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V/0551/2021

Unterstützung von Schulen bei der Entwicklung schulischer Schutzkonzepte gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen

Vorlagen 02.09.2021

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 29.09.2021, TOP 28

Anlage A

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Ansehen

Anlage 1_Richtlinien

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage A

1607 Zeichen

Anlage A zur V/0551/2021 
Kurzüberblick 
Es soll für Münsteraner Schulen eine Fortbildungsveranstaltung angeboten und durchgeführt 
werden, um Schulen bei der Entwicklung von Schutzkonzepten gegen sexualisierte Gewalt an 
Kindern und Jugendlichen anzuleiten und zu unterstützen.  
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der in dieser Vorlage vorgeschlagenen Fortbildung werden folgende Ziele aus dem ISM-
Prozess verfolgt: 
 Wir werden einer der führenden Bildungsstandorte in Europa 
 Wir werden Münster zu einer Stadt mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozi-
aler Balance in der Stadtgesellschaft weiterentwickeln 
 
Zielerreichung:  
Das Fortbildungsangebot wurde bisher als ein Modellprojekt durchgeführt und soll jetzt allen 
Münsteraner Schulen angeboten werden. Nach heutigem Stand ist eine Schulung aller Schulen 
bis 2026 zu realisieren. Es ist mit einem finanziellen Bedarf von 28.800,00 € zu kalkulieren, die 
aus dem Amtsbudget finanziert werden. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0302 Zentrale Leistungen für am Schulleben Beteiligte  
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja  Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2021 enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja x Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
x vollständig 
freiwillig 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Keine

Anlage 1_Richtlinien

3457 Zeichen

Anlage 1 
V/0551/2021 
 
 
Richtlinien für die Förderung von Fortbildungsveranstaltungen zur 
Entwicklung von Schutzkonzepten an Münsteraner Schulen gegen 
sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen  
 
 
 
 
1. Grundlage und Zielsetzung 
 
Ziel der Fortbildungsveranstaltung ist es, Kinder  und Jugendliche besser vor se xualisierter 
Gewalt zu schützen. Die Stadt will ihre  Schulen in die Lage versetzen , ihre Schülerinnen und 
Schüler vor sexualisierter Gewalt zu schütze n und ihnen Schutz- und Kompetenzräume zu 
bieten.  
 
Die Empfänger der kommunalen Fördermittel sollen den verantwortlichen Personen in den 
Münsteraner Schulen vermitteln, wie sie mit Verdachtsfällen sowie Übergriffen fachlich adäquat 
umgehen sollten und wie sie diese strukturell aufarbeiten können. Zudem sollen sie präventive 
Aspekte zur Selbstbehauptung und Selbststärkung der Kinder und Jugendlichen an sprechen. 
Sie sollen s owohl die Reaktionen und Handlungen auf individueller Ebene der Lehrkraft wie 
auch systemimmanente Konzepte auf Schulebene thematisieren. 
 
Die Fortbildung besteht aus vier Präsenzterminen zu je vier Stunden. Die Inhalte der einzelnen 
Fortbildungsblöcke sollen in der Zusammenarbeit verschiedener Institutionen erarbeitet und 
vermittelt werden. D er Vielschichtigkeit des Themas und der damit einhergehende n 
Herausforderungen, ein umfassendes Schutzkonzept an Schulen aufbauen zu können, werden 
durch die unterschiedlichen fachlichen Perspektiven  in den Fortbildungsblöcken Rechnung 
getragen.  
 
Vor diesem Hintergrund gewährt die Stadt  Münster freien und öffentlichen Trägern, die im 
Rahmen des Fortbildungsangebots einzelne Blöcke des Veranstaltungsmoduls übernehmen , 
einen Zuschuss zu den Personal- und Sachkosten.  
 
 
2. Antragsberechtigung: 
 
Förderberechtigt sind gemeinnützige Vereine mit dem Arbeitsschwerpunkt Beratung und 
Prävention gegen sexualisierte Gewalt. 
Kommunale und staatliche Rechtsträger, z.B. Ämter und Einrichtung en der Stadt Münster , 
können keine Mittel nach diesen Richtlinien erhalten. 
  
