AN/0971/2026
Anwohnerdurchfahrt Schleusenweg Worringen
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Gem. Antrag nach § 3 (BV6)
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CDU-Fraktion, SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Lucas Hahn FDP, Lilo Heinrich Die Linke, Johann Kardinal BSW Gleichlautend Herrn Oberbürgermeister Torsten Burmester Herrn Bezirksbürgermeister Daniel Kastenholz Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0971/2026 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 25.06.2026 Anwohnerdurchfahrt Schleusenweg Worringen Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, Beschluss: Die Bezirksvertretung beauftragt die Verwaltung der Stadt Köln zu prüfen, ob eine Freigabe der Durchfahrt der Alten Neusser Landstraße aus südlicher Richtung für Anwohnerinnen und Anwohner des Schleusenwegs bis zur Alten Neusser Landstr. 255 bzw. 272 unter Beibehaltung der am Zebrastreifen angebrachten Verkehrspfosten möglich ist. Begründung: Richtigerweise ist die Alte Neusser Landstr. in Köln Worringen zwischen den Hausnummern 303 und 255 bzw. 272 aufgrund der baulichen Gegebenheiten seit vielen Jahren eine Einbahnstraße. Auf Höhe der Hausnummer 270 ist die Alte Neusser Landstraße in Worringen jedoch deutlich breiter und durchaus beidseitig befahrbar. Denkbar wäre daher, die bisherige Einbahnstraßenregelung zwischen den Hausnummern 303 und 255 bzw. 272 zu erhalten und den Abschnitt auf Höhe der Hausnummer 270 bis zur Einfahrt Schleusenweg in eine Straße mit beschränkter Durchfahrt (Duchfahrtsverbot) mit Ausnahme von Anliegern des Schleusenwegs umzuwidmen. Sämtliche Verkehrssicherungsmaßnahmen des Kreuzungsbereichs Alte Neusser Landstraße / St. Tönnis Straße sollen erhalten bleiben. Für Anwohnerinnen und Anwohner der Schleusenwegs, der auf Höhe der Hausnummer 272 an die Alte Neusser Landstr. anschließt, bedeutet die derzeit gültige Einbahnstraßenregelung erhebliche Umwege. Eine Aufhebung des Durchfahrtsverbots bis Hausnummer 272 nur für Anwohnerinnen und Anwohner würde Umwege reduzieren. Da es sich beim Schleusenweg um eine Straße mit lediglich 5 Hausnummern und somit einigen wenigen Anliegerinnen und Anliegern handelt, - 2 - ist nicht von einem übermäßigen Durchgangsverkehr, auch nicht im Bereich des Zebrastreifens auf Höhe der Kreuzung St. Tönnis-Str / Alte Neusser Landstr., au szugehen. Die Stadt Köln hat sich mit Ratsbeschluss vom 24. Juni 2021 vorgenommen, bis zum Jahr 2035 klimaneutral zu werden. Hierzu gehört es auch, Fahrtstrecken zu vermindern und somit den CO2 Ausstoß zu reduzieren. Für die CDU-Faktion Für die SPD-Fraktion Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Norbert Schott Inan Gökpinar Marc Kersten Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender Lucas Hahn FDP, Lilo Heinrich Die Linke, Johann Kardinal BSW
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0971/2026
- Typ
- Gem. Antrag nach § 3 BV6
- Datum
- 15.06.2026
- Erstellt
- 12.06.2026 11:31