2026/0149
Herstellung von Verkehrsflächen und Entwässerungskanal im Bereich des Schwarzen Weges 20-22
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2026/0149
5245 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
19.05.2026
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat VI an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat III
Dezernat IV
Amt: Mobilitäts- und
Tiefbauamt OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2026/0149
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Herstellung von Verkehrsflächen und Entwässerungskanal im Bereich des Schwarzen
Weges 20-22
Vorlage vom: 27.04.2026
Beschlussvorschlag :
1. Der Herstellung der Verkehrsflächen, des Entwässerungskanals inkl. des
Regenrückhaltbeckens und der Neupflanzung eines Baumes wird zugestimmt.
2. Planung, Bau und Umsetzung der Maßnahme erfolgt durch die Bauverein AG.
3. Der Fällung von zwei Bäumen wird zugestim mt.
4. Nach dem Beschluss kann der Bau - und Finanzierungsvertrag zwischen der Bauverein AG
und der Stadt abgeschlossen werden.
Anlagen: Anlage 1.1 Lageplan Straße
Anlage 1.2 Lageplan Straße
Anlage 2.1 Lageplan Kanal
Anlage 2.2 Lageplan Kanal
Anlage 3 Regelquerschnitt
- 2 -
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 27.04.2026
Im Jahr 2024 wurde durch die Bauverein AG ein neues Wohngebäude (Hausnummer 22, 22A,
22B) im Schwarzen Weg errichtet. Der nördliche Teil des Schwarzen Weges war bisher mit
einer ungebundenen Wegedecke hergestellt. Dies war für die bisherige Nutzung und die
Baumaßnahme ausreichend. Nach Fertigstellung des Ge bäudes wird der Weg für eine
barrierearme Nutzung erstmalig in Asphaltbauweise mit qualifizierter Entwässerung
hergestellt.
Ein Teil des Schwarzen Weges befindet sich derzeit auf dem Flurstück der Bauverein AG.
Nach Herstellung der Verkehrsflächen und des Entwässerungskanals werden die
Flurstücksgrenzen an die Gegebenheiten angepasst.
Die Stadt überträgt den Ausbau der öffentlichen Verkehrsflächen, die Herstellung der
öffentlichen Entwässerung und die Neupflanzung eines Baumes auf den Bauherrn.
Basis hierfür ist die vom Bauherrn erste llte und von der Stadt genehmigte
Ausführungsplanung. Nach Beschluss der Vorlage wird ein Bau - und Finanzierungsvertrag
zwischen dem Bauherrn und der Stadt geschlossen. Die Kosten für Planung und Ausbau
werden vom Bauherrn, der Bauverein AG, übernommen
Die Baumaßnahme umfasst:
• Die Herstellung der Fahrbahn inkl. Mulde.
• Die Herstellung des Entwässerungskanals inkl. de r Regenwasserrückhaltung und der
erforderlichen technische Ausrüstung.
• Die Pflanzung eines Baumes.
Die derzeitige unbefestigte Fahrbahn wir d entsprechend ihrer Anforderung in Asphalt
hergestellt. Auf Grund der schlechten Versickerungseigenschaften des anstehenden Bodens
kann das Niederschlagswasser nicht vor Ort versickern. Die angrenzende, in diesem Bereich
im Einschnitt befindliche Bahnanla ge schließt zudem die Umsetzung einer
Versickerungsanlage aus.
Zur nachhaltigen Verbesserung der Entwässerung wird das anfallende Niederschlagswasser
künftig über Straßenabläufe erfasst. Anschließend erfolgt die Ableitung über einen ca. 220 m
langen Regenwasserkanal (DN 300).
Vor der Einleitung in das bestehende System wird das Wasser zunächst in einer
Regenwasserrückhaltung zwischengespeichert und anschließend gedrosselt in den
weiterführenden Mischwasserkanal abgegeben. Zur Vorbehandlung wird vor der Rüc khaltung
ein Sedimentationsschacht angeordnet.
Der Anschluss des neuen Regenwasserkanals erfolgt an einen bestehenden Schacht im
Kreuzungsbereich.
Die Herstellung der neuen Regenentwässerungskanals und der Regenwasserrückhaltung
erfolgt in offener Bauweis e.
Um die Freihaltung der Rettungswege für die dahinterliegenden Anlieger zu gewährleisten,
müssen 2 Bäume gefällt werden.
- 4 -
Die Verkehrsflächen sollen dem öffentlichen Verkehr gemäß § 4 des Hess. Straßengesetzes
gewidmet werden. Die Widmung erfolgt durch die Stadt Darmstadt. Für die genannten
Anlagen entfällt nach deren kostenfreien Übernahme die Erhebung von Straßenbeiträgen.
Der Stadt entstehen keine unmittelbaren Kosten, jedoch Folgekosten für Unterhaltung der
Verkehrsflächen.
Dezernat III Dezernat IV Dezernat VI
Michael Kolmer André Schellenberg Paul Georg Wandrey
Stadtrat Stadtkämmerer Stadtrat
anlage 2
1 Zeichen
1
anlage 3
37 Zeichen
gez.Kutschera M.Sc Abteilungsleitung
anlage 5
1 Zeichen
3
anlage 4
168 Zeichen
Darmstadt, April 2026 Mobilitäts- und Tiefbauamt
- Entwurfsplanung -
gez.Kutschera M.Sc
Abteilungsleitung
gez. Pröh gez. Dr.Wetzstein
2
anlage 6
5317 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
19.05.2026
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat VI an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat III
Dezernat IV
Amt: Mobilitäts - und
Tiefbauamt OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
III 67
IV
VI 66
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2026/0149
Magistratsbeschluss -Nr.
