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2019/0159

Bebauungsplan O 32 - Mathildenhöhe-Ost - (Offenlagebeschluss)

Magistratsvorlage 10.05.2019

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2019/0159

7447 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
15.05.2019 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Grünflächenamt  
 
Amt: Stadtplanungsamt 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
I, III, 61, 67  
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2019/0159 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 511020 
Kostenstelle:  061-010-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5110-21 Sachkonto:       
 
Betreff: Bebauungsplan O 32  - Mathildenhöhe -Ost - (Offenlagebeschluss)  
 
Vorlage vom: 10.05.2019  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Zu den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung zum Bebauungsplan O 32 gingen im 
Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange 
gemäß § 4 Abs. 1 BauGB die in Anlage 1 zusammengefassten Stellungnahmen ein. Der 
vorläufigen Prüfung der Stellungnahmen (Anlage 1) wird zugestimmt. 
 
2. Im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB gingen 
zu den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung zum Bebauungsplan O 32 –
 Mathildenhöhe-Ost – die in Anlage 2 zusammengefassten Stellungnahmen ein. Der vorläufigen 
Prüfung der Stellungnahmen (Anlage 2, datenschutzrelevante Anlage) wird zugestimmt. 
 
3. Dem vorliegenden Entwurf zum Bebauungsplan O 32 – Mathildenhöhe-Ost – (Anlage 4, 
Planteil 1 und 2: werden zu den Sitzungen aufgehängt), der dazugehörigen Begründung mit 
Umweltbericht (Anlage 3) und den im Entwurf zum Bebauungsplan enthaltenen Satzungen

- 2 - 
über die Gestaltung baulicher Anlagen und zur Schaffung von Anlagen zum Sammeln oder  
Verwenden von Niederschlagswasser wird zugestimmt. 
 
4. Der vorliegende Entwurf zum Bebauungsplan O 32 – Mathildenhöhe-Ost –  für das Gebiet des 
Osthangs der Mathildenhöhe zwischen Dieburger Straße, der Eisenbahnlinie an Spessartring 
und Schwarzwaldring, Erba cher Straße, Fiedlerweg, Olbrichweg und Lucasweg  ist mit seiner 
Begründung und den im Plan enthaltenen Satzungen über die Gestaltung baulicher Anlagen 
und zur Schaffung von Anlagen zum Sammeln oder Verwenden von Niederschlagswasser 
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und gem. § 4a Abs. 4 BauGB in das Internet 
einzustellen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 Abs. 
2 BauGB parallel beteiligt. 
 
 
Anlagen: Anlage 1: Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der TÖB  
Anlage 2: Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit 
(datenschutzrel. Anlage)  
Anlage 3: Begründung mit Umweltbericht zum Bebauungsplan O 32  
Anlage 4: Bebauungsplanentwurf O 32 Planteil 1  
Anlage 4: Bebauungsplanentwurf O 32 Planteil 2  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage 2019/0159 vom 10.05.2019: 
 
Aufgabe des Bebauungsplanes O 32 ist es, Fehlentwicklungen in Bezug auf das Ensemble 
Mathildenhöhe (Künstlerkolonie) und seine Einbettung in die umgebende Stadtlandschaft zu 
vermeiden. Nachdem der Antrag zur Nominierung der Mathildenhöhe Darmstadt mit seinen 
bedeutenden Denkmälern als Welterbe bei der UNESCO eingereicht wurde, ist es ein Ziel der 
Stadtentwicklung, die Bereiche, welche sich innerhalb der Pufferzone um das 
Nominierungsgebiet (= Kernzone) befinden, durch Bauleitplanung zu sichern und zukünftige  
Planungen auch mit den Zielen des Welterbeantrags in Einklang zu bringen. 
 
Die Ziele des bisherigen Bebauungsplans O 13 – Mathildenhöhe Ost –, der 1974 zur 
Rechtskraft gebracht wurde, sollen aufgehoben und durch die neuen städtebaulichen Ziele, die 
im Masterplan Mathildenhöhe festgelegt wurden, ersetzt werden. Der Masterplan ist Teil des 
Managementplans, der im Zusammenhang mit der Beantragung der Künstlerkolonie 
Mathildenhöhe zum Welterbe erstellt wurde. Bedeutender Bestandteil dieser Planung ist das 
Besucherzentrum, für welches der Bebauungsplan O 32 die rechtlichen Voraussetzungen 
schaffen soll. Das Ergebnis des internationalen Wettbewerbs zum Besucherzentrum ist in die 
Bauleitplanung eingeflossen. Darüber hinaus sollen die Flächen für weitere kulturelle 
Einrichtungen durch Bauleitplanung verbindlich gesichert werden. 
 
Ziel soll auch sein, den Osthang zu einer weiteren Hauptseite der Mathildenhöhe aufzuwerten, 
nicht zuletzt, da auch der Zugang vom Ostbahnhof her an Bedeutung gewinnen wird. Die 
„vierte Seite“ der Mathildenhöhe soll aus ihrer z. T. isolierten Rolle herausgeholt und als 
ebenbürtiger Stadtraum zu den anderen Seiten weiterentwickelt werden.  
 
Der von unterschiedlichen Entwicklungen insbesondere der Nachkriegszeit sehr heterogen 
geprägte Osthang der Mathildenhöhe wird neu geordnet und durch eine maßstabsgerechte 
Bebauung, die zwischen den verschiedenen Bauformen vermittelt, in die städtebauliche 
Umgebung des Nominierungsgebietes (Pufferzone) integriert. 
 
Hierzu hat die Stadtverordnetenversammlung am 17.05.2018 einen Aufstellungsbeschluss 
für das Bebauungsplanverfahren O 32 gefasst. Der Magistrat der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt hat am 27.08.2018 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der 
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen, die vom 04.09.2018 bis 
zum 04.10.2018 durch Auslegung der Planungsunterlagen  und zusätzliche Beteiligung der 
Eigentümer und Anwohner durch Verteilung/Versendung eines Faltblattes zur Planung 
durchgeführt wurde.  
 
 
Zu 1.: 
 
In Anlage 1 wurden die im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und 
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu den allgemeinen Zielen 
und Zwecken der Planung des Bebauungsplans O 32 eingegangenen Stellungnahmen 
zusammengefasst und en tsprechend geprüft. Hierbei handelt es sich um eine vorläufige 
Prüfung. Die abschließende Prüfung erfolgt zum Satzungsbeschluss.  
 
 
Zu 2.: 
 
Die im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zu 
den Zielen und Zwecken der Planung des Bebauungsplans O 32 eingegangenen

- 4 - 
Stellungnahmen wurden in Anlage 2 (datenschutzrelevante Anlage)  zusammengefasst und 
entsprechend geprüft (vorläufige Prüfung).  
 
 
Zu 3. und 4.:  
 
Der Entwurf zum Bebauungsplan O 32 – Mathildenhöhe -Ost –  (wird zu den Sitzungen 
aufgehängt/ausgelegt) und die dazugehörige Begründung mit Umweltbericht (Anlage 3) 
wurden erarbeitet.  
 
Nach dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung erfolgt die öffentlic he 
Bekanntmachung im Darmstädter Echo zur öffentlichen Auslegung des 
Bebauungsplanentwurfs und der zugehörigen Begründung sowie den wesentlichen 
umweltbezogenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der gleichzeitigen Einstellung 
in das Internet gem. § 4a Abs. 4 BauGB.  
 
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden 
werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur Offenlage beteiligt.  
 
 
Der Dezernent III:  
i.V. 
 
 
 
 
 
Jochen Partsch  
Oberbürgermeister  
 
 
 
 
Vorab werden übersandt:  
 
- 9 Exemplare des Bebauungsplanentwurfs (Teil 1 und 2) für die Fraktionen der  
Stadtverordnetenversammlung  
 
- Akten z. Hd. des Berichterstatters  
 
 
Darmstadt, den 10.05.2019  
61.2 zim Nst. 2603

anlage 8

169 Zeichen

Punkt 13: Bebauungsplan O 32  - Mathildenhöhe-Ost - (Offenlagebeschluss) 
 (V-Nr. 2019/0159) 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.  
 
Stimmenthaltung: UFFBASSE und Die Linke.

anlage 4

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15
9898A
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1076
1112
1122
113
1382
140
142
1431
168
Wolfskehlstraße
Wolfskehlstraße
Am Löwentor
Wolfskehlstraße
Erbacher Straße
69A
6769
7
7977757371
1
108A
108B 7A
7
108 5
10
12
120A
114
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116
118
110
112
122
124
19
120
11
9
13
126
16
18
20
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23
25
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22
1
1801
1806
5294
53155316
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5361
5383
53935411
54125421
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672
673 751
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1213 122
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82
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902
903
904
921922
923
941 953
961
973
981
982991
109
1094
1112
1113
15311 1532
15332
1534
15362
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15421
1543
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15491
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1661
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1667
1673 1674
16751676
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1692
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2
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3836
56
56A
56C
56D
56B
69
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5
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35
34
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37
8
60
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39
18
104A
100
11
98B
31C
4
104
9
4
6
8
7
92
23
65
9
94
9
15
13
17
7
11
80 84
1
72 74 7678
19
5
3
21
Mathildenhöhweg
Prinz-Christians-Weg
Prinz-Christians-Weg
Heinrich-Jobst-Treppe
Bauhausweg
Hohler Weg
Olbrichweg
Schwarzwaldring
Christiansenweg
Alexandraweg
Alexandraweg
Alexandraweg
A
A
A
A
A
A
N
H
WA gWA g
WA g
1
1538
15411
15426
15433
6
1546
1444
1445
1452
1457
1458
14612
14615
14622
14624
14628
1507 1508
1513
1514 1515
1543
1556
1557
1558
15613
15614
15616 17
129
2
1313
1322
13311341
1362
1383
2
1411
141914110
1426
1427
1432
14341437
1438
1439
1587
1593
1594
16010
16011
4
12A
10
12
85
87
30
15
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9
8
66 70
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68
6
8
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24
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55
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9
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20
65
4
67
27
63
11
25
29
69
74
75
73
72
34
32
75 77
Hoetgerweg
Fiedlerweg
Lucasweg
Olbrichweg
Seitersweg
Spessartring
Spielplatz
140A
A
 Ga
 Ga
 Ga
 Ga
 Ga
 Ga
Erbacher Straße
 Ga
 Ga Ga Ga
 Ga Ga
 Ga
GGa
Dieburger Straße
Fiedlerweg
Olbrichweg
GGa
GGa
GGa
GGa
 GGa GSt
GGa
WA o
WA oSOHochschule
Spielplatz
D
IV
FD oSIV
D
D
D
D
161
73
WD
III
WDIII
SDII
II
II
II
WDIIIZDIII
FD oSV
V
VFD oSWD
FD
IIII
IIIII
II
ZD
WD
SD
IVFD oS
V
IVIVIVFD
IVFD oS
VFD oS
IVFD oS
VIFD
VIFD
VIFDFDIX
VIIFD
II
II
VIFD oS
IIIWDIIII
II
FD oS
FD oS
IIIII
FD oS
VFD
139
GGa
GHmax=184.0 m ü.NHN GR = 1.400 m2
III
GSt
GSt
GSt
GSt
GSt
GSt
OK GL= 170,0 ü.NHN
15618
St
GHmax=183.35 m ü.NHN
GHmax=186.65 m ü.NHN D
DD
D
 St
III Ga
FD oS
KS= 165,0 m ü.NHN
GGa
GSt
FD oSGHmax=186.0 m ü.NHN
S = 178.0 m ü. NHN
FD oSo
WA a
WA a
 St
 Ga Ga Ga
FD oS
FD oSFD oS
FDI
156
GHmax=184.0 mü.NHN
GHmax=185.50 m ü.NHN
KS= 165,0 mü.NHN
 FD oS
WA o
FD
FD
FD
FD
SD
SD
GGa
GGa
GR = 350 m2
131
III
WA g
II
 oSVFD oSIVFD oS
o
GHmax=189.0 m ü.NHN
WA o
Wissenschaftsstadt                     DarmstadtGemarkung: Darmstadt                                                          Flur: 2       
Planteil 1/2
Entwurf zum Bebauungsplan  O 32- Mathildenhöhe  - Ost -         Maßstab 1 : 500
50403020100
Maßstab im Original  1 : 500
Einteilung der Teilbereiche

anlage 7

263 Zeichen

Punkt 12: Bebauungsplan O 32  - Mathildenhöhe-Ost - (Offenlagebeschluss) 
 (V-Nr. 2019/0159) 
 
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage 
zuzustimmen. 
  
Gegenstimme: Fraktion UFFBASSE 
Stimmenthaltungen: Fraktionen AfD und Die Linke.

anlage 6

7505 Zeichen

- 2 - 
 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
15.05.2019 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Grünflächenamt  
 
Amt: Stadtplanungsamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
I 425 
III 61 67 
V 56 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2019/0159 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
203 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 511020 
Kostenstelle:  061-010-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5110-21 Sachkonto:       
 
Betreff: Bebauungsplan O 32  - Mathildenhöhe -Ost - (Offenlagebeschluss)  
 
Vorlage vom: 10.05.2019  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Zu den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung zum Bebauungsplan O 32 gingen im 
Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange 
gemäß § 4 Abs. 1 BauGB die in Anlage 1 zusammengefassten Stellungnahmen ein. Der 
vorläufigen Prüfung der Stellungnahmen (Anlage 1) wird zugestimmt. 
 
2. Im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB gingen 
zu den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung zum Bebauungsplan O 32 –
 Mathildenhöhe-Ost – die in Anlage 2 zusammengefassten Stellungnahmen ein. Der vorläufigen 
Prüfung der Stellungnahmen (Anlage 2, datenschutzrelevante Anlage) wird zugestimmt.

- 3 - 
3. Dem vorliegenden Entwurf zum Bebauungsplan O 32 – Mathildenhöhe-Ost – (Anlage 4, 
Planteil 1 und 2: werden zu den Sitzungen aufgehängt), der dazugehörigen Begründung mit 
Umweltbericht (Anlage 3) und den im Entwurf zum Bebauungsplan enthaltenen Satzungen 
über die Gestaltung baulicher Anlagen und zur Schaffung von Anlagen zum Sammeln oder 
Verwenden von Niederschlagswasser wird zugestimmt. 
 
4. Der vorliegende Entwurf zum Bebauungsplan O 32 – Mathildenhöhe-Ost –  für das Gebiet des 
Osthangs der Mathildenhöhe zwischen Dieburger Straße, der Eisenbahnlinie an Spessartring 
und Schwarzwald ring, Erbacher Straße, Fiedlerweg, Olbrichweg und Lucasweg  ist mit seiner 
Begründung und den im Plan enthaltenen Satzungen über die Gestaltung baulicher Anlagen 
und zur Schaffung von Anlagen zum Sammeln oder Verwenden von Niederschlagswasser 
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und gem. § 4a Abs. 4 BauGB in das Internet 
einzustellen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 Abs. 
2 BauGB parallel beteiligt. 
 
 
Anlagen: Anlage 1: Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der TÖB 
Anlage 2: Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit 
(datenschutzrel. Anlage)  
Anlage 3: Begründung mit Umweltbericht zum Bebauungsplan O 32  
Anlage 4: Bebauungsplanentwurf O 32 Planteil 1  
Anlage 4: Bebauungsplanentwurf O 32 Planteil 2  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom 22.05.2019 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

- 4 - 
Begründung zur Magistratsvorlage 2019/0159 vom 10.05.2019:  
 
Aufgabe des Bebauungsplanes O 32 ist es, Fehlentwicklungen in Bezug auf das Ensemble 
Mathildenhöhe (Künstlerkolonie) und seine Einbettung in die umgebende Stadtlandschaft zu 
vermeiden. Nachdem der Antrag zur Nominierung der Mathildenhöhe Darmstadt mit seinen 
bedeutenden Denkmälern als Welterbe bei der UNESCO eingereicht wurde, ist es ein Ziel der 
Stadtentwicklung, die Bereiche, welche sich innerhalb der Pufferzone um das 
Nominierungsgebiet (= Kernzone) befinden, durch Bauleitplanung zu sichern und zukünftige  
Planungen auch mit den Zielen des Welterbeantrags in Einklang zu bringen. 
 
Die Ziele des bisherigen Bebauungsplans O 13 – Mathildenhöhe Ost –, der 1974 zur 
Rechtskraft gebracht wurde, sollen aufgehoben und durch die neuen städtebaulichen Ziele, die 
im Masterplan Mathildenhöhe festgelegt wurden, ersetzt werden. Der Masterplan ist Teil des 
Managementplans, der im Zusammenhang mit der Beantragung der Künstlerkolonie 
Mathildenhöhe zum Welterbe erstellt wurde. Bedeutender Bestandteil dieser Planung ist das 
Besucherzentrum, für welches der Bebauungsplan O 32 die rechtlichen Voraussetzungen 
schaffen soll. Das Ergebnis des internationalen Wettbewerbs zum Besucherzentrum ist in die 
Bauleitplanung eingeflossen. Darüber hinaus sollen die Flächen für weitere kulturelle 
Einrichtungen durch Bauleitplanung verbindlich gesichert werden. 
 
Ziel soll auch sein, den Osthang zu einer weiteren Hauptseite der Mathildenhöhe aufzuwerten, 
nicht zuletzt, da auch der Zugang vom Ostbahnhof her an Bedeutung gewinnen wird. Die 
„vierte Seite“ der Mathildenhöhe soll aus ihrer z. T. isolierten Rolle herausgeholt und als 
ebenbürtiger Stadtraum zu den anderen Seiten weiterentwickelt werden.  
 
Der von unterschiedlichen Entwicklungen insbesondere der Nachkriegszeit sehr heterogen 
geprägte Osthang der Mathildenhöhe wird neu geordnet und durch eine maßstabsgerechte 
Bebauung, die zwischen den verschiedenen Bauformen vermittelt, in die städtebauliche 
Umgebung des Nominierungsgebietes (Pufferzone) integriert. 
 
Hierzu hat die Stadtverordnetenversammlung am 17.05.2018 einen Aufstellungsbeschluss 
für das Bebauungsplanverfahren O 32 gefasst. Der M agistrat der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt hat am 27.08.2018 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der 
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen, die vom 04.09.2018 bis 
zum 04.10.2018 durch Auslegung der Planungsunterlagen und zusätzliche Beteiligung der 
Eigentümer und Anwohner durch Verteilung/Versendung eines Faltblattes zur Planung 
durchgeführt wurde.  
 
 
Zu 1.: 
 
In Anlage 1 wurden die im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und 
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu den allgemeinen Zielen 
und Zwecken der Planung des Bebauungsplans O 32 eingegangenen Stellungnahmen 
zusammengefasst und en tsprechend geprüft. Hierbei handelt es sich um eine vorläufige 
Prüfung. Die abschließende Prüfung erfolgt zum Satzungsbeschluss.  
 
 
Zu 2.:

Die im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zu 
den Zielen und Zwecken der Planung des Bebauungsplans O 32 eingegangenen 
Stellungnahmen wurden in Anlage 2 (datenschutzrelevante Anlage)  zusammengefasst und 
entsprechend geprüft (vorläufige Prüfung).  
 
 
Zu 3. und 4.:  
 
Der Entwurf zum Bebauungsplan O 32 – Mathildenhöhe -Ost –  (wird zu den Sitzungen 
aufgehängt/ausgelegt) und die dazugehörige Begründung mit Umweltbericht (Anlage 3) 
wurden erarbeitet.  
 
Nach dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung erfolgt die öffentlic he 
Bekanntmachung im Darmstädter Echo zur öffentlichen Auslegung des 
Bebauungsplanentwurfs und der zugehörigen Begründung sowie den wesentlichen 
umweltbezogenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der gleichzeitigen Einstellung 
in das Internet gem. § 4a Abs. 4 BauGB.  
 
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden 
werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur Offenlage beteiligt.  
 
 
Der Dezernent III:  
i.V. 
 
 
 
 
 
Jochen Partsch  
Oberbürgermeister  
 
 
 
 
Vorab werden übersandt:  
 
- 9 Exemplare des Bebauungsplanentwurfs (Teil 1 und 2) für die Fraktionen der  
Stadtverordnetenversammlung  
 
- Akten z. Hd. des Berichterstatters  
 
 
Darmstadt, den 10.05.2019  
61.2 zim Nst. 2603

anlage 3

338513 Zeichen

Anlage 3 
Wissenschaftstadt Darmstadt             10. Mai 2019 
Der Magistrat 
- Stadtplanungsamt - 
 
BEGRÜNDUNG 
 
gem. § 2a BauGB 
 
ZUM BEBAUUNGSPLAN O 32 
 – MATHILDENHÖHE-OST – 
 
 
 
Geltungsbereich des Bebauungsplans O 32 – Mathildenhöhe Ost –  
 
Dezernat III: 
i.V. 
 
 
 
 
Jochen Partsch 
Oberbürgermeister

2 
 
I N H A L T 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
TEIL I: PLANUNGSZIELE UND PLANUNGSZWECK 5 
 
 
1. Stadtentwicklungspolitische Zielsetzung 5 
 
 2. Planungsanlass/Erfordernis der Planung 6 
 
 3. Aufgabenstellung/Ziel der Planung 7 
 
 3.1  Aufgabenstellung  
 3.2  Städtebauliche Entwicklung des Gebietes 
 3.3 Integration in das Stadtbild 
 
 4. Geltungsbereich/Lage im Stadtgebiet 9 
  
 5. Übergeordnete Planungen/ 10 
  Planungsrechtliche Situation 
 5.1 Regionalplan Südhessen 2010 
 5.2 Vorbereitende Bauleitplanung (FNP) 
 5.3 Verbindliche Bauleitplanung (Bebauungsplan) 
 5.4 Fluchtlinienpläne 
 5.5 Denkmalschutz 
 
 6. Weitere bestehende Planungen und Gutachten 13 
 
 6.1 Rahmenplan Mathildenhöhe 2006 
 6.2 Masterplan Mathildenhöhe 
 6.3 Realisierungs- und Ideenwettbewerb Osthang 
 
 7. Bestandsanalyse Planungsgebiet 15 
 
 7.1 Planungsgebiet 
 7.2 Gebäude und ihre Grundstücke 
 7.3 Nutzung/Ausnutzung 
 7.4 Private Freiflächen 
 7.5 Öffentliche Grün- und Freiflächen 
 7.6 Verkehr/Erschließung 
 7.7 Altflächen 
 7.8 Kampfmittel 
  
 8. Ziele der Planung 23  
 
8.1 Sicherung des Gebietscharakters als Wohn- und 
Kulturstandort 
8.2 Erhaltung der vorhandenen Sichtachsen und 
Wegebeziehungen 
8.3 Festlegungen von baulichen Erweiterungsmöglich-
keiten in privaten und kulturellen Bereichen

3 
 
8.4 Sicherung der öffentlichen Grünanlagen durch 
Festsetzungen 
8.5 Keine Neuausweisung von großen und versiegelten 
Parkierungsanlagen 
8.6 Maßnahmen für den flie ßenden und ruhenden  
Verkehr im öffentlichen Straßenraum 
8.7 Festsetzungen zum Schutz der gestalterischen 
Besonderheiten durch eine integrierte Gestaltungs-
satzung 
 
9. Artenschutzrechtliche Beurteilung 28 
 
10. Naturschutzrechtliche Eingriffs-/Ausgleich- 
sbetrachtung 30 
 
 
 
 
TEIL II: FESTSETZUNGEN DES BEBAUUNGSPLANES 32 
 
 
A. PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN 32 
 
1. Art der baulichen Nutzung 
2. Maß der baulichen Nutzung 
3. Bauweise, Stellung der baulichen Anlagen 
4. Überbaubare Grundstücksflächen 
5. Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze und 
Tiefgaragen 
6. Verkehrsflächen 
7. Flächen für Versorgungsanlagen 
8. Grünflächen 
9. Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen 
Umwelteinwirkungen -Immisionsschutz – Lärm 
10.  Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und 
zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft 
11.  Anpflanzen und Erhalt von Bäumen, Sträuchern und 
sonstigen Bepflanzungen 
 
 
B. AUFNAHME VON AUF LANDESRECHT BERUHEN- 37 
DEN FESTSETZUNGEN IN DEN BEBAUUNGSPLAN 
 
1. Gestaltung der baulichen Anlagen 38 
 
1.1 Dachgestaltung 
1.2 Fassadengestaltung 
1.3 Antennenanlagen 
1.4 Werbeanlagen und Warenautomaten 
 
2. Grundstücksfreiflächen 39 
 
2.1  Einfriedungen 
2.2  Stützmauern 
2.3  Private Grundstücksfreiflächen 
2.4  Sammelstandorte

4 
 
 
C. NACHRICHTLICHE ÜBERNAHMEN 41 
 
1. Denkmalschutz 41 
 
 
D. HINWEISE 41 
 
 Statistische Angaben 41 
 
 
 
 
TEIL III: UMWELTBERICHT 
 
 
 Vorliegende Untersuchungen: 
 
Begleitende Verkehrsuntersuchu ng zum Bebauungsplan O 32 – 
Mathildenhöhe – 
 
Schalltechnische Untersuc hung Bebauungsplan O 32 
Mathildenhöhe Ost, Dr. Gruschka, Ingenieurgesellschaft mbH,  
Schalltechnisches Büro

5 
 
TEIL I: PLANUNGSZIELE UND PLANUNGSZWECK 
 
 
 
 
 
 
 
1. Stadtentwicklungsp olitische Zielsetzung 
 
Das Planungsgebiet liegt im östlichen Randbe reich des Stadtgebietes der Wissenschaftstadt 
Darmstadt und befindet sich nordöstlich der Mathildenhöhe. Die Mathildenhöhe selbst ist als 
Kulturdenkmal und städtebaulich geschlos senes Ensemble des Jugendstils und der 
beginnenden Moderne am Anfang des 20. Jahrh underts einzigartig un d von internationalem 
Rang. Der Geltungsbereich für den zukünftigen Bebauungsplan schließt sich östlich an das 
Ausstellungsgebäude, das Ernst-Ludwig-Haus sowie Teile der Villenbebauung an. Er wird im 
Osten begrenzt durch die Bahnanlage, der er von der Dieburger Straße bis zur Erbacher 
Straße folgt. 
 
Nachdem der Antrag zur Nominierung der Math ildenhöhe Darmstadt mit seinen bedeutenden 
Denkmälern als Welterbe bei der UNESCO im Januar 2019 fristgerecht abgegeben wurde, ist 
es ein Ziel der Stadtentwickung, die Bereiche, welche sich innerhalb der Pufferzone um das 
Nominierungsgebiet (= Kernzone) befinden, durc h Bauleitplanung zu sichern und zukünftige 
Planungen mit den Zielen des Welterbeantrags in Einklang zu bringen. 
 
Doch auch unabhängig von dem Bewerbungsverfahren für die Mathildenhöhe als UNESCO-
Welterbe ist es aus städebaulicher Sicht eine Notwendigkeit, unter Beachtung des 
gestiegenen Nutzungsdruckes innerhalb des Stadtgebietes insbesondere in der Umgebung 
des bedeutenden Denkmalensembles klare Richtlinien für die weitere städtebauliche 
Entwicklung zu definieren. Daher kommt diesem Quartier bei der städtebaulichen 
Entwicklung und der bauhistorischen Er haltung eine besondere Bedeutung zu. 
 
 
 
Abb. 1: Luftbild der Mathildenhöhe

6 
 
2. Planungsanlass/Erfordernis der Planung 
 
Für den nördlichen Teil innerhalb des Geltungsbe reichs für den Bebauungsplan O 32 befindet 
sich der derzeit noch rechtskräftige Bebauung splan „O 13 – Mathildenhöhe Ost –“ von 1972, 
der mit dem Beschluss über eine Veränderungs sperre (Magistratsbeschluss April 2018) nicht 
mehr anwendbar ist. Während die Ziel e, welche der Bebauungsplan O 13 mit 
Großwohnbauten verfolgt hat, vor dem Hintergrund der Bewahrung des Ensembles 
Mathildenhöhe nicht mehr weiter verfolgt werden sollen, waren außerhalb des 
Bebauungsplans O 13 westlich de s Fiedlerwegs Bauvorhaben nach  § 34 BauGB zu beurteilen 
(Einfügen in die Umgebung). 
 
Um Fehlentwicklungen bei der Integration des zentralen Bereichs des Ensembles 
Mathildenhöhe in seine Umgebu ng zu vermeiden und um eine übergeordnete Planungs- und 
Entwicklungskonzeption zu sichern, ist es deshalb notwendig, mit der Aufstellung dieses 
Bebauungsplanes Planungssicherheit und Verbindl ichkeit für alle Planungsbeteiligten zu 
schaffen. 
 
Durch die besondere Lage des Quartiers am Osthang, welches den Übergang zwischen der 
Mathildenhöhe und den angrenzenden Wohnqu artieren bildet, sowie durch anstehende 
Bauvorhaben wird die bestehende Situation mi t unterschiedlichen Rechtsgrundlagen den An-
forderungen nicht mehr gerecht. Im Zusammenspiel mit dem bereits rechtskräftigen 
Bebauungsplan O 27 auf der Südseite der Math ildenhöhe und dem laufenden Verfahren für 
den Bebauungsplan O 31 – Mathild enhöhe Nordwest – wird sichergestellt, dass angrenzende 
Übergangsbereiche zum Nominierungsgebiet des beantragten Welterbes Mathildenhöhe 
Darmstadt planungsrechtlich geregelt und abgesichert sind. 
 
Der Aufstellung des Bebauugsplanes O 32 lie gen die Vorschriften des Baugesetzbuches 
(BauGB) und die hierzu ergangenen  Rechtsverordnungen zugrunde. 
 
 
Abb. 2: Luftbild vom Osthang der Mathildenhöhe (2017)

7 
 
3. Aufgabenstellung /Ziel der Planung 
 
3.1 Aufgabenstellung 
 
Aufgabe des Bebauungsplanes O 32 ist es, Fehlentwicklungen in Bezug auf das Ensemble 
Mathildehöhe (Künstlerkolonie) und seine Einbettung in die umgebende Stadtlandschaft zu 
vermeiden. Planungsziele, die mit der Aufstellung des alten Bebauungsplanes O 13 (1974) 
avisiert wurden, sollen aufgehoben und durc h die neuen städtebaulichen Ziele, die im 
Zusammenhang mit der Beantragung zum Welterbe in einem Managementplan formuliert 
wurden, planungsrechtlich ersetzt werden. 
 
Ziel soll auch sein, den Osthang zu eine r weiteren Hauptseite  der Mathildenhöhe 
aufzuwerten, nicht zuletzt, da auch der Zugang vom Ostbahnhof her an Bedeutung gewinnen 
wird. Die „vierte Seite“ der Mathildenhöhe soll aus ihrer z. T. isolierten Rolle herausgeholt 
und als ebenbürtiger Stadtraum zu den an deren Seiten weiterentwickelt werden. 
 
Es ist das Ziel, den von unterschiedlichen Entwicklungen insbesondere der Nachkriegszeit 
sehr heterogen geprägten Osthang der Mathildenhöhe weiter zu entwickeln und die 
städtebauliche Umgebung des Nominierungsgebietes (Pufferzon e) sowie die Flächen für das 
Besucherzentrum und weitere kult urelle Einrichtungen durch Ba uleitplanung verbindlich zu 
sichern. 
 
3.2 Städtebauliche Entwicklung des Gebietes 
 
Die Mathildenhöhe war bis Anfang des 20. Jahrhunderts weitgehend unbebaut. Lediglich an 
der Südseite der Dieburger Straße hatten sich schon im ausgehenden 19. Jahrhundert 
verschiedene Brauereien etabliert, von welche n bis heute noch ein großer Teil der tief 
liegenden Kelleranlagen mit Verbindungsgängen erhalten ist. 
 
Mit Beginn der ersten Ausstellung „Ein Dokume nt deutscher Kunst“ wurde die Mathildenhöhe 
1901 mit ihren neuen Bauten erstmals bewu sst in die städtebauliche Entwicklung mit 
einbezogen. Der Osthang ist jedoch jenseits von Lucasweg und Olbrichweg nur zu kleinen 
Teilen bebaut gewesen. Dies hängt auch ents cheidend mit der Ausweitung der Brauereien 
nach 1905 zusammen. 
 
Im 2. Weltkrieg wurde die Mathildenhöhe stark zerstört, ebenso die Bereiche am Osthang. 
Ende der 1960er Jahre entstand am Olbrichweg als Ersatz für den vormaligen 
Geschosswohnungsbau der Ausstellung von 1914 das neue Gebäude für den Fachbereich 
Gestaltung der Hochschule Darmstadt. Das Gebäude wurde 1986 erweitert. 
 
Östlich des Fiedlerwegs bis zum Bereich der Bahnlinie ist eine Reihe unterschiedlicher 
Wohngebäude zu finden. Neben einer Häuserzeile aus der Gründerzeit, die nach der 
Zerstörung vereinfacht wieder aufgebaut wurd e, entstanden nach dem 2. Weltkrieg am 
östlichen Ende des Olbrichwegs und am Seitersweg unterschiedliche Wohngebäude, deren 
Ausprägung vom Bungalow bis zum 5-ge schossigen Mehrfamilienhaus reicht. 
 
Nach der Aufgabe der Brauereien stellte sich erstmals nach dem 2. Weltkrieg die Frage einer 
umfassenden Neuordnung des Gebiets. Am 13.07.1972 wurde daher die Aufstellung des 
Bebauungsplanes O 13 – Mathild enhöhe Ost – beschlossen (I nkrafttreten am 23.01.1974). 
Noch unter der Einwirkung des Großgeschoßwohnungsbaus der späten 1960er Jahre wurden 
sechs kreuzförmige Punkthäuser mit bis zu 12 Geschossen sowie einer ergänzenden

8 
 
Randbebauung mit bis zu 4 Geschossen geplant. Auf dem städtischen Grundstück am 
Olbrichweg wurden die Voraussetzungen für ei n Hotel als siebengeschossiges Terrassenhaus 
geschaffen. 
 
Noch während der Umsetzungsphase wurde bereits eine geänderte Planung verfolgt. Hierzu 
wurde zwar ein neuer Plan aufgestellt (O 13.1), der jedoch nicht zur Satzung beschlossen 
worden ist. 
 
Die städtische Fläche am Olbrichweg blieb bis heute unbebaut, der Hotelbau wurde nie 
realisiert. Schon 1983 wurde ein Wettbewerb zu r Neuorientierung der Fläche durchgeführt, 
eine Umsetzung der Planungen fand abermals nicht statt. 
 
Im Rahmen eines Werkstattverfahrens („Fo rum Mathildenhöhe“) wurde im Jahre 2006 
deutlich, dass bei einer Entscheidung für di e Neubebauung eine Option für kulturelle 
Entwicklungen verbleiben muss, welche die Mathildenhöhe über Jahrzehnte geprägt haben. 
 
Neue Impulse gab es durch die internationale Summerschool, den Architektur-Sommer 
2014, in welchem durch eine temporäre Bebauung  das freie Grundstück am Osthang bespielt 
wurde und Diskussionen zu einer Neuausri chtung der Mathildenhöhe stattfanden. 
 
Nominierungsgebiet Welterbe Künstlerkolonie Mathildenhöhe 
 
Die Entscheidung, die heute noch verbliebene n baulichen Anlagen der vier ehemaligen 
Ausstellungen der Künstlerkolonie Mathildenhöhe von 1901 bis 1914 für eine Eintragung in 
die Liste des Welterbes zu nominieren, macht es notwendig, ein Gesamtkonzept für die 
Weiterentwicklung der Mathilden höhe zu erstellen. Durch de n „Masterplan Mathildenhöhe“, 
der im Rahmen des Managementplans für das No minierungsgebiet erstel lt wurde, ist durch 
verschiedene Bebauungsszenarien die bauliche Entwicklung überprüft worden. Die 
Ergebnisse wurden am 29.03.2017 der Öffentlichkeit vorgestellt. 
 
Der Masterplan umfasst als zentralen Bauste in das Besucherzentrum sowie ergänzende 
kulturelle Einrichtungen, di e baulich auf den städtischen Flächen des Osthangs und am 
Nordhang entwickelt werden können. 
 
Im 2. Halbjahr 2018 wurde für die Fläche des Osthangs ein nicht-offener Realisierungs- und 
Ideenwettbewerb durchgeführt. Der Masterplan gab die Rahmenbedingungen vor, welche in 
die Auslobung für den Wettbewerb und in die Neuordnung des Osthangs einflossen. Der 
Realisierungsteil umfasste die Fläche des Besucherzentrums, der Ideenteil konzentrierte sich 
auf die verbleibenden Flächen des Osthangs. Das Entwurfskonzept des 1. Preisträgers 
(Realisierungsteil) wurde Grundlage der im Bebauungsplan getroffe nen Festsetzungen für 
diesen Bereich. Die planerischen Aussagen de s Ideenteils wurden als Anregungen in der 
weiteren Diskussion aufgenommen und wurd en in wichtigen Elementen übernommen. 
 
3.3  Integration in das Stadtbild 
 
Mit Blick auf das Ensemble Mathildenhöhe und  damit auch auf das Nominierungsgebiet des 
möglichen Welterbebereichs ist auch die Fernwirkung des Ensembles sowie die Auswirkung 
der Bebauung auf die Stadtsilhouette zu berücksichtigen.

9 
 
 
Abb. 3: Blick auf die Mathildenhöhe von Westen  
 
Der Hochzeitsturm ist als Land marke und weithin sichtbares Zeugnis einer hervorragenden 
Bauepoche aus dem Anfang des 20. Jahrhunderts herauszustellen. Bereits die vorhandene 
Wohnbebauung an der Dieburger Straße ste llt aus bestimmten Blickrichtungen eine 
empfindliche Störung dieser einmaligen Wirkung dar. Deshalb ist insbesondere in der 
direkten Umgebung darauf zu achten, dass keine weitere Häufung von unterschiedlichen 
Hochbauten den vorhandenen Umri ss der Stadtkrone stören kann. 
 
Auch ist der Anschluss der Bebauung an sehr unterschiedlich gepräg te Bereiche bei den 
Übergängen zu anderen Siedlungsteilen besonder s zu beachten. Das z. T. direkte Gegenüber 
zur Bebauung der Künstlerhäuser muss in Bezug auf die Vermeidung von Brüchen im 
Stadtgefüge beachtet werden. Besondere Bedeutung hat die städtische Brachfläche am 
Olbrichweg, für die nicht nur ein neues Bebauungskonzept sondern auch ein dem Ort 
angemessenes Nutzungskonzept entwic kelt und mit den Festsetzungen des 
Bebauungsplanes gesichert werden muss. 
 
 
4. Geltungsbereich/Lage im Stadtgebiet 
 
Der Geltungsbereich des Bebaungsplans umfasst die Flächen des Osthangs auf der 
Mathildenhöhe. Im Norden grenzt das Plange biet mit der Dieburger Straße an das 
Martinsviertel, im Osten an die Bahnanlagen, im Süden an das Wohngebiet an der Erbacher 
Straße, im Südwesten an den Geltungsbereich des Bebauungsplanes O 27 – Mathildenhöhe 
Süd – sowie im Westen an den Kernbereich der Mathildenhöhe mit dem Ausstellungsgebäude 
und an die Wohnbebauung am Lucasweg. 
 
Damit wird der Geltungsbereich gegenüber dem bestehenden Bebauungsplan O 13 erweitert, 
so dass Bereiche östlich des Fiedlerwegs, die zur Pufferzone des Nominierungsgebiets 
Mathildenhöhe gehören, ebenso erfasst werden wie der Baublo ck zwischen Seitersweg und 
Erbacher Straße. 
 
Der Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 8,8 ha.

10 
 
 
Abb. 4: Geltungsbereich des Bebauungsplans O 32 – Mathildenhöhe Ost - 
 
5. Übergeordnete Planungen/Planungsrechtliche Situation 
 
5.1 Regionalplan Südhessen 2010 
 
Für die Planungsregion Südhessen gilt de r Regionalplan Südhessen 2010 (für den 
Ballungsraum Frankfurt Rhein-Main der Regionale Flächennutzungsplan 2010). Er wurde am 
17. Dezember 2010 von der Regionalversamml ung beschlossen und im Juni 2011 von der 
Landesregierung genehmigt. Mit der Bekanntma chung am 17. Oktober 2011 (Staatsanzeiger 
42/2011) ist der Plan in Kraft getreten. 
 
Im Regionalplan Südhessen 2010 wird das Pl anungsgebiet als „Vorranggebiet Siedlung - 
Bestand“ dargestellt. Der Beba uungsplan ist mit seinen Festsetzungen an die Ziele des 
Regionalplanes angepasst und entspricht da mit dem Erfordernis des § 1 Abs. 4 BauGB. 
 
5.2 Vorbereitende Bauleitplanung (Flächennutzungsplan – FNP) 
 
Der Flächennutzungsplan der Wissenschaftss tadt Darmstadt ist seit dem 01.04.2006 
rechtswirksam. Er weist im Plangebiet Bereiche als „Wohnbaufläche“ sowie als „Gemeinbe-
darfsfläche“ aus. Die Gemeinbedarfsfläche ist dabei in die Nutzungen für die Hochschule 
Darmstadt („FH“) sowie für kulturelle Einrichtungen („ “) für den Bereich des Osthangs am 
Olbrichweg unterschieden. 
 
Der südliche Bereich ist als Teil der Gesamtanlage Mathildenhöhe als „Kulturdenkmal – 
Gesamtanlage“ dargestellt.

11 
 
Die Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan gemäß § 8 Abs. 2 BauGB ist somit 
gewährleistet. 
 
Der Bebauungsplan O 32 berücksichtigt diese Vorgaben mit den entsprechenden Fest-
setzungen. Nach § 8 Abs. 2 BauGB (Entwickl ungsgebot) sind Bebauungspläne derart aus 
dem Flächennutzungsplan zu entwickeln, dass durch die Festsetzungen des Bebauungsplans 
„die zugrunde liegende Darstellung des Fläche nnutzungsplans konkreter ausgestaltet und 
damit zugleich verdeutlicht wird“. Sofern Festsetzungen des Bebauungsplans innerhalb der 
Grundzüge der Planung nicht widersprechen, kann dabei in begrenztem Umfang von den 
Darstellungen des FNP hinsichtlich der Art der Nutzung abgewichen werden. 
 
 
Abb. 5: Ausschnitt aus dem rechtskräftigen Flächennutzungsplan 2006 (FNP) mit dem 
Geltungsbereich des Bebauungsplans O 32 (o. Maßstab) 
 
5.3 Verbindliche Bauleitplanung (Bebauungsplan) 
 
Für den nördlichen Teil des Geltungsbereichs des O 32 wurde bereits am 13.07.1972 die 
Aufstellung des Bebauungsplanes „O 13 – Mathildenhöhe Ost –“ beschlossen. Der 
Bebauungsplan trat am 23.01.1974 in Kraft.  Noch während der Umsetzungsphase wurde 
eine geänderte Planung für den nördlichen Te ilbereich mit den Großwohnbauten verfolgt. 
Hierzu wurde mit dem Bebauungsplan O 13.1 durch Aufstellungsbeschluss ein neues 
Verfahren eingeleitet. Der Plan wurde a llerdings nie zur Satzung beschlossen. 
 
Mit dem Aufstellungsbeschluss zum neuen Beba uungsplan O 32 wurde eine Veränderungs-
sperre für den gesamten Geltungsbereich beschlossen, der auch den bestehenden 
Bebauungsplan aus dem Jahre 1972 einschließt.

12 
 
 
Abb.6: Bebauungsplan „O 13 – Mathildenhöhe Ost –“ von 1974 
 
5.4 Fluchtlinienpläne 
 
Nach dem zweiten Weltkrieg wurde der Wiederaufbau durch sog. Baufluchtlinienpläne 
gesteuert, welche die Häuserfluchten, die Verk ehrs- sowie öffentliche und private Freiflächen 
festsetzen. Diese zur Satzung beschlossenen Pläne werden heute gem. § 233 Baugesetzbuch 
(BauGB) als „einfache Bebauungspläne“ weit ergeführt, da sie weder Art und Maß der 
baulichen Nutzung, noch die Gebäudestruktur festgelegen. Sie dienten vor allem zur 
Sicherung der Straßenflächen und Baufluchten. 
 
Im Geltungsbereich des zukünftigen Bebauung splans liegen die bislang rechtskräftigen 
Baufluchtlinienpläne Nr. 288 und 292. 
 
5.5 Denkmalschutz 
 
Innerhalb des Geltungsbereichs stehen gem. § 2 Hessisches Denkmalschutzgesetz (HDSchG) 
folgende Anlagen unter Denkmalschutz: Das Atelier-Gebäude der Hochschule Darmstadt 
(h_da), FB Gestaltung, Olbrichweg Nr. 10 von Albin Müller (Einzeldenkmal), der 
Ateliergarten, die Kelleranlagen der Brauerei en an der Dieburger St raße (unterhalb der 
Gebäude Dieburger Straße Nr. 73, 75, Lucasweg  6, Dieburger Straße 77 bis 97) sowie am 
Fiedlerweg (ehem. Anker-Br auerei, Fiedlerweg 20, 22).

13 
 
An der Dieburger Straße erstreckt sich von der Hausnummer 85 bis zum Spessartring die 
denkmalgeschützte Stützmauer. Unterhalb de r Dieburger Straße verläuft der sog. 
Brauerkanal, welcher die Brauerei -Keller miteinander verbindet. 
 
Weiterhin berührt die Gesamtanlage Mathildenhöhe den Geltungsbereich im südwestlichen 
Teil mit den Grundstücken Olbrichweg 8 (Hochschule Darmstadt), der städtischen Parzelle 
am Olbrichweg (Flurstücksnummer 146/24) und dem Fiedlerweg 14. 
 
 
Abb.7: Denkmalschutz im Bereich der Mathildenhöhe: Gesamtanlage (hellrosa), Einzeldenkmäler (rot), 
Grünanlagen, Parks (grün) 
 
6. Weitere bestehende Planungen und Gutachten 
 
6.1 Rahmenplan Mathildenhöhe 2006 
 
Im Rahmen des Workshops „Forum Entwickl ung Mathildenhöhe“ waren im Jahr 2006 
Fachleute und Anlieger aus allen betroffenen Bereichen zusammen gekommen, um die 
Rahmenbedingungen für eine zukünftige Entw icklung der Mathildenhöhe zu diskutieren. 
 
Auf Fachbeiträgen und Anliegerwünschen aufbauend wurden im Rahmen einer Planungs-
werkstatt in vier Arbeitsgruppen Planungsansät ze und Denkanstöße erar beitet, diskutiert und

14 
 
als Leitlinien für die weitere Entwicklung zusammengetragen. Ein wesentliches Ergebnis 
dieses Verfahrens war die Erkenntnis, da ss kulturelle Einrichtungen ein prägender 
Bestandteil der Mathildenhöhe sind und dort vor allen anderen Ntzungen weiter entwickelt 
werden sollen. 
 
6.2 Masterplan Mathildenhöhe 
 
Teil der Bewerbung der Künstlerkolonie für eine Eintragung in die Liste des Welterbes ist ein 
Managementplan zur weiteren Entwicklung der Stätte. Dadurch wurde es notwendig, ein 
Gesamtkonzept für die „Stadtkrone“ und ihre Einbettung in die Umgebung zu entwickeln. Mit 
der Aufstellung des Masterplans Mathildenhö he wurde dem Folge geleistet und durch 
verschiedene Bebauungsszenarien die bauliche Entwicklung der noch verfügbaren Flächen 
geprüft. Der Masterplan wurde am 29.03.2017 der Öffentlichkeit vorgestellt. Ziel des 
Masterplans ist es, die Fläche am Osthang für kulturelle Nutzungen weiter zu entwickeln. 
Neben dem geplanten Besucherze ntrum sollen hier auch weitere museale Einrichtungen und 
Institutionen ihren Platz finden. 
 
 
Abb. 8: Vorschlag für die Nutzflächen (o. Maßstab) 
 
6.3 Realisierungs- und Ideenwettbewerb Osthang Mathildenhöhe 
 
Für die gesamte städtische Fläche des Osthangs  und der freien Parkplatzfläche nordwestlich 
des Hochschulgebäudes wurde ein kombiniert er Realisierungs- und Ideenwettbewerb 
ausgelobt und mit Sitzung des Preisgerichts und der öffentlichen Ausstellung aller Arbeiten 
Ende November 2018 abgeschlossen. 
 
Der Realisierungsteil des Wettbewerbs umfasste die Teilfläche südlich des 
Hochschulgebäudes (Entwicklung sbereich B1). Hier wurde vo n den Teilnehmern der Entwurf 
für das zukünftige Besucherzentrum ausgearbeitet. 
 
Für die verbleibenden Bereiche (Entwicklungsbereiche A, B2 und B3, Nordhang und Ostteil 
des Osthangs) wurden Ideen für zukünftige kulturelle und museumspädagogische 
Einrichtungen mit Flächen für Ausstellungen un d die städtische Kuns tsammmlung erwartet.

15 
 
Ein großer Schwerpunkt lag in den konzeption ellen Aussagen zu Erha ltung, Vernetzung und 
Integration des Biotop- und Landschaftspotentials im Bereich des Osthanges. Aussagen zu 
Flora und Fauna werden ein wichtiger Baustein bei den Festsetzungen des künftigen 
Bebauungsplans O 32 sein. 
 
Der Entwurf des 1. Preisträgers wird als Grundlage in die weiteren bauleitplanerischen 
Festlegungen einfließen. 
 
 
Abb. 9: 1. Preis des Realisierungswettbewerbs (Marte.Marte Architekten) 
 
7. Bestandsanalyse Planungsgebiet 
 
7.1 Planungsgebiet 
 
Das Planungsgebiet umfasst eine Fläche von ca. 8,8 ha. Das Gebiet wird im Westen vom 
Lucasweg, im Norden von der Dieburger Straße begrenzt. Im Osten verläuft die Grenze an 
der westlichen Seite der Bahntrasse (Bös chung). Im südwestlichen Teil wird der 
Geltungsbereich begrenzt von der Erbacher Straße, dem Fied lerweg und im Bereich der 
Mathildenhöhe vom Olbrichweg. 
 
Das Gelände ist durch starke Topografieuntersc hiede geprägt. Hochpunkt ist das westlich 
angrenzende Ausstellungsgebäude der Mathilden höhe mit dem ehemaligen Wasserreservoir, 
von dort fällt das Gefälle nach Norden z. T. stark, nach Osten und nach Süden etwas flacher 
ab. 
 
7.2 Gebäude und ihre Grundstücke 
 
Von der Bebauungs- und Grundstü cksstruktur her lässt sich der Bereich in drei Teilzonen 
einteilen. Die nördliche Bauzone (Teilfläche I) von der Dieburger Straße bis zum Hoetgerweg, 
der ein reiner Fussweg ist, wird  stark geprägt durch die kreuzf örmigen, z. T. 10 geschossigen 
Wohnsolitäre aus den 1970er Jahren. Grundlag e für diese Bauentwick lung war der Bebau-

16 
 
ungsplan „O 13 – Mathildenhöhe Ost –“ von 1974, der mit der Veränderungssperre von 2018 
z. Zt. nicht anwendbar ist. Zwischen den Gebäuden befinden sich große private Freiflächen, 
die Stellplätze sind überwiegen d in Tiefgaragen untergebracht. 
 
 
Abb. 10: Bebauungszonen innerhalb des Geltungsbereichs 
 
Die mittlere Bauzone (Teilfläche II) ist sehr unt erschiedlich strukturiert . Als einziges großes 
Gebäude dominiert das Gebäude der Hochschule Darmstadt mit dem Fachbereich für 
Gestaltung direkt in Nachbarschaft zum Au sstellungsgebäude der Mathildenhöhe. Ihm 
angegliedert ist das Atelier-Gebäude von Albin Müller aus dem Jahre 1914, welches ebenso 
wie der zugehörige Garten unter Denkmalschutz steht. 
 
     
  
Abb. 11: Wohnbebauung an der Dieburger Straße 
 
Im östlichen Bereich bedindet sich südlich des Hoetgerwegs eine Wohnanlage, die im 
Maßstab deutlich kleiner ausgeführt wurde als die Erstbebauung an der Dieburger Straße. 
Daneben sind noch zwei Einf amilienwohnhäuser zu finden, von welchen eines das letzte

17 
 
Gebäude aus der Zeit der Brauereien darstellt und das Wohnhaus zur Anker-Brauerei war. An 
der Ecke zum Olbrichweg befindet sich ohne Anschluss an die restliche Bebauung ein 
Mietwohnhaus aus den späten 1920er Jahren. 
 
    
  
Abb. 12: Hochschule Darmstadt, FB Gestaltung 
 
Die weiteren Flächen sind unbebaut. Auf der nordwestlichen Teilfläche befindet sich ein 
provisorischer Parkplatz, auf der östlichen Seite, dem Osthang, ist über die vielen Jahre ein 
natürlicher, frei wachsender Baum- und Stra uchhain entstanden. Innerhalb dieser Fläche 
stehen noch vereinzelt temporäre Holzhütten, die im Rahmen des Architektursommers seit 
2014 gebaut und kulturell benutzt werden. 
 
    
  
Abb. 13: Wohnbebauung am Seitersweg 
 
Im südöstlichen Bereich (Teilfläche III) bilden drei Gebäudeblocks ein Quartier, das im 
nördlichen Teil mit 2 bis 3-geschossigen Solitärgebäuden (meist Nachkriegsbauten) locker 
überbaut ist und eine starke Durchgrünung aufweist. Im südlichen Teil am Seitersweg und an 
der Erbacher Straße ist es geprägt durch eine  3-4-geschossige Blockr andbebauung die z. T. 
noch aus der Gründerzeit stammt. Zur Bahnlinie hin schließt der Bereich mit einer kleinen 
Gartenanlage ab. 
 
7.3 Nutzung/Ausnutzung 
 
Das gesamte Gebiet ist zunächst durch die üb erwiegende Wohnnutzung geprägt. Im Bereich 
der Hochhausbebauung an der Di eburger Straße befinden sich außerdem im Erdgeschoss 
eine Reihe von Gewerbebetrieben der Nahver sorgung und der Gastronomie. An der Ecke

18 
 
Dieburger Straße/Spessartring liegt der höher gelegene, mit einem intensiven Baumbestand 
dominierende Biergarten, dessen Brüstungsmauer  in weiten Teilen denkmalgeschützt ist. 
 
 
Abb. 14: Gebäudenutzung Bestand 
 
 
Abb. 15: Bestandsplan Maß der Ausnutzung

19 
 
Am Spessartring befindet sich ein Hotelbetrieb, in der Erbacher Straße eine Fahrschule. Als 
besondere Nutzung ist der große, freistehende Solitär der Hochschule Darmstadt als 
Bildungseinrichtung mit dem Fachbereich Gestaltung hervorzuheben, der eine Fortsetzung 
der Mathildenhöhe als Stätte der kreativen, künstlerisch geprägten Tätigkeiten darstellt. 
 
7.4 Private Freiflächen 
 
Arten- und strukturarme Hausgärten domini eren im Planungsgebiet, oft in Form von 
artenarmen Rasenflächen der Freianlagen. Ar ten- und strukturreiche Hausgärten sind 
ebenfalls in einer großen Fläc he vorhanden. Der Biergarten mit seinem Baumbestand stellt 
eine sehr attraktive, stark frequentierte private Freifläche dar. 
 
7.5 Öffentliche Grün- und Freiflächen 
 
Der Außenbereich des Hochschulgebäudes sowie das durch Sukzession entstandene 
Wäldchen am Osthang weisen einen bedeutenden Baumbestand auf. Zusammen mit der Allee 
im Osten fungieren die öffentlichen Grün- und Freiflächen als wichtige Grünverbindung im 
Plangebiet. 
 
7.6 Verkehr/Erschließung 
 
Das umgebende Straßen- und Wegenetz besteht aus den historischen, überörtlichen 
Verbindungswegen wie der Dieb urger Straße und der Erbacher Straße, welche das Gebiet 
einfassen. Spessartring und Fiedlerweg sind Teil des nördlichen Straßenrings um die 
Innenstadt mit z. T. sehr hohem Verkehrsaufkommen. Der Seitersweg führt als wichtige 
Freizeitverbindung zum Löwentor mit der Rosenhöhe und weiter auf das Oberfeld. 
 
 
Abb. 16: Verkehrliche Erschließung – Bestand - 
 
Der Lucasweg sowie der Olbrichweg, der Seitersweg und das südliche Teilstück des 
Spessartrings sind reine Anliegerstraßen. Lucasw eg und Olbrichweg sind  ein Straßenzug mit 
Einfahrverbot mit Ausnahmen für Rad- und Anliegerverkehr. Der KFZ-Verkehr wird im

20 
 
Einbahnstraßensystem von Ost na ch West geführt. Der Radverkehr ist in beide Richtungen 
freigegeben. 
 
Im zentralen Bereich zwis chen der Hochhausbebauung und dem Hochschulgebäude 
verlaufen einige öffentliche fußläufige Verb indungswege, die den Lucasweg, die Dieburger 
Straße und den Spessartring miteinander verbinden. 
 
7.6.1 Öffentlicher Nahverkehr 
 
Das Planungsgebiet kann vom Hauptbahnhof ohne Umsteigen mit der städtischen Linie F 
über die Dieburger Straße sowi e mit verschiedenen Regional-B uslinien über die Landgraf-
Georg-Straße erreicht werden. Eine direkte Straßenbahnanbindung gibt es nicht. Das 
Quartier der Mathildenhöhe wird im 300 m-Ei nzugsbereich der Haltestellen flächenhaft 
erschlossen. Die nächstgelegene Haltestelle „Mathildenhöhe“ an der Dieburger Straße liegt 
vom geplanten Besucherzentrum in kurzer En tfernung, die Haltestellen Alice-Hospital, 
Ostbahnhof, Pützerstraße, Juge ndstilbad und Elisabethenstift liegen zwischen 250 und 
550 m entfernt. 
 
Alle Buslinien tangieren das Gebiet in Ost-West-Richtung. Das Gebiet des Bebauungsplans 
O 32 wird derzeit von keiner Busverbi ndung in Nord-Südrichtung durchquert. 
 
Die Mathildenhöhe wird derzeit von Reisebussen direkt angefahren. Die Zufahrt der 
Reisebusse erfolgt über den Spessartring und den Olbrichweg. Der Bus kann dort mit 
Parkscheibe eine Stunde abgestellt werden . Die Abfahrt erfolgt über den Lucasweg. 
 
Im unmittelbaren Umfeld der Mathildenhöhe sind keine Taxistandplätze zu finden. Die 
nächsten Taxihalte befinden  sich vor dem Ostbahnhof. 
 
7.6.2 Ruhender Verkehr 
 
Im gesamten Bereich der Mathildenhöhe herrsch t ein hoher Parkdruck. Die Straßenzüge im 
Untersuchungsgebiet werden überwiegend be idseitig zum Abstellen von PKW genutzt. 
Zwischen Fiedlerweg und Spessartring weist der Olbrichweg keine durch Bordsteinkanten 
gefassten Bürgersteige auf. Hi er werden die PKW im Randbereich der Straße so abgestellt, 
dass z. T. kein Raum mehr als Gehwegbereich verbleibt. Größtenteils sind die Oberflächen 
von Straßen und Gehsteigen in einem unbefriedi genden Zustand. Historisch bedingt weisen 
die Gehsteige zum Teil noch wassergebundene Decken auf, zudem fehlt es an 
Bordsteinabsenkungen für mobilitätseingeschränkte Menschen. Aufgrund der schon heute 
beengten Straßenräume ist eine weitere Belastung mit Parksuchverkehr und ruhendem 
Verkehr – durch Besucher induziert – zu vermeiden. 
 
Das Parkraumangebot ist derzeit nicht bewirtschaftet. Das Parkraumangebot setzt sich 
zusammen aus öffentlichen Parkplätzen (überwiegend straßenbegleitend), und Stellplätzen 
auf Privatgrund. 
 
Zur Ermittlung der Nachfrage im ruhenden Verkehr wurde 2013 eine Erhebung durchgeführt. 
Eine Gegenüberstellung zeigt, dass das Parkierungsangebot zumindest tagsüber nicht für 
alle Nutzergruppen ausreicht. Zu den Nutzer gruppen gehören nicht nur die Bevölkerung, 
sondern auch Beschäftigte, Studierende und sonstige Besucher, die insbesondere tagsüber 
die Stellplätze belegen. Dazu gehören auch solche Nutzer, deren Ziele nicht im

21 
 
Geltungsbereich liegen. Nachts ist das Angebot ausreichend. Die maßgebende Nachfrage in 
den Nacht- bzw. frühen Morgenstunden liegt zwischen 35 und 52 % des Stellplatzangebots. 
 
Aufgrund der bereits heute schon auftretenden Flächenkonkurrenzen in Teilbereichen 
(Wohnen, kulturelle Einricht ungen, Betriebe/Unternehmen/I nstitute, Gastronomie, P+R-
Nutzende am Ostbahnhof) sollte eine Verschärf ung der Situation vermieden, Besucherverkehr 
aus dem Untersuchungsgebiet verlagertund  das Angebot bewirtschaftet werden. 
 
Im Bereich der Hochschule ist ein provisorisch ausgebauter Parkplatz vorhanden (Parkplatz 
am Hochschulgebäude). 
 
Das private Anwohnerparkaufkommen wird im Bereich der Hochhausbebauung in 
Tiefgaragen unter den Gebäuden aufgenommen. Im Bereich der 1- und 2-Familien-
hausbebauung werden die St ellplätze überwiegend auf den privaten Freiflächen 
untergebracht. Die Blockrandbebauung im Bereic h von Seitersweg und Erbacher Straße hat 
keine eigenen Stellplätze. Freiflächen entlang der Bahntrasse werden dort als Abstellfläche 
genutzt. 
 
 
Abb. 17: ruhender Verkehr im Planungsgebiet

22 
 
7.6.3 Radverkehr 
 
Das Gebiet kann mit dem Fahrrad aus allen Rich tungen erreicht werden. Die Führung entlang 
des Fiedlerwegs und der östlichen Erbacher St raße ist stark verbesserungsbedürftig. Hier 
fehlen attraktive und sichere Angebote für den Radverkehr. Im gesamten Gebiet fehlt es an 
attraktiven Abstellanlagen im öffentlichen Raum. 
 
(Weitere Aussagen siehe „Begleitende Ve rkehrsuntersuchung zum Bebauungsplan O 32 
Mathildenhöhe“) 
 
7.7 Altflächen 
 
Im Bereich des Geltungsbereichs liegen Altstandorte gemäß Altlasteninformationssystem 
(ALTIS) vor, die auf Grundlage des Branchenkatalogs zur Erfassung von Altstandorten 
(Handbuch Altlasten Band 2 Teil 4/HLUG) mit je weils einer max. Branchenklasse eingestuft 
werden. Die Branchenklasse spiegelt die m ögliche Gefahr wieder, welche von einem 
Altstandort mit einem Betrieb der jeweiligen Branche ausgehen kann. Ab einer 
Branchenklasse von 4 oder 5 ist eine  Einzelfallrecherche durchzuführen. 
 
Liegenschaft Branchenklasse Gefährdungspotential 
 
- Dieburger Straße 75 Teppichreinigung Br-Kl 5 (sehr hohes Potential) 
- Dieburger Straße 77 Transport von Gütern Br-Kl 2 (geringes Potential) 
- Dieburger Straße 87 Betrieb von Taxis Br-Kl 0 (kein Potential) 
- Erbacher Straße 72 Transport von Gütern Br-Kl 4  (hohes Potential) 
- Fiedlerweg 20 Garten-undLandschaftsbau Br-Kl 0 (kein Potential) 
- Fiedlerweg 22 Brauerei Br -Kl 2 (geringes Potential) 
- Hoetgerweg 10 Mauerei Br-Kl 1 (sehr geringes Potential) 
- Spessartring 57 EinzelhandelmitKra ftwagen Br-Kl 2 (ger inges Potential) 
- Spessartring 65 Verlegen von Büchern Br-Kl 2 (geringes Potential) 
- Spessartring 69 Großhandel mit Altmaterial Br-Kl 5 (sehr hohes Potential) 
 
Bei dem Gebiet handelt es sich  um eine ehemalige Park- und Feldlandschaft. Im nördlichen 
Bereich siedelten sich Brauerei en an, deren Kelleranlagen denk malgeschützt und heute noch 
vorhanden sind. Im südlichen Bereich wurde ab 1900 eine heterogene Wohnbebauung, z. T. 
im Stil großbürgerlicher Villen, z. T. mit Mehrfamilienhäusern realisiert. Im Zuge des 
Wiederaufbaus nach dem zweiten Weltkrieg wu rden nach 1945 die Brauereien aufgegeben. 
Anstelle der Brauereien ents tanden Großwohnbauten. Diese wurden auf der Grundlage des 
1974 zur Rechtskraft gebrachten Bebauungsplans O 13 – Mathildenhöhe Ost – realisiert, so 
dass heute im gesamten Geltungsbereich eine  durchgehende Wohnbebauung vorhanden ist. 
 
Die Geschosswohnungbauten im Bereich der ehemaligen Brauereiflächen wurden 
durchgängig mit einer Tiefgarage unterbaut. Für den Bau dieser Garagen wurde die 
Oberfläche in der Tiefe eines Geschosses weitgehend abgetragen. Eine Altlastenuntersuchung 
scheidet in diesem Bereich daher aus. 
 
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umgren zt ein Wohngebiet, da s Mitte der 1980er 
Jahre fast vollständig bebaut war. Die genannten Betriebe si nd überwiegend jünger als die 
vorhandene Wohnbebauung. Gewerbliche Nutzun gen waren im Rahmen des bisher geltenden 
Baurechts nicht zulässig (O 13: WA, übrige Be reiche § 34 BauGB mit Gebietscharakter WA).

23 
 
Deshalb ist davon auszugehen, dass es sich bei den angemeldeten Gewerbetrieben um den 
Firmensitz der Betriebe gehandelt hat. 
 
Untersuchungen wären nur auf dem als Biergarten genutzten Grundstück Dieburger 
Straße/Spessartring und einem leeren Grundstück im Seitersweg 4 möglich, auf welchen 
Baumöglichkeiten vorhanden sind. Für diese Grundstücke liegen jedoch keine Informationen 
seitens der Umweltbehörden vor. Auch für das städtische Grundstück am Olbrichweg, 
welches nie eine gewerbliche Bebauung aufwies, liegen keine Informationen vor. Dieses 
Grundstück wird im Rahmen von städtische n Baumaßnahmen für kulturelle Nutzungen 
erschlossen, Teilbereiche blei ben als Grünfläche erhalten. 
 
