2016/0310
W 57 - Südliche Michaelisstraße/Am Westwald - (Verfahrenswechsel, Änderung des Aufstellungsbeschlusses und Satzungsbeschluss)
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Bebauungsplan W 57 – Südliche Michaelisstraße / Am Westwald – 25.07.2016 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 1 v on 28 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme: 1. 1 Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1-3, 64283 Darmstadt 1.1.1 1.1.2 Äußerung gem. § 4 Abs. 1 BauGB vom 22.10.2014: Aus der Sicht der Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Darmstadt wird wie folgt Stellung genommen: Folgende Auflagen und Hinweise sind aufzunehmen: Grundwasser (Grundwasserschutz/Wasserversorgung) Das Planungsgebiet liegt im Einflussbereich des Gru ndwasserbewirt- schaftungsplans Hessisches Ried. Im Rahmen der Umse tzung sind großflächige Grundwasseraufspiegelungen möglich, di e bei einer künf- tigen Bebauung zu berücksichtigen sind. Im Einzelne n sind die Vorga- ben des „Grundwasserbewirtschaftungsplans Hessisches Ried “, mit Datum vom 9. April 1999 festgestellt und veröff entlicht im Staats- anzeiger für das Land Hessen „21 / 1999 S. 1659“, z u beachten (Bitte als Hinweis in die textlichen Festsetzungen übernehmen). Die Wasserversorgung für das Baugebiet muss sicherg estellt sein. Für das geplante Baugebiet ist der gesamte Wasserbedarf (Trink-, Be- triebs-, Löschwasser) zu ermitteln. Zu ermitteln is t die benötigte Jah- resmenge und der Tagesspitzenbedarf. Bei der Bedarf sermittlung ist bereits auf eine sparsame, rationelle Wasserverwend ung zu achten. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass der gesamte Wasserbedarf des Baugebiets durch den zuständigen Wasserversorger ge deckt werden kann. Es ist darzustellen, ob im Rahmen der bestehe nden Wasser- rechte und der Fördermengen der letzten 5 Jahre die Trinkwasserver- sorgung sichergestellt ist. Außerdem ist zu prüfen, wie der Anschluss des Baugebiets erfolgt (technische Voraussetzungen). Zu 1.1.1: Abwägungsvorschlag: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Begründung: Die Hinweise zum Grundwasserschutz und zur Wasserve rsorgung sind Gegenstand der nachfolgenden Erschließungs- und Ent wässerungsplanung und werden an die Erschließungs- und Entwässerungsp lanung weitergege- ben. Auswirkungen auf den Bebauungsplan: Der Hinweis zum Grundwasserbewirtschaftungsplan Hes sisches Ried (1.1.1) wurde in den Bebauungsplan unter Hinweise a ufgenommen (Ziffer IV. 8). Zu 1.1.2 Abwägungsvorschlag: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Begründung: Die Wasserversorgung ist über die Lage im Siedlungs körper und über die bestehende Leitungstrasse in der Michaelisstraße gesichert. Die Hinweise zum Grundwasserschutz und zur Wasserve rsorgung sind Gegenstand der nachfolgenden Erschließungs- und Ent wässerungsplanung und werden an die Erschließungs- und Entwässerungsp lanung weitergege- ben. Auswirkungen auf den Bebauungsplan / Umweltbericht: Keine Anlage 1 Bebauungsplan W 57 – Südliche Michaelisstraße / Am Westwald – 25.07.2016 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 2 v on 28 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme: 1.1.3 1.1.4 1.1.5 Eine qualitative Beeinträchtigung des Grundwassers durch die Versi- ckerung von Niederschlagswasser ist auszuschließen. Zu beachten sind das Arbeitsblatt DWA-A 138 „Planung, Bau und B etrieb von Anla- gen zur Versickerung von Niederschlagswasser“ sowie das Merkblatt DWA-M 153 „Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Reg enwas- ser“. In der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB ist auf das Umwelt- merkmal Grundwasser angemessen einzugehen. Die quantitativen und qualitativen Auswirkungen der Planung auf das Grund wasser sind zu betrachten. Dies ist in Teil B Umweltbericht ausreichend erfolgt. Abwasser, anlagenbezogener Gewässerschutz Gemäß den Festsetzungen zum Bebauungsplan (2.1) sol l das anfal- lende Niederschlagswasser vor Ort tlw. versickert werden. Nachweise, inwieweit eine Versickerung fachlich rea lisierbar ist (GW- flurabstände, Bodengutachten, Voruntersuchung nach ATV- Arbeitsblatt M 153…) sind hier nicht geführt. Die Versickerung ist erlaubnispflichtig. Die Verwaltungsvorschrift zur Durchführung von wass errechtlichen Zulassungsverfahren für kommunale Abwasseranlagen u nd – einleitungen sowie das Merkblatt für wasserrechtlic he Zulassungsver- fahren in Hessen sind zu beachten. Bodenschutz Nachsorgender Bodenschutz (Altlasten) Es wird darum gebeten, folgenden Hinweis in die tex tlichen Festset- zungen zum Bebauungsplan aufzunehmen: • Bei allen Baumaßnahmen, die einen Eingriff in den Boden erfor- dern, ist auf organoleptische Auffälligkeiten zu ac hten. Ergeben sich bei den Erdarbeiten Kenntnisse, die den Verdacht einer schäd- lichen Bodenveränderung begründen, sind diese umgeh end der Zu 1.1.3 Abwägungsvorschlag: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Begründung: Das Grundwasser wird gemäß § 5 WHG durch die im Rah men der Bauleit- planung geplanten Maßnahmen qualitativ und quantita tiv nicht beeinträch- tigt. Das Plangebiet liegt nicht in einem Überschwe mmungsgebiet gemäß § 77 WHG und ebenfalls nicht in einem Wasserschutzg ebiet gemäß § 51 WHG. Auswirkungen auf den Bebauungsplan: keine Zu 1.1.4: Abwägungsvorschlag: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Begründung: Das Gutachten kommt zu folgendem Ergebnis: Anhand d er Versuchser- gebnisse ist festzuhalten, dass in den anstehenden überwiegend eng ge- stuften und dicht gelagerten Sanden (…) eine Versic kerung nach ATV-A 138 nur eingeschränkt möglich ist. Darüber hinaus i st eine Versickerung in den bestehenden Versickerungskanal angedacht. Ein H inweis über die Erlaubnispflicht ist im Bebauungsplan aufgenommen (Ziffer IV. 5). Auswirkungen auf den Bebauungsplan: Der Hinweis wurde in den Bebauungsplan unter Hinwei se aufgenommen (Ziffer IV. 5). Zu 1.1.5: Abwägungsvorschlag: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Auswirkungen auf den Bebauungsplan: Die Hinweise zum Bodenschutz wurden in den Bebauung splan aufgenom- men (Ziffer IV. 4). Bzgl. Altlasten liegen Auskünfte aus dem Altlasten- Informationssystem Bebauungsplan W 57 – Südliche Michaelisstraße / Am Westwald – 25.07.2016 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 3 v on 28 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme: 1.1.6 1.1.7 zuständigen Behörde, dem Regierungspräsidium Darmst adt, Abtei- lung Arbeitsschutz und Umwelt Darmstadt, Dezernat I V/Da 41.5, Bodenschutz, mitzuteilen. Darüber hinaus ist ein Fa chgutachter in Altlastenfragen hinzuzuziehen. Schädliche Bodenverä nderungen im Sinne des § 2 Abs. 3 Bundes-Bodenschutzgesetz si nd Beein- trächtigungen der Bodenfunktionen, die geeignet sin d, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für den einzel- nen oder die Allgemeinheit herbeizuführen. Der Geltungsbereich des B-Plans liegt randlich im B ereich einer von der Starkenburg-Kaserne nach Südwesten abströmenden Schadstoff- fahne mit den Schadstoffen LHKW (leichtflüchtige ha logenierte Koh- lenwasserstoffen). Die Bundesrepublik Deutschland a ls Eigentümer der Kaserne saniert seit einigen Jahren diesen Schaden hydraulisch. Eingriffe in das hydraulische Gefüge, wie z. B. Gru ndwasserentnah- men oder die Versickerung von Niederschlagswasser bedürfen der vorherigen Zustimmung der zuständigen Bodenschutzbe hörde, des Regierungspräsidiums Darmstadt, Abteilung Arbeitssc hutz und Umwelt Darmstadt, Dezernat 41.5. Bei Eingriffen ist der Na chweis zu führen, dass die jeweiligen Maßnahmen nicht dazu führen, da ss die Sanierung beeinträchtigt wird, oder unmöglich gemacht wird. 2. Vorsorgender Bodenschutz Durch die beabsichtigte Ausweisung des Plangebietes als allgemeines Wohngebiet wird eine bisherige Freifläche für eine bauliche Nutzung freigegeben. Mit der damit geplanten Versiegelung w erden die natürli- chen Funktionen des Bodens erheblich beeinträchtigt . Für den neuen Bebauungsplan W 57 wird ein zusätzlicher Bedarf an Fläche von 9.050 m² benötigt. Die geplante Versiegelung beträg t im Geltungsbe- reich des Bebauungsplanes, incl. der Fläche für Ver sorgungsanlagen, insgesamt maximal 6.355 m². Hessen (Schreiben des RP Darmstadt vom 31.03.2014) vor; demnach be- steht im Bereich der neu geplanten Bebauung kein Altlastenverdacht. Zu 1.1.6: Abwägungsvorschlag: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen Auswirkungen auf den Bebauungsplan: Der Hinweis wurde in den Bebauungsplan aufgenommen (Ziffer IV. 5). Der Hinweis auf die Zustimmungserfordernis der zuständi gen Bodenschutzbe- hörde ist zusätzlich in der Begründung unter „Satzu ng zur Schaffung von Anlagen zum Sammeln oder Verwenden von Niederschlag swasser“ aufge- führt. Es ist keine Grundwasserentnahme im Geltungs bereich vorgesehen. Die seitens der Satzung der Wissenschaftsstadt Darm stadt geforderte Ver- sickerung von Niederschlagswasser wird im Zuge der Baugenehmigung geprüft und abgefragt. Zu 1.1.7: Abwägungsvorschlag: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Begründung: Aufgrund der nach der frühzeitigen Beteiligung erfo lgten Änderung des Bebauungsplanentwurfs wurde die genannte Flächengrö ße im Umweltbe- richt entsprechend angepasst. Bebauungsplan W 57 – Südliche Michaelisstraße / Am Westwald – 25.07.2016 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 4 v on 28 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme: 1.1.8 1.1.9 Der Bebauungsplanentwurf enthält z.T. keine ausreic hende Betrach- tung der Belange des vorsorgenden Bodenschutzes. Im Folgenden wird auf Unvollständigkeiten der bisherigen Betrachtung hingewiesen: a. Bodenziele Die Betrachtung des Schutzguts Boden sollte auch im mer die beste- henden Bodenfunktionen separat betrachten und besch reiben. Der Boden erfüllt im Sinne des Bundes-Bodenschutzgesetzes 1.) die natürliche Funktion als a. Lebensgrundlage und Lebensraum für Menschen, Tie re, Pflanzen und Bodenorganismen, b. Bestandteil des Naturhaushalts, insbesondere mit seinen Wasser-und Nährstoffkreisläufen, c. Abbau-, Ausgleichs- und Aufbaumedium für stoffli che Einwir- kungen auf Grund der Filter-, Puffer- und Stoff- umwandlungseigenschaften, insbesondere auch zum Sch utz des Grundwassers, 2.) Funktionen als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte sowie 3.) Nutzungsfunktionen als a. Rohstofflagerstätte, b. Fläche für Siedlung und Erholung, c. Standort für die land- und forstwirtschaftliche Nutzung, d. Standort für sonstige wirtschaftliche und öffent liche Nutzun- gen, Verkehr, Ver- und Entsorgung (§ 2 (2) BBodSchG). Darüber hinaus können die folgenden Quellen eine Or ientierung für die Ziele des vorsorgenden Bodenschutzes geben: • Ziele können sich aus übergeordneten Plänen ergebe n (z. B. Raumordnung), • Bodenschutzklausel § 1a Abs. 2 BauGB, • Erhalt, sparsame und schonende Nutzung von Boden a ls Be- standteil des Naturhaushalts § 1 Abs. 3 Nr. 1 und 2 BNatSchG b. Bestandsaufnahme Boden und Bodenfunktionen Die Betrachtung der Bestandsaufnahme Boden und Bode nfunktionen wurde, trotz fehlender Informationen im sogenannten Bodenviewer (http://bodenviewer.hessen.de/viewer.htm) ausreichend erörtert. Auswirkungen auf den Bebauungsplan / Umweltbericht : Der Umweltbericht wurde entsprechend angepasst. Zu 1.1.8: Abwägungsvorschlag: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Auswirkungen auf den Bebauungsplan / Umweltbericht: Keine Zu 1.1.9 und 1.1.10: Abwägungsvorschlag: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Auswirkungen auf den Bebauungsplan / Umweltbericht: Keine Bebauungsplan W 57 – Südliche Michaelisstraße / Am Westwald – 25.07.2016 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 5 v on 28 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme: 1.1.10 1.1.11 1.1.12 c. Vorbelastungen Boden Die Betrachtung der Altlasten bzw. der Vorbelastung en des Bodens wurden ausreichend erörtert. d. Zusammenfassende Bewertung Boden Es wurden keine hinreichenden Schlussfolgerungen au s der Be- standsaufnahme der Böden und deren Vorbelastung für das Schutzgut Boden beschrieben. Es hätte zusätzlich eine Abschät zung über den Anteil der durch den Menschen überprägten Böden und der unberühr- ten Waldböden an der Gesamtfläche erfolgen können. Hieraus hätte dann eine zusammenfassende Bewertung aller Böden im Bereich des Bebauungsplans erfolgen können. e. Boden und Erheblichkeit des Eingriffes Zur Bodenerheblichkeit wurden bereits Aussagen getr offen, jedoch bedarf es im Umweltbericht weiterer Ergänzungen: - Die Erheblichkeit sollte aus der betroffenen Fläch engröße, der Tiefe des Eingriffs, dem bestehenden Funktionserfüllungsg rad und der zu erwartenden Funktionsminderung abgeleitet werden. - Bei einer Versiegelung ist aufgrund des Totalverlu sts der Bodenfunk- tionen in dem betroffenen Bereich i. d. R. von eine r Erheblichkeit auszugehen. - Die Erheblichkeit ist relevant für die Ableitung v on Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich. Zu 1.1.11: Abwägungsvorschlag: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Begründung: Aufgrund der Tatsache, dass ein rechtskräftiger Beb auungsplan für das Plangebiet vorliegt, sind die Ausführungen im Umweltbericht ausreichend. Auswirkungen auf den Bebauungsplan / Umweltbericht: Keine Zu 1.1.12: Abwägungsvorschlag: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Begründung: Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans wurde überprüft, ob durch den Bebauungsplan W 57 zusätzliche Eingriffe im Sin ne des § 1a Abs. 2 Nr. 2 BauGB erfolgen und somit Ausgleichsmaßnahmen erforderlich sind. Die in dem Geltungsbereich des vorliegenden Bebauun gsplans W 57 lie- genden Grundstücke waren vor ihrer Entwicklung nich t bebaut, obwohl seit 1977 mit dem in Kraft getreten Bebauungsplan W 10.1 Planungsrecht für das Gebiet besteht. Da der Bebauungsplan W 10.1 abe r in dem Teilbereich des Bebauungsplangebiets W 57 als nicht mehr durchf ührbar gilt und damit an dieser Stelle funktionslos ist, müssen Bauvorhab en in diesem Teilbe- reich ersatzweise nach § 34 BauGB beurteilt werden bis neues Planungs- recht vorliegt. Der zulässige Eingriff ist daher au f der Grundlage des § 34 BauGB zu ermitteln. Nach § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB ist ein Ausgleich nic ht erforderlich, soweit die Eingriffe bereits vor der planerischen Entschei dung erfolgt sind oder zulässig waren z.B. auf der Grundlage eines Bebauun gsplans oder nach Maßgabe des § 34 oder § 35 BauGB. Dies bedeutet ein e Freistellung für Bebauungsplan W 57 – Südliche Michaelisstraße / Am Westwald – 25.07.2016 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 6 v on 28 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme: 1.1.13 1.1.14 1.1.15 f. Auswirkungsprognose Boden bei Nichtdurchführung der Planung Entspricht i. d. R. dem Ist-Zustand, ggf. unter Ber ücksichtigung dann greifender Planungen oder Entwicklungen (z. B. Planänderungen). g. Auswirkungsprognose Boden bei Durchführung der P lanung Die Auswirkungen bei Durchführung der geplanten Maß nahmen wur- den im Umweltbericht betrachtet. Die daraus resulti erende Eingriffsbe- wertung ist schlüssig. h. Vermeidung und Verminderung Zur Vermeidung bzw. Verminderung von Bodenverschlec hterungen können bereits bei der Planung folgende Maßnahmen e rgriffen wer- den: bisher baulich nutzbare Flächen und verpflichtet zu m Ausgleich nur inso- weit, als zusätzliche und damit neu geschaffene Baurechte entstehen. Im Rahmen des § 34 BauGB wird geprüft, inwieweit si ch das Vorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Der Verg leich mit den Nach- bargrundstücken zeigt, dass die Umgebung einen so h ohen Versiegelungs- grad aufweist, dass sogar höherer Eingriffe auf dem Grundstück möglich wären, als der künftige Bebauungsplan festsetzt. So liegt z.B. auf dem Grundstück Trierer Straße 2 (Flur 38, Flurstück 258 /1) eine GRZ von 0,42 vor (Grundstücksgröße 3.345 m² / Bestandsbebauung 1 .425 m²), im Be- bauungsplan W 57 ist die GRZ auf 0,4 festgesetzt un d somit niedriger. Der Versiegelungsgrad der Nachbargrundstücke, die GRZ I I, liegt sogar zwi- schen 0,71 und 0,87 während für das Plangebiet eine GRZ II von 0,65 fest- gesetzt ist. Der Bebauungsplan W 57 ermöglicht dami t eine geringere Ver- sieglung, als derzeit zulässig wäre und somit sind keine Ausgleichsmaß- nahmen erforderlich. Auswirkungen auf den Bebauungsplan / Umweltbericht: Die Planung wurde nach der frühzeitigen Beteiligung geändert. Am westli- chen Rand wurde die Bebauung reduziert und aufgeloc kert. Die Begrün- dung und der Umweltbericht wurden angepasst. Auswirkungen auf den Bebauungsplan / Umweltbericht: Keine Zu 1.1.13 und 1.1.14: Abwägungsvorschlag: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Auswirkungen auf den Bebauungsplan / Umweltbericht: Keine Zu 1.1.15: Abwägungsvorschlag: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Bebauungsplan W 57 – Südliche Michaelisstraße / Am Westwald – 25.07.2016 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 7 v on 28 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme: - Die Reduzierung des Flächenverbrauchs. - Die Lenkung der Flächeninanspruchnahme auf Böden m it geringe- rem Funktionserfüllungsgrad. - Die Anpassung der Erschließung und der Baufenster (z.B. Gebäude- stellung) an den Geländeverlauf zur Vermeidung größ erer Erdmas- senbewegungen. - Reduzierung des Versiegelungsgrads durch Vorgaben zur Verwen- dung versickerungsfähiger Beläge. - Vorgaben zu Begrünungen nicht überbauter Erschließ ungs- bzw. Grundstücksflächen. - Dachbegrünungen. Bei der eigentlichen Baumaßnahme können die folgend en Regelungen zu bauzeitlichen Minderungsmaßnahmen umgesetzt werd en. Dies kann auch über städtebauliche Verträge festgesetzt werden: - Maßnahmen zum Bodenschutz bei der Baudurchführung (z.B. Schutz des Mutterbodens nach § 202 BauGB). - Die sachgerechte Zwischenlagerung und der Wiederei nbau des Oberbodens (DIN 18915, DIN 19731). - Der fachgerechte Umgang mit Bodenaushub und die Ve rwertung des Bodenaushubs. - Art und Qualität der Verfüllmaterialien. - Die Verwendung von Baggermatten bzw. breitkettigen Fahrzeugen bei verdichtungsempfindlichen Böden und Böden mit e inem hohen Funktionserfüllungsgrad. - Die Errichtung von Bauzäunen, um besonders empfind liche Böden vor dem Befahren zu schützen. - Berücksichtigung der Witterung beim Befahren der B öden. - Beseitigung von Verdichtungen im Unterboden nach B auende und vor Auftrag des Oberbodens. - Die Baustelleneinrichtung und Lagerflächen im Bere ich bereits ver- dichteter bzw. versiegelter Böden. - Die Durchführung einer bodenkundlichen Baubegleitu ng. Zu den zuvor genannten Maßnahmen wurden im Umweltbericht bereits Aussagen getroffen. Diese zuvor genannten Maßnahmen sind jedoch nur teilweise behandelt worden. Begründung: Aufgrund der erfolgten Änderung der Planung nach de r frühzeitigen Beteili- gung wurde der Umweltbericht entsprechend angepasst. Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen wurden soweit möglich im Um- weltbericht und dem Bebauungsplan berücksichtigt. Einer Reduzierung des Flächenverbrauchs wurde hinsi chtlich Begrenzung von Terrassenflächen und Nebenanlagen Rechnung getr agen. Darüber hinaus wurde die Verkehrsfläche auf ein Mindestmaß reduziert und eine Grünfläche festgesetzt. Da die geplanten Gebäude ke ine Kellerräume auf- weisen, ist nicht von größeren Erdmassenbewegungen auszugehen. Alle nicht überbauten Grundstücksfreiflächen sind zu beg rünen, ebenso die Dächer von Garagen und Carports. Eine Reduzierung d es Versiegelungs- grads durch Verwendung versickerungsfähiger Beläge und Dachbegrünung soll durch die erfolgten Festsetzungen im Bebauungs plan bewirkt werden. Die Hinweise werden an die Erschließungs- und Entwä sserungsplanung weitergegeben. Auswirkungen auf den Bebauungsplan / Umweltbericht: Der Bebauungsplan und der Umweltbericht wurden ents prechend ange- passt. Regelungen zu bauzeitlichen Minderungsmaßnah men wurden in den Bebauungsplanentwurf und in den städtebaulichen Vertrag aufgenommen. Bebauungsplan W 57 – Südliche Michaelisstraße / Am Westwald – 25.07.2016 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 8 v on 28 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme: 1.1.16 1.1.17 i. Bodenausgleichsmaßnahmen Erhebliche Beeinträchtigungen von Bodenfunktionen, die von der Pla- nung ausgehen, sollten jedoch durch geeignete Kompe nsationsmaß- nahmen ausgeglichen werden. Dazu kann auf Böden, au f denen die Kompensationsmaßnahmen durchgeführt werden, der Erf üllungsgrad der betroffenen Bodenfunktionen erhöht werden. Dies wurde im Um- weltbericht nicht betrachtet. Ggf. können die relevanten Informationen nach Abgle ich mit dem Bo- denviewer zur Verfügung gestellt und bewertet werden. Ziel muss es sein eine bzw. mehrere Bodenfunktionen zu verbessern und aufzuwerten. Beispiele: - Entsiegelung, - Rekultivierung von Abbaustätten, Altablagerungen u sw., - Überdeckung von schwer zu beseitigenden Anlagen, - Abtrag von Aufschüttungen, Verfüllungen usw., wenn diese keine bzw. nur geringwertige Bodenfunktionen besitzen, - Oberbodenauftrag, - Bodenlockerung, - Nutzungsextensivierung, - Wiedervernässung von ehemals nassen und feuchten S tandorten, - Schadstoffbeseitigung, Bodenreinigung, ggf. Unterb inden der ent- sprechenden Wirkungspfade, - erosionsmindernde Maßnahmen, Die ausschließliche Anwendung der Kompensationsvero rdnung oder die Beschränkung auf eine arten- und biotopbezogene Kompensation ist nicht ausreichend. Es muss ein Zusammenhang zu den vorher er- mittelten erheblichen Beeinträchtigungen hergestell t werden. Böden mit einem bestehenden hohen bzw. sehr hohen Funktio nserfüllungs- grad sind als Kompensationsstandorte ungeeignet. Wirkzusammenhänge mit den anderen Schutzgütern sind zu beachten. Stellen Kompensationsmaßnahmen zugunsten anderer Sc hutzgüter einen zusätzlichen Eingriff in das Schutzgut Boden dar? Kompensati- onsmaßnahmen können auch im Geltungsbereich anderer Bebau- ungspläne liegen. j. Planungsalternativen Boden Die Angaben im Umweltbericht lassen nicht erkennen, inwieweit die Zu 1.1.16: Abwägungsvorschlag: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Begründung: siehe Begründung unter Ziff. 1.1.12 Auswirkungen auf den Bebauungsplan / Umweltbericht: Keine Zu 1.1.17: Abwägungsvorschlag: Bebauungsplan W 57 – Südliche Michaelisstraße / Am Westwald – 25.07.2016 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 9 v on 28 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme: 1.1.18 1.1.19 1.1.20 beabsichtigte zusätzliche Inanspruchnahme der bishe r nicht baulich genutzten Flächen durch Wiedernutzbarmachung von Fl ächen, Nach- verdichtung und andere Maßnahmen zur Innenentwicklu ng vermieden oder vermindert werden kann (Planungsalternativen). Im Umweltbe- richt wird auf alternative Planungen im Hinblick au f bodenschutzrechtli- che Belange nicht eingegangen. k. Monitoring Die im vorliegenden Umweltbericht gemachten Aussage n sind plausi- bel. l. Allgemeine Zusammenfassung Boden Im Umweltbericht wurde eine allgemeinverständliche Zusammenfas- sung beschrieben. Das Schutzgut Boden wurde nicht ausreichend betrach tet. Die vorge- nannten Bausteine sollten zusammengefasst und absch ließend bewer- tet werden. Aus Sicht der Fachdezernate Oberflächengewässer und Immissions- schutz werden keine Bedenken und Anmerkungen gegen den Bebau- ungsplanentwurf vorgebracht. Von der Bergaufsicht wird mitgeteilt, dass als Datengrundlage für die Stellungnahme folgende Quellen herangezogen wurden: • Hinsichtlich der Rohstoffsicherung: o Regionalplan Südhessen/Regionaler Flächennutzungsp lan 2010 o Rohstoffsicherungskarte des HLUG • Hinsichtlich der aktuell unter Bergaufsicht stehen den Betriebe: o Vorliegende und genehmigte Betriebspläne • Hinsichtlich des Altbergbaus: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Begründung: Der Umweltbericht geht in Kapitel 9 auf alternative Planungen im Hinblick auf bodenschutzrechtliche Belange ein. Auswirkungen auf den Bebauungsplan / Umweltbericht: Keine Zu 1.1.18: Abwägungsvorschlag: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Auswirkungen auf den Bebauungsplan / Umweltbericht: Keine Zu 1.1.19: Abwägungsvorschlag: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Begründung: Die Planung wurde nach der frühzeitigen Beteiligung geändert und der Umweltbericht wurde angepasst. Auswirkungen auf den Bebauungsplan / Umweltbericht: Keine Zu 1.1.20: Abwägungsvorschlag: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Auswirkungen auf den Bebauungsplan / Umweltbericht: Keine Bebauungsplan W 57 – Südliche Michaelisstraße / Am Westwald – 25.07.2016 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 10 von 28 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme: o Bei der Bergaufsicht digital und analog vorliegend e Risse o In der Datenbank vorliegende Informationen o Kurzübersichten des ehemaligen Bergamts Weilburg ü ber frühe- ren Bergbau Die Recherche beruht auf den in Inhaltsverzeichniss en des Aktenplans inventarisierten Beständen von Berechtsams- und Bet riebsakten frühe- rer Bergbaubetriebe und in hiesigen Kartenschränken aufbewahrten Rissblättern. Die Stellungnahme basiert daher hinsichtlich des Altberg- baus auf einer unvollständigen Datenbasis. Anhand der oben beschriebenen Datengrundlage wird w ie folgt Stel- lung genommen: Rohstoffsicherung: Durch das Vorhaben sind keine Ro hstoffsiche- rungsflächen betroffen. Aktuelle Betriebe/Konzessionen: Es befinden sich ke ine aktuell unter Bergaufsicht stehenden Betriebe im Planbereich und dessen näherer Umgebung. Das Gebiet wird von einem Erlaubnisfeld z ur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen überdeckt. Der Bergaufsicht sind jedoch keine das Vorhaben beeinträchtigenden Aufsuchungsak tivitäten be- kannt. Gefährdungspotential aus früheren bergbaulichen Tät igkeiten: Im Plangebiet ist bisher kein Bergbau umgegangen. Dem Vorhaben stehen aus Sicht der Bergbehörde keine Sachverhalte entgegen. Durch das Vorhaben sind keine Rohstoffsicherungsflä chen betroffen. Aktuelle Betriebe, die unter Bergaufsicht stehen, b efinden sich nicht in unmittelbarer Umgebung zum Planungsgebiet. Derzeit bestehen noch eine Erlaubnis zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoff en und eine Erlaubnis zur Aufsuchung von Erdwärme und Sole. Der Bergaufsicht sind derzeit jedoch keine Aufsuchungsvorhaben im Pl angebiet be- kannt. Belange der Bergaufsicht sind durch das Vorh aben somit nicht betroffen. Dem Vorhaben der Stadt Darmstadt stehen aus der Sicht der Bergbehörde daher keine Sachverhalte mit rechtl icher Verbindlich- keit und abwägungsfähige Sachverhalte entgegen. Bebauungsplan W 57 – Südliche Michaelisstraße / Am Westwald – 25.07.2016 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 11 von 28 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme: 1. 1.21 Der Kampfmittelräumdienst führt aus, dass die Auswertung der beim Kampfmittelräumdienst vorliegenden Kriegsluftbilder ergeben hat, dass sich das im Lageplan näher bezeichnete Gelände in e inem Bomben- abwurfgebiet befindet. Vom Vorhandensein von Kampfm itteln auf sol- chen Flächen muss grundsätzlich ausgegangen werden. In den Bereichen, in denen durch Nachkriegsbebauung en bereits bo- deneingreifende Baumaßnahmen bis zu einer Tiefe von mind. 4 Me- tern durchgeführt wurden, sind keine Kampfmittelräu mmaßnahmen notwendig. Bei allen anderen Flächen ist eine systematische Üb erprüfung (Son- dieren auf Kampfmittel, ggf. nach Abtrag des Oberbo dens) vor Beginn der geplanten Bauarbeiten und Baugrunduntersuchunge n auf den Grundstücksflächen erforderlich, auf denen bodenein greifende Maß- nahmen stattfinden. Hierbei soll grundsätzlich eine EDV-gestützte Da- tenaufnahme erfolgen. Sofern die Fläche nicht sondierfähig sein sollte (z .B. wg. Auffüllungen, Versiegelungen oder sonstigen magnetischen Anomalie n), sind aus Sicherheitsgründen weitere Kampfmittelräummaßnahmen vor boden- eingreifenden Bauarbeiten erforderlich. Es ist dann notwendig, einen evtl. vorgesehenen Bau grubenverbau (Spundwand, Berliner Verbau usw.) durch Sondierungs bohrungen in der Verbauachse abzusichern. Sofern eine sondierfäh ige Messebene vorliegt, sollen die Erdaushubarbeiten mit einer Fl ächensondierung begleitet werden. Zur eigenen Sicherheit sollte man sich bescheinigen lassen, dass die Kampfmittelräumungsarbeiten nach dem neuesten Stand der Technik durchgeführt wurden. Der Bescheinigung ist ein Lage plan beizufügen, auf dem die untersuchten Flächen dokumentiert sind. Weiterhin ist das verwendete Detektionsverfahren anzugeben. Für die Dokumentation der Räumdaten beim Kampfmitte lräumdienst des Landes Hessen wurde das Datenmodul KMIS-R entwi ckelt. Es wird darum gebeten, bei der Beauftragung des Dienst leisters auf die Verwendung des Datenmoduls KMIS-R hinzuweisen. Hierfür ist es erforderlich, dass die überprüften u nd geräumten Flächen örtlich mit den Gauß/Krüger Koordinaten eingemessen werden. Nach Abschluss der Arbeiten wird um Übersendung des Lage- plans und der KMIS-R-Datei gebeten. Das Datenmodul KMIS-R kann kostenlos von der nachst ehenden In- Zu 1.1.21: Abwägungsvorschlag: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Auswirkungen auf den Bebauungsplan / Umweltbericht: Der Hinweis zum Vorhandensein von Kampfmitteln wurd e in den Bebau- ungsplan unter Hinweise (Ziffer IV. 9) und in die B egründung aufgenom- men. Des Weiteren wird im städtebaulichen Vertrag verpfl ichtend geregelt, dass vor bodeneingreifenden Maßnahmen eine Sondierung au f Kampfmittel durchzuführen ist. Die „Allgemeinen Bestimmungen fü r die Kampfmittel- räumung Hessen“ sind zu beachten. Bebauungsplan W 57 – Südliche Michaelisstraße / Am Westwald – 25.07.2016 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 12 von 28 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme: 1.1.22 ternetseite des Kampfmittelräumdienstes heruntergeladen werden: http://www.rp-darmstadt.hessen.de (Sicherheit und Ordnung, Gefahrenabwehr, Kampfmittelräumdienst) Die Kosten für die Kampfmittelräumung (Aufsuchen, B ergen, Zwi- schenlagern) sind vom Antragsteller/Antragstellerin , Interessen- ten/Interessentin oder sonstigen Berechtigten (z.B. Eigentümer / Ei- gentümerin, Investor/Investorin) zu tragen. Die gen annten Arbeiten sind daher von diesen selbst bei einer Fachfirma in Auftrag zu geben und zu bezahlen. Für die Dokumentation der durchgeführten Kampfmitte lräumung wer- den die örtlichen Gauß/Krüger-Koordinaten benötigt. Bei der Angebotseinholung oder der Beauftragung ein er Fachfirma ist immer das Aktenzeichen I 18 KMRD -6b 06/05- Da 1233-2014 anzu- geben und eine Kopie dieser Stellungnahme beizufügen. Da Kampfmittelräumarbeiten im Voraus schwer zu bere chnen sind, wird die Abrechnung der Leistungen nach tatsächlich em Aufwand für unumgänglich gehalten. Dies ist in jedem Falle Vora ussetzung für eine positive Rechnungsprüfung zum Zwecke der Kostenerst attung durch den Bund gem. Nr. 3. der Allgemeinen Bestimmungen f ür die Kampf- mittelräumung. Eine Kopie des Auftrages ist dem RP, Dez. III 31.2, zur Kenntnisnah- me zuzusenden. Den Abtransport - ggf. auch die Entschärfung - und die Vernichtung der gefundenen Kampfmittel wird das Land Hessen - Kampfmittelräumdienst- weiterhin auf eigene Kosten übernehmen. Es wird darum gebeten, diese Stellungnahme in allen Schritten des Bauleitverfahrens zu verwenden, sofern sich kei ne wesentli- chen Flächenänderungen ergeben. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Stellungnahm e die fachlichen Anregungen der RP-Dezernate, deren Aufgabengebiet d urch die Pla- nung berührt wird, beinhaltet. Stellungnahme gem. § 4 Abs. 2 BauGB vom 21.03.2016: Aus regionalplanerischer Sicht bestehen gegen die bauleitplaneri- schen Überlegungen zur Neustrukturierung eines Wohn quartiers in- nerhalb eines im RPS/RegFNP 2010 ausgewiesenen „Vor ranggebietes Zu 1.1.22: Der Hinweis, dass aus regionalplanerischer Sicht ge gen die Bauleitplanung Bebauungsplan W 57 – Südliche Michaelisstraße / Am Westwald – 25.07.2016 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 13 von 28 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme: 1.1.23 1.1.24 Siedlung, Bestand“ unverändert keine grundsätzlichen Bedenken. Bezüglich der zu vertretenden naturschutzfachlichen Belange wird weiterhin auf die Stellungnahme der zuständigen unt eren Naturschutz- behörde verwiesen. Der Geltungsbereich des o.g. Beb auungsplanes überlagert kein Natur- oder Landschaftsschutzgebiet. Aus der Sicht der Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Darmstadt nehme ich wie folgt Stellung: Grundwasser (Grundwasserschutz/Wasserversorgung) Gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 8 e) BauGB sind bei der Baulei tplanung die Belange der Versorgung mit Wasser einschließlich de r Versorgungssi- cherheit zu berücksichtigen. Nach der Arbeitshilfe zur Berücksichtigung von wasserwirtschaftlichen Belangen in der Bauleitp lanung in Hessen soll der Nachweis der gesicherten Wasserversorgung dargestellt wer- den. In den Unterlagen ist weder der Wasserbedarf d es Baugebietes ermittelt noch der Deckungsnachweis erbracht. Dies soll Gegenstand der nachfolgenden Erschließungs- und Entwässerungsp lanung sein. Somit ist vor Festsetzung des Bebauungsplans die Si cherstellung der Trinkwasserversorgung nicht nachgewiesen. Ich bitte Sie entspre- chende Ergänzungen vorzunehmen. Abwasser, anlagenbezogener Gewässerschutz Gemäß den Festsetzungen zum Bebauungsplan soll das anfallende Niederschlagswasser vor Ort teilweise versickert we rden. Entspre- chend der Abwägungsergebnisse der vorläufigen Prüfu ng der Stel- lungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffent licher Belange wurde in einem Gutachten festgestellt, dass eine Ve rsickerung nach ATV A138 nur eingeschränkt möglich ist. Es wird aus geführt, dass „eine Versickerung in einem bestehenden Versickerun gskanal“ ange- dacht sei. Erkenntnisse / Zulassungen über ein solc hes Bauwerk (Ver- keine grundsätzlichen Bedenken bestehen, wird zur Kenntnis genommen. Zu 1.1.23: Abwägungsvorschlag: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Begründung: Bei einer Anzahl von 40 Wohneinheiten und ca. 100 E inwohnern im Gel- tungsbereich wird von einem Wasserbedarf von ca. 8, 8 m³ pro Stunde aus- gegangen. Darüber hinaus muss eine Löschwasserberei tstellung für die Feuerwehr von mindestens 48 m³ pro Stunde gewährleistet sein. Somit sind die 48 m³ Wasser pro Stunde die Bemessungsgrundlage für die notwendige Wasserversorgung. Der örtliche Versorger ENTEGA hat die vorliegenden Leitungen untersucht und in einer Stellungnahme vom 02.06.2016 bestätigt, dass die erforderlichen Wassermengen für die Wohnhä user als auch für die Feuerwehr bereitgestellt werden können. Auswirkungen auf den Bebauungsplan / Umweltbericht: Die Begründung wurde ergänzt. Keine Auswirkungen au f die Planzeich- nung, die textlichen Festsetzungen und den Umweltbericht. Zu 1.1.24: Abwägungsvorschlag: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Begründung: Die Ableitung des Regenwassers erfolgt entsprechend der bestehenden Situation des Bauvereins in den nördlichen Graben ( der Graben ist dem Straßenverkehrs- und Tiefbauamt, Abt. Planung und t echn. Verwaltung, Bebauungsplan W 57 – Südliche Michaelisstraße / Am Westwald – 25.07.2016 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 14 von 28 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme: 1.1.25 1.1.26 sickerungskanal) liegen der Zulassungsbehörde nicht vor. Generell wird nochmals darauf hingewiesen, dass die Versickerung von Niederschlagswasser erlaubnispflichtig ist . Die Verwaltungsvorschrift zur Durchführung von wass errechtlichen Zulassungsverfahren für kommunale Abwasseranlagen u nd - einleitungen sowie das Merkblatt für wasserrechtlic he Zulassungsver- fahren in Hessen ( Internetauftritt des Hessischen Umweltministeri- ums) sind zu beachten. Nachsorgender Bodenschutz (Altlasten): Die gegebenen Hinweise zum nachsorgenden Bodenschut z und zur Versickerung und Entnahme von Niederschlagswasser w urden in den B-Plan aufgenommen. Vorsorgender Bodenschutz: Mit den gegebenen Hinweisen zum vorsorgenden Bodens chutz wurde unterschiedlich umgegangen. Einige Hinweise wurden lediglich zur Kenntnis genommen, ohne inhalt- lich darauf einzugehen. Zum Teil wurden unter Hinwe is auf das BNatSchG (Naturschutz) Angaben gemacht. Das BNatSch G ist hier nicht einschlägig, sondern die Ziele des vorsorgend en Bodenschutzes sind hier maßgeblich. Nach meiner Einschätzung wurde die Thematik des vor sorgenden Bodenschutzes nicht abschließend behandelt. Sachgebiet Grundstücksentwässerung bekannt) und wir d dort einer Versi- ckerung zugeführt. Da die geplante Rigolenlänge nic ht ausreichend ist, muss ein weiterer noch abschließend zu definierende r Bereich des weiter- führenden Grabens zukünftig als Versickerungsanlage unterhalten werden. Der aus dem Baugrundstück im Geltungsbereich des Be bauungsplans zu verlegende Kanal wird in einer geringeren Dimension hergestellt und an die Rigolenentwässerung angeschlossen. Der weiterführen de Kanal bis zum Anschluss des Grundstücks der Bauverein AG wird in dieser Tiefenlage und Dimension ebenfalls nicht mehr benötigt und stillge legt. Ein neuer Kanal wird entweder in den Altkanal eingezogen und aufges tändert oder es erfolgt eine Neuverlegung in notwendiger verringerter Tiefe nlage. Aus technischer Sicht ist diese Lösung vorabgestimmt und findet sei tens der Stadt, Straßen- verkehrs- und Tiefbauamt, Zustimmung. Die Erlaubnis zur Versickerung ist beantragt. Auswirkungen auf den Bebauungsplan / Umweltbericht: Keine Zu 1.1.25: Abwägungsvorschlag: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Auswirkungen auf den Bebauungsplan / Umweltbericht: Keine Zu 1.1.26: Abwägungsvorschlag: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Begründung: Der Umweltbericht beschreibt die Auswirkungen vor d em Hintergrund der textlichen Festsetzungen und den Ausführungen in de r Begründung des Bebauungsplanes (vorsorgender Bodenschutz, s. Kap. 9.6 in der Begrün- dung). Zusätzlich wurde ein (kurzer) Hinweis dazu i m Umweltbericht im Kap. 7 aufgenommen. Auswirkungen auf den Bebauungsplan / Umweltbericht: Der Umweltbericht wurde angepasst. Keine Auswirkung en auf den Bebau- Bebauungsplan W 57 – Südliche Michaelisstraße / Am Westwald – 25.07.2016 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 15 von 28 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme: 1.1.27 Aus Sicht der Fachdezernate Oberflächengewässer und Immissions- schutz werden keine Bedenken und Anmerkungen gegen den Bebau- ungsplanentwurf vorgebracht. ungsplan. Zu 1.1.27: Abwägungsvorschlag: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Auswirkungen auf den Bebauungsplan / Umweltbericht: Keine 1. 