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2021/0331

Erneuerung der Brückenbauwerke Hilpertstraße und Stirnweg einschließlich der Anschlussknotenpunkte

Magistratsvorlage 22.10.2021

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2021/0331

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Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
27.10.2021 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
 
Amt: Mobilitätsamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2021/0331 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 541010 
Kostenstelle:  066-100-1000 Investitionsnummer:  08066-6116 
Kostenträger:  5410-11 Sachkonto: 0952010 
 
Betreff: Erneuerung der Brückenbauwerke Hilpertstraße und Stirnweg  einschließlich der 
Anschlussknotenpunkte  
 
Vorlage vom: 22.10.2021  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Der Bericht zur Kostenerhöhung bei der Maßnahme „Ersatzneubau der Brückenbauwerke 
Hilpertstraße und Stirnweg sowie des erforderlichen Um- bzw. Neubaus der benachbarten 
Straßenknotenpunkte“ wird zur Kenntnis genommen.  
2. Der Magistrat nimmt die voraussichtlichen Gesamtkosten in Höhe von 19.000.000 Euro und 
den damit verbundenen Mehrkostenaufwand in Höhe von insgesamt 7.200.000 Euro zur 
Kenntnis.  
3. Zur Finanzierung der Mehrkosten gemäß Anlage 1, die aus dem gestörten Bauablauf und 
der Bauzeitverlängerung resultieren, sind bereits für das Haushaltsjahr 2022     
2.500.000 Euro über die Haushaltsanmeld ung 2022 auf der Investitionsnummer     
08066-6116 - Grundhafte Erneuerung Stirnwegbrücke und Brücke Hilpertstraße  -,

- 2 - 
Kostenstelle 066-100-1000, eingeplant.  
 
Anlagen: Mehrkosten Brücke Hilpertstraße -Stirnweg 
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage  vom 22.10.2021   
 
Auf Grundlage der Beschlüsse von Magistrat und Stadtverordnetenversammlung vom 
16.12.2015 und vom 11.02.2016, sowie den freigegebenen Planungen, wurde der Neubau der 
Brücken über die DB-Gleise im Zuge der Hilpertstraße und des Stirnweges, inkl. dem Ausbau 
der angrenzenden Straßen und Knotenpunkte, im April 2016 EU-weit ausgeschrieben und am 
19.05.2016 submittiert. 
  
Das wirtschaftlichste Angebot wurde von der Bietergemeinschaft Züblin Hoch- und Brückenbau 
GmbH / STRABAG AG mit einer Angebotssumme von 7.723.774,15 Euro abgegeben. Auf 
dieses Angebot wurde am 18.07.2016 der Zuschlag erteilt. Die Bauarbeiten vor Ort wurden im 
Oktober 2016 begonnen und endeten mit der VOB-Abnahme im Oktober 2019. 
Ebenfalls vergeben wurde dabei der Auftrag zum Umbau der Oberleitung. Die Auftragssumme 
für diesen Teil der Arbeiten betrug 392.798,91 Euro. 
 
Wesentliche Arbeiten zum Abbruch der Bestandsbauwerke und der Errichtung der neuen 
Brücken waren nur in s.g. „Sperrpausen“, d.h. in Zeiten ohne Zugverkehr und bei 
abgeschalteter Oberleitung möglich. Diese Sperrpausen wurden zeitlich weit vor den 
eigentlichen Baumaßnamen geplant, mit der DB abgestimmt und von dieser genehmigt. Der 
gesamte Bauablauf musste im Vorfeld detailliert auf diese Sperrpausen zugeschnitten werden 
und die Abarbeitung des für die jeweilige Sperrpause vorgesehene Arbeitspakets war die 
Grundvoraussetzung für die Einhaltung des geplanten Bauablaufes und damit der Zeit- und 
Kostenplanung. Das diese Voraussetzung nicht vollständig realisiert werden konnte, ist die 
wesentliche Ursache dafür, dass es im Projekt zu einer Kostenerhöhung und einer 
Überschreitung der geplanten Bauzeit gekommen ist. Die Kostenerhöhung betreffen dabei 
sowohl die Abrechnungssumme mit der beauftragten Arbeitsgemeinschaft Züblin / STRABAG 
als auch die Kosten für die ingenieurtechnische Begleitung.  
 
