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2016/0124

Neuwahl der Mitglieder des Jugendhilfeausschusses

Magistratsvorlage 30.03.2016

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2016/0124

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2016/0124

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Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
19.04.2016 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: 
Magistratsgeschäftsstelle   OBW bei absch l. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2016/0124 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Neuwahl der Mitglieder des Jugendhilfeausschusses  
 
Vorlage vom: 30.03.2016  
 
Beschlussvorschlag : 
Nach der konstituierenden Sitzung der Stadtverordnetenversammlung sind für die neue 
Legislaturperiode die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses und deren Stellvertreter neu zu 
wählen. 
Der Jugendhilfeausschuss setzt sich wie folgt zusammen:  
 
1. Der Oberbürge rmeister sowie der Dezernent bzw. die Dezernentinnen, die für Jugendamt 
zuständig ist.  
 
2. Die Stadtverordnetenversammlung wählt wie aus der Begründung ersichtlich ihre Vertreter in 
den Jugendhilfeausschuss.  
 
3. Die Stadtverordnetenversammlung wählt wie aus der  Begründung ersichtlich 6 in der 
Jugendhilfe erfahrene Personen auf Vorschlag anerkannter Träger der Jugendarbeit.

- 2 - 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des  Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 14.04.2016 
 
Nach § 4 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Darmstadt vom 04.02.1964 setzt sich 
der Jugendhilfeausschuss wie folgt zusammen:  
 
1. Der Oberbürgermeister  und die Dezernent in des Jugendamtes Kraft Amtes. 
 
2. 8 Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung oder von dieser gewählten Frauen und 
Männer, die in der Jugendhilfe erfahren sind.  
 
– Listenwahl inklusive Vertreter – 
 
3. 6 Personen au f Vorschlag der anerkannten Träger der freien Jugendhilfe  
 
– Listenwahl – 
 
Das 15-köpfige Gremium sollte so besetzt werden, dass davon mindestens 7 Frauen sind.  
 
 
Darmstadt, 14.04.2016  
772/da 
 
 
Dezernat I 
 
 
 
 
Jochen Partsch  
Oberbürgermeister

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Details

Vorlagen-Nr.
2016/0124
Typ
Magistratsvorlage
Datum
30.03.2016
Erstellt
29.09.2026 00:00