7.8 Kampfmittel 
 
Für das Plangebiet besteht ein Kampfmittelver dacht, da das Gelände nach Auswertung der 
vorliegenden Kriegsluftbilder in einem Bombenabwurfgebiet liegt. In Bereichen mit einer 
Nachkriegsbebauung, bei der bodeneingreifende Maßnahmen bis zu einer Tiefe von 5,0 m 
durchgeführt wurden, sind keine Kampfmittelräummaßnahmen notwendig. Bei allen anderen 
Fällen ist vor Beginn von Bauarbeiten eine systematische Überprüfung (Sondierung) und 
Baugrunduntersuchung auf den Gr undstücksflächen erforderlich. 
 
 
8. Ziele der Planung 
 
Ziel der Entwurfsplanung ist die behutsame Weiterentwicklung und Stärkung des Wohn- und 
Kulturstandortes am östlichen Rand der Mathildenhöhe. Bauliche Entwicklungen und 
Nutzungen müssen den Bestand berücksichtigen und sich in das angrenzende historische 
und kulturelle Umfeld einfügen. Ein besonderes Augenmerk der Planung gilt dem Schutz der 
gewachsenen Flora und Fauna, we lche über das Gebiet hinaus auch für die Gesamtstadt von 
Bedeutung sind. 
 
Alle Planungsziele werden Bestandteil de s Bebauungsplanentwurfs, zu dem auch ein 
Umweltbericht und ein Grünordnungsplan gehört . Am Ende des Bauleitplanverfahrens wird 
der Bebauungsplanentwurf als Sa tzung beschlossen und somit Grundlage für alle baulichen 
Erhaltungs- und Erweit erungsmaßnahmen sein. 
 
Die wichtigsten Planungsprämissen sind: 
 
8.1 Sicherung des Gebietscharakters  als Wohn- und Kulturstandort 
 
Das vorherrschende Merkmal dieses Plangebietes  ist eine Dreiteilung der Bebauungsstruktur, 
die sich auch in der Grundst ücksstruktur wiederfindet. 
 
Im Norden dominieren zwis chen Dieburger Straße und Hoetgerweg die bis zu 10-
geschossigen Wohnhochhäuser mit ihren offenen großflächigen privaten Freianlagen. 
 
Im südöstlichen Teilbereich östlich des Fiedlerwegs besteht eine Mischung aus 
kleinstrukturierten Grundstücken, bebaut mit Ei n- oder Zweifamilienhä usern und einer Reihe 
von mehrgeschossigen Wohngebäuden, z. T. aus der Zeit vor dem 2. Weltkrieg. 
 
Der mittlere Kernbereich, in dem sich auch das Gebäude der Hochschule Darmstadt mit dem 
Fachbereich Gestaltung befindet, ist geprägt durch zusammenhängende unbebaute, z. T.

24 
 
stark bewachsene Freiflächen, zu welchen auch der Osthang gehört, der im Rahmen des 
Architektursommers ab 2014 temporär und experimentell genutzt wurde. Zum Fiedlerweg 
hin befinden sich einige Wohngebäude, die im Maßstab etwas zurückgenommen sind, um zu 
der kleinteiligen Bebauung östlich des Fiedlerwegs zu vermitteln. 
 
Diese Koexistenz (Inhalt, Form und Dimensionierung) des Gebietes, die sehr unterschiedliche 
Bauepochen und Baustile wiederspiegelt, soll erhalten bleiben, sodass die Nachbarschaft 
dieser unterschiedlichen Nutzungen auch weiterhin konfliktfrei gesichert ist. Dabei ist die 
hohe Bebauung an der Dieburger Straße allerd ings kein Maßstab für die weitere bauliche 
Entwicklung. 
 
8.2 Erhaltung der vorhandenen Sichtachsen und Wegebeziehungen 
 
Durch die exponierte Hanglage auf der Ostseite der Mathildenhöhe haben die freien 
Sichtbeziehungen eine besondere Bedeutun g. Fehler, die mit der Hochhausbebauung 
begangen wurden, sind nicht revidierbar, sollen sich aber auf keinen Fall wiederholen. 
Sowohl bei den Festlegungen der An- un d Neubaumöglichkeite n als auch bei den 
Festlegungen zu den Bepflanzungen wird expliz it auf die noch intakten Sichtbeziehungen 
Rücksicht genommen, so wie dies auch im Managementplan der Welterbebewerbung 
ausdrücklich formuliert wurde. 
 
Das gleiche gilt für die bestehenden und geplanten Wegebeziehungen, die das Quartier 
durchqueren. Neben den fahrbahnbegleitenden Gehw egen gibt es eine Reihe von reinen Fuß- 
und Radwegen, die das Quartier durchqueren. Diese fußläufige Durchlässigkeit soll durch 
zusätzliche Wege verstärkt werden. Im Bereich des Ausstellungs- und des 
Hochschulgebäudes soll die Bedeutung des Fußverkehrs durch die Ausweisung von 
Mischflächen vergrößert werden. 
 
8.3 Festlegungen von baulichen Erweit erungsmöglichkeiten in privaten und 
kulturellen Bereichen 
 
Ziel der Planung ist keine Nachverdichtung de s Wohnquartiers, sondern die Erhaltung und 
maßvolle Ergänzung. Die Festlegungen zur Beba uung und damit zur Ausnutzung orientieren 
sich am Bestand und an den Unterschieden im Bestand. 
 
Daneben ist eine Hauptaufgabe des Be bauungsplanentwurfs, die anstehenden 
Neubauabsichten im kulturellen Bereich und de ren Umfeld planungsrechtlich zu definieren 
und zu sichern. Dabei liegt der Schwerpunkt in der Definition der überbaubaren/nicht 
überbaubaren Flächen, in der Festlegung zu Gr öße, Gestaltung und Orie ntierung sowie in der 
klaren Nutzungszuordnung als Teil des kulturellen Umfeldes der Mathildenhöhe. 
 
8.4 Sicherung der öffentlichen Grünanlagen durch Festsetzungen 
 
Im zentralen Bereich nördlich des Olbrichw egs sollen im Rahmen der Neuausweisung von 
Bauflächen für kulturelle Nutz ungen auch ein Teil der vorhandenen öffentlichen Grünflächen 
zwischen Olbrichweg und Hoetge rweg gesichert werden. Der Hoetgerweg soll perspektivisch 
durch eine neue Querverbindung an den Olbrichweg angeschlossen werden. Mit den 
landschaftsplanerischen Festsetzungen zum Bewu chs wird die vorhande Vielfalt ergänzt und 
die neu entstehenden Grünanlagen planungsrechtlich gesichert.

25 
 
8.5 Keine Neuausweisung von großen und  versiegelten Parkierungsanlagen 
 
Die größten Parkierungsanlagen sind im Be reich der Hochhausbeba uung als Tiefgaragen 
ausgewiesen. Es ist das Ziel der Planung,  die Ausweisung von neuen versiegelten 
Stellplatzflächen so gering wie möglich zu halten. Die hinteren Gartenbereiche der 
Wohnbaugrundstücke sollen auch weiterhin fr ei von Stellplatzanla gen gehalten werden. 
Stellplätze sind in den dafür gekennzeichne ten Flächen unterzubringen. Darüber hinaus 
können Fahrzeuge in den Zufahrten abgestel lt werden. Neue Stellplätze, die im 
Zusammenhang mit der Errichtung der kulturellen Einrichtungen stehen, werden 
überwiegend in Tiefgaragen unte rzubringen sein. Eine kompak te, weitgehend unterirdische 
Garagenanlage soll den provisorischen Park platz am Lucasweg mit besonderen und 
nutzungsbezogenen Stellplätzen ersetzen. Diese werden nicht mehr allgemein zugänglich 
sein. Bei der Realisierung wird die vorhandene Hanglage platzsparend ausgenutzt. 
 
8.6 Maßnahmen für den fließenden und ruhend en Verkehr im öffentlichen Straßenraum 
 
Alle Verkehrsflächen werden als öffentliche Verkehrsflächen gekennzeichnet und klassifiziert 
festgelegt. Aussagen zur Aufteilung der Verkehrsflächen sind nicht Bestandteil der 
Festsetzungen des Bebauungsplans. 
 
Trotzdem werden im Rahmen des Aufstellungsverfahrens und der Neuordnung der 
zukünftigen Kultureinrichtungen und des damit verbundenen Besucheraufkommens 
Planungskonzepte entwickelt, um positive Effe kte für die Allgemeinheit und für die Bewohner 
des Quartiers im Beso nderen zu erzielen. 
 
Das im Rahmen der Antragstellung zum Welterbe erarbeitete „Mobilitätskonzept 
Mathildenhöhe“ hat auch Auswirkungen auf di e Verkehrssituation im  Bebauungsplangebiet 
und es sind Anpassungen im Quartier erforderlich. Dies betrifft gleichermaßen die 
Verkehrsführung, den ruhenden Verkehr und die Flächenaufteilung im öffentlichen Raum. Im 
Folgenden werden die entwickelten Maßnahmen vorgestellt: 
 
8.6.1 Fußverkehr 
 
Um die Wegeführung zum geplanten Besucherzentrum der Mathildenhöhe aus Richtung 
Ostbahnhof als einen zentralen Ankunftsort für Besucherverkehre aufzuwerten, muss 
insbesondere der Straßenzug Olbrichweg überplant und neu gestaltet werden. Er verfügt im 
östlichen Teil nicht über eine klare Trennung zwischen Fußverkehr und fließendem KFZ-
Verkehr. 
 
Der Zugang zur Mathildenhöhe vom Ostbahnhof soll als zweite wichtige Wegeverbindung 
aufgewertet und ausgebaut werden. Diese Verbindu ng soll über den Spes sartring entlang der 
Bahnlinie und von dort über den Olbrichweg  zum Besucherzentrum erfolgen. Die heutige 
ungeordnete und beengte Situation im Spessart ring soll aufgrund der neuen Wegebeziehung 
neu gestaltet und fußgängerfreundlich angelegt werden. 
 
Aus dem Wettbewerbsergebnis zum Besucherzent rum geht außerdem eine Gestaltungsidee 
für den Plateaubereich des Olbrichwegs zwisch en Hochschule, Hochzeitsturm und Besucher-
zentrum hervor, die weiter verfolgt wird.

26 
 
 
Abb. 18: Führung der Shuttle-Bus-Linie zwischen dem Schloss und dem Besucherzentrum 
Mathildenhöhe (über Ostbahnhof) mit den geplanten Haltestellen 
 
8.6.2 ÖPNV/Shuttle-Bus 
 
Das Untersuchungsgebiet ist vom Hauptbahnhof und vom ze ntralen Luisenplatz gut mit 
öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen. Alle Bushaltestellen im Plangebiet sollen 
vollständig barrierefrei ausgebaut werden. Der Os tbahnhof liegt direkt im Anschluss an den 
Geltungsbereich im Südosten und ist ca. 500 m vom geplanten Besucherzentrum entfernt. 
Durch die starke Topographie ist das geplante  Besucherzentrum nur über Steigungen zu 
erreichen, die z. T. nicht barrierefrei sind. Daher wird das Angebot der ÖPNV-Linien durch 
einen Shuttle-Bus ergänzt, welcher zwischen dem Schloss und dem Besucherzentrum 
verkehrt und dabei in jeder Richtung auch den Ostbahnhof anfährt. So werden alle wichtigen 
Umsteigeknoten zwischen ÖPNV und der Shuttle-Bus-Linie angedient. 
 
8.6.3 Radverkehr 
 
Grundsätzlich ist das Plangebiet aus der Stadt und dem Umland gut mit dem Fahrrad zu 
erreichen. Die bestehenden Lücken des Radweg enetzes, wie z. B. am Fiedlerweg, müssen 
verbessert werden. Eine Fah rradvermietstation und großzügi ge Abstellanlagen sind am 
Ostbahnhof vorgesehen. Ergänzt wird das An gebot durch dezentrale Abstellanlagen im 
Bereich des Besucherzentrums und den Flächen für kulturelle Nutzungen. 
 
8.6.4 Kfz-Anliegerverkehr 
 
Für Ortsansässige im Bereich der Einbahnstraße Olbrichweg-Lucasweg soll es auch weiterhin 
möglich sein, ihre Grundstücke, Praxen und Büros mit dem Kfz zu erreichen. Folgende 
Änderungen der Verkehrsführung werden vorgeschlagen:

27 
 
- Der zentrale Bereich am Besucherzentrum soll als großzügige Mischverkehrsfläche 
ausgestaltet werden. Diese soll nur für Ortsansässige sowie den Shuttle-Bus 
passierbar sein. Es wird zur Sicherung dieser Regelung auch eine mechanische 
Sperre geprüft werden, die nur von Berechtigten geöffnet werden kann. 
 
- Der südliche Spessartring wird zwischen dem Abzweig vom Fiedlerweg und dem 
Olbrichweg zur Einbahnstraße in Richtung Süden, und der östliche Olbrichweg in 
Richtung Westen zum Fiedlerweg hin. Damit sind diese Straßen nur noch von Norden 
für den Kfz-Verkehr anfahrbar. Der Radverkehr kann weiterhin in beide Richtungen 
fahren. 
 
- Im westlichen Seitersweg, der als Sackgasse bestehen bleibt, sowie das kurze Stück 
Spessartring bis zum Olbrichweg werden  als Stichstraßensystem weiterhin im 
Zweirichtungsverkehr betrieben. 
 
- Da in dem südlichen Block zwischen Seitersweg und Erbacher Straße auf den 
Grundstücken infolge der dichten Beba uung aus der Wiederaufbauzeit kaum 
Stellplätze auf den Grundstücken vorhande n sind, soll ein Ausgleich für den stark 
belasteten Parkraum im Seitersweg geschaffen werden. Dafür soll entlang der 
Wohnanlage Spessartring 73/75 eine kleine Anliegerstraße mit Verkehrsfluss nach 
Süden vorgesehen werden, über welche hier eine Anzahl von Stellplätzen angefahren 
werden kann. 
 
- Im Bereich des Plateaus an  der Hochschule/Hochzeitstu rm/Besucherzentrum wird 
eine niveaugleiche verkehrsberuhigte Fläche  ausgewiesen und gestaltet. Damit wird 
der Bedeutung dieser Fläche Rechnung getragen. Der Kfz-Verkehr (Anlieger, Busse, 
Andienung) muss sich in besonder em Maße den Bedingungen einer 
fußgängerintensiven Nutzung anpassen und Rücksicht nehmen. 
 
8.6.5 Neuordnung Parken 
 
Eine Reduzierung des motorisierten Verkehrs und der damit verbundenen Suche nach 
Parkplätzen ist ein wesentliches Ziel des Ve rkehrskonzeptes zur Mathildenhöhe. Auch 
bezugnehmend auf die Anforderungen an die beantragte UNESCO-Welterbestätte (Schutz vor 
schädlichen Einflüssen) sollen im Umfeld der Mathildenhöhe keine Besucherparkplätze zur 
Verfügung gestellt werden. 
 
In allen Straßenzügen des Statistischen Bezirk s Mathildenhöhe soll mittelfristig eine Park-
raumbewirtschaftung eingeführt werden, um den Besucherverkehr, das Parken von 
Beschäftigten aus Einrichtungen des Umfeldes  sowie von Studierenden der Hochschule 
Darmstadt aus den Straßenzügen im Plangebiet fernzuhalten. Die bestehende Einfahrts-
regelung im Straßenzug Olbrichweg-Lucaswe g soll ggf. durch technische Maßnahmen 
unterstützt werden. 
 
Infolge des Mobilitätskonzepts für die Mathild enhöhe werden im zentralen Bereich um das 
Besucherzentrum Stellplätze im öffentlichen Raum entfallen. Die Neuordnung stellt sich wie 
folgt dar: 
 
- Freifläche am Nordhang vor dem Gebäud e der Hochschule Darmstadt (h_da): Diese 
Fläche soll speziellen Nutzergruppen vorbeh alten bleiben. Dazu gehören Stellplätze 
für mobilitätseingeschränkte Personen und Bedienstete der städtischen

28 
 
Einrichtungen (z. B. Besucher zentrum, gem. Stellplatzsatzung). Ein kleiner Anteil 
kann für bestimmte Besuchergruppen wie Hochzeitsgesellschaften zur Verfügung 
gestellt werden. Im Zuge des weiteren Ausbaus wird die Fläche als unterirdischer 
Parkplatz mit maximal 35 Stellplätzen eingerichtet. 
 
- Das straßenbegleitende Parken im Olbric hweg vom Fiedlerweg bis zum Besucher-
zentrum soll nur noch auf der Südseite erfolgen, um im Bereich der zukünftigen 
kulturellen Nutzungen freien Zugang zu den Flächen am Osthang zu gewähren. 
 
- Stellplätze Wohnanlage Spessartring 73/75: Diese Stellplätze, die sich auf 
öffentlichem Grund befinden und von der Wissenschaftsstadt Darmstadt verpachtet 
wurden, müssen zugunsten eines Ausbaus de r Grünverbindung aufgegeben und neu 
geordnet werden. Sie werden in reduzierter Anzahl entlang der Gebäudefront für eine 
zukünftige Wiederherstellung bauleitplanerisch gesichert. 
 
8.6.6 Straßenraumgestaltung 
 
Auch wenn die Gestaltung und die Einteilu ng der öffentlichen Verkehrsflächen nicht 
Bestandteil der Bauleitplanung sind, wurden für einige ausgewählte Bereiche die geplanten 
verkehrlichen Maßnahmen auch in der Gestaltung und Organisation der Flächen umgesetzt. 
Die wichtigsten Bereiche sind: 
 
- Querung Fiedlerweg (Querungshilfen mit Verkehrsinseln) 
- Querung Erbacher Straße (Querungshilfen mit Verkehrsinseln) 
- Einmündung Spessartring Nord (Reduzierung der Fahrbahnflächen und 
Querungshilfen) 
- Anliegerstraße Spessartring Süd (Erschließungsstraße mit Stellplätzen als Ersatz) 
- Versetzte Kreuzung Erbacher Straße/Fiedlerweg (Kreisverkehr) 
 
Diese Vorschläge und weitere detaillierte Aussagen sind dargestellt in: „Begleitende 
Verkehrsuntersuchung zum Bebauungsplan O 32 Mathildenhöhe“, Stete Planung, Feb. 2019  
 
8.7 Festsetzungen zum Schutz der gestalterischen Besonderheiten durch eine integrierte 
Gestaltungssatzung 
 
Auch wenn das Quartier im Gegensatz zum Südhang der Mathildenhöhe weniger auffallende 
architektonische Besonderheiten besitzt, gibt es  im Detail und in Teilbereichen gestalterische 
Merkmale oder Gemeinsamkeiten, die es zu erha lten gilt. Dies ist auch mit Blick auf eine 
hochwertige Umgebung des Ensembles Mathildenhöhe zu sehen, die in einen gestalterisch 
anspruchsvollen Stadtraum eingebunden sein soll. Mit Hilfe der integrierten 
Gestaltungssatzung werden diese Merkmale lokalisiert und geschützt. 
 
 
9. Artenschutzrechtliche Beurteilung
 
 
Die artenschutzrechtliche Pr üfung ist in dem dem Bebauungsplan zugrunde liegenden 
Umweltbericht mit integrierter Grünordnungsplanung (Teil III) näher dargestellt. 
 
- Gehölze, insbesondere ältere Bäume mit Biotoppotenzial, sollten weitestgehend 
erhalten werden

29 
 
- Baumhöhlen sind möglichst vor dem Bezug von Winterquartieren von Fledermäusen 
oder vor dem Beginn der Brut- und Setzzeit vor der Rodung zu kontrollieren und zu 
verschließen. Dabei ist auch auf einen Besatz von Gartenschläfern (ggf. in der 
Winterruhe) zu achten. Befinden sich Fledermäuse in einer Höhle, sind Verschließung 
und Rodung zu verschieben, bis diese die Höhle verlassen haben. Sollten 
Gartenschläfer vorgefunden werden, ist dies der Unteren Naturschutzbehörde 
mitzuteilen und das weitere Vorgehen abzustimmen. (Es empfiehlt sich daher einen 
zeitlichen Vorlauf einzuplanen). Durch die Rodung in der gemäß § 39 Abs. 5 
BNatSchG für Gehölze außerhalb des Waldes vorgeschriebenen Zeit vom 01.10. bis 
28.02. kann das Risiko für Fledermäuse zusätzlich verringert werden, da dann die 
Fortpflanzungszeit vorüber ist, bzw. die meisten Arten sich in ihren Winterquartieren 
zumeist außerhalb des Eingriffsbereiches befinden. Nach Möglichkeit ist der 
Schutzzeitraum noch zu verlängern (z.B. Rodungen erst ab 01.12.). 
- Durch die Rodung in dem Zeitraum gemäß § 39 Abs. 5 BNatSchG vom 01.10. bis 
28.02. können Tötungen und Verletzungen von Jungvögeln und Beschädigungen von 
Eiern vermieden werden. Adulte Vögel könne n dem Eingriff zu jeder Zeit rechtzeitig 
ausweichen. Gleiches gilt für Eichhörnchen. 
- Bei Abriss oder Sanierung von Gebäuden soll te ebenfalls auf die Brut- und Setzzeit 
geachtet werden. Bei am oder im Gebäude brütenden Vögeln besteht auch die 
Möglichkeit, Arbeiten nach Brut- bzw. Setzzeitende freizugeben (ökologische 
Baubegleitung). Gebäudebegutachtung und Ausflugkontrollen können dazu 
notwendig sein. 
- Künstliche Ersatzhabitate für gebäude- , baum-, höhlen- oder nischenbrütende 
Vogelarten sowie für Fledermäuse sind zeitlich vorgezogen in räumlicher Umgebung 
anzubringen bzw. in neu errichtete Gebäude einzubauen. 
- Vor der Freimachung eines Baufeldes mu ss dieses auf Kleinstrukturen wie 
Laubhaufen oder Holzhaufen untersucht werden. Diese müssen vor 
Baufeldfreimachung händisch beräumt werd en. Sollten Blindschleichen, Igel oder 
Gartenschläfer gefunden werden, ist das weitere Vorgehen mit der Unteren 
Naturschutzbehörde abzusprechen. 
- Vor Beginn der Bauarbeiten im Bereich denk malgeschützter Kelleranlagen sind diese 
bezüglich ihrer Statik zu untersuchen un d ggf. zu verstärken. Ein Zusammenbruch 
dieser Anlagen könnte Fledermaus-Individ uen töten und/oder ihren Lebensraum 
zerstören. 
- Baumaßnahmen, die eine erschütternde Wirkung auf den Brau ereikeller haben, 
sollten ca. Mitte März bis Mitte August durchgeführt werden, um eine Störung von 
Fledermäusen in sensiblen Lebensphasen zu vermeiden. 
- Zur Sicherheit sollte für alle Maßnahmen, die Auswirkungen auf den Brauereikeller 
haben, eine ökologische Baubegleitung hinzugezogen werden. 
- Zum Schutz von Insekten und Kleintieren sind für die Außenbeleuchtung 
insektenschonende Leuchtmittel zu verwenden. 
- Zum Schutz vor Vogelschlag sollte für größere Glasfassaden Vogelschutzglas 
verwendet werden. 
 
Bei der Potentialabschätzung in Bezug au f ein Vorkommen von geschützten Tier- und 
Pflanzenarten für den Bebauungsplan wurden ke ine konkreten Eingriffe untersucht, so dass 
konkrete erforderliche Vermeidungsmaßnahmen  wie bspw. CEF-Maßnahmen ggf. zu einem 
späteren Zeitpunkt erarbeitet werden müssen. 
 
(Siehe auch „Umweltbericht mit integrierter Grünordnungsplanung (Teil III), Artenschutz-
rechtliche Prüfung“)

30 
 
10. Naturschutzrechtliche Eing riffs-/Ausgleichsbetrachtung 
 
Gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplanes  sind vor allem folgende Maßnahmen zur 
Vermeidung oder Verminderung von Eingriffen vorgeschrieben: 
 
10.1 Erhalt von Gehölzen: 
Vor allem im Bereich des Osthanges sollte darauf geachtet werden, dass vorhandene Gehölze 
weitestgehend erha lten bleiben. Der Verlust von Gehö lzen würde somit minimiert werden. 
Von einer vollständigen Rodung der Fläche ist abzuraten. Baumschutzmaßnahmen gemäß 
DIN 18920 sind ggf. während der Bauzeit notw endig. Der Erhalt von Gehölzen ist einer 
Neupflanzung stets vorzuziehen. 
 
10.2 Zeitliche Beschränkung für Rodung und Rückschnitte: 
Nach BNatSchG (§ 39) sind für die Fällung und Rückschnittarbeiten von Bäumen sowie 
Gehölzrodungen die Zeiten zwischen Anfang Oktober und Ende Februar einzuhalten, da 
dieser Zeitraum außerhalb der Hauptbrutzeiten der heimischen Vogelarten sowie der 
Hauptaktivitätsphase vo n Fledermäusen liegt. 
 
10.3 Baumhöhlenkontrollen: 
Bei der Fällung von Bäumen ist im Vorfeld eine erneute Untersuchung durch einen 
Fachkundigen auf Höhlen und andere Struktur en, die Ruhe- oder Fortpflanzungsstätten für 
Fledermäuse, Vögel oder Bilche  bieten können, durchzuführen. Werden Höhlen festgestellt, 
ist eine Kontrolle auf Besatz erforderlich. Falls Tiere vorgefunden werden, muss auf deren 
selbstständigen Auszug gewartet und die Höhle anschließend verschlossen werden. 
 
10.4 Kontrolle der Gebäude vor Abriss: 
Vor dem Abriss von Gebäuden sind diese auf Ti erbesatz hin zu untersuchen (Fledermäuse, 
Gartenschläfer, gebäudebrütende Vogelarten). Potenzielle Quartiere sind im Vorfeld zu 
verschließen, um einen Besatz ausschließen zu können. 
 
10.5 Nist- und Quartierhilfen: 
Je eine Nist- oder Quartierhilfe für Baum-, Hö hlen oder Nischenbrüter bzw. für Fledermäuse 
ist als Ersatz pro gerodetem Baum, der unter die aktuelle Baumschutzsatzung fällt, zeitlich 
vorgezogen in räumlicher Umgebung anzubringen. 
In jedem neu errichteten Gebäudekörper ist mind estens eine künstliche Nisthilfe oder ein 
Quartier für gebäudebrütende Vogela rten oder Fledermäuse einzubauen. 
 
10.6 Kontrolle des Baufeldes vor Freimachung: 
Kleinstrukturen wie Laubhaufen oder Holzhaufen müssen vor Baufeldfreimachung händisch 
beräumt werden; werden dabei besonders geschü tzte Arten wie Garten schläfer, Igel oder 
Blindschleichen während der Winterruhe  angetroffen, ist dies der Unteren 
Naturschutzbehörde zu melden und das weitere Vorgeh en festzulegen. 
 
10.7 Statische Überprüfung und ggf. Si cherungsmaßnahmen im Brauereikeller: 
Der historische unter De nkmalschutz stehende Brauereikell er weist einen instabil wirkenden 
Zustand auf und sollte daher vor Baubeginn einer statischen Überprüfung unterzogen 
werden. Die Auswirkungen von Baumaßnahmen  auf das Kellersystem sowie dessen Umfeld 
müssen im Vorfeld in Form eines Gutachtens  ermittelt werden. Aus dieser Untersuchung 
ergeben sich evtl. weitere Vermei dungs- und Sicherungsmaßnahmen.

31 
 
10.8 Zeitliche Befristung bestimmter  Baumaßnahmen (Erschütterungen): 
Baumaßnahmen, die eine erschütternde Wirkung  auf den Brauereikeller haben, sind nur 
außerhalb der Überwinterungszeiten, Erkund ungs-, Schwärm- und Paarungsphasen von 
Fledermäusen vorzunehmen. Der Zeitraum für so lche baulichen Tätigkeiten liegt zwischen ca. 
Ende März und Mitte August (evtl. noch engeres Zeitfenster). 
 
10.9 Ökologische Baubegleitung bei Bauvorhaben mit Einfluss auf den Brauereikeller: 
Während einer genaueren Planung von Maßnahme n mit Einfluss auf den Brauereikeller ist die 
Betreuung durch einen Fachkundigen im Rahmen einer ökologisc hen Baubegleitung 
erforderlich. Dieser prüft die Pläne in Bezug auf die Überwinterungsquartiere für Fledermäuse 
und überwacht die Baumaßnahmen in Bezug auf die beschriebenen Maßnahmen (V6 und V7). 
 
10.10 Reduktion von Lichtemissionen: 
Für die Außenbeleuchtung sind insektenschonende Leuchtmittel zu verwenden 
(Natriumdampf-Hochdruck- oder Natriumdampf-Niederdrucklampen bzw. LED-Leuchtmittel 
mit vollständig gekapseltem Lampengehäuse). Hier zu ist der Lichtstrahl im besten Falle nach 
unten auszurichten. 
 
10.11 Reduktion der Gefahr bezüglich Vogelschlag: 
In den Fassadenteilen der hinzukommenden Gebäude ist für Glasflächen und -fassaden mit 
einer Größe von mehr als 3 m² Vogelschutzglas zu verwenden.

32 
 
TEIL II: FESTSETZUNGEN DES BEBAUUNGSPLANES 
 
 
 
 
 
A. PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN   (§ 9 BauGB) 
 
Nachfolgend werden die planungsrechtlichen Festsetzungen gemäß § 9 Abs. 1 BauGB 
erläutert: 
 
1. Art der baulichen Nutzung  (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 4 und 6 BauNVO) 
 
1.1 Allgemeines Wohngebiet WA (§ 4 BauNVO) 
 
Entsprechend dem Planungsziel, hier am Rande der Mathildenhöhe neben den kulturellen 
Einrichtungen auch das qualitätsvolle Wohnquarti er zu erhalten, wird der überwiegende Teil 
des Geltungsbereichs als Allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt. Das allgemeine 
Wohngebiet dient vorwiegend dem Wohnen. Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i. V. m. 
§ 4 BauNVO sind nur zulässig:  
 
1. Wohngebäude 
2. die der Versorgung des Gebietes dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie 
nicht störende Handwerksbetriebe 
3. Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke. 
 
Die unter § 4 Abs. 3 BauNVO festgesetzten ausnahmsweise zulässigen Nutzungen werden, 
bis auf Nr. 1, Betriebe des Beherbergungsgewerbes, und Nr. 3, Anlagen für Verwaltungen, 
nicht Bestandteil des Bebauungsplanes, da sie nicht dem gewünschten Planungsziel eines 
ruhigen Wohnquartiers entsprechen und zu unerwünschten Störungen führen können. 
 
1.2 Sonstiges Sondergebiet – Hochschule Darmstadt  (SO –h_da) (§ 11 Abs. 2 BauNVO)  
 
Im Zentrum des Planungsgebietes befinden sich Gebäude der Hochschule Darmstadt, 
Fachbereich Gestaltung. Zur Sicherung dieser gesamtstädtischen Hochschulnutzung 
innerhalb des Planungsgebietes wird ein sonstiges Sondergebiet – Hochschule gemäß § 11 
Abs. 2 BauNVO festgesetzt. Damit werden die Nutzungen, die die Hochschule Darmstadt, FB 
Gestaltung umfassen, planungsrechtlich gesichert: 
 
- Hörsaal und Seminargebäude, 
- Labore und Werkstätten, 
- Verwaltungsgebäude, 
- Mensa. 
 
1.3 Fläche für Gemeinbedarf (§ 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB) 
 
Mit der Ausweisung und Festsetzung einer Fläche für Gemeinbedarf – Kulturellen Zwecken 
dienende Gebäude und Einrichtungen, wird die Errichtung von kulturellen Einrichtungen und 
baulichen Erweiterungen, die im Zusammenhang mit der Künstlerkolonie Mathildenhöhe und 
deren Nominierung zum Welterbe steh en, planungsrechtli ch gesichert.

33 
 
2. Maß der baulichen Nutzung  (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. §§ 16 ff BauNVO) 
 
Das Maß der baulichen Nutzung wird durc h die überbaubaren Grundstücksflächen 
(Baugrenze/Baulinie) und durch die Zahl der Vollgeschosse als Höchstgrenze bestimmt. Für 
die Bestandsbebauung wird überwiegend die bestehende Bauform festgesetzt. 
 
Im Bereich der Hochschule Darmstadt wird das bisherige Baufeld, welches bis heute nicht 
bebaut wurde, teilweise zurückgenommen. Da s bisher im Baurecht nicht verankerte, 
denkmalgeschützte Ateliergebäude wird in di e Festsetzungen aufgenommen, ebenso wie die 
neue Halle an der Westseite. Das Baufeld an der Ostseite erhält einen Abstand zum 
Ateliergebäude, welcher der Bedeutung dieses Denkmals angemessen ist. Damit wird der 
Flächenverlust weitgehend kompensiert. 
 
2.1 Grundflächenzahl (GRZ)/Geschossflächenzahl (GFZ) 
 
Auf die Festsetzung der Grundflächenzahl (GRZ) und der Geschossflächenzahl (GFZ) wird 
verzichtet, da sich durch die Altbebauung sehr unterschiedliche Dichten ergeben. Ergänzt 
durch Aussagen zu den maximalen Gebä udehöhen oder den Geschosszahlen mit 
Geschosshöhen wurden ausreichend Festsetzung en getroffen, um die dem Bebauungsplan 
zugrunde liegende städtebaulic he Konzeption der Erhaltung des Stadtbildes umsetzen und 
sichern zu können. 
 
Das nach § 17 Abs. 1 BauNVO max. zulässige Maß der baulichen Nutzung für allgemeine 
Wohngebiete (GRZ = 0,4/GFZ = 1,2) wird unte rschritten. Im Bereich der Bestandsbauten 
(Teilfläche III) wird fallweise das Obermaß überschritten. 
 
2.2 Zahl der Vollgeschosse 
 
Als Vollgeschosse gelten Geschosse, die nach landesrechtlichen Vorschriften Vollgeschosse 
sind oder auf ihre Zahl angerechnet werden. 
 
Die Geschosszahlen und damit auch die Gebäudehöhen sind wesentliche Faktoren für das 
Erscheinungsbild des Baugebietes. Zur Sicherung des bestehenden Erscheinungsbildes 
orientieren sich die Höchstwerte der festgesetzten max. Geschosszahlen am Bestand des 
jeweiligen Gebäudes. 
 
Nichtvollgeschosse 
 
Nichtvollgeschosse als Staffelgeschosse können auf Flachdächern die Geschossfläche 
erweitern. Durch die Schaffung von Staffelgeschossen kann nicht nur das Erscheinungsbild 
sondern auch die Höhenentwicklung eines Qu artiers entscheidend verändert werden. Im 
Sinne einer auf das Enesmble abgestimmten Höhe nentwicklung soll in bestimmten Bereichen 
die Errichtung von Staffelgeschossen ausgeschlossen werden. Die Bereiche sind  
 
- das neue Baufeld im Bereich des Biergartens, welches zusammen mit der südlich 
anschließenden Bebauung die kubischen Gebäudekörper mit vier Vollgeschossen 
aufnehmen soll, 
- die anschließenden Baugruppen entlang des Fiedlerwegs 
- der prägende Block am Spessartring, der in der Sichtachse der Erbacher Straße zum 
Hochzeitsturm liegt.

34 
 
Spitzbodenausbau 
 
Der Ausbau eines Spitzbodens bei Gebäuden  mit geneigten Dächern kann Umbauten 
hervorrufen, die gestalterisch mit den Anfo rderungen an die Umgebung des Ensembles 
Mathildenhöhe nicht vereinbar sind. Daher werden Spitzbodenausbauten augeschlossen. 
 
2.3 Höhe baulicher Anlagen 
 
Da bei bestimmten Gebäudenutzungen und Gebäudeformen (Hochschule, kulturelle 
Einrichtungen) die Festsetzung der zulä ssigen Zahl der Vollgeschosse für die 
Höhenentwicklung der Gebäude aufgrund vom Regelfall abweichender Geschosshöhen nicht 
ausreichend sind, werden Festsetzungen zur maximalen Gebäudehöhe getroffen, um eine 
Störung des Ensembles am Olbrichweg durc h unverhältnismäßige Gebäudehöhen zu 
vermeiden. 
 
2.4 Höhenlage baulicher Anlagen 
 
Die Oberkante des Erdgeschosses darf nicht höher als 0,5 m im Mittel über dem Niveau des 
angrenzenden Geländes liegen, damit der Bezug der Erdgeschosszone zum anschließenden 
Gelände erhalten bleibt. 
 
Für unterirdische Räume (Garagen, Tiefgeschosse) wird die Lage des Bodens (Sohle) in 
Metern über NHN festgesetzt. Dies betrifft den Bereich der denkmalgeschützten Keller im 
Bereich des Biergartens sowie die Lage der Parkplatzebene unter dem Grundstück am 
Nordhang zwischen Olbrich- und Hoetgerweg. Damit soll sichergestellt werden, dass eine 
ausreichende Überdeckung der historischen Keller gegeben ist bzw. das Tiefgeschoss im 
Bereich des Nordhangs nicht in den öffentlichen Straßenraum hineinragt. 
 
Bei Neubauten in den heute bebauten Bereichen ist auf die bestehende Lage der 
Tiefgeschosse zu achten bzw. zurückzugreifen. 
 
3. Bauweise, Stellung  der baulichen Anlagen  (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 22 BauNVO) 
 
3.1 Offene Bauweise „o“ 
 
In der offenen Bauweise werden die Gebäude mit seitlichem Grenzabstand errichtet. Die 
Länge der in § 22 Abs. 2 S. 1 BauNVO beze ichneten Hausformen darf höchstens 50 m 
betragen. Die offene Bauweise wird für den Bereich der kulturellen Nutzungen am Osthang 
festgesetzt, um zu verhindern, dass Gebäude entstehen können, welche sich in ihrem 
Maßstab nicht in den Bereich der So litärbebauung am Osthang einfügen. 
 
Im Bereich des WA-Gebietes unterstreicht dies e Festsetzung zusammen mit der Ausweisung 
der überbaubaren Flächen das Planungsziel, den Charakter des offenen, durchgrünten 
Gebietes mit freistehenden Solitären zu sichern. 
 
3.2 Geschlossene Bauweise „g“ 
 
In der geschlossenen Bauweise werden die Gebäude ohne seitlichen Grenzabstand errichtet, 
es sei denn, dass die vorhandene Be bauung eine Abweichung erfordert.

35 
 
3.3 Abweichende Bauweise „a“ 
 
Auf dem Eckgrundstück Dieburger Straße/Spessartring sowie teilweise im südlichen Teil des 
Plangebietes am Seitersweg und der Erbacher Straße wurde eine abweichende Bauweise 
festgesetzt. Hier gilt ebnfalls die geschlosse ne Bauweise gemäß § 22 Abs. 3 BauNVO, jedoch 
ist hier ein seitlicher Grenzanbau bei Gebäuden mit einer Länge von weniger als 50 m 
zulässig. Damit wird der dort z. T. vorhandene kleinteilige Gebäudebestand der 
Blockrandbebauung planung srechtlich gesichert. 
 
4. Überbaubare Grundstücksflächen  (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 23 BauNVO) 
 
Die überbaubaren Grundstücksf lächen werden durch Baulinie n und Baugrenzen festgelegt. 
Damit wird bestimmt, wo auf dem Grundstück die zulässige Bebauung verwirklicht werden 
kann. 
 
Da es sich sowohl im nördlichen Teilbereich an der Dieburger Straße als auch im südöst-
lichen Teilbereich am Fiedlerweg/Olbrichweg vor allem um die Sicherung und Bewahrung des 
Bestandes handelt, orientieren sich die Festse tzungen dieses Bebauungsplanes sehr stark an 
der Bebauung im Bestand. Dort wo aus städ tebaulicher und denkmalpflegerischer Sicht 
nichts dagegen spricht, sind Anbau- und Erweiterungsmöglichkeiten gegeben. 
 
Im mittleren Teilbereich nördlich des Olbrichw egs werden Flächen fü r Neubaumöglichkeiten 
sehr genau auf Grundlage vorliegender Wettbewerbsergebnisse festgelegt und 
gekennzeichnet. Diese Ausweisung en sichern ausreichende Entw icklungsmöglichkeiten für im 
Rahmen der benachbarten Kulturstätte Mathildenhöhe definierte kulturelle Nutzungen, 
schützen aber gleichzeitig die Bereiche und zusammenhängenden Grün- und Freiflächen, die 
auch im Rahmen der Biotopvernetzung und des Klimaaustauschs für die Gesamtstadt von 
Bedeutung sind. 
 
Bei der Gestaltung der nicht überbaubaren  Grundstücksfreiflächen sind gemäß den 
festgesetzten Maßnahmen zum Schutz, zur Pfle ge und Entwicklung von Boden, Natur und 
Landschaft die Befestigungen auf das zwin gend erforderliche Maß zu reduzieren. 
 
5. Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze und Tiefgaragen  (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 und 22 
BauGB i.V.m §§ 12 und 14 BauNVO) 
 
Die Anlage von Stellplätzen und Garagen prägen das städtebauliche Erscheinungsbild 
entscheidend. Auf Grundlage von § 12 BauNVO sind im Allgemeinen Wohngebieten (WA) 
Stellplätze, Garagen und Tiefgaragen nur für den durch die Nutzung verursachten Bedarf 
zulässig. Die überwiegenden ausgewiesenen Flächen liegen im Bereich des Bestandes. Große 
Stellplatzflächen sind überwi egend als Tiefgaragen unter de n Punkthäusern ausgewiesen. 
 
Tiefgaragen sind in den dafür gekennzeich neten und innerhalb der als überbaubar 
ausgewiesenen Grundstücksflächen zulässig. 
 
Garagen und Carports sind in einem Abstand von 5,0 m, gemessen von der straßenseitigen 
Grundstücksgrenze zulässig. 
 
Die privaten Erschließungsflächen, die Stellplätze und sonstigen zu befestigenden Grund-
stücksfreiflächen sind so herzustellen, dass Niederschlagswasser versickern kann (z. B. 
Schotterrasen, Pflaster mit Rasen- oder Splittfugen).

36 
 
 
Die nach den Regelungen der He ssischen Bauordnung zulässige Grenzbebauung (§ 6 Abs. 10 
HBO) soll aufgrund des charakteristischen Erscheinungsbildes des Villengebietes mit 
durchgrünten, aneinandergrenzenden Gärten au f eine maximale Länge von 8,0 m begrenzt 
werden. Dadurch soll auch der Biotopverbund ge stärkt werden, der in diesem durchgrünten 
Gebiet von Bedeutung ist. Dies schließt auch die großzügigen Gemeinschaftsgärten der 
Wohnanlagen im nördlich en Teilbereich ein. 
 
Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO  
 
Nebenanlagen sind auch außerhalb der überba ubaren Grundstücksfläch en eingeschränkt für 
Anlagen zur Gartenbewirtschaft ung und zur Garten- und Freiflächengestaltung sowie als 
Standplätze für Abfallbehälter zulässig. Hierdurch soll gewährleistet sein, dass auf den 
Grundstücksfreiflächen Nebenanlagen in eine r dem Gebietscharakter verträglichen Form 
möglich sind. Die Größe der Anlagen wird auf jeweils 10 m
2 Grundfläche sowie 38 m 3 
umbauten Raum begrenzt. 
 
6. Verkehrsflächen  (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB) 
 
Die im Bebauungsplan dargeste llten öffentlichen Verkehrsfläc hen entsprechen den vorhan-
denen Straßenflächen, über welche alle Grun dstücke im Planungsgebiet erschlossen werden. 
 
7. Flächen für Versorgungsanlagen (§ 9 Abs. 12 BauGB)  
 
Für die Flächen von Versorgungsanlagen werden  die bestehenden Standorte festgesetzt und 
damit gesichert. Für bewegliche Enstorgungsstandorte im öffentlichen Raum werden 
bestimmte Standortbereiche vorgegeben, um das Stadtbild in den besonderen Bereichen der 
Blickachsen zum Ensemble Mathildenhöhe von störenden Einflüssen frei zu halten. 
 
8. Grünflächen (§ 9 Abs.  1 Nr. 15 BauGB) 
 
8.1 Öffentliche Grünflächen 
 
Die im Plan gekennzeichneten öffentlichen Grünflächen sind als Grünanlagen mit 
parkartigem Charakter dauerhaft zu erhalten und zu pflegen. 
 
Im zentralen Bereich des Plan gebietes werden die bestehenden Flächen am Hoetgerweg, 
östlich des Gebäudes der Hochschule Darmstadt sowie die zentrale Fläche am Osthang 
zwischen dem Besucherzentrum und den kulturellen Nutzungen als öffentliche bzw. private 
Grünflächen festgesetzt. Damit wird der Bedeut ung dieser Flächen für das Kleinklima und als 
Biotope für Flora und Fauna Rechnung getragen. 
 
8.2 Spielplatz 
 
Innerhalb der zentralen öffentlichen Grünfläche ist eine Spielplatzfläche zulässig. Die 
Spielplatzfläche ist dauerhaft zu erhalten und zu pflegen. 
 
9. Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen  Umwelteinwirkungen – Immissionsschutz – 
Lärm (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB) 
 
Da im Tageszeitraum und im Nachtzeitraum an den straßenseitigen Fassaden der Gebäude 
entlang der Dieburger Strasse, dem Spessartri ng, dem Fiedlerweg und der Erbacher Straße

37 
 
die Orientierungswerte der DIN 18005/1 für Allgemeines Wohngebiet überschritten werden, 
sind Vorkehrungen zum Schutz vor schä dlichen Umwelteinflüssen zu treffen. 
 
Da im Planungsgebiet in den straßenabgewandten Bereichen ausreichend geschützte 
Außenwohnbereiche (Gärten, Terrassen) zur Verfügung stehen, kann an Fassaden mit 
Orientierungswertüberschreitungen das in de r DIN 18005/1 formulierte Ziel „Schutz der 
Außenbereiche“ auf das Ziel „Schutz der Aufenthaltsräume“ hin verlagert werden. Aufenthalts-
räume in Gebäuden können wirksam durch passive Maßnahmen geschützt werden. Die 
aufgeführten passiven Schutzmaßnahmen sind  bei der Änderung oder Errichtung von 
Gebäuden zu beachten  (Siehe auch Schalltechnische Un tersuchung Bebauungsplan O 32 
Mathildenhöhe Ost, Dr. Gruschka, Ingenieurgesellschaft mbH). 
 
10. Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, 
Natur und Landschaft  (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 
 
Im Randbereich der Villengebiete und der Anlage der Mathildenhöhe wurden speziell 
Festsetzungen zum Versiegelungsgrad und der Art der Versiegelung in den Grünflächen 
getroffen. Oberflächen sind daher mindestens  als teilversiegelte Fl ächen anzulegen. Bei 
versiegelten Flächen ist das Niederschlagswasser in angrenzende Grundstücksfreiflächen 
abzuleiten und zu versickern. Im Umweltberi cht (Teil III) werden weitere Aussagen zu den 
Artenschutzrechtlichen Belangen und den Kompensationsmaßnahmen (wie z. B. 
Dachbegrünung etc.) getroffen. 
 
Für die historische Entwicklung von Bedeutung ist der Gartenstadt-Charakter der 
Künstlerkolonie, welcher zum prägenden Ch arakter der Villenkolonie auch in den 
angrenzenden Bereichen geworden ist. Um diesen Charakter zu erhalten, werden im 
Teilbereich III für die Vorgarte nzone die zulässigen Nebenanlag en sowie Stellplätze allgemein 
ausgeschlossen, um eine Unterbrechung der durchgehenden Vorgartenzone durch 
übermäßige Versiegelungen zu vermeiden. 
 
11. Anpflanzen und Erhalt von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen (§ 9 
Abs. 1 Nr. 25a und b BauGB) 
 
Im Rahmen des Umweltberichtes wurden die Bäume mit einem Stammumfang von 
mindestens 60 cm kartiert und bewertet. Davon wurde eine bestimmte Anzahl als wertvoll 
oder erhaltenswert charakterisiert. Um dies en Charakter zu erhalten, wurde daher die 
überwiegende Zahl der Bäume entsprechend de r Kartierung als zu erhaltend festgesetzt, 
wobei geringfügige Abweichungen vom bisherigen Standort bei notwendigem Ersatz möglich 
sind. Mit der Festsetzung eines Baumes pro 200 m
2 Grundstücksfläche wird der durchgrünte 
und teilweise parkartige Charakter des Gebietes gestützt. 
 
Die Vorgärten sind grundsätzlich gärtnerisch anzulegen und zu pflegen. Zufahrten sind nur 
im Bereich der eingezeichneten Stellplätze und Garagen zulässig. Sie dürfen daher nicht als 
Arbeits- oder Lagerflächen benutzt werden. Diese Festsetzung dient der Aufwertung des 
Stadtbildes.

38 
 
B. AUFNAHME VON AUF LANDESRECHT BERUHRENDEN REGELUNGEN IN DEN 
BEBAUUNGSPLAN 
 
1. Gestaltung der baulichen Anlagen 
 
1.1 Dachgestaltung 
 
1.1.1 Dachform 
 
Die Gestaltung der Dachlandschaft ist besond ers in Gebieten mit niedriger Bebauung und 
Hanglagen von besonderer gestalterisc her und städtebaulicher Bedeutung. 
Für die denkmalgeschützten Gebäude ist die vorhandene Dachform zu schützen und zu 
erhalten. 
 
Für alle weiteren Gebäude wurde die im Best and dominierende Dachform festgeschrieben. 
Bei Baumaßnahmen an bestehenden Dächer n ist die für den jeweiligen Gebäudtyp 
charakteristische Dachform zu erha lten und ggf. wiederherzustellen. 
 
Während in dem nördlichen Teilbereich mit sein en Hochäusern und den Gebäuden der 70er 
Jahre das Flachdach dominiert, überwiegen  in den Bereichen der gründerzeitlichen 
Bebauung und der Ein- und Zweifamiliengebäude  die geneigten Dächer als eine Mischung 
aus Sattel-, Walm-und Zeltdächern. Neubau ten sollen sich mit der Dachform an die 
Umgebung anpassen. 
 
Als Dachneigung sind mindestens 30° und höchstens 45° zulässig. Bei eingeschossigen 
Anbauten können auch flacher geneigte Dä cher und Flachdächer zugelassen werden. 
 
1.1.2  Dachaufbauten und –e inschnitte, Dachgauben  
 
Die Festsetzungen zu den Dachelementen (D achaufbauten) orientieren sich an den 
Elementen, die im Planungsgebiet vorliegen. In den überwiegenden Fällen sind die 
Dachaufbauten im Bestand eher zurückhaltend, die Dachflächen dominieren. Um den 
Dachausbau für zeitgemäßes Wohnen nicht zu  erschweren, wird die Maximalbreite für 
Dachgauben mit 2,50 m festgesetzt. Mit dieser mittleren Größe soll ein Bezug zur 
vorhandenen Bebauung si chergestellt werden. 
 
Auch werden als Grundregel die Abstände zu den jeweiligen Dachenden als auch die 
Abstände zum First, zum Grat (Walmdach) und zum Ortgang definiert. Die Dachfläche soll 
als Hauptelement weiterhin erhalten bleiben.  
 
Die Dachaufbauten sind als Giebel-, Kasten- oder Schleppgauben auszubilden und an der 
Oberseite mit Ziegeln, Schindeln od er Kupfer-/Zinkblech einzudecken. 
 
Dacheinschnitte stören grundsätzich die flächige Erscheinung von Walm- und Satteldächern. 
Aufgrund der prägenden Wirkung der Dachflächen im z. T. großzügigen Straßenraum des 
südlichen Teilgebietes sind bei geneigten Dächern Dacheinschnitte nicht zulässig. Diese 
Bauform ist auch in den angrenzenden Wohngebieten und innerhalb des historischen 
Bauensembles der Künstlerkolonie nicht vorhanden und daher untypisch.

39 
 
1.1.3 Dacheindeckungen 
 
Zur Erhaltung des Erscheinungsbildes der best ehenden Dachlandschaft im Teilbereich III, 
der durch geneigte Dächer geprägt ist, werden nur Materialien und Farben zugelassen, die 
typisch für die Villenbebauung an der Mathildenhöhe und in diesem Teilbereich bereits 
vorhanden sind. So soll eine Kontinuität der ve rwendeten Materialien sichergestellt werden. 
 
1.2 Fassadengestaltung  
 
Die Festsetzungen zur Fassadengestaltun g nehmen Bezug auf den Bestand und 
berücksichtigen die schutzwü rdige Umgebung des Ensembles Mathildenhöhe. So werden 
bestimmte Materialien ausgeschlossen, die nicht mit den Anforderungen an die Umgebung der 
historischen Stätte vereinbar sind. Durch den Ausschluss von Rolladenkästen soll ein Element 
ausgeschlossen werden, welches ebenfalls untypisch für ein in Teilen historisch geprägtes 
Stadtbild ist. 
 
1.3 Antennenanlagen 
 
Technische Anlagen, welche an den Fassaden angebracht werden, können das 
Erscheinungsbild des Stadtraums negativ beeinflussen. Daher wird das Errichten von Antennen 
und Parabolspiegeln auf die Fassadenteile besc hränkt, welche vom ö ffentlichen Straßenraum 
aus nicht einsehbar sind. So soll gewährleistet werden, dass keine störenden Einlüsse den 
Stadtraum mit seinen Sichtbeziehungen prägen, der an das Denkmal-Ensemble der 
Künstlerlolonie Mathildenhöhe anschließt. 
 
1.4 Werbeanlagen und Warenautomaten 
 
Werbeanlagen in Form von Blinklichtern, im Wechsel oder in Stufen ein- und ausschaltbare 
Leuchten, als laufende Schriftb änder, als projizierende Lichtbänder und als spiegelunterlegte 
Schilder sowie freistehende Werbeanlagen oder Werbeanlagen auf oder über Dach sind 
unzulässig, da sie gebietsuntypisch sind und den Gesamteindruck dieses Wohnquartiers am 
nördlichen und östlichen Rand der Mathildenhöhe nachteilig beeinträchtigen. 
 
Gerade im Zusammenhang mit de r überregionalen kulturellen Bedeutung der Mathildenhöhe 
und deren Gebäude und Anlagen sollen Werbeanlagen den optischen Zugang und die 
Wertigkeit des gesamten Quartiers nicht negativ beeinflussen. 
 
2. Grundstücksfreiflächen 
 
2.1 Einfriedungen 
 
Einfriedungen und deren Gestaltung sind von großer Bedeutung für das Erscheinungsbild eines 
Quartiers. Mit den Festsetzunge n zu den Einfriedungen sollen ne gative Auswirkungen auf das 
Stadtbild verhindert werden. 
 
Hinsichtlich seiner Parzellierung und Einfriedungen kann der Geltungsbereich in zwei Quartiere 
gegliedert werden. 
 
Östlich des Fiedlerwegs dominieren auf den Ein- und Mehrfamilienhausgrundstücken 
kleinteilige Parzellierungen. Begrünte Zäune oder  Hecken zur Straße und im rückwärtigen 
Bereich tragen zur Strukturierung und Gliederung dieses Baugebietes bei.

40 
 
 
Für den Bereich der Hochhausbe bauung entlang der Dieburger Straße, den Bereich an den 
öffentlichen Fußwegen sowie im Bereich der kulturelle n öffentlichen Gebäude und 
Einrichtungen der Mathildenhöhe und der Hochsc hule sind für den Siedlungscharakter die 
freien Blickbeziehungen und die offenen Durc hblicke von großer Bedeutung. Sie sollen nicht 
durch geschlossene Einfriedungen verhindert oder eingeschränkt werden. Sie bieten zusätzlich 
Lebens- und Nahrungsraumangebote für die heimische Tierwelt. 
 
2.2 Stützmauern 
 
Auf Grund der starken Topografieunterschiede und der starken Geländemodellierung sind im 
Geltungsbereich Stützmauern teilweise notwendi g. Charakteristisch sind die historischen 
denkmalgeschützten Stützmauern an der Di eburger Straße und vor dem Atelierhaus am 
Olbrichweg. Auch am Fiedlerweg  befindet sich eine historis che Stützmauer. Zur Sicherung 
eines einheitlichen Erscheinungsbildes an den öffentlichen Verkehrsflächen soll nur eine 
begrenzte Auswahl an Materialien zur Anwend ung kommen. Ausgenommen sind die Mauern 
und Einfassungen entlang der öffentlichen Ve rkehrsflächen (Fußwege und Anlieger) im 
Blockinnenbereich. Zulässig sind Troc kenmauerwerk, Natursteinmauerwerk und 
Blendmauerwerk aus Naturstein. Innerhalb und zwischen den Grundstücken sind auch 
Ziegelmauern sowie im Bereich der Hoch hausbebauung an der Dieburger Straße 
Betonstützmauern bis zu einer Höhe von 0,5 m zulässig. 
 
2.3 Private Grundstücksfreiflächen 
 
2.3.1 Stellplätze/Oberflächen 
 
Befestigte, nicht überdachte Fl ächen der Baugrundstücke sowie ebenerdige Stellplätze sind 
grundsätzlich wasserdurchlässig zu befestigen. Damit wird eine übermäßige Versiegelung 
der Grundstücksfreiflächen verhindert und der gewünschte Charakter de r einheitlichen, die 
Gebäude umgebenden Grünanlage unterstützt. Al s wasserdurchlässige Beläge gelten u. a. 
wasserdurchlässige Pflastersysteme, Porenpfl aster, Pflasterbeläge mit einem Fugenanteil 
von mind. 20 % und Einfachbefestigungen wie z. B. Schotterrasen und wassergebundene 
Wegedecken. 
 
2.3.2 Abgrabungen, Aufschüttungen  
 
Außerhalb der als überbaubar ausgewiesenen Grundstücksflächen sind Abgrabungen zulässig. 
Diese Geländeabgrabungen, Geländemodellierung en sind bis max. 0,5 m, bezogen auf den 
natürlichen Geländeverlauf zulässig. Sie sind  hier als weich ausgezogene Böschungen zu 
gestalten. Abgrabungen sind bis zu einer max. Breite von 50 % der jeweiligen Gebäudeseite 
zulässig. 
 
Die Mathildenhöhe ist als Hügel prägend für die Topographie. Die vorhandenen Gebäude 
wurden mit einer Sockelzone, welche einen Ausgleich herstellt, in die vorhandene Topographie 
eingefügt. Damit das charakteristische Bild der geneigten Gartenflächen erhalten bleibt, sind 
Aufschüttungen unzulässig und Abgrabungen eingeschränkt zulässig. 
 
2.3.3 Grundstück Dieburger Straße 97 (Biergarten)  
 
Im Bereich des Biergartens sind aufgrund der historischen Kelleranlagen keine Abgrabungen 
zulässig.

41 
 
 
2.4 Sammelstandorte 
 
Im Straßenraum bestehen definierte Sichtachsen auf die Künstlerkolonie Mathildenhöhe, die 
auch im Managementplan für die Welterbebewerbung als bedeutende Blickbeziehungen 
dargestellt wurden. Diese Bereiche sollen von störenden Sondernutzungen frei gehalten 
werden. Daher sind im Lucas- und im Olbrichweg sowie im südlichen Spessartring zusammen 
mit ihren Kreuzungs- und Einmündungsbereichen Standorte für Sammelbehälter der 
Entsorgung ausgeschlossen. 
 
 
C. NACHRICHTLICHE ÜBERNAHMEN  (§ 9 Abs. 6 BauGB) 
 
1. Denkmalschutz 
 
Die gekennzeichneten Bauten Olbrichweg Nr. 10  mit Ateliergarten sowie die historische Mauer 
an der Dieburger Staße sind als Kulturdenkmäler (Einzeldenkmäler) gemäß § 2 Abs. 1 
Hessisches Denkmalschutzgesetz (HDSchG) ausgewiesen und stehen unter Denkmalschutz. 
 
Eine Teilfläche des Geltungsbereichs ist als Gesa mtanlage nach § 2 Abs. 3 HDschG festgelegt. 
Sie ist im Planteil zeichnerisch dargestellt. 
 
D. HINWEISE 
 
In den Bebauungsplan O 32 sind Hinweise aufgenommen worden, um planungsrelevante 
Informationen zum besseren Verständnis und zur Beachtung zur Verfügung zu stellen. 
 
Statistische Angaben 
 
Fläche des Geltungsbereichs: 86.510 m² 
Allgemeines Wohngebiet (WA) 40.660 m2 
Öffentliche Verkehrsfläche 21.400 m2 
Öffentliche Grünflächen 10.780 m 2 
Fläche für Gemeindedarf  
kulturellen Zwecken dienen de Gebäude und Flächen 
7.240 m2 
Sondergebiet Hochschule 6.430 m 2

TEIL B: UMWELTBERICHT 
MIT INTEGRIERTEM GRÜNORDNUNGSPLAN 
 
 
 
Im Auftrag von: 
WerkStadt Architekten+ Stadtplaner 
Magdalenenstraße 17 
64289  Darmstadt 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
DIE LANDSCHAFTSARCHITEKTEN - BITTKAU+BARTFELDER+INGENIEURE GBR

Die Landschaftsarchitekten 
Bittkau - Bartfelder + Ingenieure GbR 
Taunusstraße 47 
65183 Wiesbaden 
 
 
 
Im Auftrag von: 
WerkStadt Architekten+ Stadtplaner 
Magdalenenstraße 17 
64289  Darmstadt 
 
 
9. MAI 2019
 
 
 
 
 
 
 
 
Bearbeitung: 
 
M. Eng. T. Büschel  Bittkau - Bartfelder + Ingenieure GbR  
B. Eng K. Schiewe  Bittkau - Bartfelder + Ingenieure GbR 
M. Sc. (cand.) L. Wegner 
     Bittkau  Bartfelder + Ingenieure GbR

Umweltbericht  O 32 Mathildenhöhe Ost 
DLA   1 
INHALT 
I Einleitung  ..................................................................................................................................... 5  
1 Inhalte und wichtigste Ziele des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan .... 6 
 Beschreibung der Festsetzungen des Bebauungsplanes ............................................................ 8 
 Bedarf an Grund und Boden ................................................................................................ ........ 9 
 Rechtliche Grundlagen, übergeordnete und sonstige Planungen und ihre 
Zielsetzungen für den Umweltschutz ................................................................ ......................... 11 
1.3.1 Zielsetzungen aus Gesetzen, Richtlinien und Verordnungen ............................................. 11 
1.3.2 Übergeordnete und sonstige Fachplanungen ..................................................................... 16 
 Verwendete Datengrundlagen und Untersuchungsmethoden ................................................... 23 
2 Beschreibung des derzeitigen Umweltzustandes (Basisszenario) im Wirkungsbereich 
des Bauleitplans ......................................................................................................................... 25 
 Naturräumliche Zuordnung und Gliederung ................................................................ ............... 25 
 Mensch und Gesundheit ................................................................................................ ............ 26 
2.2.1 Lärm ................................................................................................................................... 27 
 Tiere ................................................................................................................................ .......... 28 
 Pflanzen (Biotoptypen und Bäume) ................................................................ ........................... 33 
 Biologische Vielfalt ................................................................................................ ..................... 34 
 Boden und Fläche ................................................................................................ ...................... 35 
2.6.1 Boden und Geologie ........................................................................................................... 35 
2.6.2 Fläche ................................................................................................................................. 36 
 Wasser ................................................................................................................................ ...... 37 
 Klima und Lufthygiene ................................................................................................ ............... 37 
 Landschafts- bzw. Stadtbild ................................................................................................ ....... 39 
 Kultur und Sachgüter (Denkmalschutz) ................................................................ ..................... 40 
 Wechselwirkungen zwischen den genannten Schutzgütern und deren 
Umweltbelangen 
................................................................................................ ........................ 41

Umweltbericht  O 32 Mathildenhöhe Ost 
DLA   2 
3 Entwicklungsprognosen des Basisszenarios bei Durchführung der Planung und bei 
Nichtdurchführung der Planung ............................................................................................... 42 
 Entwicklungsprognose bei Durchführung der Planung .............................................................. 42 
3.1.1 Mensch und Gesundheit ..................................................................................................... 42 
3.1.2 Tiere ................................................................................................................................... 43 
3.1.3 Pflanzen (Biotoptypen und Bäume) .................................................................................... 44 
3.1.4 Biologische Vielfalt.............................................................................................................. 44 
3.1.5 Boden ................................................................................................................................. 44 
3.1.6 Fläche ................................................................................................................................. 44 
3.1.7 Wasser ............................................................................................................................... 45 
3.1.8 Klima und Lufthygiene ........................................................................................................ 45 
3.1.9 Landschafts- bzw. Stadtbild ................................................................................................ 46 
3.1.10 Kultur und Sachgüter .......................................................................................................... 46 
3.1.11 Wechselwirkungen zwischen den genannten Schutzgütern und deren Umweltbelangen .. 47 
 Sachgerechter Umgang mit Abwässern und Abfall ................................................................ .... 47 
3.2.1 Auswirkungen auf das Klima und Anfälligkeit gegenüber den Folgen des Klimawandels ... 47 
3.2.2 Anfälligkeit gegenüber Störfällen und Katastrophen ........................................................... 48 
 Entwicklungsprognose bei Nichtdurchführung der Planung ....................................................... 48 
 Vorhabenbeschreibung gemäß Bau- und Betriebsphasen ........................................................ 49 
4 Kumulierung mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete .................. 49 
5 Artenschutzrechtliche Belange ................................................................................................. 50 
 Maßnahmen zur Vermeidung negativer Auswirkungen auf artenschutzrechtliche 
Belange nach § 44 BNatSchG ................................................................................................ ... 51 
 Berücksichtigung der Vorgaben der Verträglichkeitsprüfung bei Beeinträchtigungen 
von FFH- und Vogelschutzgebieten gem. § 1 a Abs. 4 BauGB ................................................. 53 
6 Kompensationsmaßnahmen ..................................................................................................... 53 
 Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung, Eingriffsregelung gem. § 1a Abs. 3 BauGB ......................... 53 
 Verbal-argumentative Gegenüberstellung von Eingriff und Ausgleich ....................................... 54

Umweltbericht  O 32 Mathildenhöhe Ost 
DLA   3 
 Vorschläge für Festsetzungen zur Aufnahme in den Bebauungsplan ....................................... 55 
6.3.1 Öffentliche Grünflächen - Zweckbestimmung Parkfläche (§ 9 Abs. 15 BauGB) ................. 55 
6.3.2 Private Grünflächen ............................................................................................................ 55 
6.3.3 Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 24) ........ 56 
6.3.4 Bodenveränderungen ......................................................................................................... 56 
6.3.5 Kampfmittelbelastung und –räumung ................................................................................. 57 
6.3.6 Nutzung erneuerbarer Energien sowie sparsame und effiziente Nutzung von Energien 
(§ 9 Abs. 1 Nr. 23b BauGB) ............................................................................................................ 57 
6.3.7 Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, 
Natur und Landschaft (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) ........................................................................... 57 
6.3.8 Anpflanzen und Erhalten von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen (§ 9 
Abs. 1 Nr. 25a und b BauGB) ......................................................................................................... 59 
6.3.9 Artenschutz ......................................................................................................................... 60 
7 Geplante Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring) ........................................................... 65 
8 Anderweitige Planungsmöglichkeiten ...................................................................................... 65 
9 Hinweise auf Schwierigkeiten, Lücken oder fehlende Erkenntnisse hinsichtlich der 
Angaben 65 
10 Allgemein verständliche Zusammenfassung ........................................................................... 65 
 
Abbildungsverzeichnis: 
Abbildung 1: Lage des Geltungsbereichs innerhalb der Wissenschaftsstadt Darmstadt (Quelle: 
opentopomap.org) ............................................................................................................................... 6 
Abbildung 2: Flächennutzungsplan mit Landschaftsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Stand 
2006 .................................................................................................................................................. 18 
Abbildung 3: Entwicklungskarte; Landschaftsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt (2003) ........ 20 
Abbildung 4: Leitbildkarte mit Entwicklungsprioritäten; Landschaftsplan der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt (2003) ............................................................................................................................... 21 
Abbildung 5: Bebauungsplan O 13 Mathildenhöhe Ost (Stadt Darmstadt 1974) ............................. 22 
Abbildung 6: Naturräumliche Gliederung Darmstadt (Ausschnitt Landschaftsplan der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt 2003) ................................................................................................ 26

Umweltbericht  O 32 Mathildenhöhe Ost 
DLA   4 
Abbildung 7: Lärmkartierung (tagsüber) 2017; HLUG ...................................................................... 27 
Abbildung 8: Klimafunktionskarte der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Institut für Klima- und 
Energiekonzepte (2016) .................................................................................................................... 38 
Abbildung 9: Die Mathildenhöhe mit den denkmalgeschützten Bereichen, Rahmen-Konzeption 
Mathildenhöhe, Wissenschaftsstadt Darmstadt 2009 ........................................................................ 40 
 
Tabellenverzeichnis: 
Tabelle 1: Flächenbilanz nach Nutzungstypen (Bestand) ................................................................ 9 
Tabelle 2:  Flächenbilanz nach Nutzungstypen – Planung (Stand: 30.04.2019) ......................... 10 
Tabelle 3:  Wesentliche Zielsetzungen aus Gesetzen, Richtlinien und Verordnungen für die 
jeweiligen Schutzgüter und Kurzbeschreibung derer Berücksichtigung bei der Aufstellung des 
Bebauungsplans ................................................................................................................................ 11 
Tabelle 4:  Untersuchungsmethoden ........................................................................................... 24 
Tabelle 5:  Naturräumliche Gliederung des Geltungsbereichs .................................................... 25 
Tabelle 6:  Vorkommende Arten und Schutzstatus (besonders geschützt bzw. streng geschützt 
nach BNatSchG, gem. Vogelschutzrichtlinie VS-RL) gemäß des Artenschutzrechtlichen Fachbeitrags 
(naturplan, 2019) ............................................................................................................................... 31 
Anhang: 
(1) Pflanzliste  
(2) Baumverzeichnis 
(3) Eingriffs-/Ausgleichsbilanz (KV -Tabelle Bestand/Planung)  - Flächenbilanzierung nach Hes-
sischen Kompensationsverordnung  
(4) Baum- und Biotopbestandsplan O 32 Mathildenhöhe (Bestand/Planung) 
(5) Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung nach Hessischer Kompensationsverordnung (2005), Nut-
zungstypen 
(6) Freiflächen- und Grünordnungsplanung 
(7) Grünordnungsplan

Umweltbericht  O 32 Mathildenhöhe Ost 
DLA   5 
III UMWELTBERICHT 
I EINLEITUNG 
Umweltbericht mit integrierter Grünordnungsplanung 
Für den Bebauungsplan O 32 Mathildenhöhe Ost muss gemäß § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch ( BauGB) eine 
Umweltprüfung durchgeführt werden, deren Ergebnisse dem vorliegenden Umweltbericht zu entnehmen 
sind. Gemäß § 2a BauGB ist der Umweltbericht Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan. 
Die landschaftspflegerischen Belange von Natur und Landschaft werden in den § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB in 
Verbindung mit den grünordnerischen Belangen nach § 1 Abs. 6 Nr. 1, 3, 5 BauGB sowie die Belang e des 
Bodenschutzes gemäß § 1a Abs. 2  BauGB für das Plangebiet dar gestellt, damit diese im Rahmen der 
bauleitplanerischen Abwägung entsprechend beurteilt und berücksichtigt werden können.  
Bei einer v oraussichtlich erheblichen eintreffenden Auswirkung kann nach § 1a Abs. 3  BauGB ein Aus-
gleich der erheblichen A uswirkungen durch geeignete Darstellungen und Festsetzungen im Bebauungs-
plan nach §§ 5 und 9 (Flächen und Maßnahmen)  oder anhand von vertraglichen Vereinbarungen (§ 11) 
erfolgen. Die Eingriffsregelung ist dabei gemäß § Abs. 6 Ziff. 7 BauGB abzuarbeiten.  
Der vorliegende Umweltbericht integriert dabei die Belange eines Grünordnungsplanes und wird um die 
Inhalte der Eingriffsregelung nach § 1a Abs. 3  BauGB mit den Anforderungen nach den §§ 14 und 18 
BNatSchG, indem er den Eingriffstatbestand mit Maßnahmen zur  Vermeidung und Minimierung darlegt 
bzw. erweitert. Gleichzeitig werden, sofern dies erforderlich ist, Maßnahmen bzw. Flächen dargestellt,  um 
den Ausgleich der Eingriffe in Natur und Landschaft auf Ebene des Bebauungsplanes möglichst zu kom-
pensieren. Sofer n Umweltauswirkungen der Planung voraussichtlich erheblich sind, werden sie ermittelt, 
beschrieben und bewertet.
  
