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2106/2021

LKW-Durchfahrtsverbot in der Kuenstraße

Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung 01.06.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 17.06.2021, TOP 9.1.17

Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung

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Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung

1389 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
I/02-5 
 
Vorlagen-Nummer 
 2106/2021 
Freigabedatum 
  
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Entscheidung durch die Bezirksbürgermeisterin bzw. den Bezirksbürgermeister und ein Mitglied der 
Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertre-
tung 
Betreff 
LKW-Durchfahrtsverbot in der Kuenstraße 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 5 (Nippes)  
 
Begründung für die Dringlichkeit: 
Der Beschluss erfolgt in Form einer Dringlichkeitsentscheidung, weil aufgrund der Corona-Pandemie 
unklar ist, wann die Bezirksvertretung Nippes das nächste Mal regulär tagen kann und somit einem Mit-
telfreigabebeschluss nichts im Wege steht. 
 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung beschließt, dass in der Kuenstraße in beiden Fahrtrichtungen zwischen Neusser 
Str. und Niehler Str. ein LKW-Durchfahrtsverbot (Verkehrszeichen 253) für nicht-Anlieger erlassen wird. 
Die Verwaltung wird aufgefordert, eine Evaluation der Maßnahme vorzunehmen, ob das LKW-
Durchfahrtsverbot eingehalten wird und ausreichend ist, die Verkehrssituation zu beruhigen 
 
 
Datum  Abstimmungsergebnis 
 
 Unterschrift  Unterschrift 
30.04.2021    gez. Siebert  gez. Schmitz

2 
 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
Auf die Begründung des Antrages AN/0774/2021 wird verwiesen.

Beratungsverlauf (1)

17.06.2021 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 9.1.17 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Kuenstraße
  • Niehler Straße
  • Neusser Straße

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Details

Aktenzeichen
2106/2021
Typ
Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung
Datum
01.06.2021
Erstellt
01.06.2021 12:47