Ein wesentlicher Grund sowohl für die Kostenerhöhungen der ARGE als auch bei der 
ingenieurtechnischen Begleitung, sind verschiedene Kabellagen, die vor Baubeginn nicht 
bekannt waren bzw. die nicht rechtzeitig vor Baubeginn aus dem Baufeld heraus gelegt werden 
konnten. Betroffen waren ein Datenkabel der DB – Kommunikationstechnik (DB-KT) entlang der 
Böschungsschulter, ein weiteres DB-Kabel parallel zur Gleislage sowie Telekom-Kabel im alten 
Bauwerk Hilpertstraße. 
 
 DB-KT: Im Bereich der geplanten Zufahrtsrampen wurde ein für den Bahnbetrieb 
unbedingt erforderliches Kabel der DB-KT angetroffen. Da Schaffung der Zuwegung zu 
den Bauwerksteilen in Höhe der Gleisanlagen dem Auftragnehmer überlassen worden 
war, wurde die Bedeutung des Kabels in der Planungsphase falsch eingeschätzt und die 
Notwendigkeit der Umverlegung in die Böschungsschulter zu spät erkannt. Dies führte 
zu einer verzögerten Umsetzung des geplanten Rampenkonzeptes zur Andienung der 
Baustelle in diesem Bereich. 
 
 DB-Kabel: Im Bereich der Bauwerksgründung verliefen weitere Kabel der DB, die im 
Vorfeld der Bauausführung lokalisiert worden waren. Im Rahmen der Bauausführung 
wurde jedoch deutlich, dass ein erheblich höherer Aufwand zur Sicherung dieser Kabel 
erforderlich war, als ursprünglich angenommen. Es musste daher in Absprache mit 
Tragwerksplaner, Objektplaner und ARGE ein hoher Aufwand betrieben werden, um die 
Kabel den Vorgaben der DB entsprechend zu sichern bzw. die Arbeiten fortsetzen zu 
können. Ursprünglich geplante Bauzeiten konnten nicht eingehalten werden.

- 4 - 
 Telekomleitungen, in der alten Brücke Hilpertstraße mussten beim Teilabbruch auf der 
Brücke Hilpertstraße umverlegt und im Betrieb aufrechterhalten werden. Im Zuge der 
Baufeldfreimachung hätten die Leitungen der Telekom bereits vor Beginn der 
Brückenbauarbeiten auf eine provisorische Kabelbrücke über die Bahngleise außerhalb 
des Baufeldes umverlegt werden sollen. Diese Leistung wurde von der Telekom trotz 
mehrfacher Aufforderung und intensiver Abstimmung nicht zeitgerecht erbracht und 
führte daher zu weiteren Verzögerungen. 
 
Durch diese Störungen konnte der ursprünglich geplante und vertraglich festgelegte Bauablauf 
nicht aufrechterhalten werden. Bereits mit Baubeginn kam es zu Bauablaufstörungen . So 
konnten genehmigte und koordinierte Sperrpausen nicht genutzt werden und das 
Verkehrskonzept musste überarbeitet werden. D.h. aus großen Bauphasen wurden viele kleine 
Bauphasen notwendig. Dies bedingte weitere Planung und Koordinierung. In bestimmten 
Abschnitten musste beschleunigt werden, um Termine für neu abgestimmte Sperrpausen der 
Deutschen Bahn einhalten zu können. 
 
Durch Abstimmungsschwierigkeiten mit der DB wurden nicht immer alle benötigten 
Sperrpausen genehmigt, welches weitere Verhandlungen und weitere Ve rzögerungen für den 
Bauablauf mit sich gezogen hat. 
 
Die Mehrkosten ergeben sich im Wesentlichen wie folgt: 
 
Bauleistungen 
 
1. Verlängerte Schalungsvorhaltung Widerlager Hilpertstraße 
 
Der Ersatzneubau des Brückenbauwerkes ist in zwei Teilabschnitten herzustellen. In der 
ersten Bauphase erfolgen der Teilabbruch der Bestandsflügelwände und der Neubau des 
Brückenbauwerkes, direkt neben dem Bestandsbauwerk. Nach Fertigstellung des Neubaus 
und nach der Umverlegung des Straßenverkehrs auf das neue Brückenbauwerk wird das 
restliche Bestandsbauwerk abgebrochen und die fehlenden Bauwerksflügel ergänzt.  
 
Zur Herstellung der Unterbauten/Widerlager ist es aufgrund der Bauteilgeometrie 
erforderlich eine werksgefertigte Schalung als Sonderkonstruktion einzusetzen. 
Standardisierte Schalungselemente können nicht zu Einsatz kommen. 
 
