V/0551/2021
Unterstützung von Schulen bei der Entwicklung schulischer Schutzkonzepte gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen
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Anlage A
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Anlage A zur V/0551/2021 Kurzüberblick Es soll für Münsteraner Schulen eine Fortbildungsveranstaltung angeboten und durchgeführt werden, um Schulen bei der Entwicklung von Schutzkonzepten gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen anzuleiten und zu unterstützen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der in dieser Vorlage vorgeschlagenen Fortbildung werden folgende Ziele aus dem ISM- Prozess verfolgt: Wir werden einer der führenden Bildungsstandorte in Europa Wir werden Münster zu einer Stadt mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozi- aler Balance in der Stadtgesellschaft weiterentwickeln Zielerreichung: Das Fortbildungsangebot wurde bisher als ein Modellprojekt durchgeführt und soll jetzt allen Münsteraner Schulen angeboten werden. Nach heutigem Stand ist eine Schulung aller Schulen bis 2026 zu realisieren. Es ist mit einem finanziellen Bedarf von 28.800,00 € zu kalkulieren, die aus dem Amtsbudget finanziert werden. Finanzierung Produktgruppe: 0302 Zentrale Leistungen für am Schulleben Beteiligte Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2021 enthalten? Ja x Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja x Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig x vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Keine
Anlage 1_Richtlinien
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Anlage 1 V/0551/2021 Richtlinien für die Förderung von Fortbildungsveranstaltungen zur Entwicklung von Schutzkonzepten an Münsteraner Schulen gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen 1. Grundlage und Zielsetzung Ziel der Fortbildungsveranstaltung ist es, Kinder und Jugendliche besser vor se xualisierter Gewalt zu schützen. Die Stadt will ihre Schulen in die Lage versetzen , ihre Schülerinnen und Schüler vor sexualisierter Gewalt zu schütze n und ihnen Schutz- und Kompetenzräume zu bieten. Die Empfänger der kommunalen Fördermittel sollen den verantwortlichen Personen in den Münsteraner Schulen vermitteln, wie sie mit Verdachtsfällen sowie Übergriffen fachlich adäquat umgehen sollten und wie sie diese strukturell aufarbeiten können. Zudem sollen sie präventive Aspekte zur Selbstbehauptung und Selbststärkung der Kinder und Jugendlichen an sprechen. Sie sollen s owohl die Reaktionen und Handlungen auf individueller Ebene der Lehrkraft wie auch systemimmanente Konzepte auf Schulebene thematisieren. Die Fortbildung besteht aus vier Präsenzterminen zu je vier Stunden. Die Inhalte der einzelnen Fortbildungsblöcke sollen in der Zusammenarbeit verschiedener Institutionen erarbeitet und vermittelt werden. D er Vielschichtigkeit des Themas und der damit einhergehende n Herausforderungen, ein umfassendes Schutzkonzept an Schulen aufbauen zu können, werden durch die unterschiedlichen fachlichen Perspektiven in den Fortbildungsblöcken Rechnung getragen. Vor diesem Hintergrund gewährt die Stadt Münster freien und öffentlichen Trägern, die im Rahmen des Fortbildungsangebots einzelne Blöcke des Veranstaltungsmoduls übernehmen , einen Zuschuss zu den Personal- und Sachkosten. 2. Antragsberechtigung: Förderberechtigt sind gemeinnützige Vereine mit dem Arbeitsschwerpunkt Beratung und Prävention gegen sexualisierte Gewalt. Kommunale und staatliche Rechtsträger, z.B. Ämter und Einrichtung en der Stadt Münster , können keine Mittel nach diesen Richtlinien erhalten. 3. Antragsverfahren 3.1. Zuschüsse werden nur auf schriftlichen oder elektronischen Antrag (Formular in der Anlage) bewilligt. 3.2. Im Antrag sind folgende Aspekte zu erläutern: - Beschreibung des geplanten Fortbildungsinhalts - Beantragtes Fördervolumen und dessen Zusammensetzung - Plausible Darstellung der Kosten 3.3. Der Antrag muss vor Beginn des Fortbildungsangebots, spätestens zum 31. Oktober des laufenden Kalenderjahres bei der Stadt Münster, Amt für Schule und Weiterbildung, Abteilung Schulpsychologische Beratungsstelle, Klosterstraße 33, 48143 Münster, E -Mail: schulpsy@stadt-muenster.de eingereicht werden. 3.4. Bei positive m Bescheid erhalten Sie die Förderung nach erfolgter Durchführung der Fortbildung nach Vorlage einer Rechnung. 4. Entscheidungsverfahren 4.1. Die bewilligende Stelle ist die Stadt Münster, Amt für Schule und Weiterbildung, Abteilung Schulpsychologische Beratungsstelle, vertreten durch den Oberbürgermeister. 4.2. Der Förderempfänger verpflichtet sich bei Publikationen, die sich auf die geförderte Aufgabe beziehen, jeweils auf die Förderung durch die Stadt Münster hinzuweisen. Dabei ist das Corporate Design der Stadt Münster zu beachten. 4.3. Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung nach diesen Richtlinien besteht nicht. 5. Inkrafttreten Diese Richtlinien treten mit Wirkung ab dem 30.09.2021 in Kraft.
