0810/2023
Schnellbuslinie 91 zwischen Dormagen und Brühl über Köln-Worringen und Köln-Weiden West
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Anlage 7- Stellungnahme der Verwaltung zu den Beschlüssen BV 3 + 6
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1 Anlage 7 Schnellbuslinie 91 zwischen Dormagen und Brühl über Köln-Worringen und Köln-Wei- den West hier: Fortführung der Mitfinanzierung des Betriebs der Schnellbuslinie 91 (SB 91) Vorlagen-Nr.: 0810/2023 Hier: Stellungnahme zu den geänderten Beschlüssen der Bezirksvertretungen Lin- denthal und Chorweiler Stellungnahme der Verwaltung zu den geänderten, gleichlautenden Beschlüssen der Bezirksvertretung Lindenthal vom 08.05.2023 (Anlage 5) und der Bezirksvertretung Chorweiler vom 11.05.2023 (Anlage 6) Die geänderten Beschlüsse lauten: „Die Bezirksvertretung Lindenthal/Bezirksvertretung Chorweiler beschließt die stetige Förde- rung der Stadt Köln für die Schnellbuslinie 91 für die gesamte Laufzeit der Förderung bis 2025, wenn die notwenigen Fahrgastzahlen vorliegen.“ Stellungnahme der Verwaltung: Bei einem Abstimmungsgespräch im April 2023 auf Verwaltungsebene des Rhein-Erft-Krei- ses und der Stadt Köln haben beide Kommunen ihre grundsätzliche Bereitschaft geäußert, den Betrieb der Schnellbuslinie 91 weiterhin gemeinsam sicherzustellen. Die für eine dauer- hafte Finanzierungszusage der Stadt Köln - und damit verbundene Aufnahme in die Verein- barung über interlokale Verkehre nach der Einführungsphase - vorzulegenden analysefähi- gen Fahrgastzahlen sollen nach verbindlicher Zusage des Rhein-Erft-Kreises bis zum Ende des 2. Quartals 2023 durch das betreibende Unternehmen REVG der Stadt Köln vorgelegt werden. Ein solches Verfahren zur Linienerfolgsmessung erfüllt einerseits das kommunale Gebot bzw. die Verpflichtung zum Nachweis der Wirtschaftlichkeit, andererseits ist es im Übrigen ein elementarer Gegenstand des seinerzeit gefassten Beschlusses im Verkehrsausschuss vom 19.01.2021 gewesen (vgl. Vorlagen-Nr. 2844/2020). Der Rhein-Erft-Kreis hat in dem eingangs erwähnten Abstimmungsgespräch bestätigt, die vorgenannten Fahrgastdaten der Stadt Köln in einem auswertbaren Format bis spätestens im Juli 2023 zu übermitteln, um eine über den Dezember 2023 hinausgehende Mitfinanzie- rung der SB 91 durch die politischen Gremien der Stadt Köln rechtzeitig vor dem Fahrplan- wechsel 2023 entscheiden bzw. beschließen lassen zu können. Die Verwaltung empfiehlt deshalb dem Verkehrsausschuss, dem vorliegenden Beschlussvor- schlag der Verwaltung zu folgen.
Anlage 4 - Beschluss des Verkehrsausschusses der Stadt Köln vom 19.01.2021
2579 Zeichen
Anlage 4
Geschäftsführung
Verkehrsausschuss
Frau Krause
Telefon: (0221) 221-25909
Fax: (0221) 221-24447
E-Mail: angela.krause@stadt-koeln.de
Datum: 15.03.2023
Auszug
aus dem Beschlussprotokoll der 1. Sitzung des
Verkehrsausschusses vom 19.01.2021
öffentlich
3.3 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung: Einführung einer
Schnellbuslinie 91 zwischen Dormagen und Brühl über Köln-Worringen
durch den Rhein-Erft-Kreis
Hier: Mitfinanzierung der Schnellbuslinie 91 durch die Stadt Köln
2844/2020
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung:
Gemäß § 60 Absatz 3 Satz 1 GO NRW wird in Verbindung mit § 10 der Hauptsatzung ent-
schieden:
Der Verkehrsausschuss beschließt die finanzielle Beteiligung der Stadt Köln an der neu einzu-
richtenden Schnellbuslinie 91 (SB 91) des Rhein-Erft-Kreises ab dem Fahrplanwechsel De-
zember 2020. Dieser Beschluss ist in einer Pilotphase zunächst bis zum Fahrplanwechsel
Dezember 2022 befristet.
Die in der Begründung dargelegten Aufwendungen von max. 133.467,14 Euro pro Jahr ab
dem Fahrplanwechsel Dezember 2020 bis zum Fahrplanwechsel Dezember 2022 (Pilotphase)
stehen im Teilplan 1202, Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV zur Verfügung. Im Falle einer
Förderung der Linie durch den Zweckverband Nahverkehr Rheinland (ZV NVR) reduziert sich
der Anteil entsprechend auf 111.271,94 Euro pro Jahr. Für den Zeitraum der Pilotphase ent-
stehen für die Stadt Köln Gesamtaufwendungen von max. 266.934,28 Euro. Die Verteilung
der Kosten auf die Jahre 2020 bis 2022 wird in der Begründung unter Finanzierung aufge-
schlüsselt.
Die weitere Finanzierung seitens der Stadt Köln steht unter dem Vorbehalt eines messbaren
Nutzens der Linie für die Entlastung der Verkehrsnetze in Köln sowie der Nutzung der Linie
durch die Kölnerinnen und Kölner.
Hierfür hat der Rhein-Erft-Kreis der Stadt Köln im Sommer 2021 zunächst einen Zwischenbe-
richt und im Frühling 2022 einen qualifizierten Nutzennachweis als Entscheidungsgrundlage
für die weitere Finanzierung der SB 91 über den Fahrplanwechsel 2022 hinaus vorzulegen.
1
Ein Nutzen ergibt sich für die Stadt Köln, wenn sich die Nachfrage auf der SB 91 entspre-
chend der gutachterlichen Prognose in Bezug auf alle folgend genannten Parameter zum En-
de der ersten Jahreshälfte 2022 einstellt:
Durchschnittliche Fahrgäste/Tag > 390 Fahrgäste,
Maximale Besetzung >= 172 Fahrgäste/Tag,
Besetzung Spitzenstunde >= 15 % (26 Fahrgäste/Stunde) &
>= 13,0 Fahrgäste je Fahrtrichtung.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
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Anlage 5 - Auszug BV Lindenthal 08.05.2023
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Geschäftsführung
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
Herr Wagener
Telefon: (0221) 93313
Fax: (0221)
E-Mail: steffen.wagener1@stadt-
koeln.de
Datum: 09.05.2023
Auszug
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung
Lindenthal vom 08.05.2023
öffentlich
9.2.4 Schnellbuslinie 91 zwischen Dormagen und Brühl über Köln-Worringen
und Köln-Weiden West
hier: Fortführung der Mitfinanzierung des Betriebs der Schnellbuslinie
91 (SB 91)
0810/2023
geänderter Beschluss:
Der Verkehrsausschuss beschließt, die pilotweise Mitfinanzierung an der SB 91 auf
Basis der in der Begründung genannten Aspekte um ein weiteres Jahr bis zum Fahr-
planwechsel im Dezember 2023 zu verlängern, und beauftragt die Verwaltung, die
hierfür erforderlichen Mittel bereitzustellen.