2 hessenARCHÄOLOGIE, Ida-Rhodes-Straße 1, 64295 Darmstadt Äußerung gem. § 4 Abs. 1 BauGB vom 09.10.2014: Zur Sicherung von Bodendenkmälern ist ein Hinweis a uf § 20 HDSchG wie folgt aufzunehmen: "Wenn bei Erdarbeiten Bodendenkmäler bekannt werden , so ist dies der hessenArchäologie oder der Unteren Denkmalschut zbehörde un- verzüglich anzuzeigen." Abwägungsvorschlag: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Auswirkungen auf den Bebauungsplan: Der Hinweis wurde in die Begründung und in den Beba uungsplan unter Hinweise (Ziffer IV. 2) aufgenommen. 1. 3 Bundesnetzagentur, Fehrbelliner Platz 3, 10707 Berlin 1.3.1 Äußerung gem. § 4 Abs. 1 BauGB vom 26.09.2014: Beeinflussungen von Richtfunkstrecken durch neue Ba uwerke unter einer Bauhöhe von ca. 20 m sind allgemein nicht seh r wahrscheinlich. Den Planungsunterlagen kann nicht entnommen werden, dass diese Höhe überschritten werden soll. Falls sich die Bitte um Stellungnahme ggf. auch auf die im Plangebiet zu berücksichtigenden Leitungssysteme bezieht, erge ht der Hinweis, dass die Bundesnetzagentur selbst über keine eigene n Leitungsnetze verfügt. Sie kann auch nicht über alle regional vor handenen Kabeltras- sen Auskunft erteilen, da das Führen entsprechender Datenbestände nicht zu ihren behördlichen Aufgaben gehört. Angabe n über Kabelsys- teme im Planbereich (z.B. Kabellinien für die Kommu nikation, Energie- Zu 1.3.1 Abwägungsvorschlag: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Begründung: Alle Gebäude im Geltungsbereich bleiben mit einer m aximalen Traufhöhe von 6,5 m und einer Dachneigung von ca. 35 Grad deu tlich unter den an- gemerkten 20 m Gebäudehöhe, bei denen eine Beeinflu ssung von Richt- funkstrecken vorliegen kann. Auswirkungen auf den Bebauungsplan: Keine Bebauungsplan W 57 – Südliche Michaelisstraße / Am Westwald – 25.07.2016 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 16 von 28 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme: 1.3.2 leitungen u.ä.) können daher nur direkt bei den jew eiligen Betreibern oder den Planungs- bzw. Baubehörden vor Ort eingeholt werden. Stellungnahme gem. § 4 Abs. 2 BauGB vom 22.02.2016: Beeinflussungen von Richtfunkstrecken durch neue Ba uwerke mit Bauhöhen unter 20 m sind nicht sehr wahrscheinlich. Auf das Einholen von Stellungnahmen der Bundesnetzagentur zu Planverfahren mit geringer Bauhöhe kann daher verzichtet werden. Eine Ausnahme bil- den Photovoltaikanlagen, da diese die Funkmessstati onen der Bun- desnetzagentur auch bei geringeren Bauhöhen stören können. Es wird empfohlen, die Informationen zur Bauleitpla nung im Zusam- menhang mit Richtfunkstrecken sowie die zusätzliche n Hinweise auf der Internetseite der Bundesnetzagentur www.bundesnetzagentur.de/bauleitplanung im weiteren Verfahren zu berücksichtigen. Zu 1.3.2 Abwägungsvorschlag: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Begründung: Es werden keine Bedenken geäußert. Die Hinweise wer den an die Ausfüh- rungsplanung weitergegeben. Auswirkungen auf den Bebauungsplan: Keine 1.4 e-netz Südhessen GmbH Co. KG, Dornheimer Weg 24, 64293 Darmstadt 1.4.1 Äußerung gem. § 4 Abs. 1 BauGB vom 16.10.2014: Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich Betri ebsmittel von e- netz Südhessen bzw. der HSE AG. Bei einer Entwidmun g von Wege- parzellen sind die Betriebsmittel im Grundbuch ding lich zu sichern. Notwendige Leitungsumlegungen gehen zu Lasten des V eranlassers bzw. werden nach geltenden Verträgen geregelt und s ind rechtzeitig mit e-netz Südhessen abzusprechen. Hinsichtlich der geplanten Anpflanzungsmaßnahmen im Bereich der Leitungstrasse ist zu beachten, dass tiefwurzelnde Bäume lt. DIN 18920 und den technischen Richtlinien GW 125 einen Mindestabstand von 2,5 m zu den Versorgungsleitungen der e-netz Sü dhessen GmbH & CO. KG aufweisen müssen. Wird dieser Abstand unte rschritten, so sind die Leitungen gegen Wurzeleinwirkungen zu sich ern, oder die Standorte der Bäume dementsprechend zu verschieben. Pflanzmaß- nahmen im Nahbereich der e-netz-eigenen Leitungen s ind deshalb Zu 1.4.1 Abwägungsvorschlag: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Begründung: Eine Entwidmung von Wegeparzellen findet im Zuge de s Bebauungsplan- verfahrens nicht statt. Eine Gasversorgung ist aufgrund der im Plangebiet f estgesetzten Heiztech- nikzentrale auf Basis von nachwachsenden Rohstoffen nur für die Heizzent- rale notwendig. Auswirkungen auf den Bebauungsplan: Die Hinweise hinsichtlich Anpflanzungsmaßnahmen im Bereich der Lei- tungstrassen wurden unter Hinweise (Ziffer IV. 10) in den Bebauungsplan- entwurf aufgenommen. Bebauungsplan W 57 – Südliche Michaelisstraße / Am Westwald – 25.07.2016 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 17 von 28 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme: 1.4.2 vorher abzustimmen. Es wird beantragt, Leitungs- bz w. Baumschutz- maßnahmen in die planungsrechtlichen Festsetzungen zum Bebau- ungsplan aufzunehmen. Die Gasversorgung des Planungsbereichs ist nur unte r Beachtung der Wirtschaftlichkeit möglich. Die Entscheidung über d ie Gasversorgung wird getroffen, wenn die Planung abgeschlossen ist und die Kosten feststehen. Grundsätzlich ist bei Gebieten mit rein er Wohnbebauung oder einem Mischgebiet nur noch dann die gasseitige Erschließung durch den Rohrleitungsbau vorgesehen, wenn seitens des verantwort- lichen Erschließungsträgers oder der zuständigen Ko mmune die Tief- bauleitungen "kostenfrei" gestellt werden. Stellungnahme gem. § 4 Abs. 2 BauGB vom 11.03.2016: Es wird auf die Stellungnahme vom 13.10.2014 verwie sen. Die dort gemachten Aussagen gelten unverändert. Zu 1.4.2 Abwägungsvorschlag: Die Hinweise werden erneut zur Kenntnis genommen. Begründung: Es wurden keine neuen Bedenken geäußert. Es wurde b ereits Kontakt mit der e-netz Südhessen GmbH & CO. KG zu den vorgebrac hten Themen seitens des Investors aufgenommen. Auswirkungen auf den Bebauungsplan: Keine 1.5 Hessen -Forst Darmstadt , Ohlystraße 75, 64285 Darmstadt 1.5.1 Äußerung gem. § 4 Abs. 1 BauGB vom 16.10.2014: Westlich an das Planungsgebiet grenzt die Abteilung 300 des Stadt- waldes der Wissenschaftsstadt Darmstadt an. Auf Grund der derzeitigen standörtlichen Bedingunge n können Bäume dort Höhen von über 20 m erreichen. Es ist daher ni cht auszuschlie- ßen, dass Bäume oder Baumbestandteile, vor allem au ch mit zuneh- mendem Alter, auf Grundstücke im Planungsgebiet fal len können. Schäden durch umstürzende Bäume oder herabfallende Baumteile Zu.1.5.1 Abwägungsvorschlag: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Begründung: Die Gefahren von Baumsturz und/oder herabstürzende Baumbestandteile wurden bereits erkannt und sind in die Planung der Häuser am Waldrand eingeflossen. Auswirkungen auf den Bebauungsplan: Bebauungsplan W 57 – Südliche Michaelisstraße / Am Westwald – 25.07.2016 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 18 von 28 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme: 1.5.2 sind somit nicht auszuschließen. Diese Gefahr ist durch die Aufnahme in den Hinweise n (V. 5) zum "Schutz der Gebäude von Baumsturz-Schäden" bekannt. Darüber hin- ausgehende Forderungen erhebt das Forstamt Darmstad t als untere Forstbehörde nicht. Stellungnahme gem. § 4 Abs. 2 BauGB vom 01.03.2016: Westlich an das Planungsgebiet grenzt die Abteilung 330 des Stadt- waldes der Wissenschaftsstadt Darmstadt an, und nic ht die Abteilung 300, wie in der Stellungnahme vom 17.10.2014 irrtümlich dargestellt. Der Hinweis wurde in den Bebauungsplan unter Hinwei se (Ziffer IV. 7) auf- genommen. Zu.1.5.2 Abwägungsvorschlag: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Begründung: Es werden keine Bedenken geäußert. Auswirkungen auf den Bebauungsplan: Keine 1.6. Umweltamt – untere Naturschutzbehörde, UNB.86.10 -W 57 1.6.1 Äußerung gem. § 4 Abs. 1 BauGB vom 27.11.2014: Grundsätzlich bestehen seitens der unteren Natursch utzbehörde und des Naturschutzbeirates Bedenken gegen die hohe Ver siegelung. In Anbetracht der hohen Versiegelung halten wir einen 100%-igen Aus- gleich der Eingriffe in Planungsgebiete für erforderlich. Die in der Begründung / dem Umweltbericht getätigte Äußerung: „Eine geringfügig höhere Versiegelungsrate kann zwa r nicht ganz aus- geschlossen werden. Da – wie bereits erwähnt- es si ch jedoch nur um eine geringfügige Mehrversieglung handeln kann, wir d diese nicht als erhebliche Beeinträchtigung gewertet.“ Ein entsprechender Nachweis für diese Annahme ist d er Begründung / dem Umweltbericht nicht zu entnehmen. Zu.1.6.1 Abwägungsvorschlag: Der Anregung wurde teilweise im Entwurf des Bebauun gsplans entspro- chen, indem die Bebauung im westlichen Bereich reduziert wurde. Begründung: Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans wurde überprüft ob durch den Bebauungsplan W 57 zusätzliche Eingriffe im Sin ne des § 1a Abs. 2 Nr. 2 BauGB erfolgen und somit Ausgleichsmaßnahmen erforderlich sind. Die in dem Geltungsbereich des vorliegenden Bebauun gsplans W 57 lie- genden Grundstücke waren vor ihrer Entwicklung nich t bebaut, obwohl seit 1977 mit dem in Kraft getreten Bebauungsplan W 10.1 Planungsrecht für das Gebiet besteht. Da der Bebauungsplan W 10.1 abe r in dem Teilbereich des Bebauungsplangebiets W 57 als nicht mehr durchf ührbar gilt und damit an dieser Stelle funktionslos ist, müssen Bauvorhab en in diesem Teilbe- reich ersatzweise nach § 34 BauGB beurteilt werden bis neues Planungs- Bebauungsplan W 57 – Südliche Michaelisstraße / Am Westwald – 25.07.2016 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 19 von 28 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme: 1.6.2 Im Bebauungsplangebiet wurden Vorkommen geschützter Arten (Fle- dermäuse und Mauersegler u.a.) nachgewiesen. In den Festsetzungen des Bebauungsplans sollten daher die bekannten Hinw eise zum Schutze dieser Arten aufgenommen werden. Zudem soll ten die Hin- weise zum Einbau von speziellen Dachziegeln für Fle dermäuse und Einflugöffnungen für Mauersegler unterhalb des Dach überstandes aufgenommen werden. recht vorliegt. Der zulässige Eingriff ist daher au f der Grundlage des § 34 BauGB zu ermitteln. Nach § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB ist ein Ausgleich nic ht erforderlich, soweit die Eingriffe bereits vor der planerischen Entschei dung erfolgt sind oder zulässig waren z.B. auf der Grundlage eines Bebauun gsplans oder nach Maßgabe des § 34 oder § 35 BauGB. Dies bedeutet ein e Freistellung für bisher baulich nutzbare Flächen und verpflichtet zu m Ausgleich nur inso- weit, als zusätzliche und damit neu geschaffene Baurechte entstehen. Im Rahmen des § 34 BauGB wird geprüft, inwieweit si ch das Vorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Der Verg leich mit den Nach- bargrundstücken zeigt, dass die Umgebung einen so h ohen Versiegelungs- grad aufweist, dass sogar weitergehende Eingriffe a uf dem Grundstück möglich wären, als dies der künftige Bebauungsplan festsetzt. So liegt z.B. auf dem Grundstück Trierer Straße 2 (Flur 38, Flurs tück 258/1) eine GRZ von 0,42 vor (Grundstücksgröße 3.345 m² / Bestandsb ebauung 1.425 m²), im Bebauungsplan W 57 ist die GRZ auf 0,4 festgeset zt und somit niedri- ger. Der Versiegelungsgrad der Nachbargrundstücke, die GRZ II, liegt so- gar zwischen 0,71 und 0,87 während für das Plangebi et eine GRZ II von 0,65 festgesetzt ist. Der Bebauungsplan W 57 ermögl icht damit eine gerin- gere Versiegelung, als derzeit zulässig wäre, somit sind keine Ausgleichs- maßnahmen erforderlich. Auswirkungen auf den Bebauungsplan / Umweltbericht: Die Bebauung im westlichen Bereich des Bebauungspla ns wurde reduziert und aufgelockert. Die Eingriffs- Ausgleichsbetrachtung wurde aktualisiert. Zu.1.6.2 Abwägungsvorschlag: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Begründung: Im Rahmen der Erfassung von Baumhöhlen konnten vorw iegend entlang der Baumreihe einige Baumhöhlen nachgewiesen werden , die unter ande- rem vom Trauerschnäpper als Fortpflanzungsstätte ge nutzt werden. Auf- grund der Rodung der älteren Baumreihe ist von eine m Verlust dieser Baumhöhlen auszugehen. Um diesen Verlust sowohl räu mlich als auch Bebauungsplan W 57 – Südliche Michaelisstraße / Am Westwald – 25.07.2016 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 20 von 28 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme: 1.6.3 1.6.3.1 Stellungnahme gem. § 4 Abs. 2 BauGB vom 22.03.2016: Im Gegensatz zum Bebauungsplanentwurf wird seitens der unteren Naturschutzbehörde und des Naturschutzbeirates begr üßt, dass die jetzt vorgelegte Planung die geschlossene Bebauung vor dem westlich gelegenen Wald auflockert und einen öffentlichen Du rchgang zum Wald vorsieht. Der Naturschutzbeirat hat die Liste der vorgeschlag enen Baum- und Straucharten überarbeitet. Die Untere Naturschutzbe hörde schließt sich dem Naturschutzbeirat an. zeitlich im Sinne einer Maßnahme zur Sicherung der kontinuierlichen öko- logischen Funktionalität auszugleichen, sind 30 kün stliche Nisthöhlen im westlich an den Eingriffsbereich angrenzenden Wald auszubringen. Die Auswahl der Kästen soll so erfolgen, dass sowohl un terschiedliche Größen von Kästen als auch unterschiedliche Durchmesser fü r das Einflugloch ausgewählt werden. Der Mauersegler wurde im Rahmen der Erfassungen als Nahrungsgast nachgewiesen. Aus diesem Grund sind artenschutzrech tliche Verbotstatbe- stände für den Mauersegler ausgeschlossen. Die Anbr ingung von Nisthilfen für Mauersegler ist aus naturschutzfachlicher Sicht zu begrüßen. Als Vo- raussetzung für die Anbringung von Nisthilfen für d en Mauersegler ist eine ausreichende Höhe der Gebäude, an denen diese angeb racht werden, erforderlich. Diese Höhe sollte mindestens 6 bis 7 m bei freiem An- und Abflug betragen. Aus Sicht der artenschutzfachlichen Prüfung ist ein e solche Vermeidungs- maßnahme nicht erforderlich, da keine Fortpflanzung sstätten des Mauer- seglers durch die geplanten Maßnahmen beeinträchtigt werden. Aufgrund der genannten Maßnahmen sind spezielle Dac hziegel nicht not- wendig. Zudem wurden Maßnahmen zum Schutz der Golda mmer und des Feldschwirls formuliert und in den Bebauungsplanentwurf aufgenommen. Auswirkungen auf den Bebauungsplan: Maßnahmen und Hinweise wurden in den Bebauungsplane ntwurf und die Begründung aufgenommen. Zu.1.6.3.1 Abwägungsvorschlag: Die Anregung wird berücksichtigt. Begründung: Bebauungsplan W 57 – Südliche Michaelisstraße / Am Westwald – 25.07.2016 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 21 von 28 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme: 1.6.3.2 Im Übrigen schließt sich die Untere Naturschutzbehö rde der Stellung- nahme des Naturschutzbeirates an und bittet um Prüf ung, ob aus na- turschutzfachlichen Gründen auf die 4 Doppelhäuser am Westrand des Planungsgebiets verzichtet werden kann. Die vorgeschlagene Liste der Baum- und Straucharten wurde in den Be- bauungsplanentwurf übernommen um standortgerechte B epflanzungen zu gewährleisten. Auswirkungen auf den Bebauungsplan: Die textlichen Festsetzungen wurden angepasst. Kein e Auswirkungen auf die Planzeichnung und die Begründung. Zu. 1.6.3.2 Abwägungsvorschlag: Die Anregung wurde geprüft, kann jedoch nicht berücksichtigt werden. Begründung Innerhalb des Stadtgebietes bestehen kaum Entwicklu ngsmöglichkeiten im Außenbereich. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt ist daher bereits ge- zwungen im Wesentlichen Vorhaben der Innenentwicklu ng zu verfolgen, wobei Brachflächen, Baulücken und verfügbare Konver sionsflächen bebaut und entwickelt werden. Bei einem momentanen Bevölke rungswachstum von 6,5 % bis zum Jahr 2030 (IWU-Institut), entsteh t ein Bedarf von min- destens 600 Wohnungen jährlich. Hierfür stehen nur wenige Flächen, die für eine Wohnbebauung in Frage kommen, zur Verfügun g. Die angespro- chenen Grundstücke sind zum einen auf absehbare Zei t nicht verfügbar (Bundeswehr- oder Bahngrundstücke) oder werden für andere Nutzungen benötigt. Aufgrund eines steigenden Wohnbedarfs in der Wissen schaftsstadt Darm- stadt wird die Herstellung von Wohnbauflächen unter stützt. Hierbei haben die Innenentwicklung, also die Nachverdichtung, die Nutzung von Brachflä- chen oder Baulücken Vorrang. Es wurde daher geprüft, ob auf die 4 Doppelhäuser a m Westrand verzichtet werden kann. Aufgrund der durchgeführten Bestimmung der Baumqualität und der im Anschluss im Bebauungsplan gesicherten e rhaltenswerten Bäume wurde mit der bestehen bleibenden Festsetzung der 4 Doppelhäu- ser ein Kompromiss gefunden, der zum einen den drin genden Bedarf nach Wohnraum in der Stadt Darmstadt nachkommt und zum a nderen den Schutz von erhaltenswerter Natur vorsieht. Des Weit eren wurde ein Teil der Straße verschmälert sowie eine Grünfläche festgeset zt und somit die Bo- denversiegelung weiter reduziert. Die Entwässerung erfolgt in den beste- Bebauungsplan W 57 – Südliche Michaelisstraße / Am Westwald – 25.07.2016 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 22 von 28 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme: 1.6.3.3 Im Bebauungsplangebiet wurden Vorkommen geschützter Arten (Fle- dermäuse und Mauersegler u.a.) nachgewiesen. In den Festsetzungen des Bebauungsplans sollten daher die bekannten Hinw eise zum Schutz dieser Arten aufgenommen werden. Zudem sollt en die Hinwei- se zum Einbau von speziellen Dachziegeln für Fleder mäuse und Ein- flugöffnungen für Mauersegler unterhalb des Dachübe rstandes aufge- nommen werden. henden Versickerungskanal und dient daher dem Ausgl eich des natürlichen Wasserhaushalts. In diesem Sinne wurde der Eingriff in die Natur soweit wie möglich reduziert. Auswirkungen auf den Bebauungsplan: Keine Zu. 1.6.3.3 Abwägungsvorschlag: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Begründung: Im Rahmen der Erfassung von Baumhöhlen konnten vorw iegend entlang der Baumreihe einige Baumhöhlen nachgewiesen werden , die unter ande- rem vom Trauerschnäpper als Fortpflanzungsstätte ge nutzt werden. Auf- grund der Rodung der älteren Baumreihe ist von eine m Verlust dieser Baumhöhlen auszugehen. Um diesen Verlust sowohl räu mlich als auch zeitlich im Sinne einer Maßnahme zur Sicherung der kontinuierlichen öko- logischen Funktionalität auszugleichen, sind 30 kün stliche Nisthöhlen im westlich an den Eingriffsbereich angrenzenden Wald auszubringen. Die Auswahl der Kästen soll so erfolgen, dass sowohl un terschiedliche Größen von Kästen als auch unterschiedliche Durchmesser fü r das Einflugloch ausgewählt werden. Der Mauersegler wurde im Rahmen der Erfassungen als Nahrungsgast nachgewiesen. Aus diesem Grund sind artenschutzrech tliche Verbotstatbe- stände für den Mauersegler ausgeschlossen. Die Anbr ingung von Nisthilfen für Mauersegler ist aus naturschutzfachlicher Sicht zu begrüßen. Als Vo- raussetzung für die Anbringung von Nisthilfen für d en Mauersegler ist eine ausreichende Höhe der Gebäude, an denen diese angeb racht werden, erforderlich. Diese Höhe sollte mindestens 6 bis 7 m bei freiem An- und Abflug betragen. Aus Sicht der artenschutzfachlichen Prüfung ist ein e solche Vermeidungs- maßnahme nicht erforderlich, da keine Fortpflanzung sstätten des Mauer- seglers durch die geplanten Maßnahmen beeinträchtigt werden. Aufgrund der genannten Maßnahmen sind spezielle Dac hziegel nicht not- wendig. Zudem wurden Maßnahmen zum Schutz der Golda mmer und des Feldschwirls formuliert und in den Bebauungsplanentwurf aufgenommen. Bebauungsplan W 57 – Südliche Michaelisstraße / Am Westwald – 25.07.2016 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 23 von 28 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme: Auswirkungen auf den Bebauungsplan: Maßnahmen und Hinweise wurden in den Bebauungsplane ntwurf und die Begründung aufgenommen. 1.6.4 1.6.4.1 Stellungnahme des NSB gem. § 4 Abs. 2 BauGB vom 01.03.2016: Im Oktober 2014 hat der NSB Einwendungen und Bedenk en zum o.a. Bebauungsplan geäußert. Wir begrüßen es, dass die j etzt vorgelegte Planung die geschlossene Bebauung vor dem westlich gelegenen Wald auflockert und einen öffentlichen Durchgang zum Wald vorsieht. Auch wenn es rechtlich möglich ist, das Gebiet wie geplant zu bebau- en, lehnt der Naturschutzbeirat diese Bebauung ab. In den 39 Jahren seit Aufstellung des Bebauungsplanes W 10.1 hat sic h im westlichen Teil des W 57 laut Umweltbericht ein hochwertiger B uchen-Mischwald/ Eichen-Mischwald entwickelt. Der NSB teilt diese Ei nschätzung und fordert - auch angesichts des Zustandes großer Teil e des Westwaldes - den Erhalt dieses Waldbereichs. Bei Verzicht auf die 4 Doppelhäuser am Westrand des Plangebietes, kann der Wald erhalte n werden. Die Erschließung der verbleibenden 27 Wohneinheiten kan n dann vom Ostrand her zwischen den Flurstücken 1/20 und 1/21 erfolgen. Auf der in nordsüdlicher Richtung verlaufenen PIanstraße bö te sich die Chan- ce, eine vorbildliche Waldrandgestaltung mit Gewinn für Biodiversität, Erholung und Klima vorzunehmen. Der NSB begrüßt die Vorschläge zur Nutzung des Nied erschlagswas- sers mit anschließender Versickerung. Zu 1.6.4.1 Abwägungsvorschlag: Die Anregung wurde geprüft, kann jedoch nicht berücksichtigt werden. Begründung Innerhalb des Stadtgebietes bestehen kaum Entwicklu ngsmöglichkeiten im Außenbereich. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt ist daher bereits ge- zwungen im Wesentlichen Vorhaben der Innenentwicklu ng zu verfolgen, wobei Brachflächen, Baulücken und verfügbare Konver sionsflächen bebaut und entwickelt werden. Bei einem momentanen Bevölke rungswachstum von 6,5 % bis zum Jahr 2030 (IWU-Institut), entsteh t ein Bedarf von min- destens 600 Wohnungen jährlich. Hierfür stehen nur wenige Flächen, die für eine Wohnbebauung in Frage kommen, zur Verfügun g. Die angespro- chenen Grundstücke sind zum einen auf absehbare Zei t nicht verfügbar (Bundeswehr- oder Bahngrundstücke) oder werden für andere Nutzungen benötigt. Aufgrund eines steigenden Wohnbedarfs in der Wissen schaftsstadt Darm- stadt wird die Herstellung von Wohnbauflächen unter stützt. Hierbei haben die Innenentwicklung, also die Nachverdichtung, die Nutzung von Brachflä- chen oder Baulücken Vorrang. Es wurde daher geprüft, ob auf die 4 Doppelhäuser a m Westrand verzichtet werden kann. Aufgrund der durchgeführten Bestimmung der Baumqualität und der im Anschluss im Bebauungsplan gesicherten e rhaltenswerten Bäume wurde mit der bestehen bleibenden Festsetzung der 4 Doppelhäu- ser ein Kompromiss gefunden, der zum einen den drin genden Bedarf nach Bebauungsplan W 57 – Südliche Michaelisstraße / Am Westwald – 25.07.2016 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 24 von 28 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme: 1.6.4.2 Die Listen der unter 14. Artenempfehlung genannten Baum- und Straucharten sind nicht an die lokal vorliegenden K lima- und Bodenbe- dingungen angepasst. Der NSB empfiehlt, bei der vor liegenden dich- ten Bebauung auf den öffentlichen Flächen und in Gä rten nur Bäume 2. Ordnung zu pflanzen und schlägt folgende Artenempfehlungen vor: Liste einheimischer Bäume: Hainbuche, Weißbuche (Carpinus betulus), Vogelbeere , Eberesche (Sorbus aucuparia), Elsbeere (Sorbus torminalis), F eldahorn (Acer campestre) und/oder vor allem in den Gärten alle Ar ten von Obstbäu- men Liste einheimischer Sträucher: Schwarze Johannisbeere (Ribes nigrum), Rote Johanni sbeere (Ribes rubrum), Stachelbeere (Ribes uva-crispa), Himbeere (Ru bus idaeus), Garten-Brombeere (Ru bus fruticosus spec), Eingriff liger Weißdorn (Crataegus monogyna), Zweigriffliger Weißdorn (Crat aegus oxyacantha), Hundsrose (Rosa canina), Schwarzdorn, Schlehe (Prunus spinosa), Besenginster (Cytisus scoparius), Pfaffenhütchen (Euonymus europaeus), Kreuzdorn (Rhamnus cathartica ), Faulbaum (Frangula alnus), Blutroter Hartriegel (Cornus sang uinea), Kornelkir- sche (Cornus mas), Berberitze (Berberis vulgaris), Haselnuss (Corylus avellana), Schwarzer Holunder (Sambucus nigra), Gew öhnlicher Schneeball (Viburnum opulusl, Gemeine Heckenkirsche (lonicera xy- losteum), Gemeiner Liguster (Ligustrum vulgare). Wohnraum in der Stadt Darmstadt nachkommt und zum a nderen den Schutz von erhaltenswerter Natur vorsieht. Des Weit eren wurde ein Teil der Straße verschmälert sowie eine Grünfläche festgeset zt und somit die Bo- denversiegelung weiter reduziert. Die Entwässerung erfolgt in den beste- henden Versickerungskanal und dient daher dem Ausgl eich des natürlichen Wasserhaushalts. In diesem Sinne wurde der Eingriff in die Natur soweit wie möglich reduziert. Auswirkungen auf den Bebauungsplan: Keine Zu 1.6.4.2: Abwägungsvorschlag: Die Anregung wird berücksichtigt. Begründung: Die Liste der Baum- und Straucharten wurde in den B ebauungsplanentwurf übernommen um standortgerechte Bepflanzungen zu gewährleisten. Auswirkungen auf den Bebauungsplan: Die textlichen Festsetzungen wurden angepasst. Kein e Auswirkungen auf die Planzeichnung und die Begründung. Bebauungsplan W 57 – Südliche Michaelisstraße / Am Westwald – 25.07.2016 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 25 von 28 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme: 1.7 Deutsche Telekom Technik GmbH , Poststraße 20-28, 55545 Bad Kreuznach 1.7.1 Stellungnahme gem. § 4 Abs. 2 BauGB vom 10.03.2016: Im Planbereich befinden sich Telekommunikationslini en der Telekom, die aus beigefügtem Plan (s. unten) ersichtlich sind. Die Aufwendungen der Telekom müssen bei der Verwirk lichung des Bebauungsplans so gering wie möglich gehalten werden. Wir bitten folgende fachliche Festsetzung in den Be bauungsplan auf- zunehmen: In allen Straßen bzw. Gehwegen sind geeignete und a usreichende Trassen mit einer Leitungszone in einer Breite von ca. 0,3 m für die Unterbringung der Telekommunikationslinien der Telekom vorzusehen. Hinsichtlich geplanter Baumpflanzungen ist das "Mer kblatt über Baum- standorte und unterirdische Ver- und Entsorgungsanl agen" der For- schungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Ausgabe 1989; siehe insbesondere Abschnitt 3, zu beachten. Wir bi tten sicherzustel- len, dass durch die Baumpflanzungen der Bau, die Un terhaltung und Erweiterung der Telekommunikationslinien der Telekom nicht behindert werden. Zur Versorgung mit Telekommunikationsinfrastruktur durch die Tele- kom ist die Verlegung neuer Telekommunikationslinie n im Plangebiet und außerhalb des Plangebiets erforderlich. Bitte teilen Sie uns zum Zweck der Koordinierung mi t, welche eigenen oder Ihnen bekannten Maßnahmen Dritter im Bereich d er Straßen stattfinden werden. Für den rechtzeitigen Ausbau des Telekommunikations netzes sowie die Koordinierung mit dem Straßenbau und den Baumaß nahmen der anderen Leitungsträger ist es notwendig, dass Begin n und Ablauf der Erschließungsmaßnahmen im Bebauungsplangebiet der D eutschen Telekom Technik GmbH unter dem im Briefkopf genannt en Adresse so früh wie möglich, mindestens 6 Monate vor Baubeginn , schriftlich an- gezeigt werden. Zu 1.7.1: Abwägungsvorschlag: Die Anregung wird berücksichtigt. Die weiteren Hinw eise werden zur Kenntnis genommen. Begründung: Es wurden keine Bedenken geäußert. Die Trassen für Leitungen werden durch Leitungsrechte ausreichend gesichert. Der Hin weis zum „Merkblatt über Bäume, unterirdische Leitungen und Kanäle“ wur de in aktualisierter Form unter Hinweise (Ziffer IV. 10) in den Bebauung splanentwurf aufge- nommen. (Das „Merkblatt über Bäume, unterirdische Leitungen und Kanäle“, Ausga- be 2013 (FGSV 939), ersetzt das „Merkblatt über Bau mstandorte und unter- irdische Ver- und Entsorgungsanlagen“, Ausgabe 1989 . Neuerscheinung 939: Merkblatt Bäume, unterirdische Leitungen und Kanä- le, Ausgabe 2013 (R 2).) Alle weiteren Hinweise werden an den Investor weitergegeben. Auswirkungen auf den Bebauungsplan: Die textlichen Festsetzungen wurden angepasst. Kein e Auswirkungen auf die Planzeichnung und die Begründung. Bebauungsplan W 57 – Südliche Michaelisstraße / Am Westwald – 25.07.2016 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 26 von 28 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme: Wir machen darauf aufmerksam, dass aus wirtschaftli chen Gründen eine Versorgung des Neubaugebietes mit Telekommunik ationsinfra- struktur in unterirdischer Bauweise nur bei Ausnutz ung aller Vorteile einer koordinierten Erschließung sowie einer ausrei chenden Planungs- sicherheit möglich ist. Wir bitten daher sicherzustellen, dass • für den Ausbau des Telekommunikationsnetzes im Ers chließungs- gebiet die ungehinderte, unentgeltliche und kostenf reie Nutzung der künftig gewidmeten Verkehrswege möglich ist, • entsprechend § 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB folgende Flä chen als mit einem Leitungsrecht zu belasten festgesetzt werden und im zwei- ten Schritt eine beschränkte persönliche Dienstbark eit im Grund- buch zugunsten der Telekom Deutschland GmbH, Sitz B onn, mit folgendem Wortlaut eingetragen wird: "Beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die Tele kom Deutsch- land GmbH, Bonn, bestehend in dem Recht auf Erricht ung, Betrieb, Änderung und Unterhaltung von Telekommunikationslin ien, ver- bunden mit einer Nutzungsbeschränkung." • der Erschließungsträger verpflichtet wird, in Abst immung mit uns im erforderlichen Umfang Flächen für die Aufstellung v on oberirdi- schen Schaltgehäusen auf privaten Grundstücken zur Verfügung zu stellen und diese durch Eintrag einer beschränkt en persönlichen Dienstbarkeit zu Gunsten der Telekom Deutschland Gm bH, Sitz Bonn, im Grundbuch kostenlos zu sichern, • eine rechtzeitige und einvernehmliche Abstimmung d er Lage und der Dimensionierung der Leitungszonen vorgenommen w ird und eine Koordinierung der Tiefbaumaßnahmen für Straßen bau und Leitungsbau durch den Erschließungsträger erfolgt, • die geplanten Verkehrswege nach der Errichtung der TK- Infrastruktur in Lage und Verlauf nicht mehr verändert werden. Bebauungsplan W 57 – Südliche Michaelisstraße / Am Westwald – 25.07.2016 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 27 von 28 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme: 1. 8 Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Diens tleistungen der Bundeswehr, Postfach 29 63, 53019 Bonn 1.8.1 Stellungnahme gem. § 4 Abs. 2 BauGB vom 18.03.2016: Grundsätzlich bestehen gegen das Vorhaben keine Bed enken. Aus immissionschutzrechtlicher Sicht sollte jedoch folg endes beachtet wer- den. Das vorgesehene Neubaugebiet befindet sich in der N ähe der Star- kenburg-Kaserne. In dieser Kaserne werden schwere K ampffahrzeuge Zu 1.8.1: Abwägungsvorschlag: Die Anregung wird berücksichtigt. Begründung: Es wurden keine Bedenken geäußert. Bezüglich der Immissionen wird darauf hingewiesen, dass der Geltungsbe- Bebauungsplan W 57 – Südliche Michaelisstraße / Am Westwald – 25.07.2016 Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 28 von 28 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme: (Kampfpanzer, Kettenfahrzeuge, etc.) instandgesetzt und auch Fahrerprobungen durchgeführt. Dies bedeutet, dass z eitweise nicht unerheblicher Lärm hervorgerufen wird. Dieser Lärm entsteht aber nur tagsüber (ca. 07:30 Uhr bis 16:30 Uhr) im Rahmen de r üblichen Ar- beitszeit. Es handelt sich bei dem Lärm der Kaserne nicht um Dauer- geräusche. Der Lärm tritt eher sporadisch auf. Aben ds oder nachts gehen von dem Kasernengelände keine Lärmemissionen aus. Die Hauptlärmbelastung für das Wohngebiet dürfte ab er vom Straßen- und Luftverkehr ausgehen. Es wird aus Sicht der Bundeswehr gefordert, dass in der Beschreibung des Bebauungsplanes ein Hinweis aufgenommen wird, d er auf die Lärmemissionen der Kaserne hinweist. Betriebseinschränkungen können diesbezüglich nicht hingenommen werden. reich bzw. die Wohnbebauung mit ca. 500 m Luftlinie vom Immissionsort entfernt liegt und dazwischen zahlreiche Mehrfamili enhäuser bereits vor- handen sind. Daher kann nicht von einer heranrücken den Wohnbebauung ausgegangen werden. Zudem tritt der Lärm ausschließ lich in der Tagzeit auf und nicht in der empfindlichen Nachtzeit. Es is t - insbesondere aufgrund des großen Abstands zum Geltungsbereich - daher nic ht davon auszuge- hen, dass Lärmschutzmaßnahmen im Plangebiet getroffen werden müssen. Der Hinweis zu den sporadischen Lärmimmissionen und Betriebsein- schränkungen wurde in die Begründung aufgenommen. Auswirkungen auf den Bebauungsplan: Die Begründung wurde angepasst (Kap. 6.3). Keine Au swirkungen auf die Planzeichnung und die textlichen Festsetzungen.
