4295/2022
Ampelschaltung Boltensternstraße/Niehler Gürtel
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
3289 Zeichen
Dezernat, Dienststelle III/64 Vorlagen-Nummer 4295/2022 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) 02.02.2023 Ampelschaltung Boltensternstraße/Niehler Gürtel hier: Anfrage der SPD-Fraktion in der Sitzung der Bezirksvertretung Nippes vom 01.12.2022; AN/2204/2022 Die SPD-Fraktion bittet um Beantwortung folgender Fragen: 1. „Besteht zeitnah die Möglichkeit, die Grünphase für Fußgänger*innenauf der Ostseite der Bol- tensternstraße zu verlängern? 2. Ist die Installation eines auf die Fußgänger*innen hinweisenden gelben Blinklichtes an den Ampeln in beiden Fahrtrichtungen der Boltensternstraße förderlich für die Erhöhung der Sicherheit der Fußgän- ger*innen?“ Antwort der Verwaltung: Die Verwaltung bedankt sich für die Anfrage AN/2204/2022 der Bezirksvertretung Nippes vom 24.11.2022. Sie hat diese geprüft und teilt hiermit folgende Zwischenergebnisse mit: Antwort zu Frage 1: Die aktuelle Signalplanung an der Ampelanlage Boltensternstraße - Niehler Gürtel - Flemmingstraße wurde im Zuge der Baumaßnahme „Sanierung Mülheimer Brücke“ angepasst und ist seit April 2019 in Betrieb. Seither sind keine Konflikte/gefährdende Situationen zwischen in Richtung Mülheimer Brücke abbiegenden Kraftfahrern*innen und querenden zu Fuß Gehenden über den Niehler Gürtel bekannt. Ebenfalls liegen keine Informationen zu eventuellen Unfallhäufungen vor. Eine Analyse der aktuellen Signalplanung ergab, dass die Grünzeit von 18 Sekunden bei einer Furtlänge von ca. 27 Meter für zu Fuß Gehende unter Zugrundelegung der aktuell gültigen Richtlinien ausreichend lang dimensioniert ist. Es ist gewährleistet, dass auch langsame Fußgänger*innen die Furt zu Zweidrittel bei Grün queren können, wenn sie diese zu Beginn der Grünzeit betreten. Bezüglich der ersten Frage- stellung aus der o. g. Anfrage besteht somit keine Erforderlichkeit für eine Verlängerung der Grünzeit an der vorgenannten Furt für zu Fuß Gehende. Auch eine Prüfung der Zwischenzeiten (Schutzzeit beim Räumen der Furt bei Rot) für die betreffenden zu Fuß Gehenden ergab keinen Änderungsbedarf. Antwort zu Frage 2: Ein Einsatz eines Schutzblinkers wäre lediglich für die rechtsabbiegenden Kraftfahrern*innen aus der Boltensternstraße in den Niehler Gürtel denkbar, da hier rechtsabbiegende Kfz und querende zu Fuß Gehende über den Niehler Gürtel gleichzeitig Grün geschaltet werden. Eine zwingende Erforderlichkeit für einen Schutzblinker an dieser Stelle bestand bisher nicht, da die Furt und querende zu Fuß Gehende für rechtsabbiegende Kfz u. a. gut einsehbar sind und weitere Kriterien einen Schutzblinker nicht not- wendig machten. Anlässlich der hier geschilderten Konfliktsituationen wäre jedoch ein Schutzblinker mit 2 einem größeren Durchmesser nun sinnvoll, damit bei Grün auf gleichzeitig querende zu Fuß Gehende und deren Vorrang hingewiesen wird. Dies ist aus Sicht der Verwaltung sinnvoll und würde die Ver- kehrssicherheit für zu Fuß Gehende erhöhen. Die Verwaltung wird die Umsetzung eines Schutzblinkers kurzfristig veranlassen. Zusätzlich wird die Verwaltung die Polizei auf den geschilderten Sachverhalt hinweisen und an der besagten Stelle bzgl. Polizeikontrollen anfragen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4295/2022
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 23.12.2022
- Erstellt
- 19.12.2022 07:02