Die Darlegung der Grundlagen und Prognose der Auswirkungen sind im  Umweltbericht wie auch im Grün-
ordnungsplan identisch und erfolgen i n den Kapiteln 2 und 3. Dazu gilt es auch gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7b 
i.V. mit § 1a Abs. 4 BauGB der Frage einer möglichen Beeinträchti gung von FFH -Gebieten nachzukom-
men.  
Geltungsbereich (Vorhabenbereich) und Nutzungsstruktur 
Der rund 8,7 ha große Geltungsbereich von O 32 grenzt westlich direkt an die Künstlerkolonie Mathilden-
höhe. Den Grenzbereich zur Mathildenhöhe markieren der Lucas -, der Olbrich- und der Fiedlerweg. Der 
Spessartring mit rahmender Baumallee stellt die östliche Grenze des Geltungsbereichs dar. S üdlich bzw. 
nördlich begrenzen die Erbacher bzw. die Dieburger Straße den Geltungsbereich.

Umweltbericht  O 32 Mathildenhöhe Ost 
DLA   6 
Abbildung 1: Lage des Geltungsbereichs innerhalb der Wissenschaftsstadt Darmstadt  (Quelle: opentopomap.org) 
 
Baulich wird das Gebiet neben dem Künstlerhaus der Mathildenhöhe und dem Gebäudekomplex der 
Hochschule für Gestaltung (HfG) im Wesentlichen durch zwei Bautypologien dominiert. Südlich des Ol-
brichwegs dominieren die heute noch gut erhaltenen, von Joseph Maria Olbrich erbauten Villen, die Anfang 
des 20.  Jahrhunderts für die Künstlerkolonie der Mathildenhöhe wirkenden Künstler geschaffen wurden. 
Die freistehenden zweistöckigen Gebäude sind mit Gartengrundstück en ausgestattet, was das Gebiet sehr 
durchgrünt erscheinen lässt  - das Gebiet wird im Wesentlichen als Wohnstandort genutzt. Am Seitersweg 
schließt sich eine nahezu geschlossene Blockrandbebauung an. Im Norden und Osten des Planungsgebie-
tes dominieren aus den siebziger Jahren stammende Wohnblöcke mit bis zu zehn Stockwerken. Zwischen 
den Gebäuden sind Flächen mit Parkplätzen, teilweise mit unterbauten Tiefgaragen, und halböffentliche 
Grünflächen mit gewachsenem Baumbestand vorhanden. 
1 INHALTE UND WICHTIGSTE ZIEL E DES B EBAUUNGSPLANES MIT INTEGRIERTEM GR ÜN-
ORDNUNGSPLAN 
Der Geltungsbereich liegt im räumlichen Bezug zur Darmstädter Mathildenhöhe. Als denkmalgeschütztes 
Gesamtkunstwerk besteht diese aus Gebäuden und Freianlagen einer ehemaligen Künstlerkolonie mit u.a. 
dem rund 30 m hohen Hochzeitsturm, ehemaligen Künstlerhäusern sowie Außenanlagen mit historischem 
Platanenhain und Brunnenanlagen. Die Künstlerkolonie Mathildenhöhe wurde 2016 in die neue Tentativlis-
te, die Vorschlagsliste von Kultur- und Naturdenkmälern der UNESCO, aufgenommen. Eine Entscheidung

Umweltbericht  O 32 Mathildenhöhe Ost 
DLA   7 
über die Aufnahme in die Welterbeliste der UNESCO steht fü r das Jahr 2020 an 1. Um den Titel Welterbe 
für den Kernbereich der Mathildenhöhe zu erreichen, hat sich die Wis senschaftsstadt Darmstadt zum Ziel 
gesetzt, das Gebiet rund um das Nominierungsgebiet durch Bauleitplanung zu sichern um künftige Ent-
wicklungen des Stadtteils mit den Zielen des Welterbeantrages in Einklang zu bringen. In einem hohen 
Maße spielt dabei die Errichtung eines Besucherzentrums in diesem Bereich eine Rolle.  
Das Leitbild zur städtebaulichen Entwicklung orientiert sich an den benachbarten historischen Freianlagen 
bzw. den im und um das Gebiet vorhandenen Gebäudegruppen bzw. Gebäudetypologien. Dabei ist sicher-
zustellen, dass keine negativen Beeinträchtigungen baulicher Art auf das Gesamtensemble Mathildenhöhe 
Einfluss haben können. Blickbeziehungen zwischen der Mathildenhöhe und dem Plangebiet sollen erhalten 
bleiben, ebenso wie vorhandene Frei- bzw. Grünflächen und erhaltenswerte Gehölzbestände.  
Die Ziele der Grünordnungsplanung wurden im Vorlauf bereits durch das Ingenieurbüro Sliwka (2016 -
2017) ermittelt und mit den Planungsinstitutionen der Wissenschaftsstadt Darmstadt abgestimmt. Die Pla-
nung orientiert sich stadträumlich zum einen an der übergeordneten Grünachse, die vom Herrngarten und 
dem Residenzschloss in der Stadtmitte, über die fußläufige Grünverbindung der Erich- Ollenhauer-
Promenade, den Platanenhain, über den Olbrich- und Seitersweg bis zur Rosenhöhe führt und zum ande-
ren an der im Planbereich vorhandenen Grünstruktur mit einem bereits guten Fußwegenetz. So entsteht 
zwischen Hoetgerweg und Olbrichweg eine Nord- Süd orientierte kleine Parkanlage mit fußläufiger Wege-
verbindung und Spielplatz, sowie in der Ost -West Orientierung eine 10 m breite Grünanlage mit lebens-
raumtypischer Bepflanzung. Diese bildet nördlich der künftigen Gebäude für kulturelle Zwecke einen natür-
lichen Rückzugsbereich, der als Trittstein zur Biotopvernetzung mit den umliegenden Grünstrukturen dient. 
Eine anschauliche Darstellung der Freiflächen- und Grünordnungsplanung befindet sich unter Anhang 6, 
die reguläre Darstellung in Form eines Grünordnungsplanes unter Anhang 7. 
Auf Grundlage des vorliegenden Bebauungsplans des Büros WerkStadt Architekten und Stadtplaner aus 
Darmstadt gilt es, neben einer Bewertung des Bestandes, das Konfliktpotential bezüglich möglicher erheb-
licher Auswirkungen auf die Umwelt zu bewerten.  
Im Wesentlichen trägt der Bebauungsplan zu einer Sicherung der Bestandssituation bei. Daneben ist eine 
für das Gebiet nachvollziehbare Nachverdichtung einzelner Bereiche vorgesehen. Gerade in Darmstadt ist 
der Druck auf unbebaute innerstädtische Bereiche durch die hohe Nachfrage an Wohnraum innerhalb des 
Rhein-Main-Gebietes sehr groß. Auf dem Osthang soll in der Nähe der Hochschulgebäude ein Besucher-
                                                      
1 BÄUMLE Architekten/Stadtplaner (2018), Auslobung nicht offener Wettbewerb Besucherzentrum und städteb au-
liche Entwicklung Mathildenhöhe Darmstadt

Umweltbericht  O 32 Mathildenhöhe Ost 
DLA   8 
zentrum entstehen, um den Anforderungen eines UNES CO-Welterbes zu entsprechen und in dem sich 
Interessierte über die Darmstädter Mathildenhöhe informieren können2.  
 Beschreibung der Festsetzungen des Bebauungsplanes 
Im Bebauungsplangebiet werden unter anderem Flächen für eine bauliche Nachverdichtung sowie eine 
Fläche für das Gebäude des Besucherzentrums und weitere Gebäude für kulturelle Zwecke festgesetzt . 
Dabei werden die Umweltthemen Schallschutz, Artenschutz, Bodenverunreinigungen, Wasserhaushalt und 
Klimaschutz im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens als potenziell konfliktträchtige Themen  erkannt. 
Zur Bestimmung der artenschutzrechtlichen Belange wurde ein Artenschu tzfachbeitrag erstellt (naturplan 
2019).  
Daraus hervorgehende Planungsempfehlungen wurden weit estgehend als Festsetzungen in den Bebau-
ungsplan übernommen. Für die geschützten Arten bzw. Tiergruppen Fledermäuse, Mauersegler und weite-
re Vogelarten sollen bei Verlust Ersatzhabitate geschaffen werden. Regenwasser soll möglichst dort wo es 
die Bodenverhältnisse bzw. baulichen Anlagen zulassen, vollständig im Gebiet versickern.  
Einige Maßnahmen werden auf schon versiegelten, teilversiegelten oder anthropogen überprägten Flächen 
durchgeführt. In den Bereichen am Osthang und östlich bzw. südöstlich der Hochschule sind auch Grünflä-
chen von Maßnahmen betroffen, auf denen sich überwiegend jüngere Bäume befinden. Von einem Klima-
gutachten wurde abgesehen, da davon auszugehen ist, dass die baulichen Veränderungen keinen erhebli-
chen Einfluss auf einen schon innerstädtisch erschlossenen Bereich haben werden. Von einer Steigerung 
des Verkehrsaufkommens ist auszugehen, das Gebiet ist jedoch in dieser Hinsicht bereits vorbelastet.  
Bauflächen  
Der Bebauungsplan setzt Baufelder zur Nachverdichtung des bestehenden Gebietes mit Baugrenzen fest. 
Am Fiedlerweg, im Bereich des bestehenden Biergartens und im Osten des Osthangs werden zusätzliche, 
neue Baufenster festgesetzt. Am Seitersweg wird die Erweiterung einer bestehenden Bebauung ermög-
licht. Auf einer Freifläche am Olbrichweg ist die Errichtung des Besucherzentrums geplant.  
Der Bebauungsplan setzt die überbaubare Grundstücksfläche durch Baugrenzen fest. Das Maß der bauli-
chen Nutzung wird durch die Grundfläche, die Geschossfläche und die Zahl der Vollgeschosse festgesetzt. 
Grünordnung  
Um die o.g. Ziele der Grünordnungsplanung umzusetzen, sind folgende Maßnahmen geplant: 
                                                      
2 BÄUMLE Architekten/Stadtplaner (2018), Auslobung nicht offener Wettbewerb Besucherzentrum und städtebau-
liche Entwicklung Mathildenhöhe Darmstadt

Umweltbericht  O 32 Mathildenhöhe Ost 
DLA   9 
Im Südosten des Planbereichs an der Erbacher Straße sollen aktuell bestehende Kleingärten zu einer öf-
fentlichen Grünfläche mit Wegeverbindung umgewandelt werden. Nordöstlich des Hochschulgebäudes soll 
ein nicht öffentlicher, parkartiger Grünzug mit Wegen entstehen. Durch die neuen Wegeverbindungen wird 
eine bessere fußläufige Verbindung der einzelnen Flächen und G ebäude ermöglicht. Auf einem Teil dieser 
Grünfläche ist ein Spielplatz vorgesehen . Für Flachdächer und flach geneigte Dächer der neu entstehen-
den Gebäude wird eine Dachbegrünung festgesetzt.  
 Bedarf an Grund und Boden 
Der Bedarf an Grund und Boden wird in den nachfolgenden Tabellen (Tab.1 und 2)  für den Bestand und 
die Planung übersichtlich dargelegt.  
Tabelle 1: Flächenbilanz nach Nutzungstypen (Bestand) 
Nutzungstypen Nr. 
(nach der Hessischen Kompensati-
onsverordnung 2005) 
Bestand 
[m²] 
Anteil  
[%] 
 Anteil [%]  
10.510 
Sehr stark o. völlig versiegelte Flä-
chen (u.a. Verkehrsflächen) 
14.855 17,2 
40,2 
Befestigte Flächen 
ohne Bodenversi-
ckerung 
63,6 
unbegrünte 
Flächen 
10.710 
Dachflächen nicht begrünt 
19.894 23,0 
10.520 
Nahezu versiegelte Flächen 
12.160 14,1 
23,4 
Befestigte Flächen 
mit Bodenversi-
ckerung 
10.530 
Wasserdurchlässige Flächenbefesti-
gung 
8.047 9,3 
10.720 
Dachflächen extensiv begrünt 
581 0,6 0,6 
Grünfläche ohne 
Bodenanschluss 
36,4 
begrünte 
Flächen 
11.221  
Arten- und strukturarme Hausgärten, 
kleine öffentliche Grünanlagen 
24.666 28,5 
 
35,8 Grünfläche mit 
Bodenanschluss 
1.222 B 
Arten- und strukturreiche Hausgärten 
6.342 7,3 
Gesamt: 86.546 m² = 100 %  = 100 %

Umweltbericht  O 32 Mathildenhöhe Ost 
DLA   10 
 
Tabelle 2:  Flächenbilanz nach Nutzungstypen – Planung (Stand: 30.04.2019) 
Nutzungstypen Nr. 
(nach der Hes sischen Kompensati-
onsverordnung 2005) 
Planung 
[m²] Anteil [%]  Anteil [%]  
10.510 
Sehr stark o. völlig versiegelte Flä-
chen (u.a. Verkehrsflächen) 
12.717 14,7 
32,1 
Befestigte 
Flächen ohne 
Bodenversi-
ckerung 
55,3 
unbegrünte 
Flächen 
10.710 
Dachflächen nicht begrünt 
15.029 17,4 
10.520 
Nahezu versiegelte Flächen 
14.183 16,4 
23,2 
Befestigte 
Flächen mit 
Bodenversi-
ckerung 
10.530 
Wasserdurchlässige Flächenbefesti-
gung 
5.882 6,8 
10.720 
Dachflächen extensiv begrünt 
4.827 5,6 
10,0 
Grünfläche 
ohne Boden-
anschluss 
44,7 
begrünte 
Flächen 
10.730 
Dachflächen intensiv begrünt 
3.840 4,4 
02.600 
Hecken-/Gebüschpflanzung 
207 0,2 
34,7 
Grünflächen 
mit Bodenan-
schluss 
11.221  
Arten- und strukturarme Hausgärten, 
kleine öffentliche Grünanlagen 
14.378 16,6 
1.222  
Arten- und strukturreiche Hausgärten 
7.673 8,9 
1.223 
Neuanlage arten- und strukturreiche 
Hausgärten 
7.809 9,0 
Gesamt: 
86.546 
m² 
= 100 %  = 100%

Umweltbericht  O 32 Mathildenhöhe Ost 
DLA   11 
 Rechtliche Grundlagen, übergeordnete  und sonstige  Planungen und ihre Zielsetzungen für 
den Umweltschutz 
1.3.1 Zielsetzungen aus Gesetzen, Richtlinien und Verordnungen  
Tabelle 3:  Wesentliche Zielsetzungen aus Gesetzen, Richtlinien und Verordnungen für die jeweiligen Schutzgüter und 
Kurzbeschreibung derer Berücksichtigung bei der Aufstellung des Bebauungsplans  
Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt 
Gesetze, Richtlinien, Verordnungen Wesentliche Zielsetzungen 
- Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 
1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume 
sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen 
(FFH-RL) 
- Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 
1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogel-
arten (79/409/EWG) (ABl. L 103 vom 25.4.1979, 
S. 1) 
Erhalt und Entwicklung der räumlichen Voraussetzungen für 
funktionsfähige Artengemeinschaften durch Flächenschutz 
und Biotopverbund. 
- Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. vom 3. Novem-
ber 2017 (BGBl. I S. 3634) 
- In Verbindung mit der Baunutzungsverordnung 
(BauNVO) i.d.F. vom 21. November 2017 (BGBl. 
I S. 3786) 
- In Verbindung mit der Hessischen Bauordnung 
(HBO) i.d.F. der Bekanntmachung vom 
18.05.2018 (GVBl. S. 198) 
- In Verbindung mit der Hessischen Gemeinde-
ordnung (HGO) i.d.F. vom 07.03.2005 (GVBl. I 
S. 142), zuletzt geändert durch Art. 6 des Geset-
zes vom 21.06.2018 (GVBl. S. 291) 
Vermeidung und Ausgleich voraussichtlich erheblicher Beein-
trächtigungen der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des 
Naturhaushaltes. 
- Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.d.F. 
vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geän-
dert durch Art. 1 des Gesetzes vom 15.09.2017 
(BGBl. I S. 3434) 
- in Verbindung mit dem Hessischen Ausfüh-
rungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz 
(HAGBNatSchG) i.d.F. vom 20.12.2010 (GVBl. I 
S. 629), zuletzt geändert durch Art. 2 des Geset-
zes vom 28.05.2018 (GVBl. S. 184) 
 
 
 
- Kompensationsverordnung – KV i.d.F. vom  
01. September 2005(GVBl. I S. 624), Verordnung 
über die Durchführung von Kompensationsmaß-
nahmen, das Führen von Ökokonten, deren 
Handelbarkeit und die Festsetzung von Ersatz-
zahlungen. Auf Grund des § 6b Abs. 7 Nr. 1 bis 
11 und des § 50 des Hessischen Naturschutzge-
setzes in der Fassung vom 16. April 1996 (GVBl. 
I S. 145), zuletzt geändert durch Gesetz vom 
- 6. Mai 2005 (GVBl. I S. 305) 
Schutz der wild lebenden Tiere und Pflanzen und ihrer Le-
bensgemeinschaften in ihrer natürlichen und historisch ge-
wachsenen Artenvielfalt; Schutz, Pflege, Entwicklung oder 
Wiederherstellung ihrer Biotope und ihrer sonstigen Lebens-
bedingungen. 
Die ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorha-
ben betroffenen Fortpflanzungs - oder Ruhestätten muss im 
räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt sein. Soweit 
erforderlich können auch vorgezogene Ausgleichsmaßnah-
men festgesetzt werden. 
Beschädigungs-, Zerstörungs-, Verschlechterungs- und 
Zugriffsverbote für besonders bzw. streng geschützte Arten. 
 
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (Kompensationsmaß-
nahmen) sind so zu gestalten, dass sie zur Verwirklichung 
der Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Land-
schaftspflege und damit zur Verbesserung der jeweiligen 
Schutzgüter beitragen.

Umweltbericht  O 32 Mathildenhöhe Ost 
DLA   12 
- Berücksichtigung bei der Aufstellung des Be-
bauungsplanes  
- In Verbindung mit der Planzeichenverordnung 
(PlanzV) vom 18. Dezember 1990 (BGBl. 1991 I 
S. 58), zuletzt geändert durch Art. 3 des Geset-
zes vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057) 
- In Verbindung mit dem Gesetz über die Um-
weltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i.d.F. der 
Bekanntmachung vom 24.02.2010 (BGBl. I S. 
94), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes 
vom 08.09.2017 (BGBl. I S. 3370) 
- Ggf. Durchführung artenschutzrechtlicher CEF-
Maßnahmen im Vorfeld (externe 
Kompensationsmaßnahmen) 
- Anpflanzen/Erhalt von Einzelbäumen 
- Reduzierung der versiegelten Flächen und Anlage 
von Grünflächen und straßenbegleitenden 
Gehölzflächen sowie Gewährleistung derer 
sachgemäßen Pflege 
- Dachbegrünung 
- Vermeidungsgebot und Beschädigungs-, Zerstö-
rungs-, Verschlechterungs- und Zugriffsverbote für 
besonders bzw. streng geschützte Arten z.B. durch 
ökologische Baubegleitung 
Boden und Fläche 
Gesetze, Richtlinien, Verordnungen Wesentliche Zielsetzungen 
- Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. vom 3. Novem-
ber 2017 (BGBl. I S. 3634) 
- In Verbindung mit der Baunutzungsverordnung 
(BauNVO) i.d.F. vom 21. November 2017 (BGBl. 
I S. 3786) 
- In Verbindung mit der Hessischen Bauordnung 
(HBO) i.d.F. der Bekanntmachung vom 
28.05.2018 (GVBl. I S. 198) 
- In Verbindung mit der Hessischen Gemeinde-
ordnung (HGO) i.d.F. vom 07.03.2005 (GVBl I 
S. 142), zuletzt geändert durch Art. 6 des Geset-
zes vom 21.06.2018 (GVBl. S. 291) 
- In Verbindung mit dem Raumordnungsgesetz 
(ROG) i.d.F. vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 
2986), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 15 des 
Gesetzes vom 20. Juli 2017 (BGBl. I S. 2808) 
geändert worden ist 
Begrenzung von Neuversiegelungen von Böden. Sparsamer 
und schonender Umgang mit Grund und Boden durch Wie-
dernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und 
Innenentwicklung. 
- Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.d.F. 
vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geän-
dert durch Art. 1 des Gesetzes vom 15.09.2017 
(BGBl. I S. 3434) 
- in Verbindung mit dem Hessischen Ausfüh-
rungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz 
(HAGBNatSchG) i.d.F. vom 20.12.2010 (GVBl. I 
S. 629), zuletzt geändert durch Art. 2 des Geset-
zes vom 28.05.2018 (GVBl. S. 184) 
Vermeidung von schädlichen Bodenveränderungen, insbe-
sondere durch den Eintrag von Stoffen. Böden so erhalten, 
dass sie ihre Funktionen im Naturhaushalt erfüllen können. 
Ermöglichen einer standortgerechten Vegetationsentwick-
lung. Vermeidung von Bodenerosionen. 
- Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) vom 
17. März 1998 (BGBl. I S. 502), das zuletzt durch 
Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung vom 27. Sep-
tember 2017 (BGBl. I S. 3465) geändert worden 
ist 
- In Verbindung mit der Bundes-Bodenschutz- 
und Altlastenverordnung (BBodSchV) vom 12. 
Juli 1999 (BGBl. I S. 1554), die zuletzt durch Ar-
tikel 3 Absatz 4 der Verordnung vom 27. Sep-
tember 2017 (BGBl. I S. 3465) geändert worden 
ist 
Nachhaltige Sicherung und Wiederherstellung der Funktio-
nen des Bodens. Hierzu sind schädliche Bodenveränderun-
gen abzuwehren, der Boden und Altlasten sowie hierdurch 
verursachte Gewässerverunreinigungen sind zu sanieren 
und Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden 
ist zu treffen. Bei Einwirkungen auf den Boden sollen Beein-
trächtigungen seiner natürlichen Funktionen sowie seiner 
Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte so weit 
wie möglich vermieden werden. 
- Berücksichtigung bei der Aufstellung des Be-
bauungsplanes  
- Innerstädtische Nachverdichtung auf bereits 
versiegeltem und überprägtem Gelände

Umweltbericht  O 32 Mathildenhöhe Ost 
DLA   13 
- In Verbindung mit der Planzeichenverordnung 
(PlanzV) vom 18.Dezember 1990 (BGBl. 1991 I 
S. 58), zuletzt geändert durch Art. 3 des Geset-
zes vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057) 
- In Verbindung mit dem Gesetz über die Um-
weltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i.d.F. der 
Bekanntmachung v om 24.02.2010 (BGBl. I S. 
94), zul etzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes 
vom 08.09.2017 (BGBl. I S. 3370) 
- Sparsamer Umgang mit Boden und Fläche durch 
Festlegung Versiegelungsgrad und Überprüfung 
nach Abschluss der Baumaßnahmen 
- Schutz des Oberbodens während der Bauphase 
standortgerechte Vegetationsentwicklung durch 
Pflanzungen 
 
Wasser 
Gesetze, Richtlinien, Verordnungen Wesentliche Zielsetzungen 
- Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parla-
mentes und des Rates (Wasserrahmenrichtlinie, 
WRRL) vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung ei-
nes Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Ge-
meinschaft im Bereich der Wasserpolitik 
Oberirdische Gewässer: Erreichen eines guten ökologischen 
und chemischen Zustands, gutes ökologisches Potenzial und 
guter chemischer Zustand bei erheblich veränderten oder 
künstlichen Gewässern, Verschlechterungsverbot. 
Grundwasser: Erreichen eines quantitativen und chemischen 
Zustandes, Umkehr von signifikanten Belastungstrends, 
Schadstoffeintrag verhindern oder begrenzen, Verschlechte-
rung des Grundwasserzustandes verhindern. 
- Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.d.F. vom 31. 
Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), das zuletzt durch Ar-
tikel 2 des Gesetzes vom 04.12.2018 (BGBl. I S. 
2254) 
Vorsorge für den vorbeugenden Hochwasserschutz; vor 
allem durch Sicherung oder Rückgewinnung von Auen, 
Rückhalteflächen und Entlastungsflächen. Vermeidung der 
Vergrößerung und Beschleunigung des Wasserabflusses 
zum Schutz vor Hochwasser.  
Schutz von Grundwasservorkommen vor Verunreinigung und 
Erhalt oder Erreichen eines guten chemischen und mengen-
mäßigen Zustands. 
Vermeidung von Änderungen des Grundwasserspiegels. 
Schutz der Oberflächengewässer vor Gewässerverunreini-
gung und Erhalt der Leistungsfähigkeit des Wasserhaushal-
tes bzw. Erreichen eines guten chemischen Zustands im 
Rahmen ihrer Bewirtschaftung. 
Sparsame Verwendung von Wasser. 
Niederschlagswasser soll ortsnah versickert, verrieselt oder 
direkt oder über eine Kanalisation ohne Vermischung mit 
Schmutzwasser in ein Gewässer eingeleitet werden. 
Nach Maßgabe des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts 
(BVerwG) vom 03.06.2014 – 4 CN 6.12 – bedarf der Bebau-
ungsplan keiner Genehmigung gemäß § 78 Abs. 2 WHG. 
Allerdings sind die Genehmigungsvoraussetzungen als 
Belange des Hochwasserschutzes gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 12 
BauGB in der Abwägung zu berücksichtigen. Außerdem 
bedarf jedes Vorhaben im Plangebiet einer wasserrechtli-
chen Genehmigung gemäß §§ 78 Abs. 3 WHG, 45 Abs. 3 
Satz 1 HWG. 
- Hessisches Wassergesetz (HWG) i.d.F. vom 
14.12.2010 (GVBl. I S. 548), zuletzt geändert 
durch Art. 4 des Gesetzes vom 22.08.2018 
(GVBl. I S. 366) 
Die Gru ndwasserneubildung darf durch Versiegelung des 
Bodens oder andere Beeinträchtigungen der Versickerung 
nicht wesentlich eingeschränkt werden. 
Sparsamer Umgang mit Wasser. 
Niederschlagswasser soll verwertet und in geeigneten Fällen 
versickert werden.

Umweltbericht  O 32 Mathildenhöhe Ost 
DLA   14 
- Berücksichtigung bei der Aufstellung des Be-
bauungsplanes 
- In Verbindung mit der Planzeichenverordnung 
(PlanzV) vom 18.Dezember 1990 (BGBl. 1991 I 
S. 58), zuletzt geändert durch Art. 3 des Geset-
zes vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057) 
- In Verbindung mit dem Gesetz über die Um-
weltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i.d.F. der 
Bekanntmachung vom 24.02.2010 (BGBl. I S. 
94), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes 
vom 08.09.2017 (BGBl. I S. 3370) 
- Hochwasserangepasste Bauweise und 
Berücksichtigung der hochwasserschutzrechtlichen 
Belange  
- Ausschließen von Kontaminationen durch 
angepassten Umgang mit wassergefährdenden 
Stoffen  
- Keine Beeinträchtigung der 
Grundwasserneubildung durch Versickerung 
anfallenden Regenwassers über Rigolen oder 
Dachbegrünung 
- Keine Verschlechterung des Zustandes von 
Oberflächengewässern 
- Ausgleich von Retentionsflächen 
Klima / Luft 
Gesetze, Richtlinien, Verordnungen Wesentliche Zielsetzungen 
- Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. vom 3. Novem-
ber 2017 (BGBl. I S. 3634) 
Den Erfordernissen des Klimaschutzes soll gem. § 1a Abs. 5 
sowohl durch Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegen-
wirken, als auch durch solche, die der Anpassung an den 
Klimawandel dienen, Rechnung getragen werden. 
- Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.d.F. 
vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geän-
dert durch Art. 1 des Gesetzes vom 15.09.2017 
(BGBl. I S. 3434) 
- in Verbindung mit dem Hessischen Ausfüh-
rungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz 
(HAGBNatSchG) i.d.F. vom 20.12.2010 (GVBl. I 
S. 629), zuletzt geändert durch Art. 2 des Geset-
zes vom 28.05.2018 (GVBl. S. 184) 
Erhalt, Entwicklung und Wiederherstellung von Gebieten mit 
günstigen klimatischen Wirkungen, insbesondere Wald sowie 
Luftaustauschbahnen. 
Vermeidung von Beeinträchtigungen des Klimas, besonders 
durch regenerative Energienutzung. 
- Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) 
i.d.F. vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt 
geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 
18.07.2017 (BGBl. I S. 2771) 
Sicherung und Entwicklung der räumlichen Erfordernisse zur 
Reinhaltung der Luft. Schutz der Schutzgüter vor schädlichen 
Umwelteinwirkungen sowie Vorbeugung hinsichtlich des 
Entstehens von Immissionen. 
- Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum 
Bundes-Immissionsschutzgesetz: Technische 
Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) 
i.d.F. vom 24.07.2002 (GMBl. Nr. 25 - 29 vom 
30.07.2002 S. 511; 01.12.2014 S. 1603) 
Schutz der Allgemeinheit vor schädlichen Umwelteinwirkun-
gen durch Luftverunreinigungen, Vorsorge zur Erzielung 
eines hohen Schutzniveaus für die gesamte Umwelt. 
- Berücksichtigung bei der Aufstellung des Be-
bauungsplanes 
- In Verbindung mit der Planzeichenverordnung 
(PlanzV) vom 18.Dezember 1990 (BGBl. 1991 I 
S. 58), zuletzt geändert durch Art. 3 des 
Gesetzes vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057) 
- In Verbindung mit dem Gesetz über die 
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i.d.F. 
der Bekanntmachung vom 24.02.2010 (BGBl. I 
S. 94),  zul etzt geändert durch Art. 2 des 
Gesetzes vom 08.09.2017 (BGBl. I S. 3370) 
 
 
- Verwendung heller Oberflächenbeläge 
- Erhaltung von Flächen mit klimatischer Ausgleichs- 
und Luftleitfunktion  
- Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern sowie 
kleinerer Grünflächen als Beitrag zu 
lokalklimatischen Klimabedingungen  
- Entwicklung von Flächen zur Begünstigung von 
Verdunstungskühle (Dachbegrünung, 
Wasserflächen)

Umweltbericht  O 32 Mathildenhöhe Ost 
DLA   15 
Landschaft und Erholung 
Gesetze, Richtlinien, Verordnungen Wesentliche Zielsetzungen 
- Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.d.F. 
vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geän-
dert durch Art. 1 des Gesetzes vom 15.09.2017 
(BGBl. I S. 3434) 
- In Verbindung mit dem Hessischen Ausfüh-
rungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz 
(HAGBNatSchG) i.d.F. vom 20.12.2010 (GVBl. I 
S. 629), zuletzt geändert durch Art. 2 des Geset-
zes vom 28.05.2018 (GVBl. S. 184) 
Berücksichtigung der natürlichen Landschaftsstrukturen bei 
der Planung. 
Vermeidung der Zerschneidung der freien Landschaft und 
von Waldflächen, insbesondere durch Zusammenfassung 
von Verkehrswegen, Energieleitungen und ähnlichen Vorha-
ben. 
Dauerhafte Sicherung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit 
sowie des Erholungswertes von Natur und Landschaft. Erhal-
tung und Entwicklung von Kulturlandschaften. Beeinträchti-
gungen des Erlebnis - oder Erholungswerts der Landschaft 
sind zu vermeiden. 
- Berücksichtigung bei der Aufstellung des Be-
bauungsplanes 
- In Verbindung mit der Planzeichenverordnung 
(PlanzV) vom 18.Dezember 1990 (BGBl. 1991 I 
S. 58), zuletzt geändert durch Art. 3 des 
Gesetzes vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057) 
- In Verbindung mit dem Gesetz über die 
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i.d.F. 
der Bekanntmachung vom 24.02.2010 (BGBl. I 
S. 94), zuletzt geändert durch Art. 2 des 
Gesetzes vom 08.09.2017 (BGBl. I S. 3370) 
- Festsetzungen im Bebauungsplan zum Anpflanzen 
von Bäumen  
- Prüfung der Pflanzungen und Dachbegrünung im 
Satzungsgebiet 
Mensch einschließlich menschliche Gesundheit 
Gesetze, Richtlinien, Verordnungen Wesentliche Zielsetzungen 
- Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. vom 3. Novem-
ber 2017 (BGBl. I S. 3634) 
Gewährleistung des Wohls der Allgemeinheit und Sicherung 
einer menschenwürdigen Umwelt durch nachhaltige städte-
bauliche Entwicklung. Erhalt und Entwicklung geeigneter 
Freiräume im siedlungsnahen Umfeld. 
- Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) 
i.d.F. vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt 
geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 
18.07.2017 (BGBl. I S. 2771) 
Schutz der Allgemeinheit vor Lärm. Schutz der Gesundheit 
der Bevölkerung vor Luftverunreinigung. Schutz vor schädli-
chen Umwelteinwirkungen (Immissionen) sowie Vorbeugung 
hinsichtlich des Entstehens von Immissionen 
- Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum 
Bundes-Immissionsschutzgesetz: Technische 
Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) 
i.d.F. vom 24.07.2002 (GMBl. Nr. 25 - 29 vom 
30.07.2002 S. 511; 01.12.2014 S. 1603) 
Schutz der Allgemeinheit vor schädlichen Umwelteinwirkun-
gen durch Geräusche sowie deren Vorsorge. 
- DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“ Berücksichtigung des Schallschutzes bei der städtebaulichen 
Planung als Voraussetzung für gesunde Lebensverhältnisse. 
Verringerung von Beeinträchtigungen insbesondere am 
Entstehungsort, aber auch durch städtebauliche Maßnahmen 
in Form von Lärmvorsorge und –minderung. 
- Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen Parla-
ments und des Rates vom 4. Juli 2012 zur Be-
herrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit 
gefährlichen Stoffen, zur Änderung und an-
schließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG 
des Rates Text von Bedeutung für den EWR 
(Seveso-III-RL) 
Verhütung schwerer Betriebsunfälle mit gefährlichen Stoffen 
und Begrenzung der Unfallfolgen.

Umweltbericht  O 32 Mathildenhöhe Ost 
DLA   16 
- Berücksichtigung bei der Aufstellung des Be-
bauungsplanes 
- In Verbindung mit der Planzeichenverordnung 
(PlanzV) vom 18.Dezember 1990 (BGBl. 1991 I 
S. 58), zuletzt geändert durch Art. 3 des 
Gesetzes vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057) 
- In Verbindung mit dem Gesetz über die 
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i.d.F. 
der Bekanntmachung vom 24.02.2010 (BGBl. I 
S. 94),  zul etzt geändert durch Art. 2 des 
Gesetzes vom 08.09.2017 (BGBl. I S. 3370) 
- Prüfung der durchgeführten Lärmprognose zwecks 
Einhaltung gesunder Wohnverhältnisse und 
Festsetzungen zu Schallschutzmaßnahmen 
- Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern zur 
Minimierung visueller und akustischer Störreize 
Kultur- und Sachgüter 
Gesetze, Richtlinien, Verordnungen Wesentliche Zielsetzungen 
- Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. vom 3. Novem-
ber 2017 (BGBl. I S. 3634) 
Orts- und Landschaftsbild sind baukulturell zu erhalten und 
zu entwickeln. 
- Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.d.F. 
vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geän-
dert durch Art. 1 des Gesetzes vom 15.09.2017 
(BGBl. I S. 3434)  
- In Verbindung mit dem Hessischen Ausfüh-
rungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz 
(HAGBNatSchG) i.d.F. vom 20.12.2010 (GVBl. I 
S. 629), zuletzt geändert durch Art. 2 des Geset-
zes vom 28.05.2018 (GVBl. S. 184) 
Erhalt und Entwicklung von Kulturlandschaften. Erhalt histo-
risch geprägter und gewachsener Kulturlandschaften in ihren 
prägenden Merkmalen. Für die Eigenart oder Schönheit 
geschützte oder schützenswerte Kultur-, Bau- und Boden-
denkmäler sind zu erhalten. 
- Hessisches Denkmalschutzgesetz (HDSchG) 
i.d.F. vom 28.11.2016 (GVBl. S. 211). 
Kulturdenkmäler (Bodendenkmäler, Gesamtanlagen, Grün-
anlagen, …) sind zu schützen und zu erhalten. Es ist darauf 
hinzuwirken, dass sie in die städtebauliche Entwicklung, 
Raumordnung und den Erhalt der historisch gewachsenen 
Kulturlandschaft einbezogen werden. 
- Berücksichtigung bei der Aufstellung des Be-
bauungsplanes 
- In Verbindung mit der Planzeichenverordnung 
(PlanzV) vom 18.Dezember 1990 (BGBl. 1991 I 
S. 58), zuletzt geändert durch Art. 3 des 
Gesetzes vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057) 
- In Verbindung mit dem Gesetz über die 
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i.d.F. 
der Bekanntmachung vom 24.02.2010 (BGBl. I 
S. 94), zuletzt geändert durch Art. 2 des 
Gesetzes vom 08.09.2017 (BGBl. I S. 3370) 
- Gestaltung und Einbindung der Denkmäler in den 
Bebauungsplan 
 
1.3.2 Übergeordnete und sonstige Fachplanungen  
Landesentwicklungsprogramm (LEP) Hessen 
Allgemeine Grundsätze (Städtebau) 
„Die wesentliche Aufgabe des Städtebaus ist die Fortentwicklung der Siedlungs - und Baustrukturen unter 
Berücksichtigung der sich verändernden Bedürfnisse in Wirtschaft und Gesellschaft und unter weit gehen-

Umweltbericht  O 32 Mathildenhöhe Ost 
DLA   17 
der Vermeidung von Umweltbelastungen. Dies erfordert sowohl gezielte Maßnahmen des Stadtumbaus als 
auch der Siedlungserweiterung. Städtebauliche Strukturen sind insbesondere an die Bedürfnisse von Fa-
milien, aber auch den speziellen Belangen von Frauen anzupassen. Eine durch städtebauliche Strukturen 
bedingte Ausgrenzung Behinderter ist zu vermeiden. Im Rahmen der Landesentwicklungsplanung steht der 
Schutz bedeutender historischer Ortsansichten oder denkmalgeschützter Landschaftsbestandteile im Vor-
dergrund“ (LEP 2000). 
Regionalplan Südhessen 2000 (RPS 2000) / Regionaler Flächennutzungsplan 2010 (RegFNP) 
Der Regionalplan Südhessen / Regionale Flächennutzungsplan (RegFNP Planstand 2010) weist das Vor-
habengebiet als Fläche für den „Wohnungsbau“ aus. Darüber hinaus hat das Planu ngsgebiet eine hohe  
Bedeutung für die innerstädtische Klimafunktion (Übergang Innen- und Außenbereich). Als übergeordnetes 
Ziel der Standortverbesserung wird eine nachhaltige Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen ange-
strebt. Ein sparsamer und schonender Umgang mit den natürlichen Ressourcen wie Grundwasser, Boden 
und Klima sowie die Erhaltung der Artenvielfalt wird dabei angestrebt.  
Flächennutzungsplan mit Landschaftsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt (Stand 2018): 
Übergeordnete Ziele zum Erhalt und der Weiterentwicklung von Freiraum- und Grünstrukturen werden u.a. 
wie folgt beschrieben:  
• Die Umweltqualität und die städtische Lebensqualität sollen erhalten und soweit möglich verbes-
sert werden. Dazu gehören der Schutz der Landschaft, die Sicherung der natürlichen Ressourcen 
und die Verbesserung der Situation im unmittelbaren Umfeld der Wohnquartiere. Eine wesentliche 
Bedeutung haben hist orische Ensembles und Einzeldenkmale, die den städtischen Lebensraum 
prägen.  
• Eingriffe in Natur und Landschaft, insbesondere die Inanspruchnahme von Boden für neue Bauge-
biete oder Verkehrstrassen , sind nur nach sorgfältiger Prüfung der Umweltverträglichkeit vorzu-
nehmen. Solche Eingriffe sind durch Ausgleichsmaßnahmen zu kompensieren im Sinne der Ziel-
setzung einer „nachhaltigen Stadtentwicklung“.  
• Der Ausbau der innerstädtischen Grünzüge und Grünanlagen soll zur Verbesserung der Arbeits - 
und Wohnqualität in stadtklimatischer und stadtgestalterischer Hinsicht erfolgen.  
Der Flächennutzungsplan weist die Bereiche des O 32 als „Wohnbaufläche“ (s. Abb. 2, oran ge gefärbte 
Flächen) und als Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Fachhochschule“ und „Kulturelle Ein-
richtungen“ (s. Abb. 2, rot gefärbte Flächen) aus. Das Gelände des geplanten Besucherzentrums befindet 
sich im Bereich für Gemeinbedarfsflächen.

Umweltbericht  O 32 Mathildenhöhe Ost 
DLA   18 
Im Norden und Süden des Geltungsbereiches sind die Flächen weiterführend als Wohnbebauung ausge-
wiesen. Die Fläche n für Gemeinbedarf führen nach Westen weiter über den Geltungsbereich und treffen 
dort auf die ausgewiesene Grünfläche mit „Parkanlagen und sonstige öffentliche und private Grünanlagen“. 
An der östlichen Grenze verlaufen die Bahnschienen, die als Verkehrsfläche des ÖPNV ausgewiesen sind. 
Im Süden- und Südosten des Geltungsbereiches grenzt eine ausgewiesene Grünfläche mit „Öffentlichen 
und privaten Sportanlagen“ an. Auch die Wasserfläche „Großer  Woog“ befindet sich in dieser Grünfläche, 
westlich der Sportanlagen. In Gelb dargestellt sind die Hauptverkehrsstraßen Dieburger Straße und Land-
graf-Georg-Straße. Gleichzeitig weist  der LP diese Grünfläch en als „ Grünzug“ und „Erhalt / Schutz von 
grün auf Bauflächen“ im Übergangsbereich zwischen der Innenstadt und den umgebenden Grünflächen im 
Außenbereich aus (s. Abb. 2). In der Leitbildkarte des Landschaftsplanes (2003) wird der Bereich als „Er-
halt / Ausb au von wichtigen Grünverbindungen“  und im Flächennutzungsplan (2006) als „ausgewählte 
Grünverbindung“ ausgewiesen. Die „Grünverbindung Olbrichweg“ stellt ein Bindeglied zwischen der „Grün-
verbindung Erich-Ollenhauer-Promenade“ und dem „Grünzug Oberfeld- Rosenhöhe“ dar. Die Grünflächen 
sollen als Hauptfuß- und Radwegeverbindung entsprechend weiterentwickelt werden. 
 
 
 
Abbildung 2: Flächennutzungsplan mit Landschaftsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Stand 2006

Umweltbericht  O 32 Mathildenhöhe Ost 
DLA   19 
Landschaftsplanerische Entwicklungsziele (Landschaftsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt, 
Stand 2003) 
Der Landschaftsplan zum Flächennutzungsplan der Wissenschaft Darmstadt formuliert Entwicklungspriori-
täten in Bezug auf Naturschutz und Landschaftspflege bzw. grünordnerische Ziele und Prioritätensetzung, 
die im Rahmen der Bauleitplanung zu berücksichtigen sind: 
Tier- und Pflanzenwelt 
• Größtmögliche Erhaltung bestehender Baum - und Gehölzbestände auf privaten und öffentlichen 
Frei- und Bauflächen, weitere Ergänzung durch Baum - und Gehölzpflanzungen sowie Dachbegrü-
nungen. 
• Vermeidung artenschutzrechtlich relevanter Beeinträchtigungen der Tierwelt. 
Boden 
• Maximal mögliche Erhaltung von natürlichem Boden mit seinen Regulations- und Lebensraumfunk-
tionen in Form von privaten und öffentlichen Grünflächen. Schaffung von Ersatzstandorten mit Re-
gulations- und Lebensraumfunktionen durch Begrünung von Gebäude- und Tiefgaragendächern. 
Wasserhaushalt 
• Vermeidung von Beeinträchtigungen des Gebietswasserhaushaltes durch Maßnahmen zur Nie-
derschlagsretention (Dachbegrünung, versickerungsfähige Oberflächenbefestigung) und Nieder-
schlagsversickerung. 
Klima 
• Erhaltung der plangebietsinternen klimawirksamen Ausgleichsflächen und -strukturen (öffentliche 
und private Grünflächen, Gehölzstrukturen, Dachbegrünungen etc.). 
Landschafts- / Stadtbild und Erholungswert 
• Erhaltung der großzügig dimensionierten, begrünten Freiflächen im öffentlichen und privaten Raum 
zur Wohnumfelderholung (Wege, Plätze, öffentliche und private Grünflächen, Spielplätze). 
• Erhaltung des wertvollen Orts - bzw. Quartiersbildes durch die Erhaltung der kulturhistorisch be-
deutsamen Bausubstanz und die Durchgrünung der öffentlichen und privaten Freiflächen. 
• Erhalt bzw. Verbesserung der Durchgängigkeit des Ortsteils durch Schaffung neuer Wegebezie-
hungen. 
• Wiederherstellung historischer Sichtbeziehungen.

Umweltbericht  O 32 Mathildenhöhe Ost 
DLA   20 
Landschaftsplan - Entwicklungskarte  
Auf den Freiflächen im Geltungsbereich wird in der Entwicklungszielkarte (s. Abb.4) u.a. eine 
• „Verbesserung von Grün auf den Bauflächen“ im nördlichen und südöstlichen Bereich vorgesehen. 
• Das Gebiet, in dem das Besucherzentrum errichtet werden soll, ist sowohl als „Ausgewählte Grün-
verbindung / Grünzüge“ weiter in Richtung Osten als auch als „Erhalt / Schutz von Grün auf Bau-
flächen“ ausgewiesen.  Dort soll eine Fuß - und Radwegeverbindung zwischen den Grünflächen 
„Erich-Ollenhauer-Promenade“, „Olbrichweg“ und „Oberfeld- Rosenhöhe“ entwickelt werden.  
 
                  Abbildung 3: Entwicklungskarte; Landschaftsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt (2003)

Umweltbericht  O 32 Mathildenhöhe Ost 
DLA   21 
Landschaftsplan - Leitbildkarte Entwicklungsprioritäten 
Nach der Leitbildkarte ist das Gebiet (s. Abb.5) für  
•  die „Verbesserung der Grünqualität auf Bauflächen“ (im Norden und Süden des Gebietes), 
• „Bauflächen mit wertvollen Freiflächen und Altholzbeständen“, „Biotopergänzungsflächen im  Sied-
lungsbereich“ und „Erhalt / Ausbau von wichtigen Grünverbindungen“ (im  Bereich des geplanten 
Besucherzentrums) ausgewiesen. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Im Geltungsbereich selbst sind keine Natura 2000- Gebiete, Wasserschutzgebiete, Landschafts - oder Na-
turschutzgebiete ausgewiesen. Nördlich, außerhalb des Geltungsbereiches entlang der Dieburger Straße, 
befindet sich Darmstadts älteste Platanenallee, welche als Naturdenkmal geschützt ist.  Östlich des im Os-
ten gelegenen Spessartrings verläuft eine Allee, die nach § 13 HAGBNatSchG „Gesetzlicher Biotopschutz“ 
geschützt ist. 
 
Abbildung 4: Leitbildkarte mit Entwicklungsprioritäten; Landschaftsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt (2003)

Umweltbericht  O 32 Mathildenhöhe Ost 
DLA   22 
Einzelne Kulturdenkmäler sowie die Gesamtanlage der ehemaligen Künstlersiedlung stehen unter Denk-
malschutz. Die denkmalgeschützten Gebäude und Strukturen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes 
werden unter Kapitel 2.10 genauer beschrieben. 
Bebauungsplan O 13 Mathildenhöhe Ost 
Im Nordosten des Plangebiets existiert in einem Teilbereich seit 1974 der Bebauungsplan O 13 Mathilden-
höhe Ost, der mit Inkrafttreten des neuen Bebauungsplans O 32 Mathildenhöhe Ost aufgehoben wird ( s. 
Abb. 6). Die im Plan O 13 geplanten baulichen Maßnahmen wurden in weitestgehend umgesetzt. Das ge-
plante Gebäude im Nordosten, wo sich heute der Darmstädter Biergarten befindet, wurde nicht realisiert. 
Gleiches gilt für die Hotelgebäude im Süden und die Spielplatzfläche mit angrenzendem Kindergarten in 
der Mitte des Plangebiets O 13. 
 
Abbildung 5: Bebauungsplan O 13 Mathildenhöhe Ost (Stadt Darmstadt 1974) 
 
Baumschutzsatzung und -kartierung 
Für den Geltungsbereich gilt die „Satzung zum Schutze des Baumbestandes in der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt“ vom 05. April 2004, die alle Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 60 cm (Laub-
bäume) bzw. 80 cm (Koniferen) gemessen in 1 m Höhe unter Schutz stellt. Das Baumkataster der Stadt

Umweltbericht  O 32 Mathildenhöhe Ost 
DLA   23 
Darmstadt dokumentiert dazu alle Bäume im öffentlichen Raum mit Angaben zur Größe, Ausprägung bzw. 
Vitalität. Die im Kataster geführten Bäume wurden nachrichtlich übernommen. Darüber hinaus wurden alle 
weiteren Baumstandorte der privaten Freiflächen erhoben und in Biotopbestandsplänen (Anhänge 4 und 5) 
dargestellt. Wichtige Eigenschaften wie Größe und Vitalität werden neben der Art in tabellarischer Form im 
Baumverzeichnis (Anhang 2) dokumentiert und dargelegt. Die neun Bäume an der südlichen Grenze des 
Plangebiets an der Erbacher Straße wurden nachrichtlich aus dem Bebauungsplan übernommen. 
 Verwendete Datengrundlagen und Untersuchungsmethoden 
Die Grundlagen zur Bestimmung und Bewertung der im Geltungsbereich vorkommenden Schutzgüter wer-
den nachfolgend aufgeführt: 
• Bestandsaufnahme und -bewertung des Baumbesta ndes nach dem Baumkataster der Wissen-
schaftsstadt Darmstadt (öffentlichen Flächen) mit Kartierung der halb- öffentlichen bzw. privaten 
Grünflächen durch die Büros Sliwka Landschaftsplanung und Bittkau- Bartfelder+Ing. (Erfassung und 
Bewertung aller Bäume im Gebiet nach Art, Höhe, Kronen- und Stammdurchmesser, Vitalität und 
besonderer Merkmale (s. Anhänge 1 und 3) 
• Bestandsaufnahme der Nutzungstypen gemäß Hessischer Kompensationsverordnung, Stand: 2005 
• Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag nach § 44 BNatSchG Abs.  1, 5 und 7 (Fledermäuse, Vögel  und 
(Tot-)Holzkäfer) durch naturplan vom 07.03.2019 
• Bebauungsplan O 32 Mathildenhöhe Ost – Artenschutzrechtliche Potentialabschätzung (Institut für 
Gewässer- und Auenökologie GbR 2017) 
• Landschaftsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Stand 2003 
• Flächennutzungsplan mit Landschaftsplan, Stand 2006 
• Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan  O 32 „Mathildenhöhe Ost“, Wissenschaftsstadt 
Darmstadt: Bericht Nr. 19-2824, Dr. Gruschka Ingenieurgesellschaft (2019) 
• Klimaanalyse Wissenschaftsstadt Darmstadt (Klimafunktionskarte, Planungshinweiskarte etc.) Institut 
für Klima- und Energiekonzepte (2016) 
• Viewer des Hessischen Landesamts für Naturschutz, Umwelt und Geologie (Stand 2018): Umweltat-
las, Natureg-Viewer, Bodenviewer, WRRL-Viewer, GruSchu-Viewer 
• Online-Denkmalverzeichnis DenkXweb des Landesamts für Denkmalpflege Hessen (Stand 2018) 
• Auskunft des Kampfmittelräumdienstes Regierungspräsidium Darmstadt. Stel lungnahme vom 
12.06.2018 
• Abfrage der Altlasten- bzw. Altflächendatei des Landes Hessen (DATUS -Abfrage HLNUG am 
10.06.18)

Umweltbericht  O 32 Mathildenhöhe Ost 
DLA   24 
In der folgenden Tabelle werden die Untersuchungsmethoden abgebildet. 
Tabelle 4:  Untersuchungsmethoden 
Schutzgut Wirkfaktor Bewertung 
Mensch und Ge-
sundheit 
Immissionen (Lärmimmissionen, Luft-
hygiene, Boden- bzw. Trinkwasser-
schutz) 
Verweis auf die Schutzgüter Boden, Wasser, Klima und 
Lufthygiene 
Lärm: verbal-argumentative Bewertung der Grundlagen 
Tiere Schutzstatus Auswertung der Angaben aus dem Artenschutzfachbei-
trag von naturplan vom 07.03.2019 
Pflanzen  
(Biotoptypen und 
Bäume) 
Biotopfunktion, Wertigkeit 
Verbal-argumentative Bewertung nach Kriterien wie Struk-
turvielfalt, Habitateignung, Biotopverbindungsfunktion und 
Grad der anthropogenen Überprägung; Zur Bewertung 
wurden beispielhaft die Biotopwerte den Nutzungstypen 
nach Hessischer Kompensationsordnung gegenüberge-
stellt 
Biologische Viel-
falt Wertigkeit des Geltungsbereichs Zusammenführung der Bewertungen der Tiere und Pflan-
zen 
Boden und Geolo-
gie 
Lebensraumfunktion, Filtervermögen  
Altlasten 
Rückstände von Kampfmitteln 
Auswertung der Grundlagen; Versiegelungsgrad, physika-
lisch-chemische Beschaffenheit, Vorbelastungen 
Fläche Art der Bodennutzung, Flächenver-
brauch 
Bewertung nach Versiegelungsgrad, Vergleich des Ba-
sisszenarios mit der Entwicklungsprognose, Berücksichti-
gung 
Wasser 
Einflüsse auf 
Oberflächengewässer 
Grundwasser 
Auswertung der Grundlagen (Oberflächengewässer sind 
nicht vorhanden): Grad der Versiegelung/Überbauung, 
Abschätzung der Vorbelastungen, potentielle Stoffeinträ-
ge, Grundwasser-Flurabstand, Retentionsvermögen 
Klima Gefahr der Überwärmung 
Auswertung der Grundlagen und Vergleich des Basissze-
narios mit der Entwicklungsprognose; Grad der Versiege-
lung, Kaltluftproduktion und deren Austausch 
Lufthygiene Schadstoff- und Feinstaubbelastung 
Auswertung der Grundlagen und Vergleich des Basissze-
narios mit der Entwicklungsprognose; verbal-
argumentative Bewertung 
Landschafts- bzw. 
Stadtbild Vielfalt, Eigenart und ästhetischer Wert 
Aufnahme und Bewertung des Bestands, Vergleich des 
Basisszenarios mit der Entwicklungsprognose; Ausma-
chen der gliedernden Elemente 
Kultur- und Sach-
güter Dokumentation, Information Auflistung der unter Denkmalschutz stehenden Gebäude 
im Planungsgebiet 
Wechselwirkungen Summierung der Ergebnisse aus den einzelnen Schutzgütern, Kumulation

Umweltbericht  O 32 Mathildenhöhe Ost 
DLA   25 
2 BESCHREIBUNG DES DERZEITIGEN UMWELTZUSTANDES (BAS ISSZENARIO) IM WIR-
KUNGSBEREICH DES BAULEITPLANS 
Im Folgenden werden die Belange des Umweltschutzes nach Maßgabe des § 1 Abs.  6 Nr. 7  a-j BauGB 
und § 2 UVPG beschrieben. Ziel der Umweltprüfung ist es dabei , die Auswirkungen der Planung auf die 
Umwelt darzustellen und auf deren Erheblichkeit abzuprüfen.  
 Naturräumliche Zuordnung und Gliederung 
Naturräumlich gliedert sich Darmstadt in fünf Haupteinheiten. Das Planungsgebiet selbs t liegt im Über-
gangsbereich des Vorderen Odenwalds und des Messeler Hügellands (vgl. Abbildung 7). 
Tabelle 5:  Naturräumliche Gliederung des Geltungsbereichs 
Naturräumliche Gliederung Gebietskennzahl Naturräumliche Einheit 
Haupteinheitengruppe 23 Rhein-Main-Tiefland 
Haupteinheit 230 Messeler Hügelland 
Naturraum 230 Messeler Hügelland

Umweltbericht  O 32 Mathildenhöhe Ost 
DLA   26 
 
Abbildung 6: Naturräumliche Gliederung Darmstadt (Ausschnitt Landschaftsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt 2003) 
 
Vorderer Odenwald (Darmstädter Bessunger Rücken, Trautheimer Wald): 
Die südöstlichen Stadtteile gehören zum Vorderen  Odenwald. Dieser nördlichste Ausläufer des  kristallinen 
Odenwaldes ist gegenüber der Rheinebene ein tektonisch herausgehobener Grundgebir gsstock, der ent-
lang einer nach Osten verlaufenden Achse zur Untermainebene abfällt. Das im Süden steil aus dem Rhein-
tal aufsteigende Gebirge sinkt nördlich des Modau- und Mühltals als flacher werdender Höhenrücken zum 
Trautheimer Wald, der in den spornart ig angesetzten Bessunger Rücken mündet. Dieser als „Darmstadt-
Bessunger Rücken“ bezeichnete Naturraum reicht als südwest-exponierter Flachhang bis ins Stadtzentrum 
(Mathildenhöhe) und ist heute überbaut  (Landschaftsplan zum  Flächennutzungsplan der Wissensc hafts-
stadt Darmstadt, Stand 2003). 
 Mensch und Gesundheit 
Für das Schutzgut Mensch sind Faktoren zu beachten, die einen Einfluss auf die Lebens - und Wohnquali-
tät haben können. Insbesondere zählen hierzu Lärmimmissionen, Lufthygiene, Boden- bzw. Trinkwasser-
schutz (s. auch Angaben zu Schutzgütern Klima, Luft und Klimawandel, Boden und Fläche und Wasser 
und Angaben zum sachgerechten Umgang mit Abwässern und Abfall).

Umweltbericht  O 32 Mathildenhöhe Ost 
DLA   27 
2.2.1 Lärm  
Die DIN 18005 -1 enthält schalltechnische Orientierungswerte für städtebauliche Planungen.  Es handelt 
sich dabei nicht um Grenzwerte. Sie sind vielmehr als sachverständige Konkretisierung der Anforderung an 
den Schallschutz im Städtebau aufzufassen. Bei der Planung von schutzbedürftigen Nutzungen im Einwir-
kungsbereich von Straßen- und Schienenwegen ist die Einhaltung dieser Orientierungswerte anzustreben. 
Bestand 
Gemäß der schalltechnischen Untersuchung zum Bebauungsplan (Bericht Nr. 19 -2842, Dr. Gruschka In-
genieurgesellschaft, 2019) kann als Hauptlärmquelle der Spessartring, der Fliedlerweg ausgemacht wer-
den. Hier kann es tagsüber zu Zeiten des Berufsverkehrs vorkommen, dass der Straßenlärm nach VBUS 
(24h-Pegel (LDEN) [dB (A)]) bei bis zu 65 dB liegt. Gerade der Kreuzungsbereich zwischen der Dieburger 
Straße und des Spessartrings  ist diesen hohen Lärmbelastungen ausgesetzt. Entlang der Dieburger Stra-
ße sind Werte von bis zu ca. 60 dB(A) gemessen worden ( s. Abb. 8). Damit wird der Orientierungswert für 
allg. Wohngebiete von tags 55 dB(A) um 5 dB(A) bzw. 10 dB(A) überschritten. Dies bezieht sich auf die 
straßenseitigen Fassaden, die straßenabgewandten Bereiche weisen keine Überschreitung des Orientie-
rungswertes für Tageszeiten auf. 
 