 
3. Antragsverfahren 
 
3.1. Zuschüsse werden nur auf schriftlichen oder elektronischen Antrag (Formular in der Anlage) 
bewilligt.  
 
3.2. Im Antrag sind folgende Aspekte zu erläutern: 
 
- Beschreibung des geplanten Fortbildungsinhalts 
- Beantragtes Fördervolumen und dessen Zusammensetzung

- Plausible Darstellung der Kosten  
 
3.3. Der Antrag muss vor Beginn des Fortbildungsangebots, spätestens zum 31. Oktober des 
laufenden Kalenderjahres bei der Stadt Münster, Amt für Schule und Weiterbildung, 
Abteilung Schulpsychologische Beratungsstelle, Klosterstraße 33, 48143 Münster, E -Mail: 
schulpsy@stadt-muenster.de eingereicht werden.  
 
3.4. Bei positive m Bescheid erhalten Sie die Förderung nach erfolgter Durchführung der 
Fortbildung nach Vorlage einer Rechnung. 
 
 
4. Entscheidungsverfahren 
 
4.1. Die bewilligende Stelle ist die Stadt Münster, Amt für Schule und Weiterbildung, Abteilung 
Schulpsychologische Beratungsstelle, vertreten durch den Oberbürgermeister.  
 
4.2. Der Förderempfänger verpflichtet sich bei Publikationen, die sich auf die geförderte Aufgabe 
beziehen, jeweils auf die Förderung durch die Stadt Münster hinzuweisen. Dabei ist das 
Corporate Design der Stadt Münster zu beachten. 
 
4.3. Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung nach diesen Richtlinien besteht nicht. 
 
 
5. Inkrafttreten 
 
Diese Richtlinien treten mit Wirkung ab dem 30.09.2021 in Kraft.

Beschlussvorlage

23396 Zeichen

V/0551/2021
V/0551/2021
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
UnterstützungvonSchulenbeiderEntwicklungschulischerSchutzkonzeptegegensexualisierte
GewaltanKindernundJugendlichen
Beratungsfolge
23.09.2021 AusschussfürKinder,JugendlicheundFamilien Vorberatung
28.09.2021 AusschussfürSchuleundWeiterbildung Vorberatung
29.09.2021 Hauptausschuss Vorberatung
29.09.2021 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Die Stadt Münster wirkt im Rahmen ihrer Verantwortung für alle Kinder und Jugendlichen
daraufhin, Fortbildungenzum Aufbau schulischer Schutzkonzeptegegensexualisierte Gewalt
anKindernundJugendlichenanMünsteranerSchulenanzubietenunddurchzuführen.
2. DerRatstimmtdenRichtlinienfürdieFörderungvonFortbildungsveranstaltungenzumAufbau
schulischer Schutzkonzepte an Münsteraner Schulen gegen sexualisierte Gewalt an Kindern
undJugendlichen(Anlage1)zu.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, das Förderprogramm umzusetzen, sodass zeitnah
FortbildungenzumAufbauschulischerSchutzkonzeptegegensexualisierteGewaltanKindern
undJugendlichenanMünsteranerSchulenerfolgenkönnen.
II. FinanzielleAuswirkung:
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haushaltsjahre Betrag
€
Bemerkung
Produktgruppe 0302 Leistungen für
am Schulleben
beteiligte
Zeile 16 Sonstige
ordentliche
Aufwendungen
2023-2026 Jeweils
7.200,00
AmtfürSchuleund
Weiterbildung
13.09.2021
Ihr/e Ansprechpartner/in:
HerrEhling,FrauLessin
Telefon:492-4000,492-2826
Ehling@stadt-muenster.de
Lessin@stadt-muenster.de