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Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belangegem. § 4 Abs. 2 BauGB und Abstimmung mit den Nachbargemeinden mit Schreiben vom 19.02.2016. Satzungsbeschluss:Dieser Bebauungsplan mit der zugehörigen Begründung mit Umweltbericht und den im Plan enthaltenen Satzungen wurde gem. §10 Abs. 1 BauGB von der Stadtverordnetenversammlung zur Satzung beschlossen am .Diese Ausfertigung stimmt mit dem zur Satzung beschlossenen Plan überein.Ausgefertigt: Darmstadt, den ___________ Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt ________________________ Die Dezernentin D Trierer Str. Flur 38 HsNr. 2B 13 1 15 17 19 21 23 25 11-11E 6A 6B 6C 6 8 10A 10B 10C 10D10E 10F 12A12B 12 16A 16B 16C 16D 16 18A 20 Michaelisstraße Trierer Straße 1/20 1/21 295 296 297 298299300301302304306308310311312313314 2/8 2/12 2/13 1/17 1/19 98/8 98/9 99/6 99/12 254 256 257 258/1255 GSt/GNa G+L TNa GNaNa NaNa G+L G+L GSt/GNaPlanstr. A Planstr. A GNa GSt/GNa GSt/GNaGSt/GNaGNaGSt/GNa G1 G+L G+L G+L NaNaNa Na NaNaNaNa NaNa Na T T T G+L GSt/GNaGNaT T T T T G GNa GNa GNa GNa H D H St St D St St D St St D St St St GA/NaSt H H H Na G+F+L GA/Na GA/Na GA/Na GA/Na GA/Na GA/Na GA/NaGA/Na GA/Na 7,50 2,001,00 42,00 1,301,90 6,36606,905,501,504,75 3,603,0013,00 1,504,75 3,263,0013,00 1,50 3,023,0013,00 1,5015,15 6,86606,905,501,504,75 802,50 12,00 2,502,902,50 12,00 2,503,002,50 12,00 2,503,002,50 12,00 2,50 5,80 2,002,502,50 16,50 5,50 70 15,495,00 11,10 13,00 50 1,50 7,40 13,00 50 1,50 7,90 13,00 501,50 702,101,852,80 702,102,352,80 7,502,30 37,00 2,50 3,00 42,00 2,50 2,30 32,00 2,50 5,501,00 13,503,40 5,00 6,00 5,00 8,17 13,00 1,26 2,00 GSt/GNa 2,102,002,80 GSt/GNa 3,682,651,103,00 4,60 2,80 4,00 H I. Festsetzungen nach dem Baugesetzbuch (BauGB)Aufgrund des § 9 BauGB i.d.F. vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in Verbindung mit der Baunutzungsverordnung (BauNVO) i.d.F. vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132) und der Planzeichenverordnung (PlanzV) vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 I S. 58) werden festgesetzt: 1. Grenzen des räumlichen Geltungsbereichs 2. Art der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr.1 BauGB)Allgemeines WohngebietDie in § 4 Abs. 3 Nr. 1-5 BauNVO genannten Ausnahmen sind gemäß § 1 Abs. 6 BauNVO nicht Bestandteil dieses Bebauungsplans.Nicht zulässig sind: Betriebe des Beherbergungsgewerbes, sonstige nicht störende Gewerbebetriebe, Anlagen für Verwaltungen, Gartenbaubetriebe, Tankstellen. 3. Maß der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr.1 BauGB und § 16 ff. BauNVO)3.1Zahl der Vollgeschosse als Höchstgrenze3.2Grundflächenzahl - GRZ -In dem festgesetzten allgemeinen Wohngebiet darf die zulässige Grundfläche durch die Grundfläche der in § 19 Abs. 4 Nr.1 BauNVO bezeichneten Anlagen bis zu einer GRZ von 0,65 überschritten werden. 3.3Höhe baulicher AnlagenTraufhöheEs gilt die festgesetzte maximale Traufhöhe von 6,5 Metern. Die Traufhöhe ist hierbei die Außenwandhöhe gemessen zwischen der Höhe der Hinterkante des nächstgelegenen Wohnwegs / private Verkehrsfläche, lotrecht vor der Gebäudemitte auf der der Verkehrsfläche zugewandten Seite, und dem Schnittpunkt der verlängerten Außenwand mit der Dachhaut. 4. BauweiseOffene Bauweise; nur Doppelhäuser bzw. Hausgruppen zulässig 5. Überbaubare und nicht überbaubare Grundstücksflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 23 BauNVO)5.1Die überbaubaren Grundstücksflächen werden durch Baugrenzen festgesetzt.5.2Auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen sind auf den mit T gekennzeichneten Flächen Terrassen mit max. 14 m² pro Wohneinheit zulässig.5.3Firstrichtung 6. Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze, Garagen und Gemeinschaftsanlagen (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 und Nr. 22 BauGB i.V.m. § 12 und § 14 BauNVO)6.1Flächen für Nebenanlagen und GemeinschaftsnebenanlagenNebenanlagen sind nur innerhalb der mit "Na" ausgewiesenen Fläche zulässig.Gartenhütten sind nur bis zu einer Grundfläche von 5 m² je Wohneinheit und nur in der Fläche für Nebenanlagen zulässig.Gemeinschaftsnebenanlagen wie Müll- und Fahrradstellplätze sind nur auf den mit "GNa" ausgewiesenen Fläche zulässig.6.2Flächen für Stellplätze, Carports, Garagen und GemeinschaftsstellplätzeStellplätze, Carports und Garagen sind nur innerhalb der mit "GA" ausgewiesenen Flächen zulässig.Stellplätze sind darüber hinaus auch auf der mit "St" gekennzeichneten Fläche zulässig.Gemeinschaftsstellplätze sind nur innerhalb der mit "Gst" ausgewiesenen Fläche zulässig. 7. Verkehrsflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB)Private Verkehrsfläche Besondere Zweckbestimmung: Verkehrsberuhigter Bereich 8. Flächen für VersorgungsanlagenZweckbestimmung Heiztechnikzentrale 9. Geh-, Fahr- und Leitungsrechte (§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB)9.1Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zugunsten der Allgemeinheit und der berechtigten Ver- und Entsorgungsträger9.2Geh- und Leitungsrecht zugunsten der Allgemeinheit und der berechtigten Ver- und Entsorgungsträger9.3Gehrecht zugunsten der Allgemeinheit 10.Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB i.V.m. Nr. 14 BauGB) 10.1NiederschlagswasserversickerungNicht als Brauchwasser genutztes Niederschlagswasser soll, soweit wasserwirtschaftliche und gesundheitliche Belange nicht entgegenstehen, (auf den Baugrundstücken) versickert werden.10.2OberflächenbefestigungPrivate Erschließungsflächen, PKW-Stellplätze und sonstige befestigte Grundstücksfreiflächen sind so herzustellen, dass anfallendes Regenwasser versickern kann. Dabei sind wasser- gebundene Decken, Pflaster mit breiten Fugen bzw. versickerungsfähiges Pflaster sowie Schotterrasen zu verwenden.10.3Niederschlagswasserversickerung auf BaugrundstückenZum Zwecke der Verwertung von anfallendem Niederschlagswasser werden Zisternen eingebaut, in die das Dachflächenwasser der zu den Gärten geneigten Dachflächen eingeleitet wird. Durch einen Überlauf erfolgt eine Einleitung in den vorhandenen Versickerungskanal und im weiteren Verlauf in den angrenzenden Westwald. Es wird auf die Satzung zur Schaffung von Anlagen zum Sammeln oder Verwenden von Niederschlagswasser unter III. hingewiesen.10.4Dachbegrünung Flachdächer und flach geneigte Dächer mit einer Dachneigung bis zu 10 ° und einer zusammenhängenden Fläche von mindestens 12 m² sind extensiv zu begrünen (Garagen, Heizzentrale). Technische Ein- und Aufbauten wie bspw. Anlagen zur Nutzung von Sonnenenergie sowie Dachöffnungen sind von der Verpflichtung zur Dachbegrünung ausgenommen. 10.5Artenschutzmaßnahmen für Vögel und FledermäuseAnbringen von Nistkästen: Es sind 30 Nistkästen bzw. Nistmöglichkeiten für die Dauer der Bauarbeiten im westlich an den Eingriffsbereich angrenzenden Wald aufzuhängen. Die Auswahl der Kästen soll so erfolgen, dass sowohl unterschiedliche Größen von Kästen als auch unterschiedliche Durchmesser für das Einflugloch ausgewählt werden. Nach Beendigung der Bauarbeiten sind diese künstlichen Nisthöhlen innerhalb des Plangeltungsbereichs aufzuhängen.Maßnahme zur Sicherung des Brutplatzes der Goldammer: Es ist nach Abschluss der Rodungsarbeiten eine Hecke mit einer Länge von 5 m zu pflanzen oder eine Hecke mit einer Länge von 5 m von den Rodungsarbeiten auszusparen. Das Umfeld um die Hecke ist als extensiv genutzte Wiese anzulegen. Maßnahme zur Sicherung des Brutplatzes des Feldschwirls: Es sind 100 m2 eines geeigneten Habitats für den Feldschwirl zu schaffen oder zu entwickeln und dauerhaft zu sichern. 10.6FreiflächenbeleuchtungZur Straßenbeleuchtung sind insektenfreundliche Leuchtmittel (z. B. Natriumdampf- Hochdrucklampen, LED) zu verwenden.10.7Sämtlicher auf dem Gelände befindlicher Oberboden (Mutterboden), der für die Bebauung abgetragen werden muss, ist von Arbeitsbeginn in der anstehenden Tiefe zu sichern und nach Möglichkeit innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans zu verwerten (Schutz des Mutterbodens gemäß § 202 BauGB). Der Oberboden ist in nutzbarem Zustand zu erhalten und vor Vernichtung und Vergeudung zu schützen. Bei Geländeaufschüttungen innerhalb des Baugebietes darf der Mutterboden des Urgeländes nicht überschüttet werden, sondern ist zuvor abzuschieben. Für Auffüllungen ist ausschließlich Aushubmaterial (Unterboden) zu verwenden. Der erforderliche Bodenabtrag ist schonend und unter sorgfältiger Trennung von Mutterboden und Unterboden durchzuführen. Unnötiges Befahren oder Zerstören von Mutterboden auf verbleibenden Flächen ist nicht zulässig. Durch Baumaßnahmen verdichtete, nicht überbaute Böden sind nach Beendigung der Baumaßnahmen durch geeignete Maßnahmen in der gesamten, verdichteten Tiefe zu lockern. 11.Grünflächen sowie Anpflanzen und Erhalt von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25a und 25b BauGB)11.1Neu zu pflanzende Bäume An den festgesetzten Standorten sind hochstämmige Bäume nach Artenempfehlung (s. Ziff. V Nr. 14) mit einem Mindest-Stammumfang von 18-20 cm zu pflanzen, dauerhaft zu erhalten und bei Verlust gleichwertig zu ersetzen. Für diese Bäume ist eine Baumscheibe/Pflanzfläche von mindestens 9 m² Größe vorzuhalten. Die festgesetzten Bäume sind auf die nach der Stellplatzsatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt nachzuweisenden Baumpflanzungen anzurechnen. Von den festgesetzten Pflanz- standorten und den dazugehörigen Baumscheiben kann um maximal 5 m abgewichen werden.11.2Grünfläche G1Die Grünfläche G1 ist mit Rasenflächen, Bäumen und Sträuchern gemäß Artenempfehlung(s. Ziff. IV. Nr.14) anzulegen und zu unterhalten. Wegeflächen, Sitzplätze sowie Spielflächen sind zulässig, soweit diese Nutzungen der Hauptnutzung Grünfläche untergeordnet sind.11.3Neu zu pflanzende HeckenAn den festgesetzten Standorten sind Hecken nach Artenempfehlung (s. Ziff. IV. Nr.14) mit einer Mindesthöhe von ca. 80 cm zu pflanzen, dauerhaft zu erhalten und bei Verlust gleichwertig zu ersetzen. Die Einfriedungen dürfen eine Höhe von 1,50 m nicht überschreiten. Von den festgesetzten Pflanzstandorten kann um maximal 1 m abgewichen werden.11.4Zu erhaltende BäumeDie Bäume an den durch Planeintrag festgesetzten Standorten sind dauerhaft gegen jede Beeinträchtigung zu schützen und bei Verlust durch hochstämmige Bäume nach Arten-empfehlung (s. Ziff. IV Nr. 14) mit einem Mindest-Stammumfang von 18-20 cm zu ersetzen. Für Bäume, die an Verkehrsflächen bzw. Stellplatzflächen angrenzen, ist eine Baumscheibe/ Pflanzfläche mit einem Durchmesser von 6 m vorzuhalten. Der vorhandene Baumbestand ist zu erhalten und bei der Durchführung baulicher Maßnahmen vor schädigenden Einflüssen zu bewahren. Zu beachten sind DIN 18920 und RAS-LP 4.11.5GrundstücksfreiflächenDie nicht überbauten Grundstücksfreiflächen sind gärtnerisch anzulegen und als Grünflächen zu erhalten. Zuwegungen und versiegelte Flächen zählen nicht in die Freiflächen mit ein. In jedem Gartengrundstück sind mindestens zwei Sträucher oder ein Kleinbaum zu pflanzen. (s. Ziff. IV Nr. 14)11.6Die Fassaden der Heiztechnikzentrale und der Garagen sind, soweit es die Funktion und Wartung nicht einschränkt, maximal zu begrünen. 11.7Alle Bepflanzungen bzw. Ansaaten sind gemäß DIN 18916 und 18917 fachgerecht durch- zuführen, gemäß DIN 18919 zu pflegen und dauerhaft zu erhalten. WA lI0,4 GSt GNa Na G+F+L WISSENSCHAFTSSTADT DARMSTADTGemarkung Darmstadt Flur 38 Maßstab 1:500 Bebauungsplan W 57- Südliche Michaelisstraße / Am Westwald - NM 1:500 G+L Aufstellungsbeschluss:Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 24.07.2014 und Änderung des Aufstellungsbeschlusses vom ____________.Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB im „Darmstädter Echo“ am 07.08.2014 und der Änderung am ____________. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit:Beschluss des Magistrats vom 17.09.2014.Bekanntmachung der öffentlichen Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und über die Gelegenheit zur Anhörung im „Darmstädter Echo“ am 22.09.2014.Öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und Anhörung gem. § 3 Abs. 1 BauGB im Technischen Stadthaus, Block D, in der Zeit vom 22.09.2014 bis einschließlich 22.10.2014. Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher BelangeUnterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung mit Aufforderung zur Äußerung bezüglich Umfang und Detaillierungsgrad des Umweltberichts gem. § 4 Abs. 1 BauGB und Abstimmung mit den Nachbargemeinden mit Schreiben vom 22.09.2014. Öffentliche Auslegung:Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.02.2016.Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung im „Darmstädter Echo“ am 16.02.2016.Öffentliche Auslegung des Entwurfs dieses Bebauungsplans mit Begründung und den wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB im Technischen Stadthaus, Block D, in der Zeit vom 24.02.2016 bis einschließlich 24.03.2016. Bekanntmachung:Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses des Bebauungsplans gem. § 10 Abs. 3 BauGB und der öffentlichen Auslegung im „Darmstädter Echo“ am .Öffentliche Auslegung dieses Bebauungsplans und der Begründung sowie der zusammenfassenden Erklärung gem. § 7 Hess. Gemeindeordnung (HGO) i. V. m. § 7 Abs. 3 der Hauptsatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt im Technischen Stadthaus, Block D, in der Zeit vom bis einschließlich . Inkrafttreten:Inkrafttreten dieses Bebauungsplans am .Darmstadt, den ___________Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt ________________________ Die Dezernentin T THmax= 6,5m II.Satzung über die Gestaltung baulicher AnlagenAufgrund § 81 Hessische Bauordnung (HBO) i.d.F. vom 15.01.2011 (GVBl. I S. 46) i.V.m. § 9 Abs. 4 BauGB wird festgesetzt:1. Dachform und -neigungSatteldachIm Geltungsbereich sind die Dächer der Doppel- und Reihenhausgruppen ausschließlich mit Satteldächern mit ca. 35 Grad Dachneigung zulässig. Dies gilt nicht für Nebenanlagen.2. Dachaufbauten und -einschnitte2.1Anlagen und Einrichtungen zur Nutzung der Sonnenenergie sind auf den Dächern im gesamten Geltungsbereich zulässig.2.2Dachaufbauten und Dacheinschnitte sind je Hausseite insgesamt auf einer Breite von max. 50 % der Breite des Doppel-/ Reihenhauses zulässig. Dachaufbauten dürfen ausschließlich als Schleppgauben ausgebildet werden. Der Abstand zum First muss mindestens 1 m in der Ebene des Dachs, der Abstand zur Traufe muss mindestens 0,5 m in der Ebene des Dachs betragen. Die Einschnitte oder Aufbauten müssen mittig vom jeweiligen Doppel-/ Reihenhaus angeordnet werden.3. Gestaltung von Nebenanlagen und GemeinschaftsanlagenMülltonen oder Müllbehälter sind in Schränken oder geschlossenen Räumen unterzubringen oder als Gruppenanlagen im Freien durch bauliche Maßnahmen der Sicht zu entziehen oder intensiv einzugrünen. Gemeinschaftsanlagen sind mit horizontaler Lattung aus Holz oder holzfarbenen Materialien auf Metalltraggerüst auszuführen.4. Einfriedungen4.1Einfriedungen sind nur als Hecken oder als Stabgitterzaun, bzw. Maschendrahtzaun in Hecke geführt, zulässig.Einfriedungen dürfen eine Höhe von 1,20 m nicht überschreiten. Einfriedungen im Bereich der Hauszugänge sind unzulässig.4.2Terrassenabtrennungen je Doppel-/ Reihenhausgruppe dürfen eine Höhe von 2 m und die Tiefe der Terrasse nicht überschreiten.5. Sonstige gestalterische FestsetzungenDachflächen, Regenfallrohre und -rinnen aus unbeschichteten Metallen wie Kupfer, Zink, Blei und Titanzink sind aufgrund der Entwässerung in den angrenzenden Westwald unzulässig. III.Satzung zur Schaffung von Anlagen zum Sammeln oder Verwenden von Niederschlagswasser Aufgrund § 37 Abs. 4 Hessisches Wassergesetz (HWG) i. d. F. vom 14.12.2010 (GVBl. I S. 548) i.V.m. § 9 Abs. 4 BauGB wird festgesetzt:Zur Schonung des natürlichen Wasserhaushaltes sind auf den Grundstücken Zisternen zu errichten. Sie sollen zur Aufnahme von Niederschlagswasser dienen, das auf den Dachflächen anfällt. Das Fassungsvermögen der Zisternen muss mindestens 25 l/m² horizontal projizierte Dachfläche betragen. Das Zisternenwasser soll als Brauchwasser (z.B. für Gartenwasser, WC-Spülung, etc.) genutzt werden. (s. auch Ziff. I Nr. 10.3) IV.Hinweise1. Gesetze, Verordnungen, DIN-Normen und VorschriftenDie genannten Gesetze, Verordnungen, DIN-Normen und die sonstigen zitierten Vorschriften können im Stadtplanungsamt, Bessunger Straße 125, Block D, zu den üblichen Bürozeiten eingesehen werden.2.BodendenkmaleWenn bei Erdarbeiten Bodendenkmale bekannt werden, so ist dies der hessenArchäologie oder der Unteren Denkmalschutzbehörde unverzüglich anzuzeigen.3. UmweltschutzIm Interesse des Umweltschutzes wird empfohlen, Flächenversiegelungen, Wasserverbrauch- und Energieverbrauch durch geeignete Maßnahmen soweit wie möglich einzuschränken.4. BodenveränderungenBei allen Baumaßnahmen, die einen Eingriff in den Boden erfordern, ist auf organoleptische Auffälligkeiten zu achten. Ergeben sich bei den Erdarbeiten Kenntnisse, die den Verdacht einer schädlichen Bodenveränderung begründen, sind diese umgehend der zuständigen Behörde, dem Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Darmstadt, Dezernat IV/Da 41.5, Bodenschutz, mitzuteilen. Darüber hinaus ist ein Fachgutachter in Altlastenfragen hinzuzuziehen. Schädliche Bodenveränderungen im Sinne des § 2 Abs. 3 Bundes- Bodenschutzgesetz sind Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen, die geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für den einzelnen oder die Allgemeinheit herbeizuführen.5. Eingriffe in das hydraulische GefügeEingriffe in das hydraulische Gefüge, wie z. B. Grundwasserentnahmen oder die Versickerung von Niederschlagswasser bedürfen der vorherigen Zustimmung der zuständigen Bodenschutzbehörde, dem Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Darmstadt, Dezernat 41.5. Bei Eingriffen ist der Nachweis zu führen, dass die jeweiligen Maßnahmen nicht dazu führen, dass die Sanierung beeinträchtigt wird, oder unmöglich gemacht wird.6. KlimaschutzMaßnahmen zum Klimaschutz müssen entsprechend der Energieeinsparverordnung (EnEV) und den Anforderungen des EEWärmeG in der jeweils gültigen Fassung nachgewiesen werden.7. Schutz der Gebäude vor Baumsturz-SchädenBei allen Neu-, Um- und Erweiterungsbaumaßnahmen ist innerhalb der Abstandszone von 25 m zum Waldrand sicherzustellen, dass die Statik des Hauses ausreichend Schutz gegen Baumsturz bietet.8. Grundwasser (Grundwasserschutz/Wasserversorgung)Das Plangebiet liegt im Einflussbereich des Grundwasserbewirtschaftungsplans Hessisches Ried. Im Rahmen der Umsetzung sind großflächige Grundwasseraufspiegelungen möglich. Im Einzelnen sind die Vorgaben des "Grundwasserbewirtschaftungsplan Hessisches Ried“ zu beachten. Der Plan wurde mit Datum vom 9. April 1999 festgestellt und im Staatsanzeiger für das Land Hessen StAnz 21/1999, S. 1659, mit Ergänzung vom 17. Juli 2006, StAnz. 31/2006 S.1704, bekannt gemacht. 9. Kampfmittelbelastung und -räumungDie im Geltungsbereich gelegenen Grundstücke befinden sich in einem Bombenabwurfgebiet. Vom Vorhandensein von Kampfmitteln auf solchen Flächen muss grundsätzlich ausgegangen werden. In den Bereichen, in denen durch Nachkriegsbebauungen bereits bodeneingreifende Baumaßnahmen bis zu einer Tiefe von mind. 4 Metern durchgeführt wurden sind keine Kampfmittelräummaßnahmen notwendig. Bei allen anderen Flächen ist eine systematische Überprüfung (Sondieren auf Kampfmittel, ggf. nach Abtrag des Oberbodens) vor Beginn der geplanten Bauarbeiten und Baugrund- untersuchungen auf den Grundstücksflächen erforderlich, auf denen bodeneingreifende Maßnahmen stattfinden. Die "Allgemeinen Bestimmungen für die Kampfmittelräumung im Lande Hessen" sind zu beachten.Der Vorhabenträger wurde im städtebaulichen Vertrag verpflichtet, eine systematische Überprüfung durchzuführen. Sollte sich bei den Arbeiten der Verdacht auf einen Bombenblindgänger ergeben oder ein Kampfmittel freigelegt werden, ist der Kampfmittelräumdienst des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt zu verständigen.10.LeitungsschutzmaßnahmenTiefwurzelnde Bäume müssen lt. DIN 18920 und den technischen Richtlinien GW 125 einen Mindestabstand von 2,5 m zu Versorgungsleitungen aufweisen. Wird dieser Abstand unterschritten, so sind die Ver- und Entsorgungsleitungen gegen Wurzeleinwirkungen zu sichern oder die Standorte der Bäume entsprechend zu verschieben.Pflanzmaßnahmen im Nahbereich zu Versorgungsleitungen sind mit dem Versorgungsträger abzustimmen.Das „Merkblatt über Bäume, unterirdische Leitungen und Kanäle“, Ausgabe 2013 (FGSV 939) ist zu beachten. o , St G G1 GA 11. Maßnahmen zur Vermeidung und zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen FunktionalitätZur Vermeidung bzw. Minimierung von Eingriffen dienen folgende Festlegungen und Auflagen zur allgemeinen Bauausführung:Für Baustelleneinrichtungsflächen und Lagerplätze werden ausschließlich solche Bereiche oder Flächen herangezogen, die im Rahmen des Straßenbaus bzw. Waldwegebaus ohnehin überbaut oder in anderer Weise neu gestaltet werden, also in jedem Fall eine Veränderung erfahren. Andere Flächen, die nicht Bestandteil des Eingriffsbereiches sind, sollten dafür nicht verwendet werden. Als Baustellenzufahrt dient das vorhandene Wegenetz.Beim Einsatz der Maschinen und Fahrzeuge ist darauf zu achten, dass es auf der Baustelle und den Zufahrten zu keinen Verunreinigungen von Böden durch Betriebsstoffe oder Schmiermittel infolge von Leckagen oder durch unsachgemäße Handhabung kommt.Der Eingriffsbereich wird durch einen Bauzaun abgegrenzt. Dieser Bauzaun stellt sicher, dass ausschließlich solche Bereiche oder Flächen beeinträchtigt werden, die im Rahmen der geplanten Bebauung ohnehin überbaut oder in anderer Weise neu gestaltet werden. Der Bauzaun ist bis zum Abschluss der Gestaltungsarbeiten zu belassen.Darüber hinaus sind die auf Baustellen geltenden Sicherheitsbestimmungen und Auflagen zu beachten.Bauzeitregelung: Zeitliche Beschränkung der Baufeldfreimachung, Rodung und vorbereitende Maßnahmen: Rodungsarbeiten für die Reduktion von Gehölz- und Gebüschbeständen innerhalb des Planungsraumes sind grundsätzlich außerhalb der Brutzeit der Vögel durchzuführen. Für den Zeitraum zwischen dem 1. März und 30. September sind keine Rodungen vorzunehmen. Bei einer Rodung innerhalb dieses Zeitraumes kann nicht ausgeschlossen werden, dass es zu einer Zerstörung von Nestern (=Fortpflanzungsstätten) kommt. Die Einrichtung von Kranstellplätzen, das Ausheben von Fundamenten für die Gebäude und die Anlage von Zufahrtswegen sowie der Bau der Gebäude selbst kann auch während der Brutzeit der Vögel erfolgen, da diese nur eine kurzzeitige Störung mit sich bringt, die sich aber keinesfalls auf den Erhaltungszustand der Population der möglicherweise betroffenen Arten auswirkt.12.Maßnahmen zu Sicherung eines günstigen ErhaltungszustandesErsatzpflanzung: Aufgrund der erforderlichen Rodungsmaßnahmen werden Lebensräume gebüschbrütender Arten zerstört werden. Zusätzlich gehen zumindest Nahrungsräume auch für europäische Vogelarten mit günstigem Erhaltungszustand verloren. Im Rahmen der Sicherung eines günstigen Erhaltungszustandes kann ein Ersatz dieser Lebensräume durch die Anlage oder Neupflanzung der Lebensraumstrukturen erfolgen, die verloren gehen. Die Neuanpflanzung hat naturnah und standorttypisch unmittelbar nach Fertigstellung der Bebauung zu erfolgen, um eine schnellstmögliche Regeneration der Vegetation zu ermöglichen. Details zu dieser Maßnahme regelt der landschaftspflegerische Begleitplan.Verbleib des Totholzes: Aufgrund der Rodung des älteren Baumbestandes innerhalb des Planungsraumes ist von einem Verlust von Nahrungsräumen sowohl für Arten mit günstigem als auch mit ungünstigem Erhaltungszustand auszugehen. Auch wenn innerhalb dieses Baumbestandes weder Hirschkäfer noch Großer Heldbock nachgewiesen werden konnten, kann der Verbleib von Totholz im westlich angrenzenden Waldbereich eine Maßnahme zur Sicherung eines günstigen Erhaltungszustandes darstellen.13.Sonstige MaßnahmenSchutz der Gehölzbestände während der Bauausführung: Zum Schutz vor Beschädigungen sind gefährdete Bäume gem. DIN 18920 mit einer gegen den Stamm abgepolsterten, mindestens 2 m hohen Bohlenummantelung zu versehen, wenn sich diese innerhalb des Eingriffsbereiches befinden und erhalten werden sollen. Werden die Bäume gerodet, kann diese Maßnahme entfallen. Auf Abschnitten mit zusammenhängendem verdichtetem Baumbestand ist anstelle einer Einzelstammsicherung ein stabiler Bauzaun aufzustellen. Die genauen Festlegungen des Gehölzschutzes sind in Absprache mit den zuständigen Behörden zu treffen.Verzicht auf Einsaat von Neophyten: Der aktive Eintrag (Aussaat) von nicht standorttypischen Pflanzen sollte unterbleiben, da diese mit standorttypischen Gehölzen häufig in Konkurrenz stehen und deren Entwicklung beeinträchtigen können.14.ArtenempfehlungListe einheimischer Bäume:Hainbuche, Weißbuche (Carpinus betulus), Vogelbeere, Eberesche (Sorbus aucuparia), Elsbeere (Sorbus torminalis), Feldahorn (Acer campestre), alle Arten von Obstbäumen.Liste einheimischer Sträucher:Schwarze Johannisbeere (Ribes nigrum), Rote Johannisbeere (Ribes rubrum), Stachelbeere (Ribes uva-crispa), Himbeere (Rubus idaeus), Garten-Brombeere (Rubus fruticosus spec), Eingriffliger Weißdorn (Crataegus monogyna), Zweigriffliger Weißdorn (Crataegus oxyacantha), Hundsrose (Rosa canina), Schwarzdorn, Schlehe (Prunus spinosa), Besenginster (Cytisus scoparius), Pfaffenhütchen (Euonymus europaeus), Kreuzdorn (Rhamnus cathartica), Faulbaum (Frangula alnus), Blutroter Hartriegel (Cornus sanguinea), Kornelkirsche (Cornus mas), Berberitze (Berberis vulgaris), Haselnuss (Corylus avellana), Schwarzer Holunder (Sambucus nigra), Gewöhnlicher Schneeball (Viburnum opulus), Gemeine Heckenkirsche (lonicera xylosteum), Gemeiner Liguster (Ligustrum vulgare). WISSENSCHAFTSSTADT DARMSTADTGemarkung Darmstadt Flur 38 Maßstab 1:500Bebauungsplan W 57- Südliche Michaelisstraße / Am Westwald - mit Satzungen über die Gestaltung baulicher Anlagenund zur Schaffung von Anlagen zum Sammeln oder Verwendenvon Niederschlagswasser Stand: 25.07.2016 Entwurfsverfasser planquadratElfers Geskes Krämer PartGArchitekten und StadtplanerBDA / DASL / dwbPlatz der Deutschen Einheit 21D-64293 Darmstadtfon +49 (0)6151-81969-0fax +49 (0)6151-81969-99architekten@planquadrat.comwww.planquadrat.com Rechtsgrundlagen:Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722)Baunutzungsverordnung (BauNVO) i.d.F. vom 23.01.1990 (BGBl. I S.132), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548)Planzeichenverordnung (PlanzV) vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 I S. 58), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509)Hess. Bauordnung (HBO) i.d.F. vom 15.01.2011 (GVBl. I S. 46, 180), geändert durch Art. 40 des Gesetzes vom 13.12.2012 (GVBl. I S. 622)Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches i.d.F. vom 17.04.2007 (GVBl. I S. 259), zuletzt geändert durch Verordnung vom 25.11.2014 (GVBl. I S. 321)Hess. Gemeindeordnung (HGO) i.d.F. vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.03.2015 (GVBl. I S. 158)Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.d.F. vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Art. 421 der Verordnung vom 31.08.2015 (BGBl. I S. 1474)Hess. Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (HAGBNatSchG) i.d.F. vom 20.12.2010 (GVBl. I S. 629), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 27.06.2013 (GVBl. I S. 458) Hess. Wassergesetz (HWG) i.d.F. vom 14.12.2010 (GVBl. I S. 548), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.09.2015 (GVBl. I S. 338) Hess. Denkmalschutzgesetz (DSchG) i.d.F. vom 05.09.1986 (GVBl. I S. 262, 270), zuletzt geändert durch Art. 15 des Gesetzes vom 28.09.2014 (GVBl. I S. 218)Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) i.d.F. vom 17.05.2013 (BGBl. I S.1274), zuletzt geändert durch Art. 76 der Verordnung vom 31.08.2015 (BGBl. I S. 1474)Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i.d.F. vom 24.02.2010 (BGBl. I S.94), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 20.11.2015 (BGBl. I S. 2053) SD
2016/0310
10899 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
25.08.2016
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Grünflächenamt
Amt: Stadtplanungsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2016/0310
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 5110020
Kostenstelle: 061-010-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5110-21 Sachkonto:
Betreff: W 57 - Südliche Michaelisstraße/Am Westwald - (Verfahrenswechsel, Änderung des
Aufstellungsbeschlusses und Satzungsbeschluss)
Vorlage vom: 25.07.2016
Beschlussvorschlag :
1. Das bisherige vorhabenbezogene Bebauungsplanverfahren W 57 - Südliche
Michaelisstraße/Am Westwald - wird als normales Bebauungsplanverfahren
(Angebotsbebauungsplan) mit ergänzendem städtebaulichen Vertrag weitergeführt.
2. Der Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogen en Bebauungsplan W 57 vom 24.07.2014
wird wie folgt geändert:
Für das Gebiet innerhalb der Waldkolonie südlich der Käthe-Kollwitz-Schule, Gemarkung
Darmstadt, Flur 38, Flurstücke Nr. 1/20, 1/21 (tlw.) und Nr. 256, ist ein Bebauungsplan im
Sinne des § 30 BauGB, zur teilweisen Änderung des Bebauungsplans W 10.1 – Waldkolonie
Nordwest –, aufzustellen. Die Zielsetzung des Bebauungsplans ist die Schaffung von
Planungsrecht für ein Wohnquartier mit Reihen- und Doppelhäusern.
3. Zum offen gelegten Vorentwurf und E ntwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplan s W 57 –
- 2 -
Südliche Michaelisstraße/Am Westwald –- gingen im Rahmen der Beteiligung der Behörden
und sonstigen Träger öffen tlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB die in Anlage 1
zusammengefassten Stellungnahmen e in. Dabei handelt es sich um die abschließende
Prüfung (Anlage 1).
4. Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und 2 BauGB gingen zum
Vorentwurf und Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans W 57 – Südliche
Michaelisstraße/Am Westwald – die in Anlage 2 zusammengefassten Stellungnahmen ein.
Die Stellungnahmen wurden abschließend geprüft (Anlage 2, datenschutzrelevante Anlage) .
5. Dem vorliegenden städtebaulichen Vertrag gem. § 11 BauGB zum Bebauungsplan W 57 –
Südliche Michaelisstraße/Am W estwald – (Anlage 3), in dem Details der Realisierung der
Planung geregelt werden, wird zugestimmt.
6. Dem vorliegenden Entwurf zum Bebauungsplan W 57 – Südliche Michaelisstraße/Am
Westwald – (wird zu den Sitzungen aufgehängt/ausgelegt) und der dazugehörigen
Begründung mit Umweltbericht (Anlage 4) sowie den im Plan enthaltenen Satzungen über die
Gestaltung baulicher Anlagen und zur Schaffung von Anlagen zum Sammeln oder Ve rwenden
von Niederschlagswasser wird zugestimmt.
7. Der Bebauungsplanentwurf W 57 – Südliche Michaelisstraße/Am Westwald –, für das Gebiet
innerhalb der Waldkolonie südlich der Käthe-Kollwitz-Schule, Gemarkung Darmstadt, Flur 38,
Flurstücke Nr. 1/20, 1/21 (tlw.) und Nr. 256, zur teilweisen Änderung des Bebauungsplans
W 10.1 – Waldkolonie Nordwest –, wird mit seiner Begründung sowie den im Plan enthaltenen
Satzungen über die Gestaltung baulicher Anlagen und zur Schaffung von Anlagen zum
Sammeln oder Verwenden von Niederschlagswasser zur Satzung beschlossen. Zu diesem
Bebauungsplan gehört der unter Ziffer 5 beschlossene städtebauliche Vertrag.
