BV6/146/2025
Einrichtung eines Zebrastreifens an der Fußgängerinsel auf der Oberrather Straße - Vorlage BV6/002/2025
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Informationsvorlage BV
1538 Zeichen
BV6/146/2025 X öffentlich nicht öffentlich Informationsvorlage Betrifft: Einrichtung eines Zebrastreifens an der Fußgängerinsel auf der Oberrather Straße - Vorlage BV6/002/2025 Amt / Institut: Bezirksverwaltungsstelle 6 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 6 12.11.2025 Kenntnisnahme Sachdarstellung: Die Bezirksvertretung 6 hatte die Verwaltung in ihrer Sitzung am 02.04.2025 gebeten zu prüfen, ob die Errichtung eines Zebrastreifens an der Fußgängerinsel auf der Oberrather Straße in Höhe Hausnummer 40 realisierbar ist. Das Amt für Verkehrsmanagement (Amt 66) nimmt dazu wie folgt Stellung: Entlang der Oberrather Straße ist eine funktionierende grüne Welle mit aufeinander abgestimmten Ampelphasen eingerichtet. Die Einrichtung eines Zebrastreifens innerhalb dieses Bereichs ist aus Verkehrssicherheitsgründen abzulehnen, da dieser für Kfz-Fahrer in der Regel nicht erwartbar ist und das Risiko eines Übersehens querender Fußgänger signifikant erhöht wäre. Die notwendige Sicherheit für Fußgänger, insbesondere schutzbedürftiger Gruppen (z. B. Kinder oder Senioren) wäre somit nicht gewährleistet. Zur Sicherstellung der Sichtbeziehungen an der Querungsstelle wird die Verwaltung den Parkstand auf der südöstlichen Seite vor der Oberrather Straße Haus Nr. 39-41 mittels Aufstellen eines Pollers einkürzen. Hierdurch entfällt kein Parkstand. Der Parkstreifen ist für drei Fahrzeuge ausgelegt und wird lediglich auf ein Maß von 16,50 m verringert.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- BV6/146/2025
- Typ
- Bezirksvertretung Informationsvorlage
- Datum
- 08.08.2025
- Erstellt
- 08.08.2025 09:40