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V/0551/2021
Begründung:
1) Hintergrund
Die Fallzahlen bei sexueller Gewalt gegen Mädchen und Jungen sind seit Jahren unverändert
hoch. Im Jahr 2020 verzeichnete die polizeiliche Kriminalstatistik 14.594 Fälle sexualisierter
Gewalt gegenKinderund Jugendliche. Es ist jedoch davonauszugehen, dass die Dunkelziffer
um einiges höher liegt. Schätzungen zufolge liegt die Betroffenheit bei 1-2 Kindern in einer
Schulklasse.DabeisindtatsächlichallerdingsnurÜbergriffevonErwachsenenanKindernund
Jugendlichen inbegriffen – die Anzahl von Übergriffen der Kinder und Jugendlichen
untereinander spielen zahlenmäßig jedoch keine untergeordnete Rolle und sind im Diskurs
übersexualisierteGewaltmitzuberücksichtigen1.
Die Folgen sexuellen Missbrauchs hängen von unterschiedlichen Faktoren ab: Der Schwere
und Intensität der Tat, der Länge des Tatzeitraums, dem Vertrauensverhältniszwischen Täter
oder Täterin und dem betroffenen Kind oder des oder der Jugendlichen und dem Glauben,
Zuwendung und Trost, den das Kind oder der oder die Jugendliche erhält. Im Umkehrschluss
legt dies die Bedeutung früher Hilfen und Unterstützung sowie einfühlsamer Reaktionen des
sozialenUmfeldsbesondersnahe1.
In diesem Zusammenhang wird auch die wichtige Verantwortungder Schulen als Schutz- und
Kompetenzräume für Kinder und Jugendliche deutlich. Sie spielen als zentraler Lebensraum
eine wichtige Rolle für den Schutz ihrer Schülerinnen und Schüler vor sexualisierter Gewalt.
Nicht erst seit dem Aufdecken des komplexen Missbrauchsfalls in Münster im letzten Jahr
müssen die gesellschaftliche Aufklärung weiter voranschreiten und weitere Beiträge zur
Prävention und zum Schutz vieler Kinder und Jugendlicher geleistet werden. Die
Auseinandersetzung mit den aufgedeckten Fällen ist kein End-, sondern vielmehr ein weiterer
Anhaltspunkt, Kinder und Jugendliche in den Blick zu nehmen und ihnen in unserer Rolle als
Erwachsene in den Schulen die Schutz- und Kompetenzräume zu bieten, die ihnen zustehen.
Dies bedeutet, dass es Aufgabe der zuständigen Schulleitungen und weiterer Verantwortlicher
ist, sichere Orte für die Kinder und Jugendlichen zu schaffen, mit Verdachtsfällen und
Übergriffen fachlich adäquat umzugehen und sie strukturell aufzuarbeiten. Diese Aufgabe
kann nicht innerhalb eines Projekts oder einer Fortbildung abgearbeitet werden. Sie erfordert
klareHaltungen, Ressourcenundeinestetige Beschäftigungmit dem ThemaKinderschutzals
zentraler Aufgabe einer jeden Schule. Leider gibt es jedoch große Unsicherheiten im Umgang
mit dem Thema. Mangelndes Wissen, die Angst Kollegen oder Kolleginnen, Eltern oder
Schülerinnen und Schüler falsch zu beschuldigen und falsche Scham führen dazu, dass in
Verdachtsmomenten immer noch zu viel weggesehen oder zu zaghaft gehandelt wird. In
diesem Zusammenhang spielen Schutzkonzepte gegen sexualisierte Gewalt eine zentrale
Rolle.SiesindalsQualitätsstandardundzentraleLeitungsaufgabeeinerSchulezusehen2.
Unter einem Schutzkonzept versteht man ein System verschiedener Maßnahmen, die
innerhalb einer Institution für einen besseren Schutz von Mädchen und Jungen gegen
sexualisierte Gewalt sorgen2. Laut Unabhängigem Beauftragten für Fragen des sexuellen
Kindesmissbrauchs (UBSKM) sind Schutzkonzepte „ein Zusammenspiel aus Analyse,
strukturellen Veränderungen, Vereinbarungenund Absprachen sowie Haltung und Kultur einer
1UnabhängigerBeauftragterzuFragendessexuellenKindesmissbrauchs(2021):ZahlenundFakten
zusexuellerGewaltgegenKinderundJugendliche.Abgerufenam28.06.2021unter:https://beauftragter-
missbrauch.de/service/zahlen-fakten
2Fegert,J.,Kölch,M.,&Kliemann,A.(2018).KinderschutzinInstitutionen–eineEinführung.InJ.
Fegert,M.Kölch,E.König,D.Harsch,S.Witte,&U.Hoffmann(Hrsg.) Schutz vor sexueller Gewalt und
Übergriffen in Institutionen. Für die Leitungspraxis in Gesundheitswesen, Jugendhilfe und Schule.Springer
Verlag.