Die Aufwandsermächtigungen von max. 111.271,94 Euro stehen im Haushaltsplan
2023/2024 im Teilergebnisplan des Amtes für nachhaltige Mobilitätsentwicklung in der
Produktgruppe 1202, Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV in der Teilplanzeile 13, Auf-
wendungen für Sach- und Dienstleistungen für das Jahr 2023 zur Verfügung. Die Kos-
tenaufstellung des Rhein-Erft-Kreises aus dem Jahr 2020 dient weiterhin als Grund-
lage für die finanzielle Bemessung.
Die weitere Finanzierung seitens der Stadt Köln ab dem Fahrplanwechsel 2023 steht
ausdrücklich unter dem Vorbehalt eines messbaren Nutzens der Linie für die Entlas-
tung der Verkehrsnetze in Köln sowie der Nutzung der Linie durch die Kölner*innen.
Hierfür hat der Rhein-Erft-Kreis der Stadt Köln zum Ende des 1. Halbjahres 2023 ei-
nen qualifizierten Nutzennachweis als Entscheidungsgrundlage für die weitere Finan-
zierung der SB 91 über den Fahrplanwechsel 2023 hinaus vorzulegen.
Ein Nutzen ergibt sich für die Stadt Köln, wenn sich die Nachfrage auf der SB 91 ent-
sprechend der gutachterlichen Prognose in Bezug auf alle folgend genannten Para-
meter einstellt (vgl. Vorlagen-Nr. 2844/2020):
Durchschnittliche Fahrgäste/Tag > 390 Fahrgäste,
Maximale Besetzung ≥ 172 Fahrgäste/Tag,
Besetzung Spitzenstunde ≥ 15 % (26 Fahrgäste/Stunde) &
≥ 13,0 Fahrgäste je Fahrtrichtung.
Der Verkehrsausschuss wird auf Grundlage des durch den Rhein-Erft-Kreis zu erbrin-
genden Nutzennachweises über die Einstellung oder die Fortführung der Mitfinanzie-
rung des Betriebs der SB 91 entscheiden.
Sollte der Rhein-Erft-Kreis den zuvor genannten qualifizierten Nutzennachweis und
eine nachvollziehbare Kostenaufstellung nicht oder nicht rechtzeitig erbringen, beauf-
tragt der Verkehrsausschuss die Verwaltung, die Mitfinanzierung zum Fahrplanwech-
sel im Dezember 2023 einzustellen. Der Verkehrsausschuss sowie die Bezirksvertre-
tungen Lindenthal und Chorweiler sind in diesem Fall durch die Verwaltung zu infor-
mieren.
Alternative:
Der Verkehrsausschuss beschließt angesichts der fehlenden Datengrundlage zum
Nachweis des Erfolgs der SB91 durch den Rhein-Erft-Kreis, die zweijährige Pi-
lotphase der Mitfinanzierung der Stadt Köln rückwirkend zum 10.12.2022 zu beenden.
Die Bezirksvertretung Lindenthal beschließt die stetige Förderung der Stadt
Köln für die Schnellbuslinie 91 für die gesamte Laufzeit der Förderung bis 2025,
wenn die notwenigen Fahrgastzahlen vorliegen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen
nicht anwesend: Herr Weber-Barononwsky (Grüne)
Anlage 2.1 - Übersicht über den geplanten Linienverlauf der SB 91 durch den Rhein-Erft-Kreis
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Dormagen Bf. Anlage 2.1 Dormagen Alte Heerstr./Lübecker Straße Anlage 1d: Dormagen Drucksache 36/2020 4. Ergänzung, rn Sitzung des Verkehrsausschusses am 26.08.2020 Hackenbroich Bunsenstraße Worringen &) Sinnersdorf Kirche Pulheim Rathaus Pulheim ‚Am Wiesenhang Geyen Von-Frenz-Str. Geyen Mitte Bergheim Brauweiler Bonnstraße Am Knüchelsdamm o © Bergheim Bf. Brauweiler Bonnstraße [e) Bergheim Martinswerk Elsdorf Busbf. ° Weiden West (S) Ns 3 © Quadrath e uerwehr o Oleanderstr. Frechen Schlehdornstraße o Kerpen Sindorf Bahnhof Frechen Rathaus Sindorf Europaring © Kerpen Rathaus Q Hürth Mitte ZOB Kendenich Luxemburger Straße Heide Freiheitsstr. = Brühl Bf. Brühl ” Winterburg |} grühl Mitte Lechenich Lister ‚Ausschnitt Wesseling Wesseling. | Ban o © _ ErftstadtCenter Banner © Brühl Bahnhof Lechenich Lechenich ® An der Patria Otto-Hahn-Allee Plausibilitätsüberprüfung Schnellbuslinien 39 und 40 Schnellbuslinien 39 und 40 ——— —0- Schnellbuslinie 39 © Haltestellen re —O- Schnellbuslinie 40 ® Haltestellen mit Stadtbahn-/SPNV-Verknüpfung ee © Haltestelle nur in einer Richtung | |
Anlage 2 - Beschlussvorlage 36-2020_4._Ergaenzung des Rhein-Erft-Kreises
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Anlage 2 Rhein-Erft-Kreis Beschlussvorlage Der Landrat - öffentlich - Drucksache 36/2020 4. Ergänzung Aktenzeichen: 85 - Schnellbusse federführendes Amt: 85 Amt für Öffentlichen Personen- nahverkehr Antragsteller: 85 Beratungsfolge Termin Bemerkungen 26.08.2020 Einrichtung von zwei Schnellbuslinien im Rhein-Erft-Kreis zum nächstmöglichen Fahrplan- wechsel Verkehrsausschuss Kreisausschuss Kreistag Beschlussvorschlag: Der Kreistag 1. beschließt die mit den Städten rückgekoppelten, abschließenden Entwürfe für die Linienwege der Schnellbuslinien gem. der Anlagen 1a. bis d. 2. stimmt der Bereitstellung zusätzlicher außerplanmäßiger Aufwendungen/Auszahlungen in Höhe von 10.350 EUR für den Betrieb im Dezember 2020 zu. Für die Jahre 2021 bis 2025 werden zusätz- liche Kosten in Höhe von 210.789 EUR je Haushaltsjahr kalkuliert, mithin insgesamt 1.053.945 EUR, 3. beauftragt die Verwaltung, Entwürfe für mögliche Angebotsreduzierungen auf parallel zu den SB- Linien verkehrenden Regionalbuslinien mit den Städten abzustimmen und so frühzeitig den Kreis- tagsgremien vorzulegen, dass sie zu dem auf den Betriebsbeginn der Schnellbuslinien folgenden Fahrplanwechsel (frühestens Juni 2021) umgesetzt werden können. 4. beauftragt die Verwaltung, Förderanträge für die zusätzlich anfallende KM-Leistung von 101.096 km beim Nahverkehr einzureichen. 