Werbeanlagen auf oder über Dach sind
unzulässig, da sie gebietsuntypisch sind und den Gesamteindruck dieses Wohnquartiers am
nördlichen und östlichen Rand der Mathildenhöhe nachteilig beeinträchtigen.
Gerade im Zusammenhang mit de r überregionalen kulturellen Bedeutung der Mathildenhöhe
und deren Gebäude und Anlagen sollen Werbeanlagen den optischen Zugang und die
Wertigkeit des gesamten Quartiers nicht negativ beeinflussen.
2. Grundstücksfreiflächen
2.1 Einfriedungen
Einfriedungen und deren Gestaltung sind von großer Bedeutung für das Erscheinungsbild eines
Quartiers. Mit den Festsetzunge n zu den Einfriedungen sollen ne gative Auswirkungen auf das
Stadtbild verhindert werden.
Hinsichtlich seiner Parzellierung und Einfriedungen kann der Geltungsbereich in zwei Quartiere
gegliedert werden.
Östlich des Fiedlerwegs dominieren auf den Ein- und Mehrfamilienhausgrundstücken
kleinteilige Parzellierungen. Begrünte Zäune oder Hecken zur Straße und im rückwärtigen
Bereich tragen zur Strukturierung und Gliederung dieses Baugebietes bei.
40
Für den Bereich der Hochhausbe bauung entlang der Dieburger Straße, den Bereich an den
öffentlichen Fußwegen sowie im Bereich der kulturelle n öffentlichen Gebäude und
Einrichtungen der Mathildenhöhe und der Hochsc hule sind für den Siedlungscharakter die
freien Blickbeziehungen und die offenen Durc hblicke von großer Bedeutung. Sie sollen nicht
durch geschlossene Einfriedungen verhindert oder eingeschränkt werden. Sie bieten zusätzlich
Lebens- und Nahrungsraumangebote für die heimische Tierwelt.
2.2 Stützmauern
Auf Grund der starken Topografieunterschiede und der starken Geländemodellierung sind im
Geltungsbereich Stützmauern teilweise notwendi g. Charakteristisch sind die historischen
denkmalgeschützten Stützmauern an der Di eburger Straße und vor dem Atelierhaus am
Olbrichweg. Auch am Fiedlerweg befindet sich eine historis che Stützmauer. Zur Sicherung
eines einheitlichen Erscheinungsbildes an den öffentlichen Verkehrsflächen soll nur eine
begrenzte Auswahl an Materialien zur Anwend ung kommen. Ausgenommen sind die Mauern
und Einfassungen entlang der öffentlichen Ve rkehrsflächen (Fußwege und Anlieger) im
Blockinnenbereich. Zulässig sind Troc kenmauerwerk, Natursteinmauerwerk und
Blendmauerwerk aus Naturstein. Innerhalb und zwischen den Grundstücken sind auch
Ziegelmauern sowie im Bereich der Hoch hausbebauung an der Dieburger Straße
Betonstützmauern bis zu einer Höhe von 0,5 m zulässig.
2.3 Private Grundstücksfreiflächen
2.3.1 Stellplätze/Oberflächen
Befestigte, nicht überdachte Fl ächen der Baugrundstücke sowie ebenerdige Stellplätze sind
grundsätzlich wasserdurchlässig zu befestigen. Damit wird eine übermäßige Versiegelung
der Grundstücksfreiflächen verhindert und der gewünschte Charakter de r einheitlichen, die
Gebäude umgebenden Grünanlage unterstützt. Al s wasserdurchlässige Beläge gelten u. a.
wasserdurchlässige Pflastersysteme, Porenpfl aster, Pflasterbeläge mit einem Fugenanteil
von mind. 20 % und Einfachbefestigungen wie z. B. Schotterrasen und wassergebundene
Wegedecken.
2.3.2 Abgrabungen, Aufschüttungen
Außerhalb der als überbaubar ausgewiesenen Grundstücksflächen sind Abgrabungen zulässig.
Diese Geländeabgrabungen, Geländemodellierung en sind bis max. 0,5 m, bezogen auf den
natürlichen Geländeverlauf zulässig. Sie sind hier als weich ausgezogene Böschungen zu
gestalten. Abgrabungen sind bis zu einer max. Breite von 50 % der jeweiligen Gebäudeseite
zulässig.
Die Mathildenhöhe ist als Hügel prägend für die Topographie. Die vorhandenen Gebäude
wurden mit einer Sockelzone, welche einen Ausgleich herstellt, in die vorhandene Topographie
eingefügt. Damit das charakteristische Bild der geneigten Gartenflächen erhalten bleibt, sind
Aufschüttungen unzulässig und Abgrabungen eingeschränkt zulässig.
2.3.3 Grundstück Dieburger Straße 97 (Biergarten)
Im Bereich des Biergartens sind aufgrund der historischen Kelleranlagen keine Abgrabungen
zulässig.
41
2.4 Sammelstandorte
Im Straßenraum bestehen definierte Sichtachsen auf die Künstlerkolonie Mathildenhöhe, die
auch im Managementplan für die Welterbebewerbung als bedeutende Blickbeziehungen
dargestellt wurden. Diese Bereiche sollen von störenden Sondernutzungen frei gehalten
werden. Daher sind im Lucas- und im Olbrichweg sowie im südlichen Spessartring zusammen
mit ihren Kreuzungs- und Einmündungsbereichen Standorte für Sammelbehälter der
Entsorgung ausgeschlossen.
C. NACHRICHTLICHE ÜBERNAHMEN (§ 9 Abs. 6 BauGB)
1. Denkmalschutz
Die gekennzeichneten Bauten Olbrichweg Nr. 10 mit Ateliergarten sowie die historische Mauer
an der Dieburger Staße sind als Kulturdenkmäler (Einzeldenkmäler) gemäß § 2 Abs. 1
Hessisches Denkmalschutzgesetz (HDSchG) ausgewiesen und stehen unter Denkmalschutz.
Eine Teilfläche des Geltungsbereichs ist als Gesa mtanlage nach § 2 Abs. 3 HDschG festgelegt.
Sie ist im Planteil zeichnerisch dargestellt.
D. HINWEISE
In den Bebauungsplan O 32 sind Hinweise aufgenommen worden, um planungsrelevante
Informationen zum besseren Verständnis und zur Beachtung zur Verfügung zu stellen.
Statistische Angaben
Fläche des Geltungsbereichs: 86.510 m²
Allgemeines Wohngebiet (WA) 40.660 m2
Öffentliche Verkehrsfläche 21.400 m2
Öffentliche Grünflächen 10.780 m 2
Fläche für Gemeindedarf
kulturellen Zwecken dienen de Gebäude und Flächen
7.240 m2
Sondergebiet Hochschule 6.430 m 2
TEIL B: UMWELTBERICHT
MIT INTEGRIERTEM GRÜNORDNUNGSPLAN
Im Auftrag von:
WerkStadt Architekten+ Stadtplaner
Magdalenenstraße 17
64289 Darmstadt
DIE LANDSCHAFTSARCHITEKTEN - BITTKAU+BARTFELDER+INGENIEURE GBR
Die Landschaftsarchitekten
Bittkau - Bartfelder + Ingenieure GbR
Taunusstraße 47
65183 Wiesbaden
Im Auftrag von:
WerkStadt Architekten+ Stadtplaner
Magdalenenstraße 17
64289 Darmstadt
9. MAI 2019
Bearbeitung:
M. Eng. T. Büschel Bittkau - Bartfelder + Ingenieure GbR
B. Eng K. Schiewe Bittkau - Bartfelder + Ingenieure GbR
M. Sc. (cand.) L. Wegner
Bittkau Bartfelder + Ingenieure GbR
Umweltbericht O 32 Mathildenhöhe Ost
DLA 1
INHALT
I Einleitung ..................................................................................................................................... 5
1 Inhalte und wichtigste Ziele des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan .... 6
Beschreibung der Festsetzungen des Bebauungsplanes ............................................................ 8
Bedarf an Grund und Boden ................................................................................................ ........ 9
Rechtliche Grundlagen, übergeordnete und sonstige Planungen und ihre
Zielsetzungen für den Umweltschutz ................................................................ ......................... 11
1.3.1 Zielsetzungen aus Gesetzen, Richtlinien und Verordnungen ............................................. 11
1.3.2 Übergeordnete und sonstige Fachplanungen ..................................................................... 16
Verwendete Datengrundlagen und Untersuchungsmethoden ................................................... 23
2 Beschreibung des derzeitigen Umweltzustandes (Basisszenario) im Wirkungsbereich
des Bauleitplans ......................................................................................................................... 25
Naturräumliche Zuordnung und Gliederung ................................................................ ............... 25
Mensch und Gesundheit ................................................................................................ ............ 26
2.2.1 Lärm ................................................................................................................................... 27
Tiere ................................................................................................................................ .......... 28
Pflanzen (Biotoptypen und Bäume) ................................................................ ........................... 33
Biologische Vielfalt ................................................................................................ ..................... 34
Boden und Fläche ................................................................................................ ...................... 35
2.6.1 Boden und Geologie ........................................................................................................... 35
2.6.2 Fläche ................................................................................................................................. 36
Wasser ................................................................................................................................ ...... 37
Klima und Lufthygiene ................................................................................................ ............... 37
Landschafts- bzw. Stadtbild ................................................................................................ ....... 39
Kultur und Sachgüter (Denkmalschutz) ................................................................ ..................... 40
Wechselwirkungen zwischen den genannten Schutzgütern und deren
Umweltbelangen
................................................................................................ ........................ 41
Umweltbericht O 32 Mathildenhöhe Ost
DLA 2
3 Entwicklungsprognosen des Basisszenarios bei Durchführung der Planung und bei
Nichtdurchführung der Planung ............................................................................................... 42
Entwicklungsprognose bei Durchführung der Planung .............................................................. 42
3.1.1 Mensch und Gesundheit ..................................................................................................... 42
3.1.2 Tiere ................................................................................................................................... 43
3.1.3 Pflanzen (Biotoptypen und Bäume) .................................................................................... 44
3.1.4 Biologische Vielfalt.............................................................................................................. 44
3.1.5 Boden ................................................................................................................................. 44
3.1.6 Fläche ................................................................................................................................. 44
3.1.7 Wasser ............................................................................................................................... 45
3.1.8 Klima und Lufthygiene ........................................................................................................ 45
3.1.9 Landschafts- bzw. Stadtbild ................................................................................................ 46
3.1.10 Kultur und Sachgüter .......................................................................................................... 46
3.1.11 Wechselwirkungen zwischen den genannten Schutzgütern und deren Umweltbelangen .. 47
Sachgerechter Umgang mit Abwässern und Abfall ................................................................ .... 47
3.2.1 Auswirkungen auf das Klima und Anfälligkeit gegenüber den Folgen des Klimawandels ... 47
3.2.2 Anfälligkeit gegenüber Störfällen und Katastrophen ........................................................... 48
Entwicklungsprognose bei Nichtdurchführung der Planung ....................................................... 48
Vorhabenbeschreibung gemäß Bau- und Betriebsphasen ........................................................ 49
4 Kumulierung mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete .................. 49
5 Artenschutzrechtliche Belange ................................................................................................. 50
Maßnahmen zur Vermeidung negativer Auswirkungen auf artenschutzrechtliche
Belange nach § 44 BNatSchG ................................................................................................ ... 51
Berücksichtigung der Vorgaben der Verträglichkeitsprüfung bei Beeinträchtigungen
von FFH- und Vogelschutzgebieten gem. § 1 a Abs. 4 BauGB ................................................. 53
6 Kompensationsmaßnahmen ..................................................................................................... 53
Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung, Eingriffsregelung gem. § 1a Abs. 3 BauGB ......................... 53
Verbal-argumentative Gegenüberstellung von Eingriff und Ausgleich ....................................... 54
Umweltbericht O 32 Mathildenhöhe Ost
DLA 3
Vorschläge für Festsetzungen zur Aufnahme in den Bebauungsplan ....................................... 55
6.3.1 Öffentliche Grünflächen - Zweckbestimmung Parkfläche (§ 9 Abs. 15 BauGB) ................. 55
6.3.2 Private Grünflächen ............................................................................................................ 55
6.3.3 Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 24) ........ 56
6.3.4 Bodenveränderungen ......................................................................................................... 56
6.3.5 Kampfmittelbelastung und –räumung ................................................................................. 57
6.3.6 Nutzung erneuerbarer Energien sowie sparsame und effiziente Nutzung von Energien
(§ 9 Abs. 1 Nr. 23b BauGB) ............................................................................................................ 57
6.3.7 Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden,
Natur und Landschaft (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) ........................................................................... 57
6.3.8 Anpflanzen und Erhalten von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen (§ 9
Abs. 1 Nr. 25a und b BauGB) ......................................................................................................... 59
6.3.9 Artenschutz ......................................................................................................................... 60
7 Geplante Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring) ........................................................... 65
8 Anderweitige Planungsmöglichkeiten ...................................................................................... 65
9 Hinweise auf Schwierigkeiten, Lücken oder fehlende Erkenntnisse hinsichtlich der
Angaben 65
10 Allgemein verständliche Zusammenfassung ........................................................................... 65
Abbildungsverzeichnis:
Abbildung 1: Lage des Geltungsbereichs innerhalb der Wissenschaftsstadt Darmstadt (Quelle:
opentopomap.org) ............................................................................................................................... 6
Abbildung 2: Flächennutzungsplan mit Landschaftsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Stand
2006 .................................................................................................................................................. 18
Abbildung 3: Entwicklungskarte; Landschaftsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt (2003) ........ 20
Abbildung 4: Leitbildkarte mit Entwicklungsprioritäten; Landschaftsplan der Wissenschaftsstadt
Darmstadt (2003) ............................................................................................................................... 21
Abbildung 5: Bebauungsplan O 13 Mathildenhöhe Ost (Stadt Darmstadt 1974) ............................. 22
Abbildung 6: Naturräumliche Gliederung Darmstadt (Ausschnitt Landschaftsplan der
Wissenschaftsstadt Darmstadt 2003) ................................................................................................ 26
Umweltbericht O 32 Mathildenhöhe Ost
DLA 4
Abbildung 7: Lärmkartierung (tagsüber) 2017; HLUG ...................................................................... 27
Abbildung 8: Klimafunktionskarte der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Institut für Klima- und
Energiekonzepte (2016) .................................................................................................................... 38
Abbildung 9: Die Mathildenhöhe mit den denkmalgeschützten Bereichen, Rahmen-Konzeption
Mathildenhöhe, Wissenschaftsstadt Darmstadt 2009 ........................................................................ 40
Tabellenverzeichnis:
Tabelle 1: Flächenbilanz nach Nutzungstypen (Bestand) ................................................................ 9
Tabelle 2: Flächenbilanz nach Nutzungstypen – Planung (Stand: 30.04.2019) ......................... 10
Tabelle 3: Wesentliche Zielsetzungen aus Gesetzen, Richtlinien und Verordnungen für die
jeweiligen Schutzgüter und Kurzbeschreibung derer Berücksichtigung bei der Aufstellung des
Bebauungsplans ................................................................................................................................ 11
Tabelle 4: Untersuchungsmethoden ........................................................................................... 24
Tabelle 5: Naturräumliche Gliederung des Geltungsbereichs .................................................... 25
Tabelle 6: Vorkommende Arten und Schutzstatus (besonders geschützt bzw. streng geschützt
nach BNatSchG, gem. Vogelschutzrichtlinie VS-RL) gemäß des Artenschutzrechtlichen Fachbeitrags
(naturplan, 2019) ............................................................................................................................... 31
Anhang:
(1) Pflanzliste
(2) Baumverzeichnis
(3) Eingriffs-/Ausgleichsbilanz (KV -Tabelle Bestand/Planung) - Flächenbilanzierung nach Hes-
sischen Kompensationsverordnung
(4) Baum- und Biotopbestandsplan O 32 Mathildenhöhe (Bestand/Planung)
(5) Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung nach Hessischer Kompensationsverordnung (2005), Nut-
zungstypen
(6) Freiflächen- und Grünordnungsplanung
(7) Grünordnungsplan
Umweltbericht O 32 Mathildenhöhe Ost
DLA 5
III UMWELTBERICHT
I EINLEITUNG
Umweltbericht mit integrierter Grünordnungsplanung
Für den Bebauungsplan O 32 Mathildenhöhe Ost muss gemäß § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch ( BauGB) eine
Umweltprüfung durchgeführt werden, deren Ergebnisse dem vorliegenden Umweltbericht zu entnehmen
sind. Gemäß § 2a BauGB ist der Umweltbericht Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan.
Die landschaftspflegerischen Belange von Natur und Landschaft werden in den § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB in
Verbindung mit den grünordnerischen Belangen nach § 1 Abs. 6 Nr. 1, 3, 5 BauGB sowie die Belang e des
Bodenschutzes gemäß § 1a Abs. 2 BauGB für das Plangebiet dar gestellt, damit diese im Rahmen der
bauleitplanerischen Abwägung entsprechend beurteilt und berücksichtigt werden können.
Bei einer v oraussichtlich erheblichen eintreffenden Auswirkung kann nach § 1a Abs. 3 BauGB ein Aus-
gleich der erheblichen A uswirkungen durch geeignete Darstellungen und Festsetzungen im Bebauungs-
plan nach §§ 5 und 9 (Flächen und Maßnahmen) oder anhand von vertraglichen Vereinbarungen (§ 11)
erfolgen. Die Eingriffsregelung ist dabei gemäß § Abs. 6 Ziff. 7 BauGB abzuarbeiten.
Der vorliegende Umweltbericht integriert dabei die Belange eines Grünordnungsplanes und wird um die
Inhalte der Eingriffsregelung nach § 1a Abs. 3 BauGB mit den Anforderungen nach den §§ 14 und 18
BNatSchG, indem er den Eingriffstatbestand mit Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung darlegt
bzw. erweitert. Gleichzeitig werden, sofern dies erforderlich ist, Maßnahmen bzw. Flächen dargestellt, um
den Ausgleich der Eingriffe in Natur und Landschaft auf Ebene des Bebauungsplanes möglichst zu kom-
pensieren. Sofer n Umweltauswirkungen der Planung voraussichtlich erheblich sind, werden sie ermittelt,
beschrieben und bewertet.
Die Darlegung der Grundlagen und Prognose der Auswirkungen sind im Umweltbericht wie auch im Grün-
ordnungsplan identisch und erfolgen i n den Kapiteln 2 und 3. Dazu gilt es auch gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7b
i.V. mit § 1a Abs. 4 BauGB der Frage einer möglichen Beeinträchti gung von FFH -Gebieten nachzukom-
men.
Geltungsbereich (Vorhabenbereich) und Nutzungsstruktur
Der rund 8,7 ha große Geltungsbereich von O 32 grenzt westlich direkt an die Künstlerkolonie Mathilden-
höhe. Den Grenzbereich zur Mathildenhöhe markieren der Lucas -, der Olbrich- und der Fiedlerweg. Der
Spessartring mit rahmender Baumallee stellt die östliche Grenze des Geltungsbereichs dar. S üdlich bzw.
nördlich begrenzen die Erbacher bzw. die Dieburger Straße den Geltungsbereich.
Umweltbericht O 32 Mathildenhöhe Ost
DLA 6
Abbildung 1: Lage des Geltungsbereichs innerhalb der Wissenschaftsstadt Darmstadt (Quelle: opentopomap.org)
Baulich wird das Gebiet neben dem Künstlerhaus der Mathildenhöhe und dem Gebäudekomplex der
Hochschule für Gestaltung (HfG) im Wesentlichen durch zwei Bautypologien dominiert. Südlich des Ol-
brichwegs dominieren die heute noch gut erhaltenen, von Joseph Maria Olbrich erbauten Villen, die Anfang
des 20. Jahrhunderts für die Künstlerkolonie der Mathildenhöhe wirkenden Künstler geschaffen wurden.
Die freistehenden zweistöckigen Gebäude sind mit Gartengrundstück en ausgestattet, was das Gebiet sehr
durchgrünt erscheinen lässt - das Gebiet wird im Wesentlichen als Wohnstandort genutzt. Am Seitersweg
schließt sich eine nahezu geschlossene Blockrandbebauung an. Im Norden und Osten des Planungsgebie-
tes dominieren aus den siebziger Jahren stammende Wohnblöcke mit bis zu zehn Stockwerken. Zwischen
den Gebäuden sind Flächen mit Parkplätzen, teilweise mit unterbauten Tiefgaragen, und halböffentliche
Grünflächen mit gewachsenem Baumbestand vorhanden.
1 INHALTE UND WICHTIGSTE ZIEL E DES B EBAUUNGSPLANES MIT INTEGRIERTEM GR ÜN-
ORDNUNGSPLAN
Der Geltungsbereich liegt im räumlichen Bezug zur Darmstädter Mathildenhöhe. Als denkmalgeschütztes
Gesamtkunstwerk besteht diese aus Gebäuden und Freianlagen einer ehemaligen Künstlerkolonie mit u.a.
dem rund 30 m hohen Hochzeitsturm, ehemaligen Künstlerhäusern sowie Außenanlagen mit historischem
Platanenhain und Brunnenanlagen. Die Künstlerkolonie Mathildenhöhe wurde 2016 in die neue Tentativlis-
te, die Vorschlagsliste von Kultur- und Naturdenkmälern der UNESCO, aufgenommen. Eine Entscheidung
Umweltbericht O 32 Mathildenhöhe Ost
DLA 7
über die Aufnahme in die Welterbeliste der UNESCO steht fü r das Jahr 2020 an 1. Um den Titel Welterbe
für den Kernbereich der Mathildenhöhe zu erreichen, hat sich die Wis senschaftsstadt Darmstadt zum Ziel
gesetzt, das Gebiet rund um das Nominierungsgebiet durch Bauleitplanung zu sichern um künftige Ent-
wicklungen des Stadtteils mit den Zielen des Welterbeantrages in Einklang zu bringen. In einem hohen
Maße spielt dabei die Errichtung eines Besucherzentrums in diesem Bereich eine Rolle.
Das Leitbild zur städtebaulichen Entwicklung orientiert sich an den benachbarten historischen Freianlagen
bzw. den im und um das Gebiet vorhandenen Gebäudegruppen bzw. Gebäudetypologien. Dabei ist sicher-
zustellen, dass keine negativen Beeinträchtigungen baulicher Art auf das Gesamtensemble Mathildenhöhe
Einfluss haben können. Blickbeziehungen zwischen der Mathildenhöhe und dem Plangebiet sollen erhalten
bleiben, ebenso wie vorhandene Frei- bzw. Grünflächen und erhaltenswerte Gehölzbestände.
Die Ziele der Grünordnungsplanung wurden im Vorlauf bereits durch das Ingenieurbüro Sliwka (2016 -
2017) ermittelt und mit den Planungsinstitutionen der Wissenschaftsstadt Darmstadt abgestimmt. Die Pla-
nung orientiert sich stadträumlich zum einen an der übergeordneten Grünachse, die vom Herrngarten und
dem Residenzschloss in der Stadtmitte, über die fußläufige Grünverbindung der Erich- Ollenhauer-
Promenade, den Platanenhain, über den Olbrich- und Seitersweg bis zur Rosenhöhe führt und zum ande-
ren an der im Planbereich vorhandenen Grünstruktur mit einem bereits guten Fußwegenetz. So entsteht
zwischen Hoetgerweg und Olbrichweg eine Nord- Süd orientierte kleine Parkanlage mit fußläufiger Wege-
verbindung und Spielplatz, sowie in der Ost -West Orientierung eine 10 m breite Grünanlage mit lebens-
raumtypischer Bepflanzung. Diese bildet nördlich der künftigen Gebäude für kulturelle Zwecke einen natür-
lichen Rückzugsbereich, der als Trittstein zur Biotopvernetzung mit den umliegenden Grünstrukturen dient.
Eine anschauliche Darstellung der Freiflächen- und Grünordnungsplanung befindet sich unter Anhang 6,
die reguläre Darstellung in Form eines Grünordnungsplanes unter Anhang 7.
Auf Grundlage des vorliegenden Bebauungsplans des Büros WerkStadt Architekten und Stadtplaner aus
Darmstadt gilt es, neben einer Bewertung des Bestandes, das Konfliktpotential bezüglich möglicher erheb-
licher Auswirkungen auf die Umwelt zu bewerten.
Im Wesentlichen trägt der Bebauungsplan zu einer Sicherung der Bestandssituation bei. Daneben ist eine
für das Gebiet nachvollziehbare Nachverdichtung einzelner Bereiche vorgesehen. Gerade in Darmstadt ist
der Druck auf unbebaute innerstädtische Bereiche durch die hohe Nachfrage an Wohnraum innerhalb des
Rhein-Main-Gebietes sehr groß. Auf dem Osthang soll in der Nähe der Hochschulgebäude ein Besucher-
1 BÄUMLE Architekten/Stadtplaner (2018), Auslobung nicht offener Wettbewerb Besucherzentrum und städteb au-
liche Entwicklung Mathildenhöhe Darmstadt
Umweltbericht O 32 Mathildenhöhe Ost
DLA 8
zentrum entstehen, um den Anforderungen eines UNES CO-Welterbes zu entsprechen und in dem sich
Interessierte über die Darmstädter Mathildenhöhe informieren können2.
Beschreibung der Festsetzungen des Bebauungsplanes
Im Bebauungsplangebiet werden unter anderem Flächen für eine bauliche Nachverdichtung sowie eine
Fläche für das Gebäude des Besucherzentrums und weitere Gebäude für kulturelle Zwecke festgesetzt .
Dabei werden die Umweltthemen Schallschutz, Artenschutz, Bodenverunreinigungen, Wasserhaushalt und
Klimaschutz im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens als potenziell konfliktträchtige Themen erkannt.
Zur Bestimmung der artenschutzrechtlichen Belange wurde ein Artenschu tzfachbeitrag erstellt (naturplan
2019).
Daraus hervorgehende Planungsempfehlungen wurden weit estgehend als Festsetzungen in den Bebau-
ungsplan übernommen. Für die geschützten Arten bzw. Tiergruppen Fledermäuse, Mauersegler und weite-
re Vogelarten sollen bei Verlust Ersatzhabitate geschaffen werden. Regenwasser soll möglichst dort wo es
die Bodenverhältnisse bzw. baulichen Anlagen zulassen, vollständig im Gebiet versickern.
Einige Maßnahmen werden auf schon versiegelten, teilversiegelten oder anthropogen überprägten Flächen
durchgeführt. In den Bereichen am Osthang und östlich bzw. südöstlich der Hochschule sind auch Grünflä-
chen von Maßnahmen betroffen, auf denen sich überwiegend jüngere Bäume befinden. Von einem Klima-
gutachten wurde abgesehen, da davon auszugehen ist, dass die baulichen Veränderungen keinen erhebli-
chen Einfluss auf einen schon innerstädtisch erschlossenen Bereich haben werden. Von einer Steigerung
des Verkehrsaufkommens ist auszugehen, das Gebiet ist jedoch in dieser Hinsicht bereits vorbelastet.
Bauflächen
Der Bebauungsplan setzt Baufelder zur Nachverdichtung des bestehenden Gebietes mit Baugrenzen fest.
Am Fiedlerweg, im Bereich des bestehenden Biergartens und im Osten des Osthangs werden zusätzliche,
neue Baufenster festgesetzt. Am Seitersweg wird die Erweiterung einer bestehenden Bebauung ermög-
licht. Auf einer Freifläche am Olbrichweg ist die Errichtung des Besucherzentrums geplant.
Der Bebauungsplan setzt die überbaubare Grundstücksfläche durch Baugrenzen fest. Das Maß der bauli-
chen Nutzung wird durch die Grundfläche, die Geschossfläche und die Zahl der Vollgeschosse festgesetzt.
Grünordnung
Um die o.g. Ziele der Grünordnungsplanung umzusetzen, sind folgende Maßnahmen geplant:
2 BÄUMLE Architekten/Stadtplaner (2018), Auslobung nicht offener Wettbewerb Besucherzentrum und städtebau-
liche Entwicklung Mathildenhöhe Darmstadt
Umweltbericht O 32 Mathildenhöhe Ost
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Im Südosten des Planbereichs an der Erbacher Straße sollen aktuell bestehende Kleingärten zu einer öf-
fentlichen Grünfläche mit Wegeverbindung umgewandelt werden. Nordöstlich des Hochschulgebäudes soll
ein nicht öffentlicher, parkartiger Grünzug mit Wegen entstehen. Durch die neuen Wegeverbindungen wird
eine bessere fußläufige Verbindung der einzelnen Flächen und G ebäude ermöglicht. Auf einem Teil dieser
Grünfläche ist ein Spielplatz vorgesehen . Für Flachdächer und flach geneigte Dächer der neu entstehen-
den Gebäude wird eine Dachbegrünung festgesetzt.
Bedarf an Grund und Boden
Der Bedarf an Grund und Boden wird in den nachfolgenden Tabellen (Tab.1 und 2) für den Bestand und
die Planung übersichtlich dargelegt.
Tabelle 1: Flächenbilanz nach Nutzungstypen (Bestand)
Nutzungstypen Nr.
(nach der Hessischen Kompensati-
onsverordnung 2005)
Bestand
[m²]
Anteil
[%]
Anteil [%]
10.510
Sehr stark o. völlig versiegelte Flä-
chen (u.a. Verkehrsflächen)
14.855 17,2
40,2
Befestigte Flächen
ohne Bodenversi-
ckerung
63,6
unbegrünte
Flächen
10.710
Dachflächen nicht begrünt
19.894 23,0
10.520
Nahezu versiegelte Flächen
12.160 14,1
23,4
Befestigte Flächen
mit Bodenversi-
ckerung
10.530
Wasserdurchlässige Flächenbefesti-
gung
8.047 9,3
10.720
Dachflächen extensiv begrünt
581 0,6 0,6
Grünfläche ohne
Bodenanschluss
36,4
begrünte
Flächen
11.221
Arten- und strukturarme Hausgärten,
kleine öffentliche Grünanlagen
24.666 28,5
35,8 Grünfläche mit
Bodenanschluss
1.222 B
Arten- und strukturreiche Hausgärten
6.342 7,3
Gesamt: 86.546 m² = 100 % = 100 %
Umweltbericht O 32 Mathildenhöhe Ost
DLA 10
Tabelle 2: Flächenbilanz nach Nutzungstypen – Planung (Stand: 30.04.2019)
Nutzungstypen Nr.
(nach der Hes sischen Kompensati-
onsverordnung 2005)
Planung
[m²] Anteil [%] Anteil [%]
10.510
Sehr stark o. völlig versiegelte Flä-
chen (u.a. Verkehrsflächen)
12.717 14,7
32,1
Befestigte
Flächen ohne
Bodenversi-
ckerung
55,3
unbegrünte
Flächen
10.710
Dachflächen nicht begrünt
15.029 17,4
10.520
Nahezu versiegelte Flächen
14.183 16,4
23,2
Befestigte
Flächen mit
Bodenversi-
ckerung
10.530
Wasserdurchlässige Flächenbefesti-
gung
5.882 6,8
10.720
Dachflächen extensiv begrünt
4.827 5,6
10,0
Grünfläche
ohne Boden-
anschluss
44,7
begrünte
Flächen
10.730
Dachflächen intensiv begrünt
3.840 4,4
02.600
Hecken-/Gebüschpflanzung
207 0,2
34,7
Grünflächen
mit Bodenan-
schluss
11.221
Arten- und strukturarme Hausgärten,
kleine öffentliche Grünanlagen
14.378 16,6
1.222
Arten- und strukturreiche Hausgärten
7.673 8,9
1.223
Neuanlage arten- und strukturreiche
Hausgärten
7.809 9,0
Gesamt:
86.546
m²
= 100 % = 100%
Umweltbericht O 32 Mathildenhöhe Ost
DLA 11
Rechtliche Grundlagen, übergeordnete und sonstige Planungen und ihre Zielsetzungen für
den Umweltschutz
1.3.1 Zielsetzungen aus Gesetzen, Richtlinien und Verordnungen
Tabelle 3: Wesentliche Zielsetzungen aus Gesetzen, Richtlinien und Verordnungen für die jeweiligen Schutzgüter und
Kurzbeschreibung derer Berücksichtigung bei der Aufstellung des Bebauungsplans
Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Gesetze, Richtlinien, Verordnungen Wesentliche Zielsetzungen
- Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai
1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume
sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen
(FFH-RL)
- Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April
1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogel-
arten (79/409/EWG) (ABl. L 103 vom 25.4.1979,
S. 1)
Erhalt und Entwicklung der räumlichen Voraussetzungen für
funktionsfähige Artengemeinschaften durch Flächenschutz
und Biotopverbund.
- Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. vom 3. Novem-
ber 2017 (BGBl. I S. 3634)
- In Verbindung mit der Baunutzungsverordnung
(BauNVO) i.d.F. vom 21. November 2017 (BGBl.
I S. 3786)
- In Verbindung mit der Hessischen Bauordnung
(HBO) i.d.F. der Bekanntmachung vom
18.05.2018 (GVBl. S. 198)
- In Verbindung mit der Hessischen Gemeinde-
ordnung (HGO) i.d.F. vom 07.03.2005 (GVBl. I
S. 142), zuletzt geändert durch Art. 6 des Geset-
zes vom 21.06.2018 (GVBl. S. 291)
Vermeidung und Ausgleich voraussichtlich erheblicher Beein-
trächtigungen der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des
Naturhaushaltes.
- Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.d.F.
vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geän-
dert durch Art. 1 des Gesetzes vom 15.09.2017
(BGBl. I S. 3434)
- in Verbindung mit dem Hessischen Ausfüh-
rungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz
(HAGBNatSchG) i.d.F. vom 20.12.2010 (GVBl. I
S. 629), zuletzt geändert durch Art. 2 des Geset-
zes vom 28.05.2018 (GVBl. S. 184)
- Kompensationsverordnung – KV i.d.F. vom
01. September 2005(GVBl. I S. 624), Verordnung
über die Durchführung von Kompensationsmaß-
nahmen, das Führen von Ökokonten, deren
Handelbarkeit und die Festsetzung von Ersatz-
zahlungen. Auf Grund des § 6b Abs. 7 Nr. 1 bis
11 und des § 50 des Hessischen Naturschutzge-
setzes in der Fassung vom 16. April 1996 (GVBl.
I S. 145), zuletzt geändert durch Gesetz vom
- 6. Mai 2005 (GVBl. I S. 305)
Schutz der wild lebenden Tiere und Pflanzen und ihrer Le-
bensgemeinschaften in ihrer natürlichen und historisch ge-
wachsenen Artenvielfalt; Schutz, Pflege, Entwicklung oder
Wiederherstellung ihrer Biotope und ihrer sonstigen Lebens-
bedingungen.
Die ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorha-
ben betroffenen Fortpflanzungs - oder Ruhestätten muss im
räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt sein. Soweit
erforderlich können auch vorgezogene Ausgleichsmaßnah-
men festgesetzt werden.
Beschädigungs-, Zerstörungs-, Verschlechterungs- und
Zugriffsverbote für besonders bzw. streng geschützte Arten.
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (Kompensationsmaß-
nahmen) sind so zu gestalten, dass sie zur Verwirklichung
der Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Land-
schaftspflege und damit zur Verbesserung der jeweiligen
Schutzgüter beitragen.
Umweltbericht O 32 Mathildenhöhe Ost
DLA 12
- Berücksichtigung bei der Aufstellung des Be-
bauungsplanes
- In Verbindung mit der Planzeichenverordnung
(PlanzV) vom 18. Dezember 1990 (BGBl. 1991 I
S. 58), zuletzt geändert durch Art. 3 des Geset-
zes vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057)
- In Verbindung mit dem Gesetz über die Um-
weltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i.d.F. der
Bekanntmachung vom 24.02.2010 (BGBl. I S.
94), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes
vom 08.09.2017 (BGBl. I S. 3370)
- Ggf. Durchführung artenschutzrechtlicher CEF-
Maßnahmen im Vorfeld (externe
Kompensationsmaßnahmen)
- Anpflanzen/Erhalt von Einzelbäumen
- Reduzierung der versiegelten Flächen und Anlage
von Grünflächen und straßenbegleitenden
Gehölzflächen sowie Gewährleistung derer
sachgemäßen Pflege
- Dachbegrünung
- Vermeidungsgebot und Beschädigungs-, Zerstö-
rungs-, Verschlechterungs- und Zugriffsverbote für
besonders bzw. streng geschützte Arten z.B. durch
ökologische Baubegleitung
Boden und Fläche
Gesetze, Richtlinien, Verordnungen Wesentliche Zielsetzungen
- Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. vom 3. Novem-
ber 2017 (BGBl. I S. 3634)
- In Verbindung mit der Baunutzungsverordnung
(BauNVO) i.d.F. vom 21. November 2017 (BGBl.
I S. 3786)
- In Verbindung mit der Hessischen Bauordnung
(HBO) i.d.F. der Bekanntmachung vom
28.05.2018 (GVBl. I S. 198)
- In Verbindung mit der Hessischen Gemeinde-
ordnung (HGO) i.d.F. vom 07.03.2005 (GVBl I
S. 142), zuletzt geändert durch Art. 6 des Geset-
zes vom 21.06.2018 (GVBl. S. 291)
- In Verbindung mit dem Raumordnungsgesetz
(ROG) i.d.F. vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S.
2986), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 15 des
Gesetzes vom 20. Juli 2017 (BGBl. I S. 2808)
geändert worden ist
Begrenzung von Neuversiegelungen von Böden. Sparsamer
und schonender Umgang mit Grund und Boden durch Wie-
dernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und
Innenentwicklung.
- Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.d.F.
vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geän-
dert durch Art. 1 des Gesetzes vom 15.09.2017
(BGBl. I S. 3434)
- in Verbindung mit dem Hessischen Ausfüh-
rungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz
(HAGBNatSchG) i.d.F. vom 20.12.2010 (GVBl. I
S. 629), zuletzt geändert durch Art. 2 des Geset-
zes vom 28.05.2018 (GVBl. S. 184)
Vermeidung von schädlichen Bodenveränderungen, insbe-
sondere durch den Eintrag von Stoffen. Böden so erhalten,
dass sie ihre Funktionen im Naturhaushalt erfüllen können.
Ermöglichen einer standortgerechten Vegetationsentwick-
lung. Vermeidung von Bodenerosionen.
- Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) vom
17. März 1998 (BGBl. I S. 502), das zuletzt durch
Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung vom 27. Sep-
tember 2017 (BGBl. I S. 3465) geändert worden
ist
- In Verbindung mit der Bundes-Bodenschutz-
und Altlastenverordnung (BBodSchV) vom 12.
Juli 1999 (BGBl. I S. 1554), die zuletzt durch Ar-
tikel 3 Absatz 4 der Verordnung vom 27. Sep-
tember 2017 (BGBl. I S. 3465) geändert worden
ist
Nachhaltige Sicherung und Wiederherstellung der Funktio-
nen des Bodens. Hierzu sind schädliche Bodenveränderun-
gen abzuwehren, der Boden und Altlasten sowie hierdurch
verursachte Gewässerverunreinigungen sind zu sanieren
und Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden
ist zu treffen. Bei Einwirkungen auf den Boden sollen Beein-
trächtigungen seiner natürlichen Funktionen sowie seiner
Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte so weit
wie möglich vermieden werden.
- Berücksichtigung bei der Aufstellung des Be-
bauungsplanes
- Innerstädtische Nachverdichtung auf bereits
versiegeltem und überprägtem Gelände
Umweltbericht O 32 Mathildenhöhe Ost
DLA 13
- In Verbindung mit der Planzeichenverordnung
(PlanzV) vom 18.Dezember 1990 (BGBl. 1991 I
S. 58), zuletzt geändert durch Art. 3 des Geset-
zes vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057)
- In Verbindung mit dem Gesetz über die Um-
weltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i.d.F. der
Bekanntmachung v om 24.02.2010 (BGBl. I S.
94), zul etzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes
vom 08.09.2017 (BGBl. I S. 3370)
- Sparsamer Umgang mit Boden und Fläche durch
Festlegung Versiegelungsgrad und Überprüfung
nach Abschluss der Baumaßnahmen
- Schutz des Oberbodens während der Bauphase
standortgerechte Vegetationsentwicklung durch
Pflanzungen
Wasser
Gesetze, Richtlinien, Verordnungen Wesentliche Zielsetzungen
- Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parla-
mentes und des Rates (Wasserrahmenrichtlinie,
WRRL) vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung ei-
nes Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Ge-
meinschaft im Bereich der Wasserpolitik
Oberirdische Gewässer: Erreichen eines guten ökologischen
und chemischen Zustands, gutes ökologisches Potenzial und
guter chemischer Zustand bei erheblich veränderten oder
künstlichen Gewässern, Verschlechterungsverbot.
Grundwasser: Erreichen eines quantitativen und chemischen
Zustandes, Umkehr von signifikanten Belastungstrends,
Schadstoffeintrag verhindern oder begrenzen, Verschlechte-
rung des Grundwasserzustandes verhindern.
- Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.d.F. vom 31.
Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), das zuletzt durch Ar-
tikel 2 des Gesetzes vom 04.12.2018 (BGBl. I S.
2254)
Vorsorge für den vorbeugenden Hochwasserschutz; vor
allem durch Sicherung oder Rückgewinnung von Auen,
Rückhalteflächen und Entlastungsflächen. Vermeidung der
Vergrößerung und Beschleunigung des Wasserabflusses
zum Schutz vor Hochwasser.
Schutz von Grundwasservorkommen vor Verunreinigung und
Erhalt oder Erreichen eines guten chemischen und mengen-
mäßigen Zustands.
Vermeidung von Änderungen des Grundwasserspiegels.
Schutz der Oberflächengewässer vor Gewässerverunreini-
gung und Erhalt der Leistungsfähigkeit des Wasserhaushal-
tes bzw. Erreichen eines guten chemischen Zustands im
Rahmen ihrer Bewirtschaftung.
Sparsame Verwendung von Wasser.
Niederschlagswasser soll ortsnah versickert, verrieselt oder
direkt oder über eine Kanalisation ohne Vermischung mit
Schmutzwasser in ein Gewässer eingeleitet werden.
Nach Maßgabe des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts
(BVerwG) vom 03.06.2014 – 4 CN 6.12 – bedarf der Bebau-
ungsplan keiner Genehmigung gemäß § 78 Abs. 2 WHG.
Allerdings sind die Genehmigungsvoraussetzungen als
Belange des Hochwasserschutzes gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 12
BauGB in der Abwägung zu berücksichtigen. Außerdem
bedarf jedes Vorhaben im Plangebiet einer wasserrechtli-
chen Genehmigung gemäß §§ 78 Abs. 3 WHG, 45 Abs. 3
Satz 1 HWG.
- Hessisches Wassergesetz (HWG) i.d.F. vom
14.12.2010 (GVBl. I S. 548), zuletzt geändert
durch Art. 4 des Gesetzes vom 22.08.2018
(GVBl. I S. 366)
Die Gru ndwasserneubildung darf durch Versiegelung des
Bodens oder andere Beeinträchtigungen der Versickerung
nicht wesentlich eingeschränkt werden.
Sparsamer Umgang mit Wasser.
Niederschlagswasser soll verwertet und in geeigneten Fällen
versickert werden.
Umweltbericht O 32 Mathildenhöhe Ost
DLA 14
- Berücksichtigung bei der Aufstellung des Be-
bauungsplanes
- In Verbindung mit der Planzeichenverordnung
(PlanzV) vom 18.Dezember 1990 (BGBl. 1991 I
S. 58), zuletzt geändert durch Art. 3 des Geset-
zes vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057)
- In Verbindung mit dem Gesetz über die Um-
weltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i.d.F. der
Bekanntmachung vom 24.02.2010 (BGBl. I S.
94), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes
vom 08.09.2017 (BGBl. I S. 3370)
- Hochwasserangepasste Bauweise und
Berücksichtigung der hochwasserschutzrechtlichen
Belange
- Ausschließen von Kontaminationen durch
angepassten Umgang mit wassergefährdenden
Stoffen
- Keine Beeinträchtigung der
Grundwasserneubildung durch Versickerung
anfallenden Regenwassers über Rigolen oder
Dachbegrünung
- Keine Verschlechterung des Zustandes von
Oberflächengewässern
- Ausgleich von Retentionsflächen
Klima / Luft
Gesetze, Richtlinien, Verordnungen Wesentliche Zielsetzungen
- Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. vom 3. Novem-
ber 2017 (BGBl. I S. 3634)
Den Erfordernissen des Klimaschutzes soll gem. § 1a Abs. 5
sowohl durch Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegen-
wirken, als auch durch solche, die der Anpassung an den
Klimawandel dienen, Rechnung getragen werden.
- Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.d.F.
vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geän-
dert durch Art. 1 des Gesetzes vom 15.09.2017
(BGBl. I S. 3434)
- in Verbindung mit dem Hessischen Ausfüh-
rungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz
(HAGBNatSchG) i.d.F. vom 20.12.2010 (GVBl. I
S. 629), zuletzt geändert durch Art. 2 des Geset-
zes vom 28.05.2018 (GVBl. S. 184)
Erhalt, Entwicklung und Wiederherstellung von Gebieten mit
günstigen klimatischen Wirkungen, insbesondere Wald sowie
Luftaustauschbahnen.
Vermeidung von Beeinträchtigungen des Klimas, besonders
durch regenerative Energienutzung.
- Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
i.d.F. vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt
geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom
18.07.2017 (BGBl. I S. 2771)
Sicherung und Entwicklung der räumlichen Erfordernisse zur
Reinhaltung der Luft. Schutz der Schutzgüter vor schädlichen
Umwelteinwirkungen sowie Vorbeugung hinsichtlich des
Entstehens von Immissionen.
- Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum
Bundes-Immissionsschutzgesetz: Technische
Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft)
i.d.F. vom 24.07.2002 (GMBl. Nr. 25 - 29 vom
30.07.2002 S. 511; 01.12.2014 S. 1603)
Schutz der Allgemeinheit vor schädlichen Umwelteinwirkun-
gen durch Luftverunreinigungen, Vorsorge zur Erzielung
eines hohen Schutzniveaus für die gesamte Umwelt.
- Berücksichtigung bei der Aufstellung des Be-
bauungsplanes
- In Verbindung mit der Planzeichenverordnung
(PlanzV) vom 18.Dezember 1990 (BGBl. 1991 I
S. 58), zuletzt geändert durch Art. 3 des
Gesetzes vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057)
- In Verbindung mit dem Gesetz über die
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i.d.F.
der Bekanntmachung vom 24.02.2010 (BGBl. I
S. 94), zul etzt geändert durch Art. 2 des
Gesetzes vom 08.09.2017 (BGBl. I S. 3370)
- Verwendung heller Oberflächenbeläge
- Erhaltung von Flächen mit klimatischer Ausgleichs-
und Luftleitfunktion
- Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern sowie
kleinerer Grünflächen als Beitrag zu
lokalklimatischen Klimabedingungen
- Entwicklung von Flächen zur Begünstigung von
Verdunstungskühle (Dachbegrünung,
Wasserflächen)
Umweltbericht O 32 Mathildenhöhe Ost
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Landschaft und Erholung
Gesetze, Richtlinien, Verordnungen Wesentliche Zielsetzungen
- Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.d.F.
vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geän-
dert durch Art. 1 des Gesetzes vom 15.09.2017
(BGBl. I S. 3434)
- In Verbindung mit dem Hessischen Ausfüh-
rungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz
(HAGBNatSchG) i.d.F. vom 20.12.2010 (GVBl. I
S. 629), zuletzt geändert durch Art. 2 des Geset-
zes vom 28.05.2018 (GVBl. S. 184)
Berücksichtigung der natürlichen Landschaftsstrukturen bei
der Planung.
Vermeidung der Zerschneidung der freien Landschaft und
von Waldflächen, insbesondere durch Zusammenfassung
von Verkehrswegen, Energieleitungen und ähnlichen Vorha-
ben.
Dauerhafte Sicherung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit
sowie des Erholungswertes von Natur und Landschaft. Erhal-
tung und Entwicklung von Kulturlandschaften. Beeinträchti-
gungen des Erlebnis - oder Erholungswerts der Landschaft
sind zu vermeiden.
- Berücksichtigung bei der Aufstellung des Be-
bauungsplanes
- In Verbindung mit der Planzeichenverordnung
(PlanzV) vom 18.Dezember 1990 (BGBl. 1991 I
S. 58), zuletzt geändert durch Art. 3 des
Gesetzes vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057)
- In Verbindung mit dem Gesetz über die
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i.d.F.
der Bekanntmachung vom 24.02.2010 (BGBl. I
S. 94), zuletzt geändert durch Art. 2 des
Gesetzes vom 08.09.2017 (BGBl. I S. 3370)
- Festsetzungen im Bebauungsplan zum Anpflanzen
von Bäumen
- Prüfung der Pflanzungen und Dachbegrünung im
Satzungsgebiet
Mensch einschließlich menschliche Gesundheit
Gesetze, Richtlinien, Verordnungen Wesentliche Zielsetzungen
- Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. vom 3. Novem-
ber 2017 (BGBl. I S. 3634)
Gewährleistung des Wohls der Allgemeinheit und Sicherung
einer menschenwürdigen Umwelt durch nachhaltige städte-
bauliche Entwicklung. Erhalt und Entwicklung geeigneter
Freiräume im siedlungsnahen Umfeld.
- Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
i.d.F. vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt
geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom
18.07.2017 (BGBl. I S. 2771)
Schutz der Allgemeinheit vor Lärm. Schutz der Gesundheit
der Bevölkerung vor Luftverunreinigung. Schutz vor schädli-
chen Umwelteinwirkungen (Immissionen) sowie Vorbeugung
hinsichtlich des Entstehens von Immissionen
- Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum
Bundes-Immissionsschutzgesetz: Technische
Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft)
i.d.F. vom 24.07.2002 (GMBl. Nr. 25 - 29 vom
30.07.2002 S. 511; 01.12.2014 S. 1603)
Schutz der Allgemeinheit vor schädlichen Umwelteinwirkun-
gen durch Geräusche sowie deren Vorsorge.
- DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“ Berücksichtigung des Schallschutzes bei der städtebaulichen
Planung als Voraussetzung für gesunde Lebensverhältnisse.
Verringerung von Beeinträchtigungen insbesondere am
Entstehungsort, aber auch durch städtebauliche Maßnahmen
in Form von Lärmvorsorge und –minderung.
- Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen Parla-
ments und des Rates vom 4. Juli 2012 zur Be-
herrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit
gefährlichen Stoffen, zur Änderung und an-
schließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG
des Rates Text von Bedeutung für den EWR
(Seveso-III-RL)
Verhütung schwerer Betriebsunfälle mit gefährlichen Stoffen
und Begrenzung der Unfallfolgen.
Umweltbericht O 32 Mathildenhöhe Ost
DLA 16
- Berücksichtigung bei der Aufstellung des Be-
bauungsplanes
- In Verbindung mit der Planzeichenverordnung
(PlanzV) vom 18.Dezember 1990 (BGBl. 1991 I
S. 58), zuletzt geändert durch Art. 3 des
Gesetzes vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057)
- In Verbindung mit dem Gesetz über die
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i.d.F.
der Bekanntmachung vom 24.02.2010 (BGBl. I
S. 94), zul etzt geändert durch Art. 2 des
Gesetzes vom 08.09.2017 (BGBl. I S. 3370)
- Prüfung der durchgeführten Lärmprognose zwecks
Einhaltung gesunder Wohnverhältnisse und
Festsetzungen zu Schallschutzmaßnahmen
- Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern zur
Minimierung visueller und akustischer Störreize
Kultur- und Sachgüter
Gesetze, Richtlinien, Verordnungen Wesentliche Zielsetzungen
- Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. vom 3. Novem-
ber 2017 (BGBl. I S. 3634)
Orts- und Landschaftsbild sind baukulturell zu erhalten und
zu entwickeln.
- Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.d.F.
vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geän-
dert durch Art. 1 des Gesetzes vom 15.09.2017
(BGBl. I S. 3434)
- In Verbindung mit dem Hessischen Ausfüh-
rungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz
(HAGBNatSchG) i.d.F. vom 20.12.2010 (GVBl. I
S. 629), zuletzt geändert durch Art. 2 des Geset-
zes vom 28.05.2018 (GVBl. S. 184)
Erhalt und Entwicklung von Kulturlandschaften. Erhalt histo-
risch geprägter und gewachsener Kulturlandschaften in ihren
prägenden Merkmalen. Für die Eigenart oder Schönheit
geschützte oder schützenswerte Kultur-, Bau- und Boden-
denkmäler sind zu erhalten.
- Hessisches Denkmalschutzgesetz (HDSchG)
i.d.F. vom 28.11.2016 (GVBl. S. 211).
Kulturdenkmäler (Bodendenkmäler, Gesamtanlagen, Grün-
anlagen, …) sind zu schützen und zu erhalten. Es ist darauf
hinzuwirken, dass sie in die städtebauliche Entwicklung,
Raumordnung und den Erhalt der historisch gewachsenen
Kulturlandschaft einbezogen werden.
- Berücksichtigung bei der Aufstellung des Be-
bauungsplanes
- In Verbindung mit der Planzeichenverordnung
(PlanzV) vom 18.Dezember 1990 (BGBl. 1991 I
S. 58), zuletzt geändert durch Art. 3 des
Gesetzes vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057)
- In Verbindung mit dem Gesetz über die
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i.d.F.
der Bekanntmachung vom 24.02.2010 (BGBl. I
S. 94), zuletzt geändert durch Art. 2 des
Gesetzes vom 08.09.2017 (BGBl. I S. 3370)
- Gestaltung und Einbindung der Denkmäler in den
Bebauungsplan
1.3.2 Übergeordnete und sonstige Fachplanungen
Landesentwicklungsprogramm (LEP) Hessen
Allgemeine Grundsätze (Städtebau)
„Die wesentliche Aufgabe des Städtebaus ist die Fortentwicklung der Siedlungs - und Baustrukturen unter
Berücksichtigung der sich verändernden Bedürfnisse in Wirtschaft und Gesellschaft und unter weit gehen-
Umweltbericht O 32 Mathildenhöhe Ost
DLA 17
der Vermeidung von Umweltbelastungen. Dies erfordert sowohl gezielte Maßnahmen des Stadtumbaus als
auch der Siedlungserweiterung. Städtebauliche Strukturen sind insbesondere an die Bedürfnisse von Fa-
milien, aber auch den speziellen Belangen von Frauen anzupassen. Eine durch städtebauliche Strukturen
bedingte Ausgrenzung Behinderter ist zu vermeiden. Im Rahmen der Landesentwicklungsplanung steht der
Schutz bedeutender historischer Ortsansichten oder denkmalgeschützter Landschaftsbestandteile im Vor-
dergrund“ (LEP 2000).
Regionalplan Südhessen 2000 (RPS 2000) / Regionaler Flächennutzungsplan 2010 (RegFNP)
Der Regionalplan Südhessen / Regionale Flächennutzungsplan (RegFNP Planstand 2010) weist das Vor-
habengebiet als Fläche für den „Wohnungsbau“ aus. Darüber hinaus hat das Planu ngsgebiet eine hohe
Bedeutung für die innerstädtische Klimafunktion (Übergang Innen- und Außenbereich). Als übergeordnetes
Ziel der Standortverbesserung wird eine nachhaltige Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen ange-
strebt. Ein sparsamer und schonender Umgang mit den natürlichen Ressourcen wie Grundwasser, Boden
und Klima sowie die Erhaltung der Artenvielfalt wird dabei angestrebt.
Flächennutzungsplan mit Landschaftsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt (Stand 2018):
Übergeordnete Ziele zum Erhalt und der Weiterentwicklung von Freiraum- und Grünstrukturen werden u.a.
wie folgt beschrieben:
• Die Umweltqualität und die städtische Lebensqualität sollen erhalten und soweit möglich verbes-
sert werden. Dazu gehören der Schutz der Landschaft, die Sicherung der natürlichen Ressourcen
und die Verbesserung der Situation im unmittelbaren Umfeld der Wohnquartiere. Eine wesentliche
Bedeutung haben hist orische Ensembles und Einzeldenkmale, die den städtischen Lebensraum
prägen.
• Eingriffe in Natur und Landschaft, insbesondere die Inanspruchnahme von Boden für neue Bauge-
biete oder Verkehrstrassen , sind nur nach sorgfältiger Prüfung der Umweltverträglichkeit vorzu-
nehmen. Solche Eingriffe sind durch Ausgleichsmaßnahmen zu kompensieren im Sinne der Ziel-
setzung einer „nachhaltigen Stadtentwicklung“.
• Der Ausbau der innerstädtischen Grünzüge und Grünanlagen soll zur Verbesserung der Arbeits -
und Wohnqualität in stadtklimatischer und stadtgestalterischer Hinsicht erfolgen.
Der Flächennutzungsplan weist die Bereiche des O 32 als „Wohnbaufläche“ (s. Abb. 2, oran ge gefärbte
Flächen) und als Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Fachhochschule“ und „Kulturelle Ein-
richtungen“ (s. Abb. 2, rot gefärbte Flächen) aus. Das Gelände des geplanten Besucherzentrums befindet
sich im Bereich für Gemeinbedarfsflächen.
Umweltbericht O 32 Mathildenhöhe Ost
DLA 18
Im Norden und Süden des Geltungsbereiches sind die Flächen weiterführend als Wohnbebauung ausge-
wiesen. Die Fläche n für Gemeinbedarf führen nach Westen weiter über den Geltungsbereich und treffen
dort auf die ausgewiesene Grünfläche mit „Parkanlagen und sonstige öffentliche und private Grünanlagen“.
An der östlichen Grenze verlaufen die Bahnschienen, die als Verkehrsfläche des ÖPNV ausgewiesen sind.
Im Süden- und Südosten des Geltungsbereiches grenzt eine ausgewiesene Grünfläche mit „Öffentlichen
und privaten Sportanlagen“ an. Auch die Wasserfläche „Großer Woog“ befindet sich in dieser Grünfläche,
westlich der Sportanlagen. In Gelb dargestellt sind die Hauptverkehrsstraßen Dieburger Straße und Land-
graf-Georg-Straße. Gleichzeitig weist der LP diese Grünfläch en als „ Grünzug“ und „Erhalt / Schutz von
grün auf Bauflächen“ im Übergangsbereich zwischen der Innenstadt und den umgebenden Grünflächen im
Außenbereich aus (s. Abb. 2). In der Leitbildkarte des Landschaftsplanes (2003) wird der Bereich als „Er-
halt / Ausb au von wichtigen Grünverbindungen“ und im Flächennutzungsplan (2006) als „ausgewählte
Grünverbindung“ ausgewiesen. Die „Grünverbindung Olbrichweg“ stellt ein Bindeglied zwischen der „Grün-
verbindung Erich-Ollenhauer-Promenade“ und dem „Grünzug Oberfeld- Rosenhöhe“ dar. Die Grünflächen
sollen als Hauptfuß- und Radwegeverbindung entsprechend weiterentwickelt werden.
Abbildung 2: Flächennutzungsplan mit Landschaftsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Stand 2006
Umweltbericht O 32 Mathildenhöhe Ost
DLA 19
Landschaftsplanerische Entwicklungsziele (Landschaftsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt,
Stand 2003)
Der Landschaftsplan zum Flächennutzungsplan der Wissenschaft Darmstadt formuliert Entwicklungspriori-
täten in Bezug auf Naturschutz und Landschaftspflege bzw. grünordnerische Ziele und Prioritätensetzung,
die im Rahmen der Bauleitplanung zu berücksichtigen sind:
Tier- und Pflanzenwelt
• Größtmögliche Erhaltung bestehender Baum - und Gehölzbestände auf privaten und öffentlichen
Frei- und Bauflächen, weitere Ergänzung durch Baum - und Gehölzpflanzungen sowie Dachbegrü-
nungen.
• Vermeidung artenschutzrechtlich relevanter Beeinträchtigungen der Tierwelt.
Boden
• Maximal mögliche Erhaltung von natürlichem Boden mit seinen Regulations- und Lebensraumfunk-
tionen in Form von privaten und öffentlichen Grünflächen. Schaffung von Ersatzstandorten mit Re-
gulations- und Lebensraumfunktionen durch Begrünung von Gebäude- und Tiefgaragendächern.
Wasserhaushalt
• Vermeidung von Beeinträchtigungen des Gebietswasserhaushaltes durch Maßnahmen zur Nie-
derschlagsretention (Dachbegrünung, versickerungsfähige Oberflächenbefestigung) und Nieder-
schlagsversickerung.
Klima
• Erhaltung der plangebietsinternen klimawirksamen Ausgleichsflächen und -strukturen (öffentliche
und private Grünflächen, Gehölzstrukturen, Dachbegrünungen etc.).
Landschafts- / Stadtbild und Erholungswert
• Erhaltung der großzügig dimensionierten, begrünten Freiflächen im öffentlichen und privaten Raum
zur Wohnumfelderholung (Wege, Plätze, öffentliche und private Grünflächen, Spielplätze).
• Erhaltung des wertvollen Orts - bzw. Quartiersbildes durch die Erhaltung der kulturhistorisch be-
deutsamen Bausubstanz und die Durchgrünung der öffentlichen und privaten Freiflächen.
• Erhalt bzw. Verbesserung der Durchgängigkeit des Ortsteils durch Schaffung neuer Wegebezie-
hungen.
• Wiederherstellung historischer Sichtbeziehungen.
Umweltbericht O 32 Mathildenhöhe Ost
DLA 20
Landschaftsplan - Entwicklungskarte
Auf den Freiflächen im Geltungsbereich wird in der Entwicklungszielkarte (s. Abb.4) u.a. eine
• „Verbesserung von Grün auf den Bauflächen“ im nördlichen und südöstlichen Bereich vorgesehen.
• Das Gebiet, in dem das Besucherzentrum errichtet werden soll, ist sowohl als „Ausgewählte Grün-
verbindung / Grünzüge“ weiter in Richtung Osten als auch als „Erhalt / Schutz von Grün auf Bau-
flächen“ ausgewiesen. Dort soll eine Fuß - und Radwegeverbindung zwischen den Grünflächen
„Erich-Ollenhauer-Promenade“, „Olbrichweg“ und „Oberfeld- Rosenhöhe“ entwickelt werden.
Abbildung 3: Entwicklungskarte; Landschaftsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt (2003)
Umweltbericht O 32 Mathildenhöhe Ost
DLA 21
Landschaftsplan - Leitbildkarte Entwicklungsprioritäten
Nach der Leitbildkarte ist das Gebiet (s. Abb.5) für
• die „Verbesserung der Grünqualität auf Bauflächen“ (im Norden und Süden des Gebietes),
• „Bauflächen mit wertvollen Freiflächen und Altholzbeständen“, „Biotopergänzungsflächen im Sied-
lungsbereich“ und „Erhalt / Ausbau von wichtigen Grünverbindungen“ (im Bereich des geplanten
Besucherzentrums) ausgewiesen.
Im Geltungsbereich selbst sind keine Natura 2000- Gebiete, Wasserschutzgebiete, Landschafts - oder Na-
turschutzgebiete ausgewiesen. Nördlich, außerhalb des Geltungsbereiches entlang der Dieburger Straße,
befindet sich Darmstadts älteste Platanenallee, welche als Naturdenkmal geschützt ist. Östlich des im Os-
ten gelegenen Spessartrings verläuft eine Allee, die nach § 13 HAGBNatSchG „Gesetzlicher Biotopschutz“
geschützt ist.
Abbildung 4: Leitbildkarte mit Entwicklungsprioritäten; Landschaftsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt (2003)
Umweltbericht O 32 Mathildenhöhe Ost
DLA 22
Einzelne Kulturdenkmäler sowie die Gesamtanlage der ehemaligen Künstlersiedlung stehen unter Denk-
malschutz. Die denkmalgeschützten Gebäude und Strukturen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes
werden unter Kapitel 2.10 genauer beschrieben.
Bebauungsplan O 13 Mathildenhöhe Ost
Im Nordosten des Plangebiets existiert in einem Teilbereich seit 1974 der Bebauungsplan O 13 Mathilden-
höhe Ost, der mit Inkrafttreten des neuen Bebauungsplans O 32 Mathildenhöhe Ost aufgehoben wird ( s.
Abb. 6). Die im Plan O 13 geplanten baulichen Maßnahmen wurden in weitestgehend umgesetzt. Das ge-
plante Gebäude im Nordosten, wo sich heute der Darmstädter Biergarten befindet, wurde nicht realisiert.
Gleiches gilt für die Hotelgebäude im Süden und die Spielplatzfläche mit angrenzendem Kindergarten in
der Mitte des Plangebiets O 13.
Abbildung 5: Bebauungsplan O 13 Mathildenhöhe Ost (Stadt Darmstadt 1974)
Baumschutzsatzung und -kartierung
Für den Geltungsbereich gilt die „Satzung zum Schutze des Baumbestandes in der Wissenschaftsstadt
Darmstadt“ vom 05. April 2004, die alle Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 60 cm (Laub-
bäume) bzw. 80 cm (Koniferen) gemessen in 1 m Höhe unter Schutz stellt. Das Baumkataster der Stadt
Umweltbericht O 32 Mathildenhöhe Ost
DLA 23
Darmstadt dokumentiert dazu alle Bäume im öffentlichen Raum mit Angaben zur Größe, Ausprägung bzw.
Vitalität. Die im Kataster geführten Bäume wurden nachrichtlich übernommen. Darüber hinaus wurden alle
weiteren Baumstandorte der privaten Freiflächen erhoben und in Biotopbestandsplänen (Anhänge 4 und 5)
dargestellt. Wichtige Eigenschaften wie Größe und Vitalität werden neben der Art in tabellarischer Form im
Baumverzeichnis (Anhang 2) dokumentiert und dargelegt. Die neun Bäume an der südlichen Grenze des
Plangebiets an der Erbacher Straße wurden nachrichtlich aus dem Bebauungsplan übernommen.
Verwendete Datengrundlagen und Untersuchungsmethoden
Die Grundlagen zur Bestimmung und Bewertung der im Geltungsbereich vorkommenden Schutzgüter wer-
den nachfolgend aufgeführt:
• Bestandsaufnahme und -bewertung des Baumbesta ndes nach dem Baumkataster der Wissen-
schaftsstadt Darmstadt (öffentlichen Flächen) mit Kartierung der halb- öffentlichen bzw. privaten
Grünflächen durch die Büros Sliwka Landschaftsplanung und Bittkau- Bartfelder+Ing. (Erfassung und
Bewertung aller Bäume im Gebiet nach Art, Höhe, Kronen- und Stammdurchmesser, Vitalität und
besonderer Merkmale (s. Anhänge 1 und 3)
• Bestandsaufnahme der Nutzungstypen gemäß Hessischer Kompensationsverordnung, Stand: 2005
• Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag nach § 44 BNatSchG Abs. 1, 5 und 7 (Fledermäuse, Vögel und
(Tot-)Holzkäfer) durch naturplan vom 07.03.2019
• Bebauungsplan O 32 Mathildenhöhe Ost – Artenschutzrechtliche Potentialabschätzung (Institut für
Gewässer- und Auenökologie GbR 2017)
• Landschaftsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Stand 2003
• Flächennutzungsplan mit Landschaftsplan, Stand 2006
• Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan O 32 „Mathildenhöhe Ost“, Wissenschaftsstadt
Darmstadt: Bericht Nr. 19-2824, Dr. Gruschka Ingenieurgesellschaft (2019)
• Klimaanalyse Wissenschaftsstadt Darmstadt (Klimafunktionskarte, Planungshinweiskarte etc.) Institut
für Klima- und Energiekonzepte (2016)
• Viewer des Hessischen Landesamts für Naturschutz, Umwelt und Geologie (Stand 2018): Umweltat-
las, Natureg-Viewer, Bodenviewer, WRRL-Viewer, GruSchu-Viewer
• Online-Denkmalverzeichnis DenkXweb des Landesamts für Denkmalpflege Hessen (Stand 2018)
• Auskunft des Kampfmittelräumdienstes Regierungspräsidium Darmstadt. Stel lungnahme vom
12.06.2018
• Abfrage der Altlasten- bzw. Altflächendatei des Landes Hessen (DATUS -Abfrage HLNUG am
10.06.18)
Umweltbericht O 32 Mathildenhöhe Ost
DLA 24
In der folgenden Tabelle werden die Untersuchungsmethoden abgebildet.
Tabelle 4: Untersuchungsmethoden
Schutzgut Wirkfaktor Bewertung
Mensch und Ge-
sundheit
Immissionen (Lärmimmissionen, Luft-
hygiene, Boden- bzw. Trinkwasser-
schutz)
Verweis auf die Schutzgüter Boden, Wasser, Klima und
Lufthygiene
Lärm: verbal-argumentative Bewertung der Grundlagen
Tiere Schutzstatus Auswertung der Angaben aus dem Artenschutzfachbei-
trag von naturplan vom 07.03.2019
Pflanzen
(Biotoptypen und
Bäume)
Biotopfunktion, Wertigkeit
Verbal-argumentative Bewertung nach Kriterien wie Struk-
turvielfalt, Habitateignung, Biotopverbindungsfunktion und
Grad der anthropogenen Überprägung; Zur Bewertung
wurden beispielhaft die Biotopwerte den Nutzungstypen
nach Hessischer Kompensationsordnung gegenüberge-
stellt
Biologische Viel-
falt Wertigkeit des Geltungsbereichs Zusammenführung der Bewertungen der Tiere und Pflan-
zen
Boden und Geolo-
gie
Lebensraumfunktion, Filtervermögen
Altlasten
Rückstände von Kampfmitteln
Auswertung der Grundlagen; Versiegelungsgrad, physika-
lisch-chemische Beschaffenheit, Vorbelastungen
Fläche Art der Bodennutzung, Flächenver-
brauch
Bewertung nach Versiegelungsgrad, Vergleich des Ba-
sisszenarios mit der Entwicklungsprognose, Berücksichti-
gung
Wasser
Einflüsse auf
Oberflächengewässer
Grundwasser
Auswertung der Grundlagen (Oberflächengewässer sind
nicht vorhanden): Grad der Versiegelung/Überbauung,
Abschätzung der Vorbelastungen, potentielle Stoffeinträ-
ge, Grundwasser-Flurabstand, Retentionsvermögen
Klima Gefahr der Überwärmung
Auswertung der Grundlagen und Vergleich des Basissze-
narios mit der Entwicklungsprognose; Grad der Versiege-
lung, Kaltluftproduktion und deren Austausch
Lufthygiene Schadstoff- und Feinstaubbelastung
Auswertung der Grundlagen und Vergleich des Basissze-
narios mit der Entwicklungsprognose; verbal-
argumentative Bewertung
Landschafts- bzw.
Stadtbild Vielfalt, Eigenart und ästhetischer Wert
Aufnahme und Bewertung des Bestands, Vergleich des
Basisszenarios mit der Entwicklungsprognose; Ausma-
chen der gliedernden Elemente
Kultur- und Sach-
güter Dokumentation, Information Auflistung der unter Denkmalschutz stehenden Gebäude
im Planungsgebiet
Wechselwirkungen Summierung der Ergebnisse aus den einzelnen Schutzgütern, Kumulation
Umweltbericht O 32 Mathildenhöhe Ost
DLA 25
2 BESCHREIBUNG DES DERZEITIGEN UMWELTZUSTANDES (BAS ISSZENARIO) IM WIR-
KUNGSBEREICH DES BAULEITPLANS
Im Folgenden werden die Belange des Umweltschutzes nach Maßgabe des § 1 Abs. 6 Nr. 7 a-j BauGB
und § 2 UVPG beschrieben. Ziel der Umweltprüfung ist es dabei , die Auswirkungen der Planung auf die
Umwelt darzustellen und auf deren Erheblichkeit abzuprüfen.
Naturräumliche Zuordnung und Gliederung
Naturräumlich gliedert sich Darmstadt in fünf Haupteinheiten. Das Planungsgebiet selbs t liegt im Über-
gangsbereich des Vorderen Odenwalds und des Messeler Hügellands (vgl. Abbildung 7).
Tabelle 5: Naturräumliche Gliederung des Geltungsbereichs
Naturräumliche Gliederung Gebietskennzahl Naturräumliche Einheit
Haupteinheitengruppe 23 Rhein-Main-Tiefland
Haupteinheit 230 Messeler Hügelland
Naturraum 230 Messeler Hügelland
Umweltbericht O 32 Mathildenhöhe Ost
DLA 26
Abbildung 6: Naturräumliche Gliederung Darmstadt (Ausschnitt Landschaftsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt 2003)
Vorderer Odenwald (Darmstädter Bessunger Rücken, Trautheimer Wald):
Die südöstlichen Stadtteile gehören zum Vorderen Odenwald. Dieser nördlichste Ausläufer des kristallinen
Odenwaldes ist gegenüber der Rheinebene ein tektonisch herausgehobener Grundgebir gsstock, der ent-
lang einer nach Osten verlaufenden Achse zur Untermainebene abfällt. Das im Süden steil aus dem Rhein-
tal aufsteigende Gebirge sinkt nördlich des Modau- und Mühltals als flacher werdender Höhenrücken zum
Trautheimer Wald, der in den spornart ig angesetzten Bessunger Rücken mündet. Dieser als „Darmstadt-
Bessunger Rücken“ bezeichnete Naturraum reicht als südwest-exponierter Flachhang bis ins Stadtzentrum
(Mathildenhöhe) und ist heute überbaut (Landschaftsplan zum Flächennutzungsplan der Wissensc hafts-
stadt Darmstadt, Stand 2003).
Mensch und Gesundheit
Für das Schutzgut Mensch sind Faktoren zu beachten, die einen Einfluss auf die Lebens - und Wohnquali-
tät haben können. Insbesondere zählen hierzu Lärmimmissionen, Lufthygiene, Boden- bzw. Trinkwasser-
schutz (s. auch Angaben zu Schutzgütern Klima, Luft und Klimawandel, Boden und Fläche und Wasser
und Angaben zum sachgerechten Umgang mit Abwässern und Abfall).
Umweltbericht O 32 Mathildenhöhe Ost
DLA 27
2.2.1 Lärm
Die DIN 18005 -1 enthält schalltechnische Orientierungswerte für städtebauliche Planungen. Es handelt
sich dabei nicht um Grenzwerte. Sie sind vielmehr als sachverständige Konkretisierung der Anforderung an
den Schallschutz im Städtebau aufzufassen. Bei der Planung von schutzbedürftigen Nutzungen im Einwir-
kungsbereich von Straßen- und Schienenwegen ist die Einhaltung dieser Orientierungswerte anzustreben.
Bestand
Gemäß der schalltechnischen Untersuchung zum Bebauungsplan (Bericht Nr. 19 -2842, Dr. Gruschka In-
genieurgesellschaft, 2019) kann als Hauptlärmquelle der Spessartring, der Fliedlerweg ausgemacht wer-
den. Hier kann es tagsüber zu Zeiten des Berufsverkehrs vorkommen, dass der Straßenlärm nach VBUS
(24h-Pegel (LDEN) [dB (A)]) bei bis zu 65 dB liegt. Gerade der Kreuzungsbereich zwischen der Dieburger
Straße und des Spessartrings ist diesen hohen Lärmbelastungen ausgesetzt. Entlang der Dieburger Stra-
ße sind Werte von bis zu ca. 60 dB(A) gemessen worden ( s. Abb. 8). Damit wird der Orientierungswert für
allg. Wohngebiete von tags 55 dB(A) um 5 dB(A) bzw. 10 dB(A) überschritten. Dies bezieht sich auf die
straßenseitigen Fassaden, die straßenabgewandten Bereiche weisen keine Überschreitung des Orientie-
rungswertes für Tageszeiten auf.
Abbildung 7: Lärmkartierung (tagsüber) 2017; HLUG
Spessartring
Pützer Straße
Dieburger Straße
Fiedlerweg
Umweltbericht O 32 Mathildenhöhe Ost
DLA 28
Vorbelastungen
Insbesondere entlang der Dieburger Straße, des Spessartringes und des Fiedlerweges bestehen erhöhte
Lärmbelastungen durch motorisierten Individualverkehr (MIV) (s. Abb.8).
Tiere
Im Rahmen der Bestandsanalyse wurde ein Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag gemäß § 44 Abs. 1 des
BNatSchG für den Geltungsbereich des Bebauungsplans O 32 von naturplan (2019) durchgeführt. Dabei
wurden unter anderem auch alle relevanten Habitate/Quartiere mit den vorkommenden und potentiell dort
vorkommenden Arten hinsichtlich ihrer Wertigkeit eingesc hätzt. Das Gebiet wurde auf Vögel, Fledermäuse
und Totholzkäfer untersucht.
Bestand
Da der ca. 8,7 ha große Geltungsbereich durch die lockere Bebauung einen relativ hohen Anteil von Frei-
flächen bietet, stellt er für viele Arten einen Lebensraum bereit. Während die Freiräume zwischen den neu-
eren Bebauungen eher strukturarme Flächen mit einzelnen Gehölzpflanzungen darstellen, sind die Gar-
tenanlagen der privaten und villenartigen Gebäude als struktur- und baumreich einzustufen.
Junge Baumbestände bestehend aus heimischen Laubbäumen sind auf einigen Flächen zu datieren . Hier
ist das rund 0,5 ha große „Wäldchen“ östlich des Hochschulgebäudes, das durch die Hochschule temporä-
re Holzbauten aufweist und regelmäßig als kultureller Veranstaltungsort genutzt wird, zu erwähnen. Eine
ca. 0,15 ha große Fläche nordöstlich des Hochschulgebäudes stellt ebenfalls einen jungen Gehölzbestand
dar, dessen Strukturen ebenfalls wie die des „Wäldchens“ als Lebensraum für Vögel dienen. Ältere Bäume
in öffentlichen wie auch privaten Flächen bieten zahlreiche Nistgelegenheiten für Vögel und stellen potenti-
elle Sommerquartiere für Fledermäuse dar. Alte Ross -Kastanien befinden sich auf dem Gelände des Bier-
gartens (Dieburger Straße/ Spessartring), östlich des Hochschulgebäudes stehen älter e Platanen und eine
Berg-Ahorn-Allee führt zwischen Spessartring und den Bahnschienen entlang.
Im Geltungsbereich des O 32 und dessen Umfeld wurden insgesamt 24 Vogelarten festgestellt. Darunter
haben 12 Vogelarten ihr Revierzentrum im Vorhabengebiet und 16 Arten können als Brutvögel eingestuft
werden. Unter den Brutvögeln befinden sich Höhlenbrüter wie Kohl- und Blaumeise ( Parus major, Parus
caerulus), aber überwiegend Arten, die jedes Jahr neue Nester anlegen wie Amsel (Turdus merula), Grün-
fink ( Carduelis chloris), Hausrotschwanz ( Phoenicurus ochruros ) und Ringeltaube ( Columba palumbus ).
Die vielen Freiflächen im Norden des Gebietes werden von Haussperlingen ( Passer domesticus), Ringel-
tauben (Columba palumbus ) und Elstern (Pica pica ) zur Nahrungssuche genu tzt. Eine auffallend stark
vertretene Art im Gebiet ist der Haussperling mit vier Kolonien und einer Kolonie in unmittelbarer Nähe des
Umweltbericht O 32 Mathildenhöhe Ost
DLA 29
Vorhabengebietes. Er benötigt ausreichende Hecken oder ähnliche Strukturen, die genügend Versteck-
möglichkeiten für eine Anzahl von Nestern bieten können. Wichtige Flächen im Gebiet sind vor allem die
Bereiche südlich des Seitersweges. Sein Erhaltungszustand ist ungünstig- unzureichend, auf der Roten
Liste befindet sich die Art auf der Vorwarnliste. Von Amseln (Turdus merula), Mönchsgrasmücken (Sylvia
atricapilla), Rotkehlchen (Erithacus rubecula) und Zilpzalps (Phylloscopus collybita) sind Reviere nachge-
wiesen worden. Sie sind wegen ihrer Nahrungsanforderung in der Brutzeit auf genügend naturnahe
Strauch- und Baumstrukturen angewiesen. Der Stieglitz (Carduelis carduelis) wurde nur einmal im Gebiet
beobachtet, doch eignen sich die Strukturen auch für ihn als Brutrevier. Da die Vogelbeobachtungen eine
relativ gleichmäßige Dichte im Gebiet aufweisen, lässt dies auf eine hohe Strukturvielfalt schließen. Nur im
Bereich der Großbauten und der Parkplätze im nordwestlichen Teil des Gebietes wurden weniger Vögel
vermerkt. Eine höhere Dichte von Vögeln wurde hingegen in dem „Wäldchen“ auf dem Osthang und an der
Platanen-/Kastanien-Allee im Osten beobachtet. Dies lässt auf eine in Städten verhältnismäßig hohe An-
zahl von Nistmöglichkeiten schließen, außerdem bilden solche Strukturen ein gutes Nahrungsangebot und
wichtigen Lebensraum für Arten, die sich von Insekten oder Beeren bzw. Samen er nähren. Die Brutvogel-
arten des gesamten Bereiches des O 32 sind hessenweit mit über 10.000 Brutpaaren vertreten. Das Ge-
biet und dessen Umfeld werden mit einer durchschnittlichen Bedeutung für strukturreiche Siedlungsflächen
angesehen. Bedeutende Lebensräum e für meist Siedlungs - bis Waldvogelarten bilden hierbei das „Wäld-
chen“ und die im Osten befindliche Allee. Es wurden drei Fledermausarten im Vorhabengebiet und dessen
unmittelbarer Nähe erfasst. Darunter die am stärksten vertretene Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrel-
lus), die Mückenfledermaus (Pipistrellus pygmaeus ) und die Breitflügelfledermaus ( Eptesicus serotinus ),
die nur vereinzelt zu datieren war. Als wichtiges Jagdhabitat für Zwerg- und Mückenfledermaus sind die
Grünflächen der Bebauungen im Norden des Gebietes zu nennen. Auch die gehölzreiche Fläche hinter
den Gebäuden und der Bereich des Fußweges entlang der Allee werden stark von den zwei Fledermausar-
ten genutzt. Der Rest des Gebietes wird hingegen relativ gering genutzt. Es lässt sich vermuten, dass die
hohe Dichte der Zwergfledermaus in manchen Bereichen auf nahegelegene Quartiere zurückzuführen ist.
Gerne nutzen sie Spalten und Nischen an Gebäuden, die einige Gebäude durchaus bieten. Die Mücken-
fledermaus nutzt ebenfalls solche Gebäudestrukturen als Quartiere. Höhlenbäume oder andere Strukturen,
die sich als Fledermausquartier eignen, sind nur sehr gesondert festgestellt worden. Die Zwergfledermaus
befindet sich in einem günstigen Erhaltungszustand und ist ebenso wie die Mückenfledermaus beständig in
reicher Individuenzahl vertreten. Als Sommerlebensraum kommt dem Gebiet eine gewisse Bedeutung zu,
vor allem für die Zwergfledermaus.
3
3 Naturplan (2019) Artenschutzfachbeitrag Bebauungsplan O 32 Mathildenhöhe Nordost
Umweltbericht O 32 Mathildenhöhe Ost
DLA 30
Das große Kellersystem der alten Brauerei an der Dieburger Straße, welches sich weitläufig unter dem
Biergarten und dessen Gebäude sowie der Dieburger Straße erstreckt, ist durch seine Bedeutung als Win-
terquartier für die Darmstädter Fledermausarten (hinzu kommen die Wasserfledermaus ( Myotis dauben-
tonii), das Braune Langohr (Plecotus auritus) und die Bartfledermaus (Myotis brandtii, Myotis mystacinus) )
hervorzuheben. Sichere Nachweise des Kellers als Winterquartier gibt es vom Braunen Langohr und
Zwergfledermausarten. Durch die alten Strukturen gibt es viele Nischen, darüber hinaus bilden entschei-
dende Faktoren wie Temperatur und Luftfeuchte eine sehr hohe Eignung des Kellers als frostfreies Winter-
quartier. Im Winter 2018/2019 fand durch D
IEHL4 eine Begehung des Kellers statt, es konnten jedoch keine
Nachweise für eine derzeitige Nutzung erhoben werden. Dies kann jedoc h mit den milden Temperaturen
des Winters zusammenhängen. DIEHL nimmt an, dass der Brauereikeller in harten Wintern für mehrere
tausend Individuen unterschiedlicher Arten als Winterquartier dient. Zu berücksichtigen ist die Instabilität
des Gewölbekellers, an mancher Stelle bricht das Material bereits heraus.
Es kamen keine Hinweise oder Nachweise auf bedeutende Holzkäferarten zu Stande. Im Gebiet befinden
sich kaum bedeutsame Altbäume oder Totholz, relevante Saftbäume konnten ebenfalls keine nachgewie-
sen werden. Das einzige Stück Totholz wies keine Spuren von Käfern oder deren Fraßfeinde n auf. Auf
schwärmende adulte Tiere wurde geachtet, doch auch diese wurden nicht gesic htet. Somit stellt der Vor-
habenbereich des O 32 keinen wichtigen Lebensraum für (Tot-)Holzkäfer dar.
Im Zuge des Artenschutzbeitrags wurden weitere, besonders geschützte Tierarten als nicht relevant be-
trachtet. In der Artenschutzrechtlichen Potenzialeinschätzung für den benachbarten Bebauungsplan O 31
(Institut für Gewässer- und Auenökologie GbR 2016) wurden zwar keine Bilche wie beispielsweise Garten-
schläfer aufgefunden, dennoch konnte ein Vorkommen nicht ausgeschlossen werden. Gleiches gilt für Igel
und Eichhörnchen. Durch die unmittelbare räumliche Nähe der beiden Bebauungspläne können diese Aus-
sagen entsprechend übernommen werden.
4 Die Ergebnisse der Untersuchungen durch D IEHL liegen zum Zeitpunkt der Offenlegung des Entwurfs noch nicht
vor.
Umweltbericht O 32 Mathildenhöhe Ost
DLA 31
Tabelle 6: V orkommende Arten und Schutzstat us (besonders geschützt bzw. streng geschützt nach BNatSchG, gem.
Vogelschutzrichtlinie VS-RL) gemäß des Artenschutzrechtlichen Fachbeitrags (naturplan, 2019)
Artenvorkommen
Schutzstatus (besonders
geschützt bzw. streng
geschützt nach
BNatSchG, gem. Vogel-
schutzrichtlinie VS-RL)
Erhaltungszustand
Hessen
Bemerkung
Breitflügelfledermaus Epptesicus seroti-
nus Streng geschützt günstig Einzelbeobachtungen,
evtl. auch in Keller
Große Bartfleder-
maus Myotis brandtii Streng geschützt
Ungünstig bis unzu-
reichend
In Keller
Kleine Bartfleder-
maus Myotis mystacinus Streng geschützt günstig In Keller
Wasserfledermaus Myotis daubentonii Streng geschützt günstig In Keller
Fransenfledermaus Myotis natteri Streng geschützt günstig In Keller
Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrel-
lus Streng geschützt günstig Auch in Keller
Mückenfledermaus Plecotus auritus Streng geschützt Auch in Keller
Braunes Langohr Verspertilio murinus Streng geschützt günstig In Keller
Amsel Turdus merula Besonders geschützt, VS-
RL günstig
Blaumeise Parus caeruleus Besonders geschützt, VS-
RL günstig
Buchfink Fringilla coelebs Besonders geschützt, VS-
RL günstig
Buntspecht Picoides major Besonders geschützt, VS-
RL günstig
Eichelhäher Garrulus glandarius Besonders geschützt, VS-
RL günstig
Elster Pica pica Besonders geschützt, VS-
RL günstig
Gartengrasmücke Sylvia borin
Besonders geschützt, VS-
RL
günstig
Grünfink Carduelis chloris Besonders geschützt, VS-
RL günstig
Grünspecht Picus viridis Streng geschützt, VS-RL günstig
Umweltbericht O 32 Mathildenhöhe Ost
DLA 32
Haussperling Passer domesticus Besonders geschützt, VS-
RL
Ungünstig bis unzu-
reichend
10-15 Brutpaare, am
benachbarten Aus-
stellungsgebäude
weitere 8-10 Paare
Hausrotschwanz Phoenicurus
ochruros
Besonders geschützt, VS-
RL günstig
Kleiber Sitta europaea Besonders geschützt, VS-
RL günstig
Kohlmeise Parus major Besonders geschützt, VS-
RL günstig
Kormoran Phalacrocorax
carbo
Besonders geschützt, VS-
RL
Ungünstig bis unzu-
reichend
Gefährdete Zugvo-
gelart nach Art. 4.2
(gemäß Tamm und
VSW 2004)
Mauersegler Apus apus Besonders geschützt, VS-
RL
Ungünstig bis unzu-
reichend
Mehlschwalbe Delichon urbicum Besonders geschützt, VS-
RL
Ungünstig bis unzu-
reichend
Mönchgrasmücke Sylvia atricapilla Besonders geschützt, VS-
RL günstig
Rabenkrähe Corvus corone Besonders geschützt, VS-
RL günstig
Ringeltaube Columba palumbus Besonders geschützt, VS-
RL günstig
Rotkehlchen Erithacus rubecula Besonders geschützt, VS-
RL günstig
Stieglitz Carduelis carduelis Besonders geschützt, VS-
RL
Ungünstig bis unzu-
reichend
Turmfalke Falco tinnunculus Streng geschützt, VS-RL günstig
Zaunkönig Troglodytes tro-
glodytes
Besonders geschützt, VS-
RL günstig
Zilpzalp Phylloscopus col-
lybita
Besonders geschützt, VS-
RL günstig
Vorbelastungen
Die verkehrs- und bewegungsintensive innerstädtische Lage des Planungsgebietes schließt ein Vorkom-
men von Wildtieren, welche aufgrund ihrer Lärm - und Störungsempfindlichkeit auf möglichst naturnahe
Habitate angewiesen sind, nahezu aus. Lediglich kulturfolgende Tierarten können sich an einem solchen
Umweltbericht O 32 Mathildenhöhe Ost
DLA 33
Standort etablieren. Die Avifauna ist durch den innerstädtischen Verkehr nur gering belastet, sieht man von
der Dieburger Straße und dem Spessartring ab. Die Grünanlagen der Wohnbebauungen und öffentlichen
Grünflächen werden gering bis stark überwiegend von Fußgängern frequentiert.
Pflanzen (Biotoptypen und Bäume)
Als potent iell natürliche Vegetation käme ohne Besiedlun g im Planungsgebiet ein typischer Perlgras-
Buchenwald (Melico-Fagetum-Typicum) vor. Aufgrund der intensiven gärtnerischen als auch baulichen
Nutzung des Gebietes über die Dauer vieler Jahrzehnte bzw. Jahrhunderte kommen im Geltungsbereich
überwiegend Siedlungsbiotope in Form von privaten Gärten, öffentlichen und halb- öffentlichen Grün-
flächen vor.
Bestand
„Arten und strukturarme Hausgärten“ dominieren als Biotoptyp im Planungsgebiet, oft in Form von
artenarmen Rasenflächen d er Freianlagen. „Arten - und strukturreiche Hausgärten“ sind ebenfalls in
einer großen Fläche vorhanden. Einige der Flächen weisen Zustände der Sukzession mit z.T. beacht-
lichem Baumbestand auf, darunter auch der ca. 0,7 ha große Bereich der Hochschule, der sich im
vorgesehenen Welterbegebiet befindet. Das geplante Besucherzentrum soll unterhalb des Ausstel-
lungsgebäudes platziert werden. Dort hat sich eine kleine Waldfläche von 0,5 ha entwickelt, welche eine
wichtige Funktion in der räumlichen Grün- und Biotopvernetzung darstellt und einige erhaltenswerte Bäume
aufweist. Eine als wertvoll einzustufende Biotopfläche ist die „Arten- und strukturreiche Hausgärten“-Fläche
mit einem Baumbestand südlich angrenzend des Hoetgerweges.
Die Fläche befindet sich zwischen der Erich-Ollenhauer-Promenade im Westen und der östlich gelegenen
Rosenhöhe. Eine wichtige Grünverbindung, welche Biotope im Innenstadtbereich mit Biotopen im Außen-
bereich verbindet und auch als Kaltluftschneise fungiert, ist der rückwärtige Bereich der Gartenanlage des
Alice-Hospitals. In Verbindung mit dem Platanenhain der Mathildenhöhe, dem Paula-Ludwig-Platz und
Erich-Ollenhauer-Promenade stellt dieser eine wichtige Ost-West-Verbindung für den gesamten Stadtraum
dar, welche durch den Osthang geschlossen wird.
Im Gebiet befindet sich eine Allee entlang des Spessartringes , diese ist nach § 13 HAGBNatSchG und
§ 30 BNatSchG ein gesetzlich geschützter Biotoptyp. Andere nach § 30 BNatSchG „Geschützte Biotopty-
pen“ sind im Planungsgebiet keine vorhanden, gleiches gilt für Naturdenkmale. Durch die innerstädtische
Lage des Planungsgebietes und die dort bestehenden Biotop- bzw. Nutzungstypen ist nicht mit einem Vor-
kommen von besonders geschützten Pflanzenarten zu rechnen. Die Verteilung bzw. Ausprägung der un-
terschiedlichen vorzufindenden Biotoptypen wird im Einzelnen in Kapitel 1.3 Tabelle 1 dargelegt.
Umweltbericht O 32 Mathildenhöhe Ost
DLA 34
Baumbestand
Der Baumbestand stellt sich innerhalb des Planungsgebietes mit rund 523 Bäumen als relativ hoch dar
(davon 420 heimisch und 103 nicht heimisch). Als sehr wertvoll sind die großgewachsenen Baumbe-
stände im östlichen und südöstlichen Bereich des Hochschulgebäudes zu bewerten. Dieser Laub-
baumaltbestand ist u.a. gerade für Vögel als Nist- und Nahrungsquartier wichtig. Gleichzeitig geht von
diesem Großbaumbestand eine visuelle Wirkung a us, die sich im Gebiet positiv bemerkbar macht. Die
Einzelbewertung der Bäume wurde nach Stammumfang, Höhe, Breite, Vitalität und besonderen Merkmalen
durchgeführt und kann aus Anhang 1 - Pflanzliste - entnommen werden.
Vorbelastungen
Generell lassen sich die im Geltungsbereich vorkommenden Pflanzen- und Gehölzstrukturen aufgrund der
momentanen Nutzung als vielfältig beschreiben, da naturnahe Biotoptypen wie z.B. spontane oder ver-
wilderte Gebüsche und Hecken und Bäume im Gebiet vorhanden sind.
Biologische Vielfalt
Bestand
Die Mehrheit der im U ntersuchungsgebiet brütenden Vogelarten gehört zu den allgemein häufi gen und
ungefährdeten Arten. Jedoch sind fünf Vogelarten, der en Erhaltungszustand ungünstig bis unzureichend
ist, im Planungsbebiet und dessen unmittelbarem Umfeld festgestellt worden. Meist sind die vorkommen-
den Arten Siedlungs- und Waldvogelarten, für die vor allem das auf dem Osthang befindliche „Wäldchen“
und die im Osten verlaufende Allee als reviergeeigneter Lebensraum zu erwähnen ist. Die Grün flächen
dazwischen und die gehölzreichen Flächen hinter den Bebauungen im Norden sowie der Bereich des Fuß-
gängerweges entlang der Allee im Osten dienen Fledermäusen als Nahrungshabitat. Einige ältere Gebäu-
de weisen Quartierspotentiale auf, doch ist als strukturreiche Besonderheit des Gebietes das Kellersystem
der alten Brauerei an der Dieburger Straße zu nennen.
Im Bereich der Pflanzenvorkommen sind typische Pflanzen innerstädtischer Bereiche und in den Gärten
vorkommende Arten im Gebiet anzutreffen. Der Baumbestand stellt sich gerade in den Bereichen mit älte-
ren Großbäumen als sehr wertvoll dar.
Vorbelastungen
Ein Großteil der Flächen besteht aus nahezu- bis völlig versiegelten Flächen. Doch auch Vegetationsflä-
chen sind stark vertreten. Das Verhältnis von artenarmen gärtnerischen Anlagen und strukturreichen Grün-
flächen ist ausgeglichen.
Umweltbericht O 32 Mathildenhöhe Ost
DLA 35
Boden und Fläche
2.6.1 Boden und Geologie
Generell steht der Aspekt der Versiegelung bzw. Befestigung von Flächen beim Schutzgut Boden im Vor-
dergrund. Eine Versiegelung von Boden hat immer auch Auswirkungen auf das Klima, die Wasserfunktion,
das Landschaftsbild sowie auf die Pflanzen- und Tierwelt bzw. auf die biologische Vielfalt.
Bestand
Das Plangebiet liegt am Ostrand des nördlichen Rheingrabens (Oberrheinische Tiefebene). Infolge einer
andauernden Stadtentwicklung mit Abgrabungen und Auffüllungen sowie des Ausbaues von Straßen- und
Kanalsystemen ist davon auszugehen, dass die natürlichen Bodenverhältnisse vielfach gestört bzw. groß-
flächig verändert sind. Der Bodenviewer-Hessen weist den nordwestlichen Teil des Planungsgebietes als
„Böden aus flugsandreichen Solifluktionsdecken“ mit Braunerden als Besonderheit aus. Der südöstliche
Bereich ist als „Böden aus Flugsand“ ausgewiesen und weist „Braunerden mit Bändern mit Pseudogley -
Braunerden“ auf.
Vorbelastungen
Aktuell ist das Gebiet durch Versiegelungen, Teilversiegelungen, Um - und Aufschüttungen anthropogen
überprägt. Die Gartengrundstücke der Wohnbebauungen und Gartenanlagen, die z.T. verwilderten Grün-
flächen in der Nähe des Hochschulgebäudes , sowie die begrünten Einf riedungen sind nicht versiegelt und
stellen zusammen fast die Hälfte des Geltungsbereichs dar.
Altlasten
Eine Abfrage der Altlasten- bzw. Altflächendatei des Landes Hessen ( DATUS-Abfrage HLNUG am
10.06.18) konnte fü r die Bereiche, in denen bauliche Entwicklungsmaßnahmen vorgesehen sind, keinen
eindeutigen Nachweis über Altlasten erbringen. Einige Grundstücke sind als Altstandorte eingetragen.
Altstandorte sind Grundstücke stillgelegter Anlagen und sonstige Grundstück e, auf denen mit umweltge-
fährdenden Stoffen umgegangen worden ist. Allein die Eintragung eines Grundstückes als Altstandort be-
gründet noch nicht einen Altlastenverdacht im Sinne des BBodSchG.
Kampfmittel
Um mögliche Gefährdungen durch Kampfmittel ausschließen zu können, erfolgte eine Abfrage beim
Kampfmittelräumdienst des Regierungspräsidiums Darmstadt. Die Stellungnahme vom 12.06.2018 lautete
dabei wie folgt:
Umweltbericht O 32 Mathildenhöhe Ost
DLA 36
„Die Auswertung der beim Kampfmittelräumdienst vorliegenden Kriegsluftbilder hat ergeben, dass si ch das
im Lageplan näher bezeichnete Gelände in Teilbereichen in einem Bombenabwurfgebiet befindet. Die be-
lasteten Bereiche sind im beiliegenden Lageplan rot gekennzeichnet.
Vom Vorhandensein von Kampfmitteln auf solchen Flächen muss grundsätzlich ausgegangen werden.
In den Bereichen, in denen durch Nachkriegsbebauungen bereits bodeneingreifende Baumaßnahmen bis
zu einer Tiefe von mind. 5 Metern durchgeführt wurden sind keine Kampfmittelräummaßnahmen notwen-
dig.
Bei allen anderen Flächen ist eine systematische Überprüfung (Sondieren auf Kampfmittel) vor Beginn der
geplanten Abbrucharbeiten, Bauarbeiten und Baugrunduntersuchungen auf den Grundstücksflächen bis in
einer Tiefe von 5 Meter (ab GOK IIWK) erforderlich, auf denen bodeneingreifende Maßnahmen statt finden.
Hierbei soll grundsätzlich eine EDV-gestützte Datenaufnahme erfolgen.
Sofern die Fläche nicht sondierfähig sein sollte (z.B. wg. Auffüllungen, Versiegelungen oder sonstige mag-
netischen Anomalien), sind aus Sicherheitsgründen weitere Kampfmittelräummaßnahmen vor bodenein-
greifenden Bauarbeiten erforderlich“ (Regierungspräsidium Darmstadt 2018).