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V/0551/2021
Organisation“3 zu sehen. Ein Schutzkonzept hilft, Handlungsspielräume von Tätern und
Täterinnen einzuschränken und vermittelt allen Beschäftigten in Schule Handlungssicherheit
im Umgang mit Kindern und Jugendlichen. In vielen Bereichen, wie z.B. der
Eingliederungshilfe können die übergeordneten Behörden verbindliche Regelungen zur
Entwicklung und Umsetzung solcher Konzepte treffen. Nach Gesprächen des Unabhängigen
Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) mit der
Kultusministerkonferenz und den Kultusministerien aller Bundesländer hat auch an den
Schulen eine systematische Entwicklung, unterstützt durch die Initiative „Kein Raum für
Missbrauch – Schulen gegen sexualisierte Gewalt“, begonnen4. Die Verantwortung für die
Erstellung und Entwicklung von Schutzkonzepten liegt bei der Leitung einer Institution. Die
Inhalte dessen sollten der spezifischen Schule und ihren ganz eigenen Begebenheiten
angepasstwerden2.
ZentraleElementeeinesSchutzkonzeptessindlautUBSKM5:
a) das Leitbild der Schule, in dem der Schutz von Schülerinnen und Schülern vor sexueller
Gewaltverankertwerdensollte,
b) ein Interventionsplan für das Vorgehen in einem Verdachtsfall und Vorschläge für
RehabilitationsverfahrenfürdenFalleinesunbegründetenVerdachts,
c) Kooperationen mit externen Fachleuten für den Umgang mit Verdachtsfällen und bei der
EntwicklungeinesSchutzkonzeptes,
d) Personalverantwortung schon bei der Einstellung und in dieser Hinsicht eine klare
PositionierungfürdenKinderschutz,
e) FortbildungenfüralleschulischenBeschäftigten,
f) ein Verhaltenskodex für verbindliche Vereinbarungen im Kollegium zum Schutz der
SchülerinnenundSchülerundvorfalschenVerdachtsmomenten,
g) Partizipation im Sinne der Mitbestimmung der Schülerinnen und Schüler, die den Zugang
zu Kinderrechten erleichtert und ihnen hilft, bei Problemen Hilfe und Unterstützung zu
holen,
h) PräventionsangeboteinFormvonPräventionsprojektenunderzieherischerHaltung,
i) Ansprechstellen und Beschwerdestrukturenwie Beratungslehrkräfte,Schulsozialarbeit etc.
und ein Beschwerdemanagement, durch die problematische Vorgänge frühzeitig bekannt
undangegangenwerdenkönnen.
Es wird deutlich, dass die Erstellung eines im Alltag anwendbaren, passgenauen und
umfassenden Schutzkonzeptes neben all den Herausforderungen, denen die Schulen sonst
aufalltäglicherundauchstrukturellerEbenebegegnen,einesehrumfassendeundlangwierige
Aufgabe ist. Wie oben schon erwähnt, bedeutet die Erarbeitung eines Schutzkonzeptes eine
stetige Beschäftigung und Arbeit an Strukturen und Haltung, die aber angesichts der oben
genannten großen Betroffenheit der Kinder und Jugendlichen auch in Münster getan werden
muss.
2) Modellprojekt
MitderEinführungdersogenannten„BlauenOrdner“für Schulen(Kein Raumfür Missbrauch-
Schulen gegen sexualisierte Gewalt) durch den unabhängigen Beauftragten für Fragen des
sexuellen Kindesmissbrauchs im Jahr 2017 wurden alle münsterschen Schulen zu einer
Informationsveranstaltung der Bezirksregierung in Kooperation mit der Schulpsychologischen
Beratungsstelle sowie weiteren Fachreferentinnen und -referenten eingeladen, um Schulen zu
diesem Thema aufzuklären und zu motivieren, sich mit diesem Thema näher
3UnabhängigerBeauftragterzuFragendessexuellenKindesmissbrauchs(2021).Abgerufenam
28.06.2021unter:https://beauftragter-missbrauch.de/praevention/schutzkonzepte
4UnabhängigerBeauftragterzuFragendessexuellenKindesmissbrauchs(2021):KeinRaumfür
Missbrauch.Abgerufenam28.06.2021unter:https://www.kein-raum-fuer-missbrauch.de/
5UnabhängigerBeauftragterzuFragendessexuellenKindesmissbrauchs(2021).Abgerufenam
28.06.2021unter:https://nordrhein-westfalen.schule-gegen-sexuelle-gewalt.de/bestandteile/

