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V/0372/2018

Erweiterung der Grundschulen Kreuzschule und Mauritzschule in Münster zur vollen Dreizügigkeit - Beschluss zur Durchführung eines nichtoffenen Architektenwettbewerbs

Vorlagen 27.04.2018

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Nächste Beratung: Haupt- und Finanzausschuss, Sitzung am 04.07.2018, TOP 9.1

Anlage A

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Anlage A

1566 Zeichen

Anlage A zur V/0372/2018 
Kurzüberblick 
Erweiterungen der Grundschulen Kreuzschule und Mauritzschule in Münster zur vollen 
Dreizügigkeit 
Beschluss zur Durchführung eines nichtoffenen Architektenwettbewerbes 
Benennung der Preisgerichtes; Verfahrenskosten, Terminübersicht des Wettbewerbs mit anschlie-
ßendem VgV-Verfahren 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungs-
standorte in Europa 
 
 
Mit der Vorlage wird das Ziel „Erweiterung der Grundschulstandorte Kreuzschule und Mauritz-
schule“ angestrebt. Die Errichtung soll in den Jahren 2019ff. erfolgen. 
 
Der Architektenwettbewerb wird gem. Ratsbeschluss vom 13.12.2017 zur Vorlage 
V/0845/2017/1 durchgeführt. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0301 Leistungen für Schulen  
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja  Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2018 enthalten? X Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? X Ja  Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
X überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Querschnittsthemen sind von der Vorlage nicht betroffen. Die Vorlage dient der Benennung des 
Preisgerichtes und der Terminübersicht.

Beschlussvorlage

11273 Zeichen

V/0372/2018 
V/0372/2018 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Erweiterung der Grundschulen Kreuzschule und Mauritzschule in Münster zur vollen Dreizügigkeit 
Beschluss zur Durchführung eines nichtoffenen Architektenwettbewerbes 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   19.06.2018 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
   19.06.2018 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
   19.06.2018 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
   04.07.2018 Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Zur Erlangung eines Vorplanungskonzeptes für die Erweiterungen der Kreuzschule und der Mau-
ritzschule zur vollen Dreizügigkeit  wird ein nichtoffener Architektenwettbewerb nach der RPW 
2013 (Richtlinie für Planungswettbewerbe) durchgeführt. 
 
2. Folgende Kriterien werden für die Bewertung der Wettbewerbsbeiträge vorgeschlagen: 
 
 - Programmerfüllung unter Berücksichtigung der Umsetzung der Konzeption, des Raumpr o-
gramms und der geforderten Wettbewerbsleistungen 
 - Architektonische Qualität der Planung (innere und äußere Gestaltung / Außenräume) 
 - Erschließung, Funktion, Nutzung, Barrierefreiheit 
 - Berücksichtigung ökologischer Aspekte 
 - Wirtschaftlichkeit  
 - Nachhaltigkeit 
 - Durchführbarkeit im Hinblick auf bauordnungsrechtliche und organisatorische Belange,  
Realisierbarkeit 
 
 Die Kriterien stehen gleichberechtigt nebeneinander. 
 
3. Zusammensetzung des Preisgerichtes 
 
 Das Preisgericht zur Bewertung der Wettbewerbsbeiträge setzt sich, infolge des Inkrafttretens 
der VgV zum April 2016, wie folgt zusammen: 
 
Amt für 
Immobilienmanagement 
 
25.05.2018 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Carl 
Telefon: 492-2458 
Carl@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0372/2018 
 stimmberechtigte Mitglieder: 
 
 Fachpreisrichter ausloberunabhängig: 
 Beate Burhoff, Münster 
 Christoph Ellermann, Münster 
 Judith Kusch, Köln 
 Prof. Klaus Legner, Düsseldorf 
 Prof. Gernot Schulz, Köln 
 
Fachpreisrichter ausloberabhängig: 
 Georg Mümken, Abteilungsleiter, Amt für Immobilienmanagement, Stadt Münster 
 