Die Fertigung der Schalung im Bauhof des ARGE-Partners Züblin musste im November 
2016 begonnen werden, um die Schalung fristgerecht auf die Baustelle liefern und 
einsetzen zu können. Der Aufbau der Schalung auf der Baustelle ist aufgrund der 
unmittelbaren Nähe zum Gleis sowie der Oberleitungsanlage (15 kV) ausschließlich in 
Sperrpausen mit Ausschaltung der Oberleitungsanlage möglich.  
 
Für die baubetriebliche Anmeldung der Sperrpausen ist ein Vorlauf von 31 Kalenderwochen 
vor Baubeginn gemäß den Richtlinien der DB AG erforderlich. Der Einsatz der 
Widerlagerschalung auf der Baustelle war gemäß Bauzeitenplan des Auftragnehmers 
aufgrund verschiedenster Behinderungen während der Bauausführung nicht gegeben und 
musste auf dem Bauhof zwischengelagert werden.

- 5 - 
2. Gestörter Bauablauf und Bauzeitverlängerung 
 
Die aus Sicht des Auftragnehmers (ARGE STRABAG AG / Züblin GmbH) entstandene 
Mehrkosten für den gestörten Bauablauf und die daraus resultierende Bauzeitverzögerung 
gemäß Anlage 1 wurden in entsprechenden Nachtragsangeboten aufgestellt und mit der 
Schlussrechnung eingefordert. 
 
Das mit der baubetrieblichen Beratung beauftragte Sachverständigenbüro kam wiederholt 
zu der Erkenntnis, dass diese finanziellen Forderungen in der vorliegenden Form nicht 
prüfbar sind. Infolgedessen blieben die in diesem Zusammenhang stehenden Nachträge bei 
der Schlusszahlung unberücksichtigt. 
Die ARGE wiederum erklärte daraufhin Ihren Vorbehalt gegen die erfolgte Schlusszahlung. 
Es zeichnet sich ein Rechtsstreit mit offenem Ausgang ab. 
 
 
3. Traggerüst Hilpertstraße 
 
Die Ausführungsplanung führte aufgrund vorher nicht festgestellter DB-Kabellagen zu einer 
abweichenden, veränderten Geometrie. Der Verbau wurde an den jeweiligen Wandfuß 
herangerückt.  
 
Die Verbaulinie folgte nunmehr der architektonisch vorgegebenen Krümmung der 
Rahmenwand. Die Auflagerung der Traggerüstelemente geschah damit nicht in einer 
geraden Linie, wie ursprünglich vorgesehen auf dem Fundamentsporn, sondern lag auf den 
dafür auf der Spundwand aufgebrachten Kopfblechen in einem durch die Wandkrümmung 
vorgegebenen Bogen. 
Somit mussten die Bauteile des Traggerüstes neu konstruiert und bemessen werden.  
 
 
4. Beschleunigte Herstellung Stirnweg  
Herstellung Straßenbau (Knotenpunkt Hilpertstraße)  
 
Vorausgegangen waren grundlegende Anpassungen im Bauablauf: 
 
Gemäß Planungskonzept / Baubeschreibung war vorgesehen, beide Brückenbauwerke 
nacheinander zu errichten. Nach Abstimmungen mit der Bahn konnten die hierzu 
erforderlichen Sperrpausen nur eingeschränkt benutzt werden, so dass der Bauzeitenplan 
angepasst werden musste, um den Gesamtfertigstellungstermin zu sichern. 
 
Nach Vorgabe der Sperrpausen durch die Bahn musste trotz Störungen im Gesamtablauf 
aufgrund unberücksichtigter Kabelbestände (DB-KT-Datenkabel) und erforderlicher 
Anpassungen der Ausführungsplanung die Brücke Stirnweg fristgerecht hergestellt werden.  
 
Somit war die beschleunigte Ausführung der Brücke Stirnweg unumgänglich. 
Der gleiche Sachverhalt bedingte auch eine beschleunigte Herstellung des Straßenbaus in 
der Hilpertstraße. 
 
Der Abbruch des Brückenbauwerkes in der Hilpertstraße musste in der Zeit vom 15.09. bis  
17.09.2018 erfolgen. Die Leistungen des Erd- und Straßenbaus waren beschleunigt 
auszuführen. Die grundsätzliche Neuordnung der einzelnen Bauphasen unter erhöhtem 
Ressourceneinsatz bewirkte den Beschleunigungs-Effekt.

- 6 - 
 
5. Zusätzliche Leistungen Verkehrssicherung 
 
Der gestörte Bauablauf und das hieraus resultierende geänderte Bauphasenkonzept 
bedingte erhebliche Mehrleistungen im Bereich der Verkehrssicherung und der 
aufwendigen Verkehrslenkung innerhalb und außerhalb der Baustelle. 
 