2.6.2 Fläche
Bestand
Das Schutzgut „Fläche“ gilt es nach Zerschneidung, Versiegelung und Flächenumwandlung im Vergleich
zum Ausgangszustand zu bewerten. Auf Aspekte wie Veränderungen durch den Klimawandel und Anfällig-
keiten des Projektes gegenüber Unfällen bzw. Katastrophen ist hinzuweisen. Dabei ist immer eine Ein-
schätzung abzugeben, ob eine Nutzungsänderung negative Einflüsse auf die Schutzgüter haben kann. Die
Flächen im Plangebiet sind
zum Wohnen, als Sonderbauflächen der Hochschule und als Flächen für
den Gemeinbedarf für kulturelle Zwecke ausgewiesen. In einem Bereich werden Kleingärten in eine
öffentliche Grünfläche umgewandelt, was keine grundlegende Nutzungsänderung bedeutet. Die im
Bebauungsplan vorgesehene Nutzung entspricht einer geringen, angepassten Verdichtung des Ge-
bietes. Für die neuen Gebäude, Stellplätze und begleitende Anlagen wie Wegeverbindungen wird
zusätzliche Fläche versiegelt.
Vorbelastungen
Insgesamt ist das Plangebiet bezogen auf seine innerstädtische Lage nur zu einem relativ geringen Teil
unversiegelt.
Umweltbericht O 32 Mathildenhöhe Ost
DLA 37
Wasser
Bestand
Das Grundwasser ist hydrologisch an die nördliche Oberrheinebene angebunden. Nach der Standortkarte
Hessen wird die Grundwasserergiebigkeit der Lockergesteine (Sande) mit < 2l/s mit einer mittleren Ergie-
bigkeit pro Hauptwasserstock eingestuft. Die mittlere jährliche Versickerung liegt bei rund 0- 50 mm/a.
Grundwasserflurabstände werden gemäß dem hydrologischen Kartenwerk der HLNUG in einer Tiefe von
ca. 20 - 25 m beschrieben.
Im Geltungsbereich sind keine Oberflächengewässer (Fließ - und Stillgewässer) vorhanden. Schutzgebiete
für Gewässer bzw. Fließgewässer sind im Gebiet keine ausgewiesen. Als einziges offenes Fließgewässer
ist der rund 300 m südöstlich gelegene Landgraben (Großer Woog) zu nennen. Wasserschutzgebiete sind
im Geltungsbereich keine vorhanden.
Vorbelastungen
Bedingt durch die bauliche Überprägung (inklusive Unterkellerung) sind die Grundwasserverhältnisse im
Gebiet gestört. Hinweise auf aktuelle Belastungen des Grundwassers liegen nicht vor. Vorbelastungen sind
durch die vorhandenen Versiegelungen gegeben, weitere aktuelle Gefährdungen sind jedoch nicht be-
kannt.
Klima und Lufthygiene
Klima
Versiegelte Bereiche können das lokale Klima negativ beeinträchtigen. Asphaltierte bzw. gepflasterte Flä-
chen können sich stark aufheizen und zu thermischen Sperren führen, die eine Beeinträchtigung der loka-
len Windaustauschsysteme zur Folge haben.
Bestand
Darmstadt und das Planungsgebiet liegen unmittelbar zwischen der wärmeren, klimatisch gemäßigten
Rheinebene und dem etwas kühleren, niederschlagsreicheren Odenwald. Je nach Wetterlage kommen die
Windströmungen i.d.R. aus südwestlicher, westlicher (SW, W), bzw. östlicher Richtun g. Die mittlere Wind-
geschwindigkeit liegt für Darmstadt bei 3,3 m/s.
Das Planungsgebiet profitiert klimatisch von seinem im Vergleich zur Gesamtstadt als relativ hoch zu be-
schreibenden Baum- bzw. Grünbestand. Die Gartenanlagen, der hohe Baumbestand an der Allee und am
Bahndamm am Osthang dienen der Frisch- und Kaltluftentstehung, ebenso wie der unbebaute Osthang.
Dennoch weist der Geltungsbereich überwiegend eine „moderate Überwärmung“ auf (s. Abb. 9).
Umweltbericht O 32 Mathildenhöhe Ost
DLA 38
Abbildung 8: Klimafunktionskarte der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Institut für Klima- und Energiekonzepte (2016)
Vorbelastungen
Die vorhandenen Grünstrukturen, besonders die Bereiche mit einem hohen Baumbestand haben eine Be-
deutung als klimaaktive Freiflächen mit Ausgleichsfunktion und sind daher gegenüber einer weiteren Be-
bauung zu schützen bzw. zu sichern. Für die Bereiche, in denen dies nicht möglich ist (Osthang) , muss an
anderer Stelle für Ersatz gesorgt werden.
Lufthygiene
Bei Neuregelungen der Europäischen Union (EU) bzw. der Bundesrepublik Deutschland (BRD) wurden
u.a. in der 39. Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen neue Zielwerte bzw.
Grenzwerte festgelegt. In der Verordnung werden für Luftschadstoffe wie Schwefeldioxid (SO
2), Stickstoff-
dioxid (NO 2), Partikel (PM10), Blei, Benzol und Kohlenmonoxid (CO) Immissionsgrenzwerte und für die
Luftschadstoffe Ozon und Partikel (PM 2,5) Zielwerte festgelegt, die zum Schutz der menschlichen Ge-
sundheit nicht überschritten werden sollen. Konkrete Messungen im Planungsgebiet sind kein Bestandteil
dieser Beurteilung.
Umweltbericht O 32 Mathildenhöhe Ost
DLA 39
Bestand
Gemäß der Luftmesswerte der Luftmessstationen des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz ,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz kann der motorisierte Individualverkehr (MIV) an der Dieburger
Straße, dem Spessartring und des Fiedlerweges als Hauptemissionsquelle für das Gebiet angegeben wer-
den. Durch den Verkehr gelangen hohe Feinstaubkonzentrationen bzw. Feinstaubwerte in die Innenstadt-
bereiche bzw. auch in den Planungsbereich. Dabei ist die Fraktion PM10 (Feinstaubkonzentrationen >
PM10 μg/m³) besonders gefährlich, da diese Feinstaubteilchen Atemwegserkrankungen wie Asthma oder
Bronchitis auslösen können.
Vorbelastungen
Das Planungsgebiet ist insbesondere entlang der D ieburger Straße und am Spessartring durch Luftschad-
stoffe vorbelastet. Die Grünstrukturen im Gebiet tragen durch ihre Filterfunktion zur Entlastung der Schad-
stoffe im Gebiet aktiv bei.
Landschafts- bzw. Stadtbild
Bestand
Beim Planungsgebiet handelt es sic h um ein innerstädtisches Wohnviertel mit Zeilen- , Block- und Einzel-
hausbebauung. Die Siedlungsstruktur lässt sich insgesamt als heterogen beschreiben und wird durch den
hohen Baumbestand und die Freiflächen aufgelockert . Im Westen prägen das Hochschulgebäude und der
dahinter ersichtliche Hochzeitsturm, welcher sich außerhalb des O 32 befindet, das Stadtbild.
Eine wichtige Grünfläche, welche den Innenstadtbereich mit dem Außenbereich verbindet, ist das Gebiet
östlich des Hochschulgebäudes. Es liegt zwischen der sich im Westen befindenden Erich- Ollenhauer-
Promenade und der östlich gelegenen Rosenhöhe. In Verbindung mit dem Altbaumbestand zwischen dem
Hoetgerweg und Olbrichweg („Grünfläche Olbrichweg“) stellt dieser eine wichtige Ost -West-Verbindung für
den gesamten Stadtraum dar. Die Gartenanlagen mit ihr em wertvollen Altbaumbestand sind prägende
Elemente des Landschafts- bzw. Stadtbildes in Nachbarschaft zum Gesamtensemble der Mathildenhöhe.
Vorbelastungen
Das Gebiet lässt sich aufgrund der unterschiedlichen Wohnbebauung, der Gartenanlagen und dem Hoch-
schulstandort als relativ heterogen beschreiben. Blickbeziehungen zum Gesamtensemble der Mathilden-
höhe werden immer wieder durch Bebauungen unterbrochen.
Umweltbericht O 32 Mathildenhöhe Ost
DLA 40
Kultur und Sachgüter (Denkmalschutz)
Bestand
Das Planungsgebiet schließt sich unmittelbar an das Gebiet der Mathildenhöhe an, das ab 1897 mit histo-
rischen und künstlerisch bedeutsamen Gebäuden bebaut wurde. Das Areal rund um den Hochzeitsturm
wurde als „Gesamtanlage Ensemble Mathildenhöhe“ 1994 (nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 Hessisches Denkmal-
schutzgesetz HDSchG) unter Denkmalschutz gestellt. Der Teil des Plangebietes, in dem das Besucher-
zentrum errichtet werden soll, befindet sich noch innerhalb dieser denkmalgeschützten Gesamtanlage ( s.
Abb. 10 hellrot hinterlegte F läche). Zum Zeitpunkt des Aufstellungsverfahrens sind im Geltungsbereich
außerdem ein Gebäude sowie die historische Mauer im östlichen Teil der Dieburger Straße und die histori-
schen Kellerstrukturen als Kulturdenkmale (§ 2 Abs. 1 Hess. Denkmalschutzgesetz) nach der Denkmalto-
pografie der Wissenschaftsstadt Darmstadt ausgewiesen (s. Abb. 10 dunkelrote Markierungen).
Abbildung 9: Die Mathildenhöhe mit den denkmalgeschützten Bereichen, Rahmen- Konzeption Mathildenhöhe, Wissenschafts-
stadt Darmstadt 2009
Ateliergebäude mit Ateliergarten
Das im Olbrichweg 8 -10 stehende Gebäude wurde 1914 errichtet und 1944 teilweise zerstört . Es ist von
Albin Müller für die letzte Ausstellung der Künstlerkolonie, die Mietshauszeile, entworfen worden und sollte
einen Prototyp eines bürgerlichen Wohnhauses repräsentieren. Im zweiten Weltkrieg wurden Teile des
Ateliergebäudes gemeinsam mit den anderen Bauwerken der Mietshauszeile zerstört. Weiterhin blieben
Bruchstücke des Ateliergartens erhalten: Verborgen unter der Rasendecke befinden sich noch Pflasterstei-
Umweltbericht O 32 Mathildenhöhe Ost
DLA 41
ne. An Stelle der Mietshausbebauung befindet sich heute das Gebäude des Fachbereichs Gestaltung der
Hochschule Darmstadt, auch die Räumlichkeiten des Ateliergebäudes werden heute von der Hochschule
genutzt.
Felsenkeller mit Futtermauer
Die Kühlkeller, die sich ca. 10 m unterhalb der Dieburger Straße befinden, stammen von der alten Brauerei
Heinrich Orlemann. Das Kellersystem umfasst einen ca. 25 m langen Hauptkeller, einige Seitenkeller, eine
gemauerte Kuppel und mittlerweile verschüttete Gänge. Die Kellerdecke, die sich im Bereich des Hauptkel-
lers in einer Höhe von 4 m befindet, ist teilweise mit Entlastungsbögen gestützt oder ist gemauert.
Die nördliche Einfriedung dieser alten Brauerei entlang der Dieburger Straße wurde ebenfalls unter
Denkmalschutz gestellt. Die historische Backsteinmauer wurde im Zuge der damaligen Grundstücksbe-
grenzung der Brauerei gebaut und ist in diesem Bereich erhalten.
Felsenkeller
Die Brauerei „Zum Goldenen Anker“ wurde damals an den Osthang verlegt. Dessen Kühlkeller befindet
sich in ca. 12 m Tiefe und ist erhalten geblieben. Seine gewölbten Kellerräume weisen bis zu 5 m hohe
Räume auf und reihen sich um eine gemauerte Kuppel, der über 11 m hohe „Eisdom“.
Vorbelastungen
Der Bestand an unter Denkmalschutz stehenden Gebäuden sowie die teilweise Zugehörigkeit zum Gesam-
tensemble sind grundsätzlich positiv zu bewerten. Das Kellersystem unterhalb der Dieburger Straße weist
jedoch eine gewisse Instabilität auf. Die Weiterentwicklu ng der Gebäude und ihrer Gärten sowie hinzu-
kommende Neubauten müssen entsprechend abgestimmt werden, um keine negativen Beeinträchtigungen
zu erwirken.
Wechselwirkungen zwischen den genannten Schutzgütern und deren Umweltbelangen
Im Rahmen der Wechselwirk ungsanalyse werden die Ebenen der Folgewirkungen, Wirkungsketten, Sum-
mationswirkungen und die Gesamtbelastung berücksichtigt. Es gilt abzuprüfen, ob durch die Störung ein-
zelner Schutzgüter Veränderungen im Wirkungsgefüge anderer Schutzgüter ausgelöst werden können.
Bestand und Vorbelastungen
Eine Empfindlichkeit besteht hinsichtlich zusätzlicher Versiegelungen im B ereich bisher unversiegelter
Flächen und der damit einhergehenden Beseitigung von Grünflächen und Gehölzen. Dies hat sowohl Aus-
wirkungen auf die Pflanzen wie auch auf Tiere, Boden, Fläche und Wasser.
Umweltbericht O 32 Mathildenhöhe Ost
DLA 42
3 ENTWICKLUNGSPROGNOSEN DES BASISSZENARIOS BEI DURCHFÜHRUNG DER PLANUNG
UND BEI NICHTDURCHFÜHRUNG DER PLANUNG
Entwicklungsprognose bei Durchführung der Planung
Im
Rahmen der Umweltprüfung sind neben den Vorbelastungen die vorhabenbezogenen Wirkungen bzw.
Wirkfaktoren auf den Geltungsbereich bzw. auf umgebende Räume abzuprüfen.
3.1.1 Mensch und Gesundheit
Für das Schutzgut Mensch sind Faktoren zu beachten, die einen Einfluss auf die Lebens - und Wohnquali-
tät haben können. Insbesondere zählen hierzu Lärmimmissionen, Lufthygiene, Boden- bzw. Trinkwasser-
schutz.
Als Hauptlärmquelle ist der motorisierte Individualverkehr (MIV) zu nennen. Mit einer Erhöhung des Anlie-
ger- bzw. des Anlieferungsverkehrs ist im Gebiet durch die Errichtung des Besucherzentrums nur im gerin-
gen Maße zu rechnen. Die Stadt sieht ein Shuttlebus -System vor, welches die Besucher von einem Park-
platz außerhalb des Gebietes (Ostbahnhof) zur Mathildenhöhe bzw. zum Besucherzentrum befördert.
Durch Shuttlebusse und ein evtl. erhöhtes Verkehrsaufkommen wird es vermutlich zu einem gewissen
gesteigerten Lärmeintrag kommen. Auch erhöhte Emissionen können durch ein verstärktes Aufkommen
von Shuttlebusfahrten entstehen. Anliegerverkehr, der sich ggf. durch eine Nachverdichtung ergibt, wird
sich entlang der Dieburger Straße, des Spessartrings und des Fiedlerweges nicht bemerkbar machen, da
eine Vorbelastung bereits in diesem Gebiet besteht.
Die anhand der Lärmkartierung der Wissenschaftsstadt Darmstadt aufgezeigten Vorbelastungen weisen an
den der Dieburger Straße und Spessartring/Fiedlerweg zugewandten Fassade n gemäß der DIN 18005
„Schallschutz im Städtebau“ erhöhte Werte auf. Auf den von der Dieburger Straße abgewandten Bereichen
können die Orientierungswerte von 55 dB(A) tags und 45 dB(A) eingehalten werden. Gemäß der Schall-
technischen Untersuchung z um Bebauungsplan, Bericht Nr. 19- 2824, Dr. Gruschka Ingenieurgesellschaft
(2019) sollten bei Neubauten von Wohnungen in Schlaf - und Kinderzimmern passive Lärmschutzmaßnah-
men getroffen werden.
Während der Bauarbeiten ist mit einem erhöhten Lärmaufkommen sowie mit weiteren baubedingten nega-
tiven Auswirkungen wie der Emission von Stäuben zu rechnen.
3.1
Umweltbericht O 32 Mathildenhöhe Ost
DLA 43
3.1.2 Tiere
Aus dem vorliegenden Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag (naturplan 2019) geht für die Tierarten Vögel
(Habitat- und Baumhöhlenpotential) und Fledermäuse ( Jagdhabitate, Gebäudepotential und Baumhöh-
len/-spaltenpotential) ein Konfliktpotential in Folge von Baumaßnahmen hervor. Die städtebauliche
Nachverdichtung im Bereich des Osthanges hat diverse Fällungen von teils alten und ökologisch wertvollen
Bäumen zur Folge. Der Gehölzbestand dort ist vor allem für die Avifauna ein zentraler Lebensraum im
Vorhabengebiet. Einen weiteren Habitatschwerpunkt für Vögel bildet die Allee im Osten durch ihren älteren
Baumbestand. Diese soll nach Süden, im Bereich der Kleingartensiedlungen, erweitert werden und stellt in
Zukunft potentielle Habitatmöglichkeiten dar. Das gesamte Gebiet zeichnet sich durch seinen für Stadtver-
hältnisse hohen, vielfach älteren Baumbesatz aus. Für alle Neubauten müssen Bäume gefällt werden.
Durch die Bauarbeiten kommt es zu erhöhtem Lärmaufkommen, welches auf die Vögel eine vergrämende
Wirkung haben kann. Die ansässigen Arten sind hauptsächlich jene, die oft in Siedlungsbereichen leben.
Auch die Vorbelastungen des Stadtgebietes sind zu beachten.
Die Jagdgebiete d er Fledermäuse (Grünflächen im nördlichen Gebiet sowie der Allee- Bereich) werden
kaum von den städtebaulichen Maßnahmen tangiert. Durch die Erweiterung der Allee im Südosten ergibt
sich ein Potential für neue Jagdhabitate . Durch die Fällung vieler für Fledermä use potentiell geeigneter
Quartiersbäume entsteht hier ein Konfliktpotential, welches durch entsprechende Maßnahmen verringert
werden muss. Durch Abriss - und Bauarbeiten im Bereich des Biergartens (Dieburger Straße) entstehen
Erschütterungen, die negative Auswirkungen auf den darunterliegenden ehemaligen Brauereikeller hervor-
rufen können. Dieser Keller stellt eine große Bedeutung für Fledermäuse dar, auch für A rten, die nicht di-
rekt im Gebiet erfasst wurden. Daher sollte dieser vor Umsetzung geplanter M aßnahmen gründlich auf
Statik und Fledermausarten sowie Individuendichte geprüft werden, geeignete Maßnahmen zum Schutz
und Erhalt der Winterquartiersräume sind zu treffen.
Um mögliche Habitaträume im Vorfeld zu identifizieren, sollten vor dem Eingriff tiefergehende Untersu-
chungen auf Quartierstandorte von Vögel - und Fledermäusen durchgeführt werden. Weitere besonders
geschützte Tierarten wie Bilche, Eichhörnchen, Igel oder Blindschleichen könnten im Planungsgebiet vor-
kommen. Maßnahmen wie das Roden von Geh ölzen, der Abriss von Gebäuden oder das Freimachen der
Baufelder betreffen Individuen und Habitate von besonders geschützten Arten.
Auf die Vogelpopulationen kann das massive Roden von Gehölzstrukturen und älteren Bäumen eine nega-
tive Auswirkung mit sich führen. Für die Fledermäuse stellen lediglich die Bauarbeiten im Bereich des Kel-
lersystems ein Gefahrenpotential dar. Eine ökologische Baubegleitung ist notwendig, um ein en Verbotstat-
bestand nach § 44 BNatSchG Abs. 1 auszuschließen.
Umweltbericht O 32 Mathildenhöhe Ost
DLA 44
3.1.3 Pflanzen (Biotoptypen und Bäume)
Durch die Umsetzung der baulichen Maßnahmen auf den Entwicklungsflächen wird es zu einem Verlust an
Vegetation, vor allem von Gehölzstrukturen und (älteren) Bäumen kommen. Der Baumbestand mit einigen
erhaltenswerten Gehölzen wird im Rahmen der baulichen Nachverdichtung reduziert werden (s. Anhang
3). Durch das im Norden geplante Baufeld werden wahrscheinlich 11 Bäume gefällt werden müssen, für
das Besucherzentrum am Osthang werden voraussichtlich rund 95 Bäume wegfallen. Für die Nachverdich-
tung im Süden werden mindestens 11 Bäume gerodet werden müssen, für Neugestaltung zwischen Sei-
tersweg und Erbacher Straße voraussichtlich 3 Bäume. Hinzu kommen evtl. Fällungen für Zuwege zu den
Flächen und Rodungen und/oder Baustelleneinrichtungen.
Somit ist mit einer Mindestanzahl von 1 20 zu fällenden Bäumen zu rechnen. Die Neupflanzung der zu ro-
denden Gehölze wird nur in geringem Maße im Geltungsbereich möglich sein. Für die erhaltenden Bäume
müssen Schutzvorkehrungen während der Bauzeit vorgenommen werden.
Bezüglich der neu entstehenden Grün- und Kompensationsflächen sowie der zusätzlichen Anpflanzung
von Bäumen beispielsweise am Verbindungsweg im Osten ist mit einer Aufwertung zu rechnen.
3.1.4 Biologische Vielfalt
Da sich der Schwerpunkt der Nachverdichtung in einem Grünzug mit verbindender Funktion befindet und
die Habitatstruktur durch die Rodungen reduziert wird, ist mit negativen Auswirkungen auf die Biodiversität
im Gebiet zu rechnen.
3.1.5 Boden
Grundsätzlich wird durch die geplante innerstädtische Nachverdichtung in Form der Ausweisung baulicher
Entwicklungsflächen der Bodenschutzklausel nach § 1a Abs.2 BauGB entsprochen und dem Grundsatz,
mit Grund und Boden sparsam umzugehen, Rechnung getragen. Zwar werden für die Nachverdichtung
unversiegelte Flächen beansprucht, allerdings besteht in dem Gebiet bereits eine gewisse Vorbelastung
aus der Vergangenheit.
3.1.6 Fläche
A
uf den versiegelten, teilversiegelten und unversiegelten Flächen wird es durch die städtebauliche
Nachverdichtung und Umgestaltung von Flächen zu einer ergänzenden Nutzung kommen. Der Be-
reich des Osthanges ist momentan durch den Hochschulbetrieb fußläufig stark frequentiert, besonders in
den Sommermonaten nutzen die Studenten und andere Bürger die Fläche zu Freizeit- und Erholungszwe-
cken. Die schattenspende nden Baumbereiche sind in dieser Zeit provisorisch mit Paletten und anderen
Umweltbericht O 32 Mathildenhöhe Ost
DLA 45
Materialien zu einem Aufenthaltsort gestaltet worden, dort finden regelmäßig kulturelle Veranstaltungen
statt. Durch das Besucherzentrum, welches im westlichen Bereich des Osthanges entstehen soll, ist mit
einem erhöhten fußläufigen Besucheraufkommen zu rechnen. Trotz eines Besucherlenkungs - bzw. Tou-
rismusverkehrssystems mit Shuttlebussen ist mit einem gewissen erhöhten Verkehrsaufkommen um den
Bereich des Besucherzentrums, wie auch auf der gesamten Mathildenhöhe zu rechnen. Somit findet auf
der Osthang-Fläche keine wirkliche Nu tzungsänderung statt, auch wenn dort zusätzliche Grünfläche in
Anspruch genommen wird.
An der Dieburger Straße befindet sich derzeit ein Biergarten. Auf dieser Fläche soll eine Nachverdichtung
mit Wohnungsbau ermöglicht werden, so wie es nach dem derzeitigen FNP ausgewiesen ist. Der südöstli-
che Bereich des Planungsgebietes wird momentan als Kleingartenfläche genutzt, hier soll die Allee am
Spessartring samt Fußweg weitergeführt werden. Zudem ist eine Neuordnung der bestehenden S tellplatz-
flächen dort vorgesehen. Im FNP ist die Fläche für Wohnen aus gewiesen. Der Bereich wird zu einer öffent-
lichen Grünfläche umgestaltet. Hier kann mit einer Aufwertung der Fläche gerechnet werden.
3.1.7 Wasser
Die vorgesehenen Bauflächen befinden sich auf überwiegend unversiegelten Flächen. Durch eine zuneh-
mende Versiegelung können negative Auswirkungen auf den Wasserhaushalt entstehen. N iederschlags-
wasser kann so auf weniger Fläche versickern. Teilweise werden die Neubauten mit Dachbegrünungen
versehen. Mit dieser Festsetzung des Bebauungsplans wird zumindest ein Teil des Niederschlagwassers
länger in der Fläche gehalten.
Aufgrund eines hohen Grundwasserflurabstandes mit einem gleichzeitig durchlässigen Grundwasserleiter
mit geringmächtigen Deckschichten ist gegenüber eintretenden Stoffeinträgen von einer mittleren Empfind-
lichkeit auszugehen. Bei zukünftigen Bau- und Erdarbeiten sind Maßnahmen vorzusehen, die eine Beein-
trächtigung des Grundwassers beispielsweise durch den Eintrag von Baustoffen, Ölen und Schmierstoffen
als grundwassergefährdende Stoffe verhindern.
Insgesamt ist mit einer geringen Verschlechterung im Gebiet zu rechnen. Mit der Einhaltung der im B -Plan
festgesetzten Maßnahmen sind keine negativen Beeinträchtigungen zu erwarten. Oberflächengewässer
werden durch die Planungen nicht tangiert.
3.1.8 Klima und Lufthygiene
Das „Wäldchen“ des Osthanges bildet einen wesentlichen Grünanteil im Gebiet mit positiven klimatischen
Auswirkungen. Durch die geplante Bebauung und die damit verbundene Versiegelung und Rodung von
Gehölzen im Gebiet ist mit einer Verschlechterung des Mikroklimas in diesem Bereich zu rechnen. Die
Umweltbericht O 32 Mathildenhöhe Ost
DLA 46
negativen Auswirkungen können zum Teil durch Kompensations - und Neupflanzungen wie u.a. Dachbe-
grünung ausgeglichen werden. Die neuen Gebäude entstehen i n einer Flucht zum Hochschulgebäude,
sodass durch die Stellung des Besucherzentrums keine Verschlechterung von Kaltluftströmungen für die
Gesamtstadt zu erwarten sind. Die bauliche Nachverdichtung in den anderen Bereichen des Gebietes wird
vermutlich keine klimatische Veränderung mit sich führen. Durch das erhöhte Verkehrsaufkommen durch
das Besucherzentrum sind höhere Schadstoffbelastungen in dem Bereich nicht auszuschließen.
3.1.9 Landschafts- bzw. Stadtbild
Aufgrund des bewahrenden und schützenden Charakters des vorliegenden Bebauungsplanentwurfes ist
mit keine n relevanten Verschlechterungen des Stadtbildes zu rechnen. Es ist davon auszugehen, dass
eine potentiell angedachte Nachver dichtung im Bereich des Welterbegebietes eine für das Gebiet anspre-
chende und maßvolle Architektur beinhalten und keine negativen Einflüsse auf Blickbeziehungen o.ä. ha-
ben wird. Bei den vorliegenden Maßnahmenvorschlägen und dem grundsätzlichen Ziel d es B-Plans, das
Gebiet homogen zu gestalten und behutsam zu entwickeln sowie Grünflächen zu ergänzen bzw. neu zu
ordnen, ist mit einer negativen Entwicklung hinsichtlich des Stadtbilds somit nicht zu rechnen. Einer mögli-
chen ausufernden, nicht gebietsverträglichen Nachverdichtung wird durch die entsprechenden Festsetzun-
gen entgegengewirkt. Durch den Bau des Besucherzentrums sowie der weiteren Baukörper entsteht vo-
rübergehend eine Beeinträchtigung des Stadtbildes. Erhebliche Beeinträchtigungen sind durch die bauli-
chen Maßnahmen nicht zu erwarten. Es ist grundsätzlich mit einer positiven Weiterentwicklung des Stadt-
bildes zu rechnen.
3.1.10 Kultur und Sachgüter
Der denkmalgeschützte Brauereikeller unterhalb der Dieburger Straße kann durch Erschütterungen, die
durch Abbruch- und Bautätigkeiten hervorgerufen werden, gefährdet werden. Der Keller weist bereits jetzt
Zeichen einer Instabilität auf und sollte vor Umsetzung der geplanten Maßnahmen sorgfältig auf seine Sta-
tik und Stabilität untersucht werden. Zur Sicherheit sollte auch der andere zentral gelegene Keller auf seine
Stabilität geprüft werden. Auf die im Geltungsbereich des Bebauungsplanes o.g. übrigen denkmalgeschütz-
ten Gebäude und die historische Mauer sind keine negativen Auswirkungen zu erwarten. Unter dem As-
pekt der bauhistorischen Erhaltung ist mit einer Steigerung der Wertschätzung des Gebietes im Zusam-
menhang mit der zu erwartenden Auszeichnung der Mathildenhöhe als Weltkulturerbe zu rechnen. Durch
den Neubau des Besucherzentrums ist mit einer Steigerung des kulturellen Wertes im Gebiet bzw. für die
Gesamtstadt zu rechnen.
Umweltbericht O 32 Mathildenhöhe Ost
DLA 47
3.1.11 Wechselwirkungen zwischen den genannten Schutzgütern und deren Umweltbelangen
Durch die Versiegelung von Freiflächen, die im Rahmen der baulichen Nachverdichtung einhergeht, sind
Auswirkungen auf den Wasserhaushalt sowie das Mikroklima möglich. Da vor allem im Bereich des „Wäld-
chens“ auf dem Osthang nachverdichtet wird, werden viele Bäume gerodet werden müssen. Darunter be-
finden sich auch alte und erhaltenswerte Bäume, die für die Avifauna und Fl edermauspopulation wichtige
Lebensräume darstellen.
Auf die Schutzgüter bzw. die Umweltfunktionen des Wasserhaushalts, des Lokalklimas und der biologi-
schen Vielfalt ist mit negativen Auswirkungen zu rechnen. Bei der Umsetzung der baulichen Maßnahmen
wird es zu einem Verlust von mindestens 120 Bäumen kommen, dies stellt vor allem auf dem Osthang
einen Großteil des Baumbestandes dar . Der Ausgleich durch Neu- bzw. Kompensationspflanzungen wird
im Gebiet selbst nur bedingt möglich sein.
Sachgerechter Umgang mit Abwässern und Abfall
Abwasser
Durch die festgesetzte Dachbegrünung wird zumindest ein Teil des anfallenden Niederschlagswassers auf
der Fläche gehalten, kann dort verdunsten und somit wieder in den natürlichen Wasserkreislauf eintreten.
Sonstiges anfallendes Niederschlagswasser ist über das vorhandene Kanalsystem abzuführen. Die Nenn-
weiten der Kanäle sind für das Gebiet nicht bekannt, es ist aber davon auszugehen, dass bei der vorgese-
henen Nachverdichtung die Einleitung von Niederschlags - und Abwasser keine erhebliche Auswirkung auf
das lokale Kanalsystem haben wird.
Abfall
Die Abfallbeseitigung im Plangebiet ist gesichert. Der Entsorgungsbetrieb wird durch die zusätzlich anfal-
lenden Abfälle nicht überlastet.
3.2.1 Auswirkungen auf das Klima und Anfälligkeit gegenüber den Folgen des Klimawandels
Wie bereits dargestellt profitiert das Planungsgebiet aktuell von der ausgeprägten Vegetation in den Frei-
flächen, auch wenn es durch seine baulich geprägten Bereiche ein Überwärmungspotential aufweist . Im
Großteil des Gebietes besteht bereits eine moderate Überwärmung, die durch das Umwandeln von Grün-
flächen und Vegetationsstrukturen in versiegelte Flächen und Bebauung in Zukunft weiter zunehmen wird.
Durch den Klimawandel wird sich die Temperatur weiter erhöhen und der Unterschied zwischen der wär-
mespeichernden, versiegelten Stadt und dem kalt - und frischluftproduzierenden Umland wird sich noch
verstärken. Demnach ist jede weitere Versiegelung im Planungsgebiet auf lange Sicht zu vermeiden.
Umweltbericht O 32 Mathildenhöhe Ost
DLA 48
Auch Starkregenereignisse und Unwetter nehmen bedingt durch den Klimawandel zu. Durch die im Be-
bauungsplan vorgesehene Dachbegrünung kann ein Teil des Niederschlagswassers auf der Fläche zu-
rückgehalten werden. Sonstiges anfallendes Niederschlagswasser, das nicht auf Grünflächen versi ckern
kann, wird in das Kanalsystem eingeleitet. Bei Starkregenereignissen könnte das Kanalsystem generell an
seine Grenzen gelangen, mit einer erheblichen Mehrbelastung ist durch die Umsetzung der geplanten
Maßnahmen jedoch nicht zu rechnen.
Da sich im Planungsgebiet keine Oberflächengewässer befinden, ist von einer zusätzlichen klimawandel-
bedingten Hochwassergefahr nicht auszugehen.
3.2.2 Anfälligkeit gegenüber Störfällen und Katastrophen
Im Bebauungsplan wird eine bauliche Nachverdichtung mit Bezug zur Mathildenhöhe realisiert und Einrich-
tungen wie das Besucherzentrum errichtet. Grünflächen werden neu geordnet.
Für den Betrieb des Besucherzentrums und der anderen kulturellen Einrichtungen sind keine gefährlichen
Stoffe oder Techniken notwendig, welche eine Gefährdung oder Katastrophenwirkung für die Bevölkerung
erwarten lassen. In der näheren Umgebung wurden auch keine Betriebe oder produzierendes Gewerbe
ausgemacht, die mit gefährdenden Stoffen hantieren.
Entwicklungsprognose bei Nichtdurchführung der Planung
Würde der Bebauungsplan O 32 nicht aufgestellt werden, wäre im nordöstlichen Teilbereich der Bebau-
ungsplan O 13 gültig. Für das restliche Plangebiet gäbe es weiterhin keinen gültigen Bebauungsplan. Dort
müsste bei Vorhaben § 34 des BauGB beachtet werden, welcher die Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb
der im Zusammenhang bebauten Ortsteile regelt.
Im Planbereich O 13 könnten die bislang noch nicht realisierten baulichen Maßnahmen umgesetzt werden.
Das würde bedeuten, dass an der Stelle, wo laut Plan O 32 das Besucherzentrum geplant ist (Osthang),
ein großer, bis zu sieben Stockwerke hoher Hotelgebäudekomplex gebaut werden könnte. Dort, wie im
gesamten Bebauungsplan O 13, sind keine Bäume zum Erhalt festgesetzt, lediglich ein Pflanzgebot für
Baumgruppen. Dies ist vermutlich den Umstand geschuldet, dass der Plan aus dem Jahre 1974 stammt
und sich die gesetzlichen und methodischen Grundlagen für Bebauungspläne seitdem grundlegend verän-
dert haben.
Im Nordosten, wo sich aktuell der Biergarten Darmstadt befindet, könnte ein Wohngebäude mit bis zu acht
Stockwerken entstehen. Ein eingeschossiges Kindergartengebäude könnte im Zentrum des Plangebiets O
13 realisiert werden.
Umweltbericht O 32 Mathildenhöhe Ost
DLA 49
Insgesamt kann davon ausgegangen werden, dass sich das Gebiet ohne den Bebauungsplan O 32 hete-
rogener entwickeln würde. Außerdem ist anzunehmen, dass mehr Fläche für die Umsetzung von Vorhaben
in Anspruch genommen und weitere wertvolle Gehölze gerodet werden würden, was durch die Festsetzun-
gen im vorliegenden Bebauungsplan verhindert wird.
Neue Gebäude sind auf denselben Flächen vorgesehen, welche gemäß O 13 bebaut werden könnten, sie
ziehen aber aufgrund ihrer geringeren Größe und Höhe vergleichsweise weniger negative Auswirk ungen
auf das Stadtbild und die Mathildenhöhe nach sich. Der Schutz der Denkmale und des Gesamtensembles
könnte ohne den Bebauungsplan O 32 nicht gewährleistet werden.
Vorhabenbeschreibung gemäß Bau- und Betriebsphasen
Im Zuge der Freimachung der Baufelder werden Vegetationsdecken abgetragen und Gehölze gerodet.
Beim Bau von Neu bauten oder bei den Abrissarbeiten von Gebäuden und baulichen Anlagen und deren
Beseitigung ist mit starken Lärm- und Staubentwicklungen sowie Bodenerschütterungen zu rechnen, die
auch den denkmalgeschützten Brauereikeller betreffen können.
Durch die zusätzlichen Wohnungen ist mit der Erhöhung des Verkehrsaufkommens zu rechnen. Gleiches
gilt für den Betrieb des Besucherzentrums.
4 KUMULIERUNG MIT DEN AUSWIRKUNGEN VON VORHABEN BENACHBARTER PLANGEBIETE
Um den denkmalgeschützten Bereich der Mathildenhöhe herum sollen mehrere Bebauungspläne festge-
setzt werden. Diese dienen dem Schutz der Denkmale, dem Erhalt der Blickachsen, der behutsamen Wei-
terentwicklung der bestehenden Wohnbebauung, der Errichtung von touristischen Einrichtungen wie dem
Besucherzentrum und der Neuordnung des städtischen Grundstückes nordöstlich des Hochschulgebäudes
und im südöstlichen Bereich an den Bahngleisen zwischen Seitersweg und Erbacher Straße . Somit is t
zwar eine weitere Bebauung einiger Grundstücke vorgesehen, jedoch in einem verträglichen Ausmaß . Aus
ökologischer Sicht ist es sinnvoll, innerstädtische Bereiche nachzuverdichten, um keine neuen Flächen in
Anspruch nehmen zu müssen.
Insgesamt haben die Bebauungspläne vorwiegend einen bewahrenden Charakter: sie sollen sicherstellen,
dass sich die jeweiligen Planungsgebiete nicht in größerem Maße verändern. Somit sind keine weiteren
negativen Auswirkungen zu erwarten, auch wenn man bei dieser Einschätzung die Bebauungspläne der
benachbarten Plangebiete miteinschließt.
Umweltbericht O 32 Mathildenhöhe Ost
DLA 50
5 ARTENSCHUTZRECHTLICHE BELANGE
Bei der Ermittlung, Darstellung und Bewertung der Arten im vorliegenden Umweltbericht müssen verschie-
dene rechtliche Vorgaben berücksichtigt werden.
Nach § 44 BNatSchG „ist es verboten,
1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verlet-
zen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen o-
der zu zerstören,
2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während
der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stö-
ren; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lo-
kalen Population einer Art verschlechtert,
3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus
der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,
4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Na-
tur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören“.
Gemäß den Begriffsbestimmungen § 7 BNatSchG sind „besonders geschützte Arten
a. Tier- und Pflanzenarten, die in Anhang A oder Anhang B der Verordnung (EG) Nr. 338/97 des
Rates über den Schutz von Exemplaren wildlebender Tier - und Pflanzenarten durch Überwachung
des Handels (…) aufgeführt sind,
b. nicht unter Buchstabe a fallende
aa. Tier- und Pflanzenarten, die in Anhang IV der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführt sind,
bb. europäische Vogelarten,
c. Tier- und Pflanzenarten, die in einer Rechtsverordnung nach § 54 Absatz 1 aufgeführt sind“.
(Anmerkung: eine Rechtsverordnung nach § 54 Absatz 1 existiert bislang nicht.)
Unter den streng geschützten Arten befinden sich Arten, „die,
a. in Anhang A der Verordnung (EG) Nr. 338/97,
b. in Anhang IV der Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie),
c. in einer Rechtsverordnung nach § 54 Absatz 2
aufgeführt sind“.
Europäische Vogelarten sind gemäß Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates
über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (Vogelschutzrichtlinie) geschützt.
Umweltbericht O 32 Mathildenhöhe Ost
DLA 51
§ 1a BauGB enthält weitere Vorgaben zur Verträglichkeitsprüfung bei Beeinträchtigungen von FFH- und
Vogelschutzgebieten.
Maßnahmen zur Vermeidung negativer Auswirkungen auf artenschutzrechtliche Belange
nach § 44 BNatSchG
In Bezug auf die Einhaltung artenschutzrechtlicher Belange lassen sich allgemeine Maßnahmen ableiten,
die beispielsweise bei Gebäudesanierungen (vor allem im Dachbereich), Abbruch, Fällen von Bäu-
men und Roden von Gehölzbeständen beachtet werden müssen . Der erfolgende Eingriff in mögliche
Lebensräume, Lebensstätten oder Überwinterungsquartiere, darf die Verbotstatbestände des § 44 Abs.1
Nr.1-3 BNatSchG nicht verletzen. Folgende Maßnahmen sind umzusetzen:
• Gehölze, insbesondere ältere Bäume mit Biotoppotenzial, sollten weitestgehend erhalten werden
• Zum Ersatz für gerodete Gehölze sollen heimische, standortgerechte Bäume und Gehölze ge-
pflanzt werden.
• Baumhöhlen sind möglichst Beginn der Brut- und Setzzeit vor der Rodung zu kontrollieren und
zu verschließen. Durch die Rodung in der gemäß § 39 Abs. 5 BNatSchG für Gehölze außerhalb
des Waldes vorgeschriebenen Zeit vom 01.10. bis 28.02. kann das Risiko für Vögel zusätzlich
verringert werden, da dann die Brut- und Aufzuchtzeit vorüber ist. Adulte Vögel können jederzeit
selbständig vor dem Eingriff fliehen. Nach Möglichkeit ist der Schutzzeitraum noch zu verlängern
(z.B. Rodungen erst ab 01.12.).
• Baumhöhlen sind vor der Rodung auf einen Besatz mit Fledermäusen zu kontrollieren. Wird dabei
ein Besatz festgestellt, ist der freiwillige Auszug der Tiere abzuwarten und das Quartier zu ver-
schließen. Durch die Rodung in dem Zeitraum gemäß § 39 Abs. 5 BNatSchG vom 01.10. bis
28.02. können Tötungen und Verletzungen von Fledermäusen zusätzlich vermieden werden, da
die Fledermäuse sich dann in ihren Winterquartieren befinden, welche aus Frostschutzgründen
nicht in Gehölzen gewählt werden.
• Bei der Kontrolle der Baumhöhlen ist auch auf einen Besatz von Eichhörnchen oder Garten-
schläfern (ggf. in der Winterruhe) zu achten. S ollten ruhende Gartenschläfer vorgefunden wer-
den, ist dies der Unteren Naturschutzbehörde mitzuteilen und das weitere Vorgehen abzustimmen.
(Es empfiehlt sich daher einen zeitlichen Vorlauf einzuplanen).
• Bei Abriss oder Sanierung von Gebäuden sollte ebenfalls auf die Brut- und Setzzeit von ge-
bäudebrütenden Vogelarten bzw. auf die Wochenstuben - und Überwinterungszeiten
von Fledermäusen geachtet werden. Bei am oder im Gebäude brütenden Vögeln besteht
auch die Möglichkeit, Arbeiten nach Brut- bzw. Setzzeitende freizugeben (ökologische Baube-
Umweltbericht O 32 Mathildenhöhe Ost
DLA 52
gleitung). Werden Fledermäuse vorgefunden, ist auf deren selbständigen Auszug aus dem (Wo-
chenstuben- bzw. Winter-) Quartier zu warten und dieses zu verschließen.
• Künstliche Ersatzhabitate für gebäude- , baum -, höhlen - oder nischenbrütende Vogelarten sowie
für Fledermäuse sind zeitlich vorgezogen in räumlicher Umgebung anzubringen bzw. in neu errich-
tete Gebäude einzubauen.
• Vor der Freimachung eines Baufeldes muss dieses auf Kleinstrukturen wie Laubhaufen oder Holz-
haufen untersucht werden. Diese müssen vor Baufeldfreimachung händisch beräumt werden, Soll-
ten Blindschleichen, Igel oder Gartenschläfer gefunden werden, ist das weitere Vorgehen mit der
Unteren Naturschutzbehörde abzusprechen.
• Vor Beginn der Bauarbeiten sind die Fledermausvorkommen in den Kelleranlagen genau zu unter-
suchen. Wichtige, als Habitate dienende Teilbereiche sowie die Einflugmöglichkeiten und deren
Schneisen sind zu erhalten und freizuhalten.
• Vor Beginn der Bauarbeiten im Bereich denkmalgeschützter Kelleranlagen sind diese bezüglich ih-
rer Statik zu untersuchen und ggf. zu verstärken. Ein Zusammenbruch dieser Anlagen könnte Fle-
dermaus-Individuen töten und/oder ihren Lebensraum zerstören.
• Baumaßnahmen, die eine erschütternde Wirkung auf den Brauereikeller haben, sollten ca. Mitte
März bis Mitt e August durchgeführt werden, um eine Störung von Fledermäusen in sensiblen Le-
bensphasen zu vermeiden.
• Zur Sicherheit sollte für alle Maßnahmen, die Auswirkungen auf den Brauereikeller haben, eine
ökologische Baubegleitung hinzugezogen werden.
• Zum Schutz v on Insekten und Kleintieren sind für die Außenbeleuchtung insektenschonende
Leuchtmittel zu verwenden.
• Zum Schutz vor Vogelschlag sollte für größere Glasfassaden Vogelschutzglas verwendet werden.
Bei der Potentialabschätzung
5 in Bezug auf ein Vorkommen von geschützten Tier- und Pflanzenarten für
den B- Plan wu rden keine konkreten Eingriffe untersucht, so dass konkrete erforderliche Vermei-
dungsmaßnahmen wie bspw. CEF-Maßnahmen ggf. zu einem späteren Zeitpunkt vor Beginn einzelner
Baumaßnahmen erarbeitet werden müssen.
5 Bebauungsplan O 32 Mathildenhöhe Ost – Artenschutzrechtliche Potentialabschätzung (Institut für Gewässer - und
Auenökologie GbR 2017)
Umweltbericht O 32 Mathildenhöhe Ost
DLA 53
Berücksichtigung der Vorgaben der Verträglichkeitsprüfung bei Beeinträchtigungen von FFH-
und Vogelschutzgebieten gem. § 1 a Abs. 4 BauGB
Der Geltungsbereich beinhaltet oder tangiert keinerlei Natura 2000- Gebiete bzw. Vogelschutzgebiete ge-
mäß der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 bzw. der Richtlinie 79/409/EWG des Rates
vom 2. April 1979.
6 KOMPENSATIONSMAßNAHMEN
Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung, Eingriffsregelung gem. § 1a Abs. 3 BauGB
Bei der Aufstellung von Bauleitplänen gemäß § 1a BauGB sind die voraussichtlichen erheblichen Beein-
trächtigungen (Eingriffe) in Natur und Landschaft (Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz)
in der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB zu berücksichtigen.
Eine Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung erfolgt an dieser Stelle auf Grundlage des Biotopwertverfahrens
der hessischen Kompensationsverordnung (KV) vom 01.09.2005 (GVBl. I, S. 624). Die zugrunde gelegten
Flächengrößen ergeben sich aus den Nutzungstypen gemäß Anlagen 1 und 2 (s. Anhang 4; KV-Tabelle
Eingriffs- /Ausgleichsbilanzierung).
Gemäß § 1a BauGB ist ein Ausgleich bei der Überplanung von Flächen, für die bereits Baurechte beste-
hen, nur soweit erforderlich, als dort zusätzliche und damit neue Baurechte entstehen. Im Bereich des be-
stehenden Bebauungsplanes O 13 wurde dieser als Bilanzierungsgrundlage herangezogen, für den Be-
reich entlang Spessartring/Fiedlerweg/Erbacher Straße, für den es aktuell keinen rechtkräftigen Bebau-
ungsplan gibt, dient die Bestandsaufnahme als Grundlage.
Neben den überbauten Flächen wurden die „Pflanzgebote für Baumgruppen“ aus dem Bebauungsplan O
13 als Bilanzierungsgrundlage übernommen. Pro Baumgruppe wurden 3 Bäume mit einem Kronendurch-
messer von 3 m² angenommen.
Flächenbilanz - Eingriff-/Ausgleichsbilanzierung nach Hessischer Kompensationsverordnung
Nach Umsetzung des Bebauungsplans O 32 kommt es gemäß der vorliegenden Eingriffs -/ Ausgleichsbi-
lanzierung nach der Hessischen Kompensationsverordnung auch ohne Umsetzung von Kompensations-
maßnahmen bzw. Baumneupflanzungen zu einem Zugewinn von 184.252 Wertpunkten (WP)
6. Die Aus-
weisung der Kompensationsmaßnahmenfläche und die Bepflanzung mit typischen autochthonen Gehöl-
6 Siehe Anhang 3 Eingriffs-/Ausgleichsbilanz (KV-Tabelle Bestand/Planung) - Flächenbilanzierung nach Hessi-
schen Kompensationsverordnung
Umweltbericht O 32 Mathildenhöhe Ost
DLA 54
zen, Wildstauden und -gräsern für den Lebensraum im Schatten sowie die Neupflanzung von 55 Bäumen7
führt zu einer zusätzlichen Aufwertung von 1.123 WP. Damit ist insgesamt ein Wertpunkteüberschuss von
185.375 WP zu bilanzieren.
Der Überschuss stellt einen prozentualen Anteil von 24,9% im Vergleich zur gesamten Wertpunktsumme
des Bestandes vor Umsetzung der Maßnahmen dar.
Verbal-argumentative Gegenüberstellung von Eingriff und Ausgleich
Aktuell stellt sich der Baumbestand im gesamten Plangebiet O 32 mit rund 523 Bäumen als relativ hoch
dar. Bei Umsetzung aller zulässigen Maßnahmen werden voraussichtlich rund 120 Bäume aus dem Be-
stand (nicht Bilanzierungsgrundlage!) entnommen. Faktisch werden bei der Umsetzung der geplanten
Maßnahmen mehr Bäume gerodet werden, als gemäß der rechtlich gültigen Vorgehensweise in der KV-
Bilanz im Bestand erscheinen. Diese Bäume fallen jedoch auch unter die Baumschutzsatzung der Wissen-
schaftsstadt Darmstadt: Ihre Beseitigung muss bei der Stellung des Bauantrages beantragt werden und sie
müssen durch Neupflanzungen ersetzt werden. Durch weitere 55 festgesetzte Neupflanzungen und
Pflanzgebote kann der tatsächliche Verlust an Gehölzen größtenteils ersetzt werden.