186
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Herstellung von Verkehrsflächen und Entwässerungskanal im Bereich des Schwarzen
Weges 20-22
Vorlage vom: 27.04.2026
Beschlussvorschlag :
1. Der Herstellung der Verkehrsflächen, des Entwässerungskanals inkl. des
Regenrückhaltbeckens und der Neupflanzung eines Baumes wird zugestimmt.
2. Planung, Bau und Umsetzung der Maßnahme erfolgt durch die Bauverein AG.
3. Der Fällung von zwei Bäumen wird zugestimmt.
4. Nach dem Beschluss kann der Bau - und Finanzierungsvertrag zwischen der Bauverein AG
und der Stadt abgeschlossen werden.
- 3 -
Anlagen: Anlage 1.1 Lageplan Straße
Anlage 1.2 Lageplan Straße
Anlage 2.1 Lageplan Kanal
Anlage 2.2 Lageplan Kanal
Anlage 3 Regelquerschnitt
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom 27.05.2026
Der Vorlage wird zugestimmt.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 27.04.2026
Im Jahr 2024 wurde durch die Bauverein AG ein neues Wohngebäude (Hausnummer 22, 22A,
22B) im Schwarzen Weg errichtet. Der nördliche Teil des Schwarzen Weges war bisher mit
einer ungebundenen Wegedecke hergestellt. Dies war für die bisherige Nutzung und die
Baumaßnahme ausreichend. Nach Fertigstellung des Ge bäudes wird der Weg für eine
barrierearme Nutzung erstmalig in Asphal tbauweise mit qualifizierter Entwässerung
hergestellt.
Ein Teil des Schwarzen Weges befindet sich derzeit auf dem Flurstück der Bauverein AG.
Nach Herstellung der Verkehrsflächen und des Entwässerungskanals werden die
Flurstücksgrenzen an die Gegebenheit en angepasst.
Die Stadt überträgt den Ausbau der öffentlichen Verkehrsflächen, die Herstellung der
öffentlichen Entwässerung und die Neupflanzung eines Baumes auf den Bauherrn.
Basis hierfür ist die vom Bauherrn erstellte und von der Stadt genehmigte
Ausführungsplanung. Nach Beschluss der Vorlage wird ein Bau - und Finanzierungsvertrag
zwischen dem Bauherrn und der Stadt geschlossen. Die Kosten für Planung und Ausbau
werden vom Bauherrn, der Bauverein AG, übernommen
Die Baumaßnahme umfasst:
• Die Herstellung der Fahrbahn inkl. Mulde.
• Die Herstellung des Entwässerungskanals inkl. de r Regenwasserrückhaltung und der
erforderlichen technische Ausrüstung.
• Die Pflanzung eines Baumes.
Die derzeitige unbefestigte Fahrbahn wird entsprechend ihrer Anfo rderung in Asphalt
hergestellt. Auf Grund der schlechten Versickerungseigenschaften des anstehenden Bodens
kann das Niederschlagswasser nicht vor Ort versickern. Die angrenzende, in diesem Bereich
im Einschnitt befindliche Bahnanlage schließt zudem die Ums etzung einer
Versickerungsanlage aus.
Zur nachhaltigen Verbesserung der Entwässerung wird das anfallende Niederschlagswasser
künftig über Straßenabläufe erfasst. Anschließend erfolgt die Ableitung über einen ca. 220 m
langen Regenwasserkanal (DN 300).
Vor der Einleitung in das bestehende System wird das Wasser zunächst in einer
Regenwasserrückhaltung zwischengespeichert und anschließend gedrosselt in den
weiterführenden Mischwasserkanal abgegeben. Zur Vorbehandlung wird vor der Rückhaltung
ein Sedimentationsschacht angeordnet.
Der Anschluss des neuen Regenwasserkanals erfolgt an einen bestehenden Schacht im
Kreuzungsbereich.
Die Herstellung der neuen Regenentwässerungskanals und der Regenwasserrückhaltung
erfolgt in offener Bauweise.
Um die Freihaltung der Rettungswege für die dahinterliegenden Anlieger zu gewährleisten,
müssen 2 Bäume gefällt werden.
Die Verkehrsflächen sollen dem öffentlichen Verkehr gemäß § 4 des Hess. Straßengesetzes
gewidmet werden. Die Widmung erfolgt durch die Stadt Darmstadt. Für die genannten
Anlagen entfällt nach deren kostenfreien Übernahme die Erhebung von Straßenbeiträgen.
Der Stadt entstehen keine unmittelbaren Kosten, jedoch Folgekosten für Unterhaltung der
Verkehrsflächen.
Dezernat III Dezernat IV Dezernat VI
Michael Kolmer André Schellenberg Paul Georg Wandrey
Stadtrat Stadtkämmerer Stadtrat
anlage 1
1 Zeichen
1
Beratungsverlauf (3)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2026/0149
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 27.04.2026
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00