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4295/2022

Ampelschaltung Boltensternstraße/Niehler Gürtel

Beantwortung einer Anfrage (BV) 23.12.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 02.02.2023

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

3289 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/64 
 
Vorlagen-Nummer 
 4295/2022 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 02.02.2023 
 
Ampelschaltung Boltensternstraße/Niehler Gürtel 
hier: Anfrage der SPD-Fraktion in der Sitzung der Bezirksvertretung Nippes vom 01.12.2022; 
AN/2204/2022 
Die SPD-Fraktion bittet um Beantwortung folgender Fragen: 
 
1. „Besteht zeitnah die Möglichkeit, die Grünphase für Fußgänger*innenauf der Ostseite der Bol-
tensternstraße zu verlängern? 
 
2. Ist die Installation eines auf die Fußgänger*innen hinweisenden gelben Blinklichtes an den Ampeln in 
beiden Fahrtrichtungen der Boltensternstraße förderlich für die Erhöhung der Sicherheit der Fußgän-
ger*innen?“ 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Die Verwaltung bedankt sich für die Anfrage AN/2204/2022 der Bezirksvertretung Nippes vom 
24.11.2022. Sie hat diese geprüft und teilt hiermit folgende Zwischenergebnisse mit: 
 
Antwort zu Frage 1: 
Die aktuelle Signalplanung an der Ampelanlage Boltensternstraße - Niehler Gürtel - Flemmingstraße 
wurde im Zuge der Baumaßnahme „Sanierung Mülheimer Brücke“ angepasst und ist seit April 2019 in 
Betrieb. Seither sind keine Konflikte/gefährdende Situationen zwischen in Richtung Mülheimer Brücke 
abbiegenden Kraftfahrern*innen und querenden zu Fuß Gehenden über den Niehler Gürtel bekannt. 
Ebenfalls liegen keine Informationen zu eventuellen Unfallhäufungen vor.  
 
Eine Analyse der aktuellen Signalplanung ergab, dass die Grünzeit von 18 Sekunden bei einer Furtlänge 
von ca. 27 Meter für zu Fuß Gehende unter Zugrundelegung der aktuell gültigen Richtlinien ausreichend 
lang dimensioniert ist. Es ist gewährleistet, dass auch langsame Fußgänger*innen die Furt zu Zweidrittel 
bei Grün queren können, wenn sie diese zu Beginn der Grünzeit betreten. Bezüglich der ersten Frage-
stellung aus der o. g. Anfrage besteht somit keine Erforderlichkeit für eine Verlängerung der Grünzeit an 
der vorgenannten Furt für zu Fuß Gehende. Auch eine Prüfung der Zwischenzeiten (Schutzzeit beim 
Räumen der Furt bei Rot) für die betreffenden zu Fuß Gehenden ergab keinen Änderungsbedarf.  
 
Antwort zu Frage 2: 
Ein Einsatz eines Schutzblinkers wäre lediglich für die rechtsabbiegenden Kraftfahrern*innen aus der 
Boltensternstraße in den Niehler Gürtel denkbar, da hier rechtsabbiegende Kfz und querende zu Fuß 
Gehende über den Niehler Gürtel gleichzeitig Grün geschaltet werden. Eine zwingende Erforderlichkeit 
für einen Schutzblinker an dieser Stelle bestand bisher nicht, da die Furt und querende zu Fuß Gehende 
für rechtsabbiegende Kfz u. a. gut einsehbar sind und weitere Kriterien einen Schutzblinker nicht not-
wendig machten. Anlässlich der hier geschilderten Konfliktsituationen wäre jedoch ein Schutzblinker mit

2 
 
einem größeren Durchmesser nun sinnvoll, damit bei Grün auf gleichzeitig querende zu Fuß Gehende 
und deren Vorrang hingewiesen wird. Dies ist aus Sicht der Verwaltung sinnvoll und würde die Ver-
kehrssicherheit für zu Fuß Gehende erhöhen.  
 
Die Verwaltung wird die Umsetzung eines Schutzblinkers kurzfristig veranlassen. Zusätzlich wird die 
Verwaltung die Polizei auf den geschilderten Sachverhalt hinweisen und an der besagten Stelle bzgl. 
Polizeikontrollen anfragen.

Beratungsverlauf (1)

02.02.2023 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4295/2022
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
23.12.2022
Erstellt
19.12.2022 07:02