5 Sachdarstellung: In seiner Sitzung am 07.05.2020 genehmigte der Kreisausschuss einen Dringlichkeitsbeschluss, in dem die Verwaltung u.a. ermächtigt wurde, die konkrete Umsetzung mit den betroffenen Städten, den benachbar- ten Aufgabenträgern und der REVG abzustimmen, sobald ein Förderbescheid für eine der beiden Linien vorliegt. Hierzu ist seitens der Verwaltung einerseits anzumerken, dass nicht erwartet werden konnte, dass tatsächlich beide Linienanträge inkl. des erst nachträglich für förderungswürdig erachteten Ab- schnitts Frechen-Brühl positiv entschieden werden würden. Hierdurch erhöhten sich die Abstimmungsauf- wände mit den Kommunen und der REVG deutlich. Gleichwohl konnte eine geordnete Rückkoppelung mit allen Städten durchgeführt werden, wie nachfolgend dargestellt. Außerdem wurde die Arbeit der Verwal- tung dadurch erschwert, dass bis heute keine Förderbescheide vorliegen. Diese wurden nun für Ende Au- gust angekündigt. Hierdurch war ein deutlich erhöhter Abstimmungsaufwand mit dem Fördergeber NVR erforderlich. . Am 24.06.2020 fand ein umfassender Informations- und Meinungsaustausch der Verwaltung mit allen zehn kreisangehörigen Städten statt. Im Mittelpunkt der Erörterung standen insbesondere die Themen Linien- wegführung inkl. SB-Haltestellen sowie Finanzierungsfragen. Die Verwaltung rief die Städte auf, sich mit eigenen Vorschlägen in die Linienwegs- und Haltestellen-Diskussion einzubringen. Hiervon machten sieben Städte Gebrauch. Allen Beteiligten wurde zugesichert, sie über die Ergebnisse der beim Büro Stadtverkehr, Hilden (BSV), beauftragten Plausibilitätsprüfung inkl. aller aus den Städten erhaltenen Prüfauftrage kurz- fristig zu-informieren. Hierzu wurden für den 29./30. Juli 2020 getrennt nach SB-Linie Abstimmungstermi- ne angesetzt. Zur Vorbereitung dieser Termine kam es mit sechs Städten zu bilateralen Vorbesprechungen. Bei diesen Gesprächen wurden die von BSV ausgearbeiteten und mit der REVG rückgekoppelten Vorschläge für modifizierte Linienwege präsentiert und diskutiert. Im Vordergrund stand hierbei die Einhaltung der vom NVR vorgegebenen Förderbedingungen bei gleichzeitig bestmöglicher Erschließung von Siedlungs- und Gewerbeschwerpunkten sowie von Verknüpfungspunkten mit dem Stadtbahn- und Schienenpersonennah- verkehr. Am 3.8.2020 fand in Frechen ein Ortstermin mit der Stadt Frechen und der REVG zu der Frage statt, an welchen Punkten die Schnellbuslinie einen Haltepunkt eingerichtet bekommen könnte. Am 4.8.2020 fuhr die REVG mit einem Standardbus die zuvor optimierte Linienführung ab. Dabei wurden auch Zeiten und Wegstrecken möglicher Streckenalternativen abgefahren und gemessen. Auf diesen Daten basieren die abschließenden Entwürfe der Verwaltung. Hier wurde neben der optimalen Erschließungswir- kung der Linienwege insbesondere auf die Einhaltung der vom Fördergeber vorgeschriebenen Durch- schnittsgeschwindigkeit geachtet. Nachdem die Linienwegeverläufe ein letztes Mal überarbeitet und kurzfristig an die Städte übersandt wor- den waren, bot die Verwaltung allen Städten nochmals Gelegenheit für ein letztes Abstimmungsgespräch am 13.8.2020 im Kreishaus. Im Laufe des mehrstufigen Verfahrens wurden seitens der Verwaltung alle Vorschläge der Städte zu Linienwegeänderungen und Haltestellenbedarfen geprüft. Nicht alle Vorschläge wurden übernommen, einige standen auch untereinander in Konkurrenz zueinander. Die Schnellbuslinien werden demnach folgende Linienwege fahren und dabei an den angegebenen Halte- stellen halten: SB 39 (Dormagen - Brühl) Dormagen (Bf., Alte Heerstr. /CHEMPARK, Hackenbroich Bunsenstr.), Köln (Worringen Bf.), Pulheim (Sin- nersdorf Kirche, Pulheim Rathaus/Am Wiesenhang, Geyen von-Frentz-Str./Geyen-Mitte, Bonnstr.) - Köln (Weiden-West) - Frechen (Schlehdornstraße, Rathaus) - Hürth (Mitte ZOB, Kendenich Luxemburger Str.) - Brühl (Winterburg, Bf.) SB 40 (Elsdorf - Wesseling) Elsdorf (Busbahnhof) - Bergheim (Am Knüchelsdamm, Bf., Martinswerk, Oleanderstr., Ahe Feuerwehr) - Kerpen (Sindorf Bf, Sindorf Europaring, Kerpen Rathaus) - Erftstadt (Lechenich P&R, An der Patria, Otto- Hahn-Allee, Erftstadtcenter) - Brühl (Freiheitstr., Winterburg, Brühl-Mitte, Bf.) - Wesseling (Stadtbahn) Der Vorschlag der Verwaltung zur Linienwegeführung wird in der Sitzung des Verkehrsausschusses am 26.08.2020 von BSV vorgestellt. Sollte es hinsichtlich des finalen Linienweges oder der Haltestellen unvorhergesehene Änderungsbedarfe geben, so würden diese direkt in Abstimmung mit den Städten und der REVG ausgeräumt. Die Verwaltung wird darüber berichten. Zu Punkt 3. des Beschlussvorschlags: Aus den Städten war der Wunsch geäußert worden, die Kürzungsvorschläge des Kreises für Fahrten im Re- gionalbusangebot, dort wo es zu Parallelangeboten mit den SB-Linien kommt, durch die jeweilige Stadtpo- litik beraten zu lassen. Dies ist aus Sicht des Kreises wünschenswert. Die Einsparpotenziale sind derzeit noch nicht bezifferbar. Bezüglich der Linie 980 wurde mit der Stadt Köln verabredet, dass die seit Dezember 2019 verkehrenden, zusätzlichen Fahrten mit Betriebsaufnahme der Schnellbuslinie 39 wieder eingestellt werden, allerdings nur zwischen Sinnersdorf und Worringen. Beschlussvorlage 36/2020 4. Ergänzung Seite 2 Finanzielle Auswirkungen In nachfolgender Tabelle sind die Mehr-/Weniger-km der in Abstimmung mit den Städten überplanten Lini- enwege der beiden Schnellbusstrecken im Vergleich zu den im März beim NVR vorgelegten Förderanträgen dargestellt, Auf der Linie SB 39 konnte bei einer bislang deutlich zu geringen Durchschnittsgeschwindigkeit ein gering- fügig kürzerer Linienweg gefunden werden (-1.961 km/a). Zur Erreichung der vom Fördergeber vorge- schriebenen Mindest-Durchschnittsgeschwindigkeit musste aber auch die Bedienung von Haltestellen über- arbeitet werden. Die Mehr-km auf der SB 40 sind in Anl. 2 und 3 je Stadtgebiet ablesbar und werden in Anlage 1b erläutert. Die durch die Verlängerung des SB 40 nach Wesseling ausgelösten Mehr-km betreffen die beiden Städte Brühl und Wesseling. In der Anlage 2 und 3 sind diese den beiden Städten jeweils zugeordnet. Tabelle 1. Vorgesehene Bisher be- | KM-Aufwand Mehr- HH 2020 HH 2021 ff. Schnellbus- schlossener NEU durch | /Weniger-km | ohne Förderung ohne Förderung Relationen KM-Aufwand | Überplanung 19 Tage vom s. DS-Nr. | (Förderantrag 13.