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auseinanderzusetzen, sich vor Ort zu vernetzen und ein schulisches Schutzkonzept zu
entwickeln. Vor dem Hintergrund der oben genannten Herausforderungen einer
Schulentwicklungsaufgabe dieser Größenordnung entstand im Zusammenhang eines
trägerübergreifenden Austauschs zwischen der Unteren Schulaufsicht, dem
Kinderschutzbund, Zartbitter e.V., der ärztlichen Kinderschutzambulanz des DRK, der
Schulpsychologischen Beratungsstelle und dem Amt für Kinder,Jugendliche und Familien die
Idee, die Netzwerkarbeit vor Ort zu verstärken sowie Fortbildungsmöglichkeiten zu diesem
ThemafürdieMünsteranerSchulenzuentwickeln.
Die Zusammensetzung der unterschiedlichen Träger sowie die Hinzuziehung des
Kinderschutzbundes, Zartbitter e.V. sowie der ärztlichen Kinderschutzambulanz DRK ergibt
sichausdenoriginärenAufgabenbereichendieserInstitutionen:
Mit ihrem Überblick über die Münsteraner Schullandschaft und -strukturen und ihrem
übergeordneten Blick auf Schulentwicklungsprozesse kann die Schulaufsicht als einladende
Instanz den Schulen das Fortbildungsangebot unterbreiten und den Schulen auch während
desProzessesderSchutzkonzepterstellungeinewichtigeOrientierungundÜberblickbieten.
Als Zielgruppe des Kinderschutzbundes werden Kinder und Jugendliche im Alter von 0-18
Jahren, sowie ihre Eltern und Lehrkräfte der Grund- und Förderschulen genannt. Es wird
Beratung für Kinder, Eltern und Fachkräfte zu allen Gewaltformen sowie eine Fachberatung
nach §§ 8a und 8b SGB VIII angeboten. Weiterhin werden Projekte zur Prävention
sexualisierterGewaltdurchgeführtundbegleitet.
Der Verein Zartbitter nennt Jugendliche ab 14 Jahren sowie Eltern und Lehrkräfte aller
allgemeinbildenden Schulen und Förderschulen (Münsterlandschule und Irisschule) als
Zielgruppe. Die Beratung erfolgt für von sexualisierter Gewalt Betroffene und deren
Angehörigen. Weiterhin bietet Zartbitter e.V.Prävention in Schulen, Fachberatung nach §§ 8a
und 8b SGB VIII und weitere Beratung zum Thema Traumatisierung und Umgang mit
sexualisierterGewaltan.
Die DRK Kinderschutzambulanz ist zuständig für Kinder und Jugendliche im Alter von 0-18
Jahren sowie deren Lehrkräfte und Eltern. Es werden Therapien für Täter und Täterinnen,
OpferundAngehörige,Fachberatungnach§§8aund8bSGBVIIIundDiagnostikangeboten.
WeiterhinbietenderKinderschutzbundundZartbittere.V.Fortbildungenunteranderemzuden
ThemenKinderschutz,GrenzverletzungenundSchutzkonzeptentwicklungan.
Die Schulpsychologische Beratungsstelle ist eine wichtige Ansprechpartnerin der Schulen zu
sehr vielfältigen Beratungsanfragen aller Mitarbeitenden der Schulen, Familien sowie
Schülerinnen und Schüler der Stadt Münster. Insbesondere im Krisenfall können die Schulen
auf die Beratungsstelle zurückgreifen und sich zum weiteren Vorgehen beraten und auch
präventiv fortbilden lassen. So kommt es auch immer wieder zu Fragen bezüglich des
Umgangsmit(Verdachts-)FällensexualisierterGewalt.
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien stellt mit seiner Zuständigkeit zu Fragen zu
Verfahrenswegenund –abläufen bei (Verdachts-)Fällen sexualisierter Gewalt weitere fachliche
Expertise zur Verfügung und kann den teilnehmenden Steuergruppen so wichtige Impulse zu
HandlungskonzeptenundsoauchHandlungssicherheitvermitteln.
Die Einladung ausschließlich münsterscher Institutionen ergab sich daraus, dass ebendiese
InstitutionenaucherklärteAnsprechpartnerinnenundAnsprechpartnerderhiesigenSchulenin
einem (Verdachts-) Fall sexualisierter Gewalt sind. Der Unabhängige Beauftragte für Fragen
des sexuellen Kindesmissbrauchs empfiehlt die Hinzuziehung von Fachberatungsstellen oder
einer insoweit erfahrenen Fachkraft bei der Einschätzung und Entscheidungsfindung zum
weiteren Vorgehenbei (Verdachts-)Fällen sexualisierterGewalt6. Ein vorheriges Kennenlernen
der Netzwerkpartnerinnen und Netzwerkpartner, die in diesem Fall hinzugezogen werden
können und sollen, erscheint daher durchaus sehr sinnvoll. Weiterhin sind die genannten
Institutionen schon erklärte Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartner vom Amt für
Kinder, Jugendliche und Familien, sodass aus den klaren Vorgaben fürs Vorgehen auch die
6UnabhängigerBeauftragterzuFragendessexuellenKindesmissbrauchs(2021).Abgerufenam
28.06.2021unter:https://nordrhein-westfalen.schule-gegen-sexuelle-gewalt.de/bestandteile/