Sachpreisrichter, ausloberabhängig: 
 N. N., pol. Vertreter/in der Fraktionen 
 N. N., pol. Vertreter/in der Fraktionen 
 Stadtdirektor Thomas Paal, Beigeordneter für Bildung, Jugend und Familie 
 oder 
 Stadtrat Matthias Peck, Beigeordneter für Wohnungsversorgung, Immobilien, Nachhaltigkeit 
 
nicht stimmberechtigte Mitglieder: 
 
Stellvertretende Preisrichter, ausloberunabhängig: 
 Josef Holthaus, Emsdetten 
 Matthias Fritzen, Münster 
 N. N., pol. Vertreter/in der Fraktionen 
 N. N., pol. Vertreter/in der Fraktionen 
 N. N., pol. Vertreter/in der Fraktionen 
 
Stellvertretende Preisrichter, ausloberabhängig: 
 Klaus Ehling, Leiter Amt für Schule und Weiterbildung 
 Jörg A. Michel, Technischer Leiter Amt für Immobilienmanagement, Stadt Münster 
 Stadtdirektor Thomas Paal, Beigeordneter für Bildung, Jugend und Familie 
 oder 
 Stadtrat Matthias Peck, Beigeordneter für Wohnungsversorgung, Immobilien, Nachhaltigkeit 
 
Sachverständige Berater/in  
 Jörg Hoffmann, Fachstellenleiter Amt für Grünflächen, Stadt Münster 
 Diana Hülsmeier, Schulleiterin Kreuzschule 
 Magda Stecker-Kühl, Schulleiterin Mauritzschule 
 N.N., Projektleitung, Amt für Immobilienmanagement, Stadt Münster 
 Marlies Voss, Architektin, Leiterin Denkmalbehörde Stadt Münster 
 Ludger Watermann, Amt für Schule und Weiterbildung 
 Thomas Werner, Amt für Immobilienmanagement, Stadt Münster 
 
Vorprüfung 
 Claudia Carl, Amt für Immobilienmanagement Stadt Münster 
 Gerlinde Haase, Amt für Schule und Weiterbildung 
 Nadine Wiesmann, Amt für Schule und Weiterbildung  
 Rita Tiltmann, Amt für Schule und Weiterbildung 
 N.N., externes Vorprüfbüro 
 
Wenn sich die Zusammensetzung des Preisgerichtes ändern sollte, so wird die Verwaltung beau f-
tragt, in eigener Zuständigkeit Personen nach zu benennen, um das Wettbewerbsverfahren nach den 
Bestimmungen der Vergabeverordnung durchführen zu können.

- 3 - 
V/0372/2018 
 
4. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Preisträger des Wettbewerbes (voraussichtlich 3) zur 
Teilnahme an einem Vergabeverfahren zur Beauftragung der Architektenleistungen entspr e-
chend der Vergabeordnung (VgV) aufgefordert werden. 
 
5. Der Terminplan für die Durchführung des Architektenwettbewerbs und für das anschließende 
VgV-Vergabeverfahren wird zur Kenntnis genommen. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass für den Wettbewerb und das anschließende VgV -Verfahren 
Kosten in Höhe von insgesamt ca. 118.000 € entstehen.  
 
Für die Finanzierung der Erweiterung der Grundschulen Kreuzschule und Mauritzschule stehen g e-
mäß Beschluss zur Vorlage V/0845/2017/1 vom 13.12.2017 Mittel in Höhe von 6.087.000 € (Kreu z-
schule) bzw. 5.505.000 € (Mauritzschule) zur Verfügung. 
 