-31.12.2020 36/2020 ist noch beim (Mit Förderzu- | NVR einzu- sage) reichen) SB 39: Dormagen 452.412 km - Brühl Auf den Rhein- 450.500 km - 1.912 km** Erft-Kreis entfal- 326.961 km 325.000 km - 1.961 km** - 475 EUR - 4.091 EUR SB AU Elsdorf - 448.461 km 491.900 km + 43.439 km + 4.354 EUR + 90.880 EUR else SB O km 59.618 km + 59.618 km + 6.471 EUR | + 124.000 EUR Brünı - Wesselin: SUMME beider 900.873 km 1.002.018 km | + 101.145 km SB-Linien Davon im REK 775.422-km 876.518 km | + 101.096 km + 10.350 EUR | + 210.789 EUR * Die Anteile auf den Stadtgebieten von Köln und Dormagen sollen durch diese refinanziert werden (vgl. DS-Nr. 36/2020 5. und 6. Ergänzung). ** Auf Stadtgebiet Dormagen entstehen 1.244 Mehr-, auf Stadtgebiet Köln 1.195 Weniger-km, also insge- samt 49 Mehr-km. Es ergibt sich folgende Berechnung: -1.961 (Strecke auf REK-Gebiet) + 1.244 (Dormagen) - 1.195 (Köln) = -1.912 (Gesamtstrecke) Die Verwaltung wird zeitnah einen Förderantrag über die in Tab. 1 aufgeführten Mehr-km beim NVR ein- reichen. Dabei wird eine Förderung nur für die auf Gebiet des Rhein-Erft-Kreises und der Stadt Köln ent- stehenden Mehr-km beantragt. Grundsätzlich sind die Mehr-KM förderfähig. Ob der Zuwendungsgeber al- lerdings auch in 2021 Maßnahmen fördern kann, ist derzeit nicht abzusehen. Falls es zu einer Förderung der 101.096 Mehr-km käme, würde dies bei dem unveränderten Fördersatz von 0,75 EUR/km eine Förder- summe von 75.822 EUR p.a. ergeben. Das Plandefizit würde sich dadurch entsprechend pro Jahr reduzie- ren. Bezüglich der den Kostenberechnungen zugrunde liegenden kilometrischen Angaben, legt die Verwaltung grundsätzlich die von der REVG final ermittelten Streckenkilometer zugrunde. Diese sind auch in den Ta- bellen (s. Anl. 2 und 3) Grundlage für die Berechnungen. Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft In Tabelle 1. sind die maximalen Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft für den Fall dargestellt, dass die Mehr-km ebenfalls zum 13.12.2020 umgesetzt werden. Der „Mehrbedarf“ wird, entsprechend der auf dem jeweiligen Stadtgebiet der Städte des Rhein-Erft-Kreises geleisteten Fahrplan-km, anteilig über die Mehrbelastung refinanziert. Beschlussvorlage 36/2020 4. Ergänzung Seite 3 Für das Haushaltsjahr 2020 führt die Tabelle nur die Kosten auf, die für den Rhein-Erft-Kreis anfallen und wenn die Linien ab dem 13.12.2020 tatsächlich gefahren werden. Für 2020 werden zu den bereits beschlossenen außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen in Höhe von 144.565 EUR, weitere Mittel in Höhe von 10.350 EUR beim Produkt 12.547,01, Sachkonto 5315000/7315000 außerplanmäßig bereitgestellt. Sollten im Jahr 2020 keine Zuwendungen generiert wer- den, vergrößert sich hierdurch das in der Fortschreibung (DS-Nr. 390/2019 sowie 1. Ergänzung) dargestell- te Defizit des Kreishaushalts. Die zusätzlichen Mittel in Höhe von max. 210.789 EUR werden, vorbehaltlich des Beschlusses - im Rahmen der Haushaltsplanung für die Jahre 2021 ff. bzw. über die künftige Finanzplanung der REVG als Plandefizit im Kreishaushalt entsprechend berücksichtigt, wenn der Betrieb der beiden Schnellbuslinien sich jeweils auf ein vollständiges Kalenderjahr und damit entsprechend auf ein Haushaltsjahr bezieht. Dieser Betrag ist in den nachfolgenden Haushaltsjahren bis maximal 2025 fortzuschreiben. Bei späterem Maßnahmenbeginn reduzieren sich die Beträge entsprechend. Bergheim, 19 . August 2020 In Vertretung Michael Vogel Kreisdirektor Anlage: 1. Plausibilitätsüberprüfung der Linienwege und Haltestellen a. Gutachten: SB 39 b. Gutachten: SB 40 c. Linienwege SB 39 und SB 40 (Stand: Förderanträge, März 2020) d. Linienwege SB 39 und SB 40 (Stand: Nach Plausibilitätsprüfung, August 2020) 2. Überarbeitete Kalkulation für die einzelnen Städte Dezember 2020 3. Überarbeitete Kalkulation für die einzelnen je Haushaltsjahr (2021-2025) Die Anlagen werden nur den Mitgliedern des Verkehrsausschusses als Druck bereitgestellt. Ansonsten sind sie elektronisch abrufbar Beschlussvorlage 36/2020 4. Ergänzung Seite 4
Anlage 6 - Auszug BV Chorweiler 11.05.2023
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) Herr Schulz Telefon: (0221) 221 96313 Fax: (0221) 221 96400 E-Mail: christian.schulz1@stadt - koeln.de Datum: 14.05.2023 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler vom 11.05.2023 öffentlich 9.2.2 Schnellbuslinie 91 zwischen Dormagen und Brühl über Köln-Worringen und Köln-Weiden West hier: Fortführung der Mitfinanzierung des Betriebs der Schnellbuslinie 91 (SB 91) 0810/2023 Über die ursprünglich durch die Verw altung eingebrachte Beschlussvorlage w urde nicht abgestimmt. Geschäftsführung Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) Herr Schulz Telefon: (0221) 221 96313 Fax: (0221) 221 96400 E-Mail: christian.schulz1@stadt - koeln.de Datum: 14.05.2023 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler vom 11.05.2023 öffentlich Ersetzungsantrag Förderung Schnellbus 91 AN/0829/2023 Beschluss: Die Bezirksvertretung Chorweiler beschließt die stetige Förderung der Stadt Köln für die Schnellbuslinie 91 für die gesamte Laufzeit der Förderung bis 2025, wenn die not- wenigen Fahrgastzahlen vorliegen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Anlage 2.2 - Kalkulation zur SB 91 für 2021 - 2025 durch den Rhein-Erft-Kreis
