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Top 4.2.: Institutionelle Förderung der Temporary Gallery für die Haushaltsjahre 2019 bis 2021

Gem. Änderungsantrag (CDU) AN/0376/2018 vom 06.03.2018

Stand: Am 06.03.2018 im Ausschuss Kunst und Kultur geändert beschlossen.

Dokumente

  • Gem. Änderungsantrag nach § 13 (CDU)

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    CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat An die Vorsitzende des Ausschusses Kunst und Kultur Frau Dr. Eva Bürgermeister Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Historisches Rathaus 50667 Köln Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 06.03.2018 AN/0376/2018 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss Kunst und Kultur 06.03.2018 Top 4.2.: Institutionelle Förderung der Temporary Gallery für die Haushaltsjahre 2019 bis 2021 Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Dr. Bürgermeister, die Fraktionen von CDU und Bündnis90/Die Grünen im Kölner Rat möchten Sie bitten, nach- folgenden Änderungsantrag auf die Tagesordnung des Ausschusses für Kunst und Kultur am 06.03.2018 zu setzen: Beschluss: Der Beschluss wird wie folgt ergänzt: Der jährliche Zuschuss als institutionelle Förderung für das Kulturwerk des Bundesverban- des Bildender Künstlerinnen und Künstler (BBK Köln e.V.) für den Bereich Beratung erhöht sich für den Zeitraum vom 01.01.2019 bis 31.12.2021 ebenfalls um 10.000€. Begründung: Da sowohl die Temporary Gallery, als auch der BBK jeweils Künstlerberatung anbieten, sol- len beide Institutionen in gleicher Weise für diesen Bereich in größerem Masse gefördert werden. Mit freundlichen Grüßen gez. Niklas Kienitz gez. Jörg Frank CDU-Fraktionsgeschäftsführer Grüne Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf

  1. 06.03.2018

    Ausschuss Kunst und Kultur

    Entscheidung. Ergebnis: geändert beschlossen

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