Vorhandene Grün- bzw. Kleingartenflächen werden neu strukturiert, qualitativ aufgewertet und neue We-
gebeziehungen werden geschaffen. Dies dient dem Ziel, eine Grünverbindung im Plangebiet herzustellen
bzw. einzelne Grünflächen miteinander zu verbinden. Auf der Grünfläche mit der zeichnerischen Kenn-
zeichnung „M4“ ist als Kompensationsmaßnahme eine Bepflanzung mit typischen autochthonen Gehölzen,
Wildstauden und -gräsern für den Lebensraum im Schatten vorgesehen. Insgesamt hat die Vernetzung von
Grünstrukturen in Form eines Grünzuges positive Auswirkungen sowohl auf Freizeit - und Erholungsfunkti-
onen des Plangebietes als auch auf Tiere und Pflanzen im Sinne der Biotopvernetzung.
Die Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung nach Hessischer Kompensationsverordnung ergibt bereits ohne die
Baumneupflanzungen und die Kompensationsmaßnahme einen Wertpunkteüberschuss. Dennoch sollten
diese beiden Maßnahmen umgesetzt werden, um den realen Verlust auszugleichen, welcher sich von der
Bilanzierung unterscheidet (siehe hierzu auch Kapitel 6.1).
Durch die innerstädtische Lage sind vermutlich sämtliche Böden, auf denen bauliche Maßnahmen erfolgen
sollen, nicht mehr in ihrem natürlichen Zustand vorzuf inden. Weiterhin ist auf den neu zu errichtenden
(Flach-) Dachflächen eine Dachbegrünung festgesetzt. Diese Maßnahme trägt dazu bei, dass ein Teil des
Niederschlagswassers zurückgehalten wird und verdunsten kann. Dies wirkt sich insbesondere auf bereits
7 Im Rahmen der Neuplanungen im Geltungsbereich kann zum Zeitpunkt der Aufstellung des Umweltberichtes nicht abgesehen
werden, wie viele Baumneupflanzungen durchgeführt werden. Es ist davon auszugehen, dass weitere Baumneupflanzungen im
Rahmen der Neuplanungen erfolgen.
Umweltbericht O 32 Mathildenhöhe Ost
DLA 55
vor Umsetzung der Maßnahmen versiegelte Flächen positiv aus. Die Verwendung von wasserdurchlässi-
gen Materialien bei Bodenbelägen ist ebenfalls positiv zu bewerten. Negative Auswirkungen auf die
Schutzgüter Boden und Wasser so ausgeglichen werden. Die Bilanzierung ergibt sogar eine En tsiegelung
im Plangebiet von 8,3%.
Durch die Umsetzung der Maßnahmen wird sich das Verkehrsaufkommen nur geringfügig erhöhen, was
sich nicht in einem erheblichen Maß auf die Lufthygiene auswirken wird.
Das Landschafts- bzw. Stadtbild wird durch den Bebauungsplan O 32 vor Beeinträchtigungen bewahrt, mit
dem Ziel, das denkmalgeschützte Gesamtensemble Künstlerkolonie Mathildenhöhe einem UNESCO -
Weltkulturerbe entsprechend zu sichern.
Lediglich die ehemaligen Brauereikelleranlagen könnten bei der Umsetzung der Maßnahmen beeinträchtigt
werden. Durch entsprechende Festsetzungen, welche im folgenden Kapitel enthalten sind, können mögli-
che Beeinträchtigungen jedoch vermieden werden.
Vorschläge für Festsetzungen zur Aufnahme in den Bebauungsplan
I Festsetzungen nach dem Baugesetzbuch
6.3.1 Öffentliche Grünflächen - Zweckbestimmung Parkfläche (§ 9 Abs. 15 BauGB)
Bei der Neuanlage von öffentliche n Grünflächen (ausgenommen der Spielplatzfläche und der Kompensati-
onsflächen M4) sind diese gemäß ihrer F estsetzung als Park- und Grünanlagen zu gestalten, zu pflegen
und dauerhaft zu unterhalten. Die Flächen sind zu 70% dauerhaft mit Bäumen, Sträuchern oder bodende-
ckender Vegetation zu bepflanzen. Je 200 m² ist ein Laubbaum 1. Oder 2. Ordnung zu pflanzen. Nadelge-
hölze sind nur als Einzelbaumpflanzung zulässig. Dabei sind überwiegend standortgerechte, heimische
Arten der Pflanzliste (Anhang 1) zu verwenden.
Begründung:
Grünflächen dienen der Bevölkerung als nutzbares Wohnumfeld, bieten Möglichkeiten zur Naherholung
und beeinflussen das Stadtbild positiv. Außerdem wirken sich Grünflächen positiv auf das lokale Klima aus
und stellen Lebensräume für Flora und Fauna dar.
6.3.2 Private Grünflächen
Bei der Neuanlage von Gebäuden sind die privaten Grundstücksfreiflächen und Gebäudevorflächen nicht
als Arbeits- oder Lagerflächen zu benutzen und sind, soweit sie nicht Zuwege oder Zufahrten sind, gärtne-
risch anzulegen, zu bepflanzen und als Grünfläche dauerhaft zu erhalten.
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Die Vegetationsflächen der Grundstücksfreiflächen sin d zu 20% mit Bäumen und Sträuchern zu bepflan-
zen. Dabei sind überwiegend standortgerechte, heimische Arten der Pflanzliste (Anhang 1) zu verwenden.
Nadelgehölze sind nur als Einzelbaumpflanzung zulässig. Je angefangene 200 m² nicht überbaubare
Grundstücksfläche, die durch Baumaßnahmen erschlossen wird, ist mindestens ein einheimischer, stand-
ortgerechter Laubbaum entsprechend der Artenempfehlung mit mindestens 25 cm Stammumfang zu pflan-
zen und zu erhalten. Erhaltene Bäume sind auf diese Festsetzung anrechenbar.
Begründung:
Gärtnerisch angelegte Flächen haben durch ihren Vegetationsanteil positive Auswirkungen auf das lokale
Klima und auf das Stadtbild. Sie können auch Habitate für Tiere darstellen oder der Biotopvernetzung die-
nen.
6.3.3 Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 24)
SCHUTZ VOR VERKEHRSLÄRMEINWIRKUNGEN
Objektbezogene (passive) Schallschutzmaßnahmen
Die nachfolgenden Festsetzungen zum Schutz vor Verkehrslärmeinwirkungen gelten für den aus schall-
technischer Sicht ungünstigsten Lastfall:
- Freie Schallausbreitung nachts
- Immissionshöhe 4 m über Gelände
Schalldämmende Lüftungseinrichtungen
Bei der Errichtung oder Änderung von Schlafräumen und Kinderzimmern südlich bzw. innerhalb der 50-
dB(A)-Nacht-Isophonen sind schalldämmende Lüftungseinrichtungen vorzusehen. Auf dezentrale schall-
gedämmte Lüftungseinrichtungen kann verzichtet werden, wenn das Gebäude mit einer zentralen Lüf-
tungsanlage ausgestattet ist und hierdurch ein ausreichender und schallgedämmter Luftaustausch gewähr-
leistet ist.
Unter Berücksichtigung der Gebäudeabschirmung können die Nacht -Beurteilungspegel fassadenweise der
schalltechnischen Untersuchung zum Bebauungsplan entnommen werden ( s. Bericht Nr. 19- 2842, Dr.
Gruschka Ingenieurgesellschaft, 64297 Darmstadt).
6.3.4 Bodenveränderungen
Bei allen Maßnahmen, die einen Eingriff in den Boden erfordern, ist auf sensorische Auffälligkeiten zu ach-
ten. Werden solche Auffälligkeiten des Untergrundes festgestellt, die auf das Vorhandensein von schädli-
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chen Bodenveränderungen hinweisen, ist umgehend das Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Ar-
beitsschutz und Umwelt Darmstadt, De. IV/DA 41.5, zu informieren. Darüber hinaus ist ein Fachgutachter
in Altlastenfragen hinzuzuziehen.
6.3.5 Kampfmittelbelastung und –räumung
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt in einem Bombenabwurfgebiet und es muss grundsätzlich
vom Vorhandensein von Kampfmitteln ausgegangen werden. Bei allen Flächen, bei denen bodeneingrei-
fende Maßnahmen stattfinden, sind systematische Überprüfungen (Sondierungen au f Kampfmittel) vor
Beginn der Bauarbeiten und Baugrunduntersuchungen erforderlich. Die „Allgemeinen Bestimmungen im
Lande Hessen“ sind zu beachten.
Begründung:
Durch diese Maßnahmen kann der Boden bei eventuell vorgefundenen Verunreinigungen saniert und ei ne
Gefährdung der Arbeiter/innen während der Bauphase ausgeschlossen werden.
6.3.6 Nutzung erneuerbarer Energien sowie sparsame und effiziente Nutzung von Energien (§ 9
Abs. 1 Nr. 23b BauGB)
Bei der Errichtung von Gebäuden im Geltungsbereich sind bauliche und sonstige technische Maßnahmen
für die Erzeugung, Nutzung oder Speicherung von Strom, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energien
oder Kraft-Wärme-Kopplung zu treffen. Die Vorgaben der jeweils gültigen Energieeinsparungsverordnung
(EnEV) und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) sind einzuhalten.
Begründung:
Diese Maßnahmen wirken sich positiv auf das Klima aus, auf lokaler wie auch auf globaler Ebene.
6.3.7 Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur
und Landschaft (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB)
M1 Oberflächenbefestigung
Maßnahme:
Befestigte, nicht überdachte Flächen der Baugrundstücke sind, soweit wasserrechtliche Belange nicht ent-
gegenstehen, als teilversiegelte Flächen anzulegen (Rasenpflaster, Rasengittersteine, Schotterrasen, Kies-
und Plattenwege). Bei Flächen, die nicht teilversiegelt sind, ist das anfallende Niederschlagswasser in an-
grenzende Grundstücksfreiflächen zu versickern.
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Begründung:
Der Versiegelungsgrad soll so niedrig wie möglich gehalten werden. Dadurch wird u.a. der Wasserabfluss
im Gebiet verlangsamt und das örtliche Kanalsystem entlastet.
M2 Schutz des Oberbodens
Maßnahme:
Ein fachgerechter Abtrag und die Wiederverwendung von Oberboden ist nach den §§ 1 und 4 des
BBodSchG Hessen vorgeschrieben. Dies beinhaltet die Lagerung von Oberboden in Mieten von höchstens
einem Meter Höhe, bei einer Lagerung, welche länger als ein Jahr dauert, ist eine fachgerechte Zwischen-
begrünung anzusäen. Die DIN 18915 ist anzuwenden.
Begründung:
Oberboden mitsamt seiner Bodenfunktion soll geschützt und erhalten werden, sowie vor Erosion und Ver-
unkrautung geschützt werden.
M3 Behandlung von Niederschlagswasser
Nach § 37 HWG Abwasser, insbesondere Niederschlagswasser, verwertet werden, sofern wasserwirt-
schaftliche oder gesundheitliche Belange nicht entgegenstehen. De Abwasserbeseitigungspflicht entfällt für
Niederschlagswasser, das verwertet, verrieselt oder versickert wird. Eine Versickerung kann dann zugelas-
sen werden, wenn nachweisbar ist, dass eine schadlose Ableitung von Regenwasser gewährleistet ist und
Vernässungsschäden angrenzender Gebäudekomplexe auszuschließen sind.
Begründung:
Anfallendes Niederschlagswasser soll zum Wohle des Schutzgutes Wasser in seinem natürlichen Wasser-
kreislauf gehalten werden. Außerdem trägt die Verdunstung von Niederschlagswasser zu einer Verbesse-
rung des lokalen Kleinklimas bei.
M4 Fläche mit lebensraumtypischen autochthonen Gehölzen, Wildgräsern und -stauden
Maßnahme:
Die öffentliche Grün- und Parkfläche mit der zeichnerischen Kennzeichnung M4 ist mit für den Lebensraum
Schatten typischen Landschaftsgehölzen gemäß Pflanzliste (Anhang 1) zu pflanzen, zu pflegen und dau-
erhaft zu unterhalten. Die Gehölzpflanzungen sind mit folgenden Gehölzarten entsprechend den FLL-
Gütebestimmungen für Baumschulgehölze auszuführen:
-Bäume 1. und 2. Ordnung: Hochstamm, 2x verpflanzt, 18-20 cm Stammumfang
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-Sträucher: 3 - 4 Triebe, 60 – 100 cm, ohne Ballen
Der Anteil der Bäume wird auf mindestens 20% festgesetzt . Zu beachten ist, dass Gehölzpflanzungen in
der Wachstumsruhe in den Monaten Oktober bis April durchzuführen sind.
Die Gehölze sind mit lebensraumtypischen autochthonen W ildgräsern zu unterpflanzen. Die Pflanzung ist
in geeigneter Art zu pflegen und dauerhaft zu erhalten.
Begründung:
Die Maßnahme dient unter anderem dem Ersatz der am Osthang zu rodenden Gehölze. Außerdem sorgen
die Gehölze für eine Eingrünung und einen Sichtschutz für an öffentliche Flächen grenzende Privatgrund-
stücke. Die Bepflanzung hat positive Auswirkungen auf Klima und Lufthygiene. Wildpflanzen bieten insbe-
sondere Insekten Lebensraum und Nahrung, was positive Auswirkungen auf die aktuell rückgängige Insek-
tenfauna hat. Eine sorgfältig geplante Wildgräser - und Wildstaudenfläche erfordert vergleichsweise wenig
Pflege (z.B. 1 Arbeitsgang pro Jahr), sobald sich die Pflanzen dort etabliert haben
M5 Neupflanzungen heimischer Arten
Zum Ausgleich der verlorengehenden Gehölze sind an den zeichnerisch festgesetzten Standorten heimi-
sche, standortgerechte Neupflanzungen vorgesehen. Freiflächen sollen ebenfalls mit heimischen Arten
bepflanzt und nur extensiv gepflegt werden.
Begründung:
Durch die Rodung von 120 Bäumen wird der Lebensraum von baumbewohnenden und -nutzenden Arten
dezimiert, daher soll im Anschluss der Bauarbeiten eine Neupflanzung von heimischen Gehölze erfolgen.
6.3.8 Anpflanzen und Erhalten von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen (§ 9 Abs. 1
Nr. 25a und b BauGB)
Erhaltung von Bäumen und Baumgruppen
Die in der Planzeichnung als zu erhaltend festgesetzten Einzelbäume und Baumgruppen sind dauerhaft zu
erhalten und bei Beschädigung oder Erkrankung durch geeignete Maßnahmen zu behandeln. Ausgefalle-
ner Bewuchs ist durch einheimische und standortgerechte Neupflanzungen entsprechend Auswahlliste A
mit mindestens 25 cm Stammumfang zu ersetzen. Bei Neupflanzungen als Ersatz für zu erhaltende Ein-
zelbäume ist eine Abweichung von dem zeichnerisch festgesetzten Standort um bis zu 5 m zulässig.
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Baumschutzmaßnahmen
Während der Bauphase sind gefährdete Einzelbäume im Bereich der Baustelle vor Beschädigungen von
Stamm und Wurzelraum durch Sicherungsmaßnahmen entsprechend der DIN 18920 zu schützen.
Dachbegrünung
Flachdächer und flach geneigte Dächer mit einer Mindestgröße von 20 m² sind extensiv als Gras-
Staudendach zu begrünen. Die Vegetationsschicht muss eine Mächtigkeit von mindestens 0,10 m aufwei-
sen. Fenster, Be- und Entlüftungsöffnungen, Dachterrassen und technische Aufbauten, sind ausgenom-
men. Die Ausführung und dauerhafte Pflege ist nach der aktuellen FLL-Richtlinie durchzuführen bzw. zu
gewährleisten.
Begründung:
Die Dachbegrünung kann das lokale Klima positiv beeinflussen, während sie gleichzeitig der Fauna als
Lebensraum und Nahrungshabitat dient. Außerdem trägt sie zur Rückhaltung und Reinigung von Nieder-
schlagswasser bei und verzögert dessen Abfluss.
II Hinweise
Baumschutzsatzung
Für den Schutz des Baumbestandes innerhalb des Geltungsbereiches ist die „Satzung zum Schutz des
Baumbestandes in der Wissenschaftsstadt Darmstadt“ (Baumschutzsatzung) in der jeweils gültigen Fas-
sung zu beachten.
Bodendenkmale
Wenn bei Erdarbeiten Bodendenkmale bekannt werden, so ist dies der HessenArchäologie oder der Unte-
ren Denkmalschutzbehörde unverzüglich anzuzeigen.
Begründung:
Die Untere Denkmalschutzbehörde entscheidet daraufhin, wie mit dem Bodende nkmal umzugehen ist u nd
stellt dessen Schutz sicher.
6.3.9 Artenschutz
Vermeidung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände
Auf die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände von europarechtlich und streng geschützten Arten so-
wie von besonders geschützten Arten gemäß § 44 BNatSchG wird hingewiesen. Verboten ist danach die
Beschädigung oder die Zerstörung von Fortpflanzungs - und Ruhestätten und die damit verbundene un-
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vermeidbare Tötung oder Verletzung von Tieren oder ihren Entwicklungsformen, sowie die erhebliche Stö-
rung von Tieren während der Fortpflanzungs -, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszei-
ten. Folgende Maßnahmen zur Vermeidung, zur Verminderung und zum Ausgleich von Beeinträchtigungen
der Tierwelt sind einzuhalten:
V1 Erhalt von Gehölzen
Maßnahme:
Vor allem im Bereich des Osthanges sollte darauf geachtet, dass vorhandene Gehölze weitestgehend er-
halten bleiben. Der Verlust von Gehölzen würde somit minimiert werden. Von einer vollständigen Rodung
der Fläche ist abzuraten. Baumschutz -Maßnahmen gemäß DIN 18920 sind ggf. während der Bauzeit not-
wendig. Der Erhalt von Gehölzen ist einer Neupflanzung stets vorzuziehen.
Begründung:
Die Rodung von Gehölzen hat negative Auswirkungen auf Pflanzen, Biologische Vielfalt, Tiere, Klima und
Lufthygiene und auch auf das Stadtbild, weshalb sie wenn möglich vermieden werden sollte.
V2 Zeitliche Beschränkung für Rodung und Rückschnitte
Maßnahme:
Nach BNatSchG (§39) sind für die Fällung und Rückschnittarbeiten von Bäumen sowie Gehölzrodungen
die Zeiten zwischen Anfang Oktober und Ende Februar einzuhalten, da dieser Zeitraum außerhalb der
Hauptbrutzeiten der heimischen Vogelarten sowie der Hauptaktivitätsphase von Fledermäusen liegt.
V3 Baumhöhlenkontrollen
Maßnahme:
Bei der Fällung von größeren Bäumen (Stammumfang > 60 cm) ist im Vorfeld eine Untersuchung durch
einen Fachkundigen auf Höhlen und andere Strukturen, die Ruhe- oder Fortpflanzungsstätten für Fleder-
mäuse, Vögel oder Bilche bieten können, durchzuführen. Werden Höhlen festgestellt, ist eine Kontrolle auf
Besatz erforderlich. Falls Tiere vorgefunden werden, muss auf deren selbstständigen Auszug gewartet und
die Höhle anschließend verschlossen werden.
Begründung:
Die Tötung einzelner Individuen europarechtlich, besonders und streng geschützter Arten muss ausge-
schlossen werden.
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V4 Kontrolle der Gebäude vor Abriss
Maßnahme:
Vor dem Abriss von Gebäuden sind diese auf Tierbesatz hin zu untersuchen (Fledermäuse, Gartenschlä-
fer, gebäudebrütende Vogelarten). Potenzielle Quartiere sind im Vorfeld zu verschließen, um einen Besatz
ausschließen zu können.
Begründung:
Die Tötung einzelner Individuen europarechtlich, besonders und streng geschützter Arten muss ausge-
schlossen werden.
V5 Nist- und Quartierhilfen
Maßnahmen:
Für den Verlust von Bäumen sind Nist- oder Quartiershilfe für Baum-, Höhlen oder Nischenbrüter bzw. für
Fledermäuse als Ersatz in einem zeitlich vorgezogenen Zeitraum in räumlicher Umgebung anzubringen.
Für je zehn gerodete Bäume ist jeweils eine Nist- oder Quartiershilfe im Geltungsbereich anzubringen.
Zusätzlich sind in jedem neu errichteten Gebäudekörper mindestens zwei künstliche Nisthilfe oder ein
Quartier für gebäudebrütende Vogelarten oder Fledermäuse anzubringen bzw. einzubauen.
Begründung:
Erhaltung der Kohärenz bzw. des Angebots von Habitaten für gebäude-, baum-, höhlen- oder nischenbrü-
tende Vogelarten sowie für Fledermäuse und Schaffung einer frühzeitigen Ausweichmöglichkeit zur Erhal-
tung der Nist- und Brut- und Überwinterungsmöglichkeiten.
V6 Kontrolle des Baufeldes vor Freimachung
Maßnahme:
Kleinstrukturen wie Laubhaufen oder Holzhaufen müssen vor Baufeldfreimachung händisch beräumt wer-
den; werden dabei besonders geschützte Arten wie Gartenschläfer, Igel oder Blindschleichen während der
Winterruhe angetroffen, ist dies der Unteren Naturschutzbehörde zu melden und das weitere Vorgehen
festzulegen.
Begründung:
Die Tötung einzelner Individuen besonders geschützter Arten muss ausgeschlossen werden.
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V7 Untersuchung des Fledermausbestandes im Brauereikeller
Maßnahmen:
Der Fledermausbestand im Brauereikeller muss vor Umsetzung von Baumaßnahmen eingehend im Hin-
blick auf das vorhandene Artenspektrum und tatsächliche Individuenzahlen untersucht werden. Dies sollte
bei geeigneten Witterungsbedingungen (kalter Winter!) erfolgen. Für Fledermäuse besonders wichtige
Bereiche der Kellersysteme sind zu ermitteln und entsprechend zu schützen.
Begründung:
Im Bereich des Biergartens an der Dieburger Straße werden neue Baufelder zur Verfügung gestellt. Unter-
halb dieses Areals erstreckt sich ein Teil des alten Brauereikellers, der wegen seines Klimas und Größe ein
großes Potential als Winterquartier für Fledermäuse bietet. Durch die eingehende Untersuchung des Fle-
dermausbestandes kann dieser gezielt geschützt werden.
V8 Sicherung/Erhalt der Einflugmöglichkeiten in den Brauereikeller
Maßnahmen:
Die Einflugmöglichkeiten für Fledermäuse in den Brauereikeller sind zu erhalten. Die Einflugschneisen sind
von Bebauung und Bepflanzung freizuhalten.
Begründung:
Der Brauereikeller muss für Fledermäuse weiterhin als Habitat nutzbar sein.
V9 Statische Überprüfung und ggf. Sicherungsmaßnahmen im Brauereikeller
Maßnahme:
Der historische unter Denkmalschutz stehende Brauereikeller weist einen instabil wirkenden Zustand auf
und sollte daher vor Baubeginn einer statischen Überprüfung unterzogen werden. Die Auswirkungen von
Baumaßnahmen auf das Kellersystem sowie dessen Umfeld müssen im Vorfeld in Form eines Gutachtens
ermittelt werden. Aus dieser Untersuchung ergeben sich evt l. weitere Vermeidungs - und Sicherungsmaß-
nahmen.
Begründung:
Ein Eins turz des Brauereikellers würde die Zerstörung wertvoller Fledermausquartiere bedeuten, bei der
eine Tötung einzelner Individuen sehr wahrscheinlich ist. Auch aus Sicht des Denkmalschutzes sollte di es
unbedingt verhindert werden.
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V10 Zeitliche Befristung bestimmter Baumaßnahmen (Erschütterungen)
Maßnahme:
Baumaßnahmen, die eine erschütternde Wirkung auf den Brauereikeller haben, sind nur außerhalb der
Überwinterungszeiten, Erkundungs -, Schwärm - und Paarungsphasen von Fledermäusen vorzunehmen.
Der Zeitraum f ür solche baulichen Tätigkeiten liegt zwischen ca. Ende März und Mitte August (evtl. noch
engeres Zeitfenster).
Begründung:
Die Störung streng geschützter Arten (Fledermäuse) muss zu diesen Zeiten ausgeschlossen werden.
V11 Ökologische Baubegleitung bei Bauvorhaben mit Einfluss auf den Brauereikeller
Maßnahme:
Während einer genaueren Planung von Maßnahmen mit Einfluss auf den Brauereikeller ist die Betreuung
durch einen Fachkundigen im Rahmen einer ökologischen Baubegleitung erforderlich. Dieser prüft die
Pläne in Bezug auf die Überwinterungsquartiere für Fledermäuse und überwacht die Baumaßnahmen in
Bezug auf die oben beschriebenen Maßnahmen (V6 und V7).
Begründung:
Eine ökologische Baubegleitung dient der Absicherung des Vorhabens gegenüber Verbotst atbeständen
nach § 44 BNatSchG.
V12 Reduktion von Lichtemissionen
Maßnahme:
Für die Außenbeleuchtung sind insektenschonende Leuchtmittel zu verwenden (Natriumdampf-Hochdruck-
oder Natriumdampf-Niederdrucklampen bzw. LED-Leuchtmittel mit vollständig gekapseltem Lampenge-
häuse). Hierzu ist der Lichtstrahl im besten Falle nach unten auszurichten.
Begründung:
Das Verwenden von Halogenstrahlern an Gebäuden, Wegen und im Bereich von zusammenhängenden
Gehölzstrukturen ist zum Schutz von Insekten und Kleintieren zu vermeiden.
V13 Reduktion der Gefahr bezüglich Vogelschlag
Maßnahmen:
In den Fassadenteilen der hinzukommenden Gebäude ist für Glasflächen und -fassaden mit einer Größe
von mehr als 3 m² Vogelschutzglas zu verwenden.
Umweltbericht O 32 Mathildenhöhe Ost
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Begründung:
Vogelschlag und die Tötung von artenschutzrechtlich geschützten Tierarten wird verhindert.
7 GEPLANTE MAßNAHMEN ZUR ÜBERWACHUNG (MONITORING)
Grundlage des Monitorings ist der im Rahmen des Bauleitplanverfahrens erarbeitete Umweltbericht . Maß-
nahmen zum Monitoring sind keine geplant.
8 ANDERWEITIGE PLANUNGSMÖGLICHKEITEN
Aufgrund der Lage des Geltungsbereiches und der Ziele, welche durch die Festsetzungen des Bebau-
ungsplanes erreicht werden sollen, wäre eine räumliche Verschiebung des Geltungsbereiches nicht mög-
lich. Der Standort für das Besucherzentrum wurde von der Stadtverwaltung der Wissenschaftsstadt Darm-
stadt am Osthang vorgesehen, da dieses Grundstück seit Ende des 2. Weltkrieges nicht bebaut wurde und
brachgefallen ist. Bezüglich der waldartigen Vegetation, die sich dort etabliert hat, wurden artenschutz-
rechtliche Anforderungen im Zuge des Bauleit planverfahrens zur Baurechtschaffung als durchführbar an-
gesehen. Für die Realisierung der aufgezeigten Maßnahmenvorschläge sind somit keine Alternativen vor-
gesehen.
9 HINWEISE AUF SCHWIERIGKEITEN, L ÜCKEN ODER FEHLENDE ERKENNTNISSE HINSICHT-
LICH DER ANGABEN
In Kap. 1.4 werden alle verwendeten Gutachten zur Bestandsaufnahme dargelegt. Kenntnislücken können
ausgeschlossen werden.
10 ALLGEMEIN VERSTÄNDLICHE ZUSAMMENFASSUNG
Im Rahmen des Welterbeantrags soll die Gesamtanlage Mathildenhöhe zum UNESCO-Weltkulturerbe
erklärt werden. Ziel der Stadtentwicklung ist es dabei, die Pufferzone um das Nominierungsgebiet
durch Bauleitplanungen zu sichern und für zukünftige Planungen mit den Zielen des Welterbeantrags in
Einklang zu bringen. Zur Sicherstellung des Ensembleschutzes soll u.a. der Bebauungsplan „O 32 Mathil-
denhöhe Ost“ dafür Sorge tragen, dass bauliche Veränderungen in der direkten Umgebung mit den Zie-
len der Stadtentwicklung einhergehen.
Das insgesamt rund 8,7 ha große Gebiet umfasst überwiegend
Wohnbebauungen in Form von Zeilen- , Block- und Einzelhausbebauungen. Im Westen befindet sich ein
Gebäude der Hochschule. Südlich dieses Gebäudes schließt sich der Osthang an, eine brachgefallene
Sukzessionsfläche, auf der sich waldartige Vegetation angesiedelt hat. Das Gebiet ist insgesamt großzügig
Umweltbericht O 32 Mathildenhöhe Ost
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mit Grünstrukturen ausgestattet. Beispiele hierfür sind der Fußweg im Osten, der von einer Allee gesäumt
wird, der Biergarten im Nordosten mit seinen alten Roß -Kastanien oder die großzügigen Gartenanalagen
mit Großbaumbestand. Bei Umsetzung der Maßnahmenvorschläge wird es voraussichtlich zu einer gering-
fügigen Änderung der städtebaulichen Strukturdaten kommen. Mit dem vorliegenden Umweltbericht mit
integrierter Grünordnungsplanung werden Hinweise im Sinne der in § 1 Abs. 5 BauGB geforderten nach-
haltigen städtebaulichen Entwicklung sowie für die Sicherung einer menschenwürdigen Umwelt und den
Schutz und die Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen gegeben.
Zur Untersuchung der vorkommenden Fauna im Gebiet wurde ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag für
den Geltungsbereich angefertigt. Dabei wu rden die für den Artenschutz relevanten Habitate mit den
potentiell dort vorkommenden Arten hinsichtlich ihrer Wertigkeit eingeschätzt. Das Ergebnis zeigt, dass
im Untersuchungsgebiet streng geschützte Fledermausarten und europäische Vogelarten, die eine hohe
artenschutzrelevante Wertigkeit haben, im Gebiet vorkommen. In Anlehnung an eine artenschutzrechtliche
Potenzialabschätzung, die für den benachbarten Bebauungsplan O 31 durchgeführt wurde, kann auch das
Vorkommen von besonders geschützten Arten wie Eichhörnchen, Bilche, Igel oder Blindschleiche nicht
ausgeschlossen werden. Das „Wäldchen“ am Osthang sowie die Platanen/Kastanien- Allee werden für
Vögel als besonders wertvoller Lebensraum mit hohem Habitatpotential identifiziert. Für die Fledermäuse
stellen die Freiflächen und die gehölzreichen Flächen zwischen den Gebäuden im Norden sowie der Fuß-
gängerweg entlang der Allee am Spessartring Nahrungshabitate dar. Von besonderer Bedeutung sind
allerdings die strukturreichen, unter Denkmalschutz stehenden Kellerräume der alten Brauerei an der Ecke
Dieburger Straße und Spessartring. Diese haben großes Potential für Fledermäuse als frostfrei e Winter-
quartiere.
In Bezug auf die vorkommende Flora sind die älteren Bäume östlich des Hochschulgebäudes (Platanen),
die Ross -Kastanien im Bereich des Biergartens (Dieburger Straße, Spessartring) sowie die Berg-Ahorn-
Allee entlang des Spessartringes und den Bahnlinien als wertvoll zu beschreiben. Der alteingewachsene
Baumbestand hat für das Klima, das Stadtbild, sowie für die im Gebiet ansässige Fauna eine hohe Bedeu-
tung. Erhebliche und nachhaltige Auswirkungen auf die Schutzgüter Tiere und Pflanzen, sind bei Durchfüh-
rung einer Umweltbaubegleitung vor und während der Baumaßnahmen jedoch nicht zu erwarten. Die
überwiegenden Verluste von Baumstandorten werden durch Ersatzpflanzungen und die Neuanlage von
Grün- und Kompensationsflächen ausgeglichen.
Es ist anzunehmen, dass bei einer Umsetzung der beschriebenen Maß nahmenvorschläge mit keinen er-
heblichen negativen Auswirkungen auf den untersuchten Geltungsbereich zu rechnen ist. Sollte es zu einer
baulichen Weiterentwicklung im Gebiet kommen, können auch ohne die formulierten Vermeidungs - und
Minimierungsmaßnahmen erhebliche Beeinträchtigungen ausgeschlossen werden.
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Mit den vorgesehenen Maßnahmenvorschlägen kann eine behutsame Fortentwicklung des Stadtteils kon-
statiert werden, die darüber hinaus den gemachten Z ielvorstellungen übergeordneter Fachplanungen nicht
widerspricht.
Umweltbericht O 32 Mathildenhöhe Ost
DLA 68
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GESETZE UND VERORDNUNGEN
BAUGESETZBUCH (BAUGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634).
BUNDESARTENSCHUTZVERORDNUNG (BArtSchV) vom 16. Februar 2005 (BGBl. I S. 258, 896), die zuletzt durch
Artikel 10 des Gesetzes vom 21. Januar 2013 (BGBl. I S. 95) geändert worden ist.
BUNDESNATURSCHUTZGESETZ (BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), das zuletzt durch Artikel 1 des
Gesetzes vom 15. September 2017 (BGBl. I S. 3434) geändert worden ist.
HESSISCHE KOMPENSATIONSVERORDNUNG vom 26. Oktober 2018 (GVBl. I S. 652, 2019 S. 19)
HESSISCHES AUSFÜHRUNGSGESETZ ZUM BUNDESNATURSCHUTZGESETZ (HAGBNatSchG) vom 20. Dez. 2010
HESSISCHES WASSERGESETZ (HWG) vom 14. Dezember 2010, zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes
vom 22. August 2018
WASSERHAUSHALTSGESETZ (WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), das zulet zt durch Artikel 2 des Geset-
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VERZEICHNIS DER QUELLEN AUS DEM INTERNET:
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HLNUG (2016): WRRL Hessen. Stand 2016 URL: http://wrrl.hessen.de/ (letzter Aufruf: 19.03.2019)
HLNUG (2017a): Bodenviewer Hessen. Stand Mai 2018. URL:
http://bodenviewer.hessen.de/mapapps/resources/apps/bodenviewer/index.html?lang=de (letzter Auf-
ruf: 20.03.2019)
HLNUG (2017B): Fachinformationssystem Grundwasser- und Trinkwasserschutz Hessen (GruSchu). URL:
http://gruschu.hessen.de/mapapps/resources/apps/gruschu/index.html?lang=de (letzter Aufruf:
13.02.2019)
HLNUG B (2015): Umweltatlas Hessen. Stand 2017. URL: http://atlas.umwelt.hessen.de/atlas/ (letzter Aufruf:
20.02.2019)
HMUKLV - HESSISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT, KLIMASCHUTZ, LANDWIRTSCHAFT UND VERBRAUCHERSCHUTZ
(O.J.): Naturschutzinformationssystem NATUREG (NATUrschutzREGister Hessen). Aktualitätsstand
15.05.2018. URL. http://natureg.hessen.de/Main.html?role=default (letzter Aufruf: 13.02.2019)
HMUKLV - HESSISCHES MINISTERIUM FÜR UMWELT, KLIMASCHUTZ, LANDWIRTSCHAFT UND VERBRAUCHERSCHUTZ
(O.J.): Hessische Programm für Agrarumwelt- und Landschaftspflege-Maßnahmen – HALM. Stand
2017. URL: http://halm.hessen.de/mapapps/resources/apps/halm/index.html?lang=de (letzter Aufruf:
12.02.2019)
LANDESAMT FÜR DENKMALPFLEGE HESSEN (o.J.): DenkXweb. Stand 2017. URL:
http://denkxweb.denkmalpflege-hessen.de/objekte/ (letzter Aufruf: 19.03.2019)
REGIONALVERBAND FRANKFURTRHEINMAIN (O.J.): WebSUP - Interaktive Umweltprüfung. Stand Juni 2015. URL:
http://mapview.region-frankfurt.de/websup/webSup.html (letzter Aufruf: 11.02.2019)
Umweltbericht – Pflanzliste – Anhang 1 O 32 Mathildenhöhe Ost
DLA 1
Pflanzliste (Anhang 1)
Bäume 1. Ordnung Bäume 2. Ordnung
Acer platanoides Spitz-Ahorn Acer campestre Feld-Ahorn
Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn Carpinus betulus Hainbuche
Alnus glutinosa Schwarzerle Crataegus laevigata Zweigriffeliger Weißdorn
Aesculus
hippocastanum
Gewöhnliche Ross-
kastanie
Crataegus monogyna Eingriffeliger Weißdorn
Prunus avium Vogelkirsche Prunus padus Traubenkirsche
Betula pendula Hängebirke Sorbus aria Mehlbeere
Fagus sylvatica Rotbuche Sorbus aucuparia Gewöhnliche Eberesche
Fraxinus excelsior Gewöhnliche Esche Sorbus domestica Speierling
Juglans regia Walnuss
Quercus petraea Traubeneiche
Quercus robur Stieleiche
Tilia cordata Winterlinde
Tilia platyphyllos Sommerlinde
Sträucher
Acer campestre Feld-Ahorn
(als Heckenpflanze)
Amelanchier lamarckii Felsenbirne
Carpinus betulus Hainbuche
(als Heckenpflanze)
Cornus mas Kornelkirsche
Cornus sanguinea Roter Hartriegel
Corylus avellana Haselnuss
Crataegus monogyna Weißdorn
Euonymus europaeus Pfaffenhütchen
Malus communis Wild-Apfel
Prunus spinosa Schlehdorn
Pyrus communis Wild-Birne
Rhamnus frangula Faulbaum
Rosa arvensis Feld-Rose
Rosa canina Hunds-Rose
Rosa multiflora Büschelrose
Rosa pimpinellifolia Bibernell Rose
Viburnum opulus Gew. Schneeball
Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite 1/57 09.05.2019
Vitalität: 1= vital 2= zurückgehend 3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz B=Erhalt/o. Ersatz C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
1 40 Tilia x euchlora Krim-Linde 9 4
einseitig 0,25 o A zurückgehend
2 41 Tilia x euchlora Krim-Linde 9 5 0,25 o A vital-
zurückgehend
3 42 Tilia x euchlora Krim-Linde 9 5 0,24 o A zurückgehend
4 43 Tilia x euchlora Krim-Linde 9 5 0,25 o A zurückgehend
5 44 Tilia x euchlora Krim-Linde 9 5 0,3 o A vital-
zurückgehend
6 45 Tilia x euchlora Krim-Linde 9 5 0,27 o A vital-
zurückgehend
7 46 Tilia x euchlora Krim-Linde 9 5 0,27 o A vital-
zurückgehend
8 47 Tilia x euchlora Krim-Linde 9 5 0,23 o A vital-
zurückgehend
9 Acer platanoides Spitz-Ahorn 10 6 0,38 o A vital-
zurückgehend
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum
nach
BSS
Baum
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
Bewertun
g VitalitätKataster
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch)
Baumbezeichnung
(Deutsch)
Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite 2/57 09.05.2019
Vitalität: 1= vital 2= zurückgehend 3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz B=Erhalt/o. Ersatz C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum
nach
BSS
Baum
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
Bewertun
g VitalitätKataster
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch)
Baumbezeichnung
(Deutsch)
10 Platanus x hispanica Gewöhnliche
Platane 13 8 0,3 o A vital
11 Platanus x hispanica Gewöhnliche
Platane 10 8 0,25 o A vital - Schrägstand
12 Platanus x hispanica Gewöhnliche
Platane 13 10 0,37 o A vital
13 Acer platanoides Spitz-Ahorn 10 6 0,2 o A vital - geringe Baumscheibe
14 Acer platanoides Spitz-Ahorn 14 8 0,3 o A vital
15 Salix caprea Salweide 9 4 0,2 o A vital
16 Salix caprea Salweide 9 4 0,3 o A vital
16a Pinus wallichiana Tränen-Kiefer 15 6 0,2 o A vital
17 Prunus avium Vogel-Kirsche 8 6 0,23 o A vital
- je nur eine halbe Krone
Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite 3/57 09.05.2019
Vitalität: 1= vital 2= zurückgehend 3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz B=Erhalt/o. Ersatz C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum
nach
BSS
Baum
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
Bewertun
g VitalitätKataster
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch)
Baumbezeichnung
(Deutsch)
17a Prunus avium Vogel-Kirsche 8 6 0,10 -
0,15 o A vital
18 Prunus avium Vogel-Kirsche 8 6 0,26 o A vital
19 Tsuga canadensis Canadische
Hemlocktanne 14 10 0,3 o A vital
20 Prunus avium Vogel-Kirsche 8 10 0,29 o A vital - Schrägstand
21 Betula pendula Hänge-Birke 14 8 0,28 o A vital
21a Tilia cordata Winter-Linde 7 6 0,2 o A vital
22 Salix caprea Salweide 12 6 0,15 + 0,18 o A vital - leichter schrägstand
- Zwiesel
23 Tilia platyphyllos Sommer-Linde 7 6 0,22 o A vital - schrägstand
24 Abies alba Weiß-Tanne 20 6 0,28 o A vital
Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite 4/57 09.05.2019
Vitalität: 1= vital 2= zurückgehend 3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz B=Erhalt/o. Ersatz C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum
nach
BSS
Baum
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
Bewertun
g VitalitätKataster
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch)
Baumbezeichnung
(Deutsch)
25 Picea abies Gemeine Fichte 20 5 0,28 o A vital
26 Picea pungens Stech-Fichte 20 6 0,28 o A vital
27 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 18 12 0,3 o A vital
28 Tilia platyphyllos Sommer-Linde 20 8 0,47 o A vital
29 Tilia platyphyllos Sommer-Linde 20 10 0,5 o A vital
30 Tilia platyphyllos Sommer-Linde 22 16 0,65 o A vital - Abstützung mit Band
31 Carpinus betulus Hainbuche 20 12 0,5 o A vital
32 Aesculus hippocastanum Gewöhnliche
Rosskastanie 12 6 0,37 o A vital
33 Aesculus hippocastanum Gewöhnliche
Rosskastanie 13 4 0,37 o A vital
Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite 5/57 09.05.2019
Vitalität: 1= vital 2= zurückgehend 3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz B=Erhalt/o. Ersatz C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum
nach
BSS
Baum
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
Bewertun
g VitalitätKataster
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch)
Baumbezeichnung
(Deutsch)
34 Aesculus hippocastanum Gewöhnliche
Rosskastanie 13 6 0,54 o A vital
35 Aesculus hippocastanum Gewöhnliche
Rosskastanie 14 10 0,5 o A vital
36 Aesculus hippocastanum Gewöhnliche
Rosskastanie 16 12 0,7 o A vital
37 Aesculus hippocastanum Gewöhnliche
Rosskastanie 10 7 0,23 o A vital
37a Castanea sativa Edelkastanie 8 3 0,25 o A vital
38 Aesculus hippocastanum Gewöhnliche
Rosskastanie 6 8
0,30
0,22
0,28
o A vital - Zwiesel (einer noch ein
Zwiesel)
- ragt über Gehweg
39 Aesculus hippocastanum Gewöhnliche
Rosskastanie 10 5 0,43 o A vital
40 Aesculus hippocastanum Gewöhnliche
Rosskastanie 15 8 0,62 o A vital
41 Aesculus hippocastanum Gewöhnliche
Rosskastanie 13 8 0,65 o A vital
Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite 6/57 09.05.2019
Vitalität: 1= vital 2= zurückgehend 3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz B=Erhalt/o. Ersatz C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum
nach
BSS
Baum
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
Bewertun
g VitalitätKataster
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch)
Baumbezeichnung
(Deutsch)
42 Aesculus hippocastanum Gewöhnliche
Rosskastanie 15 10 0,57 o A vital
43 Aesculus hippocastanum Gewöhnliche
Rosskastanie 16 8 0,48 o A vital
44 Aesculus hippocastanum Gewöhnliche
Rosskastanie 14 6 0,4 o A vital
45 Aesculus hippocastanum Gewöhnliche
Rosskastanie 16 8 0,49 o A vital
46 Aesculus hippocastanum Gewöhnliche
Rosskastanie 8 6 0,45 o A vital - oben abgesägt
47 Aesculus hippocastanum Gewöhnliche
Rosskastanie 16 6 0,8 o A vital - oben abgesägt
48 Aesculus hippocastanum Gewöhnliche
Rosskastanie 16 8 0,43 o A vital
49 Aesculus hippocastanum Gewöhnliche
Rosskastanie 16 12 0,6 o A vital
50 Aesculus hippocastanum Gewöhnliche
Rosskastanie 10 7 0,27 o A vital
Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite 7/57 09.05.2019
Vitalität: 1= vital 2= zurückgehend 3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz B=Erhalt/o. Ersatz C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum
nach
BSS
Baum
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
Bewertun
g VitalitätKataster
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch)
Baumbezeichnung
(Deutsch)
51 Aesculus hippocastanum Gewöhnliche
Rosskastanie 12 7 0,45 o A vital
52 Aesculus hippocastanum Gewöhnliche
Rosskastanie 14 10 0,65 o A vital
53 Aesculus hippocastanum Gewöhnliche
Rosskastanie 14 7 0,33 o A vital
54 31 Acer platanoides Spitz-Ahorn 12 9 0,31 o A vital
55 Fagus sylvatica Rotbuche 16 5 0,4 o A vital
56 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 18 5 0,45 o A vital
57 32 Acer platanoides Spitz-Ahorn 10 8 0,32 o A vital
58 33 Acer platanoides Spitz-Ahorn 9 7 0,26 o A vital
59 34 Acer platanoides Spitz-Ahorn 8 5 0,24 o A vital
- je nur eine halbe Krone
Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite 8/57 09.05.2019
Vitalität: 1= vital 2= zurückgehend 3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz B=Erhalt/o. Ersatz C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum
nach
BSS
Baum
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
Bewertun
g VitalitätKataster
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch)
Baumbezeichnung
(Deutsch)
60 35 Acer platanoides Spitz-Ahorn 8 7 0,22 o A vital
61 36 Acer platanoides Spitz-Ahorn 8 5 0,21 o A vital
62 37 Acer platanoides Spitz-Ahorn 10 5 0,19 o A vital
63 38 Acer platanoides Spitz-Ahorn 8 4 0,18 o A vital
64 39 Acer platanoides Spitz-Ahorn 8 6 0,23 o A vital
65 Tsuga canadensis Canadische
Hemlocktanne 18 10 0,35 o A zurückgehend
66 Prunus avium Vogel-Kirsche 12 7
0,20
0,16
0,12
o A vital - dreistämmig
66a Prunus serrulata Japanische
Blütenkirsche 6 8 0,10 -
0,15 o A vital - mehrstämmig
67 Tsuga canadensis Canadische
Hemlocktanne 14 6 0,32 o A zurückgehend
Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite 9/57 09.05.2019
Vitalität: 1= vital 2= zurückgehend 3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz B=Erhalt/o. Ersatz C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum
nach
BSS
Baum
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
Bewertun
g VitalitätKataster
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch)
Baumbezeichnung
(Deutsch)
68 Pinus sylvestris Gemeine Kiefer 18 5 0,36 o A vital
69 Pinus nigra austriaca Österreichische
Schwarz-Kiefer 20 6 0,54 o A vital
70 Acer saccharinum
'Laciniatum Wieri'
Geschlitzter
Silber-Ahorn 16 11 0,35 o A vital
71 Pinus nigra austriaca Österreichische
Schwarz-Kiefer 20 6 0,35 o A vital
72 Pinus nigra austriaca Österreichische
Schwarz-Kiefer 20 5 0,35 o A vital
73 Prunus serrulata 'Kanzan' Japanische
Nelken-Kirsche 6 6
0,20
0,20
0,10
o A vital - dreistämmig
74 Cedrus atlantica Atlas-Zeder 15 14 0,4 o A vital
75 Picea pungens Stech-Fichte 14 8 0,35 o A vital
75a Picea omorika Serbische Fichte 15 4 0,2 o A vital
Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite 10/57 09.05.2019
Vitalität: 1= vital 2= zurückgehend 3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz B=Erhalt/o. Ersatz C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum
nach
BSS
Baum
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
Bewertun
g VitalitätKataster
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch)
Baumbezeichnung
(Deutsch)
76 Populus nigra 'Italica' Säulen-Pappel 21 4 0,35 o A vital
76a Picea pungens Stech-Fichte
77 Populus nigra 'Italica' Säulen-Pappel 23 3 0,3 o A vital
78 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 16 12 0,10-
0,30 o A vital - 7-9-stämmig
79 Quercus rubra Roteiche 16 12 0,4 o A vital
80 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 16 8 0,19 o A vital
81 Quercus robur Stieleiche 23 6 0,3 o A vital
82 Sambucus nigra Schwarze
Holunder 12 5 0,15-
0,20 o A vital - vierstämmig
83 Populus nigra 'Italica' Säulen-Pappel 23 6 0,5 o A vital
Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite 11/57 09.05.2019
Vitalität: 1= vital 2= zurückgehend 3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz B=Erhalt/o. Ersatz C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum
nach
BSS
Baum
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
Bewertun
g VitalitätKataster
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch)
Baumbezeichnung
(Deutsch)
84 Juglans regia Walnuss 20 16 0,45 o A vital - sehr groß
85 Betula pendula Hänge-Birke 14 6 0,2 o A vital
85a Picea omorika Serbische Fichte 15 4 0,2 o A vital
86 Tilia platyphyllos Sommer-Linde 14 10 0,3 o A vital
87 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 14 5 0,2 o A vital
88 Cedrus deodara Himalaya-Zeder 14 12 0,55 o A vital
89 39a Acer platanoides Spitz-Ahorn 10 4 0,24 o A vital
90 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 16 4 0,25 o A vital
91 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 16 4 0,2 o A vital
Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite 12/57 09.05.2019
Vitalität: 1= vital 2= zurückgehend 3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz B=Erhalt/o. Ersatz C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum
nach
BSS
Baum
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
Bewertun
g VitalitätKataster
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch)
Baumbezeichnung
(Deutsch)
92 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 16 6 0,3 o A vital
93 Carpinus betulus Hainbuche 16 10 0,3 o A vital
94 Carpinus betulus Hainbuche 16 8 0,22 o A vital
95 Carpinus betulus Hainbuche 16 5 0,22 o A vital
96 Carpinus betulus Hainbuche 16 7 0,25 o A vital
97 Carpinus betulus Hainbuche 10 6 0,2 o A vital
98 Carpinus betulus Hainbuche 14 8 0,3 o A vital
99 Ailanthus altissima Götterbaum 20 13 0,4 o A vital
100 Carpinus betulus Hainbuche 20 14 0,35 o A vital
Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite 13/57 09.05.2019
Vitalität: 1= vital 2= zurückgehend 3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz B=Erhalt/o. Ersatz C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum
nach
BSS
Baum
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
Bewertun
g VitalitätKataster
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch)
Baumbezeichnung
(Deutsch)
101 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 18 5 0,25 o A vital
102 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 18 2 0,2 o A vital
103 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 18 6 0,27 o A vital
103a Picea omorika Serbische Fichte 15 8 0,10 -
0,30 o A vital - Gruppe
104 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 18 6 0,27 o A vital
104a Acer platanoides 'Globosum' Kugel-Ahorn 4 2 0,1 o A vital
104b Acer platanoides 'Globosum' Kugel-Ahorn 4 2 0,1 o A vital
104c Acer platanoides 'Globosum' Kugel-Ahorn 4 2 0,1 o A vital
104d Acer platanoides 'Globosum' Kugel-Ahorn 4 2 0,1 o A vital
Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite 14/57 09.05.2019
Vitalität: 1= vital 2= zurückgehend 3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz B=Erhalt/o. Ersatz C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum
nach
BSS
Baum
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
Bewertun
g VitalitätKataster
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch)
Baumbezeichnung
(Deutsch)
104e Acer platanoides 'Globosum' Kugel-Ahorn 4 2 0,1 o A vital
105 Prunus serrulata 'Kanzan' Japanische
Nelken-Kirsche 7 8 0,15-
0,25 o A zurückgehend - vierstämmig
105a Acer platanoides 'Globosum' Kugel-Ahorn 4 2 0,1 o A vital
105b Acer platanoides 'Globosum' Kugel-Ahorn 4 2 0,1 o A vital
105c Acer platanoides 'Globosum' Kugel-Ahorn 4 2 0,1 o A vital
106 Quercus robur Stieleiche 20 12 0,3 o A vital
107 Juglans regia Walnuss 16 12 0,25 o A vital
108 Juglans regia Walnuss 12 8 0,3 o A vital
109 Acer platanoides Spitz-Ahorn 12 4 0,2 o A vital
Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite 15/57 09.05.2019
Vitalität: 1= vital 2= zurückgehend 3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz B=Erhalt/o. Ersatz C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum
nach
BSS
Baum
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
Bewertun
g VitalitätKataster
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch)
Baumbezeichnung
(Deutsch)
110 Quercus robur Stieleiche 12 8 0,2 o A vital
111 Betula pendula Hänge-Birke 10 10 0,23 o A zurückgehend
112 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 16 12 0,45 o A vital
112a Thuja spec. Lebensbaum 6 4 0,2 o A vital - Gruppe
- fünf Stämme
112b Thuja spec. Lebensbaum 6 4 0,2 o A vital - Gruppe
- vier Stämme
113 Larix decidua Europäische
Lärche 16 6 0,35 o A vital
114 Carpinus betulus Hainbuche 16 8 0,2 o A vital
115 Carpinus betulus Hainbuche 17 10 0,35 o A vital
116 Carpinus betulus Hainbuche 12 10 0,4 o A vital
Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite 16/57 09.05.2019
Vitalität: 1= vital 2= zurückgehend 3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz B=Erhalt/o. Ersatz C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum
nach
BSS
Baum
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
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g VitalitätKataster
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch)
Baumbezeichnung
(Deutsch)
116a Picea abies Gemeine Fichte 16 5 0,2 o A vital
116b Abies procera 'Glauca' Blaue Edel-Tanne 16 6 0,2 o A vital
117 Cedrus deodara Himalaya-Zeder 6 10 0,3 o A vital - geköpft
118 Salix matsudana 'Tortuosa' Korkenzieher-
weide 8 6 0,4 o A vital
119 Juglans regia Walnuss 10 6 0,25 o A vital
120 Tilia cordata Winter-Linde -26 14 0,30-
0,50 o A vital
absterbend
- vierstämmig
- stehen in der Mauer
121 Juglans regia Walnuss 16 10 0,5 o A vital
121a Juglans regia Walnuss 10 10 ? o A vital
122 Carpinus betulus Hainbuche 13 6 0,25 o A vital
Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite 17/57 09.05.2019
Vitalität: 1= vital 2= zurückgehend 3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz B=Erhalt/o. Ersatz C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum
nach
BSS
Baum
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
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g VitalitätKataster
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch)
Baumbezeichnung
(Deutsch)
122a Picea abies Gemeine Fichte 16 5 0,2 o A vital - Gruppe
123 Carpinus betulus Hainbuche 13 6 0,3 o A vital
124 Carpinus betulus Hainbuche 13 6 0,35 o A vital
125 Pinus sylvestris Gemeine Kiefer 13 7 0,35 o A vital - Efeu
126 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 16 8 0,4 o A vital
127 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 6 6 0,2 o A vital
128 Betula pendula Hänge-Birke 22 10 0,35 o A vital
129 Betula pendula Hänge-Birke 18 10 0,3 o A vital - Efeu
130 Tilia cordata Winter-Linde 16 9 0,3 o A vital
Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite 18/57 09.05.2019
Vitalität: 1= vital 2= zurückgehend 3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz B=Erhalt/o. Ersatz C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum
nach
BSS
Baum
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
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g VitalitätKataster
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch)
Baumbezeichnung
(Deutsch)
131 Juglans regia Walnuss 18 12 0,5 o A vital - Efeu
132 Pseudotsuga menziesii Gewöhnliche
Douglasie 25 6 0,4 o A vital
133 Betula pendula Hänge-Birke 22 6 0,36 o A vital
133a Betula pendula Hänge-Birke 22 6 0,36 o A vital
134 Malus spec. Apfel
in Sorte 20 4 0,28 o A vital
135 Juglans regia Walnuss 14 10 0,35 o A vital
136 Acer rubrum Rot-Ahorn 12 6 0,3 o A vital - oben abgeschnitten
137 Picea abies Gemeine Fichte 18 8 0,4 o A vital
138 Betula pendula Hänge-Birke 14 8 0,35 o A vital - Efeu
Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite 19/57 09.05.2019
Vitalität: 1= vital 2= zurückgehend 3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz B=Erhalt/o. Ersatz C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum
nach
BSS
Baum
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
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g VitalitätKataster
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch)
Baumbezeichnung
(Deutsch)
139 Larix decidua Europäische
Lärche 20 6 0,35 o A absterbend
140 Larix decidua Europäische
Lärche 20 6 0,4 o A absterbend
141 39a Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 16 7 0,6 o A vital
142 Picea abies Gemeine Fichte 20 6 0,35 o A vital
143 Picea abies Gemeine Fichte 20 6 0,3 o A vital
144 Picea abies Gemeine Fichte 20 6 0,35 o A vital
145 Laburnum anagyroides Gemeine
Goldregen 10 7 0,12 -
0,20 o A vital - dreistämmig
146 Prunus avium Vogel-Kirsche 8 6 0,25 o A zurückgehend - über Gehweg ragend
147 Prunus serrulata 'Kanzan' Japanische
Nelken-Kirsche 6 10 0,15 +
0,22 o A vital - zweistämmig
Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite 20/57 09.05.2019
Vitalität: 1= vital 2= zurückgehend 3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz B=Erhalt/o. Ersatz C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum
nach
BSS
Baum
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
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g VitalitätKataster
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch)
Baumbezeichnung
(Deutsch)