2626 Zeichen
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xxxxAnlage 7- Stellungnahme der Verwaltung zu den Beschlüssen BV 3 + 6xxxx
4958 Zeichen
1 Anlage 7 Schnellbuslinie 91 zwischen Dormagen und Brühl über Köln-Worringen und Köln- Weiden West hier: Fortführung der Mitfinanzierung des Betriebs der Schnellbuslinie 91 (SB 91) Vorlagen-Nr.: 0810/2023 Hier: Stellungnahmen zu den geänderten Beschlüssen der Bezirksvertretungen Lindenthal und Chorweiler Stellungnahme der Verwaltung zu den geänderten, gleichlautenden Beschlüssen der Bezirksvertretung Lindenthal vom 08.05.2023 (Anlage 5) und der Bezirksvertretung Chorweiler vom 11.05.2023 (Anlage 6) Die geänderten Beschlüsse lauten: „Die Bezirksvertretung Lindenthal/Bezirksvertretung Chorweiler beschließt die stetige Förderung der Stadt Köln für die Schnellbuslinie 91 für die gesamte Laufzeit der Förderung bis 2025, wenn die notwenigen Fahrgastzahlen vorliegen.“ Stellungnahme der Verwaltung: Grundsätzlich steht die Verwaltung einer weiteren Mitfinanzierung der SB 91 bis zum Jahr 2025 durchaus positiv gegenüber und wird eine entsprechende Beschlussvorlage in die politischen Gremien einbringen, wenn die Fahrgastzahlen gemäß der gutachterlichen Prognose vorliegen. Dieses Prozedere wurde vom Verkehrsausschuss mit Beschluss vom 19.01.2021 ausdrücklich festgelegt (vgl. Vorlagen-Nr. 2844/2020). Die öffentliche Verwaltung unterliegt dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit. Demnach soll die bestmögliche Nutzung von finanziellen Ressourcen im gesamtstädtischen Zusammenhang bewirkt werden. Dies bedeutet konkret, dass das vorliegende Angebot der SB 91 – genauso wie das übrige Stadtbahn- und Busangebot – hinsichtlich des vorliegenden Nutzens und der anfallenden Kosten zu Beginn und im Laufe der Zeit abgewogen werden muss. Nach Einführung eines ÖPNV-Angebotes dauert es in der Regel anderthalb bis zwei Jahre, bis sich dieses Angebot etabliert hat und somit evaluiert werden kann. Dieser Zeitpunkt ist nun erreicht. Die zur Bemessung des Linienerfolgs erforderlichen und damit zur Entscheidung über die weitere Mitfinanzierung notwendigen Nachfragedaten und Kostenübersichten konnte der Rhein-Erft-Kreis, wie bereits dargestellt, trotz mehrfacher Erinnerung bislang nicht vorlegen. Die Verwaltung muss aufgrund fehlender aktueller Unterlagen das Angebot der SB 91 gegenwärtig auf Grundlage der im Jahr 2020 vom Rhein-Erft-Kreis erhaltenen Unterlagen bewerten. Der Rhein-Erft-Kreis ist sich jedoch seiner Verantwortung bewusst, die geforderten Unterlagen spätestens im Juli 2023 vorzulegen, um somit eine über den Dezember 2023 hinausgehende Mitfinanzierung der SB 91 durch die politischen Gremien der Stadt Köln rechtzeitig vor dem Fahrplanwechsel 2023 entscheiden lassen zu können. 2 Das Angebot der SB 91 ist aus Sicht der Verwaltung hinsichtlich des Nutzens für Köln, wie bereits in den Vorlagen 0810/2023 und 2844/2020 erläutert, weiterhin ambivalent zu bewerten. Gleichwohl muss auch attestiert werden, dass der Start der Schnellbuslinie mitten in die Restriktionen durch die Corona-Pandemie und die damit verbundene Nachfragedelle im ÖPNV fiel, sodass eine abschließende Abwägung und Entscheidung über die Fortsetzung des Pilotbetriebs ohne hätte verschoben werden müssen. Insofern plädiert die Verwaltung dafür, die probeweise Mitfinanzierung um ein Jahr bis zum Fahrplanwechsel 2023 zu verlängern, um allen Beteiligten die notwendige Zeit einzuräumen. Allerdings ist eine kurzfristige Beschlussfassung vor dem Hintergrund der bis zum Dezember 2023 zu verlängernden Mitfinanzierung der Schnellbuslinie 91 durch die Stadt Köln zwingend erforderlich, da die bisherige Mitfinanzierung bereits zum Fahrplanwechsel 2022 auslief, wie die Verwaltung in der „Begründung der Dringlichkeit“ der vorliegenden Beschlussvorlage dargestellt hat (vgl. Vorlagen-Nr. 2844/2020). Dadurch soll dem Rhein-Erft-Kreis eine kurzfristige Perspektive für das laufende Betriebsjahr 2023 – zunächst auch ohne die im Beschluss benannten und für die weitere Mitfinanzierung erforderlichen Datengrundlagen – gegeben werden, den Betrieb der SB 91 weiterhin durchzuführen. Falls der Verkehrsausschuss den geänderten Beschlüssen der Bezirksvertretungen folgen würde, hätte dies zur Folge, dass die weitere Mitfinanzierung der Schnellbuslinie 91 so lange ausgesetzt würde, bis erstens die Fahrgastzahlen entsprechend der gutachterlichen Prognose vorlägen (vgl. Vorlagen-Nr. 2844/2020). Zweitens benötigt die weitere Mitfinanzierung dann entweder eine Änderung der Vereinbarung über die interlokalen Verkehre zwischen Stadt Köln und Rhein-Erft-Kreis oder eine weitere Beschlussfassung des Verkehrsausschusses, um die jeweiligen Mehrkosten haushälterisch abzusichern. Die weitere Mitfinanzierung würde somit voraussichtlich bis Ende 2023 ausgesetzt. Somit würde der Rhein-Erft-Kreis die notwendige kurzfristige Finanzierungs- und Planungssicherheit verlieren. Die Verwaltung empfiehlt dem Verkehrsausschuss daher dringend, dem vorliegenden Beschlussvorschlag der Verwaltung zu folgen.