 
6. Berührschutz 
 
Der Siegerentwurf des Auslobungswettbewerbs hatte insbesondere eine hohe 
architektonische Qualität. Der dabei dargestellte Berührungsschutz ist ein sehr 
aufwendiges und technisch schwer umsetzbares Bauteil. Während der Bauausführung 
wurden verschiedene technische Veränderungen gegenüber dem Bauentwurf notwendig und 
führten zu erhöhten Mehrkosten. 
 
 
7. Umverlegung DB-KT-Datenkabel aufgrund Baufeldfreimachung  
 
Wie bereits erwähnt (s. DB -KT), konnte das Rampenkonzept an Achse 20 nicht umgesetzt 
werden und verzögerte den Baubeginn. Um möglichst schnell Baufreiheit zu gewährleisten 
und den Baufortschritt zu ermö glichen, musste die Umverlegung des DB -KT-Datenkabels 
beauftragt werden.  
 
 
8. Mehrmengen  
 
 Mehrmengen für Baugruben, Erdabtrag, Bodenentsorgung, Beton, 
Bauwerkshinterfüllung, Baugrubensicherung, Verbauarbeiten, Erdauftrag und Planum 
die verlängerte Vorhaltung des Traggerüsts am Stirnweg (aufgrund fehlender 
Sperrpausen konnte dieses nicht rückgebaut werden), 
 Schutz von Starkstromkabeln DB,  
 Ertüchtigung des provisorischen Berührschutzes (weil der endgültige Berührschutz 
durch entfallene vertraglich vereinbarte Sperrpausen nicht früher montiert werden 
konnte, musste das Provisorium länger vorgehalten werden). 
 
 
Ingenieurleistungen 
 
1. Tragwerksplanung   
 
Aufgrund nicht ausreichend erkundeter gleisparallelen Leitungen der DB AG mussten 
konstruktive Veränderungen am Bauwerk (insbesondere Brücke Hilpertstraße) durchgeführt 
werden. Dies hatte notwendigerweise eine partielle Überarbeitung der Tragwerksplanung 
zur Folge:  
 
 Überarbeitung 3D-Modell, 
 Umarbeitung der Fundamente, 
 Neue Kollisionsplanung (Abstimmung der Bauarbeiten Abriss und Neubau), 
 Umplanung der Widerlager aufgrund verschobener Mastfundamente, 
 Statische Berechnung für Bestand bei Abbruch/Teilabbruch,

- 7 - 
 Änderung der Unterbauten und Fundamente aufgrund Änderung des Verbaus, 
 Anpassung der Bewehrung. 
 
 
2. Verkehrsplanung  
  
Begründet in den Bauablaufstörungen waren die vertraglich vereinbarten Bauphasen - und 
Verkehrssicherungspläne nicht oder nur teilweise umsetzbar. Das Bauphasenkonzept 
musste neu erstellt werden. 
 
 
3. Objektplanung  
 
Hier sind weitere Kosten entstanden für: 
 
 ZTV-ING Koordination (war im Vorfeld nicht beauftragt), 
 zusätzliche Planungsleistungen für die Schnittstellen von Objekt-, Tragwerks- und 
Straßenplanung,  
 Erhöhter Aufwand Nachtragsprüfung, 
 Koordinierung für Leitungsumverlegung und –planung (konnte im Vorfeld nicht 
beauftragt werden, da Umfang nicht absehbar), 
 Zusätzliche Kosten für Bauoberleitung und örtliche Bauüberwachung durch 
verlängerte Bauzeit.  
 
 
4. Sicherungspersonal bei veränderten Sperrpausen  
 
Aufgrund des gestörten Bauablaufs wurden für eine Vielzahl der Arbeiten neue Sperrpausen 
benötigt. Die personelle Absicherung (Technisch Berechtigter & Bauüberwacher Bahn) 
dieser unplanmäßigen Sperrpausen ist nicht Grundlage des bestehenden 
Ingenieurvertrages. Hiermit einhergehend entstanden für Bahnsicherungsleistungen 
zusätzliche Kosten. 
 
 
5. Baubetriebliche Beratung:  
 
Baubetriebliche Beratung zum vertragskonformen Umgang mit Bauablaufstörungen und 
Verzögerungen und der daraus resultierenden Nachtragsforderungen der ARGE. 
Aufgrund der Vielzahl der Beteiligten am Bauvorhaben (ARGE, AN Oberleitung SPL, DB, 
Versorgungsträger, Tragwerksplaner, Verkehrsplaner, Objektplaner, Auftraggeber) und 
aufgrund der Komplexität der Bauabläufe wurde ein externes Spezialbüro eingeschaltet. 
 