148 Betula pendula Hänge-Birke 12 6 0,3 o A vital - an Hauswand
149 Betula pendula Hänge-Birke 15 4 0,27 o A vital - an Hauswand
150 Liriodendron tulipifera Tulpenbaum 15 8 0,3 o A vital - zweistämmig
151 Thuja spec. Lebensbaum 12 6 0,25 o A vital
152 Fagus sylvatica Rotbuche 20 14 1 o A vital - zwei Bäume?
- vierstämmig
153 Carpinus betulus Hainbuche 20 12 0,3 o A vital
154 Thuja spec. Lebensbaum 9 5 0,28 o A vital
155 Magnolia x soulangeana Tulpen-Magnolie 8 14 0,15 -
0,30 o A vital - dreistämmig
- Efeu
156 Acer rubrum Rot-Ahorn 12 8 0,2 o A vital
Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite 21/57 09.05.2019
Vitalität: 1= vital 2= zurückgehend 3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz B=Erhalt/o. Ersatz C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum
nach
BSS
Baum
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
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g VitalitätKataster
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch)
Baumbezeichnung
(Deutsch)
157 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 12 8 0,15 +
0,20 o A vital - Zwiesel
158 Tilia platyphyllos Sommer-Linde 10 12 0,5 o A zurückgehend
159 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 12 4 0,25 o A vital
160 Acer rubrum Rot-Ahorn 12 7 0,3 o A vital - Efeu
161 Prunus padus Faulbaum 8 10 0,2 o A vital
162 Acer platanoides Spitz-Ahorn 14 10 0,6 o A vital - Efeu
163 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 10 8 0,2 o A vital - Efeu
164 Larix decidua Europäische
Lärche 18 8 0,4 o A vital
wurde zwischen 3.3.17
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Brut- und Setzzeit
165 Prunus avium Vogel-Kirsche 8 8 0,5 o A vital - Efeu
Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite 22/57 09.05.2019
Vitalität: 1= vital 2= zurückgehend 3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz B=Erhalt/o. Ersatz C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum
nach
BSS
Baum
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
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g VitalitätKataster
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch)
Baumbezeichnung
(Deutsch)
166 Pinus sylvestris Gemeine Kiefer 10 8 0,45 o A vital
167 Carpinus betulus Hainbuche 10 6 0,25 o A vital
168 Quercus robur Stieleiche 16 12 0,65 o A vital - Zwiesel
- sehr markant
169 Cedrus deodara Himalaya-Zeder 15 10 0,4 o A vital
170 Quercus petraea Trauben Eiche 10 11 0,4 o A vital
171 Abies procera 'Glauca' Blaue Edel-Tanne 25 6 0,5 o A vital
172 Prunus cerasifera 'Nigra' Blutpflaume 12 8 0,30 +
0,25 o A zurückgehend - Haister
173 Salix caprea Salweide 15 12 0,35 o A vital
174 Acer platanoides Spitz-Ahorn 12 10 0,35 o A zurückgehend
Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite 23/57 09.05.2019
Vitalität: 1= vital 2= zurückgehend 3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz B=Erhalt/o. Ersatz C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum
nach
BSS
Baum
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
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g VitalitätKataster
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch)
Baumbezeichnung
(Deutsch)
175 Pseudotsuga menziesii Douglasie 22 8 0,45 o A vital Umfang: 140cm ->
Baumschutz
182 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 20 20 0,6 o A vital - Zwiesel, Umfang: 190cm -
> Baumschutz
183 Juglans regia Walnuss 20 20 0,45 o A vital Umfang: 140cm ->
Baumschutz
184 Betula pendula Hänge-Birke 18 12 0,4 o A vital - Efeu, Umfang: 120cm ->
Baumschutz
184a 84 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 15 7 0,35 o A vital Umfang: 110cm ->
Baumschutz
185 Prunus avium Vogel-Kirsche 8 10 0,15 -
0,25 o A vital
- dreistämmig, Umfang
insg.: >60cm ->
Baumschutz
186 Prunus avium Vogel-Kirsche 10 8 0,20
0,20
o A zurückgehend
- Efeu
- zweistämmig, Umfang
insg.: 120cm ->
Baumschutz
187 Prunus serrulata Japanische
Blütenkirsche 8 10 0,15 -
0,25 o A vital
- dreistämmig, Umfang
insg.: >60cm ->
Baumschutz
188 Juglans regia Walnuss 12 9 0,35 o A vital Umfang: 110cm ->
Baumschutz
Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite 24/57 09.05.2019
Vitalität: 1= vital 2= zurückgehend 3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz B=Erhalt/o. Ersatz C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum
nach
BSS
Baum
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
Bewertun
g VitalitätKataster
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch)
Baumbezeichnung
(Deutsch)
189 74 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 14 6 0,23 o A vital Umfang: 72cm -> Baumschutz
190 73 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 12 6 0,19 o A vital Umfang: 60cm ->
Baumschutz
191 72 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 15 8 0,29 o A vital Umfang: 90cm ->
Baumschutz
192 66 Acer platanoides Spitz-Ahorn 16 10 0,4 o A vital Umfang: 130cm ->
Baumschutz
193 65 Acer platanoides Spitz-Ahorn 16 10 0,23 o A vital Umfang: 72cm ->
Baumschutz
194 51 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 16 8 0,22 o A vital Umfang: 70cm -> Baumschutz
195 50 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 13 10 0,6 o A vital Umfang: 190cm ->
Baumschutz
196 49 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 13 10 0,28 o A vital Umfang: 88cm -> Baumschutz
201 Betula pendula Hänge-Birke 15 8 0,3 o A vital Umfang: 94cm -> Baumschutz
Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite 25/57 09.05.2019
Vitalität: 1= vital 2= zurückgehend 3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz B=Erhalt/o. Ersatz C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum
nach
BSS
Baum
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
Bewertun
g VitalitätKataster
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch)
Baumbezeichnung
(Deutsch)
202 Larix decidua Europäische
Lärche 22 6 0,4 o A vital Umfang: 130cm ->
Baumschutz
203 Picea abies Gemeine Fichte 22 4 0,35 o A vital - Efeu
204 Picea abies Gemeine Fichte 22 6 0,3 o A vital
204a 93 Betula pendula Weiß-Birke 21 8 0,48 o A vital
204b 94 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 21 5 0,37 o A vital
204c 95 Betula pendula Weiß-Birke 21 5 0,41 o A vital
205 Picea abies Gemeine Fichte 18 6 0,35 o A vital
206 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 18 12 0,3 o A vital
207 Betula pendula Hänge-Birke 18 8 0,26 o A absterbend
Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite 26/57 09.05.2019
Vitalität: 1= vital 2= zurückgehend 3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz B=Erhalt/o. Ersatz C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum
nach
BSS
Baum
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
Bewertun
g VitalitätKataster
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch)
Baumbezeichnung
(Deutsch)
207a Picea abies Gemeine Fichte 20 8 0,6 o A vital
207b Picea abies Gemeine Fichte 20 6 0,4 o A vital
208 Prunus avium Vogel-Kirsche 16 8 0,25 o A absterbend
209 Aesculus hippocastanum Gewöhnliche
Rosskastanie 15 14 0,5 o A vital
210 6 Juglans regia Walnuss 12 16 0,44 o A vital
210a 23 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 19 11 0,54 o A vital
211 5 Betula pendula Weiß-Birke 16 4 0,2 o A absterbend - Efeu, Umfang
212 4 Robinia pseudoacacia Scheinakazie 16 9 0,4 o A vital Umfang, Umfang
212a Robinia pseudoacacia Scheinakazie 16 9 0,4 o A vital - Gruppe, Umfang
Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite 27/57 09.05.2019
Vitalität: 1= vital 2= zurückgehend 3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz B=Erhalt/o. Ersatz C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum
nach
BSS
Baum
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
Bewertun
g VitalitätKataster
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch)
Baumbezeichnung
(Deutsch)
213 3 Pseudotsuga menziesii Douglasie 19 8 0,5 o A vital Umfang
214 2 Pseudotsuga menziesii Douglasie 18 7 0,35 o A vital Umfang
215 1 Prunus avium Vogel-Kirsche 6 8 0,15 -
0,25 o A vital - dreistämmig, Umfang
215a Prunus avium Vogel-Kirsche 6 8 0,15 -
0,25 o A vital - mehrstämmig, Umfang
215b Prunus serrulata Japanische
Blütenkirsche 4 3 0,08 o A vital - Hochstamm
215c Prunus serrulata Japanische
Blütenkirsche 4 3 0,1 o A vital - Hochstamm
215d Prunus serrulata Japanische
Blütenkirsche 4 3 0,09 o A vital - Hochstamm
216 1? Robinia pseudoacacia Scheinakazie 14 8 0,45 o A vital
217 1a? Robinia pseudoacacia Scheinakazie 12 7 0,35 o A vital steht nicht im Kataster
Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite 28/57 09.05.2019
Vitalität: 1= vital 2= zurückgehend 3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz B=Erhalt/o. Ersatz C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum
nach
BSS
Baum
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
Bewertun
g VitalitätKataster
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch)
Baumbezeichnung
(Deutsch)
218 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 8 7 0,24 o A vital
219 Sambucus nigra Schwarze
Holunder 8 6 0,10 -
0,24 o A vital - Efeu
- vierstämmig
220 Juglans regia Walnuss 12 12 0,37 o A vital - Efeu
- schrägstand
221 Pinus nigra austriaca Österreichische
Schwarz-Kiefer 12 8 0,36 o A vital - Krone einseitig
222 Salix matsudana 'Tortuosa' Korkenzieher-
weide 8 10 0,10 -
0,15 o A vital - fünfstämmig
223 Robinia pseudoacacia Scheinakazie 10 10 0,4 o A vital
224 _011 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 14 7 0,43 o A vital - Schiefwuchs, eine Seite
abgesägt
225 Platanus x hispanica Gewöhnliche
Platane 18 14 0,6 o A vital
226 Platanus x hispanica Gewöhnliche
Platane 18 14 0,4 o A vital
Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite 29/57 09.05.2019
Vitalität: 1= vital 2= zurückgehend 3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz B=Erhalt/o. Ersatz C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum
nach
BSS
Baum
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
Bewertun
g VitalitätKataster
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch)
Baumbezeichnung
(Deutsch)
227 Platanus x hispanica Gewöhnliche
Platane 18 16 0,4 o A vital
228 Platanus x hispanica Gewöhnliche
Platane 18 16 0,4 o A vital
229 Platanus x hispanica Gewöhnliche
Platane 18 16 0,4 o A vital
230 ? 10 10 0,4 o A vital
wurde zwischen 3.3.17
und 18.9.17 gefällt -
Brut- und Setzzeit
231
Prunus avium Vogel-Kirsche 16 8 0,15 -
0,25 o A vital - dreistämmig
232 Prunus avium Vogel-Kirsche 16 14 0,35 o A vital
233 Platanus x hispanica Gewöhnliche
Platane 18 16 0,5 o A vital - Efeu
234 Platanus x hispanica Gewöhnliche
Platane 18 14 0,4 o A vital
235 _001 Acer platanoides Spitz-Ahorn 12 12 0,24 o A vital
Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite 30/57 09.05.2019
Vitalität: 1= vital 2= zurückgehend 3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz B=Erhalt/o. Ersatz C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum
nach
BSS
Baum
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
Bewertun
g VitalitätKataster
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch)
Baumbezeichnung
(Deutsch)
236 _002 Acer rubrum Rot-Ahorn 14 8 0,14 +
0,24 o A vital - Zwiesel
237 _003 Sorbus intermedia Schwedische
Mehlbeere 6 5 0,10 +
0,15 o A vital - Zwiesel
238 _004 Platanus x hispanica Gewöhnliche
Platane 16 12 0,45 o A vital - Krone beschnitten
239 _005 Platanus x hispanica Gewöhnliche
Platane 16 12 0,45 o A vital - Krone beschnitten
240 _007 Platanus x hispanica Gewöhnliche
Platane 16 12 0,4 o A vital - Krone beschnitten
241 _006 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 17 8 0,23 o A vital
242 _009 Platanus x hispanica Gewöhnliche
Platane 14 6 0,25 o A vital
243 _008 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 18 6 0,15 +
0,30 o A vital - Zwiesel
244 Acer platanoides Spitz-Ahorn 12 10 0,27 o A vital - Zwiesel
Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite 31/57 09.05.2019
Vitalität: 1= vital 2= zurückgehend 3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz B=Erhalt/o. Ersatz C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum
nach
BSS
Baum
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
Bewertun
g VitalitätKataster
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch)
Baumbezeichnung
(Deutsch)
245 Betula pendula Hänge-Birke 12 10 0,25 o A vital
246 Pinus sylvestris Gemeine Kiefer 12 8 0,33 o A vital
247 Quercus robur Stieleiche 14 4 0,22 o A vital
248 31 Fraxinus excelsior Gemeine Esche 10 6 0,23 o A vital
249 30 Ailanthus altissima Götterbaum 15 8 0,4 o A vital
250 29 Betula pendula Weiß-Birke 9 4 0,18 o A vital
251 28 Pinus sylvestris Gemeine Kiefer 12 5 0,25 o A vital
252 22 Pinus sylvestris Gemeine Kiefer 12 5 0,25 o A vital
253 18 Acer platanoides Spitz-Ahorn 10 8 0,10 -
0,18 o A vital - vierstämmig
Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite 32/57 09.05.2019
Vitalität: 1= vital 2= zurückgehend 3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz B=Erhalt/o. Ersatz C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum
nach
BSS
Baum
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
Bewertun
g VitalitätKataster
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch)
Baumbezeichnung
(Deutsch)
254 Acer platanoides Spitz-Ahorn 15 8 0,22 o A vital
255 8 Betula pendula Weiß-Birke 16 6 0,23 +
0,21 o A vital - Zwiesel
256 6 Betula pendula Weiß-Birke 16 4 0,26 o A vital
257 7 Salix Weide 12 9 0,33 +
0,23 o A vital - Zwiesel
258 5 Salix Weide 12 4 0,23 o A vital
259 4 Betula pendula Weiß-Birke 16 4 0,27 o A vital
260 1 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 11 7 0,25 o A vital
261 3 Robinia pseudoacacia Scheinakazie 15 10 0,45 o A vital
262 2 Robinia pseudoacacia Scheinakazie 15 6 0,27 o A vital
Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite 33/57 09.05.2019
Vitalität: 1= vital 2= zurückgehend 3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz B=Erhalt/o. Ersatz C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum
nach
BSS
Baum
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
Bewertun
g VitalitätKataster
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch)
Baumbezeichnung
(Deutsch)
263 9 Prunus avium Vogel-Kirsche 10 4 0,16 o A vital
264 10 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 10 5 0,19 o A vital
265 11 Betula pendula Weiß-Birke 15 5 0,33 o A vital
266 12 Acer platanoides Spitz-Ahorn 10 8 0,3 o A vital
267 13 Salix caprea Salweide 9 7 0,26 +
0,40 o A zurückgehend - Zwiesel
- 0,40 - dreistämmig
268 Carpinus betulus Hainbuche 10 6 0,2 o A zurückgehend - Taubennest
269 Robinia pseudoacacia Scheinakazie 14 10 0,8 o A zurückgehend - dreistämmig
- Efeu
270 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 16 10 0,15 -
0,30 o A vital - vierstämmig
271 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 16 10 0,35 o A vital
Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite 34/57 09.05.2019
Vitalität: 1= vital 2= zurückgehend 3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz B=Erhalt/o. Ersatz C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum
nach
BSS
Baum
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
Bewertun
g VitalitätKataster
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch)
Baumbezeichnung
(Deutsch)
271a Sambucus nigra Schwarze
Holunder 8 9 0,1 o A vital
272 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 16 6 0,35 o A vital - Zwiesel
273 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 18 10 0,4 o A vital
274 Robinia pseudoacacia Scheinakazie 16 10 0,25 o A vital - Schrägwuchs
275 Robinia pseudoacacia Scheinakazie 20 10 0,4 o A vital
276 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 25 14 0,4 o A vital
277 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 25 14 0,30 +
0,45 o A vital - Zwiesel
278 Acer negundo Eschen-Ahorn 12 7 0,25 o A vital
279 070100 7 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 12 4 0,19 Umfang
Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite 35/57 09.05.2019
Vitalität: 1= vital 2= zurückgehend 3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz B=Erhalt/o. Ersatz C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum
nach
BSS
Baum
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
Bewertun
g VitalitätKataster
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch)
Baumbezeichnung
(Deutsch)
280 8 Robinia pseudoacacia Scheinakazie 15 7 0,34 Ja Umfang 110cm
281 9 Robinia pseudoacacia Scheinakazie 16 8 0,63 Ja Umfang 200cm
282 10 Robinia pseudoacacia Scheinakazie 18 12 0,91 Ja Umfang 290cm
283 11 Robinia pseudoacacia Scheinakazie 14 10 0,35 Ja Umfang 110cm
284 12 Robinia pseudoacacia Scheinakazie 12 7 0,4 Ja Umfang 130cm
285 13 Robinia pseudoacacia Scheinakazie 11 8 0,65 Ja Umfang 200cm
286 14 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 13 8 0,22 Ja Umfang 70cm
287 15 Acer platanoides Spitz-Ahorn 11 10 0,32 Ja Umfang 100cm
Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite 36/57 09.05.2019
Vitalität: 1= vital 2= zurückgehend 3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz B=Erhalt/o. Ersatz C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum
nach
BSS
Baum
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
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g VitalitätKataster
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch)
Baumbezeichnung
(Deutsch)
288 16 Malus domestica Kultur-Apfel 3 6 1,11 Ja Umfang 350cm
289 17 Sorbus aucuparia Gemeine Esche 5 3 0,08 Nein Umfang 25cm
290 18 Acer platanoides Spitz-Ahorn 10 7 0,2 Ja Umfang 60cm
291 19 Prunus avium Vogel-Kirsche 13 8 0,28 Ja Umfang 90cm
292 20 Fraxinus excelsior Gemeine Esche 13 4 0,16 Nein Umfang 50cm
293 21 Prunus avium Vogel-Kirsche 14 5 0,19 Ja Umfang 60cm
294 22 Prunus avium Vogel-Kirsche 15 7 0,3 Ja Umfang 90cm
295 23 Acer Pseudoplatanus Berg-Ahorn 19 11 0,54 Ja Umfang 170cm
Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite 37/57 09.05.2019
Vitalität: 1= vital 2= zurückgehend 3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz B=Erhalt/o. Ersatz C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum
nach
BSS
Baum
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
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g VitalitätKataster
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch)
Baumbezeichnung
(Deutsch)
296 24 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 19 8 0,4 Ja Umfang 130cm
297 25 Acer platanoides Spitz-Ahorn 17 5 0,26 Ja Umfang 80cm
298 26 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 17 7 0 Ja Umfang
299 27 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 17 6 0,22 Ja Umfang 70cm
300 28 Salix caprea Salweide 17 9 0,36 Ja Umfang 110cm
301 29 Acer platanoides Spitz-Ahorn 17 8 0,28 Ja Umfang 90cm
302 30 Picea abies Rot-Fichte 17 8 0,3 Ja Umfang 90cm
303 31 Salix caprea Salweide 7 4 0,12 Nein Umfang 40cm
Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite 38/57 09.05.2019
Vitalität: 1= vital 2= zurückgehend 3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz B=Erhalt/o. Ersatz C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum
nach
BSS
Baum
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
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g VitalitätKataster
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch)
Baumbezeichnung
(Deutsch)
304 32 Pseudotsuga menziesii Douglasie 25 6 0,43 Ja Umfang 140cm
305 33 Pseudotsuga menziesii Douglasie 25 4 0,28 Ja Umfang 90cm
306 34 Pseudotsuga menziesii Douglasie 25 6 0,46 Ja Umfang 140cm
307 35 Pseudotsuga menziesii Douglasie 25 7 0,47 Ja Umfang 150cm
308 36 Pseudotsuga menziesii Douglasie 23 4 0,28 Ja Umfang 90cm
309 37 Pseudotsuga menziesii Douglasie 16 6 0,26 Nein Umfang 80cm
310 38 Pseudotsuga menziesii Douglasie 18 7 0,28 Ja Umfang 90cm
311 39 Fraxinus excelsior Gemeine Esche 12 6 0,19 Ja Umfang 60cm
Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite 39/57 09.05.2019
Vitalität: 1= vital 2= zurückgehend 3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz B=Erhalt/o. Ersatz C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum
nach
BSS
Baum
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
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g VitalitätKataster
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch)
Baumbezeichnung
(Deutsch)
312 40 Prunus avium Vogel-Kirsche 13 7 0,26 Ja Umfang 80cm
313 41 Betula pendula Weiß-Birke 17 3 0,21 Ja Umfang 70cm
314 42 Prunus avium Vogel-Kirsche 12 6 0,23 Ja Umfang 70cm
315 43 Pseudotsuga menziesii Douglasie 16 5 0,29 Ja Umfang 90cm
316 44 Tilia spec. Linde 5 9 0,13 Nein Umfang 40cm
317 45 Prunus avium Vogel-Kirsche 4 9 0,11 Nein Umfang 30cm
318 46 Tilia spec. Linde 4 9 0,08 Nein Umfang 30cm
319 47 Prunus avium Vogel-Kirsche 10 4 0,17 Nein Umfang 50cm
Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite 40/57 09.05.2019
Vitalität: 1= vital 2= zurückgehend 3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz B=Erhalt/o. Ersatz C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum
nach
BSS
Baum
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
Bewertun
g VitalitätKataster
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch)
Baumbezeichnung
(Deutsch)
320 48 Prunus avium Vogel-Kirsche 12 4 0,14 Nein Umfang 40cm
321 49 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 12 9 0,28 Ja Umfang 90cm
322 50 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 12 9 0,64 Ja Umfang 200cm
323 51 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 15 6 0,24 Ja Umfang 80cm
324 52 Prunus avium Vogel-Kirsche 16 4 0,19 Ja Umfang 60cm
325 53 Malus domestica Kultur-Apfel 7 4 0,1 Nein Umfang 30cm
326 54 Malus domestica Kultur-Apfel 10 4 0,12 Nein Umfang 40cm
327 55 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 17 9 0,24 Ja Umfang 80cm
Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite 41/57 09.05.2019
Vitalität: 1= vital 2= zurückgehend 3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz B=Erhalt/o. Ersatz C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum
nach
BSS
Baum
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
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g VitalitätKataster
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch)
Baumbezeichnung
(Deutsch)
328 56 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 17 5 0,17 Nein Umfang 50cm
329 57 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 16 14 0,51 Ja Umfang 160cm
330 58 Larix decidua Europäische
Lärche 15 4 0,28 Ja Umfang 90cm
331 59 Pseudotsuga menziesii Douglasie 12 3 0,16 Nein Umfang 50cm
332 60 Acer platanoides Spitz-Ahorn 10 6 0,19 Ja Umfang 60cm
333 61 Acer platanoides Spitz-Ahorn 16 8 0,28 Ja Umfang 90cm
334 62 Juglans regia Walnuss 13 10 0,37 Ja Umfang 160cm
335 63 Salix caprea Salweide 16 10 0,25 Ja Umfang 80cm
Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite 42/57 09.05.2019
Vitalität: 1= vital 2= zurückgehend 3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz B=Erhalt/o. Ersatz C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum
nach
BSS
Baum
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
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g VitalitätKataster
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch)
Baumbezeichnung
(Deutsch)
336 64 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 12 4 0,14 Nein Umfang 40cm
337 65 Acer platanoides Spitz-Ahorn 15 8 0,35 Ja Umfang 100cm
338 66 Acer platanoides Spitz-Ahorn 15 8 0,35 Ja Umfang 100cm
339 67 Juglans regia Walnuss 13 4 0,24 Ja Umfang 80cm
340 68 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 16 6 0,23 Ja Umfang 70cm
341 69 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 16 6 0,21 Ja Umfang 70cm
342 70 Acer platanoides Spitz-Ahorn 15 4 0,15 Nein Umfang 50cm
343 71 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 12 4 0,14 Nein Umfang 40cm
Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite 43/57 09.05.2019
Vitalität: 1= vital 2= zurückgehend 3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz B=Erhalt/o. Ersatz C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum
nach
BSS
Baum
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
Bewertun
g VitalitätKataster
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch)
Baumbezeichnung
(Deutsch)
344 72 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 14 7 0,25 Ja Umfang 80cm
345 73 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 13 5 0,18 Umfang 60cm
346 74 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 14 5 0,19 Umfang 60cm
347 75 Robinia pseudoacacia Scheinakazie 13 3 0,13 Umfang 40cm
348 76 Robinia pseudoacacia Scheinakazie 14 3 0,12 Umfang 40cm
349 77 Robinia pseudoacacia Scheinakazie 14 3 0,16 Umfang 50cm
350 78 Taxus baccata Gemeine Eibe 3 2 0,06 Umfang 20cm
351 79 Acer platanoides Spitz-Ahorn 11 3 0,11 Umfang 30cm
Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite 44/57 09.05.2019
Vitalität: 1= vital 2= zurückgehend 3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz B=Erhalt/o. Ersatz C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum
nach
BSS
Baum
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
Bewertun
g VitalitätKataster
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch)
Baumbezeichnung
(Deutsch)
352 80 Carpinus betulus Gemeine
Hainbuche 3 12 0,1 Nein Umfang 30cm
353 81 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 15 6 0,18 Ja Umfang 60cm
354 82 Acer platanoides Spitz-Ahorn 12 9 0,24 Ja Umfang 75cm
355 83 Acer platanoides Spitz-Ahorn 12 5 0,18 Ja Umfang 60cm
356 84 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 15 7 0,35 Ja Umfang 110cm
357 85 Acer platanoides Spitz-Ahorn 13 7 0,26 Ja Umfang 80cm
358 86 Prunus avium Vogel-Kirsche 13 11 0,4 Ja Umfang 130cm
359 87 Prunus avium Vogel-Kirsche 13 10 0,36 Ja Umfang 110cm
Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite 45/57 09.05.2019
Vitalität: 1= vital 2= zurückgehend 3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz B=Erhalt/o. Ersatz C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum
nach
BSS
Baum
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
Bewertun
g VitalitätKataster
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch)
Baumbezeichnung
(Deutsch)
360 88 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 13 6 0,25 Ja Umfang 80cm
361 89 Prunus avium Vogel-Kirsche 12 8 0,3 Ja Umfang 90cm
362 90 Acer platanoides Spitz-Ahorn 15 5 0,2 Ja Umfang 60cm
363 91 Prunus avium Vogel-Kirsche 14 5 0,19 Ja Umfang 60cm
364 92 Thuja occidentalis Südländischer
Lebensbaum 4 2 0,11 Nein Umfang 30cm
365 93 Betula pendula Weiß-Birke 21 8 0,48 Ja Umfang 150cm
366 94 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 21 5 0,37 Ja Umfang 120cm
367 95 Betula pendula Weiß-Birke 21 5 0,41 Ja Umfang 130cm
Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite 46/57 09.05.2019
Vitalität: 1= vital 2= zurückgehend 3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz B=Erhalt/o. Ersatz C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum
nach
BSS
Baum
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
Bewertun
g VitalitätKataster
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch)
Baumbezeichnung
(Deutsch)
368 96 Fraxinus excelsior Gemeine Esche 21 8 0,27 Ja Umfang 80cm
369 97 Acer platanoides Spitz-Ahorn 18 5 0,2 Ja Umfang 60cm
370 98 Acer platanoides Spitz-Ahorn 17 4 0,15 Nein Umfang 50cm
371 99 Acer platanoides Spitz-Ahorn 18 5 0,22 Ja Umfang 70 cm
372 100 Acer platanoides Spitz-Ahorn 18 4 0,2 Ja Umfang 60cm
373 101 Pseudotsuga menziesii Douglasie 18 4 0,25 Nein Umfang 80cm
374 102 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 16 7 0,26 Ja Umfang 80cm
375 103 Pseudotsuga menziesii Douglasie 9 4 0,1 Nein Umfang 30cm
Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite 47/57 09.05.2019
Vitalität: 1= vital 2= zurückgehend 3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz B=Erhalt/o. Ersatz C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum
nach
BSS
Baum
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
Bewertun
g VitalitätKataster
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch)
Baumbezeichnung
(Deutsch)
376 104 Acer platanoides Spitz-Ahorn 10 2 0,08 Nein Umfang 25cm
377 105 Acer platanoides Spitz-Ahorn 8 1 0,06 Nein Umfang 19cm
378 106 Acer platanoides Spitz-Ahorn 10 2 0,06 Nein Umfang 19cm
379 107 Acer negundo Eschen-Ahorn 11 4 0,19 Ja Umfang 60cm
380 108 Acer platanoides Spitz-Ahorn 12 6 0,23 Ja Umfang 70cm
381 109 Prunus avium Vogel-Kirsche 13 4 0,2 Ja Umfang 60cm
382 110 Larix decidua Europäische
Lärche 14 2 0,16 Nein Umfang 50cm
383 111 Acer platanoides Spitz-Ahorn 14 9 0,27 Ja Umfang 80cm
Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite 48/57 09.05.2019
Vitalität: 1= vital 2= zurückgehend 3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz B=Erhalt/o. Ersatz C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum
nach
BSS
Baum
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
Bewertun
g VitalitätKataster
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch)
Baumbezeichnung
(Deutsch)
384 112 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 14 8 0,34 Ja Umfang 110cm
385 113 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 19 9 0,4 Ja Umfang 130cm
386 114 Aesculus hippocastanum
'Umbraculifera Kugel-Roßkastanie 13 6 0,21 Ja Umfang 60cm
387 115 Acer platanoides Spitz-Ahorn 13 4 0,15 Nein Umfang 50cm
388 116 Acer platanoides Spitz-Ahorn 13 4 0,15 Nein Umfang 50cm
389 117 Fraxinus excelsior Gemeine Esche 10 3 0,11 Nein Umfang 30cm
390 118 Salix caprea Salweide 13 4 0,19 Ja Umfang 60cm
391 119 Salix caprea Salweide 13 4 0,18 Ja Umfang 60cm
Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite 49/57 09.05.2019
Vitalität: 1= vital 2= zurückgehend 3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz B=Erhalt/o. Ersatz C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum
nach
BSS
Baum
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
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g VitalitätKataster
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch)
Baumbezeichnung
(Deutsch)
392 2.01 0 40 Acer platanoides Spitz-Ahorn 9 7 0,26 Ja Umfang 80cm
393 41 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 12 8 0,43 Ja Umfang 130cm
394 42 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 11 6 0,38 Ja Umfang 120cm
395 43 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 11 7 0,46 Ja Umfang 140cm
396 44 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 5 5 0,25 Ja Umfang 80cm
397 45 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 15 9 0,55 Ja Umfang 170cm
398 46 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 9 4 0,33 Ja Umfang 100cm
399 47 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 14 10 0,44 Ja Umfang 140cm
Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite 50/57 09.05.2019
Vitalität: 1= vital 2= zurückgehend 3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz B=Erhalt/o. Ersatz C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum
nach
BSS
Baum
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
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g VitalitätKataster
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch)
Baumbezeichnung
(Deutsch)
400 48 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 12 7 0,42 Ja Umfang 130cm
401 49 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 17 10 0,49 Ja Umfang 150cm
402 50 Acer platanoides Spitz-Ahorn 14 10 0,41 Ja Umfang 130cm
403 51 Acer platanoides Spitz-Ahorn 10 6 0,19 Ja Umfang 60cm
404 52 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 13 9 0,4 Ja Umfang 130cm
405 53 Acer platanoides Spitz-Ahorn 16 10 0,33 Ja Umfang 100cm
406 54 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 8 6 0,43 Ja Umfang 140cm
407 55 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 13 7 0,36 Ja Umfang 110cm
Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite 51/57 09.05.2019
Vitalität: 1= vital 2= zurückgehend 3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz B=Erhalt/o. Ersatz C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum
nach
BSS
Baum
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
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g VitalitätKataster
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch)
Baumbezeichnung
(Deutsch)
408 56 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 12 8 0,4 Ja Umfang 140cm
409 57 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 14 6 0,35 Ja Umfang 100cm
410 58 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 16 8 0,4 Ja Umfang 140cm
411 59 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 16 9 0,46 Ja Umfang 140cm
412 60 Acer platanoides Spitz-Ahorn 15 8 0,34 Ja Umfang 100cm
413 61 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 16 10 0,51 Ja Umfang 160cm
414 62 Acer platanoides Spitz-Ahorn 16 10 0,36 Ja Umfang 110cm
415 63 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 15 7 0,39 Ja Umfang 120cm
Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite 52/57 09.05.2019
Vitalität: 1= vital 2= zurückgehend 3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz B=Erhalt/o. Ersatz C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum
nach
BSS
Baum
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
Bewertun
g VitalitätKataster
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch)
Baumbezeichnung
(Deutsch)
416 64 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 14 10 0,49 Ja Umfang 150cm
417 65 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 17 9 0,6 Ja Umfang 190cm
418 66 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 14 6 0,4 Ja Umfang 130cm
419 67 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 16 9 0,54 Ja Umfang 170cm
420 68 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 8 6 0,28 Ja Umfang 90cm
421 69 Acer pseudoplatanus
'Atropurpureum'
Purpurblättriger
Berg-Ahorn 5 2 0,06 Nein Umfang 20cm
422 70 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 9 7 0,35 Ja Umfang 110cm
423 71 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 14 9 0,49 Ja Umfang 150cm
Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite 53/57 09.05.2019
Vitalität: 1= vital 2= zurückgehend 3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz B=Erhalt/o. Ersatz C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum
nach
BSS
Baum
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
Bewertun
g VitalitätKataster
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch)
Baumbezeichnung
(Deutsch)
424 72 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 10 6 0,37 Ja Umfang 120cm
425 73 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 12 6 0,32 Ja Umfang 100cm
426 74 Acer platanoides Spitz-Ahorn 10 6 0,24 Ja Umfang 80cm
427 75 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 14 8 0,38 Ja Umfang 120cm
428 76 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 13 9 0,37 Ja Umfang 120cm
429 77 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 16 9 0,45 Ja Umfang 140cm
430 78 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 11 5 0,33 Ja Umfang 100cm
431 79 Acer truncatum 'Pacific Sunset' her Spitzahorn 'Pacif 4 2 0,06 Ja Umfang 20cm
Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite 54/57 09.05.2019
Vitalität: 1= vital 2= zurückgehend 3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz B=Erhalt/o. Ersatz C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum
nach
BSS
Baum
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
Bewertun
g VitalitätKataster
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch)
Baumbezeichnung
(Deutsch)
432 80 Acer platanoides Spitz-Ahorn 12 8 0,32 Ja Umfang 100cm
433 81 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 11 7 0,38 Ja Umfang 120cm
434 82 Acer platanoides Spitz-Ahorn 8 5 0,12 Nein Umfang 40cm
435 83 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 16 9 0,45 Ja Umfang 140cm
436 84 Acer platanoides Spitz-Ahorn 9 8 0,25 Ja Umfang 80cm
437 85 Acer platanoides Spitz-Ahorn 16 6 0,34 Ja Umfang 110cm
438 86 Acer platanoides Spitz-Ahorn 7 4 0,22 Ja Umfang 70cm
439 87 Acer platanoides Spitz-Ahorn 11 5 0,26 Ja Umfang 80cm
Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite 55/57 09.05.2019
Vitalität: 1= vital 2= zurückgehend 3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz B=Erhalt/o. Ersatz C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum
nach
BSS
Baum
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
Bewertun
g VitalitätKataster
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch)
Baumbezeichnung
(Deutsch)
440 88 Acer platanoides Spitz-Ahorn 8 4 0,15 Nein Umfang 50cm
441 89 Acer platanoides Spitz-Ahorn 16 9 0,41 Ja Umfang 130cm
442 90 Platanus x acerifolia Gewöhnliche Platane 11 6 0,28 Ja Umfang 90cm
443 91 Acer platanoides Spitz-Ahorn 11 8 0,34 Ja Umfang 110cm
444 92 Platanus x acerifolia Gewöhnliche Platane 4 1 0,05 Nein Umfang 20cm
445 93 Acer platanoides Spitz-Ahorn 13 7 0,34 Ja Umfang 110cm
446 94 Platanus x acerifolia Gewöhnliche Platane 10 6 0,26 Ja Umfang 80cm
447 95 Acer platanoides Spitz-Ahorn 14 8 0,36 Ja Umfang 110cm
Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite 56/57 09.05.2019
Vitalität: 1= vital 2= zurückgehend 3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz B=Erhalt/o. Ersatz C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum
nach
BSS
Baum
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
Bewertun
g VitalitätKataster
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch)
Baumbezeichnung
(Deutsch)
448 96 Platanus x acerifolia Gewöhnliche Platane 6 4 0,11 Nein Umfang 30cm
449 98 Platanus x acerifolia Gewöhnliche Platane 13 5 0,22 Ja Umfang 70cm
450 99 Acer platanoides Spitz-Ahorn 11 8 0,31 Ja Umfang 100cm
451 100 Acer platanoides Spitz-Ahorn 10 7 0,41 Ja Umfang 130cm
452 101 Platanus x acerifolia Gewöhnliche Platane 7 4 0,13 Nein Umfang 40cm
453 102 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 16 7 0,38 Ja Umfang 120cm
454 103 Platanus x acerifolia Gewöhnliche Platane 10 5 0,17 Nein Umfang 50cm
455 104 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 15 9 0,45 Ja Umfang 140cm
Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite 57/57 09.05.2019
Vitalität: 1= vital 2= zurückgehend 3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz B=Erhalt/o. Ersatz C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum
nach
BSS
Baum
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
Bewertun
g VitalitätKataster
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch)
Baumbezeichnung
(Deutsch)
456 105 Platanus x acerifolia Gewöhnliche Platane 11 7 0,24 Umfang
457 106 Acer platanoides Spitz-Ahorn 7 4 0,13 Umfang
458 107 Platanus x acerifolia Gewöhnliche Platane 11 6 0,2 Umfang
459 108 Acer platanoides Spitz-Ahorn 14 6 0,29 Umfang
460 109 Platanus x acerifolia Gewöhnliche Platane 13 7 0,24 Umfang
461 110 Acer platanoides Spitz-Ahorn 14 9 0,46 Umfang
462 110a Acer platanoides Spitz-Ahorn 12 9 0,3 Umfang
463-
471 n.B. Nachrichtliche Übernahme
aus dem B-Plan
Ermittlung der Ersatzzahlung nach § 15 BNatSchG und der Kompensationsverordnung (KV) Hessen
Blatt Nr.1
WP
/qm vorher nachher vorher nachher
Typ-Nr. Bezeichnung Sp. 3 x Sp. 4 Sp. 3 x Sp. 6 Sp. 8 - Sp. 10
Sp. 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13
Bitte gliedern in: Übertrag
1. Bestand von Blatt:
2. Zustand nach Ausgleich
Bestand 1* Spessartring/ Erbacher Straße
0 0
04.110 31 910 28.210 28.210
-910
04.120 26 150 3.900 3.900
-150
10.510 3 7.261 21.784 21.784
10.520 3 2.800 8.400 8.400
10.530 6 2.315 13.891 13.891
10.710 3 3.676 11.029 11.029
10.720 19 581 11.033 11.033
11.221 14 7.983 111.763 111.763
11.222 25 6.342 158.556 158.556
0 0
0 0
04.210 33 213 7.029 7.029
-213 0 0
10.510 3 7.594 22.783 22.783
10.520 Nahezu versiegelte Flächen (Pflaster) 3 9.360 28.080 28.080
10.530 6 5.732 34.393 34.393
10.710 3 16.218 48.653 48.653
11.221 14 16.683 233.568 233.568
0
02.600 20 207 4.140 -4.140
04.110 31 1.630 50.530 -50.530
-1.630 0 0
04.110 31 275 8.525 -8.525
-275 0 0
04.120 26 385 10.010 -10.010
-385 0 0
04.210 31 0 0 0 0
0 0 0 0
10.510 3 12.717 38.151 -38.151
10.520 3 14.183 42.550 -42.550
10.530 6 5.882 35.292 -35.292
10.710 3 15.029 45.086 -45.086
10.720 19 4.827 91.718 -91.718
10.730 13 3.840 49.925 -49.925
11.221 14 14.378 201.293 -201.293
11.222 25 7.339 183.478 -183.478
11.222 27 334 9.021 -9.021
11.223 20 6.961 139.217 -139.217
11.223 23 848 19.512 -19.512
Wertpunkte Bestand: Wertpunkte Planung: Wertpunkte Differenz:
Summe/ Übertrag nach Blatt Nr_____ 86.546 86.546 743.071 928.446 -185.375
Zusatzbewertung (Siehe Blatt Nr.: )
Bilanzierungsgrundlage Bestand: (Bestand 1* = Kartierung der öffentlichen, halb-öffentlichen und privaten Freiflächen durch die Büros Sliwka Landschaftsplanung und Bittkau-Bartfelder+Ing.)
