2021/0331
Erneuerung der Brückenbauwerke Hilpertstraße und Stirnweg einschließlich der Anschlussknotenpunkte
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2021/0331
17487 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
27.10.2021
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Amt: Mobilitätsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2021/0331
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 541010
Kostenstelle: 066-100-1000 Investitionsnummer: 08066-6116
Kostenträger: 5410-11 Sachkonto: 0952010
Betreff: Erneuerung der Brückenbauwerke Hilpertstraße und Stirnweg einschließlich der
Anschlussknotenpunkte
Vorlage vom: 22.10.2021
Beschlussvorschlag :
1. Der Bericht zur Kostenerhöhung bei der Maßnahme „Ersatzneubau der Brückenbauwerke
Hilpertstraße und Stirnweg sowie des erforderlichen Um- bzw. Neubaus der benachbarten
Straßenknotenpunkte“ wird zur Kenntnis genommen.
2. Der Magistrat nimmt die voraussichtlichen Gesamtkosten in Höhe von 19.000.000 Euro und
den damit verbundenen Mehrkostenaufwand in Höhe von insgesamt 7.200.000 Euro zur
Kenntnis.
3. Zur Finanzierung der Mehrkosten gemäß Anlage 1, die aus dem gestörten Bauablauf und
der Bauzeitverlängerung resultieren, sind bereits für das Haushaltsjahr 2022
2.500.000 Euro über die Haushaltsanmeld ung 2022 auf der Investitionsnummer
08066-6116 - Grundhafte Erneuerung Stirnwegbrücke und Brücke Hilpertstraße -,
- 2 -
Kostenstelle 066-100-1000, eingeplant.
Anlagen: Mehrkosten Brücke Hilpertstraße -Stirnweg
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 22.10.2021
Auf Grundlage der Beschlüsse von Magistrat und Stadtverordnetenversammlung vom
16.12.2015 und vom 11.02.2016, sowie den freigegebenen Planungen, wurde der Neubau der
Brücken über die DB-Gleise im Zuge der Hilpertstraße und des Stirnweges, inkl. dem Ausbau
der angrenzenden Straßen und Knotenpunkte, im April 2016 EU-weit ausgeschrieben und am
19.05.2016 submittiert.
Das wirtschaftlichste Angebot wurde von der Bietergemeinschaft Züblin Hoch- und Brückenbau
GmbH / STRABAG AG mit einer Angebotssumme von 7.723.774,15 Euro abgegeben. Auf
dieses Angebot wurde am 18.07.2016 der Zuschlag erteilt. Die Bauarbeiten vor Ort wurden im
Oktober 2016 begonnen und endeten mit der VOB-Abnahme im Oktober 2019.
Ebenfalls vergeben wurde dabei der Auftrag zum Umbau der Oberleitung. Die Auftragssumme
für diesen Teil der Arbeiten betrug 392.798,91 Euro.
Wesentliche Arbeiten zum Abbruch der Bestandsbauwerke und der Errichtung der neuen
Brücken waren nur in s.g. „Sperrpausen“, d.h. in Zeiten ohne Zugverkehr und bei
abgeschalteter Oberleitung möglich. Diese Sperrpausen wurden zeitlich weit vor den
eigentlichen Baumaßnamen geplant, mit der DB abgestimmt und von dieser genehmigt. Der
gesamte Bauablauf musste im Vorfeld detailliert auf diese Sperrpausen zugeschnitten werden
und die Abarbeitung des für die jeweilige Sperrpause vorgesehene Arbeitspakets war die
Grundvoraussetzung für die Einhaltung des geplanten Bauablaufes und damit der Zeit- und
Kostenplanung. Das diese Voraussetzung nicht vollständig realisiert werden konnte, ist die
wesentliche Ursache dafür, dass es im Projekt zu einer Kostenerhöhung und einer
Überschreitung der geplanten Bauzeit gekommen ist. Die Kostenerhöhung betreffen dabei
sowohl die Abrechnungssumme mit der beauftragten Arbeitsgemeinschaft Züblin / STRABAG
als auch die Kosten für die ingenieurtechnische Begleitung.