Beschlussvorlage
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V/0551/2021 V/0551/2021 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft UnterstützungvonSchulenbeiderEntwicklungschulischerSchutzkonzeptegegensexualisierte GewaltanKindernundJugendlichen Beratungsfolge 23.09.2021 AusschussfürKinder,JugendlicheundFamilien Vorberatung 28.09.2021 AusschussfürSchuleundWeiterbildung Vorberatung 29.09.2021 Hauptausschuss Vorberatung 29.09.2021 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Stadt Münster wirkt im Rahmen ihrer Verantwortung für alle Kinder und Jugendlichen daraufhin, Fortbildungenzum Aufbau schulischer Schutzkonzeptegegensexualisierte Gewalt anKindernundJugendlichenanMünsteranerSchulenanzubietenunddurchzuführen. 2. DerRatstimmtdenRichtlinienfürdieFörderungvonFortbildungsveranstaltungenzumAufbau schulischer Schutzkonzepte an Münsteraner Schulen gegen sexualisierte Gewalt an Kindern undJugendlichen(Anlage1)zu. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, das Förderprogramm umzusetzen, sodass zeitnah FortbildungenzumAufbauschulischerSchutzkonzeptegegensexualisierteGewaltanKindern undJugendlichenanMünsteranerSchulenerfolgenkönnen. II. FinanzielleAuswirkung: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haushaltsjahre Betrag € Bemerkung Produktgruppe 0302 Leistungen für am Schulleben beteiligte Zeile 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen 2023-2026 Jeweils 7.200,00 AmtfürSchuleund Weiterbildung 13.09.2021 Ihr/e Ansprechpartner/in: HerrEhling,FrauLessin Telefon:492-4000,492-2826 Ehling@stadt-muenster.de Lessin@stadt-muenster.de -2- V/0551/2021 Begründung: 1) Hintergrund Die Fallzahlen bei sexueller Gewalt gegen Mädchen und Jungen sind seit Jahren unverändert hoch. Im Jahr 2020 verzeichnete die polizeiliche Kriminalstatistik 14.594 Fälle sexualisierter Gewalt gegenKinderund Jugendliche. Es ist jedoch davonauszugehen, dass die Dunkelziffer um einiges höher liegt. Schätzungen zufolge liegt die Betroffenheit bei 1-2 Kindern in einer Schulklasse.DabeisindtatsächlichallerdingsnurÜbergriffevonErwachsenenanKindernund Jugendlichen inbegriffen – die Anzahl von Übergriffen der Kinder und Jugendlichen untereinander spielen zahlenmäßig jedoch keine untergeordnete Rolle und sind im Diskurs übersexualisierteGewaltmitzuberücksichtigen1. Die Folgen sexuellen Missbrauchs hängen von unterschiedlichen Faktoren ab: Der Schwere und Intensität der Tat, der Länge des Tatzeitraums, dem Vertrauensverhältniszwischen Täter oder Täterin und dem betroffenen Kind oder des oder der Jugendlichen und dem Glauben, Zuwendung und Trost, den das Kind oder der oder die Jugendliche erhält. Im Umkehrschluss legt dies die Bedeutung früher Hilfen und Unterstützung sowie einfühlsamer Reaktionen des sozialenUmfeldsbesondersnahe1. In diesem Zusammenhang wird auch die wichtige Verantwortungder Schulen als Schutz- und Kompetenzräume für Kinder und Jugendliche deutlich. Sie spielen als zentraler Lebensraum eine wichtige Rolle für den Schutz ihrer Schülerinnen und Schüler vor sexualisierter Gewalt. Nicht erst seit dem Aufdecken des komplexen Missbrauchsfalls in Münster im letzten Jahr müssen die gesellschaftliche Aufklärung weiter voranschreiten und weitere Beiträge zur Prävention und zum Schutz vieler Kinder und Jugendlicher geleistet werden. Die Auseinandersetzung mit den aufgedeckten Fällen ist kein End-, sondern vielmehr ein weiterer