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AN/0659/2026

Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion "Brücke Rather Straße - Böschung und Dienstweg"

Antrag nach § 12 (Dringlichkeitsantrag) 23.04.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 23.04.2026, TOP 8.10

Dringlichkeitsantrag SPD - Brücke Rather Straße

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Dringlichkeitsantrag SPD - Brücke Rather Straße

2597 Zeichen

Gleichlautend: 
Herrn Oberbürgermeister 
Torsten Burmester 
Rathaus 
50667 Köln 
 
Herrn Bezirksbürgermeister 
Lutz Tempel 
Alfred-Moritz-Platz 1 
51143 Köln 
 
SPD-Fraktion in der 
Bezirksvertretung Porz 
 
Friedrich-Ebert-Ufer 64-70 
51143 Köln-Porz 
 
Mail: spdfraktion.bvporz@gmail.com  
web www.porzspd.de   
 
 
 
Köln-Porz, 22.04.2026 
 
Dringlichkeitsantrag zur Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 23.04.2026 
Betreff Brücke Rather Straße - Böschung und Dienstweg 
Beschluss: 
Die Verwaltung wird beauftragt, sofort im Benehmen mit der Autobahn GmbH zu prüfen, 
wie die Böschung neben der Brückenrampe inklusive des Dienstwegs zur Autobahn gegen 
unbefugtes Betreten, insbesondere spielende Kinder, abgesichert werden kann. Eine 
Sicherung durch Bepflanzung, ggfs. auch ein Gitter ist zügig herzustellen. Die Sicherung 
der Böschung und des Dienstwegs zur Autobahn ist seitens der Verwaltung zu überprüfen 
und der Bezirksvertretung Porz zurückzumelden.  
 
Begründung:  
 
Die neue Brücke über die Autobahn A559 zur Rather Str. ist für den Verkehr freigegeben. 
Sie ist für alle Verkehrsteilnehmer wieder befahrbar und begehbar. Direkt neben der 
Brückenrampe befindet sich eine Treppe als Dienstweg zur Autobahn. Die Böschung 
neben der Brückenrampe wurde bislang nicht bepflanzt und ist auch nicht abgesperrt. Das 
Gelände fällt steil zur Autobahn ab, der Boden ist locker und besteht teils aus Geröll. Ein 
terrassenähnlicher Absatz neben der Brücke ist gepflastert. Von dort kann man eine 
Treppe zur Fahrbahn, aber auch die Böschung neben der Fahrbahn und hinter dem 
Brückengeländer betreten. Ein kleines Hinweisschild gestattet das Betreten nur für befugte 
Benutzer des Dienstwegs. 
Vor dem Abriss der alten Brücke war das Gelände seitlich der Brücke mit 
undurchdringlichem Gebüsch bewachsen. Ohne jede Bepflanzung und Absperrung kann 
das Gelände leicht betreten werden, obwohl es gefährlich steil ist. Von dort gelangt man 
ohne weitere Hindernisse zur Fahrbahn auf der Autobahn. 
Die Freigabe der Autobahnbrücke für den Verkehr erfolgte ohne jegliche Absicherung 
dieser Böschung trotz naher Wohnbebauung.

Begründung der Dringlichkeit: 
Der ungesicherte Abhang an der Autobahn neben der Brücke befindet sich unweit von 
Häusern im Stadtteil Gremberghoven. Diese Häuser gehören zum Sozialraum Porz-Ost 
Finkenberg-Eil - Gremberghoven. Dort lebt ein für Köln überdurchschnittlich hoher Anteil 
von Kindern und Jugendlichen. Die von der Autobahn ausgehende Gefahr erfordert 
sofortiges Handeln.  
 
 
Bettina Jureck Jutta Komorowski    
Fraktionsvorsitzende Bezirksvertreterin

Beratungsverlauf (1)

23.04.2026 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 8.10 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0659/2026
Typ
Antrag nach § 12 (Dringlichkeitsantrag)
Datum
23.04.2026
Erstellt
23.04.2026 08:04