Ein wesentlicher Grund sowohl für die Kostenerhöhungen der ARGE als auch bei der
ingenieurtechnischen Begleitung, sind verschiedene Kabellagen, die vor Baubeginn nicht
bekannt waren bzw. die nicht rechtzeitig vor Baubeginn aus dem Baufeld heraus gelegt werden
konnten. Betroffen waren ein Datenkabel der DB – Kommunikationstechnik (DB-KT) entlang der
Böschungsschulter, ein weiteres DB-Kabel parallel zur Gleislage sowie Telekom-Kabel im alten
Bauwerk Hilpertstraße.
DB-KT: Im Bereich der geplanten Zufahrtsrampen wurde ein für den Bahnbetrieb
unbedingt erforderliches Kabel der DB-KT angetroffen. Da Schaffung der Zuwegung zu
den Bauwerksteilen in Höhe der Gleisanlagen dem Auftragnehmer überlassen worden
war, wurde die Bedeutung des Kabels in der Planungsphase falsch eingeschätzt und die
Notwendigkeit der Umverlegung in die Böschungsschulter zu spät erkannt. Dies führte
zu einer verzögerten Umsetzung des geplanten Rampenkonzeptes zur Andienung der
Baustelle in diesem Bereich.
DB-Kabel: Im Bereich der Bauwerksgründung verliefen weitere Kabel der DB, die im
Vorfeld der Bauausführung lokalisiert worden waren. Im Rahmen der Bauausführung
wurde jedoch deutlich, dass ein erheblich höherer Aufwand zur Sicherung dieser Kabel
erforderlich war, als ursprünglich angenommen. Es musste daher in Absprache mit
Tragwerksplaner, Objektplaner und ARGE ein hoher Aufwand betrieben werden, um die
Kabel den Vorgaben der DB entsprechend zu sichern bzw. die Arbeiten fortsetzen zu
können. Ursprünglich geplante Bauzeiten konnten nicht eingehalten werden.
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Telekomleitungen, in der alten Brücke Hilpertstraße mussten beim Teilabbruch auf der
Brücke Hilpertstraße umverlegt und im Betrieb aufrechterhalten werden. Im Zuge der
Baufeldfreimachung hätten die Leitungen der Telekom bereits vor Beginn der
Brückenbauarbeiten auf eine provisorische Kabelbrücke über die Bahngleise außerhalb
des Baufeldes umverlegt werden sollen. Diese Leistung wurde von der Telekom trotz
mehrfacher Aufforderung und intensiver Abstimmung nicht zeitgerecht erbracht und
führte daher zu weiteren Verzögerungen.
Durch diese Störungen konnte der ursprünglich geplante und vertraglich festgelegte Bauablauf
nicht aufrechterhalten werden. Bereits mit Baubeginn kam es zu Bauablaufstörungen . So
konnten genehmigte und koordinierte Sperrpausen nicht genutzt werden und das
Verkehrskonzept musste überarbeitet werden. D.h. aus großen Bauphasen wurden viele kleine
Bauphasen notwendig. Dies bedingte weitere Planung und Koordinierung. In bestimmten
Abschnitten musste beschleunigt werden, um Termine für neu abgestimmte Sperrpausen der
Deutschen Bahn einhalten zu können.
Durch Abstimmungsschwierigkeiten mit der DB wurden nicht immer alle benötigten
Sperrpausen genehmigt, welches weitere Verhandlungen und weitere Ve rzögerungen für den
Bauablauf mit sich gezogen hat.
Die Mehrkosten ergeben sich im Wesentlichen wie folgt:
Bauleistungen
1. Verlängerte Schalungsvorhaltung Widerlager Hilpertstraße
Der Ersatzneubau des Brückenbauwerkes ist in zwei Teilabschnitten herzustellen. In der
ersten Bauphase erfolgen der Teilabbruch der Bestandsflügelwände und der Neubau des
Brückenbauwerkes, direkt neben dem Bestandsbauwerk. Nach Fertigstellung des Neubaus
und nach der Umverlegung des Straßenverkehrs auf das neue Brückenbauwerk wird das
restliche Bestandsbauwerk abgebrochen und die fehlenden Bauwerksflügel ergänzt.
Zur Herstellung der Unterbauten/Widerlager ist es aufgrund der Bauteilgeometrie
erforderlich eine werksgefertigte Schalung als Sonderkonstruktion einzusetzen.
Standardisierte Schalungselemente können nicht zu Einsatz kommen.