Anhaltspunkt, Kinder und Jugendliche in den Blick zu nehmen und ihnen in unserer Rolle als Erwachsene in den Schulen die Schutz- und Kompetenzräume zu bieten, die ihnen zustehen. Dies bedeutet, dass es Aufgabe der zuständigen Schulleitungen und weiterer Verantwortlicher ist, sichere Orte für die Kinder und Jugendlichen zu schaffen, mit Verdachtsfällen und Übergriffen fachlich adäquat umzugehen und sie strukturell aufzuarbeiten. Diese Aufgabe kann nicht innerhalb eines Projekts oder einer Fortbildung abgearbeitet werden. Sie erfordert klareHaltungen, Ressourcenundeinestetige Beschäftigungmit dem ThemaKinderschutzals zentraler Aufgabe einer jeden Schule. Leider gibt es jedoch große Unsicherheiten im Umgang mit dem Thema. Mangelndes Wissen, die Angst Kollegen oder Kolleginnen, Eltern oder Schülerinnen und Schüler falsch zu beschuldigen und falsche Scham führen dazu, dass in Verdachtsmomenten immer noch zu viel weggesehen oder zu zaghaft gehandelt wird. In diesem Zusammenhang spielen Schutzkonzepte gegen sexualisierte Gewalt eine zentrale Rolle.SiesindalsQualitätsstandardundzentraleLeitungsaufgabeeinerSchulezusehen2. Unter einem Schutzkonzept versteht man ein System verschiedener Maßnahmen, die innerhalb einer Institution für einen besseren Schutz von Mädchen und Jungen gegen sexualisierte Gewalt sorgen2. Laut Unabhängigem Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) sind Schutzkonzepte „ein Zusammenspiel aus Analyse, strukturellen Veränderungen, Vereinbarungenund Absprachen sowie Haltung und Kultur einer 1UnabhängigerBeauftragterzuFragendessexuellenKindesmissbrauchs(2021):ZahlenundFakten zusexuellerGewaltgegenKinderundJugendliche.Abgerufenam28.06.2021unter:https://beauftragter- missbrauch.de/service/zahlen-fakten 2Fegert,J.,Kölch,M.,&Kliemann,A.(2018).KinderschutzinInstitutionen–eineEinführung.InJ. Fegert,M.Kölch,E.König,D.Harsch,S.Witte,&U.Hoffmann(Hrsg.) Schutz vor sexueller Gewalt und Übergriffen in Institutionen. Für die Leitungspraxis in Gesundheitswesen, Jugendhilfe und Schule.Springer Verlag. -2- V/0551/2021 Organisation“3 zu sehen. Ein Schutzkonzept hilft, Handlungsspielräume von Tätern und Täterinnen einzuschränken und vermittelt allen Beschäftigten in Schule Handlungssicherheit im Umgang mit Kindern und Jugendlichen. In vielen Bereichen, wie z.B. der Eingliederungshilfe können die übergeordneten Behörden verbindliche Regelungen zur Entwicklung und Umsetzung solcher Konzepte treffen. Nach Gesprächen des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) mit der Kultusministerkonferenz und den Kultusministerien aller Bundesländer hat auch an den Schulen eine systematische Entwicklung, unterstützt durch die Initiative „Kein Raum für Missbrauch – Schulen gegen sexualisierte Gewalt“, begonnen4. Die Verantwortung für die Erstellung und Entwicklung von Schutzkonzepten liegt bei der Leitung einer Institution. Die Inhalte dessen sollten der spezifischen Schule und ihren ganz eigenen Begebenheiten angepasstwerden2. ZentraleElementeeinesSchutzkonzeptessindlautUBSKM5: a) das Leitbild der Schule, in dem der Schutz von Schülerinnen und Schülern vor sexueller Gewaltverankertwerdensollte, b) ein Interventionsplan für das Vorgehen in einem Verdachtsfall und Vorschläge für RehabilitationsverfahrenfürdenFalleinesunbegründetenVerdachts, c) Kooperationen mit externen Fachleuten für den Umgang mit Verdachtsfällen und bei der