Anlage 3 - Beschluss des Verkehrsausschusses des Rhein-Erft-Kreises vom 26.08.2020
2693 Zeichen
Anlage 3 Rhein-Erft-Kreis Der Landrat Bergheim, 15.09.2020 4 BESCHLUSS der 27. Sitzung des Verkehrsausschusses vom Mittwoch, den 26.08.2020 um 16:00 Uhr Einr ichtung von zwei Schnellbuslinien im Rhein-Erft-Kreis zum nächstmöglichen Fahrplanwechsel Verkehrsausschuss 26.08.2020 Kreisausschuss 03.09.2020 Kreistag 10.09.2020 36/2020 4. Ergänzung Einstimmig, 0 Enthaltung( en) Herr Stuhm (Büro Stadtverkehr Planungsgesellschaft Hilden) hält einen Vortrag zum Thema ,,Plausibilität süberprüfung Schnellbuslinien: Linie 39 und 40" und beantwortet Fragen. An einer Diskussion beteiligen sich die Ausschussmitglieder Fabian (CDU), Timm (SPD), Milewski (SPD), Reinhardt (SPD) und Ehm (FDP) sowie Herr Dezernent Zaar. Herr Dezernent Zaar betont, dass nun auch die Stadt Wesseling in den vorliegenden Beschlussvorschlag eingebunden wurde und somit ab dem Starttermin der Linie 40 angefahren werden soll. Er weißt außerdem darauf hin, wie auch in der Sachdarstellung des Beschlussvorschlages beschrieben, dass bei Eintritt von unvorhersehbaren Änderungsbedarfen zum finalen Linienweg oder zu Haltestellen, diese direkt in Abstimmung mit den Städten und der REVG ausgeräumt würden. Dies wird auch in den Beschlussvorschlag aufgenommen. Weiter ist sich der Ausschuss im Einvernehmen darüber einig, dass in regelmäßigen Abständen eine Evaluierung der Linien vorzunehmen ist. Beschlussvorschlag: Der Kreistag 1. beschließt die mit den Städten rückgekoppelten, abschließenden Entwürfe für die Linienwege der Schnellbuslinien gern. der Anlagen 1 a. bis d. Die Verwaltung wird ermächtigt, einvernehmlich mit den einzelnen Kommunen einen Tausch von Haltestellen innerhalb eines Stadtgebietes vorzunehmen, wenn sich dadurch die Linienführung und Durchschnittsgeschwindigkeit nicht ändern. 2. stimmt der Bereitstellung zusätzlicher außerplanmäßiger Aufwendungen/ Auszahlungen in Höhe von 10.350 EUR für den Betrieb im Dezember 2020 zu. Für die Jahre 2021 bis 2025 werden zusätzliche Kosten in Höhe von 210. 789 EUR je Haushaltsjahr kalkuliert, mithin insgesamt 1.053.945 EUR. 3. beauftragt die Verwaltung, Entwürfe für mögliche Angebotsreduzierungen auf parallel zu den SB-Linien verkehrenden Regionalbuslinien mit d�n Städten abzustimmen und so 1 1 frühzeitig den Kreistagsgremien vorzulegen, dass sie zu dem auf den Betriebsbeginn der Schnellbuslinien folgenden Fahrplanwechsel (frühestens Juni 2021) umgesetzt werden können. 4. beauftragt die Verwaltung, Förderanträge für die zusätzlich anfallende KM-Leistung von 101.096 km beim Nahverkehr einzureichen. Beratungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltungen Beschluss der Sitzung des Verkehrsausschusses vom 26.08.2020 Seite 2 2 2
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
1264 Zeichen
Anlage 1 - Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Die Mitfinanzierung der Schnellbuslinie 91 durch die Stadt Köln wurde per Dringlichkeit am 11.12.2020 entschieden und vom Verkehrsausschuss am 19.01.2021 ungeändert genehmigt. Mit der vorliegenden Beschlussvorlage soll der Pilotzeitraum um ein weiteres Jahr bis Dezember 2023 verlängert und die weitere Mitfinanzierung gesichert werden. Insofern ergibt sich für die Kölner*innen kein Gestaltungsspielraum bei diesem Prozess. Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschlussvorlage Ausschuss
11913 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
III/68/681/1
Vorlagen-Nummer
0810/2023
Freigabedatum
27.04.2023
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
Schnellbuslinie 91 zwischen Dormagen und Brühl über Köln-Worringen und Köln-
Weiden West
hier: Fortführung der Mitfinanzierung des Betriebs der Schnellbuslinie 91 (SB 91)
Beschlussorgan
Verkehrsausschuss
Gremium Datum
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss beschließt, die pilotweise Mitfinanzierung an der SB 91 auf Basis der
in der Begründung genannten Aspekte um ein weiteres Jahr bis zum Fahrplanwechsel im De-
zember 2023 zu verlängern, und beauftragt die Verwaltung, die hierfür erforderlichen Mittel
bereitzustellen.
Die Aufwandsermächtigungen von max. 111.271,94 Euro stehen im Haushaltsplan 2023/2024
im Teilergebnisplan des Amtes für nachhaltige Mobilitätsentwicklung in der Produktgruppe
1202, Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV in der Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach-
und Dienstleistungen für das Jahr 2023 zur Verfügung. Die Kostenaufstellung des Rhein-Erft-
Kreises aus dem Jahr 2020 dient weiterhin als Grundlage für die finanzielle Bemessung.
Die weitere Finanzierung seitens der Stadt Köln ab dem Fahrplanwechsel 2023 steht aus-
drücklich unter dem Vorbehalt eines messbaren Nutzens der Linie für die Entlastung der Ver-
kehrsnetze in Köln sowie der Nutzung der Linie durch die Kölner*innen.
Hierfür hat der Rhein-Erft-Kreis der Stadt Köln zum Ende des 1. Halbjahres 2023 einen quali-
fizierten Nutzennachweis als Entscheidungsgrundlage für die weitere Finanzierung der SB 91
über den Fahrplanwechsel 2023 hinaus vorzulegen.
Ein Nutzen ergibt sich für die Stadt Köln, wenn sich die Nachfrage auf der SB 91 entspre-
chend der gutachterlichen Prognose in Bezug auf alle folgend genannten Parameter einstellt
(vgl. Vorlagen-Nr. 2844/2020):
Durchschnittliche Fahrgäste/Tag > 390 Fahrgäste,
Maximale Besetzung ≥ 172 Fahrgäste/Tag,
Besetzung Spitzenstunde ≥ 15 % (26 Fahrgäste/Stunde) &
≥ 13,0 Fahrgäste je Fahrtrichtung.
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 08.05.2023
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 11.05.2023
Finanzausschuss 15.05.2023
Verkehrsausschuss 23.05.2023
2
Der Verkehrsausschuss wird auf Grundlage des durch den Rhein-Erft-Kreis zu erbringenden
Nutzennachweises über die Einstellung oder die Fortführung der Mitfinanzierung des Betriebs
der SB 91 entscheiden.
Sollte der Rhein-Erft-Kreis den zuvor genannten qualifizierten Nutzennachweis und eine
nachvollziehbare Kostenaufstellung nicht oder nicht rechtzeitig erbringen, beauftragt der Ver-
kehrsausschuss die Verwaltung, die Mitfinanzierung zum Fahrplanwechsel im Dezember 2023
einzustellen. Der Verkehrsausschuss sowie die Bezirksvertretungen Lindenthal und Chorwei-
ler sind in diesem Fall durch die Verwaltung zu informieren.