Abbildung 7: Lärmkartierung (tagsüber) 2017; HLUG 
 
Spessartring 
Pützer Straße 
Dieburger Straße 
Fiedlerweg

Umweltbericht  O 32 Mathildenhöhe Ost 
DLA   28 
Vorbelastungen 
Insbesondere entlang der Dieburger Straße, des Spessartringes und des Fiedlerweges  bestehen erhöhte 
Lärmbelastungen durch motorisierten Individualverkehr (MIV) (s. Abb.8). 
 Tiere 
Im Rahmen der Bestandsanalyse wurde ein Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag gemäß § 44 Abs. 1 des 
BNatSchG für den Geltungsbereich des Bebauungsplans  O 32 von naturplan (2019) durchgeführt. Dabei 
wurden unter anderem auch alle relevanten Habitate/Quartiere mit den  vorkommenden und potentiell dort 
vorkommenden Arten hinsichtlich ihrer Wertigkeit eingesc hätzt. Das Gebiet wurde auf Vögel, Fledermäuse 
und Totholzkäfer untersucht. 
Bestand 
Da der ca. 8,7 ha große Geltungsbereich durch die lockere Bebauung einen relativ hohen Anteil von Frei-
flächen bietet, stellt er für viele Arten einen Lebensraum bereit. Während die Freiräume zwischen den neu-
eren Bebauungen eher strukturarme Flächen mit einzelnen Gehölzpflanzungen darstellen, sind die Gar-
tenanlagen der privaten und villenartigen Gebäude als struktur- und baumreich einzustufen.  
Junge Baumbestände bestehend aus heimischen Laubbäumen sind auf einigen Flächen zu datieren . Hier 
ist das rund 0,5 ha große „Wäldchen“ östlich des Hochschulgebäudes, das durch die Hochschule temporä-
re Holzbauten aufweist und regelmäßig als kultureller Veranstaltungsort genutzt wird, zu erwähnen. Eine 
ca. 0,15 ha große Fläche nordöstlich des Hochschulgebäudes stellt ebenfalls einen jungen Gehölzbestand 
dar, dessen Strukturen ebenfalls wie die des „Wäldchens“  als Lebensraum für Vögel dienen. Ältere Bäume 
in öffentlichen wie auch privaten Flächen bieten zahlreiche Nistgelegenheiten für Vögel und stellen potenti-
elle Sommerquartiere für Fledermäuse dar. Alte Ross -Kastanien befinden sich auf dem Gelände des Bier-
gartens (Dieburger Straße/ Spessartring), östlich des Hochschulgebäudes stehen älter e Platanen und eine 
Berg-Ahorn-Allee führt zwischen Spessartring und den Bahnschienen entlang. 
Im Geltungsbereich des O 32 und dessen Umfeld wurden insgesamt 24 Vogelarten festgestellt. Darunter 
haben 12 Vogelarten ihr Revierzentrum im Vorhabengebiet und 16 Arten können als Brutvögel eingestuft 
werden. Unter den Brutvögeln befinden sich Höhlenbrüter wie  Kohl- und Blaumeise ( Parus major, Parus 
caerulus), aber überwiegend Arten, die jedes Jahr neue Nester anlegen wie Amsel (Turdus merula), Grün-
fink ( Carduelis chloris), Hausrotschwanz  ( Phoenicurus ochruros ) und Ringeltaube ( Columba palumbus ). 
Die vielen Freiflächen im Norden des Gebietes werden von Haussperlingen ( Passer domesticus), Ringel-
tauben (Columba palumbus ) und Elstern (Pica pica ) zur Nahrungssuche genu tzt. Eine auffallend stark 
vertretene Art im Gebiet ist der Haussperling mit vier Kolonien und einer Kolonie in unmittelbarer Nähe des

Umweltbericht  O 32 Mathildenhöhe Ost 
DLA   29 
Vorhabengebietes. Er benötigt  ausreichende Hecken oder ähnliche Strukturen, die genügend Versteck-
möglichkeiten für eine Anzahl von Nestern bieten können.  Wichtige Flächen im Gebiet sind vor allem die 
Bereiche südlich des Seitersweges.  Sein Erhaltungszustand ist ungünstig- unzureichend, auf der Roten 
Liste befindet sich die Art auf der Vorwarnliste.   Von Amseln (Turdus merula), Mönchsgrasmücken (Sylvia 
atricapilla), Rotkehlchen (Erithacus rubecula) und Zilpzalps (Phylloscopus collybita) sind Reviere nachge-
wiesen worden. Sie sind wegen ihrer Nahrungsanforderung in der Brutzeit auf genügend naturnahe 
Strauch- und Baumstrukturen angewiesen.  Der Stieglitz (Carduelis carduelis) wurde nur einmal im Gebiet 
beobachtet, doch eignen sich die Strukturen auch für ihn als Brutrevier. Da die Vogelbeobachtungen eine 
relativ gleichmäßige Dichte im Gebiet aufweisen, lässt dies auf eine hohe Strukturvielfalt schließen. Nur im 
Bereich der Großbauten und der Parkplätze im nordwestlichen Teil des Gebietes wurden weniger Vögel 
vermerkt. Eine höhere Dichte von Vögeln wurde hingegen in dem „Wäldchen“ auf dem Osthang und an der 
Platanen-/Kastanien-Allee im Osten beobachtet. Dies lässt auf eine in Städten verhältnismäßig hohe An-
zahl von Nistmöglichkeiten schließen, außerdem bilden solche Strukturen ein gutes Nahrungsangebot und 
wichtigen Lebensraum für Arten, die sich von Insekten oder Beeren bzw. Samen er nähren. Die Brutvogel-
arten des gesamten Bereiches des O 32 sind hessenweit mit über 10.000 Brutpaaren vertreten. Das Ge-
biet und dessen Umfeld werden mit einer durchschnittlichen Bedeutung für strukturreiche Siedlungsflächen 
angesehen. Bedeutende Lebensräum e für meist Siedlungs - bis Waldvogelarten bilden hierbei das „Wäld-
chen“ und die im Osten befindliche Allee.  Es wurden drei Fledermausarten im Vorhabengebiet und dessen 
unmittelbarer Nähe erfasst. Darunter die am stärksten vertretene  Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrel-
lus), die Mückenfledermaus (Pipistrellus pygmaeus ) und die Breitflügelfledermaus  ( Eptesicus serotinus ), 
die nur vereinzelt zu datieren war. Als wichtiges Jagdhabitat für Zwerg- und Mückenfledermaus sind die 
Grünflächen der Bebauungen im Norden des Gebietes zu nennen. Auch die gehölzreiche Fläche hinter 
den Gebäuden und der Bereich des Fußweges entlang der Allee werden stark von den zwei Fledermausar-
ten genutzt. Der Rest des Gebietes wird hingegen relativ gering genutzt. Es lässt sich vermuten, dass die 
hohe Dichte der Zwergfledermaus in manchen Bereichen auf nahegelegene Quartiere zurückzuführen ist. 
Gerne nutzen sie Spalten und Nischen an Gebäuden, die einige Gebäude durchaus bieten. Die Mücken-
fledermaus nutzt ebenfalls solche Gebäudestrukturen als Quartiere. Höhlenbäume oder andere Strukturen, 
die sich als Fledermausquartier eignen, sind nur sehr gesondert festgestellt worden. Die Zwergfledermaus 
befindet sich in einem günstigen Erhaltungszustand und ist ebenso wie die Mückenfledermaus beständig in 
reicher Individuenzahl vertreten. Als Sommerlebensraum kommt dem Gebiet eine gewisse Bedeutung zu, 
vor allem für die Zwergfledermaus.
3 
                                                      
3 Naturplan (2019) Artenschutzfachbeitrag Bebauungsplan O 32 Mathildenhöhe Nordost

Umweltbericht  O 32 Mathildenhöhe Ost 
DLA   30 
Das große Kellersystem der alten Brauerei an der Dieburger Straße, welches sich weitläufig unter dem 
Biergarten und dessen Gebäude sowie der Dieburger Straße erstreckt, ist durch seine Bedeutung als Win-
terquartier für die Darmstädter Fledermausarten (hinzu kommen die Wasserfledermaus  ( Myotis dauben-
tonii), das Braune Langohr  (Plecotus auritus) und die Bartfledermaus (Myotis brandtii, Myotis mystacinus) ) 
hervorzuheben. Sichere Nachweise des Kellers als Winterquartier gibt es vom Braunen Langohr und 
Zwergfledermausarten. Durch die alten Strukturen gibt es viele Nischen, darüber hinaus bilden entschei-
dende Faktoren wie Temperatur und Luftfeuchte eine sehr hohe Eignung des Kellers als frostfreies Winter-
quartier. Im Winter 2018/2019 fand durch D
IEHL4 eine Begehung des Kellers statt, es konnten jedoch keine 
Nachweise für eine derzeitige Nutzung erhoben werden. Dies kann jedoc h mit den milden Temperaturen 
des Winters zusammenhängen. DIEHL nimmt an, dass der Brauereikeller in harten Wintern für mehrere 
tausend Individuen unterschiedlicher Arten als Winterquartier dient. Zu berücksichtigen ist die Instabilität 
des Gewölbekellers, an mancher Stelle bricht das Material bereits heraus. 
Es kamen keine Hinweise oder Nachweise auf bedeutende Holzkäferarten zu Stande. Im Gebiet befinden 
sich kaum bedeutsame Altbäume oder Totholz, relevante Saftbäume konnten ebenfalls keine nachgewie-
sen werden. Das einzige Stück Totholz wies keine Spuren von Käfern oder deren Fraßfeinde n auf. Auf 
schwärmende adulte Tiere wurde geachtet, doch auch diese wurden nicht gesic htet. Somit stellt der Vor-
habenbereich des O 32 keinen wichtigen Lebensraum für (Tot-)Holzkäfer dar. 
Im Zuge des  Artenschutzbeitrags wurden weitere, besonders geschützte Tierarten als nicht relevant be-
trachtet. In der Artenschutzrechtlichen Potenzialeinschätzung für den benachbarten Bebauungsplan O 31 
(Institut für Gewässer- und Auenökologie GbR 2016) wurden zwar keine Bilche wie beispielsweise Garten-
schläfer aufgefunden, dennoch konnte ein Vorkommen nicht ausgeschlossen werden. Gleiches gilt für Igel 
und Eichhörnchen. Durch die unmittelbare räumliche Nähe der beiden Bebauungspläne können diese Aus-
sagen entsprechend übernommen werden. 
 
 
 
 
                                                      
4 Die Ergebnisse der Untersuchungen durch D IEHL liegen zum Zeitpunkt der Offenlegung des Entwurfs noch nicht 
vor.

Umweltbericht  O 32 Mathildenhöhe Ost 
DLA   31 
Tabelle 6:  V orkommende Arten und Schutzstat us (besonders geschützt bzw. streng geschützt nach BNatSchG, gem. 
Vogelschutzrichtlinie VS-RL) gemäß des Artenschutzrechtlichen Fachbeitrags (naturplan, 2019) 
Artenvorkommen 
Schutzstatus (besonders 
geschützt bzw. streng 
geschützt nach 
BNatSchG, gem. Vogel-
schutzrichtlinie VS-RL) 
Erhaltungszustand 
Hessen 
 
Bemerkung 
Breitflügelfledermaus Epptesicus seroti-
nus Streng geschützt günstig Einzelbeobachtungen, 
evtl. auch in Keller 
Große Bartfleder-
maus Myotis brandtii Streng geschützt 
Ungünstig bis unzu-
reichend 
 
In Keller 
Kleine Bartfleder-
maus Myotis mystacinus Streng geschützt günstig In Keller 
Wasserfledermaus Myotis daubentonii Streng geschützt günstig In Keller 
Fransenfledermaus Myotis natteri Streng geschützt günstig In Keller 
Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrel-
lus Streng geschützt günstig Auch in Keller 
Mückenfledermaus Plecotus auritus Streng geschützt  Auch in Keller 
Braunes Langohr Verspertilio murinus Streng geschützt günstig In Keller 
Amsel  Turdus merula  Besonders geschützt, VS-
RL günstig  
Blaumeise  Parus caeruleus  Besonders geschützt, VS-
RL günstig  
Buchfink  Fringilla coelebs   Besonders geschützt, VS-
RL günstig  
Buntspecht  Picoides major  Besonders geschützt, VS-
RL günstig  
Eichelhäher Garrulus glandarius Besonders geschützt, VS-
RL günstig  
Elster  Pica pica  Besonders geschützt, VS-
RL günstig  
Gartengrasmücke  Sylvia borin  
 
Besonders geschützt, VS-
RL 
 
günstig 
 
Grünfink  Carduelis chloris  Besonders geschützt, VS-
RL günstig  
Grünspecht Picus viridis Streng geschützt, VS-RL günstig

Umweltbericht  O 32 Mathildenhöhe Ost 
DLA   32 
Haussperling  Passer domesticus  Besonders geschützt, VS-
RL 
Ungünstig bis unzu-
reichend 
10-15 Brutpaare, am 
benachbarten Aus-
stellungsgebäude 
weitere 8-10 Paare 
Hausrotschwanz  Phoenicurus 
ochruros  
Besonders geschützt, VS-
RL günstig  
Kleiber  Sitta europaea  Besonders geschützt, VS-
RL günstig  
Kohlmeise  Parus major  Besonders geschützt, VS-
RL günstig  
Kormoran Phalacrocorax 
carbo 
Besonders geschützt, VS-
RL 
Ungünstig bis unzu-
reichend 
Gefährdete Zugvo-
gelart nach Art. 4.2 
(gemäß Tamm und 
VSW 2004) 
Mauersegler  Apus apus  Besonders geschützt, VS-
RL 
Ungünstig bis unzu-
reichend 
 
Mehlschwalbe Delichon urbicum Besonders geschützt, VS-
RL 
Ungünstig bis unzu-
reichend 
 
Mönchgrasmücke  Sylvia atricapilla  Besonders geschützt, VS-
RL günstig  
Rabenkrähe  Corvus corone  Besonders geschützt, VS-
RL günstig  
Ringeltaube  Columba palumbus  Besonders geschützt, VS-
RL günstig  
Rotkehlchen  Erithacus rubecula  Besonders geschützt, VS-
RL günstig  
Stieglitz  Carduelis carduelis  Besonders geschützt, VS-
RL 
Ungünstig bis unzu-
reichend 
 
Turmfalke  Falco tinnunculus  Streng geschützt, VS-RL günstig  
Zaunkönig Troglodytes tro-
glodytes 
Besonders geschützt, VS-
RL günstig  
Zilpzalp  Phylloscopus col-
lybita  
Besonders geschützt, VS-
RL günstig  
 
Vorbelastungen 
Die verkehrs- und bewegungsintensive innerstädtische Lage des Planungsgebietes schließt ein Vorkom-
men von Wildtieren, welche aufgrund ihrer Lärm - und Störungsempfindlichkeit auf möglichst naturnahe 
Habitate angewiesen sind, nahezu aus. Lediglich kulturfolgende Tierarten können sich an einem solchen

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Standort etablieren. Die Avifauna ist durch den innerstädtischen Verkehr nur gering belastet, sieht man von 
der Dieburger Straße und dem Spessartring ab. Die Grünanlagen der Wohnbebauungen und öffentlichen 
Grünflächen werden gering bis stark überwiegend von Fußgängern frequentiert.  
 Pflanzen (Biotoptypen und Bäume) 
Als potent iell natürliche Vegetation käme ohne Besiedlun g im Planungsgebiet ein typischer Perlgras-
Buchenwald (Melico-Fagetum-Typicum) vor. Aufgrund der intensiven gärtnerischen als auch baulichen 
Nutzung des Gebietes über die Dauer vieler Jahrzehnte bzw. Jahrhunderte  kommen im Geltungsbereich 
überwiegend Siedlungsbiotope in Form von privaten Gärten, öffentlichen und halb- öffentlichen Grün-
flächen vor.  
Bestand  
„Arten und strukturarme Hausgärten“  dominieren als Biotoptyp im Planungsgebiet, oft in Form von 
artenarmen Rasenflächen d er Freianlagen. „Arten - und strukturreiche Hausgärten“ sind ebenfalls in 
einer großen Fläche vorhanden. Einige  der Flächen weisen Zustände der Sukzession mit z.T. beacht-
lichem Baumbestand auf, darunter auch der ca. 0,7 ha große Bereich der Hochschule, der sich im 
vorgesehenen Welterbegebiet befindet. Das geplante Besucherzentrum soll  unterhalb des Ausstel-
lungsgebäudes platziert werden. Dort hat sich eine kleine Waldfläche von 0,5 ha entwickelt, welche eine 
wichtige Funktion in der räumlichen Grün- und Biotopvernetzung darstellt und einige erhaltenswerte Bäume 
aufweist. Eine als wertvoll einzustufende Biotopfläche ist die „Arten- und strukturreiche Hausgärten“-Fläche 
mit einem Baumbestand südlich angrenzend des Hoetgerweges. 
Die Fläche befindet sich zwischen der Erich-Ollenhauer-Promenade im Westen und der östlich gelegenen 
Rosenhöhe. Eine wichtige Grünverbindung, welche Biotope im Innenstadtbereich mit Biotopen im  Außen-
bereich verbindet und auch als Kaltluftschneise fungiert,  ist der rückwärtige Bereich der Gartenanlage des 
Alice-Hospitals. In Verbindung mit dem  Platanenhain der  Mathildenhöhe, dem Paula-Ludwig-Platz und 
Erich-Ollenhauer-Promenade stellt dieser eine wichtige Ost-West-Verbindung für den gesamten Stadtraum 
dar, welche durch den Osthang geschlossen wird.  
Im Gebiet befindet sich eine Allee entlang des Spessartringes , diese ist nach § 13 HAGBNatSchG und      
§ 30 BNatSchG ein gesetzlich geschützter Biotoptyp. Andere nach § 30 BNatSchG „Geschützte Biotopty-
pen“ sind im Planungsgebiet keine vorhanden, gleiches gilt für Naturdenkmale.  Durch die innerstädtische 
Lage des Planungsgebietes und die dort bestehenden Biotop- bzw. Nutzungstypen ist nicht mit einem Vor-
kommen von besonders geschützten Pflanzenarten zu rechnen.  Die Verteilung bzw. Ausprägung der un-
terschiedlichen vorzufindenden Biotoptypen wird im Einzelnen in Kapitel 1.3 Tabelle 1 dargelegt.

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Baumbestand 
Der Baumbestand stellt sich innerhalb des Planungsgebietes mit rund 523 Bäumen als relativ hoch dar  
(davon 420 heimisch und 103  nicht heimisch). Als sehr wertvoll sind die großgewachsenen Baumbe-
stände im östlichen und südöstlichen Bereich des Hochschulgebäudes  zu bewerten. Dieser  Laub-
baumaltbestand ist u.a. gerade für  Vögel als Nist- und Nahrungsquartier wichtig. Gleichzeitig geht von 
diesem Großbaumbestand eine visuelle Wirkung a us, die sich im Gebiet positiv bemerkbar macht. Die 
Einzelbewertung der Bäume wurde nach Stammumfang, Höhe, Breite, Vitalität und besonderen Merkmalen 
durchgeführt und kann aus Anhang 1 - Pflanzliste - entnommen werden. 
Vorbelastungen 
Generell lassen sich die im Geltungsbereich vorkommenden Pflanzen- und Gehölzstrukturen aufgrund der 
momentanen Nutzung als vielfältig beschreiben, da naturnahe Biotoptypen wie z.B. spontane oder ver-
wilderte Gebüsche und Hecken und Bäume im Gebiet vorhanden sind.  
 Biologische Vielfalt 
Bestand 
Die Mehrheit der im U ntersuchungsgebiet brütenden Vogelarten gehört zu den allgemein häufi gen und 
ungefährdeten Arten.  Jedoch sind fünf Vogelarten, der en Erhaltungszustand ungünstig bis unzureichend 
ist, im Planungsbebiet und dessen unmittelbarem Umfeld festgestellt worden.  Meist sind die vorkommen-
den Arten Siedlungs- und Waldvogelarten, für die vor allem das auf dem Osthang befindliche „Wäldchen“ 
und die im Osten verlaufende Allee als reviergeeigneter Lebensraum zu erwähnen ist. Die Grün flächen 
dazwischen und die gehölzreichen Flächen hinter den Bebauungen im Norden sowie der Bereich des Fuß-
gängerweges entlang der Allee im Osten dienen Fledermäusen als Nahrungshabitat.  Einige ältere Gebäu-
de weisen Quartierspotentiale auf, doch ist als strukturreiche Besonderheit des Gebietes das Kellersystem 
der alten Brauerei an der Dieburger Straße zu nennen.     
Im Bereich der Pflanzenvorkommen sind typische Pflanzen innerstädtischer Bereiche und in den Gärten 
vorkommende Arten im Gebiet anzutreffen. Der Baumbestand stellt sich gerade in den Bereichen mit älte-
ren Großbäumen als sehr wertvoll dar.  
Vorbelastungen 
Ein Großteil der Flächen besteht aus nahezu- bis völlig versiegelten Flächen. Doch auch Vegetationsflä-
chen sind stark vertreten. Das Verhältnis von artenarmen gärtnerischen Anlagen und strukturreichen Grün-
flächen ist ausgeglichen.

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 Boden und Fläche  
2.6.1 Boden und Geologie 
Generell steht der Aspekt der Versiegelung bzw. Befestigung von Flächen beim Schutzgut  Boden im Vor-
dergrund. Eine Versiegelung von Boden hat immer auch Auswirkungen auf das Klima, die Wasserfunktion, 
das Landschaftsbild sowie auf die Pflanzen- und Tierwelt bzw. auf die biologische Vielfalt.  
Bestand 
Das Plangebiet liegt am Ostrand des nördlichen Rheingrabens (Oberrheinische Tiefebene). Infolge einer 
andauernden Stadtentwicklung mit Abgrabungen und Auffüllungen sowie des Ausbaues von Straßen- und 
Kanalsystemen ist davon auszugehen, dass die natürlichen Bodenverhältnisse vielfach gestört bzw. groß-
flächig verändert sind. Der Bodenviewer-Hessen weist den nordwestlichen Teil des Planungsgebietes als 
„Böden aus flugsandreichen Solifluktionsdecken“ mit Braunerden als Besonderheit aus. Der südöstliche 
Bereich ist als „Böden aus Flugsand“ ausgewiesen und weist „Braunerden mit Bändern mit Pseudogley -
Braunerden“ auf. 
Vorbelastungen 
Aktuell ist das Gebiet durch Versiegelungen, Teilversiegelungen, Um - und Aufschüttungen anthropogen 
überprägt. Die Gartengrundstücke der Wohnbebauungen und Gartenanlagen, die z.T. verwilderten Grün-
flächen in der Nähe des Hochschulgebäudes , sowie die begrünten Einf riedungen sind nicht versiegelt und 
stellen zusammen fast die Hälfte des Geltungsbereichs dar.  
Altlasten  
Eine Abfrage der Altlasten- bzw. Altflächendatei des Landes Hessen  ( DATUS-Abfrage HLNUG am 
10.06.18) konnte fü r die Bereiche, in denen bauliche Entwicklungsmaßnahmen vorgesehen sind, keinen 
eindeutigen Nachweis  über Altlasten erbringen. Einige Grundstücke sind als Altstandorte eingetragen. 
Altstandorte sind Grundstücke stillgelegter Anlagen und sonstige Grundstück e, auf denen mit umweltge-
fährdenden Stoffen umgegangen worden ist. Allein die Eintragung eines Grundstückes als Altstandort be-
gründet noch nicht einen Altlastenverdacht im Sinne des BBodSchG. 
Kampfmittel 
Um mögliche Gefährdungen durch Kampfmittel  ausschließen zu können, erfolgte eine Abfrage beim 
Kampfmittelräumdienst des Regierungspräsidiums Darmstadt. Die Stellungnahme vom 12.06.2018 lautete 
dabei wie folgt:

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„Die Auswertung der beim Kampfmittelräumdienst vorliegenden Kriegsluftbilder hat ergeben, dass si ch das 
im Lageplan näher bezeichnete Gelände in Teilbereichen in einem Bombenabwurfgebiet befindet. Die be-
lasteten Bereiche sind im beiliegenden Lageplan rot gekennzeichnet.  
Vom Vorhandensein von Kampfmitteln auf solchen Flächen muss grundsätzlich ausgegangen werden.  
In den Bereichen, in denen durch Nachkriegsbebauungen bereits bodeneingreifende Baumaßnahmen bis 
zu einer Tiefe von mind. 5 Metern durchgeführt wurden sind keine Kampfmittelräummaßnahmen notwen-
dig.  
Bei allen anderen Flächen ist eine systematische Überprüfung (Sondieren auf Kampfmittel) vor Beginn der 
geplanten Abbrucharbeiten, Bauarbeiten und Baugrunduntersuchungen auf den Grundstücksflächen bis in 
einer Tiefe von 5 Meter (ab GOK IIWK) erforderlich, auf denen bodeneingreifende Maßnahmen statt finden. 
Hierbei soll grundsätzlich eine EDV-gestützte Datenaufnahme erfolgen.  
Sofern die Fläche nicht sondierfähig sein sollte (z.B. wg. Auffüllungen, Versiegelungen oder sonstige  mag-
netischen Anomalien), sind aus Sicherheitsgründen weitere Kampfmittelräummaßnahmen vor bodenein-
greifenden Bauarbeiten erforderlich“ (Regierungspräsidium Darmstadt 2018). 
2.6.2 Fläche  
Bestand 
Das Schutzgut „Fläche“ gilt es nach Zerschneidung, Versiegelung und Flächenumwandlung im Vergleich 
zum Ausgangszustand zu bewerten. Auf Aspekte wie Veränderungen durch den Klimawandel und Anfällig-
keiten des Projektes gegenüber Unfällen  bzw. Katastrophen ist hinzuweisen. Dabei ist immer eine Ein-
schätzung abzugeben, ob eine Nutzungsänderung negative Einflüsse auf die Schutzgüter haben kann. Die 
Flächen im Plangebiet sind
 zum Wohnen, als Sonderbauflächen der Hochschule und als Flächen für 
den Gemeinbedarf für kulturelle Zwecke ausgewiesen. In einem Bereich werden Kleingärten in eine 
öffentliche Grünfläche umgewandelt, was keine grundlegende Nutzungsänderung bedeutet. Die im 
Bebauungsplan vorgesehene Nutzung entspricht einer geringen, angepassten Verdichtung  des Ge-
bietes. Für die neuen Gebäude, Stellplätze und begleitende Anlagen wie Wegeverbindungen wird 
zusätzliche Fläche versiegelt.  
Vorbelastungen  
Insgesamt ist das Plangebiet bezogen auf seine innerstädtische Lage nur zu einem relativ geringen Teil 
unversiegelt.

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 Wasser 
Bestand 
Das Grundwasser ist hydrologisch an die nördliche Oberrheinebene angebunden. Nach der Standortkarte 
Hessen wird die Grundwasserergiebigkeit der Lockergesteine (Sande) mit < 2l/s mit einer  mittleren Ergie-
bigkeit pro Hauptwasserstock eingestuft. Die mittlere jährliche Versickerung liegt bei rund 0- 50 mm/a. 
Grundwasserflurabstände werden gemäß dem hydrologischen Kartenwerk der HLNUG in einer Tiefe von  
ca. 20 - 25 m beschrieben.  
Im Geltungsbereich sind keine Oberflächengewässer (Fließ - und Stillgewässer) vorhanden. Schutzgebiete 
für Gewässer bzw. Fließgewässer sind im Gebiet keine ausgewiesen. Als einziges offenes Fließgewässer 
ist der rund 300 m südöstlich gelegene Landgraben (Großer Woog) zu nennen. Wasserschutzgebiete sind 
im Geltungsbereich keine vorhanden.  
Vorbelastungen 
Bedingt durch die bauliche Überprägung (inklusive Unterkellerung) sind die Grundwasserverhältnisse im 
Gebiet gestört. Hinweise auf aktuelle Belastungen des Grundwassers liegen nicht vor. Vorbelastungen sind 
durch die vorhandenen Versiegelungen gegeben, weitere aktuelle Gefährdungen sind jedoch nicht be-
kannt. 
 Klima und Lufthygiene 
Klima 
Versiegelte Bereiche können das lokale Klima negativ beeinträchtigen. Asphaltierte bzw. gepflasterte Flä-
chen können sich stark aufheizen und zu thermischen Sperren führen, die eine Beeinträchtigung der loka-
len Windaustauschsysteme zur Folge haben.  
Bestand 
Darmstadt und das Planungsgebiet liegen unmittelbar zwischen der wärmeren, klimatisch gemäßigten 
Rheinebene und dem etwas kühleren, niederschlagsreicheren Odenwald. Je nach Wetterlage kommen die 
Windströmungen i.d.R. aus südwestlicher, westlicher (SW, W), bzw. östlicher Richtun g. Die mittlere Wind-
geschwindigkeit liegt für Darmstadt bei 3,3 m/s. 
Das Planungsgebiet profitiert klimatisch von seinem im Vergleich zur Gesamtstadt  als relativ hoch zu be-
schreibenden Baum- bzw. Grünbestand. Die Gartenanlagen, der hohe Baumbestand an der Allee und am 
Bahndamm am Osthang dienen der Frisch- und Kaltluftentstehung, ebenso wie der unbebaute Osthang. 
Dennoch weist der Geltungsbereich überwiegend eine „moderate Überwärmung“ auf (s. Abb. 9).

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Abbildung 8: Klimafunktionskarte der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Institut für Klima- und Energiekonzepte (2016) 
 
Vorbelastungen 
Die vorhandenen Grünstrukturen, besonders die Bereiche mit einem hohen  Baumbestand haben eine Be-
deutung als klimaaktive Freiflächen mit Ausgleichsfunktion und sind daher gegenüber einer weiteren Be-
bauung zu schützen bzw. zu sichern. Für die Bereiche, in denen dies nicht möglich ist (Osthang) , muss an 
anderer Stelle für Ersatz gesorgt werden. 
Lufthygiene 
Bei Neuregelungen der Europäischen Union (EU) bzw. der Bundesrepublik Deutschland (BRD) wurden 
u.a. in der 39. Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen neue Zielwerte bzw. 
Grenzwerte festgelegt. In der Verordnung werden für Luftschadstoffe wie Schwefeldioxid (SO
2), Stickstoff-
dioxid (NO 2), Partikel (PM10), Blei, Benzol und Kohlenmonoxid (CO) Immissionsgrenzwerte und für die 
Luftschadstoffe Ozon und Partikel (PM  2,5) Zielwerte festgelegt, die zum Schutz der menschlichen Ge-
sundheit nicht überschritten werden sollen. Konkrete Messungen im Planungsgebiet sind kein Bestandteil 
dieser Beurteilung.

Umweltbericht  O 32 Mathildenhöhe Ost 
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Bestand 
Gemäß der Luftmesswerte der Luftmessstationen des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz , 
Landwirtschaft und Verbraucherschutz kann der motorisierte Individualverkehr (MIV) an der Dieburger 
Straße, dem Spessartring und des Fiedlerweges als Hauptemissionsquelle für das Gebiet angegeben wer-
den. Durch den Verkehr gelangen hohe Feinstaubkonzentrationen bzw. Feinstaubwerte in die Innenstadt-
bereiche bzw. auch in den Planungsbereich. Dabei ist die Fraktion PM10 (Feinstaubkonzentrationen > 
PM10 μg/m³) besonders gefährlich, da diese Feinstaubteilchen Atemwegserkrankungen wie Asthma oder 
Bronchitis auslösen können.  
Vorbelastungen 
Das Planungsgebiet ist insbesondere entlang der D ieburger Straße und am Spessartring durch Luftschad-
stoffe vorbelastet. Die Grünstrukturen im Gebiet tragen durch ihre Filterfunktion zur Entlastung der Schad-
stoffe im Gebiet aktiv bei. 
 Landschafts- bzw. Stadtbild  
Bestand 
Beim Planungsgebiet handelt es sic h um ein innerstädtisches Wohnviertel mit Zeilen- , Block- und Einzel-
hausbebauung. Die Siedlungsstruktur lässt sich insgesamt als heterogen beschreiben und wird durch den 
hohen Baumbestand und die Freiflächen aufgelockert . Im Westen prägen das Hochschulgebäude und der 
dahinter ersichtliche Hochzeitsturm, welcher sich außerhalb des O 32 befindet, das Stadtbild.  
Eine wichtige Grünfläche, welche den Innenstadtbereich mit dem Außenbereich verbindet, ist das Gebiet 
östlich des Hochschulgebäudes. Es liegt zwischen der sich im Westen befindenden Erich- Ollenhauer-
Promenade und der östlich gelegenen Rosenhöhe. In Verbindung mit dem Altbaumbestand zwischen dem 
Hoetgerweg und Olbrichweg („Grünfläche Olbrichweg“) stellt dieser eine wichtige Ost -West-Verbindung für 
den gesamten Stadtraum dar. Die Gartenanlagen mit ihr em wertvollen Altbaumbestand sind prägende 
Elemente des Landschafts- bzw. Stadtbildes in Nachbarschaft zum Gesamtensemble der Mathildenhöhe. 
Vorbelastungen 
Das Gebiet lässt sich aufgrund der unterschiedlichen  Wohnbebauung, der Gartenanlagen und dem Hoch-
schulstandort als relativ heterogen beschreiben. Blickbeziehungen zum Gesamtensemble der Mathilden-
höhe werden immer wieder durch Bebauungen unterbrochen.

Umweltbericht  O 32 Mathildenhöhe Ost 
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 Kultur und Sachgüter (Denkmalschutz) 
Bestand 
Das Planungsgebiet schließt sich unmittelbar an das Gebiet der Mathildenhöhe an, das ab 1897 mit histo-
rischen und künstlerisch bedeutsamen Gebäuden bebaut wurde. Das Areal rund um den Hochzeitsturm 
wurde als „Gesamtanlage Ensemble Mathildenhöhe“ 1994 (nach § 2 Abs.  2 Nr. 1 Hessisches Denkmal-
schutzgesetz HDSchG) unter Denkmalschutz gestellt. Der Teil des Plangebietes, in dem das Besucher-
zentrum errichtet werden soll, befindet sich noch innerhalb dieser denkmalgeschützten Gesamtanlage ( s. 
Abb. 10 hellrot hinterlegte F läche). Zum Zeitpunkt des Aufstellungsverfahrens sind im Geltungsbereich 
außerdem ein Gebäude sowie die historische Mauer im östlichen Teil der Dieburger Straße und die histori-
schen Kellerstrukturen als Kulturdenkmale (§ 2 Abs. 1 Hess. Denkmalschutzgesetz)  nach der Denkmalto-
pografie der Wissenschaftsstadt Darmstadt ausgewiesen (s. Abb. 10 dunkelrote Markierungen). 
 
Abbildung 9: Die Mathildenhöhe mit den denkmalgeschützten Bereichen, Rahmen- Konzeption Mathildenhöhe, Wissenschafts-
stadt Darmstadt 2009 
 
Ateliergebäude mit Ateliergarten 
Das im Olbrichweg 8 -10 stehende Gebäude wurde 1914 errichtet und 1944 teilweise zerstört . Es ist von 
Albin Müller für die letzte Ausstellung der Künstlerkolonie, die Mietshauszeile, entworfen worden und  sollte 
einen Prototyp eines bürgerlichen Wohnhauses repräsentieren. Im zweiten Weltkrieg wurden Teile des 
Ateliergebäudes gemeinsam mit den anderen Bauwerken der Mietshauszeile zerstört. Weiterhin blieben 
Bruchstücke des Ateliergartens erhalten: Verborgen unter der Rasendecke befinden sich noch Pflasterstei-

Umweltbericht  O 32 Mathildenhöhe Ost 
DLA   41 
ne. An Stelle der Mietshausbebauung befindet sich heute das Gebäude des Fachbereichs Gestaltung der 
Hochschule Darmstadt, auch die Räumlichkeiten des Ateliergebäudes werden heute von der Hochschule 
genutzt. 
Felsenkeller mit Futtermauer  
Die Kühlkeller, die sich ca. 10 m unterhalb der Dieburger Straße befinden, stammen von der alten Brauerei 
Heinrich Orlemann. Das Kellersystem umfasst einen ca. 25  m langen Hauptkeller, einige Seitenkeller, eine 
gemauerte Kuppel und mittlerweile verschüttete Gänge. Die Kellerdecke, die sich im Bereich des Hauptkel-
lers in einer Höhe von 4 m befindet, ist teilweise mit Entlastungsbögen gestützt oder ist gemauert.     
Die nördliche Einfriedung dieser alten Brauerei  entlang der Dieburger Straße wurde ebenfalls unter 
Denkmalschutz gestellt. Die historische Backsteinmauer wurde im Zuge der damaligen Grundstücksbe-
grenzung der Brauerei gebaut und ist in diesem Bereich erhalten.  
Felsenkeller 
Die Brauerei „Zum Goldenen Anker“ wurde damals an den Osthang verlegt. Dessen Kühlkeller befindet 
sich in ca. 12 m Tiefe und ist erhalten geblieben. Seine gewölbten Kellerräume weisen bis zu 5  m hohe 
Räume auf und reihen sich um eine gemauerte Kuppel, der über 11 m hohe „Eisdom“. 
Vorbelastungen 
Der Bestand an unter Denkmalschutz stehenden Gebäuden sowie die teilweise Zugehörigkeit zum Gesam-
tensemble sind grundsätzlich positiv zu bewerten.  Das Kellersystem unterhalb der Dieburger Straße weist 
jedoch eine gewisse Instabilität auf. Die Weiterentwicklu ng der Gebäude und ihrer Gärten sowie hinzu-
kommende Neubauten müssen entsprechend abgestimmt werden, um keine negativen Beeinträchtigungen 
zu erwirken.  
 Wechselwirkungen zwischen den genannten Schutzgütern und deren Umweltbelangen 
Im Rahmen der Wechselwirk ungsanalyse werden die Ebenen der Folgewirkungen, Wirkungsketten, Sum-
mationswirkungen und die Gesamtbelastung berücksichtigt. Es gilt abzuprüfen, ob durch die Störung ein-
zelner Schutzgüter Veränderungen im Wirkungsgefüge anderer Schutzgüter ausgelöst werden können. 
Bestand und Vorbelastungen 
Eine Empfindlichkeit besteht hinsichtlich zusätzlicher Versiegelungen im B ereich bisher unversiegelter 
Flächen und der damit einhergehenden Beseitigung von Grünflächen und Gehölzen. Dies hat sowohl Aus-
wirkungen auf die Pflanzen wie auch auf Tiere, Boden, Fläche und Wasser.

Umweltbericht O 32 Mathildenhöhe Ost 
DLA 42 
3 ENTWICKLUNGSPROGNOSEN DES BASISSZENARIOS  BEI DURCHFÜHRUNG DER PLANUNG  
UND BEI NICHTDURCHFÜHRUNG DER PLANUNG 
Entwicklungsprognose bei Durchführung der Planung 
Im 
Rahmen der Umweltprüfung sind neben den Vorbelastungen die vorhabenbezogenen Wirkungen bzw. 
Wirkfaktoren auf den Geltungsbereich bzw. auf umgebende Räume abzuprüfen. 
3.1.1 Mensch und Gesundheit 
Für das Schutzgut Mensch sind Faktoren zu beachten, die einen Einfluss auf die Lebens - und Wohnquali-
tät haben können. Insbesondere zählen hierzu Lärmimmissionen, Lufthygiene, Boden- bzw. Trinkwasser-
schutz. 
Als Hauptlärmquelle ist der motorisierte Individualverkehr (MIV) zu nennen. Mit einer Erhöhung des Anlie-
ger- bzw. des Anlieferungsverkehrs ist im Gebiet  durch die Errichtung des Besucherzentrums nur im gerin-
gen Maße zu rechnen.  Die Stadt sieht ein Shuttlebus -System vor, welches die Besucher von einem Park-
platz außerhalb des Gebietes (Ostbahnhof) zur Mathildenhöhe bzw. zum Besucherzentrum befördert.  
Durch Shuttlebusse und ein evtl. erhöhtes Verkehrsaufkommen wird es vermutlich zu einem gewissen 
gesteigerten Lärmeintrag kommen. Auch erhöhte Emissionen können durch ein verstärktes Aufkommen 
von Shuttlebusfahrten entstehen. Anliegerverkehr, der sich ggf. durch eine Nachverdichtung ergibt, wird 
sich entlang der Dieburger Straße, des Spessartrings  und des Fiedlerweges nicht bemerkbar machen, da 
eine Vorbelastung bereits in diesem Gebiet besteht.  
Die anhand der Lärmkartierung der Wissenschaftsstadt Darmstadt aufgezeigten Vorbelastungen weisen an 
den der Dieburger Straße  und Spessartring/Fiedlerweg zugewandten Fassade n gemäß der DIN 18005 
„Schallschutz im Städtebau“ erhöhte Werte auf. Auf den von der Dieburger Straße abgewandten Bereichen 
können die Orientierungswerte von 55 dB(A) tags und 45 dB(A) eingehalten werden.  Gemäß der Schall-
technischen Untersuchung z um Bebauungsplan, Bericht Nr. 19- 2824, Dr. Gruschka Ingenieurgesellschaft 
(2019) sollten bei Neubauten von Wohnungen in Schlaf - und Kinderzimmern passive Lärmschutzmaßnah-
men getroffen werden. 
Während der Bauarbeiten ist mit einem erhöhten Lärmaufkommen sowie mit weiteren baubedingten nega-
tiven Auswirkungen wie der Emission von Stäuben zu rechnen.  
3.1

Umweltbericht  O 32 Mathildenhöhe Ost 
DLA   43 
3.1.2 Tiere 
Aus dem vorliegenden Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag (naturplan 2019) geht für die Tierarten Vögel 
(Habitat- und Baumhöhlenpotential) und Fledermäuse ( Jagdhabitate, Gebäudepotential und Baumhöh-
len/-spaltenpotential) ein Konfliktpotential in Folge von Baumaßnahmen hervor. Die städtebauliche 
Nachverdichtung im Bereich des Osthanges hat diverse Fällungen von teils alten und ökologisch wertvollen 
Bäumen zur Folge. Der Gehölzbestand dort ist vor allem für die Avifauna ein zentraler Lebensraum im 
Vorhabengebiet. Einen weiteren Habitatschwerpunkt für Vögel bildet die Allee im Osten durch ihren älteren 
Baumbestand. Diese soll nach Süden, im Bereich der Kleingartensiedlungen, erweitert werden und stellt in 
Zukunft potentielle Habitatmöglichkeiten dar. Das gesamte Gebiet zeichnet sich durch seinen für Stadtver-
hältnisse hohen, vielfach älteren Baumbesatz  aus. Für alle Neubauten müssen Bäume gefällt werden. 
Durch die Bauarbeiten kommt es zu erhöhtem Lärmaufkommen, welches auf die Vögel eine vergrämende 
Wirkung haben kann. Die ansässigen Arten sind hauptsächlich jene, die oft in Siedlungsbereichen leben. 
Auch die Vorbelastungen des Stadtgebietes sind zu beachten. 
Die Jagdgebiete d er Fledermäuse (Grünflächen im nördlichen Gebiet sowie der Allee- Bereich) werden 
kaum von den städtebaulichen Maßnahmen tangiert. Durch die Erweiterung der Allee im Südosten ergibt 
sich ein Potential für neue Jagdhabitate . Durch die Fällung vieler für Fledermä use potentiell geeigneter 
Quartiersbäume entsteht hier ein Konfliktpotential, welches durch entsprechende Maßnahmen verringert 
werden muss.  Durch Abriss - und Bauarbeiten im Bereich des Biergartens (Dieburger Straße) entstehen 
Erschütterungen, die negative Auswirkungen auf den darunterliegenden ehemaligen Brauereikeller hervor-
rufen können. Dieser Keller stellt eine große Bedeutung für  Fledermäuse dar, auch für A rten, die nicht di-
rekt im Gebiet erfasst wurden.  Daher sollte dieser vor Umsetzung geplanter M aßnahmen gründlich auf 
Statik und Fledermausarten sowie Individuendichte geprüft werden, geeignete Maßnahmen zum Schutz 
und Erhalt der Winterquartiersräume sind zu treffen. 
Um mögliche Habitaträume im Vorfeld zu identifizieren, sollten  vor dem Eingriff  tiefergehende Untersu-
chungen auf Quartierstandorte von Vögel - und Fledermäusen durchgeführt werden. Weitere besonders 
geschützte Tierarten wie Bilche, Eichhörnchen, Igel oder Blindschleichen könnten im Planungsgebiet vor-
kommen. Maßnahmen wie das Roden von Geh ölzen, der Abriss von Gebäuden oder das Freimachen der 
Baufelder betreffen Individuen und Habitate von besonders geschützten Arten.  
Auf die Vogelpopulationen kann das massive Roden von Gehölzstrukturen und älteren Bäumen eine nega-
tive Auswirkung mit sich führen. Für die Fledermäuse stellen lediglich die Bauarbeiten im Bereich des Kel-
lersystems ein Gefahrenpotential dar. Eine ökologische Baubegleitung ist notwendig, um ein en Verbotstat-
bestand nach § 44 BNatSchG Abs. 1 auszuschließen.

Umweltbericht  O 32 Mathildenhöhe Ost 
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3.1.3 Pflanzen (Biotoptypen und Bäume) 
Durch die Umsetzung der baulichen Maßnahmen auf den Entwicklungsflächen wird es zu einem Verlust an 
Vegetation, vor allem von Gehölzstrukturen und (älteren) Bäumen kommen.  Der Baumbestand mit einigen 
erhaltenswerten Gehölzen wird im Rahmen der baulichen Nachverdichtung  reduziert werden (s. Anhang 
3). Durch das im Norden geplante Baufeld werden wahrscheinlich 11 Bäume gefällt werden müssen, für 
das Besucherzentrum am Osthang werden voraussichtlich rund 95 Bäume wegfallen. Für die Nachverdich-
tung im Süden werden mindestens 11  Bäume gerodet werden müssen,  für Neugestaltung zwischen Sei-
tersweg und Erbacher Straße voraussichtlich 3 Bäume. Hinzu kommen evtl. Fällungen für Zuwege zu den 
Flächen und Rodungen und/oder Baustelleneinrichtungen.  
Somit ist mit einer Mindestanzahl von 1 20 zu fällenden Bäumen zu rechnen. Die Neupflanzung der zu ro-
denden Gehölze wird nur in geringem Maße im Geltungsbereich möglich sein.  Für die erhaltenden Bäume 
müssen Schutzvorkehrungen während der Bauzeit vorgenommen werden.  
Bezüglich der neu entstehenden Grün- und Kompensationsflächen sowie der zusätzlichen Anpflanzung 
von Bäumen beispielsweise am Verbindungsweg im Osten ist mit einer Aufwertung zu rechnen. 
3.1.4 Biologische Vielfalt 
Da sich der Schwerpunkt der Nachverdichtung in einem Grünzug mit verbindender Funktion befindet und 
die Habitatstruktur durch die Rodungen reduziert wird, ist mit negativen Auswirkungen auf die Biodiversität 
im Gebiet zu rechnen. 
3.1.5 Boden  
Grundsätzlich wird durch die geplante innerstädtische Nachverdichtung in Form der Ausweisung baulicher 
Entwicklungsflächen der Bodenschutzklausel nach § 1a Abs.2 BauGB entsprochen und dem Grundsatz, 
mit Grund und Boden sparsam umzugehen, Rechnung getragen.  Zwar werden für die Nachverdichtung 
unversiegelte Flächen beansprucht, allerdings besteht in dem Gebiet bereits eine gewisse Vorbelastung 
aus der Vergangenheit. 
3.1.6 Fläche 
A
uf den versiegelten, teilversiegelten und unversiegelten Flächen wird es durch die städtebauliche 
Nachverdichtung und Umgestaltung von Flächen zu einer ergänzenden Nutzung kommen. Der Be-
reich des Osthanges ist momentan durch den Hochschulbetrieb fußläufig stark frequentiert, besonders in 
den Sommermonaten nutzen die Studenten und andere Bürger die Fläche  zu Freizeit- und Erholungszwe-
cken. Die schattenspende nden Baumbereiche sind in dieser Zeit provisorisch mit Paletten und anderen

Umweltbericht  O 32 Mathildenhöhe Ost 
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Materialien zu einem Aufenthaltsort gestaltet worden, dort finden regelmäßig kulturelle Veranstaltungen 
statt. Durch das Besucherzentrum, welches im westlichen Bereich des Osthanges entstehen soll,  ist mit 
einem erhöhten fußläufigen Besucheraufkommen zu rechnen. Trotz eines Besucherlenkungs - bzw. Tou-
rismusverkehrssystems mit Shuttlebussen ist mit einem gewissen erhöhten Verkehrsaufkommen um den 
Bereich des Besucherzentrums, wie auch auf der gesamten Mathildenhöhe zu rechnen. Somit findet auf 
der Osthang-Fläche keine wirkliche Nu tzungsänderung statt, auch wenn dort zusätzliche Grünfläche in 
Anspruch genommen wird.  
An der Dieburger Straße befindet sich derzeit ein Biergarten. Auf dieser Fläche soll eine Nachverdichtung 
mit Wohnungsbau ermöglicht werden, so wie es nach dem derzeitigen FNP ausgewiesen ist. Der südöstli-
che Bereich des Planungsgebietes wird momentan als Kleingartenfläche genutzt, hier soll die Allee am 
Spessartring samt Fußweg weitergeführt werden. Zudem ist eine Neuordnung der bestehenden S tellplatz-
flächen dort vorgesehen. Im FNP ist die Fläche für Wohnen aus gewiesen. Der Bereich wird zu einer öffent-
lichen Grünfläche umgestaltet. Hier kann mit einer Aufwertung der Fläche gerechnet werden. 
3.1.7 Wasser 
Die vorgesehenen Bauflächen befinden sich auf überwiegend unversiegelten Flächen. Durch eine zuneh-
mende Versiegelung können negative Auswirkungen auf den Wasserhaushalt entstehen. N iederschlags-
wasser kann so auf weniger Fläche versickern. Teilweise werden die Neubauten mit Dachbegrünungen 
versehen. Mit dieser Festsetzung des Bebauungsplans wird zumindest ein Teil des Niederschlagwassers 
länger in der Fläche gehalten.  
Aufgrund eines hohen Grundwasserflurabstandes mit einem gleichzeitig durchlässigen Grundwasserleiter 
mit geringmächtigen Deckschichten ist gegenüber eintretenden Stoffeinträgen von einer mittleren Empfind-
lichkeit auszugehen. Bei zukünftigen Bau- und Erdarbeiten sind Maßnahmen vorzusehen, die eine Beein-
trächtigung des Grundwassers beispielsweise durch den Eintrag von Baustoffen, Ölen und Schmierstoffen 
als grundwassergefährdende Stoffe verhindern.  
Insgesamt ist mit einer geringen Verschlechterung im Gebiet zu rechnen. Mit der Einhaltung der im B -Plan 
festgesetzten Maßnahmen sind keine negativen Beeinträchtigungen zu erwarten.  Oberflächengewässer 
werden durch die Planungen nicht tangiert. 
3.1.8 Klima und Lufthygiene 
Das „Wäldchen“ des Osthanges bildet einen wesentlichen Grünanteil im Gebiet mit positiven klimatischen 
Auswirkungen. Durch die geplante Bebauung und die damit verbundene Versiegelung und Rodung von 
Gehölzen im Gebiet ist mit einer Verschlechterung des  Mikroklimas in diesem Bereich zu rechnen. Die

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negativen Auswirkungen können zum Teil durch Kompensations - und Neupflanzungen wie u.a. Dachbe-
grünung ausgeglichen werden. Die neuen Gebäude entstehen i n einer Flucht zum  Hochschulgebäude, 
sodass durch die Stellung des Besucherzentrums keine Verschlechterung von Kaltluftströmungen für die  
Gesamtstadt zu erwarten sind. Die bauliche Nachverdichtung in den anderen Bereichen des Gebietes wird 
vermutlich keine klimatische Veränderung mit sich führen. Durch das erhöhte Verkehrsaufkommen durch 
das Besucherzentrum sind höhere Schadstoffbelastungen in dem Bereich nicht auszuschließen.  
3.1.9 Landschafts- bzw. Stadtbild 
Aufgrund des bewahrenden und schützenden Charakters des vorliegenden Bebauungsplanentwurfes ist 
mit keine n relevanten Verschlechterungen des Stadtbildes zu rechnen. Es ist davon auszugehen, dass 
eine potentiell angedachte Nachver dichtung im Bereich des Welterbegebietes eine für das Gebiet anspre-
chende und maßvolle Architektur beinhalten und keine negativen Einflüsse auf Blickbeziehungen o.ä. ha-
ben wird. Bei den vorliegenden Maßnahmenvorschlägen und dem grundsätzlichen Ziel d es B-Plans, das 
Gebiet homogen zu gestalten und behutsam zu entwickeln sowie Grünflächen zu ergänzen bzw. neu zu 
ordnen, ist mit einer negativen Entwicklung hinsichtlich des Stadtbilds  somit nicht zu rechnen. Einer mögli-
chen ausufernden, nicht gebietsverträglichen Nachverdichtung wird durch die entsprechenden Festsetzun-
gen entgegengewirkt. Durch den Bau des Besucherzentrums sowie der weiteren Baukörper  entsteht vo-
rübergehend eine Beeinträchtigung des Stadtbildes. Erhebliche Beeinträchtigungen sind durch die bauli-
chen Maßnahmen nicht zu erwarten. Es ist grundsätzlich mit einer positiven Weiterentwicklung des Stadt-
bildes zu rechnen. 
3.1.10 Kultur und Sachgüter 
Der denkmalgeschützte Brauereikeller unterhalb der Dieburger Straße kann durch Erschütterungen, die 
durch Abbruch- und Bautätigkeiten hervorgerufen werden, gefährdet werden. Der Keller weist bereits jetzt 
Zeichen einer Instabilität auf und sollte vor Umsetzung der geplanten Maßnahmen sorgfältig auf seine Sta-
tik und Stabilität untersucht werden. Zur Sicherheit sollte auch der andere zentral gelegene Keller auf seine 
Stabilität geprüft werden. Auf die im Geltungsbereich des Bebauungsplanes o.g. übrigen denkmalgeschütz-
ten Gebäude und die historische Mauer sind keine negativen Auswirkungen zu erwarten. Unter dem As-
pekt der  bauhistorischen Erhaltung ist mit einer Steigerung der Wertschätzung des Gebietes im Zusam-
menhang mit der  zu erwartenden Auszeichnung der Mathildenhöhe als Weltkulturerbe zu rechnen. Durch 
den Neubau des Besucherzentrums ist mit einer Steigerung des kulturellen Wertes im Gebiet  bzw. für die 
Gesamtstadt zu rechnen.

Umweltbericht  O 32 Mathildenhöhe Ost 
DLA   47 
3.1.11 Wechselwirkungen zwischen den genannten Schutzgütern und deren Umweltbelangen 
Durch die Versiegelung von Freiflächen, die im Rahmen der baulichen Nachverdichtung einhergeht, sind 
Auswirkungen auf den Wasserhaushalt sowie das Mikroklima möglich. Da vor allem im Bereich des „Wäld-
chens“ auf dem Osthang nachverdichtet wird, werden viele Bäume gerodet werden müssen. Darunter be-
finden sich auch alte und erhaltenswerte Bäume, die für die Avifauna und Fl edermauspopulation wichtige 
Lebensräume darstellen.  
Auf die Schutzgüter bzw. die Umweltfunktionen des Wasserhaushalts, des Lokalklimas und der biologi-
schen Vielfalt ist mit negativen Auswirkungen zu rechnen. Bei der Umsetzung der baulichen Maßnahmen 
wird es zu einem Verlust von mindestens 120 Bäumen kommen, dies stellt vor allem auf dem Osthang 
einen Großteil des Baumbestandes dar . Der Ausgleich durch Neu- bzw. Kompensationspflanzungen wird 
im Gebiet selbst nur bedingt möglich sein.
  
 Sachgerechter Umgang mit Abwässern und Abfall 
Abwasser 
Durch die festgesetzte Dachbegrünung wird zumindest ein Teil des  anfallenden Niederschlagswassers auf 
der Fläche gehalten, kann dort verdunsten und somit wieder in den natürlichen Wasserkreislauf eintreten.  
Sonstiges anfallendes Niederschlagswasser ist über das vorhandene Kanalsystem abzuführen. Die Nenn-
weiten der Kanäle sind für das Gebiet nicht bekannt, es ist aber davon auszugehen, dass bei der vorgese-
henen Nachverdichtung die Einleitung von Niederschlags - und Abwasser keine erhebliche Auswirkung auf 
das lokale Kanalsystem haben wird.  
Abfall 
Die Abfallbeseitigung im Plangebiet ist gesichert. Der Entsorgungsbetrieb wird durch die zusätzlich anfal-
lenden Abfälle nicht überlastet. 
3.2.1 Auswirkungen auf das Klima und Anfälligkeit gegenüber den Folgen des Klimawandels 
Wie bereits dargestellt  profitiert das Planungsgebiet aktuell von der ausgeprägten Vegetation in den Frei-
flächen, auch wenn es durch seine baulich geprägten Bereiche ein Überwärmungspotential aufweist . Im 
Großteil des Gebietes besteht bereits eine moderate Überwärmung, die durch das Umwandeln von Grün-
flächen und Vegetationsstrukturen in versiegelte Flächen und Bebauung in Zukunft weiter zunehmen wird. 
Durch den Klimawandel wird sich die Temperatur weiter erhöhen und der  Unterschied zwischen der wär-
mespeichernden, versiegelten Stadt und dem kalt - und frischluftproduzierenden Umland wird sich noch 
verstärken. Demnach ist jede weitere Versiegelung im Planungsgebiet auf lange Sicht zu vermeiden.

Umweltbericht  O 32 Mathildenhöhe Ost 
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Auch Starkregenereignisse und Unwetter nehmen bedingt durch den Klimawandel zu. Durch die im Be-
bauungsplan vorgesehene Dachbegrünung kann ein Teil des  Niederschlagswassers auf der Fläche zu-
rückgehalten werden. Sonstiges anfallendes Niederschlagswasser, das nicht auf Grünflächen versi ckern 
kann, wird in das Kanalsystem eingeleitet. Bei Starkregenereignissen könnte das Kanalsystem generell an 
seine Grenzen gelangen, mit einer erheblichen Mehrbelastung ist durch die Umsetzung der geplanten 
Maßnahmen jedoch nicht zu rechnen. 
Da sich im Planungsgebiet keine Oberflächengewässer befinden, ist von einer zusätzlichen klimawandel-
bedingten Hochwassergefahr nicht auszugehen. 
3.2.2 Anfälligkeit gegenüber Störfällen und Katastrophen 
Im Bebauungsplan wird eine bauliche Nachverdichtung mit Bezug zur Mathildenhöhe realisiert und Einrich-
tungen wie das Besucherzentrum errichtet. Grünflächen werden neu geordnet. 
Für den Betrieb des Besucherzentrums und der anderen kulturellen Einrichtungen  sind keine gefährlichen 
Stoffe oder Techniken notwendig, welche eine Gefährdung oder Katastrophenwirkung für die Bevölkerung 
erwarten lassen. In der näheren Umgebung wurden auch keine Betriebe oder produzierendes Gewerbe 
ausgemacht, die mit gefährdenden Stoffen hantieren.  
 Entwicklungsprognose bei Nichtdurchführung der Planung 
Würde der Bebauungsplan O 32 nicht aufgestellt werden, wäre im nordöstlichen Teilbereich der Bebau-
ungsplan O 13 gültig. Für das restliche Plangebiet gäbe es weiterhin keinen gültigen Bebauungsplan. Dort  
müsste bei Vorhaben § 34 des BauGB beachtet werden, welcher die Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb 
der im Zusammenhang bebauten Ortsteile regelt.  
Im Planbereich O 13 könnten die bislang noch nicht realisierten baulichen Maßnahmen umgesetzt werden. 
Das würde bedeuten, dass an der Stelle, wo laut Plan O 32 das Besucherzentrum geplant ist (Osthang), 
ein großer, bis zu sieben Stockwerke hoher Hotelgebäudekomplex gebaut werden könnte. Dort, wie im 
gesamten Bebauungsplan O 13,  sind keine Bäume zum Erhalt festgesetzt, lediglich ein Pflanzgebot für 
Baumgruppen. Dies ist vermutlich den Umstand geschuldet, dass der Plan aus dem Jahre 1974 stammt  
und sich die gesetzlichen und methodischen Grundlagen für Bebauungspläne seitdem grundlegend verän-
dert haben. 
Im Nordosten, wo sich aktuell der Biergarten Darmstadt befindet, könnte ein Wohngebäude mit bis zu acht 
Stockwerken entstehen. Ein eingeschossiges Kindergartengebäude könnte im Zentrum des Plangebiets O 
13 realisiert werden.

Umweltbericht  O 32 Mathildenhöhe Ost 
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Insgesamt kann davon ausgegangen werden, dass sich das Gebiet ohne den Bebauungsplan  O 32 hete-
rogener entwickeln würde. Außerdem ist anzunehmen, dass mehr Fläche für die Umsetzung von Vorhaben 
in Anspruch genommen und weitere wertvolle Gehölze gerodet werden würden, was durch die Festsetzun-
gen im vorliegenden Bebauungsplan verhindert wird.  
Neue Gebäude sind auf denselben Flächen vorgesehen, welche gemäß O 13 bebaut werden könnten, sie 
ziehen aber aufgrund ihrer geringeren Größe und Höhe vergleichsweise weniger negative Auswirk ungen 
auf das Stadtbild und die Mathildenhöhe nach sich. Der Schutz der Denkmale und des Gesamtensembles 
könnte ohne den Bebauungsplan O 32 nicht gewährleistet werden. 
 Vorhabenbeschreibung gemäß Bau- und Betriebsphasen 
Im Zuge der Freimachung der Baufelder werden Vegetationsdecken abgetragen und Gehölze gerodet.  
Beim Bau von Neu bauten oder bei den Abrissarbeiten von Gebäuden und baulichen Anlagen und deren 
Beseitigung ist mit starken Lärm- und Staubentwicklungen sowie Bodenerschütterungen zu rechnen, die 
auch den denkmalgeschützten Brauereikeller betreffen können. 
Durch die zusätzlichen Wohnungen ist mit der Erhöhung des Verkehrsaufkommens zu rechnen. Gleiches 
gilt für den Betrieb des Besucherzentrums.  
4 KUMULIERUNG MIT DEN AUSWIRKUNGEN VON VORHABEN BENACHBARTER PLANGEBIETE 
Um den denkmalgeschützten Bereich der Mathildenhöhe herum sollen mehrere Bebauungspläne festge-
setzt werden. Diese dienen dem Schutz der Denkmale, dem Erhalt der Blickachsen, der behutsamen Wei-
terentwicklung der bestehenden Wohnbebauung, der Errichtung von touristischen Einrichtungen wie dem 
Besucherzentrum und der Neuordnung des städtischen Grundstückes nordöstlich des Hochschulgebäudes 
und im südöstlichen Bereich an den Bahngleisen zwischen Seitersweg und Erbacher Straße . Somit is t 
zwar eine weitere Bebauung einiger Grundstücke vorgesehen, jedoch in einem verträglichen Ausmaß . Aus 
ökologischer Sicht ist es sinnvoll, innerstädtische Bereiche nachzuverdichten, um keine neuen Flächen in 
Anspruch nehmen zu müssen. 
Insgesamt haben die Bebauungspläne vorwiegend einen bewahrenden Charakter: sie sollen sicherstellen, 
dass sich die jeweiligen Planungsgebiete nicht in größerem Maße verändern. Somit sind keine weiteren 
negativen Auswirkungen zu erwarten, auch wenn man bei dieser Einschätzung die Bebauungspläne der 
benachbarten Plangebiete miteinschließt.

Umweltbericht  O 32 Mathildenhöhe Ost 
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5 ARTENSCHUTZRECHTLICHE BELANGE 
Bei der Ermittlung, Darstellung und Bewertung der Arten im vorliegenden Umweltbericht müssen verschie-
dene rechtliche Vorgaben berücksichtigt werden.  
Nach § 44 BNatSchG „ist es verboten,  
1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verlet-
zen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen o-
der zu zerstören, 
2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten  und der europäischen Vogelarten  während 
der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stö-
ren; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lo-
kalen Population einer Art verschlechtert, 
3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus 
der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 
4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Na-
tur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören“.  
Gemäß den Begriffsbestimmungen § 7 BNatSchG sind „besonders geschützte Arten  
a. Tier- und Pflanzenarten, die in Anhang A oder Anhang B der Verordnung (EG) Nr. 338/97  des 
Rates über den Schutz von Exemplaren wildlebender Tier - und Pflanzenarten durch Überwachung 
des Handels (…) aufgeführt sind, 
b. nicht unter Buchstabe a fallende 
aa. Tier- und Pflanzenarten, die in Anhang IV der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführt sind, 
bb. europäische Vogelarten, 
c. Tier- und Pflanzenarten, die in einer Rechtsverordnung nach § 54 Absatz 1 aufgeführt sind“. 
(Anmerkung: eine Rechtsverordnung nach § 54 Absatz 1 existiert bislang nicht.) 
Unter den streng geschützten Arten befinden sich Arten, „die, 
a. in Anhang A der Verordnung (EG) Nr. 338/97, 
b. in Anhang IV der Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie), 
c. in einer Rechtsverordnung nach § 54 Absatz 2 
aufgeführt sind“. 
Europäische Vogelarten sind gemäß Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates  
über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (Vogelschutzrichtlinie) geschützt.