EntwicklungeinesSchutzkonzeptes, d) Personalverantwortung schon bei der Einstellung und in dieser Hinsicht eine klare PositionierungfürdenKinderschutz, e) FortbildungenfüralleschulischenBeschäftigten, f) ein Verhaltenskodex für verbindliche Vereinbarungen im Kollegium zum Schutz der SchülerinnenundSchülerundvorfalschenVerdachtsmomenten, g) Partizipation im Sinne der Mitbestimmung der Schülerinnen und Schüler, die den Zugang zu Kinderrechten erleichtert und ihnen hilft, bei Problemen Hilfe und Unterstützung zu holen, h) PräventionsangeboteinFormvonPräventionsprojektenunderzieherischerHaltung, i) Ansprechstellen und Beschwerdestrukturenwie Beratungslehrkräfte,Schulsozialarbeit etc. und ein Beschwerdemanagement, durch die problematische Vorgänge frühzeitig bekannt undangegangenwerdenkönnen. Es wird deutlich, dass die Erstellung eines im Alltag anwendbaren, passgenauen und umfassenden Schutzkonzeptes neben all den Herausforderungen, denen die Schulen sonst aufalltäglicherundauchstrukturellerEbenebegegnen,einesehrumfassendeundlangwierige Aufgabe ist. Wie oben schon erwähnt, bedeutet die Erarbeitung eines Schutzkonzeptes eine stetige Beschäftigung und Arbeit an Strukturen und Haltung, die aber angesichts der oben genannten großen Betroffenheit der Kinder und Jugendlichen auch in Münster getan werden muss. 2) Modellprojekt MitderEinführungdersogenannten„BlauenOrdner“für Schulen(Kein Raumfür Missbrauch- Schulen gegen sexualisierte Gewalt) durch den unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs im Jahr 2017 wurden alle münsterschen Schulen zu einer Informationsveranstaltung der Bezirksregierung in Kooperation mit der Schulpsychologischen Beratungsstelle sowie weiteren Fachreferentinnen und -referenten eingeladen, um Schulen zu diesem Thema aufzuklären und zu motivieren, sich mit diesem Thema näher 3UnabhängigerBeauftragterzuFragendessexuellenKindesmissbrauchs(2021).Abgerufenam 28.06.2021unter:https://beauftragter-missbrauch.de/praevention/schutzkonzepte 4UnabhängigerBeauftragterzuFragendessexuellenKindesmissbrauchs(2021):KeinRaumfür Missbrauch.Abgerufenam28.06.2021unter:https://www.kein-raum-fuer-missbrauch.de/ 5UnabhängigerBeauftragterzuFragendessexuellenKindesmissbrauchs(2021).Abgerufenam 28.06.2021unter:https://nordrhein-westfalen.schule-gegen-sexuelle-gewalt.de/bestandteile/ -2- V/0551/2021 auseinanderzusetzen, sich vor Ort zu vernetzen und ein schulisches Schutzkonzept zu entwickeln. Vor dem Hintergrund der oben genannten Herausforderungen einer Schulentwicklungsaufgabe dieser Größenordnung entstand im Zusammenhang eines trägerübergreifenden Austauschs zwischen der Unteren Schulaufsicht, dem Kinderschutzbund, Zartbitter e.V., der ärztlichen Kinderschutzambulanz des DRK, der Schulpsychologischen Beratungsstelle und dem Amt für Kinder,Jugendliche und Familien die Idee, die Netzwerkarbeit vor Ort zu verstärken sowie Fortbildungsmöglichkeiten zu diesem ThemafürdieMünsteranerSchulenzuentwickeln. Die Zusammensetzung der unterschiedlichen Träger sowie die Hinzuziehung des Kinderschutzbundes, Zartbitter e.V. sowie der ärztlichen Kinderschutzambulanz DRK ergibt sichausdenoriginärenAufgabenbereichendieserInstitutionen: Mit ihrem Überblick über die Münsteraner Schullandschaft und -strukturen und ihrem übergeordneten Blick auf Schulentwicklungsprozesse kann die Schulaufsicht als einladende Instanz den Schulen das Fortbildungsangebot unterbreiten und den Schulen