Anlagen: Anlage 1: Abschließende Prüfung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher
Belange
Anlage 2: Abschließende Prüfung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit
(datenschutzrel. Anlage)
Anlage 3: Städtebau licher Vertrag zum Bebauungsplan W 57
Anlage 4: Begründung mit Umweltbericht zum Bebauungsplan W 57
Entwurf zum Bebauungsplan W 57 (wird zu den Sitzungen aufgehängt /
ausgelegt)
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage 2016/0310 vom 25.07.2016:
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 24.07.2014 dem Antrag der Dirk
van Hoek GmbH entsprochen und die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
W 57 beschlossen, mit dem Ziel der Realisierung eines Wohnquartiers mit Reihenhäusern.
Dieser Beschluss wurde im Darmstädter Echo am 07.08.2014 bekannt gemacht.
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Ziele und Zwecke der Planung zu
diesem vorhabenbezogenen Bebauungsplan wurde nach der Bekanntmachung im Darmstädter
Echo am 22.09.2014 in der Zeit vom 22.09.2014 bis einschließlich 22.10.2014 durchgeführt.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden am 22.09.2014 gemäß
§ 4 Abs. 1 BauGB über die Aufstellung des Bebauungsplans und die allgemeinen Ziele und
Zwecke der Planung unterrichtet.
Die eingegangenen Anregungen zur frühzeitigen Beteiligung machten Änderung en des
Vorhaben- und Erschließungsplans erforderlich. Es wurden erhaltenswerte Bäume
eingemessen und in der Planung berücksichtigt. Des Weiteren wurde die Bebauung
aufgelockert und zum Waldrand deutlich reduziert, um den Blick und die Durchlässigkeit zum
Wald hin zu erhalten.
Die Offenlage des geänderten Entwurfs wurde nach Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung vom 11.02.2016 im Darmstädter Echo am 16.02.2016
bekannt gemacht. Die Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB fand vom 24.02.2016 bis
einschließlich 24.03.2016 statt.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2
BauGB erfolgte mit Schreiben vom 19.02.2016.
Zu 1.:
Erst nach erfolgter Konkretisierung der CEF-Maßnahmen und nach Vorlage des abgestimmten
qualifizierten Freiflächenplans konnte die Endabstimmung des Durchführungsvertrags
erfolgen. Dabei wurde auch der erforderliche Finanzierungsnachweis vom Vorhabenträger
verlangt, der vor Unterzeichnung als Nachweis des „in der Lage-seins“ i.S.v. § 12 BauGB
vorliegen muss. In diesem Zusammenhang wurde dem Stadtplanungsamt seitens des
Vorhabenträgers kundgetan, dass er die Realisierung des Vorhabens nicht selbst durchführt,
sondern vielmehr neben der Beschaffung von Baurecht nur Grundstücksanteile verkauft und
die Baumaßnahmen auf die einzelnen Käufer der Häuser überträgt, indem diese Werkverträge
mit einem Generalunternehmer (Dritter) abschließen müssen.
In diesem Fall ist die Dirk van Hoek GmbH kein Vorhabenträger im Sinne des § 12 BauGB,
bei dem das Vorhaben mit Durchführungsverpflichtung an den Vorhabenträger gekoppelt ist.
Die Dirk van Hoek GmbH kann sich somit nicht zur Realisierung des Vorhabens verpflichten,
da dies nicht in Ihrer Hand liegt. Um das Verfahren nun abschließen zu können, soll ein
Verfahrenswechsel stattfinden. Durch einen Angebotsbebauungsplan gem. § 30 BauGB mit
einem städtebaulichen Vertrag gem. § 11 BauGB können die bestehenden Planungsziele
gleichfalls umgesetzt werden.
Da die „Vorhabenplanung“ zur „Angebotsplanung“ ein gleichrangiges Planungsinstr ument
darstellt und hinsichtlich des formellen Bebauungsplanverfahrens, also des
Rechtsetzungsakts, kein Unterschied besteht, kann der Bebauungsplan als
„Angebotsbebauungsplan“ mit städtebaulichem Vertrag weitergeführt werden. Hierzu ist die
Herausnahme der bedingten Festsetzung zum Vorhaben erforderlich, da diese Festsetzung
ohne Vorhaben- und Erschließungsplan und Durchführungsvertrag eine entbehrliche
Festsetzung ist, die die rechtliche Position der übrigen Festsetzungen nicht beeinflusst.
Die Festsetzungen eines Bebauungsplans erfolgen nach den Vorschriften des § 9 Abs. 1
BauGB. Ein vorhabenbezogener Bebauungsplan nach § 12 BauGB kann hiervon abweichen.
Das beauftragte Planungsbüro hat die Konformität der Festsetzungen des bisherigen
vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit § 9 Abs. 1 BauGB geprüft. Die Konformität liegt vor.
Dadurch ist keine erneute Offenlage des jetzigen Angebotsbebauungsplans erforderlich. Das
Verfahren kann mit dem Satzungsbeschluss abgeschlossen werden.
- 4 -
Zu 2.:
Entsprechend den Ausführungen zu 1. soll die Weiterführung des Bebauungsplanverfahrens
als Angebotsbebauungsplan erfolgen. Daher muss der Aufstellungsbeschluss vom
24.07.2014 geändert werden. Es handelt sich jetzt nicht mehr um einen vorhabenbezogenen
Bebauungsplan nach § 12 BauGB mit Durchführungsvertrag, sondern um einen
Bebauungsplan gemäß § 30 BauGB mit ergänzendem städtebaulichem Vertrag.
Zu 3.:
Die Stellungnahmen im Rahmen der durchgeführten Beteiligungen der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit wurden abschließend geprüft
und ergaben keine wesentlichen Änderungen für den Bebauungsplanentwurf.
In Anlage 1 wurden die im Rahmen der Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zum
Vorentwurf und Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans W 57 zusammengefasst
und abschließend geprüft, auch im Hinblick auf den Verfahrenswechsel zu einem
Angebotsbebauungsplan.
Zu 4.:
Die im Rahmen der Beteiligungen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und 2 BauGB
eingegangenen Stellungnahmen zum Vorentwurf und Entwurf des vorhabenbezogenen
Bebauungsplans W 57 wurden in Anlage 2 zusammengefasst und abschließend geprüft, auch
im Hinblick auf den Verfahrenswechsel zu einem Angebotsbebauungsplan.
Zu 5.:
Der vorliegende städtebauliche Vertrag gem. § 11 BauGB zum Bebauungsplan W 57 –
Südliche Michaelisstraße/Am Westwald – (Anlage 3) wurde mit dem Investor abgestimmt
und von diesem unterschrieben. Der städtebauliche Vertrag regelt neben der
Kostenübernahme insbesondere die konkrete Ausführung der CEF-Maßnahmen und der Grün-
und Freiflächengestaltung gem. qualifiziertem Freiflächenplan sowie der Gestaltung der
Nebenanlagen. Dieser städtebauliche Vertrag ist von der Stadtverordnetenversam mlung vor
dem Satzungsbeschluss des Bebauungsplans zu beschließen. Nach dem Satzungsbeschluss
und vor Inkrafttreten des Bebauungsplans wird er von der Stadt gegengezeichnet.
Zu 6. und 7.:
Der Entwurf des Bebauungsplans W 57 – Südliche Michaelisstraße/Am Westwald – (wird zu
den Sitzungen aufgehängt/ausgelegt) und die dazugehörige Begründung mit Umweltbericht
(Anlage 4) liegen vor und sind mit den im Plan enthaltenen Satzungen gemäß § 10 Abs.
1 BauGB als Satzung zu beschließen . Der Bebauungsplan wird danach mit öffentlicher
Bekanntmachung im Darmstädter Echo in Kraft gesetzt.
Der Dezernent I II
i.V.
Jochen Partsch
Oberbürgermeister
Vorab werden übersandt:
9 Exemplare des Bebauungsplanentwurfs W 57 für die Fraktionen der
Stadtverordnetenversammlung
Akten z. Hd. des Berichterstatters
Darmstadt, den 25.07.2016
61.2 ha Nst. 2112
anlage 4
155018 Zeichen
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Der Magistrat Darmstadt, den 25.07.2016
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Bebauungsplan W 57
- Südliche Michaelisstraße / Am Westwald -
zur teilweisen Änderung des Bebauungsplans W 10.1
Begründung
gemäß § 9 Abs. 8 BauGB
Der Dezernent III:
i.V.
________________________
Jochen Partsch
Oberbürgermeister
Anlage 4
Bebauungsplan W 57 Begründung 2/25
Inhaltsverzeichnis
Teil A: Städtebauliche Begründung
1. Erfordernis der Planung und Planungsziel 4
2. Rechtsgrundlagen 4
3. Verfahren 5
4 Geltungsbereich 6
5. Planungsrechtliche Situation 7
5.1 Regionalplan / Regionaler Flächennutzungsplan Südhessen 7
5.2 Flächennutzungsplan 7
5.3 Gegenwärtiges Planungsrecht 7
6. Städtebauliche Rahmenbedingungen 8
6.1 Lage im Stadtgebiet und gegenwärtiger Bestand 8
6.2 Immissionen – Schulanlage und Sportstätte 9
6.3 Immissionen – Starkenburg-Kaserne 10
6.4 Lärmemissionen – Verkehrslärm und Gemeinschaftsstel lplatzanlagen 11
6.5 Artenschutz 12
6.6 Wasserwirtschaftliche Belange 13
6.7 Altflächen / Kampfmittel 14
7. Städtebauliches Konzept 14
8. Inhalt und Begründung der planungsrechtlichen Festsetzungen nach BauGB 16
8.1 Art der baulichen Nutzung 16
8.2 Maß der baulichen Nutzung 16
8.2.1 Zahl der Vollgeschosse 16
8.2.2 Grundflächenzahl 16
8.2.3 Überschreitung der Grundflächenzahl durch Stellplätze und Nebenanlagen 16
8.2.4 Geschossflächenzahl 17
8.2.5 Höhe baulicher Anlagen / Traufhöhe 17
8.3 Bauweise 17
8.4 Überbaubare und nicht überbaubare Grundstücksflächen, Stellung baulicher Anlagen 17
8.5 Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze, Garagen und Gemeinschaftsanlagen 17
8.6 Private Verkehrsflächen 18
8.7 Flächen für Versorgungsanlagen 18
8.8 Geh-, Fahr- und Leitungsrechte 18
9. Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und
Landschaft 18
9.1 Niederschlagswasserversickerung auf Baugrundstücken 18
9.2 Oberflächenbefestigung - Entwässerung der Verkehrsflächen 18
9.3 Dachbegrünung 19
9.4 Artenschutzmaßnahmen für Vögel und Fledermäuse 19
9.5 Freiflächenbeleuchtung 19
9.6 Oberboden 20
10. Grünflächen sowie Anpflanzen und Erhalt von Bäumen, Sträuchern und sonstigen
Bepflanzungen 20
10.1 Neu zu pflanzende Bäume und Hecken 20
10.2 Grünfläche G1 20
10.3 Zu erhaltende Bäume 21
10.4 Grundstücksfreiflächen 21
Bebauungsplan W 57 Begründung 3/25
10.5 Fassadenbegrünung 21
11. Satzung über die Gestaltung baulicher Anlagen 22
11.1 Dachform und -neigung 22
11.2 Dachaufbauten und -einschnitte 22
11.3 Gestaltung von Nebenanlagen und Gemeinschaftsanlagen 22
11.4 Einfriedungen 22
11.5 Sonstige gestalterische Festsetzungen 22
12. Satzung zur Schaffung von Anlagen zum Sammeln oder Verwenden von
Niederschlagswasser 23
13. Beurteilung der Eingriffe in Natur und Landschaft nach § 1a BauGB 23
14. Bodendenkmäler 24
15. Schutz der Gebäude vor Baumsturz-Schäden 24
16. Regelungen des städtebaulichen Vertrages 24
17. Statistik 24
18. Kosten 25
Verwendete Gutachten und weitere Planungsgrundlagen
Umweltbericht
„Umweltbericht mit Abhandlung der naturschutzfachlichen Eingriffsregelung und
artenschutzrechtlicher Belange“
MODUS CONSULT Speyer GmbH, Landauer Straße 56, 67346 Speyer, Dezember 2015
Artenschutzfachliche Prüfung
„Artenschutzfachliche Prüfung für die Bebauungsplanung der Stadt Darmstadt, Stadtteil
Waldkolonie, Michaelisstraße, Hessen“
„Ergänzende Ausführungen zur Umsetzung von Vermeidungsmaßnahmen zum Artenschutz“
Frank W. Henning, Büro für Zoologische Fachgutachten, Artenschutz und Wildtiermanagement, Fernwald
Oktober 2013, überarbeitet Dezember 2015, Ergänzung Juni 2016
Schalltechnische Untersuchung
„Prüfung der Belange des Schallimmissionsschutzes im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens
in Bezug auf Sportlärmeinwirkungen“
FRITZ GmbH, Beratende Ingenieure VBI, Fehlheimer Straße 24, 64683 Einhausen, Dezember 2013
Baugrund- und Versickerungsuntersuchung
GFP Ingenieurbüro für Geotechnik und Umweltplanung, Dr. Gärtner und Partner GbR, Bürgerstraße 15, 47057
Duisburg, Dezember 2013
Bebauungsplan W 57 Begründung 4/25
Teil A: Städtebauliche Begründung
1. Erfordernis der Planung und Planungsziel
In der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist die Nachfr age nach individuellem Wohnraum
durch die Zunahme der Bevölkerung nach wie vor unge brochen. Nach Angaben des
IWU-Instituts wird eine Bevölkerungszunahme von 6,5 % bis zum Jahr 2030
vorausgesagt, dafür ist mit einem Bedarf von mindes tens 500-600 Wohnungen jährlich
zu rechnen. Um diesem Bedarf nachzukommen, wird von der Wissenschaftsstadt
Darmstadt die Entwicklung aller Wohnnutzungsprojekt e, die auf verfügbaren Flächen
innerhalb des Stadtgebiets entwickelt werden, unterstützt.
Daher soll für dieses, am westlichen Ortsrand von Darmstadt gelegene Baugrundstück
in der Michaelisstraße, durch die Aufstellung eines Bebauungsplans die
planungsrechtliche Voraussetzung für ein Wohngebiet mit Doppel- und Reihenhäusern
geschaffen werden. Mit der Erschließung des Areals wird die von der
Wissenschaftsstadt Darmstadt verfolgte Strategie zu r Deckung des Wohnraumbedarfs
durch die Umstrukturierung und Bebauung von bislang nicht für das Wohnen genutzten
Flächen und durch die kleinteilige Arrondierung von Stadtteilen umgesetzt. Auch wird
mit dem neuen Wohnquartier und der hier angebotenen Wohnform auf die
nachgefragten individuellen Wohnbedarfe in Darmstad t reagiert. Mit der Entwicklung
des Plangebiets zu einem Wohnquartier sollen insbes ondere junge Familien
angesprochen und langfristig in der Wissenschaftsstadt Darmstadt gebunden werden.
Die Aufstellung des Bebauungsplans ist erforderlic h, da der bestehende
Bebauungsplan W 10.1 in diesem Teilbereich nicht me hr durchführbar ist und nach
Planersatzvorschrift § 34 BauGB das Bauvorhaben in Bezug auf die Anordnung der
überbaubaren Grundstücksfläche abweicht.
2. Rechtsgrundlagen
Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt g eändert
durch Art. 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722)
Baunutzungsverordnung (BauNVO) i.d.F. vom 23.01.1990 (BGBl. I S.132), zuletzt
geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548)
Planzeichenverordnung (PlanzV) vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 I S. 58), zuletzt
geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509)
Hess. Bauordnung (HBO) i.d.F. vom 15.01.2011 (GVBl. I S. 46, 180), geände rt
durch Art. 40 des Gesetzes vom 13.12.2012 (GVBl. I S. 622)
Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches i.d.F. vom 17.04.2007
(GVBl. I S. 259), zuletzt geändert durch Verordnung vom 25.11.2014 (GVBl. I S.
321)
Hess. Gemeindeordnung (HGO) i.d.F. vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt
geändert durch Gesetz vom 28.03.2015 (GVBl. I S. 158)
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.d.F. vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542),
zuletzt geändert durch Art. 421 der Verordnung vom 31.08.2015 (BGBl. I S. 1474)
Hess. Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (HAGBNatSchG)
i.d.F. vom 20.12.2010 (GVBl. I S. 629), zuletzt geä ndert durch Art. 2 des Gesetzes
vom 27.06.2013 (GVBl. I S. 458)
Hess. Wassergesetz (HWG) i.d.F. vom 14.12.2010 (GVBl. I S. 548), zuletzt
geändert durch Gesetz vom 28.09.2015 (GVBl. I S. 338)
Bebauungsplan W 57 Begründung 5/25
Hess. Denkmalschutzgesetz (DSchG) i.d.F. vom 05.09.1986 (GVBl. I S. 262, 270),
zuletzt geändert durch Art. 15 des Gesetzes vom 28.09.2014 (GVBl. I S. 218)
Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG ) i.d.F. vom 17.05.2013 (BGBl. I
S. 1274), zuletzt geändert durch Art. 76 der Verord nung vom 31.08.2015 (BGBl. I S.
1474)
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i.d.F. vom 24.02.2010
(BGBl. I S. 94), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 20.11.2015 (BGBl. I
S. 2053)
3. Verfahren
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzu ng am 24.07.2014 dem Antrag der
Dirk van Hoek GmbH entsprochen und die Aufstellung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplans W 57 beschlossen, mit dem Ziel der R ealisierung eines
Wohnquartiers mit Reihenhäusern.
Dieser Beschluss wurde im Darmstädter Echo am 07.0 8.2014 bekannt gemacht.
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit ü ber die Ziele und Zwecke der Planung
zu diesem vorhabenbezogenen Bebauungsplan wurde nac h der Bekanntmachung im
Darmstädter Echo am 22.09.2014 in der Zeit vom 22.0 9.2014 bis einschließlich
22.10.2014 durchgeführt.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Bel ange wurden am 22.09.2014
gemäß § 4 Abs. 1 BauGB über die Aufstellung des Beb auungsplans und die
allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung unterrichtet.
Aufgrund der zahlreichen Stellungnahmen zur frühze itigen Beteiligung der
Öffentlichkeit wurde eine Begutachtung des bewaldet en Gebietes im Geltungsbereich
vorgenommen, eine Bestimmung der Baumqualitäten und im Anschluss eine Auswahl
der erhaltenswerten Bäume durchgeführt.
Das Ergebnis der Baumbegutachtung war, dass der Wa ld in diesem Bereich
forsttechnisch in einem sehr schlechten Zustand ist . Beinahe alle Bäume sind von
Pilzen befallen oder weisen sonstige irreparable Sc häden auf. Alle erhaltenswerten
Bäume wurden eingemessen und im städtebaulichen Konzept berücksichtigt.
Aufgrund dessen wurde die Bebauung aufgelockert un d zum Waldrand deutlich
reduziert. Statt drei Häuserzeilen mit jeweils sech s Reihenhäusern sind nun vier
Doppelhaus-Einheiten und eine Reihenhauszeile mit d rei Reihenhäusern am
westlichen Rand verortet. Zwischen den Häusergruppen sind Garagen vorgesehen, die
soweit es die Funktion und Wartung nicht einschränk t, weitestgehend zu begrünen
sind, um den grünen Charakter des Quartiers zu förd ern. Zwischen den Garagen
befinden sich Freiräume, die den Blick und die Durc hlässigkeit zum Wald freihalten.
Durch mehrere Fußwegeverbindungen bleiben zudem die bestehenden
Wegeverbindungen erhalten.
Die Offenlage des vorhabenbezogenen Bebauungsplane ntwurfs gem. § 3 Abs. 2
BauGB wurde nach Beschluss der Stadtverordnetenvers ammlung vom 11.02.2016 im
Darmstädter Echo am 16.02.2016 bekannt gemacht. Sie fand vom 24.02.2016 bis
einschließlich 24.03.2016 statt.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs.
2 BauGB erfolgte mit Schreiben vom 19.02.2016.
Bebauungsplan W 57 Begründung 6/25
Im Zuge der Ausarbeitung des Durchführungsvertrage s stellte sich nach der Offenlage
heraus, dass die Dirk van Hoek GmbH nicht die Bedingungen für einen Vorhabenträger
im Sinne des § 12 BauGB erfüllt, da die Realisierun g des Vorhabens durch
Werkverträge der künftigen Eigentümer mit einem Generalunternehmer (Dritter) erfolgt
und sich die Dirk van Hoek GmbH somit nicht selbst zur Realisierung des Vorhabens
im Sinne des § 12 Abs. 1 BauGB verpflichten kann. U m das Verfahren nun
abschließen zu können, wurde ein Verfahrenswechsel zu einem
Angebotsbebauungsplan gem. § 30 BauGB mit einem stä dtebaulichen Vertrag gem.
§ 11 BauGB vorgenommen. Dies ermöglicht, dass die b estehenden Planungsziele
gleichfalls umgesetzt werden können.
Da die „Vorhabenplanung“ zur „Angebotsplanung“ ein gleichrangiges
Planungsinstrument darstellt und hinsichtlich des f ormellen Bebauungsplanverfahrens,
also des Rechtsetzungsakts, kein Unterschied besteh t, kann der Bebauungsplan als
„Angebotsbebauungsplan“ mit städtebaulichem Vertrag weitergeführt werden. Hierzu
ist die Herausnahme der bedingten Festsetzung zum V orhaben erforderlich, da diese
Festsetzung ohne Vorhaben- und Erschließungsplan und Durchführungsvertrag keinen
Sinn macht. Sie ist eine entbehrliche Festsetzung, die die rechtliche Position der
übrigen Festsetzungen nicht beeinflusst und wird daher herausgenommen.
Im Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans wu rde nicht vom Recht des § 12
Abs. 3 BauGB Gebrauch gemacht. Alle Festsetzungen s ind auf Rechtsgrundlage des
§ 9 Abs. 1 BauGB erfolgt und die Art der baulichen Nutzung entspricht der Kategorie
des allgemeinen Wohngebiets des § 4 BauNVO. Somit b edarf es keiner Änderung der
Festsetzungen und eine zweite Offenlage ist nicht erforderlich.
Die Stadtverordnetenversammlung kann daher den Ver fahrenswechsel, die Art des
Bebauungsplans von einem vorhabenbezogenen Bebauung splan in einen
Angebotsplan nach § 30 BauGB zu ändern, gemeinsam m it dem Satzungsbeschluss
beschließen.
4 Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes W 57 umfasst die Flurstücke
Gemarkung Darmstadt, Flur 38, Nr. 1/20, 1/21 (tlw.) und 256. Er liegt im Westen von
Darmstadt in der Waldkolonie und wird begrenzt
• im Norden durch die öffentliche Wegeparzelle Flur 38, Nr. 255 sowie durch die
Südgrenzen der Flurstücke Nr. 298 und 297, beide Flur 38.
• im Osten durch die West- und Südgrenzen des Flurst ücks Nr. 297, die südliche
Grenze des Flurstücks Nr. 1/17, Flur 38, die westli che Begrenzung der
„Michaelisstraße“, sowie durch die westliche Grenze des Flurstücks Flur 38, Nr.
1/21.
• Im Süden und Westen durch die öffentliche Wegeparz elle Flur 38, Nr. 255.
Das Plangebiet umfasst 9.840 m².
Bebauungsplan W 57 Begründung 7/25
5. Planungsrechtliche Situation
5.1 Regionalplan / Regionaler Flächennutzungsplan S üdhessen
Im Regionalplan / Regionaler Flächennutzungsplan S üdhessen 2010 ist das
Planungsgebiet als Vorranggebiet Siedlung Bestand d argestellt. Daher ist der
Bebauungsplan an die Ziele des Regionalplanes angep asst, entspricht also dem
Erfordernis des § 1 Abs. 4 BauGB.
5.2 Flächennutzungsplan
Der seit dem 01.04.2006 wirksame Flächennutzungspl an der Wissenschaftsstadt
Darmstadt weist den gesamten Bereich des Plangebiets als „Wohnbaufläche“ aus. Der
Bebauungsplan W 57 ist gem. § 8 Abs. 2 BauGB aus de n Darstellungen des
Flächennutzungsplans entwickelt. Es ist somit keine Änderung des
Flächennutzungsplans erforderlich.
Abbildung 1: Ausschnitt Flächennutzungsplan 2006 mit Geltungsbereich des W 57
5.3 Gegenwärtiges Planungsrecht
Das Plangebiet liegt vollständig im Geltungsbereic h des Bebauungsplans W 10.1
- Waldkolonie Nordwest -. Dieser besitzt Rechtskraft seit 14.12.1977. Im Laufe der Zeit
hat sich das Gebiet in einem Teil des Geltungsberei chs durch die Umnutzung und
Sanierung der bestehenden ehemaligen Kasernengebäud e dahingehend entwickelt,
dass die geplante Verbindung zwischen dem Dornheime r Weg und der Koblenzer
Straße über die Trierer Straße und die geplante Ano rdnung der überbaubaren
Grundstücksflächen des Bebauungsplans W 10.1 nicht mehr durchführbar sind. Die
tatsächlichen Veränderungen lassen eine Planverwirk lichung in dem Teilgebiet des
Bebauungsplan W 57 Begründung 8/25
Bebauungsplans W 10.1 nicht mehr zu. Der Bebauungsp lan W 10.1 ist somit nördlich
des Dornheimer Weges bis zum in Ost-Westrichtung ve rlaufenden südlichen Teil der
Koblenzer Straße funktionslos geworden. Daher nimmt der Magistrat der
Wissenschaftsstadt Darmstadt eine Bewertung anhand der Planersatzvorschrift des
§ 34 BauGB vor.
Die geplante Bebauung weicht in Bezug auf die Anor dnung der überbaubaren
Grundstücksflächen von den Vorgaben nach § 34 BauGB ab, daher ist die Aufstellung
eines Bebauungsplans erforderlich.
Der Bebauungsplan W 57 ersetzt in seinem räumlichen Geltungsbereich einen
Teilbereich des Bebauungsplans W 10.1.
Abbildung 2: Ausschnitt Bebauungsplan W 10.1 mit Geltungsbereich des W 57
6. Städtebauliche Rahmenbedingungen
6.1 Lage im Stadtgebiet und gegenwärtiger Bestand
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans W 57 liegt im Westen der
Wissenschaftsstadt Darmstadt im Stadtbereich „Haupt bahnhof / Siedlung Tann“. Die
Bebauungsplan W 57 Begründung 9/25
nördlich des Dornheimer Wegs gelegene Bebauung wird zudem als „Waldkolonie“
bezeichnet.
Der gesamte Stadtbereich wurde zusammen mit dem Ha uptbahnhof um das Jahr 1912
erschlossen. Es entstanden neben Ausbesserungswerks tätten, dem Wasserturm und
den Brücken an der Rheinstraße und dem Dornheimer W eg auch die westlich des
Geltungsbereichs gelegene „Mettegangsiedlung“ und s päter die Waldkolonie sowie
zwei Arbeitersiedlungen, die beide architektonisch typisch für ihre jeweilige
Entstehungszeit sind.
Über die ehemalige Verbindungsstraße Dornheimer We g zum 15 km westlich
gelegenen Dornheim im Kreis Groß-Gerau ist die Wald kolonie mit Darmstadt
verbunden. Die östlich des Plangebiets liegende „Me ttegangsiedlung" trägt ihren
Namen nach dem Mainzer Baurat Friedrich Mettegang, der die Bauarbeiten und
Planungen am Darmstädter Hauptbahnhof und seinen Ne bengebäuden koordinierte.
Typisch für die Siedlung sind die Klinkerfassaden u nd die steilen Mansarddächer.
Heute steht die Siedlung unter Denkmalschutz.
In den folgenden 100 Jahren entstanden neben der ö stlich des Plangebiets gelegenen
Starkenburg-Kaserne, und dem direkt nördlich angren zenden, ehemaligen Betriebs-
und Wartungsgelände der Deutschen Bahn vor allem we itere Wohngebäude in der
Waldkolonie. Insbesondere die direkte Umgebung des Geltungsbereichs ist durch
Geschosswohnungsbau aus verschiedenen baulichen Zei träumen geprägt. Das
Baugrundstück liegt im rückwärtigen Bereich eines Geschosswohnungsbau-Ensembles
aus den 1990er Jahren und grenzt direkt an den Rand des Westwaldes an.
Im Jahr 2014 wurde zudem mit der Umwandlung des nö rdlich angrenzenden
ehemaligen Bahngrundstücks zu einem Wohnquartier begonnen.
Benachbarte Grenzbebauung
Das im Norden direkt an den Geltungsbereich angrenz ende Gebäude (Flurstück 297)
steht mit seiner südlichen Gebäudeseite (Brandwand) an der Grundstücksgrenze.
Dabei handelt es sich um eine unter Denkmalschutz s tehende, ehemalige Reithalle. In
dem grenzständigen Gebäudeteil befinden sich Aufenthalts- und Lagerräume.
Bei der Genehmigung und Errichtung des Gebäudes wu rden nach damaligem Recht
keine Abstandsflächen ausgelöst und dementsprechend keine Baulasten auf dem
Plangebiet eingetragen. Die nach heutigem Recht (He ssische Bauordnung)
anzusetzenden Abstandsflächen sind auf das Gebäude nicht anzuwenden. Da dieser
Gebäudeteil auch in Zukunft keine Nutzungsänderung erfährt, bleibt diese Regelung
bestehen. Es ist somit nur die Abstandsfläche der N eubebauung zu beachten und
anzuwenden.
6.2 Immissionen – Schulanlage und Sportstätte
Nördlich des Plangebiets befindet sich eine Schula nlage mit Sportstätten (Käthe-
Kollwitz-Schule) und ein Kindergarten. Um die Beein flussung des geplanten
Wohngebiets durch Lärmimmissionen einzuschätzen, wu rde im Dezember 2013 ein
schalltechnisches Gutachten „SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG - Prüfung der
Belange des Schallimmissionsschutzes im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens in
Bezug auf Sportlärmeinwirkungen“ von FRITZ GmbH - B eratende Ingenieure VBI
erstellt.
„Ausgangspunkt für die Ermittlung von Sportlärmimm issionen ist die Analyse der
Nutzungsarten und der Nutzungszeiten der Sportstätten, um hieraus Rückschlüsse auf
die Schallemissionen ziehen zu können. Die bestehen de Sportanlage umfasst einen
Bolzplatz und einen Basketballplatz. Da sich der Ba sketballplatz weit entfernt von dem
Plangebiet befindet, ist dieser im vorliegenden Fall nicht zu berücksichtigen.
Bebauungsplan W 57 Begründung 10/25
Die rechnerische Ermittlung der Geräuschimmissione n ergibt, dass innerhalb des
Geltungsbereichs des Bebauungsplans W 57 - Südliche Michaelisstraße / Am
Westwald - im Hinblick auf die angestrebte Wohnnutz ung kein Konfliktpotential
aufgrund von Sportlärmimmissionen besteht.“ Dabei w urde auch die Nutzung durch
Erwachsene außerhalb der Schulzeiten mit einbezogen (siehe Anhang 5 des
Gutachtens).
Zu der Spielplatzanlage auf dem Schulhof wird Folg endes festgehalten:
Laute „Geräusche sind eine natürliche Begleitersch einung und
entwicklungsnotwendige Ausdrucksform kindlichen Ver haltens. Vor diesem
Hintergrund hat das Bundesverwaltungsgericht einen Kinderspielplatz als eine für eine
altersgemäße Entwicklung eines Kindes wünschenswerte, wenn nicht gar erforderliche
Einrichtung erachtet, um einem Kind einen von Beein trächtigungen der Umwelt
weitgehend ungestörten Aufenthalt im Freien zu ermö glichen und ihm u. a.
Gelegenheit zu geben, sein Sozialverhalten im Spiel en mit anderen Kindern zu
trainieren.
Die bisherige Rechtslage hatte die Notwendigkeit ei nes hieraus resultierenden
besonderen Schutzes kindlicher Geräuschentwicklung nicht hinreichend berücksichtigt.
Der Gesetzgeber erkannte daher einen Handlungsbedar f, der nun mit dem Zehnten
Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgese tzes (10. BImSchGÄndG –
Privilegierung des von Kindertageseinrichtungen und Kinderspielplätzen ausgehenden
Kinderlärms) umgesetzt wurde. Durch Artikel 1 des a m 28.07.2011 in Kraft getretenen
Gesetzes wurde in § 22 BImSchG folgender Absatz (1a ) eingefügt:
„Geräuscheinwirkungen, die von Kindertageseinrichtu ngen, Kinderspielplätzen und
ähnlichen Einrichtungen wie beispielsweise Ballspie lplätzen durch Kinder
hervorgerufen werden, sind im Regelfall keine schäd lichen Umwelteinwirkungen. Bei
der Beurteilung der Geräuscheinwirkungen dürfen Imm issionsgrenz- und -richtwerte
nicht herangezogen werden.“ Der unvermeidbare Lärm spielender Kinder stellt
regelmäßig keine immissionsschutzrechtlich relevant e Störung dar, so dass auch und
gerade ein in einem Wohngebiet oder in der Nähe ein es Wohngebiets angelegter
Kinderspielplatz im Rahmen seiner bestimmungsgemäße n Nutzung unter Anwendung
eines großzügigen Maßstabs von den Nachbarn grundsä tzlich als sozialadäquat
hinzunehmen ist.
Die Prognosesicherheit der Untersuchung beläuft si ch auf 0 / -3 dB(A) unter
Berücksichtigung der Genauigkeitsanlage gemäß Ziffer 9 der VDI 2714/3/.“
6.3 Immissionen – Starkenburg-Kaserne
Das Plangebiet befindet sich in der Nähe der Stark enburg-Kaserne. In dieser Kaserne
werden schwere Kampffahrzeuge (Kampfpanzer, Kettenfahrzeuge, etc.) instandgesetzt
und auch Fahrerprobungen durchgeführt. Dies bedeutet, dass zeitweise nicht
unerheblicher Lärm hervorgerufen wird. Dieser Lärm entsteht aber nur tagsüber (ca.
07:30 Uhr bis 16:30 Uhr) im Rahmen der üblichen Arbeitszeit. Es handelt sich bei dem
Lärm der Kaserne nicht um Dauergeräusche. Der Lärm tritt eher sporadisch auf.
Abends oder nachts gehen von dem Kasernengelände keine Lärmemissionen aus. Die
Hauptlärmbelastung für das Wohngebiet dürfte aber vom Straßen- und Luftverkehr
ausgehen. Betriebseinschränkungen können aufgrund der Wohnnutzung des Gebiets
nicht durchgeführt werden.
Aufgrund der Lage des Wohngebiets mit einem Abstand von ca. 500 m Luftlinie vom
Immissionsort und dazwischenliegender, zahlreiche Wohnhäuser, kann zum einen
nicht von einer heranrückenden Wohnbebauung ausgegangen werden. Zum anderen
tritt der Lärm ausschließlich in der Tagzeit auf und nicht in der empfindlichen Nachtzeit.
Es ist - insbesondere aufgrund des großen Abstands zum Geltungsbereich - daher
Bebauungsplan W 57 Begründung 11/25
nicht davon auszugehen, dass Lärmschutzmaßnahmen im Plangebiet getroffen
werden müssen.
6.4 Lärmemissionen – Verkehrslärm und Gemeinschafts stellplatzanlagen
Im Geltungsbereich des Bebauungsplans W 57 entsteht zur Erschließung der ca. 40
Wohneinheiten eine Privatstraße sowie ausreichende Stellplatzflächen, z.T. in
Gemeinschaftsstellplatzanlagen entsprechend der Ste llplatzsatzung der
Wissenschaftsstadt Darmstadt.
Im Rahmen einer Stellungnahme vom 12.06.2015 durch die Fritz GmbH Beratende
Ingenieure VBI, wurde die neu entstehende Belastung durch den Verkehrslärm geprüft.
Fazit:
Der Bestandsweg zwischen der Michaelisstraße und de m Bauvorhaben dient der
Anbindung der geplanten Wohnbebauung an den öffentl ichen Verkehrsraum
(Michaelisstraße). Durch die Erschließung der Wohnb ebauung werden zusätzliche
motorisierte Individualverkehre im öffentlichen Ver kehrsraum, insbesondere auf dem
Bestandsweg, generiert. Öffentliche Verkehrsflächen sind die dem allgemeinen
Straßen- oder Schienenverkehr gewidmeten Verkehrswege. Deren Benutzung muss im
Rahmen des geltenden Verkehrsrechts grundsätzlich jedermann offenstehen. Ziffer 7.4
der TA Lärm umfasst daher besondere Regelungen zur Bewertung der
anlagenbedingten Verkehrsgeräusche auf öffentlichen Verkehrsflächen. Diese
Vorschrift hat keine ausschließliche Bedeutung für andere außerhalb des
Betriebsgrundstücks verursachten Geräusche.
Geräusche des An- und Abfahrtsverkehrs auf öffentli chen Verkehrsflächen in einem
Abstand bis zu 500 m von dem Betriebsgrundstück sol len gem. Ziffer 7.4 der TA Lärm
durch Maßnahmen organisatorischer Art so weit wie m öglich vermindert werden,
soweit sie
- den Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche für d en Tag oder die Nacht
rechnerisch um mindestens 3 dB(A) erhöhen,
- keine Vermischung mit dem übrigen Verkehr erfolgt ist und
- die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzve rordnung (16. BImSchV)
erstmals oder weitergehend überschritten werden.
Auf öffentlichen Verkehrsflächen sollen folglich au ch im Falle einer Beurteilung des
Vorhabens nach TA Lärm hilfsweise die Immissionsgre nzwerte der 16. BImSchV als
Beurteilungsmaßstab herangezogen werden.
Für die geplanten 40 Wohneinheiten sind 37 Stellplä tze vorgesehen.
Geräuschemissionen, die sich aus Fahrzeugbewegungen ergeben, können auf
Grundlage der Parkplatzlärmstudie von 2007 ermittelt werden. Die Parkplatzlärmstudie
enthält Auswertungen der Frequentierung von verschi edenen Parkplätzen, die im
Rahmen der Planung von Parkplätzen herangezogen wer den können. Dort sind in der
Tabelle 33 für entsprechende Parkplätze in Wohnanla gen Bewegungshäufigkeiten
genannt. Das heißt konkret, dass die 37 Stellplätze tagsüber (06.00 Uhr bis 22.00 Uhr)
mit einer Bewegungshäufigkeit von
N
Tag = 0,4 Fahrten / Stellplatz / Stunde
befahren werden. In der Nacht (22.00 Uhr bis 06.00 Uhr) ist von einer
Bewegungshäufigkeit von
N
Nacht = 0,05 Fahrten / Stellplatz / Stunde
Bebauungsplan W 57 Begründung 12/25
auszugehen. Mit 37 Stellplätzen ist ein Verkehrsauf kommen im Tagzeitraum bzw. im
Nachtzeitraum
N
Tag / Nacht = 237 / 15 Fahrten
zu erwarten.