Die Finanzierung der Investitionsmaßnahmen Grundschule Kreuzschule und Grundschule Maurit z-
schule erfolgt durch Ansatzverlagerung aus der Sammelposition 4720 „Erweiterung Schulgebäude“. 
Die Mittel werden wie folgt bereitgestellt: 
 
Teilfinanzplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
Produktgruppe 0301 Leistungen für Schu-
len 
   
Investitionsmaßnahme 4720 Erweiterung Grund-
schule Kreuzschule 
   
Auszahlungen  - für Baumaßnah-
men 
2018 60.000 apl: Deckung aus 4720 
(Erw. Schulgebäude) 
   VE   
   2019 1.041.747 Ansatzverlagerung aus 
4720 (Erw. Schulgeb.) 
   2020 2.882.803 Ansatzverlagerung aus 
4720 (Erw. Schulgeb.) 
   2021 1.718.969 Ansatzverlagerung aus 
4720 (Erw. Schulgeb.) 
   2022 383.481 Ansatzverlagerung aus 
4720 (Erw. Schulgeb.) 
Summe aller Auszahlungen/Saldo 6.087.000

- 4 - 
V/0372/2018 
 
Teilfinanzplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
Produktgruppe 0301 Leistungen für Sch u-
len 
   
Investitionsmaßnahme 4720 Erweiterung Grund-
schule Mauritzschule 
   
Auszahlungen  - für Baumaßnahmen 2018 60.000 apl: Deckung aus 4720 
(Erw. Schulgebäude) 
   VE   
   2019 969.435 Ansatzverlagerung aus 
4720 (Erw. Schulgeb.) 
   2020 2.444.220 Ansatzverlagerung aus 
4720 (Erw. Schulgeb.) 
   2021 1.502.865 Ansatzverlagerung aus 
4720 (Erw. Schulgeb.) 
   2022 528.480 Ansatzverlagerung aus 
4720 (Erw. Schulgeb.) 
Summe aller Auszahlungen/Saldo 5.505.000  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Auszahlungsermächtigungen werden im Haushaltsplan 2018 auf 
Antrag außerplanmäßig nach § 83 GO NW bei den  Maßnahmen „Erweiterung Grundschule Kreu z-
schule“ und „Erweiterung Grundschule Mauritzschule“ bereitgestellt. Die Deckung erfolgt aus der I n-
vestitionsmaßnahme 4720 „Erweiterung Schulgebäude“. 
 
Begründung: 
 
Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 13.12.2017 mit der Vorlage V/0845/2017 der E r-
weiterung der Kreuzschule und Mauritzschule zur vollen Dreizügigkeit zugestimmt und die Verwaltung 
beauftragt, zur Vergabe der Architektenleistungen ein VgV-Verfahren mit v orgeschaltetem Wettb e-
werbsverfahren vorzubereiten. 
Die Schulgebäude der Grundschulen sind nicht barrierefrei und entsprechen nicht den heutigen A n-
sprüchen an inklusive Unterrichtsgestaltung, zusätzlich ist eine Erhöhung der Zügigkeit von zwei auf 
drei Züge, die Schaffung zusätzlicher Differenzierungs-, Aufenthalts- und Unterrichtsbereiche und die 
Einrichtung einer Mensa erforderlich.  
Die Erweiterungen der Grundschulen werden im laufenden Schulbetrieb erfolgen müssen. Aus die-
sem Grund wird im Wettbewerbsverfahren von den Teilnehmern eine sorgfältige Abwägung bei den 
Eingriffen in den Bestand erwartet. 
 
Zu 1. – 2.: Architektenwettbewerb 
 
Es wird vorgeschlagen einen nichtoffenen Wettbewerb nach der RPW 2013 (Richtlinie für Planung s-
wettbewerbe) durchzuführen. D urch die Wettbewerbskonkurrenz der Teilnehmer erhält die Stadt 
Münster eine Auswahl qualitativ hochstehender Lösungen, aus denen durch das Bewertungsgremium 
die beste Lösung der Planungsaufgabe ausgewählt werden kann. Diese Optimierung betrifft sowohl 
die funktionalen und gestalterischen, aber auch die wirtschaftlichen Aspekte. 
 
Die Teilnehmerzahl des Wettbewerbs wird auf 15 Architekturbüros begrenzt. Davon werden 6 Büros 
durch die Ausloberin, der Stadt Münster, einge laden (siehe nichtöffentliche Vorlage V/00373/2018). 
Um weiteren Teilnahmeinteressenten Gelegenheit  zur Bewerbung zu geben, wird die Absicht zur 
Durchführung des Wettbewerbs in der Fachpresse neben der EU -Veröffentlichung bekannt gegeben.