auch während desProzessesderSchutzkonzepterstellungeinewichtigeOrientierungundÜberblickbieten. Als Zielgruppe des Kinderschutzbundes werden Kinder und Jugendliche im Alter von 0-18 Jahren, sowie ihre Eltern und Lehrkräfte der Grund- und Förderschulen genannt. Es wird Beratung für Kinder, Eltern und Fachkräfte zu allen Gewaltformen sowie eine Fachberatung nach §§ 8a und 8b SGB VIII angeboten. Weiterhin werden Projekte zur Prävention sexualisierterGewaltdurchgeführtundbegleitet. Der Verein Zartbitter nennt Jugendliche ab 14 Jahren sowie Eltern und Lehrkräfte aller allgemeinbildenden Schulen und Förderschulen (Münsterlandschule und Irisschule) als Zielgruppe. Die Beratung erfolgt für von sexualisierter Gewalt Betroffene und deren Angehörigen. Weiterhin bietet Zartbitter e.V.Prävention in Schulen, Fachberatung nach §§ 8a und 8b SGB VIII und weitere Beratung zum Thema Traumatisierung und Umgang mit sexualisierterGewaltan. Die DRK Kinderschutzambulanz ist zuständig für Kinder und Jugendliche im Alter von 0-18 Jahren sowie deren Lehrkräfte und Eltern. Es werden Therapien für Täter und Täterinnen, OpferundAngehörige,Fachberatungnach§§8aund8bSGBVIIIundDiagnostikangeboten. WeiterhinbietenderKinderschutzbundundZartbittere.V.Fortbildungenunteranderemzuden ThemenKinderschutz,GrenzverletzungenundSchutzkonzeptentwicklungan. Die Schulpsychologische Beratungsstelle ist eine wichtige Ansprechpartnerin der Schulen zu sehr vielfältigen Beratungsanfragen aller Mitarbeitenden der Schulen, Familien sowie Schülerinnen und Schüler der Stadt Münster. Insbesondere im Krisenfall können die Schulen auf die Beratungsstelle zurückgreifen und sich zum weiteren Vorgehen beraten und auch präventiv fortbilden lassen. So kommt es auch immer wieder zu Fragen bezüglich des Umgangsmit(Verdachts-)FällensexualisierterGewalt. Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien stellt mit seiner Zuständigkeit zu Fragen zu Verfahrenswegenund –abläufen bei (Verdachts-)Fällen sexualisierter Gewalt weitere fachliche Expertise zur Verfügung und kann den teilnehmenden Steuergruppen so wichtige Impulse zu HandlungskonzeptenundsoauchHandlungssicherheitvermitteln. Die Einladung ausschließlich münsterscher Institutionen ergab sich daraus, dass ebendiese InstitutionenaucherklärteAnsprechpartnerinnenundAnsprechpartnerderhiesigenSchulenin einem (Verdachts-) Fall sexualisierter Gewalt sind. Der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs empfiehlt die Hinzuziehung von Fachberatungsstellen oder einer insoweit erfahrenen Fachkraft bei der Einschätzung und Entscheidungsfindung zum weiteren Vorgehenbei (Verdachts-)Fällen sexualisierterGewalt6. Ein vorheriges Kennenlernen der Netzwerkpartnerinnen und Netzwerkpartner, die in diesem Fall hinzugezogen werden können und sollen, erscheint daher durchaus sehr sinnvoll. Weiterhin sind die genannten Institutionen schon erklärte Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartner vom Amt für Kinder, Jugendliche und Familien, sodass aus den klaren Vorgaben fürs Vorgehen auch die 6UnabhängigerBeauftragterzuFragendessexuellenKindesmissbrauchs(2021).Abgerufenam 28.06.2021unter:https://nordrhein-westfalen.schule-gegen-sexuelle-gewalt.de/bestandteile/ -2- V/0551/2021 schon bestehende Kooperation klar hervorgeht. Die Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartner wurden daher als verbindliche und hilfreiche Ansprechpartnerinnen und