Alternative:
Der Verkehrsausschuss beschließt angesichts der fehlenden Datengrundlage zum Nachweis
des Erfolgs der SB91 durch den Rhein-Erft-Kreis, die zweijährige Pilotphase der Mitfinanzie-
rung der Stadt Köln rückwirkend zum 10.12.2022 zu beenden.
3
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Ja, investiv Investitionsauszahlungen €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja %
Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme max.
111.271,94 €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja %
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
c) bilanzielle Abschreibungen €
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Erträge €
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten €
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
Beginn, Dauer
Auswirkungen auf den Klimaschutz
Nein
Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)
Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)
Begründung:
Ausgangslage
Der Rhein-Erft-Kreis hat zum Fahrplanwechsel im Dezember 2020 zwei neue Schnellbuslinien
eingeführt, von denen die SB 91 – vormals SB 39 – auch zu einem geringen Teil auf Kölner
Stadtgebiet verkehrt. Die SB 91 bedient von Dormagen kommend den S-Bahn-Haltepunkt
„Worringen S-Bahn“ und verkehrt von dort über Pulheim-Sinnersdorf zum S-Bahn-Haltepunkt
„Weiden-West“ und im weiteren Verlauf zum Endpunkt in Brühl. Die SB 91 verkehrt derzeit
montags bis samstags im 60-Minuten-Takt sowie sonn- und feiertags im 120-Minuten-Takt
(vgl. auch die Ausführungen in der Beschlussvorlage 2844/2020).
Aus Sicht der Verwaltung ist die SB 91 hinsichtlich des Nutzens für Köln, wie bereits im Jahr
2020 erläutert, weiterhin ambivalent zu bewerten. Im Sinne einer Angebotsverbesserung im
öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) für die Kölner*innen fällt der Nutzen der SB 91 eher
gering aus. Eine direkte Erschließungswirkung ergibt sich dabei lediglich sehr randlich für die
Stadtteile Worringen sowie Weiden. Vornehmlich werden jedoch nur die S-Bahn-Haltepunkte
„Worringen S-Bahn“ und „Weiden West“ bedient.
Im regionalen Maßstab kann durch die tangentiale Ausrichtung der Schnellbuslinie im Rhein-
4
Erft-Kreis und auf den auf Köln zulaufenden Straßen und ÖPNV-Verbindungen weiterhin von
einer Entlastungswirkung ausgegangen werden.
Vor dem Hintergrund, dass eine der wesentlichen Stellschrauben bei der Bewältigung der
zahlreichen Herausforderungen der Verkehrswende in Köln Lösungen für die starken Ver-
kehrsverflechtungen mit dem Umland sind, hat die Verwaltung nach Abwägung daher empfoh-
len, das Projekt der SB 91 zum Start finanziell zu unterstützen. Diese anteilige Mitfinanzierung
sollte jedoch zunächst auf zwei Jahre zeitlich befristet und an den Linienerfolg gekoppelt sein.
Eine dauerhafte Finanzierung sollte von einem durch den Rhein-Erft-Kreis als ÖPNV-
Aufgabenträger in Zusammenarbeit mit dem die Linie betreibenden Verkehrsunternehmen
Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft mbH (REVG) zu erbringenden Nutzennachweis nach Einrich-
tung der Linie abhängig gemacht werden. Der Verkehrsausschuss hatte am 19. Januar 2021
die Dringlichkeitsentscheidung zum Beschlussvorschlag der Verwaltung bzgl. einer Mitfinan-
zierung des Linienbetriebs unter Voraussetzung der durch den Rhein-Erft-Kreis zu erbringen-
den Nachweise genehmigt, um eine Verbesserung des regionalen ÖPNV zu unterstützen (vgl.
Vorlagen-Nr. 2844/2020).
Aktueller Sachstand
Trotz mehrfacher Erinnerung der Verwaltung seit Einführung der SB 91 im Dezember 2020
konnte der Rhein-Erft-Kreis als zuständiger ÖPNV-Aufgabenträger die geforderten, zur Be-
messung des Linienerfolgs erforderlichen und damit zur Entscheidung über die weitere Mitfi-
nanzierung notwendigen Nachfragedaten bislang nicht vorlegen. Dies wurde mit Problemen
bei der Datenerhebung und -auswertung begründet. Darüber hinaus wurde durch den Rhein-
Erft-Kreis keine nachvollziehbare Kostenaufstellung geliefert, sodass die Verwaltung das An-
gebot der SB 91 auf Grundlage der im Jahr 2020 vom Rhein-Erft-Kreis erhaltenen Unterlagen
bewerten muss.
Gleichwohl muss ebenfalls attestiert werden, dass der Start der Schnellbuslinie mitten in die
Restriktionen durch die Corona-Pandemie und die damit verbundene Nachfragedelle im
ÖPNV fiel. Selbst bei Vorlage der geforderten detaillierten Fahrgastzahlen hätte daher gege-
benenfalls eine abschließende Entscheidung über die Fortsetzung des Verkehrsversuchs ver-
schoben werden müssen. Insofern plädiert die Verwaltung dafür, die probeweise Mitfinanzie-
rung um ein Jahr bis zum Fahrplanwechsel 2023 zu verlängern. Damit verbunden ist die Ver-
pflichtung des Rhein-Erft-Kreises, die bereits im Beschluss vom 19.01.2021 geforderten Fahr-
gastzahlen spätestens im Juli 2023 vorzulegen, um die Entscheidung für eine über den De-
zember 2023 hinausgehende Mitfinanzierung der SB 91 durch die Stadt Köln rechtzeitig vor
dem Fahrplanwechsel 2023 treffen zu können. Der Rhein-Erft-Kreis wurde hierüber bereits
frühzeitig informiert und ist sich seiner Verantwortung bewusst.
Finanzierung
Gemäß § 16 der Zweckverbandssatzung VRS ist die Stadt Köln grundsätzlich verpflichtet, die
auf ihrem Stadtgebiet anfallenden Betriebskosten für vereinbarte interlokale Verkehre zu fi-
nanzieren; es sei denn, es wird eine abweichende Regelung vereinbart.
Im Falle der SB 91 besteht seit der Betriebsaufnahme im Jahr 2020 eine von § 16 Abs. 2 der
Zweckverbandssatzung VRS abweichende Regelung. Entgegen der generellen Abrech-
nungsmodalitäten leistet die Stadt Köln danach auch für das Jahr 2023 eine einmalige Festbe-
tragsfinanzierung in Höhe von max. 111.271,94 Euro, die auf folgenden Kalkulationsgrundla-
gen beruht:
Die SB 91 wird gemäß dem Fahrplanentwurf der REVG voraussichtlich eine jährliche Fahrleis-
tung von 64.000 km im Kölner Stadtgebiet aufweisen. Laut Rhein-Erft-Kreis stellt die REVG
als Linienbetreiberin grundsätzlich 4,51 Euro je Kilometer in Rechnung. Durch die Förderung
der SB 91 durch den Zweckverband go.Rheinland reduzieren sich die dortigen Kosten für ei-
nen gefahrenen Kilometer jedoch um 0,75 Euro auf 3,76 Euro. Der auf die Stadt Köln entfal-
lende Anteil an den verbleibenden Gesamtkosten von max. 240.640,00 Euro beträgt – bei
Berücksichtigung des durchschnittlichen Kostendeckungsgrades der REVG – 46,24 %. Somit
ergeben sich für die Streckenabschnitte auf Kölner Gemarkung jährliche Kosten von max.
