1414/2020
Verkehrssicherungspflicht zwischen Florastr. und Niehler Kirchweg
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
3689 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/67/0 Vorlagen-Nummer 18.05.2020 1414/2020 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Umwelt und Grün 04.06.2020 Verkehrssicherungspflicht zwischen Florastr. und Niehler Kirchweg TOP 9.5 in der Sitzung am 12.03.2020 Mündliche Anfrage von Herrn Gutzeit Anfrage: RM Herr Gutzeit bittet um Prüfung, ob die Kronen der Bäume zwischen der Florastr. und dem Niehler Kirchweg im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht zurückgeschnitten werden können. Antwort der Verwaltung: Bereits 2016 hatte sich Herr Dr. Gutzeit an das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen gewandt, und stärkere Rückschnitte an den Bäumen entlang der Neusser Straße zwischen Florastraße und Niehler Kirchweg gefordert, um die Beleuchtungs-Situation zu verbessern. Unter Einbeziehung des Amtes für Straßen und Verkehrsentwicklung und der Rheinenergie wurde ihm Ende 2016 folgendes Prüfergebnis mitgeteilt: Die Bäume an der Neusser Straße wurden im August, wie in meiner Mail vom 13.07.2016 angekün- digt, zwischen der Inneren Kanalstraße und dem Bezirksrathaus Nippes soweit – wie nach der Baum- schutzsatzung zulässig – zurück geschnitten. Weitergehende Schnitte sind nicht möglich, ohne die Bäume zu zerstören, die ja erst vor etwa 12 Jahren nach einem Beschluss der Bezirksvertretung Nip- pes gepflanzt worden sind. Nach dem Rückschnitt hat das Amt für Straßen und Verkehrstechnik am 04.11.2016 gemeinsam mit der RheinEnergie AG die Beleuchtungsverhältnisse geprüft und ist zu folgendem Ergebnis gekom- men: „Im Abschnitt der Neusser Straße, stadtauswärts kommend bis zum Hinweis „Klimastraße“, wo mit einem über der Straße befestigten Transparent darauf aufmerksam gemacht wird, wurden Leuchtenmasten gesetzt, deren Masthöhe die gleiche ist, wie bei der vorherigen Be- leuchtungsanlage. In der Vergangenheit wurde hier die Leuchtenmast-Höhe kritisiert mit dem Argument, dass die früheren Leuchtenmasten niedriger gewesen seien und daher eine besse- re Ausleuchtung erfolgte. Die neuen Leuchtenstandorte wurden nach Lichtberechnungen und unter Berücksichtigung des Baumbestandes von der RheinEnergie AG errichtet und mit LED-Leuchtmitteln bestückt. Die Klimastraße selber verfügte früher über Überspannungsleuchten mittig der Fahrbahn, die das Licht weniger auf die Fußgängerwege lenkten. Mit der Errichtung der neuen Leuchten- masten ist eine bessere Ausleuchtung dieser Fußwege erzielt worden. Aufgrund der Be- schwerden, die uns immer wieder erreichen, wurden die unten genannten Maßnahmen durch- geführt. Zusätzlich wurde von der RheinEnergie AG ab dem Bereich der Klimastraße die Wat- 2 tage erhöht (von 7.800 Lumen auf 9.500 Lumen, um ca. 20%). Die Neusser Straße ist insgesamt der gültigen DIN-Norm entsprechend und darüber hinaus ausgeleuchtet. Weitere notwendige Maßnahmen erschließen sich uns nicht. Es wurden die optimalsten Lö- sungen zur Ausleuchtung - unter Berücksichtigung des Baumbestandes - gewählt.“ Nach den damaligen Beanstandungen wurden zusätzliche Leuchtenmasten auf dem Fußweg errich- tet, deren Standorte bei einem vorangegangenen Ortstermin festgelegt wurden. Im Rahmen der Um- gestaltung der Neusser Straße werden weitere Anpassungen erfolgen. Selbstverständlich werden nach den regelmäßigen Baumkontrollen die erforderlichen Rückschnitte durchgeführt um die Verkehrssicherheit herzustellen. Aus fachlicher Sicht und unter Berücksichtigung der Baumschutzsatzung, kann das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen die Bäume/Kronen jedoch nicht noch weiter zurück schneiden. Gez. Greitemann
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (4)
- Florastraße
- Neusser Straße
- Niehler Kirchweg
- Kirchweg
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Details
- Aktenzeichen
- 1414/2020
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 18.05.2020
- Erstellt
- 13.05.2020 08:32