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2026/0149

Herstellung von Verkehrsflächen und Entwässerungskanal im Bereich des Schwarzen Weges 20-22

Magistratsvorlage 27.04.2026

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2026/0149

5245 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
19.05.2026 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat VI an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat III 
Dezernat IV 
 
Amt: Mobilitäts- und 
Tiefbauamt   OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2026/0149 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Herstellung von Verkehrsflächen und Entwässerungskanal im Bereich des Schwarzen 
Weges 20-22 
 
Vorlage vom: 27.04.2026  
 
Beschlussvorschlag : 
1. Der Herstellung der Verkehrsflächen, des Entwässerungskanals inkl. des 
Regenrückhaltbeckens und der Neupflanzung eines Baumes wird zugestimmt.  
2. Planung, Bau und Umsetzung der Maßnahme erfolgt durch die Bauverein AG.  
3. Der Fällung von zwei Bäumen wird zugestim mt. 
4. Nach dem Beschluss kann der Bau - und Finanzierungsvertrag zwischen der Bauverein AG 
und der Stadt abgeschlossen werden.  
 
 
Anlagen: Anlage 1.1 Lageplan Straße  
Anlage 1.2 Lageplan Straße  
Anlage 2.1 Lageplan Kanal  
Anlage 2.2 Lageplan Kanal  
Anlage 3 Regelquerschnitt

- 2 - 
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:     
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 27.04.2026 
 
Im Jahr 2024 wurde durch die Bauverein AG ein neues Wohngebäude (Hausnummer 22, 22A, 
22B) im Schwarzen Weg errichtet. Der nördliche Teil des Schwarzen Weges war bisher mit 
einer ungebundenen Wegedecke hergestellt. Dies war für die bisherige Nutzung und die 
Baumaßnahme ausreichend. Nach Fertigstellung des Ge bäudes wird der Weg für eine  
barrierearme Nutzung erstmalig in Asphaltbauweise mit qualifizierter Entwässerung 
hergestellt.  
 
Ein Teil des Schwarzen Weges befindet sich derzeit auf dem Flurstück der Bauverein AG. 
Nach Herstellung der Verkehrsflächen und des Entwässerungskanals werden die  
Flurstücksgrenzen an die Gegebenheiten angepasst.  
 
Die Stadt überträgt den Ausbau der öffentlichen Verkehrsflächen, die Herstellung der 
öffentlichen Entwässerung und die Neupflanzung eines Baumes auf den Bauherrn.  
Basis hierfür ist die vom Bauherrn erste llte und von der Stadt genehmigte 
Ausführungsplanung. Nach Beschluss der Vorlage wird ein Bau - und Finanzierungsvertrag 
zwischen dem Bauherrn und der Stadt geschlossen. Die Kosten für Planung und Ausbau 
werden vom Bauherrn, der Bauverein AG, übernommen  
 
Die Baumaßnahme umfasst:  
• Die Herstellung der Fahrbahn inkl. Mulde.  
• Die Herstellung des Entwässerungskanals inkl. de r Regenwasserrückhaltung und der 
erforderlichen technische Ausrüstung.  
• Die Pflanzung eines Baumes.  
 
Die derzeitige unbefestigte Fahrbahn wir d entsprechend ihrer Anforderung in Asphalt 
hergestellt. Auf Grund der schlechten Versickerungseigenschaften des anstehenden Bodens 
kann das Niederschlagswasser nicht vor Ort versickern. Die angrenzende, in diesem Bereich 
im Einschnitt befindliche Bahnanla ge schließt zudem die Umsetzung einer 
Versickerungsanlage aus.  
 
Zur nachhaltigen Verbesserung der Entwässerung wird das anfallende Niederschlagswasser 
künftig über Straßenabläufe erfasst. Anschließend erfolgt die Ableitung über einen ca. 220 m 
langen Regenwasserkanal (DN 300). 
Vor der Einleitung in das bestehende System wird das Wasser zunächst in einer 
Regenwasserrückhaltung zwischengespeichert und anschließend gedrosselt in den 
weiterführenden Mischwasserkanal abgegeben. Zur Vorbehandlung wird vor der Rüc khaltung 
ein Sedimentationsschacht angeordnet.  
Der Anschluss des neuen Regenwasserkanals erfolgt an einen bestehenden Schacht im 
Kreuzungsbereich. 
 
Die Herstellung der neuen Regenentwässerungskanals und der Regenwasserrückhaltung 
erfolgt in offener Bauweis e. 
 
Um die Freihaltung der Rettungswege für die dahinterliegenden Anlieger zu gewährleisten, 
müssen 2 Bäume gefällt werden.

- 4 - 
Die Verkehrsflächen sollen dem öffentlichen Verkehr gemäß § 4 des Hess. Straßengesetzes 
gewidmet werden. Die Widmung erfolgt durch die Stadt  Darmstadt. Für die genannten 
Anlagen entfällt nach deren kostenfreien Übernahme die Erhebung von Straßenbeiträgen.  
 
Der Stadt entstehen keine unmittelbaren Kosten, jedoch Folgekosten für Unterhaltung der 
Verkehrsflächen. 
 
