V/0372/2018
Erweiterung der Grundschulen Kreuzschule und Mauritzschule in Münster zur vollen Dreizügigkeit - Beschluss zur Durchführung eines nichtoffenen Architektenwettbewerbs
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Anlage A
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Anlage A zur V/0372/2018 Kurzüberblick Erweiterungen der Grundschulen Kreuzschule und Mauritzschule in Münster zur vollen Dreizügigkeit Beschluss zur Durchführung eines nichtoffenen Architektenwettbewerbes Benennung der Preisgerichtes; Verfahrenskosten, Terminübersicht des Wettbewerbs mit anschlie- ßendem VgV-Verfahren Ziele/Teilziele/Zielerreichung Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungs- standorte in Europa Mit der Vorlage wird das Ziel „Erweiterung der Grundschulstandorte Kreuzschule und Mauritz- schule“ angestrebt. Die Errichtung soll in den Jahren 2019ff. erfolgen. Der Architektenwettbewerb wird gem. Ratsbeschluss vom 13.12.2017 zur Vorlage V/0845/2017/1 durchgeführt. Finanzierung Produktgruppe: 0301 Leistungen für Schulen Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2018 enthalten? X Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJ enthalten? Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein Bereits veranschlagt? X Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig X überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Querschnittsthemen sind von der Vorlage nicht betroffen. Die Vorlage dient der Benennung des Preisgerichtes und der Terminübersicht.
Beschlussvorlage
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V/0372/2018 V/0372/2018 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Erweiterung der Grundschulen Kreuzschule und Mauritzschule in Münster zur vollen Dreizügigkeit Beschluss zur Durchführung eines nichtoffenen Architektenwettbewerbes Beratungsfolge 19.06.2018 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 19.06.2018 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 19.06.2018 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 04.07.2018 Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Zur Erlangung eines Vorplanungskonzeptes für die Erweiterungen der Kreuzschule und der Mau- ritzschule zur vollen Dreizügigkeit wird ein nichtoffener Architektenwettbewerb nach der RPW 2013 (Richtlinie für Planungswettbewerbe) durchgeführt. 2. Folgende Kriterien werden für die Bewertung der Wettbewerbsbeiträge vorgeschlagen: - Programmerfüllung unter Berücksichtigung der Umsetzung der Konzeption, des Raumpr o- gramms und der geforderten Wettbewerbsleistungen - Architektonische Qualität der Planung (innere und äußere Gestaltung / Außenräume) - Erschließung, Funktion, Nutzung, Barrierefreiheit - Berücksichtigung ökologischer Aspekte - Wirtschaftlichkeit - Nachhaltigkeit - Durchführbarkeit im Hinblick auf bauordnungsrechtliche und organisatorische Belange, Realisierbarkeit Die Kriterien stehen gleichberechtigt nebeneinander. 3. Zusammensetzung des Preisgerichtes Das Preisgericht zur Bewertung der Wettbewerbsbeiträge setzt sich, infolge des Inkrafttretens der VgV zum April 2016, wie folgt zusammen: Amt für Immobilienmanagement 25.05.2018 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Carl Telefon: 492-2458 Carl@stadt-muenster.de - 2 - V/0372/2018 stimmberechtigte Mitglieder: Fachpreisrichter ausloberunabhängig: Beate Burhoff, Münster Christoph Ellermann, Münster Judith Kusch, Köln Prof. Klaus Legner, Düsseldorf Prof. Gernot Schulz, Köln Fachpreisrichter ausloberabhängig: Georg Mümken, Abteilungsleiter, Amt für Immobilienmanagement, Stadt Münster Sachpreisrichter, ausloberabhängig: N. N., pol. Vertreter/in der Fraktionen N. N., pol. Vertreter/in der Fraktionen Stadtdirektor Thomas Paal, Beigeordneter für Bildung, Jugend und Familie oder Stadtrat Matthias Peck, Beigeordneter für Wohnungsversorgung, Immobilien, Nachhaltigkeit nicht stimmberechtigte Mitglieder: Stellvertretende Preisrichter, ausloberunabhängig: Josef Holthaus, Emsdetten Matthias Fritzen, Münster N. N., pol. Vertreter/in der Fraktionen N. N., pol. Vertreter/in der Fraktionen N. N., pol. Vertreter/in der Fraktionen Stellvertretende Preisrichter, ausloberabhängig: Klaus Ehling, Leiter Amt für Schule und