AnsprechpartnerindieKonzeptualisierungundDurchführungmiteinbezogen. Besonders hilfreich in der Zusammenarbeit der verschiedenen Institutionen stellten sich nach Delphendahl und Ischinsky7, die in ihren Funktionen als Mitarbeiterin der Schulpsychologischen Beratungsstelle und als Untere Schulaufsicht an dem Modellprojekt mitgewirkt haben, in der folgenden Beschreibung der Pilotphase des Projekts die verschiedenen fachlichen Perspektiven dar, die in der Fortbildung den Schulen eben durch diese Vielschichtigkeitpassgenaue Hilfen für die ebenso vielschichtigen Herausforderungenin derAnnäherungandieErstellungeinesSchutzkonzeptesliefernkonnten.Demnachspieltedie fachliche Expertise der beiden Fachberatungsstellen ebenso eine zentrale Rolle wie die Erfahrungen der Schulpsychologischen Beratungsstelle bei der Ausbildung von schulischen Teams für Beratung, Gewaltprävention und Krisenintervention, das Strukturwissen der Schulaufsicht zu Schulentwicklungsprozessen, die Expertise des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien zu Verfahrenswegen im (Verdachts-)Fall einer Kindeswohlgefährdung sowie die psychiatrische Sichtweise und fachliche Expertise der Kinderschutzambulanz. Das von ihnen dargestellte Fortbildungskonzept richtet sich an ein Schulteam, in dem die Schulleitung obligatorisch ist, das sich für seine Schule auf den Weg zu einem schulischen Schutzkonzept gegen sexualisierte Gewalt machen möchte. Die Fortbildung umfasst vier Präsenztermine à vier Stunden. Am ersten Durchlauf der Fortbildung konnten fünf Schulen (drei Grundschulen, eine Förderschule und eine Schule für Kranke) der Stadt Münster teilnehmen,fachliche Grundlagen und Bausteine eines Schutzkonzepteskennenlernenund so erste Ansatzpunkte und Umsetzungsschritte für die Erstellung eines Schutzkonzeptes gegen sexualisierte Gewalt für ihre Schulen finden und beschließen. Dr. Delphendahl und Ischinsky habendieInhaltederFortbildungdabeiwiefolgtaufgeteilt: Tag 1 Tag 2 Tag 3 Tag 4 Reflexion der bisherigen Arbeit zum Thema Schule gegen sexualisierteGewalt Zahlen/Daten/Fakten Was ist sexualisierte Gewalt? Opfer sexualisierter Gewalt Täter*innen- strategien, Täter*innen-Opfer- Dynamiken Cybergrooming Was braucht es, damit ein Kind sich anvertraut? Selbsterfahrung Bilanzierung im Schulteam Präventiv wirksame Strukturen/ Bestandteile einesSchutzkonzepts Partizipation/ Verfahrenswege/ Präventionsprogramme/ Beschwerdemanageme nt/Sexualpäd.Konzept Schutzkonzept als Schulentwicklungs- aufgabe / Gelingensbedingungen Verfahrenswege/ Interventionsschritte Konfliktfelder/ Erwartungshaltungen Arbeit in den Schulteams: nächste Schritte Nachsorgetermine/ Evaluation Tab.1:entnommenausDelphendahlundIschinsky(inVb.) 7Dr.Delphendahl,P.,Ischinsky,C.(InVb.).SchulengegensexualisierteGewalt.Eine FortbildungskonzeptionfürSchulenzumAufbaueinesSchutzkonzeptes-EinBeispielgelungenerKooperation. -2- V/0551/2021 IhreEvaluierungderFortbildungsreiheergabeinensignifikantenUnterschiedzwischenAnfang und Ende der Fortbildungsreihe für den persönlichen Lerngewinn. Der Vergleich der MittelwertezumFortschrittderSchulentwicklungzumThemaSchutzkonzeptergabaucheinen positiven Effekt, der aber statistisch nicht signifikant war. Eine Signifikanz ist hier zu diesem Zeitpunkt noch nicht zu erwarten gewesen, da das Modellprojekt eine Unterstützung für den Beginn der Schutzkonzeptentwicklung darstellt und die Schulen nicht während des gesamten Prozessesbegleitet.8 Im Anschluss an die Fortbildung wurde jeder Schule eine Ansprechpartnerin oder ein Ansprechpartner benannt, die die Schulen einige Monate nach der Fortbildung kontaktieren sollen, um nächste Schritte in der Erstellung ihres Schutzkonzeptes zu planen und den Erfolg derFortbildungweitersicherzustellen. 