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V/0372/2018 
Aus dem Bewerberkreis werden weitere 9 Architekturbüros durch Losverfahren bestimmt. 
Das Preisgericht setzt sich neben den externen Fachpreisrichtern/innen aus Vertretern der Politik und 
der Verwaltung zusammen. Es wird in der Preisgerichtssitzung aus den anonymisierten Vorplanungs-
konzepten Arbeiten prämieren, d ie an dem anschließenden Verhandlungsverfahren (s. u.) teilne h-
men. 
 
Zu 3.: Zusammensetzung des Preisgerichtes 
 
Nach Inkrafttreten der VgV im April 2016 hat sich für die Zusammensetzung der Preisgerichte eine 
Neuerung ergeben: Gem. § 79 Abs. (3) ist nun fes tgeschrieben, dass die Mehrheit der Preisrichter 
unabhängig von der Ausloberin sein muss; darüber hinaus muss die Mehrheit der Preisrichter über 
dieselbe Qualifikation verfügen wie die Teilnehmer.  
Aus diesem Grund ergibt sich für dieses jetzt durchzuführe nde Wettbewerbsverfahren ein stimmb e-
rechtigtes Gremium von 9 Personen. 
 
Zu 4.: VgV-Verfahren 
 
Öffentliche Auftraggeber sind verpflichtet, freiberufliche Leistungen (Dienstleistungen, Planungslei s-
tungen etc.) bei Überschreitung der Schwellenwerte (erwartete Netto -Auftragshöhe 221.000 €) g e-
mäß der Vergabeordnung (VgV) in einem Verhandlungsverfahren EU-weit auszuschreiben. 
Im Rahmen dieses VgV -Verfahrens können Planungsleistungen in einem Wettbewerbs verfahren 
ausgeschrieben werden. Mit dieser Vorlage entscheidet sich die Stadt Münster hierzu. 
 
Im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren erfolgt die Vergabe der Planungsleistungen in dem vo r-
genannten Verhandlungsverfahren. Teilnehmer am Verhandlungsverfahr en sind die Preisträger des 
Wettbewerbs (voraussichtlich 3). Das Verhandlungsverfahren findet unter Beteiligung der genannten 
Vertreter der Ratsfraktionen und der /dem Vorsitzenden des Preisgerichtes statt. 
Abschließend wird das Ergebnis des VgV -Verfahrens einschließlich des Wettbewerbsergebnisses 
den politischen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt. 
 
Zu 5.: Terminübersicht 
 
18.07.2018 Bekanntmachung im EU-Amtsblatt 
20.08.2018 Bewerbungsschluss 
24.08.2018 Auslosung der Teilnehmer 
07.09.2018  Versand der Auslobungsunterlagen 
21.09.2018 Einführungskolloquium  
11.12.2018 Abgabe der Planunterlagen  
19.12.2018 Abgabe Einsatzmodell 
08.03.2019  Sitzung des Preisgerichts  
II.Q. 2019 Durchführung des VgV–Verfahrens (siehe Pkt. 4) 
 
Zu 6.: Kosten des VgV- / Wettbewerbs-Verfahrens 
 
Für die Durchführung des VgV -Verfahrens inkl. Architektenwettbewerbs entstehen Kosten in Höhe 
von insgesamt ca. 118.000,00 €. 
 
Durch die teilweise interne Durchführung der Wettbewerbsorganisation im Amt für Immobilienm a-
nagement werden zusätzliche Honorarkosten in Höhe von ca. 1 0.000 €  eingespart. Weite-
re ca. 8.500 € werden durch die Reduktion des Preisgerichtes auf der Ausloberseite eingespart. 
 
I. V. 
gez. 
Matthias Peck 
Stadtrat

Beratungsverlauf (4)

19.06.2018 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
19.06.2018 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.12 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
19.06.2018 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 5.9 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
04.07.2018 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 9.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0372/2018
Typ
Vorlagen
Datum
27.04.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37