Die Fertigung der Schalung im Bauhof des ARGE-Partners Züblin musste im November
2016 begonnen werden, um die Schalung fristgerecht auf die Baustelle liefern und
einsetzen zu können. Der Aufbau der Schalung auf der Baustelle ist aufgrund der
unmittelbaren Nähe zum Gleis sowie der Oberleitungsanlage (15 kV) ausschließlich in
Sperrpausen mit Ausschaltung der Oberleitungsanlage möglich.
Für die baubetriebliche Anmeldung der Sperrpausen ist ein Vorlauf von 31 Kalenderwochen
vor Baubeginn gemäß den Richtlinien der DB AG erforderlich. Der Einsatz der
Widerlagerschalung auf der Baustelle war gemäß Bauzeitenplan des Auftragnehmers
aufgrund verschiedenster Behinderungen während der Bauausführung nicht gegeben und
musste auf dem Bauhof zwischengelagert werden.
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2. Gestörter Bauablauf und Bauzeitverlängerung
Die aus Sicht des Auftragnehmers (ARGE STRABAG AG / Züblin GmbH) entstandene
Mehrkosten für den gestörten Bauablauf und die daraus resultierende Bauzeitverzögerung
gemäß Anlage 1 wurden in entsprechenden Nachtragsangeboten aufgestellt und mit der
Schlussrechnung eingefordert.
Das mit der baubetrieblichen Beratung beauftragte Sachverständigenbüro kam wiederholt
zu der Erkenntnis, dass diese finanziellen Forderungen in der vorliegenden Form nicht
prüfbar sind. Infolgedessen blieben die in diesem Zusammenhang stehenden Nachträge bei
der Schlusszahlung unberücksichtigt.
Die ARGE wiederum erklärte daraufhin Ihren Vorbehalt gegen die erfolgte Schlusszahlung.
Es zeichnet sich ein Rechtsstreit mit offenem Ausgang ab.
3. Traggerüst Hilpertstraße
Die Ausführungsplanung führte aufgrund vorher nicht festgestellter DB-Kabellagen zu einer
abweichenden, veränderten Geometrie. Der Verbau wurde an den jeweiligen Wandfuß
herangerückt.
Die Verbaulinie folgte nunmehr der architektonisch vorgegebenen Krümmung der
Rahmenwand. Die Auflagerung der Traggerüstelemente geschah damit nicht in einer
geraden Linie, wie ursprünglich vorgesehen auf dem Fundamentsporn, sondern lag auf den
dafür auf der Spundwand aufgebrachten Kopfblechen in einem durch die Wandkrümmung
vorgegebenen Bogen.
Somit mussten die Bauteile des Traggerüstes neu konstruiert und bemessen werden.
4. Beschleunigte Herstellung Stirnweg
Herstellung Straßenbau (Knotenpunkt Hilpertstraße)
Vorausgegangen waren grundlegende Anpassungen im Bauablauf:
Gemäß Planungskonzept / Baubeschreibung war vorgesehen, beide Brückenbauwerke
nacheinander zu errichten. Nach Abstimmungen mit der Bahn konnten die hierzu
erforderlichen Sperrpausen nur eingeschränkt benutzt werden, so dass der Bauzeitenplan
angepasst werden musste, um den Gesamtfertigstellungstermin zu sichern.
Nach Vorgabe der Sperrpausen durch die Bahn musste trotz Störungen im Gesamtablauf
aufgrund unberücksichtigter Kabelbestände (DB-KT-Datenkabel) und erforderlicher
Anpassungen der Ausführungsplanung die Brücke Stirnweg fristgerecht hergestellt werden.
Somit war die beschleunigte Ausführung der Brücke Stirnweg unumgänglich.
Der gleiche Sachverhalt bedingte auch eine beschleunigte Herstellung des Straßenbaus in
der Hilpertstraße.
Der Abbruch des Brückenbauwerkes in der Hilpertstraße musste in der Zeit vom 15.09. bis
17.09.2018 erfolgen. Die Leistungen des Erd- und Straßenbaus waren beschleunigt
auszuführen. Die grundsätzliche Neuordnung der einzelnen Bauphasen unter erhöhtem
Ressourceneinsatz bewirkte den Beschleunigungs-Effekt.
