Änderung Parkordnung zur Gewährleistung der Barrierefreiheit auf Gehwegen in der Engelbertstraße
Mitteilung BV 2524/2020 vom 27.08.2020
Stand: Am 08.12.2020 in der Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Mitteilung BV
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/661/2 Vorlagen-Nummer 2524/2020 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 26.08.2020 Änderung Parkordnung zur Gewährleistung der Barrierefreiheit auf Gehwegen in der Engelbertstraße Um auf der Engelbertstraße im Abschnitt zwischen Mozart- und Lindenstraße die Barrierefreiheit auf Gehwegen zu gewährleisten, werden die Schrägparkplätze, die heute teilweise auf dem Gehweg lie- gen, auf der linken Seite aufgehoben und in Längsparkplätze am Fahrbahnrand umgewandelt. Durch diese Maßnahme stellt die Verwaltung die Barrierefreiheit auf dem dortigen Gehweg sicher. Die heu- tige Gehwegbreite zwischen der Markierung der Schrägparkplätze und der Häuserfront beträgt ledig- lich 1,45 m und wird nach Umsetzung der Maßnahme 2,45 m betragen. Durch die Änderung der Parkordnung entfallen ca. 13 von heute 26 bewirtschafteten Stellplätzen. Um den Stellplatzwegfall zu kompensieren und gleichzeitig die Parkmöglichkeiten von Bewohnerinnen und Bewohnern zu verbessern, wird auf diesen Stellplätzen ab 18 Uhr eine Bewohnerreservierung vorgenommen. Dies bedeutet, dass zwischen 18 Uhr und 9 Uhr des nächsten gebührenpflichtigen Werktages, diese Stellplätze ausschließlich für Bewohnerinnen und Bewohner mit gültigem Bewoh- nerparkausweis des Bewohnerparkgebietes Rathenauviertels (RATH) reserviert werden.
Beratungsverlauf
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08.12.2020
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 9.3, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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