Weiterbildung Jörg A. Michel, Technischer Leiter Amt für Immobilienmanagement, Stadt Münster Stadtdirektor Thomas Paal, Beigeordneter für Bildung, Jugend und Familie oder Stadtrat Matthias Peck, Beigeordneter für Wohnungsversorgung, Immobilien, Nachhaltigkeit Sachverständige Berater/in Jörg Hoffmann, Fachstellenleiter Amt für Grünflächen, Stadt Münster Diana Hülsmeier, Schulleiterin Kreuzschule Magda Stecker-Kühl, Schulleiterin Mauritzschule N.N., Projektleitung, Amt für Immobilienmanagement, Stadt Münster Marlies Voss, Architektin, Leiterin Denkmalbehörde Stadt Münster Ludger Watermann, Amt für Schule und Weiterbildung Thomas Werner, Amt für Immobilienmanagement, Stadt Münster Vorprüfung Claudia Carl, Amt für Immobilienmanagement Stadt Münster Gerlinde Haase, Amt für Schule und Weiterbildung Nadine Wiesmann, Amt für Schule und Weiterbildung Rita Tiltmann, Amt für Schule und Weiterbildung N.N., externes Vorprüfbüro Wenn sich die Zusammensetzung des Preisgerichtes ändern sollte, so wird die Verwaltung beau f- tragt, in eigener Zuständigkeit Personen nach zu benennen, um das Wettbewerbsverfahren nach den Bestimmungen der Vergabeverordnung durchführen zu können. - 3 - V/0372/2018 4. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Preisträger des Wettbewerbes (voraussichtlich 3) zur Teilnahme an einem Vergabeverfahren zur Beauftragung der Architektenleistungen entspr e- chend der Vergabeordnung (VgV) aufgefordert werden. 5. Der Terminplan für die Durchführung des Architektenwettbewerbs und für das anschließende VgV-Vergabeverfahren wird zur Kenntnis genommen. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass für den Wettbewerb und das anschließende VgV -Verfahren Kosten in Höhe von insgesamt ca. 118.000 € entstehen. Für die Finanzierung der Erweiterung der Grundschulen Kreuzschule und Mauritzschule stehen g e- mäß Beschluss zur Vorlage V/0845/2017/1 vom 13.12.2017 Mittel in Höhe von 6.087.000 € (Kreu z- schule) bzw. 5.505.000 € (Mauritzschule) zur Verfügung. Die Finanzierung der Investitionsmaßnahmen Grundschule Kreuzschule und Grundschule Maurit z- schule erfolgt durch Ansatzverlagerung aus der Sammelposition 4720 „Erweiterung Schulgebäude“. Die Mittel werden wie folgt bereitgestellt: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0301 Leistungen für Schu- len Investitionsmaßnahme 4720 Erweiterung Grund- schule Kreuzschule Auszahlungen - für Baumaßnah- men 2018 60.000 apl: Deckung aus 4720 (Erw. Schulgebäude) VE 2019 1.041.747 Ansatzverlagerung aus 4720 (Erw. Schulgeb.) 2020 2.882.803 Ansatzverlagerung aus 4720 (Erw. Schulgeb.) 2021 1.718.969 Ansatzverlagerung aus 4720 (Erw. Schulgeb.) 2022 383.481 Ansatzverlagerung aus 4720 (Erw. Schulgeb.) Summe aller Auszahlungen/Saldo 6.087.000 - 4 - V/0372/2018 Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0301 Leistungen für Sch u- len Investitionsmaßnahme 4720 Erweiterung Grund- schule Mauritzschule Auszahlungen - für Baumaßnahmen 2018 60.000 apl: Deckung aus 4720 (Erw. Schulgebäude) VE 2019 969.435 Ansatzverlagerung aus 4720 (Erw. Schulgeb.) 2020 2.444.220 Ansatzverlagerung aus 4720 (Erw. Schulgeb.) 2021 1.502.865 Ansatzverlagerung aus 4720 (Erw. Schulgeb.) 2022 528.480 Ansatzverlagerung aus 4720 (Erw. Schulgeb.) Summe aller Auszahlungen/Saldo 5.505.000 Die zur Finanzierung erforderlichen Auszahlungsermächtigungen werden im Haushaltsplan 2018 auf Antrag außerplanmäßig nach § 83 GO NW bei den Maßnahmen „Erweiterung Grundschule Kreu z- schule“ und „Erweiterung Grundschule Mauritzschule“ bereitgestellt. Die Deckung erfolgt aus der I n- vestitionsmaßnahme 4720 „Erweiterung Schulgebäude“. Begründung: Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 13.12.2017 mit der Vorlage V/0845/2017 der E r- weiterung der Kreuzschule und Mauritzschule zur vollen Dreizügigkeit zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, zur Vergabe der Architektenleistungen ein VgV-Verfahren mit v orgeschaltetem Wettb e- werbsverfahren vorzubereiten. Die Schulgebäude der Grundschulen sind nicht barrierefrei und entsprechen nicht den heutigen A n- sprüchen an inklusive Unterrichtsgestaltung, zusätzlich ist eine Erhöhung der Zügigkeit von zwei auf drei Züge, die Schaffung zusätzlicher