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5. Zusätzliche Leistungen Verkehrssicherung
Der gestörte Bauablauf und das hieraus resultierende geänderte Bauphasenkonzept
bedingte erhebliche Mehrleistungen im Bereich der Verkehrssicherung und der
aufwendigen Verkehrslenkung innerhalb und außerhalb der Baustelle.
6. Berührschutz
Der Siegerentwurf des Auslobungswettbewerbs hatte insbesondere eine hohe
architektonische Qualität. Der dabei dargestellte Berührungsschutz ist ein sehr
aufwendiges und technisch schwer umsetzbares Bauteil. Während der Bauausführung
wurden verschiedene technische Veränderungen gegenüber dem Bauentwurf notwendig und
führten zu erhöhten Mehrkosten.
7. Umverlegung DB-KT-Datenkabel aufgrund Baufeldfreimachung
Wie bereits erwähnt (s. DB -KT), konnte das Rampenkonzept an Achse 20 nicht umgesetzt
werden und verzögerte den Baubeginn. Um möglichst schnell Baufreiheit zu gewährleisten
und den Baufortschritt zu ermö glichen, musste die Umverlegung des DB -KT-Datenkabels
beauftragt werden.
8. Mehrmengen
Mehrmengen für Baugruben, Erdabtrag, Bodenentsorgung, Beton,
Bauwerkshinterfüllung, Baugrubensicherung, Verbauarbeiten, Erdauftrag und Planum
die verlängerte Vorhaltung des Traggerüsts am Stirnweg (aufgrund fehlender
Sperrpausen konnte dieses nicht rückgebaut werden),
Schutz von Starkstromkabeln DB,
Ertüchtigung des provisorischen Berührschutzes (weil der endgültige Berührschutz
durch entfallene vertraglich vereinbarte Sperrpausen nicht früher montiert werden
konnte, musste das Provisorium länger vorgehalten werden).
Ingenieurleistungen
1. Tragwerksplanung
Aufgrund nicht ausreichend erkundeter gleisparallelen Leitungen der DB AG mussten
konstruktive Veränderungen am Bauwerk (insbesondere Brücke Hilpertstraße) durchgeführt
werden. Dies hatte notwendigerweise eine partielle Überarbeitung der Tragwerksplanung
zur Folge:
Überarbeitung 3D-Modell,
Umarbeitung der Fundamente,
Neue Kollisionsplanung (Abstimmung der Bauarbeiten Abriss und Neubau),
Umplanung der Widerlager aufgrund verschobener Mastfundamente,
Statische Berechnung für Bestand bei Abbruch/Teilabbruch,
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Änderung der Unterbauten und Fundamente aufgrund Änderung des Verbaus,
Anpassung der Bewehrung.
2. Verkehrsplanung
Begründet in den Bauablaufstörungen waren die vertraglich vereinbarten Bauphasen - und
Verkehrssicherungspläne nicht oder nur teilweise umsetzbar. Das Bauphasenkonzept
musste neu erstellt werden.
3. Objektplanung
Hier sind weitere Kosten entstanden für:
ZTV-ING Koordination (war im Vorfeld nicht beauftragt),
zusätzliche Planungsleistungen für die Schnittstellen von Objekt-, Tragwerks- und
Straßenplanung,
Erhöhter Aufwand Nachtragsprüfung,
Koordinierung für Leitungsumverlegung und –planung (konnte im Vorfeld nicht
beauftragt werden, da Umfang nicht absehbar),
Zusätzliche Kosten für Bauoberleitung und örtliche Bauüberwachung durch
verlängerte Bauzeit.
4. Sicherungspersonal bei veränderten Sperrpausen
Aufgrund des gestörten Bauablaufs wurden für eine Vielzahl der Arbeiten neue Sperrpausen
benötigt. Die personelle Absicherung (Technisch Berechtigter & Bauüberwacher Bahn)
dieser unplanmäßigen Sperrpausen ist nicht Grundlage des bestehenden
Ingenieurvertrages. Hiermit einhergehend entstanden für Bahnsicherungsleistungen
zusätzliche Kosten.
5. Baubetriebliche Beratung:
Baubetriebliche Beratung zum vertragskonformen Umgang mit Bauablaufstörungen und
Verzögerungen und der daraus resultierenden Nachtragsforderungen der ARGE.
