2021/0082
Änderung der Hauptsatzung
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2021/0082
3565 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
19.04.2021
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Rechtsamt
Amt:
Magistratsgeschäftsstelle OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2021/0082
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 781
Kostenstelle: 781-010-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 1110-51 Sachkonto: 6131000
Betreff: Änderung der Hauptsatzung
Vorlage vom: 13.04.2021
Beschlussvorschlag :
Der Änderung der Hauptsatzung wird zugestimmt.
Anlagen: Änderung Hauptsatzung 12.04.2021
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 13.04.2021
Mit der letzten Änderung der Hessischen Gemeindeordnung im Mai 2020 wurden die
Voraussetzungen zur Bildung einer Fraktion geändert. So heißt es nun i m § 36a Absatz 1,
Satz 3 HGO: „ Eine Fraktion muss aus mindestens zwei, in Gemeinden mit mehr als 50 000
Einwohnern aus drei Gemeindevertretern bestehen.“
Diese Änderung hat nicht nur Auswirkung en auf die Bildung von Fraktionen innerhalb der
Stadtverordnetenversammlung der Wissenschaftsstadt Darmstadt, sondern auch auf die in
der Hauptsatzung festgelegte Berechnungsgrundlage der Fraktionsmittel. Um der
Gesetzesänderung gerecht zu werden, wird daher die Mindestzahl der Fraktionsmitglieder
von 2 auf 3 Personen in der Hauptsatzung übernommen. Auf die Höhe der Fraktionsmittel
hat dies keinen Einfluss.
Entscheidend kommt hinzu, dass erstmals 12 Parteien und Wählervereinigungen bei der
letzten Kommunalwahl Einzug in die Stadtverordnetenversammlung g ehalten haben. Die
Stadtverordnetenversammlung ist damit vielfältiger geworden. Auch um eine grundsätzliche
Repräsentanz dieser Entscheidung der Wähler*innen bei der Bildung des Magistrats zu
ermöglichen, ist eine Heraufsetzung der Zahl der ehrenamtlichen Beigeordneten zielführend
Die Anzahl der ehrenamtlichen Beigeordneten ist in der Hauptsatzung geregelt.
Gemäß § 4 Absatz 2 der städtischen Satzung über die Entschädigung für ehrenamtlich Tätige
erhalten ehrenamtliche Beigeordnete eine Aufwandsentschädigun g von 980 Euro. Mit der
Umsetzung dieser Beschlussempfehlung sind damit Mehrausgaben von ca. 36.000 Euro zu
erwarten.
Nach der aktuellen Beschlusslage und den Festlegungen des § 18 Ziffer 13 der aktuellen
Magistratsgeschäftsordnung erhalten ehrenamtliche Mitglieder des Magistrats zur Wahr -
nehmung ihrer Amtspflichten und Repräsentationsaufgaben wa hlweise einen Zuschuss von
300 Euro für eine Jahreskarte des öffentlichen Personennahverkehrs oder bis zu 8 Aus -
fahrkarten pro Monat für die Parkgarage im Luisenc enter. Bei Zugrundelegung des Zu -
schusses für die ÖPNV -Jahreskarte ergeben sich hieraus Sachkosten von insgesamt 900 Euro
per Anno.
Gleichzeitig führ t die Anhebung der Zahl der ehrenamtlichen Beigeordneten zu einer
breiteren Beteiligung der in der Stadtv erordnetenversammlung vertretenen Fraktionen und
eine verbesserte Verteilung von repräsentativen Aufgaben im Magistrat.
Dezernat I Dezernat IV
Jochen Partsch André Schellenberg
Oberbürgermeister Stadtkämmerer
anlage 1
1015 Zeichen
Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Darmstadt vom 04. 12. 1968 Vom ….. Aufgrund des § 5 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. 03. 2005 (GVBl. I Seite 142), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 07.05.2020 (GVBl. I Seite 201) wird gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom …. folgende Satzung erlassen: Art. I § 1 erhält folgende neue Fassung: „Der Magistrat besteht aus dem Oberbürgermeister/der Oberbürgermeisterin, dem Bürgermeister/der Bürgermeisterin und drei Stadträten/Stadträtinnen, die ebenfalls hauptamtlich tätig sind, sowie dreizehn ehrenamtlichen Stadträten/Stadträtinnen.“ Art. II § 4 Absatz 1 1. Spiegelstrich erhält folgende neue Fassung: „ – für die ersten 3 bis 5 Mitglieder je 740,00 €“ Art. III Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Darmstadt, den ……. Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt Jochen Partsch Oberbürgermeister
Beratungsverlauf (2)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2021/0082
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 13.04.2021
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00