Differenzierungs-, Aufenthalts- und Unterrichtsbereiche und die Einrichtung einer Mensa erforderlich. Die Erweiterungen der Grundschulen werden im laufenden Schulbetrieb erfolgen müssen. Aus die- sem Grund wird im Wettbewerbsverfahren von den Teilnehmern eine sorgfältige Abwägung bei den Eingriffen in den Bestand erwartet. Zu 1. – 2.: Architektenwettbewerb Es wird vorgeschlagen einen nichtoffenen Wettbewerb nach der RPW 2013 (Richtlinie für Planung s- wettbewerbe) durchzuführen. D urch die Wettbewerbskonkurrenz der Teilnehmer erhält die Stadt Münster eine Auswahl qualitativ hochstehender Lösungen, aus denen durch das Bewertungsgremium die beste Lösung der Planungsaufgabe ausgewählt werden kann. Diese Optimierung betrifft sowohl die funktionalen und gestalterischen, aber auch die wirtschaftlichen Aspekte. Die Teilnehmerzahl des Wettbewerbs wird auf 15 Architekturbüros begrenzt. Davon werden 6 Büros durch die Ausloberin, der Stadt Münster, einge laden (siehe nichtöffentliche Vorlage V/00373/2018). Um weiteren Teilnahmeinteressenten Gelegenheit zur Bewerbung zu geben, wird die Absicht zur Durchführung des Wettbewerbs in der Fachpresse neben der EU -Veröffentlichung bekannt gegeben. - 5 - V/0372/2018 Aus dem Bewerberkreis werden weitere 9 Architekturbüros durch Losverfahren bestimmt. Das Preisgericht setzt sich neben den externen Fachpreisrichtern/innen aus Vertretern der Politik und der Verwaltung zusammen. Es wird in der Preisgerichtssitzung aus den anonymisierten Vorplanungs- konzepten Arbeiten prämieren, d ie an dem anschließenden Verhandlungsverfahren (s. u.) teilne h- men. Zu 3.: Zusammensetzung des Preisgerichtes Nach Inkrafttreten der VgV im April 2016 hat sich für die Zusammensetzung der Preisgerichte eine Neuerung ergeben: Gem. § 79 Abs. (3) ist nun fes tgeschrieben, dass die Mehrheit der Preisrichter unabhängig von der Ausloberin sein muss; darüber hinaus muss die Mehrheit der Preisrichter über dieselbe Qualifikation verfügen wie die Teilnehmer. Aus diesem Grund ergibt sich für dieses jetzt durchzuführe nde Wettbewerbsverfahren ein stimmb e- rechtigtes Gremium von 9 Personen. Zu 4.: VgV-Verfahren Öffentliche Auftraggeber sind verpflichtet, freiberufliche Leistungen (Dienstleistungen, Planungslei s- tungen etc.) bei Überschreitung der Schwellenwerte (erwartete Netto -Auftragshöhe 221.000 €) g e- mäß der Vergabeordnung (VgV) in einem Verhandlungsverfahren EU-weit auszuschreiben. Im Rahmen dieses VgV -Verfahrens können Planungsleistungen in einem Wettbewerbs verfahren ausgeschrieben werden. Mit dieser Vorlage entscheidet sich die Stadt Münster hierzu. Im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren erfolgt die Vergabe der Planungsleistungen in dem vo r- genannten Verhandlungsverfahren. Teilnehmer am Verhandlungsverfahr en sind die Preisträger des Wettbewerbs (voraussichtlich 3). Das Verhandlungsverfahren findet unter Beteiligung der genannten Vertreter der Ratsfraktionen und der /dem Vorsitzenden des Preisgerichtes statt. Abschließend wird das Ergebnis des VgV -Verfahrens einschließlich des Wettbewerbsergebnisses den politischen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt. Zu 5.: Terminübersicht 18.07.2018 Bekanntmachung im EU-Amtsblatt 20.08.2018 Bewerbungsschluss 24.08.2018 Auslosung der Teilnehmer 07.09.2018 Versand der Auslobungsunterlagen 21.09.2018 Einführungskolloquium 11.12.2018 Abgabe der Planunterlagen 19.12.2018 Abgabe Einsatzmodell 08.03.2019 Sitzung des Preisgerichts II.Q. 2019 Durchführung des VgV–Verfahrens (siehe Pkt. 4) Zu 6.: Kosten des VgV- / Wettbewerbs-Verfahrens Für die Durchführung des VgV -Verfahrens inkl. Architektenwettbewerbs entstehen Kosten in Höhe von insgesamt ca. 118.000,00 €. Durch die teilweise interne Durchführung der Wettbewerbsorganisation im Amt für Immobilienm a- nagement werden zusätzliche Honorarkosten in Höhe von ca. 1 0.000 € eingespart. Weite- re ca. 8.500 € werden durch die Reduktion des Preisgerichtes auf der Ausloberseite eingespart. I. V. gez. Matthias Peck Stadtrat
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0372/2018
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 27.04.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37