 
Dezernat III   Dezernat IV   Dezernat VI 
 
 
 
 
Michael Kolmer   André Schellenberg   Paul Georg Wandrey  
Stadtrat   Stadtkämmerer   Stadtrat

anlage 2

1 Zeichen

1

anlage 3

37 Zeichen

gez.Kutschera M.Sc 
Abteilungsleitung

anlage 5

1 Zeichen

3

anlage 4

168 Zeichen

Darmstadt, April 2026                         Mobilitäts- und Tiefbauamt
    - Entwurfsplanung - 
gez.Kutschera M.Sc 
Abteilungsleitung 
gez. Pröh gez. Dr.Wetzstein 
 2

anlage 6

5317 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
19.05.2026 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat VI an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat III 
Dezernat IV 
 
Amt: Mobilitäts - und 
Tiefbauamt   OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
III 67 
IV 
VI 66 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2026/0149 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
186 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Herstellung von Verkehrsflächen und Entwässerungskanal im Bereich des Schwarzen 
Weges 20-22 
 
Vorlage vom: 27.04.2026  
 
Beschlussvorschlag : 
1. Der Herstellung der Verkehrsflächen, des Entwässerungskanals inkl. des 
Regenrückhaltbeckens und der Neupflanzung eines Baumes wird zugestimmt.  
2. Planung, Bau und Umsetzung der Maßnahme erfolgt durch die Bauverein AG.  
3. Der Fällung von zwei Bäumen wird zugestimmt.  
4. Nach dem Beschluss kann der Bau - und Finanzierungsvertrag zwischen der Bauverein AG 
und der Stadt abgeschlossen werden.

- 3 - 
 
Anlagen: Anlage 1.1 Lageplan Straße  
Anlage 1.2 Lageplan Straße 
Anlage 2.1 Lageplan Kanal  
Anlage 2.2 Lageplan Kanal  
Anlage 3 Regelquerschnitt  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:     
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom 27.05.2026 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

- 4 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 27.04.2026  
 
Im Jahr 2024 wurde durch die Bauverein AG ein neues Wohngebäude (Hausnummer 22, 22A, 
22B) im Schwarzen Weg errichtet. Der nördliche Teil des Schwarzen Weges war bisher mit 
einer ungebundenen Wegedecke hergestellt. Dies war für die bisherige Nutzung und die 
Baumaßnahme ausreichend. Nach Fertigstellung des Ge bäudes wird der Weg für eine  
barrierearme Nutzung erstmalig in Asphal tbauweise mit qualifizierter Entwässerung 
hergestellt.  
 
Ein Teil des Schwarzen Weges befindet sich derzeit auf dem Flurstück der Bauverein AG. 
Nach Herstellung der Verkehrsflächen und des Entwässerungskanals werden die 
Flurstücksgrenzen an die Gegebenheit en angepasst.  
 
Die Stadt überträgt den Ausbau der öffentlichen Verkehrsflächen, die Herstellung der 
öffentlichen Entwässerung und die Neupflanzung eines Baumes auf den Bauherrn.  
Basis hierfür ist die vom Bauherrn erstellte und von der Stadt genehmigte 
Ausführungsplanung. Nach Beschluss der Vorlage wird ein Bau - und Finanzierungsvertrag 
zwischen dem Bauherrn und der Stadt geschlossen. Die Kosten für Planung und Ausbau 
werden vom Bauherrn, der Bauverein AG, übernommen  
 
Die Baumaßnahme umfasst:  
• Die Herstellung der Fahrbahn inkl. Mulde.  
• Die Herstellung des Entwässerungskanals inkl. de r Regenwasserrückhaltung und der 
erforderlichen technische Ausrüstung.  
• Die Pflanzung eines Baumes.  
 
Die derzeitige unbefestigte Fahrbahn wird entsprechend ihrer Anfo rderung in Asphalt 
hergestellt. Auf Grund der schlechten Versickerungseigenschaften des anstehenden Bodens 
kann das Niederschlagswasser nicht vor Ort versickern. Die angrenzende, in diesem Bereich 
im Einschnitt befindliche Bahnanlage schließt zudem die Ums etzung einer 
Versickerungsanlage aus.  
 
Zur nachhaltigen Verbesserung der Entwässerung wird das anfallende Niederschlagswasser 
künftig über Straßenabläufe erfasst. Anschließend erfolgt die Ableitung über einen ca. 220 m 
langen Regenwasserkanal (DN 300).  
Vor der Einleitung in das bestehende System wird das Wasser zunächst in einer 
Regenwasserrückhaltung zwischengespeichert und anschließend gedrosselt in den 
weiterführenden Mischwasserkanal abgegeben. Zur Vorbehandlung wird vor der Rückhaltung 
ein Sedimentationsschacht angeordnet.  
Der Anschluss des neuen Regenwasserkanals erfolgt an einen bestehenden Schacht im 
Kreuzungsbereich. 
 
Die Herstellung der neuen Regenentwässerungskanals und der Regenwasserrückhaltung 
erfolgt in offener Bauweise.  
 
Um die Freihaltung der Rettungswege für die dahinterliegenden Anlieger zu gewährleisten, 
müssen 2 Bäume gefällt werden.

Die Verkehrsflächen sollen dem öffentlichen Verkehr gemäß § 4 des Hess. Straßengesetzes 
gewidmet werden. Die Widmung erfolgt durch die Stadt  Darmstadt. Für die genannten 
Anlagen entfällt nach deren kostenfreien Übernahme die Erhebung von Straßenbeiträgen.  
 
Der Stadt entstehen keine unmittelbaren Kosten, jedoch Folgekosten für Unterhaltung der 
Verkehrsflächen. 
 
 
Dezernat III   Dezernat IV   Dezernat VI 
 
 
 
 
Michael Kolmer   André Schellenberg   Paul Georg Wandrey  
Stadtrat   Stadtkämmerer   Stadtrat

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Details

Vorlagen-Nr.
2026/0149
Typ
Magistratsvorlage
Datum
27.04.2026
Erstellt
29.09.2026 00:00