Südlich des Bestandswegs befinden sich Wohngebäude und Büronutzung auf dem
großen Areal. Das Grundverkehrsaufkommen, das durch die vorhandenen Wohn- und
Büronutzungen hervorgerufen wird, ist schätzungsweise höher als das hier zusätzliche
Verkehrsaufkommen, das durch das Bauvorhaben erzeug t wird. Unter
Berücksichtigung des niedrigen Verkehrsaufkommens d urch das Bauvorhaben kann
ausgeschlossen werden, dass es an der schutzbedürft igen Nutzung im Umfeld des
Planvorhabens zu einer planungsbedingten Erhöhung d er Verkehrslärmimmissionen
um 3 dB(A) kommt, da eine solche Erhöhung erst bei der Verdoppelung des
Verkehrsaufkommens auftritt.
Des Weiteren ist davon auszugehen, dass auf dem Bes tandsweg, an den die
schutzbedürftigen Nutzungen angrenzen, eine vollstä ndige Vermischung mit dem
Grundverkehrsaufkommen stattfindet. Insbesondere fü r die Pkw ist eine eindeutige
Zuordnung bestimmter Fahrzeuge zum Plangebiet nicht mehr möglich.
Aus schallimmissionsschutzrechtlicher Sicht steht e iner Erschließung des Plangebiets
über den Bestandsweg nichts entgegen.
Die Emissionen, die durch die Gemeinschaftsstellpl atzanlagen entstehen, sind
typischerweise Geräusche der Zu- und Abfahrten bzw. des Ein- und Aussteigens. Die
hierdurch zu erwartenden Belastungen sind in Allgem einen Wohngebieten nach § 12
Abs. 2 BauNVO vertretbar, weil die entsprechenden S tellplätze ausschließlich den
gebietsbezogenen Bedarf decken.
Durch die geringe Anzahl der Stellplätze ist keine übermäßige Belastung der direkt
angrenzenden Wohnnutzung gegeben, die einen Ausschl uss nach § 15a BauNVO
(Rücksichtnahmegebot) nach sich ziehen würde. Die S tellplatzanlagen sind so im
Baugebiet positioniert, dass eine Zufahrbarkeit und eine bestmögliche Erreichbarkeit
für alle Baufelder gegeben sind. Die Grundstücke, d ie direkt an die Stellplatzanlagen
angrenzen, sind von den Emissionen betroffen. Da si e allerdings ebenfalls Nutzer
dieser Anlagen sind, ist die geringfügige Mehrbelas tung von Ihnen zu akzeptieren. Es
handelt sich lediglich um Ziel- und Quellverkehr zu den typischen Nutzungszeiten für
Wohngebiete.
6.5 Artenschutz
Da das Plangebiet bisher brachlag, wurde ein Arten schutzgutachten
„Artenschutzfachliche Prüfung für die Bebauungsplan ung der Stadt Darmstadt,
Stadtteil Waldkolonie, Michaelisstraße, Hessen“ von Frank W. Henning - Büro für
Zoologische Fachgutachten, Artenschutz und Wildtier management, Stand Oktober
2013, überarbeitet im Dezember 2015, erstellt.
Da kein Verbotstatbestand nach § 44 Abs.1 Nr. 1 bi s 4 in Verbindung mit Abs. 5
BNatSchG erfüllt ist, müssen die Voraussetzungen für die Ausnahme gem. § 45 Abs. 7
Satz 1 u. 2 BNatSchG nicht geprüft werden. Die beha ndelten Arten werden im
Folgenden zusammengefasst dargestellt.
Bebauungsplan W 57 Begründung 13/25
Pflanzenarten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie
Im Untersuchungsgebiet wurde keine Pflanzenart des Anhangs IV der FFH-Richtlinie
nachgewiesen oder als potenziell vorkommend eingestuft.
Tierarten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie
Im Untersuchungsgebiet wird keine Tierart des Anhan gs IV der FFH-Richtlinie gem.
§ 44 Abs. 1 BNatSchG relevant geschädigt oder gestö rt. Anlagebedingte Verluste von
Lebensraumstrukturen entstehen nicht, so dass die k ontinuierliche ökologische
Funktionalität somit gewahrt wird. Mögliche Verbots tatbestände werden durch
Vermeidungsmaßnahmen ausgeschlossen.
Europäische Vogelarten nach Art. 1 der Vogelschutz-Richtlinie
Im Untersuchungsgebiet des Geltungsbereiches des Be bauungsplanes wird unter
Berücksichtigung der genannten Vermeidungsstrategie n keine Vogelart gem. § 44
Abs. 1 BNatSchG relevant geschädigt oder gestört.
Fazit
Bei den möglicherweise durch das geplante Vorhaben betroffenen FFH-Anhang-IV-
Arten und den europäischen Vogelarten bleibt die ko ntinuierliche ökologische
Funktionalität der Fortpflanzungsstätten im räumlic hen Kontext unter Berücksichtigung
der genannten Vermeidungs- und CEF-Maßnahmen (siehe Teil B: Umweltbericht, Kap.
7 und 12) erhalten. Auch bleiben unter Berücksichti gung der dargelegten
Vermeidungsstrategien Störungen mit Auswirkungen au f die lokalen Populationen und
signifikante Erhöhungen des Mortalitätsrisikos aus. Somit werden für keine Arten des
Anhangs IV der FFH-Richtlinie sowie der europäische n Vogelarten gem. Art. 1 der
Vogelschutzrichtlinie die Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1, 2 und 3 i. V. m. Abs. 5
BNatSchG erfüllt. Es wird daher keine Ausnahme gem. § 45 Abs. 7 Satz 1 u. 2
BNatSchG für das Vorhaben benötigt.
Es wurden Maßnahmen empfohlen, die in den textlich en Festsetzungen zum
Bebauungsplan Berücksichtigung finden. Die genannte n CEF-Maßnahmen sind im
räumlich-funktionalen Zusammenhang umzusetzen. Die Maßnahmen müssen nicht
zwingend im Geltungsbereich des Bebauungsplanes lie gen, jedoch im räumlich
funktionalen Zusammenhang mit der beeinträchtigten Fortpflanzungs- und Ruhestätte
stehen. Die Umsetzung der Maßnahmen muss vor Baubeg inn erfolgen und wird im
städtebaulichen Vertrag geregelt.
6.6 Wasserwirtschaftliche Belange
Die Wasserversorgung ist über die Lage im Siedlung skörper und über die bestehende
Leitungstrasse in der Michaelisstraße gesichert. Da s Grundwasser wird gemäß § 5
WHG durch die im Rahmen der Bauleitplanung geplante n Maßnahmen qualitativ und
quantitativ nicht beeinträchtigt. Das Plangebiet li egt nicht in einem
Überschwemmungsgebiet gemäß § 77 WHG und ebenfalls nicht in einem
Wasserschutzgebiet gemäß § 51 WHG.
Das Planungsgebiet liegt im Einflussbereich des Gr undwasserbewirtschaftungsplans
Hessisches Ried. Im Rahmen der Umsetzung sind großf lächige Grundwasser-
aufspiegelungen möglich, die bei einer künftigen Bebauung zu berücksichtigen sind. Im
Einzelnen sind die Vorgaben des „Grundwasserbewirts chaftungsplans Hessisches
Ried“, mit Datum vom 9. April 1999 festgestellt und veröffentlicht im Staatsanzeiger für
das Land Hessen „21 / 1999 S. 1659“, zu beachten.
Der Grundwasserflurabstand im betroffenen Gebiet w ird auf 10-15 m unter GOK
geschätzt.
Bebauungsplan W 57 Begründung 14/25
Das Plangebiet liegt nicht in einem Trinkwasser- o der Heilquellenschutzgebiet und
nicht in einem Überschwemmungsgebiet.
Für die Errichtung von Erdwärmesonden befindet sic h das Plangebiet zur Zeit in einem
ungünstigen Gebiet.
Im Umfeld der Starkenburgkaserne sind großräumige Grundwasseruntersuchungen
bekannt, die in Verbindung mit einer Grundwasserver unreinigung stehen. Die
Bundesrepublik Deutschland als Eigentümer der Kaser ne saniert seit einigen Jahren
diesen Schaden hydraulisch.
6.7 Altflächen / Kampfmittel
Bzgl. Altlasten liegen Auskünfte aus dem Altlasten- Informationssystem Hessen
(Schreiben des Regierungspräsidiums Darmstadt vom 3 1.03.2014) vor; demnach
besteht im Bereich der neu geplanten Bebauung kein Altlastenverdacht.
Die Auswertung der beim Kampfmittelräumdienst vorl iegenden Kriegsluftbilder hat
ergeben, dass sich das im Lageplan näher bezeichnet e Gelände in einem
Bombenabwurfgebiet befindet. Vom Vorhandensein von Kampfmitteln auf solchen
Flächen muss grundsätzlich ausgegangen werden.
7. Städtebauliches Konzept
Auf Basis der geschilderten städtebaulichen Chance n und Rahmenbedingungen für
das Areal wurde ein städtebauliches Gesamtkonzept e ntwickelt, welches eine
aufgelockerte Wohnbebauung mit einer Doppel- und Re ihenhausstruktur vorsieht (s.
Abb. 3).
Die Erschließung des Plangebiets wird über das öst lich gelegene Flurstück Nr. 1/21 an
die Michaelisstraße hergestellt und verläuft in For m einer gespiegelten „7“. Die innere
Erschließung endet in einem kleinen Wendehammer.
Die ÖPNV-Erschließung ist durch die Buslinie F mit der nächstgelegenen Haltestelle
„Im Harras“, ca. 200 m Luftlinie entfernt, gewährleistet.
Im Plangebiet sollen Hausgruppen in Form von Reihe nhäusern sowie Doppelhäusern
in zweigeschossiger Bauweise realisiert werden. Ins gesamt sollen im Plangebiet 40
neue Wohneinheiten für den Bedarf von jungen Familien entstehen.
Es wird für das neue Wohngebiet kein eigenständige r Spielplatz ausgewiesen. Es ist
vielmehr geplant, den bestehenden Spielplatz im Nor den im Bereich der „Käthe-
Kollwitz-Schule“, der über die bestehende Fußwegefü hrung mit dem Plangebiet
verknüpft ist, mit zu nutzen. Darüber hinaus wird e s im Plangebiet eine
Gemeinschaftsfläche geben, die zur Erholung und auc h zum Spielen genutzt werden
kann.
Bebauungsplan W 57 Begründung 15/25
Abbildung 3: Städtebauliches Konzept zum Bebauungsplanentwurf W 57
Bebauungsplan W 57 Begründung 16/25
8. Inhalt und Begründung der planungsrechtlichen Fe stsetzungen nach BauGB
8.1 Art der baulichen Nutzung
Das Plangebiet soll vorwiegend dem Wohnen dienen. Die Art der baulichen Nutzung
wird daher als Allgemeines Wohngebiet (WA) gemäß § 4 BauNVO festgesetzt.
Im gesamten Plangebiet sind die zulässigen Arten d er baulichen Nutzung gleich.
In den Baufeldern sind die in § 4 BauNVO allgemein zulässigen Nutzungen zulässig.
Gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO wird ergänzend festge setzt, dass alle
ausnahmsweise zulässigen Nutzungen nicht Bestandtei l des Bebauungsplans sind.
Dies erfolgt vor dem Hintergrund, dass die notwendi gen Flächenvoraussetzungen
hierfür im Plangebiet nicht gegeben sind und darübe r hinaus auch kein zusätzlicher
Verkehr generiert werden soll. Insgesamt ergibt sich im Plangebiet der Charakter eines
allgemeinen Wohngebiets.
8.2 Maß der baulichen Nutzung
Im Bebauungsplan wird das Maß der baulichen Nutzung nach § 9 Abs.1 Nr. 1 BauGB
i.V.m. § 16 ff. BauNVO durch Festsetzung der Grundf lächenzahl (GRZ), der Zahl der
Vollgeschosse und der Höhe baulicher Anlagen geregelt.
8.2.1 Zahl der Vollgeschosse
Neben der Festlegung der Traufhöhe wird die Anzahl der Vollgeschosse auf zwei
Vollgeschosse begrenzt, mit dem Ziel die Abstaffelu ng der Geschossigkeit zum Wald
hin zu erreichen. Sowohl die Doppelhäuser als auch die Reihenhäuser werden mit
maximal zwei Vollgeschossen errichtet, um ein einhe itliches städtebauliches Bild zu
erzeugen. Die Festsetzung der maximalen Zahl der Vo llgeschosse soll verhindern,
dass die zulässige Traufhöhe von 6,5 m für drei Vol lgeschosse ausgenutzt und somit
das städtebauliche Bild gestört wird.
8.2.2 Grundflächenzahl
Die maximal zulässige Grundflächenzahl für die ein zelnen Baufelder ist durch
Planeintrag festgesetzt. Die Baufelder halten die i n § 17 Abs. 1 BauNVO
festgeschriebene Obergrenze der Grundflächenzahl (G RZ) für ein Allgemeines
Wohngebiet von 0,4 ein.
8.2.3 Überschreitung der Grundflächenzahl durch Ste llplätze und Nebenanlagen
Die gemäß § 19 Abs. 4 BauNVO mögliche Überschreitu ng der zulässigen Grundfläche
durch Nebenanlagen, Stellplätze und Garagen wird im gesamten Plangebiet bis zu
einer Grundflächenzahl von 0,65 festgesetzt. Dies e rmöglicht insbesondere, dass die
kleineren, dichter bebauten Grundstücke ein gleichw ertiges Angebot an gestalteten,
versiegelten Freiflächen erhalten können und finanz ierbarer Wohnraum angeboten
werden kann.
Bebauungsplan W 57 Begründung 17/25
8.2.4 Geschossflächenzahl
Auf eine Festsetzung der Geschossflächenzahl wird verzichtet. Dies trägt zur
baurechtlichen Erleichterung bei und vereinfacht de n Vollzug der Planung. Durch die
Festsetzung der Geschossigkeit, der Traufhöhe und d er Grundflächenzahl wird das
städtebauliche Erscheinungsbild ausreichend gesichert.
8.2.5 Höhe baulicher Anlagen / Traufhöhe
Das Maß der baulichen Höhe wird durch die maximale Traufhöhe TH festgesetzt. Die
Traufhöhe TH ist hierbei die Außenwandhöhe gemessen zwischen der Höhe der
Hinterkante des nächstgelegenen Wohnwegs, lotrecht vor der Gebäudemitte auf der
der Verkehrsfläche zugewandten Seite, und dem Schni ttpunkt der verlängerten
Außenwand mit der Dachhaut. Diese liegt im gesamten Gebiet bei maximal 6,5 m.
8.3 Bauweise
Im gesamten Plangebiet sind entsprechend des jewei ligen Planeintrags Hausgruppen
und Doppelhäuser in offener Bauweise mit seitlichem Grenzabstand zulässig.
8.4 Überbaubare und nicht überbaubare Grundstücksfl ächen, Stellung baulicher
Anlagen
Um die städtebauliche Qualität im Rahmen der Reali sierung zu gewährleisten, sind die
überbaubaren Flächen durch enge Baufenster geregelt . Die überbaubaren
Grundstücksflächen werden durch Baugrenzen, die die geplanten Gebäude umfahren,
definiert.
Terrassen sind im Baufenster sowie auf den festges etzten Flächen für Terrassen
zulässig und sind auf max. 14 m² Grundfläche pro Wo hngebäude begrenzt, um die
Grenzwerte hinsichtlich der maximal zulässigen Grun dflächenzahl einzuhalten und die
Grundstücksfreiflächen zu sichern.
Zum Zwecke eines geordneten Erscheinungsbildes und um die gewünschte
städtebauliche Qualität zu gewährleisten, wird die Firstrichtung der baulichen Anlagen
innerhalb der überbaubaren Flächen geregelt.
8.5 Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze, Garagen und Gemeinschaftsanlagen
Im gesamten Plangebiet sind Nebenanlagen, Stellplä tze, Garagen und
Gemeinschaftsanlagen wie Müll- und Fahrradstellplät ze, Gemeinschaftsstellplätze nur
innerhalb der entsprechend gekennzeichneten Flächen zulässig, um ein möglichst
einheitliches, geordnetes Bild zu gewährleisten und die Grundstücksfreiflächen zu
schützen. Diesem Ziel dient auch die Festsetzung de r max. Grundfläche von
Gartenhütten von 5 m².
Bebauungsplan W 57 Begründung 18/25
8.6 Private Verkehrsflächen
Die Planstraße wird als private Verkehrsfläche, Zw eckbestimmung „Verkehrsberuhigter
Bereich“ festgesetzt. Dies dient der Erschließung d es Wohnquartiers über die
Michaelisstraße sowie der fußläufigen Wegeverbindung zum angrenzenden Westwald.
8.7 Flächen für Versorgungsanlagen
Die Technikanlage für die zentrale Nahwärmeversorg ung der Reihen- und
Doppelhausbebauung ist im nördlichen Teil des Geltu ngsbereichs geplant und als
Fläche für Versorgungsanlagen mit der Zweckbestimmu ng „Heiztechnikzentrale“
festgesetzt.
8.8 Geh-, Fahr- und Leitungsrechte
Alle im Plangebiet festgesetzten Geh-, Fahr- und Le itungsrechte sind zugunsten der
Allgemeinheit bzw. der berechtigten Ver- und Entsor gungsträger einzutragen. Diese
dienen der Erschließung des Wohnquartiers über die Michaelisstraße sowie der
fußläufigen Wegeverbindung zum angrenzenden Westwald.
9. Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwick lung von Boden, Natur und
Landschaft
Nach § 9 Abs. 1 Nr. 20 i.V.m. Nr. 14 BauGB werden im Bebauungsplan Festsetzungen
zum Artenschutz, zur Freiflächenbeleuchtung, zum Um gang mit Niederschlagswasser
und zum Umgang mit dem Oberboden getroffen.
9.1 Niederschlagswasserversickerung auf Baugrundstü cken
Zum Schutz des natürlichen Wasserhaushaltes werden zusätzliche Festsetzungen
getroffen. So ist nicht als Brauchwasser genutztes Niederschlagswasser, soweit
wasserwirtschaftliche und gesundheitliche Belange n icht entgegenstehen auf den
Baugrundstücken zu versickern. Private Erschließung sflächen, PKW-Stellplätze und
sonstige befestigte Grundstücksfreiflächen sind so herzustellen, dass anfallendes
Regenwasser versickern kann. Dabei sind wassergebun dene Decken, Pflaster mit
breiten Fugen bzw. versickerungsfähiges Pflaster so wie Schotterrasen zu verwenden.
Anfallendes Niederschlagswasser von Dachflächen ist in Zisternen zu speichern und
soll zur Gartenbewässerung verwendet werden. Übersc hüssiges Wasser ist über den
vorhandenen Versickerungskanal und im weiteren Verl auf in den angrenzenden
Westwald zu versickern.
9.2 Oberflächenbefestigung - Entwässerung der Verk ehrsflächen
Die Versickerung von Niederschlagswasser aller ver siegelten Flächen über den
Versickerungskanal sowie die Einleitung in Zisterne n dienen vornehmlich dem Schutz
der Umwelt und des natürlichen Wasserhaushalts. Zu diesem Zweck sind zudem alle
Erschließungsflächen, PKW-Stellplätze etc. so herzu stellen, dass anfallendes
Regenwasser direkt vor Ort versickern kann. Darüber hinaus sind aus demselben
Grund alle Flachdächer und flach geneigte Dächer vo n Nebenanlagen wie Garagen
und Heiztechnikzentrale extensiv zu begrünen.
Bebauungsplan W 57 Begründung 19/25
9.3 Dachbegrünung
Um Flächen zur Versickerung des Niederschlagswasse rs auf dem eigenem
Grundstück anbieten zu können und die Einleitungsmengen in den Kanal zu
minimieren, sind alle Flachdächer und flach geneigten Dächer von Nebenanlagen wie
Garagen und Heiztechnikzentrale extensiv zu begrünen. Die Begrünung ist nicht
zwingend, wenn die Dächer für technische Aufbauten wie beispielsweise Anlagen zur
Nutzung von Sonnenenergie genutzt werden oder sich notwendige Öffnungen in der
Dachfläche befinden.
9.4 Artenschutzmaßnahmen für Vögel und Fledermäuse
Im Rahmen der Erfassung von Baumhöhlen konnten vorw iegend entlang der
Baumreihe einige Baumhöhlen nachgewiesen werden, di e unter anderem vom
Haussperling als Fortpflanzungsstätte genutzt werde n. Aufgrund der Rodung der
älteren Baumreihe ist von einem Verlust dieser Baum höhlen auszugehen. Um diesen
Verlust sowohl räumlich als auch zeitlich im Sinne einer Maßnahme zur Sicherung der
kontinuierlichen ökologischen Funktionalität auszug leichen, sind 30 künstliche
Nisthöhlen zum Zeitpunkt des Eingriffs im westlich an den Eingriffsbereich
angrenzenden Wald auszubringen. Die Auswahl der Käs ten soll so erfolgen, dass
sowohl unterschiedliche Größen von Kästen als auch unterschiedliche Durchmesser
für das Einflugloch ausgewählt werden.
Die Goldammer ist ein Brutvogel offener und halbof fener, abwechslungsreicher
Landschaften mit Büschen, Hecken und Gehölzen. Eine hohe Dichte an Grenzlinien
zwischen unterschiedlichen Vegetationshöhen ist ebe nso wichtig für diese Art wie
Singwarten. Da der Heckenbestand des Planungsraumes ein wesentliches
Habitatmerkmal für die Goldammer darstellt, sollte diese Habitatstruktur innerhalb des
Planungsraumes oder aber im Umfeld erhalten bleiben . Da die Entwicklung einer
solchen Struktur mehrere Jahre in Anspruch nehmen w ürde, eine CEF-Maßnahme
aber zum Zeitpunkt des Eingriffs wirksam sein muss, wird die Verpflanzung eines
Heckenbereiches mit einer Länge von 5 m zur Aufwert ung eines nicht optimal
ausgeprägten Habitates für die Goldammer empfohlen.
Der Feldschwirl ist Brutvogel in weitgehend offene m Gelände mit mindestens 20 bis 30
cm hoher Krautschicht, die besonders aus weichen sc hmalblättrigen Halmen besteht.
Wichtig sind Singwarten an vorjährigen Stauden oder einzelnen Sträuchern. Brutplätze
befinden sich z. B. in extensiv oder nicht genutzt en Feuchtwiesen, schütteren, mit
Gräsern durchsetztem Landschilf, feuchten Waldstand orten oder stark verkrauteten
Waldrändern und sogar Fichten und Kiefernschonungen . Im Rahmen einer CEF-
Maßnahme sollten 100 m² eines solchen Habitates ent weder geschaffen, dazu
entwickelt und dauerhaft gesichert werden.
Die genannten CEF-Maßnahmen (Teil B: Umweltbericht , Kap. 12) sind innerhalb des
gleichen Naturraums umzusetzen (nicht zwingend im G eltungsbereich des
Bebauungsplans). Die Umsetzung der Maßnahmen wird i m städtebaulichen Vertrag
geregelt.
9.5 Freiflächenbeleuchtung
Die Verwendung insektenfreundlicher Leuchtmittel z ur Straßenbeleuchtung und die
zeitliche Einschränkung von Gehölzrodungen dienen d em Schutz der Fauna im
Geltungsbereich.
Bebauungsplan W 57 Begründung 20/25
9.6 Oberboden
Zum Schutz des Oberbodens werden zusätzlich Festse tzungen getroffen.
So ist sämtlicher auf dem Gelände befindlicher Obe rboden (Mutterboden), der für die
Bebauung abgetragen werden muss, von Arbeitsbeginn in der anstehenden Tiefe zu
sichern und nach Möglichkeit innerhalb des Geltungs bereichs des Bebauungsplans zu
verwerten (Schutz des Mutterbodens gemäß § 202 BauG B). Der Oberboden ist in
nutzbarem Zustand zu erhalten und vor Vernichtung und Vergeudung zu schützen. Bei
Geländeaufschüttungen innerhalb des Baugebiets darf der Mutterboden des
Urgeländes nicht überschüttet werden, sondern ist z uvor abzuschieben. Für
Auffüllungen ist ausschließlich Aushubmaterial (Unt erboden) zu verwenden. Der
erforderliche Bodenabtrag ist schonend und unter so rgfältiger Trennung von
Mutterboden und Unterboden durchzuführen. Unnötiges Befahren oder Zerstören von
Mutterboden auf verbleibenden Flächen ist nicht zul ässig. Durch Baumaßnahmen
verdichtete, nicht überbaute Böden sind nach Beendi gung der Baumaßnahmen durch
geeignete Maßnahmen in der gesamten, verdichteten Tiefe zu lockern.
10. Grünflächen sowie Anpflanzen und Erhalt von Bäu men, Sträuchern und
sonstigen Bepflanzungen
Nach § 9 Abs. 1 Nr. 15, Nr. 25a und Nr. 25b BauGB w erden im Bebauungsplan
Festsetzungen zur Neuanpflanzung und Erhalt von Bäu men und Hecken, zu den
Grundstücksfreiflächen sowie zur Fassaden- und Dachbegrünung getroffen.
10.1 Neu zu pflanzende Bäume und Hecken
Die festgesetzten Pflanzgebote für Bäume entlang d er Planstraße dienen der
Gliederung und Begrünung des Straßenraums. Die Anpf lanzungen tragen zudem zu
einer Verbesserung der kleinklimatischen Verhältnis se im Quartier bei. Die Bäume
werden dabei auf die nach der Einstellplatzsatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt
nachzuweisenden Baumpflanzungen angerechnet. Der ge naue Standort der Bäume
wird im Rahmen der Erschließungsplanung festgelegt.
Die festgesetzten Begrünungen / Hecken der nicht ü berbaubaren Grundstücksflächen
sowie der Heiztechnikzentrale dienen der Gliederung und Durchgrünung sowie der
Verbesserung der kleinklimatischen Verhältnisse im Quartier.
Darüber hinaus dienen die Heckenanpflanzungen auch dem Schutz der Privatsphäre
auf den Grundstücksfreiflächen der Hausgruppen
. Daher werden diese auch mit einer
Mindest- und Maximalhöhe festgesetzt.
Alle Bäume und Hecken sind an den Standorten dauer haft zu schützen und bei Verlust
durch landschafts- und standortgerechte, einheimisc he Bäume / Hecken zu ersetzen,
um eine gleichbleibende Qualität des gesamten Geltungsbereiches zu erreichen.
10.2 Grünfläche G1
Die Grünfläche G1 ist eine Gemeinschaftsfläche und dient der Naherholung und dem
Aufenthalt für die Nachbarschaft. Zur Sicherung der Funktion und Qualität der Fläche
wird eine Pflanzbindung festgesetzt.
Bebauungsplan W 57 Begründung 21/25
10.3 Zu erhaltende Bäume
Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens wurde eine Beg utachtung der bewaldeten
Gebiete des Geltungsbereichs, eine Bestimmung der B aumqualität und im Anschluss
eine Auswahl der zu erhaltenden Bäume durchgeführt. Die erhaltenswerten Bäume
sind durch Planeintrag entsprechend festgesetzt.
Alle Bäume und Hecken sind an den Standorten dauer haft zu schützen und bei Verlust
durch landschafts- und standortgerechte, einheimisc he Bäume / Hecken zu ersetzen,
um eine gleichbleibende Qualität des gesamten Geltungsbereiches zu erreichen.
10.4 Grundstücksfreiflächen
Um eine der Lage am Waldrand angemessene Begrünung der Grundstücke zu
erhalten, sind die nicht überbauten Grundstücksfrei flächen gärtnerisch anzulegen und
als Grünflächen zu erhalten. Zuwegungen und versieg elte Flächen zählen nicht in die
Freiflächen mit ein. In jedem Gartengrundstück sind mindestens zwei Sträucher oder
ein Kleinbaum zu pflanzen.
10.5 Fassadenbegrünung
Aufgrund der direkten Nähe zum angrenzenden Westwa ld und um eine Durchgrünung
des Quartiers zu erreichen, sind die Fassaden aller Garagen sowie die
Heiztechnikzentrale soweit zu begrünen, dass die Funktion und Wartung der jeweiligen
Gebäude nicht eingeschränkt wird.
Bebauungsplan W 57 Begründung 22/25
11. Satzung über die Gestaltung baulicher Anlagen
11.1 Dachform und -neigung
Im Plangebiet ist aus gestalterischen Gründen die Dachform ausschließlich als
Satteldach mit einer Neigung von ca. 35 Grad festge setzt. Dadurch soll eine
Einpassung in die bestehende Bebauungsstruktur ermöglicht werden. Dies gilt nicht für
Nebenanlagen wie Garagen oder Versorgungsanlagen.
11.2 Dachaufbauten und -einschnitte
Aufgrund ökologischer und nachhaltiger Aspekte wer den Anlagen und Einrichtungen
zur Nutzung von Sonnenenergie auf den Dächern des g esamten Geltungsbereichs
zugelassen.
Um ein möglichst einheitliches Bild der Dächer zu erhalten, sind die zulässigen
Dachaufbauten und -einschnitte auf 50 von 100 der G esamtbreite der jeweiligen
Hausbreite und -seite begrenzt und müssen mittig im jeweiligen Reihenhaus
angeordnet werden. Dachaufbauten dürfen ausschließl ich als Schleppgauben
ausgebildet werden und der Abstand zum First muss mindestens 1 m in der Ebene des
Dachs, der Abstand zur Traufe muss mindestens 0,5 m in der Ebene des Dachs
betragen.
11.3 Gestaltung von Nebenanlagen und Gemeinschaftsa nlagen
Da auch die Gestaltung der Nebenanlagen eine große Bedeutung für das Straßenbild
hat, werden für diese gestalterische Festsetzungen im Bebauungsplan getroffen. So
sind Müllabstellplätze und Gemeinschaftsnebenanlage n einzuhausen. Die
Gemeinschaftsanlagen für Müll- und Fahrradstellplätze sind mit einer Stahlkonstruktion
mit Holzlattung einzuhausen.
11.4 Einfriedungen
Ebenso wie für die Gestaltung der Nebenanlagen wird auch für die Einfriedungen und
Terrassenabtrennungen hinsichtlich der Höhe eine Fe stsetzung im Bebauungsplan
getroffen, um eine entsprechend hohe städtebauliche Qualität zu gewährleisten. Die
städtebauliche Qualität soll zudem durch die festge setzte Eingrünung der
Hausgruppen in Form der Heckenpflanzung verbessert werden.
11.5 Sonstige gestalterische Festsetzungen
Da die Überläufe der Zisternen über den vorhandene n Versickerungskanal ungefiltert
in den Westwald versickert werden, sind zum Schutz vor Eintrag von Schwermetallen
in das Grundwasser Dachflächen, Regenfallrohre und -rinnen aus unbeschichteten
Metallen wie Kupfer, Zink, Blei und Titanzink unzulässig.
Bebauungsplan W 57 Begründung 23/25
12. Satzung zur Schaffung von Anlagen zum Sammeln o der Verwenden von
Niederschlagswasser
Die Festsetzungen dienen dem nachhaltigen Umgang mi t der natürlichen
Lebensgrundlage Wasser. Entsprechend des Planungsgr undsatzes des § 1 Abs. 5
BauGB, dass Bauleitpläne die natürlichen Lebensgrun dlagen schützen und entwickeln
sollen, und der gebotenen Berücksichtigung umweltsc hützender Belange werden
Festsetzungen getroffen, die auf das Sammeln von Ni ederschlagswasser in Zisternen
sowie auf das Verwenden von Nutzwasser zielen.
Eingriffe in das hydraulische Gefüge, wie z. B. Gr undwasserentnahmen oder die
Versickerung von Niederschlagswasser bedürfen der v orherigen Zustimmung der
zuständigen Bodenschutzbehörde, dem Regierungspräsi dium Darmstadt, Abteilung
Arbeitsschutz und Umwelt Darmstadt, Dezernat 41.5.
13. Beurteilung der Eingriffe in Natur und Landscha ft nach § 1a BauGB
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans wird überprüft ob durch den
Bebauungsplan W 57 zusätzliche Eingriffe im Sinne d es § 1a Abs. 2 Nr. 2 BauGB
erfolgen und somit Ausgleichsmaßnahmen erforderlich sind.
Die in dem Geltungsbereich des vorliegenden Bebauun gsplans W 57 liegenden
Grundstücke waren vor ihrer Entwicklung nicht bebau t, obwohl seit 1977 mit dem in
Kraft getreten Bebauungsplan W 10.1 Planungsrecht f ür das Gebiet besteht. Da der
Bebauungsplan W 10.1 aber in dem Teilbereich des Be bauungsplangebiets W 57 als
nicht mehr durchführbar gilt und damit an dieser St elle funktionslos ist, müssen
Bauvorhaben in diesem Teilbereich ersatzweise nach § 34 BauGB beurteilt werden bis
neues Planungsrecht vorliegt. Der zulässige Eingrif f ist daher auf der Grundlage des
§ 34 BauGB zu ermitteln.
Nach § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB ist ein Ausgleich nicht erforderlich, soweit die Eingriffe
bereits vor der planerischen Entscheidung erfolgt sind oder zulässig waren z.B. auf der
Grundlage eines Bebauungsplans oder nach Maßgabe de s § 34 oder § 35 BauGB.
Dies bedeutet eine Freistellung für bisher baulich nutzbare Flächen und verpflichtet
zum Ausgleich nur insoweit, als zusätzliche und dam it neu geschaffene Baurechte
entstehen.
Im Rahmen des § 34 BauGB wird geprüft, inwieweit si ch das Vorhaben in die Eigenart
der näheren Umgebung einfügt. Der Vergleich mit den Nachbargrundstücken zeigt,
dass die Umgebung einen so hohen Versiegelungsgrad aufweist, dass sogar
weitgehendere Eingriffe auf dem Grundstück möglich wären, als der künftige
Bebauungsplan festsetzt. So liegt z.B. auf dem Grun dstück Trierer Straße 2 (Flur 38,
Flurstück 258/1) eine GRZ von 0,42 vor (Grundstücks größe 3.345 m² /
Bestandsbebauung 1.425 m²), im Bebauungsplan W 57 ist die GRZ auf 0,4 festgesetzt
und somit niedriger. Der Versiegelungsgrad der Nach bargrundstücke, die GRZ II, liegt
sogar zwischen 0,71 und 0,87 während für das Plange biet eine GRZ II von 0,65
festgesetzt ist. Der Bebauungsplan W 57 ermöglicht damit eine geringere Versieglung,
als derzeit zulässig wäre und somit sind keine Ausgleichsmaßnahmen erforderlich.
Bebauungsplan W 57 Begründung 24/25
14. Bodendenkmäler
Wenn bei Erdarbeiten Bodendenkmäler bekannt werden, so ist dies der
hessenArchäologie oder der Unteren Denkmalschutzbeh örde unverzüglich
anzuzeigen.
15. Schutz der Gebäude vor Baumsturz-Schäden
Da sich das Plangebiet in unmittelbarer Nähe zu ein em Waldrand befindet, wird darauf
hingewiesen, dass die Statik des Hauses ausreichend Schutz bei Baumsturz bieten
muss. Dies muss durch den Grundstückseigentümer sichergestellt werden.
16. Regelungen des städtebaulichen Vertrages
Mit dem Grundstückseigentümer wird gemäß § 11 BauG B ein städtebaulicher Vertrag
abgeschlossen, in dem alle Maßnahmen verbindlich geregelt sind.
Folgende Regelungen werden im städtebaulichen Vert rag u.a. getroffen:
- Tragung der Planungskosten
- Anpflanzung von Bäumen und Hecken, sowie dauerhafte Pflege und Erhaltung
- Fassaden- und Dachbegrünung
- Gestaltung der Nebenanlagen
- Artenschutz: Vermeidung- und Minimierungsmaßnahmen
- CEF-Maßnahmen
- Kampfmittelräumung
- Niederschlagswasserversickerung / Zisterne
- Energieversorgung
17. Statistik
Größe des räumlichen Geltungsbereichs ca. 9.840 m² 100,0 %
Allgemeines Wohngebiet ca. 7.835 m² 79,6 %
Private Verkehrsfläche ca. 1.133 m² 11,5 %
Fläche für Versorgungsanlagen ca. 88 m² 0,9 %
Anzahl an neuen Wohneinheiten (WE) ca. 40 WE
Anzahl an neuen Einwohnern (EW) ca. 92 EW
(Belegungsdichte: 2,3 Einwohner/ WE)
Bebauungsplan W 57 Begründung 25/25
18. Kosten
Die Kosten der Planung und die Kosten für die im R ahmen des Bauleitplanverfahrens
erforderlichen Gutachten übernimmt der Investor bzw . Grundstückseigentümer. Dies
wurde im städtebaulichen Vertrag geregelt.
