LKW-Durchfahrtsverbot in der Kuenstraße
Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung 2106/2021 vom 01.06.2021
Stand: Am 17.06.2021 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) ungeändert beschlossen.
Die KI fasst die Dokumente zusammen. Das dauert bis zu drei Minuten.
Dokumente
-
Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung
PDF
Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02-5 Vorlagen-Nummer 2106/2021 Freigabedatum Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Entscheidung durch die Bezirksbürgermeisterin bzw. den Bezirksbürgermeister und ein Mitglied der Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertre- tung Betreff LKW-Durchfahrtsverbot in der Kuenstraße Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) Begründung für die Dringlichkeit: Der Beschluss erfolgt in Form einer Dringlichkeitsentscheidung, weil aufgrund der Corona-Pandemie unklar ist, wann die Bezirksvertretung Nippes das nächste Mal regulär tagen kann und somit einem Mit- telfreigabebeschluss nichts im Wege steht. Beschluss: Die Bezirksvertretung beschließt, dass in der Kuenstraße in beiden Fahrtrichtungen zwischen Neusser Str. und Niehler Str. ein LKW-Durchfahrtsverbot (Verkehrszeichen 253) für nicht-Anlieger erlassen wird. Die Verwaltung wird aufgefordert, eine Evaluation der Maßnahme vorzunehmen, ob das LKW- Durchfahrtsverbot eingehalten wird und ausreichend ist, die Verkehrssituation zu beruhigen Datum Abstimmungsergebnis Unterschrift Unterschrift 30.04.2021 gez. Siebert gez. Schmitz 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Auf die Begründung des Antrages AN/0774/2021 wird verwiesen.
Beratungsverlauf
Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz