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AN/0971/2026

Anwohnerdurchfahrt Schleusenweg Worringen

Gem. Antrag nach § 3 BV6 15.06.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 25.06.2026, TOP 8.3.1

Gem. Antrag nach § 3 (BV6)

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Gem. Antrag nach § 3 (BV6)

2794 Zeichen

CDU-Fraktion, SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Lucas Hahn FDP, Lilo 
Heinrich Die Linke, Johann Kardinal BSW 
Gleichlautend 
Herrn Oberbürgermeister 
Torsten Burmester 
Herrn Bezirksbürgermeister 
Daniel Kastenholz 
 Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/0971/2026 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 25.06.2026 
 
Anwohnerdurchfahrt Schleusenweg Worringen 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung beauftragt die Verwaltung der Stadt Köln zu prüfen, ob eine Freigabe 
der Durchfahrt der Alten Neusser Landstraße aus südlicher Richtung für Anwohnerinnen und 
Anwohner des Schleusenwegs bis zur Alten Neusser Landstr. 255 bzw. 272 unter 
Beibehaltung der am Zebrastreifen angebrachten Verkehrspfosten möglich ist.  
Begründung: 
Richtigerweise ist die Alte Neusser Landstr. in Köln Worringen zwischen den Hausnummern 
303 und 255 bzw. 272 aufgrund der baulichen Gegebenheiten seit vielen Jahren eine 
Einbahnstraße. Auf Höhe der Hausnummer 270 ist die Alte Neusser Landstraße in Worringen 
jedoch deutlich breiter und durchaus beidseitig befahrbar.  
Denkbar wäre daher, die bisherige Einbahnstraßenregelung zwischen den Hausnummern 303 
und 255 bzw. 272 zu erhalten und den Abschnitt auf Höhe der Hausnummer 270 bis zur 
Einfahrt Schleusenweg in eine Straße mit beschränkter Durchfahrt (Duchfahrtsverbot) mit 
Ausnahme von Anliegern des Schleusenwegs umzuwidmen. Sämtliche 
Verkehrssicherungsmaßnahmen des Kreuzungsbereichs Alte Neusser Landstraße / St. Tönnis 
Straße sollen erhalten bleiben.  
Für Anwohnerinnen und Anwohner der Schleusenwegs, der auf Höhe der Hausnummer 272 
an die Alte Neusser Landstr. anschließt, bedeutet die derzeit gültige Einbahnstraßenregelung 
erhebliche Umwege.  
Eine Aufhebung des Durchfahrtsverbots bis Hausnummer 272 nur für Anwohnerinnen und 
Anwohner würde Umwege reduzieren. Da es sich beim Schleusenweg um eine Straße mit 
lediglich 5 Hausnummern und somit einigen wenigen Anliegerinnen und Anliegern handelt,

- 2 - 
ist nicht von einem übermäßigen Durchgangsverkehr, auch nicht im Bereich des 
Zebrastreifens auf Höhe der Kreuzung St. Tönnis-Str / Alte Neusser Landstr., au szugehen.  
Die Stadt Köln hat sich mit Ratsbeschluss vom 24. Juni 2021 vorgenommen, bis zum Jahr 
2035 klimaneutral zu werden. Hierzu gehört es auch, Fahrtstrecken zu vermindern und somit 
den CO2 Ausstoß zu reduzieren.  
 
 
 
Für die CDU-Faktion         Für die SPD-Fraktion     Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen  
 
Norbert Schott          Inan Gökpinar  Marc Kersten 
Fraktionsvorsitzender        Fraktionsvorsitzender   Fraktionsvorsitzender 
 
 
Lucas Hahn FDP, Lilo Heinrich Die Linke, Johann Kardinal BSW

Beratungsverlauf (1)

25.06.2026 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 8.3.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0971/2026
Typ
Gem. Antrag nach § 3 BV6
Datum
15.06.2026
Erstellt
12.06.2026 11:31