 
Zusammenfassung: 
 
Es kann festgestellt werden, dass infolge der o. g. Nachtragsforderungen Mehrkosten im worst- 
case von insgesamt 7.200.000 Euro entstehen werden. Dies ist davon abhängig, ob die 
Nachträge gestörter Bauablauf und Bauzeitverlängerung in voller Höhe fällig werden.  
 
Der Gesamtausgabebedarf für den Ersatzneubau Brücken Hilpertstraße und Stirnweg über DB -
Gleise erhöht sich somit von 11.800.000 Euro auf ca. 19.000.000 Euro.

- 8 - 
 
Ein Teil dieser Mehrkosten in Höhe von 4.700.000 Euro wurden über die jeweilige 
Haushaltsanmeldung bis 2021 eingeplant und somit abgedeckt.  
Zur Finanzierung der Mehrkosten gemäß Anlage 1 die aus dem gestörten Bauablauf und der 
Bauzeitverlängerung resultieren sind bereits für das Haushaltsjahr 2022 2.500.000 Euro 
über die Haushaltsanmeldung 2022 auf der Investitionsnummer 08066 -6116 - Grundhafte 
Erneuerung Stir nwegbrücke und Brücke Hilpertstraße  -, Kostenstelle 066-100-1000, 
eingeplant. 
 
Da gemäß der Kreuzungsvereinbarung ca. 44% der kreuzungsbedingten Baukosten für den 
Neubau der beiden Brückenbauwerke  Hilpertstraße und Stirnweg auf die DB-AG entfallen und 
darüber hinaus gemäß des Bewilligungsbescheides des Landes Hessen die verbleibenden 
Kosten für den Neubau der Brückenbauwerke Hilpertstraße und Stirnweg sowie der 
benachbarten Straßenknotenpunkte mit ca. 70 % nach GVFG bezuschusst werden, sind 
wesentliche Teile dieser Mehrkosten durch Zuwendungen des Landes sowie durch die DB-AG 
abgedeckt. 
 
Ein Erhöhungsantrag auf Gewährung einer weiteren Landeszuwendung wurde bereits 
eingereicht und genehmigt. Im Rahmen der Kreuzungsvereinbarung mit der Deutschen Bahn 
wurde ebenfalls ein Erhöhungsantrag eingereicht und genehmigt. 
 
Die gesamten Baukosten von rund 14,5 Mio. € werden gemeinsam mit dem Kreuzungspartner 
DB und dem Fördergeber Hessen Mobil getragen. Die Anteile aus den Baukosten errechnen 
sich wie folgt: 
 
- Anteil DB (44%):  6,38 Mio. € 
- Anteil Hessen mobil (70%): 5,68 Mio. € (abzgl. des DB Anteils) 
 
Des Weiteren wird eine Verwaltungskostenpauschale für die Gesamtkosten (19 Mio. €) von 10% 
vom Fördergeber und von dem Kreuzungspartner gewährt. 
 
- DB Anteil (10%):  1,90 Mio. € 
- Anteil Hessen mobil (10%): 1,90 Mio. € 
 
Somit werden die Gesamtkosten aus Anteil Baukosten und Anteil Verwaltungskostenpauschale 
folgendermaßen verteilt: 
 
- DB Anteil Gesamt:  8,28 Mio. € 
- Anteil Hessen mobil:  7,58 Mio. € 
- Anteil Stadt:   3,14 Mio. € 
 
 
Von den voraussichtlichen Gesamtkosten in Höhe von 19.000.000 Euro beträgt der städtische 
Anteil vorbehaltlich der Schlussverwendungsnachweise max. 3.140.000 Euro.  
 
Dezernat III     Dezernat IV 
 
 
 
Michael Kolmer    André Schellenberg 
Stadtrat     Stadtkämmerer

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252 Zeichen

Punkt 13: Erneuerung der Brückenbauwerke Hilpertstraße und Stirnweg einschließlich der 
Anschlussknotenpunkte 
 (V-Nr. 2021/0331) 
- Kenntnisnahme - 
  
 Der Ausschuss für Bauen, Stadtplanung, Verkehr und Liegenschaften nimmt von 
der Vorlage Kenntnis.

Beratungsverlauf (2)

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TOP 13

Orte (2)

  • Hilpertstraße
  • Stirnweg

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Details

Vorlagen-Nr.
2021/0331
Typ
Magistratsvorlage
Datum
22.10.2021
Erstellt
29.09.2026 00:00