Beantwortung einer mündl. Anfrage: Gebetsruf an Kölner Moscheen zum Freitagsgebet aus der Sitzung vom 25.10.2021
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 1235/2022 vom 14.04.2022
Stand: Am 10.05.2022 im Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/16/161 Vorlagen-Nummer 14.04.2022 1235/2022 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 28.04.2022 Beantwortung einer mündl. Anfrage: Gebetsruf an Kölner Moscheen zum Freitagsgebet aus der Sitzung vom 25.10.2021 Ratsmitglied Cremer erkundigt sich in der Sitzung vom 04.04.2022, wann mit den Lärmschutzgutach- ten zum Gebetsruf an Kölner Moscheen zum Freitagsgebet zu rechnen seien und wann es eine Ent- scheidung gebe. Antwort der Verwaltung: Derzeit sind noch keine Gutachten von Moscheegemeinden bei der Verwaltung eingegangen. Somit ist auch nicht abzusehen, wann mit einer Entscheidung zu dieser Thematik zu rechnen ist. gez. Reker
Beratungsverlauf
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10.05.2022
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 3.3, Entscheidung. Ergebnis: Kenntnis genommen
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