111.271,94 Euro.
5
Die erforderlichen Mittel für die Mitfinanzierung der SB 91 in Höhe von max. 111.271,94 Euro
im Jahr 2023 stehen im Haushaltsplan 2023/2024 im Teilergebnisplan des Amtes für nachhal-
tige Mobilitätsentwicklung in der Produktgruppe 1202, Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV in
der Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen im Haushaltsjahr 2023 zur
Verfügung.
Auswirkungen auf den Klimaschutz
Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen.
Die hier dargestellte Maßnahme stärkt den Umweltverbund im Bereich ÖPNV und bietet den
Bürger*innen eine adäquate Mobilitätsmöglichkeit im Vergleich zur Nutzung des privaten Pkw.
Somit trägt dies zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes, hier vor allem bei
einpendelnden Verkehren nach Köln, bei.
Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewer-
tet werden.
Begründung der Dringlichkeit
Eine kurzfristige Beschlussfassung ist vor dem Hintergrund der bis zum Dezember 2023 zu
verlängernden Mitfinanzierung der Schnellbuslinie 91 durch die Stadt Köln zwingend erforder-
lich, da die bisherige Mitfinanzierung bereits zum Fahrplanwechsel 2022 auslief (vgl. Vorla-
gen-Nr. 2844/2020) und der Rhein-Erft-Kreis durch diese Beschlussvorlage eine kurzfristige
Perspektive für das laufende Betriebsjahr 2023 – zunächst auch ohne die im Beschluss be-
nannten und für die weitere Mitfinanzierung erforderlichen Datengrundlagen – erhalten soll,
den Betrieb der SB 91 weiterhin durchzuführen. Die Bearbeitung der Vorlage hatte sich ver-
zögert, da ursprünglich Fahrgastzahlen vom Rhein-Erft-Kreis zur Beurteilung der Maßnahme
hätten vorgelegt werden sollen, auf die die Verwaltung gewartet hatte. Nachdem nun deutlich
wurde, dass diese erst gegen Jahresmitte vorliegen werden, hat die Verwaltung nun kurzfristig
den hier vorgelegten Beschlussvorschlag erarbeitet
Anlagen
Anlage 1 – Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlage 2 – Beschlussvorlage 36/2020, 4. Änderung des Rhein-Erft-Kreises
Anlage 2.1 – Übersicht über den geplanten Linienverlauf der SB 91 durch den Rhein-Erft-
Kreis
Anlage 2.2 – Kalkulation zur SB 91 für 2021-2025 durch den Rhein-Erft-Kreis
Anlage 3 – Beschluss des Verkehrsausschusses des Rhein-Erft-Kreises vom 26.08.2020 zur
Beschlussvorlage 36/2020, 4. Änderung
Anlage 4 – Beschluss des Verkehrsausschusses der Stadt Köln vom 19.01.2021 zur Be-
schlussvorlage 2844/2020
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 01/2024
3101 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
III/68/681/1
Vorlagen-Nummer
0810/2023
Stand: 14.02.2024
Sachstandsbericht
Schnellbuslinie 91 zwischen Dormagen und Brühl über Köln-Worringen und Köln-
Weiden West
hier: Fortführung der Mitfinanzierung des Betriebs der Schnellbuslinie 91 (SB 91)
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss beschließt, die pilotweise Mitfinanzierung an der SB 91 auf Basis der
in der Begründung genannten Aspekte um ein weiteres Jahr bis zum Fahrplanwechsel im De-
zember 2023 zu verlängern, und beauftragt die Verwaltung, die hierfür erforderlichen Mittel
bereitzustellen.
Die Aufwandsermächtigungen von max. 111.271,94 Euro stehen im Haushaltsplan 2023/2024
im Teilergebnisplan des Amtes für nachhaltige Mobilitätsentwicklung in der Produktgruppe
1202, Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV in der Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach-
und Dienstleistungen für das Jahr 2023 zur Verfügung. Die Kostenaufstellung des Rhein-Erft-
Kreises aus dem Jahr 2020 dient weiterhin als Grundlage für die finanzielle Bemessung.
Die weitere Finanzierung seitens der Stadt Köln ab dem Fahrplanwechsel 2023 steht aus-
drücklich unter dem Vorbehalt eines messbaren Nutzens der Linie für die Entlastung der Ver-
kehrsnetze in Köln sowie der Nutzung der Linie durch die Kölner*innen.
Hierfür hat der Rhein-Erft-Kreis der Stadt Köln zum Ende des 1. Halbjahres 2023 einen qualifi-
zierten Nutzennachweis als Entscheidungsgrundlage für die weitere Finanzierung der SB 91
über den Fahrplanwechsel 2023 hinaus vorzulegen.
Ein Nutzen ergibt sich für die Stadt Köln, wenn sich die Nachfrage auf der SB 91 entspre-
chend der gutachterlichen Prognose in Bezug auf alle folgend genannten Parameter einstellt
(vgl. Vorlagen-Nr. 2844/2020):
Durchschnittliche Fahrgäste/Tag > 390 Fahrgäste,
Maximale Besetzung ≥ 172 Fahrgäste/Tag,
Besetzung Spitzenstunde ≥ 15 % (26 Fahrgäste/Stunde) &
≥ 13,0 Fahrgäste je Fahrtrichtung.
Der Verkehrsausschuss wird auf Grundlage des durch den Rhein-Erft-Kreis zu erbringenden
Nutzennachweises über die Einstellung oder die Fortführung der Mitfinanzierung des Betriebs
der SB 91 entscheiden.
Sollte der Rhein-Erft-Kreis den zuvor genannten qualifizierten Nutzennachweis und eine nach-
vollziehbare Kostenaufstellung nicht oder nicht rechtzeitig erbringen, beauftragt der Verkehrs-
ausschuss die Verwaltung, die Mitfinanzierung zum Fahrplanwechsel im Dezember 2023 ein-
zustellen. Der Verkehrsausschuss sowie die Bezirksvertretungen Lindenthal und Chorweiler
sind in diesem Fall durch die Verwaltung zu informieren.
Status in Bearbeitung
2
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Der Verkehrsausschuss hat am 05.12.2023 beschlossen, die Mitfinanzierung der SB 91 bis
zum Fahrplanwechsel 2025 auf Basis der Vereinbarung über interlokale Verkehre gemäß § 16
der Zweckverbandssatzung VRS zu verlängern (siehe Vorlagen-Nr. 3204/2023).
Die Fortführung der Linie ab dem Fahrplanwechsel im Dezember 2025 ist neu zu bewerten.
Den politischen Gremien wird rechtzeitig eine entsprechende Beschlussvorlage zur Entschei-
dung vorgelegt.
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0810/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 27.04.2023
- Erstellt
- 02.03.2023 16:40