Umweltbericht  O 32 Mathildenhöhe Ost 
DLA   51 
§ 1a BauGB enthält weitere Vorgaben zur Verträglichkeitsprüfung bei Beeinträchtigungen von FFH- und 
Vogelschutzgebieten. 
 Maßnahmen zur Vermeidung negativer Auswirkungen auf  artenschutzrechtliche Belange 
nach § 44 BNatSchG  
In Bezug auf die Einhaltung artenschutzrechtlicher Belange lassen sich allgemeine Maßnahmen ableiten, 
die beispielsweise bei Gebäudesanierungen (vor allem im Dachbereich), Abbruch, Fällen von Bäu-
men und Roden von Gehölzbeständen beachtet werden müssen . Der erfolgende Eingriff in mögliche 
Lebensräume, Lebensstätten oder Überwinterungsquartiere, darf die Verbotstatbestände des § 44 Abs.1 
Nr.1-3 BNatSchG nicht verletzen. Folgende Maßnahmen sind umzusetzen: 
• Gehölze, insbesondere ältere Bäume mit Biotoppotenzial, sollten weitestgehend erhalten werden 
• Zum Ersatz für gerodete Gehölze sollen heimische, standortgerechte Bäume und Gehölze ge-
pflanzt werden. 
• Baumhöhlen sind möglichst Beginn der Brut- und Setzzeit vor der Rodung zu kontrollieren und 
zu verschließen. Durch die Rodung in der gemäß § 39 Abs. 5 BNatSchG für Gehölze außerhalb 
des Waldes vorgeschriebenen Zeit vom 01.10. bis 28.02. kann das Risiko für Vögel zusätzlich 
verringert werden, da dann die Brut- und Aufzuchtzeit vorüber ist. Adulte Vögel können jederzeit 
selbständig vor dem Eingriff fliehen. Nach Möglichkeit ist der Schutzzeitraum noch zu verlängern 
(z.B. Rodungen erst ab 01.12.).  
• Baumhöhlen sind vor der Rodung auf einen Besatz mit Fledermäusen zu kontrollieren. Wird dabei 
ein Besatz festgestellt, ist der freiwillige Auszug der Tiere abzuwarten und das Quartier zu ver-
schließen. Durch die Rodung in dem Zeitraum gemäß § 39 Abs. 5 BNatSchG vom 01.10. bis 
28.02. können Tötungen und Verletzungen von Fledermäusen zusätzlich vermieden werden, da 
die Fledermäuse sich dann in ihren Winterquartieren befinden, welche aus Frostschutzgründen 
nicht in Gehölzen gewählt werden. 
• Bei der Kontrolle der Baumhöhlen ist auch auf einen Besatz von Eichhörnchen oder Garten-
schläfern (ggf. in der Winterruhe) zu achten. S ollten ruhende Gartenschläfer vorgefunden wer-
den, ist dies der Unteren Naturschutzbehörde mitzuteilen und das weitere Vorgehen abzustimmen. 
(Es empfiehlt sich daher einen zeitlichen Vorlauf einzuplanen). 
• Bei Abriss oder Sanierung von Gebäuden sollte ebenfalls auf die Brut- und Setzzeit von ge-
bäudebrütenden Vogelarten bzw. auf die Wochenstuben - und Überwinterungszeiten 
von Fledermäusen geachtet werden. Bei am oder im Gebäude brütenden Vögeln besteht
 
auch die Möglichkeit, Arbeiten nach Brut- bzw. Setzzeitende freizugeben (ökologische Baube-

Umweltbericht  O 32 Mathildenhöhe Ost 
DLA   52 
gleitung). Werden Fledermäuse vorgefunden, ist auf deren selbständigen Auszug aus dem (Wo-
chenstuben- bzw. Winter-) Quartier zu warten und dieses zu verschließen.  
• Künstliche Ersatzhabitate für gebäude- , baum -, höhlen - oder nischenbrütende Vogelarten sowie 
für Fledermäuse sind zeitlich vorgezogen in räumlicher Umgebung anzubringen bzw. in neu errich-
tete Gebäude einzubauen. 
• Vor der Freimachung eines Baufeldes muss dieses auf Kleinstrukturen wie Laubhaufen oder Holz-
haufen untersucht werden. Diese müssen vor Baufeldfreimachung händisch beräumt werden, Soll-
ten Blindschleichen, Igel oder Gartenschläfer gefunden werden, ist das weitere Vorgehen mit der 
Unteren Naturschutzbehörde abzusprechen. 
• Vor Beginn der Bauarbeiten sind die Fledermausvorkommen in den Kelleranlagen genau zu unter-
suchen. Wichtige, als Habitate dienende Teilbereiche sowie die Einflugmöglichkeiten und deren 
Schneisen sind zu erhalten und freizuhalten. 
• Vor Beginn der Bauarbeiten im Bereich denkmalgeschützter Kelleranlagen sind diese bezüglich ih-
rer Statik zu untersuchen und ggf. zu verstärken. Ein Zusammenbruch dieser Anlagen könnte Fle-
dermaus-Individuen töten und/oder ihren Lebensraum zerstören. 
• Baumaßnahmen, die eine erschütternde Wirkung auf den Brauereikeller haben, sollten ca. Mitte 
März bis Mitt e August durchgeführt werden, um eine Störung von Fledermäusen in sensiblen Le-
bensphasen zu vermeiden. 
• Zur Sicherheit sollte für alle Maßnahmen, die Auswirkungen auf den Brauereikeller haben, eine 
ökologische Baubegleitung hinzugezogen werden. 
• Zum Schutz v on Insekten und Kleintieren sind für die Außenbeleuchtung insektenschonende 
Leuchtmittel zu verwenden. 
• Zum Schutz vor Vogelschlag sollte für größere Glasfassaden Vogelschutzglas verwendet werden. 
Bei der Potentialabschätzung
5 in Bezug auf ein Vorkommen von geschützten Tier- und Pflanzenarten für 
den B- Plan wu rden keine konkreten Eingriffe untersucht, so dass konkrete erforderliche Vermei-
dungsmaßnahmen wie bspw. CEF-Maßnahmen ggf. zu einem späteren Zeitpunkt vor Beginn einzelner 
Baumaßnahmen erarbeitet werden müssen. 
                                                      
5 Bebauungsplan O 32 Mathildenhöhe Ost – Artenschutzrechtliche Potentialabschätzung (Institut für Gewässer - und 
Auenökologie GbR 2017)

Umweltbericht  O 32 Mathildenhöhe Ost 
DLA   53 
 Berücksichtigung der Vorgaben der Verträglichkeitsprüfung bei Beeinträchtigungen von FFH- 
und Vogelschutzgebieten gem. § 1 a Abs. 4 BauGB 
Der Geltungsbereich beinhaltet oder tangiert keinerlei Natura 2000- Gebiete bzw. Vogelschutzgebiete ge-
mäß der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 bzw. der Richtlinie 79/409/EWG des Rates 
vom 2. April 1979.  
6 KOMPENSATIONSMAßNAHMEN 
 Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung, Eingriffsregelung gem. § 1a Abs. 3 BauGB 
Bei der Aufstellung von Bauleitplänen gemäß § 1a BauGB sind die voraussichtlichen erheblichen Beein-
trächtigungen (Eingriffe) in Natur und Landschaft (Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz) 
in der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB zu berücksichtigen.  
Eine Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung erfolgt an dieser Stelle auf Grundlage des Biotopwertverfahrens 
der hessischen Kompensationsverordnung (KV) vom 01.09.2005 (GVBl. I, S. 624). Die zugrunde gelegten 
Flächengrößen ergeben sich aus den Nutzungstypen gemäß Anlagen 1 und 2 (s. Anhang 4; KV-Tabelle 
Eingriffs- /Ausgleichsbilanzierung). 
Gemäß § 1a BauGB ist ein Ausgleich bei der Überplanung von Flächen, für die bereits Baurechte beste-
hen, nur soweit erforderlich, als dort zusätzliche und damit neue Baurechte entstehen. Im Bereich des be-
stehenden Bebauungsplanes O 13 wurde dieser als Bilanzierungsgrundlage herangezogen, für den Be-
reich entlang Spessartring/Fiedlerweg/Erbacher Straße, für den es aktuell keinen rechtkräftigen Bebau-
ungsplan gibt, dient die Bestandsaufnahme als Grundlage.  
Neben den überbauten Flächen wurden die „Pflanzgebote für Baumgruppen“ aus dem Bebauungsplan O 
13 als Bilanzierungsgrundlage übernommen. Pro Baumgruppe  wurden 3 Bäume mit einem Kronendurch-
messer von 3 m² angenommen.  
Flächenbilanz - Eingriff-/Ausgleichsbilanzierung nach Hessischer Kompensationsverordnung 
Nach Umsetzung des Bebauungsplans O 32 kommt es gemäß der vorliegenden Eingriffs -/ Ausgleichsbi-
lanzierung nach der Hessischen Kompensationsverordnung auch ohne Umsetzung von Kompensations-
maßnahmen bzw. Baumneupflanzungen zu einem Zugewinn von 184.252 Wertpunkten (WP)
6. Die Aus-
weisung der Kompensationsmaßnahmenfläche und die Bepflanzung mit typischen autochthonen Gehöl-
                                                      
6 Siehe Anhang 3 Eingriffs-/Ausgleichsbilanz (KV-Tabelle Bestand/Planung) - Flächenbilanzierung nach Hessi-
schen Kompensationsverordnung

Umweltbericht  O 32 Mathildenhöhe Ost 
DLA   54 
zen, Wildstauden und  -gräsern für den Lebensraum im Schatten sowie die Neupflanzung von 55 Bäumen7 
führt zu einer zusätzlichen Aufwertung von 1.123 WP. Damit ist insgesamt ein Wertpunkteüberschuss von 
185.375 WP zu bilanzieren.  
Der Überschuss stellt einen prozentualen Anteil von 24,9% im Vergleich zur gesamten Wertpunktsumme 
des Bestandes vor Umsetzung der Maßnahmen dar. 
 Verbal-argumentative Gegenüberstellung von Eingriff und Ausgleich 
Aktuell stellt sich der Baumbestand im gesamten Plangebiet O 32 mit rund 523 Bäumen als relativ hoch 
dar. Bei Umsetzung aller zulässigen Maßnahmen werden voraussichtlich rund 120 Bäume aus dem Be-
stand (nicht Bilanzierungsgrundlage!) entnommen. Faktisch werden bei der Umsetzung der geplanten 
Maßnahmen mehr Bäume gerodet werden, als gemäß der rechtlich gültigen Vorgehensweise in der KV-
Bilanz im Bestand erscheinen. Diese Bäume fallen jedoch auch unter die Baumschutzsatzung der Wissen-
schaftsstadt Darmstadt: Ihre Beseitigung muss bei der Stellung des Bauantrages beantragt werden und sie 
müssen durch Neupflanzungen ersetzt werden.  Durch weitere 55 festgesetzte Neupflanzungen  und 
Pflanzgebote kann der tatsächliche Verlust an Gehölzen größtenteils ersetzt werden.  
Vorhandene Grün- bzw. Kleingartenflächen werden neu strukturiert, qualitativ aufgewertet  und neue We-
gebeziehungen werden geschaffen. Dies dient dem Ziel, eine Grünverbindung im Plangebiet herzustellen 
bzw. einzelne Grünflächen miteinander zu verbinden. Auf der Grünfläche mit der zeichnerischen Kenn-
zeichnung „M4“ ist als Kompensationsmaßnahme eine Bepflanzung mit typischen autochthonen Gehölzen, 
Wildstauden und -gräsern für den Lebensraum im Schatten vorgesehen. Insgesamt hat die Vernetzung von 
Grünstrukturen in Form eines Grünzuges positive Auswirkungen sowohl auf Freizeit - und Erholungsfunkti-
onen des Plangebietes als auch auf Tiere und Pflanzen im Sinne der Biotopvernetzung. 
Die Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung nach Hessischer Kompensationsverordnung ergibt bereits ohne die 
Baumneupflanzungen und die Kompensationsmaßnahme einen Wertpunkteüberschuss. Dennoch sollten 
diese beiden Maßnahmen umgesetzt werden, um den realen Verlust auszugleichen, welcher sich von der 
Bilanzierung unterscheidet (siehe hierzu auch Kapitel 6.1). 
Durch die innerstädtische Lage sind vermutlich sämtliche Böden, auf denen bauliche Maßnahmen erfolgen 
sollen, nicht mehr in ihrem natürlichen Zustand vorzuf inden. Weiterhin ist auf  den neu zu errichtenden 
(Flach-) Dachflächen eine Dachbegrünung festgesetzt. Diese Maßnahme trägt dazu bei, dass ein Teil des 
Niederschlagswassers zurückgehalten wird und verdunsten kann. Dies wirkt sich insbesondere auf bereits 
                                                      
7 Im Rahmen der Neuplanungen im Geltungsbereich kann zum Zeitpunkt der Aufstellung des Umweltberichtes nicht abgesehen 
werden, wie viele Baumneupflanzungen durchgeführt werden. Es ist davon auszugehen, dass weitere Baumneupflanzungen im 
Rahmen der Neuplanungen erfolgen.

Umweltbericht  O 32 Mathildenhöhe Ost 
DLA   55 
vor Umsetzung der Maßnahmen versiegelte Flächen positiv aus. Die Verwendung von wasserdurchlässi-
gen Materialien bei Bodenbelägen ist ebenfalls positiv zu bewerten. Negative Auswirkungen auf die 
Schutzgüter Boden und Wasser so ausgeglichen werden.  Die Bilanzierung ergibt sogar eine En tsiegelung 
im Plangebiet von 8,3%. 
Durch die Umsetzung der Maßnahmen wird sich das Verkehrsaufkommen nur geringfügig erhöhen, was 
sich nicht in einem erheblichen Maß auf die Lufthygiene auswirken wird.  
Das Landschafts- bzw. Stadtbild wird durch den Bebauungsplan O 32 vor Beeinträchtigungen bewahrt, mit 
dem Ziel, das denkmalgeschützte Gesamtensemble Künstlerkolonie Mathildenhöhe einem UNESCO -
Weltkulturerbe entsprechend zu sichern.  
Lediglich die ehemaligen Brauereikelleranlagen könnten bei der Umsetzung der Maßnahmen beeinträchtigt 
werden. Durch entsprechende Festsetzungen, welche im folgenden Kapitel enthalten sind, können mögli-
che Beeinträchtigungen jedoch vermieden werden. 
 Vorschläge für Festsetzungen zur Aufnahme in den Bebauungsplan 
I Festsetzungen nach dem Baugesetzbuch 
6.3.1 Öffentliche Grünflächen - Zweckbestimmung Parkfläche (§ 9 Abs. 15 BauGB) 
Bei der Neuanlage von öffentliche n Grünflächen (ausgenommen der Spielplatzfläche und der Kompensati-
onsflächen M4) sind diese gemäß ihrer F estsetzung als Park- und Grünanlagen zu gestalten, zu pflegen 
und dauerhaft zu unterhalten. Die Flächen sind zu 70% dauerhaft mit Bäumen, Sträuchern oder bodende-
ckender Vegetation zu bepflanzen. Je 200 m² ist ein Laubbaum 1. Oder 2. Ordnung zu pflanzen. Nadelge-
hölze sind nur als Einzelbaumpflanzung zulässig. Dabei sind überwiegend standortgerechte, heimische 
Arten der Pflanzliste (Anhang 1) zu verwenden. 
Begründung: 
Grünflächen dienen der Bevölkerung als nutzbares Wohnumfeld, bieten Möglichkeiten zur Naherholung 
und beeinflussen das Stadtbild positiv. Außerdem wirken sich Grünflächen positiv auf das lokale Klima aus 
und stellen Lebensräume für Flora und Fauna dar. 
6.3.2 Private Grünflächen 
Bei der Neuanlage von Gebäuden sind die privaten Grundstücksfreiflächen und Gebäudevorflächen nicht 
als Arbeits- oder Lagerflächen zu benutzen und sind, soweit sie nicht Zuwege oder Zufahrten sind, gärtne-
risch anzulegen, zu bepflanzen und als Grünfläche dauerhaft zu erhalten.

Umweltbericht  O 32 Mathildenhöhe Ost 
DLA   56 
Die Vegetationsflächen der Grundstücksfreiflächen sin d zu 20%  mit Bäumen und Sträuchern zu bepflan-
zen. Dabei sind überwiegend standortgerechte, heimische Arten der Pflanzliste (Anhang 1) zu verwenden. 
Nadelgehölze sind nur als Einzelbaumpflanzung zulässig. Je angefangene 200 m² nicht überbaubare 
Grundstücksfläche, die durch Baumaßnahmen erschlossen wird, ist mindestens ein einheimischer, stand-
ortgerechter Laubbaum entsprechend der Artenempfehlung mit mindestens 25 cm Stammumfang zu pflan-
zen und zu erhalten. Erhaltene Bäume sind auf diese Festsetzung anrechenbar.  
Begründung: 
Gärtnerisch angelegte Flächen haben durch ihren Vegetationsanteil positive Auswirkungen auf das lokale 
Klima und auf das Stadtbild. Sie können auch Habitate für Tiere darstellen oder der Biotopvernetzung die-
nen. 
6.3.3 Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 24) 
SCHUTZ VOR VERKEHRSLÄRMEINWIRKUNGEN 
Objektbezogene (passive) Schallschutzmaßnahmen  
Die nachfolgenden Festsetzungen zum Schutz vor Verkehrslärmeinwirkungen gelten für den aus schall-
technischer Sicht ungünstigsten Lastfall: 
- Freie Schallausbreitung nachts 
- Immissionshöhe 4 m über Gelände 
Schalldämmende Lüftungseinrichtungen 
Bei der Errichtung oder Änderung von Schlafräumen und Kinderzimmern südlich bzw. innerhalb der 50-
dB(A)-Nacht-Isophonen sind schalldämmende Lüftungseinrichtungen vorzusehen. Auf dezentrale schall-
gedämmte Lüftungseinrichtungen kann verzichtet werden, wenn das Gebäude mit einer zentralen Lüf-
tungsanlage ausgestattet ist und hierdurch ein ausreichender und schallgedämmter Luftaustausch gewähr-
leistet ist.  
Unter Berücksichtigung der Gebäudeabschirmung können die Nacht -Beurteilungspegel fassadenweise der 
schalltechnischen Untersuchung zum Bebauungsplan entnommen werden ( s. Bericht Nr. 19- 2842, Dr. 
Gruschka Ingenieurgesellschaft, 64297 Darmstadt). 
6.3.4 Bodenveränderungen 
Bei allen Maßnahmen, die einen Eingriff in den Boden erfordern, ist auf sensorische Auffälligkeiten zu ach-
ten. Werden solche Auffälligkeiten des Untergrundes festgestellt, die auf das Vorhandensein von schädli-

Umweltbericht  O 32 Mathildenhöhe Ost 
DLA   57 
chen Bodenveränderungen hinweisen, ist umgehend das Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Ar-
beitsschutz und Umwelt Darmstadt, De. IV/DA 41.5, zu informieren. Darüber hinaus ist ein Fachgutachter 
in Altlastenfragen hinzuzuziehen.  
6.3.5 Kampfmittelbelastung und –räumung 
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt in einem Bombenabwurfgebiet und es muss grundsätzlich 
vom Vorhandensein von Kampfmitteln ausgegangen werden. Bei allen Flächen, bei denen bodeneingrei-
fende Maßnahmen stattfinden, sind systematische Überprüfungen (Sondierungen au f Kampfmittel) vor 
Beginn der Bauarbeiten und Baugrunduntersuchungen erforderlich. Die „Allgemeinen Bestimmungen im 
Lande Hessen“ sind zu beachten. 
Begründung: 
Durch diese Maßnahmen kann der Boden bei eventuell vorgefundenen Verunreinigungen saniert und ei ne 
Gefährdung der Arbeiter/innen während der Bauphase ausgeschlossen werden. 
6.3.6 Nutzung erneuerbarer Energien sowie sparsame und effiziente Nutzung von Energien (§ 9 
Abs. 1 Nr. 23b BauGB) 
Bei der Errichtung von Gebäuden im Geltungsbereich sind bauliche und sonstige technische Maßnahmen 
für die Erzeugung, Nutzung oder Speicherung von Strom, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energien 
oder Kraft-Wärme-Kopplung zu treffen. Die Vorgaben der jeweils gültigen Energieeinsparungsverordnung 
(EnEV) und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) sind einzuhalten. 
Begründung: 
Diese Maßnahmen wirken sich positiv auf das Klima aus, auf lokaler wie auch auf globaler Ebene. 
6.3.7 Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur 
und Landschaft (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 
M1 Oberflächenbefestigung 
Maßnahme: 
Befestigte, nicht überdachte Flächen der Baugrundstücke sind, soweit wasserrechtliche Belange nicht ent-
gegenstehen, als teilversiegelte Flächen anzulegen (Rasenpflaster, Rasengittersteine, Schotterrasen, Kies- 
und Plattenwege). Bei Flächen, die nicht teilversiegelt sind, ist das anfallende Niederschlagswasser in an-
grenzende Grundstücksfreiflächen zu versickern.

Umweltbericht  O 32 Mathildenhöhe Ost 
DLA   58 
Begründung: 
Der Versiegelungsgrad soll so niedrig wie möglich gehalten werden. Dadurch wird u.a. der Wasserabfluss 
im Gebiet verlangsamt und das örtliche Kanalsystem entlastet.  
M2 Schutz des Oberbodens 
Maßnahme: 
Ein fachgerechter Abtrag und die Wiederverwendung von Oberboden ist nach den §§ 1 und 4 des 
BBodSchG Hessen vorgeschrieben. Dies beinhaltet die Lagerung von Oberboden in Mieten von höchstens 
einem Meter Höhe, bei einer Lagerung, welche länger als ein Jahr dauert, ist eine fachgerechte Zwischen-
begrünung anzusäen. Die DIN 18915 ist anzuwenden. 
Begründung: 
Oberboden mitsamt seiner Bodenfunktion soll geschützt und erhalten werden, sowie vor Erosion und Ver-
unkrautung geschützt werden. 
M3 Behandlung von Niederschlagswasser 
Nach § 37 HWG Abwasser, insbesondere Niederschlagswasser, verwertet werden, sofern wasserwirt-
schaftliche oder gesundheitliche Belange nicht entgegenstehen. De Abwasserbeseitigungspflicht entfällt für 
Niederschlagswasser, das verwertet, verrieselt oder versickert wird. Eine Versickerung kann dann zugelas-
sen werden, wenn nachweisbar ist, dass eine schadlose Ableitung von Regenwasser gewährleistet ist und 
Vernässungsschäden angrenzender Gebäudekomplexe auszuschließen sind. 
Begründung: 
Anfallendes Niederschlagswasser soll zum Wohle des Schutzgutes Wasser in seinem natürlichen Wasser-
kreislauf gehalten werden. Außerdem trägt die Verdunstung von Niederschlagswasser zu einer Verbesse-
rung des lokalen Kleinklimas bei. 
M4 Fläche mit lebensraumtypischen autochthonen Gehölzen, Wildgräsern und -stauden 
Maßnahme: 
Die öffentliche Grün- und Parkfläche mit der zeichnerischen Kennzeichnung M4 ist mit für den Lebensraum 
Schatten typischen Landschaftsgehölzen gemäß Pflanzliste (Anhang 1) zu pflanzen, zu pflegen und dau-
erhaft zu unterhalten. Die Gehölzpflanzungen sind mit folgenden Gehölzarten entsprechend den FLL-
Gütebestimmungen für Baumschulgehölze auszuführen:  
-Bäume 1. und 2. Ordnung: Hochstamm, 2x verpflanzt, 18-20 cm Stammumfang

Umweltbericht  O 32 Mathildenhöhe Ost 
DLA   59 
-Sträucher: 3 - 4 Triebe, 60 – 100 cm, ohne Ballen 
Der Anteil der Bäume wird auf mindestens 20% festgesetzt . Zu beachten ist, dass Gehölzpflanzungen in 
der Wachstumsruhe in den Monaten Oktober bis April durchzuführen sind. 
Die Gehölze sind mit lebensraumtypischen autochthonen W ildgräsern zu unterpflanzen. Die Pflanzung ist 
in geeigneter Art zu pflegen und dauerhaft zu erhalten.  
Begründung: 
Die Maßnahme dient unter anderem dem Ersatz der am Osthang zu rodenden Gehölze. Außerdem sorgen 
die Gehölze für eine Eingrünung und einen Sichtschutz für an öffentliche Flächen grenzende Privatgrund-
stücke. Die Bepflanzung hat positive Auswirkungen auf Klima und Lufthygiene.  Wildpflanzen bieten insbe-
sondere Insekten Lebensraum und Nahrung, was positive Auswirkungen auf die aktuell rückgängige Insek-
tenfauna hat. Eine sorgfältig geplante Wildgräser - und Wildstaudenfläche erfordert vergleichsweise wenig 
Pflege (z.B. 1 Arbeitsgang pro Jahr), sobald sich die Pflanzen dort etabliert haben 
M5 Neupflanzungen heimischer Arten 
Zum Ausgleich der verlorengehenden Gehölze sind an den zeichnerisch festgesetzten Standorten heimi-
sche, standortgerechte Neupflanzungen vorgesehen. Freiflächen sollen ebenfalls mit heimischen Arten 
bepflanzt und nur extensiv gepflegt werden. 
Begründung: 
Durch die Rodung von 120  Bäumen wird der Lebensraum von baumbewohnenden und -nutzenden Arten 
dezimiert, daher soll im Anschluss der Bauarbeiten eine Neupflanzung von heimischen Gehölze erfolgen. 
6.3.8 Anpflanzen und Erhalten von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen (§ 9 Abs. 1 
Nr. 25a und b BauGB) 
Erhaltung von Bäumen und Baumgruppen  
Die in der Planzeichnung als zu erhaltend festgesetzten Einzelbäume und Baumgruppen sind dauerhaft zu 
erhalten und bei Beschädigung oder Erkrankung durch geeignete Maßnahmen zu behandeln. Ausgefalle-
ner Bewuchs ist durch einheimische und standortgerechte Neupflanzungen entsprechend Auswahlliste A 
mit mindestens 25 cm Stammumfang zu ersetzen. Bei Neupflanzungen als Ersatz für zu erhaltende Ein-
zelbäume ist eine Abweichung von dem zeichnerisch festgesetzten Standort um bis zu 5 m zulässig.

Umweltbericht  O 32 Mathildenhöhe Ost 
DLA   60 
Baumschutzmaßnahmen 
Während der Bauphase sind gefährdete Einzelbäume im Bereich der Baustelle vor Beschädigungen von 
Stamm und Wurzelraum durch Sicherungsmaßnahmen entsprechend der DIN 18920 zu schützen. 
Dachbegrünung  
Flachdächer und flach geneigte Dächer mit einer Mindestgröße von 20 m² sind extensiv als Gras-
Staudendach zu begrünen. Die Vegetationsschicht muss eine Mächtigkeit von mindestens 0,10 m aufwei-
sen. Fenster, Be- und Entlüftungsöffnungen, Dachterrassen und technische Aufbauten, sind ausgenom-
men. Die Ausführung und dauerhafte Pflege ist nach der aktuellen FLL-Richtlinie durchzuführen bzw. zu 
gewährleisten.  
Begründung: 
Die Dachbegrünung kann das lokale Klima positiv beeinflussen, während sie gleichzeitig der Fauna als 
Lebensraum und Nahrungshabitat dient. Außerdem trägt sie zur Rückhaltung und Reinigung von Nieder-
schlagswasser bei und verzögert dessen Abfluss.  
II Hinweise  
Baumschutzsatzung 
Für den Schutz des Baumbestandes innerhalb des Geltungsbereiches ist die „Satzung zum Schutz des 
Baumbestandes in der Wissenschaftsstadt Darmstadt“ (Baumschutzsatzung) in der jeweils gültigen Fas-
sung zu beachten. 
Bodendenkmale 
Wenn bei Erdarbeiten Bodendenkmale bekannt werden, so ist dies der HessenArchäologie oder der Unte-
ren Denkmalschutzbehörde unverzüglich anzuzeigen. 
Begründung: 
Die Untere Denkmalschutzbehörde entscheidet daraufhin, wie mit dem Bodende nkmal umzugehen ist u nd 
stellt dessen Schutz sicher. 
6.3.9 Artenschutz  
Vermeidung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände 
Auf die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände von europarechtlich und streng geschützten Arten so-
wie von besonders geschützten Arten gemäß § 44 BNatSchG wird hingewiesen. Verboten ist danach die 
Beschädigung oder die Zerstörung von Fortpflanzungs - und Ruhestätten und die damit verbundene un-

Umweltbericht  O 32 Mathildenhöhe Ost 
DLA   61 
vermeidbare Tötung oder Verletzung von Tieren oder ihren Entwicklungsformen, sowie die erhebliche Stö-
rung von Tieren während der Fortpflanzungs -, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszei-
ten. Folgende Maßnahmen zur Vermeidung, zur Verminderung und zum Ausgleich von Beeinträchtigungen 
der Tierwelt sind einzuhalten: 
V1 Erhalt von Gehölzen 
Maßnahme: 
Vor allem im Bereich des Osthanges sollte darauf geachtet, dass vorhandene Gehölze weitestgehend er-
halten bleiben. Der Verlust von Gehölzen würde somit minimiert werden. Von einer vollständigen Rodung 
der Fläche ist abzuraten. Baumschutz -Maßnahmen gemäß DIN 18920 sind ggf. während der Bauzeit not-
wendig. Der Erhalt von Gehölzen ist einer Neupflanzung stets vorzuziehen.  
Begründung: 
Die Rodung von Gehölzen hat negative Auswirkungen auf Pflanzen, Biologische Vielfalt, Tiere, Klima und 
Lufthygiene und auch auf das Stadtbild, weshalb sie wenn möglich vermieden werden sollte.   
V2 Zeitliche Beschränkung für Rodung und Rückschnitte 
Maßnahme:  
Nach BNatSchG (§39)  sind für die Fällung und Rückschnittarbeiten von Bäumen sowie Gehölzrodungen 
die Zeiten zwischen Anfang Oktober und Ende Februar einzuhalten, da dieser Zeitraum außerhalb der 
Hauptbrutzeiten der heimischen Vogelarten sowie der Hauptaktivitätsphase von Fledermäusen liegt.  
V3 Baumhöhlenkontrollen 
Maßnahme: 
Bei der Fällung von größeren Bäumen (Stammumfang > 60 cm) ist im Vorfeld eine Untersuchung durch 
einen Fachkundigen auf Höhlen und andere Strukturen, die Ruhe- oder Fortpflanzungsstätten für Fleder-
mäuse, Vögel oder Bilche bieten können, durchzuführen. Werden Höhlen festgestellt, ist eine Kontrolle auf 
Besatz erforderlich. Falls Tiere vorgefunden werden, muss auf deren selbstständigen Auszug gewartet und 
die Höhle anschließend verschlossen werden.  
Begründung: 
Die Tötung einzelner Individuen europarechtlich, besonders und streng geschützter Arten muss ausge-
schlossen werden.

Umweltbericht  O 32 Mathildenhöhe Ost 
DLA   62 
V4 Kontrolle der Gebäude vor Abriss 
Maßnahme: 
Vor dem Abriss von Gebäuden sind diese auf Tierbesatz hin zu untersuchen (Fledermäuse, Gartenschlä-
fer, gebäudebrütende Vogelarten). Potenzielle Quartiere sind im Vorfeld zu verschließen, um einen Besatz 
ausschließen zu können. 
Begründung: 
Die Tötung einzelner Individuen europarechtlich, besonders und streng geschützter Arten muss ausge-
schlossen werden. 
V5 Nist- und Quartierhilfen 
Maßnahmen: 
Für den Verlust von Bäumen sind Nist- oder Quartiershilfe für Baum-, Höhlen oder Nischenbrüter bzw. für 
Fledermäuse als Ersatz in einem zeitlich vorgezogenen Zeitraum in räumlicher Umgebung anzubringen. 
Für je zehn gerodete Bäume ist jeweils eine Nist- oder Quartiershilfe im Geltungsbereich anzubringen.  
Zusätzlich sind in jedem neu errichteten Gebäudekörper mindestens zwei künstliche Nisthilfe oder ein 
Quartier für gebäudebrütende Vogelarten oder Fledermäuse anzubringen bzw. einzubauen. 
Begründung: 
Erhaltung der Kohärenz bzw. des Angebots von Habitaten für gebäude-, baum-, höhlen- oder nischenbrü-
tende Vogelarten sowie für Fledermäuse und Schaffung einer frühzeitigen Ausweichmöglichkeit zur Erhal-
tung der Nist- und Brut- und Überwinterungsmöglichkeiten. 
V6 Kontrolle des Baufeldes vor Freimachung 
Maßnahme: 
Kleinstrukturen wie Laubhaufen oder Holzhaufen müssen vor Baufeldfreimachung händisch beräumt wer-
den; werden dabei besonders geschützte Arten wie Gartenschläfer, Igel oder Blindschleichen während der 
Winterruhe angetroffen, ist dies der Unteren Naturschutzbehörde zu melden und das weitere Vorgehen 
festzulegen. 
Begründung:  
Die Tötung einzelner Individuen besonders geschützter Arten muss ausgeschlossen werden.

Umweltbericht  O 32 Mathildenhöhe Ost 
DLA   63 
V7 Untersuchung des Fledermausbestandes im Brauereikeller 
Maßnahmen: 
Der Fledermausbestand im Brauereikeller muss vor Umsetzung von Baumaßnahmen eingehend im Hin-
blick auf das vorhandene Artenspektrum und tatsächliche Individuenzahlen untersucht werden. Dies sollte 
bei geeigneten Witterungsbedingungen (kalter Winter!) erfolgen. Für Fledermäuse besonders  wichtige 
Bereiche der Kellersysteme sind zu ermitteln und entsprechend zu schützen. 
Begründung: 
Im Bereich des Biergartens an der Dieburger Straße werden neue Baufelder zur Verfügung gestellt. Unter-
halb dieses Areals erstreckt sich ein Teil des alten Brauereikellers, der wegen seines Klimas und Größe ein 
großes Potential als Winterquartier für Fledermäuse bietet. Durch die eingehende Untersuchung des Fle-
dermausbestandes kann dieser gezielt geschützt werden. 
V8 Sicherung/Erhalt der Einflugmöglichkeiten in den Brauereikeller 
Maßnahmen: 
Die Einflugmöglichkeiten für Fledermäuse in den Brauereikeller sind zu erhalten. Die Einflugschneisen sind 
von Bebauung und Bepflanzung freizuhalten. 
Begründung: 
Der Brauereikeller muss für Fledermäuse weiterhin als Habitat nutzbar sein. 
V9 Statische Überprüfung und ggf. Sicherungsmaßnahmen im Brauereikeller 
Maßnahme: 
Der historische unter Denkmalschutz stehende Brauereikeller  weist einen instabil wirkenden Zustand auf 
und sollte daher vor  Baubeginn einer statischen Überprüfung unterzogen werden. Die Auswirkungen von 
Baumaßnahmen auf das Kellersystem sowie dessen Umfeld müssen im Vorfeld in Form eines Gutachtens 
ermittelt werden. Aus dieser Untersuchung ergeben sich evt l. weitere Vermeidungs - und Sicherungsmaß-
nahmen. 
Begründung: 
Ein Eins turz des Brauereikellers würde die Zerstörung wertvoller Fledermausquartiere bedeuten, bei der 
eine Tötung einzelner Individuen sehr wahrscheinlich ist. Auch aus Sicht des Denkmalschutzes sollte di es 
unbedingt verhindert werden.

Umweltbericht  O 32 Mathildenhöhe Ost 
DLA   64 
V10 Zeitliche Befristung bestimmter Baumaßnahmen (Erschütterungen) 
Maßnahme: 
Baumaßnahmen, die eine erschütternde Wirkung auf den Brauereikeller haben, sind nur außerhalb der 
Überwinterungszeiten, Erkundungs -, Schwärm - und Paarungsphasen von Fledermäusen vorzunehmen. 
Der Zeitraum f ür solche baulichen Tätigkeiten liegt zwischen ca. Ende März und Mitte August (evtl. noch 
engeres Zeitfenster).  
Begründung: 
Die Störung streng geschützter Arten (Fledermäuse) muss zu diesen Zeiten ausgeschlossen werden. 
V11 Ökologische Baubegleitung bei Bauvorhaben mit Einfluss auf den Brauereikeller 
Maßnahme: 
Während einer genaueren Planung von Maßnahmen mit Einfluss auf den Brauereikeller  ist die Betreuung 
durch einen Fachkundigen im Rahmen einer ökologischen Baubegleitung erforderlich. Dieser prüft die 
Pläne in Bezug auf die Überwinterungsquartiere für Fledermäuse und überwacht die Baumaßnahmen in 
Bezug auf die oben beschriebenen Maßnahmen (V6 und V7). 
Begründung: 
Eine ökologische Baubegleitung dient der Absicherung des Vorhabens gegenüber Verbotst atbeständen 
nach § 44 BNatSchG. 
V12 Reduktion von Lichtemissionen 
Maßnahme: 
Für die Außenbeleuchtung sind insektenschonende Leuchtmittel zu verwenden (Natriumdampf-Hochdruck- 
oder Natriumdampf-Niederdrucklampen bzw. LED-Leuchtmittel mit vollständig gekapseltem Lampenge-
häuse). Hierzu ist der Lichtstrahl im besten Falle nach unten auszurichten.  
Begründung: 
Das Verwenden von Halogenstrahlern an Gebäuden, Wegen und im Bereich von zusammenhängenden 
Gehölzstrukturen ist zum Schutz von Insekten und Kleintieren zu vermeiden. 
V13 Reduktion der Gefahr bezüglich Vogelschlag 
Maßnahmen: 
In den Fassadenteilen der hinzukommenden Gebäude ist für Glasflächen und -fassaden mit einer Größe 
von mehr als 3 m² Vogelschutzglas zu verwenden.

Umweltbericht  O 32 Mathildenhöhe Ost 
DLA   65 
Begründung: 
Vogelschlag und die Tötung von artenschutzrechtlich geschützten Tierarten wird verhindert. 
7 GEPLANTE MAßNAHMEN ZUR ÜBERWACHUNG (MONITORING)  
Grundlage des Monitorings ist der im Rahmen des Bauleitplanverfahrens erarbeitete Umweltbericht . Maß-
nahmen zum Monitoring sind keine geplant. 
8 ANDERWEITIGE PLANUNGSMÖGLICHKEITEN 
Aufgrund der Lage des Geltungsbereiches und der Ziele, welche durch die Festsetzungen des Bebau-
ungsplanes erreicht werden sollen, wäre eine räumliche Verschiebung des Geltungsbereiches nicht mög-
lich. Der Standort für das Besucherzentrum wurde von der Stadtverwaltung der Wissenschaftsstadt Darm-
stadt am Osthang vorgesehen, da dieses Grundstück seit Ende des 2. Weltkrieges nicht bebaut wurde und 
brachgefallen ist. Bezüglich der waldartigen Vegetation, die sich dort etabliert hat, wurden artenschutz-
rechtliche Anforderungen im Zuge des Bauleit planverfahrens zur Baurechtschaffung als durchführbar an-
gesehen. Für die Realisierung der aufgezeigten Maßnahmenvorschläge sind somit keine Alternativen vor-
gesehen. 
9 HINWEISE AUF SCHWIERIGKEITEN, L ÜCKEN ODER FEHLENDE ERKENNTNISSE HINSICHT-
LICH DER ANGABEN  
In Kap. 1.4 werden alle verwendeten Gutachten zur Bestandsaufnahme dargelegt. Kenntnislücken können 
ausgeschlossen werden.  
10 ALLGEMEIN VERSTÄNDLICHE ZUSAMMENFASSUNG  
Im Rahmen des Welterbeantrags soll die Gesamtanlage Mathildenhöhe zum UNESCO-Weltkulturerbe 
erklärt werden. Ziel der Stadtentwicklung ist es dabei, die Pufferzone um das Nominierungsgebiet 
durch Bauleitplanungen zu sichern und für zukünftige Planungen mit den Zielen des Welterbeantrags in 
Einklang zu bringen. Zur Sicherstellung des Ensembleschutzes soll u.a. der  Bebauungsplan „O 32 Mathil-
denhöhe Ost“ dafür Sorge tragen, dass bauliche Veränderungen in der direkten Umgebung mit den Zie-
len der Stadtentwicklung einhergehen.
 Das insgesamt rund 8,7 ha große Gebiet  umfasst überwiegend 
Wohnbebauungen in Form von Zeilen- , Block- und Einzelhausbebauungen. Im Westen befindet sich ein 
Gebäude der Hochschule. Südlich dieses Gebäudes schließt sich der Osthang an, eine brachgefallene 
Sukzessionsfläche, auf der sich waldartige Vegetation angesiedelt hat. Das Gebiet ist insgesamt großzügig

Umweltbericht  O 32 Mathildenhöhe Ost 
DLA   66 
mit Grünstrukturen ausgestattet. Beispiele hierfür sind der Fußweg im Osten, der von einer Allee gesäumt 
wird, der Biergarten im Nordosten mit seinen alten Roß -Kastanien oder die großzügigen Gartenanalagen 
mit Großbaumbestand. Bei Umsetzung der Maßnahmenvorschläge wird es voraussichtlich zu einer gering-
fügigen Änderung der städtebaulichen Strukturdaten kommen. Mit dem vorliegenden Umweltbericht mit 
integrierter Grünordnungsplanung werden Hinweise im Sinne der in § 1 Abs. 5 BauGB geforderten nach-
haltigen städtebaulichen Entwicklung sowie für die Sicherung einer menschenwürdigen Umwelt und den 
Schutz und die Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen gegeben. 
Zur Untersuchung der  vorkommenden Fauna im Gebiet wurde ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag für 
den Geltungsbereich angefertigt. Dabei wu rden die für den Artenschutz relevanten Habitate mit den 
potentiell dort vorkommenden Arten hinsichtlich ihrer Wertigkeit eingeschätzt. Das Ergebnis zeigt, dass 
im Untersuchungsgebiet streng geschützte Fledermausarten und europäische Vogelarten, die eine hohe 
artenschutzrelevante Wertigkeit haben, im Gebiet vorkommen. In Anlehnung an eine artenschutzrechtliche 
Potenzialabschätzung, die für den benachbarten Bebauungsplan O 31 durchgeführt wurde, kann auch das 
Vorkommen von besonders geschützten Arten wie Eichhörnchen, Bilche, Igel oder Blindschleiche nicht 
ausgeschlossen werden.  Das „Wäldchen“ am Osthang sowie die Platanen/Kastanien- Allee werden für 
Vögel als besonders wertvoller Lebensraum mit hohem Habitatpotential identifiziert. Für die Fledermäuse 
stellen die Freiflächen und die gehölzreichen Flächen zwischen den Gebäuden im Norden sowie der Fuß-
gängerweg entlang der Allee am Spessartring Nahrungshabitate dar. Von besonderer Bedeutung sind 
allerdings die strukturreichen, unter Denkmalschutz stehenden Kellerräume der alten Brauerei an der Ecke 
Dieburger Straße und Spessartring. Diese haben großes Potential für Fledermäuse als frostfrei e Winter-
quartiere.  
In Bezug auf die vorkommende Flora sind die älteren Bäume östlich des  Hochschulgebäudes (Platanen), 
die Ross -Kastanien im Bereich des Biergartens (Dieburger Straße, Spessartring) sowie die Berg-Ahorn-
Allee entlang des Spessartringes und den Bahnlinien als wertvoll zu beschreiben. Der alteingewachsene 
Baumbestand hat für das Klima, das  Stadtbild, sowie für die im Gebiet ansässige Fauna eine hohe Bedeu-
tung. Erhebliche und nachhaltige Auswirkungen auf die Schutzgüter Tiere und Pflanzen, sind bei Durchfüh-
rung einer Umweltbaubegleitung vor und während der Baumaßnahmen jedoch nicht zu erwarten. Die 
überwiegenden Verluste von Baumstandorten werden durch Ersatzpflanzungen und die Neuanlage von 
Grün- und Kompensationsflächen ausgeglichen.  
Es ist anzunehmen, dass bei einer  Umsetzung der beschriebenen Maß nahmenvorschläge mit keinen er-
heblichen negativen Auswirkungen auf den untersuchten Geltungsbereich zu rechnen ist. Sollte es zu einer 
baulichen Weiterentwicklung im Gebiet kommen, können auch ohne die formulierten Vermeidungs - und 
Minimierungsmaßnahmen erhebliche Beeinträchtigungen ausgeschlossen werden.

Umweltbericht  O 32 Mathildenhöhe Ost 
DLA   67 
Mit den vorgesehenen Maßnahmenvorschlägen  kann eine behutsame Fortentwicklung des Stadtteils kon-
statiert werden, die darüber hinaus den gemachten Z ielvorstellungen übergeordneter Fachplanungen nicht 
widerspricht.

Umweltbericht  O 32 Mathildenhöhe Ost 
DLA   68 
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WEITERE GRUNDLAGEN 
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WISSENSCHAFTSSTADT DARMSTADT (Stand 2018b): Baumkataster

Umweltbericht  O 32 Mathildenhöhe Ost 
DLA   69 
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Artikel 10 des Gesetzes vom 21. Januar 2013 (BGBl. I S. 95) geändert worden ist. 
BUNDESNATURSCHUTZGESETZ (BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), das zuletzt durch Artikel 1 des 
Gesetzes vom 15. September 2017 (BGBl. I S. 3434) geändert worden ist. 
HESSISCHE KOMPENSATIONSVERORDNUNG vom 26. Oktober 2018 (GVBl. I S. 652, 2019 S. 19) 
HESSISCHES AUSFÜHRUNGSGESETZ ZUM BUNDESNATURSCHUTZGESETZ (HAGBNatSchG) vom 20. Dez. 2010 
HESSISCHES WASSERGESETZ (HWG) vom 14. Dezember 2010, zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes 
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WASSERHAUSHALTSGESETZ (WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), das zulet zt durch Artikel 2 des Geset-
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Umweltbericht – Pflanzliste – Anhang 1  O 32 Mathildenhöhe Ost 
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Pflanzliste (Anhang 1) 
Bäume 1. Ordnung   Bäume 2. Ordnung  
Acer platanoides Spitz-Ahorn  Acer campestre Feld-Ahorn  
Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn  Carpinus betulus Hainbuche  
Alnus glutinosa Schwarzerle  Crataegus laevigata Zweigriffeliger Weißdorn  
Aesculus  
hippocastanum 
Gewöhnliche Ross-
kastanie 
Crataegus monogyna Eingriffeliger Weißdorn  
Prunus avium Vogelkirsche  Prunus padus Traubenkirsche  
Betula pendula Hängebirke  Sorbus aria Mehlbeere  
Fagus sylvatica Rotbuche  Sorbus aucuparia Gewöhnliche Eberesche  
Fraxinus excelsior Gewöhnliche Esche  Sorbus domestica Speierling  
Juglans regia Walnuss 
Quercus petraea Traubeneiche    
Quercus robur Stieleiche    
Tilia cordata Winterlinde    
Tilia platyphyllos Sommerlinde    
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Sträucher 
Acer  campestre               Feld-Ahorn  
(als Heckenpflanze) 
Amelanchier lamarckii  Felsenbirne  
Carpinus betulus               Hainbuche                     
(als Heckenpflanze) 
Cornus mas    Kornelkirsche 
Cornus sanguinea   Roter Hartriegel 
Corylus avellana    Haselnuss 
Crataegus monogyna        Weißdorn 
Euonymus europaeus        Pfaffenhütchen 
 
 
 
 
Malus communis               Wild-Apfel 
Prunus spinosa                 Schlehdorn 
Pyrus communis                Wild-Birne 
Rhamnus frangula             Faulbaum 
Rosa arvensis                    Feld-Rose 
Rosa canina                       Hunds-Rose 
Rosa multiflora    Büschelrose 
Rosa pimpinellifolia   Bibernell Rose 
Viburnum opulus    Gew. Schneeball

Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite  1/57   09.05.2019
Vitalität: 1= vital  2= zurückgehend  3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz  B=Erhalt/o. Ersatz  C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort  D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
1 40 Tilia x euchlora Krim-Linde 9 4
einseitig 0,25 o A zurückgehend
2 41 Tilia x euchlora Krim-Linde 9 5 0,25 o A vital- 
zurückgehend
3 42 Tilia x euchlora Krim-Linde 9 5 0,24 o A zurückgehend
4 43 Tilia x euchlora Krim-Linde 9 5 0,25 o A zurückgehend
5 44 Tilia x euchlora Krim-Linde 9 5 0,3 o A vital- 
zurückgehend
6 45 Tilia x euchlora Krim-Linde 9 5 0,27 o A vital- 
zurückgehend
7 46 Tilia x euchlora Krim-Linde 9 5 0,27 o A vital- 
zurückgehend
8 47 Tilia x euchlora Krim-Linde 9 5 0,23 o A vital- 
zurückgehend
9 Acer platanoides Spitz-Ahorn 10 6 0,38 o A vital- 
zurückgehend
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum 
nach 
BSS
Baum 
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
Bewertun
g VitalitätKataster 
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch) 
Baumbezeichnung
(Deutsch)

Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite  2/57   09.05.2019
Vitalität: 1= vital  2= zurückgehend  3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz  B=Erhalt/o. Ersatz  C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort  D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum 
nach 
BSS
Baum 
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
Bewertun
g VitalitätKataster 
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch) 
Baumbezeichnung
(Deutsch) 
10 Platanus x hispanica Gewöhnliche
 Platane 13 8 0,3 o A vital
11 Platanus x hispanica Gewöhnliche
 Platane 10 8 0,25 o A vital - Schrägstand
12 Platanus x hispanica Gewöhnliche
 Platane 13 10 0,37 o A vital
13 Acer platanoides Spitz-Ahorn 10 6 0,2 o A vital - geringe Baumscheibe
14 Acer platanoides Spitz-Ahorn 14 8 0,3 o A vital
15 Salix caprea Salweide 9 4 0,2 o A vital
16 Salix caprea Salweide 9 4 0,3 o A vital
16a Pinus wallichiana Tränen-Kiefer 15 6 0,2 o A vital
17 Prunus avium Vogel-Kirsche 8 6 0,23 o A vital
- je nur eine halbe Krone

Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite  3/57   09.05.2019
Vitalität: 1= vital  2= zurückgehend  3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz  B=Erhalt/o. Ersatz  C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort  D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum 
nach 
BSS
Baum 
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
Bewertun
g VitalitätKataster 
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch) 
Baumbezeichnung
(Deutsch) 
17a Prunus avium Vogel-Kirsche 8 6 0,10 -
0,15 o A vital
18 Prunus avium Vogel-Kirsche 8 6 0,26 o A vital
19 Tsuga canadensis Canadische
Hemlocktanne 14 10 0,3 o A vital
20 Prunus avium Vogel-Kirsche 8 10 0,29 o A vital - Schrägstand
21 Betula pendula Hänge-Birke 14 8 0,28 o A vital
21a Tilia cordata Winter-Linde 7 6 0,2 o A vital
22 Salix caprea Salweide 12 6 0,15 + 0,18 o A vital - leichter schrägstand
- Zwiesel
23 Tilia platyphyllos Sommer-Linde 7 6 0,22 o A vital - schrägstand
24 Abies alba Weiß-Tanne 20 6 0,28 o A vital

Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite  4/57   09.05.2019
Vitalität: 1= vital  2= zurückgehend  3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz  B=Erhalt/o. Ersatz  C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort  D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum 
nach 
BSS
Baum 
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
Bewertun
g VitalitätKataster 
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch) 
Baumbezeichnung
(Deutsch) 
25 Picea abies Gemeine Fichte 20 5 0,28 o A vital
26 Picea pungens Stech-Fichte 20 6 0,28 o A vital
27 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 18 12 0,3 o A vital
28 Tilia platyphyllos Sommer-Linde 20 8 0,47 o A vital
29 Tilia platyphyllos Sommer-Linde 20 10 0,5 o A vital
30 Tilia platyphyllos Sommer-Linde 22 16 0,65 o A vital - Abstützung mit Band
31 Carpinus betulus Hainbuche 20 12 0,5 o A vital
32 Aesculus hippocastanum Gewöhnliche
Rosskastanie 12 6 0,37 o A vital
33 Aesculus hippocastanum Gewöhnliche
Rosskastanie 13 4 0,37 o A vital

Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite  5/57   09.05.2019
Vitalität: 1= vital  2= zurückgehend  3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz  B=Erhalt/o. Ersatz  C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort  D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum 
nach 
BSS
Baum 
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
Bewertun
g VitalitätKataster 
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch) 
Baumbezeichnung
(Deutsch) 
34 Aesculus hippocastanum Gewöhnliche
Rosskastanie 13 6 0,54 o A vital
35 Aesculus hippocastanum Gewöhnliche
Rosskastanie 14 10 0,5 o A vital
36 Aesculus hippocastanum Gewöhnliche
Rosskastanie 16 12 0,7 o A vital
37 Aesculus hippocastanum Gewöhnliche
Rosskastanie 10 7 0,23 o A vital
37a Castanea  sativa Edelkastanie 8 3 0,25 o A vital
38 Aesculus hippocastanum Gewöhnliche
Rosskastanie 6 8
0,30
0,22
0,28
o A vital - Zwiesel (einer noch ein 
Zwiesel)
- ragt über Gehweg
39 Aesculus hippocastanum Gewöhnliche
Rosskastanie 10 5 0,43 o A vital
40 Aesculus hippocastanum Gewöhnliche
Rosskastanie 15 8 0,62 o A vital
41 Aesculus hippocastanum Gewöhnliche
Rosskastanie 13 8 0,65 o A vital

Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite  6/57   09.05.2019
Vitalität: 1= vital  2= zurückgehend  3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz  B=Erhalt/o. Ersatz  C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort  D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum 
nach 
BSS
Baum 
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
Bewertun
g VitalitätKataster 
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch) 
Baumbezeichnung
(Deutsch) 
42 Aesculus hippocastanum Gewöhnliche
Rosskastanie 15 10 0,57 o A vital
43 Aesculus hippocastanum Gewöhnliche
Rosskastanie 16 8 0,48 o A vital
44 Aesculus hippocastanum Gewöhnliche
Rosskastanie 14 6 0,4 o A vital
45 Aesculus hippocastanum Gewöhnliche
Rosskastanie 16 8 0,49 o A vital
46 Aesculus hippocastanum Gewöhnliche
Rosskastanie 8 6 0,45 o A vital - oben abgesägt
47 Aesculus hippocastanum Gewöhnliche
Rosskastanie 16 6 0,8 o A vital - oben abgesägt
48 Aesculus hippocastanum Gewöhnliche
Rosskastanie 16 8 0,43 o A vital
49 Aesculus hippocastanum Gewöhnliche
Rosskastanie 16 12 0,6 o A vital
50 Aesculus hippocastanum Gewöhnliche
Rosskastanie 10 7 0,27 o A vital

Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite  7/57   09.05.2019
Vitalität: 1= vital  2= zurückgehend  3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz  B=Erhalt/o. Ersatz  C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort  D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum 
nach 
BSS
Baum 
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
Bewertun
g VitalitätKataster 
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch) 
Baumbezeichnung
(Deutsch) 
51 Aesculus hippocastanum Gewöhnliche
Rosskastanie 12 7 0,45 o A vital
52 Aesculus hippocastanum Gewöhnliche
Rosskastanie 14 10 0,65 o A vital
53 Aesculus hippocastanum Gewöhnliche
Rosskastanie 14 7 0,33 o A vital
54 31 Acer platanoides Spitz-Ahorn 12 9 0,31 o A vital
55 Fagus sylvatica Rotbuche 16 5 0,4 o A vital
56 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 18 5 0,45 o A vital
57 32 Acer platanoides Spitz-Ahorn 10 8 0,32 o A vital
58 33 Acer platanoides Spitz-Ahorn 9 7 0,26 o A vital
59 34 Acer platanoides Spitz-Ahorn 8 5 0,24 o A vital
- je nur eine halbe Krone

Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite  8/57   09.05.2019
Vitalität: 1= vital  2= zurückgehend  3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz  B=Erhalt/o. Ersatz  C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort  D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum 
nach 
BSS
Baum 
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
Bewertun
g VitalitätKataster 
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch) 
Baumbezeichnung
(Deutsch) 
60 35 Acer platanoides Spitz-Ahorn 8 7 0,22 o A vital
61 36 Acer platanoides Spitz-Ahorn 8 5 0,21 o A vital
62 37 Acer platanoides Spitz-Ahorn 10 5 0,19 o A vital
63 38 Acer platanoides Spitz-Ahorn 8 4 0,18 o A vital
64 39 Acer platanoides Spitz-Ahorn 8 6 0,23 o A vital
65 Tsuga canadensis Canadische
Hemlocktanne 18 10 0,35 o A zurückgehend
66 Prunus avium Vogel-Kirsche 12 7
0,20
0,16
0,12
o A vital - dreistämmig
66a Prunus serrulata Japanische
Blütenkirsche 6 8 0,10 -
0,15 o A vital - mehrstämmig
67 Tsuga canadensis Canadische
Hemlocktanne 14 6 0,32 o A zurückgehend

Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite  9/57   09.05.2019
Vitalität: 1= vital  2= zurückgehend  3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz  B=Erhalt/o. Ersatz  C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort  D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum 
nach 
BSS
Baum 
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
Bewertun
g VitalitätKataster 
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch) 
Baumbezeichnung
(Deutsch) 
68 Pinus sylvestris Gemeine Kiefer 18 5 0,36 o A vital
69 Pinus nigra austriaca Österreichische
Schwarz-Kiefer 20 6 0,54 o A vital
70 Acer saccharinum
'Laciniatum Wieri'
Geschlitzter
Silber-Ahorn 16 11 0,35 o A vital
71 Pinus nigra austriaca Österreichische
Schwarz-Kiefer 20 6 0,35 o A vital
72 Pinus nigra austriaca Österreichische
Schwarz-Kiefer 20 5 0,35 o A vital
73 Prunus serrulata 'Kanzan' Japanische
Nelken-Kirsche 6 6
0,20
0,20
0,10
o A vital - dreistämmig
74 Cedrus atlantica Atlas-Zeder 15 14 0,4 o A vital
75 Picea pungens Stech-Fichte 14 8 0,35 o A vital
75a Picea omorika Serbische Fichte 15 4 0,2 o A vital

Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite  10/57   09.05.2019
Vitalität: 1= vital  2= zurückgehend  3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz  B=Erhalt/o. Ersatz  C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort  D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum 
nach 
BSS
Baum 
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
Bewertun
g VitalitätKataster 
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch) 
Baumbezeichnung
(Deutsch) 
76 Populus nigra 'Italica' Säulen-Pappel 21 4 0,35 o A vital
76a Picea pungens Stech-Fichte 
77 Populus nigra 'Italica' Säulen-Pappel 23 3 0,3 o A vital
78 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 16 12 0,10-
0,30 o A vital - 7-9-stämmig
79 Quercus rubra Roteiche 16 12 0,4 o A vital
80 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 16 8 0,19 o A vital
81 Quercus robur Stieleiche 23 6 0,3 o A vital
82 Sambucus nigra Schwarze 
Holunder 12 5 0,15-
0,20 o A vital - vierstämmig
83 Populus nigra 'Italica' Säulen-Pappel 23 6 0,5 o A vital

Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite  11/57   09.05.2019
Vitalität: 1= vital  2= zurückgehend  3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz  B=Erhalt/o. Ersatz  C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort  D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum 
nach 
BSS
Baum 
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
Bewertun
g VitalitätKataster 
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch) 
Baumbezeichnung
(Deutsch) 
84 Juglans regia Walnuss 20 16 0,45 o A vital - sehr groß
85 Betula pendula Hänge-Birke 14 6 0,2 o A vital
85a Picea omorika Serbische Fichte 15 4 0,2 o A vital
86 Tilia platyphyllos Sommer-Linde 14 10 0,3 o A vital
87 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 14 5 0,2 o A vital
88 Cedrus deodara Himalaya-Zeder 14 12 0,55 o A vital
89 39a Acer platanoides Spitz-Ahorn 10 4 0,24 o A vital
90 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 16 4 0,25 o A vital
91 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 16 4 0,2 o A vital

Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite  12/57   09.05.2019
Vitalität: 1= vital  2= zurückgehend  3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz  B=Erhalt/o. Ersatz  C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort  D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum 
nach 
BSS
Baum 
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
Bewertun
g VitalitätKataster 
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch) 
Baumbezeichnung
(Deutsch) 
92 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 16 6 0,3 o A vital
93 Carpinus betulus Hainbuche 16 10 0,3 o A vital
94 Carpinus betulus Hainbuche 16 8 0,22 o A vital
95 Carpinus betulus Hainbuche 16 5 0,22 o A vital
96 Carpinus betulus Hainbuche 16 7 0,25 o A vital
97 Carpinus betulus Hainbuche 10 6 0,2 o A vital
98 Carpinus betulus Hainbuche 14 8 0,3 o A vital
99 Ailanthus altissima Götterbaum 20 13 0,4 o A vital
100 Carpinus betulus Hainbuche 20 14 0,35 o A vital

Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite  13/57   09.05.2019
Vitalität: 1= vital  2= zurückgehend  3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz  B=Erhalt/o. Ersatz  C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort  D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum 
nach 
BSS
Baum 
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
Bewertun
g VitalitätKataster 
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch) 
Baumbezeichnung
(Deutsch) 
101 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 18 5 0,25 o A vital
102 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 18 2 0,2 o A vital
103 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 18 6 0,27 o A vital
103a Picea omorika Serbische Fichte 15 8 0,10 - 
0,30 o A vital - Gruppe
104 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 18 6 0,27 o A vital
104a Acer platanoides 'Globosum' Kugel-Ahorn 4 2 0,1 o A vital
104b Acer platanoides 'Globosum' Kugel-Ahorn 4 2 0,1 o A vital
104c Acer platanoides 'Globosum' Kugel-Ahorn 4 2 0,1 o A vital
104d Acer platanoides 'Globosum' Kugel-Ahorn 4 2 0,1 o A vital

Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite  14/57   09.05.2019
Vitalität: 1= vital  2= zurückgehend  3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz  B=Erhalt/o. Ersatz  C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort  D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum 
nach 
BSS
Baum 
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
Bewertun
g VitalitätKataster 
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch) 
Baumbezeichnung
(Deutsch) 
104e Acer platanoides 'Globosum' Kugel-Ahorn 4 2 0,1 o A vital
105 Prunus serrulata 'Kanzan' Japanische
Nelken-Kirsche 7 8 0,15-
0,25 o A zurückgehend - vierstämmig
105a Acer platanoides 'Globosum' Kugel-Ahorn 4 2 0,1 o A vital
105b Acer platanoides 'Globosum' Kugel-Ahorn 4 2 0,1 o A vital
105c Acer platanoides 'Globosum' Kugel-Ahorn 4 2 0,1 o A vital
106 Quercus robur Stieleiche 20 12 0,3 o A vital
107 Juglans regia Walnuss 16 12 0,25 o A vital
108 Juglans regia Walnuss 12 8 0,3 o A vital
109 Acer platanoides Spitz-Ahorn 12 4 0,2 o A vital

Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite  15/57   09.05.2019
Vitalität: 1= vital  2= zurückgehend  3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz  B=Erhalt/o. Ersatz  C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort  D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum 
nach 
BSS
Baum 
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
Bewertun
g VitalitätKataster 
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch) 
Baumbezeichnung
(Deutsch) 
110 Quercus robur Stieleiche 12 8 0,2 o A vital
111 Betula pendula Hänge-Birke 10 10 0,23 o A zurückgehend
112 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 16 12 0,45 o A vital
112a Thuja spec. Lebensbaum 6 4 0,2 o A vital - Gruppe
- fünf Stämme
112b Thuja spec. Lebensbaum 6 4 0,2 o A vital - Gruppe
- vier Stämme
113 Larix decidua Europäische
Lärche 16 6 0,35 o A vital
114 Carpinus betulus Hainbuche 16 8 0,2 o A vital
115 Carpinus betulus Hainbuche 17 10 0,35 o A vital
116 Carpinus betulus Hainbuche 12 10 0,4 o A vital

Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite  16/57   09.05.2019
Vitalität: 1= vital  2= zurückgehend  3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz  B=Erhalt/o. Ersatz  C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort  D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum 
nach 
BSS
Baum 
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
Bewertun
g VitalitätKataster 
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch) 
Baumbezeichnung
(Deutsch) 
116a Picea abies Gemeine Fichte 16 5 0,2 o A vital
116b Abies procera 'Glauca' Blaue Edel-Tanne 16 6 0,2 o A vital
117 Cedrus deodara Himalaya-Zeder 6 10 0,3 o A vital - geköpft
118 Salix matsudana 'Tortuosa' Korkenzieher-
weide 8 6 0,4 o A vital
119 Juglans regia Walnuss 10 6 0,25 o A vital
120 Tilia cordata Winter-Linde -26 14 0,30-
0,50 o A vital
absterbend
- vierstämmig
- stehen in der Mauer
121 Juglans regia Walnuss 16 10 0,5 o A vital
121a Juglans regia Walnuss 10 10 ? o A vital
122 Carpinus betulus Hainbuche 13 6 0,25 o A vital

Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite  17/57   09.05.2019
Vitalität: 1= vital  2= zurückgehend  3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz  B=Erhalt/o. Ersatz  C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort  D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum 
nach 
BSS
Baum 
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
Bewertun
g VitalitätKataster 
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch) 
Baumbezeichnung
(Deutsch) 
122a Picea abies Gemeine Fichte 16 5 0,2 o A vital - Gruppe
123 Carpinus betulus Hainbuche 13 6 0,3 o A vital
124 Carpinus betulus Hainbuche 13 6 0,35 o A vital
125 Pinus sylvestris Gemeine Kiefer 13 7 0,35 o A vital - Efeu
126 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 16 8 0,4 o A vital
127 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 6 6 0,2 o A vital
128 Betula pendula Hänge-Birke 22 10 0,35 o A vital
129 Betula pendula Hänge-Birke 18 10 0,3 o A vital - Efeu
130 Tilia cordata Winter-Linde 16 9 0,3 o A vital

Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite  18/57   09.05.2019
Vitalität: 1= vital  2= zurückgehend  3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz  B=Erhalt/o. Ersatz  C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort  D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum 
nach 
BSS
Baum 
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
Bewertun
g VitalitätKataster 
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch) 
Baumbezeichnung
(Deutsch) 
131 Juglans regia Walnuss 18 12 0,5 o A vital - Efeu
132 Pseudotsuga menziesii Gewöhnliche
Douglasie 25 6 0,4 o A vital
133 Betula pendula Hänge-Birke 22 6 0,36 o A vital
133a Betula pendula Hänge-Birke 22 6 0,36 o A vital
134 Malus spec. Apfel
in Sorte 20 4 0,28 o A vital
135 Juglans regia Walnuss 14 10 0,35 o A vital
136 Acer rubrum Rot-Ahorn 12 6 0,3 o A vital - oben abgeschnitten
137 Picea abies Gemeine Fichte 18 8 0,4 o A vital
138 Betula pendula Hänge-Birke 14 8 0,35 o A vital - Efeu

Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite  19/57   09.05.2019
Vitalität: 1= vital  2= zurückgehend  3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz  B=Erhalt/o. Ersatz  C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort  D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum 
nach 
BSS
Baum 
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
Bewertun
g VitalitätKataster 
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch) 
Baumbezeichnung
(Deutsch) 
139 Larix decidua Europäische
Lärche 20 6 0,35 o A absterbend
140 Larix decidua Europäische
Lärche 20 6 0,4 o A absterbend
141 39a Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 16 7 0,6 o A vital
142 Picea abies Gemeine Fichte 20 6 0,35 o A vital
143 Picea abies Gemeine Fichte 20 6 0,3 o A vital
144 Picea abies Gemeine Fichte 20 6 0,35 o A vital
145 Laburnum anagyroides Gemeine
Goldregen 10 7 0,12 -
0,20 o A vital - dreistämmig
146 Prunus avium Vogel-Kirsche 8 6 0,25 o A zurückgehend - über Gehweg ragend
147 Prunus serrulata 'Kanzan' Japanische
Nelken-Kirsche 6 10 0,15 +
0,22 o A vital - zweistämmig

Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite  20/57   09.05.2019
Vitalität: 1= vital  2= zurückgehend  3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz  B=Erhalt/o. Ersatz  C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort  D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum 
nach 
BSS
Baum 
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
Bewertun
g VitalitätKataster 
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch) 
Baumbezeichnung
(Deutsch) 
148 Betula pendula Hänge-Birke 12 6 0,3 o A vital - an Hauswand
149 Betula pendula Hänge-Birke 15 4 0,27 o A vital - an Hauswand
150 Liriodendron tulipifera Tulpenbaum 15 8 0,3 o A vital - zweistämmig
151 Thuja spec. Lebensbaum 12 6 0,25 o A vital
152 Fagus sylvatica Rotbuche 20 14 1 o A vital - zwei Bäume?
- vierstämmig
153 Carpinus betulus Hainbuche 20 12 0,3 o A vital
154 Thuja spec. Lebensbaum 9 5 0,28 o A vital
155 Magnolia x soulangeana Tulpen-Magnolie 8 14 0,15 -
0,30 o A vital - dreistämmig
- Efeu
156 Acer rubrum Rot-Ahorn 12 8 0,2 o A vital

Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite  21/57   09.05.2019
Vitalität: 1= vital  2= zurückgehend  3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz  B=Erhalt/o. Ersatz  C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort  D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum 
nach 
BSS
Baum 
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
Bewertun
g VitalitätKataster 
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch) 
Baumbezeichnung
(Deutsch) 
157 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 12 8 0,15 +
0,20 o A vital - Zwiesel
158 Tilia platyphyllos Sommer-Linde 10 12 0,5 o A zurückgehend
159 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 12 4 0,25 o A vital
160 Acer rubrum Rot-Ahorn 12 7 0,3 o A vital - Efeu
161 Prunus padus Faulbaum 8 10 0,2 o A vital
162 Acer platanoides Spitz-Ahorn 14 10 0,6 o A vital - Efeu
163 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 10 8 0,2 o A vital - Efeu
164 Larix decidua Europäische
Lärche 18 8 0,4 o A vital
wurde zwischen 3.3.17
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Brut- und Setzzeit
165 Prunus avium Vogel-Kirsche 8 8 0,5 o A vital - Efeu

Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite  22/57   09.05.2019
Vitalität: 1= vital  2= zurückgehend  3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz  B=Erhalt/o. Ersatz  C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort  D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum 
nach 
BSS
Baum 
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
Bewertun
g VitalitätKataster 
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch) 
Baumbezeichnung
(Deutsch) 
166 Pinus sylvestris Gemeine Kiefer 10 8 0,45 o A vital
167 Carpinus betulus Hainbuche 10 6 0,25 o A vital
168 Quercus robur Stieleiche 16 12 0,65 o A vital - Zwiesel
- sehr markant
169 Cedrus deodara Himalaya-Zeder 15 10 0,4 o A vital
170 Quercus petraea Trauben Eiche 10 11 0,4 o A vital
171 Abies procera 'Glauca' Blaue Edel-Tanne 25 6 0,5 o A vital
172 Prunus cerasifera 'Nigra' Blutpflaume 12 8 0,30 +
0,25 o A zurückgehend - Haister
173 Salix caprea Salweide 15 12 0,35 o A vital
174 Acer platanoides Spitz-Ahorn 12 10 0,35 o A zurückgehend

Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite  23/57   09.05.2019
Vitalität: 1= vital  2= zurückgehend  3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz  B=Erhalt/o. Ersatz  C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort  D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum 
nach 
BSS
Baum 
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
Bewertun
g VitalitätKataster 
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch) 
Baumbezeichnung
(Deutsch) 
175 Pseudotsuga menziesii Douglasie 22 8 0,45 o A vital Umfang: 140cm -> 
Baumschutz
182 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 20 20 0,6 o A vital - Zwiesel, Umfang: 190cm -
> Baumschutz
183 Juglans regia Walnuss 20 20 0,45 o A vital Umfang: 140cm -> 
Baumschutz
184 Betula pendula Hänge-Birke 18 12 0,4 o A vital - Efeu, Umfang: 120cm -> 
Baumschutz
184a 84 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 15 7 0,35 o A vital Umfang: 110cm -> 
Baumschutz
185 Prunus avium Vogel-Kirsche 8 10 0,15 -
0,25 o A vital
- dreistämmig, Umfang 
insg.: >60cm -> 
Baumschutz
186 Prunus avium Vogel-Kirsche 10 8 0,20
0,20
o A zurückgehend
- Efeu
- zweistämmig, Umfang 
insg.: 120cm -> 
Baumschutz 
187 Prunus serrulata Japanische
Blütenkirsche 8 10 0,15 -
0,25 o A vital
- dreistämmig, Umfang 
insg.: >60cm -> 
Baumschutz
188 Juglans regia Walnuss 12 9 0,35 o A vital Umfang: 110cm -> 
Baumschutz

Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite  24/57   09.05.2019
Vitalität: 1= vital  2= zurückgehend  3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz  B=Erhalt/o. Ersatz  C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort  D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum 
nach 
BSS
Baum 
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
Bewertun
g VitalitätKataster 
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch) 
Baumbezeichnung
(Deutsch) 
189 74 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 14 6 0,23 o A vital Umfang: 72cm -> Baumschutz
190 73 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 12 6 0,19 o A vital Umfang: 60cm -> 
Baumschutz
191 72 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 15 8 0,29 o A vital Umfang: 90cm -> 
Baumschutz
192 66 Acer platanoides Spitz-Ahorn 16 10 0,4 o A vital Umfang: 130cm -> 
Baumschutz
193 65 Acer platanoides Spitz-Ahorn 16 10 0,23 o A vital Umfang: 72cm -> 
Baumschutz
194 51 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 16 8 0,22 o A vital Umfang: 70cm -> Baumschutz
195 50 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 13 10 0,6 o A vital Umfang: 190cm -> 
Baumschutz
196 49 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 13 10 0,28 o A vital Umfang: 88cm -> Baumschutz
201 Betula pendula Hänge-Birke 15 8 0,3 o A vital Umfang: 94cm -> Baumschutz

Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite  25/57   09.05.2019
Vitalität: 1= vital  2= zurückgehend  3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz  B=Erhalt/o. Ersatz  C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort  D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum 
nach 
BSS
Baum 
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
Bewertun
g VitalitätKataster 
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch) 
Baumbezeichnung
(Deutsch) 
202 Larix decidua Europäische
Lärche 22 6 0,4 o A vital Umfang: 130cm -> 
Baumschutz
203 Picea abies Gemeine Fichte 22 4 0,35 o A vital - Efeu
204 Picea abies Gemeine Fichte 22 6 0,3 o A vital
204a 93 Betula pendula Weiß-Birke 21 8 0,48 o A vital
204b 94 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 21 5 0,37 o A vital
204c 95 Betula pendula Weiß-Birke 21 5 0,41 o A vital
205 Picea abies Gemeine Fichte 18 6 0,35 o A vital
206 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 18 12 0,3 o A vital
207 Betula pendula Hänge-Birke 18 8 0,26 o A absterbend

Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite  26/57   09.05.2019
Vitalität: 1= vital  2= zurückgehend  3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz  B=Erhalt/o. Ersatz  C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort  D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum 
nach 
BSS
Baum 
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
Bewertun
g VitalitätKataster 
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch) 
Baumbezeichnung
(Deutsch) 
207a Picea abies Gemeine Fichte 20 8 0,6 o A vital
207b Picea abies Gemeine Fichte 20 6 0,4 o A vital
208 Prunus avium Vogel-Kirsche 16 8 0,25 o A absterbend
209 Aesculus hippocastanum Gewöhnliche
Rosskastanie 15 14 0,5 o A vital
210 6 Juglans regia Walnuss 12 16 0,44 o A vital
210a 23 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 19 11 0,54 o A vital
211 5 Betula pendula Weiß-Birke 16 4 0,2 o A absterbend - Efeu, Umfang
212 4 Robinia pseudoacacia Scheinakazie 16 9 0,4 o A vital Umfang, Umfang
212a Robinia pseudoacacia Scheinakazie 16 9 0,4 o A vital - Gruppe, Umfang

Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite  27/57   09.05.2019
Vitalität: 1= vital  2= zurückgehend  3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz  B=Erhalt/o. Ersatz  C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort  D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum 
nach 
BSS
Baum 
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
Bewertun
g VitalitätKataster 
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch) 
Baumbezeichnung
(Deutsch) 
213 3 Pseudotsuga menziesii Douglasie 19 8 0,5 o A vital Umfang
214 2 Pseudotsuga menziesii Douglasie 18 7 0,35 o A vital Umfang
215 1 Prunus avium Vogel-Kirsche 6 8 0,15 -
0,25 o A vital - dreistämmig, Umfang
215a Prunus avium Vogel-Kirsche 6 8 0,15 -
0,25 o A vital - mehrstämmig, Umfang
215b Prunus serrulata Japanische
Blütenkirsche 4 3 0,08 o A vital - Hochstamm
215c Prunus serrulata Japanische
Blütenkirsche 4 3 0,1 o A vital - Hochstamm
215d Prunus serrulata Japanische
Blütenkirsche 4 3 0,09 o A vital - Hochstamm
216 1? Robinia pseudoacacia Scheinakazie 14 8 0,45 o A vital
217 1a? Robinia pseudoacacia Scheinakazie 12 7 0,35 o A vital steht nicht im Kataster

Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite  28/57   09.05.2019
Vitalität: 1= vital  2= zurückgehend  3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz  B=Erhalt/o. Ersatz  C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort  D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum 
nach 
BSS
Baum 
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
Bewertun
g VitalitätKataster 
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch) 
Baumbezeichnung
(Deutsch) 
218 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 8 7 0,24 o A vital
219 Sambucus nigra Schwarze 
Holunder 8 6 0,10 -
0,24 o A vital - Efeu
- vierstämmig
220 Juglans regia Walnuss 12 12 0,37 o A vital - Efeu
- schrägstand
221 Pinus nigra austriaca Österreichische
Schwarz-Kiefer 12 8 0,36 o A vital - Krone einseitig
222 Salix matsudana 'Tortuosa' Korkenzieher-
weide 8 10 0,10 -
0,15 o A vital - fünfstämmig
223 Robinia pseudoacacia Scheinakazie 10 10 0,4 o A vital
224 _011 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 14 7 0,43 o A vital - Schiefwuchs, eine Seite 
abgesägt
225 Platanus x hispanica Gewöhnliche
Platane 18 14 0,6 o A vital
226 Platanus x hispanica Gewöhnliche
Platane 18 14 0,4 o A vital

Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite  29/57   09.05.2019
Vitalität: 1= vital  2= zurückgehend  3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz  B=Erhalt/o. Ersatz  C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort  D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum 
nach 
BSS
Baum 
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
Bewertun
g VitalitätKataster 
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch) 
Baumbezeichnung
(Deutsch) 
227 Platanus x hispanica Gewöhnliche
Platane 18 16 0,4 o A vital
228 Platanus x hispanica Gewöhnliche
Platane 18 16 0,4 o A vital
229 Platanus x hispanica Gewöhnliche
Platane 18 16 0,4 o A vital
230 ? 10 10 0,4 o A vital
wurde zwischen 3.3.17
und 18.9.17 gefällt - 
Brut- und Setzzeit
231
Prunus avium Vogel-Kirsche 16 8 0,15 -
0,25 o A vital - dreistämmig
232 Prunus avium Vogel-Kirsche 16 14 0,35 o A vital
233 Platanus x hispanica Gewöhnliche
Platane 18 16 0,5 o A vital - Efeu
234 Platanus x hispanica Gewöhnliche
Platane 18 14 0,4 o A vital
235 _001 Acer platanoides Spitz-Ahorn 12 12 0,24 o A vital

Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite  30/57   09.05.2019
Vitalität: 1= vital  2= zurückgehend  3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz  B=Erhalt/o. Ersatz  C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort  D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum 
nach 
BSS
Baum 
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
Bewertun
g VitalitätKataster 
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch) 
Baumbezeichnung
(Deutsch) 
236 _002 Acer rubrum Rot-Ahorn 14 8 0,14 +
0,24 o A vital - Zwiesel
237 _003 Sorbus intermedia Schwedische
Mehlbeere 6 5 0,10 +
0,15 o A vital - Zwiesel
238 _004 Platanus x hispanica Gewöhnliche
Platane 16 12 0,45 o A vital - Krone beschnitten
239 _005 Platanus x hispanica Gewöhnliche
Platane 16 12 0,45 o A vital - Krone beschnitten
240 _007 Platanus x hispanica Gewöhnliche
Platane 16 12 0,4 o A vital - Krone beschnitten
241 _006 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 17 8 0,23 o A vital
242 _009 Platanus x hispanica Gewöhnliche
Platane 14 6 0,25 o A vital
243 _008 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 18 6 0,15 + 
0,30 o A vital - Zwiesel
244 Acer platanoides Spitz-Ahorn 12 10 0,27 o A vital - Zwiesel

Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite  31/57   09.05.2019
Vitalität: 1= vital  2= zurückgehend  3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz  B=Erhalt/o. Ersatz  C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort  D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum 
nach 
BSS
Baum 
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
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g VitalitätKataster 
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch) 
Baumbezeichnung
(Deutsch) 
245 Betula pendula Hänge-Birke 12 10 0,25 o A vital
246 Pinus sylvestris Gemeine Kiefer 12 8 0,33 o A vital
247 Quercus robur Stieleiche 14 4 0,22 o A vital
248 31 Fraxinus excelsior Gemeine Esche 10 6 0,23 o A vital
249 30 Ailanthus altissima Götterbaum 15 8 0,4 o A vital
250 29 Betula pendula Weiß-Birke 9 4 0,18 o A vital
251 28 Pinus sylvestris Gemeine Kiefer 12 5 0,25 o A vital
252 22 Pinus sylvestris Gemeine Kiefer 12 5 0,25 o A vital
253 18 Acer platanoides Spitz-Ahorn 10 8 0,10 -
0,18 o A vital - vierstämmig

Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite  32/57   09.05.2019
Vitalität: 1= vital  2= zurückgehend  3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz  B=Erhalt/o. Ersatz  C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort  D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum 
nach 
BSS
Baum 
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
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g VitalitätKataster 
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch) 
Baumbezeichnung
(Deutsch) 
254 Acer platanoides Spitz-Ahorn 15 8 0,22 o A vital
255 8 Betula pendula Weiß-Birke 16 6 0,23 +
0,21 o A vital - Zwiesel
256 6 Betula pendula Weiß-Birke 16 4 0,26 o A vital
257 7 Salix Weide 12 9 0,33 +
0,23 o A vital - Zwiesel
258 5 Salix Weide 12 4 0,23 o A vital
259 4 Betula pendula Weiß-Birke 16 4 0,27 o A vital
260 1 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 11 7 0,25 o A vital
261 3 Robinia pseudoacacia Scheinakazie 15 10 0,45 o A vital
262 2 Robinia pseudoacacia Scheinakazie 15 6 0,27 o A vital

Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite  33/57   09.05.2019
Vitalität: 1= vital  2= zurückgehend  3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz  B=Erhalt/o. Ersatz  C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort  D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum 
nach 
BSS
Baum 
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
Bewertun
g VitalitätKataster 
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch) 
Baumbezeichnung
(Deutsch) 
263 9 Prunus avium Vogel-Kirsche 10 4 0,16 o A vital
264 10 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 10 5 0,19 o A vital
265 11 Betula pendula Weiß-Birke 15 5 0,33 o A vital
266 12 Acer platanoides Spitz-Ahorn 10 8 0,3 o A vital
267 13 Salix caprea Salweide 9 7 0,26 +
0,40 o A zurückgehend - Zwiesel
- 0,40 - dreistämmig
268 Carpinus betulus Hainbuche 10 6 0,2 o A zurückgehend - Taubennest
269 Robinia pseudoacacia Scheinakazie 14 10 0,8 o A zurückgehend - dreistämmig
- Efeu
270 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 16 10 0,15 -
0,30 o A vital - vierstämmig
271 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 16 10 0,35 o A vital

Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite  34/57   09.05.2019
Vitalität: 1= vital  2= zurückgehend  3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz  B=Erhalt/o. Ersatz  C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort  D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum 
nach 
BSS
Baum 
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
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g VitalitätKataster 
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch) 
Baumbezeichnung
(Deutsch) 
271a Sambucus nigra Schwarze 
Holunder 8 9 0,1 o A vital
272 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 16 6 0,35 o A vital - Zwiesel
273 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 18 10 0,4 o A vital
274 Robinia pseudoacacia Scheinakazie 16 10 0,25 o A vital - Schrägwuchs
275 Robinia pseudoacacia Scheinakazie 20 10 0,4 o A vital
276 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 25 14 0,4 o A vital
277 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 25 14 0,30 +
0,45 o A vital - Zwiesel
278 Acer negundo Eschen-Ahorn 12 7 0,25 o A vital
279 070100 7 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 12 4 0,19 Umfang

Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite  35/57   09.05.2019
Vitalität: 1= vital  2= zurückgehend  3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz  B=Erhalt/o. Ersatz  C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort  D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum 
nach 
BSS
Baum 
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
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g VitalitätKataster 
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch) 
Baumbezeichnung
(Deutsch) 
280 8 Robinia pseudoacacia Scheinakazie 15 7 0,34 Ja Umfang 110cm
281 9 Robinia pseudoacacia Scheinakazie 16 8 0,63 Ja Umfang 200cm
282 10 Robinia pseudoacacia Scheinakazie 18 12 0,91 Ja Umfang 290cm
283 11 Robinia pseudoacacia Scheinakazie 14 10 0,35 Ja Umfang 110cm
284 12 Robinia pseudoacacia Scheinakazie 12 7 0,4 Ja Umfang 130cm
285 13 Robinia pseudoacacia Scheinakazie 11 8 0,65 Ja Umfang 200cm
286 14 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 13 8 0,22 Ja Umfang 70cm 
287 15 Acer platanoides Spitz-Ahorn 11 10 0,32 Ja Umfang 100cm

Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite  36/57   09.05.2019
Vitalität: 1= vital  2= zurückgehend  3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz  B=Erhalt/o. Ersatz  C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort  D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
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messer
(m)
Baum 
nach 
BSS
Baum 
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
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g VitalitätKataster 
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch) 
Baumbezeichnung
(Deutsch) 
288 16 Malus domestica Kultur-Apfel 3 6 1,11 Ja Umfang 350cm
289 17 Sorbus aucuparia Gemeine Esche 5 3 0,08 Nein Umfang 25cm 
290 18 Acer platanoides Spitz-Ahorn 10 7 0,2 Ja Umfang 60cm
291 19 Prunus avium Vogel-Kirsche 13 8 0,28 Ja Umfang 90cm 
292 20 Fraxinus excelsior Gemeine Esche 13 4 0,16 Nein Umfang 50cm 
293 21 Prunus avium Vogel-Kirsche 14 5 0,19 Ja Umfang 60cm
294 22 Prunus avium Vogel-Kirsche 15 7 0,3 Ja Umfang 90cm 
295 23 Acer Pseudoplatanus Berg-Ahorn 19 11 0,54 Ja Umfang 170cm

Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite  37/57   09.05.2019
Vitalität: 1= vital  2= zurückgehend  3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz  B=Erhalt/o. Ersatz  C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort  D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum 
nach 
BSS
Baum 
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
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g VitalitätKataster 
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch) 
Baumbezeichnung
(Deutsch) 
296 24 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 19 8 0,4 Ja Umfang 130cm
297 25 Acer platanoides Spitz-Ahorn 17 5 0,26 Ja Umfang 80cm 
298 26 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 17 7 0 Ja Umfang
299 27 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 17 6 0,22 Ja Umfang 70cm 
300 28 Salix caprea Salweide 17 9 0,36 Ja Umfang 110cm
301 29 Acer platanoides Spitz-Ahorn 17 8 0,28 Ja Umfang 90cm 
302 30 Picea abies Rot-Fichte 17 8 0,3 Ja Umfang 90cm 
303 31 Salix caprea Salweide 7 4 0,12 Nein Umfang 40cm

Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite  38/57   09.05.2019
Vitalität: 1= vital  2= zurückgehend  3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz  B=Erhalt/o. Ersatz  C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort  D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum 
nach 
BSS
Baum 
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
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g VitalitätKataster 
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch) 
Baumbezeichnung
(Deutsch) 
304 32 Pseudotsuga menziesii Douglasie 25 6 0,43 Ja Umfang 140cm
305 33 Pseudotsuga menziesii Douglasie 25 4 0,28 Ja Umfang 90cm 
306 34 Pseudotsuga menziesii Douglasie 25 6 0,46 Ja Umfang 140cm
307 35 Pseudotsuga menziesii Douglasie 25 7 0,47 Ja Umfang 150cm 
308 36 Pseudotsuga menziesii Douglasie 23 4 0,28 Ja Umfang 90cm 
309 37 Pseudotsuga menziesii Douglasie 16 6 0,26 Nein Umfang 80cm 
310 38 Pseudotsuga menziesii Douglasie 18 7 0,28 Ja Umfang 90cm 
311 39 Fraxinus excelsior Gemeine Esche 12 6 0,19 Ja Umfang 60cm

Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite  39/57   09.05.2019
Vitalität: 1= vital  2= zurückgehend  3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz  B=Erhalt/o. Ersatz  C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort  D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum 
nach 
BSS
Baum 
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
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g VitalitätKataster 
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch) 
Baumbezeichnung
(Deutsch) 
312 40 Prunus avium Vogel-Kirsche 13 7 0,26 Ja Umfang 80cm 
313 41 Betula pendula Weiß-Birke 17 3 0,21 Ja Umfang 70cm 
314 42 Prunus avium Vogel-Kirsche 12 6 0,23 Ja Umfang 70cm 
315 43 Pseudotsuga menziesii Douglasie 16 5 0,29 Ja Umfang 90cm 
316 44 Tilia spec. Linde 5 9 0,13 Nein Umfang 40cm
317 45 Prunus avium Vogel-Kirsche 4 9 0,11 Nein Umfang 30cm 
318 46 Tilia spec. Linde 4 9 0,08 Nein Umfang 30cm 
319 47 Prunus avium Vogel-Kirsche 10 4 0,17 Nein Umfang 50cm

Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite  40/57   09.05.2019
Vitalität: 1= vital  2= zurückgehend  3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz  B=Erhalt/o. Ersatz  C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort  D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum 
nach 
BSS
Baum 
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
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g VitalitätKataster 
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch) 
Baumbezeichnung
(Deutsch) 
320 48 Prunus avium Vogel-Kirsche 12 4 0,14 Nein Umfang 40cm
321 49 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 12 9 0,28 Ja Umfang 90cm 
322 50 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 12 9 0,64 Ja Umfang 200cm
323 51 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 15 6 0,24 Ja Umfang 80cm 
324 52 Prunus avium Vogel-Kirsche 16 4 0,19 Ja Umfang 60cm
325 53 Malus domestica Kultur-Apfel 7 4 0,1 Nein Umfang 30cm 
326 54 Malus domestica Kultur-Apfel 10 4 0,12 Nein Umfang 40cm
327 55 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 17 9 0,24 Ja Umfang 80cm

Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite  41/57   09.05.2019
Vitalität: 1= vital  2= zurückgehend  3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz  B=Erhalt/o. Ersatz  C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort  D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum 
nach 
BSS
Baum 
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
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g VitalitätKataster 
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch) 
Baumbezeichnung
(Deutsch) 
328 56 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 17 5 0,17 Nein Umfang 50cm 
329 57 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 16 14 0,51 Ja Umfang 160cm
330 58 Larix decidua Europäische
Lärche 15 4 0,28 Ja Umfang 90cm 
331 59 Pseudotsuga menziesii Douglasie 12 3 0,16 Nein Umfang 50cm 
332 60 Acer platanoides Spitz-Ahorn 10 6 0,19 Ja Umfang 60cm
333 61 Acer platanoides Spitz-Ahorn 16 8 0,28 Ja Umfang 90cm 
334 62 Juglans regia Walnuss 13 10 0,37 Ja Umfang 160cm
335 63 Salix caprea Salweide 16 10 0,25 Ja Umfang 80cm

Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite  42/57   09.05.2019
Vitalität: 1= vital  2= zurückgehend  3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz  B=Erhalt/o. Ersatz  C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort  D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum 
nach 
BSS
Baum 
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
Bewertun
g VitalitätKataster 
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch) 
Baumbezeichnung
(Deutsch) 
336 64 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 12 4 0,14 Nein Umfang 40cm
337 65 Acer platanoides Spitz-Ahorn 15 8 0,35 Ja Umfang 100cm
338 66 Acer platanoides Spitz-Ahorn 15 8 0,35 Ja Umfang 100cm
339 67 Juglans regia Walnuss 13 4 0,24 Ja Umfang 80cm 
340 68 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 16 6 0,23 Ja Umfang 70cm 
341 69 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 16 6 0,21 Ja Umfang 70cm 
342 70 Acer platanoides Spitz-Ahorn 15 4 0,15 Nein Umfang 50cm 
343 71 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 12 4 0,14 Nein Umfang 40cm

Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite  43/57   09.05.2019
Vitalität: 1= vital  2= zurückgehend  3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz  B=Erhalt/o. Ersatz  C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort  D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum 
nach 
BSS
Baum 
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
Bewertun
g VitalitätKataster 
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch) 
Baumbezeichnung
(Deutsch) 
344 72 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 14 7 0,25 Ja Umfang 80cm 
345 73 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 13 5 0,18 Umfang 60cm
346 74 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 14 5 0,19 Umfang 60cm
347 75 Robinia pseudoacacia Scheinakazie 13 3 0,13 Umfang 40cm
348 76 Robinia pseudoacacia Scheinakazie 14 3 0,12 Umfang 40cm
349 77 Robinia pseudoacacia Scheinakazie 14 3 0,16 Umfang 50cm 
350 78 Taxus baccata Gemeine Eibe 3 2 0,06 Umfang 20cm
351 79 Acer platanoides Spitz-Ahorn 11 3 0,11 Umfang 30cm

Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite  44/57   09.05.2019
Vitalität: 1= vital  2= zurückgehend  3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz  B=Erhalt/o. Ersatz  C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort  D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum 
nach 
BSS
Baum 
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
Bewertun
g VitalitätKataster 
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch) 
Baumbezeichnung
(Deutsch) 
352 80 Carpinus betulus Gemeine 
Hainbuche 3 12 0,1 Nein Umfang 30cm 
353 81 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 15 6 0,18 Ja Umfang 60cm
354 82 Acer platanoides Spitz-Ahorn 12 9 0,24 Ja Umfang 75cm 
355 83 Acer platanoides Spitz-Ahorn 12 5 0,18 Ja Umfang 60cm
356 84 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 15 7 0,35 Ja Umfang 110cm
357 85 Acer platanoides Spitz-Ahorn 13 7 0,26 Ja Umfang 80cm 
358 86 Prunus avium Vogel-Kirsche 13 11 0,4 Ja Umfang 130cm 
359 87 Prunus avium Vogel-Kirsche 13 10 0,36 Ja Umfang 110cm

Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite  45/57   09.05.2019
Vitalität: 1= vital  2= zurückgehend  3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz  B=Erhalt/o. Ersatz  C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort  D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum 
nach 
BSS
Baum 
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
Bewertun
g VitalitätKataster 
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch) 
Baumbezeichnung
(Deutsch) 
360 88 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 13 6 0,25 Ja Umfang 80cm 
361 89 Prunus avium Vogel-Kirsche 12 8 0,3 Ja Umfang 90cm 
362 90 Acer platanoides Spitz-Ahorn 15 5 0,2 Ja Umfang 60cm 
363 91 Prunus avium Vogel-Kirsche 14 5 0,19 Ja Umfang 60cm
364 92 Thuja occidentalis Südländischer 
Lebensbaum 4 2 0,11 Nein Umfang 30cm 
365 93 Betula pendula Weiß-Birke 21 8 0,48 Ja Umfang 150cm 
366 94 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 21 5 0,37 Ja Umfang 120cm 
367 95 Betula pendula Weiß-Birke 21 5 0,41 Ja Umfang 130cm

Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite  46/57   09.05.2019
Vitalität: 1= vital  2= zurückgehend  3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz  B=Erhalt/o. Ersatz  C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort  D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum 
nach 
BSS
Baum 
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
Bewertun
g VitalitätKataster 
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch) 
Baumbezeichnung
(Deutsch) 
368 96 Fraxinus excelsior Gemeine Esche 21 8 0,27 Ja Umfang 80cm 
369 97 Acer platanoides Spitz-Ahorn 18 5 0,2 Ja Umfang 60cm 
370 98 Acer platanoides Spitz-Ahorn 17 4 0,15 Nein Umfang 50cm 
371 99 Acer platanoides Spitz-Ahorn 18 5 0,22 Ja Umfang 70 cm 
372 100 Acer platanoides Spitz-Ahorn 18 4 0,2 Ja Umfang 60cm 
373 101 Pseudotsuga menziesii Douglasie 18 4 0,25 Nein Umfang 80cm 
374 102 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 16 7 0,26 Ja Umfang 80cm 
375 103 Pseudotsuga menziesii Douglasie 9 4 0,1 Nein Umfang 30cm

Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite  47/57   09.05.2019
Vitalität: 1= vital  2= zurückgehend  3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz  B=Erhalt/o. Ersatz  C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort  D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum 
nach 
BSS
Baum 
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
Bewertun
g VitalitätKataster 
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch) 
Baumbezeichnung
(Deutsch) 
376 104 Acer platanoides Spitz-Ahorn 10 2 0,08 Nein Umfang 25cm 
377 105 Acer platanoides Spitz-Ahorn 8 1 0,06 Nein Umfang 19cm 
378 106 Acer platanoides Spitz-Ahorn 10 2 0,06 Nein Umfang 19cm 
379 107 Acer negundo Eschen-Ahorn 11 4 0,19 Ja Umfang 60cm 
380 108 Acer platanoides Spitz-Ahorn 12 6 0,23 Ja Umfang 70cm 
381 109 Prunus avium Vogel-Kirsche 13 4 0,2 Ja Umfang 60cm 
382 110 Larix decidua Europäische
Lärche 14 2 0,16 Nein Umfang 50cm 
383 111 Acer platanoides Spitz-Ahorn 14 9 0,27 Ja Umfang 80cm

Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite  48/57   09.05.2019
Vitalität: 1= vital  2= zurückgehend  3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz  B=Erhalt/o. Ersatz  C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort  D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum 
nach 
BSS
Baum 
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
Bewertun
g VitalitätKataster 
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch) 
Baumbezeichnung
(Deutsch) 
384 112 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 14 8 0,34 Ja Umfang 110cm 
385 113 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 19 9 0,4 Ja Umfang 130cm 
386 114 Aesculus hippocastanum 
'Umbraculifera Kugel-Roßkastanie 13 6 0,21 Ja Umfang 60cm 
387 115 Acer platanoides Spitz-Ahorn 13 4 0,15 Nein Umfang 50cm 
388 116 Acer platanoides Spitz-Ahorn 13 4 0,15 Nein Umfang 50cm 
389 117 Fraxinus excelsior Gemeine Esche 10 3 0,11 Nein Umfang 30cm 
390 118 Salix caprea Salweide 13 4 0,19 Ja Umfang 60cm 
391 119 Salix caprea Salweide 13 4 0,18 Ja Umfang 60cm

Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite  49/57   09.05.2019
Vitalität: 1= vital  2= zurückgehend  3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz  B=Erhalt/o. Ersatz  C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort  D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum 
nach 
BSS
Baum 
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
Bewertun
g VitalitätKataster 
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch) 
Baumbezeichnung
(Deutsch) 
392 2.01 0 40 Acer platanoides Spitz-Ahorn 9 7 0,26 Ja Umfang 80cm 
393 41 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 12 8 0,43 Ja Umfang 130cm
394 42 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 11 6 0,38 Ja Umfang 120cm 
395 43 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 11 7 0,46 Ja Umfang 140cm
396 44 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 5 5 0,25 Ja Umfang 80cm 
397 45 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 15 9 0,55 Ja Umfang 170cm
398 46 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 9 4 0,33 Ja Umfang 100cm
399 47 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 14 10 0,44 Ja Umfang 140cm

Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite  50/57   09.05.2019
Vitalität: 1= vital  2= zurückgehend  3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz  B=Erhalt/o. Ersatz  C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort  D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum 
nach 
BSS
Baum 
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
Bewertun
g VitalitätKataster 
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch) 
Baumbezeichnung
(Deutsch) 
400 48 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 12 7 0,42 Ja Umfang 130cm
401 49 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 17 10 0,49 Ja Umfang 150cm 
402 50 Acer platanoides Spitz-Ahorn 14 10 0,41 Ja Umfang 130cm
403 51 Acer platanoides Spitz-Ahorn 10 6 0,19 Ja Umfang 60cm
404 52 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 13 9 0,4 Ja Umfang 130cm
405 53 Acer platanoides Spitz-Ahorn 16 10 0,33 Ja Umfang 100cm
406 54 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 8 6 0,43 Ja Umfang 140cm
407 55 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 13 7 0,36 Ja Umfang 110cm

Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite  51/57   09.05.2019
Vitalität: 1= vital  2= zurückgehend  3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz  B=Erhalt/o. Ersatz  C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort  D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum 
nach 
BSS
Baum 
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
Bewertun
g VitalitätKataster 
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch) 
Baumbezeichnung
(Deutsch) 
408 56 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 12 8 0,4 Ja Umfang 140cm
409 57 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 14 6 0,35 Ja Umfang 100cm
410 58 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 16 8 0,4 Ja Umfang 140cm
411 59 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 16 9 0,46 Ja Umfang 140cm
412 60 Acer platanoides Spitz-Ahorn 15 8 0,34 Ja Umfang 100cm
413 61 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 16 10 0,51 Ja Umfang 160cm
414 62 Acer platanoides Spitz-Ahorn 16 10 0,36 Ja Umfang 110cm
415 63 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 15 7 0,39 Ja Umfang 120cm

Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite  52/57   09.05.2019
Vitalität: 1= vital  2= zurückgehend  3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz  B=Erhalt/o. Ersatz  C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort  D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum 
nach 
BSS
Baum 
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
Bewertun
g VitalitätKataster 
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch) 
Baumbezeichnung
(Deutsch) 
416 64 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 14 10 0,49 Ja Umfang 150cm 
417 65 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 17 9 0,6 Ja Umfang 190cm
418 66 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 14 6 0,4 Ja Umfang 130cm
419 67 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 16 9 0,54 Ja Umfang 170cm
420 68 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 8 6 0,28 Ja Umfang 90cm 
421 69 Acer pseudoplatanus 
'Atropurpureum'
Purpurblättriger 
Berg-Ahorn 5 2 0,06 Nein Umfang 20cm
422 70 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 9 7 0,35 Ja Umfang 110cm
423 71 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 14 9 0,49 Ja Umfang 150cm

Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite  53/57   09.05.2019
Vitalität: 1= vital  2= zurückgehend  3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz  B=Erhalt/o. Ersatz  C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort  D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum 
nach 
BSS
Baum 
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
Bewertun
g VitalitätKataster 
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch) 
Baumbezeichnung
(Deutsch) 
424 72 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 10 6 0,37 Ja Umfang 120cm 
425 73 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 12 6 0,32 Ja Umfang 100cm
426 74 Acer platanoides Spitz-Ahorn 10 6 0,24 Ja Umfang 80cm 
427 75 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 14 8 0,38 Ja Umfang 120cm 
428 76 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 13 9 0,37 Ja Umfang 120cm 
429 77 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 16 9 0,45 Ja Umfang 140cm
430 78 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 11 5 0,33 Ja Umfang 100cm
431 79 Acer truncatum 'Pacific Sunset' her Spitzahorn 'Pacif  4 2 0,06 Ja Umfang 20cm

Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite  54/57   09.05.2019
Vitalität: 1= vital  2= zurückgehend  3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz  B=Erhalt/o. Ersatz  C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort  D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum 
nach 
BSS
Baum 
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
Bewertun
g VitalitätKataster 
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch) 
Baumbezeichnung
(Deutsch) 
432 80 Acer platanoides Spitz-Ahorn 12 8 0,32 Ja Umfang 100cm
433 81 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 11 7 0,38 Ja Umfang 120cm 
434 82 Acer platanoides Spitz-Ahorn 8 5 0,12 Nein Umfang 40cm
435 83 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 16 9 0,45 Ja Umfang 140cm
436 84 Acer platanoides Spitz-Ahorn 9 8 0,25 Ja Umfang 80cm 
437 85 Acer platanoides Spitz-Ahorn 16 6 0,34 Ja Umfang 110cm
438 86 Acer platanoides Spitz-Ahorn 7 4 0,22 Ja Umfang 70cm 
439 87 Acer platanoides Spitz-Ahorn 11 5 0,26 Ja Umfang 80cm

Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite  55/57   09.05.2019
Vitalität: 1= vital  2= zurückgehend  3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz  B=Erhalt/o. Ersatz  C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort  D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum 
nach 
BSS
Baum 
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
Bewertun
g VitalitätKataster 
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch) 
Baumbezeichnung
(Deutsch) 
440 88 Acer platanoides Spitz-Ahorn 8 4 0,15 Nein Umfang 50cm 
441 89 Acer platanoides Spitz-Ahorn 16 9 0,41 Ja Umfang 130cm
442 90 Platanus x acerifolia Gewöhnliche Platane 11 6 0,28 Ja Umfang 90cm 
443 91 Acer platanoides Spitz-Ahorn 11 8 0,34 Ja Umfang 110cm
444 92 Platanus x acerifolia Gewöhnliche Platane 4 1 0,05 Nein Umfang 20cm
445 93 Acer platanoides Spitz-Ahorn 13 7 0,34 Ja Umfang 110cm
446 94 Platanus x acerifolia Gewöhnliche Platane 10 6 0,26 Ja Umfang 80cm 
447 95 Acer platanoides Spitz-Ahorn 14 8 0,36 Ja Umfang 110cm

Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite  56/57   09.05.2019
Vitalität: 1= vital  2= zurückgehend  3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz  B=Erhalt/o. Ersatz  C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort  D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum 
nach 
BSS
Baum 
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
Bewertun
g VitalitätKataster 
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch) 
Baumbezeichnung
(Deutsch) 
448 96 Platanus x acerifolia Gewöhnliche Platane 6 4 0,11 Nein Umfang 30cm
449 98 Platanus x acerifolia Gewöhnliche Platane 13 5 0,22 Ja Umfang 70cm 
450 99 Acer platanoides Spitz-Ahorn 11 8 0,31 Ja Umfang 100cm
451 100 Acer platanoides Spitz-Ahorn 10 7 0,41 Ja Umfang 130cm
452 101 Platanus x acerifolia Gewöhnliche Platane 7 4 0,13 Nein Umfang 40cm
453 102 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 16 7 0,38 Ja Umfang 120cm 
454 103 Platanus x acerifolia Gewöhnliche Platane 10 5 0,17 Nein Umfang 50cm 
455 104 Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 15 9 0,45 Ja Umfang 140cm

Umweltbericht B-Plan Mathildenhöhe O 32 Anhang 2 - Baumverzeichnis Seite  57/57   09.05.2019
Vitalität: 1= vital  2= zurückgehend  3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz  B=Erhalt/o. Ersatz  C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort  D= Besondere Markanz Bittkau-Bartfelder+Ing. // Sliwka Landschaftsplanung
Höhe
(m)
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
Baum 
nach 
BSS
Baum 
Nr.
Merkmale/
Anmerkungen
Bewertun
g VitalitätKataster 
Nr.
Baumbezeichnung
(Botanisch) 
Baumbezeichnung
(Deutsch) 
456 105 Platanus x acerifolia Gewöhnliche Platane 11 7 0,24 Umfang 
457 106 Acer platanoides Spitz-Ahorn 7 4 0,13 Umfang 
458 107 Platanus x acerifolia Gewöhnliche Platane 11 6 0,2 Umfang 
459 108 Acer platanoides Spitz-Ahorn 14 6 0,29 Umfang 
460 109 Platanus x acerifolia Gewöhnliche Platane 13 7 0,24 Umfang 
461 110 Acer platanoides Spitz-Ahorn 14 9 0,46 Umfang 
462 110a Acer platanoides Spitz-Ahorn 12 9 0,3 Umfang 
463-
471 n.B. Nachrichtliche Übernahme 
aus dem B-Plan

Ermittlung  der Ersatzzahlung nach § 15 BNatSchG und der Kompensationsverordnung (KV) Hessen
Blatt Nr.1
WP
/qm vorher nachher vorher nachher
Typ-Nr. Bezeichnung Sp. 3 x Sp. 4 Sp. 3 x Sp. 6 Sp. 8 - Sp. 10
Sp. 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13
Bitte gliedern in: Übertrag
     1.  Bestand von Blatt:
     2.  Zustand nach Ausgleich
Bestand 1* Spessartring/ Erbacher Straße
0 0
04.110 31 910 28.210 28.210
-910
04.120 26 150 3.900 3.900
-150
10.510 3 7.261 21.784 21.784
10.520 3 2.800 8.400 8.400
10.530 6 2.315 13.891 13.891
10.710 3 3.676 11.029 11.029
10.720 19 581 11.033 11.033
11.221 14 7.983 111.763 111.763
11.222 25 6.342 158.556 158.556
0 0
0 0
04.210 33 213 7.029 7.029
-213 0 0
10.510 3 7.594 22.783 22.783
10.520 Nahezu versiegelte Flächen (Pflaster) 3 9.360 28.080 28.080
10.530 6 5.732 34.393 34.393
10.710 3 16.218 48.653 48.653
11.221 14 16.683 233.568 233.568
0
02.600 20 207 4.140 -4.140
04.110 31 1.630 50.530 -50.530
-1.630 0 0
04.110 31 275 8.525 -8.525
-275 0 0
04.120 26 385 10.010 -10.010
-385 0 0
04.210 31 0 0 0 0
0 0 0 0
10.510 3 12.717 38.151 -38.151
10.520 3 14.183 42.550 -42.550
10.530 6 5.882 35.292 -35.292
10.710 3 15.029 45.086 -45.086
10.720 19 4.827 91.718 -91.718
10.730 13 3.840 49.925 -49.925
11.221 14 14.378 201.293 -201.293
11.222 25 7.339 183.478 -183.478
11.222 27 334 9.021 -9.021
11.223 20 6.961 139.217 -139.217
11.223 23 848 19.512 -19.512
Wertpunkte Bestand: Wertpunkte Planung: Wertpunkte Differenz:
Summe/ Übertrag nach Blatt Nr_____ 86.546 86.546                           743.071                             928.446    -185.375
Zusatzbewertung (Siehe Blatt Nr.: )
Bilanzierungsgrundlage Bestand: (Bestand 1* = Kartierung der öffentlichen, halb-öffentlichen und privaten Freiflächen durch die Büros Sliwka Landschaftsplanung und Bittkau-Bartfelder+Ing.)  
        (Bestand 2* = Geltungsbereich des aktuell rechtskräftigen Bebauungsplan O 13 gemäß der überbaubaren Flächen und Pflanzgebot der Freiflächen)
Summe
185.375
x Kostenindex 0,35 EUR                                  
Wiesbaden, 10. Mai 2019
Ort, Datum und Ihre Unterschrift für die Richtigkeit der Angaben
Flächenkorrektur
F
L
Ä
C
H
E
N
B
I
L
A
N
Z
Insgesamt entsteht ein Wertpunkteüberschuss von:
Hecken-/Gebüschpflanzung (straßenbegleitend usw., nicht auf Mittelstreifen)
Flächenkorrektur
Flächenkorrektur
Arten- und strukturarme Hausgärten, kleine öffentliche Grünanlagen
Nahezu versiegelte Flächen (Pflaster)
Schotter-, Kies- u. Sandwege, -plätze oder andere wasserdurchlässige Flächenbefestigung sowie versiegelte
Flächen, deren Wasserabfluss versickert wird
Dachfläche nicht begrünt
Dachfläche extensiv begrünt 
Arten- und sturkturarme Hausgärten, kleine öffentliche Grünanlagen
Sehr stark oder völlig versiegelte Fläche (Beton, Asphalt)
Dachfläche nicht begrünt
Dachfläche extensiv begrünt
Nahezu versiegelte Flächen (Pflaster)
Schotter-, Kies- u. Sandwege, -plätze oder andere wasserdurchlässige Flächenbefestigung sowie versiegelte Flächen, deren 
Wasserabfluss versickert wird
Neuanlage arten- und strukturreicher Hausgärten 
Neuanlage arten- und strukturreicher Hausgärten (inkl. Aufwertung + 3 WP) Kompensationsmaßnahmenfläche (s. Maßnahme 
M4 Umweltbericht O 32 Mahildenhöhe Ost), Bepflanzung mit lebensraumtypischen autochthonen Gehölzen, Wildgräsern und -
stauden 
Arten- und strukturreiche Hausgärten
Dachfläche intensiv begrünt
Arten- und strukturreiche Hausgärten (+2 WP Aufwertung durch Verbuschung Sonderstandort)
Einzelbaum, einheimisch, standortgerecht (Durchnittswert: 5 m² pro Krone) 182 Bäume
2. Planung O 32 Mathildenhöhe Ost
Einzelbaum, nicht heimisch, nicht standortgerecht (Durchschnittswert: 5m² pro Krone) 30 Bäume
Flächenkorrektur
Arten- und strukturarme Hausgärten, kleine öffentliche Grünanlagen
Flächenkorrektur
Dachfläche nicht begrünt
Einzelbaum, einheimisch, standortgerecht (Durchschnittswert: 5 m² pro Krone), 326 Bäume
Umweltbericht Bebauungsplan Nr. O 32 Mathildenhöhe Ost, Anhang 3
Flächenbilanz: Bestand und Planung
Nutzungstyp nach Anlage 3 KV (in der Fassung vom 1. September 2005 (GVBI. I, S.624))  Fläche je Nutzungstyp  in qm Biotopwert Differenz
Einzelbaum, nicht heimisch, nicht standortgerecht (Durchschnittswert: 5 m² pro Krone), 77 Bäume
Sehr stark oder völlig versiegelte Fläche (Beton, Asphalt)
Baumgruppe, einheimisch, standortgerecht
Arten- und strukturreiche Hausgärten
Flächenkorrektur
Einzelbaum, einheimisch, standortgerecht (Neupflanzung: 5 m² pro Krone), 55 Bäume
Flächenkorrektur
Baumgruppe, heimisch (Durchnittswert: 3 m² pro Krone) 71 Baumgruppen
Bestand 2* 0 13 Mathildenhöhe Ost 
Sehr stark oder völlig versiegelte Fläche (Beton, Asphalt)
Schotter-, Kies- u. Sandwege, -plätze oder andere wasserdurchlässige Flächenbefestigung sowie versiegelte
Flächen, deren Wasserabfluss versickert wird

Maßstab:      1:100 Plangröße:        DIN A0
Datum:      09.05.2019 Gez.:       We/Bue
im Auftrag für: Werkstadt Architekten+Stadtplaner
Magdalenenstraße 17, 64489 Darmstadt
Taunusstraße 47  I  65183 Wiesbaden  I  Fon (0611) 53 173 - 0  I  Fax  - 88  
info@dielandschaftsarchitekten.de    I  www.dielandschaftsarchitekten.de 
Projekt: Umweltbericht Bebauungsplan O 32 
               Mathildenhöhe Ost
Planinhalt: Baum- und Biotopbestandsplan (Bestand/Planung)
                          (Anhang 4)
1
3
2
Heimischer Baum
Nicht heimischer Baum
Baumnummer (Kartierungnummer)
Geltungsbereich Bebauungsplan O 32
Baumgruppe wertvoller Einzelbaum 
(biotopprägend)
Denkmalschutz
Welterbegebiet
Heimischer Baum
Verlust
Nicht heimischer Baum
Verlust
Arten- und strukturarme Hausgärten, 
kleine öffentliche Grünanlagen
Dachflächen extensiv begrünt
Dachflächen nicht begrünt
Wasserdurchlässige Flächen-
befestigung
Nahezu versiegelte Flächen
Sehr stark o. völlig versiegelte 
Flächen
Legende
10.510
10.520
10.530
10.710
10.720
11.221
11.222
 B
Einordnung nach Hessischer Kompensationsverordnung
Anlage 3: Wertliste nach Nutzungstypen
Arten- und strukturreiche Hausgärten
Dachflächen intensiv begrünt10.730
Hecken-/ Gebüschpflanzungen02.600
Arten- und strukturreiche Hausgärten 
(Neuanlage)
11.223
11.223 Arten- und strukturreiche Hausgärten
Kompensationsmaßnahme M4***
Arten- und strukturreiche Hausgärten**11.222
Baugrenze
Baulinie
*Flächengröße beinhalten Teile des rechtskräftigen Bebauungsplanes O13
** Aufwertung durch ökologische Sonderstandorte, siehe KV-Tabelle
*** Bepflanzung mit lebensraumtypischen autochthonen Gehölzen, Wildgräsern und -stauden
Geltungsbereich Bebauungsplan O 13
Neupflanzung Baum
165
166
6
P
PP
P
P
P
17
Magdalena
Russ. Orth. Kirche
der hl. Maria
8A
15
98
98A
94A
96
17
298
25
281
2
379
417
1
418
1
85
2
85
3
4
94
27
96
1
96
5
97
1
97
2
91
4
92
1
92
2
92
3
92
4
93
1
93
2
93
3
93
493
5
97
3
98
1
98
2
98
4
98
5
99
1
99
2
100
1
100
3
127
1
100
4
101
1
102
1
104
3
104
4
104
5
105
2
105
4
106
2
106
4
106
5
107
5
107
6
108
4
108
5
109
2
111
2
112
2
113
138
2
140
142
143
1
168
69A
65
67
61
69
7
5
7977757371
1
3
63 6
108A
108B
7A
7
108
5
10
8
12
120A
114
110A
116
118
110
112
122
124
19
K
120
11
9
13
126
16
18
K
20
21
14
23
25
16
27
13
22
1
106A
1
531
5
531
6
533
5
536
1
539
3
541
1
541
2
542
1
542
2
543
544
3
545
3
545
5
546
4
547
2
547
3
548
2
548
3
550
4
550
5
551
1
552
1
67
2
75
1
78
4
79
1
80
111
4
111
5
111
6
111
7
112
1
113
1
114
1
115
1
115
2
116
117
118
1
120
3
121
3 122
123
5
124
1
124
2
125
2
126
2
126
4
128
3
82
83
2
88
1
89
90
2
90
3
90
4
92
1
92
2
92
3
94
1
95
3
96
1
97
3
98
1
98
2
99
1
103
104
3
107
3
109
1
109
4
111
2
111
3
1531
1
1532
1533
2
1534
1536
2
1537
1538
1539
1
1541
1
1542
1
1542
6
1543
3
1543
6
1544
2
1546
1547
1
1549
1
1551
1526
1527
1530
1
1530
2
144
4
144
5
145
2
145
7
145
8
146
12
146
15
146
22
146
24
146
28
150
7
150
8
151
3
151
4
151
5
154
3
155
6
155
7
155
8
156
13
156
14
156
16
156
17
128
4
129
131
2
131
3
132
2
133
1
134
1
136
2
138
3
139
2
140
141
1
141
9141
10
142
6
142
7
143
2
143
4
143
7
143
8
143
9
156
18
158
7
159
3
159
4
160
10
160
11
161
4
1586
1
1588
166
1
166
7
167
3
167
4
167
5
167
6
167
7
168
3
169
1
169
2
170
3
171
172
4
173
2
173
3
12A
10
12
85
T.
2
13
87
2
30
15
38
36
56
56A
56C
10
9
8
66
56D
56B
70
14
12
11
68
69
17
13A
16
25
19
Ernst-Ludwig-Haus
13A
6
1
23
21
15
T.
31
27
8
28
22
23
32
33
5
3
10
25
17
35
T.
24
28
26
97
34
19
55
53
K
K
21
22
37
K
20
14
8
9
60
57
23
39
20
65
4
67
27
63
11
25
29
18
104A
69
74
75
73
72
100
11
Hochzeitsturm
98B
98C
98D
34
32
104
9
4
6
10
11
8
12
7
92
23
9
11
94
9
15
13
17
7
11
80
84
1
72
74
76
78
19
5
3
75
T.
77
73
T.
21
T
e
m
p.
B
E
Olbrichweg
Wolfskehlstraße
Wolfskehlstraße
Am
 Löwentor
Wolfskehlstraße
Erbacher
 Straße
Hoetgerweg
Erbacher
 Straße
Fiedlerweg
Seitersweg
Mathildenhöhweg
Prinz-Christians-Weg
Prinz-Christians-Weg
Lucasweg
Heinrich-Jobst-Treppe
Bauhausweg
Fiedlerweg
Hohler
 Weg
Dieburger Straße
Dieburger
 Straße
Olbrichweg
Olbrichweg
Seitersweg
Spessartring
Erbacher Straße
Schwarzwaldring
Christiansenweg
Alexandraweg
Alexandraweg
Fläche für Bebauung: 
max. 1400m²
(kulturelle Nutzung). 
Verbleibene Flächen sind 
zu begrünen.
FD oS
GHmax=186.0 ü.NHN
GR = 350 m2
103 104
105
127
106
117
110193
196
197
199
198
200
205 202
206 207
208
209
247
189
32
33
178
462
1 2 3 4 5
6 7 8
12
1110
9
13
14
1516
19
17
18
20
2122 
23
24
25 26
27
28
29
30
31
34
35
36
37
38
39
40
41
4243
4546
47
48
49
50 51 52
53
44
54
55 56 57
58
59 
60
61
62
63
64
65
66
67
6970
7172
73
74
75
767778
79
80
81
8283
84
85
86
87
88
89
90
91
92 93
94
98
9796
95
99 100
101 102103 104
105
106107
108
109110111   
112
113
114115116117
118
119
120
121 122123124
125126
127
128
129
130
131
132
133 134
135
136
137
138
139140
141
142143
144
145
146
148
149
151
152
153
154
155
156
157158
159
160
161
162163
165
167
168
170
171
172
173
174 175
380 
381 
379 
383 
384 
385 
182
183
184
185
186187188
346
345
207
206205204
203202
201
321 322 323 337
338
344
208
209x
210
211
212213214
215
216217
218
219220
221222
223
224
225 226 227 228 229
231
232
235
236 237 238 239 240241 243
242 244
245
246
247 248
249
250
251 252
253 255
256
257
258
259
260261262
263
264
265
266
267
268
269
270 271
272273
274275
276
277
278
271a
16a
17a
21a
37a
66a
76a
75a
212a
215a
215c
215d
215b
207b207a
112b
116a116b
121a
122a
133a 104a
104b
104c
104d
104e
103a
105c
105b
105a
112a
295
366 367
146/24
356
210a
279
281
280
282
283 291
292
294
296
300
301
303
302
304
305
306
307
308
309
310
312
311
313
314
317
316
315
318
319
320 325
326
327
324
328
329
330 331
332
333
334 335
336
339
340 341
342
343
347
348
351
352
349
350
353
354
355
357 358359
360
362
363
361
364
368
369 370 371
372
373 376
374 375 377
378
382 
386387
388
389 390391 
461
459
457
455
453
451
450
447
445
443
441
439
437
435
433
431
429
427
425
423
421
419
417
415
413
411
409
407
405
403
401
399
397
395
394
393
392
460
458
456
454
452
449
448
446
444
442
440
438
436
434
432
430
428
426
424
422
420
418
416
414
412
410
408
406
404
402
400
398
396
463
465
464
147
150
476
477
478
479
480
481 482
483
484
485
486
487
489488
490 491
492
493
494
495
497496
475
474
473
472
471
68
85a
164
166
169
184a
210a
288
466
467
468
469
470
234
233
254
229
298
297
299
293
290
289
284 285 286 287
288
365
463 464 465 466 467 468 469 470 471
Planung
Bestand (Realnutzung)
165
166
6
P
PP
P
P
P
17
Magdalena
Russ. Orth. Kirche
der hl. Maria
8A
15
98
98A
94A
96
17
298
25281
2
379
417
1
418
1
85
2
85
3
96
1
96
5
97
1
97
2
91
4
92
1
92
2
92
3
92
4
93
1
93
2
93
3
93
5
97
3
98
1
98
2
98
4
98
5
99
1
99
2
100
1
100
3
127
1
100
4
101
1
102
1
104
3
104
4
104
5
105
2
105
4
106
2
106
4
106
5
107
5
107
6
108
4
5
109
2
111
2
112
2
113
138
2
140
142
143
1
168
69A
65
67
61
69
7
5
7977757371
1
3
63 6
108A
108B
7A
7
108
5
10
12
120A
114
110A
116
118
110
112
122
124
19
K
120
11
9
13
126
16
18
K
20
21
14
23
25
16
27
22
1
106A
1
531
5
531
6
533
5
536
1
538
3
539
3
541
1
541
2
542
1
542
2
543
544
3
545
3
545
5
546
4
547
2
547
3
548
2
548
3
550
4
550
5
551
1
552
1
67
2
75
1
78
4
79
1
80
111
4
111
5
111
6
111
7
112
1
113
1
114
1
115
1
115
2
116
117
118
1
120
3
121
3 122
123
5
124
1
124
2
125
2
126
2
126
4
128
3
82
83
2
88
1
89
90
2
90
3
90
4
92
1
92
2
92
3
94
1
95
3
96
1
97
3
98
1
98
2
99
1
104
3
107
3
109
1
109
4
111
2
111
3
1531
1
1532
1533
2
1534
1536
2
1537
1538
1539
1
1541
1
1542
1
1542
6
1543
3
1543
6
1544
2
1546
1547
1
1549
1
1551
1526
1527
1530
1
1530
2
144
4
144
5
145
2
145
7
145
8
146
12
146
15
146
22
146
24
146
28
150
7
150
8
151
3
151
4
151
5
154
3
155
6
155
7
155
8
156
13
156
14
156
16
156
17
128
4
129
131
2
131
3
132
2
133
1
134
1
136
2
138
3
139
2
140
141
1
141
9141
10
142
6
142
7
143
2
143
4
143
7
143
8
143
9
156
18
158
7
159
3
159
4
160
10
160
11
161
4
1586
1
1588
166
1
166
7
167
3
167
4
167
5
167
6
167
7
168
3
169
1
169
2
170
3
171
172
4
173
2
173
3
12A
10
12
85
T.
2
13
87
2
30
15
38
36
56
56A
56C
10
9
8
66
56D
56B
70
14
12
11
68
69
17
13A
16
25
19
Ernst-Ludwig-Haus
13A
6
1
23
21
15
T.
31
27
8
28
22
23
32
33
5
3
10
25
17
35
T.
24
28
26
97
34
19
55
53
K
K
21
22
37
K
20
14
8
9
60
57
23
39
20
65
4
67
27
63
11
25
29
18
104A
69
74
75
73
72
100
11
Hochzeitsturm
98B
98C
34
32
104
9
4
6
10
11
8
7
92
23
9
11
94
9
15
13
17
7
11
80
84
1
72
74
76
78
19
5
3
75
T.
77
73
T.
21
T
e
m
p.
B
E
Olbrichweg Wolfskehlstraße
Wolfskehlstraße
Am
 Löwentor
Wolfskehlstraße
Erbacher
 Straße
Hoetgerweg
Erbacher
 Straße
Fiedlerweg
Seitersweg
Mathildenhöhweg
Prinz-Christians-Weg
Prinz-Christians-Weg
Lucasweg
Heinrich-Jobst-Treppe
Bauhausweg
Fiedlerweg
Hohler
 Weg
Dieburger Straße
Dieburger
 Straße
Olbrichweg
Olbrichweg
Seitersweg
Spessartring
Erbacher Straße
Schwarzwaldring
Christiansenweg
Alexandraweg
Alexandraweg
103 104
105
125
127
106
117
110
32
33
178
189
193
196
197
199
198
200
201
204
203
205 202
206 207
208
209
247
462
1 2 3 4 5
6 7 8
12
1110
9
13
14
1516
19
17
18
20
2122 
23
24
25 26
27
28
29
30
31
34
35
36
37
38
39
40
41
4243
4546
47
48
49
50 51 52
53
44
54
55 56 57
58
59 
60
61
62
63
64
65
66
67
68
6970
7172
73
74
75
767778
79
80
81
8283
84
85
86
87
88
89
90
91
92 93
94
98
9796
95
99 100
101 102103 104
105
106107
108
109110111   
112
113
114115116117
118
119
120
121
122123124
125126
127
128
129
130
131
132
133 134
135
136
137
138
139140
141
142143
144
145
146
147148
149
150
151
152
153
154
155
156
157158
159
160
161
162163
164
165
166167
168
169
170
171
172
173
174175
380 
381 
379 
383 
384 
385 
182
183
184
185
186187188
346
345
207
206205204
203202
201
284 285 286 287 321 322 323 337
338
344
208
209x
210
211
212213214
215
216217
218
219220
221222
223
224
225 226 227 228 229
230
231
232
233
234
235
236 237 238 239 240241 243
242 244
245
246
247 248
249
250
251 252
253
254
255
256
257
258
259
260261262
263
264
265
266
267
268
269
270 271
272273
274275
276
277
278
271a
16a
17a
21a
37a
66a
76a
75a
85a
212a
215a
215c
215d
215b
207b207a
112b
116a116b
121a
122a
133a 104a
104b
104c
104d
104e
103a
105c
105b
105a
112a
295
365 366 367
146/24
356
210a
279
281
280
282
283
289
290
291
292293
294
296
297
299
298
300
301
303
302
304
305
306
307
308
309
310
312
311
313
314
317
316
315
318
319
320 325
326
327
324
328
329
330 331
332
333
334 335
336
339
340 341
342
343 347
348
351
352
349
350
353
354
355
357358359
360
362
363
361
364
368
369 370 371
372
373 376
374 375 377
378
382 
386387
388
389 390391 
461
459
457
455
453
451
450
447
445
443
441
439
437
435
433
431
429
427
425
423
421
419
417
415
413
411
409
407
405
403
401
399
397
395
394
393
392
460
458
456
454
452
449
448
446
444
442
440
438
436
434
432
430
428
426
424
422
420
418
416
414
412
410
408
406
404
402
400
398
396
463
476
477
478
479
480
481 482
483
484
485
486
487
489488
490 491
492
493
494
495
497496
475
474
473
472
471
470
469
467
466
465
464
468
463 464 465 466 467 468 469 470 471

Maßstab:      1:1000 Plangröße:       DIN A0
Datum:      09.05.2019 Gez.:       We/Bue
im Auftrag für: Werkstadt Architekten+Stadtplaner
Magdalenenstraße 17, 64489 Darmstadt
Taunusstraße 47  I  65183 Wiesbaden  I  Fon (0611) 53 173 - 0  I  Fax  - 88  
info@dielandschaftsarchitekten.de    I  www.dielandschaftsarchitekten.de 
Projekt: Bebauungsplan O 32 Mathildenhöhe Ost
Planinhalt: Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung nach hessischer       
                           Kompensationsverordnung (2005), Nutzungstypen 
                          (Anhang 5)
1
3
2
Heimischer Baum
Nicht heimischer Baum
Baumnummer (Kartierungnummer)
Arten- und strukturarme Hausgärten,
kleine öffentliche Grünanlagen
Dachflächen extensiv begrünt
Dachflächen nicht begrünt
Wasserdurchlässige Flächen-
befestigung
Nahezu versiegelte Flächen
Sehr stark o. völlig versiegelte 
Flächen
Geltungsbereich Bebauungsplan 0 32
Legende
10.510
10.520
10.530
10.710
10.720
11.221
11.222
 B
Baumgruppe
Einordnung nach Hessischer Kompensationsverordnung
Anlage 3: Wertliste nach Nutzungstypen
Arten- und strukturreiche Hausgärten
Dachflächen intensiv begrünt10.730
wertvoller Einzelbaum (biotopprägend)
Hecken-/ Gebüschpflanzungen02.600
Denkmalschutz
Welterbegebiet
Arten- und strukturreiche Hausgärten 
(Neuanlage)
11.223
11.223 Arten- und strukturreiche Hausgärten
Kompensationsmaßnahme M4***
Heimischer Baum
Verlust
Nicht heimischer Baum
Verlust
0 m²
14.855 m²
12.160 m²
8.047 m²
19.894 m²
581m²
0 m²
24.666 m²
 6.342 m²
0 m²
0 m²
207 m²
12.717 m²
14.183 m²
5.882 m²
15.029 m²
 4.827 m²
3.840 m²
14.378 m²
7.339 m²
6.961 m²
848 m²
vorher* nachher
Arten- und strukturreiche Hausgärten**11.222 0 m²    334 m²
Baugrenze
Baulinie
Neupflanzung
*Flächengröße beinhalten Teile des rechtskräftigen Bebauungsplanes O13
** Aufwertung durch ökologische Sonderstandorte, siehe KV-Tabelle
*** Bepflanzung mit lebensraumtypischen autochthonen Gehölzen, Wildgräsern und -stauden
Flächengrößen
Geltungsbereich Bebauungsplan O 13
165
166
6
P
PP
P
P
P
17
Magdalena
Russ. Orth. Kirche
der hl. Maria
8A
15
98
98A
94A
96
17
298
25
281
2
379
417
1
418
1
85
2
85
3
94
27
96
1
96
5
97
1
97
2
91
4
92
1
92
2
92
3
92
4
93
1
93
2
93
3
93
493
5
97
3
98
1
98
2
98
4
98
5
99
1
99
2
100
1
100
3
127
1
100
4
101
1
102
1
104
3
104
4
104
5
105
2
105
4
106
2
106
4
106
5
107
5
107
6
108
4
109
2
111
2
112
2
113
138
2
140
142
143
1
168
69A
65
67
61
69
7
5
7977757371
1
3
63 6
108A
108B
7A
7
108
5
10
12
120A
114
110A
116
118
110
112
122
124
19
K
120
11
9
13
126
16
18
K
20
21
14
23
25
16
27
13
22
1
106A
1
531
5
531
6
533
5
536
1
539
3
541
1
541
2
542
1
542
2
543
544
3
545
3
545
5
546
4
547
2
547
3
548
2
548
3
550
4
550
5
551
1
67
2
75
1
78
4
79
1
80
111
4
111
5
111
6
111
7
112
1
113
1
114
1
115
1
115
2
116
117
118
1
120
3
121
3 122
123
5
124
1
124
2
125
2
126
2
126
4
128
3
82
83
2
88
1
89
90
2
90
3
90
4
92
1
92
2
92
3
94
1
95
3
96
1
97
3
98
1
98
2
99
1
103
104
3
107
3
109
1
109
4
111
2
111
3
1531
1
1532
1533
2
1534
1536
2
1537
1538
1539
1
1541
1
1542
1
1542
6
1543
3
1543
6
1544
2
1546
1547
1
1549
1
1551
1526
1527
1530
2
144
4
144
5
145
2
145
7
145
8
146
12
146
15
146
22
146
24
146
28
150
7
150
8
151
3
151
4
151
5
154
3
155
6
155
7
155
8
156
13
156
14
156
16
156
17
128
4
129
131
2
131
3
132
2
133
1
134
1
136
2
138
3
139
2
140
141
1
141
9141
10
142
6
142
7
143
2
143
4
143
7
143
8
143
9
156
18
158
7
159
3
159
4
160
10
160
11
161
4
1586
1
1588
166
1
166
7
167
3
167
4
167
5
167
167
7
168
3
169
2
170
3
171
172
4
173
3
12A
10
12
85
T.
2
13
87
2
30
15
38
36
56
56A
56C
10
9
8
66
56D
56B
70
14
12
11
68
17
13A
16
25
19
Ernst-Ludwig-Haus
13A
6
1
23
21
15
T.
31
27
8
28
22
23
32
33
5
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Hochzeitsturm
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Wolfskehlstraße
Am
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Wolfskehlstraße
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Erbacher
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Prinz-Christians-Weg
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Fiedlerweg
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Dieburger
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Olbrichweg
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Olbrichweg
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494
   