Aufgrund der Vielzahl der Beteiligten am Bauvorhaben (ARGE, AN Oberleitung SPL, DB,
Versorgungsträger, Tragwerksplaner, Verkehrsplaner, Objektplaner, Auftraggeber) und
aufgrund der Komplexität der Bauabläufe wurde ein externes Spezialbüro eingeschaltet.
Zusammenfassung:
Es kann festgestellt werden, dass infolge der o. g. Nachtragsforderungen Mehrkosten im worst-
case von insgesamt 7.200.000 Euro entstehen werden. Dies ist davon abhängig, ob die
Nachträge gestörter Bauablauf und Bauzeitverlängerung in voller Höhe fällig werden.
Der Gesamtausgabebedarf für den Ersatzneubau Brücken Hilpertstraße und Stirnweg über DB -
Gleise erhöht sich somit von 11.800.000 Euro auf ca. 19.000.000 Euro.
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Ein Teil dieser Mehrkosten in Höhe von 4.700.000 Euro wurden über die jeweilige
Haushaltsanmeldung bis 2021 eingeplant und somit abgedeckt.
Zur Finanzierung der Mehrkosten gemäß Anlage 1 die aus dem gestörten Bauablauf und der
Bauzeitverlängerung resultieren sind bereits für das Haushaltsjahr 2022 2.500.000 Euro
über die Haushaltsanmeldung 2022 auf der Investitionsnummer 08066 -6116 - Grundhafte
Erneuerung Stir nwegbrücke und Brücke Hilpertstraße -, Kostenstelle 066-100-1000,
eingeplant.
Da gemäß der Kreuzungsvereinbarung ca. 44% der kreuzungsbedingten Baukosten für den
Neubau der beiden Brückenbauwerke Hilpertstraße und Stirnweg auf die DB-AG entfallen und
darüber hinaus gemäß des Bewilligungsbescheides des Landes Hessen die verbleibenden
Kosten für den Neubau der Brückenbauwerke Hilpertstraße und Stirnweg sowie der
benachbarten Straßenknotenpunkte mit ca. 70 % nach GVFG bezuschusst werden, sind
wesentliche Teile dieser Mehrkosten durch Zuwendungen des Landes sowie durch die DB-AG
abgedeckt.
Ein Erhöhungsantrag auf Gewährung einer weiteren Landeszuwendung wurde bereits
eingereicht und genehmigt. Im Rahmen der Kreuzungsvereinbarung mit der Deutschen Bahn
wurde ebenfalls ein Erhöhungsantrag eingereicht und genehmigt.
Die gesamten Baukosten von rund 14,5 Mio. € werden gemeinsam mit dem Kreuzungspartner
DB und dem Fördergeber Hessen Mobil getragen. Die Anteile aus den Baukosten errechnen
sich wie folgt:
- Anteil DB (44%): 6,38 Mio. €
- Anteil Hessen mobil (70%): 5,68 Mio. € (abzgl. des DB Anteils)
Des Weiteren wird eine Verwaltungskostenpauschale für die Gesamtkosten (19 Mio. €) von 10%
vom Fördergeber und von dem Kreuzungspartner gewährt.
- DB Anteil (10%): 1,90 Mio. €
- Anteil Hessen mobil (10%): 1,90 Mio. €
Somit werden die Gesamtkosten aus Anteil Baukosten und Anteil Verwaltungskostenpauschale
folgendermaßen verteilt:
- DB Anteil Gesamt: 8,28 Mio. €
- Anteil Hessen mobil: 7,58 Mio. €
- Anteil Stadt: 3,14 Mio. €
Von den voraussichtlichen Gesamtkosten in Höhe von 19.000.000 Euro beträgt der städtische
Anteil vorbehaltlich der Schlussverwendungsnachweise max. 3.140.000 Euro.
Dezernat III Dezernat IV
Michael Kolmer André Schellenberg
Stadtrat Stadtkämmerer
anlage 2
252 Zeichen
Punkt 13: Erneuerung der Brückenbauwerke Hilpertstraße und Stirnweg einschließlich der Anschlussknotenpunkte (V-Nr. 2021/0331) - Kenntnisnahme - Der Ausschuss für Bauen, Stadtplanung, Verkehr und Liegenschaften nimmt von der Vorlage Kenntnis.
Beratungsverlauf (2)
Orte (2)
- Hilpertstraße
- Stirnweg
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2021/0331
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 22.10.2021
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00