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schon bestehende Kooperation klar hervorgeht. Die Kooperationspartnerinnen und
Kooperationspartner wurden daher als verbindliche und hilfreiche Ansprechpartnerinnen und
AnsprechpartnerindieKonzeptualisierungundDurchführungmiteinbezogen.
Besonders hilfreich in der Zusammenarbeit der verschiedenen Institutionen stellten sich nach
Delphendahl und Ischinsky7, die in ihren Funktionen als Mitarbeiterin der
Schulpsychologischen Beratungsstelle und als Untere Schulaufsicht an dem Modellprojekt
mitgewirkt haben, in der folgenden Beschreibung der Pilotphase des Projekts die
verschiedenen fachlichen Perspektiven dar, die in der Fortbildung den Schulen eben durch
diese Vielschichtigkeitpassgenaue Hilfen für die ebenso vielschichtigen Herausforderungenin
derAnnäherungandieErstellungeinesSchutzkonzeptesliefernkonnten.Demnachspieltedie
fachliche Expertise der beiden Fachberatungsstellen ebenso eine zentrale Rolle wie die
Erfahrungen der Schulpsychologischen Beratungsstelle bei der Ausbildung von schulischen
Teams für Beratung, Gewaltprävention und Krisenintervention, das Strukturwissen der
Schulaufsicht zu Schulentwicklungsprozessen, die Expertise des Amtes für Kinder,
Jugendliche und Familien zu Verfahrenswegen im (Verdachts-)Fall einer
Kindeswohlgefährdung sowie die psychiatrische Sichtweise und fachliche Expertise der
Kinderschutzambulanz.
Das von ihnen dargestellte Fortbildungskonzept richtet sich an ein Schulteam, in dem die
Schulleitung obligatorisch ist, das sich für seine Schule auf den Weg zu einem schulischen
Schutzkonzept gegen sexualisierte Gewalt machen möchte. Die Fortbildung umfasst vier
Präsenztermine à vier Stunden. Am ersten Durchlauf der Fortbildung konnten fünf Schulen
(drei Grundschulen, eine Förderschule und eine Schule für Kranke) der Stadt Münster
teilnehmen,fachliche Grundlagen und Bausteine eines Schutzkonzepteskennenlernenund so
erste Ansatzpunkte und Umsetzungsschritte für die Erstellung eines Schutzkonzeptes gegen
sexualisierte Gewalt für ihre Schulen finden und beschließen. Dr. Delphendahl und Ischinsky
habendieInhaltederFortbildungdabeiwiefolgtaufgeteilt:
Tag 1 Tag 2 Tag 3 Tag 4
Reflexion der
bisherigen Arbeit zum
Thema Schule gegen
sexualisierteGewalt
Zahlen/Daten/Fakten
Was ist sexualisierte
Gewalt?
Opfer sexualisierter
Gewalt
Täter*innen-
strategien,
Täter*innen-Opfer-
Dynamiken
Cybergrooming
Was braucht es,
damit ein Kind sich
anvertraut?
Selbsterfahrung
Bilanzierung im
Schulteam
Präventiv wirksame
Strukturen/ Bestandteile
einesSchutzkonzepts
Partizipation/
Verfahrenswege/
Präventionsprogramme/
Beschwerdemanageme
nt/Sexualpäd.Konzept
Schutzkonzept als
Schulentwicklungs-
aufgabe /
Gelingensbedingungen
Verfahrenswege/
Interventionsschritte
Konfliktfelder/
Erwartungshaltungen
Arbeit in den
Schulteams: nächste
Schritte
Nachsorgetermine/
Evaluation
Tab.1:entnommenausDelphendahlundIschinsky(inVb.)
7Dr.Delphendahl,P.,Ischinsky,C.(InVb.).SchulengegensexualisierteGewalt.Eine
FortbildungskonzeptionfürSchulenzumAufbaueinesSchutzkonzeptes-EinBeispielgelungenerKooperation.