Fläche für Bebauung: 
max. 1400m²
(kulturelle Nutzung). 
Verbleibene Flächen sind 
zu begrünen.
463 464 465 466 467 468 469 470 471
Planung
Bestand (Bilanzierungsgrundlage)

Maßstab:      1:500Plangröße:       841 x 1189 mmDatum:       09.05.2019Gez.:      We/Bue
im Auftrag für:Werkstadt Architekten+StadtplanerMagdalenenstraße 1764489 Darmstadt
Taunusstraße 47  I  65183 Wiesbaden  I  Fon (0611) 53 173 - 0  I  Fax  - 88  
info@dielandschaftsarchitekten.de    I  www.dielandschaftsarchitekten.de 
Projekt:Umweltbericht Bebauungsplan O32 Mathildenhöhe Ost Planinhalt:Grünordnungsplan (Anhang 7)
ART DER BAULICHEN NUTZUNG  (§ 5 Abs. 2 Nr.1, § 9 Abs.1 Nr.1 BauGB ; §§ 1-11 BauNVO )Allgemeine Wohngebiete (WA 01, WA 02; ...)(§ 4 BauNVO)
BAUWEISE, BAULINIEN, BAUGRENZEN (§ 9 Abs. 1 Nr.2 BauGB, §§ 22 und 23 BauNVO)
g geschlossene Bauweise
Baulinie
Baugrenze
FDFlachdachNEBENANLAGEN, STELLPLÄTZE UND GARAGEN(§ 9 Abs. 1 Nr.4 BauGB, §§ 21a BauNVO)Umgrenzung von Flächen für Stellplätze, Garagen und deren ZufahrtenTiefgarageStellplätzeTGSt
VERKEHRSFLÄCHEN(§ 9 Abs. 1 Nr. 11 und Abs. 6 BauGB)Öffentliche VerkehrsflächeStraßenbegrenzungslinieVerkehrsfläche besonderer ZweckbestimmungÖffentliche ParklächeFußgängerbereich
Elektrizität
VERSORGUNG, ABFALLENTSORGUNG, ABWASSERBESEITIGUNG(§ 5 Abs. 2 Nr. 4 und Abs. 4, § 9 Abs. 1 Nr. 12, 14 und Abs. 6 BauGB) 
GRÜNFLÄCHEN(§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB)GrünflächenParkanlageSpieplatzANPFLANZEN UND ERHALT VON BÄUMEN, STRÄUCHERN UND SONSTIGEN BEPFLANZUNGEN(§ 9 Abs. 1 Nr. 20; 25 a und b BauGB)
Extensive Dachbegrünung
Erhalt von BäumenAnpflanzen von Bäumen
SONSTIGE PLANZEICHENAbgrenzung von BaufeldernGrenze des räumlichen Geltungsbereichs
Zeichenerklärung
Bestand
Erhalt von Bäumen(Habitatbaum) Bestand
Flächen mit Bindungen für Bepflanzungen
Flächen zum Anpflanzen von Bäumen
Flächen für Maßnahmen zum Schutz von Natur und Landschaft
Sonderbaufläche (S)(§ 4 BauNVO) S
Flächen für Gemeinbedarf(§ 9 Abs. 1 Nr. 5 und Abs. 6 BauGB)Fläche für Gemeinbedarf
Verkehrsberuhigt
Geh- und Fahrflächen
M4Maßnahme M4 gemäß Umweltbericht: Bepflanzung mit typischen autochthonen Gehölzen, Wildstauden und -gräsern für den Lebensraum im Schatten
GarageGemeinschaftsgarageGaGGa
Magdalena
Russ. Orth. Kircheder hl. Maria
8A
15
9898A
94A
96
17
379
4181
853
961
965
971
972
922
923
924
931
932
933
935
973
981
982
984
985
991
10011003
1271
1004
1011
1021
1043
1044 1045
1052
1054
1062
1064
1065
1075
1076
1112
1122
1382
140
142
1431
Wolfskehlstraße
Wolfskehlstraße
Am Löwentor
Wolfskehlstraße
7
7977757371
108A
108B 7A
7
10
12
120A
114
110A
116
118
110
112
122
124
19K
120
11
9
13
126
16
18
20
21
14
23
25
16
22
53155316
5361
5411
5412 5421
5422 543
5443
5453
5455
5464
5472 5473
5482
5483 5505
672
751
784
791
80
1114
1115
1116
11171121
1131
1141
1151
1152
116
117
1181
1203
1213 122
1235
1241
1242
1252
1262
1264
1283
82
832
881 89
902
903
904
921922
923
941 953
961
973
981
982991
1094
1112
1113
15311 1532
15332
1534
15362
1537
15391
15421
1543
15442
15471
15491
1551
1526
1527
15302
1284
139
140
165
1588
1666
1667
1674
1675
1692
1724
2
13
2
3836
56
56A
56C
56D
56B
17
16
25
19
Ernst-Ludwig-Haus
13A
1
23
21
15
T.
31
27
28
22
23
32
33
5
3
25
17
35
T.
34
19 21
37
8
60
23
39
18
100
11Hochzeitsturm
98B
104
4
6
8
7
92
23
9
94
9
15
13
17
7
11
80 84
1
76 78
19
5
3
21
Mathildenhöhweg
Prinz-Christians-Weg
Prinz-Christians-Weg
Heinrich-Jobst-Treppe
Bauhausweg
Hohler Weg
Olbrichweg
Schwarzwaldring
Christiansenweg
Alexandraweg
Alexandraweg
A A
A
A
A
P
P
PPP
P
P
WA g
1
1538
15411
15426
15433
6
1546
1444
1445
1452
1457
1458
14612
14615
14622
14624
14628
1507
1508
1513
1514 1515
1543
1556
1557
1558
15613
15614
15616
15617
129
1312
1313
1322
1331 1341
1362
1383
2
1411
141914110
1426
1427
1432
14341437
1438
1439
15618
1587
1593
1594
16010
16011
4
12A
10
12
85
T. 87
30
15
10
9
8
66 70
14
12
11
68
6
8
10
24
28
26
97
55
53K
K
22
K
20
14
9
57
20
65
4
67
27
63
11
25
29
69
74
75
73
72
34
32
75
T.
77
T.
Hoetgerweg
Fiedlerweg
Lucasweg
Dieburger Straße
Olbrichweg
Seitersweg
Spessartring
Spielplatz
140A
A
 Ga
 Ga
 Ga
 Ga
 Ga
 Ga
Erbacher Straße
 Ga
 Ga  Ga Ga
 Ga Ga
 Ga
GGa
 
Dieburger Straße
 
Fiedlerweg
Olbrichweg
GGa
GGa
GGa
GGa
 GGa
GGa
 
WA o
  
 
Spielplatz
FDIII
FDIII
161
73
FD oSGHmax=185.50 ü.NHNGR = 1.400 m²Dachfläche extensiv begrünt 
 
GSt
Dachfläche extensiv begrünt 
WA gWA g
WA g
WA o
WA oSOHochschule
WD
WD
SD
WD
ZD
FD oS
FD oSWD
FD
ZD
WD
SD
FD oS
FD
FD
FD oS
FD oS
FD
FD
FDFD
FD
FD oS
WD
FD oS
FD oS
FD oS
FD
GHmax=184.0 ü.NHN
GHmax=183.35 ü.NHN
GHmax=186.65 ü.NHN
FD oSGHmax=186.0 ü.NHN
S = 178.0 NHN
FD oSo
FD oS
FD oSFD oS
FD
GHmax=184.0ü.NHN
 FD oS
WA o
FD
FD
FD
FD
SD
SDSD
GR = 350 m2
WA g
 oS
FD oS
FD oS
o
GHmax=189.0 ü.NHN
WA o
 
GGa
IV
FD oSIVIII OK GL= 170,0 ü.NHN
FD oS
KS= 165,0 ü.NHN
KS= 165,0ü.NHN
GGa
GGa
 Ga Ga Ga
 St
 St
GSt
GSt
GSt
GSt
GSt
GSt
GSt
St
OK GL= 170,0 ü.NHN
WA a
WA a
 Ga
M4

anlage 1

65240 Zeichen

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Bebauungsplan O 32 – Mathildenhöhe Ost – 
Stand: 10.05.2019 Vorläufige Prüfung der Stellungna hmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 1 von 22 
 
Nr.  Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
1.1  Regierungspräsidium Darmstadt, 64278 Darmstadt  
 
 
Äußerung zur frühzeitigen Beteiligung vom 10.10.2018: 
 
Aus regionalplanerischer Sicht bestehen gegen die Bauleitplanung in- 
nerhalb des im Regionalplan Südhessen/Regionalen Fl ächennutzungsplan 
- RPS/RegFNP - 2010 ausgewiesenen “Vorranggebietes Siedlung, Be- 
stand“ keine Bedenken. 
 
Aus naturschutzfachlicher Sicht wird festgestellt, dass aufgrund der in- 
nerstädtischen Lage durch die Bauleitplanung keine Natur- oder Land- 
schaftsschutzgebiete betroffen sind. 
 
Bezüglich weiterer zu vertretender naturschutzfachl icher Belange wird auf 
die Stellungnahme der zuständigen Unteren Naturschu tzbehörde verwie- 
sen. 
 
Von Seiten der Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Darmstadt wird wie 
folgt Stellung genommen: 
 
Gegen den vorgelegten Bebauungsplanentwurf werden k eine Einwendun- 
gen erhoben. 
 
Folgende Auflage und Hinweise bitte ich aufzunehmen. 
 
Grundwasser (Grundwasserschutz/Wasserversorgung) 
 
In dem Bebauungsplan ist auf die Grundwassersituati on im Bereich der 
Planung einzugehen. Zur Vermeidung von Setzrissschä den bzw. Vernäs- 
sungsschäden sind grundsätzlich die minimalen und m aximalen Grund- 
wasserflurabstände zu berücksichtigen. 
 
Hierzu sind die Grundwasserverhältnisse (minimal un d maximal zu erwar- 
tende Grundwasserstände, ggf. Auftreten von Schicht enwasser) zu unter- 
suchen um diese angemessen berücksichtigen zu können. 
 
In der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB ist auf das Umweltmerkmal 
 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
 
 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
 
 
 
 
 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
 
 
 
 
 
 
 
Der Anregung wurde gefolgt. 
 
Im Umweltbericht sowie in der Begründung zum Bebauu ngsplan wird dar- 
gestellt, dass die Grundwasserflurabstände im Berei ch von 20 bis 25 m 
liegen. Damit ist eine Gefährdung von Bauwerken dur ch hohe Grundwas- 
serpegel ausgeschlossen. 
 
 
 
 
 
 
Anlage 1

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Bebauungsplan O 32 – Mathildenhöhe Ost – 
Stand: 10.05.2019 Vorläufige Prüfung der Stellungna hmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 2 von 22 
 
Nr.  Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
Grundwasser angemessen einzugehen: Beschreibung und  Bewertung des 
Bestands (z. B. Grundwasserflurabstände, Grundwasse rneubildung, Ver- 
schmutzungsempfindlichkeit, Bedeutung des Grundwass ervorkommens), 
Darstellung der bau-, anlage- und nutzungsbedingten  Auswirkungen (quali- 
tativ und quantitativ) der Planung auf das Grundwas ser (z. B. Verminde- 
rung der Grundwasserneubildung, mögliche Stoffeintr äge ins Grundwasser, 
Versickerung von Niederschlagswasser), Beschreibung  der Maßnahmen 
zur Vermeidung und Verminderung der Auswirkungen. 
 
Bodenschutz 
 
Nachsorgender Bodenschutz (Altlasten) 
 
Gemäß § 1 Abs. 6 Satz 2 Nr. 1 und Nr. 7 BauGB (Baug esetzbuch) sind bei 
der Aufstellung von Bauleitplänen insbesondere die allgemeinen Anforde- 
rungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse und  die Sicherheit der 
Wohn- und Arbeitsbevölkerung sowie die Belange des Bodens zu berück- 
sichtigen. Bei der Aufstellung darf das Problem Bod enbelastungen nicht 
ausgeklammert werden. Es gilt bei der Beurteilung v on Belastungen das 
bauleitplanerische Vorsorgeprinzip und nicht die Sc hwelle der Gefahren- 
abwehr. Der Träger der Bauleitplanung erzeugt ein V ertrauen, dass die 
ausgewiesene Nutzung ohne Gefahr realisierbar ist. Geht die Stadt Darm- 
stadt Anhaltspunkten für Bodenbelastungen nicht nac h, haben Eigentümer, 
Bauwillige und andere Betroffene ggf. Anspruch auf Schadensersatz. 
 
In der vom Hessischen Ministerium für Umwelt, Energ ie, Landwirtschaft 
und Verbraucherschutz herausgegebenen Arbeitshilfe „Bodenschutz in der 
Bauleitplanung“ (Februar 2011) ist als Datenquelle für Recherchen zum 
Thema Bodenschutz die Altflächendatei ALTIS des Hes s. Landesamtes für 
Umwelt und Geologie (HLUG) angegeben. 
 
Nach erfolgter Abfrage der Altflächendatei ist fest zustellen, dass sich für 
das Plangebiet 10 Einträge ergeben. Darunter befinden sich Betriebe, die 
gemäß Handbuch Altlasten, Band 2, Teil 4 des HLUG m it einem hohen 
bzw. sehr hohen Gefährdungspotential für die Umwelt bewertet werden. 
 
ALTIS-Nummer 411.000.020-001.683, Dieburger Straße 75 
Firmenname: unbekannt, , Branche: Teppichreinigung 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
 
Bei dem Gebiet handelt es sich um eine ehemalige Pa rk- und Feldland- 
schaft. Im nördlichen Bereich siedelten sich Brauer eien an, deren Kelleran- 
lagen denkmalgeschützt und heute noch vorhanden sin d. Im südlichen 
Bereich wurde ab 1900 eine heterogene Wohnbebauung,  z. T. im Stil groß- 
bürgerlicher Villen, z. T. mit Mehrfamilienhäusern realisiert. Im Zuge des 
Wiederaufbaus nach dem zweiten Weltkrieg wurden nac h 1945 die Braue- 
reien aufgegeben. Heute besteht eine durchgehende W ohnbebauung im 
Geltungsbereich. Anstelle der Brauereien wurden Gro ßwohnbauten erstellt, 
die mit einer Tiefgarage versehen sind. Sie wurden im Rahmen eines Be- 
bauungsplans realisiert (O 13 – Mathildenhöhe Ost).  Für den Bau wurde 
die Oberfläche in der Tiefe eines Geschosses weitgehend abgetragen. Eine 
Altlastenuntersuchung scheidet insbesondere im nörd lichen Bereich aus, 
da diese Bereiche dicht bebaut bzw. unterbaut sind.  Im Geltungsbereich 
befinden sich nur zwei Grundstücke, die wenig bzw. mit Schuppen bebaut 
sind. Nur in diesen Fällen ließe sich im Falle von Neubauten eine entspre- 
chende Sondierung durchführen. 
 
 
 
 
 
 
 
Dienstleistungsbetrieb – Nutzung in den Räumen des Wohngebäudes 
(Ehemaliger Gewerbebetrieb in den Erdgeschossräumen  des Wohngebäu-

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Bebauungsplan O 32 – Mathildenhöhe Ost – 
Stand: 10.05.2019 Vorläufige Prüfung der Stellungna hmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 3 von 22 
 
Nr.  Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
Wirtschaftszweig: Chemische Reinigung und Bekleidungsfärberei 
Br-Kl 5 / Wz-Kl 5 
Betriebsanfang 08/1982, Betriebsende 04/1993 
 
ALTIS-Nummer 411.000.020-001.684, Dieburger Straße 77 
Firmenname: LUDWIG, Branche: Transport von Gütern (ohne Wartung) 
Wirtschaftszweig: Erlaubnispflichtiger gewerblicher Güterkraftverkehr 
Br-Kl 2 / Wz-Kl 4 
Betriebsanfang 08/1988, Betriebsende 05/1995 
 
 
ALTIS-Nummer 411.000.030-001.027, Erbacher Straße 72 
Firmenname: Lehmann, Branche: Transport von Gütern (mit Wartung) 
Wirtschaftszweig: Spedition 
Br-Kl 4 / Wz-Kl 4 
Betriebsanfang 03/1960, Betriebsende 05/1971 
 
ALTIS-Nummer 411.000.030-001.029, Fiedlerweg 22 
Firmenname: Wagner, Branche: Brauerei 
Wirtschaftszweig: Herstellung von Bier 
Br-Kl 2 / Wz-Kl 2 
Betriebsanfang 10/1938, Betriebsende 12/1972 
 
 
ALTIS-Nummer 411.000.030-001.055, Hoetgerweg 10 
Firmenname: M.u.S. Bau GmbH, Branche: Mauerei 
Wirtschaftszweig: Hochbau (ohne Fertigteilbau) 
Br-Kl 1/ Wz-Kl 4 
Betriebsanfang 02/1985, Betriebsende 12/1988 
 
ALTIS-Nummer 411.000.030-001.121, Spessartring 69 
Firmenname: Kruse, Branche: Altmaterial verschieden er Art (z.B. Altöl), 
Großhandel 
Wirtschaftszweig: Großhandel mit Altmaterialien und Reststoffen, 
Br-Kl 5/ Wz-Kl 5 
Betriebsanfang 04/1955, Betriebsende 01/1962 
 
ALTIS-Nummer 411.000.030-001.122, Spessartring 57 
des. Es wurden bestehende Räumlichkeiten genutzt, d eren Erschließung 
gesichert ist. Eine Gefährdung ist nicht bekannt.)  
 
 
Firmensitz    (Das Gebäude Dieburger Straße 77 ist ein Wohngebäud e mit 
Geschäften im Erdgeschoss, das zu Beginn der angege benen Nutzung 
bereits vorhanden war. Aufgrund der örtlichen Situa tion mit Tiefgarage für 
PKW ist das eng bebaute Grundstück für den Betrieb einer Spedition nicht 
geeignet. Es kann sich daher nur um den Sitz der Firma gehandelt haben.) 
 
 
Firmensitz    (Das Gebäude Erbacher Straße 72 ist ein reines Wohn gebäu- 
de mit wenigen Garagen für PKW, das zu Beginn der a ngegebenen Nut- 
zung bereits vorhanden war. Aufgrund der örtlichen Situation ist das eng 
bebaute Grundstück für den Betrieb einer Spedition nicht geeignet. Es kann 
sich daher nur um den Sitz der Firma gehandelt haben.) 
 
Z. T. Neubebauung    (Gewerbliche Nutzung als Brauerei. Auf dem Grund- 
stück ist ab 1975 eine Neubebauung mit Tiefgarage f ür eine ausschließli- 
che Wohnnutzung errichtet worden. Lediglich das Woh nhaus der Familie 
Wagner ist noch erhalten und in städtischen Besitz übergegangen. Unter- 
halb der Grundstücke befinden sich noch die denkmal geschützten Braue- 
reikeller.)  
 
Firmensitz    (Das Gebäude Hoetgerweg 10 ist ein reines Wohngebäu de 
mit Tiefgarage für PKW, das zu Beginn der Nutzung b ereits vorhanden war. 
Das Grundstück wird über die Liegenschaft Dieburger  Straße 85/87 er- 
schlossen und ist für den Betrieb einer Baufirma ni cht geeignet. Es kann 
sich daher nur um den Sitz der Firma gehandelt haben.) 
 
Firmensitz    (Das Gebäude Spessartring 69 ist ein villenartiges Wohnge- 
bäude mit großem Garten. Es befinden sich keine gew erblichen Bauten auf 
dem Grundstück. Das Wohngebäude stammt aus der Zeit  vor dem zweiten 
Weltkrieg und ist damit älter als die angegebene Nu tzung. Es kann sich 
daher nur um den Sitz der Firma gehandelt haben.) 
 
 
Firmensitz    (Das Gebäude Spessartring 57 ist ein reines Wohngeb äude

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Bebauungsplan O 32 – Mathildenhöhe Ost – 
Stand: 10.05.2019 Vorläufige Prüfung der Stellungna hmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 4 von 22 
 
Nr.  Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
Firmenname: Stankowic, Branche: Kraftfahrzeuge, geb raucht und neu; 
Einzelhandel 
Wirtschaftszweig: Einzelhandel mit Kraftwagen 
Br-Kl 2/ Wz-Kl 2 
Betriebsanfang 05/1979, Betriebsende 07/1981 
 
ALTIS-Nummer 411.000.030-001.123, Spessartring 65 
Firmenname: Ehlers, Branche: Verlag 
Wirtschaftszweig: Verlegen von Büchern (ohne Adressbücher) 
Br-Kl 2/ Wz-Kl 2 
Betriebsanfang 11/1958, Betriebsende 06/1971 
 
ALTIS-Nummer 411.000.030-001.224, Dieburger Straße 87 
Firmenname: HERMEDES-DIENSTLEISTUNGSGESELLSCHAFT MB H, 
Branche: keine Angabe 
Wirtschaftszweig: Betrieb von Taxis und Mietwagen mit Fahrer 
Br-Kl 0/ Wz-Kl 3 
Betriebsanfang 10/1990, Betriebsende 04/1994 
 
ALTIS-Nummer 411.000.030-001.231, Fiedlerweg 20 
Firmenname: Wagner, Branche: keine Angabe 
Wirtschaftszweig: Garten- und Landschaftsbau 
Br-Kl 0/ Wz-Kl 3 
Betriebsanfang 04/2006, Betriebsende 01/2007 
 
Im Zuge des Bauleitplanverfahrens sind zur Abwägung  einer möglichen 
Gefahr bei der Nutzung der Standorte mit hohem bzw.  sehr hohem Gefähr- 
dungspotential Einzelfallrecherchen bzw. ggf. ansch ließende orientierende 
Untersuchungen gemäß der Handbücher Altlasten Band 3, Teil 1, bzw. 
Band 3, Teil 2 des HLUG durchzuführen. Die Einzelfa llbewertung hat ge- 
mäß der Handbücher Altlasten, Band 5, Teil 1 zu erf olgen. Hierzu ist ein 
Fachgutachter in Altlastenfragen zu beauftragen. Da s Ergebnis der Unter- 
suchungen ist dem Regierungspräsidium Darmstadt, Ab teilung Arbeits- 
schutz und Umwelt Darmstadt, Dezernat IV/Da 41.5, B odenschutz, vorzu- 
legen. 
 
Erst nach Auswertung der Einzelfallbewertung kann d arüber entschieden 
werden, ob ein weiterer Untersuchungsbedarf besteht  und eine orientieren- 
mit Tiefgarage für PKW und Teil der Wohnanlage Spes sartring 53-57 mit 
Hotel und Gärten, die zu Beginn der Nutzung bereits  vorhanden war. Das 
Grundstück weist keine Flächen für eine gewerbliche  Nutzung auf. Es kann 
sich daher nur um den Sitz der Firma gehandelt haben.) 
 
 
Firmensitz    (Das Gebäude Spessartring 65 ist ein großzügiges Wo hnge- 
bäude mit großem Garten. Es befinden sich keine gew erblichen Bauten auf 
dem Grundstück. Es kann sich daher nur um den Sitz der Firma, ggf. mit 
Verwaltungsräumen gehandelt haben.) 
 
 
Firmensitz    (Das Gebäude Dieburger Straße 87 ist ein Wohngebäud e mit 
Geschäften im Erdgeschoss, das zu Beginn der angege benen Nutzung 
bereits vorhanden war. Aufgrund der örtlichen Situa tion mit Tiefgarage für 
PKW ist das eng bebaute Grundstück für den Betrieb eines Fuhrparks nicht 
geeignet. Es kann sich daher nur um den Sitz der Fi rma oder einen 1-
Mann-Betrieb gehandelt haben.) 
 
Firmensitz    (Ehemals gewerbliche Nutzung als Brauerei. Letzter Teil des 
Grundbesitzes der Familie Wagner mit dem Wohnhaus d er Familie, heute 
in städtischem Besitz. Offensichtlich vorrübergehen der Sitz der Firma im 
ehemaligen Wohngebäude.)  
 
 
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans betrifft ein  Wohngebiet, das 
Mitte der 1980er Jahre fast vollständig bebaut war.  Eine orientierende Un- 
tersuchung erscheint daher nur in besonderen Fällen  erforderlich. Die ge- 
nannten Betriebe (in ALTIS erfasste Gewerbeanmeldun gen) sind überwie- 
gend jünger als die vorhandene Wohnbebauung. Der gr ößere Teil des Gel- 
tungsbereichs wurde bereits in den 1970er Jahren du rch Bauleitplanung 
(Bebauungsplan O 13) als allgemeines Wohngebiet ers chlossen, wodurch 
tatsächlich ausgeübte gewerbliche Nutzungen nicht zulässig waren. 
Auf die eingetragenen Altstandorte wurde unter Ziff er V. 8 im Bebauungs- 
plan hingewiesen. 
 
Die tatsächlich vorhandenen Brauereibetriebe an der  Dieburger Straße und 
am Spessartring (heute Adresse Fiedlerweg) wurden a ufgegeben, im Rah-

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Stand: 10.05.2019 Vorläufige Prüfung der Stellungna hmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 5 von 22 
 
Nr.  Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
de Untersuchung erforderlich wird oder das Bauleitp lanverfahren weiter 
fortgeführt werden kann. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Vorsorgender Bodenschutz 
 
Der Geltungsbereich ist durch die bestehende Bebauu ng bereits größten- 
teils anthropogen geprägt. 
 
Weitergehende Aussagen hinsichtlich des vorsorgende n Bodenschutzes 
sind daher nicht erforderlich. 
 
Aus Sicht der Fachdezernate Oberflächengewässer, Ab wasser und Immis- 
sionsschutz werden keine Bedenken und Anmerkungen g egen den Bebau- 
ungsplanentwurf vorgebracht. 
 
Von der Bergbehörde wird mitgeteilt, dass als Datengrundlage für die St el- 
lungnahme folgende Quellen herangezogen wurden: 
 
Hinsichtlich der Rohstoffsicherung: Regionalplan Sü dhessen/Regionaler 
Flächennutzungsplan 2010, Rohstoffsicherungskarte ( KRS 25) des 
HLNUG; 
 
Hinsichtlich der aktuell unter Bergaufsicht stehend en Betriebe: vorliegende 
und genehmigte Betriebspläne; 
 
Hinsichtlich des Altbergbaus: bei der Bergaufsicht digital und analog vorlie- 
gende Risse, in der Datenbank vorliegende Informati onen, Kurzübersichten 
des ehemaligen Bergamts Weilburg über früheren Berg bau. Die Recherche 
beruht auf den in Inhaltsverzeichnissen des Aktenpl ans inventarisierten 
Beständen von Berechtsams- und Betriebsakten früher er Bergbaubetriebe 
men der Wohnprojekte wurden der Oberboden großfläch ig abgetragen und 
Tiefgaragen neu gebaut. Untersuchungen wären nur fü r das Biergarten- 
grundstück Dieburger Straße/Spessartring und ein le eres Grundstück im 
Seitersweg 4 möglich, auf welchen noch Baumöglichke iten vorhanden sind. 
Für diese Grundstücke liegen jedoch keine Informati onen seitens der Um- 
weltbehörden vor. Auch für das städtische Grundstüc k am Olbrichweg, 
welches nie eine gewerbliche Bebauung aufwies, lieg en keine Informatio- 
nen vor. Dieses Grundstück wird im Rahmen von städt ischen Baumaß- 
nahmen für kulturelle Nutzungen erschlossen, Teilbe reiche bleiben als 
Grünfläche erhalten. 
 
Die Hinweise wurden zur Kenntnis genommen. 
 
 
 
 
 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen.  
 
 
 
Die Hinweise wurden zur Kenntnis genommen.

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Stand: 10.05.2019 Vorläufige Prüfung der Stellungna hmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 6 von 22 
 
Nr.  Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
und in hiesigen Kartenschränken aufbewahrten Rissbl ättern. Die Stellun g- 
nahme basiert daher hinsichtlich des Altbergbaus au f einer unvoll- 
ständigen Datenbasis. 
 
Anhand dieser Datengrundlage wird zum Vorhaben wie folgt Stellung ge- 
nommen: 
 
Rohstoffsicherung: Durch das Vorhaben sind keine Ro hstoffsicherungsflä- 
chen betroffen. 
 
Aktuelle Betriebe: Es befinden sich keine aktuell u nter Bergaufsicht stehen- 
den Betriebe im Planbereich und dessen näherer Umgebung. 
 
Gefährdungspotential aus früheren bergbaulichen Tät igkeiten: Im Plange- 
biet ist meinen Unterlagen zufolge bisher kein Bergbau umgegangen. 
 
Dem Vorhaben stehen aus Sicht der Bergbehörde keine  Sachverhalte ent- 
gegen. 
 
Der Kampfmittelräumdienst teilt mit, dass die Auswertung der beim 
Kampfmittelräumdienst vorliegenden Kriegsluftbilder ergeben hat, dass sich 
das im Lageplan näher bezeichnete Gelände in einem Bombenabwurfge- 
biet befindet. 
 
Vom Vorhandensein von Kampfmitteln auf solchen Fläc hen muss grund- 
sätzlich ausgegangen werden. 
 
In den Bereichen, in denen durch Nachkriegsbebauung en bereits boden- 
eingreifende Baumaßnahmen bis zu einer Tiefe von mi nd. 5 Metern durch- 
geführt wurden sind keine Kampfmittelräummaßnahmen notwendig. 
 
Bei allen anderen Flächen ist eine systematische Üb erprüfung (Sondieren 
auf Kampfmittel) vor Beginn der geplanten Abbruchar beiten, Bauarbeiten 
und Baugrunduntersuchungen auf den Grundstücksflächen bis in eine Tiefe 
von 5 Meter (ab GOK IIWK) erforderlich, auf denen b odeneingreifende 
Maßnahmen stattfinden. Hierbei soll grundsätzlich e ine EDV-gestützte Da- 
tenaufnahme erfolgen. Sofern die Fläche nicht sondi erfähig sein sollte (z.B. 
wg. Auffüllungen, Versiegelungen oder sonstigen mag netischen Anoma- 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Die Hinweise wurden zur Kenntnis genommen. 
 
Bei dem Bebauungsplan O 32 handelt es sich weitgehe nd um einen Plan 
zur Bestandssicherung. Weite Teile an der Dieburger  Straße wurden im 
Rahmen des bislang bestehenden Baurechts neu bebaut  und großflächig 
mit Tiefgaragen versehen, wodurch der bestehende Bo den vollständig auf- 
genommen wurde. Auch in den Bereichen östlich des F iedlerwegs wurde 
nach dem zweiten Weltkrieg eine Neubebauung vorgeno mmen. Zerstörte 
Gebäude am nördlichen Seitersweg wurden wieder aufg ebaut. Der Block 
südlich des Seiterswegs wurde vollständig neu erschlossen. 
 
Ein Hinweis zur Untersuchung über das Vorhandensein  von Kampfmitteln 
wurde unter Ziffer V. 9 in den Bebauungsplan aufgen ommen. Dies betrifft 
insbesondere die städtische Freifläche, die für das  Besucherzentrum Mat- 
hildenhöhe und weitere kulturelle Nutzungen erschlo ssen werden soll. Zwei 
private Grundstücke (Biergarten Dieburger Straße, S eitersweg 4) sind 
grundsätzlich beachtenswert, da hier noch Baumöglichkeiten bestehen.

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Stand: 10.05.2019 Vorläufige Prüfung der Stellungna hmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 7 von 22 
 
Nr.  Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
lien), sind aus Sicherheitsgründen weitere Kampfmit telräummaßnahmen 
vor bodeneingreifenden Bauarbeiten erforderlich. 
 
Es ist dann notwendig, einen evtl. vorgesehenen Bau grubenverbau 
(Spundwand, Berliner Verbau usw.) durch Sondierungs bohrungen in der 
Verbauachse abzusichern. Sofern eine sondierfähige Messebene vorliegt, 
sollen die Erdaushubarbeiten mit einer Flächensondi erung begleitet wer- 
den. 
 
Zu Ihrer eigenen Sicherheit sollten Sie sich besche inigen lassen, dass die 
Kampfmittelräumungsarbeiten nach dem neuesten Stand  der Technik 
durchgeführt wurden. Der Bescheinigung ist ein Lage plan beizufügen, auf 
dem die untersuchten Flächen dokumentiert sind. Wei terhin ist das ver- 
wendete Detektionsverfahren anzugeben. 
 
Für die Dokumentation der Räumdaten beim Kampfmitte lräumdienst des 
Landes Hessen wurde das Datenmodul KMIS-R entwickel t. Wir bitten Sie, 
bei der Beauftragung des Dienstleisters auf die Ver wendung des Datenmo- 
duls KMIS-R hinzuweisen. 
 
Hierfür ist es erforderlich, dass die überprüften u nd geräumten Flächen 
örtlich mit den Gauß/Krüger Koordinaten eingemessen werden. 
 
Wir bitten Sie nach Abschluss der Arbeiten um Übers endung des La- 
geplans und der KMIS-R-Datei, welche Sie durch die von Ihnen beauf- 
tragte Fachfirma erhalten. 
 
Das Datenmodul KMIS-R können Sie kostenlos von der nachstehenden 
Internetseite des Kampfmittelräumdienstes downloaden: 
 
http://www.rp-darmstadt.hessen.de  (Sicherheit und Ordnung, Gefahrenab- 
wehr, Kampfmittelräumdienst) 
 
Die Kosten für die Kampfmittelräumung (Aufsuchen, B ergen, Zwischenla- 
gern) sind vom Antragsteller/Antragstellerin, Inter essenten/Interessentin 
oder sonstigen Berechtigten (z.B. Eigentümer/Eigent ümerin, Inves- 
tor/Investorin) zu tragen. Die genannten Arbeiten s ind daher von diesen 
selbst bei einer Fachfirma in Auftrag zu geben und zu bezahlen.

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Stand: 10.05.2019 Vorläufige Prüfung der Stellungna hmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 8 von 22 
 
Nr.  Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
 
Für die Dokumentation der durchgeführten Kampfmittelräumung werden die 
örtlichen Gauß/Krüger-Koordinaten benötigt. 
 
Bei der Angebotseinholung oder der Beauftragung ein er Fachfirma bitte ich 
immer das Aktenzeichen I 18 KMRD- 6b 06/05-Da 1824- 2018 anzugeben 
und eine Kopie dieser Stellungnahme beizufügen. 
 
Als Anlage übersende ich Ihnen die Allgemeinen Best immungen für die 
Kampfmittelräumung im Lande Hessen. 
 
Da Kampfmittelräumarbeiten im Voraus schwer zu bere chnen sind, halte 
ich die Abrechnung der Leistungen nach tatsächliche m Aufwand für unum- 
gänglich. Dies ist in jedem Falle Voraussetzung für  eine positive Rech- 
nungsprüfung zum Zwecke der Kostenerstattung durch den Bund gem. 
Nr. 3. der Allgemeinen Bestimmungen für die Kampfmittelräumung. 
 
Eine Kopie des Auftrages bitte ich mir zur Kenntnisnahme zuzusenden. 
 
Den Abtransport - ggf. auch die Entschärfung - und die Vernichtung der 
gefundenen Kampfmittel wird das Land Hessen -Kampfm ittelräumdienst- 
weiterhin auf eigene Kosten übernehmen. 
 
Anlage: ALTIS-Datenblätter (s.o.), Merkblätter Kampfmittelräumung 
 
1.2  Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der 
Bundeswehr,  Postfach 29 63, 53019 Bonn 
 
 
 
Äußerung zur frühzeitigen Beteiligung vom 06.09.2018: 
 
Durch das Vorhaben werden Belange der Bundeswehr be rührt. Das Plan- 
gebiet befindet sich in einem Interessengebiet zum Schutz von Funkan- 
wendungen der Bundeswehr. 
 
Genaue maximale Bauhöhen können den Planunterlagen nicht entnommen 
werden. Es wird um erneute Beteiligung gebeten, wen n detaillierte Anga- 
ben zu Bauhöhen vorliegen. Einschränkungen werden g gf. im weiteren 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
 
Bei dem Gebiet handelt es sich um einen Bereich, de r als Bestandsgebiet 
festgesetzt werden soll. Es sind aus städtebauliche n Gründen zum Schutz 
des Denkmalensembles Mathildenhöhe keine weiteren E rhöhungen von 
Gebäuden geplant. Daher werden keine Einschränkunge n entstehen. Bei 
der Offenlage ist dies aus dem Bebauungsplanentwurf ersichtlich.

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Stand: 10.05.2019 Vorläufige Prüfung der Stellungna hmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 9 von 22 
 
Nr.  Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
Verfahren erhoben. 
 
1.3  Landesamt für Denkmalpflege  Hessen,  Ida-Rhodes-Straße 1, 64295 
Darmstadt 
 
 
 
Äußerung zur frühzeitigen Beteiligung vom 25.09.2018: 
 
Gegen die geplante Änderung des Bebauungsplans werd en seitens der 
Denkmalfachbehörde keine grundsätzlichen Bedenken o der Änderungs- 
wünsche vorgebracht. 
 
Folgender Hinweis ist zur rechtlichen Sicherstellun g in der Baugenehmi- 
gung textlich aufzunehmen: 
 
Wir weisen darauf hin, dass bei Erdarbeiten jederze it Bodendenkmäler wie 
Mauern, Steinsetzungen, Bodenverfärbungen und Fundg egenstände, z. B. 
Scherben, Steingeräte, Skelettreste entdeckt werden  können. Diese sind 
nach § 21 HDSchG unverzüglich dem Landesamt für Den kmalpflege, hes- 
senArchäologie, oder der Unteren Denkmalschutzbehör de zu melden. Fun- 
de und FundsteIlen sind in unverändertem Zustand zu  erhalten und in ge- 
eigneter Weise bis zu einer Entscheidung zu schütze n (§ 21 Abs. 3 
HDSchG). 
 
Hinweis: Die vorliegende Stellungnahme verhält sich  ausschließlich zu den 
öffentlichen Belangen des Bodendenkmalschutzes und der Bodendenk- 
malpflege. Eine gesonderte Stellungnahme zu den Bel angen des Bau- 
denkmalschutzes und der Baudenkmalpflege behält sic h die Denkmalfach- 
behörde vor. 
 
 
 
 
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. 
 
 
 
Die Anregung wurde berücksichtigt. 
 
 
Ein entsprechender Hinweis wurde unter Ziffer V. 5 in den Bebauungsplan 
aufgenommen. 
1.4 e-netz Südhessen GmbH & Co. KG,  Postfach 101142, 64211 Darmstadt  
 
 
Äußerung zur frühzeitigen Beteiligung vom 20.09.2018: 
 
Wir nehmen Stellung für die Netze der ENTEGA AG und  der ENTEGA Netz 
AG sowie deren Tochterunternehmen e-netz Südhessen GmbH & Co. KG 
und ENTEGA Medianet GmbH. Je nach Areal beinhaltet die Stellungnahme 
die Medien Strom, Gas, Trinkwasser, Fernwärme, Stra ßenbeleuchtung, 
 
Die Hinweise wurden zur Kenntnis genommen.

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Stand: 10.05.2019 Vorläufige Prüfung der Stellungna hmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 10 von 22 
 
Nr.  Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
Telekommunikation und/oder Fernwirktechnik. 
 
In Darmstadt sind wir Netzbetreiber der Sparten Str om, Telekommunikation 
sowie Fernwirktechnik, Gas, Wasser und Fernwärme. 
 
Bei der weiteren Planung bitten wir zu beachten: 
 
Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich Betri ebsmittel unseres Un- 
ternehmens bzw. der ENTEGA AG. Bei einer Entwidmung  von Wegepar- 
zellen sind die Betriebsmittel im Grundbuch dinglic h zu sichern. Notwendi- 
ge Leitungsumlegungen gehen ggf. zu Lasten des Vera nlassers bzw. wer- 
den nach geltenden Verträgen geregelt und sind rech tzeitig mit uns abzu- 
sprechen. 
 
Falls die Erdüberdeckung der Leitung zu gering sein  sollte, muss eine 
Tieferlegung unserer Leitungen durchgeführt werden. 
 
Die Stromversorgung des Planungsgebietes kann durch  Ergänzung und 
Erweiterung unseres bestehenden Versorgungsnetzes i m Zuge der Er- 
schließungsmaßnahmen entsprechend dem Leistungsbeda rf der zukünfti- 
gen Abnehmer realisiert werden. 
 
Bei erhöhtem Leistungsbedarf einzelner Gewerbeansie dlungen kann der 
Bau zusätzlicher Transformatorenstationen erforderlich werden. 
 
Nebenanlagen nach § 14 BauNVO, die der Versorgung m it Elektrizität, 
Gas, Wärme und Wasser dienen und nach § 63 HBO baug enehmigungsfrei 
sind, sind auch außerhalb der bebaubaren Grundstück sfläche zulässig. Wir 
bitten sie dies im Bebauungsplan aufzunehmen und Ne benanlagen nach 
§ 14 BauNVO, die der Versorgung mit Elektrizität, Gas, Wärme und Wasser 
dienen und nach § 63 HBO baugenehmigungsfrei sind, auch außerhalb von 
Baulinien bzw. Baugrenzen zuzulassen. 
 
Eine Wand- bzw. Dachbegrünung unserer Flachdachgebä ude, wie Sie dies 
in den schriftlichen Festsetzungen empfehlen, müsse n wir leider aus ver- 
sorgungs- und sicherheitstechnischen Gründen ablehnen. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Es handelt sich bei dem Gebiet um einen bestehenden  Siedlungsbereich 
der Stadt. Es wird die vorhandene Bebauung festgese tzt, z. T. werden 
Festsetzungen aus dem bisherigen Bebauungsplan O 13  übernommen. Die 
vorhandene Begrünung soll unverändert bestehen blei ben. Es ergeben sich 
keine grundlegenden Änderungen gegenüber dem Bestan d, die öffentli- 
chen Verkehrsflächen bleiben unverändert. 
 
 
 
 
Zusätzliche Anschlüsse an das Versorgungsnetz werde n im Bereich des 
unbebauten, städtischen Grundstücks am Olbrichweg ( Besucherzentrum 
Mathildenhöhe und weitere kulturelle Nutzungen) entstehen. 
 
 
Gewerbliche Nutzungen sind nicht vorgesehen. 
 
 
Aus städtebaulichen Gründen wird zum Schutz des den kmalgeschützten 
Ensembles Mathildenhöhe die Zulässigkeit von Nebena nlagen einge- 
schränkt. 
 
 
 
 
 
Eine Wand- und insbesondere Dachbegrünung ist wicht iger Teil einer öko- 
logisch orientierten Stadtplanung, die in Zeiten vo n klimatischen Verände- 
rungen unerlässlich ist. Diese sollte auch bei tech nischen Gebäuden zur 
Versorgung berücksichtigt werden. Für bestehende Ge bäude gibt es einen 
Bestandsschutz.

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Stand: 10.05.2019 Vorläufige Prüfung der Stellungna hmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 11 von 22 
 
Nr.  Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
 
Falls im Rahmen der Baumaßnahme Anpflanzungsmaßnahm en im Bereich 
der Leitungstrassen geplant sind, ist zu beachten, dass tiefwurzelnde Bäu- 
me It. DIN 18920 und den technischen Richtlinien GW  125 einen Mindest- 
abstand von 2,5 m zu unseren Versorgungsleitungen a ufweisen müssen. 
Wird dieser Abstand unterschritten, so sind die Lei tungen gegen Wur- 
zeleinwirkungen zu sichern oder die Standorte der B äume dementspre- 
chend zu verschieben. Pflanzmaßnahmen im Nahbereich  unserer Be- 
triebsmittel sind deshalb vorher mit uns abzustimmen. 
 
 
Ein entsprechender Hinweis wurde unter Ziffer V. 11 in den Bebauungsplan 
aufgenommen. 
1.5  Darmstadt Dieburger Nahverkehrsorganisation , Europaplatz 1, 64293 
Darmstadt  
 
 
Äußerung zur frühzeitigen Beteiligung vom 28.09.2018: 
 
Wir haben die Unterlagen aus der frühzeitigen Betei ligung zum Bebau- 
ungsplanverfahren O 32 eingesehen und möchten Ihnen  nachfolgenden 
Hinweis bezüglich unserer eigenen Planungen geben: 
 
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans O 32 wird en tlang der Dieburger 
Straße durch die Linie F/U (Haltestelle "Mathildenh öhe") erschlossen. Der 
Linienverlauf führt u.a. vom Hauptbahnhof über die Darmstädter Innenstadt 
zum Oberwaldhaus. Seit 9.4.2018 ist diese Linie ab dem Oberwaldhaus zur 
Linie U durchgebunden. Damit ist eine umsteigefreie  Weiterfahrt nach Mes- 
sel und Urberach möglich. Das UNESCO-Weltnaturerbe "Grube Messel" ist 
über eine eigene Haltestelle an die Linie F/U anges chlossen. Schon jetzt 
sind dadurch verschiedene touristisch interessante Ziele in Darmstadt und 
der näheren Umgebung direkt mit dem ÖPNV erreichbar  und miteinander 
verbunden. Wir beabsichtigen daher die Linie entspr echend intensiver tou- 
ristisch zu vermarkten, um so diese Zielgruppe vers tärkt anzusprechen. Vor 
dem Hintergrund des geplanten Besucherzentrums stel lt dieser Schritt un- 
seres Erachtens eine gute Maßnahme dar, potentielle  Besucher der Mathil- 
denhöhe auf umweltschonendere Verkehrsträger zu len ken und nicht zu- 
letzt dadurch den Parkdruck im Planungsgebiet zu reduzieren. 
 
 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen.  
 
 
 
 
 
Die Stadt begrüßt das Konzept, die Linie F/U stärke r in die touristische 
Vermarktung einzubeziehen, da sie die wichtigste Li nie auch zur Erschlie- 
ßung der Mathildenhöhe mit gleichnamiger Haltestell e ist. Bei dem Konzept 
sollte auf die Tatsache geachtet werden, dass Linie  F die Westseite des 
Hauptbahnhofs und nicht die städtische Hauptseite i m Osten mit der Mobili- 
tätszentrale anfährt. Das Umsteigen am Luisenplatz ist dabei in Erwägung 
zu ziehen, wenn Touristen von der Ostseite zunächst  mit anderen Linien 
stadteinwärts fahren. Die Vermarktung sollte in Zus ammenarbeit mit Darm- 
stadt Marketing GmbH erfolgen, die im Rahmen des Ma nagementplans für 
die Mathildenhöhe ein Tourismus-Konzept erarbeiten.  Ansprechpartner ist 
hier Frau Anja Herdel, Luisenplatz 5, 64283 Darmstadt, Internet/E-Mail: 
https://www.darmstadt-tourismus.de, information@darmstadt.de

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Stand: 10.05.2019 Vorläufige Prüfung der Stellungna hmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 12 von 22 
 
Nr.  Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
1.6 Deutsche Bahn AG, Immobiliengesellschaft, Camberger Straße 10, 
60327 Frankfurt  
 
 
Äußerung zur frühzeitigen Beteiligung vom 04.10.2018: 
 
Auf Basis der uns vorliegenden Unterlagen übersende t die Deutsche Bahn 
AG, DB Immobilien, als von der DB Netz AG und der D B Energie GmbH 
bevollmächtigtes Unternehmen hiermit folgende Stell ungnahme als Träger 
öffentlicher Belange zum o. g. Verfahren: 
 
Gegen die o. g. Bauleitplanung bestehen bei Beachtung und Einhaltung der 
nachfolgenden Bedingungen und Hinweise aus Sicht de r Deutschen Bahn 
AG und Ihrer Konzernunternehmen keine grundsätzlichen Bedenken. 
 
Abstandsflächen 
Die Abstandsflächen gemäß LBO sowie sonstige baurec htliche und nach- 
barrechtliche Bestimmungen sind einzuhalten. 
 
 
 
Abstimmung bei Baumaßnahmen 
Alle Baumaßnahmen entlang der Bahnstrecke müssen mi t der DB Netz AG 
abgestimmt werden. Sollten Bauanträge im vereinfach ten Baugenehmi- 
gungsverfahren geprüft werden, ist der Bauherr dara uf hinzuweisen, dass 
eine Abstimmung mit der DB Netz AG erfolgen muss. 
 
Wir weisen darauf hin, dass ein privates Bauvorhabe n nur genehmigt wer- 
den kann, wenn es neben den Vorschriften des allgemeinen (Landes-) Bau- 
rechts auch sonstige öffentliche Vorschriften (z. B . solche des Eisenbahn- 
rechts) einhält und die öffentliche Sicherheit - eb en auch die des Eisen- 
bahnverkehrs - nicht gefährdet wird. 
 
Die späteren Anträge auf Baugenehmigung für den Gel tungsbereich sind 
uns auf jeden Fall zur Stellungnahme vorzulegen. Wi r behalten uns weitere 
Bedingungen und Auflagen vor. Dies ist auch bei der  Aufstellung von Stra- 
ßenbeleuchtung zu beachten. 
 
 
Die Anregung wurde teilweise berücksichtigt. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Bei dem Bebauungsplan handelt es sich um einen Plan  zur Sicherung des 
Bestandes im Umfeld des denkmalgeschützten Ensemble s Mathildenhöhe 
aus städtebaulichen Gründen. Es entstehen keine neu en Bauflächen im 
Bereich neben den Bahnanlagen. 
 
 
Im Bereich der Bahnlinie sind keine privaten Baugru ndstücke vorgesehen. 
Perspektivisch werden die Gärten entlang der Bahn z wischen Seitersweg 
und Erbacher Straße aufgegeben und durch einen öffe ntlichen Grünzug 
ersetzt. Auflagen, die in Baugenehmigungsverfahren berücksichtigt werden 
müssen, sind nicht Teil des Bauleitplanverfahrens.

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Stand: 10.05.2019 Vorläufige Prüfung der Stellungna hmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 13 von 22 
 
Nr.  Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
Einfriedung  
Der Bauherr ist angehalten, das Grundstück im Inter esse der öffentlichen 
Sicherheit und auch im Interesse der Sicherheit der  auf seinem Grundstück 
verkehrenden Personen und Fahrzeuge derart einzufri eden, dass ein ge- 
wolltes oder ungewolltes Betreten und Befahren von Bahngelände oder 
sonstiges Hineingelangen in den Gefahrenbereich der  Bahnanlagen ver- 
hindert wird. Dies gilt insbesondere für den Bereic h der P+R-Anlage. Die 
Einfriedungen zur Bahneigentumsgrenze hin sind so z u verankern, dass sie 
nicht umgeworfen werden können (Sturm, Vandalismus usw.). Ggf. ist eine 
Bahnerdung gemäß VDE-Richtlinien vorzusehen. Die Ei nfriedung ist vom 
Bauherrn bzw. seinen Rechtsnachfolgern laufend inst and zu halten und 
ggf. zu erneuern. Die anfallenden Kosten gehen zu L asten des Bauherrn 
bzw. seiner Rechtsnachfolger. Auf eine ggf. erforde rliche Bahnerdung wird 
hingewiesen. 
 
Photovoltaikanlagen 
Photovoltaik- bzw. Solaranlagen sind blendfrei zum Bahnbetriebsgelände 
hin zu gestalten. Sie sind so anzuordnen, dass jegl iche Blendwirkung aus- 
geschlossen ist. Sollte sich nach der Inbetriebnahm e eine Blendung her- 
ausstellen, so sind vom Bauherrn entsprechende Absc hirmungen anzu- 
bringen. 
 
Es ist jederzeit zu gewährleisten, dass durch Bau, Bestand und Betrieb der 
Photovoltaikanlage keinerlei negative Auswirkungen auf die Sicherheit des 
Eisenbahnbetriebs (z. B. Sichteinschränkungen der T riebfahrzeugführer 
durch z.B. Blendungen, Reflexionen) entstehen könne n und dass die 
Lärmemissionen des Schienenverkehrs nicht durch Ref lektionseffekte er- 
höht werden. 
 
Die Deutsche Bahn AG sowie die auf der Strecke verk ehrenden Eisen- 
bahnverkehrsunternehmen sind hinsichtlich Staubeinw irkungen durch den 
Eisenbahnbetrieb (z. B. Bremsabrieb) sowie durch In standhaltungsmaß- 
nahmen (z. B. Schleifrückstände beim Schienenschlei fen) von allen Forde- 
rungen freizustellen. 
 
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass aus S chäden und Beein- 
trächtigungen der Leistungsfähigkeit der Anlage (Sc hattenwurf usw.), die 
auf den Bahnbetrieb zurückzuführen sind, keine Ansp rüche gegenüber der 
 
Im Bereich der Bahnlinie sind keine privaten Baugru ndstücke vorgesehen. 
Entlang des geplanten öffentlichen Grünzuges ist ei ne Begrenzung neu zu 
planen. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Die Bahnlinie verläuft östlich des Planungsgebietes . Westlich der Bahnan- 
lagen befinden sich nur wenige Bestandsgebäude. Für  geneigte Dächer 
wurden Solaranlagen ausgeschlossen. Das einzige Geb äude mit flach ge- 
neigtem Dach ist z. T. durch Begrünung abgeschirmt,  mögliche Solaranla- 
gen sind vom Bodenniveau aus kaum sichtbar und parallel zur Bahn ausge- 
richtet. Von einer Blendwirkung ist daher hier nicht auszugehen.

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Stand: 10.05.2019 Vorläufige Prüfung der Stellungna hmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 14 von 22 
 
Nr.  Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
Deutschen Bahn AG sowie bei den auf der Strecke ver kehrenden Eisen- 
bahnverkehrsunternehmen geltend gemacht werden können. 
 
Planung von Lichtzeichen- und Beleuchtungsanlagen 
Bei Planung von Lichtzeichen- und Beleuchtungsanlag en (z. B. Baustellen- 
beleuchtung, Parkplatzbeleuchtung, Leuchtwerbung al ler Art etc.) in der 
Nähe 
der Gleise oder von Bahnübergängen etc. hat der Bauherr  sicherzu- 
stellen, dass Blendungen der Triebfahrze ugführer ausge schlossen sind und 
Verfälschungen, Überdeckungen und Vortäuschungen vo n Signalbildern 
nicht vorkommen. 
 
Einsatz von Baukränen und Bauwerkzeugen 
Bei Bauausführungen unter Einsatz von Bau-/ Hubgerä ten (z. B. (Mobil-) 
Kran, Bagger etc.) ist das Überschwenken der Bahnfl äche bzw. der Bahn- 
betriebsanlagen mit angehängten Lasten oder herunte rhängenden Haken 
verboten. Die Einhaltung dieser Auflagen ist durch den Bau einer 
Über- 
schwenkbegrenzung (mit TÜV-Abnahme) sicher zu stellen. Die Kosten sin d 
vom Antragsteller bzw. dessen Rechtsnachfolger zu tragen. 
 
Vorhandene Kabel und Leitungen I Sicherung von Bahnanlagen und 
Leitungen 
Es wird darauf hingewiesen, dass auf oder im unmitt elbaren Bereich von 
DB Liegenschaften jederzeit mit dem Vorhandensein b etriebsnotwendiger 
Kabel, Leitungen oder Verrohrungen gerechnet werden  muss. Dies gilt 
auch für benachbarte Fremdflächen. 
 
Eine Kabel- und Leitungsermittlung für den Geltungs bereich wurde seitens 
der DB Netz AG nicht durchgeführt. Sollte dies gewü nscht werden, so ist 
rechtzeitig - ca. 8 Wochen vor Baubeginn - eine ent sprechende Anfrage an 
die Deutsche Bahn AG, DB Immobilien zu richten. 
 
Bepflanzung von Grundstücken zur Gleisseite 
Alle Neuanpflanzungen im Nachbarbereich von Bahnanl agen, insbesonde- 
re Gleisen, müssen den Belangen der Sicherheit des Eisenbahnbetriebes 
entsprechen. Zu den Mindestpflanzabständen ist die DB Konzernrichtlinie 
(Ril) 882 "Handbuch Landschaftsplanung und Vegetati onskontrolle" zu 
beachten. Abstand und Art von Bepflanzungen müssen so gewählt werden, 
dass diese z. B. bei Windbruch nicht in die Gleisan lagen fallen können. 
 
 
 
 
Die Beleuchtung des geplanten Grünzugs ist auf die Belange der Bahn 
abzustimmen. Dies ist jedoch nicht Teil des Bauleitplanverfahrens. 
 
 
 
 
 
 
Es sind keine baulichen Anlagen entlang der Bahnlinie vorgesehen. 
 
 
 
 
 
 
 
 
Entsprechende Unterlagen werden im Rahmen konkreter  Baumaßnahmen 
angefordert. Diese sind nicht Teil des Bauleitplanverfahrens. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Die Bepflanzung des geplanten Grünzuges wird mit de r Bahn abgestimmt. 
Die Belange der Bahn werden berücksichtigt. Es ist aber auch zu beachten, 
dass die Erfordernisse für einen städtischen Grünzu g erfüllt werden. Im 
Anschluss an die bestehende Begrünung von Norden he r soll keine Unter- 
brechung in der Abfolge entstehen. Vorhandene Begrü nung soll soweit wie 
möglich berücksichtigt werden.

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Bebauungsplan O 32 – Mathildenhöhe Ost – 
Stand: 10.05.2019 Vorläufige Prüfung der Stellungna hmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 15 von 22 
 
Nr.  Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
Diese Abstände sind durch geeignete Maßnahmen (Rück schnitt u. a.) 
ständig zu gewährleisten. Der Pflanzabstand zum Bah nbetriebsgelände ist 
entsprechend der Endwuchshöhe zu wählen. Soweit von  bestehenden 
Anpflanzungen Beeinträchtigungen des Eisenbahnbetri ebes und der Ver- 
kehrssicherheit ausgehen können, müssen diese entsp rechend angepasst 
oder beseitigt werden. Bei Gefahr in Verzug behält sich die Deutsche Bahn 
das Recht vor, die Bepflanzung auf Kosten des Eigen tümers zurückzu- 
schneiden bzw. zu entfernen. Wir bitten deshalb, en tsprechende Neuan- 
pflanzungen in unmittelbarer Bahnnähe von vornherein auszuschließen. 
 
Zuwegung zu den Bahnanlagen 
Der Zugang zu den Bahnanlagen muss zu jeder Zeit fü r Mitarbeiter des DB 
Konzerns und beauftragte Dritte zum Zwecke der Inst andhaltung mit 
Dienstfahrzeugen sowie für Rettungspersonal mit Ret tungsfahrzeugen ge- 
währleistet sein. 
 
Dach-, Oberflächen- und sonstige Abwässer 
Dach-, Oberflächen- und sonstige Abwässer dürfen ni cht auf oder über 
Bahngrund abgeleitet werden. Sie sind ordnungsgemäß  in die öffentliche 
Kanalisation abzuleiten. Einer Versickerung in Glei snähe kann nicht zuge- 
stimmt werden. 
 
Vorflutverhältnisse 
Die Vorflutverhältnisse dürfen durch die Baumaßnahm e, Baumaterialien, 
Erdaushub etc. nicht verändert werden. 
 
Bahneigene Durchlässe und Entwässerungsanlagen 
Bahneigene Durchlässe und Entwässerungsanlagen dürf en in ihrer Funkti- 
on nicht beeinträchtigt werden (DB Konzernrichtlini e 836.4601 ff.). Ein Zu- 
gang zu diesen Anlagen für Inspektions-, Wartungs- und Instandhaltungs- 
maßnahmen ist sicherzustellen. 
 
Kein widerrechtliches Betreten der Bahnanlagen 
Ein widerrechtliches Betreten und Befahren des Bahn betriebsgeländes 
sowie sonstiges Hineingelangen in den Gefahrenberei ch der Bahnanlagen 
ist gemäß § 62 EBO unzulässig und durch geeignete u nd wirksame Maß- 
nahmen grundsätzlich und dauerhaft auszuschließen. Dies gilt auch wäh- 
rend der Bauzeit. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Der Zugang zu den Bahnanlagen wird sich gegenüber d em Bestand nicht 
verändern. Durch die geplante Aufhebung der Kleingä rten wird der Zugang 
faktisch verbessert. 
 
 
 
Eine Veränderung im Bereich entlang der Bahnanlagen  ist nicht geplant. Im 
Bereich des zukünftigen Grünzuges wird – wie bisher  – eine Bodenversi- 
ckerung vorgesehen.

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Bebauungsplan O 32 – Mathildenhöhe Ost – 
Stand: 10.05.2019 Vorläufige Prüfung der Stellungna hmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 16 von 22 
 
Nr.  Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
 
Immissionen 
Durch den Eisenbahnbetrieb und die Erhaltung der Ba hnanlagen entstehen 
Emissionen (insbesondere Luft- und KörperschaII, Ab gase, Funkenflug, 
Abriebe z. B. durch Bremsstäube, elektrische Beeinf lussungen durch mag- 
netische Felder etc.), die zu Immissionen an benach barter Bebauung füh- 
ren können. Bei Wohnbauplanungen in der Nähe von lä rmintensiven Ver- 
kehrswegen wird auf die Verpflichtung des kommunale n Planungsträgers 
hingewiesen, aktive (z. B. Errichtung Schallschutzw ände) und passive 
(z. B. Riegelbebauung) Lärmschutzmaßnahmen zu prüfe n und festzuset- 
zen. In unmittelbarer Nähe unserer elektrifizierten  Bahnstrecke oder 
Bahnstromleitungen ist mit der Beeinflussung von Mo nitoren, medizini- 
schen Untersuchungsgeräten und anderen auf magnetis che Felder emp- 
findlichen Geräten zu rechnen. Eventuell erforderli che Schutzmaßnahmen 
gegen diese Einwirkungen aus dem Bahnbetrieb sind g egebenenfalls im 
Bebauungsplan festzusetzen. Es obliegt dem Bauherrn , für entsprechende 
Schutzvorkehrungen zu sorgen. Gegen die aus dem Eis enbahnbetrieb 
ausgehenden Emissionen sind erforderlichenfalls von  der Gemeinde oder 
den einzelnen Bauherren auf eigene Kosten geeignete  Schutzmaßnahmen 
vorzusehen bzw. vorzunehmen. 
 
Funknetzbeeinflussung 
Da Baumaßnahmen in der Nähe von Bahnanlagen den GSM -R-Funk der 
DB Netz AG beeinflussen könnten, ist die Funknetzpl anung der DB Netz 
AG zu beteiligen. Wenden Sie sich bitte direkt an die folgende Adresse: 
DB Netz AG, I.NVT 210, Herr Rätz, Mainzer Landstr. 201 – 203, 60326 
Frankfurt 
 
Keine Beschädigung und Verunreinigung der Bahnanlagen 
Es wird hiermit auf § 64 EBO hingewiesen, wonach es  verboten ist, Bahn- 
anlagen, Betriebseinrichtungen oder Fahrzeuge zu be schädigen oder zu 
verunreinigen, Schranken oder sonstige Sicherungsei nrichtungen unerlaubt 
zu öffnen, Fahrthindernisse zu bereiten oder andere  betriebsstörende oder 
betriebsgefährdende Handlungen vorzunehmen. 
 
Haftungspflicht des Planungsträgers I Bauherrn 
Für Schäden, die der Deutsche Bahn AG aus der Bauma ßnahme entste- 
hen, haftet der Planungsträger / Bauherr. Das gilt auch, wenn sich erst in 
 
 
Es werden keine neuen Wohnbauflächen im Bereich ent lang der Bahnan- 
lagen vorgesehen. Das nicht bebaute Grundstück Seit ersweg 4 befindet 
sich in einem Abstand von minimal 88,0 m zur Bahnli nie. Dieses Grund- 
stück liegt innerhalb der bestehenden Bebauung und soll perspektivisch 
entwickelt werden.

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Bebauungsplan O 32 – Mathildenhöhe Ost – 
Stand: 10.05.2019 Vorläufige Prüfung der Stellungna hmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 17 von 22 
 
Nr.  Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
Zukunft negative Einwirkungen auf die Bahnstrecke e rgeben. Entsprechen- 
de Änderungsmaßnahmen sind dann auf Kosten des Vorh abenträgers bzw. 
dessen Rechtsnachfolger zu veranlassen. 
 
1.7 Bundesnetzagentur, Fehrbelliner Platz 3, 10707 Berlin   
 
 
Äußerung zur frühzeitigen Beteiligung vom 08.10.2018: 
 
Auf der Grundlage der von Ihnen zur Verfügung geste llten Angaben emp- 
fehle ich Ihnen, bei Vorliegen konkreter Bauplanung en mit Höhen über 
20 m (z. B. Windkraftanlagen, Hochspannungsfreileit ungen, Masten, hohe 
Gebäude, Industrie- und Gewerbeanlagen etc.) sowie für Photovoltaikanla- 
gen mit einer Fläche ab ca. 200 qm, die Bundesnetzagentur zu beteiligen. 
 