(Bestand 2* = Geltungsbereich des aktuell rechtskräftigen Bebauungsplan O 13 gemäß der überbaubaren Flächen und Pflanzgebot der Freiflächen)
Summe
185.375
x Kostenindex 0,35 EUR
Wiesbaden, 10. Mai 2019
Ort, Datum und Ihre Unterschrift für die Richtigkeit der Angaben
Flächenkorrektur
F
L
Ä
C
H
E
N
B
I
L
A
N
Z
Insgesamt entsteht ein Wertpunkteüberschuss von:
Hecken-/Gebüschpflanzung (straßenbegleitend usw., nicht auf Mittelstreifen)
Flächenkorrektur
Flächenkorrektur
Arten- und strukturarme Hausgärten, kleine öffentliche Grünanlagen
Nahezu versiegelte Flächen (Pflaster)
Schotter-, Kies- u. Sandwege, -plätze oder andere wasserdurchlässige Flächenbefestigung sowie versiegelte
Flächen, deren Wasserabfluss versickert wird
Dachfläche nicht begrünt
Dachfläche extensiv begrünt
Arten- und sturkturarme Hausgärten, kleine öffentliche Grünanlagen
Sehr stark oder völlig versiegelte Fläche (Beton, Asphalt)
Dachfläche nicht begrünt
Dachfläche extensiv begrünt
Nahezu versiegelte Flächen (Pflaster)
Schotter-, Kies- u. Sandwege, -plätze oder andere wasserdurchlässige Flächenbefestigung sowie versiegelte Flächen, deren
Wasserabfluss versickert wird
Neuanlage arten- und strukturreicher Hausgärten
Neuanlage arten- und strukturreicher Hausgärten (inkl. Aufwertung + 3 WP) Kompensationsmaßnahmenfläche (s. Maßnahme
M4 Umweltbericht O 32 Mahildenhöhe Ost), Bepflanzung mit lebensraumtypischen autochthonen Gehölzen, Wildgräsern und -
stauden
Arten- und strukturreiche Hausgärten
Dachfläche intensiv begrünt
Arten- und strukturreiche Hausgärten (+2 WP Aufwertung durch Verbuschung Sonderstandort)
Einzelbaum, einheimisch, standortgerecht (Durchnittswert: 5 m² pro Krone) 182 Bäume
2. Planung O 32 Mathildenhöhe Ost
Einzelbaum, nicht heimisch, nicht standortgerecht (Durchschnittswert: 5m² pro Krone) 30 Bäume
Flächenkorrektur
Arten- und strukturarme Hausgärten, kleine öffentliche Grünanlagen
Flächenkorrektur
Dachfläche nicht begrünt
Einzelbaum, einheimisch, standortgerecht (Durchschnittswert: 5 m² pro Krone), 326 Bäume
Umweltbericht Bebauungsplan Nr. O 32 Mathildenhöhe Ost, Anhang 3
Flächenbilanz: Bestand und Planung
Nutzungstyp nach Anlage 3 KV (in der Fassung vom 1. September 2005 (GVBI. I, S.624)) Fläche je Nutzungstyp in qm Biotopwert Differenz
Einzelbaum, nicht heimisch, nicht standortgerecht (Durchschnittswert: 5 m² pro Krone), 77 Bäume
Sehr stark oder völlig versiegelte Fläche (Beton, Asphalt)
Baumgruppe, einheimisch, standortgerecht
Arten- und strukturreiche Hausgärten
Flächenkorrektur
Einzelbaum, einheimisch, standortgerecht (Neupflanzung: 5 m² pro Krone), 55 Bäume
Flächenkorrektur
Baumgruppe, heimisch (Durchnittswert: 3 m² pro Krone) 71 Baumgruppen
Bestand 2* 0 13 Mathildenhöhe Ost
Sehr stark oder völlig versiegelte Fläche (Beton, Asphalt)
Schotter-, Kies- u. Sandwege, -plätze oder andere wasserdurchlässige Flächenbefestigung sowie versiegelte
Flächen, deren Wasserabfluss versickert wird
Maßstab: 1:100 Plangröße: DIN A0
Datum: 09.05.2019 Gez.: We/Bue
im Auftrag für: Werkstadt Architekten+Stadtplaner
Magdalenenstraße 17, 64489 Darmstadt
Taunusstraße 47 I 65183 Wiesbaden I Fon (0611) 53 173 - 0 I Fax - 88
info@dielandschaftsarchitekten.de I www.dielandschaftsarchitekten.de
Projekt: Umweltbericht Bebauungsplan O 32
Mathildenhöhe Ost
Planinhalt: Baum- und Biotopbestandsplan (Bestand/Planung)
(Anhang 4)
1
3
2
Heimischer Baum
Nicht heimischer Baum
Baumnummer (Kartierungnummer)
Geltungsbereich Bebauungsplan O 32
Baumgruppe wertvoller Einzelbaum
(biotopprägend)
Denkmalschutz
Welterbegebiet
Heimischer Baum
Verlust
Nicht heimischer Baum
Verlust
Arten- und strukturarme Hausgärten,
kleine öffentliche Grünanlagen
Dachflächen extensiv begrünt
Dachflächen nicht begrünt
Wasserdurchlässige Flächen-
befestigung
Nahezu versiegelte Flächen
Sehr stark o. völlig versiegelte
Flächen
Legende
10.510
10.520
10.530
10.710
10.720
11.221
11.222
B
Einordnung nach Hessischer Kompensationsverordnung
Anlage 3: Wertliste nach Nutzungstypen
Arten- und strukturreiche Hausgärten
Dachflächen intensiv begrünt10.730
Hecken-/ Gebüschpflanzungen02.600
Arten- und strukturreiche Hausgärten
(Neuanlage)
11.223
11.223 Arten- und strukturreiche Hausgärten
Kompensationsmaßnahme M4***
Arten- und strukturreiche Hausgärten**11.222
Baugrenze
Baulinie
*Flächengröße beinhalten Teile des rechtskräftigen Bebauungsplanes O13
** Aufwertung durch ökologische Sonderstandorte, siehe KV-Tabelle
*** Bepflanzung mit lebensraumtypischen autochthonen Gehölzen, Wildgräsern und -stauden
Geltungsbereich Bebauungsplan O 13
Neupflanzung Baum
165
166
6
P
PP
P
P
P
17
Magdalena
Russ. Orth. Kirche
der hl. Maria
8A
15
98
98A
94A
96
17
298
25
281
2
379
417
1
418
1
85
2
85
3
4
94
27
96
1
96
5
97
1
97
2
91
4
92
1
92
2
92
3
92
4
93
1
93
2
93
3
93
493
5
97
3
98
1
98
2
98
4
98
5
99
1
99
2
100
1
100
3
127
1
100
4
101
1
102
1
104
3
104
4
104
5
105
2
105
4
106
2
106
4
106
5
107
5
107
6
108
4
108
5
109
2
111
2
112
2
113
138
2
140
142
143
1
168
69A
65
67
61
69
7
5
7977757371
1
3
63 6
108A
108B
7A
7
108
5
10
8
12
120A
114
110A
116
118
110
112
122
124
19
K
120
11
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13
126
16
18
K
20
21
14
23
25
16
27
13
22
1
106A
1
531
5
531
6
533
5
536
1
539
3
541
1
541
2
542
1
542
2
543
544
3
545
3
545
5
546
4
547
2
547
3
548
2
548
3
550
4
550
5
551
1
552
1
67
2
75
1
78
4
79
1
80
111
4
111
5
111
6
111
7
112
1
113
1
114
1
115
1
115
2
116
117
118
1
120
3
121
3 122
123
5
124
1
124
2
125
2
126
2
126
4
128
3
82
83
2
88
1
89
90
2
90
3
90
4
92
1
92
2
92
3
94
1
95
3
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1
97
3
98
1
98
2
99
1
103
104
3
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3
109
1
109
4
111
2
111
3
1531
1
1532
1533
2
1534
1536
2
1537
1538
1539
1
1541
1
1542
1
1542
6
1543
3
1543
6
1544
2
1546
1547
1
1549
1
1551
1526
1527
1530
1
1530
2
144
4
144
5
145
2
145
7
145
8
146
12
146
15
146
22
146
24
146
28
150
7
150
8
151
3
151
4
151
5
154
3
155
6
155
7
155
8
156
13
156
14
156
16
156
17
128
4
129
131
2
131
3
132
2
133
1
134
1
136
2
138
3
139
2
140
141
1
141
9141
10
142
6
142
7
143
2
143
4
143
7
143
8
143
9
156
18
158
7
159
3
159
4
160
10
160
11
161
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1586
1
1588
166
1
166
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167
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167
5
167
6
167
7
168
3
169
1
169
2
170
3
171
172
4
173
2
173
3
12A
10
12
85
T.
2
13
87
2
30
15
38
36
56
56A
56C
10
9
8
66
56D
56B
70
14
12
11
68
69
17
13A
16
25
19
Ernst-Ludwig-Haus
13A
6
1
23
21
15
T.
31
27
8
28
22
23
32
33
5
3
10
25
17
35
T.
24
28
26
97
34
19
55
53
K
K
21
22
37
K
20
14
8
9
60
57
23
39
20
65
4
67
27
63
11
25
29
18
104A
69
74
75
73
72
100
11
Hochzeitsturm
98B
98C
98D
34
32
104
9
4
6
10
11
8
12
7
92
23
9
11
94
9
15
13
17
7
11
80
84
1
72
74
76
78
19
5
3
75
T.
77
73
T.
21
T
e
m
p.
B
E
Olbrichweg
Wolfskehlstraße
Wolfskehlstraße
Am
Löwentor
Wolfskehlstraße
Erbacher
Straße
Hoetgerweg
Erbacher
Straße
Fiedlerweg
Seitersweg
Mathildenhöhweg
Prinz-Christians-Weg
Prinz-Christians-Weg
Lucasweg
Heinrich-Jobst-Treppe
Bauhausweg
Fiedlerweg
Hohler
Weg
Dieburger Straße
Dieburger
Straße
Olbrichweg
Olbrichweg
Seitersweg
Spessartring
Erbacher Straße
Schwarzwaldring
Christiansenweg
Alexandraweg
Alexandraweg
Fläche für Bebauung:
max. 1400m²
(kulturelle Nutzung).
Verbleibene Flächen sind
zu begrünen.
FD oS
GHmax=186.0 ü.NHN
GR = 350 m2
103 104
105
127
106
117
110193
196
197
199
198
200
205 202
206 207
208
209
247
189
32
33
178
462
1 2 3 4 5
6 7 8
12
1110
9
13
14
1516
19
17
18
20
2122
23
24
25 26
27
28
29
30
31
34
35
36
37
38
39
40
41
4243
4546
47
48
49
50 51 52
53
44
54
55 56 57
58
59
60
61
62
63
64
65
66
67
6970
7172
73
74
75
767778
79
80
81
8283
84
85
86
87
88
89
90
91
92 93
94
98
9796
95
99 100
101 102103 104
105
106107
108
109110111
112
113
114115116117
118
119
120
121 122123124
125126
127
128
129
130
131
132
133 134
135
136
137
138
139140
141
142143
144
145
146
148
149
151
152
153
154
155
156
157158
159
160
161
162163
165
167
168
170
171
172
173
174 175
380
381
379
383
384
385
182
183
184
185
186187188
346
345
207
206205204
203202
201
321 322 323 337
338
344
208
209x
210
211
212213214
215
216217
218
219220
221222
223
224
225 226 227 228 229
231
232
235
236 237 238 239 240241 243
242 244
245
246
247 248
249
250
251 252
253 255
256
257
258
259
260261262
263
264
265
266
267
268
269
270 271
272273
274275
276
277
278
271a
16a
17a
21a
37a
66a
76a
75a
212a
215a
215c
215d
215b
207b207a
112b
116a116b
121a
122a
133a 104a
104b
104c
104d
104e
103a
105c
105b
105a
112a
295
366 367
146/24
356
210a
279
281
280
282
283 291
292
294
296
300
301
303
302
304
305
306
307
308
309
310
312
311
313
314
317
316
315
318
319
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326
327
324
328
329
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332
333
334 335
336
339
340 341
342
343
347
348
351
352
349
350
353
354
355
357 358359
360
362
363
361
364
368
369 370 371
372
373 376
374 375 377
378
382
386387
388
389 390391
461
459
457
455
453
451
450
447
445
443
441
439
437
435
433
431
429
427
425
423
421
419
417
415
413
411
409
407
405
403
401
399
397
395
394
393
392
460
458
456
454
452
449
448
446
444
442
440
438
436
434
432
430
428
426
424
422
420
418
416
414
412
410
408
406
404
402
400
398
396
463
465
464
147
150
476
477
478
479
480
481 482
483
484
485
486
487
489488
490 491
492
493
494
495
497496
475
474
473
472
471
68
85a
164
166
169
184a
210a
288
466
467
468
469
470
234
233
254
229
298
297
299
293
290
289
284 285 286 287
288
365
463 464 465 466 467 468 469 470 471
Planung
Bestand (Realnutzung)
165
166
6
P
PP
P
P
P
17
Magdalena
Russ. Orth. Kirche
der hl. Maria
8A
15
98
98A
94A
96
17
298
25281
2
379
417
1
418
1
85
2
85
3
96
1
96
5
97
1
97
2
91
4
92
1
92
2
92
3
92
4
93
1
93
2
93
3
93
5
97
3
98
1
98
2
98
4
98
5
99
1
99
2
100
1
100
3
127
1
100
4
101
1
102
1
104
3
104
4
104
5
105
2
105
4
106
2
106
4
106
5
107
5
107
6
108
4
5
109
2
111
2
112
2
113
138
2
140
142
143
1
168
69A
65
67
61
69
7
5
7977757371
1
3
63 6
108A
108B
7A
7
108
5
10
12
120A
114
110A
116
118
110
112
122
124
19
K
120
11
9
13
126
16
18
K
20
21
14
23
25
16
27
22
1
106A
1
531
5
531
6
533
5
536
1
538
3
539
3
541
1
541
2
542
1
542
2
543
544
3
545
3
545
5
546
4
547
2
547
3
548
2
548
3
550
4
550
5
551
1
552
1
67
2
75
1
78
4
79
1
80
111
4
111
5
111
6
111
7
112
1
113
1
114
1
115
1
115
2
116
117
118
1
120
3
121
3 122
123
5
124
1
124
2
125
2
126
2
126
4
128
3
82
83
2
88
1
89
90
2
90
3
90
4
92
1
92
2
92
3
94
1
95
3
96
1
97
3
98
1
98
2
99
1
104
3
107
3
109
1
109
4
111
2
111
3
1531
1
1532
1533
2
1534
1536
2
1537
1538
1539
1
1541
1
1542
1
1542
6
1543
3
1543
6
1544
2
1546
1547
1
1549
1
1551
1526
1527
1530
1
1530
2
144
4
144
5
145
2
145
7
145
8
146
12
146
15
146
22
146
24
146
28
150
7
150
8
151
3
151
4
151
5
154
3
155
6
155
7
155
8
156
13
156
14
156
16
156
17
128
4
129
131
2
131
3
132
2
133
1
134
1
136
2
138
3
139
2
140
141
1
141
9141
10
142
6
142
7
143
2
143
4
143
7
143
8
143
9
156
18
158
7
159
3
159
4
160
10
160
11
161
4
1586
1
1588
166
1
166
7
167
3
167
4
167
5
167
6
167
7
168
3
169
1
169
2
170
3
171
172
4
173
2
173
3
12A
10
12
85
T.
2
13
87
2
30
15
38
36
56
56A
56C
10
9
8
66
56D
56B
70
14
12
11
68
69
17
13A
16
25
19
Ernst-Ludwig-Haus
13A
6
1
23
21
15
T.
31
27
8
28
22
23
32
33
5
3
10
25
17
35
T.
24
28
26
97
34
19
55
53
K
K
21
22
37
K
20
14
8
9
60
57
23
39
20
65
4
67
27
63
11
25
29
18
104A
69
74
75
73
72
100
11
Hochzeitsturm
98B
98C
34
32
104
9
4
6
10
11
8
7
92
23
9
11
94
9
15
13
17
7
11
80
84
1
72
74
76
78
19
5
3
75
T.
77
73
T.
21
T
e
m
p.
B
E
Olbrichweg Wolfskehlstraße
Wolfskehlstraße
Am
Löwentor
Wolfskehlstraße
Erbacher
Straße
Hoetgerweg
Erbacher
Straße
Fiedlerweg
Seitersweg
Mathildenhöhweg
Prinz-Christians-Weg
Prinz-Christians-Weg
Lucasweg
Heinrich-Jobst-Treppe
Bauhausweg
Fiedlerweg
Hohler
Weg
Dieburger Straße
Dieburger
Straße
Olbrichweg
Olbrichweg
Seitersweg
Spessartring
Erbacher Straße
Schwarzwaldring
Christiansenweg
Alexandraweg
Alexandraweg
103 104
105
125
127
106
117
110
32
33
178
189
193
196
197
199
198
200
201
204
203
205 202
206 207
208
209
247
462
1 2 3 4 5
6 7 8
12
1110
9
13
14
1516
19
17
18
20
2122
23
24
25 26
27
28
29
30
31
34
35
36
37
38
39
40
41
4243
4546
47
48
49
50 51 52
53
44
54
55 56 57
58
59
60
61
62
63
64
65
66
67
68
6970
7172
73
74
75
767778
79
80
81
8283
84
85
86
87
88
89
90
91
92 93
94
98
9796
95
99 100
101 102103 104
105
106107
108
109110111
112
113
114115116117
118
119
120
121
122123124
125126
127
128
129
130
131
132
133 134
135
136
137
138
139140
141
142143
144
145
146
147148
149
150
151
152
153
154
155
156
157158
159
160
161
162163
164
165
166167
168
169
170
171
172
173
174175
380
381
379
383
384
385
182
183
184
185
186187188
346
345
207
206205204
203202
201
284 285 286 287 321 322 323 337
338
344
208
209x
210
211
212213214
215
216217
218
219220
221222
223
224
225 226 227 228 229
230
231
232
233
234
235
236 237 238 239 240241 243
242 244
245
246
247 248
249
250
251 252
253
254
255
256
257
258
259
260261262
263
264
265
266
267
268
269
270 271
272273
274275
276
277
278
271a
16a
17a
21a
37a
66a
76a
75a
85a
212a
215a
215c
215d
215b
207b207a
112b
116a116b
121a
122a
133a 104a
104b
104c
104d
104e
103a
105c
105b
105a
112a
295
365 366 367
146/24
356
210a
279
281
280
282
283
289
290
291
292293
294
296
297
299
298
300
301
303
302
304
305
306
307
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310
312
311
313
314
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315
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319
320 325
326
327
324
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329
330 331
332
333
334 335
336
339
340 341
342
343 347
348
351
352
349
350
353
354
355
357358359
360
362
363
361
364
368
369 370 371
372
373 376
374 375 377
378
382
386387
388
389 390391
461
459
457
455
453
451
450
447
445
443
441
439
437
435
433
431
429
427
425
423
421
419
417
415
413
411
409
407
405
403
401
399
397
395
394
393
392
460
458
456
454
452
449
448
446
444
442
440
438
436
434
432
430
428
426
424
422
420
418
416
414
412
410
408
406
404
402
400
398
396
463
476
477
478
479
480
481 482
483
484
485
486
487
489488
490 491
492
493
494
495
497496
475
474
473
472
471
470
469
467
466
465
464
468
463 464 465 466 467 468 469 470 471
Maßstab: 1:1000 Plangröße: DIN A0
Datum: 09.05.2019 Gez.: We/Bue
im Auftrag für: Werkstadt Architekten+Stadtplaner
Magdalenenstraße 17, 64489 Darmstadt
Taunusstraße 47 I 65183 Wiesbaden I Fon (0611) 53 173 - 0 I Fax - 88
info@dielandschaftsarchitekten.de I www.dielandschaftsarchitekten.de
Projekt: Bebauungsplan O 32 Mathildenhöhe Ost
Planinhalt: Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung nach hessischer
Kompensationsverordnung (2005), Nutzungstypen
(Anhang 5)
1
3
2
Heimischer Baum
Nicht heimischer Baum
Baumnummer (Kartierungnummer)
Arten- und strukturarme Hausgärten,
kleine öffentliche Grünanlagen
Dachflächen extensiv begrünt
Dachflächen nicht begrünt
Wasserdurchlässige Flächen-
befestigung
Nahezu versiegelte Flächen
Sehr stark o. völlig versiegelte
Flächen
Geltungsbereich Bebauungsplan 0 32
Legende
10.510
10.520
10.530
10.710
10.720
11.221
11.222
B
Baumgruppe
Einordnung nach Hessischer Kompensationsverordnung
Anlage 3: Wertliste nach Nutzungstypen
Arten- und strukturreiche Hausgärten
Dachflächen intensiv begrünt10.730
wertvoller Einzelbaum (biotopprägend)
Hecken-/ Gebüschpflanzungen02.600
Denkmalschutz
Welterbegebiet
Arten- und strukturreiche Hausgärten
(Neuanlage)
11.223
11.223 Arten- und strukturreiche Hausgärten
Kompensationsmaßnahme M4***
Heimischer Baum
Verlust
Nicht heimischer Baum
Verlust
0 m²
14.855 m²
12.160 m²
8.047 m²
19.894 m²
581m²
0 m²
24.666 m²
6.342 m²
0 m²
0 m²
207 m²
12.717 m²
14.183 m²
5.882 m²
15.029 m²
4.827 m²
3.840 m²
14.378 m²
7.339 m²
6.961 m²
848 m²
vorher* nachher
Arten- und strukturreiche Hausgärten**11.222 0 m² 334 m²
Baugrenze
Baulinie
Neupflanzung
*Flächengröße beinhalten Teile des rechtskräftigen Bebauungsplanes O13
** Aufwertung durch ökologische Sonderstandorte, siehe KV-Tabelle
*** Bepflanzung mit lebensraumtypischen autochthonen Gehölzen, Wildgräsern und -stauden
Flächengrößen
Geltungsbereich Bebauungsplan O 13
165
166
6
P
PP
P
P
P
17
Magdalena
Russ. Orth. Kirche
der hl. Maria
8A
15
98
98A
94A
96
17
298
25
281
2
379
417
1
418
1
85
2
85
3
94
27
96
1
96
5
97
1
97
2
91
4
92
1
92
2
92
3
92
4
93
1
93
2
93
3
93
493
5
97
3
98
1
98
2
98
4
98
5
99
1
99
2
100
1
100
3
127
1
100
4
101
1
102
1
104
3
104
4
104
5
105
2
105
4
106
2
106
4
106
5
107
5
107
6
108
4
109
2
111
2
112
2
113
138
2
140
142
143
1
168
69A
65
67
61
69
7
5
7977757371
1
3
63 6
108A
108B
7A
7
108
5
10
12
120A
114
110A
116
118
110
112
122
124
19
K
120
11
9
13
126
16
18
K
20
21
14
23
25
16
27
13
22
1
106A
1
531
5
531
6
533
5
536
1
539
3
541
1
541
2
542
1
542
2
543
544
3
545
3
545
5
546
4
547
2
547
3
548
2
548
3
550
4
550
5
551
1
67
2
75
1
78
4
79
1
80
111
4
111
5
111
6
111
7
112
1
113
1
114
1
115
1
115
2
116
117
118
1
120
3
121
3 122
123
5
124
1
124
2
125
2
126
2
126
4
128
3
82
83
2
88
1
89
90
2
90
3
90
4
92
1
92
2
92
3
94
1
95
3
96
1
97
3
98
1
98
2
99
1
103
104
3
107
3
109
1
109
4
111
2
111
3
1531
1
1532
1533
2
1534
1536
2
1537
1538
1539
1
1541
1
1542
1
1542
6
1543
3
1543
6
1544
2
1546
1547
1
1549
1
1551
1526
1527
1530
2
144
4
144
5
145
2
145
7
145
8
146
12
146
15
146
22
146
24
146
28
150
7
150
8
151
3
151
4
151
5
154
3
155
6
155
7
155
8
156
13
156
14
156
16
156
17
128
4
129
131
2
131
3
132
2
133
1
134
1
136
2
138
3
139
2
140
141
1
141
9141
10
142
6
142
7
143
2
143
4
143
7
143
8
143
9
156
18
158
7
159
3
159
4
160
10
160
11
161
4
1586
1
1588
166
1
166
7
167
3
167
4
167
5
167
167
7
168
3
169
2
170
3
171
172
4
173
3
12A
10
12
85
T.
2
13
87
2
30
15
38
36
56
56A
56C
10
9
8
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56D
56B
70
14
12
11
68
17
13A
16
25
19
Ernst-Ludwig-Haus
13A
6
1
23
21
15
T.
31
27
8
28
22
23
32
33
5
3
10
25
17
35
T.
24
28
26
97
34
19
55
53
K
K
21
22
37
K
20
14
8
9
60
57
23
39
20
65
4
67
27
63
11
25
29
18
104A
69
74
75
73
72
100
11
Hochzeitsturm
98B
34
32
104
9
4
6
10
8
7
92
23
9
94
9
15
13
17
7
11
80
84
1
74
76
78
19
5
3
75
T.
77
73
T.
21
T
e
m
p.
B
E
Olbrichweg
Wolfskehlstraße
Wolfskehlstraße
Am
Löwentor
Wolfskehlstraße
Erbacher
Straße
Hoetgerweg
Erbacher
Straße
Fiedlerweg
Seitersweg
Mathildenhöhweg
Prinz-Christians-Weg
Prinz-Christians-Weg
Lucasweg
Heinrich-Jobst-Treppe
Bauhausweg
Fiedlerweg
Hohler
Weg
Dieburger Straße
Dieburger
Straße
Olbrichweg
Olbrichweg
Seitersweg
Spessartring
Erbacher Straße
Schwarzwaldring
Christiansenweg
Alexandraweg
Alexandraweg
104
105
127
106
110
32
33
178
189
193
196
197
199
198
202
207
208
247
462
34
35
36
37
38
39
40
41
42
54
57
58
59
60
64
89
90
91
92 93
94
98
9796
95
99 100
101 102103 104
105
106107
108
109110111
112
113
114115116117
118
119
120
121 122123124
125126
127
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112b
116a116b
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105a
112a
210a
461
459
457
455
453
451
450
447
445
443
441
439
437
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433
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425
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405
403
401
399
397
395
394
393
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460
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463 464 465 466 467 468 469 470 471
165
166
6
P
PP
P
P
P
17
Magdalena
Russ. Orth. Kirche
der hl. Maria
8A
15
98
98A
94A
96
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298
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2
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418
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143
1
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69A
65
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7977757371
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3
63 6
108A
108B
7A
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120A
114
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K
120
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K
20
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13
22
1
106A
1
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548
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1
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2
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1
141
9141
10
142
6
142
7
143
2
143
4
143
7
143
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143
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18
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159
4
160
10
160
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161
4
1586
1
1588
166
1
166
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2
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171
172
4
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2
173
3
12A
10
12
85
T.
2
13
87
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30
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56
56A
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10
9
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56B
70
14
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68
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17
13A
16
25
19
Ernst-Ludwig-Haus
13A
6
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T.
31
27
8
28
22
23
32
33
5
3
10
25
17
35
T.
24
28
26
97
34
19
55
53
K
K
21
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37
K
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60
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65
4
67
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63
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25
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104A
69
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75
73
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Hochzeitsturm
98B
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98D
34
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94
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13
17
7
11
80
84
1
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74
76
78
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5
3
75
T.
77
73
T.
21
T
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m
p.
B
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Olbrichweg
Wolfskehlstraße
Wolfskehlstraße
Am
Löwentor
Wolfskehlstraße
Erbacher
Straße
Hoetgerweg
Erbacher
Straße
Fiedlerweg
Seitersweg
Mathildenhöhweg
Prinz-Christians-Weg
Prinz-Christians-Weg
Lucasweg
Heinrich-Jobst-Treppe
Bauhausweg
Fiedlerweg
Hohler
Weg
Dieburger Straße
Dieburger
Straße
Olbrichweg
Olbrichweg
Seitersweg
Spessartring
Erbacher Straße
Schwarzwaldring
Christiansenweg
Alexandraweg
Alexandraweg
103 104
105
127
106
117
110193
196
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198
200
205 202
206 207
208
209
247
FD oS
GHmax=186.0 ü.NHN
GR = 350 m2
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33 462
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6 7 8
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73
74
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767778
79
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92 93
94
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270 271
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105a
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389 390391
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476
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481 482
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485
486
487
489488
490 491
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497496
475
474
473
472
471
68
85a
164
166
169
184a
210a
288
466
467
468
469
470
494
Fläche für Bebauung:
max. 1400m²
(kulturelle Nutzung).
Verbleibene Flächen sind
zu begrünen.
463 464 465 466 467 468 469 470 471
Planung
Bestand (Bilanzierungsgrundlage)
Maßstab: 1:500Plangröße: 841 x 1189 mmDatum: 09.05.2019Gez.: We/Bue
im Auftrag für:Werkstadt Architekten+StadtplanerMagdalenenstraße 1764489 Darmstadt
Taunusstraße 47 I 65183 Wiesbaden I Fon (0611) 53 173 - 0 I Fax - 88
info@dielandschaftsarchitekten.de I www.dielandschaftsarchitekten.de
Projekt:Umweltbericht Bebauungsplan O32 Mathildenhöhe Ost Planinhalt:Grünordnungsplan (Anhang 7)
ART DER BAULICHEN NUTZUNG (§ 5 Abs. 2 Nr.1, § 9 Abs.1 Nr.1 BauGB ; §§ 1-11 BauNVO )Allgemeine Wohngebiete (WA 01, WA 02; ...)(§ 4 BauNVO)
BAUWEISE, BAULINIEN, BAUGRENZEN (§ 9 Abs. 1 Nr.2 BauGB, §§ 22 und 23 BauNVO)
g geschlossene Bauweise
Baulinie
Baugrenze
FDFlachdachNEBENANLAGEN, STELLPLÄTZE UND GARAGEN(§ 9 Abs. 1 Nr.4 BauGB, §§ 21a BauNVO)Umgrenzung von Flächen für Stellplätze, Garagen und deren ZufahrtenTiefgarageStellplätzeTGSt
VERKEHRSFLÄCHEN(§ 9 Abs. 1 Nr. 11 und Abs. 6 BauGB)Öffentliche VerkehrsflächeStraßenbegrenzungslinieVerkehrsfläche besonderer ZweckbestimmungÖffentliche ParklächeFußgängerbereich
Elektrizität
VERSORGUNG, ABFALLENTSORGUNG, ABWASSERBESEITIGUNG(§ 5 Abs. 2 Nr. 4 und Abs. 4, § 9 Abs. 1 Nr. 12, 14 und Abs. 6 BauGB)
GRÜNFLÄCHEN(§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB)GrünflächenParkanlageSpieplatzANPFLANZEN UND ERHALT VON BÄUMEN, STRÄUCHERN UND SONSTIGEN BEPFLANZUNGEN(§ 9 Abs. 1 Nr. 20; 25 a und b BauGB)
Extensive Dachbegrünung
Erhalt von BäumenAnpflanzen von Bäumen
SONSTIGE PLANZEICHENAbgrenzung von BaufeldernGrenze des räumlichen Geltungsbereichs
Zeichenerklärung
Bestand
Erhalt von Bäumen(Habitatbaum) Bestand
Flächen mit Bindungen für Bepflanzungen
Flächen zum Anpflanzen von Bäumen
Flächen für Maßnahmen zum Schutz von Natur und Landschaft
Sonderbaufläche (S)(§ 4 BauNVO) S
Flächen für Gemeinbedarf(§ 9 Abs. 1 Nr. 5 und Abs. 6 BauGB)Fläche für Gemeinbedarf
Verkehrsberuhigt
Geh- und Fahrflächen
M4Maßnahme M4 gemäß Umweltbericht: Bepflanzung mit typischen autochthonen Gehölzen, Wildstauden und -gräsern für den Lebensraum im Schatten
GarageGemeinschaftsgarageGaGGa
Magdalena
Russ. Orth. Kircheder hl. Maria
8A
15
9898A
94A
96
17
379
4181
853
961
965
971
972
922
923
924
931
932
933
935
973
981
982
984
985
991
10011003
1271
1004
1011
1021
1043
1044 1045
1052
1054
1062
1064
1065
1075
1076
1112
1122
1382
140
142
1431
Wolfskehlstraße
Wolfskehlstraße
Am Löwentor
Wolfskehlstraße
7
7977757371
108A
108B 7A
7
10
12
120A
114
110A
116
118
110
112
122
124
19K
120
11
9
13
126
16
18
20
21
14
23
25
16
22
53155316
5361
5411
5412 5421
5422 543
5443
5453
5455
5464
5472 5473
5482
5483 5505
672
751
784
791
80
1114
1115
1116
11171121
1131
1141
1151
1152
116
117
1181
1203
1213 122
1235
1241
1242
1252
1262
1264
1283
82
832
881 89
902
903
904
921922
923
941 953
961
973
981
982991
1094
1112
1113
15311 1532
15332
1534
15362
1537
15391
15421
1543
15442
15471
15491
1551
1526
1527
15302
1284
139
140
165
1588
1666
1667
1674
1675
1692
1724
2
13
2
3836
56
56A
56C
56D
56B
17
16
25
19
Ernst-Ludwig-Haus
13A
1
23
21
15
T.
31
27
28
22
23
32
33
5
3
25
17
35
T.
34
19 21
37
8
60
23
39
18
100
11Hochzeitsturm
98B
104
4
6
8
7
92
23
9
94
9
15
13
17
7
11
80 84
1
76 78
19
5
3
21
Mathildenhöhweg
Prinz-Christians-Weg
Prinz-Christians-Weg
Heinrich-Jobst-Treppe
Bauhausweg
Hohler Weg
Olbrichweg
Schwarzwaldring
Christiansenweg
Alexandraweg
Alexandraweg
A A
A
A
A
P
P
PPP
P
P
WA g
1
1538
15411
15426
15433
6
1546
1444
1445
1452
1457
1458
14612
14615
14622
14624
14628
1507
1508
1513
1514 1515
1543
1556
1557
1558
15613
15614
15616
15617
129
1312
1313
1322
1331 1341
1362
1383
2
1411
141914110
1426
1427
1432
14341437
1438
1439
15618
1587
1593
1594
16010
16011
4
12A
10
12
85
T. 87
30
15
10
9
8
66 70
14
12
11
68
6
8
10
24
28
26
97
55
53K
K
22
K
20
14
9
57
20
65
4
67
27
63
11
25
29
69
74
75
73
72
34
32
75
T.
77
T.
Hoetgerweg
Fiedlerweg
Lucasweg
Dieburger Straße
Olbrichweg
Seitersweg
Spessartring
Spielplatz
140A
A
Ga
Ga
Ga
Ga
Ga
Ga
Erbacher Straße
Ga
Ga Ga Ga
Ga Ga
Ga
GGa
Dieburger Straße
Fiedlerweg
Olbrichweg
GGa
GGa
GGa
GGa
GGa
GGa
WA o
Spielplatz
FDIII
FDIII
161
73
FD oSGHmax=185.50 ü.NHNGR = 1.400 m²Dachfläche extensiv begrünt
GSt
Dachfläche extensiv begrünt
WA gWA g
WA g
WA o
WA oSOHochschule
WD
WD
SD
WD
ZD
FD oS
FD oSWD
FD
ZD
WD
SD
FD oS
FD
FD
FD oS
FD oS
FD
FD
FDFD
FD
FD oS
WD
FD oS
FD oS
FD oS
FD
GHmax=184.0 ü.NHN
GHmax=183.35 ü.NHN
GHmax=186.65 ü.NHN
FD oSGHmax=186.0 ü.NHN
S = 178.0 NHN
FD oSo
FD oS
FD oSFD oS
FD
GHmax=184.0ü.NHN
FD oS
WA o
FD
FD
FD
FD
SD
SDSD
GR = 350 m2
WA g
oS
FD oS
FD oS
o
GHmax=189.0 ü.NHN
WA o
GGa
IV
FD oSIVIII OK GL= 170,0 ü.NHN
FD oS
KS= 165,0 ü.NHN
KS= 165,0ü.NHN
GGa
GGa
Ga Ga Ga
St
St
GSt
GSt
GSt
GSt
GSt
GSt
GSt
St
OK GL= 170,0 ü.NHN
WA a
WA a
Ga
M4
anlage 1
65240 Zeichen
Wissenschaftsstadt Darmstadt Bebauungsplan O 32 – Mathildenhöhe Ost – Stand: 10.05.2019 Vorläufige Prüfung der Stellungna hmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 1 von 22 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 1.1 Regierungspräsidium Darmstadt, 64278 Darmstadt Äußerung zur frühzeitigen Beteiligung vom 10.10.2018: Aus regionalplanerischer Sicht bestehen gegen die Bauleitplanung in- nerhalb des im Regionalplan Südhessen/Regionalen Fl ächennutzungsplan - RPS/RegFNP - 2010 ausgewiesenen “Vorranggebietes Siedlung, Be- stand“ keine Bedenken. Aus naturschutzfachlicher Sicht wird festgestellt, dass aufgrund der in- nerstädtischen Lage durch die Bauleitplanung keine Natur- oder Land- schaftsschutzgebiete betroffen sind. Bezüglich weiterer zu vertretender naturschutzfachl icher Belange wird auf die Stellungnahme der zuständigen Unteren Naturschu tzbehörde verwie- sen. Von Seiten der Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Darmstadt wird wie folgt Stellung genommen: Gegen den vorgelegten Bebauungsplanentwurf werden k eine Einwendun- gen erhoben. Folgende Auflage und Hinweise bitte ich aufzunehmen. Grundwasser (Grundwasserschutz/Wasserversorgung) In dem Bebauungsplan ist auf die Grundwassersituati on im Bereich der Planung einzugehen. Zur Vermeidung von Setzrissschä den bzw. Vernäs- sungsschäden sind grundsätzlich die minimalen und m aximalen Grund- wasserflurabstände zu berücksichtigen. Hierzu sind die Grundwasserverhältnisse (minimal un d maximal zu erwar- tende Grundwasserstände, ggf. Auftreten von Schicht enwasser) zu unter- suchen um diese angemessen berücksichtigen zu können. In der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB ist auf das Umweltmerkmal Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. Der Anregung wurde gefolgt. Im Umweltbericht sowie in der Begründung zum Bebauu ngsplan wird dar- gestellt, dass die Grundwasserflurabstände im Berei ch von 20 bis 25 m liegen. Damit ist eine Gefährdung von Bauwerken dur ch hohe Grundwas- serpegel ausgeschlossen. Anlage 1 Wissenschaftsstadt Darmstadt Bebauungsplan O 32 – Mathildenhöhe Ost – Stand: 10.05.2019 Vorläufige Prüfung der Stellungna hmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 2 von 22 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: Grundwasser angemessen einzugehen: Beschreibung und Bewertung des Bestands (z. B. Grundwasserflurabstände, Grundwasse rneubildung, Ver- schmutzungsempfindlichkeit, Bedeutung des Grundwass ervorkommens), Darstellung der bau-, anlage- und nutzungsbedingten Auswirkungen (quali- tativ und quantitativ) der Planung auf das Grundwas ser (z. B. Verminde- rung der Grundwasserneubildung, mögliche Stoffeintr äge ins Grundwasser, Versickerung von Niederschlagswasser), Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung der Auswirkungen. Bodenschutz Nachsorgender Bodenschutz (Altlasten) Gemäß § 1 Abs. 6 Satz 2 Nr. 1 und Nr. 7 BauGB (Baug esetzbuch) sind bei der Aufstellung von Bauleitplänen insbesondere die allgemeinen Anforde- rungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse und die Sicherheit der Wohn- und Arbeitsbevölkerung sowie die Belange des Bodens zu berück- sichtigen. Bei der Aufstellung darf das Problem Bod enbelastungen nicht ausgeklammert werden. Es gilt bei der Beurteilung v on Belastungen das bauleitplanerische Vorsorgeprinzip und nicht die Sc hwelle der Gefahren- abwehr. Der Träger der Bauleitplanung erzeugt ein V ertrauen, dass die ausgewiesene Nutzung ohne Gefahr realisierbar ist. Geht die Stadt Darm- stadt Anhaltspunkten für Bodenbelastungen nicht nac h, haben Eigentümer, Bauwillige und andere Betroffene ggf. Anspruch auf Schadensersatz. In der vom Hessischen Ministerium für Umwelt, Energ ie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz herausgegebenen Arbeitshilfe „Bodenschutz in der Bauleitplanung“ (Februar 2011) ist als Datenquelle für Recherchen zum Thema Bodenschutz die Altflächendatei ALTIS des Hes s. Landesamtes für Umwelt und Geologie (HLUG) angegeben. Nach erfolgter Abfrage der Altflächendatei ist fest zustellen, dass sich für das Plangebiet 10 Einträge ergeben. Darunter befinden sich Betriebe, die gemäß Handbuch Altlasten, Band 2, Teil 4 des HLUG m it einem hohen bzw. sehr hohen Gefährdungspotential für die Umwelt bewertet werden. ALTIS-Nummer 411.000.020-001.683, Dieburger Straße 75 Firmenname: unbekannt, , Branche: Teppichreinigung Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. Bei dem Gebiet handelt es sich um eine ehemalige Pa rk- und Feldland- schaft. Im nördlichen Bereich siedelten sich Brauer eien an, deren Kelleran- lagen denkmalgeschützt und heute noch vorhanden sin d. Im südlichen Bereich wurde ab 1900 eine heterogene Wohnbebauung, z. T. im Stil groß- bürgerlicher Villen, z. T. mit Mehrfamilienhäusern realisiert. Im Zuge des Wiederaufbaus nach dem zweiten Weltkrieg wurden nac h 1945 die Braue- reien aufgegeben. Heute besteht eine durchgehende W ohnbebauung im Geltungsbereich. Anstelle der Brauereien wurden Gro ßwohnbauten erstellt, die mit einer Tiefgarage versehen sind. Sie wurden im Rahmen eines Be- bauungsplans realisiert (O 13 – Mathildenhöhe Ost). Für den Bau wurde die Oberfläche in der Tiefe eines Geschosses weitgehend abgetragen. Eine Altlastenuntersuchung scheidet insbesondere im nörd lichen Bereich aus, da diese Bereiche dicht bebaut bzw. unterbaut sind. Im Geltungsbereich befinden sich nur zwei Grundstücke, die wenig bzw. mit Schuppen bebaut sind. Nur in diesen Fällen ließe sich im Falle von Neubauten eine entspre- chende Sondierung durchführen. Dienstleistungsbetrieb – Nutzung in den Räumen des Wohngebäudes (Ehemaliger Gewerbebetrieb in den Erdgeschossräumen des Wohngebäu- Wissenschaftsstadt Darmstadt Bebauungsplan O 32 – Mathildenhöhe Ost – Stand: 10.05.2019 Vorläufige Prüfung der Stellungna hmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 3 von 22 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: Wirtschaftszweig: Chemische Reinigung und Bekleidungsfärberei Br-Kl 5 / Wz-Kl 5 Betriebsanfang 08/1982, Betriebsende 04/1993 ALTIS-Nummer 411.000.020-001.684, Dieburger Straße 77 Firmenname: LUDWIG, Branche: Transport von Gütern (ohne Wartung) Wirtschaftszweig: Erlaubnispflichtiger gewerblicher Güterkraftverkehr Br-Kl 2 / Wz-Kl 4 Betriebsanfang 08/1988, Betriebsende 05/1995 ALTIS-Nummer 411.000.030-001.027, Erbacher Straße 72 Firmenname: Lehmann, Branche: Transport von Gütern (mit Wartung) Wirtschaftszweig: Spedition Br-Kl 4 / Wz-Kl 4 Betriebsanfang 03/1960, Betriebsende 05/1971 ALTIS-Nummer 411.000.030-001.029, Fiedlerweg 22 Firmenname: Wagner, Branche: Brauerei Wirtschaftszweig: Herstellung von Bier Br-Kl 2 / Wz-Kl 2 Betriebsanfang 10/1938, Betriebsende 12/1972 ALTIS-Nummer 411.000.030-001.055, Hoetgerweg 10 Firmenname: M.u.S. Bau GmbH, Branche: Mauerei Wirtschaftszweig: Hochbau (ohne Fertigteilbau) Br-Kl 1/ Wz-Kl 4 Betriebsanfang 02/1985, Betriebsende 12/1988 ALTIS-Nummer 411.000.030-001.121, Spessartring 69 Firmenname: Kruse, Branche: Altmaterial verschieden er Art (z.B. Altöl), Großhandel Wirtschaftszweig: Großhandel mit Altmaterialien und Reststoffen, Br-Kl 5/ Wz-Kl 5 Betriebsanfang 04/1955, Betriebsende 01/1962 ALTIS-Nummer 411.000.030-001.122, Spessartring 57 des. Es wurden bestehende Räumlichkeiten genutzt, d eren Erschließung gesichert ist. Eine Gefährdung ist nicht bekannt.) Firmensitz (Das Gebäude Dieburger Straße 77 ist ein Wohngebäud e mit Geschäften im Erdgeschoss, das zu Beginn der angege benen Nutzung bereits vorhanden war. Aufgrund der örtlichen Situa tion mit Tiefgarage für PKW ist das eng bebaute Grundstück für den Betrieb einer Spedition nicht geeignet. Es kann sich daher nur um den Sitz der Firma gehandelt haben.) Firmensitz (Das Gebäude Erbacher Straße 72 ist ein reines Wohn gebäu- de mit wenigen Garagen für PKW, das zu Beginn der a ngegebenen Nut- zung bereits vorhanden war. Aufgrund der örtlichen Situation ist das eng bebaute Grundstück für den Betrieb einer Spedition nicht geeignet. Es kann sich daher nur um den Sitz der Firma gehandelt haben.) Z. T. Neubebauung (Gewerbliche Nutzung als Brauerei. Auf dem Grund- stück ist ab 1975 eine Neubebauung mit Tiefgarage f ür eine ausschließli- che Wohnnutzung errichtet worden. Lediglich das Woh nhaus der Familie Wagner ist noch erhalten und in städtischen Besitz übergegangen. Unter- halb der Grundstücke befinden sich noch die denkmal geschützten Braue- reikeller.) Firmensitz (Das Gebäude Hoetgerweg 10 ist ein reines Wohngebäu de mit Tiefgarage für PKW, das zu Beginn der Nutzung b ereits vorhanden war. Das Grundstück wird über die Liegenschaft Dieburger Straße 85/87 er- schlossen und ist für den Betrieb einer Baufirma ni cht geeignet. Es kann sich daher nur um den Sitz der Firma gehandelt haben.) Firmensitz (Das Gebäude Spessartring 69 ist ein villenartiges Wohnge- bäude mit großem Garten. Es befinden sich keine gew erblichen Bauten auf dem Grundstück. Das Wohngebäude stammt aus der Zeit vor dem zweiten Weltkrieg und ist damit älter als die angegebene Nu tzung. Es kann sich daher nur um den Sitz der Firma gehandelt haben.) Firmensitz (Das Gebäude Spessartring 57 ist ein reines Wohngeb äude Wissenschaftsstadt Darmstadt Bebauungsplan O 32 – Mathildenhöhe Ost – Stand: 10.05.2019 Vorläufige Prüfung der Stellungna hmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 4 von 22 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: Firmenname: Stankowic, Branche: Kraftfahrzeuge, geb raucht und neu; Einzelhandel Wirtschaftszweig: Einzelhandel mit Kraftwagen Br-Kl 2/ Wz-Kl 2 Betriebsanfang 05/1979, Betriebsende 07/1981 ALTIS-Nummer 411.000.030-001.123, Spessartring 65 Firmenname: Ehlers, Branche: Verlag Wirtschaftszweig: Verlegen von Büchern (ohne Adressbücher) Br-Kl 2/ Wz-Kl 2 Betriebsanfang 11/1958, Betriebsende 06/1971 ALTIS-Nummer 411.000.030-001.224, Dieburger Straße 87 Firmenname: HERMEDES-DIENSTLEISTUNGSGESELLSCHAFT MB H, Branche: keine Angabe Wirtschaftszweig: Betrieb von Taxis und Mietwagen mit Fahrer Br-Kl 0/ Wz-Kl 3 Betriebsanfang 10/1990, Betriebsende 04/1994 ALTIS-Nummer 411.000.030-001.231, Fiedlerweg 20 Firmenname: Wagner, Branche: keine Angabe Wirtschaftszweig: Garten- und Landschaftsbau Br-Kl 0/ Wz-Kl 3 Betriebsanfang 04/2006, Betriebsende 01/2007 Im Zuge des Bauleitplanverfahrens sind zur Abwägung einer möglichen Gefahr bei der Nutzung der Standorte mit hohem bzw. sehr hohem Gefähr- dungspotential Einzelfallrecherchen bzw. ggf. ansch ließende orientierende Untersuchungen gemäß der Handbücher Altlasten Band 3, Teil 1, bzw. Band 3, Teil 2 des HLUG durchzuführen. Die Einzelfa llbewertung hat ge- mäß der Handbücher Altlasten, Band 5, Teil 1 zu erf olgen. Hierzu ist ein Fachgutachter in Altlastenfragen zu beauftragen. Da s Ergebnis der Unter- suchungen ist dem Regierungspräsidium Darmstadt, Ab teilung Arbeits- schutz und Umwelt Darmstadt, Dezernat IV/Da 41.5, B odenschutz, vorzu- legen. Erst nach Auswertung der Einzelfallbewertung kann d arüber entschieden werden, ob ein weiterer Untersuchungsbedarf besteht und eine orientieren- mit Tiefgarage für PKW und Teil der Wohnanlage Spes sartring 53-57 mit Hotel und Gärten, die zu Beginn der Nutzung bereits vorhanden war. Das Grundstück weist keine Flächen für eine gewerbliche Nutzung auf. Es kann sich daher nur um den Sitz der Firma gehandelt haben.) Firmensitz (Das Gebäude Spessartring 65 ist ein großzügiges Wo hnge- bäude mit großem Garten. Es befinden sich keine gew erblichen Bauten auf dem Grundstück. Es kann sich daher nur um den Sitz der Firma, ggf. mit Verwaltungsräumen gehandelt haben.) Firmensitz (Das Gebäude Dieburger Straße 87 ist ein Wohngebäud e mit Geschäften im Erdgeschoss, das zu Beginn der angege benen Nutzung bereits vorhanden war. Aufgrund der örtlichen Situa tion mit Tiefgarage für PKW ist das eng bebaute Grundstück für den Betrieb eines Fuhrparks nicht geeignet. Es kann sich daher nur um den Sitz der Fi rma oder einen 1- Mann-Betrieb gehandelt haben.) Firmensitz (Ehemals gewerbliche Nutzung als Brauerei. Letzter Teil des Grundbesitzes der Familie Wagner mit dem Wohnhaus d er Familie, heute in städtischem Besitz. Offensichtlich vorrübergehen der Sitz der Firma im ehemaligen Wohngebäude.) Der Geltungsbereich des Bebauungsplans betrifft ein Wohngebiet, das Mitte der 1980er Jahre fast vollständig bebaut war. Eine orientierende Un- tersuchung erscheint daher nur in besonderen Fällen erforderlich. Die ge- nannten Betriebe (in ALTIS erfasste Gewerbeanmeldun gen) sind überwie- gend jünger als die vorhandene Wohnbebauung. Der gr ößere Teil des Gel- tungsbereichs wurde bereits in den 1970er Jahren du rch Bauleitplanung (Bebauungsplan O 13) als allgemeines Wohngebiet ers chlossen, wodurch tatsächlich ausgeübte gewerbliche Nutzungen nicht zulässig waren. Auf die eingetragenen Altstandorte wurde unter Ziff er V. 8 im Bebauungs- plan hingewiesen. Die tatsächlich vorhandenen Brauereibetriebe an der Dieburger Straße und am Spessartring (heute Adresse Fiedlerweg) wurden a ufgegeben, im Rah- Wissenschaftsstadt Darmstadt Bebauungsplan O 32 – Mathildenhöhe Ost – Stand: 10.05.2019 Vorläufige Prüfung der Stellungna hmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 5 von 22 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: de Untersuchung erforderlich wird oder das Bauleitp lanverfahren weiter fortgeführt werden kann. Vorsorgender Bodenschutz Der Geltungsbereich ist durch die bestehende Bebauu ng bereits größten- teils anthropogen geprägt. Weitergehende Aussagen hinsichtlich des vorsorgende n Bodenschutzes sind daher nicht erforderlich. Aus Sicht der Fachdezernate Oberflächengewässer, Ab wasser und Immis- sionsschutz werden keine Bedenken und Anmerkungen g egen den Bebau- ungsplanentwurf vorgebracht. Von der Bergbehörde wird mitgeteilt, dass als Datengrundlage für die St el- lungnahme folgende Quellen herangezogen wurden: Hinsichtlich der Rohstoffsicherung: Regionalplan Sü dhessen/Regionaler Flächennutzungsplan 2010, Rohstoffsicherungskarte ( KRS 25) des HLNUG; Hinsichtlich der aktuell unter Bergaufsicht stehend en Betriebe: vorliegende und genehmigte Betriebspläne; Hinsichtlich des Altbergbaus: bei der Bergaufsicht digital und analog vorlie- gende Risse, in der Datenbank vorliegende Informati onen, Kurzübersichten des ehemaligen Bergamts Weilburg über früheren Berg bau. Die Recherche beruht auf den in Inhaltsverzeichnissen des Aktenpl ans inventarisierten Beständen von Berechtsams- und Betriebsakten früher er Bergbaubetriebe men der Wohnprojekte wurden der Oberboden großfläch ig abgetragen und Tiefgaragen neu gebaut. Untersuchungen wären nur fü r das Biergarten- grundstück Dieburger Straße/Spessartring und ein le eres Grundstück im Seitersweg 4 möglich, auf welchen noch Baumöglichke iten vorhanden sind. Für diese Grundstücke liegen jedoch keine Informati onen seitens der Um- weltbehörden vor. Auch für das städtische Grundstüc k am Olbrichweg, welches nie eine gewerbliche Bebauung aufwies, lieg en keine Informatio- nen vor. Dieses Grundstück wird im Rahmen von städt ischen Baumaß- nahmen für kulturelle Nutzungen erschlossen, Teilbe reiche bleiben als Grünfläche erhalten. Die Hinweise wurden zur Kenntnis genommen. Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. Die Hinweise wurden zur Kenntnis genommen. Wissenschaftsstadt Darmstadt Bebauungsplan O 32 – Mathildenhöhe Ost – Stand: 10.05.2019 Vorläufige Prüfung der Stellungna hmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 6 von 22 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: und in hiesigen Kartenschränken aufbewahrten Rissbl ättern. Die Stellun g- nahme basiert daher hinsichtlich des Altbergbaus au f einer unvoll- ständigen Datenbasis. Anhand dieser Datengrundlage wird zum Vorhaben wie folgt Stellung ge- nommen: Rohstoffsicherung: Durch das Vorhaben sind keine Ro hstoffsicherungsflä- chen betroffen. Aktuelle Betriebe: Es befinden sich keine aktuell u nter Bergaufsicht stehen- den Betriebe im Planbereich und dessen näherer Umgebung. Gefährdungspotential aus früheren bergbaulichen Tät igkeiten: Im Plange- biet ist meinen Unterlagen zufolge bisher kein Bergbau umgegangen. Dem Vorhaben stehen aus Sicht der Bergbehörde keine Sachverhalte ent- gegen. Der Kampfmittelräumdienst teilt mit, dass die Auswertung der beim Kampfmittelräumdienst vorliegenden Kriegsluftbilder ergeben hat, dass sich das im Lageplan näher bezeichnete Gelände in einem Bombenabwurfge- biet befindet. Vom Vorhandensein von Kampfmitteln auf solchen Fläc hen muss grund- sätzlich ausgegangen werden. In den Bereichen, in denen durch Nachkriegsbebauung en bereits boden- eingreifende Baumaßnahmen bis zu einer Tiefe von mi nd. 5 Metern durch- geführt wurden sind keine Kampfmittelräummaßnahmen notwendig. Bei allen anderen Flächen ist eine systematische Üb erprüfung (Sondieren auf Kampfmittel) vor Beginn der geplanten Abbruchar beiten, Bauarbeiten und Baugrunduntersuchungen auf den Grundstücksflächen bis in eine Tiefe von 5 Meter (ab GOK IIWK) erforderlich, auf denen b odeneingreifende Maßnahmen stattfinden. Hierbei soll grundsätzlich e ine EDV-gestützte Da- tenaufnahme erfolgen. Sofern die Fläche nicht sondi erfähig sein sollte (z.B. wg. Auffüllungen, Versiegelungen oder sonstigen mag netischen Anoma- Die Hinweise wurden zur Kenntnis genommen. Bei dem Bebauungsplan O 32 handelt es sich weitgehe nd um einen Plan zur Bestandssicherung. Weite Teile an der Dieburger Straße wurden im Rahmen des bislang bestehenden Baurechts neu bebaut und großflächig mit Tiefgaragen versehen, wodurch der bestehende Bo den vollständig auf- genommen wurde. Auch in den Bereichen östlich des F iedlerwegs wurde nach dem zweiten Weltkrieg eine Neubebauung vorgeno mmen. Zerstörte Gebäude am nördlichen Seitersweg wurden wieder aufg ebaut. Der Block südlich des Seiterswegs wurde vollständig neu erschlossen. Ein Hinweis zur Untersuchung über das Vorhandensein von Kampfmitteln wurde unter Ziffer V. 9 in den Bebauungsplan aufgen ommen. Dies betrifft insbesondere die städtische Freifläche, die für das Besucherzentrum Mat- hildenhöhe und weitere kulturelle Nutzungen erschlo ssen werden soll. Zwei private Grundstücke (Biergarten Dieburger Straße, S eitersweg 4) sind grundsätzlich beachtenswert, da hier noch Baumöglichkeiten bestehen. Wissenschaftsstadt Darmstadt Bebauungsplan O 32 – Mathildenhöhe Ost – Stand: 10.05.2019 Vorläufige Prüfung der Stellungna hmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 7 von 22 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: lien), sind aus Sicherheitsgründen weitere Kampfmit telräummaßnahmen vor bodeneingreifenden Bauarbeiten erforderlich. Es ist dann notwendig, einen evtl. vorgesehenen Bau grubenverbau (Spundwand, Berliner Verbau usw.) durch Sondierungs bohrungen in der Verbauachse abzusichern. Sofern eine sondierfähige Messebene vorliegt, sollen die Erdaushubarbeiten mit einer Flächensondi erung begleitet wer- den. Zu Ihrer eigenen Sicherheit sollten Sie sich besche inigen lassen, dass die Kampfmittelräumungsarbeiten nach dem neuesten Stand der Technik durchgeführt wurden. Der Bescheinigung ist ein Lage plan beizufügen, auf dem die untersuchten Flächen dokumentiert sind. Wei terhin ist das ver- wendete Detektionsverfahren anzugeben. Für die Dokumentation der Räumdaten beim Kampfmitte lräumdienst des Landes Hessen wurde das Datenmodul KMIS-R entwickel t. Wir bitten Sie, bei der Beauftragung des Dienstleisters auf die Ver wendung des Datenmo- duls KMIS-R hinzuweisen. Hierfür ist es erforderlich, dass die überprüften u nd geräumten Flächen örtlich mit den Gauß/Krüger Koordinaten eingemessen werden. Wir bitten Sie nach Abschluss der Arbeiten um Übers endung des La- geplans und der KMIS-R-Datei, welche Sie durch die von Ihnen beauf- tragte Fachfirma erhalten. Das Datenmodul KMIS-R können Sie kostenlos von der nachstehenden Internetseite des Kampfmittelräumdienstes downloaden: http://www.rp-darmstadt.hessen.de (Sicherheit und Ordnung, Gefahrenab- wehr, Kampfmittelräumdienst) Die Kosten für die Kampfmittelräumung (Aufsuchen, B ergen, Zwischenla- gern) sind vom Antragsteller/Antragstellerin, Inter essenten/Interessentin oder sonstigen Berechtigten (z.B. Eigentümer/Eigent ümerin, Inves- tor/Investorin) zu tragen. Die genannten Arbeiten s ind daher von diesen selbst bei einer Fachfirma in Auftrag zu geben und zu bezahlen. Wissenschaftsstadt Darmstadt Bebauungsplan O 32 – Mathildenhöhe Ost – Stand: 10.05.2019 Vorläufige Prüfung der Stellungna hmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 8 von 22 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: Für die Dokumentation der durchgeführten Kampfmittelräumung werden die örtlichen Gauß/Krüger-Koordinaten benötigt. Bei der Angebotseinholung oder der Beauftragung ein er Fachfirma bitte ich immer das Aktenzeichen I 18 KMRD- 6b 06/05-Da 1824- 2018 anzugeben und eine Kopie dieser Stellungnahme beizufügen. Als Anlage übersende ich Ihnen die Allgemeinen Best immungen für die Kampfmittelräumung im Lande Hessen. Da Kampfmittelräumarbeiten im Voraus schwer zu bere chnen sind, halte ich die Abrechnung der Leistungen nach tatsächliche m Aufwand für unum- gänglich. Dies ist in jedem Falle Voraussetzung für eine positive Rech- nungsprüfung zum Zwecke der Kostenerstattung durch den Bund gem. Nr. 3. der Allgemeinen Bestimmungen für die Kampfmittelräumung. Eine Kopie des Auftrages bitte ich mir zur Kenntnisnahme zuzusenden. Den Abtransport - ggf. auch die Entschärfung - und die Vernichtung der gefundenen Kampfmittel wird das Land Hessen -Kampfm ittelräumdienst- weiterhin auf eigene Kosten übernehmen. Anlage: ALTIS-Datenblätter (s.o.), Merkblätter Kampfmittelräumung 1.2 Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Postfach 29 63, 53019 Bonn Äußerung zur frühzeitigen Beteiligung vom 06.09.2018: Durch das Vorhaben werden Belange der Bundeswehr be rührt. Das Plan- gebiet befindet sich in einem Interessengebiet zum Schutz von Funkan- wendungen der Bundeswehr. Genaue maximale Bauhöhen können den Planunterlagen nicht entnommen werden. Es wird um erneute Beteiligung gebeten, wen n detaillierte Anga- ben zu Bauhöhen vorliegen. Einschränkungen werden g gf. im weiteren Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. Bei dem Gebiet handelt es sich um einen Bereich, de r als Bestandsgebiet festgesetzt werden soll. Es sind aus städtebauliche n Gründen zum Schutz des Denkmalensembles Mathildenhöhe keine weiteren E rhöhungen von Gebäuden geplant. Daher werden keine Einschränkunge n entstehen. Bei der Offenlage ist dies aus dem Bebauungsplanentwurf ersichtlich. Wissenschaftsstadt Darmstadt Bebauungsplan O 32 – Mathildenhöhe Ost – Stand: 10.05.2019 Vorläufige Prüfung der Stellungna hmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 9 von 22 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: Verfahren erhoben. 1.3 Landesamt für Denkmalpflege Hessen, Ida-Rhodes-Straße 1, 64295 Darmstadt Äußerung zur frühzeitigen Beteiligung vom 25.09.2018: Gegen die geplante Änderung des Bebauungsplans werd en seitens der Denkmalfachbehörde keine grundsätzlichen Bedenken o der Änderungs- wünsche vorgebracht. Folgender Hinweis ist zur rechtlichen Sicherstellun g in der Baugenehmi- gung textlich aufzunehmen: Wir weisen darauf hin, dass bei Erdarbeiten jederze it Bodendenkmäler wie Mauern, Steinsetzungen, Bodenverfärbungen und Fundg egenstände, z. B. Scherben, Steingeräte, Skelettreste entdeckt werden können. Diese sind nach § 21 HDSchG unverzüglich dem Landesamt für Den kmalpflege, hes- senArchäologie, oder der Unteren Denkmalschutzbehör de zu melden. Fun- de und FundsteIlen sind in unverändertem Zustand zu erhalten und in ge- eigneter Weise bis zu einer Entscheidung zu schütze n (§ 21 Abs. 3 HDSchG). Hinweis: Die vorliegende Stellungnahme verhält sich ausschließlich zu den öffentlichen Belangen des Bodendenkmalschutzes und der Bodendenk- malpflege. Eine gesonderte Stellungnahme zu den Bel angen des Bau- denkmalschutzes und der Baudenkmalpflege behält sic h die Denkmalfach- behörde vor. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die Anregung wurde berücksichtigt. Ein entsprechender Hinweis wurde unter Ziffer V. 5 in den Bebauungsplan aufgenommen. 1.4 e-netz Südhessen GmbH & Co. KG, Postfach 101142, 64211 Darmstadt Äußerung zur frühzeitigen Beteiligung vom 20.09.2018: Wir nehmen Stellung für die Netze der ENTEGA AG und der ENTEGA Netz AG sowie deren Tochterunternehmen e-netz Südhessen GmbH & Co. KG und ENTEGA Medianet GmbH. Je nach Areal beinhaltet die Stellungnahme die Medien Strom, Gas, Trinkwasser, Fernwärme, Stra ßenbeleuchtung, Die Hinweise wurden zur Kenntnis genommen. Wissenschaftsstadt Darmstadt Bebauungsplan O 32 – Mathildenhöhe Ost – Stand: 10.05.2019 Vorläufige Prüfung der Stellungna hmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 10 von 22 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: Telekommunikation und/oder Fernwirktechnik. In Darmstadt sind wir Netzbetreiber der Sparten Str om, Telekommunikation sowie Fernwirktechnik, Gas, Wasser und Fernwärme. Bei der weiteren Planung bitten wir zu beachten: Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich Betri ebsmittel unseres Un- ternehmens bzw. der ENTEGA AG. Bei einer Entwidmung von Wegepar- zellen sind die Betriebsmittel im Grundbuch dinglic h zu sichern. Notwendi- ge Leitungsumlegungen gehen ggf. zu Lasten des Vera nlassers bzw. wer- den nach geltenden Verträgen geregelt und sind rech tzeitig mit uns abzu- sprechen. Falls die Erdüberdeckung der Leitung zu gering sein sollte, muss eine Tieferlegung unserer Leitungen durchgeführt werden. Die Stromversorgung des Planungsgebietes kann durch Ergänzung und Erweiterung unseres bestehenden Versorgungsnetzes i m Zuge der Er- schließungsmaßnahmen entsprechend dem Leistungsbeda rf der zukünfti- gen Abnehmer realisiert werden. Bei erhöhtem Leistungsbedarf einzelner Gewerbeansie dlungen kann der Bau zusätzlicher Transformatorenstationen erforderlich werden. Nebenanlagen nach § 14 BauNVO, die der Versorgung m it Elektrizität, Gas, Wärme und Wasser dienen und nach § 63 HBO baug enehmigungsfrei sind, sind auch außerhalb der bebaubaren Grundstück sfläche zulässig. Wir bitten sie dies im Bebauungsplan aufzunehmen und Ne benanlagen nach § 14 BauNVO, die der Versorgung mit Elektrizität, Gas, Wärme und Wasser dienen und nach § 63 HBO baugenehmigungsfrei sind, auch außerhalb von Baulinien bzw. Baugrenzen zuzulassen. Eine Wand- bzw. Dachbegrünung unserer Flachdachgebä ude, wie Sie dies in den schriftlichen Festsetzungen empfehlen, müsse n wir leider aus ver- sorgungs- und sicherheitstechnischen Gründen ablehnen. Es handelt sich bei dem Gebiet um einen bestehenden Siedlungsbereich der Stadt. Es wird die vorhandene Bebauung festgese tzt, z. T. werden Festsetzungen aus dem bisherigen Bebauungsplan O 13 übernommen. Die vorhandene Begrünung soll unverändert bestehen blei ben. Es ergeben sich keine grundlegenden Änderungen gegenüber dem Bestan d, die öffentli- chen Verkehrsflächen bleiben unverändert. Zusätzliche Anschlüsse an das Versorgungsnetz werde n im Bereich des unbebauten, städtischen Grundstücks am Olbrichweg ( Besucherzentrum Mathildenhöhe und weitere kulturelle Nutzungen) entstehen. Gewerbliche Nutzungen sind nicht vorgesehen. Aus städtebaulichen Gründen wird zum Schutz des den kmalgeschützten Ensembles Mathildenhöhe die Zulässigkeit von Nebena nlagen einge- schränkt. Eine Wand- und insbesondere Dachbegrünung ist wicht iger Teil einer öko- logisch orientierten Stadtplanung, die in Zeiten vo n klimatischen Verände- rungen unerlässlich ist. Diese sollte auch bei tech nischen Gebäuden zur Versorgung berücksichtigt werden. Für bestehende Ge bäude gibt es einen Bestandsschutz. Wissenschaftsstadt Darmstadt Bebauungsplan O 32 – Mathildenhöhe Ost – Stand: 10.05.2019 Vorläufige Prüfung der Stellungna hmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 11 von 22 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: Falls im Rahmen der Baumaßnahme Anpflanzungsmaßnahm en im Bereich der Leitungstrassen geplant sind, ist zu beachten, dass tiefwurzelnde Bäu- me It. DIN 18920 und den technischen Richtlinien GW 125 einen Mindest- abstand von 2,5 m zu unseren Versorgungsleitungen a ufweisen müssen. Wird dieser Abstand unterschritten, so sind die Lei tungen gegen Wur- zeleinwirkungen zu sichern oder die Standorte der B äume dementspre- chend zu verschieben. Pflanzmaßnahmen im Nahbereich unserer Be- triebsmittel sind deshalb vorher mit uns abzustimmen. Ein entsprechender Hinweis wurde unter Ziffer V. 11 in den Bebauungsplan aufgenommen. 1.5 Darmstadt Dieburger Nahverkehrsorganisation , Europaplatz 1, 64293 Darmstadt Äußerung zur frühzeitigen Beteiligung vom 28.09.2018: Wir haben die Unterlagen aus der frühzeitigen Betei ligung zum Bebau- ungsplanverfahren O 32 eingesehen und möchten Ihnen nachfolgenden Hinweis bezüglich unserer eigenen Planungen geben: Der Geltungsbereich des Bebauungsplans O 32 wird en tlang der Dieburger Straße durch die Linie F/U (Haltestelle "Mathildenh öhe") erschlossen. Der Linienverlauf führt u.a. vom Hauptbahnhof über die Darmstädter Innenstadt zum Oberwaldhaus. Seit 9.4.2018 ist diese Linie ab dem Oberwaldhaus zur Linie U durchgebunden. Damit ist eine umsteigefreie Weiterfahrt nach Mes- sel und Urberach möglich. Das UNESCO-Weltnaturerbe "Grube Messel" ist über eine eigene Haltestelle an die Linie F/U anges chlossen. Schon jetzt sind dadurch verschiedene touristisch interessante Ziele in Darmstadt und der näheren Umgebung direkt mit dem ÖPNV erreichbar und miteinander verbunden. Wir beabsichtigen daher die Linie entspr echend intensiver tou- ristisch zu vermarkten, um so diese Zielgruppe vers tärkt anzusprechen. Vor dem Hintergrund des geplanten Besucherzentrums stel lt dieser Schritt un- seres Erachtens eine gute Maßnahme dar, potentielle Besucher der Mathil- denhöhe auf umweltschonendere Verkehrsträger zu len ken und nicht zu- letzt dadurch den Parkdruck im Planungsgebiet zu reduzieren. Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. Die Stadt begrüßt das Konzept, die Linie F/U stärke r in die touristische Vermarktung einzubeziehen, da sie die wichtigste Li nie auch zur Erschlie- ßung der Mathildenhöhe mit gleichnamiger Haltestell e ist. Bei dem Konzept sollte auf die Tatsache geachtet werden, dass Linie F die Westseite des Hauptbahnhofs und nicht die städtische Hauptseite i m Osten mit der Mobili- tätszentrale anfährt. Das Umsteigen am Luisenplatz ist dabei in Erwägung zu ziehen, wenn Touristen von der Ostseite zunächst mit anderen Linien stadteinwärts fahren. Die Vermarktung sollte in Zus ammenarbeit mit Darm- stadt Marketing GmbH erfolgen, die im Rahmen des Ma nagementplans für die Mathildenhöhe ein Tourismus-Konzept erarbeiten. Ansprechpartner ist hier Frau Anja Herdel, Luisenplatz 5, 64283 Darmstadt, Internet/E-Mail: https://www.darmstadt-tourismus.de, information@darmstadt.de Wissenschaftsstadt Darmstadt Bebauungsplan O 32 – Mathildenhöhe Ost – Stand: 10.05.2019 Vorläufige Prüfung der Stellungna hmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 12 von 22 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 1.6 Deutsche Bahn AG, Immobiliengesellschaft, Camberger Straße 10, 60327 Frankfurt Äußerung zur frühzeitigen Beteiligung vom 04.10.2018: Auf Basis der uns vorliegenden Unterlagen übersende t die Deutsche Bahn AG, DB Immobilien, als von der DB Netz AG und der D B Energie GmbH bevollmächtigtes Unternehmen hiermit folgende Stell ungnahme als Träger öffentlicher Belange zum o. g. Verfahren: Gegen die o. g. Bauleitplanung bestehen bei Beachtung und Einhaltung der nachfolgenden Bedingungen und Hinweise aus Sicht de r Deutschen Bahn AG und Ihrer Konzernunternehmen keine grundsätzlichen Bedenken. Abstandsflächen Die Abstandsflächen gemäß LBO sowie sonstige baurec htliche und nach- barrechtliche Bestimmungen sind einzuhalten. Abstimmung bei Baumaßnahmen Alle Baumaßnahmen entlang der Bahnstrecke müssen mi t der DB Netz AG abgestimmt werden. Sollten Bauanträge im vereinfach ten Baugenehmi- gungsverfahren geprüft werden, ist der Bauherr dara uf hinzuweisen, dass eine Abstimmung mit der DB Netz AG erfolgen muss. Wir weisen darauf hin, dass ein privates Bauvorhabe n nur genehmigt wer- den kann, wenn es neben den Vorschriften des allgemeinen (Landes-) Bau- rechts auch sonstige öffentliche Vorschriften (z. B . solche des Eisenbahn- rechts) einhält und die öffentliche Sicherheit - eb en auch die des Eisen- bahnverkehrs - nicht gefährdet wird. Die späteren Anträge auf Baugenehmigung für den Gel tungsbereich sind uns auf jeden Fall zur Stellungnahme vorzulegen. Wi r behalten uns weitere Bedingungen und Auflagen vor. Dies ist auch bei der Aufstellung von Stra- ßenbeleuchtung zu beachten. Die Anregung wurde teilweise berücksichtigt. Bei dem Bebauungsplan handelt es sich um einen Plan zur Sicherung des Bestandes im Umfeld des denkmalgeschützten Ensemble s Mathildenhöhe aus städtebaulichen Gründen. Es entstehen keine neu en Bauflächen im Bereich neben den Bahnanlagen. Im Bereich der Bahnlinie sind keine privaten Baugru ndstücke vorgesehen. Perspektivisch werden die Gärten entlang der Bahn z wischen Seitersweg und Erbacher Straße aufgegeben und durch einen öffe ntlichen Grünzug ersetzt. Auflagen, die in Baugenehmigungsverfahren berücksichtigt werden müssen, sind nicht Teil des Bauleitplanverfahrens. Wissenschaftsstadt Darmstadt Bebauungsplan O 32 – Mathildenhöhe Ost – Stand: 10.05.2019 Vorläufige Prüfung der Stellungna hmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 13 von 22 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: Einfriedung Der Bauherr ist angehalten, das Grundstück im Inter esse der öffentlichen Sicherheit und auch im Interesse der Sicherheit der auf seinem Grundstück verkehrenden Personen und Fahrzeuge derart einzufri eden, dass ein ge- wolltes oder ungewolltes Betreten und Befahren von Bahngelände oder sonstiges Hineingelangen in den Gefahrenbereich der Bahnanlagen ver- hindert wird. Dies gilt insbesondere für den Bereic h der P+R-Anlage. Die Einfriedungen zur Bahneigentumsgrenze hin sind so z u verankern, dass sie nicht umgeworfen werden können (Sturm, Vandalismus usw.). Ggf. ist eine Bahnerdung gemäß VDE-Richtlinien vorzusehen. Die Ei nfriedung ist vom Bauherrn bzw. seinen Rechtsnachfolgern laufend inst and zu halten und ggf. zu erneuern. Die anfallenden Kosten gehen zu L asten des Bauherrn bzw. seiner Rechtsnachfolger. Auf eine ggf. erforde rliche Bahnerdung wird hingewiesen. Photovoltaikanlagen Photovoltaik- bzw. Solaranlagen sind blendfrei zum Bahnbetriebsgelände hin zu gestalten. Sie sind so anzuordnen, dass jegl iche Blendwirkung aus- geschlossen ist. Sollte sich nach der Inbetriebnahm e eine Blendung her- ausstellen, so sind vom Bauherrn entsprechende Absc hirmungen anzu- bringen. Es ist jederzeit zu gewährleisten, dass durch Bau, Bestand und Betrieb der Photovoltaikanlage keinerlei negative Auswirkungen auf die Sicherheit des Eisenbahnbetriebs (z. B. Sichteinschränkungen der T riebfahrzeugführer durch z.B. Blendungen, Reflexionen) entstehen könne n und dass die Lärmemissionen des Schienenverkehrs nicht durch Ref lektionseffekte er- höht werden. Die Deutsche Bahn AG sowie die auf der Strecke verk ehrenden Eisen- bahnverkehrsunternehmen sind hinsichtlich Staubeinw irkungen durch den Eisenbahnbetrieb (z. B. Bremsabrieb) sowie durch In standhaltungsmaß- nahmen (z. B. Schleifrückstände beim Schienenschlei fen) von allen Forde- rungen freizustellen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass aus S chäden und Beein- trächtigungen der Leistungsfähigkeit der Anlage (Sc hattenwurf usw.), die auf den Bahnbetrieb zurückzuführen sind, keine Ansp rüche gegenüber der Im Bereich der Bahnlinie sind keine privaten Baugru ndstücke vorgesehen. Entlang des geplanten öffentlichen Grünzuges ist ei ne Begrenzung neu zu planen. Die Bahnlinie verläuft östlich des Planungsgebietes . Westlich der Bahnan- lagen befinden sich nur wenige Bestandsgebäude. Für geneigte Dächer wurden Solaranlagen ausgeschlossen. Das einzige Geb äude mit flach ge- neigtem Dach ist z. T. durch Begrünung abgeschirmt, mögliche Solaranla- gen sind vom Bodenniveau aus kaum sichtbar und parallel zur Bahn ausge- richtet. Von einer Blendwirkung ist daher hier nicht auszugehen. Wissenschaftsstadt Darmstadt Bebauungsplan O 32 – Mathildenhöhe Ost – Stand: 10.05.2019 Vorläufige Prüfung der Stellungna hmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 14 von 22 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: Deutschen Bahn AG sowie bei den auf der Strecke ver kehrenden Eisen- bahnverkehrsunternehmen geltend gemacht werden können. Planung von Lichtzeichen- und Beleuchtungsanlagen Bei Planung von Lichtzeichen- und Beleuchtungsanlag en (z. B. Baustellen- beleuchtung, Parkplatzbeleuchtung, Leuchtwerbung al ler Art etc.) in der Nähe der Gleise oder von Bahnübergängen etc. hat der Bauherr sicherzu- stellen, dass Blendungen der Triebfahrze ugführer ausge schlossen sind und Verfälschungen, Überdeckungen und Vortäuschungen vo n Signalbildern nicht vorkommen. Einsatz von Baukränen und Bauwerkzeugen Bei Bauausführungen unter Einsatz von Bau-/ Hubgerä ten (z. B. (Mobil-) Kran, Bagger etc.) ist das Überschwenken der Bahnfl äche bzw. der Bahn- betriebsanlagen mit angehängten Lasten oder herunte rhängenden Haken verboten. Die Einhaltung dieser Auflagen ist durch den Bau einer Über- schwenkbegrenzung (mit TÜV-Abnahme) sicher zu stellen. Die Kosten sin d vom Antragsteller bzw. dessen Rechtsnachfolger zu tragen. Vorhandene Kabel und Leitungen I Sicherung von Bahnanlagen und Leitungen Es wird darauf hingewiesen, dass auf oder im unmitt elbaren Bereich von DB Liegenschaften jederzeit mit dem Vorhandensein b etriebsnotwendiger Kabel, Leitungen oder Verrohrungen gerechnet werden muss. Dies gilt auch für benachbarte Fremdflächen. Eine Kabel- und Leitungsermittlung für den Geltungs bereich wurde seitens der DB Netz AG nicht durchgeführt. Sollte dies gewü nscht werden, so ist rechtzeitig - ca. 8 Wochen vor Baubeginn - eine ent sprechende Anfrage an die Deutsche Bahn AG, DB Immobilien zu richten. Bepflanzung von Grundstücken zur Gleisseite Alle Neuanpflanzungen im Nachbarbereich von Bahnanl agen, insbesonde- re Gleisen, müssen den Belangen der Sicherheit des Eisenbahnbetriebes entsprechen. Zu den Mindestpflanzabständen ist die DB Konzernrichtlinie (Ril) 882 "Handbuch Landschaftsplanung und Vegetati onskontrolle" zu beachten. Abstand und Art von Bepflanzungen müssen so gewählt werden, dass diese z. B. bei Windbruch nicht in die Gleisan lagen fallen können. Die Beleuchtung des geplanten Grünzugs ist auf die Belange der Bahn abzustimmen. Dies ist jedoch nicht Teil des Bauleitplanverfahrens. Es sind keine baulichen Anlagen entlang der Bahnlinie vorgesehen. Entsprechende Unterlagen werden im Rahmen konkreter Baumaßnahmen angefordert. Diese sind nicht Teil des Bauleitplanverfahrens. Die Bepflanzung des geplanten Grünzuges wird mit de r Bahn abgestimmt. Die Belange der Bahn werden berücksichtigt. Es ist aber auch zu beachten, dass die Erfordernisse für einen städtischen Grünzu g erfüllt werden. Im Anschluss an die bestehende Begrünung von Norden he r soll keine Unter- brechung in der Abfolge entstehen. Vorhandene Begrü nung soll soweit wie möglich berücksichtigt werden. Wissenschaftsstadt Darmstadt Bebauungsplan O 32 – Mathildenhöhe Ost – Stand: 10.05.2019 Vorläufige Prüfung der Stellungna hmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 15 von 22 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: Diese Abstände sind durch geeignete Maßnahmen (Rück schnitt u. a.) ständig zu gewährleisten. Der Pflanzabstand zum Bah nbetriebsgelände ist entsprechend der Endwuchshöhe zu wählen. Soweit von bestehenden Anpflanzungen Beeinträchtigungen des Eisenbahnbetri ebes und der Ver- kehrssicherheit ausgehen können, müssen diese entsp rechend angepasst oder beseitigt werden. Bei Gefahr in Verzug behält sich die Deutsche Bahn das Recht vor, die Bepflanzung auf Kosten des Eigen tümers zurückzu- schneiden bzw. zu entfernen. Wir bitten deshalb, en tsprechende Neuan- pflanzungen in unmittelbarer Bahnnähe von vornherein auszuschließen. Zuwegung zu den Bahnanlagen Der Zugang zu den Bahnanlagen muss zu jeder Zeit fü r Mitarbeiter des DB Konzerns und beauftragte Dritte zum Zwecke der Inst andhaltung mit Dienstfahrzeugen sowie für Rettungspersonal mit Ret tungsfahrzeugen ge- währleistet sein. Dach-, Oberflächen- und sonstige Abwässer Dach-, Oberflächen- und sonstige Abwässer dürfen ni cht auf oder über Bahngrund abgeleitet werden. Sie sind ordnungsgemäß in die öffentliche Kanalisation abzuleiten. Einer Versickerung in Glei snähe kann nicht zuge- stimmt werden. Vorflutverhältnisse Die Vorflutverhältnisse dürfen durch die Baumaßnahm e, Baumaterialien, Erdaushub etc. nicht verändert werden. Bahneigene Durchlässe und Entwässerungsanlagen Bahneigene Durchlässe und Entwässerungsanlagen dürf en in ihrer Funkti- on nicht beeinträchtigt werden (DB Konzernrichtlini e 836.4601 ff.). Ein Zu- gang zu diesen Anlagen für Inspektions-, Wartungs- und Instandhaltungs- maßnahmen ist sicherzustellen. Kein widerrechtliches Betreten der Bahnanlagen Ein widerrechtliches Betreten und Befahren des Bahn betriebsgeländes sowie sonstiges Hineingelangen in den Gefahrenberei ch der Bahnanlagen ist gemäß § 62 EBO unzulässig und durch geeignete u nd wirksame Maß- nahmen grundsätzlich und dauerhaft auszuschließen. Dies gilt auch wäh- rend der Bauzeit. Der Zugang zu den Bahnanlagen wird sich gegenüber d em Bestand nicht verändern. Durch die geplante Aufhebung der Kleingä rten wird der Zugang faktisch verbessert. Eine Veränderung im Bereich entlang der Bahnanlagen ist nicht geplant. Im Bereich des zukünftigen Grünzuges wird – wie bisher – eine Bodenversi- ckerung vorgesehen. Wissenschaftsstadt Darmstadt Bebauungsplan O 32 – Mathildenhöhe Ost – Stand: 10.05.2019 Vorläufige Prüfung der Stellungna hmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 16 von 22 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: Immissionen Durch den Eisenbahnbetrieb und die Erhaltung der Ba hnanlagen entstehen Emissionen (insbesondere Luft- und KörperschaII, Ab gase, Funkenflug, Abriebe z. B. durch Bremsstäube, elektrische Beeinf lussungen durch mag- netische Felder etc.), die zu Immissionen an benach barter Bebauung füh- ren können. Bei Wohnbauplanungen in der Nähe von lä rmintensiven Ver- kehrswegen wird auf die Verpflichtung des kommunale n Planungsträgers hingewiesen, aktive (z. B. Errichtung Schallschutzw ände) und passive (z. B. Riegelbebauung) Lärmschutzmaßnahmen zu prüfe n und festzuset- zen. In unmittelbarer Nähe unserer elektrifizierten Bahnstrecke oder Bahnstromleitungen ist mit der Beeinflussung von Mo nitoren, medizini- schen Untersuchungsgeräten und anderen auf magnetis che Felder emp- findlichen Geräten zu rechnen. Eventuell erforderli che Schutzmaßnahmen gegen diese Einwirkungen aus dem Bahnbetrieb sind g egebenenfalls im Bebauungsplan festzusetzen. Es obliegt dem Bauherrn , für entsprechende Schutzvorkehrungen zu sorgen. Gegen die aus dem Eis enbahnbetrieb ausgehenden Emissionen sind erforderlichenfalls von der Gemeinde oder den einzelnen Bauherren auf eigene Kosten geeignete Schutzmaßnahmen vorzusehen bzw. vorzunehmen. Funknetzbeeinflussung Da Baumaßnahmen in der Nähe von Bahnanlagen den GSM -R-Funk der DB Netz AG beeinflussen könnten, ist die Funknetzpl anung der DB Netz AG zu beteiligen. Wenden Sie sich bitte direkt an die folgende Adresse: DB Netz AG, I.NVT 210, Herr Rätz, Mainzer Landstr. 201 – 203, 60326 Frankfurt Keine Beschädigung und Verunreinigung der Bahnanlagen Es wird hiermit auf § 64 EBO hingewiesen, wonach es verboten ist, Bahn- anlagen, Betriebseinrichtungen oder Fahrzeuge zu be schädigen oder zu verunreinigen, Schranken oder sonstige Sicherungsei nrichtungen unerlaubt zu öffnen, Fahrthindernisse zu bereiten oder andere betriebsstörende oder betriebsgefährdende Handlungen vorzunehmen. Haftungspflicht des Planungsträgers I Bauherrn Für Schäden, die der Deutsche Bahn AG aus der Bauma ßnahme entste- hen, haftet der Planungsträger / Bauherr. Das gilt auch, wenn sich erst in Es werden keine neuen Wohnbauflächen im Bereich ent lang der Bahnan- lagen vorgesehen. Das nicht bebaute Grundstück Seit ersweg 4 befindet sich in einem Abstand von minimal 88,0 m zur Bahnli nie. Dieses Grund- stück liegt innerhalb der bestehenden Bebauung und soll perspektivisch entwickelt werden. Wissenschaftsstadt Darmstadt Bebauungsplan O 32 – Mathildenhöhe Ost – Stand: 10.05.2019 Vorläufige Prüfung der Stellungna hmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 17 von 22 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: Zukunft negative Einwirkungen auf die Bahnstrecke e rgeben. Entsprechen- de Änderungsmaßnahmen sind dann auf Kosten des Vorh abenträgers bzw. dessen Rechtsnachfolger zu veranlassen. 1.7 Bundesnetzagentur, Fehrbelliner Platz 3, 10707 Berlin Äußerung zur frühzeitigen Beteiligung vom 08.10.2018: Auf der Grundlage der von Ihnen zur Verfügung geste llten Angaben emp- fehle ich Ihnen, bei Vorliegen konkreter Bauplanung en mit Höhen über 20 m (z. B. Windkraftanlagen, Hochspannungsfreileit ungen, Masten, hohe Gebäude, Industrie- und Gewerbeanlagen etc.) sowie für Photovoltaikanla- gen mit einer Fläche ab ca. 200 qm, die Bundesnetzagentur zu beteiligen. Bei Beteiligungen der Bundesnetzagentur bitte ich S ie die Planunterlagen (z. B. Begründung und Planzeichnung) per E-Mail an das Postfach 226. Postfach@BNetzA.de zu senden. Die Unterlagen sollten folgende Angaben beinhalten: • Art der Planung • geografische Koordinaten des Baugebiets (NW- / SO -Werte in WGS 84 in Grad/Min./Sek .) • Maß der baulichen Nutzung (Bauhöhe über die Erdob erfläche) • topografische Karte mit eingezeichnetem Baugebiet und Orientierungs- punkten Grundlegende Informationen zur Bauleitplanung im Zu sammenhang mit Richtfunkstrecken sowie ergänzende Hinweise stehen Ihnen auf der Inter- netseite der Bundesnetzagentur www.bundesnetzagentur.de/bauleitplanung zur Verfügung. Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. Es handelt sich bei dem Gebiet um einen bestehenden Siedlungsbereich der Stadt. Es wird die vorhandene Bebauung festgese tzt, z. T. werden Festsetzungen aus dem bisherigen Bebauungsplan O 13 übernommen. Es werden aus städtebaulichen Gründen zum Schutz de s Denkmalensem- bles Künstlerkolonie Mathildenhöhe keine Erhöhungen bestehender Ge- bäude zugelassen. Die wenigen Baumöglichkeiten sind auf Gebäude mit maximal vier Geschossen begrenzt, so dass eine Höhe von 20 m nicht erreicht wird. Daher werden keine Einschränkungen e ntstehen. Bei der Offenlage ist dies aus dem Bebauungsplanentwurf ersichtlich. Photovoltaikanlagen werden aus städtebaulichen Grün den in ihrer Zuläs- sigkeit eingeschränkt. Großflächige Solaranlagen sollen vermieden werden. Wissenschaftsstadt Darmstadt Bebauungsplan O 32 – Mathildenhöhe Ost – Stand: 10.05.2019 Vorläufige Prüfung der Stellungna hmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 18 von 22 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 1.8 Untere Naturschutzbehörde , Bessunger Str. 125, 64295 Darmstadt Äußerung zur frühzeitigen Beteiligung vom 08.10.2018: I. Tiere und Pflanzen, Landschafts-/Artenschutz (Un tere Naturschutz- behörde) Die Untere Naturschutzbehörde schließt sich u. a. d er Stellungnahme des Naturschutzbeirates an, die als separates Dokument versandt wird (siehe unten). Im Plangebiet ist lt. Landschaftsplan ein Grünzug e ntlang des Olbrichwegs (Maßnahme D5) zu entwickeln. Dafür sollten Vorgaben und Ziele des Landschaftsplanes im Bebauungsplan konkretisiert werden. In den bisher vorliegenden Unterlagen ist nicht ers ichtlich, wie ausgeprägte Grün- und Frischluftkorridore berücksichtigt und ausgestaltet werden sollen. Insbesondere fehlen Konkretisierungen, wie und wo E rweiterungen oder Verbesserungen der Grünflächen geplant sind. Die im Maßnahmenplan dargestellten Neuordnungsflächen Osthang, Hochschul e DA, Zugang Mat- hildenhöhe lassen im Gegenteil starke Eingriffe in die Grünflächen und Altholzbestände befürchten: Hier soll es offenbar z u Rodungen, Versiege- lungen und Bebauungen kommen. Es sind Artenschutzgutachten sowie Baumgutachten zu erstellen. Zum jetzigen Zeitpunkt und auf Basis der vorliegenden P läne ist schwer vorstell- bar, wie eine Bebauung der höchstwahrscheinlich mit geschützten Arten besiedelten Entwicklungsflächen möglich sein könnte. Qualitativ hochwertiges Grün trägt sowohl zur Verbesserung des Arten- und Biotopschutzes und dem Erhalt der Biodiversität wie auch zur Wohn- und Lebensqualität, zum Klimaschutz, zur Anpassung an d en Klimawandel so- wie zur Erholung bei. Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat ein Maßnahmenpro- gramm zur Biodiversität verabschiedet, entsprechend e Maßnahmen sollten in jeden Bebauungsplan einfließen. Deshalb reicht e s nicht aus, Eingriffe auszugleichen, sondern es müssen Verbesserungen err eicht werden, dies ist z. B. in der Neuordnungsfläche Hochschule sehr einfach möglich, indem Die Hinweise wurden zur Kenntnis genommen. Der Bebauungsplanentwurf enthält Bestimmungen zu de n Grünflächen entlang des Olbrichwegs, um den Biotop-Verbund von der Mathildenhöhe zur Rosenhöhe sicherzustellen. Dazu wurden im Umwel tbericht entspre- chende Aussagen getroffen, die sich in den konkrete n Festsetzungen nie- derschlagen. Die Erhaltung von bestehender Vegetation ist nicht nur im Bereich des neu zu entwickelnden Grundstücks am Olbrichweg vorgeseh en, insbesondere die städtischen Grünflächen am Hoetgerweg sollen ge schützt werden. Die Nutzung wird entsprechend eingeschränkt. Für das Grundstück am Olbrichweg wurde eine Kartier ung vorgenommen, die auch Empfehlungen gibt, welche Bäume erhaltensw ert sind. Diese Empfehlungen sind in die Bauleitplanung für die wei tere bauliche Entwick- lung der kulturellen Nutzungen eingeflossen. Für die öffentlichen Grünflächen werden Schutzmaßna hmen vorgesehen. Dies betrifft auch die noch zu entwickelnde Grünflä che entlang der Bahnli- nie zwischen Seitersweg und Erbacher Straße. Hier b efinden sich heute Nutzgärten. Die bestehende Begrünung wird bei der N euentwicklung be- rücksichtigt. Besondere Baumstandorte wurden grundsätzlich im Beb auungsplanentwurf festgesetzt. Dazu gehört auch die Doppelallee am Spessartring. Wissenschaftsstadt Darmstadt Bebauungsplan O 32 – Mathildenhöhe Ost – Stand: 10.05.2019 Vorläufige Prüfung der Stellungna hmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 19 von 22 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: beispielsweise der aktuelle Nutz- und Zierrasen an geeigneter Stelle in eine artenreiche, magere Blühwiese umgewandelt wird. Auch öffentliche Grünflächen können (in Absprache m it dem Umweltamt) als Biodiversitätsflächen entwickelt werden. Im Sinne der Förderung von Biodiversität sollten Ar tenschutzmaßnahmen nicht nur empfohlen, sondern zwingend in Qualität u nd Quantität vorge- schrieben werden. Stellungnahme des Naturschutzbeirats zur frühzeitig en Beteiligung vom 18.10.2018: Als Ziel und Zweck der Planung wird angegeben: den von unterschiedlichen Entwicklungen sehr hetero gen geprägten Nord- und Osthang der Mathildenhöhe weiter zu entwi ckeln und die städ- tebauliche Umgebung des Nominierungsgebietes (Puffe rzone) sowie die Flächen für ein Besucherzentrum und weitere kulture lle Einrichtungen durch die Bauleitplanung zu sichern. Der Naturschutzbeirat hält es für notwendig, in B-P länen nicht nur architek- tonische Ziele zu formulieren, sondern auch die Erh altung und den Ausbau von Grünflächen und der biologischen Vielfalt sowie die Klimafolgenanpas- sung. Dies würde den übergeordneten Zielen der Wiss enschaftsstadt Darmstadt entsprechen. 1. Ausgangslage 1.1 Hinweise aus dem Maßnahmenprogramm „25 Schritte zur Biologi- schen Vielfalt in Darmstadt“: Schritt 3: Verbindliche Festlegungen und Maßnahmen zur Begrenzung des Siedlungsflächenwachstums und der Bodenversiege lung: Boden- In Ziffer V. 3 der Hinweise wird auf den Magistrats beschluss der Wissen- schaftsstadt Darmstadt zur Erhaltung und zum Schutz der Biodiversität sowie die Berücksichtigung der hessischen Biodivers itätsstrategie hinge- wiesen. Maßnahmen zum Artenschutz wurden im Rahmen eines Gutach- tens untersucht und im Hinweis Ziffer V. 2 beschrie ben (Vermeidung arten- schutzrechtlicher Verbotstatbestände, Vögel, Fleder mäuse, Maßnahmen zur Verminderung von Gefahren für Kleintiere). Fest setzungen wurden zur insektenfreundlichen Außenbeleuchtung, Schutz vor Vogelschlag, Nisthilfen sowie zur Gestaltung von Grünflächen einschließlich der Pflanzliste getrof- fen. Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. In der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung werd en zunächst allgemeine Ziele zur baulichen Gesamtentwicklung formuliert. Z ur Vorbereitung des Bebauungsplanentwurfs für die Offenlage wurden umfa ngreiche Untersu- chungen im Rahmen des Umweltberichts durchgeführt. Dazu zählen eine Bestandsaufnahme der Grünflächen, eine Ganzjahresbe trachtung der be- sonderen Grünflächen am Osthang sowie daraus abgele itete Vorschläge für Festsetzungen, die mit der Bebauung in Einklang gebracht werden müssen. So soll sichergestellt werden, dass die stä dtischen Ziele zur Ent- wicklung der Grünbereiche eingehalten werden. Die Hinweise wurden zur Kenntnis genommen. Bei der Erschließung des Osthangs handelt es sich u m eine Maßnahme der Innenentwicklung zur Vermeidung von Neuerschlie ßungen außerhalb Wissenschaftsstadt Darmstadt Bebauungsplan O 32 – Mathildenhöhe Ost – Stand: 10.05.2019 Vorläufige Prüfung der Stellungna hmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 20 von 22 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: und Freiraumschutz durch kommunales und interkommun ales Flächen- management, z. B. Kopplung von Neuversiegelung an R ückbau (Entsie- gelung), aktiver Rückbau von nicht genutzten versie gelten öffentlichen Flächen. Schritt 5: Erhaltung und Neuschaffung von wohnungsnahen Grünflächen. Bei allen Baumaßnahmen im Innenstadtbereich sollten neue Grünflä- chen angelegt werden. Die im Landschaftsplan vorges chlagene (S. 88) Schaffung eines „Netzparkes“ sollte umgesetzt werden. Schritt 7: Nutzung der vielseitigen Möglichkeiten d er Bauleitplanung, um Naturschutzziele stärker zu berücksichtigen, auch ü ber die gesetzlichen Mindestvorgaben hinaus, z. B. Freihaltung von Venti lationsbahnen zur besseren Versorgung mit Frischluft, Anlage einer au sgedehnten Grünzo- ne mit Baumreihen, Sträuchern oder weitläufigen Wie senflächen, Verbot von schmalen Formschnitthecken, keine Einleitung vo n Niederschlags- wasser in die Kanalisation, Anlage naturnaher Regen rückhaltebecken, Absicherung einer extensiven Grünlandnutzung, Fests etzung einer barri- erefrei gestaltete Einfriedung von Grundstücken ode r Grünanlagen für Kleintiere (z. B. Igel, Amphibien). Die Einhaltung sollte regelmäßig kon- trolliert werden. Der B-Plan O 32 bietet Gelegenheit zur Umsetzung dieser Maßnahmen. 1.2 Landschaftsplan Im Landschaftsplan sind die Flächen im Plangebiet t eils als Biotopergän- zungsflächen (Bauflächen mit wertvollen Freiflächen und Altholzbestän- den), teils als Bauflächen mit Verbesserungsbedarf eingestuft. Dazu wird ausgeführt: „Wichtiger Bestandteil des Grün- und Erholungsnetze s sind auch die Bauflächen. Dazu gehören die stadtbildprägenden und historisch wert- vollen Bauflächen mit parkartigem Baumbestand, die zu erhalten sind. In Bauflächen mit ökologisch geringem bis mittlerem We rt sollten zur Ver- besserung von Bioklima und Biotopschutz die vorhand enen Freiflächen erhalten und verbessert werden z. B. durch Gehölzne upflanzung und Ex- tensivierung, wie Umwandlung von Rasen in Wiese.“ des bebauten Stadtgebietes. Die Integration von not wendigen kulturellen Einrichtungen (Besucherzentrum) in das Stadtgebiet erfordert eine Koordi- nation mit der Grünflächenentwicklung, welche im Ra hmen des Umweltbe- richts abgearbeitet wird. Es handelt sich um einen Bebauungsplan innerhalb de r bestehenden Stadtstruktur. Die bestehenden Grünflächen werden w eitgehend im Be- stand gesichert. Im Rahmen des Umweltberichtes werden Festsetzungen zur Berücksichti- gung der Ziele einer umweltgerechten Planung entwickelt. Die Anregung wurde berücksichtigt . Für den Umweltbericht wurde eine umfassende Kartier ung des Baumbe- standes im Geltungsbereich erstellt. Die erhaltenswerten Bäume im Bereich der Grünflächen zwischen Olbrich- und Hoetgerweg wu rden dabei ausge- wiesen. Weitere Bereiche mit wertvollem Baumbestand wurden identifiziert. Im Ergebnis werden die aus der Baumliste als erhalt enswert hervorgehen- den Baumstandorte im Bebauungsplan festgesetzt. Dab ei sind bestehende (O 13) sowie zukünftige Baufelder (kulturelle Einri chtungen) mit den Baum- standorten in Einklang zu bringen. Der Erhalt der z entralen Grünfläche am Osthang als Biotopverbund zwischen den städtischen Flächen am Hoet- gerweg, den Freiflächen der Hochschule Darmstadt (h _da) sowie der zent- ralen Grünfläche zwischen dem zukünftigen Besucherz entrum und den kulturellen Nutzungen ist im Bebauungsplanentwurf festgesetzt. Wissenschaftsstadt Darmstadt Bebauungsplan O 32 – Mathildenhöhe Ost – Stand: 10.05.2019 Vorläufige Prüfung der Stellungna hmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 21 von 22 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: Außerdem findet sich für das Plangebiet im Landscha ftsplan ein zu entwi- ckelnder Grünzug entlang des Olbrichwegs (Maßnahme D5). Diese Zielvorgaben des Landschaftsplanes sollten im B-Plan konkretisiert werden. 1.3 Klimafunktionskarte Im der Klimafunktionskarte wird das Plangebiet als „moderat überwärmt“ dargestellt. In der Planungshinweiskarte sind die G rünflächen als „lokale Ausgleichsräume mit hoher Bedeutung“ hervorgehoben: „Weitere Bebau- ungen führen zu klimatischen Beeinträchtigungen“. D er Hitzesommer 2018 hat gezeigt, dass solche Beeinträchtigungen zum Sch utz der Stadtbevölke- rung ausgeschlossen werden müssen. Dies wäre im Beb auungsplan um- zusetzen. 2. Planung Unter „Neuordnungsvorschläge“ wird im Faltblatt ausgeführt: „Neben der baulichen Neuordnung des Bereichs kommt auch der Bewer- tung und Berücksichtigung der grünordnerischen Rahm enbedingungen und Maßnahmen eine große Bedeutung zu. Hierbei ist neben den Quar- tiersfreiflächen besonders die Bedeutung der gesamt städtischen, stadt- räumlichen Grün- und Biotopvernetzungspotentiale zu beachten. G. bestehen unterschiedlich ausgeprägte Grün- und F rischluftkorridore, die bei der weiteren baulichen Entwicklung berücksichtigt werden sollen.“ In den bisher vorliegenden Unterlagen ist nicht ers ichtlich, wie diese „Be- rücksichtigung“ genau ausgestaltet werden soll. Ins besondere fehlen Kon- kretisierungen, wie und wo Erweiterungen oder Verbe sserungen der Grün- flächen geplant sind. Die im Maßnahmenplan dargeste llten Neuordnungs- flächen Osthang, Hochschule DA, Zugang Mathildenhöh e lassen im Ge- genteil starke Eingriffe in die Grünflächen und Altholzbestände befürchten: Hier soll es offenbar zu Rodungen, Versiegelungen u nd Bebauungen kom- Die Anregung wurde teilweise berücksichtigt . Aus der Klimafunktionskarte ist ersichtlich, dass i nsbesondere das durch- grünte Wohnviertel des Südhangs von kleinklimatisch er Bedeutung ist (ge- sichert durch Bebauungsplan O 27). Die bestehende S iedlungsstruktur im Geltungsbereich wird grundsätzlich erhalten. Der Os thang wird analog der typischen Siedlungsstruktur als Einzelgebäude in du rchgrünter Umgebung entwickelt. Die bestehenden Gebäudemassen im Norden des Geltungsbe- reichs, welche eine nächtliche Auskühlung beeinträc htigen, können im Rahmen der Betandsplanung nicht verändert werden. D ie bestehenden Grünflächen am Hoegterweg, die hier bioklimatisch v on Bedeutung sind, sind im Bebauungsplanentwurf entsprechend festgesetzt. Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. Im Rahmen der Innenentwicklung kann die bestehende Fläche am Osthang nicht ohne Berücksichtigung bleiben. Bei der Entwic klung eines Bebau- ungskonzeptes ist die zukünftige Gestaltung der Grü nflächen von Bedeu- tung. Diese Flächen können nur durch gezielte Nachp flanzungen ihre volle Wirkung entfalten. Die als biotopprägend ausgewiese nen Baumstandorte sollen überwiegend erhalten werden. Sie befinden si ch an den Rändern und im Bereich des Grundstücks der Hochschule Darmstadt (h_da). Wissenschaftsstadt Darmstadt Bebauungsplan O 32 – Mathildenhöhe Ost – Stand: 10.05.2019 Vorläufige Prüfung der Stellungna hmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 22 von 22 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: men. Dies wäre das Gegenteil der in den genannten G rundlagenwerken aufgeführten Erfordernisse. 3. Schlussfolgerung Die bereitgestellten Unterlagen im Rahmen der frühz eitigen Öffentlichkeits- beteiligung sind noch nicht sehr konkret, wir behal ten uns eine ausführliche Stellungnahme zum Entwurf vor. Der Naturschutzbeirat regt an: - die Verbesserung der Grünflächenversorgung, Bioto pvernetzung, Klima- folgenanpassung und Biodiversität gleichrangig mit anderen Zielen zu setzen. - Für dieses Ziel geeignete Maßnahmen vorzuschlagen , also konkret zu benennen, wo zusätzliche Grünflächen geschaffen bzw . bestehende verbessert werden können. - Versiegelungen und Bebauungen nur zuzulassen, wen n diese an ande- rer Stelle im Plangebiet ausgeglichen werden können , und zwar in Hin- blick auf alle Ökosystemfunktionen. Die Anregungen werden berücksichtigt. Die Zielsetzung zur Entwicklung des Osthangs im Rah men der kulturellen Nutzungen muss mit der Entwicklung der Grünflächen in Einklang gebracht werden. Dazu enthält der Bebauungsplanentwurf entsp rechende Festset- zungen. 1.9 Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Frankfurt/Saarbrücken, Untermainkai 23-25, 60329 Frankfurt am Main Äußerung zur frühzeitigen Beteiligung vom 07.09.2018: (Az.: 55144-551pt/060-8236#096) Angrenzend am Plangebiet verläuft die Eisenbahnstre cke 3554 DA - Wie- belsbach-Heubach von Bahn-km 9,940 bis ca. Bahn-km 7,270. Ich weise darauf hin, dass die Deutsche Bahn AG als Träger öffentlicher Planungen und aufgrund der Tatsache, dass sie in de r Nähe der geplanten Maßnahme Betriebsanlagen einer Eisenbahn betreibt, zu beteiligen ist (An- sprechpartner / Koordinationsstelle: Deutsche Bahn AG, DB Immobilien, Region Mitte, Camberger Straße 10, 60327 Frankfurt am Main). Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. Die Deutsche Bahn AG (DB-Immobilien, Adresse s. lin ks) wird standard- mäßig an allen Bauleitplanverfahren der Wissenschaf tsstadt Darmstadt beteiligt. Es liegt eine Stellungnahme der DB AG vo m 04.10.2018 vor, wo- nach unter Einhaltung dort genannter Bedingungen un d Hinweise aus Sicht der Deutschen Bahn AG und Ihrer Konzernunternehmen keine grundsätzli- chen Bedenken gegen die Planung bestehen.
anlage 5
35337 Zeichen
o
z.B. III
St /Ga
g
GSt /
GGa
GH = m
oS
GR = qm
WA
SO
Hochschule
KS = m
SD
FD
WD
FD
D
D
OKD = m
a
ZD
D
OK GL=
170,0 m
10. Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen
(§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB)
10.1 Objektbezogene (passive) Schallschutzmaßnahmen
Die nachfolgenden Festsetzungen zum Schutz vor Verkehrslärmeinwir-
kungen gelten für den aus schalltechnischer Sicht ungünstigsten Lastfall:
- freie Schallausbreitung nachts
- Immissionshöhe 4 m über Gelände.