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V/0551/2021
IhreEvaluierungderFortbildungsreiheergabeinensignifikantenUnterschiedzwischenAnfang
und Ende der Fortbildungsreihe für den persönlichen Lerngewinn. Der Vergleich der
MittelwertezumFortschrittderSchulentwicklungzumThemaSchutzkonzeptergabaucheinen
positiven Effekt, der aber statistisch nicht signifikant war. Eine Signifikanz ist hier zu diesem
Zeitpunkt noch nicht zu erwarten gewesen, da das Modellprojekt eine Unterstützung für den
Beginn der Schutzkonzeptentwicklung darstellt und die Schulen nicht während des gesamten
Prozessesbegleitet.8
Im Anschluss an die Fortbildung wurde jeder Schule eine Ansprechpartnerin oder ein
Ansprechpartner benannt, die die Schulen einige Monate nach der Fortbildung kontaktieren
sollen, um nächste Schritte in der Erstellung ihres Schutzkonzeptes zu planen und den Erfolg
derFortbildungweitersicherzustellen.
3) ImplementierunginderZukunft
Das Ziel des gemeinsamen Projektes der Träger und somit der Fortbildungsreihe ist und war
eine langfristige und nachhaltige Ausrichtung. Die Fortbildung soll mehrmals durchgeführt
werden, um möglichst viele Schulen und damit Schülerinnen und Schüler zu erreichen. Über
die schulische Präventionund eineImplementierungderFortbildungsreihein allen Grund- und
Förderschulen sowie weiterführenden Schulen der Stadt Münster würde man flächendeckend
alle Kinder und Jugendlichen in Münster und ihre Erziehungsberechtigten erreichen. Für die
teilnehmendenSteuergruppenderSchulenbestehtmitderTeilnahmeanderFortbildungsreihe
neben dem Kennenlernen theoretischer Inhalte und der Struktur und der Inhalte eines
Schutzkonzeptes die Gelegenheit, die relevanten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner
derStadtMünsterkennenzulernen.DiesistvonbesonderemWert,daeingutfunktionierendes
und abgestimmtes Präventionsnetzwerk und eine lokale Präventionsstrategie sehr
wirkungsvolle Maßnahmen gegen sexualisierte Gewalt sind9. Die wichtigen Bestandteile der
Fortbildungsreihe bieten für die Erstellung eines Schutzkonzeptes wichtige Impulse und
weiterhinHandlungssicherheitimUmgangmit(Verdachts-)FällensexualisierterGewalt.
Präventionsprojekte für die Kinder und Jugendlichen sind, wie oben schon aufgeführt, ein
wichtiger Teil des Schutzkonzeptes im Bereich der primären Prävention. Sie werden schon
vielfach auch an Münsteraner Schulen durchgeführt und können zum Beispiel dazu beitragen,
den Selbstwert der Kinder und Jugendlichen zu stärken oder das Recht, sich bei
Grenzüberschreitungen zur Wehr zu setzen, vermitteln10. Ein Schutzkonzept gegen
sexualisierte Gewalt reicht jedoch weit darüber hinaus. Die intensive Arbeit an und
Verantwortungsübernahme für ein Schutzkonzept gegen sexualisierte Gewalt machen
8
Testzeitpunkt1(n=9) Testzeitpunkt2(n=9)
persönliche Sicherheit zum
ThemasexualisierteGewalt
M=4.78;SD=1.86 M=6.44,SD=1.33
Weg der schulischen
Entwicklung zum Thema
Schutzkonzept
M=3.0;SD=1,5 M=3.44,SD=2.01
Tab.2:entnommenausDelphendahlundIschinsky(inVb.)
9UnabhängigerBeauftragterzuFragendessexuellenKindesmissbrauchs(2021).Abgerufenam
28.06.2021unter:https://nordrhein-westfalen.schule-gegen-sexuelle-gewalt.de/bestandteile/
10 Poelchau H.W. (2018). Leitungsverantwortung für Kinderschutz im Schulwesen. In J. Fegert, M.
Kölch, E. König, D. Harsch, S. Witte, & U. Hoffmann (Hrsg.) Schutz vor sexueller Gewalt und Übergriffen in
Institutionen. Für die Leitungspraxis in Gesundheitswesen, Jugendhilfe und Schule.SpringerVerlag.