Speyer
Juni 2016
Teil B: Umweltbericht
Stad
t Darmstadt
Vorhabenbezogener Bebauungsplan W 57
"Südliche Michaelisstraße / Am Westwald"
Umweltbericht mit Abhandlung der
naturschutzfachlichen Eingriffsregelung und
artenschutzrechtlicher Belange
Bearbeiter
Dipl.-Ing. Ute Nolda
Dipl.-Ing. (FH) Florian Lehmann
Auftragnehmer
MODUS CONSULT Speyer GmbH
Landauer Straße 56
67346 Speyer
06232/67 79 90
Umweltb
ericht 3
Stad
t Darmstadt
Vor
habenbezogener Bebauungsplan W 57
Inhalt
1 Be
schreibung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ' südliche Michaelisstraße / Am
Westwald' – Darmstadt ........................................................................................... 5
1.1 Ziele des Bauleitplans .................................................................................... 5
1.2 Standort des Vorhabens................................................................................. 5
1.3 Art und Umfang des Vorhabens ...................................................................... 5
1.4 Bedarf an Grund und Boden ............................................................................ 6
2 Ziele des Umweltschutzes ........................................................................................ 6
2.1 Zielvorgaben aus Fachgesetzen ....................................................................... 6
2.2 Zielvorgaben aus übergeordneten Planungen ..................................................... 7
2.3 Sonstige städtebauliche Planungsvorgaben ....................................................... 8
3 Schutzgebiete und geschützte Biotopstrukturen .......................................................... 8
4 Beschreibung der Vorgehensweise / des Untersuchungsrahmens ................................... 8
5 Beschreibung der Wirkfaktoren des Vorhabens .......................................................... 10
6 Beschreibung und Bewertung der Umwelt / ihrer Bestandteile und möglicher
Umweltauswirkungen des Vorhabens ...................................................................... 12
6.1 Schutzgut Tiere und Pflanzen ....................................................................... 12
6.1.1 Bestandsanalyse ......................................................................................... 12
6.1.2 Umweltauswirkungen des geplanten Vorhabens .............................................. 18
6.2 Schutzgut Boden ........................................................................................ 20
6.2.1 Bestandsanalyse ......................................................................................... 20
6.2.2 Umweltauswirkungen des geplanten Vorhabens .............................................. 22
6.3 Schutzgut Wasser (Grundwasser).................................................................. 23
6.3.1 Bestandsanalyse ......................................................................................... 23
6.3.2 Umweltauswirkungen des geplanten Vorhabens .............................................. 24
6.4 Schutzgut Wasser (Oberflächengewässer) ...................................................... 24
6.4.1 Bestandsanalyse ......................................................................................... 24
6.4.2 Umweltauswirkungen des geplanten Vorhabens .............................................. 25
6.5 Schutzgut Klima / Luft ................................................................................. 26
6.5.1 Bestandsanalyse ......................................................................................... 26
6.5.2 Umweltauswirkungen des geplanten Vorhabens .............................................. 27
6.6 Schutzgut Mensch / Erholung ....................................................................... 28
6.6.1 Bestandsanalyse ......................................................................................... 28
6.6.2 Umweltauswirkungen des geplanten Vorhabens .............................................. 29
6.7 Schutzgut Landschaft .................................................................................. 30
6.7.1 Bestandsanalyse ......................................................................................... 30
6.7.2 Umweltauswirkungen des geplanten Vorhabens .............................................. 31
6.8 Kultur- und Sachgüter.................................................................................. 31
6.9 Wechselwirkungen/Biologische Vielfalt ........................................................... 31
7 Vermeidungs- u. Minimierungsmaßnahmen ............................................................... 32
8 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung 33
9 Standortalternativen .............................................................................................. 33
10 Abhandlung der Eingriffsregelung gemäss § 14 BNatSchG .......................................... 33
11 Forstrechtlicher Ausgleich ...................................................................................... 35
Umweltb
ericht 4
Stad
t Darmstadt
Vor
habenbezogener Bebauungsplan W 57
12 Au
swirkungen des Vorhabens hinsichtlich artenschutzrechtlicher Belange gemäss § 44
BNatSchG ............................................................................................................ 35
13 Schwierigkeiten und Lücken bei der Zusammenstellung der Angaben ........................... 36
14 Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der Durchführung des
Bauleitplans auf die Umwelt (Monitoring) ................................................................. 36
15 Allgemeinverständliche Zusammenfassung ............................................................... 36
Quellenverzeichnis ....................................................................................................... 38
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Künftige Flächentypen im Geltungsbereich ..................................................... 6
Tabelle 2: Zusammenstellung der potentiell zu erwartenden Wirkfaktoren ....................... 11
Tabelle 3: Biotoptypen im Untersuchungsgebiet .......................................................... 13
Tabelle 4: im Untersuchungsraum nachgewiesene Brutvogelarten .................................. 15
Tabelle 5: im Untersuchungsgebiet nachgewiesene Durchzügler und Nahrungsgäste ......... 15
Tabelle 6: nachgewiesene Fledermausarten im Untersuchungsraum ................................ 16
Tabelle 7: Bedeutung und Empfindlichkeit der Biotoptypen im Geltungsbereich ................ 16
Tabelle 8: Biotopwert .............................................................................................. 18
Tabelle 9: Versiegelungsbilanz (ohne Berücksichtigung der Fläche mit Geh-Fahr- und
Leitungsrecht) .......................................................................................... 23
Tabelle 10: Zusammenfassende Darstellung der relevanten Umweltauswirkungen .............. 33
Tabelle 11: Grad der Überbauung/Versiegelung auf Nachbargrundstücken ......................... 34
Anhang
Anhang 1 Bestandskarte (Maßstab 1:2.000 / 1:500)
Anhang 2
Ergänzende Ausführungen zur Umsetzung von Vermeidungsmaßnahmen zum Artenschutz
Umweltb
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t Darmstadt
Vor
habenbezogener Bebauungsplan W 57
1 BESCHREIBU
NG DES VORHABENBEZOGENEN BEBAUUNGSPLANS ' SÜDLICHE
MICHAELISSTRAßE / AM WESTWALD' – DARMSTADT
1.1 Ziele des Bauleitplans
Im Stadtteil Darmstadt-Waldkolonie wird durch die Aufstellung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes 'Südliche Michaelisstraße / Am Westwald' die Voraussetzung für die
weitergehende Siedlungsentwicklung geschaffen. Geplant ist derzeit die Errichtung
einer Wohnsiedlung mit kostengünstigen, familiengerechten Doppel- und Reihenhäu-
sern.
1.2 Standort des Vorhabens
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans 'Südliche Michaelisstraße / Am Westwald'
befindet sich am westlichen Siedlungsrand von Darmstadt. An den Geltungsbereich
grenzen im Westen und Südwesten Teile des Westwaldes, im Norden die Grundstücke
der städtischen Kindertagesstätte Waldkolonie sowie der BPD Immobilienentwicklung
GmbH und im Osten und Südosten die bestehende Wohnbebauung der Michaelisstraße
und Trierer Straße an.
Abbildung 1: Lage der geplanten Siedlungserweiterung
1.3 Art und Umfang des Vorhabens
Der Geltungsbereich erstreckt sich über eine Fläche von ca. 9.840 m². Die Art der ge-
planten Nutzungen stellt sich wie folgt dar:
Allgemeines Wohngebiet ca. 7.923 m²
(davon 88 m² Fläche für Versorgungsanlagen)
Verkehrsfläche ca. 1.133 m²
Fläche mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten ca. 784 m²
Darms
tadt
Gepla
nte Siedlungserweiterung
Umweltb
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habenbezogener Bebauungsplan W 57
1.4 Beda
rf an Grund und Boden
Der Geltungsbereich umfasst – wie oben bereits dargelegt – eine Fläche von ca.
9.840 m², davon nimmt die Zuwegung über die bereits bestehende Michaelisstraße ca.
784 m² ein; insofern umfasst der zusätzliche Bedarf eine Fläche von 9.056 m² (davon
sind ca. 2.930 m² Buchen- und Eichenmischwald).
Die festgesetzte Grundflächenzahl (GRZ) wird auf 0,4 mit Überschreitung bis max.
0,65 festgelegt (wobei durch die Festsetzungen zur Grünfläche G1 die tatsächlich
Überbauung insgesamt max. 63,1 % beträgt). Insofern wird eine maximale Überbauung
von maximal 4.946 m² ermöglicht. Die zusätzliche Versiegelung beträgt im Geltungsbe-
reich des Bebauungsplanes, inkl. der Fläche für Verkehrsflächen, künftig insgesamt
maximal 6.167 m², wobei ein Flächenanteil von 1.701 m² mit wasserdurchlässiger
Befestigung realisiert wird.
Tabelle 1: Künftige Flächentypen im Geltungsbereich
Flächentyp überbaute Fläche* Grünfläche Gesamtfläche
Wohngebiet (WA) Hau
sflächen 2.485 m²
Terrassen 560 m²
Stellpl.+Wege 1.701 m²
Gartenhütten 200 m²
zusamme
n 4.946 m²
davon
teilversiegelt 1.701 m²
2.889 m² 7.835 m²
Verkehr
sfläche 1.133 m² - 1.133 m²
Versorgungsfläche 88 m² - 88 m²
Fläche mi
t Geh-/Fahr-
und Leitungsrecht
(keine bauliche Veränderung) 784 m²
Summe 6.167 m²
2.889 m² 9.840 m²
2 ZIEL
E DES UMWELTSCHUTZES
Gemäß § 1 (Abs. 6) Nr. 7 Baugesetzbuch (BauGB) sind bei der Aufstellung eines Bau-
leitplans die Belange des Umweltschutzes zu berücksichtigen. Nachfolgend werden die
Zielvorgaben aus Fachgesetzen sowie aus übergeordneten Planungen und speziellen
städtebaulichen Planungsvorgaben dargelegt.
2.1 Zielvorgaben aus Fachgesetzen
Für die Umweltprüfung der vorliegenden Planung sind vorrangig folgende Fachgesetze
zu berücksichtigen:
x Baugesetzbuch (BauGB)
x Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
x Hessisches Naturschutzgesetz (HENatG)
Umweltb
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habenbezogener Bebauungsplan W 57
x Bundesbode
nschutzgesetz (BBodenSchG)
x Hessisches Altlasten- und Bodenschutzgesetz (HAltBodSchG)
x Bundesimmissionsschutzgesetz (BImschG)
x Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
x Hessisches Wassergesetz (HWG)
2.2 Zielvorgaben aus übergeordneten Planungen
Landesentwicklungsplan (2000)
Der Land
esentwicklungsplan von Hessen stellt die Stadt Darmstadt als Oberzentrum
mit einem dichten Netz von zwei- und min. vierstreifigen Fernstraßen sowie einem Kno-
tenpunkt einiger Hauptverkehrs- und Nebenstrecken im Schienennetz dar. Des Weite-
ren ist eine Verbrennungsanlage für Siedlungsabfälle vorhandenen. Westlich der Stadt
ist ein von Norden nach Süden verlaufender Planungsraum für überregional bedeutsame
Infrastruktur ausgewiesen.
Regionalplan Südhessen (RPS 2010)
Nach d
em Regionalplan Südhessen liegt der Geltungsbereich des Bebauungsplans im
'Vorranggebiet für Siedlung' der Stadt Darmstadt. Der Wald, der unmittelbar westlich
an den Geltungsbereich angrenzend, gilt als 'Vorranggebiet Regionalen Grünzug' und
'Vorranggebiet für die Forstwirtschaft'. Des Weiteren verläuft entlang der westlichen
GB-Grenze der 'geplante Ausbaubereich einer 2 oder 3 streifigen Bundesfernstraße'.
Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan (2005)
Der Flä
chennutzungsplan (FNP, 2005) weist die vollständige Fläche des Geltungsbe-
reichs (GB) des Bebauungsplans als 'Wohnbaufläche' aus. Nordwestlich des GB grenzt
das Schulgelände der Käthe-Kollwitz-Schule als 'Gemeinbedarfsfläche' an. Entlang der
westlichen GB-Grenze ist ein Bereich dargestellt, der zur 'Freihaltung für Straßentras-
sen' ausgewiesen ist. Der im südlichen GB befindliche Graben wird als 'Trasse für
Hauptwasserleitungen / Hauptabwasserleitungen' bezeichnet.
Landschaftsplan
Nach d
er Leitbildkarte des Landschaftplans (LP, 2004) wird für das Gebiet des Gel-
tungsbereichs eine 'Verbesserung der Grünqualität auf Bauflächen' empfohlen. Dies
soll u.a. durch,
x Schaffung eines vernetzten Grünsystems,
x Gestalten / Offenhalten wichtiger landschaftlicher Übergangszonen (Ortsränder),
x Erhalt stadtbildprägender Alleen, auch als Biotopvernetzungselemente,
x Extensive Nutzung von Bachgrünzügen,
x Erhöhung des Grünanteils (Durchgrünung) in stark versiegelten Bau- und Sportflä-
chen (Klima- und Wasserschutz, Erholung),
x Sicherung stadtbildprägender und stadt- und ortsgliedernder Grünzüge,
x Eingrünung der Ortsränder,
geschehen.
Umweltb
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habenbezogener Bebauungsplan W 57
Der un
mittelbar westlich an den Geltungsbereich angrenzende Wald ist als 'Bereich mit
überwiegend waldbaulicher Nutzung' verzeichnet. Als Aufwertungen werden,
x Schutz / Regeneration des Westwaldes, Erhalt von Boden, Klima, Immissions- und
Wasserschutzfunktion,
x Naturnahe Waldbewirtschaftung und stärkere Berücksichtigung der Standortpoten-
ziale,
x Offenhaltung aller Waldwiesen,
x Umbau nicht standortgerechter Waldbestände,
x Aufbau von Immissionsschutzwald entlang vielbefahrener Straßen,
empfohlen.
Für den Landschaftraum 'Hessisches Ried', indem sich der Geltungsbereich befindet,
werden folgende Leitziele im Landschaftsplan verfasst:
x Sicherung der Sonderstandorte
x Entwicklung naturnaher Eichen-Kiefern-Wälder
x Schaffung eines Nutzungsmosaiks aus wärmeliebenden Eichen-Kiefern-Wäldern und
Sandtrockenrasen
2.3 Sonstige städtebauliche Planungsvorgaben
Einstellplatzsatzung; Satzung über die Schaffung von Stellplätzen oder Garagen und
Abstellplätzen im Gebiet der Wissensc
haftsstadt Darmstadt.
3 SCHUTZGEBIETE UND GESCHÜTZTE BIOTOPSTRUKTUREN
Innerhalb des Geltungsbereichs befinden sich keine nach Naturschutzrecht geschützten
Gebiete oder Biotopstrukturen.
Jedoch zählen die Waldflächen die unmittelbar westlich des Geltungsbereichs angren-
zen (Westwald) zum Landschaftsschutzgebiet "Nr. 2411001 Stadt Darmstadt".
4 BESCHREIBUNG DER VORGEHENSWEISE / DES UNTERSUCHUNGSRAHMENS
Das vorliegende Gutachten gliedert sich im Wesentlichen in folgende Arbeitsschritte:
Bestandsanalyse
Um die durch die geplante Bebauung zu erwartenden Auswirkungen zu ermitteln, wird
zunächst eine Bestandsanalyse durchgeführt (vgl. Kapitel 4). In der Bestandsanalyse
wird die räumliche Umwelt - in einzelne Schutzgüter zerlegt - betrachtet. Durch dieses
Vorgehen lässt sich das komplexe, in seiner Gesamtheit nicht erfassbare Wirkungsge-
füge des Landschaftshaushalts in planerisch operable und bewertbare Einheiten zerle-
gen.
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habenbezogener Bebauungsplan W 57
Die e
inzelnen Schutzgüter (Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima/Luft, Mensch,
Landschaft, Kultur- und Sachgüter sowie die Wechselwirkungen) werden, soweit die-
ses sachlich begründet und von der Datenlage her möglich ist, nach zwei Kriterien be-
wertet:
¾ Eignung zur Erfüllung der jeweiligen Landschaftsfunktionen (Bedeutung)
¾ Empfindlichkeit gegenüber potentiellen Belastungen.
Die Beurteilung der Bedeutung orientiert sich an dem Wert, den die jeweiligen Schutz-
güter im Hinblick auf gesellschaftliche Wertvorstellungen und Nutzungsansprüche be-
sitzen.
Die Empfindlichkeit bezeichnet die Wahrscheinlichkeit von Veränderungen der Bedeu-
tung einzelner Schutzgüter aufgrund der zu erwartenden Belastungen. Sie ist abhängig
von den einzelnen Landschaftsfaktoren zugrunde liegenden biotischen und abiotischen
Faktoren sowie von Art und Intensität der belastenden Einwirkungen. Die Empfindlich-
keit wird dabei gegenüber den Belastungsfaktoren beurteilt, die im Zuge einer Sied-
lungserweiterung generell zu erwarten sind.
Auswirkungsprognose
Als nächster Schritt erfolgt die Projektion der vorhabensspezifischen Wirkfaktoren auf
die untersuchten Schutzgüter, die so genannte Auswirkungsprognose. Durch Überlage-
rung der Bewertung der Schutzgüter mit den künftig zu erwartenden Wirkfaktoren las-
sen sich zukünftige Beeinträchtigungen einschätzen. Wertmaßstab zur Beurteilung der
Beeinträchtigungen ist dabei das Ziel der nachhaltigen Sicherung der Umwelt im Sinne
der Gesamtheit aller Faktoren, die für Lebewesen und Lebensgemeinschaften von Be-
deutung sind, einschließlich des physischen und psychischen Wohlbefindens des Men-
schen sowie die Bewahrung des kulturellen Erbes.
Im vorliegenden Umweltbericht werden die Umweltauswirkungen dargelegt und bewer-
tet. Je nach Beeinträchtigungsintensität erfolgt jeweils eine Bewertung der Auswirkun-
gen in
- hohe Beeinträchtigungsintensität
- mittlere Beeinträchtigungsintensität
- geringe Beeinträchtigungsintensität
Grundsätzlich muss jedoch berücksichtigt werden, dass durch den bestehenden Bebau-
ungsplan "W 10.1" eine Bebauung im Geltungsbereich (entsprechend der festgesetzten
Vorgaben in 1977) bereits zulässig war. Der Bebauungsplan W 10.1 ist inzwischen in
Teilbereichen als funktionslos bestimmt, hier ist nach Planersatzvorschrift der § 34
BauGB anzuwenden, dabei ist für den auf dem Baugrundstück gewachsenen Wald eine
Rodungsgenehmigung einzuholen und eine Ersatzaufforstung zu leisten. Auf dem städ-
tischen Grundstück am Gehaborner Hof stehen diese notwendigen Flächen zu Verfü-
gung.
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5 BESCH
REIBUNG DER WIRKFAKTOREN DES VORHABENS
Die Auswirkungsprognose bezieht sich auf die vom Vorhaben ausgehenden potentiellen
Projektwirkungen. Grundsätzlich sind folgende Wirkfaktoren zu erwarten:
x baubedingte Auswirkungen ergeben sich im Zuge der Bautätigkeit und können zeit-
lich auf
die Bauphase des Vorhabens befristet oder dauerhaft sein,
x anlagebedingte Auswirkungen entstehen z. B. durch Baukörper selbst und sind zeit-
lich unbegr
enzt,
Relevante anlagebedingte Wirkfaktoren sind hierbei
Versiegelung: Durch die festgesetzte Grundflächenzahl (GRZ 0,4 mit Über-
schreitung bis max. 0,65) wird in den Wohngebieten eine
maximale Überbauung/Versiegelung von maximal 4.946 m²
ermöglicht, wovon ein Flächenanteil von 1.701 m² mit was-
serdurchlässigen Befestigungen erfolgt.
Durch die geplante Verkehrsfläche werden zudem 1.133 m²
versiegelt.
Die künftige Versiegelung beträgt im Geltungsbereich des
Bebauungsplanes – auch unter Berücksichtigung der Versor-
gungsfläche (88 m²) - somit maximal 6.167 m² (ohne Be-
rücksichtigung der Fläche mit Geh-Fahr- und Leitungsrech-
ten, auf der keine Veränderungen geplant sind)
Flächenumwidmung: Neben der Anlage versiegelter/überbauter Flächen (insge-
samt 6.167 m²) erfolgt eine Umwidmung von der heutigen
Biotopstruktur zu künftigen privaten Grünflächen (Hausgär-
ten). Der Anteil privater Grünflächen beträgt künftig mindes-
tens 2.889 m².
x betriebsbedingte Auswirkungen ergeben sich durch den Betrieb bzw. die Unterhal-
tung der vorge
sehenen Nutzungen.
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Tabelle 2: Z
usammenstellung der potentiell zu erwartenden Wirkfaktoren
Schutzgut
/
Nutz
ung Wirkfakt
oren
baubedingt
anlagebedingt
betriebsbedingt
Tier
e und
Pflanzen
Ö Flä
chenversiegelung (Verlust von Biotopstrukturen und
–funkti
onen u. Verlust d. Biotopentwicklungspotentials)
Ö Flä
chenumwidmung (Verlust von Biotopstrukturen
und –funkti
onen)
Ö Veränd
erung/Störung angrenzender Bereiche
Boden Ö Flächen
verlust (Versiegelung)
Ö Bodenuml
agerung/Bodenverdichtung
Ö Schadstof
feintrag
Wasser Ö Verlust
von Infiltrationsfläche durch Versiegelung
Ö Schadstof
feintrag
Klima/Luft Ö Verlust
von klimatisch wertvollen Flächen
Ö Schadstof
feintrag/Minderung Lufthygiene
Ö Klimatis
che Veränderung durch Versiegelung
Mensch Ö Veränd
erung der Oberflächengestalt durch Gebäude
Ö Ve
rlust von Erholungsflächen
Ö Veränd
erung der Immissionsbelastung (Lärm, Schadstoffe)
Land
schaft Ö Ein
bringen technischer Bauwerke
Ö Ve
rlust von landschaftsbildprägenden Strukturelementen
Kultur
- und
Sach
güter Ö Zer
störung/Verlust von Kultur und Sachgütern
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6 BESCHREIBUN
G UND BEWERTUNG DER UMWELT / IHRER BESTANDTEILE UND
MÖGLICHER UMWELTAUSWIRKUNGEN DES VORHABENS
Um alle möglichen Auswirkungen des geplanten Vorhabens auf die verschiedenen
Schutzgüter ermitteln zu können, ist der Untersuchungsbereich über den Geltungsbe-
reich hinaus ausgeweitet worden. Kriterium zur Abgrenzung des Untersuchungsbe-
reichs ist die mögliche Reichweite der Auswirkungen des Vorhabens auf die verschie-
denen Schutzgüter. Das Untersuchungsgebiet umfasst in diesem Fall ca. 10,1 ha.
Naturraum/Geologie/Nutzungen
Das Untersuchungsgebiet (UG) erstreckt sich im 'Nördlichen Oberrheintiefland (Nr.
22)', Haupteinheit 'Hessische Rheinebene (225)' im Naturraum 'Griesheim-
Weiterstädter Sand (225.9)' (UMWELTATLAS HESSEN 2013).
Das UG befindet sich geologisch gesehen im Bereich quartärer Fein- bis Mittelsande,
die in der Weichsel-(Würm-) Kaltzeit aus Flugsand (äolisch) entstanden sind (BGR
2013).
Das Relief im Untersuchungsgebiet ist eben, es liegt durchschnittlich bei 125-130 m
über NN.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird gegenwärtig von Brachflächen und
Waldgebiet geprägt. Angrenzend an den Geltungsbereich befinden sich im Westen und
Südwesten der Westwald, im Norden das Gelände der städtischen Kindertagesstätte
Waldkolonie sowie der BPD Immobilienentwicklung GmbH und im Osten und Südosten
die bestehende Wohnbebauung der Michaelisstraße und Trierer Straße.
6.1 Schutzgut Tiere und Pflanzen
6.1.1 Bestandsanalyse
Potentielle natürliche Vegetation
Ohne
Einfluss des Menschen würde sich nach der 'Standortkarte der Vegetation in
Hessen' (KLAUSING, WEISS, 1986) ein "Flattergras-Buchenwald" einstellen.
Naturräumliche Gegebenheiten/Bestand
Biotoptypen
Die
Bestandserfassung der aktuellen Vegetation basiert auf einer flächendeckenden
Geländeerhebung der Biotoptypen nach der hessischen Kompensationsverordnung
(HMUELV, 2005) Ende Juli 2013. Darüber hinaus wurden verfügbare Quellen (Luftbil-
der, Flächennutzungsplan, Landschaftsplan, usw.) ausgewertet und in die Bestands-
aufnahme integriert. Die erfassten Biotoptypen sind in der nachfolgenden Tabelle 3
aufgelistet und werden nachfolgend beschrieben. Zur kartographischen Darstellung
siehe Anhang 1 (Bestandskarte).
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Tabelle
3: Biotoptypen im Untersuchungsgebiet
Numm
er
nach Kom
pensationsverordnung
(HMU
LEV 2005) Biotoptyp
01.114/01.122 Buche
nmischwald / Eichenmischwald
01.152/02.400 Na
turverjüngung, Sukzession am Wald / Hecken-Gebüschpflanzung
(ein
heimisch, standortgerecht)
01.153 Typ
ischer voll entwickelter Waldrand
02.500 Hecken-
Gebüschpflanzung (standortfremd, Ziergehölze)
04.110 Einze
lbaum, einheimisch, standortgerecht, Obstbaum
04.120 Einze
lbaum, nicht einheimisch, nicht standortgerecht, Exoten
04.210 Baumgr
uppe, einheimisch, standortgerecht, Obstbaum
04.220 Baumgr
uppe, nicht einheimisch, nicht standortgerecht, Exoten
05.243 Naturfern
ausgebauter Graben
09.220 Wärmelieb
ende ausdauernde Ruderalfluren meist trockener Standorte
10.520 Nahezu
versiegelte Flächen, Pflaster
10.530 Kie
s- und Sandweg
10.540 Befest
igte und begrünte Flächen (Rasenpflaster)
x Der
westliche Bereich des Untersuchungsgebiets (UG) wird eingenommen von einem
Buchenmischwald bzw. Eichenmischwald. Je nach Lage im Geltungsbereich (GB) ist
eher die Stieleiche ( Quercus robur) (nordwestlicher GB), oder die Rotbuche ( Fagus
sylvatica) (südwestlicher GB) die dominierende Baumart. Relativ häufig sind auch
hochwüchsige Waldkiefern ( Pinus sylvestris ) vertreten. Im Unterwuchs sind z.B.
Brombeere (Rubus fructicosus), Kratzbeere ( Rubus caesius), Gewöhnliche Waldrebe
(Clematis vitalba), Wald-Flattergras (Milium effusum), usw. vertreten.
x Auf der Brachfläche im östlichen Geltungsbereich stehen einige Gehölzgruppen an,
die aus Arten der Naturverjüngung, Sukzession am Wald und Hecken-
Gebüschpflanzungen bestehen. Die Hecken-Gebüschpflanzungen weisen einheimi-
sche, standortgerechte Gehölze auf, jedoch häufig auch standortfremde Arten (s.
unten). Häufige Arten der Gehölzgruppen sind z.B. Götterbaum (Ailanthus altissima),
Gemeine Hasel (Corylus avellana), Weißdorn (Crataegus ssp.), Roter Hartriegel (Cor-
nus sanguinea), Apfel (Malus domestica ssp.), Vogelkirsche (Prunus avium), Kirsch-
pflaume (Prunus cerasifera), Zwetschge ( Prunus domestica), Waldkiefer ( Pinus syl-
vestris), Zitterpappel (Populus tremula), Hundsrose (Rosa canina), Kratzbeere (Rubus
caesius), Brombeere (Rubus fructicosus), Robinie (Robinia pseudoacacia), Sal-Weide
(Salix caprea), Silberweide (Salix alba), usw..
x Im Übergangsbereich zwischen dem Wald und der Brachfläche befindet sich ein ty-
pischer voll entwickelter Waldrand . Dieser wird vom Aufwuchs der Waldbaumarten
(s. oben) und Pionierbaumarten der Brachflächen, wie z.B. Robinien ( Robinia pseu-
doacacia), Sträuchern, z.B. Hasel ( Corylus avellana), und typischen Waldrandgehöl-
zen, wie z.B. Brombeere ( Rubus fructicosus) und Gewöhnliche Waldrebe ( Clematis
vitalba), aufgebaut. Den Krautsaum bildet überwiegend die Kanadische Goldrute (So-
lidago canadensis). Es zeichnet sich eine deutliche Dominanz der fremdländischen,
nicht standortgerechten und häufig invasiven Arten im Bereich des Waldrandes ab.
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x Hec
ken-Gebüschpflanzungen aus standortfremden Arten und Ziergehölzen sind
überwiegend im Nahbereich zu dem vorhandenen Wohngebiet vorzufinden, z.B. im
Bereich öffentlicher und privater Grünflächen. Im Laufe der Zeit haben sich einige
exotische Arten auch auf die Brachfläche ausgebreitet und breiten sich dort als in-
vasive Art aus, z.B. Götterbaum ( Ailanthus altissima ) und Robinie ( Robinia pseu-
doacacia).
x Einzelbäume sind solitär stehende Bäume/Großsträucher (einheimisch oder nicht
einheimisch), die überwiegend angepflanzt wurden, z.B. als Straßenbegleitgrün.
Auch im Bereich der Brachfläche sind einige Einzelbäume vorzufinden.
x Baumgruppen bestehen aus dicht beieinander stehenden Bäumen (einheimisch oder
nicht einheimisch) und sind auf der Brachfläche vorzufinden. Sie können aus dersel-
ben Art (z.B. Götterbaum ( Ailanthus altissima)) oder aus unterschiedlichen Baumar-
ten bestehen.
x Im südwestlichen Geltungsbereich kommt ein nur temporär wasserführender natur-
fern ausgebauter Graben aus einer Verrohrung hervor. Die Ufer des Grabens weisen
ein sehr steiles V-Profil auf und sind vollständig verbaut.
x Der Großteil der Brachfläche wird von einer wärmeliebenden ausdauernden Ruderal-
flur meist trockener Standorte dominiert. Diese wird über wiegend aus Gräsern und
Hochstaudenflur aufgebaut. Als Arten treten u.a. Gemeiner Beifuß ( Artemisia vulga-
ris), Wilde Möhre ( Daucus carota), Einjähriges Berufskraut (Erigeron annuus), Brenn-
nessel ( Urtica dioica ) und in einem Teilbereich Topinambur ( Helianthus tuberosus)
auf. Die dominierende Art ist jedoch die Kanadische Goldrute ( Solidago canadensis)
die weite Teile der Brachfläche überwuchert hat.
x Die gepflasterten Straßen und Wege des bestehenden Wohngebietes östlich des
Geltungsbereichs gelten als nahezu versiegelte Flächen.
x Durch die Brachfläche schlängeln sich einige "Trampelpfade", die als Kies- und
Sandweg aufgenommen werden können. Sie werden lediglich durch die häufige
Nutzung frei von Vegetation gehalten.
x Die Parkplatzflächen im Nahbereich des Wohngebiets (östlicher GB) sind als befes-
tigte und begrünte Flächen (Rasenpflaster) angelegt. Die breiten Fugen zwischen
dem Pflaster lässt Niederschlagswasser versickern und einige besonders robuste
Pflanzen können hier wachsen.
Tiere
Hinsic
htlich der Fauna im Planungsgebiet wurden im Frühjahr/Sommer 2013 eine "Ar-
tenschutzrechtliche Prüfung für die Bebauungsplanung der Stadt Darmstadt, Stadtteil
Waldkolonie, Michaelisstraße, Hessen" durch Dipl.-Biol. Frank W. H ENNING vorgenom-
men. Im Jahr 2015 erfolgte eine Aktualisierung des Gutachtens aufgrund einer Status-
änderung in der Roten Liste Hessen von zwei nachgewiesenen Vogelarten.
Es wurden faunistische Erhebungen zu den Artengruppen der europäischen Vogelarten,
Fledermausarten, Reptilien und Käfer durchgeführt.
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Stad
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Innerha
lb des Untersuchungsraums wurden die Revierzentren folgender europäischer
Vog
elarten kartiert:
Tabelle 4:
im Untersuchungsraum nachgewiesene Brutvogelarten
Deuts
cher Artname Wiss
enschaftlicher Artname
Amsel Turd
us merula
Bachst
elze Motacilla alb
a
Blaumeis
e Parus caeru
leus
Buchfi
nk Fringi
lla coelebs
Buntspec
ht Dend
rocorpus major
Dorn
grasmücke Sylvia comm
unis
Feldsch
wirl Locust
ella naevia
Fitis Phyl
loscopus trochilus
Garten
baumläufer Certh
ia brachydactyla
Girlitz Serinus se
rinus
Gold
ammer Emberiza
citrinella
Hausro
tschwanz Phoe
nicurus ochruros
Ha
ussperling Passer d
omesticus
Heckenb
raunelle Prunella
modularis
Kleiber Sitt
a europaea
Kohlmeis
e Parus maj
or
Misteldro
ssel Turdus visc
ivorus
Mön
chsgrasmücke Sylvi
a atricapilla
Nachtigall Lusc
inia megarhynchos
Rab
enkrähe Corvus c
orone
Ringelt
aube Columba palumbus
Rotke
hlchen Erith
acus rubecula
Singdrosse
l Turdus phil
omelos
Star Sturnus vul
garis
Sumpfrohr
sänger Acrocep
halus palustris
Zaunk
önig Troglody
tes troglodytes
Zilpzalp Phyl
oscopus collybita
Von de
n in Tabelle 4 genannten Vogelarten brütet lediglich der Girlitz innerhalb des
Geltungsbereichs des Bebauungsplans. Des Weiteren konnten zwei Brutpaare des
Haussperlings und ein Brutpaar des Trauerschnäppers im unmittelbaren Umfeld des
Geltungsbereiches nachgewiesen werden.
Als Nahrungsgäste und Durchzügler wurden im Untersuchungsgebiet zudem folgende
Arten kartiert:
Tabelle 5: im Untersuchungsgebiet nachgewiesene Durchzügler und Nahrungsgäste
Deuts
cher Artname Wiss
enschaftlicher Artname
Eich
elhäher Garruls glandarius
Els
ter Pica pica
Gimpel Pyrrh
ula pyrrhula
Grünspe
cht Picus viridis
Mauerseg
ler Apus apus
Mäuseb
ussard Buteo buteo
Mittels
pecht Dendrocorpus medius
Sch
wanzmeise Aegithalos caudatus
Sp
erber Accipiter nisus
Stieglitz C
arduelis carduelis
Straßen
taube Columba livia forma domestica
Sumpfmeise Parus
palustris
Trauersch
näpper Ficedula hypoleuca
Turtelt
aube Streptopelia turtur
Türken
taube Streptopelia decaocto
Umweltb
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Stad
t Darmstadt
Vor
habenbezogener Bebauungsplan W 57
Im Ra
hmen der Erfassung von Fledermausarten konnten drei Arten im Untersuchungs-
raum n
achgewiesen werden.
Tabelle 6: nachgewiesene Fledermausarten im Untersuchungsraum
Deuts
cher Artname Wiss
enschaftlicher Artname
Großer A
bendsegler Nyctalus noctula
Mücken
fledermaus Pipistrellus pygmaeus
Zwerg
fledermaus Pipistrellus pipistrellus
Im Zuge
der Aufnahme von Reptilien wurde ausschließlich die Blindschleiche ( Anguis
fragilis) na
chgewiesen. Hinweise auf ein Vorkommen von Zauneidechse oder
Schlingnatter gab es keine.
Während der faunistischen Erhebungen wurden keine stark gefährdeten, streng oder
europarechtlich geschützten Käferarten (z.B. Hirschkäfer, Großer Holzbock) nachge-
wiese
n.
(Alle Ergebnisse von HENNING 2013, aktualisiert 2015)
Bedeutung
Biotoptypen
Die Be
wertung der Biotoptypen erfolgt nach der "Verordnung über die Durchführung
von Kompensationsmaßnahmen, Ökokonten, deren Handelbarkeit und die Festsetzung
von Ausgleichsabgaben" (HMUELV, 2005). Die Kompensationsverordnung Hessen
weist jedem Biotoptyp Wertpunkte je m² zu. Mit zunehmender Anzahl der Wertpunkte
(WP, maximal 80) steigt die Bedeutung der Biotoptypen. Es ergibt sich folgende Bewer-
tung:
sehr hohe Bedeutung Ö > 51 Wertpunkte
hohe Bedeutung Ö 41 - 50 Wertpunkte
mittlere Bedeutung Ö 21 - 40 Wertpunkte
geringe Bedeutung Ö 11 - 20 Wertpunkte
sehr geringe Bedeutung Ö 1 - 10 Wertpunkte
Neben der Bedeutung wird in Tabelle 7 auch bereits die Empfindlichkeit des Biotoptyps
angegeben (s.u.).
Tabelle 7: Bedeutung und Empfindlichkeit der Biotoptypen im Geltungsbereich
Nr. Biotoptyp
Bede
utung Empfind-
lichkeit WP verbal
01.114/
01.122
Buche
nmischwald / Eichenmischwald 41 H H
01.152 N
aturverjüngung, Sukzession am Wald 32 M M
01.
153 Typischer voll entwickelter Waldrand 30* M M
02.400 H
ecken-Gebüschpflanzung (einheimisch, standortge-
recht) 27 M M
02.
500 Hecken-Gebüschpflanzung (standortfremd, Ziergehölze) 23 M M
04.110 Einz
elbaum, einheimisch, standortgerecht, Obstbaum 31 M M
04.120 Einz
elbaum, nicht einheimisch, nicht standortgerecht, 26 M M
Umweltb
ericht 17
Stad
t Darmstadt
Vor
habenbezogener Bebauungsplan W 57
Nr. Biotoptyp
Bede
utung Empfind-
lichkeit WP verbal
Exoten
04.210 Ba
umgruppe, einheimisch, standortgerecht, Obstbaum 33 M M
04.220 Ba
umgruppe, nicht einheimisch, nicht standortgerecht,
Exoten 28 M M
05.
243 Naturfern ausgebauter Graben 7 SG G
09.
220 Wärmeliebende ausdauernde Ruderalfluren meist trocke-
ner Standorte 26* M G
10.
520 Nahezu versiegelte Flächen, Pflaster 3 SG SG
10.530 Ki
es- und Sandweg 6 SG SG
10.
540 Befestigte und begrünte Flächen (Rasenpflaster) 7 SG SG
SG – sehr ge
ring, G – gering, M – mittel, H – hoch, SH – sehr hoch
* deutliche Abwertung aufgrund von großem Anteil an nicht standortgerechten, fremdländischen und häufig invasiven
Pflanzenarten
Demnach besitzen die einzelnen Biotoptypen innerhalb des Geltungsbereichs vorwie-
gend eine mittlere Bedeutung. Die Siedlungsstrukturen weisen eine sehr niedrige Be-
deutung auf. Lediglich die Waldflächen stellen eine hohe Bedeutung dar.
Tiere
Europäisc
he Vogelarten: Der überwiegende Anteil der im Gebiet des Geltungsbereichs
vorkommenden Vogelarten weisen nach der Roten Liste der Vögel von Hessen einen
günstigen Erhaltungszustand auf. Lediglich die Vogelarten Türkentaube, Turteltaube,
Mauersegler, Mittelspecht, Feldschwirl, Trauerschnäpper, Haussperling, Girlitz, Stieglitz
und Goldammer weisen einen ungünstigen-unzureichenden Erhaltungszustand auf. Von
diesen Vogelarten brüten jedoch nur der Feldschwirl, der Haussperling, der Girlitz und
die Goldammer im bzw. in der Nähe des Geltungsbereichs. Die nachgewiesenen Brut-
stätten des Haussperlings und des Girlitz liegen im angrenzenden bestehenden Sied-
lungsgebiet außerhalb des Geltungsbereichs.