10.1.1 Maßgebliche Außenlärmpegel, Lärmpegelbereiche
Bei der Errichtung oder der Änderung von Gebäuden mit schutzbedürftigen
Aufenthaltsräumen sind die Außenbauteile entsprechend den Anforderungen
der DIN 4109-1:2018-01, „Schallschutz im Hochbau - Teil 1: Mindestanforde-
rungen“, und DIN 4109-2:2018-01, „Schallschutz im Hochbau - Teil 2: Rech-
nerische Nachweise der Erfüllung der Anforderungen“, auszubilden. Grundla-
ge hierzu sind die im Plan gekennzeichneten maßgeblichen Außenlärmpegel
La bzw. Lärmpegelbereiche, die gemäß Tab. 7 der DIN 4109-1:2018-01
einander wie folgt zugeordnet sind:
Die erforderlichen Schalldämm-Maße der Außenbauteile sind in Abhängigkeit
von der Raumnutzungsart und Raumgröße im Baugenehmigungsverfahren
gemäß DIN 4109-1:2018-01 und DIN 4109-2:2018-01 nachzuweisen.
Von dieser Festsetzung kann gemäß § 31 Abs. 1 BauGB ausnahmsweise
abgewichen werden, wenn im Baugenehmigungsverfahren der Nachweis er-
bracht wird, dass im Einzelfall geringere maßgebliche Außenlärmpegel bzw.
Lärmpegelbereiche an den Fassaden anliegen (z. B. unter Berücksichtigung
der Abschirmung durch Gebäude). Die Anforderungen an die Schalldäm-
mung der Außenbauteile können dann entsprechend den Vorgaben der DIN
4109-1:2018-01 und DIN 4109-2:2018-01 reduziert werden.
Unter Berücksichtigung der Gebäudeabschirmung können die maßgeblichen
Außenlärmpegel bzw. Lärmpegelbereiche tags und nachts fassadenweise
der schalltechnischen Untersuchung zum Bebauungsplan entnommen wer-
den (Bericht Nr. 18-2822, Dr. Gruschka, 64297 Darmstadt).
Von dieser Festsetzung kann auch abgewichen werden, wenn zum Zeitpunkt
des Baugenehmigungsverfahrens die DIN 4109 in der dann gültigen Fas-
sung ein anderes Verfahren als Grundlage für den Schallschutznachweis
gegen Außenlärm vorgibt.
10.1.2 Schalldämmende Lüftungseinrichtungen
Bei der Errichtung oder der Änderung von Schlafräumen und Kinderzimmern
nördlich und östlich bzw. innerhalb der im Plan gekennzeichneten 50-dB(A)-
Nacht-Isophonen sind schalldämmende Lüftungseinrichtungen vorzusehen.
Auf dezentrale schallgedämmte Lüftungseinrichtungen kann verzichtet
werden, wenn das Gebäude mit einer zentralen Lüftungsanlage ausgestat-
tet ist und hierdurch ein ausreichender und schallgedämmter Luftaustausch
gewährleistet ist.
Unter Berücksichtigung der Gebäudeabschirmung können die Nacht-Beurtei-
lungspegel fassadenweise der schalltechnischen Untersuchung zum Bebau-
ungsplan entnommen werden (Bericht Nr. 18-2822, Dr. Gruschka Ingenieur-
gesellschaft, 64297 Darmstadt).
Von dieser Festsetzung kann gemäß § 31 Abs. 1 BauGB ausnahmsweise
abgewichen werden, wenn im Baugenehmigungsverfahren der Nachweis
erbracht wird, dass im Einzelfall geringere Nacht-Beurteilungspegel als 50
dB(A) an den zur Belüftung von Schlafräumen und Kinderzimmern erfor-
derlichen Fenstern anliegen (z.B. unter Berücksichtigung der Abschirmung
durch Gebäude).
11. Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von
Boden, Natur und Landschaft (§ 9 Abs.1 Nr. 20 BauGB)
11.1 Umgrenzung von Flächen zum Schutz von Natur und Landschaft
Fläche mit lebensraumtypischen autochthonen Gehölzen, Wildgräsern und
-stauden. Die Pflanzung ist dauerhaft zu pflegen und zu erhalten.
11.2 Oberflächenbefestigung
Befestigte, nicht überdachte Flächen der Baugrundstücke sind, soweit
wasserrechtliche Belange nicht entgegenstehen, als teilversiegelte Flächen
anzulegen (Rasenpflaster, Rasengittersteine, Schotterrasen, Kies- und Plat-
tenwege). Bei Flächen, die nicht teilversiegelt sind, ist das anfallende Nieder-
schlagswasser in angrenzende Grundstücksfreiflächen zu versickern.
11.3 Terrassenflächen
Versiegelte Terrassenflächen sind bis zu einer Fläche von 20 m
2 außerhalb
der Baugrenzen und Baulinien zulässig.
11.4 Insektenfreundliche Außenbeleuchtung
Sofern keine historischen Beleuchtungsarten gewählt werden, sind zur
Vermeidung von Beeinträchtigungen von nachtaktiven Insektenarten für die
Außenbeleuchtung ausschließlich Natriumdampf-Hochdrucklampen, Natri-
umdampf-Niederdrucklampen oder LED-Leuchtmittel mit Richtcharakteristik
und unter Verwendung vollständig gekapselter Lampengehäuse zulässig.
11.5 Schutz vor Vogelschlag
Zur Vermeidung von Vogelschlag und damit der Tötung von artenschutz-
rechtlich geschützten Tierarten ist in den straßenseitigen Fassadenteilen für
Glasflächen und -fassaden mit einer Größe von mehr als 3 m² ausschließlich
die Verwendung von Vogelschutzglas (Ornilux) zulässig.
11.6 Nisthilfen
Zur Förderung von Brutbiotopen für Vogelarten sind bei Neubauten bauseitig
an allen Gebäuden Einbau-Nistkästen für Mauersegler, Schwalbenarten oder
Haussperlinge vorzusehen (Zwei Nistkästen je Gebäude).
11.7 Dachbegrünung
Flachdächer und flach geneigte Dächer mit einer Mindestgröße von 20 m
2
sind extensiv als Gras-Staudendach zu begrünen. Die Vegetationsschicht
muss eine Mächtigkeit von mindestens 0,10 m aufweisen. Fenster, Be- und
Entlüftungsöffnungen, Dachterrassen und technische Aufbauten, sind ausge-
nommen.
11.8 Vorgartenzone
Die Festsetzung zur Vorgartenzone bezieht sich auf die Baugrundstücke
zwischen Fiedlerweg, Spessartring und Erbacher Straße (Teilfläche III, siehe
Beikarte im Planteil 1/2).
11.8.1 Vorgärten sind gärtnerisch anzulegen und dauerhaft zu pflegen und zu
erhalten. Innerhalb der Vorgartenzone sind nur die notwendigen Hauszugän-
ge sowie Zufahrten zu den Stellplätzen und Garagen zulässig. Alle anderen
baulichen Anlagen einschließlich der gem. Ziff. 6.3 zulässigen Nebenanlagen
sind in der Vorgartenzone nicht zulässig. Ausgenommen sind die durch Pla-
neintrag festgesetzten überbaubaren Grundstücksflächen oder Anlagen für
Stellplätze und Garagen.
12. Anpflanzen und Erhalten von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflan-
zungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25a und b BauGB)
12.1 Umgrenzung von Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und
sonstigen Bepflanzungen
12.2 Erhaltung von Bäumen und Baumgruppen
12.2.1 Die in der Planzeichnung als zu erhaltend festgesetzten Einzelbäume und
Baumgruppen sind dauerhaft zu erhalten und bei Beschädigung oder Erkran-
kung durch geeignete Maßnahmen zu behandeln. Ausgefallener Bewuchs
ist durch einheimische und standortgerechte Neupflanzungen entsprechend
Pflanzliste A zu ersetzen. Bei Neupflanzungen als Ersatz für zu erhaltende
Einzelbäume ist eine Abweichung von dem zeichnerisch festgesetzten
Standort um bis zu 5 m zulässig.
gelten u.a. wasserdurchlässige Pflastersysteme, Porenpflaster, Pflasterbelä-
ge mit einem Fugenanteil von mind. 20 % und Einfachbefestigungen wie z.B.
Schotterrasen und wassergebundene Wegedecken.
2.3.2 Abgrabungen, Aufschüttungen
Außerhalb der als überbaubar ausgewiesenen Grundstücksflächen sind Ab-
grabungen zulässig. Diese Geländeabgrabungen / Geländemodellierungen
sind bis maximal 0,5 m, bezogen auf den natürlichen Geländeverlauf zuläs-
sig. Diese Geländeabgrabungen sind hier als weich ausgezogene Böschun-
gen zu gestalten. Abgrabungen sind bis zu einer max. Breite von 40 % der
jeweiligen Gebäudeseite zulässig.
Aufschüttungen sind unzulässig.
2.3.3 Im Bereich des Grundstücks Dieburger Straße 97 (Biergarten) ist die vorh.
Geländehöhe genau einzuhalten. (Alle Höhen entsprechen DHHN 92)
2.3.4 Abfallbehälter
Müll- und Abfallanlagen sind soweit möglich in Gebäude zu integrieren oder
mit ortsfesten Anlagen (Mauern, Zäune, etc) und geeigneten immergrünen
Pflanzen ausreichend abzuschirmen.
2.4 Sammelstandorte
Öffentliche Sammelstandorte sind nicht zulässig im Lucasweg, Olbrichweg
und südlicher Spessartring, sowie in den Kreuzungs- und Einmündungsbe-
reichen dieser Straßen.
III. Satzung zur Schaffung von Anlagen zum Sammeln oder Verwenden von
Niederschlagswasser
Aufgrund § 37 Abs. 4 Hessisches Wassergesetz (HWG) i.d.F. vom
14.12.2010 (GVBl I S. 548) i.V.m. § 9 Abs. 4 BauGB wird festgesetzt:
Nach § 37 HWG soll Abwasser, insbesondere Niederschlagswasser verwer-
tet werden, sofern wasserwirtschaftliche oder gesundheitliche Belange nicht
entgegen stehen. Die Abwasserbeseitigungspflicht entfällt für Niederschlags-
wasser, dass verwertet, verrieselt oder versickert wird.
Zur Schonung des natürlichen Wasserhaushaltes sind auf den Grundstücken
Zisternen zu errichten. Sie sollen zur Aufnahme von Niederschlagswasser
dienen, dass auf den Dachflächen anfällt. Das Fassungsvermögen der Zi-
sternen muss mindestens 25 l/m
2 horizontal projizierte unbegrünte Dachflä-
che betragen. Das Zisternenwasser soll als Brauchwasser (z.B. für Garten-
bewässerung, WC-Spülung etc.) genutzt werden.
IV. Nachrichtliche Übernahme anderer gesetzlicher Vorschriften
(§ 9 Abs. 6 BauGB)
1. Denkmalschutz
1.1 Gesamtanlage des Denkmalschutzes
Hinweis zu Kulturdenkmalen und Gesamtanlagen
Zum Zeitpunkt des Aufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan sind fol-
gende Gebäude als Kulturdenkmal (§ 2 Abs. 1 Hessisches Denkmalschutz-
gesetz) ausgewiesen:
- Olbrichweg 10, rückwärtiges Gebäude mit Garten
- Brauereikeller unter Dieburger Straße Nr. 75, 77, 85, 87, 97 und Fiedler
weg Nr. 22
1.2 Einfriedungen, die als Sachteile gemäß Denkmalschutzgesetz (HDSchG)
eingetragen sind.
1.2.1 Historische Stützmauer an der Dieburger Straße
V. HINWEISE
1. Gesetze, Verordnungen, DIN-Normen und Vorschriften
Die genannten Gesetze, Verordnungen, DIN-Normen und die sonstigen
zitierten Vorschriften können im Stadtplanungsamt, Bessunger Straße 125,
Block D, Zi. 204 zu den üblichen Bürozeiten eingesehen werden.
2. Artenschutz
2.1 Vermeidung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände
Auf die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände von europarechtlich und
streng geschützten Arten gemäß § 44 BNatSchG wird hingewiesen. Verbo-
ten ist danach die Beschädigung oder die Zerstörung von Fortpflanzungs-
und Ruhestätten und die damit verbundene unvermeidbare Verletzung oder
Tötung von Tieren oder ihrer Entwicklungsformen, sowie die erhebliche
Störung von Tieren während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Über-
winterungs- und Wanderungszeiten.
Folgende Maßnahmen zur Vermeidung, zur Verminderung und zum Aus-
gleich von Beeinträchtigungen der Tierwelt sind einzuhalten:
Vögel: Durch die Rodung in dem Zeitraum gemäß § 39 Abs. 5 BNatSchG
vom 1.10. bis 28.2. werden Tötungen und Verletzungen an Jungvögeln und
Eiern vermieden. Adulte Vögel können dem Eingriff zu jeder Zeit rechtzeitig
ausweichen.
Fledermäuse: Baumaßnahmen, die eine erschütternde Wirkung auf den
Brauereikeller (Dieburger Str. 97) haben, sind nur außerhalb der Überwinte-
rungszeiten, Erkundungs- Schwärm- und Paarungsphasen von Fledermäu-
sen vorzunehmen. Der mögliche Zeitraum, um solche baulichen Tätigkeiten
durchzuführen, liegt je nach Witterung zwischen Ende März und Mitte Au-
gust.
Abriss von Gebäuden: Vor dem Abriss von Gebäuden sind diese zu jeder
Zeit auf Tierbesatz (Fledermäuse, Bilche, gebäudebrütende Vogelarten) zu
untersuchen. Potenzielle Quartiere sind zu verschließen, um einen Tierbe-
satz zu verhindern.
Baumhöhlenkontrolle: Bei der Fällung von Bäumen ist im Vorfeld eine Unter-
suchung auf Höhlen und andere Strukturen, die Ruhe- und Fortpflanzungs-
stätten für Fledermäuse, Vögel oder Bilche bieten können, durchzuführen.
Falls Tiere vorgefunden werden, muss auf deren selbstständigen Auszug
gewartet und die Höhle anscvhließend verschlossen werden.
2.2 Maßnahmen zur Verminderung von Gefahren für Kleintiere
Die Gestaltung der überbaubaren Flächen stellt für die heimische Tierwelt
(Kleintiere) häufig Gefahren dar und soll durch geeignete Maßnahmen ent-
schärft werden. Hofabläufe, Hauskellerschächte und ähnliche Anlagen sollen
durch geeignete Mittel gegen das Hineinfallen und Verenden von Kleintieren
gesichert werden. Dachrinnenabläufe sollen durch Drahtvorsätze gesichert
werden. Kellertreppenabgänge sollen an einer Wangenseite mit einer wasch-
betonrauen Rampe von 10 cm Breite als Kleintierfluchtweg versehen wer-
den. Zierteiche sowie andere offene Wasserflächen sollen mit rauen Flucht-
rampen für Kleintiere versehen werden.
3. Biodiversität
Die Ziele des Magistratsbeschlusses der Wissenschaftsstadt Darmstadt vom
12.02.2014 zur Erhaltung und zum Schutz der Biodiversität sowie die Hess.
Biodiversitätsstrategie sind bei der Umsetzung dieses Bebauungsplans zu
berücksichtigen.
4. Umweltschutz
Im Interesse des Umweltschutzes wird empfohlen, Flächenversiegelungen,
Wasserverbrauch- und Energieverbrauch durch geeignete Maßnahmen so-
weit wie möglich einzuschränken.
5. Bodendenkmale
Wenn bei Erdarbeiten Bodendenkmale bekannt werden, so ist dies dem
Landesamt für Denkmalpflege (hessenArchäologie) oder der Unteren Denk-
malschutzbehörde unverzüglich anzuzeigen.
6. Bodenveränderungen
Bei allen Maßnahmen, die einen Eingriff in den Boden erfordern, ist auf
sensorische Auffälligkeiten zu achten. Werden solche Auffälligkeiten des
Untergrundes festgestellt, die auf das Vorhandensein von schädlichen
Bodenveränderungen hinweisen, ist umgehend das Regierungspräsidium
Darmstadt, Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Darmstadt, Dez. IV/DA 41.5,
zu informieren. Darüber hinaus ist ein Fachgutachter in Altlastenfragen hin-
zuzuziehen.
7. Altflächen / Altlasten
Bei Baugenehmigungsverfahren, die Altflächen, schädliche Bodenverände-
rungen und/oder Grundwasserschäden betreffen, ist das Regierungspräsidi-
um Darmstadt, Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Darmstadt, Dez. IV/DA
41.5 (zuständige Bodenschutzbehörde), zu beteiligen.
8. Altstandorte
Im Bereich des Bebauungsplanes liegen folgende Altstandorte gemäß Altla-
steninformationssystem (ALTIS):
- Dieburger Straße 75, Teppichreinigung, Branchenklasse 5 (sehr hohes
Gefährdungspotential), ALTIS-Nummer 411.000.020-001.683
- Dieburger Straße 77, Transport von Gütern (ohne Wartung), Branchenklas
se 2 (geringes Gefährdungspotential), ALTIS-Nummer 411.000.020-001.684
- Dieburger Straße 87, Betrieb von Taxis und Mietwagen mit Fahrer, Bran
chenklasse 0 (kein Gefährdungspotential), ALTIS-Nr. 411.000.030-001.224
Aufstellungsbeschluss:
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 17.05.2018.
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB im „Darmstädter Echo“ am
25.05.2018.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit:
Beschluss des Magistrats vom 27.08.2018.
Bekanntmachung der öffentlichen Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Pla-
nung und über die Gelegenheit zur Anhörung im „Darmstädter Echo“ am 03.09.2018.
Öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und Anhörung
gem. § 3 Abs. 1 BauGB im Technischen Stadthaus, Block D, Bessunger Straße 125 in der Zeit
vom 04.09.2018 bis einschließlich 04.10.2018.
Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange:
Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung mit Aufforderung zur Äußerung
bezüglich Umfang und Detaillierungsgrad des Umweltberichts gem. § 4 Abs. 1 BauGB und Abstim-
mung mit den Nachbargemeinden mit Schreiben vom 04.09.2018.
Öffentliche Auslegung:
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom .
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung im „Darmstädter Echo“ am .
Öffentliche Auslegung des Entwurfs dieses Bebauungsplans mit Begründung sowie den wesent-
lichen umweltbezogenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB im Technischen Stadthaus, Block
D, Bessunger Straße 125 in der Zeit vom __.__.____ bis einschließlich __.__.____ und min-
destens zeitgleiche Einstellung in das Internet gem. § 4a Abs. 4 BauGB.
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange:
Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB und Abstimmung mit den Nachbargemeinden mit Schreiben
vom __.__.____.
Satzungsbeschluss:
Dieser Bebauungsplan mit den im Plan enthaltenen Satzungen wurde gem. § 10 Abs. 1 BauGB von
der Stadtverordnetenversammlung zur Satzung beschlossen am
.
Diese Ausfertigung stimmt mit dem zur Satzung beschlossenen Plan überein.
Ausgefertigt: Darmstadt, den __.__._____ .
Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt
________________________
Die Dezernentin
Bekanntmachung:
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses dieses Bebauungsplans gem. § 10 Abs. 3 BauGB
und der öffentlichen Auslegung im „Darmstädter Echo“ am .
Öffentliche Auslegung zum Zweck der Bekanntmachung gem. § 7 Hess. Gemeindeordnung
(HGO) i. V. m. § 7 Abs. 3 Hauptsatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt im Technischen Stadt-
haus, Block D, Bessunger Straße 125 in der Zeit vom __.__.____ bis einschließlich __.__.____
.
Entwurf zum Bebauungsplan O 32
- Mathildenhöhe - Ost -
mit Satzungen über die Gestaltung baulicher Anlagen und zur Schaffung von
Anlagen zum Sammeln oder Verwenden von Niederschlagswasser
Planteil 2 / 2
Rechtsgrundlagen:
Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634)
Baunutzungsverordnung (BauNVO) i.d.F. vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786)
Planzeichenverordnung (PlanzV) vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 I S. 58), zuletzt geändert durch
Art. 3 des Gesetzes vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057)
Hess. Bauordnung (HBO) i.d.F. vom 28.05.2018 (GVBl. S. 198)
Hess.
Gemeindeordnung (HGO) i.d.F. vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch
Art. 6 des Gesetzes vom 21.06.2018 (GVBl. S. 291)
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.d.F. vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert
durch Art. 1 des Gesetzes vom 15.09.2017 (BGBl. I S. 3434)
Hess. Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (HAGBNatSchG) i.d.F. vom 20.12.2010
(GVBl. I S. 629), berichtigt am 14.02.2011 (GVBl. I S. 43), zuletzt geändert durch Art. 2 des Ge-
setzes vom 28.05.2018 (GVBl. S. 184)
Hess. Wassergesetz (HWG) i.d.F. vom 14.12.2010 (GVBl. I S. 548), zuletzt geändert durch Art. 4
des Gesetzes vom 22.08.2018 (GVBl. S. 366)
Hess. Denkmalschutzgesetz (HDSchG) i.d.F. vom 28.11.2016 (GVBl. S. 211)
Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i.d.F. vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt ge-
ändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 09.04.2019 (BGBl. I S. 432)
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i.d.F. vom 24.02.2010 (BGBl. I S. 94),
zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 08.09.2017 (BGBl. I S. 3370), berichtigt am
12.04.2018 (BGBl. I S. 472)
I. Festsetzungen nach dem Baugesetzbuch (BauGB)
Aufgrund des § 9 BauGB i.d.F. vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in Ver-
bindung mit der Baunutzungsverordnung (BauNVO) i.d.F. vom 21.11.2017
(BGBl. I S. 3786) und der Planzeichenverordnung (PlanzV) vom 18.12.1990
(BGBl. 1991 I S. 58) werden festgesetzt:
1. Grenzen des Geltungsbereichs
1.1 Abgrenzung unterschiedlicher Nutzung
2. Art der baulichen Nutzung
(§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 4 und Abs. 6 BauNVO)
2.1 Allgemeines Wohngebiet (§ 4 BauNVO)
2.1.1 Die Ausnahmen nach § 4 Abs. 3 Nr. 2., 4. und 5. BauNVO sind nicht
zulässig.
2.2 Sonstige Sondergebiete Hochschule (§ 11 BauNVO)
2.3 Flächen für den Gemeinbedarf
(§ 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB)
Kulturellen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen
3. Maß der baulichen Nutzung
(§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i. V. m. §§ 16 ff BauNVO)
3.1 max. Größe der Summe der Grundfläche baulicher Anlagen
3.2 Zahl der Vollgeschosse
3.2.1 Zahl der Vollgeschosse als Höchstgrenze (§ 16 Abs. 4 BauNVO)
3.3 Spitzbodenausbau
3.3.1 Werden Aufenthaltsräume im Dachraum eingebaut, so müssen die Räume
unmittelbar über dem Geschoss angeordnet werden, welches unterhalb des
Dachraumes liegt.
3.4 Staffelgeschosse müssen von allen Fassadenseiten um mindestens 1,0 m
zurückspringen.
3.5 Gebäude, auf denen Staffelgeschosse nicht zulässig sind
3.6 Höhe baulicher Anlagen (§ 18 BauNVO)
3.6.1 Die max. Geschosshöhe von Oberkante Rohdecke (OKRD) bis zur Ober-
kante Rohdecke des nächsten, oberen Geschosses oder des Daches darf
3,0 m nicht überschreiten. Dies gilt nicht für Gebäude in der Teilfläche II
(siehe Beikarte im Planteil 1/2)
3.6.2 Im obersten zulässigen Vollgeschoss sowie bei Staffelgeschossen darf bei
Gebäuden mit Flachdach eine max. Außenwandhöhe von 3,5 m gemessen
von der Oberkante Rohdecke (OKRD) nicht überschritten werden.
3.7 Höhenlage baulicher Anlagen
Die Oberkante des Erdgeschosses darf nicht höher als 0,5 m über den öf-
fentlichen Erschließungsflächen (Gehweghinterkante) liegen.
3.8 max. Tiefe der Kellersohle
3.9 max. Höhe der Oberkante Rohdecke der Gemeinschaftsgarage
3.10. Alle Höhen entsprechen dem DHHN 92
4. Bauweise, Stellung der baulichen Anlagen
(§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 22 BauNVO )
4.1 Offene Bauweise
In der offenen Bauweise o sind die Gebäude mit seitlichem Grenzabstand
als Einzelgebäude zu errichten.
4.2 Geschlossene Bauweise
In der geschlossenen Bauweise g werden die Gebäude ohne seitlichen
Grenzabstand errichtet.
4.3 Abweichende Bauweise
In der abweichenden Bauweise ist innerhalb des Baufeldes auch unterhalb
der Länge von 50 m ein Grenzanbau zulässig.
5. Überbaubare Grundstücksflächen
(§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 23 BauNVO)
Die überbaubaren Grundstücksflächen werden durch Baulinien und
Baugrenzen festgesetzt.
5.1 Baulinien
5.2 Baugrenzen
6. Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze und Tiefgaragen
(§ 9 Abs. 1 Nr. 4 und 22 BauGB i.V.m. § 12 und § 14 BauNVO)
6.1 Stellplätze und Garagen im Sinne des § 12 BauNVO, ausgenommen not-
wendige Zufahrten und Zuwege, sind nur innerhalb der als überbaubar aus-
gewiesenen Grundstücksflächen sowie auf den dafür festgesetzten Flächen
zulässig.
Stellplätze / Garagen
Gemeinschaftsstellplätze / Gemeinschaftsgaragen
6.2 Die Länge der Grenzbebauung darf bei den Anlagen nach § 6 Abs.10,
Satz 1, Nr.1-5, HBO 2018, insgesamt 8,0 m nicht überschreiten.
6.3 Einrichtungen und Anlagen für die Kleintierhaltung sind innerhalb des Gel-
tungsbereiches gemäß § 14 Abs.1 BauNVO nicht zulässig.
6.4 Außerdem sind auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen Nebenanla-
gen i.S.d. § 14 Abs. 1 BauNVO eingeschränkt zulässig als:
- Anlage zur Gartenbewirtschaftung, (z.B. Geräteschuppen, Gewächs-
häuser),
- Anlage zur Garten- und Freiflächengestaltung, (z.B. Lauben, Pavillons,
Pergolen),
- Standplätze für Abfallbehälter.
Die Summe aller Nebenanlagen (i.S.d. § 14 Abs.1 BauNVO) ist pro Grund-
stück auf 12 m
2 Grundfläche sowie 40 m3 umbauten Raum begrenzt.
7. Verkehrsflächen
(§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB)
7.1 Straßenverkehrsflächen
7.2 Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung
- Verkehrsberuhigter Bereich
- Fußgängerbereich
- Öffentliche Parkplätze
7.3 Einfahrt
7.4 Geh- und Leitungsrecht zu Gunsten der Allgemeinheit;
Innerhalb der privaten Grünflächen beträgt die max. Gehwegbreite 2,0 m.
8. Flächen für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und
Abwasserbeseitigung
(§ 9 Abs. 1 Nr. 12, 14 BauGB)
8.1 Zweckbestimmung Elektrizität
9. Grünflächen
(§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB)
Die in der Planzeichnung festgesetzten öffentlichen und privaten Grünflä-
chen sind als Park- und Grünanlagen mit Wegeflächen sowie Kinderspiel-
plätze zu erhalten. Die Befestigung von Flächen außerhalb der Wege- und
Spielbereiche ist unzulässig.
9.1 Öffentliche Grünflächen
9.1.1 Straßenbegleitgrün
9.2 Private Grünflächen
9.3 Spielplatz
12.3 Anpflanzen von Bäumen und sonstigen Bepflanzungen
12.3.1 Bei Anpflanzungen sind, soweit andere Festsetzungen des Bebauungsplans
dem nicht entgegenstehen, vorwiegend einheimische, standortgerechte
Laubbäume und Sträucher entsprechend der Artenempfehlung zu verwen-
den (s. Hinweis V. 15)
12.3.2 Je angefangene 200 m2 nicht überbaubare Grundstücksfläche ist mindestens
ein einheimischer, standortgerechter Laubbaum entsprechend der Artenemp-
fehlung (s. Hinweis V. 15) mit mindestens 25 cm Stammumfang zu pflanzen
und zu erhalten. Erhaltene Bäume sind auf diese Festsetzung anrechenbar.
12.4 Baumschutzmaßnahmen
12.4.1 Während der Bauphase sind gefährdete Einzelbäume im Bereich der Ba-
4stelle vor Beschädigungen von Stamm und Wurzelraum durch Sicherungs-
maßnahmen entsprechend der DIN 18920 zu schützen (s. Hinweis V. 14).
12.4.2 Tiefwurzelnde Bäume müssen laut DIN 18920 und den techn. Richtlinien GW
125 einen Mindestabstand von 2,5 m zu Versorgungsleitungen der E-Netz
Südhessen aufweisen. Wird dieser Abstand unterschritten, so sind die Lei-
tungen gegen Wurzeleinwirkungen zu sichern oder die Standorte der Bäume
zu verschieben (s. Hinweis V. 11).
II. Satzung über die Gestaltung baulicher Anlagen
Aufgrund § 91 Hessische Bauordnung (HBO) i.d.F. vom 28.05.2018 (GVBl.
S. 198) i.V.m. § 9 Abs. 4 BauGB wird festgesetzt:
1. Gestaltung baulicher Anlagen
1. 1 Dachgestaltung
1.1.1 Bei Baumaßnahmen an bestehenden Dächern ist die für den jeweiligen Ge-
bäudetyp vorhandene Dachform zu erhalten und ggf. wiederherzustellen. Bei
Einzeldenkmälern ist als Ausnahme bei der Rekonstruktion einer ehemals
vorhandenen Dachform eine Abweichung von der festgesetzten Dachform
zulässig.
1.1.2 Dachform
- Satteldach
- Flachdach
- Walmdach
- Zeltdach
Hauptfirstrichtung
1.1.3 Geneigte Dächer
1.1.3.1 Firste und Traufe dürfen durch Dachgauben, Dacheinschnitte, Aufbauten,
Balkonanlagen und andere Bauteile nicht unterbrochen werden.
1.1.3.2 Als Dachneigung sind mindestens 30
0 und höchstens 450 zulässig. Als
Ausnahme sind bei Baumaßnahmen an bestehenden Dächern auch davon
abweichende Dachneigungen zulässig, wenn die vorh. Dachneigung dies
vorgibt.
1.1.3.3 Dachaufbauten, Dachgauben
Dachgauben sind als Einzelgauben anzuordnen. Sie dürfen eine Breite
von 2,50 m nicht überschreiten und ihre Vorderfronten müssen mindestens
0,80 m hinter der Flucht der Gebäudeaußenwand zurückliegen.
1.1.3.4 Zwischen den Dachaufbauten und den jeweiligen Dachenden (Ortgang,
First, Traufe, Grat) sowie zwischen den Dachaufbauten muss ein Mindestab-
stand von 1,20 m eingehalten werden.
1.1.3.5 Bei geneigten Dächern darf die gesamte Breite der Dachaufbauten oder
Dachgauben pro Fassadenseite max. 50% der Dachbreite (Traufe) betragen.
1.1.3.6 Die Dachaufbauten sind als Giebel-, Kasten- oder Schleppgauben auszu-
bilden und an der Oberseite mit Ziegel, Schindel oder Kupfer- / Zinkblech
einzudecken.
1.1.3.7 Dacheinschnitte sind nicht zulässig.
1.1.3.8 Dacheindeckungen
Bei Dacheindeckungen der Hauptgebäude sind nur rote oder braune Farb-
töne oder graue bis schwarze Dacheindeckungen aus Tonziegeln, Schiefer
oder Dachsteinen zulässig.
Unzulässig sind Dacheindeckungen mit Wellplatten, glasierten Ziegeln oder
Kunststoffplatten
1.1.4 Flach geneigte Dächer
1.1.4.1 Die mit FD gekennzeichneten Gebäude sind als Flachdach oder flach ge-
neigtes Dach mit einer max. Neigung von 5 ° auszubilden. Alle Flachdächer
müssen extensiv begrünt werden. Die Vegetationsschicht muss eine Mäch-
tigkeit von mindestens 10,0 Zentimeter aufweisen. Solaranlagen, Fenster,
Be- und Entlüftungsöffnungen, Dachterrassen und technische Aufbauten
sind von der Begrünung ausgenommen.
1.1.4.2 Bei flach geneigten Dächern und Flachdächern darf der Anteil der Dachauf-
bauten 25 % der Dachfläche nicht überschreiten. Die Höhe aller Dachauf-
bauten darf 1,2 m über OK Dachhaut nicht überschreiten. Dachaufbauten
müssen mindestens 2,0 m von der Traufkante zurückspringen.
1.2 Untergeordnete Bauteile
1.2.1 Untergeordnete Bauteile gemäß § 6 Abs. 3 HBO sind nur unterhalb der be-
stehenden Trauflinie eines Gebäudes zulässig.
1.3 Gebäudefassaden
1.3.1 Als Fassadenmaterialien sind ausschließlich helle Putzflächen oder Natur-
steine zulässig. Unzulässig sind Verkleidungen mit Metall, Kunststoff, po-
lierten Natursteinen, Keramikplatten oder Metallimitationen, die mehr als
20 % der Fassade einnehmen.
1.3.2 Vorgesetzte Rolladenkästen sind nicht zulässig.
1.4 Antennen
1.4.1 Parabolantennen und Funkantennen sind nur dann zulässig, wenn sie nicht
von den angrenzenden öffentlichen Verkehrsflächen einsehbar sind.
1.4.2 Bei Mehrfamilienhäusern sind nur Gemeinschaftsantennenanlagen zulässig.
1.5 Werbeanlagen und Warenautomaten
1.5.1 Werbeanlagen sind nur an der Stätte der Leistung zulässig. Sie dürfen ent-
lang der Dieburger Straße eine Fläche von 5 m
2 nicht überschreiten. Im rest-
lichen Geltungsbereich darf eine Fläche von max. 1,0 m2 und eine sichtbare
Höhe von 0,50 m nicht überschritten werden.
1.5.2 Werbeanlagen in Form von Blinklichtern, im Wechsel oder in Stufen ein- und-
ausschaltbare Leuchten, als laufende Schriftbänder, als projizierende Licht-
bänder und als spiegelunterlegte Schilder sowie freistehende Werbeanlagen
oder Werbeanlagen auf oder über Dach sind unzulässig.
1.6 Solaranlagen
1.6.1 Solaranlagen sind auf den geneigten Dächern nicht zulässig.
2. Grundstücksfreiflächen
2.1 Einfriedungen
2.1.1 Die Mindesthöhe einer Einfriedung beträgt 1,0 m, die Maximalhöhe beträgt
1,6 m, jeweils gemessen von der Gehwegoberkante an der Grundstücks-
grenze. Bei Einfriedungen mit Stützmauern ist auf der höher gelegenen Seite
die Absturzhöhe von 0,90 m einzuhalten.
2.1.2 Einfriedungen, die ausschließlich als geschlossene Mauer ausgeführt wer-
den, dürfen innerhalb der Teilfläche III (siehe Beikarte im Planteil 1/2) eine
maximale Höhe von 1,0 m nicht überschreiten
2.1.3 Als Einfriedung zulässig sind:
- Zäune (Metall) auf Sockel mit Mauerpfosten, max. Höhe des Sockels 1,0 m,
- Mauern aus Naturstein oder verputzt,
- Hecken (frei wachsend o. geschnitten) aus Laubgehölzen, gem. Pflanzliste,
2.1.4 Geschlossene Einfriedungen im Innenbereich sind nicht zulässig.
Zäune sind nur in Verbindung mit Bepflanzungen zulässig.
2.2 Stützmauern
2.2.1 Für Stützmauern zur Befestigung von Geländestufen sind folgende Bauwei-
sen zulässig:
- Natursteinmauerwerk
- Blendmauerwerk mit Natursteinverblendung
2.3 Private Grundstücksfreiflächen
Die nicht überbauten Grundstücksfreiflächen sind gärtnerisch anzulegen, zu
bepflanzen und als Grünflächen dauerhaft zu erhalten. Notwendige Zuwe-
gungen und zulässige Nebenanlagen gem. I. Nr. 6 sind davon ausgenom-
men.
2.3.1 Stellpätze / Oberflächen
Befestigte, nicht überdachte Flächen der Baugrundstücke sowie private Stell-
plätze sind wasserdurchlässig auszuführen; als wasserdurchlässige Beläge
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Gemarkung Darmstadt Flur 2
- Erbacher Straße 72, Transport von Gütern (mit Wartung), Branchenklasse 4
(hohes Gefährdungspotential), ALTIS-Nummer 411.000.030-001.027
- Fiedlerweg 20, Garten- und Landschaftsbau, Branchenklasse 0 (kein Ge
fährdungspotential), ALTIS-Nummer 411.000.030-001.231
- Fiedlerweg 22, Brauerei, Branchenklasse 2 (geringes Gefährdungspotenti
al), ALTIS-Nummer 411.000.030-001.029
- Hoetgerweg 10, Mauerei (Hochbau (ohne Fertigteilbau)), Branchenklasse 1
(sehr geringes Gefährdungspotential), ALTIS-Nummer 411.000.030-
001.055
- Spessartring 57, Einzelhandel mit Kraftwagen, Branchenklasse 2 (geringes
Gefährdungspotential), ALTIS-Nummer 411.000.030-001.122
- Spessartring 65, Verlegen von Büchern (ohne Adressbücher), Branchen
klasse 2 (geringes Gefährdungspotential), ALTIS-Nummer 411.000.030-
001.123
- Spessartring 69, Großhandel mit Altmaterialien und Reststoffen, Branchen
klasse 5 (sehr hohes Gefährdungspotential), ALTIS-Nummer 411.000.030-
001.121
Abschließende Erkenntnisse über die Altstandorte liegen nicht vor, jedoch
ist derzeit nicht von einer konkreten Gefährdung auszugehen. Bei späterer
Feststellung von Kontaminationen sind die einschlägigen umweltrechtlichen
Vorschriften zu beachten.
9. Kampfmittelbelastung und -räumung
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt in einem Bombenabwurf-
gebiet und es muss grundsätzlich vom Vorhandensein von Kampfmitteln
ausgegangen werden. Bei allen Flächen, bei denen bodeneingreifende
Maßnahmen stattfinden, sind systematische Überprüfungen (Sondierungen
auf Kampfmittel) vor Beginn der Bauarbeiten und Baugrunduntersuchungen
erforderlich. Die „Allgemeinen Bestimmungen für die Kampfmittelräumung im
Lande Hessen“ sind zu beachten.
10. Klimaschutz
Maßnahmen zum Klimaschutz müssen entsprechend der Energieeinspar-
verordnung (EnEV) und den Anforderungen des EEWärmeG in der jeweils
gültigen Fassung nachgewiesen werden.
11. Leitungsschutzmaßnahmen
Tiefwurzelnde Bäume müssen lt. DIN 18920 und den technischen Richtlinien
GW 125 einen Mindestabstand von 2,5 m zu Versorgungsleitungen aufwei-
sen. Wird dieser Abstand unterschritten, so sind die Ver- und Entsorgungslei-
tungen gegen Wurzeleinwirkungen zu sichern oder die Standorte der Bäume
entsprechend zu verschieben.
Pflanzmaßnahmen im Nahbereich zu Versorgungsleitungen sind mit dem
Versorgungsträger abzustimmen.
12. Öffentliche Verkehrsflächen
Die innerhalb der öffentlichen Verkehrsflächen dargestellten Einrichtungen
(Fahrbahn, Gehwege etc.) sind unverbindliche Eintragungen des Bestands
oder des Ausbauvorschlags. Sie dienen nur zur Erläuterung der Planung,
sind nicht Bestandteil der Festsetzungen dieses Bebauungsplanes und kön-
nen bei der weiteren Ausführungsplanung besonderen örtlichen Gegeben-
heiten angepasst werden.
13. Stellplätze
Bei der Herstellung von Stellplätzen ist die Einstellplatzsatzung der Wissen-
schaftsstadt Darmstadt vom 04.05.2009 – insbesondere § 4 – zu beachten.
14. Baumschutzsatzung
Auf die Verpflichtung zur Einhaltung der städtischen Satzung zum Schutze
des Baumbestandes vom 05.04.2004 wird hingewiesen.
15. Pflanzliste
Bäume 1. und 2. Ordnung:
Spitz-Ahorn (Acer platanoides), Berg-Ahorn (Acer pseudoplatanus), Schwar-
zerle (Alnus glutinosa), Gewöhnliche Rosskastanie (Aesculus hippocasta-
num), Vogelkirsche (Prunus avium), Hängebirke (Betula pendula), Rotbuche
(Fagus sylvatica), Gewöhnliche Esche (Fraxinus excelsior), Walnuss (Ju-
glans regia), Traubeneiche (Quercus petraea), Stieleiche (Quercus robur),
Winterlinde (Tilia cordata), Sommerlinde (Tilia platyphyllos), Feld-Ahorn
(Acer campestre), Hainbuche (Carpinus betulus), Zweigriffeliger Weißdorn
(Crataegus laevigata), Eingriffeliger Weißdorn (Crataegus monogyna), Trau-
benkirsche (Prunus padus), Mehlbeere (Sorbus aria), Gewöhnliche Ebere-
sche (Sorbus aucuparia), Speierling (Sorbus domestica)
Sträucher:
Feld-Ahorn (Acer campestre als Heckenpflanze), Felsenbirne (Amelanchier
lamarckii), Hainbuche (Carpinus betulus als Heckenpflanze), Kornelkirsche
(Cornus mas), Roter Hartriegel (Cornus sanguinea), Haselnuss (Corylus
avellana), Weißdorn (Crataegus spec.), Pfaffenhütchen (Euonymus euro-
paeus), Wild-Apfel (Malus communis), Schlehdorn (Prunus spinosa), Faul-
baum (Rhamnus frangula), Feld-Rose (Rosa arvensis), Hunds-Rose (Rosa
canina), Büschelrose (Rosa multiflora), Bibernell Rose (Rosa pimpinellifolia),
Gewöhnlicher Schneeball (Viburnum opulus)
Inkrafttreten:
Inkrafttreten dieses Bebauungsplans am __.__.____
Darmstadt, den __.__.____
Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt
________________________
Die Dezernentin
Lärm-
pegel-
bereich
Maßgeblicher
Außenlärmpegel
La / [dB(A)]
I bis 55
II 56 bis 60
III 61 bis 65
IV 66 bis 70
V 71 bis 75
VI 76 bis 80
VII > 80
Beratungsverlauf (4)
Orte (28)
- Dieburger Straße 77
- Erbacher Straße 72
- Pützerstraße
- Magdalenenstraße 17
- Taunusstraße 47
- Ida-Rhodes-Straße 1
- Bessunger Straße 125
- Spessartring 57
- Fiedlerweg 20
- Schwarzwaldring
- Prinz-Christians-Weg
- Olbrichweg 8
- Seitersweg 4
- Lucasweg 6
- Hoetgerweg 10
- Luisenplatz 5
- Paula-Ludwig-Platz
- Europaplatz 1
- Wolfskehlstraße 7
- Heinrich-Jobst-Treppe
- Landgraf-Georg-Straße
- Mathildenhöhweg
- Christiansenweg
- Residenzschloss
- Am Löwentor
- Bauhausweg
- Hohler Weg
- Sackgasse
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2019/0159
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 10.05.2019
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00