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V/0551/2021
deutlich, dass es die Erwachsenen sind, die den Kindern in den Schulen einen Schutzraum
undsicherenOrtbietenmüssen.
All diese Gründe, die gesellschaftliche Bedeutung, die positiven Rückmeldungen der
teilnehmenden Schulen und die ersten Schritte dieser Schulen auf dem Weg zu einem
Schutzkonzept machen den besonderen Wert dieser Fortbildung deutlich. Die Finanzierung
des ersten Durchgangs in 2020 konnte durch die LaSP (Landesstelle für Schulpsychologie
und Schulpsychologische Krisenintervention) gesichert werden. Leider sind die
Fortbildungsetats der Schulen begrenzt, sodass eine flächendeckende Versorgung über
diesen Weg der Finanzierung nicht sicher möglich ist. Aufgrund der Bedeutung des Themas,
aber auch als Signal dafür, welche Bedeutsamkeit die Stadt Münster der Prävention
sexualisierter Gewalt beimisst, wird eine Weiterführung des Projekts mit städtischen Geldern
vorgeschlagen, die gemäß beigefügter Richtlinie für die Förderung von
Fortbildungsveranstaltungen zur Entwicklung von Schutzkonzepten an Münsteraner Schulen
gegensexualisierteGewaltanKinderundJugendlichen(Anlage1)vergebenwürden.
Unterjährige Aufwendungen für die Durchführung der ersten Fortbildungsveranstaltungen
können aus dem laufenden Budget aufgefangen werden. Für die Durchführung von
Fortbildungsveranstaltungen zum Aufbau schulischer Schutzkonzepte gegen sexualisierte
Gewalt an Kindern und Jugendlichen an allen Münsteraner Schulen sind jedoch finanzielle
Ressourcen erforderlich, die sich aus den Erfahrungen aus dem durchgeführten Modellprojekt
wiefolgtbeziffernlassen:
Die Durchführung der Fortbildung erfolgt in verschiedenen Modulen, die gestaltet werden
durch den Kinderschutzbund, Zartbitter e.V., die Kinderschutzambulanz, die Untere
Schulaufsicht, das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien sowie die schulpsychologische
BeratungsstelleimAmtfürSchuleundWeiterbildung.
Die Kosten für eine 4-tägige Fortbildung schulischer Schutzkonzepte an Grundschulen
belaufensichauf1.600€,anweiterführendenSchulenauf2.000€.
Alle genannten Trägererhalten eine Pauschalförderung mit einem Rest an Eigenanteilen. Der
Eigenanteil beläuft sich auf bis zu 20 %. Zusätzlich haben alle kommunalen Träger eine
Erhöhung der Zuschüsse im Rahmen der zunehmenden Sensibilisierung im Kinderschutz
sowie der erhöhten Anfragen und Abklärungsbedarfe erhalten. Aufgrund des zusätzlichen
Arbeitsvolumens durch die Fortbildungsreihe würde sich der Eigenanteil der Träger deutlich
erhöhen,sodasseinezusätzlicheFörderungfürFachleistungsstundenerforderlichwären.
Pro Schulhalbjahr können zwei Fortbildungsmodule angeboten werden, an denen zehn
Schulen teilnehmen können. D.h. pro Kalenderjahr können max. 20 Schulen eine
Fortbildungsveranstaltung zum Aufbau schulischer Schutzkonzepte an Münsteraner Schulen
gegensexualisierteGewaltanKindernundJugendlicheangebotenwerden.
Unter Berücksichtigung von 80 Münsteraner Schulen - zunächst ohne Berufskollegs – an
denen eine Fortbildungsveranstaltung zum Aufbau eines schulischen Schutzkonzepts gegen
sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen noch angeboten werden soll, ist von einer
Gesamtfördersumme in Höhe von ca. 28.800,00 € verteilt über 4 Jahre auszugehen. Pro
Haushaltsjahr beträgt der voraussichtliche Förderbetrag 7.200,00 €, der aus dem laufenden
BudgetunterderProduktgruppe0302finanziertwird.
InVertretung
gez.
ThomasPaal
Stadtdirektor

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V/0551/2021
Anlagen:
Anlage A
Anlage 1: Richtlinien für die Förderung von Fortbildungsveranstaltungen zur Entwicklung von
Schutzkonzepten an Münsteraner Schulen gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und
Jugendlichen
V/0551/2021

Beratungsverlauf (4)

23.09.2021 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 10 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
28.09.2021 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 12 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
29.09.2021 Hauptausschuss
TOP 24 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
29.09.2021 Rat
TOP 28 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Klosterstraße 33

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Details

Aktenzeichen
V/0551/2021
Typ
Vorlagen
Datum
02.09.2021
Erstellt
14.07.2021 09:56