3) ImplementierunginderZukunft Das Ziel des gemeinsamen Projektes der Träger und somit der Fortbildungsreihe ist und war eine langfristige und nachhaltige Ausrichtung. Die Fortbildung soll mehrmals durchgeführt werden, um möglichst viele Schulen und damit Schülerinnen und Schüler zu erreichen. Über die schulische Präventionund eineImplementierungderFortbildungsreihein allen Grund- und Förderschulen sowie weiterführenden Schulen der Stadt Münster würde man flächendeckend alle Kinder und Jugendlichen in Münster und ihre Erziehungsberechtigten erreichen. Für die teilnehmendenSteuergruppenderSchulenbestehtmitderTeilnahmeanderFortbildungsreihe neben dem Kennenlernen theoretischer Inhalte und der Struktur und der Inhalte eines Schutzkonzeptes die Gelegenheit, die relevanten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner derStadtMünsterkennenzulernen.DiesistvonbesonderemWert,daeingutfunktionierendes und abgestimmtes Präventionsnetzwerk und eine lokale Präventionsstrategie sehr wirkungsvolle Maßnahmen gegen sexualisierte Gewalt sind9. Die wichtigen Bestandteile der Fortbildungsreihe bieten für die Erstellung eines Schutzkonzeptes wichtige Impulse und weiterhinHandlungssicherheitimUmgangmit(Verdachts-)FällensexualisierterGewalt. Präventionsprojekte für die Kinder und Jugendlichen sind, wie oben schon aufgeführt, ein wichtiger Teil des Schutzkonzeptes im Bereich der primären Prävention. Sie werden schon vielfach auch an Münsteraner Schulen durchgeführt und können zum Beispiel dazu beitragen, den Selbstwert der Kinder und Jugendlichen zu stärken oder das Recht, sich bei Grenzüberschreitungen zur Wehr zu setzen, vermitteln10. Ein Schutzkonzept gegen sexualisierte Gewalt reicht jedoch weit darüber hinaus. Die intensive Arbeit an und Verantwortungsübernahme für ein Schutzkonzept gegen sexualisierte Gewalt machen 8 Testzeitpunkt1(n=9) Testzeitpunkt2(n=9) persönliche Sicherheit zum ThemasexualisierteGewalt M=4.78;SD=1.86 M=6.44,SD=1.33 Weg der schulischen Entwicklung zum Thema Schutzkonzept M=3.0;SD=1,5 M=3.44,SD=2.01 Tab.2:entnommenausDelphendahlundIschinsky(inVb.) 9UnabhängigerBeauftragterzuFragendessexuellenKindesmissbrauchs(2021).Abgerufenam 28.06.2021unter:https://nordrhein-westfalen.schule-gegen-sexuelle-gewalt.de/bestandteile/ 10 Poelchau H.W. (2018). Leitungsverantwortung für Kinderschutz im Schulwesen. In J. Fegert, M. Kölch, E. König, D. Harsch, S. Witte, & U. Hoffmann (Hrsg.) Schutz vor sexueller Gewalt und Übergriffen in Institutionen. Für die Leitungspraxis in Gesundheitswesen, Jugendhilfe und Schule.SpringerVerlag. -2- V/0551/2021 deutlich, dass es die Erwachsenen sind, die den Kindern in den Schulen einen Schutzraum undsicherenOrtbietenmüssen. All diese Gründe, die gesellschaftliche Bedeutung, die positiven Rückmeldungen der teilnehmenden Schulen und die ersten Schritte dieser Schulen auf dem Weg zu einem Schutzkonzept machen den besonderen Wert dieser Fortbildung deutlich. Die Finanzierung des ersten Durchgangs in 2020 konnte durch die LaSP (Landesstelle für Schulpsychologie und Schulpsychologische