Fledermäuse: Aufgrund der sehr geringen Anzahl von Fledermauskontakten während
der Aufnahme, kann davon ausgegangen werden, dass sich im Gebiet des Geltungsbe-
reichs kein Fledermausquartier befindet. Bei allen drei nachgewiesenen Fledermausar-
ten (Großer Abendsegler, Mückenfledermaus, Zwergfledermaus) handelt es sich somit
um Nahrungsgäste. Der Planungsraum ist für Fledermäuse somit von relativ geringer
Bedeutung.
Reptilien: Der Planungsraum ist aufgrund des dichten Bewuchses von geringer Bedeu-
tung als Habitatstruktur für Reptilien.
Käfer: Da keine seltenen Käferarten, wie Hirschkäfer und Großer Heldbock, im Pla-
nungsgebiet nachgewiesen werden konnten, kann der Bereich mit einer geringen Be-
deutung für die Käferfauna bewertet werden.
Empfindlichkeit
Die Empfindlichkeit der einzelnen Biotoptypen bzw. der Biotopkomplexe, mit der darin
lebenden Fauna, gegenüber bestimmten Belastungsfaktoren ergibt sich im Wesentli-
Umweltb
ericht 18
Stad
t Darmstadt
Vor
habenbezogener Bebauungsplan W 57
che
n aus der Abhängigkeit eines Biotoptyps von bestimmten Umwelt- bzw. Standort-
bedingungen sowie der Veränderbarkeit dieser Bedingungen durch anthropogene Ein-
flüsse bzw. aus der Regenerationsfähigkeit der Biotopstrukturen. Zusätzlich ist die Be-
deutung der Biotoptypen ein wichtiger Aspekt. Zur Einstufung der Empfindlichkeit siehe
Tabelle 7.
Vorbelastung
Als wesentlichste bzw. planungsrelevante Vorbelastungen sind zu nennen:
x hoher Anteil an invasiven Pflanzenarten im Bereich der Brachflächen, sowie
x Störungen durch unmittelbar angrenzendes Siedlungsgebiet (Wohngebiet / Kinderta-
gesstätte, Schule) und damit verbundenen Lärm, Wegeverbindungen, Spaziergän-
gern, Haustieren (Hunde, Katzen), Verkehr und durch die nahe gelegene Bebauung.
6.1.2 Umweltauswirkungen des geplanten Vorhabens
Die de
r Bilanzierung zugrunde liegende bestehende Situation ist in Anhang 1 (Be-
standsplan) kartographisch dargelegt.
Durch das geplante Vorhaben wird folgender Biotopverlust bewirkt:
Tabelle 8: Biotopwert
Biotop-/Flä
chentyp Biotopve
rlust Bewe
rtung
01.114/
01.122 Buche
nmischwald / Eichenmischwald 2.930 m² hoch
01.152 N
aturverjüngung, Sukzession am Wald
2.370. m² mittel
02.400 H
ecken-Gebüschpflanzung
(einheimisch, standortgerecht)
02.
500 Hecken-Gebüschpflanzung (standortfremd, Zierge-
hölze)
01.153 Typ
ischer voll entwickelter Waldrand 560 m² mittel
04.110 Einz
elbaum, einheimisch, standortgerecht, Obst-
baum 6 Stk. mittel
04.120 Einz
elbaum, nicht einheimisch, nicht standortge-
recht, Exoten 2 Stk. mittel
04.210 Baumgr
uppe, einheimisch, standortgerecht, Obst-
baum
1 Stk.
(2 Bäume) mittel
04.220 Baumgr
uppe, nicht einheimisch, nicht standortge-
recht, Exoten
1 Stk.
(2 Bäume) mittel
05.243 Naturfern
ausgebauter Graben 10 m² gering
09.
220 Wärmeliebende ausdauernde Ruderalfluren meist
trockener Standorte 3.070 m² mittel
10.520 Nahezu
versiegelte Flächen, Pflaster 710 m² sehr gering
10.530 Kie
s- und Sandweg 160 m² sehr gering
10.540 Befest
igte und begrünte Flächen (Rasenpflaster) 30 m² sehr gering
9.840 m²
+12 Bäume
Umweltb
ericht 19
Stad
t Darmstadt
Vor
habenbezogener Bebauungsplan W 57
4 Bä
ume innerhalb des Biotoptyps Buchenmisch-/Eichenmischwald werden erhalten
nachdem zuvor alle Bäume im Planungsgebiet hinsichtlich der Baumqualität begutach-
tet wurden. 7 Großbäume wurden bei der Begutachtung als "erhaltenswert" eingestuft
(s. nachfolgende Abbildung 'neues Planungskonzept mit Darstellung der zu erhaltenen
Bäume', diese sind mit dunklerem Farbton hervorgehoben).
Das ursprüngliche Planungskonzept wurde also entsprechend angepasst, so dass jetzt
4 Bäume im Geltungsbereich zu erhalten sind.
Insgesamt führt das geplante Vorhaben somit zu einem Flächenverlust von 2.930 m²
mit hoher und 6.000 m² mit mittlerer Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz so-
wie zum Verlust von 12 mittelwertigen Bäumen. Aufgrund des recht großen Umfangs
des Biotopverlusts, besteht eine hohe Beeinträchtigungsintensität für das Schutzgut
Tiere/Pflanzen. Gemindert wird diese Beeinträchtigung durch die geplanten Aufforstun-
gen auf städtischen Flächen am Gehaborner Hof (Flur 8, Nr. 8) mit einem Umfang von
3.762 m² (forstrechtlicher Ausgleich).
Zudem können im Bereich der künftigen Gartenflächen (mindestens 2.889 m²) wieder
Biotopstrukturen entstehen. Durch Festsetzungen zur Grüngestaltung in den Hausgär-
ten wird ein möglichst hoher Biotopwert festgelegt, wodurch die o.g. Auswirkungen
vor Ort etwas gemindert werden können.
Durch die Versiegelung/Überbauung von Flächen wird das Biotopentwicklungspotential
auf den betroffenen Flächen unterbunden; auch hierdurch wird eine hohe Beeinträchti-
gungsintensität bewirkt.
Umweltb
ericht 20
Stad
t Darmstadt
Vor
habenbezogener Bebauungsplan W 57
Tiere
Durch
die Siedlungsentwicklung werden natürlich Habitatstrukturen für verschiedene
Tiere beansprucht. Nach Aussage der 'Artenschutzfachlichen Prüfung für die Bebau-
ungsplanung der Stadt Darmstadt, Stadtteil Waldkolonie, Michaelisstraße, Hessen'
(HENNING 2013, aktualisiert 2015) kommt es zu einer Betroffenheit von Brutstandorten
der europäischen Vogelarten (mit ungünstigen Erhaltungszustand in Hessen) Feld-
schwirl und Goldammer; weitere Anhang IV-Arten oder europäische Vogelarten sind
nicht betroffen. Die ökologische Funktionalität der Fortpflanzungsstätten und die Aus-
wirkungen auf die lokale Population können nach Aussage der artenschutzfachlichen
Prüfung - unter Berücksichtigung der Vermeidungsmaßnahmen (siehe Kapitel 7) und
CEF-Maßnahmen (siehe Kapitel 12) – erhalten bleiben.
Somit weist die Planung eine geringe bis mittlere Beeinträchtigungsintensität für die
Fauna auf.
6.2 Schutzgut Boden
6.2.1 Bestandsanalyse
Natu
rräumliche Gegebenheiten/Bestand
Der Geltungsbereich (GB) des Bebauungsplanes liegt im Übergangsbereich zwischen
Böden mit anthropogener Überprägung im Norden, Osten und Süden (bestehende Sied-
lungsbebauung) und Böden aus äolischen Sedimenten (Flugsand) im Westen. Im Be-
reich unversiegelter Flächen treten als Bodeneinheit meist 'Braunerden mit Bändern'
auf. Als Substrat liegen 3 bis 8 dm mächtige Flugsandfließerden über Schichten aus 3
bis >10 dm Flugsand über Terrassensand (Pleistozän) vor. Das Gebiet im Bereich des
GB gilt als physiologisch trockener Sand-Standort mit schlechtem bis mittlerem natürli-
chem Basenhaushalt (HLUG, 2013a).
Bei einer durchgeführten Baugrund- und Versickerungsuntersuchung; Gründungsbera-
tung wurde durch 13 Kleinrammbohrungen die genaue Bodenbeschaffenheit innerhalb
des Geltungsbereichs (GB) analysiert. Der Bodenaufbau im GB setzt sich aus einer 10 –
50 cm mächtigen Mutterbodenschicht aus stark humosen, teils schwach schluffigen
Feinsanden zusammen; stellenweise deutet das Fehlen von Mutterboden und die Bei-
mengung von Ziegel, Mörtel, Beton, Schotter und Glas auf eine Geländeauffüllung hin.
Unterhalb der Mutterbodenschicht und der Geländeauffüllung folgt eine Schicht aus
schlufffreien bis schwach schluffigen Feinsanden bzw. Fein- bis Mittelsanden.
Bedeutung
Hinsichtlich der Beurteilung der Bedeutung ist zum einen der Aspekt des Natürlich-
keitsgrads von Bedeutung. Der Schutz des Bodens erfordert die Erhaltung von Flächen
mit natürlichen Bodenfunktionen und entwickelten Bodenprofilen (vgl. § 1 Bundes-
Bodenschutzgesetz). Insofern bietet sich hier neben der natürlichen Lagerung die Belas-
tungsfreiheit eines Bodens als Bewertungskriterium an. Unbelastete und ungestörte
Umweltb
ericht 21
Stad
t Darmstadt
Vor
habenbezogener Bebauungsplan W 57
Böden
werden höher bewertet als mit Schadstoffen belastete und umgelagerte Böden.
Bei den Böden im Untersuchungsraum ist vor allem im Bereich der Siedlungsflächen
(westlicher GB) und der Brachflächen keine natürliche Lagerung mehr vorhanden, zu-
dem sind hier die Böden überwiegend versiegelt. Der Natürlichkeitsgrad dieser Böden
ist daher als gering einzustufen. Im Gegensatz dazu weisen die Böden der Waldflächen
einen hohen Natürlichkeitsgrad auf, da diese nicht umlagert sind und demnach eine
natürliche Lagerung der Bodenhorizonte besitzen.
Die Bedeutung eines Bodens/Standortes als Standort für die natürliche Vegetation
hängt von der Ausprägung der Standorteigenschaften (nass, feucht, trocken, nähr-
stoffarm) ab. Extreme Ausprägungen von Standorteigenschaften bieten günstige Vo-
raussetzungen für spezialisierte und im Allgemeinen auch seltene Pflanzengesellschaf-
ten. Insofern werden die Böden des UG mit mittlerer Bedeutung als Standort für die
natürliche Vegetation eingestuft.
Die Bewertung des Bodens als Standort für Kulturpflanzen, Ausgleichskörper im Was-
serkreislauf und als Filter und Puffer für Schadstoffe wird in Anlehnung an die Bewer-
tung des HLUG (2013a) vorgenommen.
Die Bedeutung des Bodens als Standort für Kulturpflanzen wird im Hinblick auf die na-
türliche Ertragsfähigkeit beurteilt. Da es sich bei dem Gebiet des Geltungsbereichs um
Siedlungs- bzw. Waldflächen handelt, sind keine Acker- bzw. Grünlandzahlen für die-
sen Bereich vorhanden. Jedoch deuten Bodendaten aus dem Umfeld des UG, mit
Acker- bzw. Grünlandzahlen von 25 bis 35, auf eine eher geringe Ertragsfähigkeit und
somit eine geringe Bedeutung als Standort für Kulturpflanzen hin.
Die Bedeutung der Böden im Untersuchungsgebiet als Ausgleichskörper im Wasser-
kreislauf ist aufgrund des nicht guten Wasserspeichervermögens der vorkommenden
Sandböden als gering einzustufen.
Hinsichtlich der Funktion als Filter/Puffer für Schadstoffe (insbesondere Nitrat) besitzen
die Böden eine geringe bis mittlere Bedeutung.
Empfindlichkeit
Versiegelung ist als der gravierendste Belastungsfaktor anzusehen, da sie zu einer Zer-
störung sämtlicher Bodenfunktionen führt. Die Empfindlichkeit hängt demzufolge direkt
von dem Natürlichkeitsgrad ab (s. oben).
Die Umlagerung von Boden sowie Bodenauf- bzw. -abtrag stellen eine erhebliche Belas-
tung des Bodenpotenzials dar, jedoch nur in Bereichen mit natürlichen Bodenprofilen.
Der Anteil der Böden im Geltungsbereich, die nicht umlagert sind (Wald- und Brachflä-
chen), weisen eine hohe Empfindlichkeit gegenüber baulichen Eingriffen auf.
Die Empfindlichkeit eines Bodens gegenüber Schadstoffeintrag wird durch die Mobilität
der Schadstoffe sowie vor allem durch seine Akkumulationsfähigkeit bestimmt. Im Bo-
den angereicherte Schadstoffe stellen ein langfristiges Gefährdungspotenzial dar, da sie
aufgrund der Veränderungen der Bodeneigenschaften (z. B. pH-Wert) mobilisiert wer-
den können. Die Empfindlichkeit des Bodens ist abhängig von der Bodenart, pH-Wert
Umweltb
ericht 22
Stad
t Darmstadt
Vor
habenbezogener Bebauungsplan W 57
und Humusge
halt. Die Empfindlichkeit der hier vorkommenden Böden wird entspre-
chend der Filter- und Pufferfunktion als gering eingeschätzt. Des Weiteren kann davon
ausgegangen werden, dass durch die Planung keine Zunahme der Schadstoffbelastung
bewirkt wird.
Bodenverdichtungen, die z.B. während der Bauarbeiten entstehen können, führen vor
allem zu einer Veränderung des Bodengefüges, d. h. zu einer Verminderung des Anteils
an Grob- und Mittelporen. Hiermit verbunden sind Störungen des Wasser- und Luft-
haushalts, die alle wichtigen Bodenfunktionen beeinträchtigen. Der vorkommende
Sandboden ist aufgrund der großen Korngröße und dem damit verbundenen großen
Porenvolumens relativ unempfindlich gegenüber Bodendruck.
Vorbelastung
Bzgl. Altlasten liegen Auskünfte aus dem Altlasten-Informationssystem Hessen (Schrei-
ben des RP Darmstadt vom 31.03.14); demnach besteht im Bereich der neu geplanten
Bebauung kein Altlastenverdacht.
Vorbelastungen bestehen im Untersuchungsgebiet in den an den Geltungsbereich an-
grenzenden Siedlungsflächen, aufgrund der hier großflächig versiegelten Flächen. Auch
eine Belastung der Böden durch verkehrliche Schadstoffeinträge ist nicht auszuschlie-
ßen.
6.2.2 Umweltauswirkungen des geplanten Vorhabens
Es wird da
von ausgegangen, dass temporäre Baustellen-Einrichtungsflächen auf Flä-
chen angelegt werden, die sowieso dauerhaft beansprucht werden. Aufgrund dessen
werden baubedingt keine zusätzlichen Flächen temporär beansprucht.
Um Obe
rboden zu schonen, wird sämtlicher im Geltungsbereich befindlicher Oberbo-
den, der für die Bebauung bzw. Erschließung abgetragen werden muss, vor Arbeitsbe-
ginn in der anstehenden Tiefe gesichert und nach Möglichkeit innerhalb des Geltungs-
bereiches des Bebauungsplanes verwertet. Sofern dies nicht möglich ist, wird der
Oberboden in nutzbarem Zustand erhalten und vor Vernichtung und Vergeudung ge-
schützt.
Während der Bauphase besteht die Gefahr des Schadstoffeintrags durch umweltge-
fährdende Bau- und Betriebsstoffe der Baumaschinen. Das Risiko des Schadstoffein-
trags wird jedoch durch die ausschließliche Verwendung ordnungsgemäß gewartete
Baumaschinen sowie einen sachgemäßen Umgang mit umweltgefährdenden Materia-
lien minimiert, so dass keine erheblichen Beeinträchtigungen zu erwarten sind.
Insgesamt ist für das Schutzgut Boden baubedingt somit nur eine geringe Beeinträchti-
gungsintensität zu erwarten.
Umweltb
ericht 23
Stad
t Darmstadt
Vor
habenbezogener Bebauungsplan W 57
Anlage
bedingt stellt vor allem die Versiegelung/Überbauung von Flächen eine hohe Be-
eintr
ächtigungsintensität dar, da durch diesen Wirkfaktor sämtliche Bodenfunktionen
zerstört werden. In der nachfolgenden Tabelle ist die Versiegelungsbilanz für den Gel-
tungsbereich dargelegt.
Tabelle 9: Versiegelungsbilanz
(ohne Berücksichtigung der Fläche mit Geh-Fahr- und Leitungsrecht)
Besta
nd Pla
nung Bilanz
Versieg
elung (versiegelte Flächen u. Gebäude) - 4.466 m² +4.466
Teilvers
iegelung 30 m² 1.701 m² +1.671
gesam
t 30 m² 6.167 m² +6.137
Betri
ebsbedingt sind geringe, verkehrsbedingte Schadstoffimmissionen durch künftige
Verk
ehrsbewegungen im Bebauungsplangebiet zu erwarten, die jedoch – aufgrund des
relativ geringen Verkehrsaufkommens - nur zu einer geringen Beeinträchtigungsintensi-
tät führen.
6.3 Schutzgut Wasser (Grundwasser)
6.3.1 Bestandsanalyse
Natu
rräumliche Gegebenheiten/Bestand
Der Geltungsbereich liegt im Bereich des hydrogeologischen Teilraums der "Rheingra-
benscholle" im Grundwasserkörper "Oberrhein – zwischen Neckar- und Main-
Mündung". Den sehr gut wasserdurchlässigen Porengrundwasserleiter stellen sandige
bis sandig-kiesige Lockergesteine über mächtigen pliozänen Schichten dar. Der Grund-
wasserflurabstand im Bereich des UG beträgt ca. 10 m bis 15 m und die Grundwas-
serhöhengleiche liegt bei 107 bis 108 m über N.N. (Stand: Okt. 2012) (HLUG 2013c).
Bedeutung
Grundwasservorkommen sind umso bedeutender, je größer ihre Ergiebigkeit ist. Die
Ergiebigkeit des Grundwassers ist im Wesentlichen abhängig von der Grundwasserneu-
bildungsrate, das heißt der Niederschlagsmenge abzüglich Verdunstung und Abfluss.
Die Grundwasserneubildungsrate im UG beträgt ca. 53 mm/a und ist mit geringer Be-
deutung einzustufen (HLUG 2013b).
Empfindlichkeit
Aufgrund der oben erläuterten geringen Bedeutung hinsichtlich des Grundwassers, ist
der Bereich aus dieser Sicht eher unempfindlich gegenüber Bebauung/ Versiegelung.
Jedoch besteht eine hohe Empfindlichkeit des Grundwassers gegenüber Schadstoffein-
trag, da die überdeckenden Bodenschichten im UG eine nur geringe Filter- und Puffer-
funktion besitzen.
Umweltb
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t Darmstadt
Vor
habenbezogener Bebauungsplan W 57
Vorbela
stung
Vorbelastungen der Grundwasserqualität sind durch siedlungsbedingte Schadstoffein-
träge nicht auszuschließen.
6.3.2 Umweltauswirkungen des geplanten Vorhabens
Baube
dingt besteht während der Bauphase die Gefahr des Schadstoffeintrags durch
umwe
ltgefährdende Bau- und Betriebsstoffe der Baumaschinen. Das Risiko des Schad-
stoffeintrags wird jedoch durch die ausschließliche Verwendung ordnungsgemäß ge-
warteter Baumaschinen sowie einen sachgemäßen Umgang mit umweltgefährdenden
Materialien minimiert, so dass keine erheblichen Beeinträchtigungen zu erwarten sind.
Anlagebedingt wird durch die zusätzliche Versiegelung bzw. Überbauung ein Verlust
von Infilt
rationsfläche mit einem Umfang von maximal 6.137 m² (Neuversiegelung) und
eine Erhöhung des Oberflächenwasser-Abflusses bewirkt. (siehe Versiegelungsbilanz
Schutzgut Boden Tabelle 9). Eine hohe Beeinträchtigungsintensität durch Verlust von
Infiltrationsflächen wird jedoch durch die geplante nachgeschaltete Versickerung ge-
mindert. Das saubere Niederschlags der Dachflächen und sonstigen versiegelten Flä-
chen wird gesammelt (pro zwei Reihenhäusern eine Zisterne) und durch Gartenbewäs-
serung in den künftigen Hausgärten versickert. Die Notüberläufe der Zisternen entwäs-
sern in den südwestlich befindlichen Abwassergraben, der das Wasser z.B. bei
Starkregenereignissen in den Westwald leitet und dort versickert. Da die Dachflächen
nicht aus unbeschichteten Metallen (Kupfer, Zink, Blei) erstellt werden dürfen, sind
dadurch keine Beeinträchtigungen zu erwarten.
Insgesamt wird somit lediglich eine mittlere Beeinträchtigungsintensität bewirkt.
Betriebsbedingt (Wohnnutzung) anfallendes Schmutzwasser wird der öffentlichen Ka-
nalis
ation zugeführt und kann somit nicht zu Beeinträchtigungen des Grundwassers
führen.
6.4 Schutzgut Wasser (Oberflächengewässer)
6.4.1 Bestandsanalyse
Natu
rräumliche Gegebenheiten/Bestand
Am südwestlichen Rand des Geltungsbereichs befindet sich ein künstlich angelegter,
temporär wasserführender Graben. Der Graben kommt im Bereich des GB aus einer
Verrohrung und verläuft geradlinig entlang eines Waldweges; die Gewässersohle und
Ufer sind sehr stark verbaut.
Bedeutung
Die Beurteilung der Bedeutung der Fließgewässer hinsichtlich ihrer Biotopfunktion er-
folgte bereits in Kap. 4.1. Hier ist die Bedeutung dagegen hinsichtlich der Funktion als
Umweltb
ericht 25
Stad
t Darmstadt
Vor
habenbezogener Bebauungsplan W 57
Trink
- und Brauchwasserreservoir für den Menschen sowie hinsichtlich des Retentions-
vermögens zu beurteilen.
Im Flächennutzungsplan der Stadt Darmstadt (FNP, 2005) wird der Graben als Abwas-
sergraben ausgewiesen. Somit wird die Bedeutung des Grabens als Trink- und Brauch-
wasserreservoir als gering beurteilt.
Der Aufbau des Grabens deutet darauf hin, dass er überwiegend der Ableitung von
überschüssigem Niederschlagswasser dient. Aus diesem Grund und der starken Ver-
bauung der Gewässersohle und Ufer, weist der Graben kein Retentionsvermögen auf
und die Bedeutung ist als gering zu bewerten.
Empfindlichkeit
In jedem Fall ist der Graben empfindlich gegenüber Schadstoffeintrag, da seine Puf-
ferkapazität - aufgrund der relativ geringen Abflussmengen - relativ niedrig ist und er
schon bei geringem Schadstoffeintrag erheblich in seiner Nutzungsfunktion beeinträch-
tigt wird.
Die Empfindlichkeit gegenüber einer Veränderung des Gewässerbetts ist relativ gering,
da die Gewässerstruktur bereits künstlich und sehr stark verbaut ist. Aus diesem Grund
besteht auch gegenüber einer möglichen weiteren Verrohrung oder Überbauung eine
geringe Empfindlichkeit, da der Graben bereits gegenwärtig keine natürliche Selbstrei-
nigungskraft sowie kein Retentionsvermögen aufweist.
Vorbelastung
Der Graben ist deutlich durch seinen naturfernen Ausbauzustand mit seinem V-
förmigen Profil und der sehr starken Verbauung der Gewässersohle und Uferbereiche
vorbelastet.
6.4.2 Umweltauswirkungen des geplanten Vorhabens
Wie
schon beim Grundwasser besteht auch für den angrenzenden Graben während der
Bauphase die Gefahr von baubedingten Schadstoffeintragungen durch umweltgefähr-
dende
Bau- und Betriebsstoffe der Baumaschinen. Auch hier wird das Risiko des
Schadstoffeintrags durch die ausschließliche Verwendung von ordnungsgemäß gewar-
teten Baumaschinen sowie einen sachgemäßen Umgang mit umweltgefährdenden Ma-
terialien minimiert, so dass keine erheblichen Beeinträchtigungen zu erwarten sind.
Anlagebedingt kommt es im Bereich des bisherigen Ausgangs der Grabenverrohrung zu
eine
r Überbauung. Aus diesem Grund muss der Ausgang der Verrohrung ein Stück weit
in Richtung Westen (außerhalb des GB) verlegt werden. Somit verlängert sich der ver-
rohrte Verlauf des Grabens. Da der als Abwassergraben konstruierte Graben sehr stark
künstlich verbaut ist und keine besondere umweltfachliche Bedeutung aufweist, stellt
die notwendige Umbaumaßnahme an dem Graben keine erhebliche Beeinträchtigung
dar.
Umweltb
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Stad
t Darmstadt
Vor
habenbezogener Bebauungsplan W 57
Das saubere
Niederschlags der Dachflächen und sonstigen versiegelten Flächen wird
gesammelt (pro zwei Reihenhäusern eine Zisterne) und versickert. Die Notüberläufe der
Zisternen entwässern in den Abwassergraben, der das Niederschlagswasser, z.B. bei
Starkregenereignissen, in den Westwald leitet und dort versickert. Da das Nieder-
schlagswasser unbelastet von Schadstoffen ist – entsprechende Festsetzungen zu
Dachflächenmaterialien wurden getroffen – und die Einleitung in den Graben nur relativ
selten auftreten wird (Notüberlauf bei gefüllten Zisternen), kann lediglich von einer ge-
ringen Beeinträchtigung des Grabens durch die zusätzlichen Einleitungen ausgegangen
werden.
Betriebsbedingt wird anfallendes Schmutzwasser der öffentlichen Kanalisation zuge-
führt und ka
nn somit nicht zu Beeinträchtigungen von Oberflächengewässern führen
6.5 Schutzgut Klima / Luft
6.5.1 Bestandsanalyse
Natu
rräumliche Gegebenheiten/Bestand
Darmstadt liegt im Klimabezirk "Südwestdeutschland" in der Übergangszone zwischen
der warmen und trockenen "Oberrheinischen Tiefebene" und dem kühleren, nieder-
schlagsreichen "Odenwald". Aufgrund der Lage des Untersuchungsgebiets im Westen
der Stadt trifft für diesen Bereich eher das Klima der Rheinebene zu, das geprägt wird
durch das Relief des Rheingrabens mit seinen Randhöhen. Aufgrund der Beckenlage der
Stadt Darmstadt ergibt sich eine bioklimatische Belastungszone, die sich im Sommer
durch eine hohe Wärmebelastung mit häufiger Schwüle und im Herbst und Winter mit
Inversionswetterlagen und damit verbundenen schlechten Luftaustausch auszeichnet.
Der langjährige Mittelwert der Jahrestemperatur beträgt 10,1°C und der durchschnitt-
liche Jahresniederschlag liegt bei 765 mm. Der langjährige Mittelwert der Sonnen-
scheindauer beträgt ca. 1643 Std./Jahr. Es herrschen überwiegend westliche (SW, W)
Windrichtungen vor(DWD, 2013; LP, 2004).
Bedeutung
Die bioklimatischen Schutz- und Regenerationsleistungen der Landschaft sind vor allem
für die Siedlungsbereiche von Bedeutung. An austauscharmen Strahlungstagen wäh-
rend des Sommers kann die Überwärmung der Siedlungsbereiche zu bioklimatischen
Belastungen führen. Das Ausmaß der Überwärmung wächst dabei mit Ausdehnung und
Massierung der Bebauung. Durch Kalt- und Frischluftzufuhr aus angrenzenden Aus-
gleichsräumen können diese Belastungen verringert bzw. abgebaut werden. Diese loka-
len, thermisch (Flurwinde) oder durch das Gelände (Hangneigungen) induzierten Wind-
systeme zwischen Siedlungsgebieten (Wirkungsraum) und Freiflächen (Ausgleichsraum)
sorgen für eine Frischluftzufuhr.
Demzufolge kommt dem im unmittelbaren Umfeld der Siedlungen liegenden Planungs-
gebiet, mit gegenwärtigen Wald- und Brachbestand, eine hohe Bedeutung für bioklima-
Umweltb
ericht 27
Stad
t Darmstadt
Vor
habenbezogener Bebauungsplan W 57
tisc
he Schutz- und Regenerationsleistungen, d.h. als Ausgleichsraum bzw. siedlungs-
klimatisch relevantes Frischluftentstehungsgebiet zu. Besonders angesichts der im all-
gemeinen hohen bioklimatischen Belastung im Rheintal besitzen diese Flächen somit
eine hohe Bedeutung für die bioklimatischen Schutz- und Regenerationsleistungen.
Empfindlichkeit
Die Bewertung der Empfindlichkeit erfolgt analog zu der Bewertung der Bedeutung der
entsprechenden Strukturen. Eine hohe Empfindlichkeit wird demnach den zuvor mit
hoher Bedeutung bewerteten Strukturen beigemessen, da deren Verlust bzw. Überbau-
ung zu Veränderungen der klimatischen Funktionen führt. Somit weist der geplante
Geltungsbereich aufgrund seiner derzeitig überwiegenden Wald- und Brachflächen in
unmittelbar angrenzender Siedlungslage, eine hohe Empfindlichkeit bezüglich Verlust
bzw. Überbauung auf.
Vorbelastung
Vorbelastungen sind im Bereich der versiegelten und bebauten Flächen der angrenzen-
den Siedlungsflächen gegeben.
6.5.2 Umweltauswirkungen des geplanten Vorhabens
Baube
dingt besteht während der Bauphase die Gefahr der Schadstoffbelastung durch
Immi
ssionen von Baumaschinen. Das Risiko des Schadstoffeintrags wird jedoch durch
ordnungsgemäß gewartete Baumaschinen deutlich minimiert, so dass keine erheblichen
Beeinträchtigungen zu erwarten sind. Eine weitere baubedingte Gefahr für die Lufthygi-
ene stellt die Staubentwicklung während der Bauarbeiten dar. Aufgrund der lediglich
temporären Bautätigkeiten sind dadurch jedoch ebenfalls keine erheblichen Beeinträch-
tigungen zu erwarten.
Anlagebedingt führt die Planung zu einem Verlust von klimabedeutsamen Strukturen
(ca
. 0,3 ha Wald, ca. 0,3 ha Waldrand- und Brachestrukturen). Durch diesen Verlust
kommt es zu einer Minderung von siedlungsnahen Frischluftentstehungsflächen die
grundsätzlich eine erhebliche Beeinträchtigung für das Klima bzw. die Luft darstellt.
Zudem werden durch die geplanten Gebäude und die versiegelten Flächen künftig
'Wärmespeicher' in den Klimaraum eingebracht. Die Bebauung bewirkt zudem eine ge-
wisse Reduktion der Luftzirkulation, wodurch ein verstärkter Schwüleeindruck in Som-
mermonaten entstehen kann. Aufgrund der Randlage an bereits bestehender Bebauung,
der Größenordnung der Bebauung sowie der Begrünung der zukünftigen Gartenflächen,
werden die Auswirkungen mit mittlerer Beeinträchtigungsintensität bewertet.
Betriebsbedingt kann, aufgrund von Emissionen der zukünftig Wohnbebauung und de-
ren Ve
rkehrsaufkommens, von einer minimalen Erhöhung der Luftschadstoffimmissio-
nen im Bebauungsplangebiet ausgegangen werden. Diese Erhöhung dürfte jedoch so
gering ausfallen, dass keine erheblichen Beeinträchtigungen für das Schutzgut Klima /
Luft auftreten werden.
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Vor
habenbezogener Bebauungsplan W 57
6.6 Schutzgut
Mensch / Erholung
6.6.1 Bestandsanalyse
Best
and
Unmittelbar östlich des Geltungsbereichs grenzt die bestehende Wohnbebauung der
Michaelisstraße an. Die überwiegenden Wald- und Brachflächen innerhalb des Gel-
tungsbereichs werden von den Anwohnern dieses Wohngebietes jedoch nur in einem
sehr begrenzten Rahmen als Gebiet für die Naherholung genutzt. Lediglich zwei "kleine
Trampelpfade" deuten darauf hin, dass die Anwohner das Gebiet durchqueren. Der
südliche Trampelpfad erschließt das Waldwegenetz des westlich angrenzenden Waldes
und der nördliche Pfad verbindet das Wohngebiet mit dem Gelände der nördlich an-
grenzenden Käthe-Kollwitz-Schule.
Bedeutung
Die Beurteilung der Bedeutung für die Erholung erfolgt hinsichtlich naturbezogener, ru-
higer Erholungsformen wie Spazierengehen, Radfahren, Wandern, Entspannen etc., die
für jedermann ohne größeren materiellen Aufwand möglich sind (extensive Erholung).
Von besonderer Bedeutung für diese Erholungsformen ist die Wahrnehmung und das
Erleben von Natur, d.h. die Erfahrung frei lebender Tiere und Pflanzen sowie natürlicher
Elemente wie Boden, Wasser und Luft. Damit wird deutlich, dass das Landschaftsbild
bzw. die Erlebnisqualität einen wesentlichen Faktor der Erholungsqualität darstellt. Die
Erholungsqualität ist des Weiteren von der Erreichbarkeit der Flächen und somit der
Erschließung abhängig. Zudem sind im Allgemeinen die unmittelbar erreichbaren Flä-
chen in der Nähe der Siedlungsgebiete (bis zu 500 m Entfernung) von hoher Bedeutung
für die tägliche Nutzung (z. B. Feierabend-Nutzung).
Die Freiflächen des Geltungsbereichs liegen sehr nah an Siedlungsgebieten mit Wohn-
nutzung. Aus diesem Grund müssten diese im Allgemeinen eine hohe Bedeutung als
Aufenthaltsort für den Menschen aufweisen. Da jedoch die vorkommenden Wald- und
Brachflächen des GB freier Sukzession unterliegen und dadurch ein dichter, fast un-
durchdringlicher Vegetationsbewuchs vorliegt, der die Flächen für die Anwohner unin-
teressant macht, weisen die Flächen für die Naherholung eine eher geringe Bedeutung
auf. Als bedeutende Strukturen für die Naherholung gelten die zwei "Trampelpfade",
die eine Verbindung zwischen dem Wohngebiet und dem Waldwegenetz bzw. dem
Schulgelände schaffen. Insgesamt ergibt sich somit eine mittlere Bedeutung für die
Erholungsnutzung.
Empfindlichkeit
Die Flächen des Geltungsbereichs besitzen aufgrund ihrer guten Einsehbarkeit und ihrer
Lage unmittelbar angrenzend an ein bestehendes Wohngebiet, eine hohe Empfindlich-
keit gegenüber dem Einbringen von technischen Bauwerken.
Die Empfindlichkeit der GB-Flächen gegenüber einem Flächenverlust wird aufgrund ihrer
derzeit mittleren Bedeutung für das Schutzgut Erholung ebenfalls mit mittel bewertet.
Umweltb
ericht 29
Stad
t Darmstadt
Vor
habenbezogener Bebauungsplan W 57
Eine Empf
indlichkeit der vorhandenen angrenzenden Siedlungsflächen gegenüber Ver-
lärmung wird aufgrund der Wohnnutzung hoch eingestuft.
Vorbelastung
Eine Vorbelastung stellt die dichte, undurchdringbare und überwiegend durch invasive
Arten aufgebaute Vegetation dar. Sie verhindert eine Erholungsnutzung der Fläche
durch mangelnde Zugänglichkeit.
6.6.2 Umweltauswirkungen des geplanten Vorhabens
Baube
dingt sind Störungen der angrenzenden Wohn- und Kindertagesstättenflächen
durch de
n Lärm der Baumaschinen während der Bauzeit nicht auszuschließen. Da der
Baulärm jedoch nur während der Bauphase auftritt (temporäre Störung) stellt diese Stö-
rung lediglich eine geringe Beeinträchtigungsintensität dar.
Anlagebedingt werden keine Wohn- oder hochwertige Erholungsflächen beansprucht.
Durch di
e geplante Versiegelung / Überbauung führt das geplante Vorhaben jedoch zu
einer Veränderung der Oberflächengestalt bzw. des Landschaftsbildes (zu genaueren
Ausführungen siehe "Schutzgut Landschaft", Kapitel 6.7).
Betriebsbedingte Störungen für an den Geltungsbereich angrenzende schutzbedürftige
Nutzunge
n sind durch das Vorhaben nicht zu erwarten, da - unter Berücksichtigung des
relativ niedrigen Verkehrsaufkommens durch das Bauvorhaben - ausgeschlossen wer-
den kann, dass es zu einer planungsbedingten Erhöhung der Verkehrslärmimmissionen
kommt, da eine solche Erhöhung erst bei der Verdopplung des Verkehrsaufkommens
auftritt. Des Weiteren ist davon auszugehen, dass auf dem Bestandsweg, an den die
schutzbedürftigen Nutzungen angrenzen, eine vollständige Vermischung mit dem
Grundverkehrsaufkommen stattfindet. Insbesondere für die Pkw ist eine eindeutige
Zuordnung bestimmter Fahrzeuge zum Plangebiet nicht mehr möglich.
Störungen für die geplante Wohnnutzung im Geltungsbereich von den angrenzenden
Nutzungen sind ebenfalls nicht zu erwarten. In einem Schallgutachten (F RITZ, 2013)
wurde dafür geprüft, ob die der Käthe-Kollwitz-Schule zugeordneten Sportanlagen zu
einer Überschreitung der Immissionsrichtewerte im Geltungsbereich führen können. Im
Ergebnis zeigt sich, dass durch die Nutzung des Bolzplatzes in den Sportanlagen kein
Konfliktpotential entsteht; der unvermeidbare Kinderlärm durch Nutzung der Sportanla-
gen von Kindern und Jugendlichen wird als sozialadäquat eingestuft.
Umweltb
ericht 30
Stad
t Darmstadt
Vor
habenbezogener Bebauungsplan W 57
6.7 Schutzgut
Landschaft
6.7.1 Bestandsanalyse
Best
and
Bei der Landschaft des Untersuchungsgebiets handelt es sich um eine Siedlungsrandla-
ge (westlicher Stadtrand) von Darmstadt. Die Landschaft des Geltungsbereichs wird
überwiegend geprägt durch Waldflächen, Waldrandbereiche sowie "verwilderten"
Brachflächen. Einige Straßen und Parkplatzbereiche der schon bestehenden Wohnbe-
bauung ragen in den östlichen GB. Die Waldbereiche des GB (westliches GB) werden
geprägt durch hochwüchsige, zum Teil alte Buchen, Eichen und Waldkiefern. Den
Waldrandbereich bildet ein Strauch- und Krautsaum, der jedoch überwiegend aus nicht
heimischen, invasiven Arten (z.B. Kanadische Goldrute, Robinie) besteht. Die Brachflä-
chen sind gegenwärtig Bereiche mit natürlicher Sukzession, die jedoch ebenfalls deut-
lich von invasiven Arten dominiert werden. Die größeren, zusammenhängenden Ge-
hölzstrukturen der Bruchflächen deuten jedoch daraufhin, dass diese angepflanzt wur-
den.