Bei Beteiligungen der Bundesnetzagentur bitte ich S ie die Planunterlagen 
(z. B. Begründung und Planzeichnung) per E-Mail an das Postfach 226. 
Postfach@BNetzA.de  zu senden. Die Unterlagen sollten folgende Angaben  
beinhalten: 
 
• Art der Planung 
• geografische Koordinaten des Baugebiets (NW- / SO -Werte in WGS 84 
in Grad/Min./Sek .) 
• Maß der baulichen Nutzung (Bauhöhe über die Erdob erfläche) 
• topografische Karte mit eingezeichnetem Baugebiet  und Orientierungs-  
punkten 
 
Grundlegende Informationen zur Bauleitplanung im Zu sammenhang mit 
Richtfunkstrecken sowie ergänzende Hinweise stehen Ihnen auf der Inter- 
netseite der Bundesnetzagentur 
www.bundesnetzagentur.de/bauleitplanung zur Verfügung. 
 
 
 
 
 
 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen.  
 
Es handelt sich bei dem Gebiet um einen bestehenden  Siedlungsbereich 
der Stadt. Es wird die vorhandene Bebauung festgese tzt, z. T. werden 
Festsetzungen aus dem bisherigen Bebauungsplan O 13 übernommen. 
 
Es werden aus städtebaulichen Gründen zum Schutz de s Denkmalensem- 
bles Künstlerkolonie Mathildenhöhe keine Erhöhungen  bestehender Ge- 
bäude zugelassen. Die wenigen Baumöglichkeiten sind  auf Gebäude mit 
maximal vier Geschossen begrenzt, so dass eine Höhe  von 20 m nicht 
erreicht wird. Daher werden keine Einschränkungen e ntstehen. Bei der 
Offenlage ist dies aus dem Bebauungsplanentwurf ersichtlich. 
 
Photovoltaikanlagen werden aus städtebaulichen Grün den in ihrer Zuläs- 
sigkeit eingeschränkt. Großflächige Solaranlagen sollen vermieden werden.

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Bebauungsplan O 32 – Mathildenhöhe Ost – 
Stand: 10.05.2019 Vorläufige Prüfung der Stellungna hmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 18 von 22 
 
Nr.  Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
1.8 Untere Naturschutzbehörde , Bessunger Str. 125, 64295 Darmstadt    
 
 
Äußerung zur frühzeitigen Beteiligung vom 08.10.2018: 
 
I. Tiere und Pflanzen, Landschafts-/Artenschutz (Un tere Naturschutz-  
behörde)  
 
Die Untere Naturschutzbehörde schließt sich u. a. d er Stellungnahme des 
Naturschutzbeirates an, die als separates Dokument versandt wird (siehe 
unten). 
 
Im Plangebiet ist lt. Landschaftsplan ein Grünzug e ntlang des Olbrichwegs 
(Maßnahme D5) zu entwickeln. Dafür sollten Vorgaben  und Ziele des 
Landschaftsplanes im Bebauungsplan konkretisiert werden. 
 
In den bisher vorliegenden Unterlagen ist nicht ers ichtlich, wie ausgeprägte 
Grün- und Frischluftkorridore berücksichtigt und ausgestaltet werden sollen. 
Insbesondere fehlen Konkretisierungen, wie und wo E rweiterungen oder 
Verbesserungen der Grünflächen geplant sind. Die im  Maßnahmenplan 
dargestellten Neuordnungsflächen Osthang, Hochschul e DA, Zugang Mat- 
hildenhöhe lassen im Gegenteil starke Eingriffe in die Grünflächen und 
Altholzbestände befürchten: Hier soll es offenbar z u Rodungen, Versiege- 
lungen und Bebauungen kommen. 
Es sind Artenschutzgutachten sowie Baumgutachten zu  erstellen. Zum 
jetzigen Zeitpunkt und auf Basis der vorliegenden P läne ist schwer vorstell- 
bar, wie eine Bebauung der höchstwahrscheinlich mit  geschützten Arten 
besiedelten Entwicklungsflächen möglich sein könnte. 
Qualitativ hochwertiges Grün trägt sowohl zur Verbesserung des Arten- und 
Biotopschutzes und dem Erhalt der Biodiversität wie  auch zur Wohn- und 
Lebensqualität, zum Klimaschutz, zur Anpassung an d en Klimawandel so- 
wie zur Erholung bei. 
 
Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat ein Maßnahmenpro- 
gramm zur Biodiversität verabschiedet, entsprechend e Maßnahmen sollten 
in jeden Bebauungsplan einfließen. Deshalb reicht e s nicht aus, Eingriffe 
auszugleichen, sondern es müssen Verbesserungen err eicht werden, dies 
ist z. B. in der Neuordnungsfläche Hochschule sehr einfach möglich, indem 
 
 
 
Die Hinweise wurden zur Kenntnis genommen.  
 
 
 
 
 
 
Der Bebauungsplanentwurf enthält Bestimmungen zu de n Grünflächen 
entlang des Olbrichwegs, um den Biotop-Verbund von der Mathildenhöhe 
zur Rosenhöhe sicherzustellen. Dazu wurden im Umwel tbericht entspre- 
chende Aussagen getroffen, die sich in den konkrete n Festsetzungen nie- 
derschlagen. 
 
Die Erhaltung von bestehender Vegetation ist nicht nur im Bereich des neu 
zu entwickelnden Grundstücks am Olbrichweg vorgeseh en, insbesondere 
die städtischen Grünflächen am Hoetgerweg sollen ge schützt werden. Die 
Nutzung wird entsprechend eingeschränkt. 
 
Für das Grundstück am Olbrichweg wurde eine Kartier ung vorgenommen, 
die auch Empfehlungen gibt, welche Bäume erhaltensw ert sind. Diese 
Empfehlungen sind in die Bauleitplanung für die wei tere bauliche Entwick- 
lung der kulturellen Nutzungen eingeflossen. 
 
Für die öffentlichen Grünflächen werden Schutzmaßna hmen vorgesehen. 
Dies betrifft auch die noch zu entwickelnde Grünflä che entlang der Bahnli- 
nie zwischen Seitersweg und Erbacher Straße. Hier b efinden sich heute 
Nutzgärten. Die bestehende Begrünung wird bei der N euentwicklung be- 
rücksichtigt. 
 
Besondere Baumstandorte wurden grundsätzlich im Beb auungsplanentwurf 
festgesetzt. Dazu gehört auch die Doppelallee am Spessartring.

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Bebauungsplan O 32 – Mathildenhöhe Ost – 
Stand: 10.05.2019 Vorläufige Prüfung der Stellungna hmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 19 von 22 
 
Nr.  Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
beispielsweise der aktuelle Nutz- und Zierrasen an geeigneter Stelle in eine 
artenreiche, magere Blühwiese umgewandelt wird. 
 
Auch öffentliche Grünflächen können (in Absprache m it dem Umweltamt) 
als Biodiversitätsflächen entwickelt werden. 
 
Im Sinne der Förderung von Biodiversität sollten Ar tenschutzmaßnahmen 
nicht nur empfohlen, sondern zwingend in Qualität u nd Quantität vorge- 
schrieben werden. 
 
 
 
 
 
Stellungnahme des Naturschutzbeirats zur frühzeitig en Beteiligung 
vom 18.10.2018: 
 
Als Ziel und Zweck der Planung wird angegeben: 
 
den von unterschiedlichen Entwicklungen sehr hetero gen geprägten 
Nord- und Osthang der Mathildenhöhe weiter zu entwi ckeln und die städ- 
tebauliche Umgebung des Nominierungsgebietes (Puffe rzone) sowie die 
Flächen für ein Besucherzentrum und weitere kulture lle Einrichtungen 
durch die Bauleitplanung zu sichern. 
 
Der Naturschutzbeirat hält es für notwendig, in B-P länen nicht nur architek- 
tonische Ziele zu formulieren, sondern auch die Erh altung und den Ausbau 
von Grünflächen und der biologischen Vielfalt sowie  die Klimafolgenanpas- 
sung. Dies würde den übergeordneten Zielen der Wiss enschaftsstadt 
Darmstadt entsprechen. 
 
1. Ausgangslage 
 
1.1 Hinweise aus dem Maßnahmenprogramm „25 Schritte  zur Biologi- 
schen Vielfalt in Darmstadt“: 
 
Schritt 3: Verbindliche Festlegungen und Maßnahmen zur Begrenzung 
des Siedlungsflächenwachstums und der Bodenversiege lung: Boden- 
 
 
 
In Ziffer V. 3 der Hinweise wird auf den Magistrats beschluss der Wissen- 
schaftsstadt Darmstadt zur Erhaltung und zum Schutz  der Biodiversität 
sowie die Berücksichtigung der hessischen Biodivers itätsstrategie hinge- 
wiesen. Maßnahmen zum Artenschutz wurden im Rahmen eines Gutach- 
tens untersucht und im Hinweis Ziffer V. 2 beschrie ben (Vermeidung arten- 
schutzrechtlicher Verbotstatbestände, Vögel, Fleder mäuse, Maßnahmen 
zur Verminderung von Gefahren für Kleintiere). Fest setzungen wurden zur 
insektenfreundlichen Außenbeleuchtung, Schutz vor Vogelschlag, Nisthilfen 
sowie zur Gestaltung von Grünflächen einschließlich  der Pflanzliste getrof- 
fen. 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen.  
 
 
In der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung werd en zunächst allgemeine 
Ziele zur baulichen Gesamtentwicklung formuliert. Z ur Vorbereitung des 
Bebauungsplanentwurfs für die Offenlage wurden umfa ngreiche Untersu- 
chungen im Rahmen des Umweltberichts durchgeführt. Dazu zählen eine 
Bestandsaufnahme der Grünflächen, eine Ganzjahresbe trachtung der be- 
sonderen Grünflächen am Osthang sowie daraus abgele itete Vorschläge 
für Festsetzungen, die mit der Bebauung in Einklang  gebracht werden 
müssen. So soll sichergestellt werden, dass die stä dtischen Ziele zur Ent- 
wicklung der Grünbereiche eingehalten werden. 
 
 
 
 
 
 
 
Die Hinweise wurden zur Kenntnis genommen.  
 
 
Bei der Erschließung des Osthangs handelt es sich u m eine Maßnahme 
der Innenentwicklung zur Vermeidung von Neuerschlie ßungen außerhalb

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Bebauungsplan O 32 – Mathildenhöhe Ost – 
Stand: 10.05.2019 Vorläufige Prüfung der Stellungna hmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 20 von 22 
 
Nr.  Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
und Freiraumschutz durch kommunales und interkommun ales Flächen- 
management, z. B. Kopplung von Neuversiegelung an R ückbau (Entsie- 
gelung), aktiver Rückbau von nicht genutzten versie gelten öffentlichen 
Flächen. 
 
Schritt 5: Erhaltung und Neuschaffung von wohnungsnahen Grünflächen. 
Bei allen Baumaßnahmen im Innenstadtbereich sollten  neue Grünflä- 
chen angelegt werden. Die im Landschaftsplan vorges chlagene (S. 88) 
Schaffung eines „Netzparkes“ sollte umgesetzt werden. 
 
Schritt 7: Nutzung der vielseitigen Möglichkeiten d er Bauleitplanung, um 
Naturschutzziele stärker zu berücksichtigen, auch ü ber die gesetzlichen 
Mindestvorgaben hinaus, z. B. Freihaltung von Venti lationsbahnen zur 
besseren Versorgung mit Frischluft, Anlage einer au sgedehnten Grünzo- 
ne mit Baumreihen, Sträuchern oder weitläufigen Wie senflächen, Verbot 
von schmalen Formschnitthecken, keine Einleitung vo n Niederschlags- 
wasser in die Kanalisation, Anlage naturnaher Regen rückhaltebecken, 
Absicherung einer extensiven Grünlandnutzung, Fests etzung einer barri- 
erefrei gestaltete Einfriedung von Grundstücken ode r Grünanlagen für 
Kleintiere (z. B. Igel, Amphibien). Die Einhaltung sollte regelmäßig kon- 
trolliert werden. 
 
Der B-Plan O 32 bietet Gelegenheit zur Umsetzung dieser Maßnahmen. 
 
1.2 Landschaftsplan 
 
Im Landschaftsplan sind die Flächen im Plangebiet t eils als Biotopergän- 
zungsflächen (Bauflächen mit wertvollen Freiflächen  und Altholzbestän- 
den), teils als Bauflächen mit Verbesserungsbedarf eingestuft. Dazu wird 
ausgeführt: 
 
„Wichtiger Bestandteil des Grün- und Erholungsnetze s sind auch die 
Bauflächen. Dazu gehören die stadtbildprägenden und  historisch wert- 
vollen Bauflächen mit parkartigem Baumbestand, die zu erhalten sind. In 
Bauflächen mit ökologisch geringem bis mittlerem We rt sollten zur Ver- 
besserung von Bioklima und Biotopschutz die vorhand enen Freiflächen 
erhalten und verbessert werden z. B. durch Gehölzne upflanzung und Ex- 
tensivierung, wie Umwandlung von Rasen in Wiese.“ 
des bebauten Stadtgebietes. Die Integration von not wendigen kulturellen 
Einrichtungen (Besucherzentrum) in das Stadtgebiet erfordert eine Koordi- 
nation mit der Grünflächenentwicklung, welche im Ra hmen des Umweltbe- 
richts abgearbeitet wird. 
 
Es handelt sich um einen Bebauungsplan innerhalb de r bestehenden 
Stadtstruktur. Die bestehenden Grünflächen werden w eitgehend im Be- 
stand gesichert. 
 
 
Im Rahmen des Umweltberichtes werden Festsetzungen zur Berücksichti- 
gung der Ziele einer umweltgerechten Planung entwickelt. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Die Anregung wurde berücksichtigt . 
 
Für den Umweltbericht wurde eine umfassende Kartier ung des Baumbe- 
standes im Geltungsbereich erstellt. Die erhaltenswerten Bäume im Bereich 
der Grünflächen zwischen Olbrich- und Hoetgerweg wu rden dabei ausge- 
wiesen. Weitere Bereiche mit wertvollem Baumbestand  wurden identifiziert. 
Im Ergebnis werden die aus der Baumliste als erhalt enswert hervorgehen- 
den Baumstandorte im Bebauungsplan festgesetzt. Dab ei sind bestehende 
(O 13) sowie zukünftige Baufelder (kulturelle Einri chtungen) mit den Baum- 
standorten in Einklang zu bringen. Der Erhalt der z entralen Grünfläche am 
Osthang als Biotopverbund zwischen den städtischen Flächen am Hoet- 
gerweg, den Freiflächen der Hochschule Darmstadt (h _da) sowie der zent- 
ralen Grünfläche zwischen dem zukünftigen Besucherz entrum und den 
kulturellen Nutzungen ist im Bebauungsplanentwurf festgesetzt.

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Stand: 10.05.2019 Vorläufige Prüfung der Stellungna hmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 21 von 22 
 
Nr.  Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
 
Außerdem findet sich für das Plangebiet im Landscha ftsplan ein zu entwi- 
ckelnder Grünzug entlang des Olbrichwegs (Maßnahme D5). 
Diese Zielvorgaben des Landschaftsplanes sollten im  B-Plan konkretisiert 
werden. 
 
1.3 Klimafunktionskarte 
 
Im der Klimafunktionskarte wird das Plangebiet als „moderat überwärmt“ 
dargestellt. In der Planungshinweiskarte sind die G rünflächen als „lokale 
Ausgleichsräume mit hoher Bedeutung“ hervorgehoben:  „Weitere Bebau- 
ungen führen zu klimatischen Beeinträchtigungen“. D er Hitzesommer 2018 
hat gezeigt, dass solche Beeinträchtigungen zum Sch utz der Stadtbevölke- 
rung ausgeschlossen werden müssen. Dies wäre im Beb auungsplan um- 
zusetzen. 
 
 
 
 
2. Planung 
 
Unter „Neuordnungsvorschläge“ wird im Faltblatt ausgeführt: 
 
„Neben der baulichen Neuordnung des Bereichs kommt auch der Bewer- 
tung und Berücksichtigung der grünordnerischen Rahm enbedingungen 
und Maßnahmen eine große Bedeutung zu. Hierbei ist neben den Quar- 
tiersfreiflächen besonders die Bedeutung der gesamt städtischen, stadt- 
räumlichen Grün- und Biotopvernetzungspotentiale zu beachten. 
G. bestehen unterschiedlich ausgeprägte Grün- und F rischluftkorridore, 
die bei der weiteren baulichen Entwicklung berücksichtigt werden sollen.“ 
 
In den bisher vorliegenden Unterlagen ist nicht ers ichtlich, wie diese „Be- 
rücksichtigung“ genau ausgestaltet werden soll. Ins besondere fehlen Kon- 
kretisierungen, wie und wo Erweiterungen oder Verbe sserungen der Grün- 
flächen geplant sind. Die im Maßnahmenplan dargeste llten Neuordnungs- 
flächen Osthang, Hochschule DA, Zugang Mathildenhöh e lassen im Ge- 
genteil starke Eingriffe in die Grünflächen und Altholzbestände befürchten: 
Hier soll es offenbar zu Rodungen, Versiegelungen u nd Bebauungen kom- 
 
 
 
 
 
 
Die Anregung wurde teilweise berücksichtigt . 
 
Aus der Klimafunktionskarte ist ersichtlich, dass i nsbesondere das durch- 
grünte Wohnviertel des Südhangs von kleinklimatisch er Bedeutung ist (ge- 
sichert durch Bebauungsplan O 27). Die bestehende S iedlungsstruktur im 
Geltungsbereich wird grundsätzlich erhalten. Der Os thang wird analog der 
typischen Siedlungsstruktur als Einzelgebäude in du rchgrünter Umgebung 
entwickelt. Die bestehenden Gebäudemassen im Norden  des Geltungsbe- 
reichs, welche eine nächtliche Auskühlung beeinträc htigen, können im 
Rahmen der Betandsplanung nicht verändert werden. D ie bestehenden 
Grünflächen am Hoegterweg, die hier bioklimatisch v on Bedeutung sind, 
sind im Bebauungsplanentwurf entsprechend festgesetzt. 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen.  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Im Rahmen der Innenentwicklung kann die bestehende Fläche am Osthang 
nicht ohne Berücksichtigung bleiben. Bei der Entwic klung eines Bebau- 
ungskonzeptes ist die zukünftige Gestaltung der Grü nflächen von Bedeu- 
tung. Diese Flächen können nur durch gezielte Nachp flanzungen ihre volle 
Wirkung entfalten. Die als biotopprägend ausgewiese nen Baumstandorte 
sollen überwiegend erhalten werden. Sie befinden si ch an den Rändern 
und im Bereich des Grundstücks der Hochschule Darmstadt (h_da).

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Bebauungsplan O 32 – Mathildenhöhe Ost – 
Stand: 10.05.2019 Vorläufige Prüfung der Stellungna hmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 22 von 22 
 
Nr.  Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 
men. Dies wäre das Gegenteil der in den genannten G rundlagenwerken 
aufgeführten Erfordernisse. 
 
3. Schlussfolgerung 
 
Die bereitgestellten Unterlagen im Rahmen der frühz eitigen Öffentlichkeits- 
beteiligung sind noch nicht sehr konkret, wir behal ten uns eine ausführliche 
Stellungnahme zum Entwurf vor. 
 
Der Naturschutzbeirat regt an: 
- die Verbesserung der Grünflächenversorgung, Bioto pvernetzung, Klima- 
folgenanpassung und Biodiversität gleichrangig mit anderen Zielen zu 
setzen. 
- Für dieses Ziel geeignete Maßnahmen vorzuschlagen , also konkret zu 
benennen, wo zusätzliche Grünflächen geschaffen bzw . bestehende 
verbessert werden können. 
- Versiegelungen und Bebauungen nur zuzulassen, wen n diese an ande- 
rer Stelle im Plangebiet ausgeglichen werden können , und zwar in Hin- 
blick auf alle Ökosystemfunktionen. 
 
 
 
 
Die Anregungen werden berücksichtigt.  
 
 
 
 
 
Die Zielsetzung zur Entwicklung des Osthangs im Rah men der kulturellen 
Nutzungen muss mit der Entwicklung der Grünflächen in Einklang gebracht 
werden. Dazu enthält der Bebauungsplanentwurf entsp rechende Festset- 
zungen. 
1.9  Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Frankfurt/Saarbrücken, Untermainkai 
23-25, 60329 Frankfurt am Main   
 
 
Äußerung zur frühzeitigen Beteiligung vom 07.09.2018: 
(Az.: 55144-551pt/060-8236#096) 
 
Angrenzend am Plangebiet verläuft die Eisenbahnstre cke 3554 DA - Wie- 
belsbach-Heubach von Bahn-km 9,940 bis ca. Bahn-km 7,270. 
 
Ich weise darauf hin, dass die Deutsche Bahn AG als  Träger öffentlicher 
Planungen und aufgrund der Tatsache, dass sie in de r Nähe der geplanten 
Maßnahme Betriebsanlagen einer Eisenbahn betreibt, zu beteiligen ist (An- 
sprechpartner / Koordinationsstelle: Deutsche Bahn AG, DB Immobilien, 
Region Mitte, Camberger Straße 10, 60327 Frankfurt am Main). 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen.  
 
 
 
 
 
Die Deutsche Bahn AG (DB-Immobilien, Adresse s. lin ks) wird standard- 
mäßig an allen Bauleitplanverfahren der Wissenschaf tsstadt Darmstadt 
beteiligt. Es liegt eine Stellungnahme der DB AG vo m 04.10.2018 vor, wo- 
nach unter Einhaltung dort genannter Bedingungen un d Hinweise aus Sicht 
der Deutschen Bahn AG und Ihrer Konzernunternehmen keine grundsätzli- 
chen Bedenken gegen die Planung bestehen.

anlage 5

35337 Zeichen

o
z.B. III  
St /Ga
g
GSt /
GGa
GH =     m
oS
GR =    qm
WA
SO
Hochschule
KS =     m
SD
FD
WD
FD
D
D
OKD = m
a
ZD
D
OK GL=
170,0 m
10.  Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen 
 (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB) 
10.1 Objektbezogene (passive) Schallschutzmaßnahmen
 Die nachfolgenden Festsetzungen zum Schutz vor Verkehrslärmeinwir-
kungen gelten für den aus schalltechnischer Sicht ungünstigsten Lastfall: 
 - freie Schallausbreitung nachts
 - Immissionshöhe 4 m über Gelände.
10.1.1 Maßgebliche Außenlärmpegel, Lärmpegelbereiche
 Bei der Errichtung oder der Änderung von Gebäuden mit schutzbedürftigen 
Aufenthaltsräumen sind die Außenbauteile entsprechend den Anforderungen 
der DIN 4109-1:2018-01, „Schallschutz im Hochbau - Teil 1: Mindestanforde-
rungen“, und DIN 4109-2:2018-01, „Schallschutz im Hochbau - Teil 2: Rech-
nerische Nachweise der Erfüllung der Anforderungen“, auszubilden. Grundla-
ge hierzu sind die im Plan gekennzeichneten maßgeblichen Außenlärmpegel 
La bzw. Lärmpegelbereiche, die gemäß Tab. 7 der DIN 4109-1:2018-01 
einander wie folgt zugeordnet sind:
       
 Die erforderlichen Schalldämm-Maße der Außenbauteile sind in Abhängigkeit 
von der Raumnutzungsart und Raumgröße im Baugenehmigungsverfahren 
gemäß DIN 4109-1:2018-01 und DIN 4109-2:2018-01 nachzuweisen.
 
 Von dieser Festsetzung kann gemäß § 31 Abs. 1 BauGB ausnahmsweise 
abgewichen werden, wenn im Baugenehmigungsverfahren der Nachweis er-
bracht wird, dass im Einzelfall geringere maßgebliche Außenlärmpegel bzw. 
Lärmpegelbereiche an den Fassaden anliegen (z. B. unter Berücksichtigung 
der Abschirmung durch Gebäude). Die Anforderungen an die Schalldäm-
mung der Außenbauteile können dann entsprechend den Vorgaben der DIN 
4109-1:2018-01 und DIN 4109-2:2018-01 reduziert werden. 
 Unter Berücksichtigung der Gebäudeabschirmung können die maßgeblichen 
Außenlärmpegel bzw. Lärmpegelbereiche tags und nachts fassadenweise 
der schalltechnischen Untersuchung zum Bebauungsplan entnommen wer-
den (Bericht Nr. 18-2822, Dr. Gruschka, 64297 Darmstadt).
 Von dieser Festsetzung kann auch abgewichen werden, wenn zum Zeitpunkt 
des Baugenehmigungsverfahrens die DIN 4109 in der dann gültigen Fas-
sung ein anderes Verfahren als Grundlage für den Schallschutznachweis 
gegen Außenlärm vorgibt.
10.1.2 Schalldämmende Lüftungseinrichtungen
 Bei der Errichtung oder der Änderung von Schlafräumen und Kinderzimmern 
nördlich und östlich bzw. innerhalb der im Plan gekennzeichneten 50-dB(A)-
Nacht-Isophonen sind schalldämmende Lüftungseinrichtungen vorzusehen. 
Auf dezentrale schallgedämmte Lüftungseinrichtungen kann verzichtet 
werden, wenn das Gebäude mit einer zentralen Lüftungsanlage ausgestat-
tet ist und hierdurch ein ausreichender und schallgedämmter Luftaustausch 
gewährleistet ist.
 
 
 
 Unter Berücksichtigung der Gebäudeabschirmung können die Nacht-Beurtei-
lungspegel fassadenweise der schalltechnischen Untersuchung zum Bebau-
ungsplan entnommen werden (Bericht Nr. 18-2822, Dr. Gruschka Ingenieur-
gesellschaft, 64297 Darmstadt). 
 Von dieser Festsetzung kann gemäß § 31 Abs. 1 BauGB ausnahmsweise 
abgewichen werden, wenn im Baugenehmigungsverfahren der Nachweis   
erbracht wird, dass im Einzelfall geringere Nacht-Beurteilungspegel als 50 
dB(A) an den zur Belüftung von Schlafräumen und Kinderzimmern erfor-
derlichen Fenstern anliegen (z.B. unter Berücksichtigung der Abschirmung 
durch Gebäude).
11.  Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von 
Boden, Natur und Landschaft   (§ 9 Abs.1 Nr. 20 BauGB)
11.1 Umgrenzung von Flächen zum Schutz von Natur und Landschaft
 Fläche mit lebensraumtypischen autochthonen Gehölzen, Wildgräsern und 
-stauden. Die Pflanzung ist dauerhaft zu pflegen und zu erhalten.
11.2  Oberflächenbefestigung 
 Befestigte, nicht überdachte Flächen der Baugrundstücke sind, soweit 
wasserrechtliche Belange nicht entgegenstehen, als teilversiegelte Flächen 
anzulegen (Rasenpflaster, Rasengittersteine, Schotterrasen, Kies- und Plat-
tenwege). Bei Flächen, die nicht teilversiegelt sind, ist das anfallende Nieder-
schlagswasser in angrenzende Grundstücksfreiflächen zu versickern.
11.3 Terrassenflächen
 Versiegelte Terrassenflächen sind bis zu einer Fläche von 20 m
2 außerhalb 
der Baugrenzen und Baulinien zulässig.
11.4 Insektenfreundliche Außenbeleuchtung
 Sofern keine historischen Beleuchtungsarten gewählt werden, sind zur 
Vermeidung von Beeinträchtigungen von nachtaktiven Insektenarten für die 
Außenbeleuchtung ausschließlich Natriumdampf-Hochdrucklampen, Natri-
umdampf-Niederdrucklampen oder LED-Leuchtmittel mit Richtcharakteristik 
und unter Verwendung vollständig gekapselter Lampengehäuse zulässig. 
11.5  Schutz vor Vogelschlag
 Zur Vermeidung von Vogelschlag und damit der Tötung von artenschutz-
rechtlich geschützten Tierarten ist in den straßenseitigen Fassadenteilen für 
Glasflächen und -fassaden mit einer Größe von mehr als 3 m² ausschließlich 
die Verwendung von Vogelschutzglas (Ornilux) zulässig.
11.6 Nisthilfen
 Zur Förderung von Brutbiotopen für Vogelarten sind bei Neubauten bauseitig 
an allen Gebäuden Einbau-Nistkästen für Mauersegler, Schwalbenarten oder 
Haussperlinge vorzusehen (Zwei Nistkästen je Gebäude). 
11.7 Dachbegrünung  
 Flachdächer und flach geneigte Dächer mit einer Mindestgröße von 20 m
2 
sind extensiv als Gras-Staudendach zu begrünen. Die Vegetationsschicht 
muss eine Mächtigkeit von mindestens 0,10 m aufweisen. Fenster, Be- und 
Entlüftungsöffnungen, Dachterrassen und technische Aufbauten, sind ausge-
nommen.
11.8 Vorgartenzone 
 Die Festsetzung zur Vorgartenzone bezieht sich auf die Baugrundstücke 
zwischen Fiedlerweg, Spessartring und Erbacher Straße (Teilfläche III, siehe 
Beikarte im Planteil 1/2).
11.8.1 Vorgärten sind gärtnerisch anzulegen und dauerhaft zu pflegen und zu 
erhalten. Innerhalb der Vorgartenzone sind nur die notwendigen Hauszugän-
ge sowie Zufahrten zu den Stellplätzen und Garagen zulässig. Alle anderen 
baulichen Anlagen einschließlich der gem. Ziff. 6.3 zulässigen Nebenanlagen 
sind in der Vorgartenzone nicht zulässig. Ausgenommen sind die durch Pla-
neintrag festgesetzten überbaubaren Grundstücksflächen oder Anlagen für 
Stellplätze und Garagen.
12.  Anpflanzen und Erhalten von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflan-
zungen  (§ 9 Abs. 1 Nr. 25a und b BauGB)
12.1 Umgrenzung von Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und 
sonstigen Bepflanzungen
12.2 Erhaltung von Bäumen und Baumgruppen
12.2.1 Die in der Planzeichnung als zu erhaltend festgesetzten Einzelbäume und 
Baumgruppen sind dauerhaft zu erhalten und bei Beschädigung oder Erkran-
kung durch geeignete Maßnahmen zu behandeln. Ausgefallener Bewuchs 
ist durch einheimische und standortgerechte Neupflanzungen entsprechend  
Pflanzliste A zu ersetzen. Bei Neupflanzungen als Ersatz für zu erhaltende 
Einzelbäume ist eine Abweichung von dem zeichnerisch festgesetzten 
Standort um bis zu 5 m zulässig.
gelten u.a. wasserdurchlässige Pflastersysteme, Porenpflaster, Pflasterbelä-
ge mit einem Fugenanteil von mind. 20 % und Einfachbefestigungen wie z.B. 
Schotterrasen und wassergebundene Wegedecken.
2.3.2 Abgrabungen, Aufschüttungen
 Außerhalb der als überbaubar ausgewiesenen Grundstücksflächen sind Ab-
grabungen zulässig. Diese Geländeabgrabungen / Geländemodellierungen 
sind bis maximal 0,5 m, bezogen auf den natürlichen Geländeverlauf zuläs-
sig. Diese Geländeabgrabungen sind hier als weich ausgezogene Böschun-
gen zu gestalten. Abgrabungen sind bis zu einer max. Breite von 40 % der  
jeweiligen Gebäudeseite zulässig.
 Aufschüttungen sind unzulässig.
2.3.3 Im Bereich des Grundstücks Dieburger Straße 97 (Biergarten) ist die vorh. 
Geländehöhe genau einzuhalten. (Alle Höhen entsprechen DHHN 92)
2.3.4 Abfallbehälter
 Müll- und Abfallanlagen sind soweit möglich in Gebäude zu integrieren oder 
mit ortsfesten Anlagen (Mauern, Zäune, etc) und geeigneten immergrünen 
Pflanzen ausreichend abzuschirmen.
2.4 Sammelstandorte
 Öffentliche Sammelstandorte sind nicht zulässig im Lucasweg, Olbrichweg  
und südlicher Spessartring, sowie in den Kreuzungs- und Einmündungsbe-
reichen dieser Straßen.
III. Satzung zur Schaffung von Anlagen zum Sammeln oder Verwenden von 
Niederschlagswasser
 
 Aufgrund § 37 Abs. 4 Hessisches Wassergesetz (HWG) i.d.F. vom 
14.12.2010 (GVBl I S. 548) i.V.m. § 9 Abs. 4 BauGB wird festgesetzt:
 
 Nach § 37 HWG soll Abwasser, insbesondere Niederschlagswasser verwer-
tet werden, sofern wasserwirtschaftliche oder gesundheitliche Belange nicht 
entgegen stehen. Die Abwasserbeseitigungspflicht entfällt für Niederschlags-
wasser, dass verwertet, verrieselt oder versickert wird.
 Zur Schonung des natürlichen Wasserhaushaltes sind auf den Grundstücken 
Zisternen zu errichten. Sie sollen zur Aufnahme von Niederschlagswasser 
dienen, dass auf den Dachflächen anfällt. Das Fassungsvermögen der Zi-
sternen muss mindestens 25 l/m
2  horizontal projizierte unbegrünte Dachflä-
che betragen. Das Zisternenwasser soll als Brauchwasser (z.B. für Garten-
bewässerung, WC-Spülung etc.) genutzt werden.
IV. Nachrichtliche Übernahme anderer gesetzlicher Vorschriften 
 (§ 9 Abs. 6 BauGB)
1. Denkmalschutz
1.1 Gesamtanlage des Denkmalschutzes
 Hinweis zu Kulturdenkmalen und Gesamtanlagen
 Zum Zeitpunkt des Aufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan sind fol-
gende Gebäude als Kulturdenkmal (§ 2 Abs. 1 Hessisches Denkmalschutz-
gesetz) ausgewiesen:
 - Olbrichweg 10, rückwärtiges Gebäude mit Garten
 - Brauereikeller unter Dieburger Straße Nr. 75, 77, 85, 87, 97 und Fiedler   
   weg Nr. 22  
 
1.2 Einfriedungen, die als Sachteile gemäß Denkmalschutzgesetz (HDSchG) 
eingetragen sind.
1.2.1 Historische Stützmauer an der Dieburger Straße
V. HINWEISE      
1. Gesetze, Verordnungen, DIN-Normen und Vorschriften
 Die genannten Gesetze, Verordnungen, DIN-Normen und die sonstigen 
zitierten Vorschriften können im Stadtplanungsamt, Bessunger Straße 125, 
Block D, Zi. 204 zu den üblichen Bürozeiten eingesehen werden.
2. Artenschutz
2.1 Vermeidung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände
 Auf die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände von europarechtlich und 
streng geschützten Arten gemäß § 44 BNatSchG wird hingewiesen. Verbo-
ten ist danach die Beschädigung oder die Zerstörung von Fortpflanzungs- 
und Ruhestätten und die damit verbundene unvermeidbare Verletzung oder 
Tötung von Tieren oder ihrer Entwicklungsformen, sowie die erhebliche 
Störung von Tieren während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Über-
winterungs- und Wanderungszeiten. 
 Folgende Maßnahmen zur Vermeidung, zur Verminderung und zum Aus-
gleich von Beeinträchtigungen der Tierwelt sind einzuhalten: 
 Vögel: Durch die Rodung in dem Zeitraum gemäß § 39 Abs. 5 BNatSchG 
vom 1.10. bis 28.2. werden Tötungen und Verletzungen an Jungvögeln und 
Eiern vermieden. Adulte Vögel können dem Eingriff zu jeder Zeit rechtzeitig 
ausweichen. 
 Fledermäuse: Baumaßnahmen, die eine erschütternde Wirkung auf den 
Brauereikeller (Dieburger Str. 97) haben, sind nur außerhalb der Überwinte-
rungszeiten, Erkundungs- Schwärm- und Paarungsphasen von Fledermäu-
sen vorzunehmen. Der mögliche Zeitraum, um solche baulichen Tätigkeiten 
durchzuführen, liegt je nach Witterung zwischen Ende März und Mitte Au-
gust.
 Abriss von Gebäuden: Vor dem Abriss von Gebäuden sind diese zu jeder 
Zeit auf Tierbesatz (Fledermäuse, Bilche, gebäudebrütende Vogelarten) zu 
untersuchen. Potenzielle Quartiere sind zu verschließen, um einen Tierbe-
satz zu verhindern.
 Baumhöhlenkontrolle: Bei der Fällung von Bäumen ist im Vorfeld eine Unter-
suchung auf Höhlen und andere Strukturen, die Ruhe- und Fortpflanzungs-
stätten für Fledermäuse, Vögel oder Bilche bieten können, durchzuführen. 
Falls Tiere vorgefunden werden, muss auf deren selbstständigen Auszug 
gewartet und die Höhle anscvhließend verschlossen werden.
2.2 Maßnahmen zur Verminderung von Gefahren für Kleintiere
 Die Gestaltung der überbaubaren Flächen stellt für die heimische Tierwelt 
(Kleintiere) häufig Gefahren dar und soll durch geeignete Maßnahmen ent-
schärft werden. Hofabläufe, Hauskellerschächte und ähnliche Anlagen sollen 
durch geeignete Mittel gegen das Hineinfallen und Verenden von Kleintieren 
gesichert werden. Dachrinnenabläufe sollen durch Drahtvorsätze gesichert 
werden. Kellertreppenabgänge sollen an einer Wangenseite mit einer wasch-
betonrauen Rampe von 10 cm Breite als Kleintierfluchtweg versehen wer-
den. Zierteiche sowie andere offene Wasserflächen sollen mit rauen Flucht-
rampen für Kleintiere versehen werden.
3. Biodiversität
 Die Ziele des Magistratsbeschlusses der Wissenschaftsstadt Darmstadt vom 
12.02.2014 zur Erhaltung und zum Schutz der Biodiversität sowie die Hess. 
Biodiversitätsstrategie sind bei der Umsetzung dieses Bebauungsplans zu 
berücksichtigen.
4. Umweltschutz
 Im Interesse des Umweltschutzes wird empfohlen, Flächenversiegelungen, 
Wasserverbrauch- und Energieverbrauch durch geeignete Maßnahmen so-
weit wie möglich einzuschränken. 
5. Bodendenkmale
 Wenn bei Erdarbeiten Bodendenkmale bekannt werden, so ist dies dem 
Landesamt für Denkmalpflege (hessenArchäologie) oder der Unteren Denk-
malschutzbehörde unverzüglich anzuzeigen. 
6. Bodenveränderungen
 Bei allen Maßnahmen, die einen Eingriff in den Boden erfordern, ist auf 
 sensorische Auffälligkeiten zu achten. Werden solche Auffälligkeiten des 
Untergrundes festgestellt, die auf das Vorhandensein von schädlichen 
Bodenveränderungen hinweisen, ist umgehend das Regierungspräsidium 
Darmstadt, Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Darmstadt, Dez. IV/DA 41.5, 
zu informieren. Darüber hinaus ist ein Fachgutachter in Altlastenfragen hin-
zuzuziehen. 
7. Altflächen / Altlasten 
 Bei Baugenehmigungsverfahren, die Altflächen, schädliche Bodenverände-
rungen und/oder Grundwasserschäden betreffen, ist das Regierungspräsidi-
um Darmstadt, Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Darmstadt, Dez. IV/DA 
41.5 (zuständige Bodenschutzbehörde), zu beteiligen.
8. Altstandorte
 Im Bereich des Bebauungsplanes liegen folgende Altstandorte gemäß Altla-
steninformationssystem (ALTIS):
 - Dieburger Straße 75, Teppichreinigung, Branchenklasse 5 (sehr hohes  
  Gefährdungspotential), ALTIS-Nummer 411.000.020-001.683
 - Dieburger Straße 77, Transport von Gütern (ohne Wartung), Branchenklas 
  se 2 (geringes Gefährdungspotential), ALTIS-Nummer 411.000.020-001.684
 - Dieburger Straße 87, Betrieb von Taxis und Mietwagen mit Fahrer, Bran 
  chenklasse 0 (kein Gefährdungspotential), ALTIS-Nr. 411.000.030-001.224
Aufstellungsbeschluss:
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 17.05.2018.
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB im „Darmstädter Echo“ am 
25.05.2018.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit:
Beschluss des Magistrats vom 27.08.2018.
Bekanntmachung der öffentlichen Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Pla-
nung und über die Gelegenheit zur Anhörung im „Darmstädter Echo“ am 03.09.2018.
Öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und Anhörung 
gem. § 3 Abs. 1 BauGB im Technischen Stadthaus, Block D, Bessunger Straße 125 in der Zeit 
vom 04.09.2018 bis einschließlich 04.10.2018.
Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange:
Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung mit Aufforderung zur Äußerung 
bezüglich Umfang und Detaillierungsgrad des Umweltberichts gem. § 4 Abs. 1 BauGB und Abstim-
mung mit den Nachbargemeinden mit Schreiben vom 04.09.2018.
Öffentliche Auslegung:
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom      .
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung im „Darmstädter Echo“ am      .
Öffentliche Auslegung des Entwurfs dieses Bebauungsplans mit Begründung sowie den wesent-
lichen umweltbezogenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB im Technischen Stadthaus, Block 
D, Bessunger Straße 125 in der Zeit vom __.__.____       bis einschließlich __.__.____       und min-
destens zeitgleiche Einstellung in das Internet gem. § 4a Abs. 4 BauGB.
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange:
Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB und Abstimmung mit den Nachbargemeinden mit Schreiben 
vom __.__.____.
Satzungsbeschluss:
Dieser Bebauungsplan mit den im Plan enthaltenen Satzungen wurde gem. § 10 Abs. 1 BauGB von 
der Stadtverordnetenversammlung zur Satzung beschlossen am  
    .
Diese Ausfertigung stimmt mit dem zur Satzung beschlossenen Plan überein.
Ausgefertigt: Darmstadt, den __.__._____ .
Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt
 ________________________
  Die Dezernentin
    
Bekanntmachung:
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses dieses Bebauungsplans gem. § 10 Abs. 3 BauGB 
und der öffentlichen Auslegung im „Darmstädter Echo“ am      .
Öffentliche Auslegung zum Zweck der Bekanntmachung gem. § 7 Hess. Gemeindeordnung 
(HGO) i. V. m. § 7 Abs. 3 Hauptsatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt im Technischen Stadt-
haus, Block D, Bessunger Straße 125 in der Zeit vom __.__.____   bis einschließlich  __.__.____ 
.
Entwurf zum Bebauungsplan   O 32
- Mathildenhöhe - Ost -
mit Satzungen über die Gestaltung baulicher Anlagen und zur Schaffung von 
Anlagen zum Sammeln oder Verwenden von Niederschlagswasser
Planteil 2 / 2
Rechtsgrundlagen:
Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634)
Baunutzungsverordnung (BauNVO) i.d.F. vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786)
Planzeichenverordnung (PlanzV) vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 I S. 58), zuletzt geändert durch 
Art. 3 des Gesetzes vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057)
Hess. Bauordnung (HBO) i.d.F. vom 28.05.2018 (GVBl. S. 198)
Hess.
 Gemeindeordnung (HGO) i.d.F. vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch 
Art. 6 des Gesetzes vom 21.06.2018 (GVBl. S. 291)
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.d.F. vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert 
durch Art. 1 des Gesetzes vom 15.09.2017 (BGBl. I S. 3434)
Hess. Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (HAGBNatSchG) i.d.F. vom 20.12.2010 
(GVBl. I S. 629), berichtigt am 14.02.2011 (GVBl. I S. 43), zuletzt geändert durch Art. 2 des Ge-
setzes vom 28.05.2018 (GVBl. S. 184)
 
Hess. Wassergesetz (HWG) i.d.F. vom 14.12.2010 (GVBl. I S. 548), zuletzt geändert durch Art. 4 
des Gesetzes vom 22.08.2018 (GVBl. S. 366)
 
Hess. Denkmalschutzgesetz (HDSchG) i.d.F. vom 28.11.2016 (GVBl. S. 211)
Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i.d.F. vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt ge-
ändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 09.04.2019 (BGBl. I S. 432)
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i.d.F. vom 24.02.2010 (BGBl. I S. 94), 
zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 08.09.2017 (BGBl. I S. 3370), berichtigt am 
12.04.2018 (BGBl. I S. 472)
  
I. Festsetzungen nach dem Baugesetzbuch (BauGB)
 Aufgrund des § 9 BauGB i.d.F. vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in Ver-
bindung mit der Baunutzungsverordnung (BauNVO) i.d.F. vom 21.11.2017 
(BGBl. I S. 3786) und der Planzeichenverordnung (PlanzV) vom 18.12.1990 
(BGBl. 1991 I S. 58) werden festgesetzt: 
1. Grenzen des Geltungsbereichs
1.1 Abgrenzung unterschiedlicher Nutzung
2. Art der baulichen Nutzung 
 (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 4 und Abs. 6 BauNVO)
2.1 Allgemeines Wohngebiet  (§ 4 BauNVO) 
2.1.1 Die Ausnahmen nach § 4 Abs. 3 Nr.  2., 4. und 5. BauNVO sind nicht 
zulässig. 
2.2 Sonstige Sondergebiete Hochschule (§ 11 BauNVO)
2.3 Flächen für den Gemeinbedarf
 (§ 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB)
 Kulturellen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen
     
3. Maß der baulichen Nutzung 
 (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i. V. m. §§ 16 ff BauNVO) 
3.1 max. Größe der Summe der Grundfläche baulicher Anlagen
3.2 Zahl der Vollgeschosse
3.2.1 Zahl der Vollgeschosse als Höchstgrenze (§ 16 Abs. 4 BauNVO) 
3.3 Spitzbodenausbau
3.3.1 Werden Aufenthaltsräume im Dachraum eingebaut, so müssen die Räume 
unmittelbar über dem Geschoss angeordnet werden, welches unterhalb des 
Dachraumes liegt.
    
3.4 Staffelgeschosse müssen von allen Fassadenseiten um mindestens 1,0 m 
zurückspringen. 
3.5 Gebäude, auf denen Staffelgeschosse nicht zulässig sind
 
3.6 Höhe baulicher Anlagen (§ 18 BauNVO)
3.6.1 Die max. Geschosshöhe von Oberkante Rohdecke (OKRD) bis zur Ober-
kante Rohdecke des nächsten, oberen Geschosses oder des Daches darf 
3,0 m nicht überschreiten. Dies gilt nicht für Gebäude in der Teilfläche II 
(siehe Beikarte im Planteil 1/2)
 
3.6.2 Im obersten zulässigen Vollgeschoss sowie bei Staffelgeschossen darf bei 
Gebäuden mit Flachdach eine max. Außenwandhöhe von 3,5 m gemessen 
von der Oberkante Rohdecke (OKRD) nicht überschritten werden.
3.7 Höhenlage baulicher Anlagen
 Die Oberkante des Erdgeschosses darf nicht höher als 0,5 m über den öf-
fentlichen Erschließungsflächen (Gehweghinterkante) liegen.
3.8 max. Tiefe der Kellersohle
3.9 max. Höhe der Oberkante Rohdecke der Gemeinschaftsgarage 
3.10. Alle Höhen entsprechen dem DHHN 92
4. Bauweise, Stellung der baulichen Anlagen
 (§ 9 Abs. 1 Nr.  2 BauGB i.V.m. § 22 BauNVO )
4.1 Offene Bauweise
 In der offenen Bauweise o sind die Gebäude mit seitlichem Grenzabstand 
als Einzelgebäude zu errichten. 
4.2 Geschlossene Bauweise
 In der geschlossenen Bauweise g werden die Gebäude ohne seitlichen 
Grenzabstand errichtet.
4.3 Abweichende Bauweise
 In der abweichenden Bauweise ist innerhalb des Baufeldes auch unterhalb 
der Länge von 50 m ein Grenzanbau zulässig.
 
5. Überbaubare Grundstücksflächen 
 (§ 9 Abs. 1 Nr. 2  BauGB i.V.m. § 23 BauNVO)
 Die überbaubaren Grundstücksflächen werden durch Baulinien und 
Baugrenzen festgesetzt.
5.1 Baulinien
5.2 Baugrenzen
6.     Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze und Tiefgaragen 
 (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 und 22 BauGB i.V.m. § 12 und § 14 BauNVO)
6.1 Stellplätze und Garagen im Sinne des § 12 BauNVO, ausgenommen not-
wendige Zufahrten und Zuwege, sind nur innerhalb der als überbaubar aus-
gewiesenen Grundstücksflächen sowie auf den dafür festgesetzten Flächen 
zulässig.
 
 Stellplätze / Garagen
 Gemeinschaftsstellplätze / Gemeinschaftsgaragen
6.2 Die Länge der Grenzbebauung darf bei den Anlagen nach § 6 Abs.10,  
Satz 1, Nr.1-5, HBO 2018, insgesamt 8,0 m nicht überschreiten.
6.3 Einrichtungen und Anlagen für die Kleintierhaltung sind innerhalb des Gel-
tungsbereiches gemäß § 14 Abs.1 BauNVO nicht zulässig.
6.4 Außerdem sind auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen Nebenanla-
gen i.S.d. § 14 Abs. 1 BauNVO eingeschränkt zulässig als: 
 - Anlage zur Gartenbewirtschaftung, (z.B. Geräteschuppen, Gewächs-
   häuser), 
 - Anlage zur Garten- und Freiflächengestaltung, (z.B. Lauben, Pavillons, 
   Pergolen),
 - Standplätze für Abfallbehälter.
 Die Summe aller Nebenanlagen (i.S.d. § 14 Abs.1 BauNVO) ist pro Grund-
stück auf 12 m
2 Grundfläche sowie 40 m3 umbauten Raum begrenzt.
7.  Verkehrsflächen  
 (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB)
7.1 Straßenverkehrsflächen
7.2 Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung
 - Verkehrsberuhigter Bereich
 - Fußgängerbereich
 - Öffentliche Parkplätze
7.3 Einfahrt
7.4 Geh- und Leitungsrecht zu Gunsten der Allgemeinheit; 
Innerhalb der privaten Grünflächen beträgt die max. Gehwegbreite 2,0 m.
8. Flächen für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und 
 Abwasserbeseitigung
 (§ 9 Abs. 1 Nr. 12, 14 BauGB)
8.1 Zweckbestimmung Elektrizität
      
9. Grünflächen 
 (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB)
 Die in der Planzeichnung festgesetzten öffentlichen und privaten Grünflä-
chen sind als Park- und Grünanlagen mit Wegeflächen sowie Kinderspiel-
plätze zu erhalten. Die Befestigung von Flächen außerhalb der Wege- und 
Spielbereiche ist unzulässig. 
9.1 Öffentliche Grünflächen
9.1.1 Straßenbegleitgrün 
9.2 Private Grünflächen
9.3 Spielplatz
12.3  Anpflanzen von Bäumen und sonstigen Bepflanzungen
12.3.1  Bei Anpflanzungen sind, soweit andere Festsetzungen des Bebauungsplans 
dem nicht entgegenstehen, vorwiegend einheimische, standortgerechte 
Laubbäume und Sträucher entsprechend der Artenempfehlung zu verwen-
den (s. Hinweis V. 15)
12.3.2 Je angefangene 200 m2 nicht überbaubare Grundstücksfläche ist mindestens 
ein einheimischer, standortgerechter Laubbaum entsprechend der Artenemp-
fehlung (s. Hinweis V. 15) mit mindestens 25 cm Stammumfang zu pflanzen 
und zu erhalten. Erhaltene Bäume sind auf diese Festsetzung anrechenbar.
 
12.4 Baumschutzmaßnahmen
12.4.1 Während der Bauphase sind gefährdete Einzelbäume im Bereich der Ba-
4stelle vor Beschädigungen von Stamm und Wurzelraum durch Sicherungs-
maßnahmen entsprechend der DIN 18920 zu schützen (s. Hinweis V. 14).
12.4.2 Tiefwurzelnde Bäume müssen laut DIN 18920 und den techn. Richtlinien GW 
125 einen Mindestabstand von 2,5 m zu Versorgungsleitungen der E-Netz 
Südhessen aufweisen. Wird dieser Abstand unterschritten, so sind die Lei-
tungen gegen Wurzeleinwirkungen zu sichern oder die Standorte der Bäume 
zu verschieben (s. Hinweis V. 11).
II. Satzung über die Gestaltung baulicher Anlagen
 Aufgrund § 91 Hessische Bauordnung (HBO) i.d.F. vom 28.05.2018 (GVBl.
 S. 198) i.V.m. § 9 Abs. 4 BauGB wird festgesetzt: 
1.  Gestaltung baulicher Anlagen 
1. 1 Dachgestaltung
1.1.1 Bei Baumaßnahmen an bestehenden Dächern ist die für den jeweiligen Ge-
 bäudetyp vorhandene Dachform zu erhalten und ggf. wiederherzustellen. Bei 
Einzeldenkmälern ist als Ausnahme bei der Rekonstruktion einer ehemals 
vorhandenen Dachform eine Abweichung von der festgesetzten Dachform 
zulässig.
1.1.2 Dachform
 - Satteldach
 - Flachdach
 - Walmdach
 - Zeltdach
 Hauptfirstrichtung
1.1.3 Geneigte Dächer
1.1.3.1 Firste und Traufe dürfen durch Dachgauben, Dacheinschnitte, Aufbauten, 
Balkonanlagen und andere Bauteile nicht unterbrochen werden.
 
1.1.3.2 Als Dachneigung sind mindestens 30
0  und höchstens 450 zulässig. Als 
Ausnahme sind bei Baumaßnahmen an bestehenden Dächern auch davon 
abweichende Dachneigungen zulässig, wenn die vorh. Dachneigung dies 
vorgibt.
1.1.3.3 Dachaufbauten, Dachgauben
 Dachgauben sind als Einzelgauben anzuordnen. Sie dürfen eine Breite 
von 2,50 m nicht überschreiten und ihre Vorderfronten müssen mindestens    
0,80 m hinter der Flucht der Gebäudeaußenwand zurückliegen.
1.1.3.4 Zwischen den Dachaufbauten und den jeweiligen Dachenden (Ortgang, 
First, Traufe, Grat) sowie zwischen den Dachaufbauten muss ein Mindestab-
stand von 1,20 m eingehalten werden.
1.1.3.5 Bei geneigten Dächern darf die gesamte Breite der Dachaufbauten oder 
Dachgauben pro Fassadenseite max. 50% der Dachbreite (Traufe) betragen.
1.1.3.6 Die Dachaufbauten sind als Giebel-, Kasten- oder Schleppgauben auszu-
bilden und an der Oberseite mit Ziegel, Schindel oder Kupfer- / Zinkblech 
einzudecken.
1.1.3.7 Dacheinschnitte sind nicht zulässig.
1.1.3.8 Dacheindeckungen
 Bei Dacheindeckungen der Hauptgebäude sind nur rote oder braune Farb-
töne oder graue bis schwarze Dacheindeckungen aus Tonziegeln, Schiefer 
oder Dachsteinen zulässig.
 Unzulässig sind Dacheindeckungen mit Wellplatten, glasierten Ziegeln oder 
Kunststoffplatten
1.1.4 Flach geneigte Dächer
1.1.4.1 Die mit FD gekennzeichneten Gebäude sind als Flachdach oder flach ge-
neigtes Dach mit einer max. Neigung von 5 ° auszubilden. Alle Flachdächer 
müssen extensiv begrünt werden. Die Vegetationsschicht muss eine Mäch-
tigkeit von mindestens 10,0 Zentimeter aufweisen. Solaranlagen, Fenster, 
Be- und Entlüftungsöffnungen, Dachterrassen und technische Aufbauten 
sind von der Begrünung ausgenommen.
 
1.1.4.2 Bei flach geneigten Dächern und Flachdächern darf der Anteil der Dachauf-
bauten 25 % der Dachfläche nicht überschreiten. Die Höhe aller Dachauf-
bauten darf 1,2 m über OK Dachhaut nicht überschreiten. Dachaufbauten 
müssen mindestens 2,0 m von der Traufkante zurückspringen.
1.2 Untergeordnete Bauteile
1.2.1 Untergeordnete Bauteile gemäß § 6 Abs. 3 HBO sind nur unterhalb der be-
stehenden Trauflinie eines Gebäudes zulässig.
1.3 Gebäudefassaden
1.3.1 Als Fassadenmaterialien sind ausschließlich helle Putzflächen oder Natur-
steine zulässig. Unzulässig sind Verkleidungen mit Metall, Kunststoff, po-
lierten Natursteinen, Keramikplatten oder Metallimitationen, die mehr als 
 20 % der Fassade einnehmen.
1.3.2 Vorgesetzte Rolladenkästen sind nicht zulässig.
1.4 Antennen
1.4.1 Parabolantennen und Funkantennen sind nur dann zulässig, wenn sie nicht 
von den angrenzenden öffentlichen Verkehrsflächen einsehbar sind.
1.4.2 Bei Mehrfamilienhäusern sind nur Gemeinschaftsantennenanlagen zulässig.
1.5 Werbeanlagen und Warenautomaten
1.5.1 Werbeanlagen sind nur an der Stätte der Leistung zulässig. Sie dürfen ent-
lang der Dieburger Straße eine Fläche von 5 m
2  nicht überschreiten. Im rest-
lichen Geltungsbereich darf eine Fläche von max. 1,0 m2  und eine sichtbare 
Höhe von 0,50 m nicht überschritten werden.
1.5.2 Werbeanlagen in Form von Blinklichtern, im Wechsel oder in Stufen ein- und-
ausschaltbare Leuchten, als laufende Schriftbänder, als projizierende Licht-
bänder und als spiegelunterlegte Schilder sowie freistehende Werbeanlagen 
oder Werbeanlagen auf oder über Dach sind unzulässig.
1.6 Solaranlagen
1.6.1 Solaranlagen sind auf den geneigten Dächern nicht zulässig.
2.  Grundstücksfreiflächen
2.1 Einfriedungen
2.1.1 Die Mindesthöhe einer Einfriedung beträgt 1,0 m, die Maximalhöhe beträgt 
1,6 m, jeweils gemessen von der Gehwegoberkante an der Grundstücks-
grenze. Bei Einfriedungen mit Stützmauern ist auf der höher gelegenen Seite 
die Absturzhöhe von 0,90 m einzuhalten.
2.1.2 Einfriedungen, die ausschließlich als geschlossene Mauer ausgeführt wer-
den, dürfen innerhalb der Teilfläche III (siehe Beikarte im Planteil 1/2) eine 
maximale Höhe von 1,0 m nicht überschreiten
2.1.3 Als Einfriedung zulässig sind:
 - Zäune (Metall) auf Sockel mit Mauerpfosten, max. Höhe des Sockels 1,0 m,
 - Mauern aus Naturstein oder verputzt,
 - Hecken (frei wachsend o. geschnitten) aus Laubgehölzen, gem. Pflanzliste,
2.1.4 Geschlossene Einfriedungen im Innenbereich sind nicht zulässig.
 Zäune sind nur in Verbindung mit Bepflanzungen zulässig.
 
2.2 Stützmauern
2.2.1 Für Stützmauern zur Befestigung von Geländestufen sind folgende Bauwei-
sen zulässig:
 - Natursteinmauerwerk
 - Blendmauerwerk mit Natursteinverblendung
2.3 Private Grundstücksfreiflächen
 Die nicht überbauten Grundstücksfreiflächen sind gärtnerisch anzulegen, zu 
bepflanzen und als Grünflächen dauerhaft zu erhalten. Notwendige Zuwe-
gungen und zulässige Nebenanlagen gem. I. Nr. 6 sind davon ausgenom-
men.
2.3.1 Stellpätze / Oberflächen
 Befestigte, nicht überdachte Flächen der Baugrundstücke sowie private Stell-
plätze sind wasserdurchlässig auszuführen; als wasserdurchlässige Beläge 
Wissenschaftsstadt                      Darmstadt
Gemarkung Darmstadt                                                  Flur 2
 - Erbacher Straße 72, Transport von Gütern (mit Wartung), Branchenklasse 4 
  (hohes Gefährdungspotential), ALTIS-Nummer 411.000.030-001.027
 - Fiedlerweg 20, Garten- und Landschaftsbau, Branchenklasse 0 (kein Ge 
  fährdungspotential), ALTIS-Nummer 411.000.030-001.231
 - Fiedlerweg 22, Brauerei, Branchenklasse 2 (geringes Gefährdungspotenti 
  al), ALTIS-Nummer 411.000.030-001.029
 - Hoetgerweg 10, Mauerei (Hochbau (ohne Fertigteilbau)), Branchenklasse 1 
  (sehr geringes Gefährdungspotential), ALTIS-Nummer 411.000.030-  
  001.055
 - Spessartring 57, Einzelhandel mit Kraftwagen, Branchenklasse 2 (geringes 
  Gefährdungspotential), ALTIS-Nummer 411.000.030-001.122
 - Spessartring 65, Verlegen von Büchern (ohne Adressbücher), Branchen 
  klasse 2 (geringes Gefährdungspotential), ALTIS-Nummer 411.000.030- 
  001.123
 - Spessartring 69, Großhandel mit Altmaterialien und Reststoffen, Branchen 
  klasse 5 (sehr hohes Gefährdungspotential), ALTIS-Nummer 411.000.030- 
  001.121
 Abschließende Erkenntnisse über die Altstandorte liegen nicht vor, jedoch 
ist derzeit nicht von einer konkreten Gefährdung auszugehen. Bei späterer 
Feststellung von Kontaminationen sind die einschlägigen umweltrechtlichen 
Vorschriften zu beachten.  
9. Kampfmittelbelastung und -räumung
 
 Der Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt in einem Bombenabwurf-
gebiet und es muss grundsätzlich vom Vorhandensein von Kampfmitteln 
ausgegangen werden. Bei allen Flächen, bei denen bodeneingreifende 
Maßnahmen stattfinden, sind systematische Überprüfungen (Sondierungen 
auf Kampfmittel) vor Beginn der Bauarbeiten und Baugrunduntersuchungen 
erforderlich. Die „Allgemeinen Bestimmungen für die Kampfmittelräumung im 
Lande Hessen“ sind zu beachten.
10. Klimaschutz 
 Maßnahmen zum Klimaschutz müssen entsprechend der Energieeinspar-
verordnung (EnEV) und den Anforderungen des EEWärmeG in der jeweils 
gültigen Fassung nachgewiesen werden.
11. Leitungsschutzmaßnahmen 
 Tiefwurzelnde Bäume müssen lt. DIN 18920 und den technischen Richtlinien 
GW 125 einen Mindestabstand von 2,5 m zu Versorgungsleitungen aufwei-
sen. Wird dieser Abstand unterschritten, so sind die Ver- und Entsorgungslei-
tungen gegen Wurzeleinwirkungen zu sichern oder die Standorte der Bäume 
entsprechend zu verschieben.  
 Pflanzmaßnahmen im Nahbereich zu Versorgungsleitungen sind mit dem 
Versorgungsträger abzustimmen.
12. Öffentliche Verkehrsflächen 
 Die innerhalb der öffentlichen Verkehrsflächen dargestellten Einrichtungen 
(Fahrbahn, Gehwege etc.) sind unverbindliche Eintragungen des Bestands 
oder des Ausbauvorschlags. Sie dienen nur zur Erläuterung der Planung, 
sind nicht Bestandteil der Festsetzungen dieses Bebauungsplanes und kön-
nen bei der weiteren Ausführungsplanung besonderen örtlichen Gegeben-
heiten angepasst werden. 
13. Stellplätze
 
 Bei der Herstellung von Stellplätzen ist die Einstellplatzsatzung der Wissen-
schaftsstadt Darmstadt vom 04.05.2009 – insbesondere § 4 – zu beachten.
14. Baumschutzsatzung 
 Auf die Verpflichtung zur Einhaltung der städtischen Satzung zum Schutze 
des Baumbestandes vom 05.04.2004 wird hingewiesen.
15. Pflanzliste
 Bäume 1. und 2. Ordnung:
 Spitz-Ahorn (Acer platanoides), Berg-Ahorn (Acer pseudoplatanus), Schwar-
zerle (Alnus glutinosa), Gewöhnliche Rosskastanie (Aesculus hippocasta-
num), Vogelkirsche (Prunus avium), Hängebirke (Betula pendula), Rotbuche 
(Fagus sylvatica), Gewöhnliche Esche (Fraxinus excelsior), Walnuss (Ju-
glans regia), Traubeneiche (Quercus petraea), Stieleiche (Quercus robur), 
Winterlinde (Tilia cordata), Sommerlinde (Tilia platyphyllos), Feld-Ahorn 
(Acer campestre), Hainbuche (Carpinus betulus), Zweigriffeliger Weißdorn 
(Crataegus laevigata), Eingriffeliger Weißdorn (Crataegus monogyna), Trau-
benkirsche (Prunus padus), Mehlbeere (Sorbus aria), Gewöhnliche Ebere-
sche (Sorbus aucuparia), Speierling (Sorbus domestica)
 Sträucher:
 Feld-Ahorn (Acer  campestre als Heckenpflanze), Felsenbirne (Amelanchier 
lamarckii), Hainbuche (Carpinus betulus als Heckenpflanze), Kornelkirsche 
(Cornus mas), Roter Hartriegel (Cornus sanguinea), Haselnuss (Corylus 
avellana), Weißdorn (Crataegus spec.), Pfaffenhütchen (Euonymus euro-
paeus), Wild-Apfel (Malus communis), Schlehdorn (Prunus spinosa), Faul-
baum (Rhamnus frangula), Feld-Rose (Rosa arvensis), Hunds-Rose (Rosa 
canina), Büschelrose (Rosa multiflora), Bibernell Rose (Rosa pimpinellifolia), 
Gewöhnlicher Schneeball (Viburnum opulus)
 
Inkrafttreten:
Inkrafttreten dieses Bebauungsplans am   __.__.____    
 
Darmstadt, den __.__.____  
Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt
 ________________________
  Die Dezernentin
Lärm-
pegel-
bereich
Maßgeblicher  
Außenlärmpegel 
La / [dB(A)]
I bis 55
II 56 bis 60
III 61 bis 65
IV 66 bis 70
V 71 bis 75
VI 76 bis 80
VII > 80

Beratungsverlauf (4)

TOP 203
TOP 16
TOP 12
TOP 13

Orte (28)

  • Dieburger Straße 77
  • Erbacher Straße 72
  • Pützerstraße
  • Magdalenenstraße 17
  • Taunusstraße 47
  • Ida-Rhodes-Straße 1
  • Bessunger Straße 125
  • Spessartring 57
  • Fiedlerweg 20
  • Schwarzwaldring
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  • Olbrichweg 8
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  • Lucasweg 6
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  • Europaplatz 1
  • Wolfskehlstraße 7
  • Heinrich-Jobst-Treppe
  • Landgraf-Georg-Straße
  • Mathildenhöhweg
  • Christiansenweg
  • Residenzschloss
  • Am Löwentor
  • Bauhausweg
  • Hohler Weg
  • Sackgasse

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Details

Vorlagen-Nr.
2019/0159
Typ
Magistratsvorlage
Datum
10.05.2019
Erstellt
29.09.2026 00:00