Krisenintervention) gesichert werden. Leider sind die Fortbildungsetats der Schulen begrenzt, sodass eine flächendeckende Versorgung über diesen Weg der Finanzierung nicht sicher möglich ist. Aufgrund der Bedeutung des Themas, aber auch als Signal dafür, welche Bedeutsamkeit die Stadt Münster der Prävention sexualisierter Gewalt beimisst, wird eine Weiterführung des Projekts mit städtischen Geldern vorgeschlagen, die gemäß beigefügter Richtlinie für die Förderung von Fortbildungsveranstaltungen zur Entwicklung von Schutzkonzepten an Münsteraner Schulen gegensexualisierteGewaltanKinderundJugendlichen(Anlage1)vergebenwürden. Unterjährige Aufwendungen für die Durchführung der ersten Fortbildungsveranstaltungen können aus dem laufenden Budget aufgefangen werden. Für die Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen zum Aufbau schulischer Schutzkonzepte gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen an allen Münsteraner Schulen sind jedoch finanzielle Ressourcen erforderlich, die sich aus den Erfahrungen aus dem durchgeführten Modellprojekt wiefolgtbeziffernlassen: Die Durchführung der Fortbildung erfolgt in verschiedenen Modulen, die gestaltet werden durch den Kinderschutzbund, Zartbitter e.V., die Kinderschutzambulanz, die Untere Schulaufsicht, das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien sowie die schulpsychologische BeratungsstelleimAmtfürSchuleundWeiterbildung. Die Kosten für eine 4-tägige Fortbildung schulischer Schutzkonzepte an Grundschulen belaufensichauf1.600€,anweiterführendenSchulenauf2.000€. Alle genannten Trägererhalten eine Pauschalförderung mit einem Rest an Eigenanteilen. Der Eigenanteil beläuft sich auf bis zu 20 %. Zusätzlich haben alle kommunalen Träger eine Erhöhung der Zuschüsse im Rahmen der zunehmenden Sensibilisierung im Kinderschutz sowie der erhöhten Anfragen und Abklärungsbedarfe erhalten. Aufgrund des zusätzlichen Arbeitsvolumens durch die Fortbildungsreihe würde sich der Eigenanteil der Träger deutlich erhöhen,sodasseinezusätzlicheFörderungfürFachleistungsstundenerforderlichwären. Pro Schulhalbjahr können zwei Fortbildungsmodule angeboten werden, an denen zehn Schulen teilnehmen können. D.h. pro Kalenderjahr können max. 20 Schulen eine Fortbildungsveranstaltung zum Aufbau schulischer Schutzkonzepte an Münsteraner Schulen gegensexualisierteGewaltanKindernundJugendlicheangebotenwerden. Unter Berücksichtigung von 80 Münsteraner Schulen - zunächst ohne Berufskollegs – an denen eine Fortbildungsveranstaltung zum Aufbau eines schulischen Schutzkonzepts gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen noch angeboten werden soll, ist von einer Gesamtfördersumme in Höhe von ca. 28.800,00 € verteilt über 4 Jahre auszugehen. Pro Haushaltsjahr beträgt der voraussichtliche Förderbetrag 7.200,00 €, der aus dem laufenden BudgetunterderProduktgruppe0302finanziertwird. InVertretung gez. ThomasPaal Stadtdirektor -2- V/0551/2021 Anlagen: Anlage A Anlage 1: Richtlinien für die Förderung von Fortbildungsveranstaltungen zur Entwicklung von Schutzkonzepten an Münsteraner Schulen gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen V/0551/2021
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Klosterstraße 33
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Details
- Aktenzeichen
- V/0551/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 02.09.2021
- Erstellt
- 14.07.2021 09:56