Bedeutung
Nach dem Bundesnaturschutzgesetz sollen Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Land-
schaft auf Dauer gesichert werden. Die Bewertung der Landschaft erfolgt in Anlehnung
an diese Forderung durch die Erfassungskriterien Schönheit und Naturnähe, Vielfalt,
Eigenart sowie Repräsentativität.
Das Landschaftsbild im Geltungsbereich wird vor allem geprägt durch die freie, natürli-
che Sukzession der Brachflächen und des Waldrandbereiches. Aufgrund der unkontrol-
lierten und nicht gelenkten natürlichen Sukzession (keine Pflege) entstand ein vielfältig,
kleinräumig gegliederter Landschaftsbestandteil, der einen "wilden", "undurchdringli-
chen" und deswegen "natürlichen" Landschaftscharakter aufweist. Aus diesem Grund
stellen besonders die Wald-, Waldrand- und Brachflächen eine hohe Bedeutung für das
Landschaftsbild dar. Die Straßen und Parkplatzflächen innerhalb des GB weisen eine
geringe Bedeutung für das Landschaftsbild auf.
Empfindlichkeit
Veränderungen des Landschaftsbildes durch Einbringen visuell störender Elemente oder
durch den Verlust landschaftsbildprägender Strukturen haben in der Regel einen Verlust
an Naturnähe zur Folge. Dies wirkt sich im Allgemeinen umso stärker aus, je weniger
ein Gebiet bereits anthropogen überformt ist, d. h. mit steigender Naturnähe steigt
auch die visuelle Empfindlichkeit.
Die Empfindlichkeit gegenüber Landschaftsbildveränderungen wird daher entsprechend
der Bedeutung der Flächen mit "hoch" (Wald, Waldrand, Brachflächen) bzw. "gering"
(Siedlungsbereiche) bewertet.
Umweltb
ericht 31
Stad
t Darmstadt
Vor
habenbezogener Bebauungsplan W 57
Vorbela
stung
Aufgrund der Siedlungsrandlage mit unmittelbar an den Geltungsbereich angrenzenden
bestehenden Gebäuden, existiert eine Vorbelastung des Landschaftsbildes.
6.7.2 Umweltauswirkungen des geplanten Vorhabens
Baube
dingt werden außerhalb der sowieso anlagebedingt beanspruchten Flächen keine
weite
ren Flächen benötigt und somit auch keine Flächen mit besonderer Bedeutung für
das Landschafts- bzw. Ortsbild beeinträchtigt. Innerhalb des Geltungsbereiches des
Bebauungsplanes können Veränderungen des Landschaftsbildes während der Bauzeit
nicht ausgeschlossen werden (z. B. durch das Aufstellen von Gerüsten oder Kränen).
Aufgrund der nur temporären Wirkung wird dadurch jedoch lediglich eine mittlere Be-
einträchtigungsintensität bewirkt.
Anlagebedingt kommt es im Planungsgebiet zum großflächigen Verlust (ca. 9.840 m²)
von für
die Siedlungsrandlage recht hochwertigen Landschaftsstrukturen (siehe 6.7.1
Bedeutung). Der Verlust der Grünstrukturen kann jedoch lediglich von wenigen Stellen
aus gesehen werden (wenige Sichtbeziehungen durch angrenzende Bebauung und
Waldflächen). Der Verlust wird deshalb mit geringer Beeinträchtigungsintensität für das
Landschaftsbild bewertet.
Betriebsbedingt sind keine nennenswerten Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes
zu erwa
rten, da es sich bei der Planung um ein Wohngebiet handelt das sich in die um-
gebenden Wohngebiete der Stadtrandlage eingliedert.
6.8 Kultur- und Sachgüter
Im Mittelpunkt der Bestandsaufnahme und Beurteilung zum Schutzgut "Kultur- und
Sachgüter" stehen grundsätzlich:
x Baudenkmäler und schutzwürdige Bauwerke oder Siedlungsstrukturen
x kulturhistorisch interessante Landschaftsteile
x archäologische Bodendenkmäler und Fundstellen
Derartige Strukturen sind, nach Aussage des Flächennutzungsplans (FNP, 2005), in-
nerhalb des Geltungsbereiches nicht vorhanden bzw. nicht bekannt
Daher sind auch keine negativen Auswirkungen durch das geplante Vorhaben zu erwar-
ten.
6.9 Wechselwirkungen/Biologische Vielfalt
Ökosystemare Wechselwirkungen sind alle denkbaren funktionalen und strukturellen
Beziehungen zwischen Schutzgütern, innerhalb von Schutzgütern (zwischen und inner-
Umweltb
ericht 32
Stad
t Darmstadt
Vor
habenbezogener Bebauungsplan W 57
halb
von Schutzgutfunktionen und Schutzgutkriterien) sowie zwischen und innerhalb
von landschaftlichen Ökosystemen.
Die Berücksichtigung der bedeutenden Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern
erfolgte in den Kapiteln zu den einzelnen Schutzgütern im Zusammenhang mit der Be-
schreibung und Beurteilung der jeweiligen Schutzgutfunktionen.
Ökosystemtypen/-komplexe, die ein ausgeprägtes funktionales Wirkungsgefüge im Sin-
ne ökosystemarer Wechselwirkungskomplexe besitzen, kommen im Planungsgebiet
– aufgrund der heutigen Nutzung - nicht vor. Insofern sind hier keine Bereiche mit be-
sonderer Empfindlichkeit bezüglich der Wechselwirkungen vorhanden und es findet kei-
ne gesonderte Betrachtung der Wechselwirkungen statt. Die Folgeauswirkungen wer-
den, sofern sie erkennbar und relevant sind, jeweils im Rahmen der schutzgutbezoge-
nen Beschreibung der Auswirkungen benannt.
Hinsichtlich Biodiversität stellt der Geltungsbereich des Bebauungsplanes keinen
Schwerpunktbereich mit besonders hohen Dichten an Arten, Ökosystemen und geneti-
scher Vielfalt dar. Zudem sind keine an besondere Standortverhältnisse angepasste
Arten zu erwarten.
7 VERMEIDUNGS- UND MINIMIERUNGSMAßNAHMEN DIE BEI DER PLANUNG
BEREITS BERÜCKSICHTIGT WURDEN
Im Zuge der Planung sind bereits einige Aspekte, die negative Auswirkungen auf Natur
und Landschaft bewirken könnten, berücksichtigt worden. Vor allem folgende Vermei-
dungs-/Minderungsmaßnahmen sind zu nennen:
x Schutz der Vogelbrut durch Rodung der zu beseitigenden Gehölze außerhalb der
Vogelbrutzeit (d.h. Oktober bis Februar)
x Baustelleneinrichtungsflächen und Lagerplätze befinden sich ausschließlich auf spä-
ter überbauten bzw. versiegelten Flächen innerhalb des ausgewiesenen Eingriffsge-
biets
x die Baustellenzufahrt erfolgt über das bestehende Straßen- und Wegenetz
x um Verunreinigungen von Böden durch Betriebs- und Schmierstoffe zu vermeiden,
kommen beim Bau lediglich fachgerecht gewartete Baufahrzeuge und Baumaschi-
nen zum Einsatz
x Erhalt von 4 ehemaligen Waldbäumen Bäume; bei Verlust ggfs. entsprechende
Nachpflanzung
x Sämtlicher Oberboden ist in nutzbarem Zustand zu erhalten und vor Vernichtung
und Vergeudung zu schützen.
Umweltb
ericht 33
Stad
t Darmstadt
Vor
habenbezogener Bebauungsplan W 57
8 PROGNOSE ÜBER
DIE ENTWICKLUNG DES UMWELTZUSTANDS BEI
NICHTDURCHFÜHRUNG DER PLANUNG
Sollte die Planung nicht realisiert werden, so ist von einem Erhalt des in der Be-
standsanalyse dargelegten Zustandes auszugehen. Vermutlich wird sich im Laufe der
Zeit aufgrund von Gehölzsukzession der Bereich der Brachfläche zu einem Waldrand-
standort entwickeln.
9 STANDORTALTERNATIVEN
Aufgrund der zu dem Vorhaben passenden Lage und Größe des Grundstücks sowie der
bereits vorhandenen Zufahrtsstraße wurde dieser Standort ausgewählt.
Das Projekt ist als Planung der Innenentwicklung anzusehen, gleichzeitig werden von
der Wissenschaftsstadt Darmstadt auch andere Projekte auf zur Verfügung stehenden
Baugrundstücken unterstützt, um den Bedarf an Wohnungen im Stadtgebiet zu decken.
10 ABHANDLUNG DER EINGRIFFSREGELUNG GEMÄSS § 14 BNATSCHG
Folgende in den Kap. 6.1 bis 6.9 dargelegten Umweltauswirkungen wurden mit hoher
bzw. mittlerer Beeinträchtigungsintensität bewertet:
Tabelle 10: Zusammenfassende Darstellung der relevanten Umweltauswirkungen
Schutzgut Umweltaus
wirkungen mit hoher/mittlerer
Beeintr
ächtigungsintensität
Tiere und Pfla
nzen x Verlust von Biotopentwicklungspotential
x Verlust von Biotopstrukturen
Boden x Verlust
von Bodenfunktionen
Wass
er x Verlust von Infiltrationsfläche
Klima/
Luft x Verlust klimarelevanter Grünstrukturen
x Minderung der Luftzirkulation
x Einbringen zusätzlicher 'Wärmespeicher'
Mensch -
Landsch
aft -
Kultur- und Sachgüte
r -
Wechs
elwirkungen, Biol. Vielfalt -
Diese Zus
ammenfassung verdeutlicht, dass für mehrere Schutzgüter relevante Um-
weltauswirkungen bewirkt werden.
Bei der Gesamtbewertung des Vorhabens muss jedoch berücksichtigt werden dass
durch den bestehenden Bebauungsplan W 10.1 eine Bebauung im Geltungsbereich pla-
nungsrechtlich möglich war und auch nach festgestellter Teilfunktionslosigkeit an die-
Umweltbericht 34
Stadt Darmst
adt
Vorhabe
nbezogener Bebauungsplan W 57
ser Stelle nach
§ 34 BauGB qualitativ zulässig ist. Das gesamte Grundstück ist als
Baugrundstück anzusehen und kann, wenn sich das Vorhaben nach Art und Maß der
baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche in die nähere Umgebung
einfügt, bebaut werden. Eingriffsrelevant gemäß § 14 BNatSchG sind somit lediglich
Beeinträchtigungen, die zusätzlich auftreten. Sofern erhebliche zusätzliche Beeinträch-
tigungen abzuleiten wären, sind diese als Eingriff gemäß § 14 BNatSchG zu werten.
Der Biotopverlust von Flächen wurde bereits im Rahmen der Aufstellung des Bebau-
ungsplans W 10.1 genehmigt; insofern lässt sich hieraus kein Eingriff gem. § 14
BNatSchG ableiten.
Relevant für die Eingriffsermittlung ist insofern ein Vergleich des Anteils der versiegel-
ten Flächen. Dabei wird nachfolgend die "Fläche mit Geh-/Fahr- und Leitungsrecht"
nicht berücksichtigt, da dieser Bereich baulich nicht verändert wird. Betrachtet wird
somit weitergehend nur der "Veränderungsbereich" (9.056 m²).
Der Vergleich mit den Nachbargrundstücken (siehe nachfolgende Tabelle) zeigt, dass
die Umgebung einen so hohen Versiegelungsgrad aufweist, dass nach § 34 BauGB so-
gar ein höherer Eingriff auf dem Grundstück zulässig wäre, als der künftige Bebauungsplan
festse
tzt.
Tabelle
11: Grad der Überbauung/Versiegelung auf Nachbargrundstücken
Grundstücke Grundstücksfläche
gesamt
bauliche
Anlagen
Versiegelte
Fläche GRZ I GRZ II
Flur 38,
Flurstü
ck 258/1 3.354,00 m² 1.423,60 m² 221,00 m² 0,42 0,49
Flur 38,
Flurstück 1/1
7 3.190,00 m² 989,00 m² 1.472,44 m² 0,31 0,77
Flur 38,
Flurstü
ck 1/19 3.356,32 m² 1.144,23 m² 1.788,40 m² 0,34 0,87
Flur 38,
Flurstü
ck 1/21 10.536,97 m² 3.180,81 m² 4.344,66 m² 0,30 0,71
Die oben st
ehende Tabelle zeigt, dass - während für das Plangebiet eine GRZ II von
0,65 festgesetzt ist – der Versiegelungsgrad der Nachbargrundstücke, die GRZ II, zwi-
schen 0,71 und 0,87 liegt.
Der Vergleich mit den Nachbargrundstücken zeigt somit, dass die Umgebung einen so
hohen Versiegelungsgrad aufweist, dass - nach derzeitiger Beurteilung nach § 34
BauGB - ein höherer Eingriff auf dem Grundstück zulässig wäre. Der künftige Bebau-
ungsplan ermöglicht also keine zusätzliche bzw. höhere Eingriffe auf dem Gelände, so
dass naturschutzfachliche Kompensationsmaßnahmen nicht erforderlich sind.
Umweltberich
t 35
Stadt Darm
stadt
Vorha
benbezogener Bebauungsplan W 57
11 FORSTRECH
TLICHER AUSGLEICH
Für den durch das Vorhaben bewirkten Waldverlust werden Ersatzaufforstungsmaß-
nahmen gemäß HWaldG § 12 Abs. 2 durchgeführt, d.h. es erfolgen Aufforstungen auf
städtischen Flächen am Gehaborner Hof (Flur 8, Nr. 8) mit einem Umfang von
3.762 m².
12 AUSWIRKUNGEN DES VORHABENS HINSICHTLICH
ARTENSCHUTZRECHTLICHER BELANGE GEMÄSS § 44 BNATSCHG
Das Ergebnis der artenschutzrechtlichen Prüfung (H ENNIG, 2013 aktualisiert 2015) lau-
tet wie folgt:
"Bei den möglicherweise durch das geplante Vorhaben betroffenen FFH-Anhang-IV-
Arten und den europäischen Vogelarten bleibt die kontinuierliche ökologische Funktio-
nalität der Fortpflanzungsstätten im räumlichen Kontext unter Berücksichtigung der
genannten Vermeidungsmaßnahmen sowie CEF-Maßnahmen erhalten. Auch bleiben
unter Berücksichtigung der dargelegten Vermeidungsstrategien Störungen mit Auswir-
kungen auf die lokalen Populationen und signifikante Erhöhungen des Mortalitätsrisikos
aus. Somit werden für keine Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie sowie der euro-
päischen Vogelarten gem. Art. 1 der Vogelschutzrichtlinie die Verbotstatbestände des
§ 44 Abs. 1, 2 und 3 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG erfüllt. Es wird daher keine Ausnahme
gem. § 45 Abs. 7 Satz 1 u. 2 BNatSchG für das Vorhaben benötigt."
Demnach müssen folgende CEF-Maßnahmen berücksichtigt werden:
Anbringen von Nistkästen: Anbringung von 30 künstlichen Nisthöhlen (Nistkästen
unterschiedlicher Größe und mit unterschiedlichen Durchmessern für das Einflug-
loch) im westlich an den Eingriffsbereich angrenzenden Wald. Die Auswahl der Käs-
ten sollte so erfolgen, dass sowohl unterschiedliche Größen von Kästen als auch un-
terschiedliche Durchmesser für das Einflugloch ausgewählt werden.
Maßnahme zur Sicherung des Brutplatzes der Goldammer: Verpflanzung eines He-
ckenbereiches mit einer Länge von 5 m zur Aufwertung eines nicht optimal ausge-
prägten Habitats für die Goldammer.
"Da die Entwicklung einer solchen Struktur mehrere Jahre in Anspruch nehmen würde, eine CEF-
Maßnahme aber zum Zeitpunkt des Eingriffs wirksam sein muss, wird die Verpflanzung eines He-
ckenbereiches mit einer Länge von 5 m zur Aufwertung eines nicht optimal ausgeprägten Habitats
für die Goldammer empfohlen". (Henning, 2015)
Maßnahme zur Sicherung des Brutplatzes des Feldschwirls: Schaffung 100 m2 Habi-
tatstrukturen (entsprechend Vorgabe Henning, 2015) und dauerhafte Sicherung.
"Der Feldschwirl ist Brutvogel in weitgehend offenem Gelände mit mindestens 20 bis 30 cm hoher
Krautschicht, die besonders aus weichen schmalblättrigen Halmen besteht. Wichtig sind Singwar-
ten an vorjährigen Stauden oder einzelnen Sträuchern. Brutplätze befinden sich z. B. in extensiv
oder nicht genutzten Feuchtwiesen, schütteren, mit Gräsern durchsetztem Landschilf, feuchten
Waldstandorten oder stark verkrautete Waldränder und sogar Fichten und Kiefernschonungen. Im
Umweltberich
t 36
Stadt Darm
stadt
Vorha
benbezogener Bebauungsplan W 57
Rahmen einer CEF-M
aßnahme sollten 100 m² eines solchen Habitats entweder geschaffen, dazu
entwickelt und dauerhaft gesichert werden." (Henning, 2015)
Die Lage und Durchführung der Maßnahmen (außerhalb des Geltungsbereichs) wird im
Durchführungsvertrag mit der Stadt Darmstadt geregelt.
13 SCHWIERIGKEITEN UND LÜCKEN BEI DER ZUSAMMENSTELLUNG DER ANGABEN
Auf der Grundlage der vorliegenden Daten konnte die Umweltprüfung durchgeführt
werden; Schwierigkeiten und Lücken traten nicht auf.
14 BESCHREIBUNG DER GEPLANTEN MAßNAHMEN ZUR ÜBERWACHUNG DER
DURCHFÜHRUNG DES BAULEITPLANS AUF DIE UMWELT (MONITORING)
Gemäß § 4c BauGB überwachen die Gemeinden/Städte die erheblichen Umweltauswir-
kungen, die auf Grund der Durchführung der Bauleitpläne eintreten, um insbesondere
unvorhergesehene nachteilige Auswirkungen frühzeitig zu ermitteln und in der Lage zu
sein, geeignete Maßnahmen zur Abhilfe zu ergreifen.
Zur Klärung der erheblichen Umweltauswirkungen, die auf Grund der Durchführung der
Bauleitpläne eintreten (vgl. § 4c BauGB), sind auch die realisierten Maßnahmen zur
Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich von Umweltbeeinträchtigungen mit zu
berücksichtigen. Diese Maßnahmen beeinflussen ebenfalls Art, Maß und Dauer der
Umweltauswirkungen, die der Bebauungsplan zur Folge hat. Während der Planaufstel-
lung, d.h. bei der Prognose und Bewertung der Umweltauswirkungen im Umweltbe-
richt, werden diese Maßnahmen bereits einbezogen.
Bei der Umsetzung der Festsetzungen des Bebauungsplanes verleiben keine erheblichen
Umweltauswirkungen. Eine Überwachung aufgrund möglicher unvorhergesehener nach-
teiliger Umweltauswirkungen ist nicht erforderlich, sofern durch ein entsprechendes
Monitoring die Funktionalität der in Kap. 12 dargelegten CEF-Maßnahmen nachgewie-
sen ist.
15 ALLGEMEINVERSTÄNDLICHE ZUSAMMENFASSUNG
Beschreibung des Bebauungsplans
Im Sta
dtteil Darmstadt-Waldkolonie wird durch die Aufstellung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes 'Südliche Michaelisstraße / Am Westwald' die Voraussetzung für die
weitergehende Siedlungsentwicklung geschaffen. Geplant ist die Errichtung einer
Wohnsiedlung mit kostengünstigen, familiengerechten Doppel- und Reihenhäusern. Der
Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 9.840 m², davon beträgt der zusätzliche
Flächenbedarf 9.056 m², da eine bestehende Straßenfläche Teil des Geltungsbereiches
ist.
Umweltb
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Stad
t Darmstadt
Vor
habenbezogener Bebauungsplan W 57
Durch
die festgesetzte Grundflächenzahl wird in den Wohngebieten eine maximale
Überbauung/Versiegelung von maximal 4.964 m² ermöglicht. Die Versiegelung beträgt
im Geltungsbereich des Bebauungsplanes somit - inkl. Verkehrsfläche und Fläche für
Versorgungsanlage - künftig maximal 6.167 m².
Kurze Charakterisierung von Natur und Landschaft
Der
Geltungsbereich des Bebauungsplans 'Südliche Michaelisstraße / Am Westwald'
befindet sich am westlichen Siedlungsrand von Darmstadt. An den Geltungsbereich
grenzen im Westen und Südwesten Teile des Westwaldes, im Norden die Grundstücke
der städtischen Kindertagesstätte Waldkolonie sowie der BPD Immobilenentwicklung
GmbH und im Osten und Südosten die bestehende Wohnbebauung der Michaelisstraße
und Trierer Straße an.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird gegenwärtig von Brachflächen und
Waldgebiet geprägt.
Beschreibung der Umweltauswirkungen des Vorhabens
Als we
sentliche Umweltauswirkungen sind folgende ermittelt worden:
x Flächenversiegelung (maximal 6.137 m², siehe dazu Tab. 9)
dadurch - Verlust von Biotopentwicklungspotential
- Verlust von Bodenfunktionen
- Verlust von Infiltrationsfläche
x Verlust von Biotopstrukturen (9.840 m² und 12 Bäume)
dadurch - Minderung Biotopwert
- Verlust Habitatstrukturen
- Verlust klimarelevanter Grünstrukturen
x Einbringen baulicher Anlagen
dadurch - Minderung der Luftzirkulation
- Einbringen zusätzlicher 'Wärmespeicher'
Es zeigte sich somit, dass für mehrere Schutzgüter relevante Umweltauswirkungen
bewirkt werden.
Bei der Gesamtbewertung des Vorhabens muss jedoch berücksichtigt werden, dass
durch den bestehenden Bebauungsplan "W 10.1" eine Bebauung im Geltungsbereich
(entsprechend der festgesetzten Vorgaben in 1977) planungsrechtlich möglich war und
auch nach festgestellter Teilfunktionslosigkeit an dieser Stelle nach § 34 BauGB quali-
tativ zulässig ist, d. h. der Biotopverlust und die Flächenversiegelung bzw. Flächen-
überbauung ist durch den rechtskräftigen Bebauungsplan bereits genehmigt.
Das bedeutet, dass - unter Berücksichtigung der festgesetzten Vermeidungs-/CEF- und
Begrünungsmaßnahmen - keine zusätzlichen negativen Auswirkungen für die Schutzgü-
ter nach UVPG bewirkt werden, so dass insgesamt keine nachteiligen Auswirkungen
für die Umwelt verbleiben.
Umweltb
ericht 38
Stad
t Darmstadt
Vor
habenbezogener Bebauungsplan W 57
QUELLENVERZEICHNI
S
BGR (2013) BUNDESANSTALT FÜR GEOWISSENSCHAFTEN UND ROHSTOFFE: Internet Geovie-
wer (http://geoviewer.bgr.de/frames/index.php?&gui_id=bgr_geoviewer) Abfragedatum:
07.08.2013
DWD (2013) DEUTSCHER WETTERDIENST: Klimadaten für Messstationen in Deutschland,
Referenzperiode 1981-2010, Messstation Darmstadt,
(http://www.darmstadt.de/?id=2431), Abfragedatum: 12.08.2013
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN MIT LANDSCHAFTSPLAN DER WISSENSCHAFTSSTADT DARMSTADT
(FNP, 2005): Internet (http://www.darmstadt.de/?id=2431)
Abfragedatum: 31.07.2013
FRITZ GMBH (2013): Schalltechnische Untersuchung, Errichtung einer Wohnbebauung
westlich der Michaelisstraße in Darmstadt
HENNING, F. W. Dipl. Biol. (2013, AKTUALISIERT 2015): Artenschutzfachliche Prüfung für
die Bebauungsplanung der Stadt Darmstadt, Stadtteil Waldkolonie, Michaelisstra-
ße, Hessen - Fernwald
HESSISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT UND GEOLOGIE (HLUG 2013a): BodenViewer Hes-
sen - Wiesbaden (http://bodenviewer.hessen.de/)
Abfragedatum:08.08.2013
HESSISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT UND GEOLOGIE (HLUG 2013b): Fachinformations-
system Grund- und Trinkwasserschutz Hessen – Wiesbaden
(http://gruschu.hessen.de/) Abfragedatum:09.08.2013
HESSISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT UND GEOLOGIE (HLUG 2013c): Grundwasserkarten
Hessische Rheinebene – "Hessisches Ried" – Wiesbaden
(http://www.hlug.de/start/wasser/grundwasser/grundwasserkarten/grundwasserkarten-hessische-
rheinebene-hessisches-ried.html) Abfragedatum:09.08.2013
HESSISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT UND GEOLOGIE (HLUG 2013d): Umweltatlas Hessen
– Wiesbaden (http://atlas.umwelt.hessen.de/servlet/Frame/atlas/geologie/hydro/hydrogeo.htm)
Abfragedatum:09.08.2013
HESSISCHES MINISTERIUM FÜR UMWELT, ENERGIE, LANDWIRTSCHAFT UND
VERBRAUCHERSCHUTZ (HMUELV 2005): Verordnung über die Durchführung von
Kompensationsmaßnahmen, Ökokonten, deren Handelbarkeit und die Festsetzung
von Ausgleichsabgaben - Wiesbaden
KLAUSING, O., WEISS, A.; (1986): Standortkarte der Vegetation in Hessen– Wiesbaden
LANDSCHAFTSPLAN DARMSTADT (LP 2004): Internet (http://www.darmstadt.de/standort/ stadt-
entwicklung-und-stadtplanung/landschaftsplan/) Abrufdatum: 31.07.2013
OPENSTREETMAP (2013): Abbildung 1, S. 5 (http://openstreetmap.de/karte.html)
REGIERUNGSPRÄSIDIUM DARMSTADT, DEZ. 41.5 (2014): Auskunft aus dem Altlasten-
Informationssystem Hessen (ALTIS, Altlastendatei; Schreiben vom 31.03.2014,
AZ: IV/Da41.5 – 100i06.03.14(11))
01.114 / 01.122
01.114 / 01.122
01.153
01.153
01.153
01.152 /02.400 /02.500
01.152 /02.400 /02.50001.152 /02.400 /02.500
02.500
02.500
02.500
05.243
09.220
09.220
09.220
09.22010.530
10.530
10.52010.520
10.520
10.520
10.540
10.540
10.540
10.540
10.54010.54010.540
01.153
10.540
Cr, Cs, Md, Pa,Pc, Pd, Psyl, Pt,Rcae, Rf, Rps,Sc, Sol, Ud, ...
Av, Rc, Rcae,Rf, Sol, Ud, ...
Pp
PcPdAcPcHt
CrDc, Sol, Ud, ...
Av, Dc, Ea, Rc,Rcae, Rf, Sol,Ud, ...
Av, Ea, Rf, Sol,Ud, ...
Ca, Psyl,Pt, Rps,...
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Ca, Cr,Pa, Pd,Sa, Psyl,...Jr
Pt
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Aa, Cs,...
Aa, Rf,Pt, Sa,...01.152 /02.400 /02.50001.152 /02.400 /02.500
Legende01.114 /01.122
01.15301.152 /02.400
02.500
05.24309.22010.52010.53010.540
Buchenmischwald / EichenmischwaldNaturverjüngung, Sukzession am Wald / Hecken-Gebüschpflanzung(einheimisch, standortgerecht)Typischer voll entwickelter WaldrandHecken-Gebüschpflanzung (standortfremd, Ziergehölze)
Naturfern ausgebauter GrabenWärmeliebende ausdauernde Ruderalfluren meist trockener StandorteNahezu versiegelte Flächen, PflasterKies- und SandwegBefestigte und begrünte Flächen (Rasenpflaster)
Maßstab 1:2.000 / 1:50008/2013
Bestandskarte zum Umweltbericht
Abgrenzung Geltungsbereich
04.110 - Einzelbaum, einheimisch, standortgerecht, Obstbaum04.120 - Einzelbaum, nicht einheimisch, nicht standortgerecht, Exoten
04.220 - Baumgruppe, nicht einheimisch, nicht standortgerecht, Exoten04.210 - Baumgruppe, einheimisch, standortgerecht, Obstbaum
Arten:Aa-Ailanthus altissima-GötterbaumAc-Acer campestre-FeldahornAv-Artemisia vulgaris-Gemeiner BeifußCa-Corylus avellana-Gemeine HaselCr-Crataegus ssp.-WeißdornCs-Cornus sanguinea-Roter HartriegelDc-Daucus carota-Wilde MöhreEa-Erigeron annuus-Einjähriges BerufkrautFs-Fagus sylvatica-RotbucheHt-Helianthus tuberosus-TopinamburJr-Junglans regia-WalnussMd-Malus domestica ssp.-KulturapfelPa-Prunus avium-VogelkirschePc-Prunus cerasifera-KirschpflaumePd-Prunus domestica-ZwetschgePp-Prunus persica-Pfirsich Psyl-Pinus sylvestris-WaldkieferPt-Populus tremula-ZitterpappelQr-Quercus robur-StieleicheRc-Rosa canina-HundroseRcae-Rubus caesius-KratzbeereRf-Rubus fructicosus-BrombeereRps-Robinia pseudoacacia-Robinie Sa-Salix alba-SilberweideSc-Salix caprea-Sal-WeideSol-Solidago canadensis-Kanadische GoldruteUd-Urtica dioica-Brennnessel
Legende
$XVVFKQLWW)OlFKHQQXW]XQJVSODQPLW/DQGVFKDIWVSODQder Wissenschaftsstadt Darmstadt (2005)
Abgrenzung GeltungsbereichAbgrenzung UntersuchungsgebietGebäude (Bestand)
M 1:2.000
M 1:500
Anhang 1:
Anhang 2
zum Umweltbericht
Zoologische Fachgutachten, Artenschutz und Wildtiermanagement
Dipl.-Biol. Frank W. Henning
European Professional Biologist (ECBA)
Standort Hessen:
Waldstrasse 6, 35463 Fernwald
Standort Rheinland-Pfalz
Wingertstrasse 51
67292 Kirchheimbolanden
Tel: 0172 – 677 51 82
Fax: 03212 - 1046103
Frank.W.Henning@gmx.de
USt-IdNr: DE184317516
Fernwald, den 27.06.2016
Projekt: Darmstadt, Michaelisstrasse
Hier: Ergänzende Ausführungen zur Umsetzung von Vermeidungsmaß-
nahmen zum Artenschutz
Sehr geehrter Herr Sinner, sehr geehrte Frau Berlip,
für die, von der Genehmigungsbehörde gewünschten Ergänzungen, möchte ich Folgendes
feststellen:
Einbringen von Nistkästen (Typen)
Als künstliche Nisthilfen für höhlenbrütende Vogel arten werden 30 Stück Typen der Firma Sch-
wegler Nisthöhle 1B oder 2M mit Fluglochweiten 32 mm (10 Stück) oder 26 mm (10 Stück) und
(10 Stück) oval empfohlen. Diese Nisthöhle besitzt einen Brutraum-Innendurchmesser von
12 cm und ist je nach Einflugloch für Blaumeise, Sumpfmeise, Kohlmeise, Kleiber oder Sperlin-
ge geeignet. Ergänzend dazu kann ein Kastentyp für den Haussperling eingebracht werden.
Dieser Typ „Sperlingskolonie 1 SP“ bietet drei Sperlingsbrutpaaren einen Brutplatz innerhalb
eines Nistkastens. Bewohner dieses Kastens kö nnen Haus- und Feldsperling, vereinzelt auch
Hausrotschwanz sein.
Aufhängen von Nistkästen
Die Aufhängung kann ab September 2016 bis März 2017 erfolgen. Für den Diebstahlsschutz
der Nistkästen kann es sinnvoll sein, diese in einer Höhe von 3,00 m anzubringen. Aus ökologi-
scher Sicht ist jedoch auch eine Höhe ab 1,80 m und höher zu vertreten. Eine mögliche Anbrin-
gung am oberen Rand der Garagen oder anderer Gebäudeteile ist somit in jedem Fall als aus-
reichend anzusehen.
Positionierung der Nistkästen
Da Höhlen für höhlenbrütende Arten in der Na tur immer wieder neu entstehen, weisen die höh-
lenbrütenden Arten eine hohe ökologische Flexib ilität in Bezug auf die Auswahl der Nisthöhle
auf. Die Positionierung der Nisth öhlen zuerst innerhalb des Wald bereiches und nach Fertigstel-
lung der Gebäude/Garagen innerhalb der Gärten stellt somit keinesfalls einen Nachteil für die
höhlenbrütenden Vogelarten dar. Die Nistkästen so llen abschließend wie folgt positioniert wer-
den: Befestigung von 30 Nistkästen (optional 30 Einzelnistkästen oder 4 Koloniekästen und 18
Einzelnistkästen) an:
- Hochstämme an den Stellplätzen (6 Einzelnistkästen)
Frank W. Henning ● Waldstr. 6 ● 35463 Fernwald
Dirk von Hoek GmbH
Borsigstr. 20a
65205 Wiesbaden
Anhang 2
zum Umweltbericht
- Bestandsbäume (3 Einzelnistkästen)
- Garagen (9 Einzelnistkästen und 1 Koloniekasten)
- Heiztechnikzentrale (3 Koloniekästen)
Ausrichtung der Nistkästenöffnungen
Die Ausrichtung der Nistkastenöffnungen in Richtung Westen sollte weitgehend vermieden wer-
den. Jede andere Ausrichtung ist möglich. Falls vorhanden, kann es sinnvoll sein, dass sich vor
in der Nähe des Kastens eine Ansitzwarte befindet. Dies wird durch die Platzierung der Kästen
an den gepflanzten Bäumen in jedem Fall sichergestellt.
Pflege der Nistkästen
Die Reinigung der Nistkästen ist aus ökologischer Sicht nicht erforderlich, da auch in natürlichen
Höhlen keine Reinigung stattfindet. Da das Material der geplanten Nistkästen aus sogenanntem
„Holzbeton“ besteht, kann die Trockenheit des Kasteninnenraums die mögliche Nutzungsdauer
der Kästen deutlich verlängern. Die Nistkästen werden aus diesem Grund einmal jährlich auf
Funktionsfähigkeit geprüft und gereinigt. Verloren gegangen Nistkästen werden ersetzt. Die
jährliche Reinigung der Kästen erfolgt im Zeitraum September/Oktober.
Maßnahme zur Sicherung des Brutplatzes der Goldammer
Die Goldammer ist ein Brutvogel offener und halboffener, abwechslungsreicher Landschaften
mit Büschen, Hecken und Gehölzen. Eine hohe Dichte an Grenzlinien zwischen unterschiedli-
chen Vegetationshöhen ist ebenso wichtig für diese Art wie Singwarten. Da der Heckenbestand
des Planungsraumes ein wesentliches Habitatmerkmal für die Goldammer darstellt, sollte diese
Habitatstruktur innerhalb des Planungsraumes oder aber im Umfeld erhalten bleiben. Da die
Entwicklung einer solchen Struktur mehrere Jahre in Anspruch nehmen würde, eine CEF-
Maßnahme aber zum Zeitpunkt des Eingriffs wi rksam sein muss, wird die Verpflanzung eines
Heckenbereiches mit einer Länge von 5 m zur Aufwertung eines nicht optimal ausgeprägten
Habitates für die Goldammer empfohlen.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang ist ein nicht gemähter Grünlandbereich vor der Hecke, in
dem sich die Goldammer verstecken kann. Eine Mahd dieses Grünlandbereiches ist alle zwei
Jahre zur Vermeidung der Verbuschung vorzusehen.
Maßnahme Feldschwirl nicht mehr erforderlich
Im Rahmen der genehmigungsbegleitenden Untersuchungen im Jahr 2016 wurde festgestellt,
dass 1. der Lebensraum des Feldschwirls durc h die natürliche Sukzession vollständig ver-
schwunden ist und 2., dass der Feldschwirl den Planungsraum aufgrund der fehlenden Lebens-
raumstrukturen (siehe Abb. 1 bis 4) nicht mehr besiedelt und auch in Zukunft nicht mehr besie-
deln wird.
Abb. 1: Lebensraumstrukturen des Planungsraumes Abb. 2: Lebensraumstrukturen des Planungsraumes
Anhang 2
zum Umweltbericht
Abb. 3: Lebensraumstrukturen des Planungsraumes Abb. 4: Lebensraumstrukturen des Planungsraumes
Die ergänzenden Untersuchungen im Jahr 2016 zur Prüfung des möglichen Feldschwirlvor-
kommens wurden entsprechend der Vorgaben der Methodenstandards zur Erfassung von Brut-
vögeln in Deutschland durchgeführt (siehe Südbeck et al. 2005). Diese Standards schlagen für
die Erfassung des Feldschwirls folgende Erfassungsdichte vor:
Tab. 1: Nachweisgrenzen für den Feldschwirl entsprechend Südbeck et al. (2005)
Monat April Mai Juni Juli
Anfan/Mitte/Ende A M E A M E A M E A M E
Feldschwirl 1. 2. 3.
Die Begehungen zur Erfassung des Feldschwirls wurden ab Mitte Mai mit insgesamt 4 Bege-
hungen mit einer Dauer von je 2 h und teilweise dem ergänzenden Einsatz einer Klangattrappe
vorgenommen (12.05, 23.05, 03.06 und 21.06). Während keiner der Begehungen wurden Hin-
weise auf das Vorkommen des Feldschwirls gef unden. Es ist sicher davon auszugehen, dass
der Feldschwirl den Planungsraum nicht mehr be siedelt. Entsprechend ist es aus artenschutz-
rechtlicher Sicht nicht mehr erforderlich, CEF-Maßnahmen für den Feldschwirl umzusetzen.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Beratungsverlauf (5)
Orte (13)
- Michaelisstraße
- Trierer Straße 2
- Koblenzer Straße
- Rheinstraße
- Waldstraße 6
- Borsigstraße 20a
- Bessunger Straße 125
- Wilhelminenstraße 1
- Ida-Rhodes-Straße 1
- Ohlystraße 75
- Poststraße 20
- Dornheimer Weg 24
- Im Harras
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2016/0310
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 25.07.2016
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00